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Transcrição

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Montag, 01. November 2010
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alle Fotos: Stadtverwaltung
STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • AMTLICHER TEIL
TELEFONVERZEICHNIS
der Stadtverwaltung
Oberlungwitz
mit Telefondurchwahl
Das Amtsblatt der Stadt Oberlungwitz erscheint im 2. Halbjahr 2010 zu den nachfolgend aufgeführten Terminen. Wir bitten die Verfasser von Artikeln, besonders den
Redaktionsschluss zu beachten!
Nummer des Amtsblattes
Telefon: 03723 405-0
Telefax: 03723 405-34
Zim- Durch- AufgabenName des
mernr. wahlnr. bereich
Mitarbeiters
12
10
Steuern/Kita
Frau Leistner
12
11
Steuern/Abgaben Frau Dost
13
12
Bauwesen
Frau Seidel
13
13
Bauwesen
Frau Münnich
14
14
Kasse
Frau Löffler
15
15
Finanzbuchhaltung Frau Richter
15
16
Finanzbuchhaltung Frau Gaebel
15
16
Finanzbuchhaltung Frau Wehner
16
17
Finanzwesen/
Frau Neumann
Liegenschaften
17
18
Standesamt
Frau Schulze
19
19
Meldestelle/Soziales Frau Wossilat
10
20
Meldestelle/Soziales Frau Tamschick
12
21
Öffentliche Ordnung/ Frau Walther
Gewerbe
14
23
Sekretariat des
Frau Weiß
Bürgermeisters
14
24
Zentrale Dienste
Frau Rainer
15
26
Bürgermeister
Herr Schubert
17
27
Straßenverkehrs- Herr Hager
angelegenheiten
17
28
Öffentl. Ordnung/ Frau TischenGemeindl. Vollzug dorf
18
29
Personalwesen/
Frau Naumann
Allg. Verwalt.
20
30
Verwaltungsleiterin Frau Patzig
23
31
Chronik
Frau Müller
Hofer Str. 221
40
Bauhof
Herr Pfeifer
03723 47592 Feuerwehrgerätehaus
Erscheinungsdaten und Redaktionsschlüsse
Hofer Str. 185 a
E-Mail-Adressen
der Stadtverwaltung
12/2010
01/2011
Erscheinungsdatum
Redaktionsschluss
29.11.2010
10.01.2011
16.11.2010
14.12.2010
Havarie- und
Bereitschaftsdienst der
WAD GmbH
Bei Havarien und Unregelmäßigkeiten am
unterirdischen öffentlichen oder privaten
Abwasserkanalnetz bitten wir, unseren 24Stunden-Bereitschaftsdienst (auch an
Sonn- und Feiertagen) unter der Tel-Nr.:
0172 3578636 zu benachrichtigen.
❐
❐
Bereitschaftsdienst des
RZV Wasserversorgung
Bereich Lugau-Glauchau
Bereitschaftsdienst Trinkwasser:
Havarietelefon (24 Stunden):
03763 405-405
Internet: www.rzv-glauchau.de
❐
Sprechstunde der Schiedsstelle
Die Sprechstunde der Schiedsstelle der
Stadt Oberlungwitz findet im Bedarfsfall
am dritten Dienstag des Monats in der
Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr im Rathaus,
Hofer Straße 203, Zimmer 25 (Beratungsraum 2. OG) statt.
Einwohner, die das Tätigwerden der
Schiedsstelle begehren, werden gebeten,
entsprechende Terminvereinbarungen
über Frau Patzig, Telefon 03723 405-30
zu treffen.
Nächster Termin: 16. November 2010
Thomas Hinkel
Friedensrichter
❐
Infothek im Rathaus
Unsere Infothek im Erdgeschoss des Rathauses steht mit ihren Angeboten unseren Einwohnern zur Verfügung.
Ansprechpartner: Frau Naumann,
Zimmer 18, Tel.-Nr.: 03723 405-29
Patzig, Verwaltungsleiterin
❐
Stadtanzeiger jetzt auch auf unserer Homepage
Bürgermeister:
[email protected]
Hauptamt:
[email protected]
Kämmereiamt:
[email protected]
Mitarbeiter:
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
❐
2
Die Stadtverwaltung Oberlungwitz weist
darauf hin, dass nunmehr auch die Möglichkeit besteht, den Stadtanzeiger auf
der Startseite der Homepage der Stadt
Oberlungwitz unter www.oberlungwitz.de
zu lesen.
Patzig, Verwaltungsleiterin
❐
Hinweis zur Nutzung unseres
elektronischen Formular-Service
Die Stadtverwaltung Oberlungwitz stellt
auf der Homepage www.oberlungwitz.de
im Menü „Stadtverwaltung“ unter der
Rubrik „Formular-Service“ verschiedene
Formulare zur Verfügung. Dieser Service
wird ausgebaut mit dem Ziel, den Bürge-
rinnen und Bürgern, Unternehmen und
Einrichtungen zukünftig möglichst viele
Wege abzunehmen.
Patzig
Verwaltungsleiterin
❐
Herausgeber: Stadtverwaltung Oberlungwitz • Verantwortlich für den amtlichen Teil einschließlich der Sitzungsberichte der Stadtratssitzung: der Bürgermeister der Stadt Oberlungwitz, Herr Schubert, oder sein Vertreter im Amt. Anschrift (Redaktion): Hofer Str. 203, 09353 Oberlungwitz, Tel.: 03723 4050 • Layout, Satz und
Druck: Mugler Druck und Verlag GmbH, Gewerbering 8, 09337 Hohenstein-Ernstthal, OT Wüstenbrand, Tel.:
03723 499149, Fax: 03723 499138 • Anzeigen: Frau Landgraf, Mugler Druck und Verlag GmbH, Fon: 03723
499117, Mobil: 0174 3367182, Fax: 03723 499138 • Vertrieb: PNP Direktwerbung Distribution Ost GmbH,
Wildparkstraße 3, 09247 Chemnitz, Tel.: 03722 5242-0. Bei Fragen zur Verteilung wenden Sie sich bitte an Frau
Meichsner. • Der »Stadtanzeiger Oberlungwitz« erscheint zur kostenlosen Verteilung monatlich in einer Auflagenhöhe von 3.600 Exemplaren.
STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • AMTLICHER TEIL
Sitzungskalender für das 2. Halbjahr 2010
1. Stadtratssitzungen
Ort:
Saal der Gaststätte „Zur Post“
Oberlungwitz, Hofer Straße 36
Beginn: 19:00 Uhr
Termine: 16.11.2010; 14.12.2010
2. Sitzungen
des Verwaltungsausschusses
Ort:
Rathaus Oberlungwitz,
Hofer Straße 203, Zimmer 25
(Beratungsraum 2. OG)
Beginn: 19:00 Uhr
Termine: 02.11.2010; 30.11.2010
3. Sitzungen
des Technischen Ausschusses
Ort:
Rathaus Oberlungwitz,
Hofer Straße 203, Zimmer 25
(Beratungsraum 2. OG)
Beginn: 19:00 Uhr
Termine: 09.11.2010; 07.12.2010
***
Die nächste Sitzung des Verwaltungsausschusses findet am Dienstag, dem
Öffnungszeiten
02. November 2010 um 19:00 Uhr im Rathaus Oberlungwitz, Hofer Straße 203, Beratungsraum (Zimmer 25, 2. OG) statt.
Die nächste Sitzung des Technischen
Ausschusses findet am Dienstag, dem
09. November 2010 um 19:00 Uhr im Rathaus Oberlungwitz, Hofer Straße 203, Beratungsraum (Zimmer 25, 2. OG) statt.
Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am Dienstag, dem 16. November
2010 um 19:00 Uhr im Saal der Gaststätte „Zur Post“ Oberlungwitz statt.
Die aktuelle Tagesordnung für alle Sitzungen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen
Aushang an der Verkündungstafel im
Haupteingangsbereich des Rathauses
der Stadt Oberlungwitz, Hofer Straße
203, 09353 Oberlungwitz, der Veröffentlichung in der Freien Presse und unseren
Aushängen an den örtlichen Anschlagtafeln.
❐
Patzig, Verwaltungsleiterin
2. Die öffentliche Auslegung nach § 3
Abs. 2 BauGB findet gleichzeitig mit
der Einholung der Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats in der Zeit
vom 10.11. bis 10.12.2010
zur kostenlosen Einsicht für jedermann
während der Dienststunden in der
Stadtverwaltung, Zimmer 14, Hofer
Straße 203, 09353 Oberlungwitz statt.
Montag:
Dienstag:
07:30 – 11:30 Uhr
07:30 – 11:30 Uhr
und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch:
07:30 – 11:30 Uhr
Donnerstag:
07:30 – 11:30 Uhr
und 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag:
07:30 – 11:30 Uhr
Der Öffentlichkeit wird im Rahmen der
Auslegung Gelegenheit zur Äußerung
und Erörterung gegeben.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin,
dass die Begründung zum Bauleitplan
einen Umweltbericht beinhaltet. Für
die Belange des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung durchgeführt.
Im Umweltbericht wurden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet (§ 2 Abs. 4
BauGB i. V. m. § 14g des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung).
Außer dem Umweltbericht wurde ein
Landschaftsplan erstellt, der die gesamten Belange des Umwelt-, Naturund Landschaftsschutzes beinhaltet
und in den Flächennutzungsplan integriert werden soll.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder während der
Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei
der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt
bleiben und ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung
nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht
werden können.
3. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Planvorentwurf wird hiermit gemäß § 3 BauGB bekannt gemacht.
Schubert
Bürgermeister
- Siegel -
Hofer Straße 203
Telefon: 4050, Fax: 405-34
Homepage: www.oberlungwitz.de
E-Mail: [email protected]
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
❐
09:00 Uhr – 11:30
09:00 Uhr – 11:30
13:00 Uhr – 18:00
geschlossen
09:00 Uhr – 11:30
13:00 Uhr – 15:30
geschlossen
Uhr
Uhr/
Uhr
Uhr/
Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten
nach Vereinbarung!
❐
Bibliothek der Stadt
Oberlungwitz
Hofer Straße 189, Telefon: 413057
E-Mail: [email protected]
Montag
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 3 BauGB
1. Der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz
hat auf seiner 12. öffentlichen Sitzung
am 19. Oktober 2010 den Vorentwurf
zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan des Städteverbundes „Sachsenring“ der Mitgliedsstädte Hohenstein-Er., Oberlungwitz und Lichtenstein sowie der
Mitgliedskommunen der Verwaltungsgemeinschaft „Rund um den Auersberg“ gebilligt und zur öffentlichen
Auslegung und Beteiligung der Bürger,
Nachbargemeinden und Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Stadtverwaltung
Oberlungwitz
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
10:00 Uhr – 12:00
14:00 Uhr – 17:30
14:00 Uhr – 17:30
geschlossen
10:00 Uhr – 12:00
14:00 Uhr – 17:30
geschlossen
Uhr/
Uhr
Uhr
Uhr/
Uhr
ACHTUNG!
Unsere Bibliothek ist wegen Krankheit
weiterhin geschlossen!
❐
Ist Ihre Hausnummer
gut erkennbar?
Im Notfall kann das entscheidend
sein für rasche Hilfe durch
Arzt oder Rettungsdienst!
AUS DEM INHALT
AMTLICHER TEIL
Eine Frage des Anstands . . . . . . . .Seite 04
Besuch der Verbandsgemeinde
Dudenhofen . . . . . . . . . . . . . . .Seiten 04-05
Rückblick Stadtratssitzung . . .Seiten 06-07
Das Ordnungsamt informiert . .Seiten 07-09
Geburtstage . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 09
Entsorgungstermine . . . . . . . . . . . . .Seite 10
NICHTAMTLICHER TEIL
Kirchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seiten 14-15
Ärztlicher Bereitschaftsdienst . .Seiten 18-19
Nächster Stadtanzeiger: 29. November 2010
Redaktionsschluss ist am Dienstag, dem 16. November 2010. Nach diesem Termin eingehende Manuskripte können nicht mehr berücksichtigt werden.
Disketten, CD und Texte via E-Mail werden ebenfalls
nur bis zum 16. November 2010 entgegengenommen.
Die Veröffentlichung der Texte erfolgt nur noch
bei Vorlage der Manuskripte in elektronischer
Form und vorbehaltlich des zur Verfügung stehenden Platzes.
3
STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • AMTLICHER TEIL
Eine Frage des Anstands oder Die verpasste Chance
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
verehrte Leserinnen und Leser,
die Feierlichkeiten zum 20-jährigen Jubiläum der Wiedervereinigung unseres deutschen Vaterlandes liegen nun schon einige Wochen hinter uns. Auf die Bedeutung
einzugehen, ist hier an dieser Stelle nicht
mehr erforderlich, denn das habe ich bereits im Oktober-Anzeiger getan. Dass
man dabei nicht alle Meinungen teilen
kann, ist ohnehin klar, und dass es über
verschiedene Sachverhalte unterschiedliche Auffassungen gibt und dass man diese auch äußern kann, ist, im Gegensatz zu
dem, was wir vor 1990 in der DDR erlebt
haben, auch selbstverständlich.
Dieses Jubiläum sollte natürlich auch in
unserer Stadt gefeiert werden. Das war
mir recht bald klar, zumal ich bereits vor
einem Jahr eine junge Band in unserer
Partnergemeinde, der Verbandsgemeinde Dudenhofen im Ortsteil Hanhofen gehört und mir sofort überlegt habe, dass
es eine gute Sache wäre, wenn wir in diesem Zusammenhang unsere Partnerschaft wieder einmal neu beleben könnten. Was lag da näher, als diese Band
einzuladen und auf diese Weise mit jungen Menschen eine Verbindung herzustellen zwischen den immer noch sogenannten alten und neuen Bundesländern.
Aber die Band sollte nicht nur allein kommen, sondern auch offizielle Vertreter aus
der kommunalen Politik. So haben sich
neben Ratsmitgliedern aus dem Verbandsgemeinderat auch die Ortsbürgermeisterin Friederike Ebli, die gleichzeitig
Mitglied des Landtages von RheinlandPfalz ist, und Herr Verbandsbürgermeister Peter Eberhard, der erst ein knappes
Jahr im Amt ist, einladen lassen. Herr
Eberhard und seine Frau waren, ebenso
wie die Fraktionsvorsitzenden von CDU
und FDP, das erste Mal in Oberlungwitz.
Da es sich arrangieren ließ, dass auch der
alljährlich stattfindende Bauernmarkt an
eben diesem Wochenende stattfinden
konnte und das Erntedankfest sowieso, lag
für mich auch der Gedanke nahe, eine
möglichst große Anzahl von Bürgerinnen
und Bürgern am geplanten Fest mit teilnehmen zu lassen. Dies war aber nur möglich, wenn ein Festzelt aufgestellt wird, zu
dem alle, die Lust darauf hatten, ohne persönliche Einladung und mit freiem Eintritt
bei der Feier dabei sein konnten.
Mir war es wichtig, dass nicht nur geladene Gäste, wie auch immer die Auswahl
hätte ausfallen sollen, sondern eben alle
die Möglichkeit haben, an einer Veranstaltung aus Anlass des 20-jährigen Jubiläums unseres geeinten Vaterlandes teilzunehmen.
Und ich erlaube mir einfach zu behaupten, dass alles gut vorbereitet war. Dabei
war mir schon klar, dass in einem Festoder auch Bierzelt, wie man eben will,
nicht die gleiche Atmosphäre herrschen
kann, wie sie gegebenenfalls im Saal der
Gaststätte „Zur Post“ geherrscht hätte,
wo nur geladene Gäste beisammen gesessen hätten, die gewissermaßen zur
Aufmerksamkeit verpflichtet sind. Schon
die Worte „Festzelt“ und „Bierzelt“ beschreiben die Möglichkeiten, die man
hat, wenn man eine solche „Räumlichkeit“ nutzen will. Dabei müsste man allerdings von jedem vernünftigen und anständigen Menschen erwarten können,
dass er weiß, wann „Fest“ und wann
„Bier“ angesagt ist. Dazu gab es Plakate
und Aushänge und Mitteilungen, die insbesondere über das Programm an diesem Abend informierten. Dort stand:
„19:00 bis 20:00 Uhr – Feierstunde für
Einwohner und Gäste“. Unter dem Motto
„Wir sind 20“ wollten wir zunächst des
Jubiläums gedenken und dann einfach
fröhlich beisammen sitzen. Leider haben
einige Gäste nicht den Anstand besessen, sich während der Feierstunde so zu
verhalten, wie man es von normal gebil-
deten Menschen in unserem Lande erwarten müsste. Auch auf das vielfache
Bitten derer, die gekommen waren, um
die Reden und Beiträge zu hören, die aus
gegebenem Anlass gehalten wurden, trat
auf einigen Plätzen keine Ruhe ein. Das
ist traurig und beschämend zugleich, wäre doch ab 20:00 Uhr, oder kurz danach,
die Möglichkeit gewesen, sich noch ausgiebig zu unterhalten und verbal auszutauschen.
Was ist mein Fazit? Es wird also nicht
wieder eine solche Veranstaltung geben,
bei der jeder die Möglichkeit hat, dabei
zu sein. Ich werde in Zukunft darauf achten, dass nur noch diejenigen Gäste geladen werden, von denen ich ausgehen
muss, dass sie sich der Würde einer Feierstunde auch bewusst sind, sich hineinnehmen lassen in die Ereignisse und andere nicht stören. Man möge aber dann
bitte nicht sagen, dass „die da oben“
wieder unter sich sind, sondern sich bei
denen „bedanken“, die einfach nicht
wussten, was sich gehört!
Ich kann dies in dieser Deutlichkeit
schreiben, weil ich die Namen derer nicht
kenne, die trotz Ermahnung gestört haben, was keinen guten Eindruck auf die
Besucher und insbesondere auf unsere
Gäste aus der Partnergemeinde gemacht
hat. Bei allen, die gekommen sind, um
des Jubiläums zu gedenken und die in ihrem Gedenken gestört waren, und auch
bei denen, die mitgewirkt haben, möchte
ich mich hiermit entschuldigen und um
Verständnis bitten, denn es war so gut
gemeint.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Schubert
Bürgermeister
❐
Besuch aus der Verbandsgemeinde Dudenhofen
Aus Anlass des 20-jährigen Jubiläums
zur deutschen Wiedervereinigung am 03.
Oktober 2010 hat seit langem wieder einmal eine Ratsdelegation aus unserer
Partnergemeinde, der Verbandsgemeinde Dudenhofen in Rheinland-Pfalz, die
Stadt Oberlungwitz besucht. Unter Leitung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Dudenhofen, Herrn Peter
Eberhard, konnten altbekannte aber
auch neue Gäste hier in der Stadt Oberlungwitz begrüßt werden. Neben Herrn
Bürgermeister Eberhard und seiner Frau
waren auch die Ortsbürgermeisterin der
4
Ortsgemeinde Hanhofen, Frau Friederike
Ebli, und die Fraktionsvorsitzenden von
CDU, SPD, FDP und der Freien Wählergemeinschaft in Oberlungwitz zu Gast.
Höhepunkt war die gemeinsame Feierstunde am 02. Oktober im Festzelt auf
dem Festplatz von Oberlungwitz.
In ihrem Grußwort erinnerte sich Frau Ebli
noch einmal an die Geschehnisse und ihre Erlebnisse von vor 20 Jahren, denn sie
war Gast der Feierlichkeiten zur deutschen Wiedervereinigung am 02./03. Oktober 1990 hier in Oberlungwitz. Herr
Bürgermeister Eberhard wies auf die Be-
deutung der deutschen Wiedervereinigung hin und betonte zugleich, dass es
ihm wichtig ist, die Partnerschaft zwischen der Verbandsgemeinde Dudenhofen und der Stadt Oberlungwitz wieder
neu zu beleben. Dazu soll der Besuch der
Ratsdelegation aus Dudenhofen in unserem Heimatort wieder ein erster neuer
Schritt gewesen sein.
Aber nicht nur die genannten Bürgermeister und Ratsmitglieder, sondern auch
junge Leute aus der Verbandsgemeinde
Dudenhofen haben bei der Ausgestal-
STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • AMTLICHER TEIL
tung des Vorabends des 20. Jahrestages
der Wiedervereinigung mitgewirkt. Die
Band „The Aprils“, bestehend aus sechs
jungen Musikern, die ein getrenntes
Deutschland selbst nicht oder nicht bewusst erlebten, haben eine tolle Musik
gemacht und für Stimmung auf der Tanzfläche und im Festzelt gesorgt.
staunen wurde besonders bei denen hervorgerufen, die Oberlungwitz schon
kannten, sich jedoch an ein altes graues
Gemäuer, die ehemalige Kaserne, erinnerten und jetzt eine schöne grüne
Freifläche vorgefunden haben. Auch der
Sachsenring hat Erstaunen hervorgerufen, zumal wir die Gelegenheit
hatten, drei Runden
auf dem kompletten Grand-Prix-Kurs
mit unseren eigenen Autos zu absolvieren.
Eberhard aus dem Dudenhofener Wald
mitgebracht hat. Noch sind sie klein, aber
sie wurden fachmännisch gepflanzt, ist
doch Herr Eberhard von Beruf Förster,
und weiß bestens, wie das geht.
Am Sonntagnachmittag konnten wir uns
mit dem festen Willen verabschieden, die
Partnerschaft wieder neu zu beleben und
auf eine breitere Basis zu stellen, denn es
gibt viele Gemeinsamkeiten, die wir miteinander teilen.
Die junge Band „The Aprils“ aus der VG Dudenhofen sorgte für Stimmung am
Abend im Festzelt
Im Verlaufe ihres Besuches konnte ich
unseren Gästen vieles zeigen, was in den
vergangenen 20 Jahren in Oberlungwitz
entstanden oder neu geworden ist. So
haben wird das neue Begegnungszentrum für behinderte Menschen, die ehemalige Friedenskirche, und die Humboldt-Grundschule besucht. Großes Er-
Bevor wir auch der
kleinen Abteikirche
einen Besuch abgestattet haben, wurden am Nachmittag Die Ratsdelegation unserer Partnergemeinde besuchte während ihres Aufenthaldes 02. Oktober ge- tes in Oberlungwitz u.a. die Abteikirche
meinsam zwei Bäume gepflanzt, zwei Steffen Schubert
Ebereschen, die Herr Bürgermeister Bürgermeister
❐
Herr BM Eberhard (VG Dudenhofen) und Frau BM Ebli (Ortsteil Hanhofen) beim Pflanzen von zwei Ebereschen am Festplatz
Parkplatzprobleme in der
Robert-Koch-Straße
Auslegung der Jahresrechnung 2009
Die Kassen- und Haushaltsrechnung der
Stadt Oberlungwitz für das Haushaltsjahr
2009 liegt in der Zeit vom
15.11.2010 bis zum 24.11.2010
im Rathaus, Hofer Straße 203, Zimmer
14, während der Dienststunden der
Stadtverwaltung Oberlungwitz zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Schubert
Bürgermeister
alle Fotos: Stadtverwaltung
07:30 – 11:30 Uhr
07:30 – 11:30 Uhr
und 13:00 – 18:00 Uhr
07:30 – 11:30 Uhr
07:30 – 11:30 Uhr
und 13:00 – 15:30 Uhr
07:30 – 11:30 Uhr
❐
... das muss nicht sein.
Die Stadt Oberlungwitz kann den Anwohnern freie Parkplätze auf dem Parkplatz
neben dem Spielplatz Robert-Koch-Straße vermieten.
Wenn Sie interessiert sind, dann melden
Sie sich bitte in der Stadtverwaltung
Oberlungwitz, Hofer Straße 203 bei Frau
Neumann, FB Finanzwesen/Steuern/Liegenschaften, Tel. 405-17.
❐
5
STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • AMTLICHER TEIL
Rückblick Stadtratssitzung
In der 12. Sitzung des Stadtrates am 19.
Oktober 2010 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Zum TOP 1:
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und ordnungsgemäßen Ladung
sowie Protokollkontrolle
- Zu Beginn der Sitzung waren einschließlich Bürgermeister 14 Mitglieder
des Stadtrates anwesend und 5 Stadträte entschuldigt.
- Der Bürgermeister stellte die Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.
- Die ordnungs- und fristgemäße Ladung
zur Sitzung wurde ebenfalls festgestellt.
- Zur Niederschrift der 11. Sitzung vom
22.06.2010 gab es keine Änderung.
Damit ist sie bestätigt.
- Als Unterschriftsleistende für die Niederschrift der 12. Sitzung wurden die
Stadträte Ulrich Hoppe und Ronald
Wandel bestimmt.
- Die TOP 2 und 3 wurden gemeinsam
behandelt. Danach erfolgte die Beschlussfassung der Beschlüsse aus der
Vorlage Nr. 02/12/2010. Ansonsten
wurde die Tagesordnung bestätigt.
Zum TOP 2:
Kassen- und Haushaltsrechnung 2009
Beschlüsse:
1. Die nachträgliche Ausgabeermächtigung für überplanmäßige Ausgaben im
Verwaltungshaushalt wird wie folgt erteilt:
• 1300.6800
Kalkulatorische Abschreibung FFW
7.910,98 EUR
• 9100.8411
Zinslauf Gewerbesteuer
7.955,98 EUR
• 9100.8600
Zuführung zum Vermögenshaushalt
807.526,21 EUR
• 9100.8610
Zuführung zur Sonderrücklage
78.053,58 EUR
2. Die nachträgliche Ausgabeermächtigung für überplanmäßige Ausgaben im
Vermögenshaushalt wird wie folgt erteilt:
• 9100.9100
Zuführung zur allgemeinen Rücklage
333.219,65 EUR
• 9100.9112
Zuführung zur allgemeinen Vorsorgerücklage
78.053,58 EUR
• 9100.9113
Zuführung zur investiven Vorsorgerücklage
10.643,67 EUR
3. Der Stadtrat stimmt der vorliegenden
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr
6
2009 zu und stellt das Ergebnis der
Jahresrechnung gemäß Anlage zur
Vorlage wie folgt fest:
• Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes
6.099.003,92 EUR
• Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes
1.970.394,08 EUR.
Zum TOP 3:
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Großen Kreisstadt Glauchau zur Jahresrechnung 2009 der Stadt
Oberlungwitz
Protokollnotiz:
Der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz
nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Jahresrechnung der
Stadt Oberlungwitz für das Haushaltsjahr
2009 gemäß § 104 Absatz 1 Sächsische
Gemeindeordnung zur Kenntnis. Es gibt
keine weiteren Festlegungen.
Zum TOP 4:
1. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Oberlungwitz (Straßenreinigungssatzung)
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die 1. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der
Stadt Oberlungwitz (Straßenreinigungssatzung).
(Diese Satzung ist in vollem Wortlaut in
diesem Anzeiger abgedruckt.)
Zum TOP 5:
Erwerb des Wohn- und Geschäftshauses
Hofer Straße 1, Flurstück Nr. 24 in Oberlungwitz
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt einer Übernahme
des Eigentums am Wohn- und Geschäftshaus Hofer Straße 1, Flurstück Nr.
24 mit 1970 qm der Gemarkung Oberlungwitz durch die Stadt Oberlungwitz zu
einem Kaufpreis in Höhe von 2.800,00
EUR zu.
Zum TOP 6:
Verkauf des Flurstückes Nr. 637a an Herrn
Klaus Stöckel, Braugasse 7 in 09353
Oberlungwitz
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt den Verkauf des
Flurstückes Nr. 637a mit einer Größe von
20 qm für einen Preis von 200,00 EUR an
Herrn Klaus Stöckel, Braugasse 7 in
09353 Oberlungwitz.
Zum TOP 7:
Bestätigung der Neugründungssatzung
für den Regionalen Zweckverband Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau
und Beschluss zum Beitritt des neu zu
gründenden Zweckverbandes (Beitrittsbeschluss)
Beschlüsse:
1. Nach vorausgegangener Aussprache
beschließt der Stadtrat der Stadt
Oberlungwitz auf der Grundlage des
Gesetzes zur Erleichterung der Sicherheitsneugründung von Zweckverbänden (Sicherheitsneugründungsgesetz–
SiGrG) vom 18. April 2002 die Sicherheitsneugründung (= bestätigende
Gründung) des Zweckverbandes Regionaler Zweckverband Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau und die
erneute Bestätigung der Mitgliedschaft der Stadt Oberlungwitz in diesem Zweckverband.
2. Nach vorausgegangener Aussprache
beschließt der Stadtrat der Stadt
Oberlungwitz auf der Grundlage des
Gesetzes zur Erleichterung der Sicherheitsneugründung von Zweckverbänden (Sicherheitsneugründungsgesetz–
SiGrG) vom 18. April 2002, die als Anlage zur Vorlage beigefügte Verbandssatzung des Regionalen Zweckverbandes Wasserversorgung Bereich
Lugau-Glauchau in der Fassung des 5.
Entwurfes Stand 21.06.2010 nach
Maßgabe des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SiGrG, §
48 SächsKomZG erneut zu vereinbaren.
Zum TOP 8:
Vorentwurf des Flächennutzungsplanes
des Städteverbundes „Sachsenring“ –
Teil Stadt Oberlungwitz mit integrierter
Landschaftsplanung – Billigung und Bestimmung zur öffentlichen Auslegung
Beschlüsse:
1. Der Stadtrat billigt den Vorentwurf in
der Fassung vom August 2010 des
Flächennutzungsplanes des Städteverbundes „Sachsenring“, Teil Stadt
Oberlungwitz, mit integrierter Landschaftsplanung.
2. Eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Flächennutzungsplanes
hat im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1
BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB zu erfolgen.
3. Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Zum TOP 9:
Bericht des Bürgermeisters sowie Fragen
der Stadträte und Gäste
Herr BM Schubert informierte u. a. zu folgenden Themen:
- Abschluss der Abrissarbeiten Schweizerhaus; Abriss Garage auf diesem
Grundstück erfolgt zu einem späteren
Zeitpunkt;
STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • AMTLICHER TEIL
- Brandschutztechnische Sanierung der
Kindertagesstätte „Tausendfüßler“ ist
abgeschlossen;
- Fördermittelantrag für 3. Bauabschnitt
Sanierung Turnhalle Erlbacher Straße
wurde abgelehnt; Neubeantragung in
2011; Bauaufsicht hat entschieden,
dass Empore nur für 12 Personen zugelassen ist;
- Baubeginn St. Martins-Kirche;
- Baubeginn im „Meisterhaus“;
- Sachstand zur finanziellen Unterstützung von Geschädigten durch das August-Hochwasser;
- privates Bauvorhaben Robert-KochStraße in Flachdach-Bauweise vorerst
zurückgestellt; ähnliches Bauvorhaben
am Südbauernweg hat begonnen.
Die Fragen der Stadträte und Gäste bezogen sich auf:
- Mit In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes
zur Vereinfachung des Landesumweltrechtes wird eine Überarbeitung der
Baumschutzsatzung der Stadt zeitnah
erfolgen. Eine entsprechende Information erfolgt an anderer Stelle in diesem
Amtsblatt.
- Die angesprochene Bachreinigung im
oberen Ortsteil aufgrund des AugustHochwassers wird durch den Bauhof
erfolgen.
- Hinweis auf den sehr schlechten Zustand des oberen Platzes im Stadtzentrum; hier handelt es sich um eine Privatfläche, wofür der Eigentümer verantwortlich ist;
- erhöhte Preise für Abwasser im Bereich
der WAD.
Patzig
Verwaltungsleiterin
❐
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den
Winterdienst in der Stadt Oberlungwitz (Straßenreinigungssatzung)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung
für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
vom 21. April 1993 (SächsGVBl. S. 301),
in der Fassung der Bekanntmachung
vom 18. März 2003 (Sächs GVBl. S. 55,
159), geändert durch den am 1. September 2003 in Kraft getretenen Artikel 7 des
Gesetzes vom 13. Dezember 2002
(SächsGVBl. S. 333, 351) i. V. m. § 51
Abs. 5 b und § 52 Abs. 1 Nr. 12 und Abs.
2 des Straßengesetzes für den Freistaat
Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar
1993 (SächsGVBl. S. 93), in der Fassung
vom 01. August 2008, hat der Stadtrat
der Stadt Oberlungwitz in seiner Sitzung
am 19. Oktober 2010 folgende Änderungssatzung beschlossen:
§1
Im § 6 wird die Wortgruppe „auf 1,50 m
Breite“ ersetzt durch die Wörter „bis Straßenmitte“.
§2
Im § 8 Abs. 1 wird die Wortgruppe „auf
1,50 m Breite“ ersetzt durch die Wörter
„bis Straßenmitte“.
§3
Diese Änderungssatzung tritt am Tage
nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung
in Kraft.
Hinweis
nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung
für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO) vom 21. April 1993,
in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. Juni 1999
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von
Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
3. der Bürgermeister dem Beschluss
nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1
SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder
Formvorschrift gegenüber der Gemeinde
unter Bezeichnung des Sachverhaltes,
der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2, Nr. 3 oder
4 geltend gemacht worden, so kann auch
nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1
SächsGemO genannten Frist jedermann
diese Verletzung geltend machen.
Oberlungwitz, den 20. Oktober 2010
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht
oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der
Sitzungen, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind,
Schubert
Bürgermeister
❐
Das Ordnungsamt informiert
über die Pflichten im Winterdienst gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Oberlungwitz (Straßenreinigungssatzung) vom 19. Dezember 2001, zuletzt geändert am 19. Oktober 2010
Mit den ersten Schneefällen und Frösten
steigt wieder das Unfallrisiko für Fußgänger und Fahrzeugführer. Gehwege und
Fahrbahnen können dann wieder gefährlich glatt sein. Alle Hauseigentümer und besitzer sollten sich deshalb über ihre
Pflichten zur Gefahrenabwehr im öffentlichen Bereich, resultierend aus oben genannter Satzung, informieren.
Wir haben die wichtigsten Regelungen
zusammengestellt:
fentlichen Straßen wird mit der oben genannten Satzung auf die Eigentümer und
Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke (= Verpflichtete) übertragen. Obwohl sich Eigentümer
und Besitzer solcher erschlossenen
Grundstücke zur Erfüllung ihrer Räumund Streupflichten auch geeigneter Dritter (Mieter, Hausmeisterservice etc.) bedienen können, bleiben sie gegenüber
der Stadt immer Verpflichtete und Ansprechpartner.
Wer hat die Pflicht? (Zuordnung der
Grundstücke zu einer öffentlichen
Straße oder einem öffentlichen Weg)
Die Verpflichtung zur Reinigung der öf-
Was ist zu räumen und zu streuen?
Die zu beräumende oder abzustumpfende Fläche erstreckt sich entsprechend
der Breite, in der das Grundstück zu einer
oder mehreren Straßen hin liegt, auf den
Gehweg, soweit ein Gehweg vorhanden
ist.
Soweit keine Gehwege vorhanden sind,
ist bis Straßenmitte zu räumen und zu
streuen. Der Schnee ist an der eigenen
Grundstücksgrenze oder im Grundstück
abzulagern. Die Ablagerung (Verteilen)
von Schnee auf den öffentlichen Straßen
ist verboten.
Was ist, wenn Grundstücke hintereinander liegen?
Liegen mehrere Grundstücke hintereinander zu der sie erschließenden Straße, so
bilden das an die Straße angrenzende
Grundstück (= Kopfgrundstück) und die
7
STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • AMTLICHER TEIL
dahinter liegenden Grundstücke (= Hinterliegergrundstücke, grenzen nicht
selbst an eine öffentliche Straße oder einen öffentlichen Weg an) eine Straßenreinigungseinheit. Das gilt auch, wenn diese
Grundstücke durch mehrere Straßen erschlossen werden.
Die Eigentümer und Besitzer der zur Straßenreinigungseinheit gehörenden Grundstücke sind im wöchentlichen Wechsel
räum- und streupflichtig. Dieser Wechsel
beginnt jährlich neu beim Eigentümer des
Kopfgrundstückes.
Was ist, wenn die Straße nur auf einer
Seite einen Gehweg hat?
Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind
auch die Eigentümer oder Besitzer der
auf der gegenüberliegenden Straßenseite
befindlichen Grundstücke für die Erfüllung der Räum- und Streupflicht verantwortlich. Hier erfolgt ein jährlicher
Wechsel.
In den Jahren mit ungerader Endziffer
(ab 01.01.2011) sind die Eigentümer oder
Besitzer der auf der gegenüberliegenden
Straßenseite befindlichen Grundstücke
für das Räumen und Streuen des Gehweges verantwortlich.
In den Jahren mit gerader Endziffer (bis
31.12.2010) sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke zum Räumen und
Streuen des Gehweges verpflichtet.
Grund für diesen Wechsel der Pflichten
ist die nach dem Gleichheitsgrundsatz
(Art. 3 Grundgesetz) erfolgte Rechtsprechung, nach der die gegenüberliegenden
Seiten gleichrangig heranzuziehen sind,
weil die Grundstücke auf beiden Straßenseiten durch den einen Gehweg erschlossen werden.
Wann und wie ist zu räumen und zu
streuen?
Was muss dabei beachtet werden?
Grundsätzlich gilt die Räum- und Streu-
pflicht täglich für die Zeit von 07:00 Uhr
bis 20:00 Uhr, d. h. bei Schneefall oder
Glatteisgefahr sind die Gehwege innerhalb dieser Zeiten von dem jeweiligen
Verpflichteten in einer solchen Breite zu
räumen und zu streuen, dass die Sicherheit des Fußgängerverkehrs gewährleistet ist. Insbesondere soll ein Begegnungsverkehr für Fußgänger möglich
sein. Außerdem sind die geräumten Flächen vor den Grundstücken so aufeinander abzustimmen, dass eine durchgehende benutzbare Gehfläche entsteht. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur
Fahrbahn und zum Grundstückseingang
in einer Breite von mindestens 1,25 m zu
räumen.
An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel müssen die Gehwege so von
Schnee freigehalten werden, dass ein
möglichst gefahrloser Zu- und Abgang
gewährleistet ist.
Festgetretener oder auftauender Schnee
ist ebenfalls – soweit möglich und zumutbar – zu lösen und abzulagern.
Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter
vom Schnee freigehalten werden und zu
den Unterflurhydranten muss ein Zugriff
gewährleistet sein.
Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die Gehwege und die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang derart und so rechtzeitig zu bestreuen, dass Gefahren nach allgemeiner
Erfahrung nicht entstehen können. Bei
Eisglätte sind die ausgebauten Gehwege
in voller Breite abzustumpfen.
Als Streumaterial sind vor allem Sand,
Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Geeignetes Streumaterial hat jeder Verpflichtete eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu besorgen. Streugutbehälter an besonders gefährdeten Straßenabschnitten sind nicht
für den allgemeinen Winterdienst vor Privatgrundstücken vorgesehen. Eine unberechtigte Entnahme von Streugut kann
ordnungsrechtlich geahndet werden.
Was ist zu tun, wenn der Schnee wieder weg ist?
Die Streugutrückstände sind von dem jeweils Winterdienstpflichtigen nach der
Frostperiode wieder zu beseitigen.
Welche Folgen können sich beim Nichtbeachten dieser Pflichten ergeben?
Das vorsätzliche oder fahrlässige Nichtnachkommen der vorgenannten Pflichten
stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche
mit einer Geldbuße bis zu 500,00 Euro
geahndet werden kann!
Außerdem möchten wir darauf hinweisen,
dass der Verpflichtete, wenn die Räumund Streupflicht schuldhaft nicht oder
nicht im genügenden Maße ausgeführt
wird, von einem Geschädigten zum Schadensersatz herangezogen werden kann.
Der Verpflichtete haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 823 ff BGB) für
solche Schäden (Sach-, aber auch Personenschäden), die aus der Verletzung seiner Räum- und Streupflicht herrühren.
Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn
sich der Verpflichtete eines Dritten bedient hat (z. B. Hausmeister, Mieter oder
Hausmeisterservice wurde mit der Räumund Streupflicht beauftragt). Im Fall der
Übertragung der Räum- und Streupflichten auf einen Dritten hat der Verpflichtete
eine intensive Überwachungspflicht.
Haben Sie weitere Fragen zum Winterdienst?
Bei Fragen zur Satzung: 405-21, 405-27
und 405-28
Bei Fragen zur Durchführung des kommunalen Winterdienstes: 405-13
Walther
FB Öffentliche Ordnung und Sicherheit ❐
Das Ordnungsamt informiert zur Baumschutzsatzung
Nach dem Sächsischen Naturschutzgesetz dürfen in der Zeit vom 1. Oktober bis
28. Februar eines jeden Jahres zum Fällen freigegebene Gehölze geschnitten
werden.
Mit dem Beschluss der Baumschutzsatzung vom 17. Dezember 1996 wurden für
das gesamte Stadtgebiet Oberlungwitz
Bäume und Hecken unter bestimmten
Voraussetzungen unter Schutz gestellt.
Am 1. September 2010 hat der sächsische Landtag ein Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts beschlossen und eine Änderung des § 22
des Sächs. Naturschutzgesetzes vorgenommen. Damit wird der Anwendungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen erheblich eingeschränkt.
8
Mit In-Kraft-Treten des Gesetzes am
19.10.2010 ergeben sich folgende Änderungen:
• Bäume und Hecken in Kleingärten sind
vom Anwendungsbereich der Baumschutzsatzungen ausgeschlossen. Hier
gelten die Regelungen des Bundeskleingartengesetzes.
• Auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken werden ebenfalls durch Satzung nicht mehr vollständig geschützt:
Bäume mit einem Stammumfang bis zu
einem Meter sowie Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden
und abgestorbene Gehölze. Damit besteht für die Bürger nunmehr die Möglichkeit, ohne Beantragung nach eige-
nem Ermessen diese Gehölze zu fällen
oder zurück zu schneiden.
• Auf bebauten Grundstücken müssen
alle Laubgehölze (außer Obstbäume,
Pappeln, Birken und Weiden) über einen Meter Stammumfang weiterhin für
eine Fällung bei der Stadtverwaltung
Oberlungwitz beantragt werden. Allerdings können weiterhin Ersatzpflanzungen angeordnet werden.
• Auf unbebauten Grundstücken gilt die
Baumschutzsatzung nach wie vor weiter.
Soweit hiernach Fällanträge notwendig
sind, muss die Behörde darüber innerhalb von 3 Wochen entscheiden. Das Verfahren ist kostenfrei.
Lesen Sie bitte auf Seite 9 weiter.
STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • AMTLICHER TEIL
Auch zu beachten sind alle anderen naturschutzrechtlichen Regelungen, z. B.
das generelle Fällverbot
- zwischen dem 1. März und dem 30.
September eines jeden Jahres nach
Bundesnaturschutzgesetz (Ausnahmen
durch so genannte Befreiung durch die
Naturschutzbehörde des Landratsamtes Zwickau),
- zum Schutz der Streuobstwiesen als
Biotop oder
- zum besonderen Schutz bestimmter
Arten, z. B. der Eibe, Schwarzpappel,
Weißtanne.
Bei Fragen im Bereich Baumschutz steht
Herr Hager (Telefon: 405-27) gern beratend zur Seite.
Walther
FB Öffentliche Ordnung und Sicherheit ❐
Das Ordnungsamt informiert zum Gewässerschutz
Jedes Jahr unternimmt die Stadtverwaltung Oberlungwitz große Anstrengungen
zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an städtischen Gewässern.
Bei den sechs in Oberlungwitz existierenden Bächen werden Gewässerschauen
durchgeführt und bei Notwendigkeit Geröllablagerungen und Müll entfernt. Das
erfordert die Bereitstellung erheblicher finanzieller und materieller Mittel, hauptsächlich für den Lungwitzbach. Jeder
Bürger, der Anlieger und/oder Eigentümer
eines Grundstückes an einem Bach ist,
kann selbst zur Verbesserung des Hochwasser- und Naturschutzes beitragen, indem er den Gewässerrandstreifen entsprechend pflegt und frei hält.
Der Stadtverwaltung ist im Rahmen der
Kontrollen an Fließgewässern vermehrt
aufgefallen, dass Grünschnitt, Komposthaufen, Mülltonnen, Holzaufbauten u. ä.
im Randstreifen abgelegt werden.
Als Gewässerrandstreifen gilt die Fläche
ab Böschungsoberkante in einer Breite
von 5 Metern innerorts und 10 Metern außerorts.
Der Tatbestand der Ablagerung von Grünschnitt (lose oder als Komposthaufen) und
ähnlichen Stoffen und Gegenständen, die
den Wasserabfluss im Überschwemmungsfall erschweren oder verhindern
können oder die selbst fortgeschwemmt
werden können, gilt als Ordnungswidrigkeit.
Der genannte Tatbestand verstößt gegen
§ 50 Abs. 3 Nr. 2 des Sächsischen Wasserhaushaltgesetzes und kann mit Verwarn- oder Bußgeld von der zuständigen
Wasserbehörde (Stadtverwaltung Oberlungwitz oder Landratsamt Zwickau) bestraft werden.
Jeder Anlieger und/oder Eigentümer eines
Grundstückes an einem Fließgewässer
sollte im Sinne des Hochwasserschutzes
die Situation im Gewässerrandstreifen
überprüfen und folgende Verbote beachten:
• der Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen,
• die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen, soweit sie nicht standortgebunden oder wasserwirtschaftlich
erforderlich sind,
• die Entfernung von Bäumen und Sträuchern, soweit dies nicht für den Ausbau
oder die Unterhaltung der Gewässer,
zur Pflege des Bestandes oder zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.
Des Weiteren möchte die Stadtverwaltung darauf hinweisen, dass nach § 77
Sächsisches Wassergesetz (SächsWG)
die Eigentümer der Gewässer, die Anlieger und Hinterlieger, die zur Unterhaltung
der Gewässer erforderlichen Maßnahmen
(vorherige Ankündigung) am Gewässer
und auf den Ufergrundstücken zu dulden
haben.
Unterhaltungsträger sind bei Gewässern
II. Ordnung die Städte und Gemeinden.
Die Duldungspflicht umfasst das Betreten
von Grundstücken und ihr vorübergehendes Benutzen.
Die Gewässerunterhaltung ist nicht an
das Eigentum gebunden. Unterhaltungsmaßnahmen werden stets im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde durchgeführt und betreffen in der Hauptsache
die Freihaltung des Gewässerbettes.
Das Einwohnermeldeamt
informiert:
Aufgrund der Einführung des neuen Personalausweises am 1. November 2010 kann es wegen des
umfangreicheren Antrags- und Informationsverfahrens bei der Antragstellung sowie der Abholung
des Personalausweises zu längeren Wartezeiten im Einwohnermeldeamt kommen.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis.
Schulze
FB Melde- und
Personenstandswesen
❐
Walther
FB Öffentliche Ordnung und Sicherheit ❐
Herzlichen Glückwunsch
Bis zum 28. November 2010 feiern folgende Einwohnerinnen und
Einwohner unserer Stadt, die 70, 75, 80, 85, 90 und älter werden,
ihren Geburtstag:
01. November Herr Jürgen Heidrich
Frau Inge Hoffmann
02. November Herr Manfred Oehme
03. November Herr Dietmar Vogel
Herr Dieter Friedrich
04. November Frau Helga Ulbricht
07. November Frau Doris Hertel
10. November Frau Gerda Wolf
Frau Elisabeth Klotz
11. November Herr Heinz Stahr
Frau Erna Vogel
Frau Elisabeth Facius
12. November Frau Isolde Schade
Herr Heinz Beyer
17. November Frau Gertrud Selbmann
20. November Herr Bernhard Möbius
Frau Gertrud Lahr
24. November Frau Marga Matioschat
25. November Frau Elfriede Vogel
Frau Elfriede Nowak
27. November Frau Renate Unger
Frau Ursula Böttcher
Frau Hildegard
Oberländer
28. November Frau Gerda Titz
Poststraße 14
70
Siedlung des Friedens 2 75
Hofer Straße 211c
80
Vater-Jahn-Straße 36
75
Anton-Günther-Weg 12 80
Schillersiedlung 12
70
Werkstraße 29
95
Robert-Koch-Straße 47 80
Robert-Koch-Straße 47 85
Siedlung des Friedens 4 75
Hofer Straße 11
97
Robert-Koch-Straße 47 90
Siedlung des Friedens 16 75
Hofer Straße 265B
80
Robert-Koch-Straße 47 80
Zum Wiesengrund 9
70
Robert-Koch-Straße 47 90
Robert-Koch-Straße 24D 70
Robert-Koch-Straße 47 85
Neue Straße 2
91
Siedlung des Friedens 5 75
Pestalozzistraße 15
85
Nutzung 38
Weidenweg 33
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
91 Jahre
80 Jahre
9
STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • AMTLICHER TEIL
Widerspruchsmöglichkeit bei Melderegisterauskunft über das Internet
Die Sächsische Anstalt für
Kommunale Datenverarbeitung
(SAKD) führt seit 2008 das
Kommunale Kernmelderegister
(KKM).
Das KKM ist ein Zentrales Register der Einwohner Sachsens
mit einem Bestand von Meldedaten, Vor- und Familiennamen, Doktorgrad sowie aktuellen und historischen Anschriften, die aus den kommunalen
Melderegistern übermittelt werden.
Das KKM hat neben
- den regelmäßigen Datenübermittlungen an sächsische Behörden, Gerichte und
alle öffentlichen Stellen im
Freistaat Sachsen
- die Aufgabe der Erteilung
ANZEIGEN
der einfachen Melderegisterauskünfte
bei Anfrage von Jedermann.
Die Übermittlung bzw. Auskunft erfolgt im Wege des automatisierten Abrufes über das Internet gemäß § 32 Absatz 5 SächsMG.
Für die Bürger besteht die Möglichkeit, der
Auskunftserteilung über das Internet bei
Anfragen von Jedermann, Privatpersonen
und Privatunternehmen, ohne nähere Begründung schriftlich oder mündlich zur
Niederschrift zu widersprechen.
Die entsprechenden Anträge liegen in der
Stadtverwaltung Oberlungwitz, Einwohnermeldestelle, Hofer Straße 203, 09353 Oberlungwitz vor bzw. können über das Internet
unter www.oberlungwitz.de im Menü Stadtverwaltung unter der Rubrik „Formular-Service“ ausgedruckt werden.
Schulze
FB Melde- und Personenstandswesen
Entsorgungstermine
Gemischte Siedlungsabfälle (Hausmüll)
• 11. November 2010 und 25. November
2010
Die Entleerung der Hausmülltonnen erfolgt im
zweiwöchigen Rhythmus – in der Regel in den
ungeraden Kalenderwochen immer donnerstags. Bei Feiertagen verschiebt sich dieser Abholetag von Donnerstag auf Freitag.
Blaue Tonne (Papier und Pappe)
• 29. November 2010
Bitte stellen Sie die blaue Tonne am Abholetag
ab 06:00 Uhr bereit.
Fragen zur Entsorgung der gemischten Siedlungsabfälle sowie Papier und Pappe beantwortet die Kommunalentsorgung Chemnitzer
Land GmbH, STT Reinholdshain, Ringstraße
36b, 08371 Glauchau, Ruf: 03763 404-0.
vice Ost GmbH & Co. KG, Betrieb Lichtenstein,
Buchenstraße 19, 09350 Lichtenstein, Tel.
037204 663-0, Fax: 037204 663-32.
Bio-Tonne
Grundstückseigentümer mit Biotonne werden
von der entsprechenden Entsorgungsfirma
(KECL GmbH oder VEOLIA Umweltservice
Ost GmbH) über die Entsorgungstermine
schriftlich informiert.
Hinweis zum Abfallkalender 2010
Die Entsorgungspläne für das Jahr 2010 der
KECL GmbH wurden im Monat Dezember
2009 an alle Haushalte im Landkreis Zwickau
verteilt.
Für diejenigen Oberlungwitzer Haushalte, die
über diese Verteilung keinen Entsorgungsplan
erhalten haben, liegen im Rathaus im Zimmer
12 noch Exemplare zur Abholung bereit.
❐
Gelbe Tonne
• 05. November 2010, 20. November 2010
und 03. Dezember 2010
Fragen zur Entsorgung der Gelben Tonne beantwortet die Firma VEOLIA Umweltservice Ost
GmbH & Co. KG, Betrieb Chemnitz, Kalkstraße
55, 09116 Chemnitz, Tel.: 0371 35566-47 (51),
Fax: 0371 35566-53 sowie VEOLIA UmweltserANZEIGEN
10
❐
STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010
11
STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • AMTLICHER TEIL
Veranstaltungen in
Oberlungwitz
Termin Grund- und Gewerbesteuer
01. November, 19:00 Uhr
Treffen der Geschichtsgruppe Oberlungwitz in der GAFUG mbH, Hofer Straße
159.
Herr Kantor Johannes Baldauf wird einen
Vortrag zur Geschichte der Orgel der St.Martins-Kirche halten.
11. November, 11:11 Uhr
Schlüsselübergabe vor dem Rathaus
Oberlungwitz
(anschließend wird wie in den vergangenen Jahren wieder zum Freibier auf dem
Parkplatz neben der Apotheke herzlich
eingeladen)
13. November, 19:30 Uhr
Faschingsveranstaltung im Saal der
Gaststätte „Zur Post“
VORSCHAU
04. Dezember
- 14:00 Uhr: Weihnachtsmarkt auf dem
Festplatz an der Hofer Straße
- 15:00 – 16:00 Uhr: Manfred Hommel
aus Oberlungwitz präsentiert seine Bilder im Rahmen eines Vortrages im Rathaus
- 18:00 Uhr: Adventsliedersingen in der
Abteikirche
Im Anschluss an den Oberlungwitzer
Weihnachtsmarkt erklingen traditionelle und neuere Adventslieder zum Zuhören und Mitsingen.
❐
Der Staatsbetrieb
Sachsenforst informiert:
Forstrevier Glauchau mit neuem
Dienstsitz
Seit Oktober 2010 befindet sich der Sitz
des für den Privat- und Körperschaftswald zuständigen Forstrevieres Glauchau
in Stollberg, Chemnitzer Str. 17. Der Revierförster, Herr Nobis, ist am Dienstort
jeweils dienstags von 15:00 Uhr bis 18:00
Uhr zu erreichen. Darüber hinaus können
Waldbesitzer gern weitere Termine telefonisch vereinbaren.
Kontaktdaten:
Staatsbetrieb Sachsenforst
Forstrevier Glauchau
Revierleiter Martin Nobis
Chemnitzer Str. 17
09366 Stollberg
Tel.: 03 72 96 / 9 26 00 12
Funk: 0172/7934063
Fax.: 03 72 96 / 9 26 00 19
E-Mail: [email protected]
12
Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass die Gewerbesteuer ebenfalls am 15.
November 2010 für das IV. Quartal 2010 fällig ist.
Neumann
FB Finanzwesen/Steuern/Liegenschaften
❐
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. –
Landesverband Sachsen
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V., Landesverband Sachsen,
führt seine diesjährige Haus- und Straßensammlung in der Zeit vom
29. Oktober bis 14. November 2010
Bei unseren Sammlungen in den vergangenen Jahren machten wir immer wieder
die Erfahrung, dass viele Bürger bereit
sind, für die Arbeit des Volksbundes zu
spenden, wenn sie durch Menschen ihres
Vertrauens angesprochen und über seine
erfolgreiche Arbeit informiert werden.
durch.
Die gemeinnützige Organisation wurde
1919 gegründet und errichtete im Auftrag
der Bundesrepublik Deutschland bis
1990 in den Ländern Westeuropas und
Nordafrikas etwa 350 deutsche Soldatenfriedhöfe. Seit 1990 arbeitet er auch in
den ost- und südosteuropäischen Staaten. Im Inland ist er beratend tätig. Gegenwärtig befinden sich etwa 830 Friedhöfe – von der Atlantikküste bis zum Ural
und vom Nordkap bis Nordafrika – mit
mehr als 2 Millionen Gräbern in seiner
Obhut.
Auch mehr als 63 Jahre nach dem Ende
des Zweiten Weltkrieges ist kein Ende der
Arbeit des Volksbundes abzusehen. Die
Suche nach Exhumierung von jährlich
35.000 Gefallenen, die Projektierung von
weiteren Friedhöfen in der ehemaligen
UdSSR, ihr Bau und ihre Pflege, die Betreuung von Angehörigen sowie die internationale Jugend- und Bildungsarbeit
des Volksbundes sind mit beträchtlichen
Kosten verbunden. Diese muss der
Volksbund zum Großteil selbst aufbringen.
Auch in diesem Jahr bitten wir Sie um
Ihre Unterstützung durch eine Spende.
Dazu liegen im Rathaus, Hofer Straße
203, Zimmer 4 (Kasse) Sammellisten
zu den Sprechzeiten aus.
❐
Kalender „Oberlungwitz
damals – heute“
In der Kasse der Stadtverwaltung Oberlungwitz können ab sofort Kalender für
2011 von Oberlungwitz zum Preis von
9,95 EUR erworben werden.
❐
A.-C. Löffler, Kasse
Volkstrauertag am 14. November 2010
Im Gedenken an die Gefallenen und Opfer von Gewaltherrschaft, Terrorismus
und Krieg findet anlässlich des Volkstrauertages am
Sonntag, dem 14. November 2010 um 10:15 Uhr
nach dem Gottesdienst am Gedenkstein auf dem Friedhof an der St.-MartinsKirche in Oberlungwitz eine Gedenkfeier mit Kranzniederlegung statt.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen.
Sprechzeit:
Dienstag: 15:00 Uhr – 18:00 Uhr
Staatsbetrieb Sachsenforst
Hiermit erinnern wir alle Steuerzahler, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, dass am 15. November 2010 die Grundsteuer für das IV. Quartal 2010 fällig ist. Die Höhe der Grundsteuer des IV. Quartals 2010 ist dem Abgabenbescheid von 2003, soweit kein Änderungsbescheid vorliegt, zu entnehmen.
Schubert, Bürgermeister
❐
❐
STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • NICHTAMTLICHER TEIL
13
STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • NICHTAMTLICHER TEIL
I N F O R M AT I O N E N D E R K I R C H G E M E I N D E N
Evangelisch-lutherische
Kirchgemeinde Oberlungwitz
Die evangelisch-lutherische Kirchgemeinde
Oberlungwitz lädt ein
zu den Gottesdiensten
in der St.-Martins-Kirche.
Jahreslosung: Jesus Christus spricht:
Euer Herz erschrecke nicht! Glaubt an
Gott und glaubt an mich! Johannes 14, 1
Monatsspruch: Gott spricht Recht im
Streit der Völker, er weist viele Nationen
zurecht. Dann schmieden sie Pflugscharen aus ihren Schwertern und Winzermesser aus ihren Lanzen.
Jesaja 2, 4
St.-Martins-Kirche
07. November
Drittletzter Sonntag des Kirchenjahres
09:00 Uhr Predigtgottesdienst
Pfarrer Quaas
14. November
Vorletzter Sonntag des Kirchenjahres Volkstrauertag
09:00 Uhr Predigtgottesdienst
Pfarrer Quaas
anschließend Kranzniederlegung am Gedenkstein für die
Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
17. November
Buß- und Bettag ABTEIKIRCHE
09:00 Uhr Predigtgottesdienst
Pfarrer Quaas
21. November – Ewigkeitssonntag
09:00 Uhr Sakramentsgottesdienst mit
Verlesung der Namen der in
diesem Kirchenjahr verstorbenen Gemeindeglieder
Pfarrer Quaas
28. November – 1. Advent
09:30 Uhr Familiengottesdienst
Pfarrer Quaas
05. Dezember – 2. Advent
09:00 Uhr Sakramentsgottesdienst
Pfarrer Quaas
Kinder sind zu allen Gottesdiensten eingeladen. Sie gehen vor der Predigt zum
Kindergottesdienst.
Besondere Hinweise
Martinsandacht
HERZLICHE EINLADUNG
AN ALLE KINDER
Martinsandacht am Donnerstag, dem
11.11.2010, 16:30 Uhr
Treffpunkt ist wie gewohnt unsere St.Martins-Kirche.
Nach der Andacht und dem Lampionumzug werden wir wieder Martinshörnchen
miteinander teilen.
Ein Päckchen Liebe schenken
Wir beteiligen uns wieder an der Weihnachtsaktion „Ein Päckchen Liebe
schenken“.
Informationsblätter und Kennzeichnungsetiketten liegen im Kirchgemeinde-
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büro und in der Kirche aus. Bis spätestens 11. November können die Päckchen oder auch Geldspenden für die Aktion im Kirchgemeindebüro oder zur Martinsandacht am 11. 11. um 16:30 Uhr in
der Kirche abgegeben werden.
Wer sich an den Transportkosten beteiligen möchte (erbeten werden 5,00 EUR),
gebe diese bitte gesondert ab. Nicht mit
ins Päckchen hineinlegen!
Vielen Dank im Voraus allen, die mit und
in Liebe ein Päckchen packen!
Erzgebirgsgottesdienst
Am Samstag, dem 6. November, 16:00
Uhr lädt der Erzgebirgsverein ganz herzlich zum Erzgebirgsgottesdienst in die
röm.-kath. Kirche St. Pius ein. Wie immer werden bestimmte Teile des Gottesdienstes in Mundart gesprochen. Es wirken auch wieder verschiedene musikalische Gruppen mit.
In der Zeit vom 12. – 21. November findet die diesjährige Herbstsammlung der
Diakonie statt unter dem Motto „Liebend
gerne erziehen“ – junge Eltern stärken.
Erziehungs- und Familienkompetenz sind
nicht angeboren! Leicht fühlen sich Eltern
überfordert, geraten unter Stress. Und
das gilt unabhängig vom Bildungsstand.
Elementares Basiswissen ist manchmal
nicht vorhanden. Das hat fatale Folgen
für alle Nahestehenden. Elternkompetenzen stärken und stützen ist Anliegen der
Familienbildung. Vor allem in belasteten
Familiensituationen wie bei schwerer
Krankheit oder Behinderung eines Familienangehörigen, Pflege, Langzeitarbeitslosigkeit, längerer Abhängigkeit von Sozialhilfe, Trennung, Scheidung, Schwangerschaft oder ungewollter Elternschaft
sind junge Eltern besonders auf Unterstützung und Angebote der Eltern- und
Familienbildung oder -beratung angewiesen. Hier können sie Erziehungskompetenzen systematisch erlernen, einüben
und werden fördernd in allen Fragen begleitet. Wir möchten mit Ihrer Spende die
diakonischen Träger von familienspezifischen Einrichtungen unterstützen. Im
Kirchturm, im Gemeinderaum und im
Kirchgemeindebüro stehen Sammelbüchsen bereit.
Herzliche Einladung zum Meditativen
Tanz im Kirchgemeindehaus Gersdorf
mit Frau Renate Frank-Beyer am 10.11.
und 08.12. jeweils 19:30 Uhr.
Vorankündigung
Am Samstag, dem 04.12. um 18:00 Uhr –
im Anschluss an den Weihnachtsmarkt –
Adventsliedersingen in der Abteikirche.
Die Friedhofsverwaltung bittet um Ihre
Aufmerksamkeit
In den letzten Wochen wurden mehrfach
Blumen von Grabstellen gestohlen. Es ist
uns unverständlich, dass derartige Handlungen immer wieder vorkommen. Dies
verletzt nicht nur das Gedenken an die
Verstorbenen, sondern auch die trauernden Hinterbliebenen. Es sollte unser aller
Anliegen sein, dieser Verhaltensweise
entgegenzuwirken. Bitte helfen Sie nach
Ihren Möglichkeiten mit! Danke.
Zum Bedenken
Millionen Jahre waren, ehe es mich gab.
Jahrmillionen werden vielleicht nach mir
sein.
Irgendwo in ihrer Mitte sind ein paar
Sommer,
in denen für mich Tag ist auf dieser Erde.
Für diese Spanne Zeit danke ich dir, Gott.
Jörg Zink
Es grüßen Sie und Euch herzlich der Kirchenvorstand, die Mitarbeiter und Ihr und
Euer Pfarrer Quaas.
Telefonseelsorge (kostenfrei):
0800 1110222 oder 0800 1110111
24-Stunden am Tag!
Für den Inhalt verantwortlich:
Pfarrer Quaas
Landeskirchliche Gemeinschaft Oberlungwitz
Sie möchten zuhören? oder fragen? oder
reden? Impulse für den Alltag bekommen? Orientierung und Maßstab im Leben finden? Wir laden Sie dazu herzlich
zu den angegebenen Veranstaltungen in
unser Gemeinschaftshaus in Oberlungwitz, Am Bach 13, ein.
• Jung und Alt sonntags, 19:00 Uhr; am
07. November, 15:00 Uhr Familienstunde
• EC-Jugendkreis und Junge Gemeinde
freitags, 19:30 Uhr
• Kinder und Teenies samstags, 09:30 Uhr
• Kreis Junge Erwachsene dienstags, am
09. und 23. November jeweils 19:30 Uhr
• Frauenbibelkreis am 13. November,
16:00 Uhr
• Abend für Frauen am Montag, 15. November, 19:30 Uhr
• Arbeit mit der Bibel am Donnerstag,
18. November, 17:00 Uhr
• Gesprächskreis am Samstag, 20. November, 19:30 Uhr
der Impuls: „Jesus erlöste die, die durch
Furcht vor dem Tod im ganzen Leben
Knechte sein mussten“ (die Bibel, Hebräer 2,15). Vom Sterben redet keiner gern.
Um Friedhöfe machen viele einen großen
Bogen. Andererseits sehen und hören wir
jeden Tag in den Medien, wie grausam
auf dieser Welt gestorben wird. Das vergisst man lieber schnell und wendet sich
dem Leben zu. Doch der Tod lässt sich
nicht zum Schweigen bringen. Unterschwellig begleitet er uns, löst tiefe Angst
aus und macht uns die Ketten unseres
Lebens deutlich. Jesus befreit uns – auch
aus dieser Sklaverei. Er kam in unsere
Welt und ging seinen Weg durch Leid und
Todesangst in den Tod hinein. Doch der
Tod konnte ihn nicht festhalten. Jesus
lebt. Der Tod ist entmachtet. Diesen Triumph schenkt uns Jesus Christus. Und
so können wir ganz langsam lernen, auch
unser eigenes Sterben ohne Furcht anzunehmen. Der Tod ist tot, und wir sollen
und dürfen und können furchtlos leben.
Reinhard Flämig
Gemeinschaftsleiter
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STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • NICHTAMTLICHER TEIL
DRK-Blutspendedienst Ost
für Berlin, Brandenburg und Sachsen
Phänomen Blut
Blut ist das einzige flüssige Organ des
Körpers. Es wird vom Herzen durch den
Organismus gepumpt und erfüllt dabei eine Vielzahl lebenswichtiger Aufgaben.
Diese besondere Bedeutung wurde
schon sehr früh erkannt und teilweise
auch medizinisch genutzt. Daher spielt
dieser außergewöhnliche Stoff sicher
auch in vielen Geschichten, Mythen und
Gleichnissen, die sich bis heute erhalten
haben, eine große Rolle. Blut bedeutet
Leben.
Das gilt insbesondere auch für die heutige moderne Medizin. Viele Behandlungsmethoden basieren auf Blut bzw. dessen
Bestandteilen. Durch die vielen und sehr
komplexen Funktionen wird es trotz intensiver Forschung auch in absehbarer
Zeit keinen vollwertigen Ersatz geben.
Um Patienten zu helfen und Verunfallte zu
retten, helfen oft nur Blutspenden. Daraus ergibt sich jedoch ein Problem: Es
gibt nicht genügend Blutspender. Wer
helfen kann, sollte daher die nächste
Möglichkeit zur Spende nutzen.
Diakonie – Stadtmission
Chemnitz e. V.
Das Entnahmeteam des DRK-Blutspendedienstes Sachsen wartet auf Ihre Hilfe!
Termin:
Dienstag, 9. November 2010,
19:00 Uhr
Ort:
Betreutes Wohnen „Im Rosengarten“,
Stadtwerke
Oberlungwitz
GmbH
Aus Worten können Wege werden
0800-1110111 oder 0800-1110222
gez. Christian Wendler, Werbereferent
anonym • gebührenfrei
• rund um die Uhr
Nächste Blutspendeaktion:
Wann?
Am Montag, dem 29. November 2010
zwischen 14:00 und 19:00 Uhr.
Wo?
Im Saal der Gaststätte „Zur Post”, Hofer Str. 36 in Oberlungwitz.
Wer?
Alle gesunden und spendewilligen
Oberlungwitzerinnen und Oberlungwitzer zwischen 18 und 68 Jahren
(Neuspender bis 60).
help-Verein e. V.
Hohenstein-Er.
Schillerstraße 9
09337 Hohenstein-Ernstthal
Fon: 03723 679885, Fax: 03723 679887
E-Mail: [email protected]
Erlernen von Computerkenntnissen professionelle Anwendung der Textverarbeitung – sicher surfen im Internet – Bearbeiten von Fotos
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen!
Im help-Verein wird vom 10.11.2010 bis
01.12.2010 wieder ein PC-Grundkurs für
Senioren mit insgesamt 12 Doppelstunden durchgeführt. Der Unterricht findet jeweils montags bis donnerstags von 13:30
– 15:00 Uhr statt. Dieser Einsteigerkurs
bietet allen Senioren die Möglichkeit, den
Umgang mit einem PC zu erlernen. Unterrichtet wird in den Systemen Windows XP,
Windows Vista und Windows 7. Wer
möchte, kann im Anschluss an einem Internet-Grundkurs oder auch an einem
Kurs Fotobildbearbeitung teilnehmen.
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, es
gibt auch keine Altersbegrenzung.
Wir sind telefonisch unter der o. g. Rufnummer zu erreichen oder persönlich
montags bis donnerstags von 09:30 Uhr
bis 15:30 Uhr.
Gebietsverkehrswacht
Chemnitzer Land
Anne-Rose Illing
stellv. Vereinsvorsitzende
Sie können auch die aktuellen Blutspendetermine in der Stadt Oberlungwitz auf
unserer Homepage (Terminbutton auf der
Startseite) erfahren.
Plechac
Vorsitzende
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Die Deutsche Verkehrswacht informiert
Verkehrsteilnehmer-Informationsveranstaltung zum Thema: „Unfallvermeidung, örtliche Unfallschwerpunkte und
Verhalten nach Unfällen“
Telefonseelsorge:
Am Bach 7, Oberlungwitz
Gesprächsleiter:
Herr Steinert
❐
❐
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Hofer Straße 221,
Telefon: 03723 42596
Sprechzeiten der Stadtwerke
Oberlungwitz GmbH
Dienstag:
09:00 – 12:00 Uhr
und 13:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr
und 13:00 – 18:00 Uhr
Spruch
Zwei Dinge verleihen
der Seele am meisten
Kraft:
Vertrauen
auf die Wahrheit und
Vertrauen auf sich selbst.
(Lucius Annaeus Seneca)
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STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • NICHTAMTLICHER TEIL
Neuigkeiten aus dem Hort der Humboldtschule – Grundschule
Auch in diesen Herbstferien wurde es den
Hortkindern nie langweilig.
Unsere schon zur Tradition gewordenen
Herbstspaziergänge konnten wir bei bestem Herbstwetter genießen.
Ebenfalls konnte sich das weitere kunterbunte Ferienprogramm sehen lassen. Die
Besuche im Kino und im HOT-Badeland
sowie der tolle Besuch auf dem Reiterhof
Bauer bereiteten uns viel Freude.
Ein kleiner Höhepunkt war unser Ausflug
ins Fritz-Theater Chemnitz. Dort zeigten
uns Rumpel und Pumpel ihr neuestes
Abenteuer „Rumpel und Pumpel in der
Steinzeit“.
Am letzten Ferientag feierten die Ferienkinder noch ein zünftiges Erntedankfest.
Herzlich bedanken möchten wir uns
bei Frau Polster, welche uns mit ihrem
„SPINNEN SIND NICHT GRUSELIG –
TAG“ faszinierte.
Fotos: Hort Humboldtschule
❐
Katja Hoyer
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STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • NICHTAMTLICHER TEIL
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STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • NICHTAMTLICHER TEIL
Volkssolidarität – Kreisverband Glauchau/Hohenstein-Er. e. V. –
Ortsgruppe Oberlungwitz
Für November und Dezember 2010 sind
vom Vorstand der Ortsgruppe folgende
Veranstaltungen geplant:
Gymnastik:
dienstags, 19:00 Uhr, in der Turnhalle
an der Pestalozzischule
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Herrn A. Schubert
Frau E. Koschnick
08.12.2010
Weihnachtsveranstaltung für alle Senioren der Stadt Oberlungwitz in der
Gaststätte „Zur Post“. Die Krokusmäd
aus Drebach stimmen uns auf die
Weihnachtszeit ein. Die Gruppe Epilog
spielt anschließend zum Tanz.
Die Veranstaltung wird für die Stadtverwaltung organisiert.
Eintritt: 2,50 EUR (incl. Kaffeegedeck);
Beginn: 15:00 Uhr
Veranstaltungen:
06.11.2010
Herbstgala der Volkssolidarität im
Stadttheater Glauchau mit Rainer Süß,
Saaletaler und v. a.
Preis pro Karte: 16,00 EUR
Nichtmitglieder + 2,00 EUR +
Fahrtkosten: 5,00 EUR
Abfahrt: 16:30 Uhr
Tagesfahrten:
01.12.2010
Weihnachtsfahrt nach Memmendorf in
die Gaststätte „Goldener Stern“
Incl. Busfahrt, Mittagessen, Weihnachts-
Weitere Reisen auf Anfrage.
programm mit den Bergsängern aus
Geyer, Kaffeetrinken und Hausmusik
Abfahrt: ca. 10:30 Uhr
Preis: ca. 37,00 EUR
Tel.: 03723 42988
Tel.: 03723 45929
Wer sucht ein
außergewöhnliches
Weihnachtsgeschenk?
Im Rahmen des Strumpffestes 2011 werden am 14.05.2011 Fallschirmspringer
über dem Festgelände abspringen. Es
besteht die Möglichkeit für zwei Personen, einen Tandemsprung mitzumachen.
Wer Interesse hat, kann sich im Rathaus
unter der Tel.-Nr. 03723 405-14 bei Frau
Löffler melden.
Mehrtagesfahrten:
Frühlingstreffen der Volkssolidarität
2011 in Neapel/Kampanien
8-tägige Flugreise
vom 16. bis 23. März 2011
Preis: 849,00 EUR
❐
A.-C. Löffler
Ärztlicher Bereitschaftsdienst der Allgemeinärzte für das
Gebiet Hohenstein-Er. / Oberlungwitz / Gersdorf / Bernsdorf / Wüstenbrand /
Hermsdorf / Lichtenstein / St. Egidien / Rödlitz / Heinrichsort / Rüsdorf /
Lobsdorf / Kuhschnappel
Notfalldienst:
•
•
•
montags, dienstags und donnerstags von 19:00 bis 07:00 Uhr
mittwochs und freitags von 14:00 bis 07:00 Uhr
samstags, sonntags und feiertags von 07:00 bis 07:00 Uhr
Datum
Telefon
Praxis
29.10.2010
30.10.2010
31.10.2010
01.11.2010
02.11.2010
03.11.2010
04.11.2010
05.11.2010
06.11.2010
07.11.2010
08.11.2010
0371 2780450
0371 2780450
0371 2780450
0173 9564316 03723 412207
0152 02339177
0371 2780450
037204 2275
0371 2780450
0371 2780450
0371 2780450
0179 7001988 037204 5300
Datum
Telefon
Praxis
09.11.2010
10.11.2010
11.11.2010
12.11.2010
13.11.2010
14.11.2010
15.11.2010
16.11.2010
17.11.2010
18.11.2010
19.11.2010
0172 3559621
0371 2780450
0172 3704062
0371 2780450
0371 2780450
0371 2780450
0179 5880726
0178 9745302
0371 2780450
0177 4386069
0371 2780450
03723 65170
Datum
Telefon
Praxis
20.11.2010
21.11.2010
22.11.2010
23.11.2010
24.11.2010
25.11.2010
26.11.2010
27.11.2010
28.11.2010
29.11.2010
30.11.2010
0371 2780450
0371 2780450
0176 64901335
0174 9033567 037204 5360
0371 2780450
0162 239514
0371 2780450
0371 2780450
0371 2780450
0177 2169269 037204 5193
0163 7858862
Eventuelle Änderungen bei Bereitschaftsdiensten sind der Freien Presse zu entnehmen!
Darüber hinaus ist die Rettungsstelle unter der Tel.-Nr. 0375 19222 immer aktuell informiert.
Des Weiteren wird der Dienstplan im Internet unter www.trans-medic.de ebenfalls hinterlegt (auch aktuelle Änderungen).
Bereitschaftsdienst der Apotheken
bis 04.11.
Dienstbeginn und -ende jeweils 08:00 Uhr
Rosen-Apotheke Lichtenstein,
17.11.-18.11.
City-Apotheke Hohenstein-Er.,
Glauchauer Straße 37a, Tel. 037204 2046
Weinkellerstraße 28, Tel. 03723 62940
05.11.-11.11.
Auersberg-Apotheke Lichtenstein,
Platanenstraße 4, Tel. 037204 929192
19.11.-25.11.
Schloss-Apotheke Lichtenstein,
Innere Zwickauer Straße 6, Tel. 037204 87800
12.11.-14.11.
Mohren-Apotheke Hohenstein-Er.,
Altmarkt 18, Tel. 03723 2637
26.11.-09.12.
Aesculap-Apotheke Mülsen OT St. Jacob,
St. Jacober Hauptstr. 82, Tel. 037601 3990
15.11.-16.11.
Humanitas-Apotheke Hohenstein-Er.,
Immanuel-Kant-Str. 30, Tel. 03723 627763
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STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • NICHTAMTLICHER TEIL
Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst
Tierärztlicher
Bereitschaftsdienst
Notfalldienst (jeweils mit telefonischer Voranmeldung)
• montags, dienstags und donnerstags von 19:00 bis 22:00 Uhr sowie
• mittwochs und freitags von 14:00 bis 22:00 Uhr
• Wochenend- und Feiertagsdienst sowie an Brückentagen von 07:00 bis 22:00 Uhr
bis 04.11. (Kleintiere!)
Dr. med. vet. G. Scholz,
Michelner Straße 5, Lichtenstein,
Telefon: 037204 2628
Sprechstunde (jeweils ohne telefonische Voranmeldung)
• Wochenend- und Feiertagsdienst sowie an Brückentagen von 09:00 bis 11:00 Uhr
Name
Frau Dipl.-Med. D. Oehme
Frau FÄ F. Walther
Frau Dipl.-Med. B. Reichel
Frau Dipl.-Med. M. Krüger
Frau Dipl.-Med. K. Schulze
Anschrift
Glauchauer Straße 37a, Lichtenstein
Glauchauer Straße 37a, Lichtenstein
Ernst-Thälmann-Siedlung 12a, Hoh.-Er.
Pölitzstraße 65, Hohenstein-Er.
Hofer Straße 221, Oberlungwitz
bis 04.11.
Frau FÄ Walther
05.11.
Frau Dipl.-Med. Krüger
06.11. – 07.11. Frau Dipl.-Med. Krüger
08.11. – 11.11. Frau Dipl.-Med. Oehme
12.11.
Frau Dipl.-Med. Schulze
13.11. – 14.11. Frau Dipl.-Med. Schulze
15.11. – 16.11. Frau Dipl.-Med. Krüger
17.11.
Frau Dipl.-Med. Krüger
18.11.
Frau Dipl.-Med. Krüger
19.11.
Frau Dipl.-Med. Reichel
20.11. – 21.11. Frau Dipl.-Med. Reichel
22.11. – 25.11. Frau FÄ Walther
26.11.
Frau Dipl.-Med. Oehme
27.11. – 28.11. Frau Dipl.-Med. Oehme
29.11. – 02.12. Frau Dipl.-Med. Schulze
Telefon
037204 2304 od. 0171 6202342
037204 2304 od. 0172 1936151
03723 42869 od. 0160 96236396
03723 711120 od. 0162 1596660
03723 42909 od. 0162 2866851
05.11. – 11.11.
Tierklinik Chemnitz,
Adelsbergstraße 80-82, Chemnitz,
Telefon: 0371 517770
und 0172 3462552
12.11. – 18.11. (Kleintiere!)
TA Bleikamp,
Pestalozzistraße 21, Oberlungwitz,
Telefon: 03723 700627
Notsprechstunde 09:00 – 11:00 Uhr
Notsprechstunde 09:00 – 11:00 Uhr
19.11. – 25.11.
Tierklinik Chemnitz,
Adelsbergstraße 80-82, Chemnitz,
Telefon: 0371 517770
und 0172 3462552
Notsprechstunde 09:00 – 11:00 Uhr
Notsprechstunde 09:00 – 11:00 Uhr
Notsprechstunde 09:00 – 11:00 Uhr
❐
26.11. – 02.12.
Dr. Staffa,
Am Kiefernberg 28, Grumbach,
Telefon: 037608 22640
❐
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STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010
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