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19. Jahrgang Rü di ck sc ha e Montag, 01. November 2010 11/2010 und z t a l p est F iesjährigen Baue ung“ m d g i e n n r nmarkt auf d rei u auf de e 2 0 „ J v g a h n r re De Fe tu utsche Wiede 010 stveranstal 2 er der Hofer Str b n a o aße a im F tzelt m 2. Okt es alle Fotos: Stadtverwaltung STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • AMTLICHER TEIL TELEFONVERZEICHNIS der Stadtverwaltung Oberlungwitz mit Telefondurchwahl Das Amtsblatt der Stadt Oberlungwitz erscheint im 2. Halbjahr 2010 zu den nachfolgend aufgeführten Terminen. Wir bitten die Verfasser von Artikeln, besonders den Redaktionsschluss zu beachten! Nummer des Amtsblattes Telefon: 03723 405-0 Telefax: 03723 405-34 Zim- Durch- AufgabenName des mernr. wahlnr. bereich Mitarbeiters 12 10 Steuern/Kita Frau Leistner 12 11 Steuern/Abgaben Frau Dost 13 12 Bauwesen Frau Seidel 13 13 Bauwesen Frau Münnich 14 14 Kasse Frau Löffler 15 15 Finanzbuchhaltung Frau Richter 15 16 Finanzbuchhaltung Frau Gaebel 15 16 Finanzbuchhaltung Frau Wehner 16 17 Finanzwesen/ Frau Neumann Liegenschaften 17 18 Standesamt Frau Schulze 19 19 Meldestelle/Soziales Frau Wossilat 10 20 Meldestelle/Soziales Frau Tamschick 12 21 Öffentliche Ordnung/ Frau Walther Gewerbe 14 23 Sekretariat des Frau Weiß Bürgermeisters 14 24 Zentrale Dienste Frau Rainer 15 26 Bürgermeister Herr Schubert 17 27 Straßenverkehrs- Herr Hager angelegenheiten 17 28 Öffentl. Ordnung/ Frau TischenGemeindl. Vollzug dorf 18 29 Personalwesen/ Frau Naumann Allg. Verwalt. 20 30 Verwaltungsleiterin Frau Patzig 23 31 Chronik Frau Müller Hofer Str. 221 40 Bauhof Herr Pfeifer 03723 47592 Feuerwehrgerätehaus Erscheinungsdaten und Redaktionsschlüsse Hofer Str. 185 a E-Mail-Adressen der Stadtverwaltung 12/2010 01/2011 Erscheinungsdatum Redaktionsschluss 29.11.2010 10.01.2011 16.11.2010 14.12.2010 Havarie- und Bereitschaftsdienst der WAD GmbH Bei Havarien und Unregelmäßigkeiten am unterirdischen öffentlichen oder privaten Abwasserkanalnetz bitten wir, unseren 24Stunden-Bereitschaftsdienst (auch an Sonn- und Feiertagen) unter der Tel-Nr.: 0172 3578636 zu benachrichtigen. ❐ ❐ Bereitschaftsdienst des RZV Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau Bereitschaftsdienst Trinkwasser: Havarietelefon (24 Stunden): 03763 405-405 Internet: www.rzv-glauchau.de ❐ Sprechstunde der Schiedsstelle Die Sprechstunde der Schiedsstelle der Stadt Oberlungwitz findet im Bedarfsfall am dritten Dienstag des Monats in der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr im Rathaus, Hofer Straße 203, Zimmer 25 (Beratungsraum 2. OG) statt. Einwohner, die das Tätigwerden der Schiedsstelle begehren, werden gebeten, entsprechende Terminvereinbarungen über Frau Patzig, Telefon 03723 405-30 zu treffen. Nächster Termin: 16. November 2010 Thomas Hinkel Friedensrichter ❐ Infothek im Rathaus Unsere Infothek im Erdgeschoss des Rathauses steht mit ihren Angeboten unseren Einwohnern zur Verfügung. Ansprechpartner: Frau Naumann, Zimmer 18, Tel.-Nr.: 03723 405-29 Patzig, Verwaltungsleiterin ❐ Stadtanzeiger jetzt auch auf unserer Homepage Bürgermeister: [email protected] Hauptamt: [email protected] Kämmereiamt: [email protected] Mitarbeiter: [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] ❐ 2 Die Stadtverwaltung Oberlungwitz weist darauf hin, dass nunmehr auch die Möglichkeit besteht, den Stadtanzeiger auf der Startseite der Homepage der Stadt Oberlungwitz unter www.oberlungwitz.de zu lesen. Patzig, Verwaltungsleiterin ❐ Hinweis zur Nutzung unseres elektronischen Formular-Service Die Stadtverwaltung Oberlungwitz stellt auf der Homepage www.oberlungwitz.de im Menü „Stadtverwaltung“ unter der Rubrik „Formular-Service“ verschiedene Formulare zur Verfügung. Dieser Service wird ausgebaut mit dem Ziel, den Bürge- rinnen und Bürgern, Unternehmen und Einrichtungen zukünftig möglichst viele Wege abzunehmen. Patzig Verwaltungsleiterin ❐ Herausgeber: Stadtverwaltung Oberlungwitz • Verantwortlich für den amtlichen Teil einschließlich der Sitzungsberichte der Stadtratssitzung: der Bürgermeister der Stadt Oberlungwitz, Herr Schubert, oder sein Vertreter im Amt. Anschrift (Redaktion): Hofer Str. 203, 09353 Oberlungwitz, Tel.: 03723 4050 • Layout, Satz und Druck: Mugler Druck und Verlag GmbH, Gewerbering 8, 09337 Hohenstein-Ernstthal, OT Wüstenbrand, Tel.: 03723 499149, Fax: 03723 499138 • Anzeigen: Frau Landgraf, Mugler Druck und Verlag GmbH, Fon: 03723 499117, Mobil: 0174 3367182, Fax: 03723 499138 • Vertrieb: PNP Direktwerbung Distribution Ost GmbH, Wildparkstraße 3, 09247 Chemnitz, Tel.: 03722 5242-0. Bei Fragen zur Verteilung wenden Sie sich bitte an Frau Meichsner. • Der »Stadtanzeiger Oberlungwitz« erscheint zur kostenlosen Verteilung monatlich in einer Auflagenhöhe von 3.600 Exemplaren. STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • AMTLICHER TEIL Sitzungskalender für das 2. Halbjahr 2010 1. Stadtratssitzungen Ort: Saal der Gaststätte „Zur Post“ Oberlungwitz, Hofer Straße 36 Beginn: 19:00 Uhr Termine: 16.11.2010; 14.12.2010 2. Sitzungen des Verwaltungsausschusses Ort: Rathaus Oberlungwitz, Hofer Straße 203, Zimmer 25 (Beratungsraum 2. OG) Beginn: 19:00 Uhr Termine: 02.11.2010; 30.11.2010 3. Sitzungen des Technischen Ausschusses Ort: Rathaus Oberlungwitz, Hofer Straße 203, Zimmer 25 (Beratungsraum 2. OG) Beginn: 19:00 Uhr Termine: 09.11.2010; 07.12.2010 *** Die nächste Sitzung des Verwaltungsausschusses findet am Dienstag, dem Öffnungszeiten 02. November 2010 um 19:00 Uhr im Rathaus Oberlungwitz, Hofer Straße 203, Beratungsraum (Zimmer 25, 2. OG) statt. Die nächste Sitzung des Technischen Ausschusses findet am Dienstag, dem 09. November 2010 um 19:00 Uhr im Rathaus Oberlungwitz, Hofer Straße 203, Beratungsraum (Zimmer 25, 2. OG) statt. Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am Dienstag, dem 16. November 2010 um 19:00 Uhr im Saal der Gaststätte „Zur Post“ Oberlungwitz statt. Die aktuelle Tagesordnung für alle Sitzungen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Aushang an der Verkündungstafel im Haupteingangsbereich des Rathauses der Stadt Oberlungwitz, Hofer Straße 203, 09353 Oberlungwitz, der Veröffentlichung in der Freien Presse und unseren Aushängen an den örtlichen Anschlagtafeln. ❐ Patzig, Verwaltungsleiterin 2. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB findet gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 10.11. bis 10.12.2010 zur kostenlosen Einsicht für jedermann während der Dienststunden in der Stadtverwaltung, Zimmer 14, Hofer Straße 203, 09353 Oberlungwitz statt. Montag: Dienstag: 07:30 – 11:30 Uhr 07:30 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: 07:30 – 11:30 Uhr Donnerstag: 07:30 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr Freitag: 07:30 – 11:30 Uhr Der Öffentlichkeit wird im Rahmen der Auslegung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Begründung zum Bauleitplan einen Umweltbericht beinhaltet. Für die Belange des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Im Umweltbericht wurden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet (§ 2 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 14g des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung). Außer dem Umweltbericht wurde ein Landschaftsplan erstellt, der die gesamten Belange des Umwelt-, Naturund Landschaftsschutzes beinhaltet und in den Flächennutzungsplan integriert werden soll. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 3. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Planvorentwurf wird hiermit gemäß § 3 BauGB bekannt gemacht. Schubert Bürgermeister - Siegel - Hofer Straße 203 Telefon: 4050, Fax: 405-34 Homepage: www.oberlungwitz.de E-Mail: [email protected] Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag ❐ 09:00 Uhr – 11:30 09:00 Uhr – 11:30 13:00 Uhr – 18:00 geschlossen 09:00 Uhr – 11:30 13:00 Uhr – 15:30 geschlossen Uhr Uhr/ Uhr Uhr/ Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung! ❐ Bibliothek der Stadt Oberlungwitz Hofer Straße 189, Telefon: 413057 E-Mail: [email protected] Montag Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 3 BauGB 1. Der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz hat auf seiner 12. öffentlichen Sitzung am 19. Oktober 2010 den Vorentwurf zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan des Städteverbundes „Sachsenring“ der Mitgliedsstädte Hohenstein-Er., Oberlungwitz und Lichtenstein sowie der Mitgliedskommunen der Verwaltungsgemeinschaft „Rund um den Auersberg“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Bürger, Nachbargemeinden und Träger öffentlicher Belange bestimmt. Stadtverwaltung Oberlungwitz Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 10:00 Uhr – 12:00 14:00 Uhr – 17:30 14:00 Uhr – 17:30 geschlossen 10:00 Uhr – 12:00 14:00 Uhr – 17:30 geschlossen Uhr/ Uhr Uhr Uhr/ Uhr ACHTUNG! Unsere Bibliothek ist wegen Krankheit weiterhin geschlossen! ❐ Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend sein für rasche Hilfe durch Arzt oder Rettungsdienst! AUS DEM INHALT AMTLICHER TEIL Eine Frage des Anstands . . . . . . . .Seite 04 Besuch der Verbandsgemeinde Dudenhofen . . . . . . . . . . . . . . .Seiten 04-05 Rückblick Stadtratssitzung . . .Seiten 06-07 Das Ordnungsamt informiert . .Seiten 07-09 Geburtstage . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 09 Entsorgungstermine . . . . . . . . . . . . .Seite 10 NICHTAMTLICHER TEIL Kirchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seiten 14-15 Ärztlicher Bereitschaftsdienst . .Seiten 18-19 Nächster Stadtanzeiger: 29. November 2010 Redaktionsschluss ist am Dienstag, dem 16. November 2010. Nach diesem Termin eingehende Manuskripte können nicht mehr berücksichtigt werden. Disketten, CD und Texte via E-Mail werden ebenfalls nur bis zum 16. November 2010 entgegengenommen. Die Veröffentlichung der Texte erfolgt nur noch bei Vorlage der Manuskripte in elektronischer Form und vorbehaltlich des zur Verfügung stehenden Platzes. 3 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • AMTLICHER TEIL Eine Frage des Anstands oder Die verpasste Chance Liebe Bürgerinnen und Bürger, verehrte Leserinnen und Leser, die Feierlichkeiten zum 20-jährigen Jubiläum der Wiedervereinigung unseres deutschen Vaterlandes liegen nun schon einige Wochen hinter uns. Auf die Bedeutung einzugehen, ist hier an dieser Stelle nicht mehr erforderlich, denn das habe ich bereits im Oktober-Anzeiger getan. Dass man dabei nicht alle Meinungen teilen kann, ist ohnehin klar, und dass es über verschiedene Sachverhalte unterschiedliche Auffassungen gibt und dass man diese auch äußern kann, ist, im Gegensatz zu dem, was wir vor 1990 in der DDR erlebt haben, auch selbstverständlich. Dieses Jubiläum sollte natürlich auch in unserer Stadt gefeiert werden. Das war mir recht bald klar, zumal ich bereits vor einem Jahr eine junge Band in unserer Partnergemeinde, der Verbandsgemeinde Dudenhofen im Ortsteil Hanhofen gehört und mir sofort überlegt habe, dass es eine gute Sache wäre, wenn wir in diesem Zusammenhang unsere Partnerschaft wieder einmal neu beleben könnten. Was lag da näher, als diese Band einzuladen und auf diese Weise mit jungen Menschen eine Verbindung herzustellen zwischen den immer noch sogenannten alten und neuen Bundesländern. Aber die Band sollte nicht nur allein kommen, sondern auch offizielle Vertreter aus der kommunalen Politik. So haben sich neben Ratsmitgliedern aus dem Verbandsgemeinderat auch die Ortsbürgermeisterin Friederike Ebli, die gleichzeitig Mitglied des Landtages von RheinlandPfalz ist, und Herr Verbandsbürgermeister Peter Eberhard, der erst ein knappes Jahr im Amt ist, einladen lassen. Herr Eberhard und seine Frau waren, ebenso wie die Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP, das erste Mal in Oberlungwitz. Da es sich arrangieren ließ, dass auch der alljährlich stattfindende Bauernmarkt an eben diesem Wochenende stattfinden konnte und das Erntedankfest sowieso, lag für mich auch der Gedanke nahe, eine möglichst große Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern am geplanten Fest mit teilnehmen zu lassen. Dies war aber nur möglich, wenn ein Festzelt aufgestellt wird, zu dem alle, die Lust darauf hatten, ohne persönliche Einladung und mit freiem Eintritt bei der Feier dabei sein konnten. Mir war es wichtig, dass nicht nur geladene Gäste, wie auch immer die Auswahl hätte ausfallen sollen, sondern eben alle die Möglichkeit haben, an einer Veranstaltung aus Anlass des 20-jährigen Jubiläums unseres geeinten Vaterlandes teilzunehmen. Und ich erlaube mir einfach zu behaupten, dass alles gut vorbereitet war. Dabei war mir schon klar, dass in einem Festoder auch Bierzelt, wie man eben will, nicht die gleiche Atmosphäre herrschen kann, wie sie gegebenenfalls im Saal der Gaststätte „Zur Post“ geherrscht hätte, wo nur geladene Gäste beisammen gesessen hätten, die gewissermaßen zur Aufmerksamkeit verpflichtet sind. Schon die Worte „Festzelt“ und „Bierzelt“ beschreiben die Möglichkeiten, die man hat, wenn man eine solche „Räumlichkeit“ nutzen will. Dabei müsste man allerdings von jedem vernünftigen und anständigen Menschen erwarten können, dass er weiß, wann „Fest“ und wann „Bier“ angesagt ist. Dazu gab es Plakate und Aushänge und Mitteilungen, die insbesondere über das Programm an diesem Abend informierten. Dort stand: „19:00 bis 20:00 Uhr – Feierstunde für Einwohner und Gäste“. Unter dem Motto „Wir sind 20“ wollten wir zunächst des Jubiläums gedenken und dann einfach fröhlich beisammen sitzen. Leider haben einige Gäste nicht den Anstand besessen, sich während der Feierstunde so zu verhalten, wie man es von normal gebil- deten Menschen in unserem Lande erwarten müsste. Auch auf das vielfache Bitten derer, die gekommen waren, um die Reden und Beiträge zu hören, die aus gegebenem Anlass gehalten wurden, trat auf einigen Plätzen keine Ruhe ein. Das ist traurig und beschämend zugleich, wäre doch ab 20:00 Uhr, oder kurz danach, die Möglichkeit gewesen, sich noch ausgiebig zu unterhalten und verbal auszutauschen. Was ist mein Fazit? Es wird also nicht wieder eine solche Veranstaltung geben, bei der jeder die Möglichkeit hat, dabei zu sein. Ich werde in Zukunft darauf achten, dass nur noch diejenigen Gäste geladen werden, von denen ich ausgehen muss, dass sie sich der Würde einer Feierstunde auch bewusst sind, sich hineinnehmen lassen in die Ereignisse und andere nicht stören. Man möge aber dann bitte nicht sagen, dass „die da oben“ wieder unter sich sind, sondern sich bei denen „bedanken“, die einfach nicht wussten, was sich gehört! Ich kann dies in dieser Deutlichkeit schreiben, weil ich die Namen derer nicht kenne, die trotz Ermahnung gestört haben, was keinen guten Eindruck auf die Besucher und insbesondere auf unsere Gäste aus der Partnergemeinde gemacht hat. Bei allen, die gekommen sind, um des Jubiläums zu gedenken und die in ihrem Gedenken gestört waren, und auch bei denen, die mitgewirkt haben, möchte ich mich hiermit entschuldigen und um Verständnis bitten, denn es war so gut gemeint. Mit freundlichen Grüßen Steffen Schubert Bürgermeister ❐ Besuch aus der Verbandsgemeinde Dudenhofen Aus Anlass des 20-jährigen Jubiläums zur deutschen Wiedervereinigung am 03. Oktober 2010 hat seit langem wieder einmal eine Ratsdelegation aus unserer Partnergemeinde, der Verbandsgemeinde Dudenhofen in Rheinland-Pfalz, die Stadt Oberlungwitz besucht. Unter Leitung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Dudenhofen, Herrn Peter Eberhard, konnten altbekannte aber auch neue Gäste hier in der Stadt Oberlungwitz begrüßt werden. Neben Herrn Bürgermeister Eberhard und seiner Frau waren auch die Ortsbürgermeisterin der 4 Ortsgemeinde Hanhofen, Frau Friederike Ebli, und die Fraktionsvorsitzenden von CDU, SPD, FDP und der Freien Wählergemeinschaft in Oberlungwitz zu Gast. Höhepunkt war die gemeinsame Feierstunde am 02. Oktober im Festzelt auf dem Festplatz von Oberlungwitz. In ihrem Grußwort erinnerte sich Frau Ebli noch einmal an die Geschehnisse und ihre Erlebnisse von vor 20 Jahren, denn sie war Gast der Feierlichkeiten zur deutschen Wiedervereinigung am 02./03. Oktober 1990 hier in Oberlungwitz. Herr Bürgermeister Eberhard wies auf die Be- deutung der deutschen Wiedervereinigung hin und betonte zugleich, dass es ihm wichtig ist, die Partnerschaft zwischen der Verbandsgemeinde Dudenhofen und der Stadt Oberlungwitz wieder neu zu beleben. Dazu soll der Besuch der Ratsdelegation aus Dudenhofen in unserem Heimatort wieder ein erster neuer Schritt gewesen sein. Aber nicht nur die genannten Bürgermeister und Ratsmitglieder, sondern auch junge Leute aus der Verbandsgemeinde Dudenhofen haben bei der Ausgestal- STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • AMTLICHER TEIL tung des Vorabends des 20. Jahrestages der Wiedervereinigung mitgewirkt. Die Band „The Aprils“, bestehend aus sechs jungen Musikern, die ein getrenntes Deutschland selbst nicht oder nicht bewusst erlebten, haben eine tolle Musik gemacht und für Stimmung auf der Tanzfläche und im Festzelt gesorgt. staunen wurde besonders bei denen hervorgerufen, die Oberlungwitz schon kannten, sich jedoch an ein altes graues Gemäuer, die ehemalige Kaserne, erinnerten und jetzt eine schöne grüne Freifläche vorgefunden haben. Auch der Sachsenring hat Erstaunen hervorgerufen, zumal wir die Gelegenheit hatten, drei Runden auf dem kompletten Grand-Prix-Kurs mit unseren eigenen Autos zu absolvieren. Eberhard aus dem Dudenhofener Wald mitgebracht hat. Noch sind sie klein, aber sie wurden fachmännisch gepflanzt, ist doch Herr Eberhard von Beruf Förster, und weiß bestens, wie das geht. Am Sonntagnachmittag konnten wir uns mit dem festen Willen verabschieden, die Partnerschaft wieder neu zu beleben und auf eine breitere Basis zu stellen, denn es gibt viele Gemeinsamkeiten, die wir miteinander teilen. Die junge Band „The Aprils“ aus der VG Dudenhofen sorgte für Stimmung am Abend im Festzelt Im Verlaufe ihres Besuches konnte ich unseren Gästen vieles zeigen, was in den vergangenen 20 Jahren in Oberlungwitz entstanden oder neu geworden ist. So haben wird das neue Begegnungszentrum für behinderte Menschen, die ehemalige Friedenskirche, und die Humboldt-Grundschule besucht. Großes Er- Bevor wir auch der kleinen Abteikirche einen Besuch abgestattet haben, wurden am Nachmittag Die Ratsdelegation unserer Partnergemeinde besuchte während ihres Aufenthaldes 02. Oktober ge- tes in Oberlungwitz u.a. die Abteikirche meinsam zwei Bäume gepflanzt, zwei Steffen Schubert Ebereschen, die Herr Bürgermeister Bürgermeister ❐ Herr BM Eberhard (VG Dudenhofen) und Frau BM Ebli (Ortsteil Hanhofen) beim Pflanzen von zwei Ebereschen am Festplatz Parkplatzprobleme in der Robert-Koch-Straße Auslegung der Jahresrechnung 2009 Die Kassen- und Haushaltsrechnung der Stadt Oberlungwitz für das Haushaltsjahr 2009 liegt in der Zeit vom 15.11.2010 bis zum 24.11.2010 im Rathaus, Hofer Straße 203, Zimmer 14, während der Dienststunden der Stadtverwaltung Oberlungwitz zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Schubert Bürgermeister alle Fotos: Stadtverwaltung 07:30 – 11:30 Uhr 07:30 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr 07:30 – 11:30 Uhr 07:30 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr 07:30 – 11:30 Uhr ❐ ... das muss nicht sein. Die Stadt Oberlungwitz kann den Anwohnern freie Parkplätze auf dem Parkplatz neben dem Spielplatz Robert-Koch-Straße vermieten. Wenn Sie interessiert sind, dann melden Sie sich bitte in der Stadtverwaltung Oberlungwitz, Hofer Straße 203 bei Frau Neumann, FB Finanzwesen/Steuern/Liegenschaften, Tel. 405-17. ❐ 5 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • AMTLICHER TEIL Rückblick Stadtratssitzung In der 12. Sitzung des Stadtrates am 19. Oktober 2010 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Zum TOP 1: Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und ordnungsgemäßen Ladung sowie Protokollkontrolle - Zu Beginn der Sitzung waren einschließlich Bürgermeister 14 Mitglieder des Stadtrates anwesend und 5 Stadträte entschuldigt. - Der Bürgermeister stellte die Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest. - Die ordnungs- und fristgemäße Ladung zur Sitzung wurde ebenfalls festgestellt. - Zur Niederschrift der 11. Sitzung vom 22.06.2010 gab es keine Änderung. Damit ist sie bestätigt. - Als Unterschriftsleistende für die Niederschrift der 12. Sitzung wurden die Stadträte Ulrich Hoppe und Ronald Wandel bestimmt. - Die TOP 2 und 3 wurden gemeinsam behandelt. Danach erfolgte die Beschlussfassung der Beschlüsse aus der Vorlage Nr. 02/12/2010. Ansonsten wurde die Tagesordnung bestätigt. Zum TOP 2: Kassen- und Haushaltsrechnung 2009 Beschlüsse: 1. Die nachträgliche Ausgabeermächtigung für überplanmäßige Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird wie folgt erteilt: • 1300.6800 Kalkulatorische Abschreibung FFW 7.910,98 EUR • 9100.8411 Zinslauf Gewerbesteuer 7.955,98 EUR • 9100.8600 Zuführung zum Vermögenshaushalt 807.526,21 EUR • 9100.8610 Zuführung zur Sonderrücklage 78.053,58 EUR 2. Die nachträgliche Ausgabeermächtigung für überplanmäßige Ausgaben im Vermögenshaushalt wird wie folgt erteilt: • 9100.9100 Zuführung zur allgemeinen Rücklage 333.219,65 EUR • 9100.9112 Zuführung zur allgemeinen Vorsorgerücklage 78.053,58 EUR • 9100.9113 Zuführung zur investiven Vorsorgerücklage 10.643,67 EUR 3. Der Stadtrat stimmt der vorliegenden Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 6 2009 zu und stellt das Ergebnis der Jahresrechnung gemäß Anlage zur Vorlage wie folgt fest: • Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 6.099.003,92 EUR • Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes 1.970.394,08 EUR. Zum TOP 3: Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Großen Kreisstadt Glauchau zur Jahresrechnung 2009 der Stadt Oberlungwitz Protokollnotiz: Der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Jahresrechnung der Stadt Oberlungwitz für das Haushaltsjahr 2009 gemäß § 104 Absatz 1 Sächsische Gemeindeordnung zur Kenntnis. Es gibt keine weiteren Festlegungen. Zum TOP 4: 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Oberlungwitz (Straßenreinigungssatzung) Beschluss: Der Stadtrat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Oberlungwitz (Straßenreinigungssatzung). (Diese Satzung ist in vollem Wortlaut in diesem Anzeiger abgedruckt.) Zum TOP 5: Erwerb des Wohn- und Geschäftshauses Hofer Straße 1, Flurstück Nr. 24 in Oberlungwitz Beschluss: Der Stadtrat stimmt einer Übernahme des Eigentums am Wohn- und Geschäftshaus Hofer Straße 1, Flurstück Nr. 24 mit 1970 qm der Gemarkung Oberlungwitz durch die Stadt Oberlungwitz zu einem Kaufpreis in Höhe von 2.800,00 EUR zu. Zum TOP 6: Verkauf des Flurstückes Nr. 637a an Herrn Klaus Stöckel, Braugasse 7 in 09353 Oberlungwitz Beschluss: Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Flurstückes Nr. 637a mit einer Größe von 20 qm für einen Preis von 200,00 EUR an Herrn Klaus Stöckel, Braugasse 7 in 09353 Oberlungwitz. Zum TOP 7: Bestätigung der Neugründungssatzung für den Regionalen Zweckverband Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau und Beschluss zum Beitritt des neu zu gründenden Zweckverbandes (Beitrittsbeschluss) Beschlüsse: 1. Nach vorausgegangener Aussprache beschließt der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz auf der Grundlage des Gesetzes zur Erleichterung der Sicherheitsneugründung von Zweckverbänden (Sicherheitsneugründungsgesetz– SiGrG) vom 18. April 2002 die Sicherheitsneugründung (= bestätigende Gründung) des Zweckverbandes Regionaler Zweckverband Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau und die erneute Bestätigung der Mitgliedschaft der Stadt Oberlungwitz in diesem Zweckverband. 2. Nach vorausgegangener Aussprache beschließt der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz auf der Grundlage des Gesetzes zur Erleichterung der Sicherheitsneugründung von Zweckverbänden (Sicherheitsneugründungsgesetz– SiGrG) vom 18. April 2002, die als Anlage zur Vorlage beigefügte Verbandssatzung des Regionalen Zweckverbandes Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau in der Fassung des 5. Entwurfes Stand 21.06.2010 nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SiGrG, § 48 SächsKomZG erneut zu vereinbaren. Zum TOP 8: Vorentwurf des Flächennutzungsplanes des Städteverbundes „Sachsenring“ – Teil Stadt Oberlungwitz mit integrierter Landschaftsplanung – Billigung und Bestimmung zur öffentlichen Auslegung Beschlüsse: 1. Der Stadtrat billigt den Vorentwurf in der Fassung vom August 2010 des Flächennutzungsplanes des Städteverbundes „Sachsenring“, Teil Stadt Oberlungwitz, mit integrierter Landschaftsplanung. 2. Eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Flächennutzungsplanes hat im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB zu erfolgen. 3. Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Zum TOP 9: Bericht des Bürgermeisters sowie Fragen der Stadträte und Gäste Herr BM Schubert informierte u. a. zu folgenden Themen: - Abschluss der Abrissarbeiten Schweizerhaus; Abriss Garage auf diesem Grundstück erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt; STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • AMTLICHER TEIL - Brandschutztechnische Sanierung der Kindertagesstätte „Tausendfüßler“ ist abgeschlossen; - Fördermittelantrag für 3. Bauabschnitt Sanierung Turnhalle Erlbacher Straße wurde abgelehnt; Neubeantragung in 2011; Bauaufsicht hat entschieden, dass Empore nur für 12 Personen zugelassen ist; - Baubeginn St. Martins-Kirche; - Baubeginn im „Meisterhaus“; - Sachstand zur finanziellen Unterstützung von Geschädigten durch das August-Hochwasser; - privates Bauvorhaben Robert-KochStraße in Flachdach-Bauweise vorerst zurückgestellt; ähnliches Bauvorhaben am Südbauernweg hat begonnen. Die Fragen der Stadträte und Gäste bezogen sich auf: - Mit In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes zur Vereinfachung des Landesumweltrechtes wird eine Überarbeitung der Baumschutzsatzung der Stadt zeitnah erfolgen. Eine entsprechende Information erfolgt an anderer Stelle in diesem Amtsblatt. - Die angesprochene Bachreinigung im oberen Ortsteil aufgrund des AugustHochwassers wird durch den Bauhof erfolgen. - Hinweis auf den sehr schlechten Zustand des oberen Platzes im Stadtzentrum; hier handelt es sich um eine Privatfläche, wofür der Eigentümer verantwortlich ist; - erhöhte Preise für Abwasser im Bereich der WAD. Patzig Verwaltungsleiterin ❐ 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Oberlungwitz (Straßenreinigungssatzung) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21. April 1993 (SächsGVBl. S. 301), in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (Sächs GVBl. S. 55, 159), geändert durch den am 1. September 2003 in Kraft getretenen Artikel 7 des Gesetzes vom 13. Dezember 2002 (SächsGVBl. S. 333, 351) i. V. m. § 51 Abs. 5 b und § 52 Abs. 1 Nr. 12 und Abs. 2 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), in der Fassung vom 01. August 2008, hat der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz in seiner Sitzung am 19. Oktober 2010 folgende Änderungssatzung beschlossen: §1 Im § 6 wird die Wortgruppe „auf 1,50 m Breite“ ersetzt durch die Wörter „bis Straßenmitte“. §2 Im § 8 Abs. 1 wird die Wortgruppe „auf 1,50 m Breite“ ersetzt durch die Wörter „bis Straßenmitte“. §3 Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21. April 1993, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 1999 Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2, Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Oberlungwitz, den 20. Oktober 2010 Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, Schubert Bürgermeister ❐ Das Ordnungsamt informiert über die Pflichten im Winterdienst gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Oberlungwitz (Straßenreinigungssatzung) vom 19. Dezember 2001, zuletzt geändert am 19. Oktober 2010 Mit den ersten Schneefällen und Frösten steigt wieder das Unfallrisiko für Fußgänger und Fahrzeugführer. Gehwege und Fahrbahnen können dann wieder gefährlich glatt sein. Alle Hauseigentümer und besitzer sollten sich deshalb über ihre Pflichten zur Gefahrenabwehr im öffentlichen Bereich, resultierend aus oben genannter Satzung, informieren. Wir haben die wichtigsten Regelungen zusammengestellt: fentlichen Straßen wird mit der oben genannten Satzung auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke (= Verpflichtete) übertragen. Obwohl sich Eigentümer und Besitzer solcher erschlossenen Grundstücke zur Erfüllung ihrer Räumund Streupflichten auch geeigneter Dritter (Mieter, Hausmeisterservice etc.) bedienen können, bleiben sie gegenüber der Stadt immer Verpflichtete und Ansprechpartner. Wer hat die Pflicht? (Zuordnung der Grundstücke zu einer öffentlichen Straße oder einem öffentlichen Weg) Die Verpflichtung zur Reinigung der öf- Was ist zu räumen und zu streuen? Die zu beräumende oder abzustumpfende Fläche erstreckt sich entsprechend der Breite, in der das Grundstück zu einer oder mehreren Straßen hin liegt, auf den Gehweg, soweit ein Gehweg vorhanden ist. Soweit keine Gehwege vorhanden sind, ist bis Straßenmitte zu räumen und zu streuen. Der Schnee ist an der eigenen Grundstücksgrenze oder im Grundstück abzulagern. Die Ablagerung (Verteilen) von Schnee auf den öffentlichen Straßen ist verboten. Was ist, wenn Grundstücke hintereinander liegen? Liegen mehrere Grundstücke hintereinander zu der sie erschließenden Straße, so bilden das an die Straße angrenzende Grundstück (= Kopfgrundstück) und die 7 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • AMTLICHER TEIL dahinter liegenden Grundstücke (= Hinterliegergrundstücke, grenzen nicht selbst an eine öffentliche Straße oder einen öffentlichen Weg an) eine Straßenreinigungseinheit. Das gilt auch, wenn diese Grundstücke durch mehrere Straßen erschlossen werden. Die Eigentümer und Besitzer der zur Straßenreinigungseinheit gehörenden Grundstücke sind im wöchentlichen Wechsel räum- und streupflichtig. Dieser Wechsel beginnt jährlich neu beim Eigentümer des Kopfgrundstückes. Was ist, wenn die Straße nur auf einer Seite einen Gehweg hat? Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke für die Erfüllung der Räum- und Streupflicht verantwortlich. Hier erfolgt ein jährlicher Wechsel. In den Jahren mit ungerader Endziffer (ab 01.01.2011) sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke für das Räumen und Streuen des Gehweges verantwortlich. In den Jahren mit gerader Endziffer (bis 31.12.2010) sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke zum Räumen und Streuen des Gehweges verpflichtet. Grund für diesen Wechsel der Pflichten ist die nach dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Grundgesetz) erfolgte Rechtsprechung, nach der die gegenüberliegenden Seiten gleichrangig heranzuziehen sind, weil die Grundstücke auf beiden Straßenseiten durch den einen Gehweg erschlossen werden. Wann und wie ist zu räumen und zu streuen? Was muss dabei beachtet werden? Grundsätzlich gilt die Räum- und Streu- pflicht täglich für die Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr, d. h. bei Schneefall oder Glatteisgefahr sind die Gehwege innerhalb dieser Zeiten von dem jeweiligen Verpflichteten in einer solchen Breite zu räumen und zu streuen, dass die Sicherheit des Fußgängerverkehrs gewährleistet ist. Insbesondere soll ein Begegnungsverkehr für Fußgänger möglich sein. Außerdem sind die geräumten Flächen vor den Grundstücken so aufeinander abzustimmen, dass eine durchgehende benutzbare Gehfläche entsteht. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 m zu räumen. An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten werden, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist. Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls – soweit möglich und zumutbar – zu lösen und abzulagern. Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter vom Schnee freigehalten werden und zu den Unterflurhydranten muss ein Zugriff gewährleistet sein. Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die Gehwege und die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang derart und so rechtzeitig zu bestreuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können. Bei Eisglätte sind die ausgebauten Gehwege in voller Breite abzustumpfen. Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Geeignetes Streumaterial hat jeder Verpflichtete eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu besorgen. Streugutbehälter an besonders gefährdeten Straßenabschnitten sind nicht für den allgemeinen Winterdienst vor Privatgrundstücken vorgesehen. Eine unberechtigte Entnahme von Streugut kann ordnungsrechtlich geahndet werden. Was ist zu tun, wenn der Schnee wieder weg ist? Die Streugutrückstände sind von dem jeweils Winterdienstpflichtigen nach der Frostperiode wieder zu beseitigen. Welche Folgen können sich beim Nichtbeachten dieser Pflichten ergeben? Das vorsätzliche oder fahrlässige Nichtnachkommen der vorgenannten Pflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße bis zu 500,00 Euro geahndet werden kann! Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass der Verpflichtete, wenn die Räumund Streupflicht schuldhaft nicht oder nicht im genügenden Maße ausgeführt wird, von einem Geschädigten zum Schadensersatz herangezogen werden kann. Der Verpflichtete haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 823 ff BGB) für solche Schäden (Sach-, aber auch Personenschäden), die aus der Verletzung seiner Räum- und Streupflicht herrühren. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn sich der Verpflichtete eines Dritten bedient hat (z. B. Hausmeister, Mieter oder Hausmeisterservice wurde mit der Räumund Streupflicht beauftragt). Im Fall der Übertragung der Räum- und Streupflichten auf einen Dritten hat der Verpflichtete eine intensive Überwachungspflicht. Haben Sie weitere Fragen zum Winterdienst? Bei Fragen zur Satzung: 405-21, 405-27 und 405-28 Bei Fragen zur Durchführung des kommunalen Winterdienstes: 405-13 Walther FB Öffentliche Ordnung und Sicherheit ❐ Das Ordnungsamt informiert zur Baumschutzsatzung Nach dem Sächsischen Naturschutzgesetz dürfen in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar eines jeden Jahres zum Fällen freigegebene Gehölze geschnitten werden. Mit dem Beschluss der Baumschutzsatzung vom 17. Dezember 1996 wurden für das gesamte Stadtgebiet Oberlungwitz Bäume und Hecken unter bestimmten Voraussetzungen unter Schutz gestellt. Am 1. September 2010 hat der sächsische Landtag ein Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts beschlossen und eine Änderung des § 22 des Sächs. Naturschutzgesetzes vorgenommen. Damit wird der Anwendungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen erheblich eingeschränkt. 8 Mit In-Kraft-Treten des Gesetzes am 19.10.2010 ergeben sich folgende Änderungen: • Bäume und Hecken in Kleingärten sind vom Anwendungsbereich der Baumschutzsatzungen ausgeschlossen. Hier gelten die Regelungen des Bundeskleingartengesetzes. • Auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken werden ebenfalls durch Satzung nicht mehr vollständig geschützt: Bäume mit einem Stammumfang bis zu einem Meter sowie Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbene Gehölze. Damit besteht für die Bürger nunmehr die Möglichkeit, ohne Beantragung nach eige- nem Ermessen diese Gehölze zu fällen oder zurück zu schneiden. • Auf bebauten Grundstücken müssen alle Laubgehölze (außer Obstbäume, Pappeln, Birken und Weiden) über einen Meter Stammumfang weiterhin für eine Fällung bei der Stadtverwaltung Oberlungwitz beantragt werden. Allerdings können weiterhin Ersatzpflanzungen angeordnet werden. • Auf unbebauten Grundstücken gilt die Baumschutzsatzung nach wie vor weiter. Soweit hiernach Fällanträge notwendig sind, muss die Behörde darüber innerhalb von 3 Wochen entscheiden. Das Verfahren ist kostenfrei. Lesen Sie bitte auf Seite 9 weiter. STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • AMTLICHER TEIL Auch zu beachten sind alle anderen naturschutzrechtlichen Regelungen, z. B. das generelle Fällverbot - zwischen dem 1. März und dem 30. September eines jeden Jahres nach Bundesnaturschutzgesetz (Ausnahmen durch so genannte Befreiung durch die Naturschutzbehörde des Landratsamtes Zwickau), - zum Schutz der Streuobstwiesen als Biotop oder - zum besonderen Schutz bestimmter Arten, z. B. der Eibe, Schwarzpappel, Weißtanne. Bei Fragen im Bereich Baumschutz steht Herr Hager (Telefon: 405-27) gern beratend zur Seite. Walther FB Öffentliche Ordnung und Sicherheit ❐ Das Ordnungsamt informiert zum Gewässerschutz Jedes Jahr unternimmt die Stadtverwaltung Oberlungwitz große Anstrengungen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an städtischen Gewässern. Bei den sechs in Oberlungwitz existierenden Bächen werden Gewässerschauen durchgeführt und bei Notwendigkeit Geröllablagerungen und Müll entfernt. Das erfordert die Bereitstellung erheblicher finanzieller und materieller Mittel, hauptsächlich für den Lungwitzbach. Jeder Bürger, der Anlieger und/oder Eigentümer eines Grundstückes an einem Bach ist, kann selbst zur Verbesserung des Hochwasser- und Naturschutzes beitragen, indem er den Gewässerrandstreifen entsprechend pflegt und frei hält. Der Stadtverwaltung ist im Rahmen der Kontrollen an Fließgewässern vermehrt aufgefallen, dass Grünschnitt, Komposthaufen, Mülltonnen, Holzaufbauten u. ä. im Randstreifen abgelegt werden. Als Gewässerrandstreifen gilt die Fläche ab Böschungsoberkante in einer Breite von 5 Metern innerorts und 10 Metern außerorts. Der Tatbestand der Ablagerung von Grünschnitt (lose oder als Komposthaufen) und ähnlichen Stoffen und Gegenständen, die den Wasserabfluss im Überschwemmungsfall erschweren oder verhindern können oder die selbst fortgeschwemmt werden können, gilt als Ordnungswidrigkeit. Der genannte Tatbestand verstößt gegen § 50 Abs. 3 Nr. 2 des Sächsischen Wasserhaushaltgesetzes und kann mit Verwarn- oder Bußgeld von der zuständigen Wasserbehörde (Stadtverwaltung Oberlungwitz oder Landratsamt Zwickau) bestraft werden. Jeder Anlieger und/oder Eigentümer eines Grundstückes an einem Fließgewässer sollte im Sinne des Hochwasserschutzes die Situation im Gewässerrandstreifen überprüfen und folgende Verbote beachten: • der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, • die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen, soweit sie nicht standortgebunden oder wasserwirtschaftlich erforderlich sind, • die Entfernung von Bäumen und Sträuchern, soweit dies nicht für den Ausbau oder die Unterhaltung der Gewässer, zur Pflege des Bestandes oder zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Des Weiteren möchte die Stadtverwaltung darauf hinweisen, dass nach § 77 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) die Eigentümer der Gewässer, die Anlieger und Hinterlieger, die zur Unterhaltung der Gewässer erforderlichen Maßnahmen (vorherige Ankündigung) am Gewässer und auf den Ufergrundstücken zu dulden haben. Unterhaltungsträger sind bei Gewässern II. Ordnung die Städte und Gemeinden. Die Duldungspflicht umfasst das Betreten von Grundstücken und ihr vorübergehendes Benutzen. Die Gewässerunterhaltung ist nicht an das Eigentum gebunden. Unterhaltungsmaßnahmen werden stets im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde durchgeführt und betreffen in der Hauptsache die Freihaltung des Gewässerbettes. Das Einwohnermeldeamt informiert: Aufgrund der Einführung des neuen Personalausweises am 1. November 2010 kann es wegen des umfangreicheren Antrags- und Informationsverfahrens bei der Antragstellung sowie der Abholung des Personalausweises zu längeren Wartezeiten im Einwohnermeldeamt kommen. Wir bitten um Beachtung und Verständnis. Schulze FB Melde- und Personenstandswesen ❐ Walther FB Öffentliche Ordnung und Sicherheit ❐ Herzlichen Glückwunsch Bis zum 28. November 2010 feiern folgende Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt, die 70, 75, 80, 85, 90 und älter werden, ihren Geburtstag: 01. November Herr Jürgen Heidrich Frau Inge Hoffmann 02. November Herr Manfred Oehme 03. November Herr Dietmar Vogel Herr Dieter Friedrich 04. November Frau Helga Ulbricht 07. November Frau Doris Hertel 10. November Frau Gerda Wolf Frau Elisabeth Klotz 11. November Herr Heinz Stahr Frau Erna Vogel Frau Elisabeth Facius 12. November Frau Isolde Schade Herr Heinz Beyer 17. November Frau Gertrud Selbmann 20. November Herr Bernhard Möbius Frau Gertrud Lahr 24. November Frau Marga Matioschat 25. November Frau Elfriede Vogel Frau Elfriede Nowak 27. November Frau Renate Unger Frau Ursula Böttcher Frau Hildegard Oberländer 28. November Frau Gerda Titz Poststraße 14 70 Siedlung des Friedens 2 75 Hofer Straße 211c 80 Vater-Jahn-Straße 36 75 Anton-Günther-Weg 12 80 Schillersiedlung 12 70 Werkstraße 29 95 Robert-Koch-Straße 47 80 Robert-Koch-Straße 47 85 Siedlung des Friedens 4 75 Hofer Straße 11 97 Robert-Koch-Straße 47 90 Siedlung des Friedens 16 75 Hofer Straße 265B 80 Robert-Koch-Straße 47 80 Zum Wiesengrund 9 70 Robert-Koch-Straße 47 90 Robert-Koch-Straße 24D 70 Robert-Koch-Straße 47 85 Neue Straße 2 91 Siedlung des Friedens 5 75 Pestalozzistraße 15 85 Nutzung 38 Weidenweg 33 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre 91 Jahre 80 Jahre 9 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • AMTLICHER TEIL Widerspruchsmöglichkeit bei Melderegisterauskunft über das Internet Die Sächsische Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung (SAKD) führt seit 2008 das Kommunale Kernmelderegister (KKM). Das KKM ist ein Zentrales Register der Einwohner Sachsens mit einem Bestand von Meldedaten, Vor- und Familiennamen, Doktorgrad sowie aktuellen und historischen Anschriften, die aus den kommunalen Melderegistern übermittelt werden. Das KKM hat neben - den regelmäßigen Datenübermittlungen an sächsische Behörden, Gerichte und alle öffentlichen Stellen im Freistaat Sachsen - die Aufgabe der Erteilung ANZEIGEN der einfachen Melderegisterauskünfte bei Anfrage von Jedermann. Die Übermittlung bzw. Auskunft erfolgt im Wege des automatisierten Abrufes über das Internet gemäß § 32 Absatz 5 SächsMG. Für die Bürger besteht die Möglichkeit, der Auskunftserteilung über das Internet bei Anfragen von Jedermann, Privatpersonen und Privatunternehmen, ohne nähere Begründung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu widersprechen. Die entsprechenden Anträge liegen in der Stadtverwaltung Oberlungwitz, Einwohnermeldestelle, Hofer Straße 203, 09353 Oberlungwitz vor bzw. können über das Internet unter www.oberlungwitz.de im Menü Stadtverwaltung unter der Rubrik „Formular-Service“ ausgedruckt werden. Schulze FB Melde- und Personenstandswesen Entsorgungstermine Gemischte Siedlungsabfälle (Hausmüll) • 11. November 2010 und 25. November 2010 Die Entleerung der Hausmülltonnen erfolgt im zweiwöchigen Rhythmus – in der Regel in den ungeraden Kalenderwochen immer donnerstags. Bei Feiertagen verschiebt sich dieser Abholetag von Donnerstag auf Freitag. Blaue Tonne (Papier und Pappe) • 29. November 2010 Bitte stellen Sie die blaue Tonne am Abholetag ab 06:00 Uhr bereit. Fragen zur Entsorgung der gemischten Siedlungsabfälle sowie Papier und Pappe beantwortet die Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH, STT Reinholdshain, Ringstraße 36b, 08371 Glauchau, Ruf: 03763 404-0. vice Ost GmbH & Co. KG, Betrieb Lichtenstein, Buchenstraße 19, 09350 Lichtenstein, Tel. 037204 663-0, Fax: 037204 663-32. Bio-Tonne Grundstückseigentümer mit Biotonne werden von der entsprechenden Entsorgungsfirma (KECL GmbH oder VEOLIA Umweltservice Ost GmbH) über die Entsorgungstermine schriftlich informiert. Hinweis zum Abfallkalender 2010 Die Entsorgungspläne für das Jahr 2010 der KECL GmbH wurden im Monat Dezember 2009 an alle Haushalte im Landkreis Zwickau verteilt. Für diejenigen Oberlungwitzer Haushalte, die über diese Verteilung keinen Entsorgungsplan erhalten haben, liegen im Rathaus im Zimmer 12 noch Exemplare zur Abholung bereit. ❐ Gelbe Tonne • 05. November 2010, 20. November 2010 und 03. Dezember 2010 Fragen zur Entsorgung der Gelben Tonne beantwortet die Firma VEOLIA Umweltservice Ost GmbH & Co. KG, Betrieb Chemnitz, Kalkstraße 55, 09116 Chemnitz, Tel.: 0371 35566-47 (51), Fax: 0371 35566-53 sowie VEOLIA UmweltserANZEIGEN 10 ❐ STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 11 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • AMTLICHER TEIL Veranstaltungen in Oberlungwitz Termin Grund- und Gewerbesteuer 01. November, 19:00 Uhr Treffen der Geschichtsgruppe Oberlungwitz in der GAFUG mbH, Hofer Straße 159. Herr Kantor Johannes Baldauf wird einen Vortrag zur Geschichte der Orgel der St.Martins-Kirche halten. 11. November, 11:11 Uhr Schlüsselübergabe vor dem Rathaus Oberlungwitz (anschließend wird wie in den vergangenen Jahren wieder zum Freibier auf dem Parkplatz neben der Apotheke herzlich eingeladen) 13. November, 19:30 Uhr Faschingsveranstaltung im Saal der Gaststätte „Zur Post“ VORSCHAU 04. Dezember - 14:00 Uhr: Weihnachtsmarkt auf dem Festplatz an der Hofer Straße - 15:00 – 16:00 Uhr: Manfred Hommel aus Oberlungwitz präsentiert seine Bilder im Rahmen eines Vortrages im Rathaus - 18:00 Uhr: Adventsliedersingen in der Abteikirche Im Anschluss an den Oberlungwitzer Weihnachtsmarkt erklingen traditionelle und neuere Adventslieder zum Zuhören und Mitsingen. ❐ Der Staatsbetrieb Sachsenforst informiert: Forstrevier Glauchau mit neuem Dienstsitz Seit Oktober 2010 befindet sich der Sitz des für den Privat- und Körperschaftswald zuständigen Forstrevieres Glauchau in Stollberg, Chemnitzer Str. 17. Der Revierförster, Herr Nobis, ist am Dienstort jeweils dienstags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu erreichen. Darüber hinaus können Waldbesitzer gern weitere Termine telefonisch vereinbaren. Kontaktdaten: Staatsbetrieb Sachsenforst Forstrevier Glauchau Revierleiter Martin Nobis Chemnitzer Str. 17 09366 Stollberg Tel.: 03 72 96 / 9 26 00 12 Funk: 0172/7934063 Fax.: 03 72 96 / 9 26 00 19 E-Mail: [email protected] 12 Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass die Gewerbesteuer ebenfalls am 15. November 2010 für das IV. Quartal 2010 fällig ist. Neumann FB Finanzwesen/Steuern/Liegenschaften ❐ Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. – Landesverband Sachsen Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V., Landesverband Sachsen, führt seine diesjährige Haus- und Straßensammlung in der Zeit vom 29. Oktober bis 14. November 2010 Bei unseren Sammlungen in den vergangenen Jahren machten wir immer wieder die Erfahrung, dass viele Bürger bereit sind, für die Arbeit des Volksbundes zu spenden, wenn sie durch Menschen ihres Vertrauens angesprochen und über seine erfolgreiche Arbeit informiert werden. durch. Die gemeinnützige Organisation wurde 1919 gegründet und errichtete im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland bis 1990 in den Ländern Westeuropas und Nordafrikas etwa 350 deutsche Soldatenfriedhöfe. Seit 1990 arbeitet er auch in den ost- und südosteuropäischen Staaten. Im Inland ist er beratend tätig. Gegenwärtig befinden sich etwa 830 Friedhöfe – von der Atlantikküste bis zum Ural und vom Nordkap bis Nordafrika – mit mehr als 2 Millionen Gräbern in seiner Obhut. Auch mehr als 63 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges ist kein Ende der Arbeit des Volksbundes abzusehen. Die Suche nach Exhumierung von jährlich 35.000 Gefallenen, die Projektierung von weiteren Friedhöfen in der ehemaligen UdSSR, ihr Bau und ihre Pflege, die Betreuung von Angehörigen sowie die internationale Jugend- und Bildungsarbeit des Volksbundes sind mit beträchtlichen Kosten verbunden. Diese muss der Volksbund zum Großteil selbst aufbringen. Auch in diesem Jahr bitten wir Sie um Ihre Unterstützung durch eine Spende. Dazu liegen im Rathaus, Hofer Straße 203, Zimmer 4 (Kasse) Sammellisten zu den Sprechzeiten aus. ❐ Kalender „Oberlungwitz damals – heute“ In der Kasse der Stadtverwaltung Oberlungwitz können ab sofort Kalender für 2011 von Oberlungwitz zum Preis von 9,95 EUR erworben werden. ❐ A.-C. Löffler, Kasse Volkstrauertag am 14. November 2010 Im Gedenken an die Gefallenen und Opfer von Gewaltherrschaft, Terrorismus und Krieg findet anlässlich des Volkstrauertages am Sonntag, dem 14. November 2010 um 10:15 Uhr nach dem Gottesdienst am Gedenkstein auf dem Friedhof an der St.-MartinsKirche in Oberlungwitz eine Gedenkfeier mit Kranzniederlegung statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen. Sprechzeit: Dienstag: 15:00 Uhr – 18:00 Uhr Staatsbetrieb Sachsenforst Hiermit erinnern wir alle Steuerzahler, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, dass am 15. November 2010 die Grundsteuer für das IV. Quartal 2010 fällig ist. Die Höhe der Grundsteuer des IV. Quartals 2010 ist dem Abgabenbescheid von 2003, soweit kein Änderungsbescheid vorliegt, zu entnehmen. Schubert, Bürgermeister ❐ ❐ STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • NICHTAMTLICHER TEIL 13 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • NICHTAMTLICHER TEIL I N F O R M AT I O N E N D E R K I R C H G E M E I N D E N Evangelisch-lutherische Kirchgemeinde Oberlungwitz Die evangelisch-lutherische Kirchgemeinde Oberlungwitz lädt ein zu den Gottesdiensten in der St.-Martins-Kirche. Jahreslosung: Jesus Christus spricht: Euer Herz erschrecke nicht! Glaubt an Gott und glaubt an mich! Johannes 14, 1 Monatsspruch: Gott spricht Recht im Streit der Völker, er weist viele Nationen zurecht. Dann schmieden sie Pflugscharen aus ihren Schwertern und Winzermesser aus ihren Lanzen. Jesaja 2, 4 St.-Martins-Kirche 07. November Drittletzter Sonntag des Kirchenjahres 09:00 Uhr Predigtgottesdienst Pfarrer Quaas 14. November Vorletzter Sonntag des Kirchenjahres Volkstrauertag 09:00 Uhr Predigtgottesdienst Pfarrer Quaas anschließend Kranzniederlegung am Gedenkstein für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft 17. November Buß- und Bettag ABTEIKIRCHE 09:00 Uhr Predigtgottesdienst Pfarrer Quaas 21. November – Ewigkeitssonntag 09:00 Uhr Sakramentsgottesdienst mit Verlesung der Namen der in diesem Kirchenjahr verstorbenen Gemeindeglieder Pfarrer Quaas 28. November – 1. Advent 09:30 Uhr Familiengottesdienst Pfarrer Quaas 05. Dezember – 2. Advent 09:00 Uhr Sakramentsgottesdienst Pfarrer Quaas Kinder sind zu allen Gottesdiensten eingeladen. Sie gehen vor der Predigt zum Kindergottesdienst. Besondere Hinweise Martinsandacht HERZLICHE EINLADUNG AN ALLE KINDER Martinsandacht am Donnerstag, dem 11.11.2010, 16:30 Uhr Treffpunkt ist wie gewohnt unsere St.Martins-Kirche. Nach der Andacht und dem Lampionumzug werden wir wieder Martinshörnchen miteinander teilen. Ein Päckchen Liebe schenken Wir beteiligen uns wieder an der Weihnachtsaktion „Ein Päckchen Liebe schenken“. Informationsblätter und Kennzeichnungsetiketten liegen im Kirchgemeinde- 14 büro und in der Kirche aus. Bis spätestens 11. November können die Päckchen oder auch Geldspenden für die Aktion im Kirchgemeindebüro oder zur Martinsandacht am 11. 11. um 16:30 Uhr in der Kirche abgegeben werden. Wer sich an den Transportkosten beteiligen möchte (erbeten werden 5,00 EUR), gebe diese bitte gesondert ab. Nicht mit ins Päckchen hineinlegen! Vielen Dank im Voraus allen, die mit und in Liebe ein Päckchen packen! Erzgebirgsgottesdienst Am Samstag, dem 6. November, 16:00 Uhr lädt der Erzgebirgsverein ganz herzlich zum Erzgebirgsgottesdienst in die röm.-kath. Kirche St. Pius ein. Wie immer werden bestimmte Teile des Gottesdienstes in Mundart gesprochen. Es wirken auch wieder verschiedene musikalische Gruppen mit. In der Zeit vom 12. – 21. November findet die diesjährige Herbstsammlung der Diakonie statt unter dem Motto „Liebend gerne erziehen“ – junge Eltern stärken. Erziehungs- und Familienkompetenz sind nicht angeboren! Leicht fühlen sich Eltern überfordert, geraten unter Stress. Und das gilt unabhängig vom Bildungsstand. Elementares Basiswissen ist manchmal nicht vorhanden. Das hat fatale Folgen für alle Nahestehenden. Elternkompetenzen stärken und stützen ist Anliegen der Familienbildung. Vor allem in belasteten Familiensituationen wie bei schwerer Krankheit oder Behinderung eines Familienangehörigen, Pflege, Langzeitarbeitslosigkeit, längerer Abhängigkeit von Sozialhilfe, Trennung, Scheidung, Schwangerschaft oder ungewollter Elternschaft sind junge Eltern besonders auf Unterstützung und Angebote der Eltern- und Familienbildung oder -beratung angewiesen. Hier können sie Erziehungskompetenzen systematisch erlernen, einüben und werden fördernd in allen Fragen begleitet. Wir möchten mit Ihrer Spende die diakonischen Träger von familienspezifischen Einrichtungen unterstützen. Im Kirchturm, im Gemeinderaum und im Kirchgemeindebüro stehen Sammelbüchsen bereit. Herzliche Einladung zum Meditativen Tanz im Kirchgemeindehaus Gersdorf mit Frau Renate Frank-Beyer am 10.11. und 08.12. jeweils 19:30 Uhr. Vorankündigung Am Samstag, dem 04.12. um 18:00 Uhr – im Anschluss an den Weihnachtsmarkt – Adventsliedersingen in der Abteikirche. Die Friedhofsverwaltung bittet um Ihre Aufmerksamkeit In den letzten Wochen wurden mehrfach Blumen von Grabstellen gestohlen. Es ist uns unverständlich, dass derartige Handlungen immer wieder vorkommen. Dies verletzt nicht nur das Gedenken an die Verstorbenen, sondern auch die trauernden Hinterbliebenen. Es sollte unser aller Anliegen sein, dieser Verhaltensweise entgegenzuwirken. Bitte helfen Sie nach Ihren Möglichkeiten mit! Danke. Zum Bedenken Millionen Jahre waren, ehe es mich gab. Jahrmillionen werden vielleicht nach mir sein. Irgendwo in ihrer Mitte sind ein paar Sommer, in denen für mich Tag ist auf dieser Erde. Für diese Spanne Zeit danke ich dir, Gott. Jörg Zink Es grüßen Sie und Euch herzlich der Kirchenvorstand, die Mitarbeiter und Ihr und Euer Pfarrer Quaas. Telefonseelsorge (kostenfrei): 0800 1110222 oder 0800 1110111 24-Stunden am Tag! Für den Inhalt verantwortlich: Pfarrer Quaas Landeskirchliche Gemeinschaft Oberlungwitz Sie möchten zuhören? oder fragen? oder reden? Impulse für den Alltag bekommen? Orientierung und Maßstab im Leben finden? Wir laden Sie dazu herzlich zu den angegebenen Veranstaltungen in unser Gemeinschaftshaus in Oberlungwitz, Am Bach 13, ein. • Jung und Alt sonntags, 19:00 Uhr; am 07. November, 15:00 Uhr Familienstunde • EC-Jugendkreis und Junge Gemeinde freitags, 19:30 Uhr • Kinder und Teenies samstags, 09:30 Uhr • Kreis Junge Erwachsene dienstags, am 09. und 23. November jeweils 19:30 Uhr • Frauenbibelkreis am 13. November, 16:00 Uhr • Abend für Frauen am Montag, 15. November, 19:30 Uhr • Arbeit mit der Bibel am Donnerstag, 18. November, 17:00 Uhr • Gesprächskreis am Samstag, 20. November, 19:30 Uhr der Impuls: „Jesus erlöste die, die durch Furcht vor dem Tod im ganzen Leben Knechte sein mussten“ (die Bibel, Hebräer 2,15). Vom Sterben redet keiner gern. Um Friedhöfe machen viele einen großen Bogen. Andererseits sehen und hören wir jeden Tag in den Medien, wie grausam auf dieser Welt gestorben wird. Das vergisst man lieber schnell und wendet sich dem Leben zu. Doch der Tod lässt sich nicht zum Schweigen bringen. Unterschwellig begleitet er uns, löst tiefe Angst aus und macht uns die Ketten unseres Lebens deutlich. Jesus befreit uns – auch aus dieser Sklaverei. Er kam in unsere Welt und ging seinen Weg durch Leid und Todesangst in den Tod hinein. Doch der Tod konnte ihn nicht festhalten. Jesus lebt. Der Tod ist entmachtet. Diesen Triumph schenkt uns Jesus Christus. Und so können wir ganz langsam lernen, auch unser eigenes Sterben ohne Furcht anzunehmen. Der Tod ist tot, und wir sollen und dürfen und können furchtlos leben. Reinhard Flämig Gemeinschaftsleiter ❐ STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • NICHTAMTLICHER TEIL DRK-Blutspendedienst Ost für Berlin, Brandenburg und Sachsen Phänomen Blut Blut ist das einzige flüssige Organ des Körpers. Es wird vom Herzen durch den Organismus gepumpt und erfüllt dabei eine Vielzahl lebenswichtiger Aufgaben. Diese besondere Bedeutung wurde schon sehr früh erkannt und teilweise auch medizinisch genutzt. Daher spielt dieser außergewöhnliche Stoff sicher auch in vielen Geschichten, Mythen und Gleichnissen, die sich bis heute erhalten haben, eine große Rolle. Blut bedeutet Leben. Das gilt insbesondere auch für die heutige moderne Medizin. Viele Behandlungsmethoden basieren auf Blut bzw. dessen Bestandteilen. Durch die vielen und sehr komplexen Funktionen wird es trotz intensiver Forschung auch in absehbarer Zeit keinen vollwertigen Ersatz geben. Um Patienten zu helfen und Verunfallte zu retten, helfen oft nur Blutspenden. Daraus ergibt sich jedoch ein Problem: Es gibt nicht genügend Blutspender. Wer helfen kann, sollte daher die nächste Möglichkeit zur Spende nutzen. Diakonie – Stadtmission Chemnitz e. V. Das Entnahmeteam des DRK-Blutspendedienstes Sachsen wartet auf Ihre Hilfe! Termin: Dienstag, 9. November 2010, 19:00 Uhr Ort: Betreutes Wohnen „Im Rosengarten“, Stadtwerke Oberlungwitz GmbH Aus Worten können Wege werden 0800-1110111 oder 0800-1110222 gez. Christian Wendler, Werbereferent anonym • gebührenfrei • rund um die Uhr Nächste Blutspendeaktion: Wann? Am Montag, dem 29. November 2010 zwischen 14:00 und 19:00 Uhr. Wo? Im Saal der Gaststätte „Zur Post”, Hofer Str. 36 in Oberlungwitz. Wer? Alle gesunden und spendewilligen Oberlungwitzerinnen und Oberlungwitzer zwischen 18 und 68 Jahren (Neuspender bis 60). help-Verein e. V. Hohenstein-Er. Schillerstraße 9 09337 Hohenstein-Ernstthal Fon: 03723 679885, Fax: 03723 679887 E-Mail: [email protected] Erlernen von Computerkenntnissen professionelle Anwendung der Textverarbeitung – sicher surfen im Internet – Bearbeiten von Fotos Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen! Im help-Verein wird vom 10.11.2010 bis 01.12.2010 wieder ein PC-Grundkurs für Senioren mit insgesamt 12 Doppelstunden durchgeführt. Der Unterricht findet jeweils montags bis donnerstags von 13:30 – 15:00 Uhr statt. Dieser Einsteigerkurs bietet allen Senioren die Möglichkeit, den Umgang mit einem PC zu erlernen. Unterrichtet wird in den Systemen Windows XP, Windows Vista und Windows 7. Wer möchte, kann im Anschluss an einem Internet-Grundkurs oder auch an einem Kurs Fotobildbearbeitung teilnehmen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, es gibt auch keine Altersbegrenzung. Wir sind telefonisch unter der o. g. Rufnummer zu erreichen oder persönlich montags bis donnerstags von 09:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Gebietsverkehrswacht Chemnitzer Land Anne-Rose Illing stellv. Vereinsvorsitzende Sie können auch die aktuellen Blutspendetermine in der Stadt Oberlungwitz auf unserer Homepage (Terminbutton auf der Startseite) erfahren. Plechac Vorsitzende ❐ Die Deutsche Verkehrswacht informiert Verkehrsteilnehmer-Informationsveranstaltung zum Thema: „Unfallvermeidung, örtliche Unfallschwerpunkte und Verhalten nach Unfällen“ Telefonseelsorge: Am Bach 7, Oberlungwitz Gesprächsleiter: Herr Steinert ❐ ❐ ANZEIGEN Hofer Straße 221, Telefon: 03723 42596 Sprechzeiten der Stadtwerke Oberlungwitz GmbH Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Spruch Zwei Dinge verleihen der Seele am meisten Kraft: Vertrauen auf die Wahrheit und Vertrauen auf sich selbst. (Lucius Annaeus Seneca) 15 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • NICHTAMTLICHER TEIL Neuigkeiten aus dem Hort der Humboldtschule – Grundschule Auch in diesen Herbstferien wurde es den Hortkindern nie langweilig. Unsere schon zur Tradition gewordenen Herbstspaziergänge konnten wir bei bestem Herbstwetter genießen. Ebenfalls konnte sich das weitere kunterbunte Ferienprogramm sehen lassen. Die Besuche im Kino und im HOT-Badeland sowie der tolle Besuch auf dem Reiterhof Bauer bereiteten uns viel Freude. Ein kleiner Höhepunkt war unser Ausflug ins Fritz-Theater Chemnitz. Dort zeigten uns Rumpel und Pumpel ihr neuestes Abenteuer „Rumpel und Pumpel in der Steinzeit“. Am letzten Ferientag feierten die Ferienkinder noch ein zünftiges Erntedankfest. Herzlich bedanken möchten wir uns bei Frau Polster, welche uns mit ihrem „SPINNEN SIND NICHT GRUSELIG – TAG“ faszinierte. Fotos: Hort Humboldtschule ❐ Katja Hoyer ANZEIGEN 16 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • NICHTAMTLICHER TEIL 17 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • NICHTAMTLICHER TEIL Volkssolidarität – Kreisverband Glauchau/Hohenstein-Er. e. V. – Ortsgruppe Oberlungwitz Für November und Dezember 2010 sind vom Vorstand der Ortsgruppe folgende Veranstaltungen geplant: Gymnastik: dienstags, 19:00 Uhr, in der Turnhalle an der Pestalozzischule Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Herrn A. Schubert Frau E. Koschnick 08.12.2010 Weihnachtsveranstaltung für alle Senioren der Stadt Oberlungwitz in der Gaststätte „Zur Post“. Die Krokusmäd aus Drebach stimmen uns auf die Weihnachtszeit ein. Die Gruppe Epilog spielt anschließend zum Tanz. Die Veranstaltung wird für die Stadtverwaltung organisiert. Eintritt: 2,50 EUR (incl. Kaffeegedeck); Beginn: 15:00 Uhr Veranstaltungen: 06.11.2010 Herbstgala der Volkssolidarität im Stadttheater Glauchau mit Rainer Süß, Saaletaler und v. a. Preis pro Karte: 16,00 EUR Nichtmitglieder + 2,00 EUR + Fahrtkosten: 5,00 EUR Abfahrt: 16:30 Uhr Tagesfahrten: 01.12.2010 Weihnachtsfahrt nach Memmendorf in die Gaststätte „Goldener Stern“ Incl. Busfahrt, Mittagessen, Weihnachts- Weitere Reisen auf Anfrage. programm mit den Bergsängern aus Geyer, Kaffeetrinken und Hausmusik Abfahrt: ca. 10:30 Uhr Preis: ca. 37,00 EUR Tel.: 03723 42988 Tel.: 03723 45929 Wer sucht ein außergewöhnliches Weihnachtsgeschenk? Im Rahmen des Strumpffestes 2011 werden am 14.05.2011 Fallschirmspringer über dem Festgelände abspringen. Es besteht die Möglichkeit für zwei Personen, einen Tandemsprung mitzumachen. Wer Interesse hat, kann sich im Rathaus unter der Tel.-Nr. 03723 405-14 bei Frau Löffler melden. Mehrtagesfahrten: Frühlingstreffen der Volkssolidarität 2011 in Neapel/Kampanien 8-tägige Flugreise vom 16. bis 23. März 2011 Preis: 849,00 EUR ❐ A.-C. Löffler Ärztlicher Bereitschaftsdienst der Allgemeinärzte für das Gebiet Hohenstein-Er. / Oberlungwitz / Gersdorf / Bernsdorf / Wüstenbrand / Hermsdorf / Lichtenstein / St. Egidien / Rödlitz / Heinrichsort / Rüsdorf / Lobsdorf / Kuhschnappel Notfalldienst: • • • montags, dienstags und donnerstags von 19:00 bis 07:00 Uhr mittwochs und freitags von 14:00 bis 07:00 Uhr samstags, sonntags und feiertags von 07:00 bis 07:00 Uhr Datum Telefon Praxis 29.10.2010 30.10.2010 31.10.2010 01.11.2010 02.11.2010 03.11.2010 04.11.2010 05.11.2010 06.11.2010 07.11.2010 08.11.2010 0371 2780450 0371 2780450 0371 2780450 0173 9564316 03723 412207 0152 02339177 0371 2780450 037204 2275 0371 2780450 0371 2780450 0371 2780450 0179 7001988 037204 5300 Datum Telefon Praxis 09.11.2010 10.11.2010 11.11.2010 12.11.2010 13.11.2010 14.11.2010 15.11.2010 16.11.2010 17.11.2010 18.11.2010 19.11.2010 0172 3559621 0371 2780450 0172 3704062 0371 2780450 0371 2780450 0371 2780450 0179 5880726 0178 9745302 0371 2780450 0177 4386069 0371 2780450 03723 65170 Datum Telefon Praxis 20.11.2010 21.11.2010 22.11.2010 23.11.2010 24.11.2010 25.11.2010 26.11.2010 27.11.2010 28.11.2010 29.11.2010 30.11.2010 0371 2780450 0371 2780450 0176 64901335 0174 9033567 037204 5360 0371 2780450 0162 239514 0371 2780450 0371 2780450 0371 2780450 0177 2169269 037204 5193 0163 7858862 Eventuelle Änderungen bei Bereitschaftsdiensten sind der Freien Presse zu entnehmen! Darüber hinaus ist die Rettungsstelle unter der Tel.-Nr. 0375 19222 immer aktuell informiert. Des Weiteren wird der Dienstplan im Internet unter www.trans-medic.de ebenfalls hinterlegt (auch aktuelle Änderungen). Bereitschaftsdienst der Apotheken bis 04.11. Dienstbeginn und -ende jeweils 08:00 Uhr Rosen-Apotheke Lichtenstein, 17.11.-18.11. City-Apotheke Hohenstein-Er., Glauchauer Straße 37a, Tel. 037204 2046 Weinkellerstraße 28, Tel. 03723 62940 05.11.-11.11. Auersberg-Apotheke Lichtenstein, Platanenstraße 4, Tel. 037204 929192 19.11.-25.11. Schloss-Apotheke Lichtenstein, Innere Zwickauer Straße 6, Tel. 037204 87800 12.11.-14.11. Mohren-Apotheke Hohenstein-Er., Altmarkt 18, Tel. 03723 2637 26.11.-09.12. Aesculap-Apotheke Mülsen OT St. Jacob, St. Jacober Hauptstr. 82, Tel. 037601 3990 15.11.-16.11. Humanitas-Apotheke Hohenstein-Er., Immanuel-Kant-Str. 30, Tel. 03723 627763 18 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 • NICHTAMTLICHER TEIL Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst Tierärztlicher Bereitschaftsdienst Notfalldienst (jeweils mit telefonischer Voranmeldung) • montags, dienstags und donnerstags von 19:00 bis 22:00 Uhr sowie • mittwochs und freitags von 14:00 bis 22:00 Uhr • Wochenend- und Feiertagsdienst sowie an Brückentagen von 07:00 bis 22:00 Uhr bis 04.11. (Kleintiere!) Dr. med. vet. G. Scholz, Michelner Straße 5, Lichtenstein, Telefon: 037204 2628 Sprechstunde (jeweils ohne telefonische Voranmeldung) • Wochenend- und Feiertagsdienst sowie an Brückentagen von 09:00 bis 11:00 Uhr Name Frau Dipl.-Med. D. Oehme Frau FÄ F. Walther Frau Dipl.-Med. B. Reichel Frau Dipl.-Med. M. Krüger Frau Dipl.-Med. K. Schulze Anschrift Glauchauer Straße 37a, Lichtenstein Glauchauer Straße 37a, Lichtenstein Ernst-Thälmann-Siedlung 12a, Hoh.-Er. Pölitzstraße 65, Hohenstein-Er. Hofer Straße 221, Oberlungwitz bis 04.11. Frau FÄ Walther 05.11. Frau Dipl.-Med. Krüger 06.11. – 07.11. Frau Dipl.-Med. Krüger 08.11. – 11.11. Frau Dipl.-Med. Oehme 12.11. Frau Dipl.-Med. Schulze 13.11. – 14.11. Frau Dipl.-Med. Schulze 15.11. – 16.11. Frau Dipl.-Med. Krüger 17.11. Frau Dipl.-Med. Krüger 18.11. Frau Dipl.-Med. Krüger 19.11. Frau Dipl.-Med. Reichel 20.11. – 21.11. Frau Dipl.-Med. Reichel 22.11. – 25.11. Frau FÄ Walther 26.11. Frau Dipl.-Med. Oehme 27.11. – 28.11. Frau Dipl.-Med. Oehme 29.11. – 02.12. Frau Dipl.-Med. Schulze Telefon 037204 2304 od. 0171 6202342 037204 2304 od. 0172 1936151 03723 42869 od. 0160 96236396 03723 711120 od. 0162 1596660 03723 42909 od. 0162 2866851 05.11. – 11.11. Tierklinik Chemnitz, Adelsbergstraße 80-82, Chemnitz, Telefon: 0371 517770 und 0172 3462552 12.11. – 18.11. (Kleintiere!) TA Bleikamp, Pestalozzistraße 21, Oberlungwitz, Telefon: 03723 700627 Notsprechstunde 09:00 – 11:00 Uhr Notsprechstunde 09:00 – 11:00 Uhr 19.11. – 25.11. Tierklinik Chemnitz, Adelsbergstraße 80-82, Chemnitz, Telefon: 0371 517770 und 0172 3462552 Notsprechstunde 09:00 – 11:00 Uhr Notsprechstunde 09:00 – 11:00 Uhr Notsprechstunde 09:00 – 11:00 Uhr ❐ 26.11. – 02.12. Dr. Staffa, Am Kiefernberg 28, Grumbach, Telefon: 037608 22640 ❐ 19 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 11/2010 20