Stadtanzeiger Februar 2011
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Stadtanzeiger Februar 2011
20. Jahrgang Montag, 07. Februar 2011 02/2011 Winterferien vom 14.02. bis 25.02.2011 alle Fotos: Hort der Humboldt-Grundschule Über das vielfältige Angebot unseres Schulhortes in den Winterferien wird im nichtamtlichen Teil dieses Anzeigers informiert. STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • AMTLICHER TEIL TELEFONVERZEICHNIS der Stadtverwaltung Oberlungwitz mit Telefondurchwahl Telefon: 03723 405-0 Telefax: 03723 405-34 Zim- Durch- AufgabenName des mernr. wahlnr. bereich Mitarbeiters 12 10 Steuern/Kita Frau Leistner 12 11 Steuern/Abgaben Frau Dost 13 12 Bauwesen Frau Seidel 13 13 Bauwesen Frau Münnich 14 14 Kasse Frau Löffler 15 15 Finanzbuchhaltung Frau Richter 15 16 Finanzbuchhaltung Frau Gaebel 15 16 Finanzbuchhaltung Frau Wehner 16 17 Finanzwesen/ Frau Neumann Liegenschaften 17 18 Standesamt Frau Schulze 19 19 Meldestelle/Soziales Frau Wossilat 10 20 Meldestelle/Soziales Frau Tamschick 12 21 Öffentliche Ordnung/ Frau Walther Gewerbe 14 23 Sekretariat des Frau Weiß Bürgermeisters 14 24 Zentrale Dienste Frau Rainer 15 26 Bürgermeister Herr Schubert 17 27 Straßenverkehrs- Herr Hager angelegenheiten 17 28 Öffentl. Ordnung/ Frau TischenVollzug dorf 18 29 Personalwesen/ Frau Naumann Allg. Verwalt. 20 30 Verwaltungsleiterin Frau Patzig 23 31 Chronik Frau Müller Hofer Str. 221 40 Bauhof Herr Pfeifer 03723 47592 Feuerwehrgerätehaus Hofer Str. 185 a E-Mail-Adressen der Stadtverwaltung Bürgermeister: [email protected] Hauptamt: [email protected] Kämmereiamt: [email protected] Mitarbeiter: [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] p Erscheinungsdaten und Redaktionsschlüsse Das Amtsblatt der Stadt Oberlungwitz erscheint im 1. Halbjahr 2011 zu den nachfolgend aufgeführten Terminen. Wir bitten die Verfasser von Artikeln, besonders den Redaktionsschluss zu beachten! Nummer des Amtsblattes 03/2011 04/2011 05/2011 06/2011 07/2011 Redaktionsschluss 22.02.2011 29.03.2011 26.04.2011 31.05.2011 28.06.2011 p Stadtanzeiger auch auf unserer Homepage Die Stadtverwaltung Oberlungwitz weist darauf hin, dass auch die Möglichkeit besteht, den Stadtanzeiger auf der Startseite der Homepage der Stadt Oberlung- witz unter www.oberlungwitz.de zu lesen. Patzig Verwaltungsleiterin p Hinweis zur Nutzung unseres elektronischen Formular-Service Die Stadtverwaltung Oberlungwitz stellt auf der Homepage www.oberlungwitz.de im Menü „Stadtverwaltung“ unter der Rubrik „Formular-Service“ verschiedene Formulare zur Verfügung. Dieser Service wird ausgebaut mit dem Ziel, den Bürge- rinnen und Bürgern, Unternehmen und Einrichtungen zukünftig möglichst viele Wege abzunehmen. Patzig Verwaltungsleiterin p Infothek im Rathaus Unsere Infothek im Erdgeschoss des Rathauses steht mit ihren Angeboten unseren Einwohnern zur Verfügung. Ansprechpartner: Frau Naumann, Zimmer 18, Tel.-Nr.: 03723 405-29 Patzig, Verwaltungsleiterin p Sitzungskalender für das 1. Halbjahr 2011 1. Stadtratssitzungen Ort: Saal der Gaststätte „Zur Post“ Oberlungwitz, Hofer Straße 36 Beginn: 19:00 Uhr Termine: 22.02.2011; 29.03.2011; 26.04.2011; 31.05.2011; 28.06.2011 2. Sitzungen des Verwaltungsausschusses Ort: Rathaus Oberlungwitz, Hofer Straße 203, Zimmer 25 (Beratungsraum 2. OG) Beginn: 19:00 Uhr Termine: 08.02.2011; 15.03.2011; 12.04.2011; 17.05.2011; 14.06.2011 3. Sitzungen des Technischen Ausschusses Ort: Rathaus Oberlungwitz, Hofer Straße 203, Zimmer 25 (Beratungsraum 2. OG) Beginn: 19:00 Uhr Termine: 01.03.2011; 05.04.2011; 03.05.2011; 07.06.2011; (05.07.2011) *** 2 Erscheinungsdatum 07.03.2011 11.04.2011 09.05.2011 14.06.2011 11.07.2011 Die nächste Sitzung des Verwaltungsausschusses am Dienstag, dem 08. Februar 2011 fällt aus! Die nächste Sitzung des Technischen Ausschusses findet am Dienstag, dem 01. März 2011 um 19:00 Uhr im Rathaus Oberlungwitz, Hofer Straße 203, Beratungsraum (Zimmer 25, 2. OG) statt. Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am Dienstag, dem 22. Februar 2011 um 19:00 Uhr abweichend vom Sitzungskalender im Trausaal des Rathauses Oberlungwitz, Hofer Straße 203 statt. Die aktuelle Tagesordnung für alle Sitzungen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Aushang an der Verkündungstafel im Haupteingangsbereich des Rathauses der Stadt Oberlungwitz, Hofer Straße 203, 09353 Oberlungwitz, der Veröffentlichung in der Freien Presse und unseren Aushängen an den örtlichen Anschlagtafeln. Patzig Verwaltungsleiterin p STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • AMTLICHER TEIL Sprechstunde der Schiedsstelle Die Sprechstunde der Schiedsstelle der Stadt Oberlungwitz findet im Bedarfsfall am dritten Dienstag des Monats in der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr im Rathaus, Hofer Straße 203, Zimmer 25 (Beratungsraum 2. OG) statt. Einwohner, die das Tätigwerden der Schiedsstelle begehren, werden gebeten, Öffnungszeiten entsprechende Terminvereinbarungen über Frau Patzig, Telefon 03723 405-30 zu treffen. Nächster Termin: 15. Februar 2011 Thomas Hinkel Friedensrichter p Zur Beantragung von Personaldokumenten benötigen Sie • 1 Lichtbild (bunt oder schwarz-weiß) entsprechend Foto-Mustertafel für Personaldokumente der Bundesdruckerei GmbH • Geburts- oder Eheurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch Gebühren: Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 22,80 EUR Personalausweis 28,80 EUR Reisepass 59,00 EUR Havarie- und Bereitschaftsdienst der WAD GmbH Bei Havarien und Unregelmäßigkeiten am unterirdischen öffentlichen oder privaten Abwasserkanalnetz bitten wir, unseren 24Stunden-Bereitschaftsdienst (auch an Sonn- und Feiertagen) unter der Tel-Nr.: 0172 3578636 zu benachrichtigen. p Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 37,50 EUR Kinderreisepass bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 13,00 EUR Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei: Personalausweis ca. 4 Wochen Reisepass ca. 4 Wochen Für kurzfristige Reisetermine besteht die Möglichkeit, einen Expresspass (Gebühr 91,00 EUR) zu beantragen. Die Ausstellung erfolgt innerhalb von 4 Werktagen (bei Beantragung bis 10:30 Uhr zu den Öffnungszeiten). Dazu werden 1 Lichtbild gemäß Foto-Mustertafel sowie die Geburts- oder Eheurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch benötigt. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die Gültigkeit ihrer Personaldokumente zu überprüfen. Ungültig gewordene Personaldokumente sind in der Einwohnermeldestelle abzugeben, da sie nach § 4 Abs. 2 PAuswG vom 18. Juni 2009 Eigentum der Bundesrepublik Deutschland bleiben. Schulze FB Melde- und Personenstandswesen p Bereitschaftsdienst des RZV Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau Bereitschaftsdienst Trinkwasser: Havarietelefon (24 Stunden): 03763 405-405 Internet: www.rzv-glauchau.de Hofer Straße 203 Telefon: 4050, Fax: 405-34 Homepage: www.oberlungwitz.de E-Mail: [email protected] Montag Dienstag Hinweise zur Ausweis- und Passbeantragung Nach § 1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) vom 18. Juni 2009 erstreckt sich die Ausweispflicht auf Deutsche im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder keine Wohnung haben. Der Personalausweis bzw. Reisepass wird auf Antrag ausgestellt. Der Antragsteller hat bei der Ausweisbehörde (Einwohnermeldestelle Oberlungwitz) persönlich vorzusprechen. Ordnungswidrig handelt, wer nicht im Besitz eines gültigen Personaldokumentes ist (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 PAuswG). Stadtverwaltung Oberlungwitz p Mittwoch Donnerstag Freitag 09:00 Uhr – 11:30 09:00 Uhr – 11:30 13:00 Uhr – 18:00 geschlossen 09:00 Uhr – 11:30 13:00 Uhr – 15:30 geschlossen Uhr Uhr/ Uhr Uhr/ Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung! p Bibliothek der Stadt Oberlungwitz Hofer Straße 189, Telefon: 413057 E-Mail: [email protected] Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 10:00 Uhr – 12:00 14:00 Uhr – 17:30 14:00 Uhr – 17:30 geschlossen 10:00 Uhr – 12:00 14:00 Uhr – 17:30 geschlossen Uhr/ Uhr Uhr Uhr/ Uhr p Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend sein für rasche Hilfe durch Arzt oder Rettungsdienst! AUS DEM INHALT AMTLICHER TEIL Oberlungwitz – 75 Jahre Stadtrecht . . . . . . . . .Seiten 04/05 Übergabe einer Motorpumpe . . . . .Seite 05 Das Ordnungsamt informiert .Seiten 05/07/08 Geburtstage . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 08 Veranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 09 NICHTAMTLICHER TEIL Winterferienprogramme . . . . . . .Seiten 10/11 Kirchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seiten 14/15 Ärztlicher Bereitschaftsdienst . .Seiten 18/19 Nächster Stadtanzeiger: 07. März 2011 Herausgeber: Stadtverwaltung Oberlungwitz • Verantwortlich für den amtlichen Teil einschließlich der Sitzungsberichte der Stadtratssitzung: der Bürgermeister der Stadt Oberlungwitz, Herr Schubert, oder sein Vertreter im Amt. Anschrift (Redaktion): Hofer Str. 203, 09353 Oberlungwitz, Tel.: 03723 4050 • Layout, Satz und Druck: Mugler Druck und Verlag GmbH, Gewerbering 8, 09337 Hohenstein-Ernstthal, OT Wüstenbrand, Tel.: 03723 499149, Fax: 03723 499138 • Anzeigen: Frau Landgraf, Mugler Druck und Verlag GmbH, Fon: 03723 499117, Mobil: 0174 3367182, Fax: 03723 499138 • Vertrieb: PNP Direktwerbung Distribution Ost GmbH, Wildparkstraße 3, 09247 Chemnitz, Tel.: 03722 5242-0. Bei Fragen zur Verteilung wenden Sie sich bitte an Frau Meichsner. • Der »Stadtanzeiger Oberlungwitz« erscheint zur kostenlosen Verteilung monatlich in einer Auflagenhöhe von 3.600 Exemplaren. Redaktionsschluss ist am Dienstag, dem 22. Februar 2011. Nach diesem Termin eingehende Manuskripte können nicht mehr berücksichtigt werden. Disketten, CD und Texte via E-Mail werden ebenfalls nur bis zum 22. Februar 2011 entgegengenommen. Die Veröffentlichung der Texte erfolgt nur noch bei Vorlage der Manuskripte in elektronischer Form und vorbehaltlich des zur Verfügung stehenden Platzes. 3 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • AMTLICHER TEIL Oberlungwitz – 75 Jahre Stadtrecht Liebe Bürgerinnen und Bürger, verehrte Leserinnen und Leser, wenn Sie zu den aufmerksamen Lesern des „Stadtanzeigers Oberlungwitz“ gehören, und davon gehe ich aus, werden Sie in der Januarausgabe einen sehr interessanten Artikel unserer Mitarbeiterin, Oberlungwitz produziert. Aber nicht nur die Strümpfe der Firmen Bahner, Götze, Günther usw., sondern auch die Maschinen der Firma Lieberknecht, mit denen diese Strümpfe hergestellt werden konnten, wurden in aller Herren Länder exportiert. Und da wird man in der Fremde als Stadt besser wahrgenommen als ein Dorf. Fa. Lieberknecht – Alte Kaserne Frau Müller, gelesen haben, der sich mit dem Jubiläum „75 Jahre Stadtrecht“ befasst. Der Jahrestag war am 22. Januar dieses Jahres. Gemerkt haben wir alle nicht viel davon, denn eine Feierlichkeit ist daraus nicht gemacht worden. Vielleicht hätten wir es tun sollen, vielleicht ergibt sich zu einem späteren Zeitpunkt des Jahres noch einmal die Gelegenheit, darauf näher einzugehen. Während es heutzutage kommunalrechtlich und bezüglich der raumordnerischen Bedeutung unwichtig ist, ob ein Gemeinwesen den Status einer Stadt hat oder nicht, war es zu anderen Zeiten sicherlich sehr viel bedeutungsvoller, nicht Dorf, sondern Stadt zu sein. Ob es in dieser Hinsicht auch in den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts besondere Vorteile gab, in die Reihe der Kommunen zu gehören, die das Recht hatten, sich „Stadt“ zu nennen, ist mir nicht bekannt. Dies dürfte bei der rückblickenden Bewertung des Ereignisses von vor 75 Jahren auch nicht das Entscheidende sein. Das Entscheidende ist aber, dass es einer Gemeinde, einem Dorf gelungen war, in einen Status gehoben zu werden, der schon allein durch die Benennung eine höhere Wertschätzung erfährt. Das muss den Initiatoren damals wichtig gewesen sein, gehörten zu ihnen nicht zuletzt und in entscheidendem Maße die großen Unternehmer dieses Ortes. Wie wir wissen, wurden in der Mitte der 30er Jahre des vorigen Jahrhunderts ca. drei Viertel aller auf der Welt hergestellten Strümpfe in 4 Es waren die wirtschaftliche Stärke der damaligen Gemeinde Oberlungwitz und natürlich auch politische Einflüsse in einer politisch und ideologisch sehr schwierigen Zeit, die es ermöglicht haben, unserem Ort den Status einer Stadt zu verleihen. Darauf dürfen wir Oberlungwitzer noch heute stolz sein! Ich wurde das erste Mal mit diesem Sachverhalt als Schüler in der Grundschule im Heimatkunde-Unterricht konfrontiert, als es um den Kreis Hohenstein-Ernstthal ging. Oberlungwitz war eine der drei Städte dieses Kreises. Und unsere Lehrerin erzählte das nicht ohne Stolz. Doch wie geht es weiter, wenn wir schon dieses Jubiläum nicht besonders gefeiert haben? Die jetzt wieder aufkommende Debatte um eine gemeinsame Stadt mit Hohenstein-Ernstthal scheint diesen Stolz vergessen zu machen, denn man müsste ja meinen, dass aus diesem Stolz der unbedingte Wille folgt, die nach wie vor vorhandene Eigenständigkeit und den Status „Stadt“ bis zum Letzten verteidigen zu müssen. Das kann man so sehen, muss man aber nicht. Es ergeben sich nämlich auch andere Parallelen zu damals. Waren es damals die Unternehmer und die Verantwortlichen des Ortes, die für das Erringen des Stadtrechtes eingetreten sind und dieses Ziel auch erreicht haben, so sind es wieder Unternehmer und honorige Bürger, die sich in einer Bürgerinitiative zusammen geschlossen haben, um dafür einzutreten, dass in Anbetracht einer nicht zu leugnenden Rückentwicklung der Bevölkerung (hierzu darf ich auch auf den Stadtanzeiger vom Januar 2011 verweisen) ein Weiterdenken und Handeln dringend geboten ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es vor mehr als 75 Jahren hier in Oberlungwitz Gemeinderäte gegeben hat, die das Ansinnen, für den Ort das Stadtrecht zu beantragen, nicht mit getragen hätten. Das ist heute anders, wenn es um Überlegungen zu einer gemeinsamen Stadt mit Hohenstein-Ernstthal geht. Hier ist der Stadtrat, das ist allen bekannt, alles andere als einer einheitlichen Auffassung. Wohl hat der Stadtrat seit Jahren wieder einmal in der öffentlichen Sitzung am 25. Januar 2011 darüber diskutiert. Aber auch da ist diese Zerrissenheit wieder deutlich zu Tage getreten. Man will wenigstens unter bestimmten Bedingungen mit Vertretern der Blick über das alte Oberlungwitz mit vielen Schornsteinen Fotos: Archiv Stadtverwaltung STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • AMTLICHER TEIL Bürgerinitiative über die Dinge reden. Das ist gut! Ob es aber ein gutes Omen ist, noch vor einem Gespräch schon wieder Vorbedingungen zu stellen, wird die Zukunft zeigen. Entwicklungen, positive Entwicklungen zumal, haben immer diejenigen bewirkt, die im zeitlichen Rückblick den Überblick behalten und den Blick nach vorn gewagt haben, um mit Weitblick Umstände rechtzeitig bewusst zu verändern. Noch immer ist es besser zu agieren als zu reagieren! Dazu gehört manchmal etwas Mut, der, um etwas zu verändern, größer sein muss, als die Ängste, die damit verbunden sind. Ich wünschte mir, dass endlich eine sachliche Diskussion zu diesem Thema stattfindet und dass die Oberlungwitzer die Hohenstein-Ernstthaler auf die Probe stellen, ob auch sie es ernst meinen, wenn sie und wir über eine gemeinsame Stadt reden. Mit freundlichen Grüßen Steffen Schubert Bürgermeister p Übergabe einer Motorpumpe an unsere Freiwillige Feuerwehr Auch der regionale Energieversorger envia-M hat nach dem Hochwasser im August 2010 seine Bereitschaft erklärt, die Stadt Oberlungwitz in puncto Hochwasserschutz zu unterstützen. So konnte die Freiwillige Feuerwehr am 11. Januar 2011 aus den Händen des Kommunalbeauftragten der envia-M, Herrn Reginald Fuchs, eine Motorpumpe im Wert von ca. 2 TEUR entgegennehmen. Die Pumpe hat eine Leistung von 800 Litern pro Minute und soll in Zukunft zum Auspumpen vollgelaufener Keller, Baugruben oder sonstiger Vertiefungen dienen. Dabei hat Herr Fuchs ganz besonders betont, dass er sich einerseits zwar freut, der Oberlungwitzer Feuerwehr helfen zu können, andererseits aber hofft, dass die Pumpe möglichst wenig zum Einsatz kommen muss. Wie recht er doch hat! Schubert Bürgermeister p Im Bild von links: Der Vertreter der envia-M Reginald Fuchs, der Wehrleiter Nicky Reichel und der Bürgermeister Steffen Schubert bei der Übergabe Foto: Stadtverwaltung Das Ordnungsamt informiert über die Pflichten im Winterdienst gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Oberlungwitz (Straßenreinigungssatzung) vom 19. Dezember 2001 Wechsel der Pflicht zur Gehwegberäumung Seit Januar 2011 (bis 31.12.2011) sind Winterdienst-Verpflichtete, deren Grundstücke dem Gehweg gegenüber liegen. Ordnungsgemäße Ablagerung von Schnee Ausdrücklich weisen wir noch einmal alle Winterdienst-Verpflichteten darauf hin, dass die Ablagerung des zu beseitigenden Schnees nicht auf den Verkehrsflä- chen zu erfolgen hat, sondern auf dem Grundstück, um Verkehrsbeeinträchtigungen für Rettungs- und Entsorgungsfahrzeuge sowie für den fließenden Verkehr auszuschließen. Walther FB öff. Ordnung und Sicherheit p Für eine saubere Stadt – weitere Hundetoiletten wurden aufgestellt – kostenlose Hundekotbeutel im Rathaus erhältlich Vor einiger Zeit wurden die ersten Hundetoiletten in unserem Stadtgebiet aufgestellt und man kann heute sagen, das war ein richtiger Schritt. Die roten Entsorgungseinrichtungen wurden von Anfang an gut angenommen. Heute müssen manche sogar zweimal in der Woche entleert werden – eine Investition (pro Hundetoilette ca. 500,00 EUR), die sich lohnt, um ein sauberes Stadtbild zu erreichen. Aus diesem Grunde wurden weitere Hundetoiletten angeschafft und im letzten Jahr aufgestellt. Hier eine Übersicht der Standorte: • Am Wirkerweg gegenüber Einfahrt MUGLER AG • Friedensstraße/Ziegeleiweg • Erlbacher Straße • Ankerberg • Am „Langen Weg“ • Weidenweg bei Rollladenbau Philippi • am Festplatz • Bereich Pestalozzistraße • Reiterweg • Uferweg gegenüber Fahrradgeschäft Haenel Wir bitten alle Hundehalter, die Hundetoiletten für die Hinterlassenschaften ihrer vierbeinigen Freunde anzunehmen und noch verstärkter als bisher zu nutzen. Um dies ihnen einfacher zu machen, gibt es weiterhin für alle Hundehalter der Stadt Oberlungwitz KOSTENFREI Hundekotbeutel im Zimmer 2 (Steueramt) des Rathauses. Walther FB Öff. Ordnung und Sicherheit p 5 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • AMTLICHER TEIL Rückblick Stadtratssitzung In der 15. Sitzung des Stadtrates am 25. Januar 2011 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Zum TOP 1: Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und ordnungsgemäßen Ladung sowie Protokollkontrolle - Zu Beginn der Sitzung waren einschließlich Bürgermeister 15 Mitglieder des Stadtrates anwesend, 3 Stadträte entschuldigt und ein Stadtrat erschien noch im Verlauf der Sitzung. - Der Bürgermeister stellte die Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest. - Die ordnungs- und fristgemäße Ladung zur Sitzung wurde ebenfalls festgestellt. - Zur Niederschrift der 14. Sitzung vom 14.12.2010 gab es keine Änderung. Damit ist sie bestätigt. - Als Unterschriftsleistende für die Niederschrift der 15. Sitzung wurden die Stadträte Roland Neubert und Bert Hübner bestimmt. - Die Tagesordnung wurde bestätigt. - Ein nicht öffentlicher Teil wurde angefügt. Zum TOP 2: Zweckvereinbarung zwischen der Großen Kreisstadt Hohenstein-Ernstthal und der Stadt Oberlungwitz für ein gemeinsames Archiv bezüglich der Personenstandsunterlagen nach Ablauf der Fortführungsfristen Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz stimmt der in der Anlage zur Vorlage Nr. 01/15/2011 beigefügten Zweckvereinbarung zu. Zum TOP 3: Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 (2. Lesung) Zum TOP 3.1: Information über eine haushaltsbeeinflussende Eilentscheidung des Bürgermeis- ters gemäß § 52 Absatz 3 SächsGemO Im Rahmen der Haushaltsdiskussion informierte der Bürgermeister über eine getroffene Eilentscheidung gemäß § 52 Absatz 3 SächsGemO. Hierbei ging es um eine Personalentscheidung, die Auswirkungen auf die Höhe der Personalkosten im Bauhof hat. Zum TOP 3.2: Beschluss zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 gemäß Anlage zur Vorlage Nr. 02/15/2011. Zum TOP 3.3: Ermächtigung zur Kreditumschuldung per 28.02.2011 Beschluss: Der Stadtrat beschließt, den Bürgermeister auf der Grundlage der in der Vorlage Nr. 03/15/2011 genannten Ausschreibungsbedingungen zu ermächtigen, dem wirtschaftlichsten Bieter unter jeweils mindestens 5 abzufordernden Kreditangeboten den Zuschlag zur Umschuldung des Kredites über 446.068,73 EUR (Laufzeitende 28.02.2019) oder über 446.068,73 EUR (Laufzeitende 28.02.2021) zu erteilen. Zum TOP 4: Bildung einer Arbeitsgruppe für Beratungen mit der Bürgerinitiative „Für eine gemeinsame Stadt“ über Vor- und Nachteile bei der Bildung einer gemeinsamen Stadt mit Hohenstein-Ernstthal Beschlüsse: 1. Dem Antrag eines Stadtrates, in den 1. Beschluss der Vorlage Nr. 04/15/2011 eine ergänzende Formulierung aufzunehmen, wurde stattgegeben. 2. Dem Antrag einer Stadträtin auf eine Auszeit von 5 Minuten zur nochmaligen fraktionsinternen Beratung wurde ebenfalls stattgegeben. 3. Der Antrag eines weiteren Stadtrates auf Ergänzung des 1. Beschlusses der Vorlage Nr. 04/15/2011 wurde bestätigt. 4. Dem Antrag einer Stadträtin zur Aufnahme einer weiteren Formulierung in den 1. Beschluss der Vorlage Nr. 04/15/2011 wurde nicht zugestimmt. 5. Der Stadtrat beschließt die Bildung einer paritätischen Arbeitsgruppe für Gespräche mit der Bürgerinitiative „Für eine gemeinsame Stadt“ über Vor- und Nachteile bei der Bildung einer gemeinsamen Stadt mit Hohenstein-Ernstthal. Teilnehmende Vertreter der Bürgerinitiative sind dabei ausschließlich Bürger der Stadt Oberlungwitz. 6. In die Arbeitsgruppe werden 6 Mitglieder des Stadtrates einschließlich des Bürgermeisters entsandt. 7. Jede Fraktion entsendet einen Vertreter aus ihren Reihen, die CDU-Fraktion zwei Vertreter. Zum TOP 5: Anfragen und Meinungen der Gäste Die Fragen der Gäste bezogen sich auf: - den schlechten Zustand des Fußweges entlang der Poststraße; - die Bachberäumung des Lungwitzbaches im Bereich des Festplatzes sowie an der Ursprunger Straße nach dem August-Hochwasser 2010; - die Bildung und Besetzung der Arbeitsgruppe für Gespräche zu einer gemeinsamen Stadt; - die Schneeberäumung aller Straßen in Oberlungwitz künftig durch den Bauhof; - den Vorschlag, dass Vertreter des Stadtrates, die nicht für die gemeinsame Stadt sind, nicht in der zu bildenden Arbeitsgruppe mitarbeiten sollten. Patzig Verwaltungsleiterin p Termin Grund- und Gewerbesteuer Hiermit erinnern wir alle Steuerzahler, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, dass am 15. Februar 2011 die Grundsteuer für das I. Quartal 2011 fällig ist. Die Höhe der Grundsteuer des I. Quartals 2011 ist dem Abgabenbescheid von 2003, soweit kein Änderungsbescheid vorliegt, zu entnehmen. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass die Gewerbesteuer ebenfalls am 15. Februar 2011 für das I. Quartal 2011 fällig ist. Neumann, FB Finanzwesen/Steuern/Liegenschaften 6 p STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • AMTLICHER TEIL Öffentliche Bekanntmachung Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1993 zur Meldung zur Erfassung Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen). Die Erfassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden (§ 15 Abs. 6 WPflG). Alle Personen des Geburtsjahrgangs 1993, die wehrpflichtig sind und denen bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde über die bevorstehende Erfassung zugegangen ist, werden nach § 15 Abs. 1 WPflG aufgefordert, sich umgehend persönlich oder schriftlich bei der nachstehenden Erfassungsbehörde zur Erfassung zu melden: Stadtverwaltung Oberlungwitz Einwohnermeldestelle Hofer Straße 203 09353 Oberlungwitz Sprechstunden: Montag: 09:00 Uhr – 11:30 Uhr Dienstag: 09:00 Uhr – 11:30 Uhr Donnerstag: und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr 09:00 Uhr – 11:30 Uhr und 13:00 Uhr – 15:30 Uhr Diese Aufforderung ergeht insbesondere an Personen ohne feste Wohnung, die die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen. Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung der Wehrpflicht dienende Unterlagen mitzubringen. Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber nicht nach § 14 Arbeitsplatzschutzgesetz zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet ist, wird der durch die Erfassung entstehende Verdienstausfall durch die Erfassungsbehörde auf Antrag erstattet. Dies gilt auch für die entstehenden notwendigen Auslagen, insbesondere Fahrtkosten am Ort der Erfassung. Wir weisen darauf hin, dass nach § 45 WPflG ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift des § 15 Abs. 1 WPflG über die Erteilung von Auskünften oder die persönliche Meldung zur Erfassung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Schulze FB Melde- und Personenstandswesen HINWEIS! Sicher haben Sie die Diskussion über die Wehrpflicht in den letzten Monaten verfolgt und zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung beabsichtigt, keine Einberufungen aufgrund der Wehrpflicht mehr durchzuführen. Die Bundesregierung hat entschieden, ab 1. Juli 2011 die Einberufung zum Grundwehrdienst auszusetzen. Bis zum InKraft-Treten einer neuen Rechtslage gilt aber das Wehrpflichtgesetz in der derzeitigen Fassung. Im Vorgriff auf das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren erfolgen bereits ab sofort jedoch Musterungen und Einberufungen nur noch auf freiwilliger Basis. Die Erfassung wird weiterhin durchgeführt. Ihr Kreiswehrersatzamt wird sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über die Änderungen informieren. p Das Ordnungsamt informiert zur Baumschutzsatzung Nach dem Sächsischen Naturschutzgesetz dürfen in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar eines jeden Jahres zum Fällen freigegebene Gehölze geschnitten werden. Mit dem Beschluss der Baumschutzsatzung vom 17. Dezember 1996 wurden für das gesamte Stadtgebiet Oberlungwitz Bäume und Hecken unter bestimmten Voraussetzungen unter Schutz gestellt. Am 1. September 2010 hat der sächsische Landtag ein Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts beschlossen und eine Änderung des § 22 des Sächs. Naturschutzgesetzes vorgenommen. Damit wird der Anwendungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen erheblich eingeschränkt. Mit In-Kraft-Treten des Gesetzes am 19.10.2010 ergaben sich folgende Änderungen: • Bäume und Hecken in Kleingärten sind vom Anwendungsbereich der Baumschutzsatzungen ausgeschlossen. Hier gelten die Regelungen des Bundeskleingartengesetzes. • Auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken werden ebenfalls durch Satzung nicht mehr vollständig geschützt: Bäume mit einem Stammumfang bis zu einem Meter sowie Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbene Gehölze. Damit besteht für die Bürger nunmehr die Möglichkeit, ohne Beantragung nach eigenem Ermessen diese Gehölze zu fällen oder zurück zu schneiden. • Auf bebauten Grundstücken müssen alle Laubgehölze (außer Obstbäume, Pappeln, Birken und Weiden) über einen Meter Stammumfang weiterhin für eine Fällung bei der Stadtverwaltung Oberlungwitz beantragt werden. Allerdings können weiterhin Ersatzpflanzungen angeordnet werden. • Auf unbebauten Grundstücken gilt die Baumschutzsatzung nach wie vor weiter. Soweit hiernach Fällanträge notwendig sind, muss die Behörde darüber innerhalb von 3 Wochen entscheiden. Das Verfahren ist kostenfrei. Auch zu beachten sind alle anderen naturschutzrechtlichen Regelungen, z. B. das generelle Fällverbot - zwischen dem 1. März und dem 30. September eines jeden Jahres nach Bundesnaturschutzgesetz (Ausnahmen durch so genannte Befreiung durch die Naturschutzbehörde des Landratsamtes Zwickau), - zum Schutz der Streuobstwiesen als Biotop oder - zum besonderen Schutz bestimmter Arten, z. B. der Eibe, Schwarzpappel, Weißtanne. Bei Fragen im Bereich Baumschutz steht Herr Hager (Telefon: 405-27) gern beratend zur Seite. Walther FB Öffentliche Ordnung und Sicherheit p Parkplatzprobleme in der Robert-Koch-Straße ... das muss nicht sein. Die Stadt Oberlungwitz kann den Anwohnern freie Parkplätze auf dem Parkplatz neben dem Spielplatz Robert-Koch-Straße vermieten. Wenn Sie interessiert sind, dann melden Sie sich bitte in der Stadtverwaltung Oberlungwitz, Hofer Straße 203 bei Frau Neumann, FB Finanzwesen/Steuern/Liegenschaften, Tel. 405-17. p 7 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • AMTLICHER TEIL Das Ordnungsamt informiert zum Abbrennen von Traditionsfeuern in der Stadt Oberlungwitz und zur Entsorgung von pflanzlichen Abfällen Das Abbrennen offener Feuer ist in Oberlungwitz gemäß § 13 Abs. 1 der 1. Neufassung der Polizeiverordnung der Stadt Oberlungwitz vom 26.03.2003 (PolVO) grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme nach § 13 Abs. 2c) der 1. Neufassung der Polizeiverordnung ist das Abbrennen eines Traditionsfeuers (hier: Hexenfeuer), wozu jedoch in jedem Fall die Zustimmung der Stadtverwaltung Oberlungwitz als Ortspolizeibehörde erforderlich ist. Zur Handhabung dieser Ausnahmeregelung hat der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz in seiner Sitzung am 13.12.2005 die 1. Neufassung der Verwaltungsrichtlinie zur Durchsetzung des § 13 Polizeiverordnung (PolVO) der Stadt Oberlungwitz beschlossen. Der Hintergrund und Inhalt der am 01.01.2006 in Kraft getretenen Verwaltungsrichtlinie soll nachfolgend nochmals erläutert werden. Nach Ziffer 3. der vorgenannten Verwaltungsrichtlinie kann die Zustimmung zum Abbrennen eines Hexenfeuers (jeweils am 30. April eines Jahres) in der Stadtverwaltung bis zum 20. April des betreffenden Jahres schriftlich beantragt werden. Das entsprechende Antragsformular wird im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Oberlungwitz (Zimmer 12 und 17) ausgereicht bzw. steht im Formular-Service auf unserer Homepage unter www.oberlungwitz.de – Stadtverwaltung – zur Verfügung. Die Bearbeitungsgebühr für einen eingereichten Antrag beträgt [unabhängig von der Entscheidung] 50,00 EUR. Die Zustimmung wird Auflagen enthalten. An dieser Stelle sei ausdrücklich erwähnt, dass das Abbrennen eines Hexenfeuers nicht als einfachere oder günstige Variante der Entsorgung des im Grundstück anfallenden Pflanzenabfalls dienen soll. Das Abbrennen eines Hexenfeuers als sogenanntes Traditionsfeuer darf folglich nichts mit dem reinen Verbrennen von Pflanzenabfällen zu tun haben. Charakter eines solchen traditionellen Feuers sollte es vielmehr sein, einen geselligen Abend in der Familie, vielleicht sogar mit Freunden und/oder Bekannten – zu verbringen. In Bezug auf die in der Bevölkerung kursierende Meinung, dass das Abbrennen von Feuern zum Zwecke der Pflanzenabfallverwertung erlaubt sei, sei angemerkt, dass es in Sachsen zwar unter bestimmten Voraussetzungen (nur vom 1. bis 30. April bzw. vom 1. bis 30. Oktober, nur werktags zwischen 08:00 und 18:00 Uhr und maximal zwei Stunden täglich) möglich ist, Gartenabfälle zu verbrennen, doch ist dies als allerletzte Möglichkeit 8 und erst dann anzuwenden, wenn die Verwertung oder Entsorgung der pflanzlichen Abfälle auf eine andere [nachfolgend beschriebene] Art und Weise absolut unmöglich ist. Die Rangfolge der Entsorgung von pflanzlichen Abfällen ist in der Pflanzenabfallverordnung (PflanzAbfV) vom 25.09.1994 geregelt. Gemäß § 2 dieser Verordnung dürfen „...pflanzliche Abfälle, die auf ... gärtnerisch genutzten Grundstücken oder Gärten ... anfallen ... durch Verrotten (Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren) auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, entsorgt werden. ...“ Ist dies nicht möglich, sind die Pflanzenabfälle durch eine geeignete mechanische Behandlung (Schreddern) aufzubereiten und wie vorweg beschrieben zu verwerten. Sofern eine Verwertung der pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, nicht möglich ist, ist als nächste Entsorgungsmöglichkeit die Beauftragung einer Entsorgungsfirma (Be- reitstellung einer Biotonne) oder die Abgabe in einer Kompostieranlage zu nutzen. Nur wenn die vorgenannte Verwertung der pflanzlichen Abfälle technisch nicht möglich und wirtschaftlich unzumutbar ist, dürfen Pflanzenabfälle unter Einhaltung bestimmter Auflagen verbrannt werden. Es gilt also: Das Verrotten und Kompostieren von Gartenabfällen hat immer Vorrang vor dem Verbrennen und in der Stadt Oberlungwitz ist das Abbrennen von offenen Feuern gemäß § 13 PolVO grundsätzlich untersagt! Für die Ausnahme Hexenfeuer bedarf es der Zustimmung der Stadtverwaltung Oberlungwitz. Bei Fragen zu diesen Themen stehen die Mitarbeiter im Ordnungsamt gern zur Verfügung. Walther FB Öff. Ordnung und Sicherheit Herzlichen Glückwunsch Bis zum 07. März 2011 feiern folgende Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt, die 70, 75, 80, 85, 90 und älter werden, ihren Geburtstag: 07. 09. 10. 11. 12. 16. 17. 18. 22. Februar Februar Februar Februar Februar Februar Februar Februar Februar Frau Ursula Singer Herr Eberhard Hengst Frau Else Decke Herr Gerhard Reichel Frau Gerda Neubert Frau Hannelore Drescher Frau Marga Petzold Herr Herbert Wiedemann Frau Eva Graumann Herr Karl Heine Frau Hildegard Püschmann 24. Februar Herr Günther Werner 26. Februar Herr Lothar Otto 01. März Frau Renate Strunz Frau Christa Barth 02. März Herr Klaus Frank Frau Irene Seiffert Frau Ingeburg Ficker 03. März Frau Käthe Huppert 05. März Herr Siegfried Freytag Frau Christine Bock Frau Annitta Lahr Hofer Straße 103 Siedlung des Friedens 10 Eschenweg 27 Steinberg 8 Am Winkel 5 Braugasse 12 Ursprunger Straße 14 Steiler Weg 2 Robert-Koch-Straße 24C Hofer Straße 237 Siedlung des Friedens 16 Martinstraße 10 Robert-Koch-Straße 47 Ursprunger Straße 9 Martinstraße 4 Anton-Günther-Weg 27 Siedlung des Friedens 5 Siedlung des Friedens 11 Oberer Marktsteig 6A Martinstraße 19 Goethestraße 4 Robert-Koch-Straße 32 75 75 92 90 70 70 85 85 70 70 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre 75 75 85 75 80 70 70 80 94 75 80 85 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre p STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • AMTLICHER TEIL Entsorgungstermine Gemischte Siedlungsabfälle (Hausmüll) • 17. Februar 2011 und 03. März 2011 Die Entleerung der Hausmülltonnen erfolgt im zweiwöchigen Rhythmus – in der Regel in den ungeraden Kalenderwochen immer donnerstags. Bei Feiertagen verschiebt sich dieser Abholetag von Donnerstag auf Freitag. Blaue Tonne (Papier und Pappe) • 11. Februar 2011, 25. Februar 2011 und 11. März 2011 Bitte stellen Sie die blaue Tonne am Abholetag ab 06:00 Uhr bereit. Fragen zur Entsorgung der gemischten Siedlungsabfälle sowie Papier und Pappe beantwortet die Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH, STT Reinholds- hain, Ringstraße 36b, 08371 Glauchau, Ruf: 03763 404-0. Gelbe Tonne • 11. Februar 2011, 25. Februar 2011 und 11. März 2011 Fragen zur Entsorgung der Gelben Tonne beantwortet die Firma VEOLIA Umweltservice Ost GmbH & Co. KG, Betrieb Chemnitz, Kalkstraße 55, 09116 Chemnitz, Tel.: 0371 35566-47 (51), Fax: 0371 35566-53 sowie VEOLIA Umweltservice Ost GmbH & Co. KG, Betrieb Lichtenstein, Buchenstraße 19, 09350 Lichtenstein, Tel. 037204 663-0, Fax: 037204 663-32. Bio-Tonne Grundstückseigentümer mit Biotonne Amt für Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung, Tourismus des Landratsamtes des Landkreises Zwickau Neue Impulse für die Region – Fachtagung zur Berufs- und Studienorientierung Frühzeitige und flächendeckende berufspraktische Erfahrungen für Schüler an den Mittelschulen empfiehlt die zweite Fachtagung des Arbeitskreises SchuleWirtschaft im Rahmen der Modellregion für Berufs- und Studienorientierung. Unter dem Motto »Neue Impulse für die Region« beschlossen die Teilnehmer der Tagung am 6. Dezember 2010 einige Zielstellungen. Etwa 120 Akteure aus Schulen, Einrichtungen, Verbänden und Unternehmen streben damit die schrittweise Verbesserung der Qualität in der Berufsund Studienorientierung an. Alle Schüler haben Anspruch auf eine optimale Berufsorientierung. In der Modellregion konzentrieren sich die Aktivitäten auf das Heranführen der Schüler an die Arbeitswelt, die Kommunikation der Akteure untereinander sowie auf Fortbildungsmaßnahmen für Lehrer und Informationsangebote für Eltern. Lehrer übernehmen in dem Prozess der Berufsorientierung eine »Lotsenfunktion«, wobei die Schulleiter die Fäden in der Hand behalten müssen. Um Lehrern, Eltern und Schülern die gezielte Auswahl aus der Vielzahl laufender Projekte zu erleichtern, wird ein Katalog der Berufsorientierungsangebote erstellt, wo Exkursionen in Unternehmen, berufspraktische Tage, Messen usw. aufgelistet sind. Weiterhin werden die Vorbereitungen forciert, damit zu Beginn des Schuljahres 2011/12 flächendeckend im Landkreis ein berufspraktischer Tag für Schüler der Klassenstufen 8 an den Mittelschulen eingeführt werden kann. Solch ein Praxistag läuft zurzeit sehr erfolgreich als Pilotprojekt an der Paul-Fleming-Mittelschule werden von der entsprechenden Entsorgungsfirma (KECL GmbH oder VEOLIA Umweltservice Ost GmbH) über die Entsorgungstermine schriftlich informiert. Hinweis zum Abfallkalender 2011 Die Entsorgungspläne für das Jahr 2011 der KECL GmbH wurden im Monat Dezember 2010 an alle Haushalte im Landkreis Zwickau verteilt. Für diejenigen Oberlungwitzer Haushalte, die über diese Verteilung keinen Entsorgungsplan erhalten haben, liegen im Rathaus, Zimmer 12 bzw. in der Infothek im Erdgeschoss noch Exemplare zur Mitnahme aus. p Veranstaltungen in Oberlungwitz 21. Februar, 14:30 Uhr Treffen der Selbsthilfegruppe „Wasser des Lebens“ in der Turnhalle Erlbacher Straße Hartenstein. Seit diesem Schuljahr probieren sich 66 Schüler jeden zweiten Donnerstag für sechs Stunden an drei Beruflichen Schulzentren der Region aus. Die Schüler lernen und arbeiten praktisch in den Berufsfeldern Technik, Ernährung und Hauswirtschaft sowie Bau- und Oberflächentechnik. Sie werden in drei Gruppen von WTH-Lehrern der Mittelschule und BSZ-Lehrern unterrichtet. Pfefferkuchenhäuschen, Küchenschneidebrett aus Holz oder Blumengestecke sind Erzeugnisse des Praxistages, die Schüler Arbeit sprichwörtlich erfahren lässt. Und die Ergebnisse motivieren für den Schulunterricht, weil plötzlich erkannt wird, dass Mathematik und Physik doch nicht so abstrakt sind und es im späteren Beruf gebraucht wird. 26. Februar, 19:30 Uhr 1. Faschingsveranstaltung im Saal der Gaststätte „Zur Post“ Um Angebote besser zu kommunizieren und die Akteure zusammenzuführen, wurde das Portal für die Berufs- und Studienorientierung im Landkreis Zwickau www.arbeit-im-landkreis-zwickau.de in punkto Nutzerfreundlichkeit weiterentwickelt und auf der Fachtagung freigeschaltet. Das Portal informiert über Ausbildung, Studium und Arbeit im Landkreis Zwickau. Es ist als Wegweiser für Schüler, Eltern, für Arbeitssuchende und Lehrer sowie Ausbilder und Unternehmer konzipiert. Das Portal ist eine Gemeinschaftsinitiative von: Agentur für Arbeit Zwickau, BIC Zwickau GmbH, Handwerkskammer Chemnitz, Industrie- und Handelskammer Chemnitz (Regionalkammer Zwickau), Landkreis Zwickau, Sächsische Bildungsagentur Zwickau, Staatliche Studienakademie Glauchau und Westsächsische Hochschule Zwickau. p Foto: Stadtverwaltung 04. März - 14:00 Uhr: Fasching mit der Lebenshilfe im Saal der Gaststätte „Zur Post“ - 19:30 Uhr: 2. Faschingsveranstaltung im Saal der Gaststätte „Zur Post“ 05. März, 19:30 Uhr 3. Faschingsveranstaltung im Saal der Gaststätte „Zur Post“ 06. März, 15:00 Uhr Seniorenfasching im Saal der Gaststätte „Zur Post“ 07. März, 19:00 Uhr Treffen der Geschichtsgruppe Oberlungwitz in der GAFUG mbH, Hofer Str. 159, Oberlungwitz Es werden Filmdokumente zu „100 Jahre Freiwillige Feuerwehr Oberlungwitz“ (1960) und zur „700-Jahr-Feier von Oberlungwitz“ (1973) gezeigt. 08. März, 14:00 Uhr Kinderfasching im Saal der Gaststätte „Zur Post“ p 9 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • NICHTAMTLICHER TEIL Winterferienprogramm des Hortes der Humboldt-Grundschule Bald ist schon wieder ein halbes Schuljahr vergangen. Es ist gar nicht mehr weit und du hast Winterferien. Ferien sind so schön. Da kann man alles tun, was sonst zu kurz kommt und im Winter könnte ja viel Schnee ordentlich Spaß bringen. Du hast bestimmt eine Menge guter Ideen, wie deine Ferien aussehen sollen. Zu Beginn jeder Ferienwoche beraten wir gemeinsam, was wir alles erleben wollen. Einiges haben wir schon vorbereitet. Es wird sportlich bei uns und Spaß ist auch dabei. Am Mittwoch, dem 23. Februar wird es nochmals sportlich. Herr Hähnel lädt zu Musik und Sport von 10:00 – 12:00 Uhr in unsere Turnhalle ein. Bitte Sportsachen und 2,00 EUR mitbringen! Am Donnerstag, dem 24. Februar besuchen wir die Schwimmhalle in Hohenstein-Er. Bitte bis spätestens 08:00 Uhr in den Hort (Bus fährt 08:29 Uhr ab) kommen! Die Badesachen nicht vergessen und 2,50 EUR mitbringen! Und das haben wir bereits geplant: Am Dienstag, dem 15. Februar ist Kino-Tag im Hort. Der Jugendfilmdienst e. V. hat viele schöne Filme im Gepäck und am Montag, dem 14. Februar, wählen wir euren Wunschfilm aus. Bitte 2,00 EUR mitbringen! Am Mittwoch, dem 16. Februar laden wir von 09:30 bis 12:00 Uhr zu Spiel – Sport – Spaß in unsere Turnhalle ein. Bitte bis 08:30 Uhr im Hort sein und die Sportsachen mitbringen! Bitte daran denken, an den meisten Tagen spätestens 09:00 Uhr im Hort zu sein und bei viel Schnee den Schlitten und die Wechselkleidung mitbringen! Viel Spaß! Kerstin Starke Hortleiterin p Fotos: Hort der Humboldt-Grundschule ANZEIGEN 10 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • NICHTAMTLICHER TEIL Winterferienprogramm des Schülercafés und des Fördervereines der „Pestalozzi-Mittelschule Oberlungwitz e. V.“ Montag, 14. Februar Spieletag Es gibt wieder neue Spiele, die wir gleich einmal ausprobieren werden. Dienstag, 15. Februar Winterwanderung mit Zwischenstopp beim DÖNER Mittwoch, 16. Februar HOT-Badeland Gemeinsam fahren wir 10:00 Uhr mit dem Bus nach Hohenstein-Er. Für die Rückfahrt sorgt jeder selbst. Kostenbeitrag: 1,50 EUR Freitag, 18. Februar Lecker kochen und backen! Eure Ideen sind gefragt. Für fehlendes Winterwetter gibt es folgendes ALTERNATIVPROGRAMM: Achtung – Änderungen vorbehalten! • Für alle Maßnahmen außerhalb des Schülercafés ist eine Einverständniserklärung der Eltern notwendig. Montag, 21. Februar Kreativtag Basteln zum Beispiel mit Salzteig • Vordrucke liegen im Schülercafé bereit. Dienstag, 22. Februar Für Muttis Küche Kräuteressig selbst gemacht! Schöne Winterferien wünscht euch euer Schülercafé-Team! p Mitteilung der Verkehrswacht Chemnitzer Land DRK-Blutspendedienst Ost für Berlin, Brandenburg und Sachsen Doppelte Vorsorge durch Blutspende Wenn es mal wieder beim Blutspendedienst „brennt“, werden dringend Blutspender gesucht, um die Patienten in den Kliniken der Umgebung ausreichend mit Blutkonserven versorgen zu können. Ein stabiles Blutdepot ist die beste Vorsorge für medizinische Notfälle, von denen jeder betroffen sein könnte. Deshalb sollten alle gesunden Einwohner von 18 bis 71 Jahre (Erstspender 65) der Region für sich selbst gewissenhaft prüfen, ob sie nicht auch an der Blutspendeaktion teilnehmen können. Mit der Spende sorgen Sie nicht nur für die Patientenversorgung vor, sondern erhalten als Dank auch einen Rauchmelder für Ihre Wohnung, der Sie vor Gefahren warnt und somit Ihr Leben retten kann. Der DRK-Blutspendedienst Ost dankt allen Blutspenderinnen und Blutspendern, die auch im Februar, mit teilweise schwierigen Witterungsbedingungen und während der Winterferien, Blut spenden, ganz herzlich. Donnerstag, 24. Februar Obst im Schokoladenmantel Gemeinsam werden wir leckeres Obst mit Schokolade veredeln und es uns anschließend schmecken lassen. Freitag, 25. Februar Spaß und Action Im Wettkampf Schüler gegen Erwachsene, z. B. beim Bowling mit der WII Donnerstag, 17. Februar Sportlich, sportlich! Heute ist WII wieder im Einsatz. Das Schülercafé ist täglich von 09:00 bis 15:00 Uhr geöffnet. Unser Wunsch: viel Schnee zum Rodeln, dann geht s auf die Piste. Bringt einen Schlitten mit und zieht euch warm an. Mittwoch, 23. Februar Besuch der Salzgrotte Es geht in die Salzgrotte nach Hohenstein-Er. Die Hinfahrt richtet sich nach der Anzahl der teilnehmenden Schüler. Unser Termin vor Ort ist 12:00 Uhr. Bitte unbedingt weiße Socken mitbringen! Das Entnahmeteam des DRK-Blutspendedienstes wartet auf Ihre Hilfe. gez. Christian Wendler Werbereferent Die nächste Verkehrsteilnehmer-Informationsveranstaltung in Oberlungwitz findet am Dienstag, dem 1. März 2011 um 19:00 Uhr im Betreuten Wohnen „Im Rosengarten“, Am Bach 7 statt. Nächste Blutspendeaktion: Wann? Am Montag, dem 28. Februar 2011 zwischen 14:00 und 19:00 Uhr. Wo? Im Saal der Gaststätte „Zur Post”, Hofer Str. 36 in Oberlungwitz. Wer? Alle gesunden und spendewilligen Oberlungwitzerinnen und Oberlungwitzer zwischen 18 und 71 Jahren (Erstspender bis 65). Das Thema beinhaltet Fragen zu Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen. Alle Teilnehmer können ihre Reaktionen am Reaktionstestgerät messen. Referent ist Herr Jürgen Steinert. Alle Verkehrsteilnehmer sind dazu herzlich eingeladen. p Sie können auch die aktuellen Blutspendetermine in der Stadt Oberlungwitz auf unserer Homepage (Terminbutton auf der Startseite) erfahren. Plechac Vorsitzende p 11 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • NICHTAMTLICHER TEIL ANZEIGEN Volkssolidarität – Kreisverband Glauchau/Hohenstein-Er. e. V. – Ortsgruppe Oberlungwitz Für Februar und März 2011 sind vom Vorstand der Ortsgruppe folgende Veranstaltungen geplant: Gymnastik: dienstags, 19:00 Uhr, in der Turnhalle an der Pestalozzischule Wanderungen: 19.02.2011: Winterwanderung in Wernesgrün. Incl. Busfahrt, Mittagessen Startgeld: 32,00 EUR Veranstaltungen: 06.03.2011: Seniorenfasching im Gasthaus „Zur Post“ für alle Senioren der Stadt Oberlungwitz. Der OKV zeigt Ausschnitte aus seinem aktuellen Programm und die Gruppe „Epilog“ spielt anschließend bis 19:00 Uhr zum Tanz. Beginn: 15:00 Uhr, Eintritt: 2,50 EUR incl. Kaffeegedeck Diese Veranstaltung wird für die Stadtverwaltung organisiert. Tagesfahrten: 09.03.2011: Frauentagsfahrt nach Hartmannsdorf ins „Braugut“. Incl. Busfahrt, Mittagessen, Programm und Kaffeetrinken. Preis: ca. 31,00 EUR, Abfahrt: ca.10:45 Uhr Mehrtagesfahrten: Frühlingstreffen der Volkssolidarität 2011 in Neapel/Kampanien 8-tägige Flugreise vom 16.03.-23.03.2011 Preis: 849,00 EUR Weitere Reisen auf Anfrage. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Herrn A. Schubert Tel.: 03723 42988 Frau E. Koschnick Tel.: 03723 45929 p Termine des Erzgebirgsvereins Hohenstein-Er. e. V. 17. Februar, 19:00 Uhr Vereinsabend mit einem Vortrag von Jens Schilling im Hotel „Drei Schwanen“ Hohenstein-Er. p Die Volkshochschule Zwickau lädt ein! Wechseln Sie doch einmal das Programm und kommen Sie mit uns durch den Winter in den Frühling. Bestimmt finden Sie etwas für sich oder Ihre Freunde. Gemeinsam macht ein Kurs an der Volkshochschule auch viel mehr Spaß. Besuchen Sie uns im Internet unter www.vhs-zwickau.de. Oder lassen Sie sich in den Bürgerservicestellen des Landratsamtes oder unseren Außenstellen beraten. Wir laden Sie herzlich ein. Anmeldungen können ebenso über die Volkshochschule Zwickau, Tel.: 0375 4402-23800 oder -23802, sowie unter www.vhs-zwickau.de erfolgen. p 12 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • NICHTAMTLICHER TEIL DIA-Vortrag zu „Radwanderungen an deutschen Flüssen“ In einem Live-Diavortrag berichtet der Lugauer André Carlowitz am Donnerstag, dem 10. Februar 2011, 19:00 Uhr in der Karthalle am Sachsenring in Oberlungwitz von Radwanderungen entlang deutscher Flüsse: Am zweitlängsten Fluss Europas, der Donau entlang, 2840 km von Donaueschingen bis in die Metropole nach Wien. Im „Weinparadies“ an der Mosel am Dreiländereck FrankreichLuxemburg-Deutschland über Bernkastel-Kues bis nach Koblenz. Am Rhein entlang vom Bodensee bis nach Nijmegen, Holland. An der Weser von Hann. Münden über Bremen bis nach Cuxhaven. Die Radtour an der Oder/Neiße beginnt an der Neißequelle in Tschechien und endet auf Rügen mit einem Bad in der Ostsee. Die Werra-/Fulda-Tour verläuft am Thüringer Rennsteig vorbei bis flussaufwärts zur Fuldaquelle an der Wasserkuppe (950 m), dem höchsten Gipfel von Hessen. Es wird im Diavortrag von den Erlebnissen während der Radtouren sowie von den Sehenswürdigkeiten an den Flüssen berichtet. Was es mit der „nestelnden Himmelfahrtsbrigade aus Sachsen“ auf sich hat, über das wird ebenfalls erzählt. p ANZEIGEN Fotos: André Carlowitz ANZEIGEN 13 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • NICHTAMTLICHER TEIL I N F O R M AT I O N E N D E R K I R C H G E M E I N D E N Evangelisch-lutherische Kirchgemeinde Oberlungwitz Die evangelisch-lutherische Kirchgemeinde Oberlungwitz lädt ein zu den Gottesdiensten in der Abteikirche. Jahreslosung: Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. Römer 12,21 Monatsspruch: Auch die Schöpfung wird frei werden von der Knechtschaft der Vergänglichkeit zu der herrlichen Freiheit der Kinder Gottes. Römer 8, 21 Abteikirche 06. Februar, 5. Sonntag nach Epiphanias 09:00 Uhr Sakramentsgottesdienst Pfarrer i. R. Franke 13. Februar, Letzter Sonntag nach Epiphanias 09:00 Uhr Predigtgottesdienst Pfarrer Quaas 20. Februar, Septuagesimä – 70 Tage vor Ostern 09:00 Uhr Predigtgottesdienst Prädikant Mühler 27. Februar Sexagesimä – 60 Tage vor Ostern 09:00 Uhr Sakramentsgottesdienst Pfarrer Quaas 06. März, Estomihi – Sei mir ein starker Fels 09:00 Uhr Predigtgottesdienst – Pfarrer Quaas (mit der Kirchgemeinde Gersdorf) Kinder sind zu allen Gottesdiensten eingeladen. Sie gehen vor der Predigt zum Kindergottesdienst. Besondere Hinweise gesondert verschickt werden. Mit dem Tag dieser Bekanntgabe treten für die Gebührenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Friedhofsunterhaltungsgebührenbescheid für das Kalenderjahr 2011 zugegangen wäre. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr ist jeweils bis 30. Juni fällig und unter unbedingter Angabe der Grabstellenbezeichnung (Abteilung, Reihe, Nummer) auf das Konto Friedhof Oberlungwitz Neu: Konto 1690500015, BLZ 350 601 90, LKG Sachsen – Bank für Kirche und Diakonie e. G. zu überweisen oder in der Friedhofsverwaltung, Kirchweg 7, einzuzahlen. Bitte beachten Sie: Ohne Angabe der Grabstellenbezeichnung ist eine Bearbeitung nicht möglich! Pfarrer Quaas Kantor Baldauf Frau M. Flämig Jubelkonfirmation Alle diesjährigen Jubelkonfirmanden, die vor 25, 50, 60, 65, 70 oder mehr Jahren konfirmiert wurden, laden wir herzlich zum Gottesdienst am 19. Juni, 09:00 Uhr in die St.-Martins-Kirche ein. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme bis 31. März im Kirchgemeindebüro mündlich oder schriftlich an. Die Organisatoren von Klassentreffen setzen sich bitte, sobald sie die Rückmeldung der teilnehmenden Jubelkonfirmanden haben, mit uns in Verbindung. Zwei Wochen vorher bekommen alle, die uns gemeldet sind, eine schriftliche Einladung. Achtung! Neue Konto-Nummern! • 1690500023 LKG Sachsen – BLZ 35060190 für Kirchgeld Bank für Kirche und Diakonie e. G. • 1690500015 LKG Sachsen – BLZ 35060190 für Friedhofsgebühren Bank für Kirche und Diakonie e. G. • 3606002970 Sparkasse Chemnitz BLZ 87050000 für Spenden, Pachtzins, Sonstiges Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 17:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Internetadresse: www.Kirche-oberlungwitz.de www.kirche-glauchau.de E-Mail-Adresse: [email protected] Telefonseelsorge (kostenfrei): 0800 1110222 oder 0800 1110111 24-Stunden am Tag! Für den Inhalt verantwortlich: Pfarrer Quaas Spendenaufruf zur Orgelsanierung Zum Bedenken Herr, du hast uns zur Freude berufen. Die Arbeit allein kann uns nicht ausfüllen. Darum gib uns Sinn für die Freude, für Fest und Feier, für Spiel und Erholung, für Bildung und Kunst, für das Zusammenleben mit Menschen, die wir lieben, die uns erwarten, die unsere Nähe brauchen. Herr, du hast uns zur Freude berufen; Vollende unsere Freude in dir. Herrnhuter Brüdergemeine Es grüßen Sie und Euch herzlich der Kirchenvorstand, die Mitarbeiter und Ihr und Euer Pfarrer Quaas. Weltgebetstag Thema: Wie viele Brote habt ihr? In diesem Jahr haben Frauen aus Chile die Ordnung für den Weltgebetstag erarbeitet. Wir laden herzlich zum gemeinsamen Weltgebetsgottesdienst am Freitag, dem 4. März um 19:30 Uhr ins Kirchgemeindehaus in Gersdorf ein, der vom Jugendchor mit ausgestaltet wird. Im Anschluss ist wie immer ein gemütliches Beisammensein mit Imbiss. Die Leitung des Abends hat Pfarrerin Schmidt. Mitteilung der Gehörlosen- und Schwerhörigenarbeit Glauchau Im Gemeindesaal der Georgenkirche Glauchau, Kirchplatz 7, findet am 20.02., 14:30 Uhr der Gottesdienst für Gehörlose und Schwerhörige statt. Tel.: 035242 669611; Fax: 035242 669613; E-Mail: [email protected] Internet: www.gehoerlosenseelsorge-sachsen.de Informationen der Friedhofsverwaltung Oberlungwitz zur Friedhofsunterhaltungsgebühr Wir weisen darauf hin, dass die 2002 gemäß der Friedhofsgebührenordnung vom 21.06.1991, § 5 Abs. 3 verschickten Gebührenbescheide für die Friedhofsunterhaltungsgebühr auch im Jahr 2011 weiter gültig sind und nicht noch einmal Öffnungszeiten des Kirchgemeindebüros Montag: 09:00-12:00 Uhr Dienstag: 09:00-12:00 Uhr Donnerstag: 14:00-17:30 Uhr Freitag: 09:00-12:00 Uhr Rufnummern Pfarramt/Friedhofsverwaltung Tel.: 03723 6527-0 / Fax: 6527-22 14 Tel.: 03723 6527-19 Tel.: 03723 626877 Tel.: 037203 4006 Sehr geehrte Bürger und Freunde von Oberlungwitz! Seit September letzten Jahres sammelt die Oberlungwitzer Kirchgemeinde Spendengelder für eine dringend notwendige Sanierung der Jehmlich-Orgel in der St.-Martins-Kirche. Von den 3 Manualen (Klaviaturen) des 1931 erbauten Instruments sind nur noch 2 bespielbar. Der Magazinbalg, welcher den Wind zum Orgelspielen liefert, ist in äußerst bedenklichem Zustand. Undichte Stellen sind momentan notdürftig mit Gewebeband abgeklebt. Außerdem sind die elektrischen Kontakte im Spieltisch sowie die Ventilmagnete stark korrodiert, was zu Tonausfällen führt. Dazu kommen notwendig gewordene Arbeiten am Pfeifenwerk, z. B. die Stabilisierung der Orgelprospektpfeifen (= sichtbare Orgelpfeifen der „Orgelansicht“). Mit der geplanten Sanierung kommen auf die Kirchgemeinde Kosten in Höhe von 97.000 EUR zu. Bis heute sind 8.464,27 EUR Spendengelder eingegangen (Stand: 31.12.2010). Die Kirchgemeinde dankt allen bisherigen Spendern an dieser Stelle ganz herzlich. Mit jedem finanziellen Beitrag rückt die geplante Orgelsanierung näher. Doch um vielleicht schon 2012 mit dem Sanierungsvorhaben beginnen zu können, benötigen wir weiterhin Ihre Unterstützung. Neben den zu erwartenden Fördermitteln ist schätzungsweise mindestens ein Drittel der Gesamtkosten von der Kirchgemeinde selbst zu tragen. Soll die St.-Mar- STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • NICHTAMTLICHER TEIL tins-Kirche auch in Zukunft lebendiger (Orgel) Klangraum von zentraler kultureller und religiöser Bedeutung für Oberlungwitz bleiben, sind wir auf die Unterstützung aller Bürger und Freunde dieses Ortes angewiesen. In Konzert und Gottesdienst bringt die Orgel der St.-MartinsKirche den ihr eigenen Beitrag zum kulturellen Leben unseres Ortes mit ein. Wenn Sie die Orgelsanierung finanziell unterstützen möchten, können Sie Ihre Spende mit dem Vermerk „Spende für Orgel“ auf folgendes Konto der Kirchgemeinde überweisen: Sparkasse Chemnitz, BLZ: 87050000, KTN: 3606002970 Geben Sie bitte bei der Überweisung Ihre Adresse an, wenn Sie eine Spendenbescheinigung möchten. Bei Spenden ab 50,- EUR erhalten Sie eine Spendenurkunde. Bei Spenden ab 2500,- EUR besteht zusätzlich die Möglichkeit, den Namen des Spenders in eine Stifterplatte eingravieren zu lassen. Näheres dazu erfahren Sie bei mir (Tel. 03723 626877). Es grüßt Sie herzlich Kantor Johannes Baldauf Landeskirchliche Gemeinschaft Oberlungwitz Sie möchten zuhören? oder fragen? oder reden? Impulse für den Alltag bekommen? Orientierung und Maßstab im Leben finden? Wir laden Sie dazu herzlich zu den angegebenen Veranstaltungen in unser Gemeinschaftshaus in Oberlungwitz, Am Bach 13, ein. • Jung und Alt sonntags, 19:00 Uhr • EC-Jugendkreis und Junge Gemeinde freitags, 19:30 Uhr • Kinder und Teenies samstags, 09:30 Uhr • Kreis Junge Erwachsene am Dienstag, dem 08. und 22. Februar, 19:30 Uhr • Frauenbibelkreis am Samstag, dem 12. Februar, 16:00 Uhr • Abend für Frauen am Montag, dem 21. Februar, 19:30 Uhr • Arbeit mit der Bibel am Donnerstag, dem 17. Februar, 17:00 Uhr • Gesprächskreis am Samstag, dem 26. Februar, 19:30 Uhr Der Impuls: Haben Sie das schon einmal beobachtet, wenn kleine Kinder sich die Händchen vor’s Gesicht halten und meinen, so könne sie niemand mehr sehen? Nur weil sie die anderen nicht sehen. Das ist zum Schmunzeln. Dabei verhalten wir Erwachsenen uns oft ganz ähnlich. Wir meinen, wir könnten Sachen im Verborgenen tun: den Partner betrügen, die eigene Firma ausnutzen oder das Finanzamt hintergehen... Was wir dabei vergessen: Gott ist allmächtig und allgegenwärtig. Ihm bleibt nichts verborgen. Aber Achtung: das ist keine Drohung, sondern ein Trost. Gott hat uns geschaffen und hält unser Leben in der Hand. Wir brauchen uns nicht zu verstecken. Aber wir müssen uns entscheiden, ob wir mit ihm oder ohne ihn leben wollen. Diese Entscheidung hilft uns. Dann hat das Versteckspiel ein Ende. „Gott der Herr rief Adam und sprach zu ihm: Wo bist du?“ (die Bibel, 1.Mose 3). Lesen Sie doch mal diese Geschichte weiter. Reinhard Flämig Gemeinschaftsleiter p ANZEIGEN Spruch Die Welt ist voll von kleinen Freuden, die Kunst besteht nur darin, sie zu sehen! (Chinesisches Sprichwort) Stadtwerke Oberlungwitz GmbH Hofer Straße 221, Telefon: 03723 42596 Sprechzeiten der Stadtwerke Oberlungwitz GmbH Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr 15 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • NICHTAMTLICHER TEIL Frauen und Beruf e. V. ambulant betreutes Wohnen help-Verein e. V. Hohenstein-Er. Schillerstraße 9, 09337 Hohenstein-Ernstthal Fon: 03723 679885, Fax: 03723 679887, E-Mail: [email protected] für chronisch psychisch kranke/ seelisch behinderte Menschen und für geistig behinderte Menschen Kursangebote im Monat Februar 2011 Kursangebot PC–Grundkurs, ausgerichtet auf: Windows XP Windows Vista Windows 7 Anzahl der Doppelstunden Termin 0012 09.02. – 23.02.2011 Tag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Uhrzeit 10:00 10:00 10:00 10:00 – – – – 11:30 11:30 11:30 11:30 Uhr Uhr Uhr Uhr Internet– Grundkurs 0009 22.02. – 08.03.2011 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag 13:30 13:30 13:30 13:30 – – – – 15:00 15:00 15:00 15:00 Uhr Uhr Uhr Uhr Fotobildbearbeitung 0009 09.03. – 23.03.2011 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag 13:30 13:30 13:30 13:30 – – – – 15:00 15:00 15:00 15:00 Uhr Uhr Uhr Uhr Excel-Grundkurs auf Anmeldung 0012 Der Unterricht findet in den Räumen des help-Vereins in der Schillerstr. 9 in 09337 Hohenstein-Er. statt. Telefonische Anmeldungen werden unter der o. g. Rufnummer entgegen genommen oder persönlich montags bis donnerstags von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Anne-Rose Illing, stellv. Vereinsvorsitzende p Wenn Sie Fragen zu unserem Angebot haben oder sich von uns betreuen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an uns über die angegebenen Adressen. Wir informieren Sie gern über unsere Unterstützungsmöglichkeiten. Frauenzentrum Hohenstein-Er. Friedrich-Engels-Str. 24 09337 Hohenstein-Ernstthal Sprechzeit: Donnerstag: 15:00 – 16:00 Uhr Beratungsstelle für ambulant betreutes Wohnen Schulstraße 17 09337 Callenberg/OT Langenchursdorf Sprechzeit: Dienstag: 09:30 – 12:00 Uhr Telefon: 037608 27142 Ansprechpartner: Herr Beyer, Herr Berndt Der Aufbau unseres ambulant betreuten Wohnens wird gefördert durch die Deutsche Behindertenhilfe Aktion Mensch e. V. p ANZEIGEN 16 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • NICHTAMTLICHER TEIL Hilfe für Analphabeten über kostenlose Rufnummer ANZEIGEN Seit September 2010 hat die Koordinierungsstelle Alphabetisierung eine kostenfreie Nummer aus dem deutschen Festnetz geschaltet. Hierüber können interessierte Personen und Betroffene Kontakt zu koalpha aufnehmen und sich zum Thema informieren, beraten lassen oder einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren. Bitte vergessen Sie nicht: In Sachsen leben mehr als 200.000 Menschen, die Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben haben. Wir helfen unkompliziert, anonym und kostenlos. Haben auch Sie Familienangehörige, Freunde oder Bekannte, die Hilfe brauchen? Dann zögern Sie nicht. Telefon: 0800 33 77 100 (0 Ct. aus dem dt. Festnetz). Ansprechpartnerin für die Landkreise Chemnitz, Mittelsachsen, Meißen und Zwickau ist Karin Klemm. Sie berät Betroffene und andere Interessenten telefonisch, aber auch gern vor Ort u. a. zu Kursangeboten. Sie erreichen Karin Klemm unter Telefon 0371 33510 192 oder unter [email protected]. Weitere Informationen zu koalpha finden Sie im Internet unter www.koalpha.de. Kontakt: Ingrid Ficker Projektkoordinatorin Koordinierungsstelle Alphabetisierung c/o Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH L.-F.-Schönherr-Str. 32, 08523 Plauen Tel.: 03741 71940-414, Fax: 03741 71940-1 E-Mail: [email protected] p ANZEIGEN 17 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • NICHTAMTLICHER TEIL Werden Sie Gastfamilie für Julian aus Kolumbien „Ich heiße Julian, bin 16 Jahre alt und komme aus der Hauptstadt Kolumbiens, Bogotá. Ich bin nett, freundlich und ehrlich. Wie alle jungen Leute habe ich sehr viele Interessen. Nach der Schule spiele ich gerne zusammen mit meinen Freunden Fußball, aber auch Golfen macht mir Spaß und als ein typischer Kolumbianer liebe ich Tanzen. Das ist sehr entspannend. Ich habe zwei ältere Schwestern: Carol ist gerade fertig mit ihrem Jurastudium und Fernanda ist noch mittendrin. Zu meinen Eltern habe ich eine super Beziehung. Außerdem bin ich ein aufmerksamer Schüler und liebe das Fach Sport. Ich freue mich schon sehr auf mein Austauschjahr in Deutschland und die neuen Menschen, die ich kennen lernen werde.“ Holen Sie sich die Welt nach Hause Gastfamilie kann jede Familie werden – auch Alleinerziehende und kinderlose Paare sind eingeladen, einen Gastschüler aufzunehmen. Wichtig sind Aufgeschlossenheit und die Bereitschaft, sich einem jungen Menschen und seiner Kultur zu öffnen. Dazu brauchen Sie kein großes Haus oder Extrazimmer – ein freies Bett, ein Platz am Tisch und ein offenes Herz genügen, um als Gastfamilie Teil dieser interkulturellen Begegnung zu werden. lich kommen so etwa 800 Schüler zwischen 16 und 18 Jahren für ein Schuljahr nach Deutschland, leben in einer Gastfamilie und gehen zur Schule. Möchten Sie Gastfamilie werden? Dann rufen Sie uns an: AFS Interkulturelle Begegnungen e.V. Regionalbüro Ost Gabriele Brandt und Mirjam Lucas Telefon: 030 311 028-15 /-17 E-Mail: [email protected] www.afs.de/gastfamilie p Über AFS AFS Interkulturelle Begegnungen e. V. organisiert seit über 60 Jahren Schüleraustauschprogramme für Jugendliche. Jähr- Wer sucht ein außergewöhnliches Geschenk? Diakonie – Stadtmission Chemnitz e. V. Im Rahmen des Strumpffestes 2011 werden am 14.05.2011 Fallschirmspringer über dem Festgelände abspringen. Es besteht die Möglichkeit für zwei Personen, einen Tandemsprung mitzumachen. Wer Interesse hat, kann sich im Rathaus unter der Tel.-Nr. 03723 405-14 bei Frau Löffler melden. Sie würden gerne mehr über Julian erfahren? Julian nimmt am Austauschprogramm von AFS Interkulturelle Begegnung e. V. teil. Er sucht eine liebevolle und herzliche Gastfamilie, die ihn als Familienmitglied aufnimmt und wie ihr eigenes Kind behandelt – mit allen Rechten und Pflichten. Lernen Sie so miteinander und voneinander eine andere Kultur kennen. Telefonseelsorge: Aus Worten können Wege werden 0800-1110111 oder 0800-1110222 anonym • gebührenfrei • rund um die Uhr p A.-C. Löffler Ärztlicher Bereitschaftsdienst der Allgemeinärzte für das Gebiet Hohenstein-Er. / Oberlungwitz / Gersdorf / Bernsdorf / Wüstenbrand / Hermsdorf / Lichtenstein / St. Egidien / Rödlitz / Heinrichsort / Rüsdorf / Lobsdorf / Kuhschnappel Notfalldienst: • • • montags, dienstags und donnerstags von 19:00 bis 07:00 Uhr mittwochs und freitags von 14:00 bis 07:00 Uhr samstags, sonntags und feiertags von 07:00 bis 07:00 Uhr Datum Telefon 05.02.2011 06.02.2011 07.02.2011 08.02.2011 09.02.2011 10.02.2011 11.02.2011 12.02.2011 0371 2780450 0371 2780450 0172 3559621 0163 7858862 0371 2780450 0172 3725848 0173 9564316 0371 2780450 Praxis 03723 3177 03723 412207 Datum Telefon Praxis 13.02.2011 14.02.2011 15.02.2011 16.02.2011 17.02.2011 18.02.2011 19.02.2011 20.02.2011 0371 2780450 0174 9033567 0177 2169269 0371 2780450 0173 9564316 0371 2780450 0371 2780450 0371 2780450 037204 5360 037204 5193 03723 412207 Datum Telefon Praxis 21.02.2011 22.02.2011 23.02.2011 24.02.2011 25.02.2011 26.02.2011 27.02.2011 28.02.2011 0179 7001988 0172 3704062 0371 2780450 0162 2395914 0371 2780450 0371 2780450 0371 2780450 0177 4386069 037204 5300 Praxis Dr. Kreußlein vom 07.02. bis 11.02.2011 und Praxis Dr. Steger vom 18.02. bis 01.03.2011 geschlossen! Eventuelle Änderungen bei Bereitschaftsdiensten sind der Freien Presse zu entnehmen! Darüber hinaus ist die Rettungsstelle unter der Tel.Nr. 0375 19222 immer aktuell informiert. Des Weiteren wird der Dienstplan im Internet unter www.trans-medic.de ebenfalls hinterlegt (auch aktuelle Änderungen). Bereitschaftsdienste der Apotheken bis 10.02. Dienstbereitschaft jeweils 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages Rosen-Apotheke Lichtenstein, 23.02.-24.02. Humanitas-Apotheke Hohenstein-Er., Glauchauer Straße 37a, Tel. 037204 2046 Immanuel-Kant-Str. 30, Tel. 03723 627763 11.02.-17.02. Löwen-Apotheke Oberlungwitz, Hofer Straße 207, Tel. 03723 42173 25.02.-03.03. Schloss-Apotheke Lichtenstein, Innere Zwickauer Straße 6, Tel. 037204 87800 18.02.-20.02. Mohren-Apotheke Hohenstein-Er., Altmarkt 18, Tel. 03723 2637 04.03.-10.03. Aesculap-Apotheke Mülsen OT St. Jacob, St. Jacober Hauptstr. 82, Tel. 037601 3990 21.02.-22.02. City-Apotheke Hohenstein-Er., Weinkellerstraße 28, Tel. 03723 62940 18 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • NICHTAMTLICHER TEIL Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst Tierärztlicher Bereitschaftsdienst Notfalldienst (jeweils mit telefonischer Voranmeldung) • montags, dienstags und donnerstags von 19:00 bis 22:00 Uhr sowie • mittwochs und freitags von 14:00 bis 22:00 Uhr • Wochenend- und Feiertagsdienst sowie an Brückentagen von 07:00 bis 22:00 Uhr bis 24.02. Tierklinik Chemnitz, Adelsbergstraße 80-82, Chemnitz, Telefon: 0371 517770 und 0172 3462552 Sprechstunde (jeweils ohne telefonische Voranmeldung) • Wochenend- und Feiertagsdienst sowie an Brückentagen von 09:00 bis 11:00 Uhr Name Frau Dipl.-Med. D. Oehme Frau FÄ F. Walther Frau Dipl.-Med. B. Reichel Frau Dipl.-Med. M. Krüger Frau Dipl.-Med. K. Schulze Anschrift Glauchauer Straße 37a, Lichtenstein Glauchauer Straße 37a, Lichtenstein Ernst-Thälmann-Siedlung 12a, Hoh.-Er. Pölitzstraße 65, Hohenstein-Er. Hofer Straße 221, Oberlungwitz bis 06.02. Frau Dipl.-Med. Oehme 07.02. – 10.02. Frau FÄ Walther 11.02. Frau Dipl.-Med. Krüger 12.02. – 13.02. Frau Dipl.-Med. Krüger 14.02. – 17.02. Frau Dipl.-Med. Reichel 18.02. Frau Dipl.-Med. Schulze 19.02. – 20.02. Frau Dipl.-Med. Schulze 21.02. – 24.02. Frau Dipl.-Med. Krüger 25.02. Frau Dipl.-Med. Oehme 26.02. – 27.02. Frau Dipl.-Med. Oehme 28.02. – 03.03. Frau FÄ Walther 04.03. Frau Dipl.-Med. Krüger 05.03. – 06.03. Frau Dipl.-Med. Krüger 07.03. – 10.03. Frau Dipl.-Med. Oehme Telefon 037204 2304 od. 0171 6202342 037204 2304 od. 0172 1936151 03723 42869 od. 0160 96236396 03723 711120 od. 0162 1596660 03723 42909 od. 0162 2866851 25.02. – 03.03. (Kleintiere!) Dr. med. vet. G. Scholz, Michelner Straße 5, Lichtenstein, Telefon: 037204 2628 Notsprechstunde 09:00 – 11:00 Uhr Notsprechstunde 09:00 – 11:00 Uhr Notsprechstunde 09:00 – 11:00 Uhr Notsprechstunde 09:00 – 11:00 Uhr Notsprechstunde 09:00 – 11:00 Uhr p 04.03. – 10.03. Tierklinik Chemnitz, Adelsbergstraße 80-82, Chemnitz, Telefon: 0371 517770 und 0172 3462552 p 19 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 20