Stadtanzeiger Februar 2011

Transcrição

Stadtanzeiger Februar 2011
20. Jahrgang
Montag, 07. Februar 2011
02/2011
Winterferien
vom 14.02. bis 25.02.2011
alle Fotos: Hort der Humboldt-Grundschule
Über das vielfältige Angebot unseres Schulhortes
in den Winterferien wird im nichtamtlichen Teil
dieses Anzeigers informiert.
STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • AMTLICHER TEIL
TELEFONVERZEICHNIS
der Stadtverwaltung
Oberlungwitz
mit Telefondurchwahl
Telefon: 03723 405-0
Telefax: 03723 405-34
Zim- Durch- AufgabenName des
mernr. wahlnr. bereich
Mitarbeiters
12
10
Steuern/Kita
Frau Leistner
12
11
Steuern/Abgaben Frau Dost
13
12
Bauwesen
Frau Seidel
13
13
Bauwesen
Frau Münnich
14
14
Kasse
Frau Löffler
15
15
Finanzbuchhaltung Frau Richter
15
16
Finanzbuchhaltung Frau Gaebel
15
16
Finanzbuchhaltung Frau Wehner
16
17
Finanzwesen/
Frau Neumann
Liegenschaften
17
18
Standesamt
Frau Schulze
19
19
Meldestelle/Soziales Frau Wossilat
10
20
Meldestelle/Soziales Frau Tamschick
12
21
Öffentliche Ordnung/ Frau Walther
Gewerbe
14
23
Sekretariat des
Frau Weiß
Bürgermeisters
14
24
Zentrale Dienste
Frau Rainer
15
26
Bürgermeister
Herr Schubert
17
27
Straßenverkehrs- Herr Hager
angelegenheiten
17
28
Öffentl. Ordnung/ Frau TischenVollzug
dorf
18
29
Personalwesen/
Frau Naumann
Allg. Verwalt.
20
30
Verwaltungsleiterin Frau Patzig
23
31
Chronik
Frau Müller
Hofer Str. 221
40
Bauhof
Herr Pfeifer
03723 47592 Feuerwehrgerätehaus
Hofer Str. 185 a
E-Mail-Adressen
der Stadtverwaltung
Bürgermeister:
[email protected]
Hauptamt:
[email protected]
Kämmereiamt:
[email protected]
Mitarbeiter:
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
p
Erscheinungsdaten und Redaktionsschlüsse
Das Amtsblatt der Stadt Oberlungwitz erscheint im 1. Halbjahr 2011 zu den nachfolgend aufgeführten Terminen. Wir bitten die Verfasser von Artikeln, besonders den
Redaktionsschluss zu beachten!
Nummer des Amtsblattes
03/2011
04/2011
05/2011
06/2011
07/2011
Redaktionsschluss
22.02.2011
29.03.2011
26.04.2011
31.05.2011
28.06.2011
p
Stadtanzeiger auch auf unserer Homepage
Die Stadtverwaltung Oberlungwitz weist
darauf hin, dass auch die Möglichkeit
besteht, den Stadtanzeiger auf der Startseite der Homepage der Stadt Oberlung-
witz unter www.oberlungwitz.de zu lesen.
Patzig
Verwaltungsleiterin
p
Hinweis zur Nutzung unseres
elektronischen Formular-Service
Die Stadtverwaltung Oberlungwitz stellt
auf der Homepage www.oberlungwitz.de
im Menü „Stadtverwaltung“ unter der
Rubrik „Formular-Service“ verschiedene
Formulare zur Verfügung. Dieser Service
wird ausgebaut mit dem Ziel, den Bürge-
rinnen und Bürgern, Unternehmen und
Einrichtungen zukünftig möglichst viele
Wege abzunehmen.
Patzig
Verwaltungsleiterin
p
Infothek im Rathaus
Unsere Infothek im Erdgeschoss des Rathauses steht mit ihren Angeboten unseren Einwohnern zur Verfügung.
Ansprechpartner: Frau Naumann,
Zimmer 18, Tel.-Nr.: 03723 405-29
Patzig, Verwaltungsleiterin
p
Sitzungskalender für das 1. Halbjahr 2011
1. Stadtratssitzungen
Ort:
Saal der Gaststätte „Zur Post“
Oberlungwitz, Hofer Straße 36
Beginn: 19:00 Uhr
Termine: 22.02.2011; 29.03.2011;
26.04.2011; 31.05.2011;
28.06.2011
2. Sitzungen des
Verwaltungsausschusses
Ort:
Rathaus Oberlungwitz,
Hofer Straße 203, Zimmer 25
(Beratungsraum 2. OG)
Beginn: 19:00 Uhr
Termine: 08.02.2011; 15.03.2011;
12.04.2011; 17.05.2011;
14.06.2011
3. Sitzungen des
Technischen Ausschusses
Ort:
Rathaus Oberlungwitz,
Hofer Straße 203, Zimmer 25
(Beratungsraum 2. OG)
Beginn: 19:00 Uhr
Termine: 01.03.2011; 05.04.2011;
03.05.2011; 07.06.2011;
(05.07.2011)
***
2
Erscheinungsdatum
07.03.2011
11.04.2011
09.05.2011
14.06.2011
11.07.2011
Die nächste Sitzung des Verwaltungsausschusses am Dienstag, dem 08. Februar 2011 fällt aus!
Die nächste Sitzung des Technischen
Ausschusses findet am Dienstag, dem
01. März 2011 um 19:00 Uhr im Rathaus
Oberlungwitz, Hofer Straße 203, Beratungsraum (Zimmer 25, 2. OG) statt.
Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am Dienstag, dem 22. Februar 2011
um 19:00 Uhr abweichend vom Sitzungskalender im Trausaal des Rathauses
Oberlungwitz, Hofer Straße 203 statt.
Die aktuelle Tagesordnung für alle Sitzungen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen
Aushang an der Verkündungstafel im
Haupteingangsbereich des Rathauses
der Stadt Oberlungwitz, Hofer Straße
203, 09353 Oberlungwitz, der Veröffentlichung in der Freien Presse und unseren
Aushängen an den örtlichen Anschlagtafeln.
Patzig
Verwaltungsleiterin
p
STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • AMTLICHER TEIL
Sprechstunde der Schiedsstelle
Die Sprechstunde der Schiedsstelle der
Stadt Oberlungwitz findet im Bedarfsfall
am dritten Dienstag des Monats in der
Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr im Rathaus,
Hofer Straße 203, Zimmer 25 (Beratungsraum 2. OG) statt.
Einwohner, die das Tätigwerden der
Schiedsstelle begehren, werden gebeten,
Öffnungszeiten
entsprechende Terminvereinbarungen
über Frau Patzig, Telefon 03723 405-30
zu treffen.
Nächster Termin: 15. Februar 2011
Thomas Hinkel
Friedensrichter
p
Zur Beantragung von
Personaldokumenten benötigen Sie
• 1 Lichtbild (bunt oder schwarz-weiß)
entsprechend Foto-Mustertafel für Personaldokumente der Bundesdruckerei
GmbH
• Geburts- oder Eheurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
Gebühren:
Personalausweis für Personen,
die das 24. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben
22,80 EUR
Personalausweis
28,80 EUR
Reisepass
59,00 EUR
Havarie- und
Bereitschaftsdienst der
WAD GmbH
Bei Havarien und Unregelmäßigkeiten am
unterirdischen öffentlichen oder privaten
Abwasserkanalnetz bitten wir, unseren 24Stunden-Bereitschaftsdienst (auch an
Sonn- und Feiertagen) unter der Tel-Nr.:
0172 3578636 zu benachrichtigen.
p
Reisepass für Personen,
die das 24. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben 37,50 EUR
Kinderreisepass bis zur Vollendung
des 12. Lebensjahres
13,00 EUR
Bearbeitungsdauer bei der
Bundesdruckerei:
Personalausweis
ca. 4 Wochen
Reisepass
ca. 4 Wochen
Für kurzfristige Reisetermine besteht die
Möglichkeit, einen Expresspass (Gebühr
91,00 EUR) zu beantragen. Die Ausstellung erfolgt innerhalb von 4 Werktagen
(bei Beantragung bis 10:30 Uhr zu den
Öffnungszeiten).
Dazu werden 1 Lichtbild gemäß Foto-Mustertafel sowie die Geburts- oder Eheurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus
dem Familienbuch benötigt.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger,
die Gültigkeit ihrer Personaldokumente zu überprüfen.
Ungültig gewordene Personaldokumente
sind in der Einwohnermeldestelle abzugeben, da sie nach § 4 Abs. 2 PAuswG
vom 18. Juni 2009 Eigentum der Bundesrepublik Deutschland bleiben.
Schulze
FB Melde- und Personenstandswesen p
Bereitschaftsdienst des
RZV Wasserversorgung
Bereich Lugau-Glauchau
Bereitschaftsdienst Trinkwasser:
Havarietelefon (24 Stunden):
03763 405-405
Internet: www.rzv-glauchau.de
Hofer Straße 203
Telefon: 4050, Fax: 405-34
Homepage: www.oberlungwitz.de
E-Mail: [email protected]
Montag
Dienstag
Hinweise zur Ausweis- und Passbeantragung
Nach § 1 des Personalausweisgesetzes
(PAuswG) vom 18. Juni 2009 erstreckt
sich die Ausweispflicht auf Deutsche im
Sinne des Artikels 116 Grundgesetz, die
das 16. Lebensjahr vollendet haben und
der allgemeinen Meldepflicht unterliegen
oder keine Wohnung haben.
Der Personalausweis bzw. Reisepass
wird auf Antrag ausgestellt. Der Antragsteller hat bei der Ausweisbehörde (Einwohnermeldestelle Oberlungwitz) persönlich vorzusprechen.
Ordnungswidrig handelt, wer nicht im Besitz eines gültigen Personaldokumentes
ist (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 PAuswG).
Stadtverwaltung
Oberlungwitz
p
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
09:00 Uhr – 11:30
09:00 Uhr – 11:30
13:00 Uhr – 18:00
geschlossen
09:00 Uhr – 11:30
13:00 Uhr – 15:30
geschlossen
Uhr
Uhr/
Uhr
Uhr/
Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten
nach Vereinbarung!
p
Bibliothek der Stadt
Oberlungwitz
Hofer Straße 189, Telefon: 413057
E-Mail: [email protected]
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
10:00 Uhr – 12:00
14:00 Uhr – 17:30
14:00 Uhr – 17:30
geschlossen
10:00 Uhr – 12:00
14:00 Uhr – 17:30
geschlossen
Uhr/
Uhr
Uhr
Uhr/
Uhr
p
Ist Ihre Hausnummer
gut erkennbar?
Im Notfall kann das entscheidend
sein für rasche Hilfe durch
Arzt oder Rettungsdienst!
AUS DEM INHALT
AMTLICHER TEIL
Oberlungwitz –
75 Jahre Stadtrecht . . . . . . . . .Seiten 04/05
Übergabe einer Motorpumpe . . . . .Seite 05
Das Ordnungsamt informiert .Seiten 05/07/08
Geburtstage . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 08
Veranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 09
NICHTAMTLICHER TEIL
Winterferienprogramme . . . . . . .Seiten 10/11
Kirchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seiten 14/15
Ärztlicher Bereitschaftsdienst . .Seiten 18/19
Nächster Stadtanzeiger: 07. März 2011
Herausgeber: Stadtverwaltung Oberlungwitz • Verantwortlich für den amtlichen Teil einschließlich der Sitzungsberichte der Stadtratssitzung: der Bürgermeister der Stadt Oberlungwitz, Herr Schubert, oder sein Vertreter im Amt. Anschrift (Redaktion): Hofer Str. 203, 09353 Oberlungwitz, Tel.: 03723 4050 • Layout, Satz und
Druck: Mugler Druck und Verlag GmbH, Gewerbering 8, 09337 Hohenstein-Ernstthal, OT Wüstenbrand, Tel.:
03723 499149, Fax: 03723 499138 • Anzeigen: Frau Landgraf, Mugler Druck und Verlag GmbH, Fon: 03723
499117, Mobil: 0174 3367182, Fax: 03723 499138 • Vertrieb: PNP Direktwerbung Distribution Ost GmbH,
Wildparkstraße 3, 09247 Chemnitz, Tel.: 03722 5242-0. Bei Fragen zur Verteilung wenden Sie sich bitte an Frau
Meichsner. • Der »Stadtanzeiger Oberlungwitz« erscheint zur kostenlosen Verteilung monatlich in einer Auflagenhöhe von 3.600 Exemplaren.
Redaktionsschluss ist am Dienstag, dem 22. Februar
2011. Nach diesem Termin eingehende Manuskripte
können nicht mehr berücksichtigt werden. Disketten,
CD und Texte via E-Mail werden ebenfalls nur bis
zum 22. Februar 2011 entgegengenommen.
Die Veröffentlichung der Texte erfolgt nur noch
bei Vorlage der Manuskripte in elektronischer
Form und vorbehaltlich des zur Verfügung stehenden Platzes.
3
STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • AMTLICHER TEIL
Oberlungwitz – 75 Jahre Stadtrecht
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
verehrte Leserinnen und Leser,
wenn Sie zu den aufmerksamen Lesern
des „Stadtanzeigers Oberlungwitz“ gehören, und davon gehe ich aus, werden
Sie in der Januarausgabe einen sehr interessanten Artikel unserer Mitarbeiterin,
Oberlungwitz produziert. Aber nicht nur
die Strümpfe der Firmen Bahner, Götze,
Günther usw., sondern auch die Maschinen der Firma Lieberknecht, mit denen
diese Strümpfe hergestellt werden konnten, wurden in aller Herren Länder exportiert. Und da wird man in der Fremde als
Stadt besser wahrgenommen als ein Dorf.
Fa. Lieberknecht – Alte Kaserne
Frau Müller, gelesen haben, der sich mit
dem Jubiläum „75 Jahre Stadtrecht“ befasst. Der Jahrestag war am 22. Januar
dieses Jahres. Gemerkt haben wir alle
nicht viel davon, denn eine Feierlichkeit
ist daraus nicht gemacht worden. Vielleicht hätten wir es tun sollen, vielleicht
ergibt sich zu einem späteren Zeitpunkt
des Jahres noch einmal die Gelegenheit,
darauf näher einzugehen.
Während es heutzutage kommunalrechtlich und bezüglich der raumordnerischen
Bedeutung unwichtig ist, ob ein Gemeinwesen den Status einer Stadt hat oder
nicht, war es zu anderen Zeiten sicherlich
sehr viel bedeutungsvoller, nicht Dorf,
sondern Stadt zu sein. Ob es in dieser
Hinsicht auch in den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts besondere Vorteile
gab, in die Reihe der Kommunen zu gehören, die das Recht hatten, sich „Stadt“
zu nennen, ist mir nicht bekannt. Dies
dürfte bei der rückblickenden Bewertung
des Ereignisses von vor 75 Jahren auch
nicht das Entscheidende sein. Das Entscheidende ist aber, dass es einer Gemeinde, einem Dorf gelungen war, in einen Status gehoben zu werden, der
schon allein durch die Benennung eine
höhere Wertschätzung erfährt. Das muss
den Initiatoren damals wichtig gewesen
sein, gehörten zu ihnen nicht zuletzt und
in entscheidendem Maße die großen Unternehmer dieses Ortes. Wie wir wissen,
wurden in der Mitte der 30er Jahre des
vorigen Jahrhunderts ca. drei Viertel aller
auf der Welt hergestellten Strümpfe in
4
Es waren die wirtschaftliche Stärke der
damaligen Gemeinde Oberlungwitz und
natürlich auch politische Einflüsse in einer politisch und ideologisch sehr
schwierigen Zeit, die es ermöglicht haben, unserem Ort den Status einer Stadt
zu verleihen. Darauf dürfen wir Oberlungwitzer noch heute stolz sein! Ich wurde
das erste Mal mit diesem Sachverhalt als
Schüler in der Grundschule im Heimatkunde-Unterricht konfrontiert, als es um
den Kreis Hohenstein-Ernstthal ging.
Oberlungwitz war eine der drei Städte
dieses Kreises. Und unsere Lehrerin erzählte das nicht ohne Stolz.
Doch wie geht es weiter, wenn wir schon
dieses Jubiläum nicht besonders gefeiert
haben? Die jetzt wieder aufkommende
Debatte um eine gemeinsame Stadt mit
Hohenstein-Ernstthal scheint diesen
Stolz vergessen zu machen, denn man
müsste ja meinen, dass aus diesem Stolz
der unbedingte Wille folgt, die nach wie
vor vorhandene Eigenständigkeit und
den Status „Stadt“ bis zum Letzten verteidigen zu müssen. Das kann man so
sehen, muss man aber nicht. Es ergeben
sich nämlich auch andere Parallelen zu
damals. Waren es damals die Unternehmer und die Verantwortlichen des Ortes,
die für das Erringen des Stadtrechtes
eingetreten sind und dieses Ziel auch erreicht haben, so sind es wieder Unternehmer und honorige Bürger, die sich in
einer Bürgerinitiative zusammen geschlossen haben, um dafür einzutreten,
dass in Anbetracht einer nicht zu leugnenden Rückentwicklung der Bevölkerung (hierzu darf ich auch auf den Stadtanzeiger vom Januar 2011 verweisen) ein
Weiterdenken und Handeln dringend geboten ist. Ich kann mir nicht vorstellen,
dass es vor mehr als 75 Jahren hier in
Oberlungwitz Gemeinderäte gegeben
hat, die das Ansinnen, für den Ort das
Stadtrecht zu beantragen, nicht mit getragen hätten. Das ist heute anders,
wenn es um Überlegungen zu einer gemeinsamen Stadt mit Hohenstein-Ernstthal geht. Hier ist der Stadtrat, das ist allen bekannt, alles andere als einer einheitlichen Auffassung. Wohl hat der
Stadtrat seit Jahren wieder einmal in der
öffentlichen Sitzung am 25. Januar 2011
darüber diskutiert. Aber auch da ist diese
Zerrissenheit wieder deutlich zu Tage getreten. Man will wenigstens unter bestimmten Bedingungen mit Vertretern der
Blick über das alte Oberlungwitz mit vielen Schornsteinen
Fotos: Archiv Stadtverwaltung
STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • AMTLICHER TEIL
Bürgerinitiative über die Dinge reden.
Das ist gut! Ob es aber ein gutes Omen
ist, noch vor einem Gespräch schon wieder Vorbedingungen zu stellen, wird die
Zukunft zeigen.
Entwicklungen, positive Entwicklungen
zumal, haben immer diejenigen bewirkt,
die im zeitlichen Rückblick den Überblick
behalten und den Blick nach vorn gewagt haben, um mit Weitblick Umstände
rechtzeitig bewusst zu verändern. Noch
immer ist es besser zu agieren als zu reagieren! Dazu gehört manchmal etwas
Mut, der, um etwas zu verändern, größer
sein muss, als die Ängste, die damit verbunden sind. Ich wünschte mir, dass
endlich eine sachliche Diskussion zu diesem Thema stattfindet und dass die
Oberlungwitzer die Hohenstein-Ernstthaler auf die Probe stellen, ob auch sie es
ernst meinen, wenn sie und wir über eine
gemeinsame Stadt reden.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Schubert
Bürgermeister
p
Übergabe einer Motorpumpe an unsere Freiwillige Feuerwehr
Auch der regionale Energieversorger envia-M hat nach dem Hochwasser im August 2010 seine Bereitschaft erklärt, die
Stadt Oberlungwitz in puncto Hochwasserschutz zu unterstützen. So konnte die
Freiwillige Feuerwehr am 11. Januar
2011 aus den Händen des Kommunalbeauftragten der envia-M, Herrn Reginald
Fuchs, eine Motorpumpe im Wert von ca.
2 TEUR entgegennehmen. Die Pumpe
hat eine Leistung von 800 Litern pro Minute und soll in Zukunft zum Auspumpen
vollgelaufener Keller, Baugruben oder
sonstiger Vertiefungen dienen. Dabei hat
Herr Fuchs ganz besonders betont, dass
er sich einerseits zwar freut, der Oberlungwitzer Feuerwehr helfen zu können,
andererseits aber hofft, dass die Pumpe
möglichst wenig zum Einsatz kommen
muss. Wie recht er doch hat!
Schubert
Bürgermeister
p
Im Bild von links: Der Vertreter der envia-M Reginald Fuchs, der Wehrleiter Nicky Reichel und der Bürgermeister Steffen Schubert bei der Übergabe
Foto: Stadtverwaltung
Das Ordnungsamt informiert
über die Pflichten im Winterdienst gemäß
der Satzung über die Straßenreinigung
und den Winterdienst in der Stadt Oberlungwitz (Straßenreinigungssatzung) vom
19. Dezember 2001
Wechsel der Pflicht
zur Gehwegberäumung
Seit Januar 2011 (bis 31.12.2011) sind
Winterdienst-Verpflichtete, deren Grundstücke dem Gehweg gegenüber liegen.
Ordnungsgemäße Ablagerung
von Schnee
Ausdrücklich weisen wir noch einmal alle
Winterdienst-Verpflichteten darauf hin,
dass die Ablagerung des zu beseitigenden Schnees nicht auf den Verkehrsflä-
chen zu erfolgen hat, sondern auf dem
Grundstück, um Verkehrsbeeinträchtigungen für Rettungs- und Entsorgungsfahrzeuge sowie für den fließenden Verkehr auszuschließen.
Walther
FB öff. Ordnung und Sicherheit
p
Für eine saubere Stadt – weitere Hundetoiletten wurden aufgestellt –
kostenlose Hundekotbeutel im Rathaus erhältlich
Vor einiger Zeit wurden die ersten Hundetoiletten in unserem Stadtgebiet aufgestellt und man kann heute sagen, das
war ein richtiger Schritt. Die roten Entsorgungseinrichtungen wurden von Anfang
an gut angenommen. Heute müssen
manche sogar zweimal in der Woche entleert werden – eine Investition (pro Hundetoilette ca. 500,00 EUR), die sich lohnt,
um ein sauberes Stadtbild zu erreichen.
Aus diesem Grunde wurden weitere Hundetoiletten angeschafft und im letzten
Jahr aufgestellt.
Hier eine Übersicht der Standorte:
• Am Wirkerweg gegenüber Einfahrt
MUGLER AG
• Friedensstraße/Ziegeleiweg
• Erlbacher Straße
• Ankerberg
• Am „Langen Weg“
• Weidenweg bei Rollladenbau Philippi
• am Festplatz
• Bereich Pestalozzistraße
• Reiterweg
• Uferweg gegenüber Fahrradgeschäft
Haenel
Wir bitten alle Hundehalter, die Hundetoiletten für die Hinterlassenschaften ihrer
vierbeinigen Freunde anzunehmen und
noch verstärkter als bisher zu nutzen. Um
dies ihnen einfacher zu machen, gibt es
weiterhin für alle Hundehalter der Stadt
Oberlungwitz KOSTENFREI Hundekotbeutel im Zimmer 2 (Steueramt) des Rathauses.
Walther
FB Öff. Ordnung und Sicherheit
p
5
STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • AMTLICHER TEIL
Rückblick Stadtratssitzung
In der 15. Sitzung des Stadtrates am 25.
Januar 2011 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Zum TOP 1:
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und ordnungsgemäßen Ladung
sowie Protokollkontrolle
- Zu Beginn der Sitzung waren einschließlich Bürgermeister 15 Mitglieder
des Stadtrates anwesend, 3 Stadträte
entschuldigt und ein Stadtrat erschien
noch im Verlauf der Sitzung.
- Der Bürgermeister stellte die Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.
- Die ordnungs- und fristgemäße Ladung
zur Sitzung wurde ebenfalls festgestellt.
- Zur Niederschrift der 14. Sitzung vom
14.12.2010 gab es keine Änderung.
Damit ist sie bestätigt.
- Als Unterschriftsleistende für die Niederschrift der 15. Sitzung wurden die
Stadträte Roland Neubert und Bert
Hübner bestimmt.
- Die Tagesordnung wurde bestätigt.
- Ein nicht öffentlicher Teil wurde angefügt.
Zum TOP 2:
Zweckvereinbarung zwischen der Großen
Kreisstadt Hohenstein-Ernstthal und der
Stadt Oberlungwitz für ein gemeinsames
Archiv bezüglich der Personenstandsunterlagen nach Ablauf der Fortführungsfristen
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz
stimmt der in der Anlage zur Vorlage Nr.
01/15/2011 beigefügten Zweckvereinbarung zu.
Zum TOP 3:
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2011 (2. Lesung)
Zum TOP 3.1:
Information über eine haushaltsbeeinflussende Eilentscheidung des Bürgermeis-
ters gemäß § 52 Absatz 3 SächsGemO
Im Rahmen der Haushaltsdiskussion informierte der Bürgermeister über eine getroffene Eilentscheidung gemäß § 52 Absatz 3 SächsGemO. Hierbei ging es um
eine Personalentscheidung, die Auswirkungen auf die Höhe der Personalkosten
im Bauhof hat.
Zum TOP 3.2:
Beschluss zur Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2011
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 gemäß
Anlage zur Vorlage Nr. 02/15/2011.
Zum TOP 3.3:
Ermächtigung zur Kreditumschuldung per
28.02.2011
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, den Bürgermeister auf der Grundlage der in der Vorlage Nr.
03/15/2011 genannten Ausschreibungsbedingungen zu ermächtigen, dem wirtschaftlichsten Bieter unter jeweils mindestens 5 abzufordernden Kreditangeboten
den Zuschlag zur Umschuldung des Kredites über 446.068,73 EUR (Laufzeitende
28.02.2019) oder über 446.068,73 EUR
(Laufzeitende 28.02.2021) zu erteilen.
Zum TOP 4:
Bildung einer Arbeitsgruppe für Beratungen mit der Bürgerinitiative „Für eine gemeinsame Stadt“ über Vor- und Nachteile
bei der Bildung einer gemeinsamen Stadt
mit Hohenstein-Ernstthal
Beschlüsse:
1. Dem Antrag eines Stadtrates, in den 1.
Beschluss der Vorlage Nr. 04/15/2011
eine ergänzende Formulierung aufzunehmen, wurde stattgegeben.
2. Dem Antrag einer Stadträtin auf eine
Auszeit von 5 Minuten zur nochmaligen fraktionsinternen Beratung wurde
ebenfalls stattgegeben.
3. Der Antrag eines weiteren Stadtrates
auf Ergänzung des 1. Beschlusses der
Vorlage Nr. 04/15/2011 wurde bestätigt.
4. Dem Antrag einer Stadträtin zur Aufnahme einer weiteren Formulierung in
den 1. Beschluss der Vorlage Nr.
04/15/2011 wurde nicht zugestimmt.
5. Der Stadtrat beschließt die Bildung einer paritätischen Arbeitsgruppe für
Gespräche mit der Bürgerinitiative
„Für eine gemeinsame Stadt“ über
Vor- und Nachteile bei der Bildung einer gemeinsamen Stadt mit Hohenstein-Ernstthal. Teilnehmende Vertreter
der Bürgerinitiative sind dabei ausschließlich Bürger der Stadt Oberlungwitz.
6. In die Arbeitsgruppe werden 6 Mitglieder des Stadtrates einschließlich des
Bürgermeisters entsandt.
7. Jede Fraktion entsendet einen Vertreter aus ihren Reihen, die CDU-Fraktion
zwei Vertreter.
Zum TOP 5:
Anfragen und Meinungen der Gäste
Die Fragen der Gäste bezogen sich auf:
- den schlechten Zustand des Fußweges
entlang der Poststraße;
- die Bachberäumung des Lungwitzbaches im Bereich des Festplatzes sowie
an der Ursprunger Straße nach dem
August-Hochwasser 2010;
- die Bildung und Besetzung der Arbeitsgruppe für Gespräche zu einer gemeinsamen Stadt;
- die Schneeberäumung aller Straßen in
Oberlungwitz künftig durch den Bauhof;
- den Vorschlag, dass Vertreter des
Stadtrates, die nicht für die gemeinsame Stadt sind, nicht in der zu bildenden Arbeitsgruppe mitarbeiten sollten.
Patzig
Verwaltungsleiterin
p
Termin Grund- und Gewerbesteuer
Hiermit erinnern wir alle Steuerzahler, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, dass am 15. Februar 2011
die Grundsteuer für das I. Quartal 2011 fällig ist. Die Höhe der Grundsteuer des I. Quartals 2011 ist dem Abgabenbescheid von 2003, soweit kein Änderungsbescheid vorliegt, zu entnehmen.
Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass die Gewerbesteuer ebenfalls am 15. Februar 2011 für das I. Quartal
2011 fällig ist.
Neumann, FB Finanzwesen/Steuern/Liegenschaften
6
p
STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • AMTLICHER TEIL
Öffentliche Bekanntmachung
Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1993
zur Meldung zur Erfassung
Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG)
sind alle Männer, die Deutsche im Sinne
des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik
Deutschland haben, vom vollendeten 18.
Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen). Die Erfassung
kann bereits ein Jahr vor Vollendung des
18. Lebensjahres durchgeführt werden
(§ 15 Abs. 6 WPflG).
Alle Personen des Geburtsjahrgangs
1993, die wehrpflichtig sind und denen
bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde über die bevorstehende Erfassung
zugegangen ist, werden nach § 15 Abs. 1
WPflG aufgefordert, sich umgehend persönlich oder schriftlich bei der nachstehenden Erfassungsbehörde zur Erfassung zu melden:
Stadtverwaltung Oberlungwitz
Einwohnermeldestelle
Hofer Straße 203
09353 Oberlungwitz
Sprechstunden:
Montag:
09:00 Uhr – 11:30 Uhr
Dienstag:
09:00 Uhr – 11:30 Uhr
Donnerstag:
und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
09:00 Uhr – 11:30 Uhr
und 13:00 Uhr – 15:30 Uhr
Diese Aufforderung ergeht insbesondere
an Personen ohne feste Wohnung, die die
Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen.
Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige der
Feststellung der Wehrpflicht dienende
Unterlagen mitzubringen.
Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber nicht
nach § 14 Arbeitsplatzschutzgesetz zur
Weiterzahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet ist, wird der durch die Erfassung
entstehende Verdienstausfall durch die
Erfassungsbehörde auf Antrag erstattet.
Dies gilt auch für die entstehenden notwendigen Auslagen, insbesondere Fahrtkosten am Ort der Erfassung.
Wir weisen darauf hin, dass nach § 45
WPflG ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift des § 15 Abs. 1 WPflG über die Erteilung von Auskünften oder die persönliche Meldung zur Erfassung verstößt. Die
Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Schulze
FB Melde- und Personenstandswesen
HINWEIS!
Sicher haben Sie die Diskussion über die
Wehrpflicht in den letzten Monaten verfolgt und zur Kenntnis genommen, dass
die Bundesregierung beabsichtigt, keine
Einberufungen aufgrund der Wehrpflicht
mehr durchzuführen.
Die Bundesregierung hat entschieden, ab
1. Juli 2011 die Einberufung zum Grundwehrdienst auszusetzen. Bis zum InKraft-Treten einer neuen Rechtslage gilt
aber das Wehrpflichtgesetz in der derzeitigen Fassung. Im Vorgriff auf das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren erfolgen bereits ab sofort jedoch Musterungen und Einberufungen nur noch auf freiwilliger Basis. Die Erfassung wird weiterhin durchgeführt.
Ihr Kreiswehrersatzamt wird sich in Kürze
mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie
über die Änderungen informieren.
p
Das Ordnungsamt informiert zur Baumschutzsatzung
Nach dem Sächsischen Naturschutzgesetz dürfen in der Zeit vom 1. Oktober bis
28. Februar eines jeden Jahres zum Fällen freigegebene Gehölze geschnitten
werden.
Mit dem Beschluss der Baumschutzsatzung vom 17. Dezember 1996 wurden für
das gesamte Stadtgebiet Oberlungwitz
Bäume und Hecken unter bestimmten
Voraussetzungen unter Schutz gestellt.
Am 1. September 2010 hat der sächsische Landtag ein Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts beschlossen und eine Änderung des § 22
des Sächs. Naturschutzgesetzes vorgenommen. Damit wird der Anwendungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen erheblich eingeschränkt.
Mit In-Kraft-Treten des Gesetzes am
19.10.2010 ergaben sich folgende Änderungen:
• Bäume und Hecken in Kleingärten sind
vom Anwendungsbereich der Baumschutzsatzungen ausgeschlossen. Hier
gelten die Regelungen des Bundeskleingartengesetzes.
• Auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken werden ebenfalls durch Satzung nicht mehr vollständig geschützt:
Bäume mit einem Stammumfang bis zu
einem Meter sowie Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden
und abgestorbene Gehölze. Damit besteht für die Bürger nunmehr die Möglichkeit, ohne Beantragung nach eigenem Ermessen diese Gehölze zu fällen
oder zurück zu schneiden.
• Auf bebauten Grundstücken müssen
alle Laubgehölze (außer Obstbäume,
Pappeln, Birken und Weiden) über einen Meter Stammumfang weiterhin für
eine Fällung bei der Stadtverwaltung
Oberlungwitz beantragt werden. Allerdings können weiterhin Ersatzpflanzungen angeordnet werden.
• Auf unbebauten Grundstücken gilt die
Baumschutzsatzung nach wie vor weiter.
Soweit hiernach Fällanträge notwendig
sind, muss die Behörde darüber innerhalb von 3 Wochen entscheiden. Das Verfahren ist kostenfrei.
Auch zu beachten sind alle anderen naturschutzrechtlichen Regelungen, z. B.
das generelle Fällverbot
- zwischen dem 1. März und dem 30.
September eines jeden Jahres nach
Bundesnaturschutzgesetz (Ausnahmen
durch so genannte Befreiung durch die
Naturschutzbehörde des Landratsamtes Zwickau),
- zum Schutz der Streuobstwiesen als
Biotop oder
- zum besonderen Schutz bestimmter
Arten, z. B. der Eibe, Schwarzpappel,
Weißtanne.
Bei Fragen im Bereich Baumschutz steht
Herr Hager (Telefon: 405-27) gern beratend zur Seite.
Walther
FB Öffentliche Ordnung und Sicherheit p
Parkplatzprobleme in der
Robert-Koch-Straße
... das muss nicht sein.
Die Stadt Oberlungwitz kann den Anwohnern freie Parkplätze auf dem Parkplatz
neben dem Spielplatz Robert-Koch-Straße vermieten.
Wenn Sie interessiert sind, dann melden
Sie sich bitte in der Stadtverwaltung
Oberlungwitz, Hofer Straße 203 bei Frau
Neumann, FB Finanzwesen/Steuern/Liegenschaften, Tel. 405-17.
p
7
STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • AMTLICHER TEIL
Das Ordnungsamt informiert
zum Abbrennen von Traditionsfeuern in der Stadt Oberlungwitz und
zur Entsorgung von pflanzlichen Abfällen
Das Abbrennen offener Feuer ist in
Oberlungwitz gemäß § 13 Abs. 1 der 1.
Neufassung der Polizeiverordnung der
Stadt Oberlungwitz vom 26.03.2003
(PolVO) grundsätzlich untersagt.
Eine Ausnahme nach § 13 Abs. 2c) der 1.
Neufassung der Polizeiverordnung ist das
Abbrennen eines Traditionsfeuers (hier:
Hexenfeuer), wozu jedoch in jedem Fall
die Zustimmung der Stadtverwaltung
Oberlungwitz als Ortspolizeibehörde erforderlich ist.
Zur Handhabung dieser Ausnahmeregelung hat der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz in seiner Sitzung am 13.12.2005 die
1. Neufassung der Verwaltungsrichtlinie
zur Durchsetzung des § 13 Polizeiverordnung (PolVO) der Stadt Oberlungwitz beschlossen. Der Hintergrund und Inhalt der
am 01.01.2006 in Kraft getretenen Verwaltungsrichtlinie soll nachfolgend nochmals erläutert werden.
Nach Ziffer 3. der vorgenannten Verwaltungsrichtlinie kann die Zustimmung zum
Abbrennen eines Hexenfeuers (jeweils
am 30. April eines Jahres) in der Stadtverwaltung bis zum 20. April des betreffenden Jahres schriftlich beantragt werden.
Das entsprechende Antragsformular
wird im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Oberlungwitz (Zimmer 12 und 17)
ausgereicht bzw. steht im Formular-Service auf unserer Homepage unter
www.oberlungwitz.de – Stadtverwaltung
– zur Verfügung. Die Bearbeitungsgebühr für einen eingereichten Antrag beträgt [unabhängig von der Entscheidung]
50,00 EUR.
Die Zustimmung wird Auflagen enthalten.
An dieser Stelle sei ausdrücklich erwähnt,
dass das Abbrennen eines Hexenfeuers
nicht als einfachere oder günstige Variante der Entsorgung des im Grundstück anfallenden Pflanzenabfalls dienen soll. Das
Abbrennen eines Hexenfeuers als sogenanntes Traditionsfeuer darf folglich
nichts mit dem reinen Verbrennen von
Pflanzenabfällen zu tun haben. Charakter
eines solchen traditionellen Feuers sollte
es vielmehr sein, einen geselligen Abend
in der Familie, vielleicht sogar mit Freunden und/oder Bekannten – zu verbringen.
In Bezug auf die in der Bevölkerung kursierende Meinung, dass das Abbrennen
von Feuern zum Zwecke der Pflanzenabfallverwertung erlaubt sei, sei angemerkt,
dass es in Sachsen zwar unter bestimmten Voraussetzungen (nur vom 1. bis
30. April bzw. vom 1. bis 30. Oktober, nur
werktags zwischen 08:00 und 18:00 Uhr
und maximal zwei Stunden täglich) möglich ist, Gartenabfälle zu verbrennen,
doch ist dies als allerletzte Möglichkeit
8
und erst dann anzuwenden, wenn die
Verwertung oder Entsorgung der pflanzlichen Abfälle auf eine andere [nachfolgend beschriebene] Art und Weise absolut unmöglich ist.
Die Rangfolge der Entsorgung von
pflanzlichen Abfällen ist in der Pflanzenabfallverordnung (PflanzAbfV) vom
25.09.1994 geregelt. Gemäß § 2 dieser
Verordnung dürfen „...pflanzliche Abfälle,
die auf ... gärtnerisch genutzten Grundstücken oder Gärten ... anfallen ... durch
Verrotten (Liegenlassen, Untergraben,
Unterpflügen oder Kompostieren) auf
dem Grundstück, auf dem sie anfallen,
entsorgt werden. ...“ Ist dies nicht möglich, sind die Pflanzenabfälle durch eine
geeignete mechanische Behandlung
(Schreddern) aufzubereiten und wie vorweg beschrieben zu verwerten.
Sofern eine Verwertung der pflanzlichen
Abfälle auf dem Grundstück, auf dem sie
angefallen sind, nicht möglich ist, ist als
nächste Entsorgungsmöglichkeit die Beauftragung einer Entsorgungsfirma (Be-
reitstellung einer Biotonne) oder die Abgabe in einer Kompostieranlage zu nutzen. Nur wenn die vorgenannte Verwertung der pflanzlichen Abfälle technisch
nicht möglich und wirtschaftlich unzumutbar ist, dürfen Pflanzenabfälle unter
Einhaltung bestimmter Auflagen verbrannt werden.
Es gilt also: Das Verrotten und Kompostieren von Gartenabfällen hat immer
Vorrang vor dem Verbrennen und in der
Stadt Oberlungwitz ist das Abbrennen
von offenen Feuern gemäß § 13 PolVO
grundsätzlich untersagt! Für die Ausnahme Hexenfeuer bedarf es der Zustimmung der Stadtverwaltung Oberlungwitz.
Bei Fragen zu diesen Themen stehen die
Mitarbeiter im Ordnungsamt gern zur Verfügung.
Walther
FB Öff. Ordnung und Sicherheit
Herzlichen Glückwunsch
Bis zum 07. März 2011 feiern folgende Einwohnerinnen und
Einwohner unserer Stadt, die 70, 75, 80, 85, 90 und älter werden,
ihren Geburtstag:
07.
09.
10.
11.
12.
16.
17.
18.
22.
Februar
Februar
Februar
Februar
Februar
Februar
Februar
Februar
Februar
Frau Ursula Singer
Herr Eberhard Hengst
Frau Else Decke
Herr Gerhard Reichel
Frau Gerda Neubert
Frau Hannelore Drescher
Frau Marga Petzold
Herr Herbert Wiedemann
Frau Eva Graumann
Herr Karl Heine
Frau Hildegard
Püschmann
24. Februar Herr Günther Werner
26. Februar Herr Lothar Otto
01. März
Frau Renate Strunz
Frau Christa Barth
02. März
Herr Klaus Frank
Frau Irene Seiffert
Frau Ingeburg Ficker
03. März
Frau Käthe Huppert
05. März
Herr Siegfried Freytag
Frau Christine Bock
Frau Annitta Lahr
Hofer Straße 103
Siedlung des Friedens 10
Eschenweg 27
Steinberg 8
Am Winkel 5
Braugasse 12
Ursprunger Straße 14
Steiler Weg 2
Robert-Koch-Straße 24C
Hofer Straße 237
Siedlung des
Friedens 16
Martinstraße 10
Robert-Koch-Straße 47
Ursprunger Straße 9
Martinstraße 4
Anton-Günther-Weg 27
Siedlung des Friedens 5
Siedlung des Friedens 11
Oberer Marktsteig 6A
Martinstraße 19
Goethestraße 4
Robert-Koch-Straße 32
75
75
92
90
70
70
85
85
70
70
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
75
75
85
75
80
70
70
80
94
75
80
85
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
p
STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • AMTLICHER TEIL
Entsorgungstermine
Gemischte Siedlungsabfälle
(Hausmüll)
• 17. Februar 2011 und 03. März 2011
Die Entleerung der Hausmülltonnen erfolgt im zweiwöchigen Rhythmus – in der
Regel in den ungeraden Kalenderwochen immer donnerstags. Bei Feiertagen
verschiebt sich dieser Abholetag von
Donnerstag auf Freitag.
Blaue Tonne (Papier und Pappe)
• 11. Februar 2011, 25. Februar 2011
und 11. März 2011
Bitte stellen Sie die blaue Tonne am Abholetag ab 06:00 Uhr bereit.
Fragen zur Entsorgung der gemischten
Siedlungsabfälle sowie Papier und Pappe
beantwortet die Kommunalentsorgung
Chemnitzer Land GmbH, STT Reinholds-
hain, Ringstraße 36b, 08371 Glauchau,
Ruf: 03763 404-0.
Gelbe Tonne
• 11. Februar 2011, 25. Februar 2011
und 11. März 2011
Fragen zur Entsorgung der Gelben Tonne
beantwortet die Firma VEOLIA Umweltservice Ost GmbH & Co. KG, Betrieb
Chemnitz, Kalkstraße 55, 09116 Chemnitz, Tel.: 0371 35566-47 (51), Fax: 0371
35566-53 sowie VEOLIA Umweltservice
Ost GmbH & Co. KG, Betrieb Lichtenstein, Buchenstraße 19, 09350 Lichtenstein, Tel. 037204 663-0, Fax: 037204
663-32.
Bio-Tonne
Grundstückseigentümer mit Biotonne
Amt für Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung,
Tourismus des Landratsamtes des Landkreises Zwickau
Neue Impulse für die Region – Fachtagung zur Berufs- und Studienorientierung
Frühzeitige und flächendeckende berufspraktische Erfahrungen für Schüler an
den Mittelschulen empfiehlt die zweite
Fachtagung des Arbeitskreises SchuleWirtschaft im Rahmen der Modellregion
für Berufs- und Studienorientierung. Unter dem Motto »Neue Impulse für die Region« beschlossen die Teilnehmer der Tagung am 6. Dezember 2010 einige Zielstellungen. Etwa 120 Akteure aus Schulen, Einrichtungen, Verbänden und Unternehmen streben damit die schrittweise
Verbesserung der Qualität in der Berufsund Studienorientierung an.
Alle Schüler haben Anspruch auf eine optimale Berufsorientierung. In der Modellregion konzentrieren sich die Aktivitäten
auf das Heranführen der Schüler an die
Arbeitswelt, die Kommunikation der Akteure untereinander sowie auf Fortbildungsmaßnahmen für Lehrer und Informationsangebote für Eltern. Lehrer übernehmen in dem Prozess der Berufsorientierung eine »Lotsenfunktion«, wobei die
Schulleiter die Fäden in der Hand behalten müssen. Um Lehrern, Eltern und
Schülern die gezielte Auswahl aus der
Vielzahl laufender Projekte zu erleichtern,
wird ein Katalog der Berufsorientierungsangebote erstellt, wo Exkursionen in Unternehmen, berufspraktische Tage, Messen usw. aufgelistet sind.
Weiterhin werden die Vorbereitungen forciert, damit zu Beginn des Schuljahres
2011/12 flächendeckend im Landkreis
ein berufspraktischer Tag für Schüler der
Klassenstufen 8 an den Mittelschulen
eingeführt werden kann. Solch ein Praxistag läuft zurzeit sehr erfolgreich als Pilotprojekt an der Paul-Fleming-Mittelschule
werden von der entsprechenden Entsorgungsfirma (KECL GmbH oder VEOLIA
Umweltservice Ost GmbH) über die Entsorgungstermine schriftlich informiert.
Hinweis zum Abfallkalender 2011
Die Entsorgungspläne für das Jahr 2011
der KECL GmbH wurden im Monat Dezember 2010 an alle Haushalte im Landkreis Zwickau verteilt.
Für diejenigen Oberlungwitzer Haushalte,
die über diese Verteilung keinen Entsorgungsplan erhalten haben, liegen im Rathaus, Zimmer 12 bzw. in der Infothek im
Erdgeschoss noch Exemplare zur Mitnahme aus.
p
Veranstaltungen in
Oberlungwitz
21. Februar, 14:30 Uhr
Treffen der Selbsthilfegruppe „Wasser
des Lebens“ in der Turnhalle Erlbacher
Straße
Hartenstein. Seit diesem Schuljahr probieren sich 66 Schüler jeden zweiten
Donnerstag für sechs Stunden an drei
Beruflichen Schulzentren der Region aus.
Die Schüler lernen und arbeiten praktisch
in den Berufsfeldern Technik, Ernährung
und Hauswirtschaft sowie Bau- und
Oberflächentechnik. Sie werden in drei
Gruppen von WTH-Lehrern der Mittelschule und BSZ-Lehrern unterrichtet.
Pfefferkuchenhäuschen, Küchenschneidebrett aus Holz oder Blumengestecke
sind Erzeugnisse des Praxistages, die
Schüler Arbeit sprichwörtlich erfahren
lässt. Und die Ergebnisse motivieren für
den Schulunterricht, weil plötzlich erkannt wird, dass Mathematik und Physik
doch nicht so abstrakt sind und es im
späteren Beruf gebraucht wird.
26. Februar, 19:30 Uhr
1. Faschingsveranstaltung im Saal der
Gaststätte „Zur Post“
Um Angebote besser zu kommunizieren
und die Akteure zusammenzuführen,
wurde das Portal für die Berufs- und Studienorientierung im Landkreis Zwickau
www.arbeit-im-landkreis-zwickau.de in
punkto Nutzerfreundlichkeit weiterentwickelt und auf der Fachtagung freigeschaltet. Das Portal informiert über Ausbildung, Studium und Arbeit im Landkreis
Zwickau. Es ist als Wegweiser für Schüler, Eltern, für Arbeitssuchende und Lehrer sowie Ausbilder und Unternehmer
konzipiert. Das Portal ist eine Gemeinschaftsinitiative von: Agentur für Arbeit
Zwickau, BIC Zwickau GmbH, Handwerkskammer Chemnitz, Industrie- und
Handelskammer Chemnitz (Regionalkammer Zwickau), Landkreis Zwickau,
Sächsische Bildungsagentur Zwickau,
Staatliche Studienakademie Glauchau
und Westsächsische Hochschule Zwickau.
p
Foto: Stadtverwaltung
04. März
- 14:00 Uhr: Fasching mit der Lebenshilfe im Saal der Gaststätte „Zur Post“
- 19:30 Uhr: 2. Faschingsveranstaltung
im Saal der Gaststätte „Zur Post“
05. März, 19:30 Uhr
3. Faschingsveranstaltung im Saal der
Gaststätte „Zur Post“
06. März, 15:00 Uhr
Seniorenfasching im Saal der Gaststätte
„Zur Post“
07. März, 19:00 Uhr
Treffen der Geschichtsgruppe Oberlungwitz in der GAFUG mbH, Hofer Str. 159,
Oberlungwitz
Es werden Filmdokumente zu „100 Jahre
Freiwillige Feuerwehr Oberlungwitz“
(1960) und zur „700-Jahr-Feier von Oberlungwitz“ (1973) gezeigt.
08. März, 14:00 Uhr
Kinderfasching im Saal der Gaststätte
„Zur Post“
p
9
STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • NICHTAMTLICHER TEIL
Winterferienprogramm des Hortes der Humboldt-Grundschule
Bald ist schon wieder ein halbes Schuljahr vergangen. Es ist gar
nicht mehr weit und du hast Winterferien. Ferien sind so schön.
Da kann man alles tun, was sonst zu kurz kommt und im Winter
könnte ja viel Schnee ordentlich Spaß bringen.
Du hast bestimmt eine Menge guter Ideen, wie deine Ferien
aussehen sollen. Zu Beginn jeder Ferienwoche beraten wir gemeinsam, was wir alles erleben wollen. Einiges haben wir schon
vorbereitet.
Es wird sportlich bei uns und Spaß ist auch dabei.
Am Mittwoch, dem 23. Februar wird es nochmals sportlich.
Herr Hähnel lädt zu Musik und Sport von 10:00 – 12:00 Uhr in
unsere Turnhalle ein. Bitte Sportsachen und 2,00 EUR mitbringen!
Am Donnerstag, dem 24. Februar besuchen wir die
Schwimmhalle in Hohenstein-Er. Bitte bis spätestens 08:00 Uhr
in den Hort (Bus fährt 08:29 Uhr ab) kommen! Die Badesachen
nicht vergessen und 2,50 EUR mitbringen!
Und das haben wir bereits geplant:
Am Dienstag, dem 15. Februar ist Kino-Tag im Hort. Der Jugendfilmdienst e. V. hat viele schöne Filme im Gepäck und am
Montag, dem 14. Februar, wählen wir euren Wunschfilm aus.
Bitte 2,00 EUR mitbringen!
Am Mittwoch, dem 16. Februar laden wir von 09:30 bis 12:00
Uhr zu Spiel – Sport – Spaß in unsere Turnhalle ein. Bitte bis
08:30 Uhr im Hort sein und die Sportsachen mitbringen!
Bitte daran denken, an den meisten Tagen spätestens 09:00 Uhr
im Hort zu sein und bei viel Schnee den Schlitten und die Wechselkleidung mitbringen!
Viel Spaß!
Kerstin Starke
Hortleiterin
p
Fotos: Hort der Humboldt-Grundschule
ANZEIGEN
10
STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • NICHTAMTLICHER TEIL
Winterferienprogramm
des Schülercafés und des Fördervereines der
„Pestalozzi-Mittelschule Oberlungwitz e. V.“
Montag, 14. Februar
Spieletag
Es gibt wieder neue Spiele, die wir gleich
einmal ausprobieren werden.
Dienstag, 15. Februar
Winterwanderung mit Zwischenstopp
beim DÖNER
Mittwoch, 16. Februar
HOT-Badeland
Gemeinsam fahren wir 10:00 Uhr mit dem
Bus nach Hohenstein-Er.
Für die Rückfahrt sorgt jeder selbst.
Kostenbeitrag: 1,50 EUR
Freitag, 18. Februar
Lecker kochen und backen!
Eure Ideen sind gefragt.
Für fehlendes Winterwetter gibt es folgendes ALTERNATIVPROGRAMM:
Achtung – Änderungen vorbehalten!
• Für alle Maßnahmen außerhalb des
Schülercafés ist eine Einverständniserklärung der Eltern notwendig.
Montag, 21. Februar
Kreativtag
Basteln zum Beispiel mit Salzteig
• Vordrucke liegen im Schülercafé bereit.
Dienstag, 22. Februar
Für Muttis Küche
Kräuteressig selbst gemacht!
Schöne Winterferien wünscht euch euer
Schülercafé-Team!
p
Mitteilung der Verkehrswacht Chemnitzer Land
DRK-Blutspendedienst Ost
für Berlin, Brandenburg und Sachsen
Doppelte Vorsorge durch Blutspende
Wenn es mal wieder beim Blutspendedienst „brennt“, werden dringend Blutspender gesucht, um die Patienten in den
Kliniken der Umgebung ausreichend mit
Blutkonserven versorgen zu können. Ein
stabiles Blutdepot ist die beste Vorsorge
für medizinische Notfälle, von denen jeder betroffen sein könnte.
Deshalb sollten alle gesunden Einwohner
von 18 bis 71 Jahre (Erstspender 65) der
Region für sich selbst gewissenhaft prüfen, ob sie nicht auch an der Blutspendeaktion teilnehmen können.
Mit der Spende sorgen Sie nicht nur für
die Patientenversorgung vor, sondern erhalten als Dank auch einen Rauchmelder
für Ihre Wohnung, der Sie vor Gefahren
warnt und somit Ihr Leben retten kann.
Der DRK-Blutspendedienst Ost dankt allen Blutspenderinnen und Blutspendern,
die auch im Februar, mit teilweise schwierigen Witterungsbedingungen und während der Winterferien, Blut spenden, ganz
herzlich.
Donnerstag, 24. Februar
Obst im Schokoladenmantel
Gemeinsam werden wir leckeres Obst mit
Schokolade veredeln und es uns anschließend schmecken lassen.
Freitag, 25. Februar
Spaß und Action
Im Wettkampf Schüler gegen Erwachsene, z. B. beim Bowling mit der WII
Donnerstag, 17. Februar
Sportlich, sportlich!
Heute ist WII wieder im Einsatz.
Das Schülercafé ist täglich von 09:00 bis
15:00 Uhr geöffnet.
Unser Wunsch: viel Schnee zum Rodeln,
dann geht s auf die Piste. Bringt einen
Schlitten mit und zieht euch warm an.
Mittwoch, 23. Februar
Besuch der Salzgrotte
Es geht in die Salzgrotte nach Hohenstein-Er.
Die Hinfahrt richtet sich nach der Anzahl
der teilnehmenden Schüler. Unser Termin
vor Ort ist 12:00 Uhr. Bitte unbedingt weiße Socken mitbringen!
Das Entnahmeteam des DRK-Blutspendedienstes wartet auf Ihre Hilfe.
gez. Christian Wendler
Werbereferent
Die nächste Verkehrsteilnehmer-Informationsveranstaltung in Oberlungwitz findet
am
Dienstag, dem 1. März 2011
um 19:00 Uhr
im Betreuten Wohnen
„Im Rosengarten“, Am Bach 7
statt.
Nächste Blutspendeaktion:
Wann? Am Montag, dem 28. Februar 2011
zwischen 14:00 und 19:00 Uhr.
Wo? Im Saal der Gaststätte
„Zur Post”, Hofer Str. 36 in Oberlungwitz.
Wer? Alle gesunden und spendewilligen Oberlungwitzerinnen und
Oberlungwitzer zwischen 18 und
71 Jahren (Erstspender bis 65).
Das Thema beinhaltet Fragen zu Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen.
Alle Teilnehmer können ihre Reaktionen
am Reaktionstestgerät messen.
Referent ist Herr Jürgen Steinert.
Alle Verkehrsteilnehmer sind dazu herzlich eingeladen.
p
Sie können auch die aktuellen Blutspendetermine in der Stadt Oberlungwitz auf
unserer Homepage (Terminbutton auf der
Startseite) erfahren.
Plechac
Vorsitzende
p
11
STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • NICHTAMTLICHER TEIL
ANZEIGEN
Volkssolidarität – Kreisverband
Glauchau/Hohenstein-Er. e. V. –
Ortsgruppe Oberlungwitz
Für Februar und März 2011 sind vom Vorstand der Ortsgruppe
folgende Veranstaltungen geplant:
Gymnastik:
dienstags, 19:00 Uhr,
in der Turnhalle an der Pestalozzischule
Wanderungen:
19.02.2011: Winterwanderung in Wernesgrün.
Incl. Busfahrt, Mittagessen
Startgeld: 32,00 EUR
Veranstaltungen:
06.03.2011: Seniorenfasching im Gasthaus „Zur Post“ für
alle Senioren der Stadt Oberlungwitz. Der OKV zeigt Ausschnitte aus seinem aktuellen Programm und die Gruppe
„Epilog“ spielt anschließend bis 19:00 Uhr zum Tanz.
Beginn: 15:00 Uhr, Eintritt: 2,50 EUR incl. Kaffeegedeck
Diese Veranstaltung wird für die Stadtverwaltung organisiert.
Tagesfahrten:
09.03.2011:
Frauentagsfahrt nach Hartmannsdorf ins „Braugut“.
Incl. Busfahrt, Mittagessen, Programm und Kaffeetrinken.
Preis: ca. 31,00 EUR, Abfahrt: ca.10:45 Uhr
Mehrtagesfahrten:
Frühlingstreffen der Volkssolidarität 2011 in
Neapel/Kampanien
8-tägige Flugreise vom 16.03.-23.03.2011
Preis: 849,00 EUR
Weitere Reisen auf Anfrage.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Herrn A. Schubert
Tel.: 03723 42988
Frau E. Koschnick
Tel.: 03723 45929
p
Termine des Erzgebirgsvereins
Hohenstein-Er. e. V.
17. Februar, 19:00 Uhr
Vereinsabend mit einem Vortrag von Jens Schilling im Hotel
„Drei Schwanen“ Hohenstein-Er.
p
Die Volkshochschule Zwickau
lädt ein!
Wechseln Sie doch einmal das Programm und kommen Sie mit
uns durch den Winter in den Frühling.
Bestimmt finden Sie etwas für sich oder Ihre Freunde. Gemeinsam macht ein Kurs an der Volkshochschule auch viel mehr
Spaß.
Besuchen Sie uns im Internet unter www.vhs-zwickau.de. Oder
lassen Sie sich in den Bürgerservicestellen des Landratsamtes
oder unseren Außenstellen beraten.
Wir laden Sie herzlich ein.
Anmeldungen können ebenso über die Volkshochschule Zwickau, Tel.: 0375 4402-23800 oder -23802, sowie unter
www.vhs-zwickau.de erfolgen.
p
12
STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • NICHTAMTLICHER TEIL
DIA-Vortrag zu „Radwanderungen an deutschen Flüssen“
In einem Live-Diavortrag berichtet der Lugauer André Carlowitz
am
Donnerstag, dem 10. Februar 2011, 19:00 Uhr
in der Karthalle am Sachsenring in Oberlungwitz
von Radwanderungen entlang deutscher Flüsse:
Am zweitlängsten Fluss Europas, der Donau entlang, 2840 km
von Donaueschingen bis in die Metropole nach Wien.
Im „Weinparadies“ an der Mosel am Dreiländereck FrankreichLuxemburg-Deutschland über Bernkastel-Kues bis nach Koblenz.
Am Rhein entlang vom Bodensee bis nach Nijmegen, Holland.
An der Weser von Hann. Münden über Bremen bis nach Cuxhaven.
Die Radtour an der Oder/Neiße beginnt an der Neißequelle in
Tschechien und endet auf Rügen mit einem Bad in der Ostsee.
Die Werra-/Fulda-Tour verläuft am Thüringer Rennsteig vorbei
bis flussaufwärts zur Fuldaquelle an der Wasserkuppe (950 m),
dem höchsten Gipfel von Hessen.
Es wird im Diavortrag von den Erlebnissen während der Radtouren sowie von den Sehenswürdigkeiten an den Flüssen berichtet.
Was es mit der „nestelnden Himmelfahrtsbrigade aus Sachsen“
auf sich hat, über das wird ebenfalls erzählt.
p
ANZEIGEN
Fotos: André Carlowitz
ANZEIGEN
13
STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • NICHTAMTLICHER TEIL
I N F O R M AT I O N E N D E R K I R C H G E M E I N D E N
Evangelisch-lutherische
Kirchgemeinde Oberlungwitz
Die evangelisch-lutherische Kirchgemeinde
Oberlungwitz lädt ein
zu den Gottesdiensten
in der Abteikirche.
Jahreslosung: Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das
Böse mit Gutem.
Römer 12,21
Monatsspruch: Auch die Schöpfung
wird frei werden von der Knechtschaft
der Vergänglichkeit zu der herrlichen Freiheit der Kinder Gottes.
Römer 8, 21
Abteikirche
06. Februar,
5. Sonntag nach Epiphanias
09:00 Uhr Sakramentsgottesdienst
Pfarrer i. R. Franke
13. Februar,
Letzter Sonntag nach Epiphanias
09:00 Uhr Predigtgottesdienst
Pfarrer Quaas
20. Februar,
Septuagesimä – 70 Tage vor Ostern
09:00 Uhr Predigtgottesdienst
Prädikant Mühler
27. Februar
Sexagesimä – 60 Tage vor Ostern
09:00 Uhr Sakramentsgottesdienst
Pfarrer Quaas
06. März,
Estomihi – Sei mir ein starker Fels
09:00 Uhr Predigtgottesdienst – Pfarrer
Quaas (mit der Kirchgemeinde Gersdorf)
Kinder sind zu allen Gottesdiensten eingeladen. Sie gehen vor der Predigt zum
Kindergottesdienst.
Besondere Hinweise
gesondert verschickt werden. Mit dem
Tag dieser Bekanntgabe treten für die
Gebührenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem
Tag ein schriftlicher Friedhofsunterhaltungsgebührenbescheid für das Kalenderjahr 2011 zugegangen wäre. Die
Friedhofsunterhaltungsgebühr ist jeweils
bis 30. Juni fällig und unter unbedingter
Angabe der Grabstellenbezeichnung (Abteilung, Reihe, Nummer) auf das Konto
Friedhof Oberlungwitz
Neu: Konto 1690500015, BLZ 350 601
90, LKG Sachsen – Bank für Kirche und
Diakonie e. G.
zu überweisen oder in der Friedhofsverwaltung, Kirchweg 7, einzuzahlen.
Bitte beachten Sie: Ohne Angabe der
Grabstellenbezeichnung ist eine Bearbeitung nicht möglich!
Pfarrer Quaas
Kantor Baldauf
Frau M. Flämig
Jubelkonfirmation
Alle diesjährigen Jubelkonfirmanden, die
vor 25, 50, 60, 65, 70 oder mehr Jahren
konfirmiert wurden, laden wir herzlich
zum Gottesdienst am 19. Juni, 09:00 Uhr
in die St.-Martins-Kirche ein.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme bis 31.
März im Kirchgemeindebüro mündlich
oder schriftlich an. Die Organisatoren von
Klassentreffen setzen sich bitte, sobald
sie die Rückmeldung der teilnehmenden
Jubelkonfirmanden haben, mit uns in
Verbindung. Zwei Wochen vorher bekommen alle, die uns gemeldet sind, eine
schriftliche Einladung.
Achtung! Neue Konto-Nummern!
• 1690500023 LKG Sachsen –
BLZ 35060190 für Kirchgeld
Bank für Kirche und Diakonie e. G.
• 1690500015 LKG Sachsen –
BLZ 35060190 für Friedhofsgebühren
Bank für Kirche und Diakonie e. G.
• 3606002970 Sparkasse Chemnitz
BLZ 87050000 für Spenden,
Pachtzins, Sonstiges
Öffnungszeiten der
Friedhofsverwaltung
Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 - 17:30 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
Internetadresse:
www.Kirche-oberlungwitz.de
www.kirche-glauchau.de
E-Mail-Adresse:
[email protected]
Telefonseelsorge (kostenfrei):
0800 1110222 oder 0800 1110111
24-Stunden am Tag!
Für den Inhalt verantwortlich:
Pfarrer Quaas
Spendenaufruf zur Orgelsanierung
Zum Bedenken
Herr, du hast uns zur Freude berufen.
Die Arbeit allein
kann uns nicht ausfüllen. Darum gib uns
Sinn für die Freude,
für Fest und Feier, für Spiel und
Erholung, für Bildung und Kunst,
für das Zusammenleben mit Menschen,
die wir lieben,
die uns erwarten, die unsere Nähe
brauchen.
Herr, du hast uns zur Freude berufen;
Vollende unsere Freude in dir.
Herrnhuter Brüdergemeine
Es grüßen Sie und Euch herzlich der Kirchenvorstand, die Mitarbeiter und Ihr und
Euer Pfarrer Quaas.
Weltgebetstag
Thema: Wie viele Brote habt ihr?
In diesem Jahr haben Frauen aus Chile die
Ordnung für den Weltgebetstag erarbeitet.
Wir laden herzlich zum gemeinsamen
Weltgebetsgottesdienst am Freitag,
dem 4. März um 19:30 Uhr ins Kirchgemeindehaus in Gersdorf ein, der vom
Jugendchor mit ausgestaltet wird. Im
Anschluss ist wie immer ein gemütliches
Beisammensein mit Imbiss. Die Leitung
des Abends hat Pfarrerin Schmidt.
Mitteilung der Gehörlosen- und
Schwerhörigenarbeit Glauchau
Im Gemeindesaal der Georgenkirche
Glauchau, Kirchplatz 7, findet am 20.02.,
14:30 Uhr der Gottesdienst für Gehörlose
und Schwerhörige statt.
Tel.: 035242 669611; Fax: 035242 669613;
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.gehoerlosenseelsorge-sachsen.de
Informationen der Friedhofsverwaltung Oberlungwitz zur Friedhofsunterhaltungsgebühr
Wir weisen darauf hin, dass die 2002 gemäß der Friedhofsgebührenordnung vom
21.06.1991, § 5 Abs. 3 verschickten Gebührenbescheide für die Friedhofsunterhaltungsgebühr auch im Jahr 2011
weiter gültig sind und nicht noch einmal
Öffnungszeiten des
Kirchgemeindebüros
Montag:
09:00-12:00 Uhr
Dienstag:
09:00-12:00 Uhr
Donnerstag:
14:00-17:30 Uhr
Freitag:
09:00-12:00 Uhr
Rufnummern
Pfarramt/Friedhofsverwaltung
Tel.: 03723 6527-0 / Fax: 6527-22
14
Tel.: 03723 6527-19
Tel.: 03723 626877
Tel.: 037203 4006
Sehr geehrte Bürger und Freunde von
Oberlungwitz!
Seit September letzten
Jahres sammelt die
Oberlungwitzer Kirchgemeinde Spendengelder für eine dringend notwendige Sanierung der Jehmlich-Orgel
in der St.-Martins-Kirche. Von den 3 Manualen (Klaviaturen) des 1931 erbauten
Instruments sind nur noch 2 bespielbar.
Der Magazinbalg, welcher den Wind zum
Orgelspielen liefert, ist in äußerst bedenklichem Zustand. Undichte Stellen sind
momentan notdürftig mit Gewebeband
abgeklebt. Außerdem sind die elektrischen Kontakte im Spieltisch sowie die
Ventilmagnete stark korrodiert, was zu
Tonausfällen führt. Dazu kommen notwendig gewordene Arbeiten am Pfeifenwerk, z. B. die Stabilisierung der Orgelprospektpfeifen (= sichtbare Orgelpfeifen
der „Orgelansicht“). Mit der geplanten
Sanierung kommen auf die Kirchgemeinde Kosten in Höhe von 97.000 EUR zu.
Bis heute sind 8.464,27 EUR Spendengelder eingegangen (Stand: 31.12.2010).
Die Kirchgemeinde dankt allen bisherigen
Spendern an dieser Stelle ganz herzlich.
Mit jedem finanziellen Beitrag rückt die
geplante Orgelsanierung näher. Doch um
vielleicht schon 2012 mit dem Sanierungsvorhaben beginnen zu können, benötigen wir weiterhin Ihre Unterstützung.
Neben den zu erwartenden Fördermitteln
ist schätzungsweise mindestens ein Drittel der Gesamtkosten von der Kirchgemeinde selbst zu tragen. Soll die St.-Mar-
STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • NICHTAMTLICHER TEIL
tins-Kirche auch in Zukunft lebendiger
(Orgel) Klangraum von zentraler kultureller und religiöser Bedeutung für Oberlungwitz bleiben, sind wir auf die Unterstützung aller Bürger und Freunde dieses
Ortes angewiesen. In Konzert und Gottesdienst bringt die Orgel der St.-MartinsKirche den ihr eigenen Beitrag zum kulturellen Leben unseres Ortes mit ein. Wenn
Sie die Orgelsanierung finanziell unterstützen möchten, können Sie Ihre Spende mit dem Vermerk „Spende für Orgel“
auf folgendes Konto der Kirchgemeinde
überweisen: Sparkasse Chemnitz, BLZ:
87050000, KTN: 3606002970
Geben Sie bitte bei der Überweisung Ihre
Adresse an, wenn Sie eine Spendenbescheinigung möchten.
Bei Spenden ab 50,- EUR erhalten Sie eine Spendenurkunde. Bei Spenden ab
2500,- EUR besteht zusätzlich die Möglichkeit, den Namen des Spenders in eine
Stifterplatte eingravieren zu lassen. Näheres dazu erfahren Sie bei mir (Tel.
03723 626877).
Es grüßt Sie herzlich
Kantor Johannes Baldauf
Landeskirchliche Gemeinschaft Oberlungwitz
Sie möchten zuhören? oder fragen? oder
reden? Impulse für den Alltag bekommen? Orientierung und Maßstab im Leben finden? Wir laden Sie dazu herzlich
zu den angegebenen Veranstaltungen in
unser Gemeinschaftshaus in Oberlungwitz, Am Bach 13, ein.
• Jung und Alt sonntags, 19:00 Uhr
• EC-Jugendkreis und Junge Gemeinde
freitags, 19:30 Uhr
• Kinder und Teenies samstags, 09:30
Uhr
• Kreis Junge Erwachsene am Dienstag,
dem 08. und 22. Februar, 19:30 Uhr
• Frauenbibelkreis am Samstag, dem 12.
Februar, 16:00 Uhr
• Abend für Frauen am Montag, dem 21.
Februar, 19:30 Uhr
• Arbeit mit der Bibel am Donnerstag,
dem 17. Februar, 17:00 Uhr
• Gesprächskreis am Samstag, dem 26.
Februar, 19:30 Uhr
Der Impuls: Haben Sie das schon einmal
beobachtet, wenn kleine Kinder sich die
Händchen vor’s Gesicht halten und meinen, so könne sie niemand mehr sehen?
Nur weil sie die anderen nicht sehen. Das
ist zum Schmunzeln. Dabei verhalten wir
Erwachsenen uns oft ganz ähnlich. Wir
meinen, wir könnten Sachen im Verborgenen tun: den Partner betrügen, die eigene Firma ausnutzen oder das Finanzamt hintergehen... Was wir dabei vergessen: Gott ist allmächtig und allgegenwärtig. Ihm bleibt nichts verborgen. Aber
Achtung: das ist keine Drohung, sondern
ein Trost. Gott hat uns geschaffen und
hält unser Leben in der Hand. Wir brauchen uns nicht zu verstecken. Aber wir
müssen uns entscheiden, ob wir mit ihm
oder ohne ihn leben wollen. Diese Entscheidung hilft uns. Dann hat das Versteckspiel ein Ende.
„Gott der Herr rief Adam und sprach zu
ihm: Wo bist du?“ (die Bibel, 1.Mose 3).
Lesen Sie doch mal diese Geschichte
weiter.
Reinhard Flämig
Gemeinschaftsleiter
p
ANZEIGEN
Spruch
Die Welt ist voll von
kleinen Freuden,
die Kunst besteht nur
darin,
sie zu sehen!
(Chinesisches Sprichwort)
Stadtwerke
Oberlungwitz
GmbH
Hofer Straße 221,
Telefon: 03723 42596
Sprechzeiten der Stadtwerke
Oberlungwitz GmbH
Dienstag:
09:00 – 12:00 Uhr
und 13:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr
und 13:00 – 18:00 Uhr
15
STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • NICHTAMTLICHER TEIL
Frauen und Beruf e. V.
ambulant betreutes
Wohnen
help-Verein e. V. Hohenstein-Er.
Schillerstraße 9, 09337 Hohenstein-Ernstthal
Fon: 03723 679885, Fax: 03723 679887, E-Mail: [email protected]
für chronisch psychisch kranke/
seelisch behinderte Menschen
und für geistig behinderte Menschen
Kursangebote im Monat Februar 2011
Kursangebot
PC–Grundkurs,
ausgerichtet auf:
Windows XP
Windows Vista
Windows 7
Anzahl der
Doppelstunden
Termin
0012
09.02. –
23.02.2011
Tag
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Uhrzeit
10:00
10:00
10:00
10:00
–
–
–
–
11:30
11:30
11:30
11:30
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Internet– Grundkurs 0009
22.02. –
08.03.2011
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
13:30
13:30
13:30
13:30
–
–
–
–
15:00
15:00
15:00
15:00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Fotobildbearbeitung 0009
09.03. –
23.03.2011
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
13:30
13:30
13:30
13:30
–
–
–
–
15:00
15:00
15:00
15:00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Excel-Grundkurs
auf
Anmeldung
0012
Der Unterricht findet in den Räumen des help-Vereins in der Schillerstr. 9 in 09337 Hohenstein-Er. statt.
Telefonische Anmeldungen werden unter der o. g. Rufnummer entgegen genommen
oder persönlich montags bis donnerstags von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Anne-Rose Illing, stellv. Vereinsvorsitzende
p
Wenn Sie Fragen zu unserem Angebot
haben oder sich von uns betreuen lassen
möchten, wenden Sie sich bitte an uns
über die angegebenen Adressen. Wir informieren Sie gern über unsere Unterstützungsmöglichkeiten.
Frauenzentrum Hohenstein-Er.
Friedrich-Engels-Str. 24
09337 Hohenstein-Ernstthal
Sprechzeit:
Donnerstag: 15:00 – 16:00 Uhr
Beratungsstelle
für ambulant betreutes Wohnen
Schulstraße 17
09337 Callenberg/OT Langenchursdorf
Sprechzeit:
Dienstag: 09:30 – 12:00 Uhr
Telefon: 037608 27142
Ansprechpartner: Herr Beyer, Herr Berndt
Der Aufbau unseres ambulant betreuten
Wohnens wird gefördert durch die
Deutsche Behindertenhilfe Aktion Mensch e. V.
p
ANZEIGEN
16
STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • NICHTAMTLICHER TEIL
Hilfe für Analphabeten über kostenlose
Rufnummer
ANZEIGEN
Seit September 2010 hat die Koordinierungsstelle Alphabetisierung eine kostenfreie Nummer aus dem deutschen Festnetz geschaltet. Hierüber können interessierte Personen und Betroffene Kontakt zu koalpha aufnehmen und sich zum Thema informieren, beraten lassen oder einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren. Bitte vergessen Sie nicht: In Sachsen leben
mehr als 200.000 Menschen, die Schwierigkeiten beim Lesen
und Schreiben haben. Wir helfen unkompliziert, anonym und
kostenlos. Haben auch Sie Familienangehörige, Freunde oder
Bekannte, die Hilfe brauchen? Dann zögern Sie nicht. Telefon:
0800 33 77 100 (0 Ct. aus dem dt. Festnetz).
Ansprechpartnerin für die Landkreise Chemnitz, Mittelsachsen,
Meißen und Zwickau ist Karin Klemm. Sie berät Betroffene und
andere Interessenten telefonisch, aber auch gern vor Ort u. a.
zu Kursangeboten. Sie erreichen Karin Klemm unter Telefon
0371 33510 192 oder unter [email protected]. Weitere
Informationen zu koalpha finden Sie im Internet unter www.koalpha.de.
Kontakt:
Ingrid Ficker
Projektkoordinatorin
Koordinierungsstelle Alphabetisierung
c/o Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH
L.-F.-Schönherr-Str. 32, 08523 Plauen
Tel.: 03741 71940-414, Fax: 03741 71940-1
E-Mail: [email protected]
p
ANZEIGEN
17
STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • NICHTAMTLICHER TEIL
Werden Sie Gastfamilie für Julian aus Kolumbien
„Ich heiße Julian, bin 16 Jahre alt und
komme aus der Hauptstadt Kolumbiens,
Bogotá. Ich bin nett, freundlich und ehrlich. Wie alle jungen Leute habe ich sehr
viele Interessen. Nach der Schule spiele
ich gerne zusammen mit meinen Freunden Fußball, aber auch Golfen macht mir
Spaß und als ein typischer Kolumbianer
liebe ich Tanzen. Das ist sehr entspannend. Ich habe zwei ältere Schwestern:
Carol ist gerade fertig mit ihrem Jurastudium und Fernanda ist noch mittendrin.
Zu meinen Eltern habe ich eine super Beziehung. Außerdem bin ich ein aufmerksamer Schüler und liebe das Fach Sport.
Ich freue mich schon sehr auf mein Austauschjahr in Deutschland und die neuen
Menschen, die ich kennen lernen werde.“
Holen Sie sich die Welt nach Hause
Gastfamilie kann jede Familie werden –
auch Alleinerziehende und kinderlose Paare sind eingeladen, einen Gastschüler aufzunehmen. Wichtig sind Aufgeschlossenheit und die Bereitschaft, sich einem jungen Menschen und seiner Kultur zu öffnen. Dazu brauchen Sie kein großes Haus
oder Extrazimmer – ein freies Bett, ein
Platz am Tisch und ein offenes Herz genügen, um als Gastfamilie Teil dieser interkulturellen Begegnung zu werden.
lich kommen so etwa 800 Schüler zwischen 16 und 18 Jahren für ein Schuljahr
nach Deutschland, leben in einer Gastfamilie und gehen zur Schule.
Möchten Sie Gastfamilie werden?
Dann rufen Sie uns an:
AFS Interkulturelle Begegnungen e.V.
Regionalbüro Ost
Gabriele Brandt und Mirjam Lucas
Telefon: 030 311 028-15 /-17
E-Mail: [email protected]
www.afs.de/gastfamilie
p
Über AFS
AFS Interkulturelle Begegnungen e. V. organisiert seit über 60 Jahren Schüleraustauschprogramme für Jugendliche. Jähr-
Wer sucht ein
außergewöhnliches
Geschenk?
Diakonie – Stadtmission
Chemnitz e. V.
Im Rahmen des Strumpffestes 2011 werden am 14.05.2011 Fallschirmspringer
über dem Festgelände abspringen. Es
besteht die Möglichkeit für zwei Personen, einen Tandemsprung mitzumachen.
Wer Interesse hat, kann sich im Rathaus
unter der Tel.-Nr. 03723 405-14 bei Frau
Löffler melden.
Sie würden gerne mehr über Julian erfahren? Julian nimmt am Austauschprogramm von AFS Interkulturelle Begegnung
e. V. teil. Er sucht eine liebevolle und
herzliche Gastfamilie, die ihn als Familienmitglied aufnimmt und wie ihr eigenes
Kind behandelt – mit allen Rechten und
Pflichten. Lernen Sie so miteinander und
voneinander eine andere Kultur kennen.
Telefonseelsorge:
Aus Worten können Wege werden
0800-1110111 oder 0800-1110222
anonym • gebührenfrei
• rund um die Uhr
p
A.-C. Löffler
Ärztlicher Bereitschaftsdienst der Allgemeinärzte für das
Gebiet Hohenstein-Er. / Oberlungwitz / Gersdorf / Bernsdorf / Wüstenbrand /
Hermsdorf / Lichtenstein / St. Egidien / Rödlitz / Heinrichsort / Rüsdorf /
Lobsdorf / Kuhschnappel
Notfalldienst:
•
•
•
montags, dienstags und donnerstags von 19:00 bis 07:00 Uhr
mittwochs und freitags von 14:00 bis 07:00 Uhr
samstags, sonntags und feiertags von 07:00 bis 07:00 Uhr
Datum
Telefon
05.02.2011
06.02.2011
07.02.2011
08.02.2011
09.02.2011
10.02.2011
11.02.2011
12.02.2011
0371 2780450
0371 2780450
0172 3559621
0163 7858862
0371 2780450
0172 3725848
0173 9564316
0371 2780450
Praxis
03723 3177
03723 412207
Datum
Telefon
Praxis
13.02.2011
14.02.2011
15.02.2011
16.02.2011
17.02.2011
18.02.2011
19.02.2011
20.02.2011
0371 2780450
0174 9033567
0177 2169269
0371 2780450
0173 9564316
0371 2780450
0371 2780450
0371 2780450
037204 5360
037204 5193
03723 412207
Datum
Telefon
Praxis
21.02.2011
22.02.2011
23.02.2011
24.02.2011
25.02.2011
26.02.2011
27.02.2011
28.02.2011
0179 7001988
0172 3704062
0371 2780450
0162 2395914
0371 2780450
0371 2780450
0371 2780450
0177 4386069
037204 5300
Praxis Dr. Kreußlein vom 07.02. bis 11.02.2011 und Praxis Dr. Steger vom 18.02. bis 01.03.2011 geschlossen!
Eventuelle Änderungen bei Bereitschaftsdiensten sind der Freien Presse zu entnehmen! Darüber hinaus ist die Rettungsstelle unter der Tel.Nr. 0375 19222 immer aktuell informiert.
Des Weiteren wird der Dienstplan im Internet unter www.trans-medic.de ebenfalls hinterlegt (auch aktuelle Änderungen).
Bereitschaftsdienste der Apotheken
bis 10.02.
Dienstbereitschaft jeweils 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages
Rosen-Apotheke Lichtenstein,
23.02.-24.02.
Humanitas-Apotheke Hohenstein-Er.,
Glauchauer Straße 37a, Tel. 037204 2046
Immanuel-Kant-Str. 30, Tel. 03723 627763
11.02.-17.02.
Löwen-Apotheke Oberlungwitz,
Hofer Straße 207, Tel. 03723 42173
25.02.-03.03.
Schloss-Apotheke Lichtenstein,
Innere Zwickauer Straße 6, Tel. 037204 87800
18.02.-20.02.
Mohren-Apotheke Hohenstein-Er.,
Altmarkt 18, Tel. 03723 2637
04.03.-10.03.
Aesculap-Apotheke Mülsen OT St. Jacob,
St. Jacober Hauptstr. 82, Tel. 037601 3990
21.02.-22.02.
City-Apotheke Hohenstein-Er.,
Weinkellerstraße 28, Tel. 03723 62940
18
STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011 • NICHTAMTLICHER TEIL
Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst
Tierärztlicher
Bereitschaftsdienst
Notfalldienst (jeweils mit telefonischer Voranmeldung)
• montags, dienstags und donnerstags von 19:00 bis 22:00 Uhr sowie
• mittwochs und freitags von 14:00 bis 22:00 Uhr
• Wochenend- und Feiertagsdienst sowie an Brückentagen von 07:00 bis 22:00 Uhr
bis 24.02.
Tierklinik Chemnitz,
Adelsbergstraße 80-82,
Chemnitz,
Telefon: 0371 517770
und 0172 3462552
Sprechstunde (jeweils ohne telefonische Voranmeldung)
• Wochenend- und Feiertagsdienst sowie an Brückentagen von 09:00 bis 11:00 Uhr
Name
Frau Dipl.-Med. D. Oehme
Frau FÄ F. Walther
Frau Dipl.-Med. B. Reichel
Frau Dipl.-Med. M. Krüger
Frau Dipl.-Med. K. Schulze
Anschrift
Glauchauer Straße 37a, Lichtenstein
Glauchauer Straße 37a, Lichtenstein
Ernst-Thälmann-Siedlung 12a, Hoh.-Er.
Pölitzstraße 65, Hohenstein-Er.
Hofer Straße 221, Oberlungwitz
bis 06.02.
Frau Dipl.-Med. Oehme
07.02. – 10.02. Frau FÄ Walther
11.02.
Frau Dipl.-Med. Krüger
12.02. – 13.02. Frau Dipl.-Med. Krüger
14.02. – 17.02. Frau Dipl.-Med. Reichel
18.02.
Frau Dipl.-Med. Schulze
19.02. – 20.02. Frau Dipl.-Med. Schulze
21.02. – 24.02. Frau Dipl.-Med. Krüger
25.02.
Frau Dipl.-Med. Oehme
26.02. – 27.02. Frau Dipl.-Med. Oehme
28.02. – 03.03. Frau FÄ Walther
04.03.
Frau Dipl.-Med. Krüger
05.03. – 06.03. Frau Dipl.-Med. Krüger
07.03. – 10.03. Frau Dipl.-Med. Oehme
Telefon
037204 2304 od. 0171 6202342
037204 2304 od. 0172 1936151
03723 42869 od. 0160 96236396
03723 711120 od. 0162 1596660
03723 42909 od. 0162 2866851
25.02. – 03.03.
(Kleintiere!)
Dr. med. vet. G. Scholz,
Michelner Straße 5,
Lichtenstein,
Telefon: 037204 2628
Notsprechstunde 09:00 – 11:00 Uhr
Notsprechstunde 09:00 – 11:00 Uhr
Notsprechstunde 09:00 – 11:00 Uhr
Notsprechstunde 09:00 – 11:00 Uhr
Notsprechstunde 09:00 – 11:00 Uhr
p
04.03. – 10.03.
Tierklinik Chemnitz,
Adelsbergstraße 80-82,
Chemnitz,
Telefon: 0371 517770
und 0172 3462552
p
19
STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 02/2011
20

Documentos relacionados