Der Hochschulabsolvent - Bayerische Architektenkammer

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Der Hochschulabsolvent - Bayerische Architektenkammer
Der Hochschulabsolvent
Eine Orientierungshilfe für
Absolventen der Fachrichtung
Landschaftsarchitektur
2
Inhalt
1.
Präambel
3
2.
Einführung
7
3.
Das Management im
Landschaftsarchitekturbüro
8
4.
Leistungsbild Objektplanung Freianlagen
§15 HOAI
14
5.1 Leistungsbild Landschaftsplan §45 HOAI
49
5.2 Leistungsbild Grünordnungsplan §46 HOAI
67
5.3 Leistungsbild Landschaftsrahmenplan
§47 HOAI
81
5.4 Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie
§48 HOAI
96
5.5 Leistungsbild Landschaftspflegerischer
Begleitplan §§ 49, 49a HOAI
114
5.6 Pflege- und Entwicklungsplan §49b, c HOAI
131
5.7 Sonstige landschaftsplanerische und
städtebauliche Leistungen, städtebauliche
Rahmenpläne §50, §42 HOAI
141
6.1 Leistungsbild Räumliche Fachplanung
§§6, 15, 40, 45-50, 55, 57 HOAI
154
6.2 Erstatten von Gutachten
159
6.3 Moderation
161
7. Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen
163
8. Impressum
169
1. Präambel
3
Nach bestandenem Studium in den Fachrichtungen Architektur,
Städtebau, Innen- und Landschaftsarchitektur ist nach dem
Bayerischen Architektengesetz eine praktische Tätigkeit in der
entsprechenden Fachrichtung von derzeit zwei Jahren erforderlich, um
anschließend – nach förmlicher Aufnahme und Eintragung in die
Architektenliste – die Berufsbezeichnung Architekt/in,
Innenarchitekt/in oder Landschaftsarchitekt/in bzw. nach Eintragung in
die Liste der Stadtplaner die Berufsbezeichnung Stadtplaner/in führen
zu dürfen.
Den Absolventen soll in der Zeit zwischen dem Studienabschluss und
der Führung der Berufsbezeichnung eine breit angelegt praktische
Tätigkeit möglichst unter Anleitung zuteil werden. Dies darf nicht
heißen, dass die Einstellung eines Absolventen mit der Einstellung
eines „Auszubildenden“ verglichen werden darf.
Die vorliegende Orientierungshilfe richtet sich an die Absolventinnen( 2 ) und Absolventen( 2 ) des Hochschulstudiums der
Landschaftsarchitektur. Sie beschreibt den Kernbereich der
Leistungsbilder dieser Fachrichtungen und benennt die
Kompetenzbereiche, in denen überwiegend technisch-geschäftliche
Kenntnisse über die Abwicklung innerhalb eines Büros sowie
Fähigkeiten zur Koordinierung und zur Umsetzung einer Planung
erworben werden sollen
Der Landschaftsarchitekt als Treuhänder seiner Bauherrn und
Auftraggeber muss in allen Bereichen der Planung und
Baudurchführung ein kompetenter Ansprechpartner sein. Dies setzt
neben einem erfolgreichen Studium viel Praxiserfahrung voraus.
Leistungsbild
Die Sicherstellung des vom Bauherrn gewünschten Erfolgs unter
Berücksichtigung aller baurechtlichten Belange, die Komplettierung
eines guten Entwurfs hinsichtlich der einzuhaltenden Normen und
Richtlinien sowie die Bewältigung des Mikrokosmos’ „Baustelle“ mit
seinen eigenen Gesetzen können im „Simulator Hochschule“ nicht
umfassend trainiert werden.
Die Liberalisierung der Baugenehmigungsverfahren weist den
Architekten mehr Verantwortung zu. Architekten stehen in
zunehmender Konkurrenz zu anderen Berufsgruppen. Die Aufgabe der
Architektenkammern ist es, dafür zu sorgen, dass die
Berufsbezeichnung „Architekt“, „Stadtplaner“ „Innen-“ und
„Landschaftsarchitekt“ für die Qualifikation und Qualität stehen, die
Bauherr und Gesellschaft erwarten.
-
Architekten, Stadtplaner, Landschafts- sowie Innenarchitekten
arbeiten im Rahmen des ihnen erteilten Auftrags nach den
anerkannten Regeln der Baukunst und –technik gemäß den
einschlägigen gesetzlichen Grundlagen und sind für ihren
Aufgabenbereich
verantwortliche Gestalter, Planer und Organisatoren,
Treuhänder des Auftraggebers,
verantwortlicher Entwurfsverfasser gemäß BayBO,
Koordinatoren im gesamten Planungsprozess“, d. h. sie koordinieren
und integrieren alle an der Planung und der Baumaßnahme beteiligten
Fachdisziplinen.
4
Damit verbunden sind
- die Beratung und Betreuung des Auftraggebers in den mit der Planung
und Ausführung des Bauvorhabens zusammenhängenden
Problemstellungen,
- die Koordinierung der Planung und Ausführung,
laufende Kostenkontrolle sowie
- die Rationalisierung von Planung und Ausführung.
-
Architekt, Landschafts- und Innenarchitekt sind damit Sachverwalter
für
kontrollierte Qualität in der Planung und am Bau,
technische, energetische und konstruktive Perfektion,
Schadensfreiheit,
Wirtschaftlichkeit,
Kosten- und
Terminsicherheit.
Neben der zunehmenden Spezialisierung in der Bauindustrie, in den
Bauberufen und in der Architektur sowie durch die Veränderungen der
Berufsausübung durch elektronische Medien gibt es eine Reihe neuer
Zusammenhänge, in denen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben
sind.
Im Berufsfeld der Landschaftsarchitekten sind zwei Hauptrichtungen
zu unterscheiden:
- Freianlagen (Objektplanung)
- Landschaftsplanerische Leistungen
sowie Überschneidungen in verschiedensten Kombinationen.
Eintragungsvoraussetzungen
Die als Eintragungsvoraussetzung geforderte zweijährige praktische
Tätigkeit dient dazu, die im Studium erlangten Kenntnisse zu vertiefen
und weiter zur Berufsbefähigung auszubauen.
Mit dieser Orientierungshilfe soll der Absolvent die Möglichkeit
erhalten, einen umfassenden Einblick in die Organisation eines
Architekturbüros( 1 ) sowie in den Ablauf und die Abwicklung der
Projektarbeit zu gewinnen. Nur wer in der Praxis alle Teilbereiche des
Planungs- und Bauprozesses unter fachkundiger Lenkung bearbeitet
hat, kann später das hohe Qualitätsniveau gewährleisten, für das der
Architekt seinem Bauherren gegenüber verantwortlich ist.
Die Orientierungshilfe zeigt sowohl dem Absolventen als auch dem
ausbildenden Landschaftsarchitekten( 1 ) die wesentlichen Arbeitsfelder
eines Büros im Rahmen der Planung und Objektüberwachung auf.
Sie soll die Arbeit des Absolventen als wirksames Hilfsmittel begleiten
und dabei gleichzeitig als Kontrolle für die Erfüllung der für die
Eintragung in die Architektenliste geforderten Kriterien dienen. Im
Kapitel „Management im Landschaftsarchitekturbüro“ werden dabei
auch solche Themen und Aufgaben behandelt, die über die
Leistungsbeschreibungen der HOAI hinaus gehen, wie etwa die
Führung, Steuerung und Verwaltung eines zeitgemäßen
Architekturbüros.
Orientierungshilfe, Fortbildungsveranstaltungen und intensive
Betreuung in den Architekturbüros sind für den Absolventen
entscheidende Grundlagen, um sich während der gesetzlich
vorgeschriebenen Praxiszeit vor der Eintragung gezielt in die
Berufsaufgaben einarbeiten zu können. Sie sind damit ein wesentlicher
Beitrag zur Qualitätssicherung innerhalb des Berufsstandes.
5
Mit dieser Orientierungshilfe wird versucht, die Tätigkeiten und
Kenntnisse innerhalb der Berufsbilder möglichst umfassend zu
beschreiben. Nachdem den einzelnen Tätigkeiten und Kenntnissen
unterschiedliche Gewichtungen zukommen, wurden diese in drei
Kategorien aufgeteilt.
Die Kategorie „Kenntnisse“ beschreibt Informationen, Kenntnisse
und Fähigkeiten, die zur Eintragung nachgewiesen werden müssen.
Die Kategorie „Mitwirkung“ beschreibt Informationen, Kenntnisse und
Fähigkeiten, bei denen es ausgesprochen sinnvoll ist, als Absolvent
mitarbeiten zu dürfen, die jedoch nicht zur Eintragung abgefragt
werden.
Eine dritte Kategorie, ohne Kennzeichnung, beschreibt
Informationen, Kenntnisse und Fähigkeiten, die innerhalb der Tätigkeit
zusätzlich anfallen können.
Diese Orientierungshilfe soll den Absolventen Unterstützung in allen
Leistungsphasen der Planung bieten und bei der fachgerechten
Durchführung eines Projekts helfen. Natürlich kann sie nicht die
umfangreiche Fachliteratur zu Spezialthemen ersetzen. Sie will dazu
anregen, sich mit einzelnen Themen intensiver auseinander zu setzen.
Neben der Hilfestellung für junge Kollegen soll die Orientierungshilfe
den praxiserfahrenen Architekten den Umfang der Leistungen
aufzeigen, die für die Eintragung in die Architektenliste erforderlich
sind. Hiermit ist die Bitte an die Büroinhaber, Vorgesetzten und
Verantwortlichen in Behörden verbunden, die Absolventen der
Hochschulen entgegen der vorherrschenden Tendenz zur
Spezialisierung möglichst umfassend einzusetzen.
Der Vorstand der Bayerischen Architektenkammer
im Juni 2003
6
Anmerkungen und Fußnoten
Die Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur sowie Stadtplanung
werden jeweils in eigenen Orientierungshilfen behandelt.
( 1 ) Die Orientierungshilfe für Absolventen der Fachrichtungen
Architektur und Innenarchitektur wurden vom Vorstand der Bayerischen
Architektenkammer am 26.06.2003 beschlossen.
( 1 ) Die Orientierungshilfe für Absolventen der Fachrichtung
Landschaftsarchitektur wurden vom Vorstand der Bayerischen
Architektenkammer am 24.03.2004 beschlossen
Aus Gründen der Sprachökonomie steht das Wort „Architekt“ im
folgenden auch für die Berufsbezeichnung „ Landschaftsarchitekt“ und
auch für die jeweils weibliche Form, gemäß Art.1 des u.a.
Baukammerngesetzes (BauKaG)
( 2 ) Aus gleichem Grund steht das Wort „Absolvent“ nachfolgend auch
für die weibliche Form.
Ergänzt um das am 01.Juli 2007 in Kraft getretene Gesetz über die
Bayerische Architektenkammer und die Bayerische IngenieurekammerBau (Baukammerngesetz – BauKaG) vom 09. Mai 2007
2. Einführung
7
Erforderliche Schwerpunkte für
die Eintragung (Anforderungen
des Eintragungsausschusses) Kompetenzfelder /
Erfahrungsbereiche
Nach einer umfassenden Ausbildung im jeweiligen Studiengang und
einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung ist der Absolvent
berechtigt, den akademischen Grad Diplomingenieur [Dipl.-Ing. bzw.
Dipl.-Ing. (FH) ], Master bzw. Bachelor zu führen. Um auch die
Berufsbezeichnung Landschafts-, bzw. Innenarchitekt oder Stadtplaner
führen zu können, bedarf es des erfolgreichen Abschlusses eines
entsprechenden Studiums von mindestens sechs Semestern und
zusätzlich einer zweijährigen Berufspraxis. Studienabschluss und
Berufspraxis sind die vom Gesetzgeber festgelegten Voraussetzungen
für die Eintragung in die Architektenliste bzw. Liste der Stadtplaner bei
der Bayerischen Architektenkammer.
Erst die Eintragung begründet die Berechtigung zur Führung der
gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung. Über die Eintragung
entscheidet der autonome Eintragungsausschuss.
Mit dem Antrag auf Eintragung in die Architektenliste bzw. Liste der
Stadtplaner sind Formblätter über die praktische Tätigkeit beizulegen,
anhand derer der Eintragungsausschuss prüft, ob die nachgewiesene
Berufspraxis den gesetzlichen Anforderungen für die Eintragung
entspricht.
Der Absolvent kann daraus entnehmen, welche Schwerpunkte für die
Eintragung gesetzt und in welchen Tätigkeitsbereichen gründliche
Erfahrungen innerhalb der Berufspraxis gefordert werden.
Diese Tätigkeiten sind in den nachfolgenden Kapiteln mit „Kenntnisse“
bezeichnet und Pflichtaufgaben für den Absolventen.
Die Beteiligung an den mit „Mitwirkung“ gekennzeichneten
Leistungsbereichen ist empfehlenswert, jedoch nicht im einzelnen
nachzuweisen.
Wünschenswert sind Erfahrungen in Verhandlungen mit Auftraggebern
sowie kompetentes Auftreten gegenüber Bauherren, auf den Baustellen
und in der Öffentlichkeit. Die Fähigkeit zur Teamarbeit mit
Berufskollegen, Ingenieuren, Projektanten und Fachleuten aller an der
Planung und am Bau beteiligten Berufssparten soll entwickelt werden.
Das Planen und Bauen wird zunehmend komplexer und komplizierter.
Die Anzahl der an der Planung und Ausführung fachlich Beteiligten
wächst, die bereits bestehende Vielfalt an Bau- und Ausbaumaterialien
nimmt stetig zu und damit wachsen die Anforderungen an Konstruktion
und Technik. Gesetze und Regelungen unterliegen einem fortwährenden Wandel. Dementsprechend steigen die Ansprüche an die
Fachkompetenz des Landschaftsarchitekten.
Nicht in allen Fällen wird es möglich sein, sich alle Aufgabenfelder
entsprechend ihrer Relevanz praktisch innerhalb des Büros zu
erarbeiten. Die Teilnahme an geeigneten Seminaren der Akademie für
Fort- und Weiterbildung der Bayerischen Architektenkammer kann
dabei Ausgleich schaffen.
Stetige berufliche Weiterbildung ist eine Selbstverständlichkeit für alle
Landschaftsarchitekten, für den Berufsanfänger wie für den
langjährigen Praktiker, für den Freischaffenden ebenso wie für den
Angestellten.
3. Management im Landschaftsarchitekturbüro
8
Für den Absolventen ist es wichtig, Einblicke in die Führungs-,
Steuerungs- und Verwaltungsaufgaben der Geschäftsleitung im Büro
zu erhalten. Dadurch soll die Aneignung von Managementkompetenz
gefördert werden.
Fachliche Zielsetzung / Inhalte
Wesentliche Organisations- und Managementaufgaben sind:
- der Kontakt mit dem Auftraggeber von der Projekt-Akquisition bis hin
zu Dokumentation und Service,
- die wirtschaftliche Planung und Kontrolle der Projektarbeit,
- die Nachkalkulation des Projekts und Einblicke in die bürointerne
Kapazitäts- und Investitionsplanung,
- die Erfassung von Referenzobjekten
- Entwicklung eines bürospezifischen Erscheinungsbildes.
Nachstehendes Schema soll die Beziehung zwischen Büro- und
Projektebene, zwischen projektunabhängigen und projektbezogenen
Aufgaben verdeutlichen
9
Management-Aufgaben auf
Büro- und Projektebene
Büroebene
Projektebene
Erscheinungsbild des Büros
Büro – Strategie
Marketing- /
Akquisitionskonzept
Planungsaufgabe
Planungsbedarf
Projektakquisition
Leistungsangebot und
Honorarermittlung
Vorkalkulation
Vertragsgestaltung Vertragsumfang/Leistungsinhalte
Abgleichen von Ertragsziel
und Mitteleinsatz
Projektplanung:
Zeit- und Kapazitätsplanung
Kontrolle des Projektstandes
Statuskalkulation
Zeit- und Kostenerrechnung
Nachkalkulation
Projektabrechnung
Rechnungserstellung
Büroplanung:
Kapazität, Investitionen
Projektdokumentation
Verbesserung der Marketingund Akquisestrategien
Fortschreibung der
Referenzen
Projektakquisition
10
A. Planung und Technik
technische Anforderungen der
Projekte
Einarbeitung in die speziellen technischen Anforderungen des
jeweiligen Projekts bzw. des Leistungsumfangs, Abgleich mit dem
bürointernem Know-how
Mitwirkung
Sonderfachleute
Prüfung der Notwendigkeit von Sonderfachleuten, Einblick in die
generelle Zusammenarbeit des Büros mit Sonderfachleuten
Mitwirkung
technische Ausstattung
des Büros
Umgang mit der technischen Ausstattung des Büros (EDV, CAD, GIS,
Vermessungsinstrumente etc.), Einblicke in Einsatz und Wartung der
technischen Ausstattung sowie ihrer wirtschaftlichen Bedeutung
Kenntnisse
technisches Know how
technischer Informationsstand
des Büros
Einblicke in die Bibliothek des Büros, bürospezifische Normensammlungen, Detailsammlungen, technische Dienstleistungen
(Vermessung, Modellbau, EDV-Support etc.)
Kenntnisse
Beschaffung
Erläuterung der bürointern üblichen Beschaffung von Ausstattungen,
Büro- Material, Dienstleistungen etc.
Mitwirkung
ökologische bzw. umweltökonomische Aspekte im
Büro / in der Projektabwicklung
Diskussion der ökologischen und umweltökonomischen Überlegungen
und Ansätze im Büro (Geräte- und Materialeinsatz, Ver- und
Entsorgung) und bei der Projektabwicklung (Empfehlung /
Ausschreibung umweltverträglicher Produkte, Zusammenarbeit mit
öko-auditierten Firmen)
Mitwirkung
B. Kostenmanagement
Projektkalkulation
Einblick in die bürointerne Vor-, Status- und Nachkalkulation der
Projekte und der dazu verwendeten Hilfsmittel (Zeit- und
Kostenerfassungssystem des Büros)
Mitwirkung
Zeiterfassung
Erläuterung und Anwendung des bürointernen Zeiterfassungssystems
(EDV-Tool, Stundenzettel etc.), Dokumentation der Leistungen für
Abrechnung von Zeithonorar
Mitwirkung
Kapazitätsplanung
Einblick in die bürointerne zeitliche, räumliche, personelle und
finanzielle Planung; Mitwirkung daran durch eigene Zeitansätze und
Aufwandsabschätzung
Mitwirkung
Rechnungsstellung
Formale Ausarbeitung von Honorar- Abschlags- und Schlußrechnungen, Führung und Darstellung der Nachweise für den
Auftraggeber (Stundennachweis, Fahrtennachweis, Nachweis von
Kopien, Pausen, Plots etc)
11
Investitionen
Umgang der Büroleitung mit Investitionen, technischen Neuerungen
etc.
Kalkulation / Abrechnung des Einsatzes von Investitionen wie EDVEinsatz, Plotter, Scanner, Datenleitung etc.
Einblicke
C. Recht und Gesetz,
Verordnungen und Richtlinien
Vertragsrecht
Einblicke in das Vertragsrecht für Architekten, Kenntnis der HOAI und
ggf. der Kommentare zur HOAI, der VOF (Verdingungsordnung für
freiberufliche Leistungen), von büro- und auftraggeberspezifischen
Vertragsmustern (HIVKOM u.ä.)
Einblicke in die Grundzüge der Haftung gegenüber dem Auftraggeber
Mitwirkung
Sammlung von Verordnungen
und Richtlinien
Einblick in die Büro-Bibliothek und die vorhandenen Verordnungen,
Richtlinien, Empfehlungen, Leitfäden
Kenntnis der Aktualisierungs- und Beschaffungsmodalitäten
Mitwirkung
D. Projekt- und
Büroorganisation
Akquisition
Teilnahme an „Akquisitionsgesprächen“, Bürovorstellungen, Umgang
mit Referenzunterlagen
Einblicke
Ermittlung des Leistungsumfangs
und der Aufgabenstellung
Formulierung der Aufgabenstellung mit grobem Raum- und
Funktionsprogramm, Beschreibung des Leistungsbildes mit evt. zu
erbringenden Besonderen Leistungen, überschlägige Massen- und
Kostenermittlung
Mitwirkung
Mitwirkung an der
Angebotserstellung
Kontakt mit Bauherren / Auftraggebern, Aufforderung zur Abgabe
eines Honorar- und Leistungsangebots
Entwurf und formale Ausarbeitung des Leistungs- und
Honorarangebots
Honorarermittlung nach HOAI, Ansatz für die anrechenbaren Kosten,
ggf. Einordnen des Projekts in Honorarzone nach Schwierigkeitsstufe
Mitwirkung
Abstimmung
Abstimmung des Leistungs- und Honorarangebots mit dem AG, ggf.
Überarbeitung.
Architektenvertrag
Vorbereitung des Vertrages zur Unterschrift:
Genaue Beschreibung des Leistungsumfangs, Konkretisierung des
Angebots bezüglich Zeithonorar, Nebenkosten, Terminen,
Haftpflichtversicherung / Versicherungssummen etc.
Festlegen von Fristen und Rechnungsstellungs- bzw.
Zahlungsmodalitäten
Vertragsprüfung und Freigabe
bürointerne Überprüfung des Vertrages, Abgleich der vereinbarten
Leistungen und Termine mit der Bürokapazität und -qualifikation,
bürointerne Freigabe, Vorlage des Vertrages zur Prüfung durch den
AG, externe Freigabe des Vertrages
12
Planungsgemeinschaften
„Federführung“
Einblick in den Umgang mit Arbeits- und Planungsgemeinschaften mit
Kollegen (oder interdisziplinär)
Kennenlernen der Aufgabe und Bedeutung der Federführung im Team,
auch bei Wettbewerben
Mitwirkung
Akten- und Datenlogistik
Einführung in die Grundsätze der Projektordnung des Büros, der
Einrichtung und Führung der Projektakten (Ordner, Register,
Projektbenennung, Planbezeichnung, Umgang mit Bürokopien von
Plänen, Notizen etc.) und der Projektdaten (Verzeichnisstruktur,
Dateibenennung, CAD-Organisation etc.)
Führung sonstiger Akten und Daten (Fachartikel, Normen,
Regeldetails, Lieferanten etc.)
Archivierung der Projektakten (Pläne, Schriftverkehr, Sonstiges) und daten sowie der sonstigen Büroakten und -daten
Mitwirkung
E. Projektkoordination
Informationsfluß im Büro
Einblick und Kenntnis des Eingangs und der Verteilung fachlicher
Informationen im Büro, z.B. Umgang mit Fachzeitschriften, Büchern,
Normen, Gesetzestexten etc.
Führung von Umlaufmappen, Infotafel, Bürogesprächen,
Internetnutzung etc.
Kenntnisse
Dokumentation von Vorgängen
Einblick und Kenntnis der bürointernen Dokumentation von
Vorgängen, z.B. Führung von Telefon- und Gesprächsnotizen,
Aktennotizen zu projektunabhängigen oder -übergreifenden
Vorgängen etc.
Kenntnisse
Vertretung des Büros
nach außen
Vertretung des Büros nach außen in mündlicher und schriftlicher Form
(Telefonate, Schriftverkehr) sowie in persönlichem Auftreten,
Mitvertreten von vertraglichen Vereinbarungen, Planungsinhalten etc.,
Teilnahme an Besprechungsterminen, Entgegennahme und Diskussion
von Bauherrenwünschen, Vorzeigen und Erläutern von
Referenzprojekten, Informations- und Grundlagenbeschaffung
Mitwirkung
Präsentation
Vorstellung, Erläuterung und Diskussion der Projekte vor
Auftraggebern, Projektbeteiligten und Planungsbetroffenen, Einblicke
in die „Projektmoderation“ (vgl. auch in den jeweiligen Phasen)
Mitwirkung
Berufständisches Engagement
Mitgliedschaften
Engagement der Büroleitung und seiner Mitarbeiter in berufsständischen Organisationen und Verbänden (Architektenkammer,
BDLA, SRL etc.) sowie in Forschungsgesellschaften und
Fachorganisationen (FLL, FGSV, BUND etc.)
Nutzung der berufsständischen „Netzwerke“ zur Informationsbeschaffung und Weiterbildung
Mitwirkung
13
Erfahrungsaustausch
Teilnahme an formellen und informellen Veranstaltungen zum
Erfahrungsaustausch unter Kollegen, insbesondere im Bereich der
Vergabe / Ausschreibung und Bauleitung
informeller Austausch über Qualität und Referenzen von
Ausführungsfirmen, Planungspartner (Vermessungsbüros) o.ä.
Mitwirkung
Marketing des Büros
Mitwirkung an der Projektdokumentation, Einblick in die Gestaltung und
Fortschreibung der Referenzliste, ggf. der Präsenz in den Medien
(Pressearbeit), ggf. in neuen Medien / im Internet (homepage),
Kontaktpflege etc.
Mitwirkung
4. Leistungsbild Objektplanung Freianlagen § 15 HOAI
14
Die Kernpunkte und Anforderungen der einzelnen Leistungsphasen
sind im „Leistungsbild Objektplanung Freianlagen“ des § 15 HOAI als
„Grundleistungen“ definiert und nach Bewertungspunkten gewichtet.
Hinzutreten können „Besondere Leistungen“. Der Verordnungstext
wird hier deswegen nicht im einzelnen wiedergegeben. Vielmehr wird
darauf Wert gelegt, die einzelnen Leistungsphasen genauer zu
analysieren und deren Praxisbezug herzustellen.
Entsprechend der üblichen Projektabwicklung sind die Arbeitsabläufe
im Architekturbüro mit Bezug auf die Leistungsphasen des § 15 HOAI
in den nachfolgenden fünf Kapiteln beschrieben.
Leistungsphase nach
HOAI
Inhalt
1. Grundlagenermittlung
und Vorplanung
Fachliche Zielsetzung / Inhalte
Seite
1.Grundlagenermittlung und
Vorplanung
2.Entwurfs- und
Genehmigungsplanung
1,2
12
3.Ausführungsplanung
5
25
4.Vorbereitung der Vergabe,
Mitwirkung bei der Vergabe
6,7
32
5. Objektüberwachung,
8,9
-betreuung und -dokumentation
39
3,4
18
Phasen 1+2
Das Hauptziel der Leistungsphase 1 „Grundlagenermittlung“ besteht
darin,
- die Aufgabenstellung zu klären bzw. zu konkretisieren,
- die Auftraggeber bezüglich des tatsächlichen Leistungsbedarfs zu
beraten.
In dieser Phase formiert sich das Projektteam und stimmt sich zum
ersten Mal bezüglich der „Schnittstellen“ bzw. der Leistungsabgrenzung ab. Die Ergebnisse werden zusammengefaßt und
dokumentiert.
Etwa zeitgleich werden meist auch der Bestand erhoben und der
Bedarf an Funktionen geklärt. Diese Leistungen sind jedoch nicht
integrierter Bestandteil der Leistungsphase 1, sondern sind als
„Besondere Leistungen“ einzustufen.
Gleiches gilt für moderierte Workshops zur Bürger- oder BetroffenenBeteiligung zur Entwicklung planerischer Leitbilder und Zielsysteme.
Derartige Veranstaltungen erlangen bei der Planung und Gestaltung
öffentlicher Räume (Straßen, Plätze, Parks etc.) oder institutioneller
Freiflächen (an Schulen, an Kindergärten, an integrierten
Wohnprojekten) immer größere Bedeutung. Die Organisation und /
oder Moderation solcher Aktionen ist als Besondere Leistung
anzubieten.
15
Die Prüfung der Umwelterheblichkeit bzw. der Umweltverträglichkeit
ist bei Projekten aus dem Bereich der Objektplanung meist in einer
übergeordneten Planungshierarchie erfolgt. Entsprechende
Ergebnisse und Empfehlungen sind zusammenzutragen und zu prüfen.
Erforderliche Ergänzungen oder Detaillierungen sind gemäß HOAI als
besondere Leistung einzustufen.
Obwohl diese Leistungsphase in der HOAI nur mit 3 Hundertstel der
Gesamtleistung bewertet wird, ist die Wertschöpfung hieraus für den
Auftraggeber häufig erheblich, da in dieser Phase die Weichenstellung
für das Projekt erfolgt.
Die Leistungsphase 2 „Vorplanung“ hat die Aufgabe,
- die ermittelten Planungsgrundlagen hinsichtlich städtebaulicher,
gestalterischer, funktionaler, technischer, wirtschaftlicher, kultureller
und insbesondere landschaftsökologischer und ökosystemarer
Aspekte zu analysieren, d.h. zu bewerten und zu erläutern
- und auf ihrer Basis ein Zielsystem für die Freianlage zu entwickeln.
Möglicherweise gegebene Zielkonflikte mit Planungsvorgaben / grundlagen oder mit anderen Planungsbeteiligten sind aufzuzeigen
und abzustimmen.
Entsprechend der Ziele ist ein funktionales, räumliches und
gestalterisches Planungskonzept zu erarbeiten, das die grundsätzliche
Lösung der Planungsaufgabe aufzeigt. Dabei sind mögliche
Planungsalternativen zu berücksichtigen, darzustellen und zu
bewerten (Vor- und Nachteile).
Teil der Grundleistung sind hierbei die Integration der Leistungen
anderer Projektbeteiligter (Architekt, Haustechniker, Statiker, Künstler,
spezieller Fachgutachter o.ä.), die Vorverhandlungen mit Behörden,
soweit erforderlich, und die Schätzung der Baukosten.
Die Mitwirkung an der Finanzierungsplanung, an einer Kostennutzenanalyse oder an der Kreditbeschaffung ist als Besondere Leistung
einzustufen, ebenso wie die Durchführung / Beteiligung an einer
Bauvoranfrage, Leistungen zum Projektmanagement oder der Einsatz
besonderer Darstellungstechniken (Modell, Computer-Visualisierung
u.ä.). Ergeben sich im Zuge der Vorplanung besondere Anforderungen
an die Planungsaufgabe oder sind die ermittelten Anforderungen in
Frage zu stellen oder zu prüfen, so sind die entsprechenden
Leistungen ebenfalls nicht mehr Teil der Grundleistung, sondern
besonders zu vereinbaren.
Nachstehendes Ablaufschema verdeutlicht den Verfahrensablauf bei
der Vorplanung in seinen Teilschritten und die zu erwartenden
Ergebnisse (vgl. Spalte Output).
16
Verfahrensablauf- Grundlagenermittlung und Vorplanung (Phase 2)
Input
Teilschritt
Erfolgreiche Akquisition,
Auftragserteilung
Projektstart
1 Aufgabenstellung
Vollständige Klärung der
Aufgabenstellung
2 Planungsgrundlagen
Beschaffung sämtlicher
Planungsgrundlagen und
Informationen
3 Bestandsaufnahme
Aufnahme des Bestandes im
erforderlichen Umfang.
ggf. als besondere Leistung
(Vegetation) oder durch Dritte
(Vermessungsbüro)
Output
Dokumentation der Grundlagen,
Pläne und Notizen
Dokumentation/ Zusammenstellung
sämtlicher Grundlagen und
Bestandspläne, -listen etc., ggf. zur
Verteilung an die Projektbeteiligten
(4) Weitere Grundlagen
Standortanalyse
Betriebsplanung
Raumprogramm
– Funktionsprogramm,
Umweltprüfung
–
–
–
LP 1: Grundlagenermittlung Ende
LP 2: Vorplanung Beginn
Planungsgrundlagen/ Informationen Bestandspläne aus
Phase 1
Planerische Beiträge anderer
Fachplaner / Projektbeteiligter
Vorplanung, einschl. Alternativen und erläuternder Skizzen
5 Analyse
Analyse der Grundlage
6 Ziele / Leitidee
Entwickeln und Abstimmen von
Zielvorstellungen, ggf. Aufzeigen von
Zielkonflikten
Zielsystem / Zielkatalog in
schriftlicher oder skizzierter Form
7 Konzept
Erarbeiten des Konzepts,
Bewertung der
Alternativlösungen
Vorentwurf
Planungsalternativen 1, 2, 3
8 Integration / Rückkoppelung
Integrieren der Leistungen der
anderen Projektbeteiligten
9 Freigabe, intern
Bürointerne Prüfung/Freigabe durch
Büro- Projektleitung
Ergänzende Vorentwurfsskizzen
Vorentwurf, Entwurfsalternativen,
erläuternde Darstellung
17
Präsentationsreife Vorplanung
Vorplanung, bevorzugte
Alternative
DIN 276, Formblätter
bürointerne Formulare
10 Präsentation
Vorstellen der Vorplanung vor den
Auftraggebern (AG)
ggf. Überarbeitung der Vorplanung
ab (6)
11 Freigabe, extern
Freigabe durch den / die AG
Freigegebene Vorplanung
12 Behördengespräche
Vorabstimmung der Vorplanung mit
Behörden, ggf. Mitwirken an einer
Bauvoranfrage
Ggf. Überarbeitung der Vorplanung
ab (6), (7) oder (9)
13 Kostenschätzung
Mengenermittlung und
Kostenschätzung
Zusammenstellung der Mengen,
Summe der geschätzten Baukosten
14 Abschluß
Zusammenstellung aller Ergebnisse
Fertige vollständige Dokumentation
der Vorplanung
A. Planung und Technik
Fachgutachten
Phasen 1+2
Zusammenstellen und Auswertung zum Projekt vorhandener
Fachgutachten, z.B. Hydrogeologische Gutachten, Baumgutachten,
Wertermittlungen zum Grundstück oder Baumbestand,
Baugrunduntersuchungen, Gutachten zum Zustand oder Denkmalwert
ggf. vorhandener baulicher Substanz (Gebäude, bauliches Inventar),
Kenntnis besonderer technischer Voraussetzungen, Einschränkungen
oder Erfordernis.
Mitwirkung
Bautechnik
Klärung der grundsätzlichen Konstruktionsprinzipien, Bezüge Gebäude
– Freiraum, rationelle und umweltverträgliche Energieverwendung etc
.Mitwirkung
Sparten, Ver- und Entsorgungstechnik
Berücksichtigung der Leitungs- und Einrichtungspläne der Ver- und
Entsorgungsunternehmen („Sparten“), z .B. Gas, Fernwärme, Elektro /
Strom, Telekommunikation, Wasser, Abwasser etc.
Mitwirkung
Normen, technisch funktionale
Anforderungen
Berücksichtigung der planerisch relevanten technischen und
funktionalen Anforderungen, z.B. der Rettung und Feuerwehr (DIN
14090), der behindertengerechten Planung (DIN 18024) etc.
Kenntnisse
B. Kostenmanagement
Projektkosten,
Absteckung des groben
Kostenrahmens (Phase 1)
Phasen 1+2
Überprüfung des Kostenrahmens anhand von Kennzahlen,
Quadratmeter - Durchschnittspreisen o.ä.,
Abstimmung des grundsätzlichen Ausstattungsniveaus und des groben
Kostenrahmens mit der Bauherrschaft
Kenntnisse
18
Kostenschätzung (Phase 2)
Ausarbeitung der Schätzung der voraussichtlichen Baukosten nach
DIN 276; Einführung in die diesbezüglichen Bürostandards
(Formblätter, Preisdateien, Kennzahlen, Mischpreise, Niedrigst- /
Höchstpreise), Abstimmung des Kostenniveaus mit dem AG, ggf.
Mitwirkung am Finanzierungsplan für die Realisierung, ggf. Mitwirkung
an einer Haushaltsunterlage Bau (HU Bau)
Kenntnisse
Förderung
Prüfung bestehender Fördermöglichkeiten (Förderprogramme von
Bund, Ländern und Kommunen, Unterstützung durch private oder
gemeinnützige Initiativen oder Vereine, Unterstützung durch
Sponsoring)
Beantragung von Fördermitteln für die Gesamtmaßnahme (z. B. im
Rahmen der Städtebauförderung, Dorfentwicklung, EU-Förderung
o. ä.) oder für bestimmte Teilmaßnahmen (Versickerung,
Flächenentsiegelung, Pflanzung von Obstbäumen o. ä.)
Mitwirkung
Bilanzierung
ggf. Bilanzierung des Projekts nach Eingriff und Ausgleich,
Berücksichtigung der hierbei bestehenden länderspezifischen
Regelungen und Bestimmungen
Kenntnisse
Phasen 1+2
C. Recht und Gesetz,
Verordnungen und Richtlinien
Planungsrecht
Umgang mit / Einsicht in BauGB, BauNVO, Bauordnungen der Länder,
BNatG, Bauleitplanung;
Einblick in die Festsetzungen im Bebauungsplan, in die Festsetzungen im Grünordnungsplan, ggf. in Kommunale Satzungen und
Verordnungen, in die Baumschutzverordnung; Berücksichtigung des
Gebietsstatus (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet),
Berücksichtigung der BauNVO (Stellplatzbedarf) etc.
Kenntnisse
Privatrecht
Nachbarrecht, Eigentumsverhältnisse, Dienstbarkeiten,
Erschließungsrecht etc.
Kenntnisse
Vertragsrecht, HOAI
Überprüfen der vertraglich vereinbarten Leistungen zur Vorplanung,
der Besonderen Leistungen, Überprüfen, Nachlesen des
Leistungsumfanges gemäß HOAI; ggf. Ergänzung des Vertrags um
Honorarangaben / Zahlungsplan gemäß der Kostenschätzung, ggf.
vertragliche Vereinbarungen mit anderen Beteiligten,
Subdienstleistern (Vermesser, Fachgutachter, CAD-Dienstleister,
Modellbauer)
Empfehlungen,
Planungsrichtlinien
Einsicht / Kenntnis von projektrelevanten Empfehlungen und Leitfäden
Regelungen des Landkreises, der Kommune zur Müll- und
Wertstoffentsorgung, Empfehlungen zur Verkehrserschließung (EAE,
RAS etc.)
Kenntnisse
Förderrichtlinien
Einsicht / Kenntnis von projektrelevanten Förderrichtlinien und
Konventionen (vgl. Pkt. E)
Mitwirkung
19
D. Projektorganisation
Phasen 1+2
Planungsvorgaben,
Planungsgrundlagen
Beschaffung aller zu diesem Zeitpunkt relevanter Grundlagen, wie
Topographische Karten, Bebauungsplan, Grünordnungsplan, sonstige
kommunale Satzungen (Gestaltungssatzungen, Erhaltungssatzungen,
Abwassersatzung etc.), Katasterpläne, Vermessungspläne, Spartenpläne, Gutachten (Geologie, Hydrologie), Baumschutzverordnungen,
Biotopkartierung, Denkmalschutz
Mitwirkung
Kontakt mit /zu Behörden und
Dienstleistern als Bezugsquellen
von Planungsvorgaben und
-grundlagen
Landesvermessungsamt, Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt /
Bauverwaltung, Grünflächenamt, Umweltamt, Tiefbauamt,
Wasserwirtschaftsamt, Naturschutzbehörden,
Versorgungsunternehmen etc.
Anfragen zu Modalitäten der Plangenehmigung (Standards,
Formblätter, Umfang)
Mitwirkung
Arbeits- und Terminplanung
Mitarbeit am Planungsterminplan / Rahmenterminplan, Planen der
terminlichen "Meilensteine" des Projekts / der Leistungsphase
(Abstimmungsgespräche, Präsentationen bei den Entscheidungsträgern, Behördengänge etc.)
Festlegen des Leistungsumfangs und des Bearbeitungsteams,
Aufstellen von Arbeitsprogrammen, Checklisten etc., Überprüfen der
Zeitansätze und der Kapazität, ggf. Projekt- und Rahmenterminplan
aktualisieren und den evtl. geänderten Bedingungen anpassen
Mitwirkung
Planungsbeteiligte,
Planungsteam,
Projektteam
Teilnahme an Projektbesprechungen mit anderen an der Planung
Beteiligten; Dokumentation der Besprechungen nach bürointernen
Standards
Dokumentation aller am Projekt beteiligten Planer und sonstigen fachlich und im Entscheidungsprozeß beteiligten Personen und Behörden
(Adressen / Erreichbarkeit) nach bürointernem System, Mitwirkung an
der Koordination des Teams
Mitwirkung
Akten- und Datenlogistik
Einrichtung der Projektakten und -datenstruktur nach bürointernem
System; schriftliche Fixierung der getroffenen Absprachen (s.o.) als
Aktennotiz oder Protokoll; Regelung der Ablage (im Akt / in der EDV)
des Schriftverkehrs, Regelung der Ablage der Planungsgrundlagen
Dokumentation der Vorgänge und Absprachen nach bürointernen
Standards, Führung der Akten und Datenverzeichnisse sowie Ablage
der Projektdokumente und -daten nach bürointernem System
Freigabe, intern / extern
Regelung des Austausches von Projektakten und -daten mit
Planungsbeteiligten per Post, per Telefon (Gesprächsnotizen), per
Telefax, per Datenträger (Dateiformat und -benennung, Dateiinhalte,
Komprimierungsart), per E-mail oder ISDN (Zugriffsrechte, Datei- und
Verzeichnisbenennung etc.)
Kenntnisse
Kennenlernen der bürointernen Prüfungs- und Freigabegepflogeheiten durch Büroleitung, durch Projektleitung sowie der externen
Freigabe durch den / die AG; Umgang mit Freigabevermerken und
Dokumentation / Protokollierung von getroffenen Absprachen und
vorgenommenen Änderungen
Mitwirkung
20
Darstellung
E. Projektkoordination
Festlegen von Darstellungsform und -umfang: Grundriß, Schnitte,
Ansichten, Details, räumliche Darstellungen (Axonometrien, analoge
oder virtuelle Modelle, Animationen), Assoziationsbilder, Materialmuster, Texte, abstrakte Grafiken und Schaubilder, Festlegen der
Darstellungstechnik: Schwarz-weiß- oder Farbdarstellung, Bleistiftzeichnungen, Farbskizzen, Tuschezeichnungen, CAD-Plots, Collagen,
Montagen, fotorealistische Darstellungen
Kenntnisse
Phasen 1+2
Beratung des Auftraggebers
Mitwirken an Beratungsgesprächen bei den Auftraggebern oder deren
Vertretern bezüglich Förderung, Förderprogramme etc., Informationen
zu Antragsformularen und Förderfristen, Mitwirken an
Beratungsgesprächen bezüglich Projektteam und Projektablauf
Bürgerbeteiligung, Beteiligung
von Betroffenen
Mitwirken an der Organisation und Leitung / ggf. Moderation von
Veranstaltungen zur Bürger- und Betroffenenbeteiligung und
-information als Planungsvorbereitung, z. B. vorbereitende
Workshops, Umfragen, Informationsstände, Diskussionsabende etc.
Mitwirkung
Präsentation
Vorbereitung und Mitwirkung an der Präsentation der Ergebnisse der
Vorplanung beim AG; Einbeziehen anderer Planungsbeteiligter und
Planungsbetroffener; Bewertung der Lösungsalternativen aus
fachlicher Sicht, Erläuterung der Vor- und Nachteile, Präferenzbildung;
prägnante Aufbereitung der Informationen in einer für den AG
plausiblen und nachvollziehbaren Form; ggf. Dokumentation der
Änderungswünsche
Mitwirkung
Abstimmung innerhalb des
Planungsteams
Abstimmung der Ergebnisse mit den anderen Planungsbeteiligten,
Dokumentation der Besprechungen; Übermitteln von Duplikaten von
Aktennotizen, Protokollen etc. sowie der fertigen Vorplanung an die
Planungsbeteiligten; ggf. Festlegen eines Jour fix
Mitwirkung
Abstimmung mit Behörden
Mitwirken an der „Behörden-Abstimmung“ über die grundsätzliche
Genehmigungsfähigkeit des Projektes, ggf. Mitwirken an einer
Bauvoranfrage; Abklären der formalen Anforderungen an die Eingabe/Genehmigungsplanung
Mitwirkung
Abstimmung mit Betroffenen
Mitwirken an der Abstimmung der Planungsidee mit den zukünftigen
Benutzern und sonstigen Betroffenen, z. B. Nachbarn, Klärung der
jeweiligen Zuständigkeit mit dem AG; Dokumentation der Ergebnisse
Mitwirkung
2. Entwurfs- und
Genehmigungsplanung
Phasen 3+4
- Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe,
- Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen
Genehmigungen oder Zustimmungen
Fachliche Zielsetzung / Inhalte
Das Ziel der Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung („System- und
Integrationsplanung“) ist es,
- auf der Basis der vorangegangenen Leistungen eine endgültige und
genehmigungsfähige Lösung zu erarbeiten
- und diese mit geeigneten Hilfsmitteln darzustellen. Dabei sind
städtebauliche und landschaftsökologische, gestalterische,.
21
funktionale, technische und wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen
- Die Beiträge und Leistungen anderer an der Planung fachlich
Beteiligter sind zu integrieren. Teil der Grundleistung ist auch die
Abstimmung der Planung mit den entsprechenden Behörden im
Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit (vgl. Phase 4).
Das Ergebnis der Entwurfsplanung besteht in der Regel, gemäß HOAI,
aus der zeichnerischen Darstellung der Planungslösung mit
differenzierten inhaltlichen Angaben, einer Objektbeschreibung mit
Erläuterung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach der Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie einer
Kostenberechnung nach DIN 276. Im Falle eines öffentlichen
Bauvorhabens erstellt der Landschaftsarchitekt die Haushaltsunterlage Bau für den Bereich der Freianlagen und ggf. für
vorbereitende Maßnahmen am Grundstück (z. B. Baumpflege). Die
Entwurfsplanung ist die für das zukünftige Erscheinungsbild und die
zukünftige Funktion der Freianlage entscheidende Planungsphase. Sie
baut auf Ergebnissen der Vorplanung (Phase 2) auf und bildet die
Grundlage für das Erlangen der behördlichen Genehmigung (Phase 4)
und die Ausführungsplanung (Phase 5).
Die Aufgabe der Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung besteht
darin,
- die erforderlichen Unterlagen zu erstellen, die der Bauherr als
Antragsteller bei der Genehmigungsbehörde bzw. die
Genehmigungsbehörde selbst benötigen.
- Der Landschaftsarchitekt schuldet nicht die Genehmigung an sich.
Nicht alle Objektplanungen im Bereich der Landschaftsarchitektur sind
genehmigungspflichtig. Es ist die Aufgabe des Landschaftsarchitekten
zu prüfen, inwieweit eine Genehmigung durch eine oder mehrere
Behörden notwendig ist. Die Genehmigungsplanung im Bereich der
Freianlagen ist häufig ein Fachbeitrag der Baueingabe.
In der Regel wird dieser Fachbeitrag in Bayern als
Freiflächengestaltungsplan bezeichnet. Je nach Planungsinhalten
können aber auch wasserrechtliche (z.B. bei Planungen an
Gewässern, bei Nutzung von Grund- oder Oberflächenwasser, bei
besonderen Versickerungs- und Rückhalteanlagen o.ä.) oder
immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren (bei Recyclingoder Kompostierungsanlagen o.ä.) erforderlich sein. Einholen von
Nachbarunterschriften, die Erarbeitung von Unterlagen für besondere
Prüfverfahren oder die Unterstützung des AG bei gerichtlichen
Auseinandersetzungen sind keine Grundleistungen gemäß HOAI,
sondern als Besondere Leistungen zu vereinbaren. Ähnliches gilt für
Änderungen an den Eingabeunterlagen, die der Landschaftsarchitekt
nicht zu vertreten hat. Um eine zügige Genehmigung zu
gewährleisten, stimmt der Landschaftsarchitekt bereits in den
Leistungsphasen 2 und 3 die Planung mit den Genehmigungsbehörden intensiv ab und klärt die formalen Anforderungen an die
Eingabe.
Das folgende Ablaufschema verdeutlicht den Verfahrensablauf bei der
Entwurfs- und Genehmigungsplanung in seinen Teilschritten und die
zu erwartenden Ergebnisse (vgl. Spalte Output). Es zeigt den
Zusammenhang zwischen den Leistungsphasen 2 bis 4.
Verfahrensablauf, Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Phasen 3 und
4)
22
Input
Teilschritt
Vorplanung vom Auftraggeber
freigegeben und abgestimmt
1 Konzept
Durcharbeiten des
Planungskonzeptes,
Weiterentwicklung der bevorzugten
Alternative
Planerische Beiträge anderer
Fachplaner / Projektbeteiligter,
„Sparten“ Pläne
2 Integration
Integrieren der Leistungen der
anderen Projektbeteiligten, ggf.
Beteiligung der Betroffenen
3 Entwurf
Erarbeiten der vollständigen und
endgültigen Entwurfslösung
Entwurfszeichnungen,
naturschutzrechtliche
Eingriffsregelungen des Landes
Entwurf,
Objektbeschreibung
Präsentationsreife
Entwurfsplanung
4 Objektbeschreibung
Ausarbeitung einer Objektbeschreibung mit Erläuterungen von
Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen
5 Freigabe, intern
Bürointerne Prüfung und Freigabe
durch Büro- oder Projektleitung
6 Präsentation
Vorstellung der Entwurfsplanung vor
den Auftragsgebern
7 Freigabe
Freigabe durch den/die AG
Entwurfsplanung DIN 276,
Formblatt, bürointerne
Formulare, ggf. Anforderungen
des Auftraggebers
Output
Dokumentation der Ergebnisse,
Aktennotizen o. ä.
Entwurf in aussagekräftiger
Darstellung, erläuternde Darstellung
Objektbeschreibung in Textform,
Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung
Entwurf
Objektbeschreibung komplett
ggf. Überarbeitung der
Entwurfsplanung ab (2) oder (3)
Freigegebene
Entwurfsplanung
8 Behördengespräche
Abstimmung der Entwurfsplanung mit
Behörden, Vorbereitung der
Genehmigungsplanung
ggf. Überarbeitung der
Entwurfsplanung ab (2), (3) oder (4)
9 Kostenberechnung
Aktualisieren der Mengenermittlung
Kostenberechnung ggf. Anfertigung
einer Haushaltsunterlage Bau
Kostenkontrolle im Abgleich mit der
Kostenschätzung
Aktualisierte Zusammenstellung der
Mengen, Kostenberechnungen, ggf.
Beitrag zur HU Bau
23
Input
Teilschritt
Output
10 Abschluß
Zusammenstellen aller Ergebnisse
Fertige , vollständige
Dokumentation der EP
11 Eingab- Unterlagen
Mitwirken bei der Baueingabe bzw.
Erarbeiten der Vorlagen für die
behördliche Genehmigung
Formal ausgearbeitete
Genehmigungsplanung, z. B.
eingabefähiger
Freiflächengestaltungsplan
LP 3 Entwurfsplanung - Ende
LP 4 Genehmigungsplanung - Beginn
Formale Anforderungen der
Genehmigungsbehörde,
Baueingabemappe,
Vordrucke o. ä.
Vollständige
Genehmigungsunterlagen
Genehmigungsbescheid,
sonstiger Rücklauf der Behörden
12 Eingabe
Einreichen der Unterlagen
ggf. Nachbessern der Unterlagen ab
(11)
13 Genehmigung
Prüfung der Unterlagen durch die
Behörden, ggf. klärende Gespräche
oder Nachbesserungen
Genehmigungsbescheid ,
ggf. ergänzende Auflagen,
ggf. Gesprächs-/ Aktennotizen o. ä.
14 Abschluß
Prüfen des Genehmigungsbescheids
Genehmigte Entwurfsplanung,
Grundlage für die Ausführung
24
A. Planung und Technik
Phasen 3+4
Architektur / Bebauung
Analyse des Hochbauentwurfs hinsichtlich Beziehungen zu den
Freianlagen bzw. Auswirkungen auf die Freianlage, hinsichtlich
Materialverwendung und Konstruktionsprinzipien
Mitwirkung
Leistungsabgrenzung
Abgrenzung der Leistung des Landschaftsarchitekten zu anderen
Fachplanern, Festlegen der Schnittstellen zwischen den Zuständigkeiten und Gewerken (auch hinsichtlich Gewährleistung und Haftung,
s. o.), z. B. bei begrünten Dächern und Tiefgaragen, bei Wasser- und
Entwässerungsanlagen etc.
Mitwirkung
Technische Ausstattung
Mitentwickeln von technischen Entwurfsinhalten wie Beleuchtung,
Entwässerung / Versickerung, konstruktive Elemente / Aufbauten /
Deckenkonstruktionen, Modellierung des Geländes, Stützsysteme etc.
Mitwirkung
Sparten, Ver- und
Entsorgungstechnik
Berücksichtigung der Leitungs- und Einrichtungspläne der Ver- und
Entsorgungsunternehmen, Klärung von Konflikten (z. B. Leitungen im
Bereich geplanter Großbäume etc.)
Mitwirkung
Materialien
Abstimmung der Materialien mit der Hochbauplanung, Konkretisierung
der Materialauswahl (Art, Dimensionierung, Einbau-/Verlegetechnik,
Aufbau / Gründung, Art der Bearbeitung oder Farbgestaltung)
Abfragen von Materialanforderungen und -qualitäten. Mitwirken an der
Einarbeitung der notwendigen Informationen über Baumaterialien,
insbesondere Pflanzenarten und -größen in Genehmigungsplan und
Baubeschreibung
Kenntnisse
Normen und Details
Berücksichtigung der planerisch relevanten technischen und
funktionalen Anforderungen, Beachtung und Begründung von
Ausnahmen, Berücksichtigung von Normen und Technik, Richtlinien
für Baukonstruktionen und Detaillösungen (z. B. DIN 18065 für
Treppen o.ä.) Berücksichtigung und Darstellung der planerisch
relevanten technischen und funktionalen Anforderungen, z. B.
Feuerwehr (DIN 14090) im Genehmigungsplan
Ausarbeitung notwendiger Regeldetails und Schemazeichnungen (z.B.
Aufbau über TG-Decken) im Plan oder in der Baubeschreibung
Kenntnisse
B. Kostenmanagement
Phasen 3+4
Kostenalternativen,
Wirtschaftlichkeit
Prüfung unterschiedlicher Ausführungsstandards / Materialalternativen
hinsichtlich ihrer Kosten und ihrer Wirtschaftlichkeit in der
Unterhaltung, Abwägung mit gestalterischen Konsequenzen,
Abstimmung mit dem AG
Mitwirkung
Projektkosten Kostenberechung
Mitwirkung bei der Ausarbeitung der Berechnung der voraussichtlichen Baukosten nach DIN 276, Kostengruppe 5, auf der Grundlage
einer genaueren Mengenermittlung / Ausarbeitung eines
Flächennachweises als Zusammenfassung nach Titeln mit
Einzelpositionen
Prüfung der genehmigungsrelevanten Bereiche der
Kostenberechnung, ggf. Ausarbeiten der erforderlichen Berechnungen
Errechnen der Baunebenkosten, Ermitteln der
25
Architektenhonorare, der Honorare für Gutachten und/oder besondere
Leistungen besondere Leistungen endgültig abstimmen
ggf. Mitwirkung an der Ausarbeitung der Haushaltsunterlage Bau (HU
Bau) und Einreichen der HU Bau
Kenntnisse
Bilanzierung
Mitwirkung an der Bilanzierung des Projekts nach Eingriff und
Ausgleich anhand der Mengenermittlung / des Flächennachweises,
Einreichen der entsprechenden Berechnungen und Bilanzen
Kenntnisse
C. Recht und Gesetz,
Verordnungen und Richtlinien
Phasen 3+4
Planungsrecht, Behörden,
Bauleitplanung
Abstimmung der Entwurfsplanung mit den Behörden im Hinblick auf
die Genehmigungsfähigkeit, Beachtung bzw. nochmalige Überprüfung
planungsrechtlicher Vorgaben (vgl. Vorplanung)
Einblick in die Objekt-/ Baubeschreibung; Verweise / Hinweise auf
übergeordnete Planungen, z. B. Bauleitpläne
Beachtung kommunaler Besonderheiten
Kenntnisse
Privatrecht
Nachbarrecht, Eigentumsverhältnisse, Dienstbarkeiten,
Erschließungsrecht etc.
Kenntnisse
Vertragsrecht, HOI
Überprüfen der vertraglich vereinbarten Leistungen zur Entwurfsplanung, der Besonderen Leistungen, ggf. vertragliche Ergänzungen
verhandeln, Überprüfen, Nachlesen des Leistungsumfanges gemäß
HOAI; ggf. Ergänzung des Vertrages um Honorarangaben /
Zahlungsplan gemäß der Kostenberechnung
Haftungsrecht
Klären der Haftungssituation auch in Bezug auf die Fachplaner
Mitwirkung
Planungs- und
Gestaltungsrichtlinien
Empfehlungen zur Verkehrserschließung (EAE, RAS etc.),
Richtlinien für Schulen (GUV 16.3), für Kindergärten (GUV 16.4) o. ä.,
Flachdachrichtlinien, Empfehlungen und Schriften der FLL etc.
Kenntnisse
Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz auf Baustellen
(Baustellenverordnung-BaustellV)
Abstimmung mit dem Sicherheitskoordinator des Projekts, ggf.
Bereitstellung der Planungsunterlagen
Mitwirkung
D. Projektorganisation
Arbeits- und Terminplanung
Phasen 3+4
Mitarbeit am Terminplan, Planen der terminlichen "Meilensteine" der
Leistungsphasen 3 und 4 (Abstimmungsgespräche, Präsentationen bei
den Entscheidungsträgern, Behördengänge etc.), Festlegen des
Leistungsumfanges, Aufstellen von Arbeitsprogrammen, Checklisten
etc., Überprüfen der Zeitansätze und der Kapazität, ggf. Projekt –
Rahmenterminplan aktualisieren und den evtl. geänderten
Bedingungen anpassen Berücksichtigung des
Genehmigungszeitraums, um den geplanten Ausführungsbeginn
einzuhalten, Prüfen und Berücksichtigung von Abhängigkeiten der
Fachbeiträge untereinander, unterschiedlicher Behörden voneinander
Mitwirkung
26
Darstellung
Festlegen von Darstellungsform und -umfang: Grundriss, Schnitte,
Ansichten, Details, räumliche Darstellungen (Axonometrien, analoge
oder virtuelle Modelle, Animationen), Assoziationsbilder, Materialmuster, Texte, abstrakte Grafiken und Schaubilder, Festlegen der
Bearbeitungsmaßstäbe, Festlegen der Einzelpläne -darstellungen und
der Inhalte; Verfeinerung der Darstellung aus der Vorplanung,
Festlegen des Medieneinsatzes; Festlegen der Darstellungstechnik:
Schwarz-weiß- oder Farbdarstellung, Bleistiftzeichnungen,
Farbskizzen, Tuschezeichnungen, CAD-Plots, Collagen, Montagen,
fotorealistische Darstellungen
Kenntnisse
ggf. Ausarbeitung der erforderlichen Pläne und Unterlagen für die
Eingabe: Genehmigungsplan / Freiflächengestaltungsplan, Lageplan,
Bestandspläne mit Bewertung (z.B. Bäume), Regeldetails, Schnitte,
Schemazeichnungen Bau-/ Objektbeschreibung: Beschreibung der
Bauaufgabe, Entwurfsgedanken und Planungsziele; Ergänzung durch
Analogien und Beispiele, ggf. Fotodokumentation; Kostenberechnung
auf Formblatt, ggf. HU Bau
Kenntnisse
Akten- und Datenlogistik Formales Dokumentation der Vorgänge und Absprachen; Austausch von
aktuellen Planunterlagen, Projektakten und -daten mit
Planungsbeteiligten (Architekten, Fachplanern etc.)
Überprüfung und Berücksichtigung der Genehmigungsmodalitäten,
z.B. ob getrennte Eingabe (eigener Bauantrag oder sonstiges
Genehmigungsverfahren für Freianlagen) oder gemeinsame Baueingabe mit Architekten und Fachplanern; zu verwendende
Genehmigungsformulare und lokale/ regionale Anforderungen (z. B.
LBK etc.) abfragen und benutzen; Anzahl der Ausfertigungen /
Planmappen klären; Beilegen der erforderlichen Berechnungen und
Nachweise (z.B. Spielplatz – Nachweis)
Kenntnisse
Führung der Akten und Datenverzeichnisse sowie Ablage der
Projektdokumente und -daten und der Eingabedokumente und -daten
Austausch der Genehmigungsplanung mit Planungsbeteiligten
Kenntnisse
Freigabe, intern / extern
E. Projektkoordination
Präsentation, Projektmoderation
Mitwirken an der internen Freigabe durch die Projekt- oder Büroleitung und an der externen Freigabe durch den/die AG sowie der
Genehmigung durch die Behörden
Protokollierung / Verteilung von getroffenen Absprachen, Änderungen
und Bescheiden
Mitwirkung
Phasen 3+4
Vorbereitung und Mitwirkung an der Präsentation der Ergebnisse der
Entwurfsplanung beim AG oder Entscheidungsträger (Gemeinde- /
Stadtrat); Einbeziehen anderer Planungsbeteiligter und
Planungsbetroffener, ggf. Durchführung von Veranstaltungen zur
Bürgerbeteiligung; prägnante, angemessene Aufbereitung der
Informationen
Mitwirkung
27
Abstimmung innerhalb des
Planungsteams,
Jour fix
Abstimmung der Ergebnisse mit den anderen Planungsbeteiligten,
Dokumentation der Besprechungen; Teilnahme an Jour-fix-Terminen
Übermitteln von Duplikaten der Entwurfsplanung an die Planungsbeteiligten
Mitwirkung
Abstimmung mit den Behörden
Vorbereitung der Genehmigung, Abklären der formalen Anforderungen
an die Eingabe-/Genehmigungsplanung
Mitwirken an der laufenden Abstimmung während der
Genehmigungsplanung mit Behörden (Genehmigungsbedarf,
Formalitäten, Inhalte), AG, Architekten und anderen Fachplanern;
Dokumentation der Ergebnisse in Aktennotizen / Protokollen, ggf.
Verwendung der Notizen in den einzureichenden Unterlagen
Mitwirkung
Nachbarn
Information der Nachbarn und Einholen von Unterschriften
Mitwirkung
Bautafel
Anzeigen / Mitwirkung an der Anzeige der Genehmigung / des
Baubeginns in der vorgeschriebenen bzw. zulässigen Form
3.Ausführungsplanung
Phase 5
Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösung
Fachliche Zielsetzung / Inhalte
-
-
-
Die Phase 5 – Ausführungsplanung folgt auf die Entwurfs- bzw.
Genehmigungsplanung und stellt die Grundlage für die Vorbereitung
der Vergabe der Bauausführung und – zusammen mit dem
Leistungsverzeichnis – die Grundlage für die Bauausführung selbst
dar. Das Ziel dieser Leistungsphase ist,
die Durcharbeitung des Entwurfs / genehmigten
Freiflächengestaltungsplans im Hinblick auf technische
Realisierbarkeit und Beständigkeit, funktionale Erfüllung,
gestalterische Qualität, Wirtschaftlichkeit und ökologische
Verträglichkeit bis zur ausführungsreifen Lösung
Schaffung einer Grundlage zur Beschreibung der Bauausführung in
Form eines Leistungsverzeichnisses und zur Kalkulation der
Baukosten im Rahmen des Ausschreibungs-/ Angebotsverfahrens
Schaffung einer Kommunikationsgrundlage zwischen dem Planer /
Landschaftsarchitekten und den Ausführenden über die
Bauausführung des Projekts.
Die Ausführungsplanung beinhaltet die zeichnerische Darstellung des
Objekts in geeigneten Maßstäben bis ins Detail. Die Leistungen
anderer Fachplaner sind zu integrieren. Die Ausführungspläne sind
während der Bauausführung fortzuschreiben und laufend zu
aktualisieren. Die Phase 5 dauert somit über die folgenden
Leistungsphasen hinaus an, ggf. bis zum Abschluß der
Bauausführung.
Die Ausarbeitung eines Baubuchs oder Leistungsprogramms für
Generalunternehmer, die Prüfung von Beiträgen zur
Ausführungsplanung / Ausführungsplänen (Werkstattzeichnungen,
Baustelleneinrichtungspläne etc.) von bauausführenden Unternehmen
oder Generalunternehmern sowie die Ausarbeitung von
Detailmodellen (analog, digital) sind nicht Teile der Grundleistung,
sondern als Besondere Leistung zu vereinbaren.
28
Das nachstehende Ablaufschema verdeutlicht den Verfahrensablauf
bei der Ausführungsplanung in seinen Teilschritten und die zu
erwartenden Ergebnisse (vgl. Spalte Output). Zu beachten ist dabei,
dass die Ausführungsplanung meist – anders als bei den
vorangegangenen Phasen - teilweise zeitlich parallel zu den folgenden
Leistungsphasen 6, 7 und 8 abläuft. Die Phasen 5 mit 8 sind inhaltlich
miteinander vernetzt. So kann beispielsweise der Teilschritt (12) –
Fortschreibung der Phase 5 – Ausführungsplanung parallel zu den
ersten Teilschritten der Bauüberwachung ablaufen.
29
Verfahrensablauf Ausführungsplanung (Phase 5)
Input
Teilschritt
Genehmigter Entwurf / FFG
Genehmigungsbescheid,
Freigabe / Beauftragung der
Phase 5 durch AG
1 Vorbereitung
Zusammenstellen und Aktualisieren
vorhandener Grundlagen, Beschaffung fehlender Grundlagen
Beiträge / Leistungen anderer
Fachplaner im aktuellsten Stand,
„Sparten“-Pläne, Bestandspläne
2 Integration
Durch-/ Einarbeitung sämtlicher
fachlich relevanter Beiträge, Abstimmung innerhalb des Planungsteams, ggf. Beteiligung der
Betroffenen
Genehmigter Entwurf,
Planinhalte aus Teilschritt (2)
Plangrundlage
Output
Dokumentation der Ergebnisse,
Aktennotizen o. ä. Planinhalte für
Teilschritt 4
3 Planungsgrundlagen
Ausarbeiten von analogen oder
digitalen Planungsgrundlagen mit
Beiträgen aus (2)
Plangrundlage in zeichnerischer
Darstellung (analog als Mutterpause,
digital als Datei)
4 Konzept
Durcharbeiten der Ausführungsplanung in Konzeptform: Höhe- und
Lageabsteckung, thematische Pläne,
Vorschläge für
Materialien/Ausstattung
Höhen- und Absteckplan thematische
Pläne (z.B. Pflanz-,
Beleuchtungsplan), Schnitte,
Detailkatalog, Konzept für MusterKatalog
Ausführungskonzept, genehmigte
Kostenberechnung aus Phase (3)
und (4)
5 Kostenkontrolle
Überprüfung der Mengen und der
veranschlagten Baukosten
ggf. Überarbeitung der Ausführungsplanung ab 5, Aktualisierung
der Kostenberechnung
Sämtliche Ausführungsunterlagen
im Konzept
6 Freigabe , intern
Bürointerne Prüfung/Freigabe durch
Büro- oder Projektpartner
Ausführungsunterlagen im Konzept,
Auswahl von Materialien und
Mustern
Präsentationsreife
Ausführungsplanung (ggf. in
Konzeptform)
7 Präsentation
Vorstellen der Ausführungsplanung
vor den Auftraggebern, Bemusterung
ggf. Überarbeitung der
Ausführungsplanung ab 5 oder 6
8 Freigabe extern durch AG
Vom AG freigegebene
Ausführungsplanung im Konzept
9 Abstimmung
Austausch / Abstimmung des
Planungsstandes mit den Beteiligten
ggf. Beginn von Phase 6 –
Vorbereitung der Vergabe, Teilschritt
1
30
Input
Teilschritt
Vom AG freigegebene
Ausführungsplanung im Konzept
10 Ausarbeitung
Formale Ausarbeitung der
Ausführungsunterlagen, endgültige
Zusammenstellung von Materialien
und Ausstattungen
Vollständige
Ausführungsunterlagen
11 Zusammenstellen / Versand
Zusammenstellen / Vervielfältigung
aller Ergebnisse der Ausführungsplanungen und Verteilen an die
Projektbeteiligten
Output
Höhen– und Absteckplan,
Pflanzplan, sonstige thematische
Pläne, Schnitte, Details, Muster,
Liefernachweise
Verteiler, Planausgangsliste
Beginn der Phase 6und 8 Vergabe,
Bauüberwachung
Vollständige
Ausführungsunterlagen,
Leistungsverzeichnis, ggf.
Bauvertrag
12 Fortschreibung
Laufende Ergänzung und Aktualisierung der Ausführungsunterlagen
während der Phasen 6, 7, 8,
Informationen der Planungsbeteiligten über Änderungen
Aktualisierte Ausführungsunterlagen,
Änderungsvermerke,
Planausgangsliste o.ä.
Ausführungsunterlagen im Stand
der Bausausführung
13 Abschluß + Übergabe
Zusammenstellen der vollständigen
Unterlagen nach Bauabschluß
Übergang an AG, Grundlage für
Unterhaltung und Pflege der Anlage
31
A. Planung und Technik
Phase 5
Architektur / Bebauung
Mitwirken an der Einarbeitung der aktuellen Planungsstände des
Architekten in die Plangrundlage, Klärung der Anschlüsse
Mitwirkung
Leistungsabgrenzung /
Fachplaner
Mitwirken an der Einarbeitung der Leistungen der Fachplaner in die
Plangrundlage, Festlegen der Schnittstellen zwischen den
Zuständigkeiten und Gewerken (hinsichtlich Gewährleistung und
Haftung), ggf. Prüfung von Ausführungsunterlagen
(Werkstattzeichnungen, statische Berechnungen) von Lieferanten oder
Unternehmern
Mitwirkung
Technische Ausstattung
Mitwirkung an der Ausarbeitung der technischen Pläne und
Themenpläne wie Beleuchtungsplan, Entwässerungs- / Versickerungsplanung, Leitungsplan, Rohbau- oder Bewehrungspläne für
konstruktive Elemente, Auswahl / Bemusterung der technischen
Ausstattung
Mitwirkung
Sparten, Ver- und
Entsorgungstechnik
Einarbeiten der Leitungs- und Einrichtungspläne der Ver- und
Entsorgungsunternehmen (Wasser, Gas, Fernwärme, Elektro,
Telekommunikation etc.) in die Plangrundlage
Kenntnisse
Details
Übersicht und Bewertung der bürointernen Regeldetails und Ausführungsstandards, Entwickeln von Detailzeichnungen, Regeldetails unter
Berücksichtigung der geltenden Normen und Richtlinien, Aufstellen von
Detaillisten / -verzeichnissen
Kenntnisse
Materialien
Festlegen der Materialien und Materialalternativen für die Ausschreibung nach Art, Dimensionierung, Einbau- / Verlegetechnik,
Aufbau / Gründung und Be-/ Verarbeitung, Darstellung anhand von
Legenden und Zeichnungsstandards, Abfragen von Materialanforderungen und -qualitäten, Zusammenstellen von Materialmustern
und Liefernachweisen
Kenntnisse
Pflanzen
Festlegen der auszuschreibenden Pflanzen nach Art, Größe und
Wuchsform, Ausarbeitung von Pflanzplänen und -schemata,
Berücksichtigung der entsprechenden Richtlinien und Bestimmungen,
Abfragen von Pflanzqualitäten
Kenntnisse
Möblierung, Ausstattung
Festlegen der auszuführenden Ausstattungen, Auswahl der
Möblierung, Spiel- und Sportgeräte, Leuchten etc., Überprüfung der
Qualität und der Umweltverträglichkeit der Produkte,
Zusammenstellung von Mustern und Liefernachweisen,
Berücksichtigung der Herstellerhinweise und der Konsequenzen der
Produktauswahl, z. B. erforderliche Fundamente, Sicherheitsbereiche
für Spielgeräte, Zuleitungen für Beleuchtung, Brunnen etc.
Kenntnisse
32
Normen
Kenntnis und Berücksichtigung planungsrelevanter DIN- und sonstiger
Normen (EN, ISO), z. B. für die konstruktiven Elemente (Beläge,
Treppen, Mauern etc.), die Vegetationselemente (Pflanzen, Rasen),
die Baustoffe (Holz, Stahl, Naturstein, Beton, Klinker etc.)
Kenntnis und Berücksichtigung von Technikrichtlinien und
Merkblättern der FLL, der FGSV, von ZTVT StB, ZTVE StB etc.
Kenntnisse
B. Kostenmanagement
Phase 5
Projektkosten, Kostenkontrolle
Überprüfen der Mengenermittlung und der Kostenberechnung nach
DIN 276 bzw. der HU Bau aus den Phasen 3 und 4 anhand der
Ausführungsunterlagen
Abstimmung von Mehrungen / Minderungen mit dem AG
Kenntnisse
Wirtschaftlichkeit
Überprüfung der ausgewählten Ausstattungen und Materialien im
Hinblick auf ihre Unterhaltung und Wirtschaftlichkeit;
Berücksichtigung von Bauabläufen, Fertigungstechniken und
Bauverfahren
Mitwirkung
C. Recht und Gesetz,
Verordnungen und Richtlinien
Phase 5
Planungsrecht, Behörden
Einsicht und Prüfung des genehmigten FFG und des Genehmigungsbescheides; Überprüfung bzw. Berücksichtigung baurechtlicher
Vorgaben und behördlicher Auflagen (Baumschutz, Wasserrecht etc.)
Kenntnisse
Vergaberecht
Berücksichtigung von vergaberechtlichen Besonderheiten wie Baustellensicherung und -einrichtung, EU-Vergabe, Überprüfung der
Planung im Hinblick auf die Vergabe (vgl. Phase 6 und 7)
Kenntnisse
Nutzeranspruch, Nutzerschutz
Überprüfung sämtlicher Bestimmungen oder Verordnungen, die den
Nutzern dienen, bei der endgültigen Ausweisung von Rettungswegen
(Feuerwehr), Spielbereichen, Abfallplätzen etc.
Kenntnisse
Verordnung über Sicherheit und
Abstimmung mit dem Sicherheitskoordinator des Projekts, ggf.
Gesundheitsschutz auf Baustellen Bereitstellung der Planungs- und Ausführungsunterlagen
(Baustellenverordnung-BaustellV
Mitwirkung
D. Projektorganisation
Arbeits- und Terminplanung
Phase 5
Mitarbeit am Terminplan, Planen der terminlichen "Meilensteine" der
Leistungsphase 5 in Bezug auf angestrebte Ausschreibungs- und
Ausführungsfristen bzw. Fertigstellungstermine; Festlegen des
Leistungsumfangs (Liste der Pläne und Details), Aufstellen von
Arbeitsprogrammen, Checklisten etc., Überprüfen der Zeitansätze und
der Kapazität, ggf. Projektrahmenterminplan aktualisieren und den evtl.
geänderten Bedingungen anpassen
Mitwirkung
33
Freigabe intern / extern
Mitwirken an der internen Freigabe durch die Projekt- oder Büroleitung und an der externen Freigabe durch den/die AG;
Protokollierung von getroffenen Absprachen und Änderungen
Mitwirkung
Darstellung
Festlegen der Zeichnungsorganisation, von Darstellungsform und
-umfang: ggf. CAD-Organisation (Verzeichnisse, Dateien, Benennung),
Standardlegenden, grafische Bürostandards, ggf. Regel- und
Beispieldetails, Gestaltung der Planköpfe und -logos, Benennungs- und
Verknüpfungssystematik innerhalb des Projekts (z. B. Bauabschnitte,
Planabschnitte, Schnitte und Profile, Details etc.), Festlegen der
Bearbeitungsmaßstäbe, Festlegen der Einzelpläne / -darstellungen und
der Inhalte
Kenntnisse
Objektbeschreibung, Baubuch,
Leistungsprogramm
ggf. Mitwirken an der Ausarbeitung eines Baubuchs oder Leistungsprogramms (vgl. auch Phase 6), z. B. für die Ausführung durch
Generalunternehmer, Einsicht in bürointerne Mustervorlagen
Kenntnisse
Akten- und Datenlogistik
Dokumentation der Vorgänge und Absprachen, Führung der Akten und
Datenverzeichnisse sowie Ablage der Projektdokumente und -daten,
Regelung des Austausches von aktuellen Planunterlagen, Projektakten
und -daten mit Planungsbeteiligten (Architekten, Fachplanern etc.) per
Post, Fax, ISDN etc., Umgang mit Änderungen / Änderungsvermerken,
alten Planungsständen etc.
Kenntnisse
E. Projektkoordination
Präsentation, Projektmoderation
Phase 5
Vorbereitung und Mitwirkung an der Präsentation des Planungsstandes beim AG oder Entscheidungsträger (Gemeinde- / Stadtrat);
Abfragen von notwendigen Informationen
Mitwirkung
Bemusterung
Organisation der Bemusterung der vorgesehenen Materialien und
Produkte für den AG, die Planungsbeteiligten und die -betroffenen,
ggf. Bemusterung von Alternativen als Entscheidungsgrundlage
Information über die Qualität und Erhaltung der Materialien/Produkte
Kenntnisse
Abstimmung innerhalb des
Planungsteams,
Jour fix
Abstimmung der Ergebnisse mit den anderen Planungsbeteiligten,
Dokumentation der internen und externen Besprechungen
Teilnahme an Jour-fix-Terminen, Übermitteln von Duplikaten des
jeweiligen Planungsstandes an die Projektbeteiligten; Regelung des
Austausches von Dokumenten und Daten, Führung von Planausgangs- / Planeingangslisten, Dateiformate etc.
Dokumentation der Änderungen über festgelegte Änderungsvermerke
Mitwirkung
Bautafel, Prospekt
Mitgestaltung der Bautafel und ggf. sonstiger Informationsmaterialien
über das Projekt (Prospekt etc.)
Information von Betroffenen
ggf. Durchführung von Veranstaltungen zur Information der von der
Planung Betroffenen, insbesondere auch zu Bauterminen und
-abläufen, ggf. über Behinderungen oder Belästigungen (Lärm, Staub,
Baustellenbetrieb, Provisorien etc.)
Mitwirkung
34
4. Vorbereitung der Vergabe,
Mitwirkung bei der Vergabe
Phasen 6+7
- Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen
- Ermitteln der Kosten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe
Fachliche Zielsetzung / Inhalte
Die Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe beinhaltet die
Aufgabe
- auf der Basis der Ausführungsplanung die endgültigen Mengen der
jeweils vorgesehenen Materialien und Produkte zu ermitteln
- die zur Bauausführung erforderlichen Leistungen detailliert,
fachgerecht und kalkulierbar in Form eines Leistungsverzeichnisses
zu beschreiben, um eine eindeutige Grundlage für die Bauausführung
und das Einholen von Angeboten zu haben.
Die Vorbereitung der Vergabe erfordert als Grundlage einen
geeigneten Planungsstand der Ausführungsplanung, z. B. ein
abgestimmtes, freigegebenes Konzept. Sie bildet die Grundlage für
das Einholen von Angeboten und die Vergabe der Bauleistungen
selbst.
Das Leistungsverzeichnis ergänzt die Ausführungsplanung als
Kommunikationsgrundlage zwischen Landschaftsarchitekt und den
ausführenden Unternehmen. Ausführungspläne und
Leistungsverzeichnis beschreiben die auszuführende Freianlage
vollständig und eindeutig.
Die Ziele der Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe sind
- der Erhalt eines wirtschaftlichen Angebotes im Rahmen eines
rechtmäßigen Ausschreibungsverfahrens durch einen fachlich
geeigneten und zuverlässigen Bieter bzw. Bauausführenden und
- die Vorbereitung einer Vertragsgrundlage für die Bauausführung
Die Mitwirkung bei der Vergabe beinhaltet das Zusammenstellen der
kompletten Verdingungsunterlagen, deren Hauptbestandteil das im
Rahmen der Phase 6 erstellte Leistungsverzeichnis ist, das Einholen
von Angeboten durch ein rechtmäßiges Ausschreibungs- und
Submissionsverfahren sowie die formale, rechnerische und fachliche
Prüfung der Angebote.
Anhand der Angebotspreise ist ein Kostenanschlag nach DIN 276 für
das Bauvorhaben zu erstellen. Den Abschluß der Leistungsphase 7
bildet die Unterstützung des Auftraggebers bei der Auftragserteilung
bzw. bei der Ausarbeitung der Bauverträge. Die Leistungsphase 7
bildet damit die Grundlage für den Baubeginn und die Bauausführung.
Für eine erfolgreiche und qualitätvolle Abwicklung dieser
Leistungsphase ist eine gute Kenntnis der rechtlichen Grundlagen,
insbesondere der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB),
erforderlich.
Trotz der relativ begrenzten Honorierung der Leistungsphasen 6 und 7
(insgesamt maximal 10 % des Gesamthonorars) ist die Wertschöpfung
für den Bauherrn / Auftraggeber erheblich.
Das folgende Ablaufschema verdeutlicht den Verfahrensablauf der
Phasen 6 und 7, von der Vorbereitung der Vergabe bis zur Vergabe
der Bauausführung. Die Phase 6 beginnt häufig schon während der
Bearbeitung der Phase 5. Leistungsverzeichnis und
Ausführungsplanung stehen miteinander in ständiger Wechselwirkung.
Die Phase 6 stellt hierbei den überwiegend fachlichen Beitrag der
Vergabe dar, die Phase 7 den formalrechtlichen Beitrag.
35
Verfahrensablauf, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe (Phasen 6+7)
Input
Ausführungsplanung, vom AG
freigegebene und abgestimmt,
ggf. in Konzeptform
Teilschritt
1 Mengenermittlung
Endgültige Ermittlung der Mengen,
Berücksichtigung von
Sicherheitszuschlägen
2 Abstimmung
Abstimmung innerhalb der
Planungsteams bezüglich der
Gewerke / Schnittstellen
Output
Zusammenstellung der Mengen,
Mengenplan, Fächennachweis
Akten- / Gesprächnotizen
Bürointerne AVA – Standards
(Muster-, Stamm-, Urtext – LV)
externe Leistungsbücher (StLB),
Materialien, Produkte Mengen
3 LV - Gerüst
Erarbeiten einer LV - Gliederung
durch Titel, Übernahmen passender
Positionstexte aus dem Bestand
LV Entwurf
LV Titel
LV Gerüst
4 Ausarbeitung LV
Vollständige Formulierung der
projektspezifischen Positionstexte
(Vor-, Haupt-, Alternativ-, Bedarfs-,
Zuschlagpos.) Layout
Fertiger LV - Entwurf
LV – Entwurf
Bürointerne Preisdateien oder
-sammlungen
5 Kostenkontrolle
Einsetzen von Preisen, Abgleich der
Summe mit der Kostenberechnung
Ggf. Änderung des LV ab (3),
ggf. Änderung der Ausführungspläne
LV – Entwurf veranschlagte Teilund Gesamtsummen
Geprüfter LV - Entwurf
6 Freigabe, intern
Bürointerne Prüfung / Freigabe
7 Fertigstellung LV
Ausarbeitung des LV, Ergänzen von
Details und Liefernachweisen,
Zusammenstellung
vollständiges LV mit Angabe der
jeweiligen Mengen,
Zusammenstellung der Titel
8 Verdingungsunterlagen
Zusammenstellen der kompletten
Verdingungsunterlagen mit je nach
Vergabeverfahren standarisierten,
eigenen oder AG-spezifischen
Vertragsbedingungen
Verdingungsunterlagen gem. VOB,
ggf. Kurzbeschreibung für Anzeige
bei öffentl./ oder, EUAuschreibungen
LP 6 Vorbereitung der Vergabe - Ende
LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe - Beginn
Fertige Leistungsbeschreibung
Beauftragung durch AG,
Vertragsbedingungen
36
Input
Teilschritt
Verdingungsunterlagen
9 Freigabe, extern
Freigabe durch den / die
Auftraggeber
Versandfertige
Verdingungsunterlagen,
Anschreiben
10 Einholen von Angeboten
Versand der Unterlagen,
Aufforderung zur Angebotsabgabe
bis zum Submissionstermin, ggf.
Teilnahme an der Submission
Rechtzeitig eingegangene, zur
Prüfung zugelassene Angebote
der Bieter
11 Angebotsprüfung
Formale, rechnerische,
wirtschaftliche und fachliche Prüfung
und Wertung der Angebote
12 Verhandlungen mit Bietern,
Vergabevorschlag
Führung von Gesprächen mit den
Bietern zur Vorbereitung der
Auftragsvergabe
Angebotspreise,
wirtschaftlichstes Angebot, DIN
276, bürointernes Formular
Zustimmung des AG zum
Vergabevorschlag, Zustimmung
des AG zum Kostenanschlag,
Bevollmächtigung durch AG
Output
Ggf. Überarbeitung der Unterlagen
ab (7) oder (8)
Preisspiegel
Vergabevorschlag
13 Kostenanschlag
Erarbeitung eines Kostenanschlags
nach DIN 276
Kostenanschlag gemäß DIN 276
14 Mitwirken bei der
Auftragserteilung
Führen von Gesprächen und
Schriftverkehr, Ausarbeiten von
Bauverträgen, Festlegen von
Ausführungsfristen etc., Erstellen
eines Vergabe LV
Auftragsschreiben, Bauverträge,
Abschreiben der nicht
berücksichtigten Bieter,
Vergabe LV
37
A. Planung und Technik
Phase 6
Projektentwicklung
Beratung zur Entscheidungsfindung des Auftraggebers vor
Beauftragung der Unternehmer
Zeitplanung der Projektaufgaben und -tätigkeiten
Mitwirkung
VOB, Teil C
Kenntnis der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen), Teil C,
Kenntnis der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen, Einsicht
in Kommentare zur VOB
Kenntnisse
ZTV
Kenntnis von relevanten zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen (ZTV), z.B. ZTV Baumpflege, ZTVT StB
(Tragschichten, Straßenbau), ZTVE StB (Erdarbeiten, Straßenbau) etc.
Kenntnisse
Details
Übersicht und Bewertung der bürointernen Regeldetails und
Ausführungsstandards, Einbindung von Detailzeichnungen,
Regeldetails in die Leistungsbeschreibung
Kenntnisse
Materialien
Festlegen der Materialien und Materialalternativen für die
Ausschreibung nach Art, Dimensionierung, Einbau- / Verlegetechnik,
Aufbau / Gründung und Be-/ Verarbeitung, Berücksichtigung der
Vorgaben und Technischen Hinweise der Hersteller, Zusammenstellen
von Liefernachweisen
Kenntnisse
Ausstattung
Festlegen der auszuführenden Ausstattungen, Auswahl der
Möblierung, Spiel- und Sportgeräte, Leuchten etc., Überprüfung der
Qualität und der Umweltverträglichkeit der Produkte,
Zusammenstellung von Liefernachweisen
Berücksichtigung der Herstellerhinweise und der Konsequenzen der
Produktauswahl, z. B. Sicherheitsbereiche für Spielgeräte, Zuleitungen
etc.
Kenntnisse
Pflanzen
Festlegen der auszuschreibenden Pflanzen nach Art, Größe und
Wuchsform, Ausarbeitung von Pflanzenlisten für die
Leistungsbeschreibung
Berücksichtigung der Gütebestimmungen der FLL
Kenntnisse
Normen
Berücksichtigung und ggf. Verweise auf planungsrelevante DIN – und
sonstige Normen (EN, ISO), z. B. für die konstruktiven Elemente, die
Vegetationselemente, die Baustoffe etc.
Kenntnis und Berücksichtigung von Technikrichtlinien und
Merkblättern der FLL, der FGSV etc.
Gestaltung der Vorpositionen mit entspr. Verweisen
Kenntnisse
Bieterqualitäten
Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit der Bieter, Prüfung der
technischen Qualifikation für die Bauaufgabe
38
B. Kostenmanagement
Phase 6
Projektkosten
Kostenkontrolle
Überprüfen der Mengenermittlung und der Kostenberechnung nach
DIN 276 bzw. der HU Bau aus den Phasen 3 und 4 anhand der
Leistungsbeschreibung, z. B. durch Einsetzen von im Büro
vorhandenen Beispielpreisen (niedriges - mittleres – hohes
Preisniveau)
Erstellen eines Kostenanschlags nach DIN 276 auf der Grundlage der
Angebote / des wirtschaftlichsten Angebots
Abstimmung von Mehrungen / Minderungen mit dem AG
Kenntnisse
Wirtschaftlichkeit
Überprüfung der ausgewählten Ausstattungen und Materialien im
Hinblick auf ihre Unterhaltung und Wirtschaftlichkeit
Vorsehen von Alternativen im Sinne der Wirtschaftlichkeit
Mitwirkung
Preisspiegel
Erstellung eines Preisspiegels zum Vergleich der eingereichten
Angebote, Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots durch formale,
rechnerische, wirtschaftliche („Spekulationsangebote“!) und fachliche
Prüfung der Angebote, Prüfen der Plausibilität der Angebote, Prüfung
der Alternativ- und Bedarfspositionen, Prüfvermerk und Dokumentation
Übernahme der Preise in die bürointerne Preisdatenbank bzw. in die
AVA-Software
Kenntnisse
Vergabevorschlag
Mitwirken an Vergabevorschlägen an den AG auf der Grundlage der
Angebotsprüfung
Mitwirkung
C. Recht und Gesetz,
Verordnungen und Richtlinien
Phase 6
VOB, Teil A und B
Kenntnis der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen), Teil A
„Vergabe“ und Teil B „Bauvertrag“, Einsicht in Kommentare zur VOB
Kenntnisse
BGB
Grundzüge des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Kenntnisse
Vergaberichtlinien
Kenntnis von Vergaberichtlinien ( Bund, EU)
Umgang mit speziellen Bewerbungsbedingungen des AG
Kenntnisse
D. Projektmanagement –
Organisation
Arbeits- und Terminplanung
Phasen 6+7
Berücksichtigung von Fristen und Terminen, terminlichen
„Meilensteinen“ z. B. für Anzeigen der Ausschreibung, Versand- und
Submissionstermine, Abstimmung der LV Erarbeitung mit dem
Arbeitsfortschritt in der Ausführungsplanung, Planung / Überprüfung
der Veröffentlichungs-, Bewerbungs-, Versand- und
Submissionstermine, Berücksichtigung des geplanten Baubeginns
Mitwirkung
39
Freigabe, intern / extern
Mitwirken an der internen Freigabe durch die Projekt- oder Büroleitung
und an der externen Freigabe durch den/die AG, Abstimmung der
ausgeschriebenen Materialien und Produkte
Protokollierung von getroffenen Absprachen und vorgenommenen
Änderungen
Berücksichtigung von Wünschen und Besonderheiten des AG
bezüglich der Verdingungsunterlagen; Abstimmung der Inhalte,
Fristen, Strafen, Formulierungen; Freigabe Vergabe LV
Mitwirkung
Mengenermittlung
Kenntnis der bürointernen Verfahren und Methoden zur
Mengenermittlung und ihrer Dokumentation (elektronisch per CAD, per
AVA, Formblatt), Gestaltung der Flächennachweise im LV
Mitwirkung
Produktinformationsbeschaffung
bürointerne Prospektbibliothek, Lieferantenkarteien oder
-datenbanken, Kontakt mit Lieferanten und Herstellern
Mitwirkung
Beschaffung technischer
Informationen
bürointerne Bibliothek, Normensammlungen etc.,
Aktualisierung und Führung der technischen Regeln und Normen
Mitwirkung
AVA - Standard
bürointerne Ausschreibungsverfahren, bürointerne
Ausschreibungssoftware, Umgang mit Stammdateien,
Standardleistungsbüchern, Urtexten und Preistabellen bzw. -dateien
Kenntnisse
Darstellung, Layout
Gestaltung, Aufbau und Layout der Leistungsbeschreibung nach
Bürostandard: Titelbildung, Vorpositionen, Alternativ- und Eventual-/
Bedarfspositionen , Kopf- und Fußzeilen, Kurz- und Langtexte, Spalten
für Menge, EP GP, Zusammenstellung, Einbindung von
Detailzeichnungen und Liefernachweisen etc.
Kenntnisse
Verdingungsunterlagen
Zusammenstellen der speziellen Verdingungsunterlagen mit
Aufforderung zur Angebotsabgabe, Deckblatt, Unterlagenverzeichnis,
Bewerbungsbedingungen, Angebot / Bietererklärung,
Nachunternehmer – Verzeichnis, zusätzliche Vertragsbedingungen,
Besondere Vertragsbedingungen, Zusätzliche Technische
Vertragsbedingungen, Baustellenbeschreibung, Lageplan,
Leistungsverzeichnis etc.
Mitwirkung
Organisation der Submission, Termin und Zeitpunkt, Raum,
Protokollformular, sonstige Anwesende, sonstige Formalitäten
(Lochstempel, Plombe des AG o.ä.) etc., Mitwirkung an der Submission
Mitwirkung
Submission
Angebotsprüfung
Formale, rechnerische, wirtschaftliche und fachliche Überprüfung der
Angebote, Dokumentation der Ergebnisse, Prüfvermerke (Stempel,
Unterschrift)
Kenntnisse
Bauvertrag
Vorbereitung und Abstimmung des Bauvertrags auf der Grundlage der
Verdingungsunterlagen; Festlegung von Sicherheitsleistungen,
Zahlungskonditionen, Nachlässen etc.
Mitwirkung
40
Akten – und Datenlogistik
Dokumentation der Vorgänge und Festlegungen, Führung der Aktenund Datenverzeichnisse sowie Ablage der Projektdokumente und
-daten, Pflege und Fortschreibung der Urtexte / Stammdateien,
Aktualisierung von Vorpositionen etc., Pflege und Fortschreibung der
Preisdateien, -sammlungen etc.
Mitwirkung
E. Projektkoordination
Phase 6, 7
Abstimmung
Abstimmung der ausgeschriebenen Leistungen mit dem AG
Abfragen von notwendigen Informationen
Mitwirkung
Bemusterung
Organisation der Bemusterung der vorgesehenen Materialien und
Produkte für den AG, die Planungsbeteiligten und die -betroffenen,
ggf. Bemusterung von Alternativen als Entscheidungsgrundlage
Information über die Qualität und Unterhaltung der Materialien und
Produkte
Kenntnisse
Anzeige, Information über die
Ausschreibung
Gestaltung der Anzeige in der regionalen Zeitung, in einer
überregionalen Zeitung, im Staatsanzeiger, EU - weite
Veröffentlichung etc.
Kenntnisse
Datenaustausch
Regeln / Klärung des Datenaustausches mit den Bietern,
GAEB-Schnittstelle
Kenntnisse
Ausschreibungsergebnis
Dokumentation des Ausschreibungsergebnisses und des
Prüfungsergebnisses, Umgang mit dieser Information
Kenntnisse
Schriftverkehr
Umgang mit Schriftverkehr und schriftlichen Informationen während der
Ausschreibungsphase: Aufforderung zum Angebot, Einsicht der
Planunterlagen, Vergabevorschlag, Abschreiben nicht berücksichtigter
Bieter etc.
Kenntnisse
Vergabegespräch bzw.
Verhandlungen
Teilnahme an Vergabegesprächen, Moderation und fachliche
Betreuung dieser Gespräche, Prüfen von Bieterreferenzen,
Dokumentation der Ergebnisse
Mitwirkung
5. Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation
41
Phasen 8+9
Überwachen der Ausführung des Objekts,
Überwachen der Beseitigung von Mängeln und Dokumentation des
Gesamtergebnisses
Fachliche Zielsetzung / Inhalte
-
-
Nach der Auftragserteilung an den im Rahmen des in Phase 7
durchgeführten Vergabeverfahrens ermittelten Bieter / Unternehmer,
beginnt die Phase der Objekt- bzw. Bauüberwachung, die häufig
einfach als „Bauleitung“ bezeichnet wird. Die Überwachung der
Ausführung des geplanten Objekts durch den Landschaftsarchitekten
verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele:
die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der
Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und
Leistungsbeschreibungen, den allgemein anerkannten Regeln der
Technik und den einschlägigen Vorschriften sowie der
Umweltverträglichkeit der Maßnahmen soweit als möglich,
die Koordination fachlich Beteiligter, z. B. an unterschiedlichen
Gewerken tätiger Firmen,
das Aufstellen und Überwachen eines Zeitplans
die Überwachung der Einhaltung der veranschlagten Kosten,
die Prüfung von Rechnungen anhand von Aufmaßen und sonstigen
Nachweisen bis zur Übergabe der fertigen Freianlage an den
Auftraggeber.
Den Abschluss der Objektüberwachung bilden Leistungen wie die
Kostenfeststellung nach DIN 276, die Zusammenstellung aller
Unterlagen zur Übergabe des fertigen Objektes an den Auftraggeber
und das Auflisten von Gewährleistungsfristen. Die Aufstellung,
Überwachung und Fortschreibung eines Zahlungsplans und / oder von
differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen sind nicht Teile
der Grundleistung, sondern als besondere Leistung zu vereinbaren.
Die Leistungsphase 9 – Objektbetreuung und Dokumentation stellt die
letzte Phase der Projektbearbeitung dar. Sie beinhaltet im
Wesentlichen folgende Aufgaben:
- die Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der
Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den
bauausführenden Unternehmen,
- die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb dieser
Verjährungsfristen,
- den Abschluss des Projektes durch Freigabe der
Sicherheitseinbehalte und Zusammenstellung der Projektunterlagen
als Dokumentation.
Eine wichtige Grundlage für diesen Projektabschluss stellt die
Kenntnis bzw. Dokumentation sämtlicher zu berücksichtigenden
Gewährleistungsfristen dar. Der Landschaftsarchitekt muss seinen AG
rechtzeitig an den Ablauf der Fristen erinnern, so dass Mängel noch
beanstandet und Gewährleistungsansprüche noch geltend gemacht
werden können. Leistungen im Rahmen der Projektdokumentation wie
das Erarbeiten von Bestandsplänen, Inventarlisten oder Pflege- und
Entwicklungsplänen, die Überwachung der Pflegearbeiten, die
Objektverwaltung, das Aufbereiten des objektspezifischen
Zahlenmaterials oder eine Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse werden in
der HOAI als Besondere Leistung eingestuft.
Der übliche Ablauf der Phasen 8 und 9 ist im nachstehenden
Ablaufschema verdeutlicht. Dabei ist zu beachten, daß es sich meist
nicht um einen derartig linearen Verlauf der Teilschritte handelt,
sondern einige Schritte parallel / gleichzeitig erforderlich werden bzw.
sich mehrfach wiederholen.
Verfahrensablauf Objektüberwachung und Objektbetreuung / Dokumentation
(Phasen 8 und 9)
Input
Teilschritt
42
Output
Vergabe durch den AG,
Bauvertrag
1Vorbereitung des Baubeginns
Einführung der bauausführenden
Firmen in die Baustelle, Planung des
zeitlichen Ablaufs, Klären von
Zuständigkeiten, Besorgen /
Fertigstellen erforderlicher
Unterlagen, Erreichen von
endgültigen AG-Entscheidungen
bezüglich Ausführung
Zeitplan / Bauzeitenplan,
Aktennotizen, vollständige
Ausführungs- und
Bestandsunterlagen, Vergabe LV,
soweit noch nicht erstellt
Ausführungsunterlagen, Vergabe
LV,
Genehmigungsbescheid,
DIN Normen etc.
2 Überwachung der Ausführung
Laufende Überprüfung der
Übereinstimmung der Ausführung mit
der Planung und den Regeln der
Technik, Vorschriften etc.
Bauprotokolle, Bauleitung,
Aktennotizen, Einträge, ins
Bautagebuch, Änderungen in den
Ausführungsplänen
Fertiggestellte Teilleistungen,
Beginn neuer Teilleistungen
3 Grund-/Zwischenaufmaß
Gemeinsames Aufmaß mit den
Ausführenden von Ausgangs- oder
Zwischenzuständen des
Baufortschritts (z.B. Planum, Schicht
des Oberbaus
Aufmaß – Skizze, Aufmaß – Blatt,
Aufmaß – Plan
(digital –CAD),Einträge ins
Bautagebuch
4 Kostenverfolgung
Übernahme der Aufmassergebnisse,
Prüfung der nachträge,
Abstimmungen mit den AG
Fortschreibung der Kostenkontrolle
Materiallieferung, fertiggestellte
Teilleistungen
5 Teilabnahmen
Abnahme von gelieferten
Materialien/ Teilleistungen, die ggf.
nach Fertigstellung nicht mehr
abzunehmen sind
Dokumentation der Teilabnahme,
Aktennotiz, Teilabnahmeprotokoll
Abschlagsrechnung der
Ausführungsfirma
6 Rechnungsprüfung
Formale, rechnerische und
technisch-fachliche Prüfung der
Abschlagsrechnungen, Weiterleiten
an den AG mit Zahlungsfreigabe
Geprüfte und freigegebene
Abschlagsrechnung mit Prüfvermerk,
ggf. abzüglich Sicherheitseinbehalt,
Fortschreibung der Kostenkontrolle
7 Antrag auf behördliche Abnahme
ggf. Beantragung der Abnahme
durch Behördenvertreter
Schreiben an entsprechende
Behörden, Notiz über
Terminvereinbarung
43
Input
Teilschritt
Fertiggestellte Bauleistung
8 Aufmaß
Gemeinsames Endaufmaß mit den
bauausführenden Unternehmen
Fertiggestellte Bauleistung,
Antrag des bauausführenden
Unternehmens
9 Abnahme
Abnahme der Bauleistungen unter
Mitwirkung des AG und anderer am
Projekt fachlich Beteiligter,
Feststellung von Mängeln
Unterschriebenes
Abnahmeprotokoll
Schlussrechnung der
ausführenden Unternehmen
DIN 276 Formblatt
geprüfte Schlussrechnung
10 Mängelbeseitigung
Überwachung der fach- und
termingerechten Beseitigung der
festgestellten Abnahme-Mängel, ggf,
Nachbegehung
Output
Aufmaßskizze / -Blatt, Aufmaßplan
(digital per CAD)
Abnahmeprotokoll mit Auflistung der
Mängel
Dokumentation der
Mängelbeseitigung, Aktennotiz/
Protokoll, Nachricht an AG
11 Rechnungsprüfung
Formale, rechnerische und
technisch-fachliche Prüfung der
Schlussrechnung, Weiterleitung an
den AG mit Zahlungsfreigabe
Geprüfte und freigegebene
Schlußrechnung mit Prüfvermerk,
abzügl. Sicherheitseinbehalt,
geprüfte Nachweise
12 Kostenfeststellung
Feststellung der tatsächlichen
Baukosten nach DIN 276
Übersicht über die tatsächlichen
Baukosten, ausgefülltes Formular
13 Übergabe
Zusammenstellung aller Unterlagen
und Übergabe der Freianlage an den
AG, ggf. Anleitung zur
Inbetriebnahme, Auflisten der
Gewährleistungsfristen
Sämtl. Ausführungs- und
Bauleitungsunterlagen,
einschließlich Nachweise, Anleitung
etc., Liste der
Gewährleistungsfristen/
Fristenkalender
14 Objektbegehung
Begehung der Anlage vor Ablauf der
Verjährungsfristen, Feststellung der
Mängel
Mängelliste, Nachricht an
Unternehmen
LP 8: Objektüberwachung - Ende
LP 9: Objektbetreuung - Beginn
44
Input
Mängelliste
Ablauf der Verjährungsfristen der
Gewährleistungsansprüche des
AG
Teilschritt
15 Mängelbeseitigung
Überwachung der Beseitigung von
Gewährleistungsmängeln
16 Freigabe
Mitwirken bei der Freigabe von
Sicherheitsleistungen
17 Projektabschluss
Zusammenstellen der vollständigen
und aktuellen Unterlagen, Übergabe
an den AG
18 Kundenservice,
Facilitimanagement
ggf. Ausarbeiten von Pflege- und
Entwicklungskonzepten,
Objektdateien o. ä., Überwachung
der Unterhaltung und Pflege,
Bilddokumentation etc.
PROJEKTABSCHLUSS
Output
Dokumentation der
Mängelbeseitigung, Aktennotiz /
Protokoll, Nachricht an den AG
Freigegebene Sicherheitseinbehalte
oder Bürgschaften der Unternehmer
Projektdokumentation
Pflege- und Entwicklungskonzept,
Teil des Facilitymanagementplans,
Fotodokumentation
Bürointerne Auswertung
(wirtschaftlich) und Dokumentation
(als Referenz)
45
A. Planung und Technik
Phase 8+9
VOB, Teil C
Kenntnis der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV), z.B. DIN 18320 -Landschaftsbauarbeiten u. v. a.
Kenntnisse
ZTV
Kenntnis und Berücksichtigung der jeweils gültigen Zusätzlichen
Technischen Vorschriften, z. B. der ZTV Baumpflege, der ZTVT StB,
ZTVE StB etc.
Kenntnisse
Normen
Kenntnis und Berücksichtigung planungsrelevanter DIN- und sonstiger
Normen (EN, ISO), z. B. der DIN 18916 – Vegetationstechnik im
Landschaftsbau: Pflanzen und Pflanzarbeiten u. v. a.,
Kenntnis und Berücksichtigung von Technikrichtlinien und Merkblättern
der FLL, der FGSV etc., z.B. Richtlinien für Dachbegrünung der FLL,
der RAL etc., Kenntnis und Berücksichtigung von sonstigen
Anerkannten Regeln der Bautechnik
Kenntnisse
Gütebestimmung für Materialien,
Pflanzen etc.
Kenntnis und Berücksichtigung der einschlägigen Gütebestimmungen,
z. B. der Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen der FLL,
der Richtlinien für die Anwendung und Güteüberwachung von
Recyclingbaustoffen des Bayerischen Industrieverbandes Steine und
Erden e. V., Gütebestimmungen für organische Mulchstoffe etc.
Kenntnisse
Mängelfeststellung
Prüfen der Anlage auf dauerhaft technisch einwandfreie Ausführung
im Hinblick auf geltende Normen und Richtlinien
rechtzeitige und vollständige Aufnahme der festgestellten Mängel, ggf.
Hinweis auf mangelhafte Pflege der Anlage
Mitwirkung
B. Kostenmanagement
Phasen 8+9
Projektkosten,
Kostenkontrolle,
Kostenfeststellung
Überwachen der Entwicklung der Baukosten; Vergleich und Kontrolle
während der Ausführung zwischen Kostenanschlag und
Abrechnungssumme
ggf. Mehrkosten beim AG anmelden, begründen und genehmigen
lassen bzw. vermeiden
Mitwirken an der Kostenfeststellung nach DIN 276 auf der Basis der
Schlussrechnungen
Kostenvergleich zwischen Kostenschätzung, Kostenberechnung,
Kostenanschlag und Kostenfeststellung
Kenntnisse
Abrechnung / Rechnungsstellung
Prüfen von Abschlagsrechnungen auf der Grundlage der Nachweise
Prüfen von Teilschluß- und Schlussrechnungen
Rechnen von Nachlässen, Abzug / Freigabe von Sicherheitsleistungen
(Einbehalt oder Bürgschaft), Kontrolle der Einhaltung von
Zahlungskonditionen, sonstige Abzüge
Kenntnisse
Nachtragsangebote
Prüfen von ggf. gestellten Nachtragsangeboten auf Erfordernis, Inhalt,
Wirtschaftlichkeit, Vertragserfüllung
Begründung der Erfordernis gegenüber AG; Abstimmung mit AG
bezüglich Genehmigung des Nachtrages
Mitwirkung
46
Stundenlohnarbeiten,
„Regiearbeiten“
Prüfen der Notwendigkeit von ggf. zu leistenden Stundenlohnarbeiten,
Übereinstimmung mit Vertragsgrundlage, Abzeichnen der Nachweise
Begründung der Notwendigkeit gegenüber AG
Mitwirkung
Nachweise
Prüfen und Führen sämtlicher Nachweise, die für die
Rechnungsprüfung erforderlich sind, z.B. Aufmassblätter,
Aufmasspläne, Lieferscheine, Regieberichte (= Bericht über
Stundenlohnarbeiten) etc.
Kenntnisse
Kostenrichtwerte
Ermittlung von Kostenrichtwerten auf der Grundlage der
Kostenfeststellung (ggf. Besondere Leistung)
Kenntnisse
Nachkalkulation
Einblick in die wirtschaftliche Betrachtung der Gesamtmaßnahme
(Wirtschaftlichkeitsstudie), bezogen auf das Projekt (Baukosten, Dauer
der Bauzeit, Ergebnis, Ausstattungsstandard etc.) und bezogen auf die
Planung (vgl. Phase 0)
Mitwirkung
Pflege und Unterhaltung
Ermitteln eines Etats und ggf. eines Pflege- und Entwicklungskonzepts
zur Unterhaltung der Anlage; Erarbeiten eines Pflege
-Leistungsverzeichnisses, Angebot für derartige Leistung
Kenntnisse
C. Recht und Gesetz,
Verordnungen und Richtlinien
Planungsrecht, Bayerische
Bauordnung, Baugenehmigung
Überwachen der Einhaltung der Festlegungen in der Baugenehmigung
und/oder sonstiger Zustimmungen, Berücksichtigung von geltenden
Gesetzen
Kenntnisse
VOB, Teil A, Teil B
Kenntnis / Berücksichtigung der Allgemeinen Bestimmungen für die
Vergabe von Bauleistungen (§ 13 Gewährleistung, § 14
Sicherheitsleistung),
Kenntnis / Berücksichtigung der Allgemeinen Vertragsbedingungen für
die Ausführung von Bauleistungen
Kenntnisse
Besondere Vertragsbedingungen
Kenntnis / Berücksichtigung von Ausführungsfristen,
Bauwesenversicherung, Lohn- und Stoffpreisklausel etc., von
Gewährleistungs- und Sicherheitsleistungen
Kenntnisse
Zusätzliche Vertragsbedingungen
(ZVB/E)
Kenntnis / Berücksichtigung der ZVB mit Angaben wie dem LV,
Mehrkostenregelungen, Ausführungsplanunterlagen,
Nachunternehmer-, Kündigungs-, Abrechnungs-,
Sicherheitsregelungen und -leistungen, Bürgschaften
(Gewährleistungsbürgschaften o. ä.) etc.
Kenntnisse
BGB
Kenntnis / ggf. Berücksichtigung der Gewährleistungsdauer nach BGB
Kenntnisse
Handlungsvollmacht
Klären des Umgangs mit Handlungsvollmachten
Mitwirkung
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Verordnung über Sicherheit und
Abstimmung mit dem Sicherheitskoordinator des Projekts,
Gesundheitsschutz auf Baustellen ggf. Bereitstellung der Planungs- und Ausführungsunterlagen, des LV’s
(Baustellenverordnung-BaustellV) für den Sicherheitskoordinator
Mitwirkung
Vorschriften / Amtsblätter
D. Projektmanagement Organisation
Terminplanung,
Bauzeitenplan
Klären des Umgangs mit Handlungsvollmachten
Mitwirkung
Mitwirkung an der Erstellung des Bauzeitenplans, Festlegen der
Fertigstellungsfristen und -termine; Abstimmung der „Meilensteine“
(Einweihung, Inbetriebnahme) mit den Projektbeteiligten,
Berücksichtigung von Vegetations- und Pflanzzeiten, Berücksichtigung
/ Einkalkulieren ungünstiger Witterungen
Berücksichtigung der verschiedenen Verjährungsfristen innerhalb des
Projekts, z. B. Pflanz- und Rasenarbeiten 1 Jahr, technische Gewerke
2 Jahre nach VOB, ggf. 5 Jahre nach BGB
Planung und Organisation der Begehungen zur rechtzeitigen
Mängelfeststellung und -beseitigung
Mitwirkung
Bautagebuch
Führung eines Bautagebuchs / Bauleitungs-Tagebuchs oder
Projektkalenders zur Dokumentation des Bauablaufs und als
Beweismittel für Auseinandersetzungen, ggf. andere Dokumentation
des Bauablaufs nach bürointernem System (Bilder, Fotos)
Mitwirkung
Prüfung, Freigabe,
Planänderungen
Prüfung der Ausführungspläne und Leistungsverzeichnisse auf
fachlich einwandfreie Inhalte; unverzügliche Weitergabe von
Korrekturen und Änderungen
Koordination und Regelung der Planänderungen / -fortschreibung
während der Bauphase (Änderungsvermerk, Verteiler, Umgang mit
alten Planständen)
Mitwirkung
Baustellentermine
Jour fix
Teilnahme an der Baustelleneinweisung mit ausführenden Firmen
(Besprechung der Ausführungsplanung und des LV, Absteckung etc.),
Teilnahme an regelmäßigen Baustellenterminen mit / ohne AG
(festgelegter, regelmäßiger Zeitpunkt = Jour fix sinnvoll);
Einblick in die Koordination verschiedener Fachfirmen (Ga-La-Bau,
Tiefbau, Baumschule etc.) und Fremdfirmen (Hochbau, Handwerker
etc.);
Zwischenaufmaße zur Dokumentation von Zwischenzuständen für
Abschlagsrechnungen
Kenntnisse
Abnahme
Vorbereitung und Mitwirkung an Zwischenabnahmen von Teilleistungen
und / oder Materiallieferungen, an der Schlußabnahme und Übergabe;
Termine zur Mängelfeststellung und -beseitigung
Kenntnisse
Freigabe von
Sicherheitsleistungen
Einblicke in die Freigabe von Sicherheitsleistungen (Einbehalte,
Bürgschaften) und Weiterleitung an die ausführende Firma nach
erfolgter Mängelbeseitigung bzw. Ablauf der Verjährungsfrist
Mitwirken an der systematischen Zusammenstellung der
zeichnerischen und rechnerischen Projektunterlagen / Ergebnisse als
Dokumentation für den AG, Übergabe der Dokumentation
Mitwirkung
Darstellung und Aufbereitung,
Projektdokumentation
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Akten- und Datenlogistik
Dokumentation der Vorgänge und Absprachen, Führung der Akten und
Datenverzeichnisse sowie Ablage der Projektdokumente und -daten;
termingerechte Weiterleitung und Ablage der Rechnungen und der
Nachweise (Lieferscheine, Regieberichte, Aufmassblätter etc.)
Regelung des Austausches von aktuellen Unterlagen, Projektakten
und -daten mit Planungsbeteiligten (Architekten, Fachplanern etc.) per
Post, Fax, ISDN etc., Umgang mit Änderungen / Änderungsvermerken,
alten Planungsständen etc., Dokumentation der Fristen in einem
Fristenkalender o. ä.; Dokumentation der Sicherheitsleistungen und
deren Freigabe in den Projektakten;
Zusammenstellung der Akten und Unterlagen für den AG;
Archivierung der Projektakten nach bürointernem System
Kenntnisse
E. Projektkoordination
Projektmoderation,
Erfahrungsaustausch
Vorbereitung und Mitwirkung an der Abstimmung von Projektdetails
während der Ausführungsphase beim AG oder Entscheidungsträger
(Gemeinde- / Stadtrat); Vorbereitung von Entscheidungen zu
Nachträgen, Kostenänderungen, Materialalternativen o.ä.; ggf.
Mitgestaltung der Einweihungsfeier, Führung durch die Anlage,
Festansprache o. ä.,
Teilnahme am Erfahrungsaustausch der/des Landschaftsarchitekten
mit den ausführenden Firmen, Schlußbesprechung, ggf.
Abschlussbrotzeit o. ä., Erfahrungsaustausch mit AG
Mitwirkung
Baustellenvorbereitung
Mitwirken / Durchführen an der Vorbereitung der Ausführung, z. B.
Grenzfeststellung, Einmessung, Behördengespräche; genaue
Information über Sparten zusammen mit ausführenden Firmen
einholen, Überprüfung der ggf. vorhandenen Leistungspläne, z.B. Gas,
Wasser, Abwasser, Elektro, Telekom
Mitwirkung
Jour fix
Jour-fix mit allen Planungsbeteiligten und ausführenden Firmen
(besonders bei Baubeginn und Bauende sehr wichtig!) in
regelmäßigen Abständen; ggf. auch Jour fix für Fachteams, z. B. für
Freianlagen etc., Dokumentation der Ergebnisse in Form von
Protokollen, Aktennotizen
Mitwirkung
Betreuung des/ der AG
Information des AG während der Gewährleistungszeit und auch
anschließend über die Pflege und Entwicklung der Anlage,
Hinweise auf ggf. fachlich mangelhafte Pflege, insbesondere der
Vegetationsflächen (Bedeutung für Gesamteindruck!)
Dokumentation Schriftverkehr
Dokumentation der Vorgänge und Besprechungsergebnisse im
Bautagebuch bzw. in Aktennotizen, Protokollen o. ä.; Einführung in die
bürointernen Hilfsmittel, wie Baustellenprotokoll, Formblätter o. ä.;
Verteilung der Notizen und Protokolle gemäß festgelegtem
Verteilerschlüssel (AG, Planer, Firmen etc.), Dokumentation der
Mängelfeststellung und -beseitigung in Form von Aktennotizen etc.,
Protokoll über die Gewährleistungsabnahme
Mitwirkung

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