Mopedanweisungen 2009_neue Fassung_Stamm2
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Nur zur internen Verwendung! Fragen und Antworten zum Moped-Kennzeichen Stand: 22.04.2009 Seite 1 Fragenübersicht 1. Bestellung von Kennzeichen 2. Voraussetzungen für die Aushändigung eines roten Kennzeichens 3. Prämie für Moped, Mofa, Leichtmofa, Mokick, Roller, Kleinkraftrad (dreirädrig) und Krankenfahrstuhl bleiben unverändert 4. Blankopolicen 5. Versicherung von Segways 6. Quad als Moped 7. Führerscheinklasse „S“ 8. Besitzwechsel / Verkauf 9. Verschrottung / Abrechnung des Vertrages 10. Diebstahl des Mofas 11. Fahrzeugwechsel 12. Verlust des Kennzeichens 13. Kennzeichen ist defekt / nicht mehr verwendungsfähig 14. Tarifierung nach dem Alter des Versicherungsnehmers 15. Roller mit 50 ccm/60 km/h wurde auf 25 km/h gedrosselt 16. Kann eine Teilkasko alleine abgeschlossen werden? 17. Einschluss / Ausschluss der Teilkasko 18. Elektroscooter ab 7 km/h 19. Besteht „Nachhaftung“ bei Moped 20. Ist das Moped auch im Ausland (z.B. Mallorca) versichert? 21. Ausländische Papiere bei Moped Seite 2 1.) Bestellung von Mopedkennzeichen Für die Bestellung/Nachbestellung der Kennzeichen haben wir ein eigenes Portal geschaffen, über das Sie direkt beim Hersteller der Kennzeichen bestellen können. Das Portal sowie ein Benutzerhandbuch finden Sie im Generali Vertriebsportal http://adportal.generali.de unter der Rubrik Tarifierung -> Kraftfahrt-> Mopedkennzeichen. Das Portal ist nur für die Vermittler zugänglich. Der Zugang zum Portal muss einmal auf der gleichen Internetseite beantragt werden. Bei technischen Problemen wird dem Vermittler über den Bereich GSK –Hr. Schrey geholfen. Die Genehmigung/Bestellung eines roten Kennzeichens erfolgt durch die Abt. FKP – Firmenkundenservice unter der: Fax-Nr.: 089-5121 883516 eMail-Adresse [email protected] oder [email protected]. : 2.) Voraussetzungen für die Aushändigung eines roten Kennzeichens Diese Kennzeichen erhalten ausschließlich Zweiradhändler oder Privatpersonen, die bereits bei uns versichert sind und bei denen ein ertragreiches Ausgleichsgeschäft vorhanden ist. In diesem Fall ist beim Vermittler die Kunden-Nr. oder das Vorjahreskennzeichen zu erfragen und das Gespräch zur Prüfung an die Abteilung FKP weiterzuleiten. Privatpersonen/Interessenten, die n i c h t bei uns versichert sind, erhalten g r u n d s ä t z l i c h kein rotes Kennzeichen, da es sich um ein „nicht gewünschtes Risiko“ handelt. Dies gilt auch dann, wenn „Ausgleichsgeschäft“ in Aussicht gestellt wird. Diese Auskunft wird vom Kundenservice so an den Vermittler bzw. an die Interessenten weitergegeben. 3.) Die Prämien für Moped, Mofa, Leichmofa, Mokick, Roller, Kleinkraftrad (-dreirädrig) und Krankenfahrstuhl bleiben unverändert. Aufgrund erhöhter Schadenquote musste die Prämie für vierrädrige Leichfahrzeuge (Quads) erhöht werden. 4.) Blankopolicen Blankopolicen erhalten die Vermittler über die Abt. Zentrale Dienste (Fax-Nr. 089-5121/5099 unter der Bestell-Nr. 30/060-V2009. Blankopolicen können vom Vermittler angefordert werden, wenn - der VN den nachträglichen Einschluss der Teilkasko wünscht Seite 3 - sich den Vermittler beim Ausfüllen der Mopedpolice verschrieben hat - der Kunde seine Original-Mopedpolice verloren hat. Der Vermittler erstellt dann eine neue Police, die er dem Kunden dann aushändigt. 5.) Versicherung von Segways Ab dem Verkehrsjahr 01.03.2009 können auch Segways (elektrisch angetriebenes Zweispurfahrzeug mit nur einer Achse, selbstbalancierend) zur gleichen Prämie, wie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge versichert werden. 6.) Quad als Moped kann versichert werden, wenn Ø wenn der Hubraum des Fahrzeugs 50 ccm nicht übersteigt, Ø bzw. bei Nicht- Verbrennungsmotoren die Leistung 4 KW und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht übersteigt und das Gesamtgewicht von 350 kg nicht überschritten wird. Die Beiträge entnehmen Sie der Prämientabelle unter Punkt 2. „Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (offen und geschlossen)“ 7.) Führerschein Klasse „S“ Dieser Führerschein berechtigt zum Führen von dreirädrigen Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen. Der neue Führerschein kann ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden. 8.) Besitzwechsel / Verkauf 1) Übernahme der Versicherung nach Verkauf Der Erwerber übernimmt die Versicherung. Eine schriftliche Benachrichtigung an uns reicht aus. da die übrigen Fahrzeugdaten (Hersteller/Ident.-Nr.) gleich geblieben sind. Der Vorvertrag wird storniert und auf den neuen Besitzer umgeschrieben. Der neue Besitzer erhält von uns eine Erwerberkarte, die er zusammen mit der Original-Versicherungspolice vom Vorbesitzer mit sich führen muss. Das Finanzielle zur Übernahme der Versicherung müssen Verkäufer und Erwerber untereinander klären. 2) Kündigung der Versicherung nach Verkauf Übernimmt der Käufer die Versicherung nicht, sondern versichert sein Fahrzeug bei einer anderen Gesellschaft, wird der Vertrag des Kunden aufgehoben und abgerechnet. Seite 4 9.) Verschrottung / Abrechnung des Vertrages Die Originalpolice und das Kennzeichen müssen unter Angabe des Rückgabedatums und dem Hinweis auf Abrechnung des Vertrages unverzüglich an uns zurückgegeben werden. 10.) Diebstahl des Mofas Es wird der unverbrauchte Beitrag gegen Rückgabe von Police und der Kopie “Anzeige bei der Polizei” dem Vermittlerkonto gutgeschrieben, die Auszahlung an den VN erfolgt durch den Vermittler, nachdem der Vertrag systemseitig storniert wurde. 11.) Fahrzeugwechsel Der Vermittler muss für das neue Fahrzeug ein neues Kennzeichen ausgeben. Das Kennzeichen ist gebührenfrei, wenn der Versicherungsumfang unverändert bleibt. Ist der Deckungsumfang des Ersatzfahrzeugs erweitert worden (Einschluss TK-Versicherung), muss der Vermittler den Differenzbetrag nacherheben und beim VN kassieren. Der Versicherungsnehmer muss das alte Schild und die Original-Versicherungspolice seines Vorfahrzeugs beim Vermittler abgeben. Der Vermittler reicht uns dann die Mopedpolice für das neue Fahrzeug zusammen mit dem alten Schild und der alten Mopedpolice ein. 12.) Verlust des Kennzeichens Das Schild ging verloren Hier muss der Vermittler die Originalpolice vom Vorfahrzeug zusammen mit der neuen Mopedpolice an uns einreichen. Das Ersatzkennzeichen ist kostenfrei. Schild wurde gestohlen In diesem Fall muss uns vom Vermittler die Originalpolice vom Vorfahrzeug (die Anzeige über den Diebstahl des Kennzeichens) und die neue Mopedpolice eingereicht werden. Das Ersatzkennzeichen ist kostenfrei. 13.) Schild ist defekt / nicht mehr verwendungsfähig Das defekte Schild, die Originalpolice und die neue Mopedpolice müssen vom Vermittler an uns zurückgereicht werden; dann ist das Ersatzkennzeichen kostenfrei. 14.) Tarifierung nach dem Alter des Versicherungsnehmers Der Vertrag kann auf den Vater oder die Mutter des VN laufen und die Kinder der VN oder der berechtigte Fahrer können das Fahrzeug nutzen (der Beitrag richtet sich in jedem Fall nach dem Alter des VN), sofern die notwendige Fahrerlaubnis vorliegt. D.h.: Ein 15-jähriger Sohn darf nur ein Seite 5 Mofa (25 km/h) fahren und keinen Roller (60 km/h), außer dieser ist auf 25 km/h gedrosselt, auch wenn der Vater oder die Mutter VN ist. 15.) Roller mit 50 ccm/60 km/h wurde auf 25 km/h gedrosselt Somit gilt das Fahrzeug als “Mofa”, auf dem Antrag muss auch “Mofa” angekreuzt werden. Erfolgt die Drosselung innerhalb des Versicherungsjahres, reicht eine schriftliche Mitteilung an uns, da die sonstigen Fahrzeugdaten (Hersteller und die Fahrzeug-Identifizierungs-Nr.) die gleichen geblieben sind. In diesem Fall reicht ein Akteneintrag, d.h., es muss keine neue Mopedpolice ausgestellt werden. Ein Mehr- oder Minderbeitrag entsteht nicht. Bei der Entfernung der Drosselung gilt die gleiche Vorgehensweise. Hier entsteht kein Mehr- oder Minderbeitrag. 16.) Kann eine TK alleine abgeschlossen werden? Nein, nur in Verbindung mit einer KH 17.) Einschluss / Ausschluss der TK Innerhalb des Versicherungsjahres ist der Einschluss der TK möglich. Hier muss der Vermittler eine neue Blankpolice erstellen. Sollte er keine Blankopolice in Reserve vorliegen haben, muss diese über den e-Shop oder per Fax-Nr. 089/5121-5099, Bestell-Nr. 30/060-V angefordert werden. Die alte Originalpolice muss dann zusammen mit dem neuen Antrag (mit Einschluss) eingereicht werden. Der Ausschluss ist nicht möglich. 18.) Elektroscooter ab 7 km/h Für diese Fahrzeuge gelten auch die normalen Mopedbeiträge. Voraussetzung: Das Fzg. darf nicht schneller als 60 km/h fahren und nicht mehr als 50 ccm Hubraum haben und nicht schwerer als 350 kg sein. Scooter (sonstige Fahrzeuge) bis 6 km/h benötigen kein Versicherungskennzeichen. 19.) Besteht „Nachhaftung“ bei Moped Nein, die Mopedversicherung ist eine so genannte Verfallpolice mit festgelegtem Geltungszeitraum vom 01.03. bis Ablauf Februar des Folgejahres. Und selbst wenn es eine Nachhaftung geben würde, hätte diese nur haftungsrechtliche Bedeutung. Nach dem Pflichtversicherungsgesetz bestünde mit Ablauf der Geltung des Versicherungskennzeichens kein gültiger Versicherungsvertrag mehr. Ein Verstoß gegen das PflVG läge also in jedem Fall vor. Seite 6 20.) Ist das Moped auch im Ausland (z.B.: Mallorca) versichert? Ja, in den EU-Ländern versichern wir den Zeitraum eines Urlaubes genauso wie beim PKW. Hier wird der VN auch grundsätzlich keine Probleme seitens der dortigen Polizei bekommen. Sollte der VN jedoch das Moped ganzjährig in einem EU-Land fahren, weil er dort seinen Wohnsitz hat, kann es bei einer Polizeikontrolle zu Problemen kommen. Das Fahrzeug kann durch die ausländischen Behörden beschlagnahmt werden. Es gibt unterschiedliche Fristen im Ausland, wie lange man mit einem deutschen Kennzeichen dort unterwegs sein darf. Die Generali hat keine Möglichkeiten hier tätig zu werden, um die Freigabe des Fahrzeuges bei der Polizei zu erwirken. Die daraus entstehenden Kosten trägt der VN selbst. 21.) Ausländische Papiere bei Mooped Die Generali akzeptiert auch ausländische Papiere (Betriebserlaubnis), wenn aus diesen Papieren nachstehende Daten ersichtlich sind: Fahrzeugart, Hersteller und Fahrzeug-Ident.-Nr. Seite 7