Mopedanweisungen 2009_neue Fassung_Stamm2

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Mopedanweisungen 2009_neue Fassung_Stamm2
Nur zur
internen
Verwendung!
Fragen und Antworten zum
Moped-Kennzeichen
Stand: 22.04.2009
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Fragenübersicht
1.
Bestellung von Kennzeichen
2.
Voraussetzungen für die Aushändigung eines roten Kennzeichens
3.
Prämie für Moped, Mofa, Leichtmofa, Mokick, Roller, Kleinkraftrad (dreirädrig) und Krankenfahrstuhl bleiben unverändert
4.
Blankopolicen
5.
Versicherung von Segways
6.
Quad als Moped
7.
Führerscheinklasse „S“
8.
Besitzwechsel / Verkauf
9.
Verschrottung / Abrechnung des Vertrages
10. Diebstahl des Mofas
11. Fahrzeugwechsel
12. Verlust des Kennzeichens
13. Kennzeichen ist defekt / nicht mehr verwendungsfähig
14. Tarifierung nach dem Alter des Versicherungsnehmers
15. Roller mit 50 ccm/60 km/h wurde auf 25 km/h gedrosselt
16. Kann eine Teilkasko alleine abgeschlossen werden?
17. Einschluss / Ausschluss der Teilkasko
18. Elektroscooter ab 7 km/h
19. Besteht „Nachhaftung“ bei Moped
20. Ist das Moped auch im Ausland (z.B. Mallorca) versichert?
21. Ausländische Papiere bei Moped
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1.) Bestellung von Mopedkennzeichen
Für die Bestellung/Nachbestellung der Kennzeichen haben wir ein eigenes Portal geschaffen,
über das Sie direkt beim Hersteller der Kennzeichen bestellen können. Das Portal sowie ein
Benutzerhandbuch finden Sie im Generali Vertriebsportal http://adportal.generali.de
unter der Rubrik Tarifierung -> Kraftfahrt-> Mopedkennzeichen.
Das Portal ist nur für die Vermittler zugänglich. Der Zugang zum Portal muss einmal auf der gleichen
Internetseite beantragt werden.
Bei technischen Problemen wird dem Vermittler über den Bereich GSK –Hr. Schrey geholfen.
Die Genehmigung/Bestellung eines roten Kennzeichens erfolgt durch die Abt. FKP –
Firmenkundenservice unter der:
Fax-Nr.:
089-5121 883516
eMail-Adresse
[email protected]
oder
[email protected].
: 2.) Voraussetzungen für die Aushändigung eines roten Kennzeichens
Diese Kennzeichen erhalten ausschließlich Zweiradhändler oder Privatpersonen, die bereits bei
uns versichert sind und bei denen ein ertragreiches Ausgleichsgeschäft vorhanden ist. In diesem Fall
ist beim Vermittler die Kunden-Nr. oder das Vorjahreskennzeichen zu erfragen und das Gespräch zur
Prüfung an die Abteilung FKP weiterzuleiten.
Privatpersonen/Interessenten, die n i c h t bei uns versichert sind, erhalten g r u n d s ä t z l i c h
kein rotes Kennzeichen, da es sich um ein „nicht gewünschtes Risiko“ handelt. Dies gilt auch
dann, wenn „Ausgleichsgeschäft“ in Aussicht gestellt wird. Diese Auskunft wird vom Kundenservice
so an den Vermittler bzw. an die Interessenten weitergegeben.
3.) Die Prämien für Moped, Mofa, Leichmofa, Mokick, Roller, Kleinkraftrad (-dreirädrig) und
Krankenfahrstuhl bleiben unverändert.
Aufgrund erhöhter Schadenquote musste die Prämie für vierrädrige Leichfahrzeuge (Quads)
erhöht werden.
4.) Blankopolicen
Blankopolicen erhalten die Vermittler über die Abt. Zentrale Dienste (Fax-Nr. 089-5121/5099 unter
der Bestell-Nr. 30/060-V2009.
Blankopolicen können vom Vermittler angefordert werden, wenn
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der VN den nachträglichen Einschluss der Teilkasko wünscht
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-
sich den Vermittler beim Ausfüllen der Mopedpolice verschrieben hat
-
der Kunde seine Original-Mopedpolice verloren hat. Der Vermittler erstellt dann eine neue
Police, die er dem Kunden dann aushändigt.
5.) Versicherung von Segways
Ab dem Verkehrsjahr 01.03.2009 können auch Segways (elektrisch angetriebenes Zweispurfahrzeug
mit nur einer Achse, selbstbalancierend) zur gleichen Prämie, wie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
versichert werden.
6.) Quad als Moped
kann versichert werden, wenn
Ø wenn der Hubraum des Fahrzeugs 50 ccm nicht übersteigt,
Ø bzw. bei Nicht- Verbrennungsmotoren die Leistung 4 KW und eine Höchstgeschwindigkeit
von 45 km/h nicht übersteigt und das Gesamtgewicht von 350 kg nicht überschritten wird.
Die Beiträge entnehmen Sie der Prämientabelle unter Punkt 2. „Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
(offen und geschlossen)“
7.) Führerschein Klasse „S“
Dieser Führerschein berechtigt zum Führen von dreirädrigen Kleinkrafträdern und vierrädrigen
Leichtkraftfahrzeugen. Der neue Führerschein kann ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden.
8.) Besitzwechsel / Verkauf
1) Übernahme der Versicherung nach Verkauf
Der Erwerber übernimmt die Versicherung. Eine schriftliche Benachrichtigung an uns reicht aus.
da die übrigen Fahrzeugdaten (Hersteller/Ident.-Nr.) gleich geblieben sind. Der Vorvertrag wird
storniert und auf den neuen Besitzer umgeschrieben. Der neue Besitzer erhält von uns eine Erwerberkarte, die er zusammen mit der Original-Versicherungspolice vom Vorbesitzer mit sich
führen muss. Das Finanzielle zur Übernahme der Versicherung müssen Verkäufer und Erwerber
untereinander klären.
2) Kündigung der Versicherung nach Verkauf
Übernimmt der Käufer die Versicherung nicht, sondern versichert sein Fahrzeug bei einer
anderen Gesellschaft, wird der Vertrag des Kunden aufgehoben und abgerechnet.
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9.) Verschrottung / Abrechnung des Vertrages
Die Originalpolice und das Kennzeichen müssen unter Angabe des Rückgabedatums und dem
Hinweis auf Abrechnung des Vertrages unverzüglich an uns zurückgegeben werden.
10.) Diebstahl des Mofas
Es wird der unverbrauchte Beitrag gegen Rückgabe von Police und der Kopie “Anzeige bei der
Polizei” dem Vermittlerkonto gutgeschrieben, die Auszahlung an den VN erfolgt durch den Vermittler,
nachdem der Vertrag systemseitig storniert wurde.
11.) Fahrzeugwechsel
Der Vermittler muss für das neue Fahrzeug ein neues Kennzeichen ausgeben. Das Kennzeichen ist
gebührenfrei, wenn der Versicherungsumfang unverändert bleibt. Ist der Deckungsumfang des
Ersatzfahrzeugs erweitert worden (Einschluss TK-Versicherung), muss der Vermittler den Differenzbetrag nacherheben und beim VN kassieren. Der Versicherungsnehmer muss das alte Schild und die
Original-Versicherungspolice seines Vorfahrzeugs beim Vermittler abgeben. Der Vermittler reicht uns
dann die Mopedpolice für das neue Fahrzeug zusammen mit dem alten Schild und der alten
Mopedpolice ein.
12.) Verlust des Kennzeichens
Das Schild ging verloren
Hier muss der Vermittler die Originalpolice vom Vorfahrzeug zusammen mit der neuen Mopedpolice
an uns einreichen. Das Ersatzkennzeichen ist kostenfrei.
Schild wurde gestohlen
In diesem Fall muss uns vom Vermittler die Originalpolice vom Vorfahrzeug (die Anzeige über den
Diebstahl des Kennzeichens) und die neue Mopedpolice eingereicht werden. Das Ersatzkennzeichen
ist kostenfrei.
13.) Schild ist defekt / nicht mehr verwendungsfähig
Das defekte Schild, die Originalpolice und die neue Mopedpolice müssen vom Vermittler an uns
zurückgereicht werden; dann ist das Ersatzkennzeichen kostenfrei.
14.) Tarifierung nach dem Alter des Versicherungsnehmers
Der Vertrag kann auf den Vater oder die Mutter des VN laufen und die Kinder der VN oder der
berechtigte Fahrer können das Fahrzeug nutzen (der Beitrag richtet sich in jedem Fall nach dem
Alter des VN), sofern die notwendige Fahrerlaubnis vorliegt. D.h.: Ein 15-jähriger Sohn darf nur ein
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Mofa (25 km/h) fahren und keinen Roller (60 km/h), außer dieser ist auf 25 km/h gedrosselt, auch
wenn der Vater oder die Mutter VN ist.
15.) Roller mit 50 ccm/60 km/h wurde auf 25 km/h gedrosselt
Somit gilt das Fahrzeug als “Mofa”, auf dem Antrag muss auch “Mofa” angekreuzt werden.
Erfolgt die Drosselung innerhalb des Versicherungsjahres, reicht eine schriftliche Mitteilung an uns,
da die sonstigen Fahrzeugdaten (Hersteller und die Fahrzeug-Identifizierungs-Nr.) die gleichen geblieben sind. In diesem Fall reicht ein Akteneintrag, d.h., es muss keine neue Mopedpolice ausgestellt werden. Ein Mehr- oder Minderbeitrag entsteht nicht.
Bei der Entfernung der Drosselung gilt die gleiche Vorgehensweise. Hier entsteht kein
Mehr- oder Minderbeitrag.
16.) Kann eine TK alleine abgeschlossen werden?
Nein, nur in Verbindung mit einer KH
17.) Einschluss / Ausschluss der TK
Innerhalb des Versicherungsjahres ist der Einschluss der TK möglich. Hier muss der Vermittler eine
neue Blankpolice erstellen. Sollte er keine Blankopolice in Reserve vorliegen haben, muss diese über
den e-Shop oder per Fax-Nr. 089/5121-5099, Bestell-Nr. 30/060-V angefordert werden. Die alte
Originalpolice muss dann zusammen mit dem neuen Antrag (mit Einschluss) eingereicht werden.
Der Ausschluss ist nicht möglich.
18.) Elektroscooter ab 7 km/h
Für diese Fahrzeuge gelten auch die normalen Mopedbeiträge.
Voraussetzung:
Das Fzg. darf nicht schneller als 60 km/h fahren und nicht mehr als 50 ccm
Hubraum haben und nicht schwerer als 350 kg sein.
Scooter (sonstige Fahrzeuge) bis 6 km/h benötigen kein Versicherungskennzeichen.
19.) Besteht „Nachhaftung“ bei Moped
Nein, die Mopedversicherung ist eine so genannte Verfallpolice mit festgelegtem Geltungszeitraum
vom 01.03. bis Ablauf Februar des Folgejahres. Und selbst wenn es eine Nachhaftung geben würde,
hätte diese nur haftungsrechtliche Bedeutung. Nach dem Pflichtversicherungsgesetz bestünde mit
Ablauf der Geltung des Versicherungskennzeichens kein gültiger Versicherungsvertrag mehr. Ein
Verstoß gegen das PflVG läge also in jedem Fall vor.
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20.) Ist das Moped auch im Ausland (z.B.: Mallorca) versichert?
Ja, in den EU-Ländern versichern wir den Zeitraum eines Urlaubes genauso wie beim PKW. Hier wird
der VN auch grundsätzlich keine Probleme seitens der dortigen Polizei bekommen.
Sollte der VN jedoch das Moped ganzjährig in einem EU-Land fahren, weil er dort seinen Wohnsitz
hat, kann es bei einer Polizeikontrolle zu Problemen kommen. Das Fahrzeug kann durch die
ausländischen Behörden beschlagnahmt werden. Es gibt unterschiedliche Fristen im Ausland, wie
lange man mit einem deutschen Kennzeichen dort unterwegs sein darf. Die Generali hat keine
Möglichkeiten hier tätig zu werden, um die Freigabe des Fahrzeuges bei der Polizei zu erwirken. Die
daraus entstehenden Kosten trägt der VN selbst.
21.) Ausländische Papiere bei Mooped
Die Generali akzeptiert auch ausländische Papiere (Betriebserlaubnis), wenn aus diesen Papieren
nachstehende Daten ersichtlich sind: Fahrzeugart, Hersteller und Fahrzeug-Ident.-Nr.
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