Ausstellung des Personalausweises(Carta d´identità) /Duplikates

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Ausstellung des Personalausweises(Carta d´identità) /Duplikates
Ausstellung des Personalausweises(Carta d´identità) /Duplikates
Anleitungen und Voraussetzungen
Bei der carta d´identità handelt es sich um einen Personalausweis, der sowohl zum Aufenthalt in
Deutschland (Art. 2 des Deutschen Zuwanderungsgesetzes) als auch zur Wahrnehmung der
Freizügigkeit innerhalb der EU berechtigt. Die Länder in denen der Ausweis gültig ist, sind auf der
Seite www.poliziadistato.it/articolo/1869/ aufgeführt.
Der Personalausweis kann ausschließlich italienischen Staatsbürgern ausgestellt werden, die im
italienischen Einwohnermeldeamt des Konsulats (AIRE) gemeldet sind. Dieser Gültigkeitsdauer des
Ausweises richtet sich nach dem Alter des Antragstellers. 0 bis 3 Jahre (3 Jahre Gültigkeit), von 4 bis
18 Jahren (5 Jahre Gültigkeit) und ab dem 18 Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit). Der Personalausweis
kostet in jedem Fall 5,61 Euro (bei Postsendung ist der Betrag vorher zu überweisen und eine
Überweisungskopie dem Antrag beizulegen).
Der Antrag auf Ausstellung des Personalausweises kann entweder unter vorheriger
Terminvereinbarung persönlich oder durch Dritte im Konsulat eingereicht werden, oder auf dem
Postweg zugesendet, oder eventuell im Postkasten des Konsulats, der sich im inneren des
Eingangsbereich des Konsulats befindet, eingeworfen werden.
Der Personalausweis muss immer persönlich vom Besitzer abgeholt werden (Minderjährige in
Begleitung mindestens eines Elternteils).
Antragsteller die nicht in München ansässig sind haben die Möglichkeit den Antrag mittels einer
Konsularischen Vertretung zu stellen. Kontaktdaten und Adressen der Konsularischen Vertretungen
in Bayern, wie z.B. in Nürnberg, finden sich auf der Internetseite des Konsulats. In diesem Falle
müssen dem Antrag die Vertretungsvollmacht der jeweiligen Vertretung, sowie 3,95 Euro in
Briefmarken (lose) beigefügt werden.
Die Ausstellung eines Personalausweises kann auch in der jeweiligen Gemeinde, in der der
Antragssteller gemeldet ist, in Italien beantragt werden.
Duplikat
Die Ausstellung eines Duplikats kann ausschließlich im Falle von Verlust, Diebstahl oder der
Beschädigung des gültigen Ausweises beantragt werden. In diesen Fällen muss dem Antrag eine
Verlust-/Diebstahlsanzeige des Ausweises (soweit bekannt muss die Nummer des Ausweises auf
diesem angegeben sein) oder der beschädigte Ausweis beigefügt werden. Die Ausstellungskosten
belaufen sich in diesem Falle auf 10,77 Euro. Bei Zusendung mit der Post sind diese vorher zu
Überweisen und die Überweisungskopie dem Antrag anzuheften.
Vorzulegende Dokumente/Unterlagen:
a) Antragsformular auf Ausstellung des Personalausweises komplett ausgefüllt,
unterschrieben und mit gültiger Telefonnummer und E-mail versehen;
b) Ausweiskopie des Antragstellers auf dem Foto, Unterschrift und Ausstellungsdatum
ersichtlich sein müssen; Bei Anträgen für Minderjährige sind ebenfalls die Ausweiskopien
beider Elternteile beizulegen.
c) Vier biometrische Passbilder
d) Überweisungskopie (im Falle, dass die Antragstellung nicht im Konsulat erfolgt) von 5,61
Euro (normale Ausstellung) oder 10,77 Euro (Duplikat).
Die Bezahlung der Gebühr kann entweder an der Kasse des Konsulats getätigt werden, oder
mittels Überweisung auf das Konto des Konsulats.
Kontodaten: Empfänger: Consolato Generale d’Italia Monaco di Baviera, Hypovereinsbank,
IBAN: DE86 700 202 700 010 177 870, SWIFT: HYVEDEMMXXX, Verwendungszweck: Carta
d’Identità …… (Name, Nachname, Geburtsdatum);
e) Meldebescheinigung der gesamten Familie falls die Adresse geändert und dies noch nicht
dem Einwohnermeldeamt des Konsulats mitgeteilt wurde.
f) Sollten der Antragsteller Mutter/Vater minderjähriger Kinder, einschließlich außerehelich
geborenen Kinder, sein, ist eine Einwilligungserklärung des jeweils anderen Elternteils (auch
wenn die Elternteile geschieden sind, getrennt leben, oder nie verheiratet waren) unbedingt
beizulegen, sowie dessen Ausweiskopie (beidseitig). Wenn die Kinder nicht im Konsulat
registriert sind, wird in jedem Fall eine Geburtsurkunde benötigt auf der die Elternteile des
Kindes aufgeführt sind. Sollte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht haben, ist ein Schreiben
des Jugendamtes oder Gerichts dem Antrag beizulegen.
Im Falle der Verweigerung der Einwilligung des anderen Elternteils:
- Erstatzerklärung des Antragstellers auf der dieser begründet, warum das Vorlegen der
Einwilligungserklärung nicht möglich ist, sowie eine aktuelle Adresse des anderen Elternteils
und jedwedes Dokument, das vorhandene/nicht vorhandene Unterhaltszahlungen belegt.
WICHTIG: Die Ausstellung des Personalausweises kann erst ca. 8 Wochen nach Anmeldung
in unserem Einwohnermeldeamt (uff. AIRE) beantragt werden und ist von der Genehmigung
der jeweils zuständigen italienischen Gemeinde abhängig.
WICHTIG Das Generalkonsulat lehnt jede Verantwortung für Dokumente und/oder Geld ab,
die mit der Post versendet, oder in das Postfach des Konsulats gelegt werden ab.
ACHTUNG: Sollte der Antrag unvollständig abgegeben oder zugestellt werden, behält es sich
das Personalausweisbüro vor, diesen nicht zu bearbeiten, sondern umgehend zu archivieren
oder an den Antragsteller zurückzusenden.
ACHTUNG: Anträge auf Personalausweise dürfen nicht zusammen mit Anträgen auf
Anmeldung im Einwohnermeldeamt des Konsulats versendet werden, ebenso müssen
Unterlagen, die andere Abteilungen des Konsulats betreffen (Heiratsurkunden,
Anerkennungen, etc.) gesondert an diese gesendet werden.

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