Antrag auf Zahlung von Bundeserziehungsgeld

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Antrag auf Zahlung von Bundeserziehungsgeld
1
Amt für Versorgung und
Familienförderung
Aktenzeichen
Eingangsstempel des Amtes für
Versorgung und Familienförderung
Straße / Hausnummer
PLZ / Ort
Antrag auf Zahlung von Bundeserziehungsgeld
nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG)
für die Zeit vom 1. bis 12. Lebensmonat des Kindes
Ihr Antrag kann nur rasch bearbeitet werden, wenn Sie die Fragen sorgfältig und vollständig – möglichst in Maschinen- oder Blockschrift –
beantworten und die für Sie zutreffenden Bescheinigungen von den zuständigen Stellen ausfüllen lassen. Die in der beiliegenden
Informationsschrift enthaltenen Erläuterungen helfen Ihnen beim Ausfüllen des Vordrucks. Erziehungsgeld wird frühestens ab Geburt und
rückwirkend für höchstens sechs Monate vor der Antragstellung gezahlt.
Hinweise:
– Die von Ihnen erbetenen Angaben sind für die Entscheidung über Ihren Antrag erforderlich. Die Daten werden gemäß § 67 a
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) und den Vorschriften des Bundeserziehungsgeldgesetzes erhoben.
– Wer Sozialleistungen beantragt, muss nach § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) alle für die Sachaufklärung erforderlichen
Tatsachen angeben und die verlangten Nachweise vorlegen, andernfalls kann der Leistungsträger die Leistung nach § 66 SGB I
ganz oder teilweise versagen.
– Durch die bargeldlose Zahlung erhalten die Banken Kenntnis von der Tatsache, dass Sie Bundeserziehungsgeld erhalten.
Dies dient auch dem Pfändungsschutz des Bundeserziehungsgeldes.
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Kind, für das Bundeserziehungsgeld beantragt wird Bitte ORIGINAL-Abstammungsurkunde mit
Verwendungszweck „Erziehungsgeld“ beifügen (bei Mehrlingsgeburten für jedes Kind)
Familienname des Kindes
geb. am
Vorname
Geburtsort
Mehrlingsgeburt?
nein
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ja, Vorname(n):
Antragstellerin bzw. Antragsteller (Person, die das Kind betreut und das Bundeserziehungsgeld beantragt)
Familienname
Vorname
Staatsangehörigkeit
Beschäftigung vor Geburt des Kindes
Straße / Haus-Nr.
Postleitzahl, Wohnort
Gemeinde (nur bei Abweichungen angeben)
Land
selbstständig
Familienstand
nichtselbstständig
Beamter / in
Sonstiges _______________________
Tel.-Nr. tagsüber/FAX soweit gewünscht 1)
verheiratet
in eingetragener Lebenspartnerschaft zusammen lebend
verwitwet
geschieden
dauernd getrennt lebend
Ich lebe mit dem leiblichen Vater/der Mutter des Kindes in einer eheähnlichen Gemeinschaft
ja
nein
4
ledig
geb. am
seit
Ausländische Staatsangehörigkeit
●
Unionsbürger:
●
andere Ausländer: Ich bin
Ich habe die Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates
Nachweis des inländischen Wohnsitzes / gewöhnlichen Aufenthaltes ist erforderlich (z. B. EG-Ausweis oder Meldebescheinigung) im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung
anerkannter Asylberechtigter
im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
anerkannter Flüchtling
im Besitz einer
Bescheinigung der Ausländerbehörde (siehe Anlage) bitte beifügen ●
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Wurden Sie von einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber zur vorübergehenden
Dienstleistung nach Deutschland entsandt?
ja Bitte Nachweise beifügen nein
Wohnsitz
Ich habe meinen Wohnsitz / gewöhnlichen Aufenthalt
in Deutschland seit
Geburt
(Tag / Monat / Jahr)
Spätaussiedler: Vertriebenenausweis / Bescheinigung nach § 15 BVFG stets beifügen;
sofern noch nicht ausgestellt: Registrierschein oder Aufnahmebescheid im Ausland seit
im Ausland seit
6
, Grund:
, stehe jedoch in einem inländischen Arbeitsverhältnis
(insbesondere Grenzgänger, EU-/EWR-Angehörige)
Haushaltsaufnahme, Betreuung und Erziehung
Das Kind lebt seit der Geburt (abgesehen z.B. von einem kurzfristigen Krankenhausaufenthalt nach der Entbindung)
mit mir in einem Haushalt und wird von mir selbst betreut und erzogen.
Das Kind lebt erst seit
mit mir in einem Haushalt und wird seit
von mir selbst betreut.
1) ggf. werden auch vertrauliche Daten gefaxt
Stand: Jan. ‘02
7
Kindschaftsverhältnis zum Antragsteller
8
Ehe-/Lebenspartner des Antragstellers bzw. leiblicher Elternteil bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft
Leibliches Kind, für das der Antragsteller das Personensorgerecht hat
Bei Vätern, die bei Geburt des Kindes nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet sind, bitte gemeinsame
Sorgeerklärung vorlegen Leibliches Kind, für das der Antragsteller kein Personensorgerecht hat. Schriftliche Zustimmung des personensorgeberechtigten Elternteils erforderlich !
Bei Vätern, die bei Geburt des Kindes nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet sind, bitte amtliche
Bescheinigung über die Vaterschaftsanerkennung beifügen Leibliches Kind, für das der Antragsteller noch kein Personensorgerecht hat und die Vaterschaft noch nicht
festgestellt wurde
Das Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft und für die Sorgeerklärung ist eingeleitet
seit
Geeignete Nachweise bitte beifügen Kind des Ehepartners (Stiefkind) oder Lebenspartners, das in den Haushalt des Antragstellers aufgenommen ist
seit
Nichtleibliches Kind (z. B. Enkelkind), für welches das Personensorgerecht durch das Familiengericht übertragen ist
Gerichtsbeschluss bitte beifügen Nichtleibliches Kind, das in einem Härtefall von einem Verwandten zweiten oder dritten Grades (Großeltern,
Geschwister, Tante etc.) oder dessen Ehepartner oder Lebenspartner betreut wird und für das der Antragsteller
kein Personensorgerecht hat
Kind in Adoptionspflege, das in die Obhut des Antragstellers aufgenommen ist
seit
Bestätigung des Jugendamtes / der Adoptionsvermittlungsstelle bitte beifügen Adoptivkind
Annahmebeschluss des Gerichts bitte beifügen Familienname
geb. am
Staatsangehörigkeit
Straße / Haus-Nr.
Postleitzahl / Ort
Familienstand
A
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Vorname
ledig
seit
verheiratet
in eingetragener Lebenspartnerschaft zusammen lebend
verwitwet
geschieden
dauernd getrennt lebend
Bei Entsendung nach Deutschland
Wurden Sie oder wurde Ihr Ehepartner/Lebenspartner von einem im Ausland ansässigen
Arbeitgeber zur vorübergehenden Dienstleistung nach Deutschland entsandt?
nein
ja
B Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland
Wurde Ihr Ehepartner/Lebenspartner von einem inländischen Arbeitgeber
ins Ausland entsandt oder ist er außerhalb Deutschlands beruflich tätig?
nein
ja,
Land
C Bei inländischem Wohnsitz / gewöhnlichem Aufenthalt und
ausländischer Beschäftigung des Ehepartners
Ist Ihr Ehepartner im Ausland als Arbeitnehmer beschäftigt oder
als Selbstständiger tätig?
nein
ja,
Land
D Bei NATO-Mitgliedschaft des Ehepartners/Lebenspartners
Ist Ihr Ehepartner/Lebenspartner Mitglied einer nichtdeutschen NATO-Truppe
oder ihres zivilen Gefolges (z. B. US-Soldat)?
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A
nein
ja
Erwerbstätigkeit des Antragstellers
Ich übe seit der
Geburt
Inobhutnahme
Adoption des Kindes und bis zum Ende des
12. Lebensmonats *) des Kindes keine – auch keine geringfügige – Erwerbstätigkeit aus.
Ich übe ab / seit
eine geringfügige Erwerbstätigkeit aus.
Die daraus erzielten Einkünfte
werden vom Arbeitgeber pauschal (nach §§ 40 – 40 b EStG)
werden über Lohnsteuerkarte versteuert.
sind gem. beigefügter Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes steuerfrei.
Bitte Arbeitszeitbestätigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen und ggf. Freistellungsbescheinigung beifügen Ich übe ab / seit
eine mehr als geringfügige Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer mit
Wochenstunden aus.
Bitte Arbeitszeitbestätigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen und beifügen Ich bin ab / seit
selbstständig
als mithelfendes Familienmitglied mit
Wochenstunden
tätig.
Bitte unbedingt Erklärung Nr. 10B abgeben Ich stehe ab / seit
in (Hoch)Schulausbildung
in Berufsausbildung;
sie endet am
Bitte Schul -/ Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsvertrag beifügen Ich nehme ab / seit
an folgender Berufsbildungsmaßnahme teil:
;
Bitte Nachweis beifügen sie endet am
B Erklärung zur Erwerbstätigkeit für Selbstständige und mithelfende Familienangehörige
Wenn während des Bezugs von Bundeserziehungsgeld eine Erwerbstätigkeit bis zu 30 Wochenstunden
ausgeübt wird, erklären Sie bitte nachfolgend, wie die Tätigkeit / Mithilfe auf höchstens 30 Wochenstunden
beschränkt wird und welche Vorkehrungen getroffen werden. ggf. bitte Angaben auf gesondertem Beiblatt
*)
Hinweis: Anstelle des Lebensmonats tritt in Fällen der Inobhutnahme / Adoption der entsprechende Monat ab Inobhutnahme / Adoption.
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Bezug von anderen Entgeltersatzleistungen durch den Antragsteller
Ich beziehe bzw. bezog
(Teil-)Arbeitslosengeld
Arbeitslosenhilfe
Arbeitslosenbeihilfe
Krankengeld
Eingliederungshilfe
Verletztengeld
Altersübergangsgeld
Insolvenzgeld
Versorgungskrankengeld
Liegt der Bemessung der Entgeltersatzleistungen eine wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 30 Stunden zu Grunde?
nein
ja
vor der Geburt vom
bis
nach der Geburt vom
bis
Leistungs- bzw. Aufhebungsbescheide bitte beifügen Folgende der o. g. Leistungen wurden / werden beantragt:
12
13
Erziehungsgeldbezug für andere Kinder
Wurde für ein anderes Kind im Haushalt des Antragstellers bereits
ein Antrag auf Bundeserziehungsgeld gestellt?
ja
nein
Familienname, Vorname
geb. am
Aktenzeichen
Familienname, Vorname
geb. am
Aktenzeichen
Elternzeit
A Angaben des Antragstellers
Angaben des anderen Elternteils
Name, Anschrift und Tel.-Nr. des Arbeitgebers
Name, Anschrift und Tel.-Nr. des Arbeitgebers
Bei Elternzeit der Mutter:
Ich werde nach der Mutterschutzfrist Resturlaub nehmen
nein
ja,
Tage bis zum
Der Urlaub resultiert aus einer Tätigkeit mit
Wochenstunden.
B Die folgenden Angaben zur Elternzeit und zur Erwerbstätigkeit werden auf der Grundlage von § 23 BErzGG erhoben.
Ihre Angaben unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz und sie werden in anonymisierter Form ausgewertet.
Das Arbeitsverhältnis endet(e) am
Ich werde Elternzeit nehmen
vom
bis
vom
bis
vom
bis
vom
bis
Das Arbeitsverhältnis endet(e) am
Ich werde Elternzeit nehmen
vom
bis
vom
bis
vom
bis
vom
bis
Ich hatte / habe bereits bis
Erziehungsurlaub / Elternzeit für das Kind
, geb.
Ich werde während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung
ausüben
ja, vom
bis
nein
Ich hatte / habe bereits bis
Erziehungsurlaub / Elternzeit für das Kind
, geb.
Ich werde während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung
ausüben
ja, vom
bis
nein
C
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Freiwillige Angaben
Ich werde einen Teil der Elternzeit mit Zustimmung
Ich werde einen Teil der Elternzeit mit Zustimmung
des Arbeitgebers nach Vollendung des dritten
des Arbeitgebers nach Vollendung des dritten
Lebensjahres des Kindes in Anspruch nehmen
Lebensjahres des Kindes in Anspruch nehmen
vom
bis
vom
bis
Bezug von Mutterschaftsgeld oder entsprechenden Leistungen
Ich beziehe / bezog für das Kind
geb.
Name, Vorname
Mutterschaftsgeld als laufende Zahlung nach der Entbindung für Bescheinigung der Krankenkasse bitte beifügen 8 Wochen
12 Wochen
für die Zeit bis
Dienst- oder Anwärterbezüge für
(gilt für Frühgeburten mit verlängerter Mutterschutzfrist über 12 Wochen hinaus)
8 Wochen
für die Zeit bis
12 Wochen Bitte Bezügemitteilung beifügen (gilt für Frühgeburten mit verlängerter Mutterschutzfrist über 12 Wochen hinaus)
Zuschüsse nach beamtenrechtlichen Vorschriften
Zeitraum von
bis
Ich erhalte einmaliges Entbindungsgeld in Höhe von 77 EUR
Bescheinigung bitte beifügen EUR
Bescheinigung der Krankenkasse bitte beifügen Ich beziehe / bezog keine der o. g. Leistungen
Ich beziehe vergleichbare ausländische Familienleistungen aus
Anspruch nehmen
bzw. könnte sie in
Bitte Bescheinigung beifügen 15
16
17
Krankenkasse
Ich bin
pflichtversichert
freiwillig versichert
als Familienangehöriger versichert über
bei einer Orts-, Betriebs- oder Innungskrankenkasse, bei der Seekasse oder einer Landwirtschaftlichen Krankenkasse,
bei der Bundesknappschaft oder einer Ersatzkasse.
Ich bin
privat versichert
Bezeichnung und Sitz der gesetzlichen Krankenkasse:
Mitglieds-Nr.
Zahlungsangaben
Das Bundeserziehungsgeld soll auf folgendes Konto überwiesen werden, über das ich verfügungsberechtigt bin.
Genaue Bezeichnung des Geldinstituts
Bankleitzahl (unbedingt angeben)
Kontonummer
Kontoinhaber – nur wenn nicht identisch mit Antragsteller
Leistungsdauer bzw. Zeitraum, für den Bundeserziehungsgeld beantragt wird
Ich beantrage Bundeserziehungsgeld
für die Zeit vom 1. bis Ende des 12. Lebensmonats des Kindes
für die Zeit vom
18
bis
und für die Zeit vom
bis
Erklärung
Das Amt für Versorgung und Familienförderung wird unverzüglich unterrichtet, wenn
–
–
–
–
eine – auch nur geringfügige – Erwerbstätigkeit
aufgenommen wird,
andere Entgeltersatzleistungen nach Nr. 11 beantragt/bezogen werden (z. B. Arbeitslosengeld/-hilfe),
der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt
aufgegeben bzw. gewechselt wird,
die Aufenthaltsberechtigung bzw. -erlaubnis entzogen
wurde,
–
–
–
–
die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils
entzogen wird,
das Kind nicht mehr betreut und erzogen wird,
das Kind nicht mehr im gemeinsamen Haushalt lebt,
eine Änderung der familiären Verhältnisse (z. B. Tod
des Kindes) eintritt.
Ich bin damit einverstanden, dass das Amt für Versorgung und Familienförderung von
meinem Arbeitgeber weitere Auskünfte einholt, soweit diese für die Entscheidung
erforderlich sind.
ja
nein
In Kenntnis, dass wahrheitswidrige Angaben bzw. das Verschweigen von entscheidungserheblichen
Tatsachen strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden können und zu Unrecht empfangenes
Bundeserziehungsgeld zurückerstattet werden muss, wird versichert, dass die vorstehenden Angaben
richtig und vollständig sind.
Es wird auch versichert, dass für das Kind, für das mit diesem Antrag Erziehungsgeld begehrt wird, kein
weiterer Antrag auf Zahlung von Erziehungsgeld bei einer anderen Behörde für den gleichen Zeitraum
gestellt wurde / wird.
Wichtig: Sie müssen sich entscheiden, ob Sie das Erziehungsgeld als Regelleistung bis zur Vollendung des
vierundzwanzigsten Lebensmonats (mtl. bis zu 307 EUR) oder nur bis zur Vollendung des zwölften
Lebensmonats (Budget, mtl. bis zu 460 EUR) beantragen wollen. Die Entscheidung ist verbindlich.
Treffen Sie keine Entscheidung, wird von der Regelleistung ausgegangen.
✘ Ich beantrage für das erste Lebensjahr Erziehungsgeld als Regelleistung. Damit kann ich auch im zweiten
Lebensjahr grundsätzlich Erziehungsgeld erhalten.
Ich beantrage das budgetierte Erziehungsgeld für längstens zwölf Lebensmonate. Der Anspruch auf
Erziehungsgeld für das zweite Lebensjahr entfällt.
➡
Mir ist bewusst, dass diese Entscheidung verbindlich ist, auch für meinen Partner im Falle eines
Berechtigtenwechsels. Ein Wechsel zwischen Budget und Regelleistung ist grundsätzlich nicht möglich.
Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers
(immer erforderlich)
Unterschrift des (Ehe)Partners
(erforderlich, wenn Eltern dieses
Kindes zusammen leben) oder
Lebenspartners
Unterschrift des gesetzlichen
Vertreters oder Pflegers
Dem Antrag liegen folgende Unterlagen bei:
Geburtsurkunde
(für „Erziehungsgeld“)
Einkommensfragebogen
(ist Bestandteil dieses Antrags
und unbedingt erforderlich)
Bescheinigung der Krankenkasse
über das Mutterschaftsgeld
Bescheinigung der
Ausländerbehörde
Arbeitszeitbestätigung
durch Arbeitgeber
folgende Unterlagen
Bitte kontrollieren Sie nochmals, ob der Antragsvordruck vollständig ausgefüllt ist,
alle Unterlagen beigefügt sind und die erforderlichen Unterschriften geleistet wurden.
EINKOMMENSFRAGEBOGEN
Aktenzeichen
zum Antrag für den 1. bis 12. Lebensmonat des Kindes
Amt für Versorgung
und Familienförderung
Bitte alle Fragen mit x ja oder x nein beantworten,
bzw. Zutreffendes ankreuzen x oder ausfüllen.
HINWEISE
–
–
–
–
–
Der Einkommensfragebogen ist vom Antragsteller und (Ehe)Partner auszufüllen und zu unterschreiben.
Ohne Beantwortung dieses Fragebogens kann über den Anspruch auf Bundeserziehungsgeld nicht entschieden
werden.
Die von Ihnen erbetenen Angaben sind für die Entscheidung über Ihren Antrag erforderlich. Die Daten werden gemäß § 67a
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) und den Vorschriften des Bundeserziehungsgeldgesetzes erhoben.
Wer Sozialleistungen beantragt, muss nach § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) alle für die Sachaufklärung erforderlichen Tatsachen angeben und die verlangten Nachweise vorlegen, andernfalls kann der Leistungsträger die Leistung nach
§ 66 SGB I ganz oder teilweise versagen.
Durch die bargeldlose Zahlung erhalten die Banken Kenntnis von der Tatsache, dass Sie Bundeserziehungsgeld erhalten.
Dies dient auch dem Pfändungsschutz des Bundeserziehungsgeldes.
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Kind, für das Bundeserziehungsgeld beantragt wird (bei Mehrlingsgeburten Daten eines der Kinder ausreichend)
Familienname des Kindes
Vorname
Geburtsdatum
21
Antragstellerin bzw. Antragsteller (Person, die das Kind betreut und das Bundeserziehungsgeld beantragt)
30
Weitere Kinder
Familienname des Antragstellers
Vorname
Geburtsdatum
Ich und / oder mein nicht dauernd von mir getrennt lebender (Ehe)Partner erhalten Kindergeld für folgende weitere Kinder:
Name, Vorname
Geburtsdatum
Geschlecht
w = weiblich
m = männlich
Kindergeldberechtigter
A = Erz.geldberechtigter
E = Ehepartner
P = Lebenspartner
Kindergeld wird
bezogen seit:
1.
2.
3.
Angaben ab dem 4. Kind auf gesondertem Beiblatt
Bitte stets letzte Gutschrift (Kontoauszug) über den Kindergeldbezug bzw. letzte Verdienst-, Vergütungs-,
Besoldungsmitteilung beifügen 31
Ich, mein (Ehe)Partner oder eine dritte Person erhalten kein Kindergeld, aber
Kinderzulage zu einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder Kinderzuschuss zu einer Rente aus einer
gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeiterrenten-, Angestellten-, Knappschaftsversicherung)
Geldleistungen für Kinder von einer Stelle außerhalb Deutschlands oder von einer zwischen- oder überstaatlichen
Einrichtung
für folgende weitere Kinder:
Name, Vorname
Geburtsdatum
welche Leistung seit
von welcher
Stelle
Empfänger der
Leistung
1.
2.
Bitte Nachweise beifügen Stand: Jan. ‘02
Erklärung zum Einkommen
Es werden für das maßgebliche Jahr (bitte beachten Sie dazu die Erläuterungen im Informationsblatt – Seite 6 –) nachstehende
Einkünfte erwartet:
60
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit einschließlich Sonderzuwendungen
(z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld usw.)
Antragsteller / in
nein
ja
voraussichtlicher
EUR Jahresbetrag
(
)
(Ehe)Partner
nein
voraussichtlicher
EUR Kalenderjahresbetrag
(
ja
Bitte Verdienstbescheinigung beifügen )
Bitte Verdienstbescheinigung beifügen (Angaben und Verdienstbescheinigung für Antragsteller
nur erforderlich, wenn während des Bezugs von
Erziehungsgeld eine zulässige Erwerbstätigkeit ausgeübt
wird oder beabsichtigt ist)
Werden Einkünfte aus einem weiteren Arbeitsverhältnis
(„Nebenjob“) erzielt?
voraussichtlicher
nein
ja
EUR
Kalenderjahresbetrag
(
)
Bitte Verdienstbescheinigung beifügen Abzugsfähige Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aus nichtselbstständiger
Arbeit. Bitte geben Sie alle Werbungskosten an, wenn diese im maßgebenden Jahr den Arbeitnehmer-Pauschbetrag
nach § 9a Satz 1 Nr. 1 EStG in Höhe von 1.044 EUR jährlich (voraussichtlich) übersteigen.
Die Werbungskosten werden den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.044 EUR nicht übersteigen.
Es werden Werbungskosten geltend gemacht, die den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.044 EUR übersteigen:
a) Fahrtkosten
Antragsteller/in
Arbeitsstätte in (Ort)
Arbeitstage je Woche
Tage
zurückgelegte Entfernung
aufzusuchen an
einfache Entfernung
mit PKW
mit öffentl. Verkehrsmitteln, Motorrad, Fahrrad o. ä.,
als Fußgänger o. Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft
Tagen jhrl.
km
km
km
Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
EUR
vom Arbeitgeber pauschal versteuert oder steuerfrei ersetzt
EUR
(Ehe)Partner
Arbeitsstätte in (Ort)
Arbeitstage je Woche
Tage
zurückgelegte Entfernung
aufzusuchen an
einfache Entfernung
mit PKW
mit öffentl. Verkehrsmitteln, Motorrad, Fahrrad o. ä.,
als Fußgänger o. Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft
Tagen jhrl.
km
km
km
Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
EUR
vom Arbeitgeber pauschal versteuert oder steuerfrei ersetzt
EUR
Antragsteller / in
(Ehe)Partner
b) Beiträge zu Berufsverbänden (Bezeichnung)
EUR
EUR
c) Aufwendungen für Arbeitsmittel (Art)
EUR
EUR
Bitte Belege beifügen EUR
EUR
d) Liegen weitere Werbungskosten vor?
nein
ja (ggf. gesonderte Aufstellung und Belege erforderlich)
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
hiervon steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzt:
60 a
Versorgungsbezüge, Übergangsgebührnisse, Pensionsbezüge etc. und vergleichbare Leistungen
Entsprechende Leistungsbescheide bitte beifügen Antragsteller / in
voraussichtlicher
nein
ja
EUR Jahresbetrag
(
61
)
(Ehe)Partner
nein
(
)
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (ohne Berücksichtigung eines Verlustausgleiches)
Bitte positive (+) und negative (–) Einkünfte angeben Antragsteller / in
voraussichtlicher
nein
ja
EUR Jahresbetrag
(
)
(Ehe)Partner
nein
voraussichtlicher
EUR Kalenderjahresbetrag
(
ja
Bitte Fußnote 1) beachten )
Bitte Fußnote 1) beachten Art(en) der selbstständigen Arbeit:
62
voraussichtlicher
EUR Kalenderjahresbetrag
ja
Art(en) der selbstständigen Arbeit:
Einkünfte aus Gewerbebetrieb (ohne Berücksichtigung eines Verlustausgleiches)
Bitte positive (+) und negative (–) Einkünfte angeben Antragsteller / in
voraussichtlicher
nein
ja
EUR Jahresbetrag
(
Bitte Fußnote 1) beachten Art(en) des Gewerbes:
)
(Ehe)Partner
nein
voraussichtlicher
EUR Kalenderjahresbetrag
(
ja
Bitte Fußnote 1) beachten Art(en) des Gewerbes:
1) Entsprechende Unterlagen, aus denen sich die voraussichtlichen Einkünfte ersehen lassen (z. B. Auszüge der laufenden Buchführung, wie letzte
betriebswirtschaftliche Auswertung, mtl. Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben, vorläufige Gewinnermittlung, Gewerbeanmeldungsbogen,
Umsatzsteuervoranmeldungen und ähnliches), bitte beifügen. Soweit ein Steuervorauszahlungsbescheid für das maßgebende Jahr vorliegt, ist dieser
ebenfalls den Unterlagen beizufügen.
)
63
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Besitzen bzw. bewirtschaften Sie land- oder forstwirtschaftliche Flächen?
Antragsteller / in
(Ehe)Partner
nein
ja
nein
ja
Wenn ja: Erzielen Sie daraus Einkünfte? Bitte positive (+) und negative (–) Einkünfte angeben Antragsteller / in
nein
ja
voraussichtlicher
EUR Jahresbetrag
(
(Ehe)Partner
)
nein
ich werde zur Einkommensteuer
veranlagt
Beachte:
64
ja
voraussichtlicher
EUR Kalenderjahresbetrag
(
)
ich werde zur Einkommensteuer
Bitte Fußnote 2) beachten veranlagt
Bitte Fußnote 2) beachten nicht veranlagt.
nicht veranlagt.
Eine NV-Bescheinigung und der Antrag,
Eine NV-Bescheinigung und der Antrag,
der dieser Bescheinigung zu Grunde liegt,
der dieser Bescheinigung zu Grunde liegt,
ist beigefügt.
ist beigefügt.
Der Freibetrag nach § 13 Abs. 3 EStG (670 EUR / 1.340 EUR) kann nicht berücksichtigt werden.
Einkommen aus Kapitalvermögen
Werden Einnahmen aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Dividenden und GmbH-Gewinnanteile) erzielt, die den SparerFreibetrag überschreiten? Anhaltspunkt zur Prognose der Einkünfte im maßgebenden Jahr können die Einkünfte
des Vorjahres sein.
Der Sparer-Freibetrag beträgt bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern 3.100 EUR, ansonsten 1.550 EUR.
Antragsteller / in
(Ehe)Partner
nein
ja
voraussichtlicher
EUR Jahresbetrag
(
)
nein
ja
voraussichtlicher
EUR Kalenderjahresbetrag
(
Bitte Fußnote 3) beachten )
Bitte Fußnote 3) beachten Werden Sie mit Ihrem Ehepartner gemeinsam zur Steuer veranlagt?
nein
ja
Abzugsfähige Werbungskosten:
Pauschbetrag (§ 9a Satz 1 Nr. 2 EStG) in Höhe von 51 EUR bzw. tatsächliche Werbungskosten (entsprechende Belege
bitte beifügen)
Antragsteller / in
(Ehe)Partner
Pauschbetrag
65
EUR
Pauschbetrag
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Bitte positive (+) und negative (–)Einkünfte angeben Antragsteller / in
nein
ja
voraussichtlicher
EUR Jahresbetrag
(
)
(Ehe)Partner
nein
ja
Bitte Fußnote 2) beachten 66
EUR
voraussichtlicher
EUR Kalenderjahresbetrag
(
)
Bitte Fußnote 2) beachten Sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG
(z. B. Altersrenten, sonstige Leibrenten, Unterhalt und Spekulationsgewinne)
Antragsteller / in
nein
ja
voraussichtlicher
EUR Jahresbetrag
(
)
(Ehe)Partner
nein
(ggf. welche)
ja
voraussichtlicher
EUR Kalenderjahresbetrag
(
)
(ggf. welche)
Entsprechende Unterlagen bitte beifügen 67
Ausländische Einkünfte und Einkünfte, die keiner staatlichen Besteuerung unterliegen
Antragsteller / in
nein
(Ehe)Partner
ja
nein
ja
Bitte Nachweise beifügen 68
Beziehen bzw. bezogen Sie oder Ihr (Ehe)Partner Entgeltersatzleistungen bzw. Sozialleistungen?
a) (Teil-)Arbeitslosengeld
e) Verletztengeld
i) Arbeitslosenbeihilfe
b) Arbeitslosenhilfe
f) Versorgungskrankengeld
j) Sozialhilfe
Antragsteller / in
nein
ja, vom
c) Eingliederungshilfe
g) Altersübergangsgeld
k) Wohngeld
(Ehe)Partner
bis
nein
(ggf. welche)
ja, vom
d) Krankengeld
h) Insolvenzgeld
ja, vom
bis
(ggf. welche)
bis
ja, vom
(ggf. welche)
Leistungs- bzw. Aufhebungsbescheide stets beifügen bis
(ggf. welche)
Wurden bzw. werden o. g. Leistungen beantragt?
Antragsteller / in
nein
ja
(ggf. welche)
(Ehe)Partner
nein
ja
(ggf. welche)
2) Wenn steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und/oder Vermietung und Verpachtung erzielt werden, erhalten Sie von Ihrem zuständigen
Amt für Versorgung und Familienförderung einen zusätzlichen Fragebogen.
3) Sofern Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt werden, die den Sparer-Freibetrag übersteigen, ist der voraussichtliche Jahresbetrag ohne Berücksichtigung
des entsprechenden Sparer-Freibetrages anzugeben.
Absetzungsbeträge gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BErzGG
70
Pauschalabzug
Von der Summe der positiven Einkünfte werden 27% (bzw. 22% bei Einkünften im Sinne
Pauschale für Steuern und Vorsorgeaufwendungen abgezogen.
Antragsteller/in
Liegt eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht vor
(z. B. versichert bei LVA, BfA o. ä.)?
nein
Werden Einkünfte im Sinne von § 10 c Abs. 3 EStG bezogen als:
– Beamter, Richter, Zeitsoldat, Berufssoldat,
Beschäftigter bei einem Träger der Sozialversicherung
oder Geistlicher?
nein
– Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft,
beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
mit Versorgungszusage?
nein
– Bezieher von Versorgungsbezügen (Ruhegehalt, Witwenoder Waisengeld)?
nein
– Arbeitnehmer mit gleichzeitigem Bezug von Altersrente
aus der gesetzlichen Rentenversicherung?
nein
71
von § 10 c Abs. 3 EStG) als
(Ehe)Partner
ja
nein
ja
ja
nein
ja
ja
nein
ja
ja
nein
ja
ja
nein
ja
Unterhaltsleistungen
Ich und / oder mein nicht dauernd von mir getrennt lebender (Ehe)Partner zahlen Unterhalt
nein
ja
Name und Geburtsdatum Unterhaltsleistungen
des Unterhaltsberechtigten (jährlich)
a) an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten,
soweit dieser dem Sonderausgabenabzug beim Finanzamt
zugestimmt hat
EUR
– Anlage U der Steuererklärung – (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG)
b) an Kinder, für die die Einkommensgrenze nicht nach
§ 5 Abs. 2 Satz 3 BErzGG erhöht werden kann, bis zu dem
durch Unterhaltstitel oder Vereinbarung festgelegten Betrag
EUR
c) an sonstige Personen, soweit die Leistungen nach
§ 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden.
EUR
Sofern Unterhaltsleistungen berücksichtigt werden sollen, ist auf einem gesonderten Blatt anzugeben, an
welche Personen (Name, Alter, Verwandtschaftsverhältnis), seit wann und in welcher Höhe diese Leistungen
erbracht werden.
Bitte die letzten vier Zahlungsbelege, Unterhaltsurteile oder Vergleich etc. beifügen. 72
Behindertenpauschbetrag gemäß § 33b Abs. 1 bis 3 EStG für ein Kind, das nach § 5 Abs. 2
BErzGG (siehe Nr. 30 und 31) zu berücksichtigen ist und/oder für das Kind, für das Erziehungsgeld beantragt wird.
Hat das Versorgungsamt oder eine andere Verwaltungsbehörde bereits eine Feststellung über das Vorliegen einer
Behinderung und den Grad der Behinderung (GdB) getroffen oder wurde eine entsprechende Feststellung beantragt?
nein
ja, Name
GdB
Merkzeichen
Aktenzeichen der Verwaltungsbehörde *)
a)
b)
*) Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Höhe des GdB und die Zuerkennung von Merkzeichen bei der
zuständigen Verwaltungsbehörde erfragt werden.
Antragsteller/in
73
Wurde bisher ein Einkommensteuerbescheid erteilt?
nein
(Ehe)Partner
ja
nein
ja
Der aktuellste Einkommensteuerbescheid wurde erteilt für das Jahr
Steuerbescheid(e) stets beifügen 74
In Kenntnis, dass wahrheitswidrige Angaben bzw. das Verschweigen von entscheidungserheblichen
Tatsachen strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden können und zu Unrecht empfangenes
Erziehungsgeld zurückerstattet werden muss, wird versichert, dass die vorstehenden Angaben richtig und
vollständig sind.
Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers
(immer erforderlich)
Unterschrift des (Ehe)Partners
(erforderlich, wenn Eltern dieses
Kindes zusammen leben) oder
Lebenspartners
Unterschrift des gesetzlichen
Vertreters oder Pflegers
Dem Einkommensfragebogen liegen folgende Unterlagen bei:
Einkommensteuerbescheid(e) von
Haben Sie alle Fragen mit x ja oder x nein beantwortet bzw. Zutreffendes angekreuzt x oder ausgefüllt?
Bitte vergewissern Sie sich nochmals; vollständige Angaben vermeiden zeitraubende Rückfragen.
Es ist stets unser Bestreben, Ihnen Ihr zustehendes Erziehungsgeld so schnell wie möglich auszubezahlen.
Zurück an das zuständige Amt für Versorgung und
Familienförderung (Anschriften siehe Rückseite)
Name, Vorname des Kindes, Geburtsdatum
Aktenzeichen
Verdienstbescheinigung
zum Antrag für 1. bis 12. Lebensmonat
Bitte vom Arbeitgeber ausfüllen lassen!
(Die Auskunftspflicht des Arbeitgebers ergibt sich aus §12 Abs. 2 BErzGG)
Bitte vor Vorlage an den Arbeitgeber unbedingt vollständig ausfüllen !
Name, Vorname des Arbeitnehmers; Arbeitgeberkennzeichen wie z. B. Stamm- bzw. Personalnummer
Hinweis für den Arbeitgeber
Bitte Erläuterungen auf der Rückseite beachten Bitte bescheinigen Sie den voraussichtlichen steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn einschließlich Sonderzuwendungen im Kalenderjahr der Geburt / Inobhutnahme des Kindes. Bitte immer die Angaben zum ganzen Kalenderjahr
eintragen (01. 01. – 31.12. eines Jahres). Zukünftiger Arbeitslohn (einschließlich Sonderzuwendungen) ist gegebenenfalls auch zu schätzen. Ein evtl. in der Lohnsteuerkarte eingetragener Freibetrag darf nicht berücksichtigt werden.
Kalenderjahr
Jahresgesamtbetrag
Jan.
EUR
Mai
EUR
Sept.
EUR
Feb.
EUR
Juni
EUR
Okt.
EUR
März
EUR
Juli
EUR
Nov.
EUR
April
EUR
Aug.
EUR
Dez.
EUR
Der Bruttoarbeitslohn
ist mtl. feststehend
Ab Monat
EUR oder Monatsbeträge:
unterliegt mtl. Schwankungen.
handelt es sich um voraussichtliche Daten.
War der Arbeitnehmer während des vorangegangenen Jahres
durchgehend bei Ihnen beschäftigt?
ja
nein, erst ab
Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn im vorangegangenen Kalenderjahr:
(siehe Spalte 3 auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte)
EUR
BITTE STETS AUSFÜLLEN
• Im entsprechenden Kalenderjahr (voraussichtlich)
zu zahlendes ............................................................................ Urlaubsgeld
Weihnachtsgeld
– ist in dem (den) o. g. Monats(Jahres)verdienst(en) enthalten mit ..
EUR
EUR
– wird noch gezahlt in Höhe von ................................................
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
für
Arbeitstage / Monat ..................................................
– wird in einem Betrag von ........................................................
gezahlt im Monat ....................................................................
–
Urlaubsgeld
Weihnachtsgeld wird nicht gezahlt.
• Im vorangegangenen Jahr wurden gezahlt ............................
Sonstige im Kalenderjahr zu zahlende steuerpflichtige Zuwendungen, die nicht bereits im o. g. Bruttoarbeitslohn enthalten sind (z. B. Belegschaftsrabatt wie der sog. Jahreswagen, Gewinnbeteiligungen, geldwerter Vorteil für Firmen-PKW etc.)
Art:
Monat
EUR
Die oben bestätigten Einkünfte unterliegen
dem Steuerabzug nach der
allgemeinen
besonderen Steuertabelle
der Pauschalierung nach §§ 40 – 40 b EStG
Es wurden / werden folgende pauschalversteuerte und / oder steuerfreie Leistungen vom Arbeitgeber gewährt
(z. B. Fahrtkosten, Direktversicherung, Verpflegungsmehraufwendungen, Arbeitskleidung):
Art:
von
bis
EUR (Jahresbetrag)
Art:
von
bis
EUR (Jahresbetrag)
Es wird nur Arbeitslohn gezahlt, der gem. Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes vom
steuerfrei ist. Voraussichtlicher Jahresbetrag:
EUR
nach § 3 Nr. 39 EStG
Bitte Freistellungsbescheinigung beifügen Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer des Arbeitgebers:
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben wird versichert:
Ort, Datum
Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers
Stand: Jan. ‘02
✂
BESCHEINIGUNGEN zum Antrag auf Zahlung von Bundeserziehungsgeld
(wenn Sie keine vorhandenen Nachweise vorlegen können) – kostenfrei nach § 64 SGB X –
Bitte zusammen mit dem Antragsvordruck einreichen Name, Vorname des Kindes, Geburtsdatum
Aktenzeichen
AUSLÄNDERBEHÖRDE (nur für ausländische Staatsangehörige außerhalb der EU / EWR – siehe Nr. 4 des Antragsvordrucks)
Frau/Herr (Antragsteller)
geboren am:
Name, Vorname
besitzt eine Aufenthaltsberechtigung (§ 27 AuslG),
ausgestellt am
Genaues Datum angeben besitzt eine Aufenthaltserlaubnis (§ 15 AuslG) – unbefristet
ausgestellt am
Genaues Datum angeben – befristet
gültig bis
gültig bis
gültig bis
ausgestellt am
besitzt eine Bescheinigung nach § 69 Abs. 3 AuslG
ausgestellt am
besitzt eine Aufenthaltsbefugnis (§ 30 ff AuslG)
ausgestellt am
erfüllt die Voraussetzungen nach § 51 Abs. 1 AuslG
unanfechtbar seit
sonstiger Aufenthaltstitel:
, ausgestellt am
Wurde der Antragsteller bzw. sein Ehepartner von einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber zur vorübergehenden Dienstleistung nach
Deutschland entsandt?
nein
ja,
Antragsteller
Ehepartner
Datum/Unterschrift
Stempel der Behörde
Name, Vorname des Kindes, Geburtsdatum
Aktenzeichen
KRANKENKASSE (siehe Nr. 15 des Antragsvordrucks)
Es wird bescheinigt, dass Frau
Krankenkassen-Mitgliedsnummer
Mutterschaftsgeld
nach §
erhält.
ein einmaliges Entbindungsgeld erhält.
Das Mutterschaftsgeld
wird für
8 Wochen
12 Wochen nach der Entbindung gezahlt
wird nach der Entbindung für die Zeit bis
12 Wochen hinaus gezahlt.
Es beträgt (ohne Zuschuss nach § 14 Abs. 2 MuSchG)
wegen einer Frühgeburt mit verlängerter Mutterschutzfrist über
vom
bis
kalendertäglich
EUR
vom
bis
kalendertäglich
EUR
Datum/Unterschrift
Name, Vorname des Kindes, Geburtsdatum
Stempel der Krankenkasse
Aktenzeichen
ARBEITSZEITBESTÄTIGUNG (siehe Nr. 10A des Antragsvordrucks)
Nur ausfüllen, wenn während des Bezugs von Bundeserziehungsgeld gearbeitet wird. Ggf. bitte Einkommensnachweise beifügen Frau/Herr
mit einer Wochenarbeitszeit von
ist bei uns seit
Stunden beschäftigt. Das Beschäftigungsverhältnis besteht
Es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung; die daraus erzielten Einkünfte
werden pauschal (nach §§ 40 – 40 b EStG)
werden über Lohnsteuerkarte
sind gem. beigefügter Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes steuerfrei.
Name des Arbeitgebers
Tel.-Nr. und Fax-Nr.
Straße, Haus-Nr.
Postleitzahl, Ort
Datum/Unterschrift
versteuert.
Stempel des Arbeitgebers
seit
Erläuterungen zur Verdienstbescheinigung
Beim Antrag für den 1. bis 12. Lebensmonat ist der voraussichtliche monatliche steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn im Kalenderjahr der
Geburt bzw. Inobhutnahme/Adoptionspflege des Kindes zu bescheinigen / zu erklären.
Zu erwartende Einkommensveränderungen in dem entsprechenden Kalenderjahr (Lohnerhöhungen etc.) sind dabei zu berücksichtigen.
Für in der Zukunft liegende Zeiträume sind die voraussichtlichen Einkünfte anzugeben.
Es ist zu vermerken, ab wann es sich um voraussichtliche Angaben handelt.
Falls das voraussichtliche steuerpflichtige Einkommen für das gesamte Kalenderjahr nicht bescheinigt werden kann, sind zumindest die
Einkünfte ab 01.01. bis zum aktuellen Monat zu bescheinigen.
In der Lohnsteuerkarte eingetragene Freibeträge dürfen nicht berücksichtigt werden.
Lohnzuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nur insoweit dem monatlichen Bruttoarbeitslohn hinzuzurechnen, als sie
vom Arbeitnehmer zu versteuern sind.
Ein monatlich feststehender Bruttoarbeitslohn liegt dann vor, wenn sich ein bestimmter Monatsbetrag aus Gesetz, Tarif-, Arbeits- oder sonstigem
Vertrag ergibt.
Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld ist auch dann anzugeben, wenn es noch nicht gewährt wurde, aber in dem entsprechenden Kalenderjahr
noch zu zahlen ist.
Zu den sonstigen steuerpflichtigen Zuwendungen zählen auch die geldwerten Vorteile aus einem Arbeitsverhältnis (z. B. Belegschaftsrabatt). Anzugeben ist hierbei der Betrag, der vom Arbeitnehmer zu versteuern ist.
Nachstehende Ämter für Versorgung und Familienförderung (AVF) sind für die verschiedenen Regierungsbezirke zuständig:
Regierungsbezirk
Anschrift
Oberbayern
Buchstaben A – H
AVF München I, Richelstr. 17, 80634 München
(0 89) 1 30 62-0 (Vermittlung) oder 1 30 62-4 90; Telefax: (0 89) 1 30 62-5 96
e-Mail: [email protected]
Buchstaben I – Z
AVF München II mit Außenstellen Regensburg und Selb
Geburtstag des Kindes
01. bis 15. eines Monats
AVF München II, Bayerstr. 32, 80335 München
(0 89) 51 43-1 (Vermittlung);
Telefax: (0 89) 51 43-4 94 (Geburtstag 01. bis 08.)
oder
51 43-4 59, 4 60;
(0 89) 51 43-4 95 (Geburtstag 09. bis 15.)
e-Mail: [email protected]
16. bis 23. eines Monats
Außenstelle Selb, Gebrüder-Netzsch-Str. 19, 95100 Selb
Direktwahl:
(0 92 87) 8 03-0 (Vermittlung); Telefax: (0 92 87) 8 03-5 98
Rufumleitung: (0 89) 51 43-4 45, 4 46;
Telefax: (0 89) 51 43-4 98
e-Mail: [email protected]
24. bis 31. eines Monats
Außenstelle Regensburg, Landshuter Str. 55, 93053 Regensburg
Direktwahl:
(09 41) 78 09-00 (Vermittlung); Telefax: (09 41) 78 09-6 16
Rufumleitung: (0 89) 51 43-4 38, 4 40;
Telefax: (0 89) 51 43-4 41
e-Mail: [email protected]
Wichtiger Hinweis:
Durch die Einrichtung einer Rufumleitung können Sie die Außenstellen zu den Tarifen nach bzw. in München
erreichen. Beim AVF München II ist für die Außenstellen eine Auskunfts- und Beratungsstelle eingerichtet,
bei der Sie auch Ihren Antrag abgeben können.
Niederbayern
AVF Landshut, Friedhofstr. 7, 84028 Landshut
(08 71) 8 29-0 (Vermittlung);
Telefax: (08 71) 8 29 -3 15
oder
8 29-5 53, 5 61
bei Geburtstagen des Kindes vom 01. bis 15. eines Monats
8 29-5 10, 5 17
bei Geburtstagen des Kindes vom 16. bis 31. eines Monats
e-Mail: [email protected]
Oberpfalz
AVF Regensburg, Landshuter Str. 55, 93053 Regensburg
(09 41) 78 09-00 (Vermittlung);
Telefax: (09 41) 78 09-1 02
oder
78 09-2 41, 3 06
bei Geburtstagen des Kindes vom 01. bis 15. eines Monats
78 09-2 64, 2 65
bei Geburtstagen des Kindes vom 16. bis 31. eines Monats
e-Mail: [email protected]
Oberfranken
AVF Bayreuth, Hegelstr. 2, 95447 Bayreuth
(09 21) 6 05-1 (Vermittlung);
oder
6 05-22 60
6 05-23 11
e-Mail: [email protected]
Telefax: (09 21) 6 05-29 11
bei Geburtstagen des Kindes vom 01. bis 15. eines Monats
bei Geburtstagen des Kindes vom 16. bis 31. eines Monats
Mittelfranken
AVF Nürnberg, Bärenschanzstr. 8 a, 90429 Nürnberg
(09 11) 9 28-0 (Vermittlung);
Telefax: (09 11) 9 28-24 01
oder
9 28-24 57, 24 75
bei Geburtstagen des Kindes vom 01. bis 10. eines Monats
9 28-24 22, 24 19
bei Geburtstagen des Kindes vom 11. bis 20. eines Monats
9 28-24 53, 24 54
bei Geburtstagen des Kindes vom 21. bis 31. eines Monats
e-Mail: [email protected]
Unterfranken
AVF Würzburg, Georg-Eydel-Str. 13, 97082 Würzburg
(09 31) 41 07-01 (Vermittlung);
Telefax: (09 31) 41 07-3 33
oder
41 07-3 42
bei geraden Geburtstagen des Kindes
41 07-3 22
bei ungeraden Geburtstagen des Kindes
e-Mail: [email protected]
Schwaben
AVF Augsburg, Morellstr. 30, 86159 Augsburg
(08 21) 57 09-01 (Vermittlung);
oder
57 09-1 05, 2 25, 3 31
57 09-2 14, 2 77, 3 28
57 09-2 15, 3 15, 3 30
e-Mail: [email protected]
Telefax: (08 21) 57 09-1 09
bei Geburtstagen des Kindes vom 01. bis 10. eines Monats
bei Geburtstagen des Kindes vom 11. bis 20. eines Monats
bei Geburtstagen des Kindes vom 21. bis 31. eines Monats
Besuchs- und Telefonzeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr.

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