unterlage 19.1 - Autobahndirektion Nordbayern

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unterlage 19.1 - Autobahndirektion Nordbayern
Autobahndirektion Nordbayern
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg
Abschnitt 620; Station 4,815 – Abschnitt 640; Station 3,520
6-streifiger Ausbau der A 3 im Abschnitt
Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
PROJIS-Nr.: 0907010020
UNTERLAGE 19.1
- Textteil zum Landschaftspflegerischen Begleitplan mit Artenschutzbeitrag -
aufgestellt:
Autobahndirektion Nordbayern
Nürnberg, den 28.04.2014
Bartsch, Dipl. Ing (FH) Landespflege
TEAM 4 landschafts + ortsplanung
guido bauernschmitt • robert enders
90491 nürnberg oedenberger straße 65 tel. 0911/39357-0
Bearbeiter:
Dipl.-Ing. (FH) Robert Enders, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner
Dipl. Biologe Jürgen Herbst
Dipl. Raumplaner Christian Krüssmann
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkungen
1
Bestandserfassung und -bewertung von Naturhaushalt und
Landschaftsbild
1
2
1.1
Kurzbeschreibung des Untersuchungsgebietes .......................................................... 2
1.2
Geschützte Gebiete und Bestandteile von Natur und Landschaft ............................... 7
1.3
Landschaftliches Leitbild ............................................................................................. 8
1.4
1.4.1
1.4.2
1.4.3
1.4.4
1.4.5
1.4.6
Ergebnisse der Bestandserfassung der Schutzgüter ................................................ 17
Schutzgut Pflanzen und Tiere ................................................................................... 17
Schutzgut Boden ...................................................................................................... 23
Schutzgut Wasser..................................................................................................... 25
Schutzgut Klima und Luft .......................................................................................... 27
Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild .................................................................... 28
Wechselwirkungen.................................................................................................... 29
2
Konfliktanalyse und Vermeidung / Verminderung
2.1
Beschreibung des Eingriffs ....................................................................................... 30
2.2
Konfliktvermeidung / Konfliktminimierung ................................................................. 31
2.3
2.3.1
2.3.2
2.3.3
2.4
2.5
Auswirkungen ........................................................................................................... 35
Flächenumwandlung ................................................................................................. 35
Benachbarungs-/ Immissionswirkungen.................................................................... 37
Zerschneidungs- und Trenneffekte ........................................................................... 38
Artenschutz............................................................................................................... 39
Unvermeidbare Beeinträchtigungen.......................................................................... 41
3
Landschaftspflegerische Maßnahmen
3.1
Schutzmaßnahmen................................................................................................... 47
3.2
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen........................................................... 49
3.3
Gestaltungsmaßnahmen........................................................................................... 52
3.4
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ......................................................................... 53
Ausgleichskonzept im Sinne der Eingriffsregelung.................................................... 53
Kompensations-Maßnahmen .................................................................................... 55
Ausgleichskonzept im Sinne des Artenschutzes ....................................................... 64
Maßnahmen zum Artenschutz .................................................................................. 65
4
Waldrecht
30
47
66
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Anlagenverzeichnis
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Anlage 4:
Flächenübersicht
Tabellarische Gegenüberstellung Eingriff – Ausgleich und Ersatz
Eigenkartierte Biotope
amtlich kartierte Biotope
Anhang
Artenschutzbeitrag
Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP);
Stand 27.03.2014
Planverzeichnis
Unterlage
Unterlage
19.2
9.2
Landschaftspflegerischer Bestands- und Konfliktplan 1:5.000, Blatt 1 – 2
Landschaftspflegerischer Maßnahmenplan 1:2.000, Blatt 1 – 5
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Planungsabschnitt (unmaßstäblich)
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
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Textteil zum LBP
Vorbemerkungen
Straßenbauvorhaben
Die Autobahndirektion Nordbayern plant den 6-streifigen Ausbau der A 3 Frankfurt – Nürnberg im Planungsabschnitt Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach. Der Abschnitt
beginnt bei Bau-km 365+800 (ca. 0,6 km nördlich Klebheim) und endet bei Bau-km 373+685
(ca. 0,4 km südlich Kosbach).
Aufgabenstellung des LBP
Die Landschaftspflegerische Begleitplanung umfasst folgende Arbeitsschritte:
• Inhaltliche und räumliche Festlegung des Untersuchungsrahmens.
• Erfassung der bestehenden Nutzungen und der landschaftsökologischen Gegebenheiten.
• Bewertung des Untersuchungsgebietes hinsichtlich der Bedeutung, Schutzwürdigkeit bzw.
Empfindlichkeit der folgenden Schutzgüter:
- Pflanzen- und Tierwelt
- Boden, Wasser, Luft, Klima,
- Landschaft/ Landschaftsbild/ Erholung.
• Optimierung der Autobahnplanung im Sinne der Eingriffsvermeidung und –minimierung
• Ermittlung der nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen.
• Festlegung der erforderlichen landschaftspflegerischen Maßnahmen für nicht vermeidbare Beeinträchtigungen durch:
- Schutzmaßnahmen
- Landschaftsgestalterische Maßnahmen
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Abstimmungsergebnisse mit Behörden
Die Ergebnisse von Abstimmungen mit der höheren Naturschutzbehörde der Regierung von
Mittelfranken (HNB MFr), dem Umweltamt der Stadt Erlangen und der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Erlangen-Höchstadt (UNB ERH) sowie mit den Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten Ansbach (AELF AN, Bereich Landwirtschaft und Forstwirtschaft)
sind in den vorliegenden LBP eingegangen.
Abgrenzung des Untersuchungsgebietes
Das Untersuchungsgebiet (UG) umfasst einen ca. 8,1 km langen und durchschnittlich 800 m
breiten Korridor (je ca. 400 m beidseitig der Autobahn). In naturschutzfachlich wertvollen
Bereichen ist das UG erweitert, in weniger sensiblen Abschnitten ist es eher reduziert.
Untersuchungsumfang
Zur Erfassung der Nutzungs- und Vegetationsstruktur wurden vom Planverfasser eigene
Erhebungen in den Jahren 2010 und 2011 durchgeführt. Zur Beurteilung des faunistischen
Lebensraumpotenzials und im Hinblick auf die erforderliche artenschutzrechtliche Unterlage
(saP) wurden zoologische Übersichtsbegehungen durchgeführt (ÖFA, Schwabach). Im Jahr
2014 sind für einige Bereiche noch vertiefende Erfassungen der Zauneidechse vorgesehen.
Mit den Ergebnissen sollen im laufenden Planfeststellungsverfahren die Aussagen in der
speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) bestätigt bzw. noch konkretisiert werden.
Die im Folgenden beschriebenen Ergebnisse der Bestandserfassung sind im Landschaftspflegerischen Bestands- und Konfliktplan M 1 : 5.000 (Unterlage 19.2) kartografisch dargestellt.
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A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
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Textteil zum LBP
1
Bestandserfassung und -bewertung von Naturhaushalt und
Landschaftsbild
1.1
Kurzbeschreibung des Untersuchungsgebietes
Das UG befindet sich in der Planungsregion (7) „Industrieregion Mittelfranken“, im Landkreis
Erlangen-Höchstadt in der Gemeinde Heßdorf, der kreisfreien Stadt Erlangen sowie im äußersten südlichen Abschnitt, westlich der A 3 auf ca. 1 km Länge im Gebiet der Stadt Herzogenaurach.
Naturräumliche Lage und Gliederung
Der Planungsabschnitt liegt im Hauptnaturraum 113 Mittelfränkisches Becken. Ein Großteil
des UG wird dabei vom Unternaturraum 113A Mittelfränkisches Becken eingenommen, während Teile im Südosten bereits der Untereinheit 113C Regnitztal zuzurechnen sind.
Potenzielle natürliche Vegetation (PNV)
Die Potenziell natürliche Vegetation besteht auf den überwiegenden Keuperböden im Landkreis Erlangen-Höchstadt aus einem Mosaik von Buchen-, Eichen-Hainbuchen- und Eichenwäldern, in die entlang der verschiedenen Flüsse und Bäche Auwälder und teilweise Bruchwaldbestände eingefügt sind. Als potenziell natürliche Klimaxgesellschaften der vorherrschenden Sandsteinböden sind gemäß FIN-Web Pfeifengras-(Buchen-)Stieleichenwälder im
Komplex mit Hainsimsen-Buchenwäldern anzunehmen. In den zentralen Teilen der Mönau
wären über dem Mittleren Burgsandstein Hainsimsen-Buchenwälder zu erwarten (Flurbezeichnung „Buchranken“ westlich der Autobahn).
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A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
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Textteil zum LBP
Für die feuchten Talräume wären hingegen Flattergras-Buchenwälder bzw. Zittergrasseggen-Stieleichen-Hainbuchenwälder maßgeblich. In vermoorten oder stark versumpften Bereichen würden sich Torfmoos- oder Walzenseggen-Schwarzerlen-Bruchwälder etablieren.
Reale Vegetation
Die reale Vegetation wird im UG wesentlich bestimmt durch ackerbaulich bewirtschaftete
Nutzflächen im Wechsel mit größeren Waldflächen. In den Talräumen findet nur noch punktuell Grünlandnutzung statt. Eine wichtige Rolle spielt die Teichwirtschaft.
Elemente der potenziell natürlichen Vegetation finden sich nur noch vereinzelt. Hierzu gehören vor allem kleinflächige Buchenbestände in der „Mönau“, Bruchwaldreste am Membach
östlich der Autobahn sowie einzelne Eichen-Hainbuchenbestände in Talmulden der „Grünau“.
Flächennutzung
Landwirtschaft
Intensive ackerbauliche Landwirtschaft wird vor allem auf den leicht herausgehobenen
Sandsteinbereichen westlich der Autobahn betrieben. Größere Parzellen mit nur wenigen
landschaftsgliedernden Kleinstrukturen sind vor allem zwischen Klebheim und Hannberg
festzustellen. Um Heßdorf ist die Besitzstruktur deutlich kleinteiliger, so dass hier auch verschiedene Raine/ Ranken sowie an Geländekanten einige Heckenstrukturen vorhanden sind.
Grünlandstandorte beschränken sich fast ausschließlich auf die vorhandenen Talräume, sind
jedoch auch hier gegenüber den weit verbreiteten Fischteichen deutlich in der Minderzahl.
Große Wiesenlandschaften fehlen. Überwiegend handelt es sich um intensive Wirtschaftswiesen, extensive Nutzungsformen beschränken sich meist auf kleinere Teilbereiche (z.B.
nordöstlich Niederlindach, südlich Röhrach). Stark vernässte Standorte sind teilweise auch
brachgefallen. Dies betrifft vor allem Abschnitte am Seefeldgraben nördlich Niederlindach
sowie den schmalen, waldgesäumten Talraum des Mohrbaches südlich Röhrach.
Eine wichtige Landnutzung im UG ist die Fischzucht. In sämtlichen Talräumen finden sich
mehr oder weniger ausgedehnte Teichketten. Eine starke Häufung ist dabei entlang des
Steinforstgrabens im Süden sowie entlang des Mohrbaches und allgemein östlich von Klebheim festzustellen. Ein Großteil der Teiche wird intensiv betrieben (jährliches Ablassen, Kalkung, Entlandung, Ufermahd etc.), an einigen Standorten ist die Nutzungsintensität aber
auch stark eingeschränkt. Dies betrifft insbesondere Standorte nordöstlich von Klebheim
(„Hirtenweiher“) und südlich Röhrach („Kronersweiher“). Am Mohrbach nordwestlich von
Röhrach wurde ein kleinerer Teichkomplex (vorübergehend) aus der Nutzung genommen
und zeichnet sich durch dichten Schilfbewuchs aus (Teilflächen „Lindenweiher“).
Forstwirtschaft
Teilbereiche im UG sind durch ausgedehnte Waldbestände gekennzeichnet. In diesem Zusammenhang sind vor allem die „Mönau“ zwischen Heßdorf und Kosbach, die „Grünau“
nordöstlich Heßdorf, das „Käferhölzlein“ östlich Hannberg sowie die größeren Waldflächen
nördlich Klebheim zu nennen. Auch in den übrigen Bereichen sind zwischen den landwirtschaftlichen Nutzflächen immer wieder kleinere Waldinseln eingelagert. Demgegenüber weisen die unmittelbaren Talräume einen nur geringen Waldanteil auf. Bemerkenswert sind die
Bruch- / Sumpfwaldstandorte am Membach östlich der Autobahn sowie am Steinforstgraben
südwestlich Kosbach (Westseite A 3). Auch am Mohrbach südlich Röhrach finden sich randlich einzelne Feuchtwaldbestände. Einige Parzellen wurden hier zudem aufgeforstet. In den
übrigen Bereichen ist der Aufforstungsdruck offenbar gering.
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A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
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Sämtliche Waldflächen, ggf. mit Ausnahme stark vernässter Auenstandorte, werden forstwirtschaftlich genutzt.
Siedlungsstruktur/ Sonderbauflächen/ Versorgungsflächen und -leitungen
Siedlungsbereiche oder Sonderbauflächen sind vom 6-streifigen Ausbau der Strecke nicht
direkt betroffen.
Im UG liegen Teilflächen der Ortsteile von Klebheim (westlich der A 3, ca. Bau-km 366+400),
Heßdorf (westlich der A 3, ca. km 370+100 – 371+000) sowie Kosbach (östlich der A 3, ca.
km 373+000 – 373+400) , wobei eine direkte flächenmäßige Betroffenheit durch das Ausbauvorhaben nicht besteht. Die Ortschaften Niederlindach, Hannberg, Röhrach, Dechsendorf
und Untermembach befinden sich in einem Abstand von mehr als 400 m zur Autobahn und
somit außerhalb des erweiterten Wirkraumes. Der Gewerbepark Heßdorf auf der Ostseite
der A 3 (ca. Bau-km 370+200 – 370+500) grenzt unmittelbar an das Ausbauvorhaben.
Gemäß Bauleitplanung ist für den Ortsteil Klebheim ein kleines Gewerbegebiet nordöstlich
der Ortschaft in Autobahnnähe geplant. Eine Inanspruchnahme dieser Fläche ist jedoch nicht
erforderlich.
Infrastruktur
Die Haupterschließung des UG übernehmen die Staatsstraßen St 2240 (ErlangenDechsendorf-Hannberg-Niederlindach-Klebheim-Richtung Norden) mit Anbindung an die
Autobahn-Anschlussstelle Nr. 81 „Erlangen-West“ und die St 2259 (DechsendorfRöttenbach), ergänzt um die beiden Kreisstraßen ERH 14 und ERH 26. Nachgeordnete Gemeindeverbindungsstraßen stellen die örtliche Erschließung sicher. Sie führen auch mehrfach mittels Brückenbauwerken über die A 3.
Hauptversorgungsleitungen sind, soweit bekannt, durch das Vorhaben mit Ausnahme von
zwei 20KV-Leitungen nicht betroffen (Bereich Röhrach und Seebachgrund). Östlich Hannberg befinden sich an der Lindach Klärteiche.
Lagerstätten und Abbaubereiche; Windenergie
Flächen zur Rohstoffgewinnung werden von der Ausbaustrecke nicht tangiert. Auch im erweiterten Wirkraum befinden sich mit einigen ehemaligen Sandgruben (östlich Klebheim –
Folgenutzung Biotop, nordöstlich Niederlindach – Folgenutzung Erddeponie, westlich
Röhrach – Folgenutzung Biotop) lediglich bereits ausgebeutete Tagebaue. Im Regionalplan
der Industrieregion Mittelfranken (RP 7) sind derzeit keine Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete
zur Rohstoffsicherung ausgewiesen. Gleiches gilt auch für die Nutzung der Windenergie.
Entwicklungstendenzen der Nutzungen
Die Landwirtschaft folgt auch im UG den bundesweiten Trends (generelle Intensivierung,
verstärkter Anbau von Energiepflanzen, …). In den meisten Lagen ist deshalb mit einer weiteren Intensivierung zu rechnen. Auch der Nutzungsdruck durch alternative Energieträger
wird zunehmen. Demgegenüber ist für Grenzertragsstandorte zunehmend die Einstellung
der extensiven Bewirtschaftung zu befürchten. Teilweise sind diese Tendenzen auch bereits
offensichtlich. Speziell für das abgelegene Mohrbachtal südlich Röhrach ist mit einer weiteren Verbrachung bzw. Aufforstung zu rechnen.
Hinsichtlich der forst- und teichwirtschaftlichen Nutzung sind keine wesentlichen Veränderungen zu erwarten, wobei auch hier Intensivierungsbestrebungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.
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Die Siedlungsentwicklung wird über die Flächennutzungspläne gesteuert. Meist sind für die
jeweiligen Ortsbereiche noch ausreichend Entwicklungsflächen vorhanden. Gerade im Nahbereich von Erlangen ist jedoch auch zukünftig mit einem erhöhten Siedlungsdruck zu rechnen. Dies gilt im Besonderen für den Umgriff von Heßdorf, der mit der Staatsstraße 2240 und
der Anschlussstelle Erlangen-West sowohl an das Oberzentrum als auch an die Autobahn
bestens angeschlossen ist. Auch die Gewerbeflächen-Entwicklung dürfte hier auf absehbare
Zeit weiter fortschreiten.
Kulturgeschichtlich bedeutsame Objekte
Im UG sind folgende Bodendenkmäler bekannt, bei denen nach Angabe des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege ein „Benehmen nicht hergestellt“ ist bzw. die „nicht nachqualifiziert“
sind:
Nummer
Kurzbeschreibung
Lage
D-5-6331-0003
vermutlich Grabhügelgruppe vorgeschichtlicher Zeitstellung mit sechs
Hügeln
nordöstl. Klebheim, östl. der A 3
(Gmkg. Hannberg)
D-5-6331-0036
Grabhügel mit Funden der Späthallstatt-/Frühlatènezeit
Waldgebiet „Mönau“ – Westseite A 3
(Gmkg. Heßdorf)
D-5-6331-0037
Grabhügel mit Funden der Späthallstatt-/Frühlatènezeit
Waldgebiet „Mönau“ – Westseite A 3
(Gmkg. Heßdorf)
D-5-6331-0038
Grabhügel mit Funden der Späthallstatt-/Frühlatènezeit
Waldgebiet „Mönau“ – Westseite A 3
(Gmkg. Heßdorf)
D-5-6331-0040
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung
Waldgebiet „Mönau“ – Ostseite A 3
(Stadt Erlangen)
(Quelle: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München, BayernViewer; Stand 2012)
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D-5-6331-0003
D-5-6331-0040
D-5-6331-0037
D-5-6331-0036
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Vorhandene Beeinträchtigungen
Die bestehende Autobahn zerschneidet die Kulturlandschaft zwischen Klebheim, Gemeinde
Heßdorf und Kosbach, Stadt Erlangen. Damit werden die autobahnnahen landwirtschaftlich
genutzten Flächen sowie die durchschnittenen Waldbereiche nördlich Klebheim, zwischen
Hannberg und Heßdorf sowie im Bereich der „Mönau“ durch Immissionen beeinträchtigt (Vegetation, Fauna, Boden, Luft, Erholungseignung).
Weitere Vorbelastungen stellen die bereits beschriebenen Entwicklungstendenzen im Bereich des Seebachgrundes auf Höhe der Anschlussstelle Erlangen-West dar.
1.2
Geschützte Gebiete und Bestandteile von Natur und Landschaft
Im UG liegen folgende geschützte Gebiete bzw. Bestandteile von Natur und Landschaft:
NSG - Naturschutzgebiete (§ 23 BNatSchG)
Eine Ausweisung von Naturschutzgebieten liegt im Planungsraum nicht vor.
LB - Geschützte Landschaftsbestandteile (§ 29 BNatSchG und Art. 16 BayNatSchG)
• LB „Röhracher Sandgrube“, westlich von Röhrach, Gmde. Heßdorf
• LB „Sandgrube in den Kreuzäckern und Teiche in der Leite“, östlich Klebheim, Gmde.
Heßdorf
LSG - Landschaftsschutzgebiete (§ 26 BNatSchG)
Von Nord nach Süd sind im Untersuchungsgebiet folgende Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen:
Grünau
Mönau
Seebachgrund
Moorbachtal
Steinforstgraben mit Kosbacher Weihern und Dauerwaldstreifen östlich
des Main-Donau-Kanals
• LSG-00340.13 Schutzstreifen beiderseits der Bundesautobahn A 3
• LSG-00393.01 (ERH-04) Mönau
• LSG-00399.01 (ERH-05) Schutz von Landschaftsräumen im Bereich der Stadt Herzogenaurach
•
•
•
•
•
LSG-00340.01
LSG-00340.03
LSG-00340.05
LSG-00340.06
LSG-00340.10
NP - Naturparke (§ 27 BNatSchG und Art. 15 BayNatSchG)
Eine Ausweisung von Naturparkflächen liegt im Planungsraum nicht vor.
NATURA-2000-Gebiete
Im Untersuchungsgebiet oder unmittelbar an dieses anschließend sind keine Natura-2000Gebiete ausgewiesen.
Sonstiger Schutzstatus
Als Bannwald ist im UG die Waldfläche „Mönau“ im Bereich zwischen Kosbach und Heßdorf
ausgewiesen (beidseits der Autobahn).
Im UG liegt teilweise das Wasserschutzgebiet „Zweckverband Seebachgruppe“ (Verordnung vom 15.09.2005. Es erstreckt sich nördlich und östlich der Anschlussstelle ErlangenWest, wobei die Hauptflächen im Waldgebiet der „Grünau“ nordöstlich der Autobahn liegen.
Das Gebiet gliedert sich insgesamt in 9 Fassungsbereiche, 2 engere Schutzzonen sowie die
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weiteren Schutzzonen A und B. Es erstreckt sich auf Bereiche der Stadt Erlangen und der
Gemeinde Heßdorf.
Für verschiedene Biotoptypen im Gebiet gilt nach §30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG
gesetzlicher Schutzstatus. Die jeweilige Abgrenzung ergibt sich aus dem Landschaftspflegerischer Bestands- und Konfliktplan.
1.3
Landschaftliches Leitbild
Folgende naturschutzfachliche Aussagen aus übergeordneten Planungen sind für das landschaftliche Leitbild relevant:
Regionalplan (RP) Industrieregion Mittelfranken 7:
(Internetaufruf: März 2012)
Ausschnitt RP Industrieregion Mittelfranken 7, Karte 3, Landschaft und Erholung, 19.04.2010
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A II (2) Regionalplan Industrieregion Mittelfranken,
Stand 01.10.2000:
„A II Raumstrukturelle Entwicklung Überfachliche Ziele
1 Raumstrukturelles Leitbild
1.4 Die wertvollen Landschaftsteile der Region, die sich durch ihre Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, ihre Vielfalt und Schönheit, ihre Erholungseignung sowie ihre besondere klimatische oder wasserwirtschaftliche Funktion auszeichnen, sollen unter Berücksichtigung der Belange und der Funktion
der Land- und Forstwirtschaft dauerhaft gesichert werden.
2 Ökologisch-funktionelle Raumgliederung
2.1 Bei der Abwägung der Nutzungsansprüche raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen soll
der unterschiedlichen Belastbarkeit der Teillandschaften der Region Rechnung getragen werden. Auf
eine Reduzierung der vorhandenen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts in Teilbereichen der Region soll hingewirkt werden.
2.2 Die durch eine besondere Häufung natürlicher und naturnaher Lebensgemeinschaften ausgezeichneten Landschaftsteile, wie Bereiche der Frankenalb, des Mittelfränkischen Beckens und des
Vorlandes der Frankenalb, sollen erhalten werden.
2.3 Die durch kleinräumige und vielfältige Nutzungen geprägte Landschaft, wie sie vor allem in der
Frankenalb, aber auch in den Tälern, im Bereich der Landstufenreste und der Waldgebiete des Mittelfränkischen Beckens charakteristisch ist, soll erhalten werden. Die daraus resultierende Erholungseignung und ökologische Ausgleichsfunktion sollen bewahrt und in Teilbereichen gesteigert werden.
2.4 In den durch intensive Landnutzung geprägten Teilen, insbesondere im Westen des Mitelfränkischen Beckens, im Vorland der Frankenalb und im Bereich der lehmüberdeckten Südlichen Frankenalb sollen landschaftsgliedernde Elemente und ökologische Zellen möglichst erhalten, gepflegt und
vermehrt werden.“
„B I Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und Wasserwirtschaft
1 Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen
1.1 Landschaftliches Leitbild
(G) Es ist von besonderer Bedeutung, die unterschiedlichen Naturräume und Teillandschaften
der Industrieregion unter Wahrung der Belange der bäuerlichen Landwirtschaft langfristig so zu
sichern, zu pflegen und zu entwickeln, dass
die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes erhalten und verbessert wird
die natürlichen Landschaftsfaktoren Luft, Boden, Wasser, Tier- und Pflanzenwelt in ihrer Funktion
und in ihrem Zusammenwirken bewahrt bleiben
die ökologische Ausgleichsfunktion gestärkt wird
die typischen Landschaftsbilder erhalten werden
die Erholungseignung möglichst erhalten oder verbessert wird.
1.3 Sicherung der Landschaft
1.3.1 Landschaftliche Vorbehaltsgebiete
(Z) Folgende Gebiete werden als Vorbehaltsgebiete zur Sicherung und Erhaltung besonders schutzwürdiger Landschaftsteile (landschaftliche Vorbehaltsgebiete) ausgewiesen:
… LB 2 Aischtal und Weihergebiet des Aischgrundes im Mittelfränkischen Becken …
Ihre Lage bestimmt sich nach Karte 3 „Landschaft und Erholung“, die Bestandteil des Regionalplans
ist.
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In den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten soll der Sicherung und Erhaltung besonders schutzwürdiger Landschaftsteile bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht beigemessen werden.
1.4 Pflege und Entwicklung der Landschaft
1.4.2 Gestaltungs-, Pflege- und Sanierungsmaßnahmen in der freien Landschaft
1.4.2.1 (Z) In den durch intensive Landnutzung geprägten Teilen der Region sollen zur ökologischen
Aufwertung und Verbesserung des Landschaftsbildes netzartig ökologische Zellen, vor allem Hecken,
Feldgehölze, Feuchtbiotope und Laubholzinseln geschaffen werden.
1.4.2.2 (Z) Die Fließgewässer der Region sollen mit ihren Talräumen naturnah erhalten bzw. entwickelt werden.
1.4.2.3 (G) Die Erhaltung des Grünlandanteils und des Kleinreliefs im engeren Überschwemmungsbereich der Bäche und Flüsse ist von besonderer Bedeutung. Auwälder und Auwaldreste gilt es zu erhalten und möglichst zu erweitern sowie, wo notwendig und von den Standortvoraussetzungen möglich,
ihre Rückführung in einen naturnahen Zustand zu unterstützen.
1.4.2.4 (G) In den durch kleinräumige und vielfältige Nutzungen geprägten Landschaften und Landschaftsteilen der Region ist die anteilsmäßige Erhaltung der derzeitigen Feld-Wald-Verteilung und
eines vielfältigen Nutzungsmosaiks der Kulturlandschaft anzustreben.
1.4.2.5 (G) Es ist von besonderer Bedeutung, dass die ökologisch verarmten Nadelwaldbestände,
insbesondere im Mittelfränkischen Becken und im Steigerwald durch Hebung des Laubwaldanteiles
wieder in naturnahe und damit ökologisch reichhaltigere Wälder übergeführt werden.
2 Wasserwirtschaft
2.1.1 Grundwasser
2.1.1.1 Grundwasser in der Region, das sich in einem qualitativ und quantitativ guten Zustand befindet, soll dauerhaft gesichert und nachhaltig genutzt werden. Dies gilt insbesondere für das Grundwasser im großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen.
2.1.2 Oberirdische Gewässer
2.1.2.1 Die oberirdischen Gewässer der Region, die sich durch einen guten ökologischen und chemischen Zustand bereits auszeichnen, sollen gesichert werden...
B IV Land- und Forstwirtschaft
1 Allgemeines
1.1 (G) Es ist anzustreben, dass die Land- und Forstwirtschaft auch im Stadt- und Umlandbereich im
großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen sowie im Bereich der außerhalb davon gelegenen
Unter- und Mittelzentren erhalten bleibt.
2 Landwirtschaft
2.1 (G) Es ist anzustreben, dass in den von Boden und Klima begünstigten Gebieten, insbesondere im
westlichen Teil des Mittelfränkischen Beckens, in Teilbereichen des Albvorlandes und der Frankenalb
sowie im Knoblauchsland, vor allem Flächen mit günstigen Erzeugungsbedingungen für die landwirtschaftliche Nutzung nur in dem unbedingt notwendigen Umfang für andere Nutzungen vorgesehen
werden.
2.6 (G) Die Erhaltung und Weiterentwicklung der traditionellen mittelfränkischen Teichwirtschaft, vor
allem im Aischgrund und anderen Bereichen des Mittelfränkischen Beckens, ist anzustreben.
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4 Forstwirtschaft
4.1 (Z) Die Flächensubstanz des Waldes im großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen soll
erhalten werden, soweit sie nicht ohnehin durch Bannwaldverordnung gesichert ist.
(G) Es ist anzustreben, dass auch die außerhalb des großen Verdichtungsraumes Nürnberg/Fürth/
Erlangen liegenden größeren zusammenhängenden und noch weitgehend geschlossenen Waldgebiete vor weiteren Zerschneidungen durch Infrastruktureinrichtungen und andere Nutzungsänderungen
bewahrt werden.
Arten- und Biotopschutzprogramme (ABSP Landkreis Erlangen-Höchstadt, März 2001
und Stadt Erlangen, Sept. 1992):
Gewässer
•
Erhaltung und Optimierung naturschutzfachlich bedeutsamer Gewässer:
landesweite Bedeutung:
Kleingewässer im LB „Sandgrube in den Kreuzäckern“ nordöstlich
Klebheim (BK-6331-0119-001), „Teiche in der Leite“ (BK 6331-0118001)
überregionale Bedeutung: Teichgruppe südöstlich Hannberg, „Kronersweiher“ südlich Röhrach
(BK 6331-0167-001), „Seefeldgraben“ südöstlich Klebheim (BK
6331-0279), „Klebheimer Seen“ nördlich Klebheim (BK 6331-0108001)
regionale Bedeutung:
„Dorfweiher“ südlich Kosbach (BK ER-0075-001) sowie Teich westlich der A 3, „Neuweiher“ südöstlich Heßdorf (BK 6331-0465-001),
Mohrbach im Bereich Röhrach (BK 6331-0114 und -0187), Abbaugewässer nordöstlich Niederlindach, Teich nordöstlich Klebheim (BK
6331-0449-001)
•
Erhaltung und Optimierung von (ehemaligen) Abbaustellen mit wertvollen Artvorkommen (Berücksichtigung Belange Arten- und Biotopschutz, keine Auffüllung, Erhaltung bzw. Schaffung von
Kleingewässern): Sandgebiet östlich und nordöstlich Klebheim
•
Erhaltung und Optimierung der überregional bis landesweit bedeutsamen Gewässerlebensräume
im „Fränkischen Teichgebiet“ (Aufbau Stillgewässerverbundsystem, breite Verlandungszonen
und Pufferzonen, extensive Teichbewirtschaftung, Erhaltung Feuchtstandorte im Umfeld, Schaffung dauerhafter Leiteinrichtungen und Amphibientunnel an Wanderwegen von Amphibien):
Nordosten zwischen A 3 und Röttenbach
•
Erhaltung und Optimierung der größeren Bachtäler (Förderung naturnaher Strukturen, Renaturierung, Pufferzonen, Abwasserklärung, Erhaltung Auenwälder): Steinforstgraben, Membach, Seebach, Lindach, Seefeldgraben, Mohrbach
Feuchtgebiete
•
Erhaltung und Optimierung naturschutzfachlich bedeutsamer Feuchtgebiete:
landesweite Bedeutung:
Feuchtflächen im LB „Röhracher Sandgrube“ westlich Röhrach (BK6331-0190-001)
überregionale Bedeutung: Feuchtwiesen nordwestlich Röhrach nördlich der GVS Niederlindach-Röttenbach (BK 6331-0455-001), Nasswiese nördlich der
„Klebheimer Seen“ (BK 6331-272-001)
regionale Bedeutung:
Feuchtflächen südlich Kosbach (BK ER-0075-001) sowie westlich
der A 3, Feuchtflächen am „Neuweiher“ südöstlich Heßdorf (BK
6331-0465-001), Feuchtflächen am Mohrbach südlich Röhrach (BK
6331-0187), Feuchtflächen am Mohrbach nordwestlich Röhrach (BK
6331-0455), Nasswiesen an den „Schreibersweihern“ östlich Klebheim (BK 6331-0451), Nasswiesen südlich der „Hirtenweiher“ nordöstlich Klebheim (BK 6331-0120-001)
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11
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
•
Optimierung der größeren Bachtäler als regionale Feuchtverbundachsen (Sicherung Feuchtlebensräume, Erhöhung Grünlandanteil im Überschwemmungsbereich, Verbesserung Biotopverbund, Pufferzonen): Steinforstgraben, Membach, Seebach, Lindach, Seefeldgraben, Mohrbach
•
Erhaltung und Optimierung von Bruchwaldbeständen: Auenbereich auf der Westseite der A 3
westlich Kosbach (BK 6331-0216-001)
•
Erhaltung und Optimierung des „Moorweihergebietes“ als überregional bedeutsames Kerngebiet
für den Feuchtbiotopverbund im Landkreis Erlangen-Höchstadt (Erhaltung und Entwicklung von
feuchtgebietstypischen Lebensräumen, Sicherung Wasserhaushalt, Aufbau Feuchtbiotopverbundsystem)
•
Sicherung und Optimierung aller Zwischen- und Flachmoorreste einschließlich umliegender
Feuchtflächen: LB „Röhracher Sandgrube“ westlich Röhrach
•
Förderung des Weißstorchs im Umfeld besetzter Horstplätze durch Optimierung bestehender und
Neuschaffung potenzieller Nahrungshabitate: gesamtes nördliches UG
Trockenstandorte
•
Erhaltung und Optimierung naturschutzfachlich bedeutsamer Trockenstandorte:
landesweite Bedeutung:
„Röhracher Sandgrube“ (BK 6131-0190-001), „Sandgrube in den
Kreuzäckern“ nordöstlich Klebheim (BK-6331-0119-001)
regionale Bedeutung:
Hangleite nördlich Hessdorf (BK 6331-0174-001), Umgriff ehem.
Sandgrube nordöstlich Niederlindach
•
Erhaltung und Optimierung von Trockenstandorten mit Vorkommen von Arten der Sand- und
bodensauren Magerrasen (extensive Nutzung, Pflegemaßnahmen, Pufferzonen, keine Bebauung
oder Aufforstungen); Erhaltung und Optimierung (ehemaliger Abbaustellen)
•
Erhaltung und Förderung von Trockenstandorten im Lockersandgebiet zwischen Neuhaus und
Dechsendorf als wertvollen Teilbereich der landesweit bedeutsamen Trockenverbundachse Regnitztal (Erhaltung wertvoller Trockenstandorte, Vernetzung, Schaffung Sandäcker, keine Erstaufforstungen): östlich der A 3 zwischen Klebheim und Dechsendorf
Wald, Gehölze
•
Förderung und Neuanlage breiter, strukturreicher Waldränder; Ausgestaltung der Waldränder als
mehrstufige, strukturreiche Übergangszonen mit breiten Saumbereichen als Pufferzonen; Förderung von Trockensäumen: südwestlich Kosbach, Mönau, Waldflächen um Klebheim
•
Erhaltung und Optimierung von Feuchtwäldern, insbesondere Bruchwaldreste (hoher Grundwasserstand, bodenschonende forstliche Nutzung, Förderung von Waldtümpeln): z.B. Bruchwaldbestand westlich Kosbach (BK 6331-216-001)
•
Verjüngung nadelholzreicher Forste auf standortgerechte, naturnahe Laub- und Mischwälder:
sämtliche Waldflächen
•
Erhaltung und Förderung von Heckengebieten und Einzelgehölzen: z.B. Heckenstandorte um
Heßdorf und nordwestlich Röhrach
•
Vermeidung von Aufforstungen in naturschutzfachlich sensiblen Gebieten und Auen
Das „Moorweihergebiet“ (Bereiche nördlich einer Linie Klebheim - Röhrach) ist im ABSP
ERH als „Schwerpunktgebiet des Naturschutzes“ mit der Bezeichnung „D“ ausgewiesen.
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A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Folgende Bereiche werden im ABSP zur Ausweisung als Geschützter Landschaftsbestandteil vorgeschlagen:
•
•
•
•
•
Klebheimer Seen nördlich Klebheim
Seefeldgraben nördlich Niederlindach
Mohrbach östlich der Autobahn (nordwestlich und südlich Röhrach)
Drei Teiche südlich „Käferhölzlein (südöstlich Hannberg)
Membachaue östlich der Autobahn
Waldfunktionsplan:
Staatliche Behörden und Kommunen haben bei allen Planungen, Vorhaben und Entscheidungen, die Wald betreffen, die Waldfunktionen zu berücksichtigen (Artikel 7 BayWaldG).
Die Waldfunktionspläne sind ein wichtiges Hilfsmittel, um diese Maßnahmen zu beurteilen.
Der Waldfunktionsplan für die Region Mittelfranken hat folgende Ziele:
•
Erhaltung der Waldflächen, keine Zerschneidung und Zersiedelung geschlossener
Waldbestände durch Infrastruktureinrichtungen;
•
Vermehrung der Waldflächen – Erstaufforstungen mit standortgerechten Gehölzen, soweit mit den wichtigen Belangen des Naturschutzes und der Landeskultur vereinbar und
im Sinne einer umfassenden Landespflege unbedenklich, agrarstrukturell zweckmäßig
und forstlich sinnvoll;
•
Sicherung und Verbesserung der Nutzfunktion des Waldes (Rohstofffunktion, Arbeits-,
Einkommens- und Vermögensfunktion, Erschließung, u.a.);
Neben den allgemeinen Zielen sind spezielle Funktionen von Waldgebieten im Waldfunktionsplan dargestellt (s. auch Abbildung unten):
•
Sicherung und Verbesserung der Schutzfunktionen des Waldes (z.B. Wasserschutz,
Bodenschutz, Klima- und Immissionsschutz, Sichtschutz)
•
Sicherung und Verbesserung der Erholungsfunktion;
•
Sicherung und Verbesserung der Sonderfunktionen des Waldes (Biotop- und Artenschutz, Naturwaldreservate etc.).
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A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
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Kartenauszug: Waldfunktionskarte für die Landkreis Erlangen-Höchstadt und Fürth (unmaßstäblich),
Bayer. Forstverwaltung und Bayer. Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, Stand 2011
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Textteil zum LBP
Landschaftsplanung
Landschaftsplan Stadt Erlangen 2003 (Stand 31.12.2009):
•
•
•
•
•
Grünland zum Erhalt und zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen (Ressourcen- und
Biotopschutz): Talraum Steinforstgraben südlich Kosbach, Talraum Seebach westlich Dechsendorf
Erhalt und Entwicklung von Flächen mit besonderer Bedeutung für Arten- und Biotopschutz: Flächen am Kleinauweiher nordwestlich Kosbach
Aufbau gestufter Waldränder: Nordrand „Mönau“
Darstellung von Feuchtflächen, Mager- und Trockenstandorte (nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23
BayNatSchG)
Darstellung und Umgrenzung von Flächen zur Entwicklung von Natur und Landschaft: Talraum
Seebach westlich Dechsendorf
Landschaftsplan Gemeinde Heßdorf:
•
•
•
•
•
•
Sicherung bzw. Entwicklung von Feuchtflächen über Pflege und Nutzungskonzept: westl. Teich
der Hirtenweiher, LB „Sandgrube in den Kreuzäckern und Teiche in der Leite“, Nasswiesen nördl.
der Scheibersweiher, Feuchtbereich östlich Klebheim, Teile der Lindenweiher, Feuchtflächen
Seefeldgraben, LB „Röhracher Sandgrube“, Lindach, Seebach
Schaffung ökologischer Vernetzungen durch Extensivierungs- und Renaturierungsmaßnahmen
entlang von Weiherketten und Fließgewässern; Anlage von Pufferbereichen: Scheibersweiher,
Lindenweiher, Seefeldgraben / Mohrbach, Lindach
Darstellung und Umgrenzung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Erhaltung von Natur
und Landschaft: Auenbereiche Seefeldgraben / Mohrbach
Neu zu schaffende Gehölzstrukturen und Vernetzungen: Abpflanzung Biotopbereich in der Mohrbachaue nordwestlich Röhrach, Linearpflanzungen und Vernetzungen östlich Niederlindach,
Main-Donau-Weg östlich Untermembach
Darstellung möglicher ökologischer Ausgleichsflächen: autobahnnaher Bereich zwischen zwei
kleineren Waldflächen nördlich Heßdorf
Nachrichtliche Übernahme bestehender ökologischer Ausgleichsflächen zur Aufforstung im Planfeststellungsverfahren ICE: Fläche südwestlich Röhrach (in der vorliegenden A 3-Planung als
ASB / RHB vorgesehen)
Landschaftsplan Stadt Herzogenaurach (Stand März 2005):
•
•
•
•
Förderung trockener Waldsaumbereiche und lichter Waldbestände: Südrand „Mönau“
Einrichtung von Pufferstreifen an Gewässern: Grabenauslauf Petersweiher
Darstellung von Schwerpunktgebieten der Landschaftspflege (Flächen für Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen; mögliche Ausgleichs- und Ersatzflächen): Talraum Steinforstgraben
Darstellung spezieller Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen:
Extensivnutzung von Teich- und Weihergruppen mit besonderer Artenschutzfunktion: Teich am
Steinforstgraben
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A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
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1.4
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Ergebnisse der Bestandserfassung der Schutzgüter
Der Bestandserfassung liegen folgende vorhandene Unterlagen und selbst durchgeführte
Untersuchungen zu Grunde:
•
•
•
•
•
•
•
Amtliche Biotopkartierung (BK) des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU),
Stand ERH 1997, Stand ER 2011,
Erfassung der Biotop- und Nutzungsstruktur mit Erfassung eigenkartierter Biotope, Frühjahr 2011,
Artenschutzkartierung (ASK) des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU),
Stand Februar 2012,
Faunistische Übersichtsbegehungen im Rahmen der Erstellung der Unterlagen zur saP
(Büro ÖFA), Jahr 2011;
Befragung von Gebietskennern: z.B. Herr Schott, IVL
Begehung zur Feststellung möglicher Vorkommen der Haselmaus (Februar 2014)
Bis zur Einleitung des Plafe-Verfahrens noch nicht abgeschlossen: Begehungen zur
Feststellung möglicher Vorkommen der Zauneidechse;
1.4.1 Schutzgut Pflanzen und Tiere
Amtliche Biotopkartierung und eigenkartierte Biotope
Die amtlich kartierten Biotope sind im Landschaftspflegerischen Bestands- und Konfliktplan
dargestellt (nachrichtliche Übernahme) und in Anlage 4 beschrieben. Die Aufnahmen erfolgten für den Landkreis Erlangen-Höchstadt im Jahr 1997, d.h. die Daten sind mindestens 17
Jahre alt. Deshalb hat sich bei der Biotop- und Nutzungstypen-Erfassung im Rahmen des
LBP gezeigt, dass nicht nur die Biotopbeschreibungen teilweise aktualisierungsbedürftig
sind, sondern sich auch die Abgrenzungen der Biotope gelegentlich massiv verändert haben
(Umbruch, Entwässerung, Rodung von Gehölzen, …). Es wurde deshalb als zielführend erachtet, die amtlich kartierten Biotope (nur) nachrichtlich auf den Plänen darzustellen, die
maßgebliche Bestandsdarstellung aber auf den eigenen Kartierungen (LfU-Kartieranleitung,
Stand 03/ 2010) aufzubauen. Auch im Hinblick auf die Eingriffsregelung lassen sich mit diesem Vorgehen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Ergebnisse erzielen. Für das
Stadtgebiet Erlangen hat demgegenüber im Jahr 2011 eine Aktualisierung der Stadtbiotopkartierung stattgefunden. Die Abgrenzungen sind in den Plänen nachrichtlich übernommen.
Übersicht über die Vegetationsstrukturen
Wald, Gehölze
Als dominanten Waldbaum findet man im UG die Kiefer, vor allem im Bereich der „Mönau“,
daneben findet man teilweise erhebliche Fichtenanteile. Naturnahe Laub- oder Mischwaldreste mit Eichen sind meist nur sehr kleinflächig erhalten. Dies betrifft einen kleinen Bestand
nördlich Klebheim (B1), einzelne Parzellen in der „Grünau“ (B125, 184) sowie kleinere Teile
der „Mönau“ (B81, 111). Kiefern-Bestände mit thermophilem Unterwuchs finden sich nur
ganz vereinzelt und sehr kleinflächig (B128 in autobahnnaher Randlage der „Grünau“), ansonsten dominieren frischere bzw. ruderalisierte Ausbildungsformen.
Zu den aus naturschutzfachlicher Sicht wertvolleren Waldbeständen gehören auch Teilbereiche am Süd- und Ostrand des „Käferhölzleins“ östlich Hannberg. Während im Süden mesophile, ältere Eichenbestände (tw. mit Kiefernbeimischung) entwickelt sind (B347), geht die
Bestockung am Ostrand im Nahbereich der Autobahn (ca. Bau-km 368+800 – 369+200) in
einen Eichen-Erlen-Sumpfwald über (B41). Ursächlich sind Sickerwässer bzw. kleinere Gräben aus Westen bzw. Nordwesten, die durch den bestehenden Straßenkörper noch zusätzTEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
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A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
lich aufgestaut werden. Der Abstand des höherwertigen Bereiches zur jetzigen Fahrbahn
beträgt ca. 20-25 m. Auf der Ostseite der A 3 setzt sich der Bestand als geophytenreicher
Eichen-Hainbuchenwald im flachen Talraum kleinräumig fort (B129, 130).
Weitere wertgebende Feucht- und Sumpfwaldbestände stocken am Membach östlich der
Autobahn (B106) sowie am Steinforstgraben westlich der A 3 (B365).
Hecken und Feldgehölze sind nur punktuell vorhanden, zusammenhängende Heckenlandschaften existieren nicht. Eine etwas höhere Dichte findet sich im Umgriff von Heßdorf.
Offenland
Höherwertige Offenflächen existieren vor allem in den verschiedenen Talräumen sowie als
meist kleinräumige Magervegetation auf sandiger Überdeckung Richtung Norden des Planungsraumes.
Hinsichtlich der Magerstandorte sind besonders einige Ackerbrachen und Extensiväcker um
Klebheim relevant (B317-319, 324-327). Bei Kartierungen im Jahr 2008 wurden hier zahlreiche Rote Liste-Pflanzenarten festgestellt, darunter teilweise Massenbestände des Lämmersalats und anderer gefährdeter Sandarten. Unter den erfassten Flächen befindet sich auch
eine Parzelle nördlich des jetzigen Autobahn-Parkplatzes bei Klebheim, die im Zuge der Planungen teilweise überbaut wird. Weitere, meist nur kleinflächige Magerstandorte finden sich
nordöstlich Niederlindach (Sandmagerrasen B337), nördlich Heßdorf (Magerrasen und Extensivwiesen B354, 355) und südlich des Gewerbeparks Heßdorf (magerer Altgrasbestand
B109 mit schlechtem Pflegezustand; den umgrenzenden Ackerbrachen ist nur lokale Bedeutung beizumessen)
Zu den höherwertigen Feuchtstandorten zählen z.B. Extensiv- und Nasswiesen nördlich
Klebheim (B3), östlich Klebheim (B170, 294, 296, 298, 308), südwestlich Röhrach (B233234), am Mohrbach südlich Röhrach (B188, 210, 213, 217, 221) sowie am Membach westlich und östlich der Autobahn (B75 und B180-181). Häufig sind größere Flächen auch brachgefallen und tragen dichten Schilf- bzw. Röhricht-Aufwuchs (z.B Mohrbachaue südlich
Röhrach B186, 190, 192, 200, 204, 206, 216).
Die wertvollsten Feuchtflächen im Gebiet finden sich am Seefeldgraben nördlich Niederlindach (Nasswiesen und Feuchtbrachen B25, 26, 328; hier ältere Nachweise von GrabenVeilchen und Schwanenblume), im Bereich der Lindenweiher nordwestlich Röhrach (Komplex mit Extensivweihern, Röhrichtbeständen, Nass- und Extensivwiesen B152-154, 157163, 167, 282-287; u.a. ältere Nachweise von Graben-Veilchen, Schwanenblume, KriechWeide, Sumpf-Sternmiere, Schild-Ehrenpreis) und westlich des Mohrbaches nordwestlich
Röhrach (artenreiche Nass- und feuchte Extensivwiesen B148, 151, 254; u.a. ältere Nachweise von Graben-Veilchen, Schwanenblume, Kriech-Weide, Sumpf-Sternmiere, SchildEhrenpreis).
Die im ABSP als landesweit bedeutsam eingestuften Komplexbiotope „Sandgrube in den
Kreuzäckern und Teiche in der Leite“ (B299-301) sowie „Röhracher Sandgrube“ (B244-245),
gleichzeitig jeweils Geschützter Landschaftsbestandteil, haben seit Beendigung des Sandabbaus durch fehlende Pflegemaßnahmen stark an naturschutzfachlicher Qualität eingebüßt.
Beide Standorte sind mit Sukzessionsgehölzen stark eingewachsen, so dass offene Sandund Gewässerflächen nahezu vollständig verschwunden sind.
Gewässer
Als naturnahe Fließgewässer sind insbesondere Seefeldgraben und Mohrbach einzustufen.
Zu den Teichflächen mit höherer vegetationskundlicher Bedeutung im Gebiet zählen der
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westliche Teich der Hirtenweiher nordöstlich Klebheim (B172), Teile der „Lindenweiher“ (s.
unter Abschnitt „Offenland“) und Teile der „Kronersweiher“ südlich Röhrach (195, 197-199).
Die im ABSP als bedeutsam eingestuften Klebheimer Seen, eine Teichgruppe südlich am
„Käferhölzlein“ südöstlich Hannberg sowie der Neuweiher südlich des Gewerbeparks
Heßdorf wurden inzwischen (stark) intensiviert.
Gesetzlich geschützte Flächen nach § 30 BNatSchG bzw. Art.23 BayNatSchG
Teilflächen im UG, insbesondere verschiedene Feuchtstandorte, fallen unter den Schutz von
§ 30 BNatSchG bzw. Art. 23 Bayerisches Naturschutzgesetz. Es handelt sich um folgende
Biotoptypen:
Biotoptyp
Natürliche und naturnahe Fließgewässer
Kürzel
FW
Großseggenriede außerhalb der Verlandungszone
GG
Feuchte und nasse Hochstaudenfluren
GH
Sandmagerrasen
GL
Seggen- oder binsenreiche Nasswiesen, Sümpfe
Pfeifengraswiesen
GN
GP
Landröhrichte
GR
Großseggenriede der Verlandungszone
VC
Großröhrichte
VH
Unterwasser- und Schwimmblattvegetation
VU
Bruchwälder
WB
Kiefernwälder, Bodensauer
WP
Sumpfwälder
WQ
Tierwelt
Im LBP sind ASK-Angaben aus 1987 bis 2012 enthalten, jeweils unterteilt in Altnachweise
von 1987 – 2001 und neuere Nachweise von 2002 – 2012).
Fledermäuse
Aufgrund der Lebensraumausstattung des UG gelten Vorkommen von 16 Fledermausarten
als potenziell möglich, ein konkreter Nachweis liegt jedoch nur für die Wasserfledermaus von
der Seebachaue südlich des Gewerbeparks Heßdorf sowie für Graues Langohr und Großes
Mausohr östlich von Niederlindach vor. Die übrigen in der ASK verzeichneten Nachweise
beziehen sich auf Angaben aus der weiteren Umgebung.
Sonstige Säugetiere
Der im Aischgrund weit verbreitetet Biber ist im UG nur vereinzelt anzutreffen. Konkrete Hinweise liegen lediglich für den Mohrbach vor. Lebensraumzentren im Wirkraum des geplanten
Vorhabens sind aber auch hier nicht vorhanden.
Nach Spuren der Haselmaus wurde im Februar 2014 konkret gesucht. Entsprechende
Nachweise konnten jedoch nicht gemacht werden. Insgesamt ist die Lebensraumeignung für
die Haselmaus ungünstig.
Vögel
Auch die Vogelwelt des UG weist ein insgesamt nur eingeschränktes Artenspektrum auf,
wobei die meisten Vertreter noch relativ weit verbreitet sind und keiner Bestandsgefährdung
unterliegen. Wertgebende Arten finden sich vor allem in den Gruppen Wasservögel (z.B.
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Teichhuhn), Bodenbrüter (z.B. Kiebitz, Feldlerche, Wiesenschafstelze) und Heckenbrüter
(z.B. Feldsperling, Goldammer). Zwar liegen aus dem Raum auch für andere Gilden Nachweise vor (z.B. Altnachweise des Blaukehlchens am Seefeldgraben oder des Eisvogels im
Bereich der „Lindenweiher“), ein Großteil bezieht sich jedoch auf Bereiche außerhalb des UG
und befindet sich damit nicht im Wirkraum. Waldarten wie Spechte, Greifvögel und Eulen
besitzen teilweise Verbreitungszentren in der „Mönau“ und „Grünau“, sind aber wegen der
bestehenden Vorbelastungen meist in trassenfernen Bereichen zu finden. Vom Mittelspecht
liegt ein Höhlen-Nachweis für den bestehenden Autobahn-Parkplatz auf Höhe Röhrach vor.
Greifvögel sind nur als Nahrungsgäste verzeichnet (z.B. Mäusebussard, Turmfalke).
Reptilien
Von der Zauneidechse liegen in der ASK zahlreiche ältere Nachweise vor.
Ein aktueller Fund gelang im Rahmen der Übersichtsbegehungen zum Vorentwurf nur für
den Bereich der Einschnittsböschung in der „Mönau“, wo ein Tier an der Böschungsoberkante gefunden werden konnte. Noch in zwei weiteren Bereichen wird das Vorkommen der Zauneidechse für möglich erachtet: östlich Klebheim Bau-km 366+000 bis 366+600 und südlich
der Anschlußstelle Erlangen-West Bau-km 370+300 bis 371+200; jeweils westseitig). In diesen drei genannten Bereichen werden im Jahr 2014 weitere Kartiergänge durchgeführt, auch
im Hinblick auf den speziellen Artenschutz (saP).
Die übrigen Autobahn-Nebenflächen weisen vielfach eutrophe Gras-/ Krautbestände und
somit für die Zauneidechse ungünstige Situation auf.
Amphibien
Ein Großteil der Teiche wird intensiv genutzt, so dass für die meisten seltenen AmphibienArten nur eingeschränkte Lebensraum-Voraussetzungen bestehen. So ist z.B. auch für die
ehemaligen Kammmolch-Nachweise zu erwarten, dass die Vorkommen heute nicht mehr
existieren (v. a. jenes am Südrand des „Käferhölzleins“ östlich Hannberg). Gleiches gilt auch
für Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Moorfrosch und Laubfrosch, wobei hier auch Sukzessionsprozesse (z.B. in der „Röhracher Sandgrube“) und Verfüllungen (ehemalige Sandgrube
nordöstlich Niederlindach) eine Rolle spielen.
Muscheln
Die ASK und das ABSP nennen für den Mohrbach südlich Röhrach ältere Vorkommen verschiedener Muschelarten (u. a. Bachmuschel / Gemeine Flussmuschel). Über den aktuellen
Status ist nichts bekannt.
Libellen
Das Potential an Lebensräumen dieser räuberischen Insektengruppe ist aufgrund des teilweise hohen Fischbesatzes im UG eher gering. In der ASK sind nur vereinzelte Nachweise
älteren Datums verzeichnet. Genannt werden u.a. Gemeine Winterlibelle („Scheibersweiher“)
sowie Glänzende und Kleine Binsenjungfer (jeweils „Klebheimer Seen“ und ehemalige Kleingewässer in der „Röhracher Sandgrube“).
Heuschrecken
Aus der Gruppe der Heuschrecken sind in der ASK vor allem einzelne Arten der FeuchtLebensräume genannt. Die Altnachweise von Sumpfgrashüpfer und Sumpfschrecke beziehen sich dabei vor allem auf Nass-Standorte in der Mohrbachaue. Die Blauflügelige Ödlandschrecke als bedrohte Charakterart offener Sandflächen konnte ehemals in der „Röhracher
Sandgrube“ nachgewiesen werden.
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Tagfalter
Nachweise zu artenschutzrelevanten Tag- und Nachtfaltern konnten bei den Übersichtsbegehungen nicht erbracht werden. Dies gilt auch für die beiden Wiesenknopf-Ameisenbläulinge. In der ASK sind ebenfalls keine Nachweise enthalten.
Faunistische Funktionsräume, Austausch- und Wechselbeziehungen
Aufgrund der Lage der einzelnen Weiher, Teiche und Feuchtflächen sowie der Häufung dieser Weiher zu ganzen Weihergebieten bilden sich im Raum mehrere Ebenen von faunistischen Funktionsräumen. So bildet jedes einzelne (Weiher-) Gebiet für sich mit seinen komplexen Biotopstrukturen einen faunistischen Funktionsraum. Dieser steht meist in engem
Zusammenhang mit den umgebenden Talräumen einschließlich der dortigen Nasswiesen,
Röhrichtbestände und Feuchtgehölze.
Einen weiteren wichtigen Funktionsraum bildet das Waldgebiet der „Mönau“ zwischen
Heßdorf und Kosbach. Der großflächige Waldbestand ist u. a. Lebensraum für eine artenreiche Avifauna, auch Fledermäuse finden hier gute Lebensraumbedingungen. Für Großsäuger
stellt der Waldbereich ebenfalls einen wichtigen Rückzugs- und Lebensraum dar. Auf Grund
der Großflächigkeit besteht auch Lebensraumeignung für Tierarten mit großen Raumansprüchen. Gemäß LfU-Gutachten „Konzept zur Erhaltung und Wiederherstellung von bedeutsamen Wildtierkorridoren an Bundesfernstraßen in Bayern“ (2008) handelt es sich bei der
„Mönau“ um ein Gebiet mit überregionaler bis landesweiter Bedeutung für den Wildtierverbund. Zudem verläuft durch das Mittelfränkische Teichgebiet mit Anbindung nach Osten ein
potenzieller Luchskorridor. Durch die vorhandene Autobahn ist der Populationsaustausch
derzeit stark eingeschränkt bzw. nicht vorhanden. Die einzige Unterführung im Bereich eines
Hauptforstweges (ca. Bau-km 372+200) ist vergleichsweise schmal (ca. 7 m) und für den
Populationsaustausch nur sehr bedingt geeignet.
Die faktische Unterbrechung bzw. starke Einschränkung von Austauschbeziehungen, zumindest für flugunfähige Tiere, besteht natürlich nicht nur für die „Mönau“, sondern für den gesamten Verlauf der A 3. Ehemalige Funktionsbeziehungen sind hier seit Jahren getrennt.
Sämtliche kleineren Bäche queren die Autobahn in Form relativ schmaler Durchlässe. Lediglich das Durchlassbauwerk am Seebach ist großzügiger bemessen, wobei hier auch der
stark frequentierte „Simon-Rabl-Weg“ mit unterführt wird, was den Populationsaustausch
wiederum einschränkt.
Selbst für Vögel und Fledermäuse bestehen durch die Autobahn mit dem hohen Verkehrsaufkommen erhebliche funktionelle Einschränkungen.
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Zusammenfassende Bewertung des UG hinsichtlich der Bedeutung für das Schutzgut
Pflanzen und Tiere:
Die nachfolgende Bewertung ergibt sich aus den Wertungen der Arten- und Biotopschutzprogramme und aus den Erkenntnissen der Kartierarbeiten.
Bereiche und Bestände mit geringwertiger ökologischer Bedeutung
• Landwirtschaftliche Flur und Grünflächen einschließlich nitrophiler Säume und Gehölze an Wegund Grundstücksrändern; Intensiv genutzte Teichflächen, begradigte bzw. verbaute Gewässer
• i. d. R. Straßenbegleitgrün auf Böschungen der A 3 und entlang von Straßen
Bereiche mit lokaler Bedeutung (Bedeutung für die nähere Umgebung)
• Hecken- und Gehölzbestände (teilweise auch biotopwürdige Starßenbegleitpflanzungen);
• Kleinere Nasswiesenbestände und –brachen
Bereiche mit regionaler Bedeutung (Bedeutung für den Landkreis)
• Ehemalige Sandgrube nordöstlich Niederlindach; aktuell Erddeponie, Teilflächen aufgeforstet,
noch erhaltener kleinflächiger Magerrasenrest (B 337)
• Hangleite mit mageren Altgrasbeständen und Hecken nördlich Heßdorf (BK 6331-0174-001)
• Bruchwaldbestand westlich von Kosbach (BK 6331-0216-001)
• Röhrichtflächen am Kleinau- und Dorfweiher bei Kosbach (BK ER-1222)
• Neuweiher südwestlich Dechsendorf mit Ufervegetation (BK 6331-0465-001); aktuell einschließlich Umfeld intensiviert
• Nass- und Feuchtwiesen(-brachen) in der Mohrbachaue nordwestlich und südlich Röhrach (BK
6331-0114-003, 6331-0187-001 und 003, 6331-0455-002)
• Nass- und Feuchtwiesen(-brachen) in der Lindachaue südwestlich Röhrach (BK 6331-0187-002)
• Nass- und Feuchtwiesen westlich des Mohrbaches nordwestlich Röhrach (BK 6331-0455-003)
• Teichkomplex der Lindenweiher mit Extensivteichen, Röhrichtbeständen, Feucht- und Extensivwiesen sowie Feuchtgebüschen (BK 6331-0114-002, 6331-0115-001, 6331-0455-001); die beiden größeren Teiche im Osten sind aktuell intensiviert
• Verlandeter Weiher am Nordrand der Schreibersweiher östlich Klebheim mit Hochstaudenbeständen (BK 6331-0117-001)
• Nasswiesen und Brachen nördlich der Schreibersweiher (BK 6331-451)
• Extensivteich am Ostrand der Hirtenweiher sowie Feucht- und Nasswiesen in der Talmulde (BK
6331-0120-001, 6331-0449-001
• Sumpf- und Laubwaldwaldbestand am Ostrand des „Käferhölzleins“ östlich von Hannberg
(B41, 347)
• Feucht-/Nasswiesenbestand in der Membachaue südwestlich Dechsendorf (B180, 181)
• Extensivteiche am Mohrbach südlich Röhrach (B195, 197, 198, 199)
• Nass- und Extensivwiesenbereich südwestlich Röhrach (B233, 234)
• Extensivwiesen östlich der Lindenweiher (B282, 287)
• Extensivteiche im Bereich der Lindenweiher (B276,277,278)
• Kleiner Extensivteich im Bereich der Schreibersweiher mit Wasserpfeffer-Vorkommen (B288)
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A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Bereiche mit überregionaler Bedeutung (naturraumübergreifende Bedeutung)
• Biotopkomplex Klebheimer Seen nördlich Klebheim (BK 6331-0108-001; 6331-0271-001; 63310272-001); Teilbereiche der Gewässer und der Wiesenflächen aktuell intensiviert
• Biotopkomplex aus Feuchtgrünland- und Röhrichtbeständen am Seefeldgraben südöstlich Klebheim (BK 6331-0114-001, 6331-0279-001, 6331-0280-001)
• Teichgruppe südlich “Käferhölzlein“ südöstlich Hannberg; Gewässer weitgehend intensiviert
• Sumpfwaldbestand in der Membachaue südwestlich Dechsendorf (BK ER 0030-001)
• Mohrbach südlich Röhrach mit bedeutsamen Muschelnachweisen (Teilflächen BK 6331-0187001)
• Sandäcker und Sandackerbrachen nördlich und östlich Klebheim (u.a. B 317, 318, 319, 324, 325,
326)
• Nass- und Feuchtwiesenkomplex nordwestlich Röhrach (B148, 151)
Bereiche mit landesweiter Bedeutung
• LB „Röhracher Sandgrube“ mit angrenzenden Waldflächen (BK 6331-0190-001, 6331-0505-001);
Biotopqualität durch fehlende Pflegemaßnahmen stark eingeschränkt
• LB „Sandgrube in den Kreuzäckern und Teiche in der Leite“ (BK 6331-0119-001, 6331-0118001); Biotopqualität durch fehlende Pflegemaßnahmen stark eingeschränkt
1.4.2 Schutzgut Boden
Geologie
Im UG herrscht innerhalb des Mittelfränkischen Beckens überwiegend Sandsteinkeuper als
Ausgangsgestein vor. Überwiegend handelt es sich hierbei um den Unteren Burgsandstein,
nur kleinflächig im Kuppenbereich der „Mönau“ und nördlich Klebheim wird auch der Mittlere
Burgsandstein erreicht. Punktuell tritt auch der Basisletten zu Tage, insbesondere um
Heßdorf.
Östlich der Autobahn spielen entlang der Mohrbach-Niederung, vor allem um Röhrach, pleistozäne Ablagerungen eine größere Rolle (sandige Sedimente der Hauptterrasse). Reste der
sandigen Ablagerungen ziehen sich kleinflächig auch auf die westliche Autobahn-Seite (besonders nördlich und östlich Klebheim; nordöstlich Niederlindach).
Die Talräume werden von holozänen Auenablagerungen eingenommen. Diese Talfüllungen
bestehen meist aus lehmig-tonigen Sanden.
Bodenarten und -typen
Vorherrschend sind im Sandsteinkeuper Braunerde-Pseudogley-Böden aus lehmig-sandiger
Deckschicht über Tonmergel. Tonige und sandige Substrate wechseln auf engstem Raum.
Auf den Terrassenablagerungen im Norden und Osten des Gebietes haben sich mehrheitlich
sandige Böden gebildet. Es handelt sich hierbei um sauere, nährstoffarme Braunerden. Vorherrschender Bodentyp ist somit eine sandige, z. T. podsolierte Braunerde. In Senken und
an Gräben treten bei Podsolierung feuchtere Stellen auf. Teilweise führt die Bodenbildung an
diesen Standorten, insbesondere über wasserstauenden Lettenschichten, zu Gleyen bzw.
Nassgleyen bis hin zu Anmoorübergängen.
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A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Biotische Lebensraumfunktion
Die Sandböden im Norden und Osten bilden die Entwicklungsgrundlage für magere Vegetationsstandorte. Punktuell finden sich hier deshalb Sandmagerrasen und Sandäcker mit Vorkommen von seltenen und gefährdeten Pflanzen- und Tierarten. Bestes Beispiel sind die
extensiven Ackerflächen und Brachen nördlich und östlich von Klebheim mit verschiedenen
wertgebenden Nachweisen).
In den Waldbeständen dominiert infolge forstlicher Nutzung als anspruchslose Baumart auf
nährstoffarmen Sand- und Keuperböden die Kiefer. Im Kuppenbereich der „Mönau“ ist auch
die Rotbuche als Baumart standorttypisch. Bei den Waldbeständen handelt es sich um typische Altersklassenwälder. Auf den etwas besseren Böden wird demgegenüber meist landwirtschaftliche Nutzung betrieben (v. a. im Westen zwischen Klebheim und Hannberg).
Die teilweise stärker vernässten Talräume werden häufig von ausgedehnten Teich- und
Weiherketten eingenommen, die restlichen Auenstandorte liegen nur noch abschnittsweise
unter Grünlandnutzung. Bei extensiver Bewirtschaftung besitzen diese Flächen ein hohes
Lebensraumpotenzial. Etwas trockenere Bereiche, vor allem in Talrandlage, wurden teilweise aber auch zu Acker umgebrochen (z.B. am Mohrbach nordwestlich Röhrach).
Natürliche Ertragsfunktion
Die natürliche Ertragsfähigkeit landwirtschaftlich genutzter Böden wird aus der Acker- bzw.
Grünlandzahl der Bodenschätzung oder aus der Standortkennzeichnung der landwirtschaftlichen Standortkarte (LSK) abgeleitet. Soweit keine forstwirtschaftliche Nutzung vorliegt, sind
die Ackerstandorte vor allem durch sandige Lehme bzw. lehmige Sande mit mittlerer Ertragsfähigkeit gekennzeichnet. Bei starker Tonkomponente, z.B. nördlich Heßdorf, liegen jedoch
auch ungünstigere Ertragszahlen vor. Die meist durch lehmige Tone gekennzeichneten Talräume sind überwiegend als Grünlandstandorte mittlerer Ertragskraft ausgezeichnet.
Filter-, Speicher- und Reglerfunktion
Sandige Böden mit geringer Basensättigung besitzen generell ein eher geringes Retentionsvermögen. Die Fähigkeit zur Schadstoffakkumulation des Bodens und somit das Puffer- und
Filtervermögen gegenüber Eintrag von Schadstoffen ins Grundwasser ist herabgesetzt. Böden unter Laubwald besitzen noch eher im Gegensatz zu landwirtschaftlichen Offenlandflächen und reinen Nadelwäldern trotz geringem Tongehalt im Ausgangsgestein eine gewisse
funktionale Schadstoffakkumulationsfähigkeit, da die bessere Bodenentwicklung die Filter-,
Speicher- und Reglerfunktion unterstützt.
Vorbelastungen
Vorbelastungen der Böden bestehen durch intensiven Ackerbau und forstwirtschaftliche Nutzung (gestörte Bodenentwicklung, Erosion, Verdichtung) sowie durch Verkehr mit entsprechender Infrastruktur (Versiegelung, Schadstoffimmissionen). Auch in bebauten Bereichen
sind die Bodenfunktionen stark eingeschränkt bzw. nicht mehr vorhanden. Auch durch die
ehemaligen Sandabbauflächen nordöstlich Klebheim und westlich Röhrach kam es zu Bodenveränderungen. Die frühere Sandentnahme nordöstlich Niederlindach wird heute als
Erddeponie genutzt.
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A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
1.4.3 Schutzgut Wasser
Still- und Fließgewässer
Die meisten Fließgewässer durchziehen das Gebiet in West-Ost-Richtung, queren somit
auch die Autobahntrasse. Zu den wichtigsten gehören: Seefeldgraben, Lindach, Mohrbach,
Seebach, Membach und Steinforstgraben. Bei den Stillgewässern im Gebiet handelt es sich
fast ausschließlich um traditionelle Karpfenteiche mit regelmäßiger Bewirtschaftung. Großflächige Weiherlandschaften befinden sich vor allem im Norden, östlich der Autobahn (u. a.
„Hirtenweiher“, „Schreibersweiher“, „Lindenweiher“). Auch in der Mohrbachniederung existieren zahlreiche Teiche (u.a. „Röhracher Weiher“, „Kronersweiher“ etc.), ebenso wie am Steinforstgraben im Süden. In den übrigen Talräumen finden sich eher punktuelle Anlagen.
Überschwemmungsgebiete, Wassersensible Bereiche
Amtlich ausgewiesene Überschwemmungsgebiete sind nicht bekannt.
Es existieren jedoch zahlreiche wassersensible Bereiche, die beeinträchtigt werden können
durch
• über die Ufer tretende Fließgewässer,
• zeitweise hohen Wasserabfluss in sonst trockenen Tälern,
• zeitweise hoch anstehendes Grundwasser.
Im Unterschied zu amtlich festgesetzten oder für die Festsetzung vorgesehenen Überschwemmungsgebieten kann bei diesen Flächen nicht angegeben werden, wie wahrscheinlich Überschwemmungen sind. Es gibt somit keine rechtlichen Vorgaben im Sinne des
Hochwasserschutzes (Nutzungsbeschränkungen und Verbote).
Die wassersensiblen Bereiche sind aus dem unmaßstäblichen Kartenausschnitt auf der Folgeseite ersichtlich (Quelle: Geodaten Bayern – Bayernviewer-flood).
Grundwasserdargebot und –qualität, Wasserschutzgebiete
Die Regnitz als Hauptvorfluter bestimmt die Grundwasserverhältnisse im Raum. Die Grundwasserfließrichtung ist somit nach Osten/ Südosten eingestellt. Hochanstehendes Grundwasser tritt vor allem in den verschiedenen Talräumen zeitweise zu Tage. Die Lettenschichten fungieren im Wechsel mit den porös-durchlässigen Sandsteinen als Wasserstauer. Im
Bereich der Basisletten befinden sich auch die Anfänge der Weiherfolgen. Die Quellschüttungen sind wegen des beschränkten Einzugsraumes und der Zerlappung der Randhöhen
wenig ergiebig.
Größere Wasservorräte sind lediglich im Bereich der sandigen Hauptterrasse im Osten und
Nordosten des Gebiets gespeichert. Hier befinden sich auch die Brunnen der Seebachgruppe. Das entsprechende Wasserschutzgebiet erstreckt sich von Röhrach bis Heßdorf und zur
„Mönau“, schließt somit zwischen Bau-km 368+350 und 370+175 auch die Trasse der Autobahn ein.
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A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Wassersensible Bereiche (unmaßstäblich), Geodaten Bayern – Bayernviewer-flood
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A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Vorbelastungen
Vorbelastungen des Schutzgutes Wasser resultieren zum einen aus der teilweise intensiven
Landwirtschaft. Vor allem die überwiegend sandigen Böden bieten geringen Schutz des
Grundwassers vor Einträgen von Dünger- und Pflanzenschutzmitteln. Mit zunehmender
Lehmkomponente verbessert sich die Schutzwirkung für das Grundwasser. Laut Kartendienst Gewässerbewirtschaftung Bayern des LfU ist der chemische Zustand des Grundwasserkörpers auf Grund von Nitratbelastungen als „schlecht“ bewertet.
Auch die Teichwirtschaft führt zu Veränderungen des Wasserhaushalts in Folge des Aufstaus, der Erwärmung und der Nährstoffanreicherung des Oberflächenabflusses.
Weitere Belastungen resultieren aus anthropogenen Belastungen wie dem Verkehr (Versiegelung, Schadstoffimmissionen). An der A 3 wird das Fahrbahnwasser derzeit noch ohne
Reinigung und Drosselung über die Böschungen entwässert bzw. in die Vorfluter geleitet.
1.4.4 Schutzgut Klima und Luft
Klima
Das UG liegt im Übergangsbereich zwischen ozeanisch beeinflusstem und kontinentalem
Klima. Die Jahresmitteltemperatur liegt großflächig zwischen 8°C und 9°C. Die höheren Lagen der „Mönau“ weisen etwas niedrigere Werte auf (7°C und 8°C). Die Jahresniederschlagssumme beträgt zwischen 650 mm und 750 mm. Im Bereich der Tallagen besteht lokal eine erhöhte Spätfrostgefahr und Nebelhäufigkeit.
Luft
Die lufthygienischen Verhältnisse sind im UG durch das hohe Verkehrsaufkommen der A 3
beeinflusst. Bei Westwinden kann jedoch ein Abtransport bzw. Austausch der belasteten
Luftmassen in den meist in West-Ost-Richtung querenden Tälern stattfinden. Allerdings bestehen für den allgemeinen Luftaustausch durch die teilweise Dammlage der Autobahn Barrieren, die gerade im Bereich der Talquerungen zu Einschränkungen führen.
Lufthygienische und klimatische Ausgleichsfunktionen
Die Waldbestände im UG erfüllen bioklimatisch wirksame Funktionen durch Deposition, Sedimentation und Gasaustausch und haben somit eine Bedeutung für den Klimaschutz. Vor
allem die Waldgebiete „Grünau“ und „Mönau“ tragen wesentlich zur Luftreinigung bei. Für
beide Gebiete sind im Waldfunktionsplan explizite Klimaschutzfunktionen festgelegt. Östlich
von Hannberg besteht direkter Kontakt von Waldbeständen zu bedeutenden Wohngebieten.
Wie oben bereits erwähnt, besitzen die kleineren Bachtäler Funktionen als lokale Abflussbahnen. Die meist relativ offene Flur im Bereich der Talauen bewirkt ein weitgehend ungehindertes Abfließen der entstehenden nächtlichen Kaltluft in die Siedlungsgebiete, wobei die
Trasse der A 3 eine teilweise nachhaltige Barriere im Kaltluftstrom bildet (z.B. am Seebach
östlich von Heßdorf).
Vorbelastungen
Als lokal wirksame lufthygienische Belastungsquelle im UG ist der Verkehr auf der A 3 und
auf dem untergeordneten Straßennetz (v. a. Staatsstraßen St 2240 und St 2259, Kreisstraßen ERH 1 und ERH 14) anzusprechen. Siedlungsbedingte Beeinträchtigungen der lufthygienischen Verhältnisse sind im UG nicht bekannt.
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A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
1.4.5 Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild
Landschaftsbildeinheiten, Relief
Als prägende Landschaftsbildeinheiten sind im UG vor allem die angesprochenen Waldgebiete „Grünau“ und „Mönau“ sowie die Weiherlandschaften anzusprechen. In den übrigen
Bereichen dominiert ein Wechsel zwischen landwirtschaftlich genutzter Flur, flachen Talräumen und kleineren Waldflächen ohne markante Landschaftsbild-Wirkung.
Landschaftsbildqualität, Eigenart, Vielfalt und Schönheit
Auf Grund des wenig gegliederten Reliefs mit nur flachen Talräumen und zwischenliegenden
Bereichen mit nur wenig Höhenentwicklung kommt der waldbestandenen Sandsteinkuppe
der „Mönau“ eine besondere Bedeutung im Landschaftsbild zu. Allerdings führt die überwiegend einförmige Nadelholzbestockung zu leichten Einschränkungen in der Landschaftsbildqualität.
Eine besondere landschaftliche Eigenart und Schönheit besitzen die verschiedenen Teichund Weihergebiete, die landschaftsbildwirksam mit umgebenden Offenflächen und angrenzenden Waldgebieten kontrastieren. Die Vielgestaltigkeit der Gewässer (kleine und große
Teiche, Schilfgürtel etc.) hat hohe Bedeutung für das Landschaftsempfinden. Hinzu kommt,
dass sich in diesen Bereichen eine Jahrhunderte alte Kulturlandschaft präsentiert, die für die
Region prägend und bis heute erlebbar ist.
Natürliche Erholungseignung und tatsächliche Erholungsfunktion
Die zusammenhängenden Waldflächen der „Mönau“ bieten als siedlungsnaher Erholungsraum ideale Voraussetzungen zum Spazierengehen, Wandern, Joggen und Radfahren. Mehrere örtliche Rad- und Wanderwege erschließen das Gebiet zu beiden Seiten der Autobahn.
Querungen sind bei Kosbach, mittig in der „Mönau“ sowie am Nordrand östlich Untermebach
möglich. An der Verbindungsstraße Kosbach – Dechsendorf befinden sich mehrere Parkplatze, die eine unmittelbare Erreichbarkeit sicherstellen. Von hier kann auch der sog. „Kosbacher Altar“ (historischer Grabhügel) im Zentralbereich der „Mönau“ erreicht werden. Ergänzt wird das Freizeitangebot durch einzelne Reitwegstrecken auf dem Stadtgebiet Erlangen, wobei ein Abschnitt auf ca. 500 m unmittelbar oberhalb des Autobahneinschnittes verläuft (Bau-km 371+900 bis 372+400).
Zu den wichtigsten Wanderwegen im Gebiet zählt der überörtliche Main-Donau-Weg. Er verläuft, von Röttenbach kommend, durch das Mohrbachtal nach Dechsendorf und von dort am
Nordrand der „Mönau“ (Membachtal) nach Untermebach. Als Autobahnquerung wird die Unterführung der GVS Untermebach – Dechsendorf genutzt (gesperrt für den öffentlichen Verkehr). Eine weitere wichtige Verbindung stellt der sog. „Simon-Rabl-Weg“ im Seebachtal von
Heßdorf Richtung Dechsendorf / Erlangen dar. Die Frequentierung durch Radfahrer und
Fußgänger mit Ziel Erlangen ist hier sehr hoch.
In den übrigen Bereichen existieren nur einzelne örtliche Wander- und Radwege (z.B. um
Heßdorf, Hannberg und Röhrach, hier mit Anbindung an den bedeutsamen Erholungsschwerpunkt der Dechsendorfer Weiher), wobei Richtung Norden eine weitere starke Ausdünnung erfolgt.
Vorbelastungen
Vorbelastungen für das Landschaftsbild bestehen vor allem durch die vorhandene Autobahntrasse. Die Verkehrsachse ist zwar immer wieder durch Hecken- und Gehölzbestände
entlang der Böschungen wirksam eingegrünt (Teilbestände sind sogar in der amtlichen Biotopkartierung enthalten), an anderen Stellen jedoch ungehindert einsehbar. Teilweise entfalTEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
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A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
ten Böschungslagen wie im Bereich des Seebachtales optische Barrierewirkungen. Bemerkenswert im Hinblick auf das Landschaftsbild ist eine Alteichen-Gruppe am bestehenden
Autobahn-Parkplatz bei Klebheim.
Weitergehende Belastungen für das Landschaftsbild ergeben sich auch durch großmaßstäbliche Siedlungsentwicklungen. Während die meisten umliegenden Ortsteile noch mehr oder
weniger ländlich bzw. durch randliche neue Wohneinheiten geprägt sind, die sich meist ausreichend in den Landschaftsraum einfügen, ist es im Seebachtal in der Vergangenheit zu
nachhaltigen Veränderungen gekommen. Hintergrund ist vor allem die Lage an einer wichtigen Entwicklungsachse in Richtung Erlangen sowie der unmittelbare Autobahn-Anschluss.
Der auf der Ostseite der A 3 entstandene „Gewerbepark Heßdorf“ gründet sich vor allem auf
diesen Rahmenbedingungen.
Hinsichtlich der Erholungsfunktion liegen die Schwerpunkte im Gebiet vor allem im Bereich
der „Mönau“. Mit Ausnahme von Autobahnquerungen und der oben genannten Reitwegstrecke verlaufen dabei alle maßgeblichen Wege in größerer Entfernung zur Autobahn, so dass
hier keine wesentlichen Beeinträchtigungen bestehen. Eine zusätzliche Abschirmung bewirkt
der dichte Waldbestand. Ähnliches gilt auch für das Mohrbachtal. Die wenigen bezeichneten
Strecken Richtung Norden verlaufen ebenfalls außerhalb des unmittelbaren Wirkraumes der
Autobahn.
Autobahnnahe Wald-, Feld- und Wirtschaftswege sind auf Grund der Verlärmung durch die
bestehende A 3 in ihrem Erholungswert hingegen stark eingeschränkt. Lärmschutzmaßnahmen (Erdwall mit Bepflanzung) bestehen derzeit nur ostseitig auf Höhe Kosbach.
1.4.6 Wechselwirkungen
Im Naturhaushalt besteht ein dichtes Wirkungsgefüge zwischen den einzelnen Schutzgütern
Boden, Wasser Luft/ Klima, Pflanzen und Tiere (Wechselbeziehungen).
Die Auswirkungen auf dieses Wirkungsgefüge (Wechselwirkungen) werden direkt oder indirekt über die in den Folgekapiteln beschriebenen Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter erfasst.
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A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
2
Konfliktanalyse und Vermeidung / Verminderung
2.1
Beschreibung des Eingriffs
Der 6-streifige Ausbau erfolgt am Beginn des Planungsabschnittes einseitig (westseitig) und
geht im weiteren Verlauf bis zum Ende des Planungsabschnittes in einen symmetrischen
Ausbau über.
Mit dem Ausbauvorhaben verbunden sind folgende weitere wesentliche Änderungen:
•
•
•
•
•
•
Neubau, teilweise mit seitlicher Verlegung, der vorhandenen Querbauwerke (GVS Klebheim - Röttenbach, GVS Niederlindach - Röttenbach, ERH 26, GVS Untermembach Dechsendorf, Hauptforstweg Mönau, GVS Kosbach - Untermembach) und Durchlässe
(Seefeldgraben/ Mohrbach, Lindach, Seebach, Membach, Steinforstgraben)
Bestandsorientierte Neugestaltung der Anschlussstelle Nr. 81 Erlangen West
Entsiegelung bisheriger Parkplatzflächen (Westseite auf Höhe Klebheim, Bau-km
366+450; Ostseite auf Höhe Röhrach, Bau-km 368+200; Westseite auf Höhe Heßdorf,
Bau-km 371+000; Ostseite auf Höhe Kosbach, Bau-km 372+200)
Bau von Lärmschutzanlagen: Wall-Wand-Kombination auf der Ostseite im Bereich Kosbach (Bau-km 372+250 bis Bauende; hier bereits Lärmschutzwall vorhanden); Lärmschutzwand auf der gesamten Westseite zwischen Baubeginn und Membach (Bau-km
365+800 bis 371+400)
Neuordnung der Entwässerung mit Bau von Absetz- und Rückhaltebecken (ASB und
RHB)
Anhebung der Trasse im Einschnittsbereich der „Mönau“ (ca. 2 m) und Absenkung im
Bereich der nördlich anschließenden Dammlage; leichte Trassenanhebung von ca. 2 m
aus entwässerungstechnischen Gründen auch im Bereich der „Grünau“ nördlich der Anschlussstelle Erlangen-West
Mit dem Ausbauvorhaben ist außerdem der Neubau einer Grünbrücke bei ca. Bau-km
372+300 als Querungshilfe für Wildtiere vorgesehen.
Die genaue technische Ausführung der Ausbaumaßnahme ist in der Unterlage 1 beschrieben.
Projektwirkungen
Baubedingte Projektwirkungen:
• Flächenumwandlung (Überbauung und Versiegelung, vorübergehende Inanspruchnahme)
• Benachbarungs-/ Immissionswirkungen (Lärm und Erschütterung, Schadstoffimmissionen)
Anlagebedingte Projektwirkungen:
• Zusätzliche Flächenumwandlung (dauerhafte Inanspruchnahme, Reliefveränderungen
und Überbauung)
• Verstärkung bestehender Zerschneidungs- und Trenneffekte (Lebensräume Fauna, Geländeklima, Landschaftsbild, Erholung)
Betriebsbedingte Projektwirkungen:
• Mögliche Verstärkung von Benachbarungs-/ Immissionswirkungen durch höheres Verkehrsaufkommen
• Verstärkung bestehender Zerschneidungs- und Trenneffekte (Erhöhung Verkehrsaufkommen)
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30
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
2.2
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Konfliktvermeidung / Konfliktminimierung
Gemäß § 15 Abs. 1 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen:
Trassierung, Linie und Querschnitt
Die vorliegende Ausbauplanung orientiert sich überwiegend am Bestand und vermeidet
dadurch weitgehend neue Reliefveränderungen.
In einigen Bereichen sind sensible Biotopflächen betroffen, die hinsichtlich möglicher Vermeidungs- / Minimierungsmaßnahmen geprüft worden sind:
•
•
•
•
•
Alteichen-Gruppe im Bereich der nördlichen Nebenflächen des bestehenden AutobahnParkplatzes auf Höhe Klebheim (Bau-km 366+400 bis 366+500)
→ Die vorübergehende Inanspruchnahme wird hier soweit reduziert, dass vor allem die
besonders alten Eichen im Nordwesten gehalten werden können.
Lindenweiher-Komplex nordwestlich Röhrach mit Extensivweihern, Schilfbeständen,
naturnahen Fließgewässerausbildungen und artenreichen Nass-/Extensivwiesen
→ Der unmittelbare Eingriff wird hier auf ein Mindestmaß reduziert, lässt sich aber besonders wegen der beiden notwendigen Brückenbauwerke (Mohrbach, GVS Niederlindach-Röhrach) nicht vollständig vermeiden. Vor allem die ursprünglich geplante Baustellen-Erschließung südlich des Mohrbaches mit vollständiger Durchschneidung der wertvollen Grünlandbestände wird nun auf ein Minimum reduziert.
Sumpfwald-Bestand am Ostrand des „Käferhölzleins“ im Nahbereich der bestehenden
Trasse als potenzieller Kammmolch-Lebensraum mit Laichgewässer am Südrand des
Waldbestandes
→ vorübergehende Inanspruchnahme wird auf einen nur sehr schmalen Streifen (max. 5
m breit) beschränkt.
Waldgebiet „Mönau“ mit beidseitiger Waldbestockung bis an die Autobahn:
→ Absenkung der Gradiente in der Dammlage und Anhebung der Gradiente in der Einschnittslage; dadurch kann weitestgehend ein Massenausgleich erreicht und eine Flächeninanspruchnahme von Bannwald vermieden werden.
Mohrbach südlich Röhrach:
→ im Rahmen des seitlichen Neubaus der Kreisstraßen-Überführung ERH 26 (Bau-km
368+550) Verzicht auf Abtrag der Böschungsköpfe der alten Überführung zur Vermeidung von Stoffeinträgen (v. a. Schweb- und Trübstoffe) in die Lindach und den nachgeordneten Mohrbach. Hierzu gehört auch eine Minimierung offener Baustellenflächen im
Bereich der Gewässerlinie zur Vermeidung umfangreicherer Einschwemmung.
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
31
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Unterführungsbauwerke
Zur Minderung der Barrierewirkung der A 3 werden folgende Bauwerke in ihrer lichten Weite
verbreitert:
• Unterführung Simon-Rabl-Weg/ Seebach, Bau-km 370+600:
Verbreiterung der lichten Weite um ca. 1,0 m; Errichtung einer Uferberme zur Verbesserung der Durchgängigkeit des Seebaches.
• Gewässerdurchlass Membach, Bau-km 371+350:
Verbreiterung der lichten Weite des aktuell sehr engen Membach-Durchlasses um ca.
3,0 m zur Verbesserung der Durchgängigkeit des Membaches.
Eine wünschenswerte Vergrößerung der lichten Höhe ist aus bautechnischen Gründen nicht
möglich.
Die übrigen Durchlässe (Mohrbach, Lindach, Steinforstgraben) weisen aktuell bereits relativ
breite Querschnitte auf und bleiben deshalb in ihren lichten Weiten unverändert.
Grünbrücke
Im LfU-Konzept zur Erhaltung und Wiederherstellung von bedeutsamen Wildtierkorridoren an
Bundesfernstraßen in Bayern (2008) wird mit Priorität 1 die Verbesserung des überregionalen/ landesweiten Wildtierverbundes im Bereich des Waldgebietes „Mönau“ westlich von Erlangen gefordert. Hier verläuft ein potenzieller Luchskorridor durch das Mittelfränkische
Teichgebiet nach Osten und quert in der Mönau die A3. Von dort erstreckt sich der Korridor
nach Norden durch den Markwald und zweigt später Richtung Frankenalb ab.
Das LfU-Konzept schlägt die Errichtung einer Querungshilfe in Typ B vor, d.h. die Breite sollte als Richtwert mind. 50 m betragen. Weitere notwendige Lagekriterien sind ausreichende
Siedlungsabstände und ausreichende Waldtiefen beidseits der Trasse.
Im Rahmen des 6-streifigen Ausbaus der A 3 soll nun eine entsprechende Grünbrücke errichtet werden. Hierzu fanden bereits frühzeitig Planungsüberlegungen statt und wurden bei
einem Vorort-Termin mit den maßgeblichen Behördenvertretern im Herbst 2011 konkretisiert.
Die vorgeschlagene Lage bei Bau-km 372+300 wurde von allen Seiten für optimal erachtet.
Hierfür sind vor allem folgende Gründe maßgeblich:
•
•
•
•
Lage der Grünbrücke annähernd in größter Einschnittslage in der „Mönau“ (Böschungshöhen ca. 11-12 m). Hier kann in Form eines Bogenbauwerkes eine für den Autobahnverkehr weit geöffnete, somit gut belichtete und damit verkehrssichere und gleichzeitig
für die Grünüberführung topografisch sehr günstig verlaufende Lösung realisiert werden.
Im Anbindungsbereich sind auf beiden Seiten Geländestrukturen mit Leitfunktion zum
Grünbrückenstandort vorhanden;
Die Waldstruktur auf der West- und Ostseite weist im betreffenden Bereich eine deutliche Abstufung auf (älterer, lichter Bestand nach Norden; jüngerer, laubholzgeprägter
Bestand nach Süden); der Grenzbereich stellt eine potenzielle Leitlinie zur Grünbrücke
hin dar;
Keine Hauptwege zu beiden Seiten des Grünbrückenstandortes; somit Störungsarmut
gewährleistet.
Die Lage der Grünbrücke und der für den Bau notwendigen Flächen der vorübergehenden
Inanspruchnahme stellt auch sicher, dass die vorhandenen Bodendenkmäler zu beiden Seiten der Trasse nicht beeinträchtigt oder verändert werden.
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A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Die Baustellen-Zufahrt erfolgt auf der Ostseite über den aufzulassenden Parkplatz nordwestlich Kosbach durch einen geschlossenen Fichten-(Kiefern)-Bestand. Über weite Strecken
sind hier bereits unbefestigte Forstwege oder Rückegassen vorhanden, die im bauzeitig ertüchtigt werden müssen. Auch im nördlichen Anschluss kann eine bereits vorhandene
Rückegasse mit Anschluss an die Forstwege in der „Mönau“ genutzt werden, so dass hinsichtlich der Zufahrten ebenfalls eine weitreichende Eingriffsminimierung sichergestellt werden kann. Die Westseite kann ebenfalls über das bestehende Forstwegenetz durch die
„Mönau“ erreicht werden. Zur geplanten Zwischendeponie südlich von Untermembach besteht direkter Anschluss.
Lärmschutz
Zum Schutz angrenzender Ortsteile werden auf der Ostseite im Bereich Kosbach sowie auf
der Westseite im gesamten nördlichen Bauabschnitt Lärmschutzwände errichtet (s. auch
Kap. 2.1). Mit der Errichtung der Lärmschutzanlagen ist auch eine optische und akustische
Abschirmung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen verbunden, so dass in diesen Bereichen die sog. mittelbaren Beeinträchtigungen reduziert werden können.
Die Verwendung von offenporigem Asphalt zwischen der Anschlussstelle Erlangen West und
dem Bauende im Süden trägt ebenfalls zu einer Minimierung der Lärmbelastung für die anliegenden Bereiche bei.
Entwässerung, Gewässer
Mit dem Ausbauvorhaben verbunden ist der in den Lageplänen dargestellte Bau von Absetzbecken und Rückhaltebecken (ASB und RHB). Damit können die mit dem Fahrbahnwasser
mitgeführten Schmutzstoffe weitgehend zurückgehalten werden. Insbesondere kann damit
auch das Gefahrenrisiko bei sog. Ölunfällen erheblich minimiert werden. Die Rückhalteeinrichtungen erlauben schließlich eine gedrosselte Ableitung des Wassers aus dem Rückhaltebecken in die natürlichen Vorfluter, womit insbesondere bei starken Regenereignissen die
Vorfluter nicht überlastet werden. Im Bereich des Wasserschutzgebietes wird das anfallende
Niederschlagswasser zum größten Teil über Rohrleitungen schadlos den ASB und RHB zugeführt.
Zur Minimierung von Eingriffen werden die ASB und RHB möglichst außerhalb von geschlossenen Waldbeständen in landwirtschaftlicher Flur errichtet. Einzig die Anlage südlich
der ERH 26 (Bau-km 368+650) befindet sich größtenteils im Waldbereich, wobei die jetzige
Lage gegenüber einer vorhergehenden Planung optimiert werden konnte.
Auch die übrigen drei Standorte von ASB und RHB sind hinsichtlich ihrer Lage optimiert worden:
• bei Bau-km 370+500, in Höhe Heßdorf:
→ Minimierung Hecken-Eingriff (B57) als potenzieller Neuntöter- / DorngrasmückenBrutplatz durch Anordnung nördlich am Simon-Rabl-Weg (statt autobahnparallel mit Hecken-Komplett-Verlust)
• bei Bau-km 371+300, in Höhe Untermembach:
→ Maßgebliche Minimierung Nasswiesen-Eingriff B75-76 durch Anordnung parallel zur
GVS Untermembach-Dechsendorf (statt autobahnparallel mit unmittelbarem Aueneingriff)
• bei Bau-km 373+350, in Höhe Kosbach:
→ Vermeidung Röhricht-Eingriff am Nordrand des Weihers am Steinforstgraben durch
Bauwerks-Situierung außerhalb des unmittelbaren Auenraumes.
Im nördlich Abschnittsbereich erfolgt die Entwässerung mittels Versickerung über die Autobahndammböschungen und daran anschließende 4 m breite Rasensickermulden.
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
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A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Deponien
Mit dem Ausbauvorhaben kommt es zu umfangreichen Erdbewegungen im Trassenbereich.
Das benötigte Massenvolumen zur Anhebung der Trasse im Einschnittsbereich der „Mönau“
wird durch Absenkung der Dammlage am Nordrand der „Mönau“ gedeckt. Notwendige Erdmassen im nördlichen Abschnitt können eventuell im Rahmen der Erneuerung zweier
Schleusen am Main-Donau-Kanal beschafft werden (ansonsten Massenzulieferung erforderlich).
Als Zwischendeponie für den Erdaushub wird, auch unter Berücksichtigung des Vermeidungsgebotes (d.h. möglichst keine Waldrandlage, möglichst keine Wiesenflächen), eine ca.
1,28 ha große Ackerfäche südlich Untermembach festgesetzt (Lagedarstellung siehe Unterlagen zur technischen Planung).
Flächen für bauzeitige Inanspruchnahme, Baustellenzufahrten
Die für das Ausbauvorhaben erforderlichen Flächen für bauzeitige Inanspruchnahme
(Baustelleneinrichtungen, Baulager und Baustraßen) werden nach Möglichkeit auf Flächen
der bestehenden und geplanten Autobahnkörper ausgewiesen, wobei an das Baufeld angrenzender und durch das Baugeschehen gefährdeter Biotopwald sowie besonders schutzwürdige Biotope im Offenland mit Biotopschutzzäunen gesichert werden.
Für Baustellenzufahrten wird ausschließlich das bestehende Wegenetz genutzt. Fast alle
Strecken sind bereits befestigt (mindestens Schotterbelag, tw. auch Asphalt) und weisen
eine ausreichende Breite auf. Lediglich im Bereich der Grünbrücke „Mönau“ haben die Wege
teilweise den Charakter von Rückegassen und müssen bauzeitig entsprechend ertüchtigt
werden.
Die Flächen für bauzeitige Inanspruchnahme werden nach Beendigung der Baumaßnahme
rekultiviert.
In den Bereichen, in denen naturnahe Lebensräume direkt an die Autobahn angrenzen, wird
die bauzeitige Inanspruchnahme möglichst eng beschränkt. Dies gilt z.B. für die AlteichenGruppe am Parkplatz auf Höhe Klebheim (s.o.) oder für die wertvolle Nass- / Extensivwiese
nordwestlich Röhrach (B151).
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A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Rückbauflächen, Renaturierungsflächen
Nicht mehr benötigte derzeit befestigte Flächen werden entsiegelt und zusammen mit nicht
mehr benötigten Straßennebenflächen entsprechend der naturschutzfachlichen bzw. landoder forstwirtschaftlichen Eignung rekultiviert. Dies gilt insbesondere für die vier bestehenden, kleinen Parkplätze, die aufgelassen werden.
2.3
Auswirkungen
2.3.1 Flächenumwandlung
Überbauung und Versiegelung
Pflanzen und Tiere
Neben fortwirtschaftlich geprägten Wäldern ist auch Wald mit naturnahen Elementen (z.B.
mit Eichen bestockte Waldränder) sowie an einzelnen Stellen Biotopwald betroffen:
• kleinflächig Sumpfwald und naturnaher Laubwald am Ostrand „Käferhölzlein“ (B41 und
347)
• Sumpfwald am Membach (B106)
• kleinflächig Mischwald mit älteren Eichen am Südrand der „Mönau“ (B81)
Im Offenland sind hauptsächlich folgende Biotoptypen von Eingriffen betroffen:
• naturnahe Hecken: meist auf Autobahnböschungen
• Naturnahe Bäche und Gräben, tw. mit Gewässerbegleitgehölzen: v. a. Mohrbach, Membach
• Seggen- oder binsenreiche Nasswiesen und Staudenfluren: Auenbereich Seefeldgraben,
Nordrand Lindenweiher und südlich Mohrbach, nordwestlich Röhrach, Zwickel zwischen
ERH 26 und Lindach, nordwestlich Anschlussstelle Erlangen-West, Membachaue
(schmaler Nasswiesenstreifen auf der Westseite), punktuell auf sickernassen Autobahnböschungen (hier jedoch häufig ruderalisiert)
• Stillgewässer: Teile der Lindenweiher
• Extensiväcker: östlich und nordöstlich Klebheim
Bei den betroffenen Biotopen handelt es sich größtenteils um Flächen in der 50-m- Beeinträchtigungszone der bestehenden Autobahn.
Die Eingriffe sind in der Regel als ausgleichbar zu bewerten. Allein die Inanspruchnahme
von Sumpfwald wird als nicht ausgleichbar eingestuft.
Boden
Im Planungsabschnitt beträgt der Anteil bereits versiegelter Flächen ca. 20,74 ha. Nach der
Ausbaumaßnahme wird eine Fläche von ca. 25,68 ha versiegelt sein (Netto-Neuversiegelung
4,94 ha). Im Planungsabschnitt beträgt der Anteil bestehender Begleitgrün- oder sonstige
Nebenflächen ca. 33,31 ha. Im Rahmen der Ausbaumaßnahme werden auf ca. 41,68 ha
Begleitgrün und Nebenflächen neu errichtet.
Bauzeitlich unterliegt der Boden in Bereichen für vorübergehende Inanspruchnahme weiteren Belastungen. Die Flächen werden nach Beendigung der Baumaßnahme wieder rekultiviert.
Wasser
Die mit der Baumaßnahme verbundene o. g. Netto-Neuversiegelung führt zu einer entspreTEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
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6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
chenden zusätzlichen Verringerung der Grundwasserneubildung und einem verstärkten Abfluss von Oberflächenwasser. Der veränderte Abfluss von Oberflächenwasser und die Anlage der ASB und RHB führen zu Veränderungen im örtlichen Gewässersystem. Andererseits
bewirkt die geplante Reinigung der Straßenwässer durch die ASB und RHB auch eine Verbesserung der Wasserqualität. Bisher wurde das anfallende Niederschlagswasser freiflächig
ohne Klärung in den Böschungsbereichen versickert bzw. über die Vorfluter abgeleitet.
Im Bereich der Lindenweiher wird ein autobahnnaher Extensivteich mit einer Breite von ca.
2-5 m überbaut (Bau-km 367+200). In den letzten Jahren hat hier keine fischereiliche Nutzung mehr stattgefunden. Ein weiterer Eingriff ergibt sich für den intensivierten Neuweiher
östlich Untermembach. Hier erfolgt Überbauung mit ca. ca. 10 m Breite. Geringfügig tangiert
werden des Weiteren noch einige andere Fischteiche.
Luft und Klima
Die Überbauung und Versiegelung von Waldbeständen verringert in geringem Umfang die
Flächen mit Funktion für den lufthygienischen Ausgleich. Die Versiegelung von Offenland in
der landwirtschaftlichen Flur verringert in geringem Umfang den Anteil an Flächen mit Funktion für Kaltluftentstehung.
Die Höhenlage der Autobahn wird in den meisten Bereichen weitgehend beibehalten, so
dass sich hinsichtlich der luftklimatischen Situation keine nachhaltigen Veränderungen ergeben. Lediglich in den Bereichen „Mönau“ und „Grünau“ ergeben sich höhenmäßige Anpassungen auf Grund naturschutzfachlicher, forstlicher und wasserwirtschaftlicher Anforderungen (Eingriffsvermeidung in angrenzende Bannwald-Bestände der „Mönau“; Herstellung eines Fließgefälles im Bereich der „Grünau“ zum nächsten Vorfluter). Die Tassenanhebungen
betragen in beiden Abschnitten bis zu ca. 2 m, wobei vor allem im Bereich der „Mönau“ bereits markante Einschnittsböschungen vorhanden sind. Luftklimatisch wirksame Austauschund Leitbahnen sind nicht betroffen.
Landschaft / Landschaftsbild
Die weitgehende Beibehaltung der Höhenlage bedeutet auch hinsichtlich des Landschaftsbildes, dass sich nachhaltige Veränderungen nicht ergeben. Die Anpassungen in den Bereichen „Mönau“ und „Grünau“ wirken sich wegen der beidseitigen Waldbestockung und der
teilweisen Einschnitts-Lage nur im unmittelbaren Nahbereich aus. Eine Fernwirkung ist nicht
gegeben.
Die geplanten Lärmschutzanlagen tragen einerseits zur optischen Abschirmung des Verkehrs bei, wirken allerdings aufgrund ihrer Höhenentwicklung selbst als Beeinträchtigungen
des Landschaftsbilds. Entsprechende Maßnahmen sind auf der gesamten Westseite bis südlich zur Membachaue sowie ostseitig auf Höhe Kosbach vorgesehen. Im letztgenannten Abschnitt existiert bereits ein Lärmschutzwall.
Das abschnittsweise vorhandene Begleitgrün entlang der Autobahn als bisheriges Einbindungselement geht größtenteils verloren. Auf den neu entstehenden Fahrbahnbegleitflächen
werden jedoch in Bereichen mit größeren Böschungshöhen wieder Straßenbegleitgehölze
angelegt. Zudem können ostseitig auf Höhe Klebheim wegen des dort vorgesehenen asymmetrischen Ausbaus einzelne Gehölze (teilweise) erhalten bleiben. In Waldabschnitten ist
eine Einsehbarkeit wie bisher kaum gegeben.
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
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6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Landwirtschaft
Landwirtschaftliche Nutzflächen werden für das Ausbauvorhaben im Umfang von ca. 10,12
ha benötigt (der Anteil durch Versiegelung und Überbauung beträgt ca. 6,65 ha, der Anteil
für Ausgleichsmaßnahmen ca. 3,47 ha).
Forstwirtschaft
Für das Ausbauvorhaben werden ca. 3,85 ha Wald in Anspruch genommen, wobei ca. 0,85
ha Wald (nur) vorübergehend beansprucht und nach Beendigung der Baumaßnahme wieder
zu Wald renaturiert wird.
2.3.2 Benachbarungs-/ Immissionswirkungen
Verkehrslärm, Staub, Schadstoffe
Pflanzen und Tiere
Der bestehende mittelbare Beeinträchtigungskorridor für die Tier- und Pflanzenwelt, welcher
über die direkte Flächeninanspruchnahme hinausgeht, wird durch den Ausbau entsprechend
verlagert. Vor allem am Bauanfang im Norden ist mit dem Achsversatz von bis ca. 11 m eine
Verschiebung des Wirkkorridors nach Westen verbunden. Da jedoch gleichzeitig eine Lärmschutzwand errichtet wird, ergibt sich in diesem Bereich insgesamt eher eine Reduzierung
der mittelbaren Beeinträchtigung.
Boden
Betriebs- oder unfallbedingter Eintrag von Schadstoffen (Tausalzlösung, Reifenabrieb, Rußpartikel, Öl etc.) ergibt sich vor allem im Nahbereich der Trasse. In den Bereichen, in denen
der Ausbau symmetrisch erfolgt, sind die Nahbereiche der Trasse bereits stark belastet. Bei
steigendem DTV ist von einer Zunahme von Spritzwasser auszugehen. Innerhalb von 5 – 10
m kann Tausalzeintrag zu Beeinträchtigungen der Bodeneigenschaften im Randbereich der
Straße führen. Eine Aufnahme der Schadstoffe aus dem Boden durch Vegetationsbestände
ist möglich.
Durch die Anlage neuer ASB und RHB wird eine Verringerung des Gefahrenrisikos erreicht.
Bauzeitlich ist die Gefahr von Schadstoffeinträgen durch den Baubetrieb gegeben.
Wasser
Im Rahmen des Ausbaus werden neue ASB und RHB errichtet. Gefährdungen durch betriebs- oder unfallbedingten Eintrag von Schadstoffen in das Oberflächen- und Grundwasser
werden dadurch gemindert. In Folge ist eine Zunahme der Verschmutzungsgefahr trotz zunehmenden Verkehrsaufkommens nicht zu erwarten. Bauzeitlich ist die Gefahr von Schadstoffeinträgen durch den Baubetrieb gegeben. Über geeignete Maßnahmen in der Bauabwicklung wird sichergestellt, dass insbesondere im Bereich der Lindach-Querung kein nachhaltiger Oberflächenwassereintrag erfolgt (z.B. durch Wallschüttungen am Gewässer und
möglichst kurzfristige Wiederbegrünung offener Bodenflächen). Hierdurch können wesentliche Beeinträchtigungen der Wasserorganismen vermieden werden (u. a. eventuelle Muschelvorkommen am Mohrbach südlich Röhrach).
Luft und Klima
Lufthygienische und klimatische Beeinträchtigungen sind durch die bestehende Autobahn
gegeben. Eine abschirmende Wirkung hinsichtlich Schadstoffe wird für trassennahe Siedlungsgebiete durch die Errichtung neuer Lärmschutzwände erreicht. Die abschnittsweise
Anlage von Straßenbegleitgehölzen auf den neu entstehenden Böschungen trägt ebenfalls
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
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6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
zur Abschirmung sowie zur Deposition von Schadstoffen bei. Eine wesentliche Verschlechterung der Situation für die Ortschaften im Autobahn-Umfeld (Klebheim, Niederlindach,
Röhrach, Hannberg, Heßdorf, Untermembach, Kosbach) ist somit nicht gegeben. Wirksame
Luftleitbahnen werden nicht verändert.
Landschaft / Erholung
Im straßennahen Bereich der bestehenden A 3 sind die Flächen bereits jetzt starken Lärmund Schadstoffimmissionen ausgesetzt. Trassennahe Bereiche werden daher durch Erholungssuchende kaum frequentiert. Auch die Wander- und Radwege in der „Mönau“ und im
Seebachgrund verlaufen abseits des unmittelbaren Wirkraums der Autobahn. Nahbereiche
der Trasse werden nur im Bereich von Wegquerungen genutzt. Durch das Ausbauvorhaben
kommt es aber auch hier trotz zunehmenden Verkehrsaufkommens zu keiner wesentlichen
Veränderung der bestehenden Nutzungseignung. Lediglich die Durchlässe und Unterführungen werden etwas länger, im Bereich des Simon-Rabl-Weges zwischen Heßdorf und Dechsendorf aber auch etwas breiter.
Im Rahmen des Ausbaus werden im gesamten nördlichen Trassenabschnitt westseitig
Lärmschutzwände errichtet. Dieser Umstand sowie die Verwendung eines offenporigen Asphalts zwischen der Anschlussstelle Erlangen-West und dem südlichen Bauende wirken sich
auch auf das Umfeld der Ortschaften aus, indem Feld- und Fußwege ebenfalls von Lärmimmissionen abgeschirmt werden. Hiervon profitieren in besonderer Weise die markierten und
stark frequentierten Wegeverbindungen im Seebachgrund (Simon-Rabl-Weg) und am Membach (Main-Donau-Weg). Die jeweiligen Autobahnquerungen sind künftig bei einem geringeren Lärmpegel möglich.
Die Ergebnisse der durchgeführten schalltechnischen Berechnungen zeigen, dass trotz zunehmender Verkehrsbelastung durch den Einsatz des modernen Fahrbahnbelages insgesamt die Lärmimmissionen nicht steigen. Durch die Errichtung der Lärmschutzanlagen wird
in deren Umfeld die Lärmbelastung verringert, was in gewissem Umfang auch Lebensräumen von Tieren zu Gute kommt (z.B. Klebheimer Seen).
Entfallende Autobahnbegleitpflanzungen werden bereichsweise durch Neupflanzungen ersetzt. Die Bepflanzung des bestehenden Lärmschutzwalles auf Höhe Kosbach kann zum Teil
erhalten werden bzw. nach der Errichtung einer zusätzlichen Wandkonstruktion auf der
Dammkrone wieder ergänzt werden.
2.3.3 Zerschneidungs- und Trenneffekte
Die bestehende Autobahntrasse stellt im jetzigen Zustand bereits eine Barriere dar. Für Infrastruktur, Rad- und Fußgängerwege sowie Fließgewässer werden Unter- bzw. Überführungsbauwerke angepasst, Verbindungsfunktionen bleiben somit erhalten. Der Simon-RablWeg als wichtige Verbindung für Radfahrer und Fußgänger zwischen Heßdorf und Dechsendorf ist auch während der Bauzeit zumindest eingeschränkt nutzbar.
Hinsichtlich Pflanzen und Tiere sind Austauschbeziehungen durch die bestehende Autobahn
sehr eingeschränkt. Die Autobahn stellt eine Barriere für flugunfähige aber auch für viele
flugfähige Arten dar. Die Durchlässe der querenden Bäche sind in den meisten Fällen hinreichend breit und werden so beibehalten. Die geplante Verbreiterung der Membachunterführung um ca. 3 m ist geeignet, zumindest einen eingeschränkten Populationsaustausch für
Kleintiere und Gewässerlebewesen neu herzustellen.
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A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Mit der geplanten Grünbrücke im Bereich der „Mönau“ wird künftig ein wirksamer Populationsaustausch zwischen den ausgedehnten Waldteilen westlich und östlich der Autobahn
ermöglicht.
2.4
Artenschutz
(siehe Anhang saP „spezielle artenschutzrechtliche Prüfung“)
Folgende allgemeine Vorkehrungen zur Vermeidung tragen dazu bei, Gefährdungen von
Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und von Vogelarten durch das
Ausbauvorhaben zu vermeiden oder zu mindern:
•
•
•
•
•
•
Bau von Absetzbecken und Rückhaltebecken (ASB und RHB). Damit können die mit dem
Fahrbahnwasser mitgeführten Schmutzstoffe weitgehend zurückgehalten werden. Insbesondere kann damit auch das Gefahrenrisiko bei sog. Ölunfällen erheblich minimiert werden. Die Rückhalteeinrichtungen erlauben schließlich eine gedrosselte Ableitung des
Wassers aus dem Rückhaltebecken in die natürlichen Vorfluter, womit insbesondere bei
starken Regenereignissen die Vorfluter nicht überlastet werden.
Durchführung von Gehölzrodungen außerhalb der Vogelbrutzeit, d.h. im Zeitraum zwischen Oktober und Ende Februar: Waldbestände, autobahnbegleitende Hecken und
Feldgehölze.
Abschirmung der Lebensräume westlich der Autobahn durch Errichtung einer Lärmschutzwand (insbesondere im Bereich der Klebheimer Seen).
Zumindest Beibehaltung der aktuellen Durchlassquerschnitte im Bereich von Bachquerungen zur Vermeidung zusätzlicher Lebensraumzerschneidungen; leichte Verbreiterungen der Bauwerke bei Seebach und Membach.
Biotop-Schutzzaun für Biotopflächen und Waldbestände mit naturnahen Elementen in
Angrenzung an das Baufeld.
Erhaltung der (potenziellen) Zauneidechsen-Lebensräume im thermophil geprägten
Waldrandbereich der Einschnittsböschung in der „Mönau“ (südlicher Bereich) durch weitreichende Minimierung des Baufeldes und Errichtung von Schutzzäunen; Einrichtung der
Baustelle und Oberbodenabschub bei Temperaturen von möglichst über 20°C.
Darüber hinaus werden auch noch folgende besondere Vorkehrungen zur Vermeidung/
Minimierung berücksichtigt:
•
Erhaltung von Gehölzbeständen und offenen Waldrändern als Standort artenschutzrelevanter Arten:
Alteichen am bestehenden Autobahn-Parkplatz bei Klebheim als potenzieller
Quartier-Standort für Fledermäuse
Waldrandbereich am Nordrand des bestehenden Autobahn-Parkplatzes auf
Höhe Röhrach als potenzieller Mittelspecht-Lebensraum
Biotophecke nördlich des Simon-Rabl-Weges östlich Heßdorf als potenzieller
Brutplatz artenschutzrelevanter Heckenbrüter (v. a. Neuntöter, Dorngrasmücke); Durchführung ergänzender Dornstrauch-Pflanzungen im Umfeld (z.B. geplantes Rückhaltebecken), auch als Ersatz für kleinflächigen Teilverlust
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
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6-streifiger Ausbau
•
•
•
•
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Vermeidung nachhaltiger Eingriffe in den Sumpfwald am Ostrand des „Käferhölzleins“ als
potenzieller Landlebensraum des Kammmolches; Vermeidung von Maßnahmen, die zu
einer Entwässerung des Standortes beitragen könnten.
Minimierung potenzieller Schweb- und Trübstoffeinträge während der Bauabwicklung in
die querenden Fließgewässer, insbesondere im Bereich der Lindach. Durch möglichst
kurzfristige Wiederbegrünung baubedingter offener Bodenflächen (z. B. bei der Schüttung von Dämmen) werden für die Wasserorganismen Beeinträchtigungen vermieden.
Notwendige Fällung von Bäumen mit Verdacht auf Baumhöhlen im Oktober zur Vermeidung von Fledermaus-Tierverlusten.
Abschnittsweise Sandandeckung im Rahmen der Begleitflächen-Gestaltung zur Eingriffsminimierung und Lebensraumverbesserung Zauneidechse für den Einschnittsbereich „Mönau“ (beidseitig) und für die beiden potenziellen Lebensräume im Böschungsbereich nördlich und südlich des Seebachs sowie am Parkplatz und im Waldrandbereich
östlich Klebheim (jeweils Westseite). Bei der vorgesehenen Kabelverlegung auf der
Westseite der „Mönau“ soll möglichst flächenschonend vorgegangen werden. Die Heidefragmente sollen größtmöglich erhalten und die Kabeltrasse mit Sand angedeckt werden.
Ggf. ist als vorgezogene Ausgleichs(CEF-)Maßnahme die Umsiedlung einer potenziellen
Zauneidechsen-Population in ein zu schaffendes externes Zauneidechsen-Biotop erforderlich (Reptilienmeiler mit Sandandeckung, Wurzelstöcken und Bruchsteinen als Sonnenplatz
und Winterquartier). Hierfür ist der nordöstliche Bereich der Ausgleichsfläche N1 nördlich von
Niederlindach vorgesehen. Die Maßnahme wird jedoch nur dann notwendig, wenn bei den
Nachuntersuchungen im Jahr 2014 eine Population der Zauneidechse festgestellt wird (z. B.
aus der Einschnittsböschung der „Mönau“ und ggf. für zwei weitere potenzielle HabitatBereiche östlich Klebheim und östlich Heßdorf).
Unabhängig von der potenziell notwendigen Durchführung einer vorgezogenen Ausgleichs(CEF-)Maßnahme und der geplanten Vermeidungsmaßnahmen kommt die artenschutzrechtliche Prüfung (saP) jedoch zu dem Ergebnis, dass durch das Ausbauvorhaben Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG für die Zauneidechse und den Laubfrosch erfüllt sind.
Die Ausnahmeprüfung für die Zauneidechse ergibt jedoch, dass im Fall der Betroffenheit
einer Population bei Durchführung der genannten CEF-Maßnahme eine nachhaltige Verschlechterung des Erhaltungszustandes sowohl der lokalen Population als auch des Erhaltungszustandes auf Ebene der biographischen Region nicht gegeben ist.
Die Ausnahmeprüfung für den Laubfrosch ergibt, dass zur Wahrung des Erhaltungszustandes der Art auf lokaler und biogeographischer Ebene keine artspezifischen Maßnahmen erforderlich sind.
Für alle anderen Arten werden unter Berücksichtigung der festgelegten Vermeidungsmaßnahmen keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG erfüllt.
Die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens nach § 45 Abs. 7 BNatSchG liegen damit vor.
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
40
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
2.5
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Unvermeidbare Beeinträchtigungen
Unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind nach Art. § 15 Abs. 2
BNatSchG vom Verursacher des Eingriffs durch Maßnahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege vorrangig auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder in sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen).
Folgende unvermeidbare Beeinträchtigungen treten auf:
•
•
•
•
•
•
Überbauung, Versiegelung und vorübergehende Inanspruchnahme von Biotopwald
(Sumpfwald / WQ) und Wald mit naturnahen Elementen (Mischwald / WM und Laubwald / WL);
Versiegelung von forstlich geprägtem Wald;
Überbauung, Versiegelung und vorübergehende Inanspruchnahme von OffenlandBiotopflächen einschließlich Fließgewässer, Hecken und Feldgehölze
Versiegelung von sonstigem Offenland außerhalb der Straßennebenflächen (landwirtschaftliche Flur und sonstiges Offenland wie Ruderalflächen, Säume, Gehölze ohne Biotopcharakter in der landwirtschaftlichen Flur);
Verschiebungen der mittelbaren Beeinträchtigungszone;
vorübergehender Verlust von Straßenbegleitgrün (Altgras, Ruderalflächen und Straßenbegleitgehölze).
Im UG können fünf im Bestands- und Konfliktplan dargestellte Konfliktbereiche abgegrenzt
werden. Die Konfliktsituation stellt sich zusammenfassend im Wesentlichen wie folgt dar:
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41
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Konfliktbereich K1
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Bau-km 365+800 bis 368+595
Abschnittsbeginn bis ERH 26
(Offenland- und Waldbereiche)
BESTAND:
•
•
•
•
•
Waldflächen nördlich Klebheim und kleinere Waldinseln; Waldfunktionen: Lärmschutz und
kleinflächig Landschaftsbild
Landwirtschaftliche Nutzflächen (v. a. westseitig); Extensive Sandäcker und Brachen um
Klebheim
Teichflächen (v. a. westseitig), Fließgewässer (Seefeldgraben, Lindach und Mohrbach) und
Feuchtflächen (v. a. Teilbereiche Lindenweiher, Seefeldgraben, Mohrbachaue)
Bodendenkmal nördlich der Hirtenweiher
Autobahnbegleitflächen mit punktuellen Gehölzstrukturen und vereinzelten mageren Altgrasfluren; am Parkplatz auf Höhe Klebheim mehrere Alteichen
BAUMASSNAHME:
•
•
•
Bestandsorientierter Ausbau, einseitige Verbreiterung nach Westen (Achsversatz am Baubeginn ca. 11 m)
Neubau verschiedener Überführungen und Gewässer-Durchlässe
Lärmschutzwand (westseitig)
MINIMIERUNG:
•
•
•
•
•
•
•
•
Entsiegelung von nicht mehr benötigten Verkehrsflächen (Straßenflächen, Parkplätze)
Teil-Erhalt fahrbahnbegleitender Hecken (Ostseite)
Teil-Erhalt von Alteichen am bestehenden Parkplatz Kosbach
Baustellen-Einrichtungsfläche am Seefeldgraben (Westseite A 3) außerhalb der Aue
Minimierung der vorübergehenden Inanspruchnahme im Bereich der Lindenweiher; Optimierung Baustellen-Zufahrt
Erhaltung potenzieller Mittelspecht-Lebensraum am Parkplatz bei Röhrach (Ostseite)
Minimierung Stoffeinträge in die Lindach zum Schutz potenzieller Muschelvorkommen im
nachgeordneten Mohrbach
Ableitung von Straßenwasser und geregelte Abgabe ins Vorflutsystem
EINGRIFFSSCHWERPUNKTE UND AUSGLEICHBARKEIT:
•
•
•
•
•
•
Versiegelung, Überbauung, vorübergehende Inanspruchnahme und mittelbare Beeinträchtigung von Feuchtvegetation, artenreichem Extensivgrünland, naturnahen Fließgewässern,
Gewässerbegleitgehölzen, Feldgehölzen und mageren Altgrasfluren (teilweise nur kleinflächig); ausgleichbar nach den Grundsätzen 1.1, 1.2, 1.4, 4 und 5.1
Versiegelung sandiger Extensiväcker im Bereich Klebheim (Westseite); ausgleichbar nach
Grundsatz 3.3
Versiegelung landwirtschaftlicher Nutzfläche; ausgleichbar nach Grundsatz 3.1
Verlust von Alteichen am Parkplatz auf Höhe Kosbach und von Autobahnbegleitgrün; ausgleichbar durch Pflanzmaßnahmen und Neugestaltung von Autobahnbegleitgrün
Versiegelung und Überbauung forstlich geprägter Waldbestände
KOMPENSATIONSBEDARF:
Ausgleich (abzüglich Entsiegelung und Entlastung):
1,4729 ha
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
42
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Konfliktbereich K2
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Bau-km 368+595 bis 370+190
ERH 26 bis St 2240
(Waldbereiche mit einzelnen Offenlandbereichen)
BESTAND:
•
•
•
•
•
Waldflächen „Käferhölzlein“ und „Grünau“; Waldfunktionen: Lärmschutz, Erholung (Intensitätsstufe I), Wasserschutz, Landschaftsschutz
Landwirtschaftliche Nutzflächen (nur westseitig)
Teichflächen (Mohrbachaue, Südrand „Käferhölzlein“), Fließgewässer (v. a. Mohrbach) und
Feuchtflächen (v. a. Nasswiesen und Brachen Mohrbachaue, Sumpfwald „Käferhölzlein“)
Autobahnbegleitflächen mit einzelnen Gehölzstrukturen, ansonsten ruderale Gras-/ Krautfluren
LSG im Bereich der „Grünau“, WSG beidseits der Autobahn
BAUMASSNAHME:
•
•
•
Bestandsorientierter, symmetrischer Ausbau
Ausbau der Anschlussstelle Erlangen West (Nr. 81)
Lärmschutzwand (westseitig)
MINIMIERUNG:
•
•
•
Minimierung vorübergehende Inanspruchnahme im Bereich Sumpfwald-Bestand „Käferhölzlein“; Verzicht auf entwässernde Maßnahmen
Teil-Erhalt der Gehölzinseln im Bereich Anschlussstelle Erlangen West; Teil-Entsiegelung
der bisherigen Zufahrtsbereiche
Bau von ASB und RHB (Ostseite)
EINGRIFFSSCHWERPUNKTE UND AUSGLEICHBARKEIT:
•
•
•
•
•
•
Kleinflächige Überbauung von Sumpfwald; ersetzbar nach den Grundsätzen 1.3 / 1.4
Kleinflächige Versiegelung, Überbauung, vorübergehende Inanspruchnahme und mittelbare Beeinträchtigung naturnaher Laubwälder, Großseggenbestände, nasser Hochstaudenfluren, Nasswiesen und magerer Altgrasfluren; ausgleichbar nach den Grundsätzen 1.1,
1.2, 1.4, 4 und 5.1
Versiegelung landwirtschaftlicher Nutzfläche; ausgleichbar nach Grundsatz 3.1
Verlust von Autobahnbegleitgrün; ausgleichbar durch Pflanzmaßnahmen und durch Neugestaltung von Autobahnbegleitgrün
Versiegelung und Überbauung forstlich geprägter Waldbestände; Eingriff in Ersatzaufforstungsfläche ICE
KOMPENSATIONSBEDARF:
Ersatz:
0,2450 ha
Ausgleich (abzüglich Entsiegelung und Entlastung):
0,8701 ha
Ersatzaufforstungsfläche ICE:
0,2000 ha
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
43
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Konfliktbereich K3
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Bau-km 370+190 bis 371+365
St 2240 bis Membachaue
(Offenlandbereiche und Siedlungsflächen)
BESTAND:
•
•
•
•
•
•
•
Großflächig landwirtschaftliche Nutzung, punktuell mit gliedernden Heckenstrukturen und
Brachflächen
Kleinere Waldinseln; Waldfunktionen: Lärmschutz (nur Westseite), Erholung (Intensitätsstufe I), Biotop, Klimaschutz (regional), Landschaftsschutz (jeweils nur Nordrand der „Mönau“)
Teichflächen (Seebachaue, Membachaue), Fließgewässer (Seebach, Membach) und
Feuchtflächen (v.a. Membachaue)
Autobahnbegleitflächen, vielfach mit biotopkartierten Heckenstrukturen
„Gewerbepark Heßdorf“ an der Anschlussstelle Erlangen West
Wichtige Wegeverbindungen (Simon-Rabl-Weg, Main-Donau-Weg)
LSG ostseitig bis nördlich zum Seebach, WSG ostseitig
BAUMASSNAHME:
•
•
•
•
Bestandsorientierter, symmetrischer Ausbau
Neubau einer Unterführung und von zwei Gewässer-Durchlässen
Lärmschutzwand (westseitig)
Anlage einer Zwischendeponie südlich Untermembach am Nordrand der „Mönau“
MINIMIERUNG:
•
•
•
•
•
Entsiegelung von nicht mehr benötigten Verkehrsflächen (Parkplatz)
Lagemäßige Optimierung ASB und RHB (Bereich Heßdorf und Talrand Membachaue)
Aufweitung Membach-Durchlass
(Eingeschränkte) Offenhaltung des Simon-Rabl-Weges auch während der Bauzeit
Bau von zwei ASB und RHB (jeweils Westseite)
EINGRIFFSSCHWERPUNKTE UND AUSGLEICHBARKEIT:
•
•
•
•
•
Kleinflächige Überbauung, vorübergehende Inanspruchnahme und mittelbare Beeinträchtigung von Sumpfwald; ersetzbar nach den Grundsätzen 1.3 / 1.4, 4 und 5.1
Überbauung, vorübergehende Inanspruchnahme und mittelbare Beeinträchtigung von naturnahen Fließgewässern, Gewässerbegleitgehölzen, sonstigen Gehölzstrukturen, Nasswiesen, Großseggenbeständen und artenreichem Extensivgrünland; ausgleichbar nach den
Grundsätzen 1.1, 1.2, 1.4, 2, 4 und 5.1
Versiegelung landwirtschaftlicher Nutzfläche; ausgleichbar nach Grundsatz 3.1
Verlust von Autobahnbegleitgrün; ausgleichbar durch Pflanzmaßnahmen und durch Neugestaltung von Autobahnbegleitgrün
KOMPENSATIONSBEDARF:
Ersatz:
0,0257 ha
Ausgleich (abzüglich Entsiegelung und Entlastung):
0,9424 ha
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
44
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Konfliktbereich K4
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Bau-km 371+365 bis 372+770
„Mönau“
(Waldbereiche)
BESTAND:
•
•
•
Ausgedehnter Waldbestand beidseits der Autobahn (wichtiger Erholungsraum, Lebensraum
für eine wertgebende Tier- und Pflanzenwelt; markanter Kuppenbereich); Waldfunktionen:
Erholung (Intensitätsstufe I und II), Klimaschutz (regional), Landschaftsschutz, Bannwald
LSG im gesamten Abschnittsbereich
Verschiedene Bodendenkmäler auf der West- und Ostseite (v.a. Grabhügel)
BAUMASSNAHME:
•
•
Bestandsorientierter, symmetrischer Ausbau
Neubau einer Unterführung
MINIMIERUNG:
•
•
•
Entsiegelung von nicht mehr benötigten Verkehrsflächen (Parkplatz)
Durch Höherlegung der Trasse im Einschnittsbereich „Mönau“ und Absenkung am Nordrand der „Mönau“ Vermeidung/ Minimierung von Eingriffen in die gewachsenen Böschungsstrukturen und in angrenzende Waldbestände (Bannwald!)
Neubau einer Grünbrücke im Zentralbereich der „Mönau“
mit Rücksichtnahme auf Bodendenkmäler und optimierte Baustellen-Zufahrt
EINGRIFFSSCHWERPUNKTE UND AUSGLEICHBARKEIT:
•
•
•
•
Kleinflächige Überbauung und mittelbare Beeinträchtigung naturnaher Laubwälder; ausgleichbar nach den Grundsätzen 1.2, 1.4 und 5.1
Vorübergehende Inanspruchnahme eines kleinflächigen Großseggenbestandes; ausgleichbar nach den Grundsätzen 2 und 4
Kleinflächiger Verlust von Autobahnbegleitgrün; ausgleichbar durch Pflanzmaßnahmen und
durch Neugestaltung von Autobahnbegleitgrün
KOMPENSATIONSBEDARF:
0,0211 ha
Ausgleich (abzüglich Entsiegelung und Entlastung):
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
45
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Konfliktbereich K5
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Bau-km 372+770 bis 373+685
Südrand „Mönau“ bis Abschnittsende
(Offenlandbereiche)
BESTAND:
•
•
•
•
•
•
Kleine Waldinseln; Waldfunktionen: Lärmschutz (nur Ostseite), Landschaftsschutz
Siedlungsflächen (Ostseite) und landwirtschaftliche Nutzflächen
Teich- und Feuchtflächen vor allem Richtung Süden (Auenbereich Steinforstgraben)
Reife, biotopkartierte Hecken- und Gebüschstrukturen im Bereich der GVS-Überführung
Kosbach-Untermembach
Autobahnbegleitflächen, teilweise mit biotopkartierten Heckenstrukturen
LSG in Teilbereichen
BAUMASSNAHME:
•
•
•
Bestandsorientierter, symmetrischer Ausbau
Neubau einer Überführung und eines Durchlasses
Ergänzung Lärmschutz Ostseite
MINIMIERUNG:
•
•
Entsiegelung von nicht mehr benötigten Verkehrsflächen (Parkplatz)
Bau von ASB und RHB (Westseite) mit lagemäßiger Optimierung (Talrand Steinforstgraben)
EINGRIFFSSCHWERPUNKTE UND AUSGLEICHBARKEIT:
•
•
•
•
Kleinflächige Versiegelung, Überbauung, vorübergehende Inanspruchnahme und mittelbare
Beeinträchtigung von naturnahen Fließgewässern, Röhrichtbeständen, Gewässerbegleitgehölzen; ausgleichbar nach den Grundsätzen 1.2, 1.4, 4 und 5.1
Versiegelung landwirtschaftlicher Nutzfläche; ausgleichbar nach Grundsatz 3.1
Verlust von Autobahnbegleitgrün; ausgleichbar durch Pflanzmaßnahmen und durch Neugestaltung von Autobahnbegleitgrün
KOMPENSATIONSBEDARF:
Ausgleich (abzüglich Entsiegelung und Entlastung):
1,0243 ha
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
46
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
3
Landschaftspflegerische Maßnahmen
3.1
Schutzmaßnahmen
Konflikt:
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Konfliktbereiche K1 bis K5
Potenzielle Beeinträchtigung besonders empfindlicher Flächen während des Baubetriebes
Schutzmaßnahme S1
Biotop-Schutzzaun
Westseite
Extensivacker und Alteichen am Autobahn-Parkplatz östlich Klebheim (Bau-km 366+250 –
366+500)
Auenbereich Seefeldgraben (Bau-km 367+100 – 367-200)
Alteichen am Waldrand bei Bau-km 367+500
Gehölzgruppen nördlich der Lindach bei Bau-km 368+350 und 368+450
Sumpfwaldbestand „Käferhölzlein“ östlich Hannberg (Bau-km 368+850 – 369+200)
Alteichen am Waldrand bei Bau-km 369+800
Feldgehölz im Bereich der Anschlussstelle Erlangen-West (ca. Bau-km 370+050)
Biotophecke östlich Heßdorf (bei Bau-km 370+550)
Gehölzreste am Autobahn-Parkplatz südöstlich Heßdorf (Bau-km 370+950 bis 371+200)
Auenbereich Membach (bei Bau-km 371+350)
Bodendenkmäler und Gehölzbestände im Bereich der geplanten Grünbrücke „Mönau“(Bau-km
372+200 – 372+400)
Laubwaldbestand mit Alteichen am Südrand der „Mönau“ (Bau-km 372+700 – 272+750)
Heckenbestände an der GVS Kosbach-Untermembach (Bau-km 373+050 – 373+200)
Auenbereich Steinforstgraben und Gehölzbestände südlich der Aue (Bau-km 373+400 –
373+685)
Ostseite
Teilbereich der „Scheibersweiher“ östlich Klebheim (Bau-km 366+500 – 366+650)
Auenbereich Mohrbach / „Lindenweiher“ einschließlich nördlicher Randzonen und BaustellenZufahrt (Bau-km 367+100 – 367+450)
Extensivwiese südlich der GVS Niederlindach-Röttenbach (Bau-km 367+500 – 367+600)
Gehölzreste und Spechtbaum am Autobahn-Parkplatz westlich Röhrach (Bau-km 368+050 bis
368+200)
NO-Rand ASB und RHB bei Bau-km 368+650
Laubwaldbestand in der „Grünau“ (Bau-km 369+200 – 369+300)
Feldgehölz im Bereich der Anschlussstelle Erlangen-West (ca. Bau-km 370+100)
Seebachaue (ca. Bau-km 370+600)
Auenbereich Seebach (bei Bau-km 370+600)
Auenbereich Membach (bei Bau-km 371+300)
Gehölzbestände im Bereich der geplanten Grünbrücke „Mönau“ (Bau-km 372+450)
Gehölzbestände am Autobahn-Parkplatz nordwestlich Kosbach (Bau-km 372+650 – 372+750)
Südwestrand Dorfweiher (bei Bau-km 373+500)
Beschreibung / Zielsetzung:
Errichtung von Biotopschutzzäunen gem. DIN 18920 und RAS LG4 im Bereich empfindlicher
Biotopflächen (Gesamtlänge einschließlich der Abschnitte aus S2 ca. 4270 m)
♦ Schutz empfindlicher Flächen im unmittelbaren Baustellenbereich vor Befahren, Vegetationszerstörung, Ablagerung von Baumaterial etc. während des Baubetriebes.
Durchführung der bei Baubeginn
Maßnahme:
⇒
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
47
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Konflikt:
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Konfliktbereich K4
(Potenzielle) Beeinträchtigung von Lebensräumen der Zauneidechse
Schutzmaßnahme S2
Schutzzaun und Erhaltung Zauneidechsen-Lebensraum
Lage der Maßnahme Südlicher Einschnittsbereich der „Mönau“ Bau-km 372+200 – 372+500 (beidseitig)
Bau-km:
Beschreibung / Zielsetzung:
⇒
Errichtung von Biotopschutzzäunen gem. DIN 18920 und RAS LG4 südlich des Baufeldes der
Grünbrücke und im Bereich der Böschungsoberkanten; Minimierung Arbeitsbereich
⇒
Einrichtung der Baustelle und Oberbodenabschub bei Temperaturen von möglichst über 20 C
(Fluchtmöglichkeit für die Tiere!)
⇒
Im Rahmen der Leitungsverlegung entlang der westlichen Böschungsoberkante ebenfalls
o
Durchführung der Bauarbeiten bei Temperaturen von möglichst über 20 C
♦
Schutz und Erhaltung des Zauneidechsen-Lebensraumes im Waldrandbereich des südliches
„Mönau“-Einschnittes (Konfliktvermeidende Maßnahme aus der saP)
o
Durchführung der
Maßnahme:
bei Baubeginn (Baustelleneinrichtung) bzw. im Rahmen der Bauausführung
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
48
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
3.2
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Konflikt:
Konfliktbereiche K1 und K3
potenzielle Verluste von Lebensräumen wertgebender Tierarten
Vermeidungsmaßnahme V1
Erhaltung artenschutzrelevanter Gehölzbestände /
Waldränder
Lage der Maßnahme
Bau-km:
Alteichen außerhalb des Baufeldes am Autobahn-Parkplatz östlich Klebheim
(bei Bau-km 366+450); Zielarten v. a. Fledermäuse
Waldrandbereich am Nordrand des Autobahn-Parkplatzes westlich Röhrach
(Bau-km 368+100); Zielart Mittelspecht
Biotophecke (B57) östlich Heßdorf außerhalb der notwendigen Baustellenflächen (bei Bau-km 370+550); Zielarten v. a. Heckenbrüter (z.B. Dorngrasmücke, Neuntöter)
Beschreibung / Zielsetzung:
⇒
Erhaltung von Gehölzstrukturen und Waldrändern mit Bedeutung für den Artenschutz (v. a.
Fledermäuse, Vögel)
⇒
Teilweise Durchführung von Schutzmaßnahmen (siehe S1)
⇒
Pflanzung von Einzelsträuchern und einer Dornstrauchhecke am ASB/ RHB östlich Heßdorf zur
Sicherung / Verbesserung der potenziellen Biotopfunktion für den Neuntöter (siehe G1)
Durchführung der
Maßnahme:
Konflikt:
vor und während der Bauausführung
Konfliktbereich K2
potenzielle Beeinträchtigung von hochwertigen, nicht ausgleichbaren Biotopelementen
Vermeidungsmaßnahme V2
Erhaltung Sumpfwald „Käferhölzlein“
Lage der Maßnahme
Bau-km:
Sumpfwaldbestand „Käferhölzlein“ südöstlich Hannberg (Bau-km 368+850 –
369+200)
Beschreibung / Zielsetzung:
⇒
Größtmögliche Erhaltung des Sumpfwaldbestandes als seltener Biotoptyp und potenzieller Lebensraum einer wertgebenden Tier- und Pflanzenwelt (z.B. potenzieller Sommer-Lebensraum
des Kammmolchs)
⇒
Keine Veränderung der prägenden Standorteigenschaften, insbesondere keine Entwässerungsmaßnahmen
⇒
Durchführung von Schutzmaßnahmen (siehe S1)
Durchführung der
Maßnahme:
vor und während der Bauausführung
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
49
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Konfliktbereich K1
potenzielle Stoffeinträge in den nachgeschalteten Mohrbach und dadurch mögliche Beeinträchtigung eventueller Muschelvorkommen im Fließgewässerabschnitt
südlich Röhrach
Konflikt:
Vermeidungsmaßnahme V3
Minimierung Stoffeinträge in die Lindach
Lage der Maßnahme
Bau-km:
Überführung ERH 26 südwestlich Röhrach und Durchlass Lindach (bei Bau-km
368+500)
Beschreibung / Zielsetzung:
⇒
Minimierung potenzieller Schweb- und Trübstoffeinträge während der Bauabwicklung durch geeignete Maßnahmen und Vermeidung längerfristiger offener Bodenflächen (z.B. Dammschüttungen)
⇒
Verzicht auf Abtrag der alten Böschungsköpfe
♦
Eine nachhaltige Veränderung der gewässerbiologischen Eigenschaften kann verhindert werden (geringfügige Einträge werden durch die relativ starke Wasserführung des Mohrbaches auf
ein unerhebliches Maß verdünnt)
Durchführung der
Maßnahme:
Konflikt:
während der Bauausführung
Konfliktbereich K1
potenzielle Individuenverluste von Fledermäusen bei der Baufeldfreimachung
Vermeidungsmaßnahme V4
Fällung von „Fledermausbäumen“ im Oktober
Lage der Maßnahme
Bau-km:
Alteichen im Baufeld am Autobahn-Parkplatz östlich Klebheim (bei Bau-km
366+450)
Traufbäume im Waldrandbereich südlich der GVS Niederlindach-Röttenbach
(bei Bau-km 367+500)
Beschreibung / Zielsetzung:
⇒
Alt- und totholzreiche Bäume mit Verdacht auf Fledermaushöhlen werden im Oktober gefällt
♦
Die Fledermäuse sind noch nicht in der Winterruhe
♦
Evtl. in Baumhöhlen übertagende Individuen haben die Möglichkeit, die Baumhöhlen zu verlassen.
Durchführung der
Maßnahme:
nur im Monat Oktober
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
50
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Konflikt:
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Konfliktbereiche K1, K3 und K4
(Potenzielle) Beeinträchtigung von Lebensräumen der Zauneidechse
Vermeidungsmaßnahme V5
Sandandeckung im Rahmen der Begleitflächengestaltung
Lage der Maßnahme
Bau-km:
Nebenflächen ehemaliger Parkplatz östlich Klebheim (bei Bau-km 366+550)
Nebenflächen ehemaliger Parkplatz südöstlich Heßdorf (Bau-km 371+000 –
371-150)
Südlicher Einschnittsbereich der „Mönau“ Bau-km 372+200 – 372+700 (beidseitig)
Beschreibung / Zielsetzung:
⇒
Anlage vegetationsarmer Rohbodenstandorte durch Andeckung von sandigem Material in einer
Dicke von ca. 0,5 m
⇒
Anlage eines Zauneidechsenbiotops im südwestlichen Eckbereich des ehemaligen Parkplatzes
bei Bau-km 371+100 („Reptilienmeiler“ mit Bruchsteinen, sandigen Eiablageplätzen und Baumstubben bzw. Totholz als Sonnplatz; Einzelstrauchpflanzung als Versteckmöglichkeit)
♦
Erhaltung bzw. Verbesserung der Lebensraumbedingungen für die Zauneidechse in (potenziellen) Vorkommensbereichen
♦
Maßnahmendurchführung nicht in unmittelbarer Fahrbahnnähe, sondern auf abgerückten
Nebenflächen
Durchführung der
Maßnahme:
im Rahmen der späteren Begleitflächen-Gestaltung
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
51
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
3.3
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Gestaltungsmaßnahmen
Konflikt:
- Verlust von Straßenbegleitgrün
- Vorübergehende Inanspruchnahme von Offenland und Wald
- Staub- und Abgasemissionen
- Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Straßenbegleitgrün und Nebenflächen G1 – G4
Lage der Maßnahme Abschnittsbeginn bis Abschnittsende
Bau-km:
⇒
Beschreibung / Zielsetzung:
G1: Pflanzung standortheimischer Hecken- und Gehölzelemente; Pflanzung von Einzelbäumen
und Sträuchern
⇒
G2: Landschaftsrasenansaat, intensiv (Bankett, Entwässerungsmulden); ca. 126.000 m²
⇒
G3: Landschaftsrasenansaat, extensiv; Erstbegrünung der Böschungen mit geringer Saatgutmenge als Erosionsschutz / Selbstbegrünung mit gebietstypischen Arten in extensiv oder nicht
gepflegten Bereichen; ca. 123.000 m²
⇒
G4: Entwicklung von Sukzessionsflächen ohne Ansaat; Verzicht auf Oberbodenandeckung
♦
Einbindung der Autobahn in die Landschaft bzw. Neugestaltung des Landschaftsbildes
♦
Immissionsschutz
♦
Vielfältige Gestaltung des Straßenraumes und Führung des Verkehrs
♦
Erosions- und Bodenschutz für neue Böschungen
♦
Hinweise zur Unterhaltungspflege:
extensive Pflege (nach den Erfordernissen der Verkehrssicherheit)
♦
nach Möglichkeit ungestörte Entwicklung der Sukzessionsflächen
Durchführung der
Maßnahme:
zeitnah mit und nach dem Autobahnausbau
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
52
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
3.4
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
3.4.1 Ausgleichskonzept im Sinne der Eingriffsregelung
Anzustreben sind
• die Wiederherstellung überbauter bzw. beeinträchtigter Lebensräume und
• die Wiederherstellung gestörter Lebensraumfunktionen in räumlich-funktionalem Zusammenhang.
Die A 3 besitzt aufgrund ihrer starken Verkehrsbelastung eine hohe Trennwirkung in Hinblick
auf querende Wanderkorridore von Wildtieren. Durch den 6-streifigen Ausbau ist tendenziell
eine Verstärkung dieser Trennwirkungen anzunehmen.
In einer großräumigen Betrachtung hat das Bayerische Landesamt für Umwelt im Jahr 2008
ein landesweites Konzept für die Erhaltung und Wiederherstellung von bedeutsamen
Wildtierkorridoren an Bundesfernstraßen in Bayern vorgelegt. Demnach nimmt, neben
Bereichen im Steigerwald (nordwestlich des gegenständlichen Planungsabschnitts), auch die
„Mönau“ im System der landesweiten Tier-Wanderkorridore eine zentrale Stellung ein. Derzeit werden diese Waldgebiete aber aufgrund der unzureichenden Durchlässigkeit der bestehenden A 3 ihrer potenziell hohen Bedeutung nicht gerecht.
Zur Umsetzung des LfU-Konzepts wird deshalb zur Wiederherstellung des überregional bedeutsamen Wildtierkorridors im Bereich der „Mönau“ eine Grünbrücke errichtet, ebenso wie
dies im Steigerwald zwischen Wiesentheid und Fuchsberg vorgesehen ist.
Der Bau dieser Grünbrücke ist als “Maßnahme zur Wiedervernetzung“ anzusehen, deren
Wirkung über den betreffenden Planfeststellungsabschnitt hinaus reicht. Aufgrund der großräumigen Bedeutung der Wildtierkorridore bedarf es somit einer Regelung, welche die angrenzenden Planfeststellungsabschnitte mit einbezieht. Für die Ausbauabschnitte der A3 im
Steigerwald wurde mit den höheren Naturschutzbehörden von Ober- und Unterfranken, den
Forstverwaltungen von Ober- und Unterfranken, der Obersten Baubehörde des Bayerischen
Staatsministerium des Inneren und der Autobahndirektion Nordbayern Einvernehmen darüber erzielt, dass der Bau einer Grünbrücke anteilig in mehreren Planungsabschnitten auch
als „funktionale Ausgleichsmaßnahme“ in Ansatz gebracht werden kann. Diese Regelung
wird nunmehr nach erfolgter Abstimmung mit den Naturschutz- und Forstbehörden auch auf
die mittelfränkischen Abschnitte der A 3 übertragen.
Die mit dem Ausbau der Autobahn verbundenen Beeinträchtigungen werden demnach nicht
alleine durch klassische Ausgleichsflächen kompensiert, sondern auch durch die Wiederherstellung eines überregionalen Biotopverbundes in Form einer Grünbrücke. Mit dieser „Maßnahme zur Wiedervernetzung“ wird auch im Waldstück „Mönau“ eine Lebensraumverbindung
geschaffen wird, wie sie bisher nicht bestanden hat.
Die „Grünbrücke Mönau“ wird auch für den gegenständlichen Planfeststellungsabschnitt mit
30% in Ansatz gebracht.
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
53
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über den im Planfeststellungsabschnitt ermittelten
Kompensationsbedarf, die Zuordnung zur Maßnahme Grünbrücke „Mönau“ und den verbleibenden Bedarf.
Nach den „gemeinsamen
Grundsätzen“ ermittelter
Bedarf
Zuordnung Grünbrücke Mönau
(30%)
verbleibender
Bedarf
Ersatzaufforstungsfläche ICE
0,2000 ha
-
0,2000 ha
Feuchtwald
0,2707 ha
0,0812 ha
0,1895 ha
sonstiger Wald
0,3789 ha
0,1137 ha
0,2652 ha
Wald gesamt:
(0,8496 ha
0,6547 ha)
Gehölzstrukturen
2,8028 ha
0,8408 ha
1,9620 ha
„reines“ Offenland
1,1491 ha
0,3448 ha
0,8043 ha
4,8015 ha
1,3805 ha
3,4210 ha
gesamt:
Verbleibender Bedarf für Beeinträchtigungen von Wald und Gehölzstrukturen wird durch
die Neugründung von naturnahen Waldflächen, teilweise mit Randsäumen und Waldmantel
kompensiert. Alle Bereiche befinden sich im Anschluss an bestehende Wald- bzw. Aufforstungsflächen.
Verbleibender Bedarf für Beeinträchtigungen von „reinem“ Offenland wird durch die Anlage
von Extensivwiesen, einem Extensivacker und durch die Entwicklung von Röhrichtbeständen
kompensiert. Der Ausgleich für Gewässer-Lebensräume erfolgt durch Schaffung eines Tümpelbiotops und durch Aufwertungsmaßnahmen am Seefeldgraben nördlich Niederlindach.
Gehölzstrukturen im Offenland werden u.a. durch eine Ausgleichsfläche mit Streuobst östlich
von Heßdorf kompensiert.
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
54
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
3.4.2 Kompensations-Maßnahmen
Konflikt:
Versiegelung landwirtschaftlicher Nutzflächen (Acker, Grünland) und Versiegelung, Überbauung, vorübergehende Inanspruchnahme und mittelbare Beeinträchtigung von reinen Offenlandbiotopen (Feuchtflächen, magere Altgrasfluren, Extensiv-Äcker);
Ausgleichsflächenbedarf „reines“ Offenland: 0,8043 ha
Offenland-Ausgleich
Biotopkomplex am Seefeldgraben (N1)
Lage der Maßnahme Nördlich Niederlindach am Seefeldgraben ca. 500 m westlich der Autobahn;
Bau-km:
Gemeinde Heßdorf / Gemarkung Hannberg
Beschreibung / Zielsetzung:
⇒ Schaffung von Extensivgrünland (feucht und trocken) ohne Düngung
⇒ Oberbodenabtrag nördlicher Teilbereich (ehemalige Ackernutzung) und Extensivwiesenansaat;
im Südteil Extensivierung der vorhandenen Grünland-Nutzung
⇒ Am Nordrand Ausbildung eines Gehölzsaumes durch Sukzessionsentwicklung
⇒ Sukzessionsentwicklung zu Schilfröhricht im westlichen Auenbereich
⇒ Anlage eines Tümpelbiotops im Nordwesten
⇒ Gewässeraufweitungen und Uferabflachungen am Seefeldgraben
♦ Ausgleich für den Verlust von Feucht- und Trockengrünland, Röhricht- und Seggenbeständen,
feuchten Staudenfluren und sonstigen Gras-/Krautfluren sowie Gewässerlebensräumen
♦ Erhöhung des Lebensraumangebotes für Pflanzen- und Tiergemeinschaften feuchter und trockener Standorte des Offenlandes
♦ Schaffung extensiv genutzter Landschaftsstrukturen
♦ Verbesserung des Ressourcenschutzes durch standortangepasste, extensive Grünlandnutzung
im Auenrandbereich
♦ Sehr hohes Standortpotenzial auf Grund sandiger Bodenverhältnisse
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
55
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Hinweise zur Unterhaltungspflege:
♦ Extensive Grünlandnutzung der östlichen Teilfläche außerhalb des unmittelbaren Auenbereichs
am Seefeldgraben (Mahd 2-schürig; keine Düngung)
♦ Sukzessionsentwicklung im Auenbereich und im Umkreis des Tümpelbiotops; ggf. Entbuschung
in regelmäßigen Abständen
Durchführung der
Maßnahme:
zeitnah zum Autobahnausbau
liegenschaftliche Regelungen:
Flächen der öffentlichen Hand:
Künftiger Eigentümer: BRD
- ha
Grunderwerb:
Gmkg. Hannberg FlNr. 725
Nutzungsänderung / -beschränkung:
1,1092 ha
- ha
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
Künftige Unterhaltung: -
56
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Konflikt:
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Überbauung, vorübergehende Inanspruchnahme und mittelbare Beeinträchtigung
von Wald mit naturnahen Elementen und Versiegelung von sonstigem Wald
Kompensationsbedarf Wald: 0,6547 ha
Versiegelung, Überbauung, vorübergehende Inanspruchnahme und mittelbare
Beeinträchtigung von Hecken- und Gehölzbiotopen im Offenland
Ausgleichsflächenbedarf Gehölzstrukturen: 1,9620 ha
Wald-/ Gehölzausgleich bzw. Ersatz
Wald-Ausgleich Grünau-Ost (N2)
Lage der Maßnahme Nördlich Anschlussstelle Erlangen-West, Ostseite der bestehenden A3
Bau-km:
ca. Bau-km 369+950; Stadt Erlangen / Gemarkung Großdechsendorf
Beschreibung / Zielsetzung:
⇒ Begründung eines standortheimischen Mischwaldes (Sukzession und Bepflanzung)
♦ Erhöhung des Lebensraumangebotes für wald- und Gehölz bewohnende Pflanzen- und Tiergemeinschaften
♦ Wald- / Gehölzausgleich und Vergrößerung des Waldflächenanteils
Hinweise zur Unterhaltungspflege:
♦ Extensive waldbauliche Pflege
Durchführung der
Maßnahme:
zeitnah zum Autobahnausbau
liegenschaftliche Regelungen:
Flächen der öffentlichen Hand:
Gmkg. Großdechsendorf TF FlNr. 146/21
anrechenbar *
Künftiger Eigentümer: BRD
0,2485 ha
0,1376 ha
Grunderwerb:
- ha
Nutzungsänderung / -beschränkung:
- ha
Künftige Unterhaltung: BRD
* Kompensationswert reduziert auf 0,1376 ha aufgrund der teilweisen Lage im Beeinträchtigungskorridor der A3
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
57
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Konflikt:
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Überbauung, vorübergehende Inanspruchnahme und mittelbare Beeinträchtigung
von Wald mit naturnahen Elementen und Versiegelung von sonstigem Wald
Kompensationsbedarf Wald: 0,6547 ha
Versiegelung, Überbauung, vorübergehende Inanspruchnahme und mittelbare
Beeinträchtigung von Hecken- und Gehölzbiotopen im Offenland
Ausgleichsflächenbedarf Gehölzstrukturen: 1,9620 ha
Wald-/ Gehölzausgleich bzw. Ersatz
Wald-Ausgleich Grünau-West (N3)
Lage der Maßnahme Nördlich Anschlussstelle Erlangen-West, Westseite der bestehenden A3
Bau-km:
ca. Bau-km 369+650; Gemeinde Heßdorf / Gemarkung Heßdorf
Beschreibung / Zielsetzung:
⇒ Begründung eines standortheimischen Mischwaldes (Sukzession und Bepflanzung)
⇒ Waldmantelpflanzung, Waldsaum
♦ Erhöhung des Lebensraumangebotes für wald- und Gehölz bewohnende Pflanzen- und Tiergemeinschaften
♦ Wald- / Gehölzausgleich und Vergrößerung des Waldflächenanteils
♦ Pufferfunktion / Sichtschutz für die Siedlungsbereiche westlich der Autobahn (Heßdorf, Hannberg)
Hinweise zur Unterhaltungspflege:
♦ 3 - bis 5jährige Mahd der Säume und extensive waldbauliche Pflege
Durchführung der
Maßnahme:
zeitnah zum Autobahnausbau
liegenschaftliche Regelungen:
Flächen der öffentlichen Hand:
Künftiger Eigentümer: BRD
- ha
Grunderwerb:
Gmkg. Heßdorf TF FlNr. 201
Gmkg. Heßdorf FlNr. 202
Flächengröße gesamt
anrechenbar *
Nutzungsänderung / -beschränkung:
0,3492 ha
0,6124 ha
0,9616 ha
0,8499 ha
- ha
Künftige Unterhaltung: BRD
* Kompensationswert reduziert auf 0,8499 ha aufgrund der teilweisen Lage im Beeinträchtigungskorridor der A3
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
58
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Versiegelung landwirtschaftlicher Nutzflächen (Acker, Grünland) und Versiegelung, Überbauung, vorübergehende Inanspruchnahme und mittelbare Beeinträchtigung von reinen Offenlandbiotopen (Feuchtflächen, magere Altgrasfluren, Extensiv-Äcker)
Konflikt:
Ausgleichsflächenbedarf „reines“ Offenland: 0,8043 ha
Offenland-Ausgleich
Extensivacker-Biotop Mühlwiesen (N4)
Lage der Maßnahme Bei Heßdorf, nördlich des Simon-Rabl-Weges
Bau-km:
ca. Bau-km 370+450; Gemeinde Heßdorf / Gemarkung Heßdorf
Beschreibung / Zielsetzung:
⇒ Ausmagerung der Fläche
⇒ extensive Ackernutzung auf sandigem Standort
⇒ Förderung von Ackerwildkräutern
♦ Bereitstellung einer extensiv genutzten, ungedüngten Ackerfläche als potenzieller Lebensraum
für zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten von Sand- und Magerstandorten
♦ Schaffung extensiv genutzter Landschaftsstrukturen
♦ Erhaltung des kleinteiligen Nutzungsmosaiks östlich von Heßdorf
Hinweise zur Unterhaltungspflege:
♦ regelmäßige ackerbauliche Nutzung ohne Einsatz von Dünge- und Spritzmitteln, ggf. mit eingeschalteten Brachejahren
Durchführung der
Maßnahme:
zeitnah zum Autobahnausbau
liegenschaftliche Regelungen:
Flächen der öffentlichen Hand:
Künftiger Eigentümer: BRD
- ha
Grunderwerb:
Gmkg. Heßdorf FlNr. 133
Gmkg. Heßdorf FlNr. 135
0,1382 ha
0,2652 ha
Flächengröße gesamt
0,4034 ha
anrechenbar *
0,3439 ha
Nutzungsänderung / -beschränkung:
- ha
Künftige Unterhaltung: -
* Kompensationswert reduziert auf 0,3439 ha aufgrund der teilweisen Lage im Beeinträchtigungskorridor der A3
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59
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Konflikt:
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Versiegelung landwirtschaftlicher Nutzflächen (Acker, Grünland) und Versiegelung, Überbauung, vorübergehende Inanspruchnahme und mittelbare Beeinträchtigung von reinen Offenlandbiotopen (Feuchtflächen, magere Altgrasfluren, Extensiv-Äcker);
Ausgleichsflächenbedarf „reines“ Offenland: 0,8043 ha
Versiegelung, Überbauung, vorübergehende Inanspruchnahme und mittelbare
Beeinträchtigung von Hecken- und Gehölzbiotopen im Offenland
Ausgleichsflächenbedarf Gehölzstrukturen: 1,9620 ha
Offenland- und Gehölz-Ausgleich
Streuobstwiese Mühlwiesen (N5)
Lage der Maßnahme Bei Heßdorf, nördlich des Simon-Rabl-Weges
Bau-km:
ca. Bau-km 370+500; Gemeinde Heßdorf / Gemarkung Heßdorf
Beschreibung / Zielsetzung:
⇒ Pflanzung einer Streuobstreihe
⇒ Schaffung von Extensivgrünland im Unterwuchs ohne Düngung (Extensivierung der vorhandenen Grünland-Nutzung)
♦ Ausgleich für den Verlust von Extensivgrünland, sonstigen Gras-/Krautfluren sowie Gehölzbeständen im Offenland
♦ Erhöhung des Lebensraumangebotes für Pflanzen- und Tiergemeinschaften extensiver Grünland-Standorte und Gehölzbiotope
♦ Schaffung extensiv genutzter Landschaftsstrukturen
♦ Pufferfunktion / Sichtschutz für den östlichen Siedlungsbereich von Heßdorf
Hinweise zur Unterhaltungspflege:
♦ Obstbaumpflege (2-maliger Erziehungsschnitt in den ersten 5 Jahren)
♦ Extensive Grünlandnutzung im Unterwuchs (Mahd 1-2-schürig; keine Düngung)
Durchführung der
Maßnahme:
zeitnah zum Autobahnausbau
liegenschaftliche Regelungen:
Flächen der öffentlichen Hand:
Künftiger Eigentümer: BRD
- ha
Grunderwerb:
Gmkg. Heßdorf FlNr. 139
Nutzungsänderung / -beschränkung:
0,1268 ha
- ha
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Künftige Unterhaltung: BRD
60
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Konflikt:
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Überbauung und mittelbare Beeinträchtigung von Wald mit naturnahen Elementen
und Bannwald im Bereich „Mönau“
Kompensationsbedarf Wald: 0,6547 ha
Wald-Ausgleich
Bannwald-Ausgleich Mönau (N6)
Lage der Maßnahme Aufzulassender Parkplatz Kleinauweiher
Bau-km:
ca. Bau-km 372+800; Stadt Erlangen / Gemarkungen Kosbach und Mönau
Beschreibung / Zielsetzung:
⇒
Auflassung der bisherigen Parkplatznutzung
⇒
Begründung eines standortheimischen Laubwaldes (Sukzession und Bepflanzung)
⇒
Waldmantelpflanzung, Waldsaum
♦
Erhöhung des Lebensraumangebotes für Wald- und Gehölz bewohnende Pflanzen- und Tiergemeinschaften
♦
Bannwald-Ausgleich und Vergrößerung des Waldflächenanteils
Hinweise zur Unterhaltungspflege:
♦
3 – bis 5jährige Mahd der Säume und extensive waldbauliche Pflege
Durchführung der
Maßnahme:
zeitnah zum Autobahnausbau
liegenschaftliche Regelungen:
Flächen der öffentlichen Hand:
Gmkg. Kosbach TF FlNr. 450
Gmkg. Mönau FlNr. 1676/2
Künftiger Eigentümer: BRD
0,0586 ha
0,1616 ha
Flächengröße gesamt
0,2202 ha
anrechenbar *
0,1245 ha
Grunderwerb:
- ha
Nutzungsänderung / -beschränkung:
- ha
Künftige Unterhaltung: BRD
* Kompensationswert reduziert auf 0,1245 ha aufgrund der teilweisen Lage im Beeinträchtigungskorridor der A3
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61
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Konflikt:
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Überbauung, vorübergehende Inanspruchnahme und mittelbare Beeinträchtigung
von Wald mit naturnahen Elementen und Versiegelung von sonstigem Wald
Kompensationsbedarf Wald : 0,6547 ha
Versiegelung, Überbauung, vorübergehende Inanspruchnahme und mittelbare
Beeinträchtigung von Hecken- und Gehölzbiotopen im Offenland
Ausgleichsflächenbedarf Gehölzstrukturen im Offenland: 1,9620 ha
Wald-/ Gehölzausgleich
Wald-Ausgleich Schleifwegäcker (N7)
Lage der Maßnahme Am Klosterwald westlich von Steudach im Nahbereich der Autobahn (Ostseite);
Bau-km:
Stadt Erlangen / Gemarkung Kosbach
Beschreibung / Zielsetzung:
⇒
Begründung eines standortheimischen Mischwaldes (Sukzession und Bepflanzung)
⇒
Waldmantelpflanzung, Waldsaum, Einzelgehölze
♦
Erhöhung des Lebensraumangebotes für Wald- und Gehölz bewohnende Pflanzen- und Tiergemeinschaften
♦
Wald- / Gehölzausgleich und Vergrößerung des Waldflächenanteils
♦
Schutzpflanzung für den Siedlungsbereich von Steudach östlich der Autobahn
Hinweise zur Unterhaltungspflege:
♦
extensive waldbauliche Pflege
♦
3- bis 5jährige Mahd der Säume
Durchführung der
Maßnahme:
zeitnah zum Autobahnausbau
liegenschaftliche Regelungen:
Flächen der öffentlichen Hand:
Gmkg. Kosbach TF FlNr. 770 *
Künftiger Eigentümer: BRD
0,8822 ha
Grunderwerb:
- ha
Nutzungsänderung / -beschränkung:
- ha
Künftige Unterhaltung: BRD
* im A3-Abschnitt nTRAurach – AK FÜ/ ER bereits planfestgestellte Wald-Ausgleichsfläche („Überhang“)
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
62
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Versiegelung, Überbauung, vorübergehende Inanspruchnahme und mittelbare
Beeinträchtigung von Offenlandbiotopen, Wald mit naturnahen Elementen, landwirtschaftlichen Flächen und Forst
Konflikt:
Maßnahme zur Wiedervernetzung
Grünbrücke Mönau (N8)
Lage der Maßnahme Bau-km 372+300; Stadt Erlangen / Gemarkung Mönau
Bau-km:
Beschreibung / Zielsetzung:
⇒ 50 m breite Grünbrücke für Arten der Wälder
⇒ Bodenauftrag und Pflanzung von Gehölzen / Sukzessionsentwicklung als Deckung für Wildtiere
⇒ Irritationsschutz
⇒ Durchführung eines Wildtier-Monitorings mit 4-6 Photofallen
♦ Aufhebung der Zerschneidungswirkung der Autobahn im Bereich der „Mönau“/ Wiedervernetzung
♦ Aufbau eines potenziellen Wildtier-Korridors z.B. für den Luchs
♦ Maßnahme zur Wiedervernetzung, auch für die A3-Nachbarabschnitte östlich Schlüsselfeld östlich Höchstadt Nord, östlich Höchstadt Nord – Klebheim, Erweiterung T+R Steigerwald
Hinweise zur Unterhaltungspflege:
♦ extensive waldbauliche Pflege (max. Gehölzhöhe ca. 15 m)
Durchführung der
Maßnahme:
zeitnah zum Autobahnausbau
liegenschaftliche Regelungen:
Flächen der öffentlichen Hand:
Künftiger Eigentümer: BRD
- ha
Grunderwerb:
- ha
Künftige Unterhaltung: BRD
Kompensationsanrechnung: 1,3805 ha
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
63
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
3.4.3 Ausgleichskonzept im Sinne des Artenschutzes
Das Ausgleichskonzept im Sinne des Artenschutzes beinhaltet zunächst die Durchführung
und Beachtung differenzierter Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (V1 bis V5 sowie
weitere allgemeine Maßnahmen; siehe Kap. 3.2). Hierzu gehören auch verschiedene
Schutzvorkehrungen (S1 bis S2; siehe Kap. 3.1).
Unter Beachtung der vorgenannten Maßnahmen sind für den Ausbauabschnitt nur für die
Zauneidechse und Laubfrosch eine artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht auszuschließen (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG).
Hinsichtlich des Laubfrosches greift jedoch die fachliche Ausnahmevoraussetzung nach § 45
Abs. 7 Satz 2 BNatSchG, so dass weitergehende Maßnahmen nicht erforderlich sind.
Für die Zauneidechse ist möglicherweise die Durchführung einer vorgezogenen CEFMaßnahme erforderlich (M1), die die Umsiedlung von eventuellen ZauneidechsenIndividuen in ein zu schaffendes Zauneidechsen-Biotop im Bereich der Ausgleichsfläche N1
umfasst.
Im Frühjahr und Sommer 2014 werden dazu parallel zum laufenden Planfeststellungsverfahren Zauneidechsen-Kartierungen an der Autobahnböschung der „Mönau“ sowie in zwei anderen Abschnittsbereichen (östlich Klebheim, östlich Heßdorf) durchgeführt.
In den Planfeststellungsunterlagen ist einstweilen ein zweigleisiges Vorgehen beschrieben.
Bei Vorliegen einer Eidechsenpopulation kommt die beschriebene CEF-Maßnahme mit dem
Absammeln der Tiere zum Tragen, bei Einzelindividuen wäre eine solche Maßnahme entbehrlich. Die fachliche Ausnahmevoraussetzung im Hinblick auf das Tötungs- und Verletzungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ist in beiden Fällen gegeben.
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
64
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
3.4.4 Maßnahmen zum Artenschutz
Eingriff in (potenzielle) Zauneidechsen-Habitate in autobahnnahen Bereichen
Konflikt:
Funktionserhaltende Maßnahme (CEF-Maßnahme)
Artenschutzmaßnahme Zauneidechse (M1)
Lage der Maßnahme (Potenzielle) Habitat-Bereiche:
Bau-km:
- Umfeld Grünbrücke Mönau: ca. Bau-km 372+300 beidseitig; Stadt Erlangen
und Landkreis ERH
- östlich Heßdorf: ca. Bau-km 370+300 bis 371+200 westseitig; Landkreis ERH
- östlich Klebheim: ca. Bau-km 366+000 bis 366+600 westseitig; Landkreis ERH
Zielfläche:
nördlich Niederlindach am Seefeldgraben ca. 500 m westlich der Autobahn;
Gemeinde Heßdorf / Gemarkung Hannberg
Beschreibung / Zielsetzung:
⇒ Absammeln von Zauneidechsen-Individuen während der warmen Jahreszeit; Durchführung als
CEF-Maßnahme vor Baubeginn
⇒ Verbringung in ein zu schaffendes Zauneidechsen-Biotop im Bereich der Ausgleichsmaßnahme
N1 nördlich Niederlindach („Reptilienmeiler“ mit Bruchsteinen, sandigen Eiablageplätzen und
Baumstubben bzw. Totholz als Sonnplatz; Lage im Nordosten der Ausgleichsfläche im Saumbereich am südlichen Gehölzrand)
♦ Die CEF-Maßnahme kommt zum Tragen, falls im Rahmen der Zauneidechsen-Kartierung 2014
eine Population der festgestellt wird.
Hinweise zur Unterhaltungspflege:
♦ Vermeidung eines Zuwachsens des neuen Zauneidechsen-Biotops durch selektive Einzelentbuschung bei Bedarf
Durchführung der
Maßnahme:
Als vorauslaufende CEF-Maßnahme vor dem Autobahnausbau bzw. dem Bau der
Grünbrücke
liegenschaftliche Regelungen:
Flächen der öffentlichen Hand:
Künftiger Eigentümer: BRD
- ha
Grunderwerb:
Erwerb der Kompensationsfläche N1 bereits im Rahmen der
Ausgleichsverpflichtung
Nutzungsänderung / -beschränkung:
- ha
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
Künftige Unterhaltung: BRD
65
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
4
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Waldrecht
Darstellung des betroffenen Waldes
Für das Ausbauvorhaben muss Wald im Sinne des Art. 2 BayWaldG gerodet werden. Die zur
Realisierung des Ausbauvorhabens notwendige Holzung umfasst zunächst 3,8497 ha im
trassennahen Bereich der bestehenden Autobahn, wobei 0,8530 ha als Flächen der bauzeitigen Inanspruchnahme im Wald mit Abschluss der eigentlichen Baumaßnahme wieder zu
Wald renaturiert werden können. Nach Waldrecht ist demnach eine Fläche von 2,9967 ha als
Rodung anzusprechen. Hinzu kommt noch eine Flächenansatz von 0,2000 ha für die teilweise Inanspruchnahme einer ICE-Ersatz-Aufforstungsfläche südwestlich Röhrach (geplantes
ASB und RHB). Der Bannwald-Anteil an der Rodungsfläche beträgt ca. 0,0418 ha („Mönau“).
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern legt als Ziel fest, „große zusammenhängende
Waldflächen“ zu erhalten (B I 2.2.6.4). „Dem Erhalt der Flächensubstanz des Waldes kommt
besondere Bedeutung zu. Dies gilt insbesondere in den Verdichtungsräumen und siedlungsnahen Bereichen“ (B IV 4.1). „Der dauerhaften Erhaltung und - wo erforderlich - Stärkung der
Nutz-, Schutz-, Sozial- und Lebensraumfunktionen des Waldes in ihrer Gesamtheit und ihrer
jeweiligen Gewichtung kommt besondere Bedeutung zu.“ (B IV 4.3).
Gemäß des Regionalplanes der Industrieregion Mittelfranken (7) ist anzustreben, […] größere zusammenhängende und noch weitgehend geschlossene Waldgebiete vor weiteren Zerschneidungen durch Infrastruktureinrichtungen […] zu bewahren. (B IV 4.1). Mit dem bestandsorientiertem Ausbau der A 3 wird diesem Grundsatz Rechnung getragen.
Gemäß Waldfunktionsplan sind die Wälder entlang der Trasse mit verschiedenen Waldfunktionen belegt (siehe Kap. 1.3, Abschnitt „Waldfunktionsplan“ und unten stehende Aufstellung). Das öffentliche Interesse an der Erhaltung zusammenhängender Waldflächen bezieht
sich auf Waldbestände im Landkreis Erlangen-Höchstadt im Allgemeinen. Im Besonderen gilt
das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Waldes durch die im Waldfunktionsplan dargestellten Waldfunktionen. Dem gegenüber steht das öffentliche Interesse am Ausbau der
Autobahn, sodass die Erlaubnis zur Änderung der Nutzungsart (Rodung), ggf. unter Auflagen, erteilt werden kann.
Auswirkungen der Rodung auf den Wald
Auf Grund einer weitreichenden Eingriffsminimierung im Bereich des Waldgebietes der
„Mönau“ können Eingriffe in diesen mit zahlreichen Funktionen belegten Waldbestand fast
vollständig vermieden werden. Die vergleichsweise stärksten Eingriffe entstehen am Beginn
der Ausbaustrecke (Konfliktabschnitt K1). Durch den 11m-Achsversatz (aus dem nördlichen
Nachbarabschnitt begründet) kommt es hier auf der Westseite zu den eigentlichen Waldverlusten. Betroffen sind vor allem Bestände mit lokalen Funktionen für den Klimaschutz, Lärmschutz und Immissionsschutz. Auch im Bereich des „Käferhölzleins“ und der „Grünau“ (Konfliktabschnitt K2) sind abschnittsweise schmale Randzonen der unmittelbar angrenzenden
Waldbestände betroffen.
Insgesamt reichen die Waldverluste jedoch meist nur wenige Meter in die Tiefe und sind so
gering, dass die Waldfunktionen grundsätzlich aufrechterhalten werden. Das Ausbauvorhaben befindet sich zudem in einem Bereich, der noch als relativ waldreich eingestuft werden
kann.
In der nachfolgenden Übersicht werden die betroffenen Waldfunktionen abschnittsbezogen
dargestellt:
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
66
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
K
K1
K2
K3
K4
K5
Gebietskulisse Waldfunktionen
(gemäß WFK und RP);
besondere Bedeutung
- Klimaschutz, Lärmschutz, Immissionsschutz, lokal (außer
Ostseite nördl. GVS KlebheimRöttenbach)
- Lebensraum, Landschaftsbild,
historisch wertvoller Waldbestand (nur Ostseite nördl. GVS
Klebheim-Röttenbach)
- Klimaschutz, Lärmschutz, Immissionsschutz, lokal
- Erholung, Intensitätsstufe II
- Klimaschutz, regional (nur Ostseite)
- Wasserschutzgebiet
- Landschaftsschutzgebiet
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Rodung
(ha)
Vorüberg.
Inaspruch.
(ha)
0,9225
-
0,1901
0,1164
0,1092
0,0385
0,2627
0,0101
0,1348
0,0841
0,5772
-
0,4580
-
0,2898
-
0,0106
0,0266
0,0285
0,1683
0,0133
0,4090
-
-
Summe
0,0418
2,9549
2,9967
-0,8990
0,2000
0,5773
0,2757
0,8530
Summe der Rodung:
2,2977
Schutz-Funktionen
betroffener Waldflächen
Westseite:
Bau-km 365+800 – 366+300
(Klima, Lärm, Immission lokal)
Bau-km 367+200 – 367+500
(Klima, Lärm, Immission lokal)
Ostseite:
Bau-km 366+300 – 366+400
(ohne Funktionen)
Bau-km 367+300 – 367+500
(ohne Funktionen)
Bau-km 368+000 – 368+500
(Klima, Lärm, Immission lokal)
Westseite:
Bau-km 368+600 – 369+800
(Klima, Lärm, Immission lokal; Wasser)
Ostseite:
Bau-km 368+600 – 368+700 (RHB)
(Klima, Lärm, Immission lokal; Klima
regional; Wasser)
Bau-km 369+200 – 370+200
(Klima, Lärm, Immission lokal; Klima,
regional; Wasser; Landschaft)
- Klimaschutz, Lärmschutz, Immissionsschutz, lokal (nur Waldinseln Westseite)
- Klimaschutz, regional (nur Nordrand „Mönau“)
- Erholung, Intensitätsstufe I (nur
Nordrand „Mönau“)
- Erholung, Intensitätsstufe II
(Waldinseln beidseitig)
- Lebensraum, Landschaftsbild,
historisch wertvoller Waldbestand (nur Nordrand „Mönau“)
- Landschafsschutzgebiet (nur
Teilfl. Nordrand „Mönau“)
Ostseite:
Bau-km 371+300 – 371+400
(Klima, regional; Landschaft)
- Erholung, Intensitätsstufe I
(Ostseite)
- Erholung, Intensitätsstufe II
(Westseite)
- Klimaschutz, regional
- Bodenschutz (nur Teilfl. Westseite)
- Landschafsschutzgebiet
- Bannwald
Westseite:
Bau-km 371+800 – 372+800
(Klima regional; Landschaft; Bannwald)
Ostseite:
Bau-km 371+800 – 372+800
(Klima, regional; Landschaft; Bannwald)
- Klimaschutz, Lärmschutz, Immissionsschutz, lokal (nur Waldinseln Ostseite)
- Landschaftsschutzgebiet
-
Bannwald
sonstiger Wald
30%-Abzug bei sonstiger Wald
Ersatzaufforstungsfläche ICE in K2
(für Grünbrücke Mönau)
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
67
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Schutz des Waldbestandes und waldrechtlicher Waldausgleich
Wald wird nur im unbedingt notwendigen Umfang in Anspruch genommen. Die vorübergehend in Anspruch zu nehmenden Waldflächen (0,8530 ha) werden nach Beendigung der
Baumaßnahme wieder zu Wald renaturiert. An das Baufeld angrenzende, besonders schützenswerte und gefährdete Waldbestände werden bauzeitlich mit Biotop-Schutzzäunen gesichert. Davon unberührt bleibt - auch während der Bauzeit - die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung von Zu- und Abfahrten zur Waldbewirtschaftung.
Durch die 30%-Zuordnung von Ausgleichsbedarf auf die Grünbrücke „Mönau“ als „Maßnahme zur Wiedervernetzung“ ergibt sich ein waldrechtlicher Aufforstungsbedarf von
2,2977 ha.
Zur Erfüllung der Vorgaben hinsichtlich der Erhaltung des Waldes werden die in den Unterlagen dargestellten Aufforstungen mit einer Größe von 2,3125 ha geschaffen (Teilflächen
über Sukzession). Das Walddefizit ist somit vollständig ausgeglichen.
Bezeichnung
Wald-Ausgleich
Größe
N2
„Wald-Ausgleich Grünau-Ost“
0,2485 ha
N3
„Wald-Ausgleich Grünau-West“
0,9616 ha
N6
„Bannwald-Ausgleich Mönau“
0,2202 ha
N7
„Wald-Ausgleich Schleifwegäcker“
0,8822 ha
Summe:
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
2,3125 ha
68
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Quellenverzeichnis und ausgewertete Unterlagen
Planungsverband Industrieregion Mittelfranken: Regionalplan Industrieregion Mittelfranken (7) einschließlich Fortschreibungen
Bayerisches Landesamt für Vermessung und Geoinformation: Geologische und Topographische Karten, Blätter 6331 und 6431
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: Internetplattform BayernViewer Denkmal
http://www.geodaten.bayern.de/tomcat_files/denkmal_start.html
Bayerisches Landesamt für Umwelt: Amtliche Biotopkartierung und Artenschutzkartierung Bayern
(Landkreis Erlangen – Höchstadt und Stadt Erlangen).
Bayerisches Landesamt für Umwelt: Internetplattform Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete
Bayerisches Landesamt für Umwelt: Internetplattform GeoFachdatenAtlas (Bodeninformationssystem
Bayern)
Bayerisches Landesamt für Umwelt: Konzept zur Erhaltung und Wiederherstellung von bedeutsamen
Wildtierkorridoren an Bundesfernstraßen in Bayern, 2008
Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen: Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern, Landkreis Erlangen – Höchstadt, 2001
Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen: Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern, Stadt Erlangen, 1992
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie: Landesentwicklungsprogramm Bayern, Stand 2006.
Bayer. Forstverwaltung und Bayer. Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft: Waldfunktionskarte für
die Landkreis Erlangen-Höchstadt und Fürth, Stand 2011
Seibert, P: Übersichtskarte der natürlichen Vegetationsgebiete von Bayern 1 : 50.000 mit Erläuterungen. Schr. Reihe Vegetationskunde 3. Bad Godesberg 1968.
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
69
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Anlage 1: Flächenübersicht
1. Gesamtflächenbedarf für ausgebaute A 3
Autobahn inkl. Autobahnbegleitgrün und sonstige Nebenflächen
(v.a. Absetz- und Regenrückhaltebecken)
bisheriger Flächenbedarf der Autobahn
57,87 ha
davon für versiegelte Flächen
bisher versiegelte Fläche
Netto-Neuversiegelung:
67,36 ha
25,68 ha
20,74 ha
4,94 ha
davon für Autobahnbegleitgrün, sonst. Nebenflächen
bisher Autobahnbegleitgrün, sonst. Nebenflächen
41,68 ha
33,31 ha
2. Flächenbedarf für Ausgleichsmaßnahmen
(Größe der Ausgleichsflächen)
3. gesamter Flächenbedarf für das Ausbauvorhaben einschließlich aller Nebenflächen und Ausgleichsmaßnahmen
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
3,95 ha
71,31 ha
1
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Konfliktbereich
betroffener Bestand
Eingriff
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Anlage 2: Tabellarische Gegenüberstellung Eingriff – Ausgleich und Ersatz
ausnicht ausgleichbar gleichbar
ha
ha
Grundsatz
Faktor
Nr.
Ausgleich
Bedarf
ha
Ersatz
Bedarf
ha
Maßnahme
zugeordnete
Größe ha
Konfliktbereich K1 km 365+800 – 368+595
Landwirtschaftliche Nutzfläche
0,3523
0,0941
3.1
3.3
0,3
1,0
0,1057
0,0941
N1 Ausgleich reine Offenlandflächen
„Biotopkomplex am Seefeldgraben“
(anrechenbare Ges.fläche 1,1092 ha)
0,0293
0,0117
0,0121
0,0054
1.2/1.4
4
5.1
1,0
0,2
0,5
0,0117
0,0025
0,0027
N4 Ausgleich reine Offenlandflächen
„Extensivacker-Biotop Mühlwiesen“
(anrechenbare Ges.fläche 0,3439 ha)
0,3439
0,1052
1.1/1.4
0,5
0,0526
Versiegelung/Überbauung ohne Vorbelastung
Überbauung bei Vorbelastung
Mittelbare Beeinträchtigung
Großseggenriede a.d. Verl.-Zone (GG)
0,0515
0,0687
0,0988
1.1
1.1/1.4
5.1
1,0
0,5
0,5
0,0515
0,0344
0,0494
Versiegelung/Überbauung bei Vorbelastung
Vorübergehende Inanspruchnahme bei Vorbelastung
Mittelbare Beeinträchtigung
Nasswiesen (GN)
Versiegelung/Überbauung bei Vorbelastung
Mittelbare Beeinträchtigung
Verlust Biotopwert bei Vorbelastung
Landröhrichte (GR)
Versiegelung/Überbauung ohne Vorbelastung
Versiegelung/Überbauung bei Vorbelastung
Vorübergehende Inanspruchnahme bei Vorbelastung
Mittelbare Beeinträchtigung
Großseggenriede der Verl.-Zone (VC)
Überbauung bei Vorbelastung
Vorübergehende Inanspruchnahme bei Vorbelastung
Mittelbare Beeinträchtigung
0,1067
0,0060
0,0154
1.2/1.4
4
5.1
0,9
0,1
0,5
0,0960
0,0006
0,0077
0,0478
0,0431
0,0172
1.1/1.4
5.1
2
0,5
0,5
0,5
0,0239
0,0216
0,0086
0,0028
0,1228
0,0318
0,0030
1.2
1.2/1.4
4
5.1
1,4
0,9
0,1
0,5
0,0039
0,1105
0,0032
0,0015
0,0015
0,0039
0,0027
1.2/1.4
4
5.1
1,0
0,1
0,5
0,0015
0,0004
0,0014
Versiegelung
Versiegelung
Natürl. u. naturnahe Fließgewässer (FW)
Überbauung bei Vorbelastung
Vorübergehende Inanspruchnahme bei Vorbelastung
Mittelbare Beeinträchtigung
Magere Altgrasbestände (GB)
Versiegelung/Überbauung bei Vorbelastung
Artenreiches Extensivgrünland (GE)
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
2
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Konfliktbereich
betroffener Bestand
Eingriff
Großröhrichte (VH)
Versiegelung/Überbauung bei Vorbelastung
Vorübergehende Inanspruchnahme bei Vorbelastung
Mittelbare Beeinträchtigung
Hecken, naturnah (WH)
Versiegelung/Überbauung ohne Vorbelastung
Versiegelung/Überbauung bei Vorbelastung
Vorübergehende Inanspruchnahme
Vorübergehende Inanspruchnahme bei Vorbelastung
Mittelbare Beeinträchtigung
Gewässer-Begleitgehölze (WN)
Versiegelung/Überbauung ohne Vorbelastung
Versiegelung/Überbauung bei Vorbelastung
Verlust Biotopwert bei Vorbelastung
Vorübergehende Inanspruchnahme bei Vorbelastung
Feldgehölze (WO)
Versiegelung/Überbauung ohne Vorbelastung
Versiegelung/Überbauung bei Vorbelastung
Vorübergehende Inanspruchnahme
Vorübergehende Inanspruchnahme bei Vorbelastung
Forstlich geprägter Wald (Nadel/Misch/Laub)
Versiegelung
Entsiegelung und Entlastung
Entsiegelung
Entlastung
Zwischensumme K 1 Wald
Zwischensumme K1 Gehölzstrukturen Offenland
Zwischensumme K1 „reine“ Offenlandflächen
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Anlage 2: Tabellarische Gegenüberstellung Eingriff – Ausgleich und Ersatz
ausnicht ausgleichbar gleichbar
ha
ha
Grundsatz
Faktor
Nr.
Ausgleich
Bedarf
ha
0,0346
0,0430
0,0615
1.2/1.4
4
5.1
1,0
0,1
0,5
0,0346
0,0043
0,0308
0,2502
0,7384
0,0559
0,0892
0,0025
1.2
1.2/1.4
4
4
5.1
1,5
1,0
0,5
0,2
0,5
0,3753
0,7384
0,0280
0,0178
0,0013
0,0061
0,0076
0,0048
0,0030
1.2
1.2/1.4
2
4
1,5
1,0
1,0
0,2
0,0092
0,0076
0,0048
0,0006
0,0023
0,0718
0,0045
0,0283
1.2
1.2/1.4
4
4
1,5
1,0
0,5
0,2
0,0035
0,0718
0,0023
0,0057
0,0457
3.2
1,0
0,0457
1,9467
0,0203
3
5.2
0,3
0,5
Ersatz
Bedarf
ha
Maßnahme
zugeordnete
Größe ha
N3 Ausgleich Gehölzstrukturen Offenland
„Wald-Ausgleich Grünau-West“
(anrechenbare Ges.fläche 0,8499 ha) 0,6258
N3 Ausgleich Wald
„Wald-Ausgleich Grünau-West“
(anrechenbare Ges.fläche 0,8499 ha)
0,0320
-0,5840
-0,0102
0,0457
0,8941
0,5331
3
30%-Anteil Grünbrücke „Mönau“ N8
aus Waldbedarf
0,0137
aus Ausgl. Gehölzstrukturen Offenland 0,2682
aus Ausgl. „reine“ Offenlandflächen
0,1599
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Konfliktbereich
betroffener Bestand
Eingriff
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Anlage 2: Tabellarische Gegenüberstellung Eingriff – Ausgleich und Ersatz
ausnicht ausgleichbar gleichbar
ha
ha
Grundsatz
Faktor
Nr.
Ausgleich
Bedarf
ha
Ersatz
Bedarf
ha
Maßnahme
zugeordnete
Größe ha
Konfliktbereich K2 km 368+595 – 370+190
Landwirtschaftliche Nutzfläche
Versiegelung
Magere Altgrasbestände (GB)
Versiegelung/Überbauung bei Vorbelastung
Großseggenriede a.d. Verl.-Zone (GG)
Versiegelung/Überbauung bei Vorbelastung
Vorübergehende Inanspruchnahme bei Vorbelastung
Nasse Hochstaudenfluren (GH)
Mittelbare Beeinträchtigung
Vorübergehende Inanspruchnahme bei Vorbelastung
Mittelbare Beeinträchtigung
Nasswiesen (GN)
Überbauung bei Vorbelastung
Landröhrichte (GR)
Überbauung ohne Vorbelastung
Überbauung bei Vorbelastung
Großseggenriede der Verl.-Zone (VC)
Überbauung bei Vorbelastung
Hecken, naturnah (WH)
Versiegelung/Überbauung bei Vorbelastung
Vorübergehende Inanspruchnahme bei Vorbelastung
Feldgehölze (WO)
Versiegelung/Überbauung bei Vorbelastung
Mittelbare Beeinträchtigung
Laubwälder, bodensauer (WL)
Überbauung bei Vorbelastung
Mittelbare Beeinträchtigung
Laubwälder, mesophil (WM)
Überbauung bei Vorbelastung
Mittelbare Beeinträchtigung
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
0,4108
3.1
0,3
0,1232
0,0393
1.1/1.4
0,5
0,0197
0,1691
0,0104
1.2/1.4
4
0,9
0,1
0,1522
0,0010
0,0039
0,0022
0,0006
5.1
4
5.1
0,5
0,1
0,5
0,0020
0,0002
0,0003
0,0084
1.1/1.4
0,5
0,0042
0,0695
0,0140
1.2
1.2/1.4
1,4
0,9
0,0973
0,0126
0,0091
1.2/1.4
1,0
0,0091
0,0601
0,0197
1.2/1.4
4
1,0
0,2
0,0601
0,0039
0,3443
0,0032
1.2/1.4
5.1
1,0
0,5
0,3443
0,0016
0,0109
0,0153
1.2/1.4
5.1
1,0
0,5
0,0109
0,0077
0,0058
0,0059
1.2/1.4
5.1
1,0
0,5
0,0058
0,0030
4
N1 Ausgleich reine Offenlandflächen
„Biotopkomplex am Seefeldgraben“
(anrechenbare Ges.fläche 1,1092 ha) 0,1977
N3 Ausgleich Gehölzstrukturen Offenland
„Wald-Ausgleich Grünau-West“
(anrechenbare Ges.fläche 0,8499 ha) 0,1921
N6 Ausgleich Wald
„Bannwald-Ausgleich Mönau“
(anrechenbare Ges.fläche 0,1245 ha)
0,0926
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Konfliktbereich
betroffener Bestand
Eingriff
Sumpfwälder (WQ)
Überbauung bei Vorbelastung
Forstlich geprägter Wald (Nadel/Misch/Laub)
Versiegelung
Ersatzaufforstungsfläche ICE
Anlage ASB / RHB
Entsiegelung und Entlastung
Entsiegelung
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Anlage 2: Tabellarische Gegenüberstellung Eingriff – Ausgleich und Ersatz
ausnicht ausgleichbar gleichbar
ha
ha
0,1225
Grundsatz
Faktor
Nr.
Ausgleich
Bedarf
ha
Maßnahme
zugeordnete
Größe ha
N7 Ausgleich / Ersatz Wald
0,2450 „Wald-Ausgleich Schleifwegäcker“
(anrechenbare Ges.fläche 0,8822 ha) 0,2982
1.3/1.4
2,0
0,2859
3.2
1,0
0,2859
0,1600
-
1,0
0,1600
0,9163
3
0,3
-0,2749
Zwischensumme K2 Wald
Zwischensumme K2 Gehölzstrukturen Offenland
Zwischensumme K2 Reine Offenlandflächen
Ersatzaufforstungsfläche ICE
Ersatz
Bedarf
ha
0,3133
0,2744
0,2824
0,2000
N7 Ausgleich Ersatzaufforstungsfläche ICE
„Wald-Ausgleich Schleifwegäcker“
(anrechenbare Ges.fläche 0,8822 ha) 0,2000
30%-Anteil Grünbrücke „Mönau“ N8
0,2450 aus Ausgleich / Ersatz Wald
0,1675
aus Ausgl. Gehölzstrukturen Offenland 0,0823
aus Ausgl. reine Offenlandflächen
0,0847
(kein Grünbrücken-Abzug)
Konfliktbereich K3 km 370+190 – 371+365
Landwirtschaftliche Nutzfläche
Versiegelung
Natürl. u. naturnahe Fließgewässer (FW)
Überbauung bei Vorbelastung
Vorübergehende Inanspruchnahme bei Vorbelastung
Mittelbare Beeinträchtigung
Artenreiches Extensivgrünland (GE)
Überbauung bei Vorbelastung
Großseggenriede a.d. Verl.-Zone (GG)
Überbauung bei Vorbelastung
Vorübergehende Inanspruchnahme bei Vorbelastung
Nasswiesen (GN)
Überbauung ohne Vorbelastung
Überbauung bei Vorbelastung
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
0,4228
3.1
0,3
0,1268
0,0023
0,0016
0,0006
1.2/1.4
4
5.1
1,0
0,2
0,5
0,0023
0,0003
0,0003
0,0303
1.1/1.4
0,5
0,0152
0,0281
0,0351
1.2/1.4
4
0,9
0,1
0,0253
0,0035
0,0309
0,0107
1.1
1.1/1.4
1,0
0,5
0,0309
0,0054
5
N1 Ausgleich reine Offenlandflächen
„Biotopkomplex am Seefeldgraben“
(anrechenbare Ges.fläche 1,1092 ha) 0,1364
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Konfliktbereich
betroffener Bestand
Eingriff
Hecken, naturnah (WH)
Versiegelung/Überbauung bei Vorbelastung
Vorübergehende Inanspruchnahme bei Vorbelastung
Verlust Biotopwert bei Vorbelastung
Initiale Gebüsche (WI)
Überbauung bei Vorbelastung
Feldgehölze (WO)
Überbauung bei Vorbelastung
Vorübergehende Inanspruchnahme bei Vorbelastung
Gewässer-Begleitgehölze (WN)
Überbauung bei Vorbelastung
Vorübergehende Inanspruchnahme bei Vorbelastung
Verlust Biotopwert bei Vorbelastung
Gebüsche, naturnah (WX)
Mittelbare Beeinträchtigung
Sumpfwälder (WQ)
Überbauung bei Vorbelastung
Vorübergehende Inanspruchnahme bei Vorbelastung
Mittelbare Beeinträchtigung
Entsiegelung und Entlastung
Entsiegelung
Entlastung
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Anlage 2: Tabellarische Gegenüberstellung Eingriff – Ausgleich und Ersatz
ausnicht ausgleichbar gleichbar
ha
ha
Grundsatz
Faktor
Nr.
Ausgleich
Bedarf
ha
0,6526
0,1072
0,0211
1.2/1.4
4
2
1,0
0,2
1,0
0,6526
0,0214
0,0211
0,0702
1.1/1.4
0,5
0,0351
0,0626
0,0004
1.2/1.4
4
1,0
0,2
0,0626
0,0001
0,0075
0,0009
0,0009
1.2/1.4
4
2
1,0
0,2
1,0
0,0075
0,0002
0,0009
0,0075
5.1
0,5
0,0038
1.3/1.4
4
5.1
2,0
0,5
0,5
3
5.2
0,3
0,5
0,0029
0,0259
0,0137
0,2364
0,0077
Zwischensumme K3 Wald
Zwischensumme K3 Gehölzstrukturen Offenland
Zwischensumme K3 Reine Offenlandflächen
Ersatz
Bedarf
ha
Maßnahme
zugeordnete
Größe ha
N2 Ausgleich Gehölzstrukturen Offenland
„Wald-Ausgleich Grünau-Ost“
(anrechenbare Ges.fläche 0,1376 ha) 0,1376
N5 Ausgleich Gehölzstrukturen Offenland
„Streuobstwiese Mühlwiesen“
(anrechenbare Ges.fläche 0,1268 ha) 0,1268
N7 Ausgleich Gehölzstrukturen Offenland
„Wald-Ausgleich Schleifwegäcker“
(anrechenbare Ges.fläche 0,8822 ha) 0,2588
N6 Ausgleich / Ersatz Wald
0,0058 „Bannwald-Ausgleich Mönau“
0,0130 (anrechenbare Ges.fläche 0,1245 ha)
0,0069
0,0180
-0,0690
-0,0039
0,7475
0,1949
30%-Anteil Grünbrücke „Mönau“ N8
0,0257 aus Ersatz Wald
0,0077
aus Ausgl. Gehölzstrukturen Offenland 0,2243
aus Ausgl. reine Offenlandflächen
0,0585
0,0018
0,0095
N1 Ausgleich reine Offenlandflächen
„Biotopkomplex am Seefeldgraben“
(anrechenbare Ges.fläche 1,1092 ha) 0,0003
Konfliktbereich K4 km 371+365 – 372+770
Großseggenried a.d. Verl.-Zone (GG)
Vorübergehende Inanspruchnahme bei Vorbelastung
Verlust Biotopwert bei Vorbelastung
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
0,0178
0,0106
4
2
0,1
0,9
6
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Konfliktbereich
betroffener Bestand
Eingriff
Hecken, naturnah (WH)
Versiegelung/Überbauung bei Vorbelastung
Laubwälder, mesophil (WM)
Überbauung bei Vorbelastung
Mittelbare Beeinträchtigung
Entsiegelung und Entlastung
Entsiegelung
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Anlage 2: Tabellarische Gegenüberstellung Eingriff – Ausgleich und Ersatz
ausnicht ausgleichbar gleichbar
ha
ha
Grundsatz
Faktor
Nr.
Ausgleich
Bedarf
ha
0,0174
1.2/1.4
1,0
0,0174
0,0153
0,0091
1.2/1.4
5.1
1,0
0,5
0,0153
0,0046
0,0917
3
0,3
-0,0275
Zwischensumme K4 Wald
Zwischensumme K4 Gehölzstrukturen Offenland
Zwischensumme K4 Reine Offenlandflächen
0,0199
0,0007
0,0005
Ersatz
Bedarf
ha
Maßnahme
zugeordnete
Größe ha
N7 Ausgleich Gehölzstrukturen Offenland
„Wald-Ausgleich Schleifwegäcker“
(anrechenbare Ges.fläche 0,8822 ha) 0,0005
N6 Ausgleich Wald (Bannwald)
„Bannwald-Ausgleich Mönau“
(anrechenbare Ges.fläche 0,1245 ha) 0,0139
30%-Anteil Grünbrücke „Mönau“ N8
aus Waldbedarf
0,0060
aus Ausgl. Gehölzstrukturen Offenland 0,0002
aus Ausgl. reine Offenlandflächen
0,0002
Konfliktabschnitt K5 km 372+770 – 373+685
Landwirtschaftl. Nutzfläche
Versiegelung
Natürliche u. naturnahe Fließgewässer (FW)
Versiegelung/Überbauung bei Vorbelastung
Vorübergehende Inanspruchnahme bei Vorbelastung
Mittelbare Beeinträchtigung
Landröhrichte (GR)
Versiegelung/Überbauung bei Vorbelastung
Vorübergehende Inanspruchnahme bei Vorbelastung
Großröhrichte (VH)
Versiegelung/Überbauung ohne Vorbelastung
Versiegelung/Überbauung bei Vorbelastung
Vorübergehende Inanspruchnahme bei Vorbelastung
Mittelbare Beeinträchtigung
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
0,1886
3.1
0,3
0,0566
0,0286
0,0098
0,0012
1.2/1.4
4
5.1
1,0
0,2
0,5
0,0286
0,0020
0,0006
0,0252
0,0010
1.2/1.4
4
0,9
0,1
0,0227
0,0001
0,0130
0,0154
0,0026
0,0007
1.2
1.2/1.4
4
5.1
1,5
1,0
0,1
0,5
0,0195
0,0154
0,0003
0,0004
7
N1 Ausgleich reine Offenlandflächen
„Biotopkomplex am Seefeldgraben“
(anrechenbare Ges.fläche 1,1092 ha) 0,0967
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Konfliktbereich
betroffener Bestand
Eingriff
Hecken, naturnah (WH)
Versiegelung/Überbauung ohne Vorbelastung
Versiegelung/Überbauung bei Vorbelastung
Vorübergehende Inanspruchnahme
Vorübergehende Inanspruchnahme bei Vorbelastung
Mittelbare Beeinträchtigung
Gewässer-Begleitgehölze (WN)
Vorübergehende Inanspruchnahme bei Vorbelastung
Mittelbare Beeinträchtigung
Feldgehölze (WO)
Überbauung bei Vorbelastung
Vorübergehende Inanspruchnahme bei Vorbelastung
Gebüsche, naturnah (WX)
Überbauung ohne Vorbelastung
Vorübergehende Inanspruchnahme
Entsiegelung und Entlastung
Entsiegelung
Zwischensumme K5 Wald
Zwischensumme K5 Gehölzstrukturen Offenland
Zwischensumme K5 Reine Offenlandflächen
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Anlage 2: Tabellarische Gegenüberstellung Eingriff – Ausgleich und Ersatz
ausnicht ausgleichbar gleichbar
ha
ha
Grundsatz
Faktor
Nr.
Ausgleich
Bedarf
ha
0,2133
0,4644
0,0663
0,0254
0,0120
1.2
1.2/1.4
4
4
5.1
1,5
1,0
0,5
0,2
0,5
0,3200
0,4644
0,0332
0,0051
0,0060
0,0129
0,0016
4
5.1
0,2
0,5
0,0026
0,0008
0,0736
0,0692
1.2/1.4
4
1,0
0,2
0,0736
0,0138
0,0063
0,0294
1.2
4
1,4
0,3
0,0088
0,0088
0,1966
3
0,3
-0,0590
0,8861
0,1382
8
Ersatz
Bedarf
ha
Maßnahme
zugeordnete
Größe ha
N1 Ausgleich Gehölzstrukturen Offenland
„Biotopkomplex am Seefeldgraben“
(anrechenbare Ges.fläche 1,1092 ha) 0,4957
N7 Ausgleich Gehölzstrukturen Offenland
„Wald-Ausgleich Schleifwegäcker“
(anrechenbare Ges.fläche 0,8822 ha) 0,1247
30%-Anteil Grünbrücke „Mönau“ N8
aus Ausgl. Gehölzstrukturen Offenland 0,2658
aus Ausgl. reine Offenlandflächen
0,0415
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
ausnicht ausgleichbar gleichbar
ha
ha
Konfliktbereich
betroffener Bestand
Eingriff
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Anlage 2: Tabellarische Gegenüberstellung Eingriff – Ausgleich und Ersatz
Grundsatz
Faktor
Nr.
Ausgleich
Bedarf
ha
Ersatz
Bedarf
ha
Maßnahme
zugeordnete
Größe ha
K1 - K5 Wald
Ersatzaufforstungsfläche ICE
0,3789
0,2000
0,2707 Anteil Grünbrücke
N3 Wald-Ausgleich Grünau-West (atlg.)
N6 Bannwald-Ausgleich Mönau
N7 Wald-Ausgleich Schleifwegäcker (atlg.)
0,1949
0,0320
0,1245
0,4982
K1 – K5 Gehölzstrukturen im Offenland
2,8028
Anteil Grünbrücke
N1 Biotopkomplex Seefeldgraben (atlg.)
N2 Wald-Ausgleich Grünau-Ost
N3 Wald-Ausgleich Grünau-West (atlg.)
N5 Streuobstwiese Mühlwiesen
N7 Wald-Ausgleich Schleifwegäcker (atlg.)
0,8408
0,4957
0,1376
0,8179
0,1268
0,3840
K1 – K5 Reine Offenlandflächen
1,1491
Anteil Grünbrücke
N1 Biotopkomplex Seefeldgraben (atlg.)
N4 Extensivacker-Biotop Mühlwiesen
0,3448
0,4604
0,3439
Anteil Grünbrücke gesamt
Ausgleich / Ersatz Wald gesamt
Ausgleich Gehölzstrukturen Offenland gesamt
Ausgleich reine Offenlandflächen gesamt
1,3805
0,6547
1,9620
0,8043
Zwischensumme Ausgleich / Ersatz
incl. Anteil Grünbrücke
Überhang (N1)
4,8015
0,1531
GESAMTSUMME
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
4,8015
Gesamtsumme anrechenbare
Ausgleichs / Ersatzflächen
incl. Grünbrücke „Mönau“ (N8)
9
4,9546
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
BiotopNr. Bezeichnung
Teilfläche Biotoptyp(en)
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Anlage 3: Eigenkartierte Biotope
Beschreibung
Begleitflächen Autobahn (beidseitig)
B10
WO
(+Einzelgehölze)
Naturnahe, laubholzdominierte Baumhecke / Feldgehölz im Randbereich des
Autobahn-Parkplatzes bei Klebheim; östlich des Gehölzes sind auf dem Parkplatzbereich 15 Alteichen vorgelagert (Alter ca. 80-180 Jahre)
B11, 12,
13, 14, 15,
16, 17, 18,
21, 27, 30,
31, 34, 45,
46, 50, 54,
58, 62, 68,
69, 70, 71,
72, 77, 78,
80, 86, 88,
93, 94, 95,
96
WH
Meist zweistufig aufgebaute Hecken (v.a. Eiche, Hainbuche) westlich entlang
der Autobahn, Teilflächen vgl. BK 6331-0359
B38, 43,
47, 79
GG, GN
Stellenweise ruderalisierte Seggen- / Binsenbestände in quellfeuchten Abschnitten der Autobahnböschung;
Flächen größtenteils nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
B52
GB
Magere Gras-/Krautflur an westexponiertem Heckensaum im Bereich der Anschlussstelle Erlangen-West
B55, 123
WO
Waldreste (Kiefern-Mischbestand) mit umgebenden Strauchpflanzungen im
Bereich der Anschlussstelle Erlangen-West
B97, 102,
103, 107,
112, 113,
116, 117,
118, 120,
140, 143,
144, 145,
146, 155,
156, 169
WH
Meist zweistufig aufgebaute Hecken (v.a. Eiche, Hainbuche) östlich entlang
der Autobahn, Teilflächen vgl. BK 6331-0359
B121, 122
GG
Stellenweise ruderalisierte Seggen- / Binsenbestände in quellfeuchten Abschnitten der Autobahnböschung;
Flächen größtenteils nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
B147
GB
Magere Gras-/Krautflur auf der Ostseite der Autobahn nordwestlich Röhrach
B165
GG
Stellenweise ruderalisierte Seggen- / Binsenbestände in quellfeuchten Abschnitten der Autobahnböschung;
Flächen größtenteils nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
Ostseite Autobahn in einem Korridor von ca. 100 m
B1
WL
Kleinflächiger Laubwaldbestand mit Eichendominanz und Magerunterwuchs
nordöstlich von Klebheim
B2, 4
GB
Magere, straßenbegleitende Gras-/Krautflur an südwestexponiertem Waldsaum nordöstlich von Klebheim
B3
GN
Seggenreiche Nasswiese in flacher Auenmulde am Nordrand der Klebheimer
Seen, vgl. BK 6331-0272-001;
Fläche nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
B5
GB
Magere Altgrasflur mit Sukzessionsgehölzen (Kiefern) auf sandigem Standort
B6, 7, 8, 9
GN, GE, WX, VC
Nasswiesenbrache einschließlich randlicher Extensivwiesenanteile nordwestlich des Autobahn-Parkplatzes bei Klebheim; nach Osten verlandeter Teich mit
umgebenden Gebüschen und Vorwaldgehölzen, vgl. BK 6331-0113-001;
Fläche tw. nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
10
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Anlage 3: Eigenkartierte Biotope
BiotopNr. Bezeichnung
Teilfläche Biotoptyp(en)
Beschreibung
B22, 23, 24 FW; WN
Seefeldgraben: naturnah mäandrierendes Fließgewässer mit schilfdominiertem
Uferbewuchs und vereinzelten Gewässerbegleitgehölzen, vgl. BK 6331-0114001;
Fläche tw. nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
B25, 26, 28 GR
Schilfröhricht und Nasswiesenbrachen in der Aue des Seefeldgraben südöstlich Klebheim, Teilflächen vgl. BK 6331-0279-001;
Flächen nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
B19, 20
GN
Seggen- und binsenreiche Nasswiesen-Reste in der Aue des Seefeldgrabens;
Flächen nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
B29
VH
Rohrkolben-Röhricht an temporär wasserführendem Graben nordöstlich Niederlindach;
Fläche nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
B33
GB
Magerer Altgrasbestand im Bereich eines südwestexponierten Heckensaumes
östlich Niederlindach
B35
WO
Älteres Feuchtgehölz am Rand der Lindachaue mit artenreichem Unterwuchs
(u.a. verschiedene Frühjahrsgeophyten)
B36, 39
FW, WN
Lindach: nur teilweise naturnah mäandrierender Bachlauf südöstlich Niederlindach mit abschnittsweisem Ufergehölzsaum und Hochstauden- bzw. Röhrichtaufwuchs, vgl. BK 6331-0189-001;
Flächen tw. nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
B37
WO
Älteres, strukturreiches Talrandgehölz nordöstlich Hannberg aus überwiegend
Eichen, abschnittsweise Saumausbildungen
B40
VC
Seggen- und röhrichtdominierter Ufersaum im Bereich einer Teichkette in der
Lindachaue westlich der Autobahn;
Fläche nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
B41
WQ
Naturschutzfachlich wertvoller, ca. 50-80-jähriger Eichen- / Erlen-Sumpfwald
östlich Hannberg im Bereich „Käferhölzlein“. Der Unterwuchs wird teilweise
von Seggen bzw. Rasenschmielenbulten dominiert, die sich in den Randbereichen auflösen und durch nährstoffreiche Gras-/Krautfluren ersetzt werden.
Ursächlich sind Sickerwässer bzw. kleinere Gräben aus Westen bzw. Nordwesten, die durch den Straßenkörper der angrenzenden Autobahn noch zusätzlich angestaut werden. Der Abstand des höherwertigen Bereiches zur
jetzigen Fahrbahn beträgt ca. 20 m-25 m. Der Zwischenbereich wird auf flach
auslaufender Straßenböschung von Altgrasfluren geprägt;
Nur kleinere Teilflächen nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
B42
WH
Strauchgeprägter Waldmantel mit dominanter Schlehe nordöstlich Hessdorf
B44
VC
Bach- und Uferröhricht entlang eines dauerhaft wasserführenden Grabens in
flacher, grünlandgenutzter Auenmulde nördöstlich Hessdorf;
Fläche nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
B48, 49
GG
Seit Jahren nicht mehr gemähte Nasswiesenbrache mit Seggen-Herden im
Bereich der Anschlussstelle Erlangen-West;
Flächen nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
B51
FW
Membach: naturnah mäandrierender , dauerhaft wasserführender Sandbach in
bewaldeter Aue, vgl.BK ER-0030-001
Fläche nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
B53
VU
Extensivteich („Petersweiher“) mit reicher Unterwasser- und Schwimmblattvegetation westlich Kosbach, an den Rändern im Wechselwasserbereich teilweise Zwergbinsenfluren;
Fläche nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
B56
WH
Ältere, gepflanzte Begleitgehölze auf der südseitigen Böschung der Staatsstraße 2240 Erlangen – Höchstadt im Bereich der Anschlussstelle ErlangenWest
B57
WH
Arten- und strukturreiche, ältere Strauchhecke mit einzelnen Obst-Überhältern
östlich Hessdorf, vgl. BK 6331-0179-006
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
11
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Anlage 3: Eigenkartierte Biotope
BiotopNr. Bezeichnung
Teilfläche Biotoptyp(en)
Beschreibung
B59
GE
Magerer Extensivwiesenrest im östlichen Randbereich einer Wirtschaftswiese
östlich Hessdorf
B60, 61
WI
Grünlandbrachen mit aufkommenden Sukzessionsgehölzen (tw. auch Dornsträucher) östlich Hessdorf
B63, 64
FW, WN
Seebach: dauerhaft wasserführendes, überwiegend gestrecktes Gerinne mit
abschnittsweise Hochstaudenbewuchs, im Osten auf Höhe der Unterführung
kurzer Ufergehölzsaum (Erlen, Weiden)
B65
WO
Älteres Laubgehölz mit artenreichem Unterwuchs (u.a. verschiedene Frühjahrsgeophyten) südlich des Simon-Rabl-Weges
B 66, 67
WH
Breite Strauchhecken auf Geländekanten östlich Hessdorf, vgl. BK 6331-0179003 und 004
B73, 74
FW, WN
Membach: teilweise naturnah mäandrierendes, dauerhaft wasserführendes,
aber schmales Gerinne im Waldrandbereich zu grünland- bzw. teichgenutzter
Aue;
Fläche tw. nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
B75, 76
GN, GE
Seggen- und binsenreiche Nasswiese im Auenbereich des Membachs, am
Nordwestrand Übergang zu feuchter Extensivwiese, vgl. BK 6331-0185-001;
Fläche größtenteils nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
B81
WM
Naturnaher, teilweise feuchter Mischwaldbestand mit alten Randeichen
B82, 83, 84 WH
Ältere, gepflanzte Begleitgehölze auf Böschungen zu beiden Seiten der GVS
Kosbach - Untermembach im Bereich der Autobahnbrücke, vgl. BK 6331-0358
B85
WO
Kleines Kiefern-Mischgehölz südlich der Autobahnbrücke bei Kosbach
B87
GR
Schilfröhricht auf quellnassem Standort im Auenbereich des Steinforstgrabens;
Fläche nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
B89
VH
Schilfröhricht entlang eines gestreckten Grabenlaufes unterhalb des Petersweihers westlich Kosbach, tw. Beeinträchtigungen durch Randablagerungen;
Fläche größtenteils nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
B90
VH
Dichter, tw. ruderalisierter Schilfgürtel auf der Nordseite des Weihers am Steinforstgraben, nördlich anschließend nicht standortangepasste Ackernutzung,
vgl. BK 6331-0357-001;
Fläche nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
B91, 92
FW, WN
Steinforstgraben: breiter, dauerhaft wasserführender, jedoch gestreckter Grabenlauf mit sandiger Sohle, am Südufer geschlossenes Gewässerbegleitgehölz (v.a. Erlen)
B133, 134
WH
Ältere, gepflanzte Begleitgehölze auf Böschungen zu beiden Seiten der Kreisstraße ERH 26 Röhrach – Hannberg im Bereich der Autobahnbrücke
Westseite Autobahn in einem Korridor von ca. 100 m
B100, 103, WN
104
Steinforstgraben mit auf den Stock gesetzten Gewässerbegleitgehölzen (v.a.
Erlen)
B105
GN
Nasswiesenrest im aufgedüngten Wirtschaftsgrünland auf der Westseite des
Neuweihers nordöstlich Untermembach; der Neuweiher wird inzwischen intensiv teichwirtschaftlich genutzt und besitzt keine Biotopqualität mehr (vgl. BK
6331-465-001);
Nasswiesenfläche nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt, jedoch durch Düngung beeinträchtigt
B106
WQ
Erlen-Sumpfwald in der Membachaue mit stark eutropher Krautschicht (Brennessel-Dominanz);
Fläche nur tw. nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
B108, 109, WI, WX, GB
110
Trittsteinbiotop auf ehemaliger Acker-/Grünlandbrache südwestlich Dechsendorf; inzwischen aufkommende Kiefer- und Gebüschgruppen, am Westrand
relativ artenarme Strauchhecke, Magervegetation in Form von Altgrasbrachen
weitgehend auf die südlichen und östlichen Randbereiche beschränkt
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
12
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Anlage 3: Eigenkartierte Biotope
BiotopNr. Bezeichnung
Teilfläche Biotoptyp(en)
Beschreibung
B111
WL
Waldmantel am Nordrand der Mönau mit älteren Eichen und vergrastem Unterwuchs
B114
GN
Nasswiesenrest am Seebach mit umgebender Wirtschaftswiese;
Fläche nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
B115, 119
FW, WN
Seebach: dauerhaft wasserführendes, überwiegend gestrecktes Gerinne mit
abschnittsweise Hochstaudenbewuchs, im Westen auf Höhe der Unterführung
kurzer Ufergehölzsaum (Erlen)
B124
GH
Ruderalisierter, hochstaudenreicher Feuchtwiesenrest im Randbereich einer
älteren Wiesenbrache nördlich der Anschlussstelle Erlangen-West;
Fläche nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
B127
WO
Laubgehölzreihe entlang einer historischen Wegeverbindung im ansonsten
kieferndominierten Hochwald
B128
WP
Thermophile Kiefernwald mit Zwergstrauch-Unterwuchs (Besenheide);
Fläche nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
B129, 130
WM
Mischwaldbestand mit artenreichem Unterwuchs (v.a. Frühjahrs-Geophyten) in
flacher Talmulde
B131, 132
GR
Kaum noch genutzte Nasswiesenbestände und Staudenfluren an der Lindach
mit dominantem Rohrglanzgras-Aufwuchs, vgl. BK 6331-0187-002;
Flächen nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
B137
WN
Gewässerbegleitgehölz im nördlichen Uferbereich der Lindach mit überwiegend Erlen-Stockausschlägen, vgl. BK 6331-0189-007
B135, 136, WH
138, 139
Ältere, gepflanzte Begleitgehölze auf Böschungen zu beiden Seiten der Kreisstraße ERH 26 Röhrach – Hannberg im Bereich der Autobahnbrücke
B141
GR
Röhrichtbestand mit dominierendem Rohrglanzgras und Eutrophierungs- /
Ruderalisierungszeigern südwestlich Röhrach;
Fläche größtenteils noch nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
B142
GE
Relativ magere, aber blütenarme Extensivwiese auf sandiger Überdeckung
südwestlich Röhrach
B148, 151
GN, GE
Artenreiche, naturschutzfachlich hochwertige Nasswiese nordwestlich
Röhrach, nach Norden und Westen auf leicht ansteigendem Gelände Übergang zu feuchten, blütenreichen Extensivwiesenbeständen, vgl. BK 63310455-003;
Flächen nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
B149, 150
VH
Dauerhaft wasserführender Grabenlauf mit artenreicher Gewässer- und Begleitvegetation nordwestlich Röhrach;
Flächen nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
B 152, 153, GN, GE
154
Artenreiche, naturschutzfachlich hochwertige Nasswiese nordwestlich
Röhrach, nach Süden und Südosten Übergang in Feucht- und Extensivwiesenbestände, am Westrand in Richtung Autobahn stärkere Verstaudung und
leichte Ruderalisierung (hier Rohrglanzgras-Dominanz), vgl. BK 6331-0455001;
Kernfläche nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
B157
Mohrbach: breiter, aber überwiegend gestreckter Gewässerlauf mit starkem
Schilf-Aufwuchs
FW
B158, 159, VH, GG, VU
160, 161,
162, 163,
164, 167
Teichkette der Lindenweiher nordwestlich Röhrach: Sechs extensiv bzw. nicht
mehr genutzte Teiche mit reicher Unterwasservegetation bzw. flächenhaftem
Schilfaufwuchs, in Teilabschnitten artenreiche Röhrichtvegetation, auch die
Zwischendämme sind überwiegend verschilft; zusammen mit dem Mohrbach
und den südlich angrenzenden, noch bewirtschafteten Feuchtwiesen (siehe B
152-154) insgesamt strukturreiches Komplexbiotop mit erhöhter naturschutzfachlicher Bedeutung, vgl. BK 6331-0115-001; die beiden großen östlichen
Teiche wurden intensiviert;
Flächen nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
13
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Anlage 3: Eigenkartierte Biotope
BiotopNr. Bezeichnung
Teilfläche Biotoptyp(en)
Beschreibung
B167
VH
Dauerhaft wasserführender, vollständig verschilfter Graben am Nordwestrand
der Lindenweiher-Kette, vgl. BK 6331-0453-002;
Fläche nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
B168
WH
Reife Baumhecke nordwestlich Röhrach mit Eichen-Dominanz und Strauchgehölzen im Mantelbereich
B170
GN
Binsenreiche, weitgehend aus der Nutzung gefallene Nasswiese östlich Klebheim, vgl. BK 6331-0451-002
Fläche nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
B171
GN
Kleinflächiger Nasswiesenbestand in quellfeuchter Geländesenke östlich Klebheim;
Fläche nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
B172
VH
Aufgelassener Extensivteich mit flächenhaften Röhrichtbeständen nordöstlich
Klebheim, vgl. BK 6331-0449-001
B251, 252
WH
Ältere, gepflanzte Begleitgehölze auf Böschungen zu beiden Seiten der GVS
Niederlindach - Röttenbach im Bereich der Autobahnbrücke, vgl. BK 63310456-001 und –002
B286
GN
Nasswiesenrest im aufgedüngten Wirtschaftsgrünland zwischen Autobahn und
Lindenweiher-Kette nordwestlich Röhrach,
Fläche nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt
Die eigenkartierten Biotope im erweiterten Umfeld (Entfernung von der Fahrbahn ca. 100 bis
400 m) sind einschließlich Biotoptyp aus dem Landschaftspflegerischer Bestands- und Konfliktplan ersichtlich. Auf eine detaillierte Beschreibung wird wegen fehlender Betroffenheit verzichtet.
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
14
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
BiotopNr. Bezeichnung
Teilfläche Biotoptyp(en)
6331-0113
001
NaßwiesenBrache und verlandeter Teich
nordöstlich von
Klebheim
GO 1%, VC 25%,
GN 74%
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Anlage 4: Amtlich kartierte Biotope
Beschreibung LfU
Lage, Umfeld:
Die Biotopfläche mit Naßwiesen-Brache und verlandetem Teich befindet sich
am Fuß der Autobahnböschung no' von Klebheim. Die Fläche ist auf drei Seiten von Pioniergehölzen (lockere Erlen-Birken-Reihe) sowie dem Gehölzsaum
der Autobahn umgeben, im S bildet ein frisch geräumter Graben entlang eines
Schotterweges die Begrenzung.
Vegetation:
Der schon lange aufgelassene und vollkommen verlandete Teich liegt im O der
Biotopfläche und nimmt ca. ¼ der Gesamtfläche ein. Der ehemalige Teichboden ist dicht mit einem artenarmen Großseggen-Bestand bewachsen, der von
Schlanker Segge gebildet wird und mit Blut- und Gelbweiderich, Wolfstrapp
und Flatter-Binse durchsetzt ist.
Auf den ehemaligen Teichdämmen breitet sich Zitterpappel- und KiefernJungwuchs aus, der von O und N her in den Teich einzieht. Am SO-Eck stocken junge Bruch- und Ohrweiden. Auf dem w' Teichdamm finden sich kleinflächig Elemente bodensauren, wechselfeuchten Magerrasens mit Borstgras und
Teufelsabbiß.
Nach W schließt sich an den verlandeten Teich eine schon lange brachgefallene Naßwiese an. Der dichtfilzige, artenarme Bestand wird von Spitzblütiger
Binse, Weißem Straußgras und bereichsweise auch Schlanker Segge bestimmt. Eingestreut sind Kamm-Segge, Sumpf-Hornklee, im W auch SumpfKratzdistel und Weidenröschen. Von den n' und s' gelegenen Äckern her ziehen Nährstoffzeiger wie Knäuelgras und Wiesen-Fuchsschwanz ein.
Fläche ist nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt.
6331-0114
Der Mohrbach
Lage, Umfeld:
Im erfaßten Abschnitt, beginnend n' von Niederlindach bis zur Landkreisgrenze, fließt der Mohrbach durch einen flachen, überwiegend als Intensivgrünland
genutzten Talraum. Ö' der Autobahn verlaufen einige intensiv genutzte Teichketten parallel zum Bach. W' der Autobahn weist der Mohrbach noch einen
verhältnismäßig naturnahen, geschwungenen Verlauf auf, ö' der Autobahn ist
er zum Großteil begradigt. An den Bach grenzen an mehreren Stellen Röhricht, Naßwiesen und artenreiche Feuchtwiesen an (Biotopnr. 279, 280, 455).
Am SO-Ende fließt der Bach durch einen ausgedehnten Naßwiesenkomplex
und wurde dort unter der Biotopnr. 187 mit erfaßt.
Standort:
Der Bach ist 1 bis 3 m breit, mittel- bis flachgründig, durchschnittlich 0,5 m tief
und fließt langsam. Die Uferböschungen sind im NW (.01) flach bis mäßig steil,
im SO (.02 - .05) dagegen zumeist steil ausgebildet. Im NW ist das Wasser nur
leicht trüb; im SO, durch Einleitung von Wasser aus den intensiv genutzten
Teichen, trüb und nährstoffreich.
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
15
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
BiotopNr. Bezeichnung
Teilfläche Biotoptyp(en)
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Anlage 4: Amtlich kartierte Biotope
Beschreibung LfU
Vegetation:
Auf den Uferböschungen ist fast durchgehend ein 3 bis 4 m breites Schilfröhricht ausgebildet, in das andere Röhrichtarten (Rohrkolben, Rohrglanzgras,
Gelbe Schwertlilie, Kalmus) und Hochstauden eingestreut sind. Im Bereich der
Teichketten kommen Nährstoffzeiger hinzu. Abschnittweise ist auch das Bachbett mit o. g. Röhrichtarten bewachsen. An einigen Stellen kommen Bachbunge, Gelbe Teichrose und Aufrechter Igelkolben im Bach vor.
001
VH 65%, WN 15%, In .01 wächst ein lückiger, abschnittweise auch recht dichter Bestand aus
Aufrechtem Igelkolben und Schwanenblume im Bachbett. Im NO befindet sich
VU 1%
ein kurzer, einseitiger Gehölzsaum-Abschnitt am Bach. Lockerer, einreihiger
Bestand aus unterschiedlich alten, 8 - 10 m hohen, durchgewachsenen ehemaligen Erlen-Stockausschlägen mit einzelnen Weiden- und WeißdornSträuchern, nährstoffreicher Brennessel-Unterwuchs mit Schilf und Hochstauden durchsetzt. Ansonsten stehen nur vereinzelt Erlen und Weiden an den
Ufern.
Der Bach ist hier 2 - 3 m breit, hat flache bis mäßig steile Ufer und ist nur wenig eingetieft. In mehreren kurzen Abschnitten wurde das Bachbett innerhalb
von Mäanderbögen bis zu 8 m breit aufgeweitet. Ein Ufersaum ist nur am Obzw. S-Ufer ausgebildet, an W- bzw N-Ufer werden die angrenzenden Wiesen
(auch die Naßwiesen Biotop-Nr. 280) bis unmittelbar an den Bach heran gemäht.
Fläche ist teilw. nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt.
002
VH 100%
.02: S-Ufer flach.
Fläche ist nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt.
Rote Liste Arten:
Schwanenblume (Butomus umbellatus, RLB 3)
Gräben-Veilchen (Viola persicifolia; RLB 1 / RLD 2)
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
16
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
BiotopNr. Bezeichnung
Teilfläche Biotoptyp(en)
6331-0115
001
Lindenweiher
nordwestlich von
Röhrach
VH 1%, GH 1%,
WH 1%, XS 3%,
GR 4%, VT 10%,
XU 80%
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Anlage 4: Amtlich kartierte Biotope
Beschreibung LfU
Lage, Umfeld:
Nw' von Röhrach liegt am ö' Fuß der Autobahnböschung eine intensiv genutzte
Teichgruppe, an deren Ufern Schilfsäume ausgebildet sind.
Die Teichgruppe ist Teil einer Teichkette, die das ganze Mohrbachtal entlangzieht und sich im N und NO der Biotopfläche zu einer Teichplatte ausweitet.
Die angrenzenden Teiche weisen einen schmalen und z.T. lückigen Ufersaum
auf (Flächenanteil unter 5 %) und wurden daher nicht erfaßt. Am S-Rand der
Teichgruppe verläuft der begradigte Mohrbach (114), am W-Rand ein Graben
(453.02) mit Schilfsaum. S' des Baches liegt eine extensiv genutzte Naßwiese
(455.01).
Standort:
Das Wasser der Teiche ist trüb, die Uferböschungen sind steil.
Vegetation
- In den dichten, 0,5 bis 3 m breiten Ufersäumen findet man neben dem bestandsbildenden Schilf, Hochstauden (Mädesüß, Blutweiderich, Gelbweiderich
u.a.), Flatterbinse und Sumpf-Segge. Immer wieder findet man junge Erlen und
Erlen-Stockausschläge sowie Faulbaumsträucher in den Schilfsäumen. An
einigen Stellen ist am Rand etwas Kleinröhricht ausgebildet (Pfeilkraut).
- An den mittleren Teichen sind die Schilfsäume am breitesten ausgebildet,
hier sind die Dämme zum Großteil ebenfalls mit Schilf bestanden (Landröhricht). Die anderen Dämme werden regelmäßig gemäht und haben Fettwiesencharakter ("Sonstige Flächenanteile"). Hier ziehen z.T. mit Bauschutt befestigte Fahrspuren entlang.
- In der SW-Ecke der Teichgruppe fließt zwischen den Teichen ein 0,5 bis 1 m
breiter Graben dem Mohrbach zu. An seinen Ufern sind MädesüßHochstaudensäume und Schilfsäume ausgebildet (Gesamtbreite 1 bis 3 m).
- In der Mulde zwischen dem SW-Rand der Teiche und der Autobahnböschung
befindet sich ein Schilfbestand (Landröhricht).
- In der NO-Ecke liegen zwei kleine trockengefallene Teiche. Der n' der beiden
Teiche ist mit Weiden- und Schlehenjungwuchs zugewachsen (Gebüsch, initial), im s' hat sich ein Großröhricht aus Schilf, Rohrglanzgras und Kammsegge
ausgebildet. Hochstauden wie Wald-Engelwurz, Wasserdost und SumpfHaarstrang sind eingestreut.
- Auf den Dämmen im NO befinden sich zwei kurze, dichte Schlehenhecken.
Fläche ist teilw. nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt.
6331-0179
003
004
006
Hecken südöstlich von Heßdorf
WH 100%
Lage, Umfeld:
Die Hecken liegen am so' Ortsrand von Heßdorf. Sie befinden sich nahe beieinander, auf Ranken und Terrassenkanten an den flachen Hängen des hier
schmalen Seebach-Tälchens.
Vegetation:
Dichte, alte, durchschnittlich 3 m breite, von Schlehe bestimmte Hecken mit
Holunder, Weißdorn oder Hartriegel. Nährstoffreicher Unterwuchs aus Giersch,
Brennessel, Glatthafer u.a.
.03: Im W bis zu 8 m breit und mehrreihig aufgebaut, mit drei verwilderten,
alten Zwetschgen-Bäumen.
.06: Mit je einem verwilderten, alten Apfel- und Birn-Baum, kleine, reich beastete Bäume.
Rote Liste Arten:
Holz-Apfel (Malus sylvestris; RLB 3)
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
17
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
BiotopNr. Bezeichnung
Teilfläche Biotoptyp(en)
6331-0185
001
Naßwiesen und
artenreiches
Feuchtgrünland
im MembachGrund östlich von
Untermembach
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Anlage 4: Amtlich kartierte Biotope
Beschreibung LfU
Lage, Umfeld:
Die Naßwiesen liegt im Membach-Grund o' Untermembach. Die Sohle des
schmalen flachen Tälchens ist weitgehend zu einer intensiv genutzten Teichkette aufgestaut. Die Biotopfläche befinden sich zwischen den Teichen. Nach
N grenzt weitgehend ausgeräumte Acker- und Wiesenflur an, im S schließt
sich unmittelbar ein ausgedehntes Nadelforstgebiet an.
Vegetation:
WN 1%, GN 99%
.01: Kleine Naßwiese zwischen Autobahnböschung und Teichkette. Lockerwüchsiger, seggen- und binsenreicher, aber nur mäßig kraut- und artenreicher
Bestand. Bestimmend sind Kamm-Segge und Spitzblütige Binse, hinzu kommen Wald-Simse, Kriechender Hahnenfuß, Knäuel-Binse u.a., randlich einige
Kohldisteln.
Am S-Rand der TF verläuft der begradigte Membach, er ist ca. 1 m breit, 0,5 m
eingetieft, hat steile Ufer und sehr flaches, leicht trübes, fast stehendes Wasser. Auf der S-Seite des Baches stockt ein lockerer, einreihiger Gehölzsaum
aus 6 - 8 m hohen, ca. 10 Jahre alten Erlen-Stockausschlägen mit zwei älteren, kernwüchsigen Erlen und einem nährstoffreichen Unterwuchs aus Brennessel und Rohrglanzgras. Am N-Ufer reicht die Naßwiesen-Nutzung bis direkt
ans Ufer heran.
Fläche ist teilw. nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt.
6331-0187
002
Naß- und Feuchtwiesen(-brachen)
im Mohrbachtal
südlich von
Röhrach
VH 5%, GD 7%,
GH 8%, GE 80%
Lage, Umfeld:
In der schmalen Bachaue des Mohrbachs und eines Seitenbaches (Lindach)
befinden sich s' von Röhrach mehrere Naß- und artenreiche Feuchtwiesen, die
z.T. durch Nutzungsauflassung in Hochstaudenbestände, Großseggenbestände und Landröhricht übergegangen sind. Die Bäche fließen z.T. durch die
Biotopflächen und z.T. am Rand der Flächen entlang (mit erfaßt). Beidseitig
des Mohrbaches liegen mehrere intensiv genutzte Teiche und Teichketten
ohne erfassungswürdige Teichvegetation.
Vegetation:
.02: Artenreiche Feuchtwiese s' der Lindach, durch Schotterweg im O von .01
abgetrennt. Kraut- und blütenreicher als die Feuchtwiesenteile in .01. Im W
liegt ca. ¼ der Fläche brach: S-Teil grasreich (Roter Schwingel, Rotes Straußgras, Sumpf-Schafgarbe); hier kommt Erlen- und Kiefernjungwuchs hoch. NTeil ohne Gehölzanflug mit viel Rohrglanzgras. Am N-Rand fließt die Lindach
entlang. Das Bachbett ist ca. 1 m breit, das Wasser trüb und langsam fließend.
Die steilen Uferböschungen werden von einem 1 bis 2 m breiter Schilfsaum
begleitet. In der Mulde zwischen der Lindach und dem n' anschließenden
Teich befindet sich ein Mädesüß-Hochstaudenbestand (Mädesüß, Wasserdost, Beinwell, Wald-Engelwurz, Gewöhnlicher Gelbweiderich); Nährstoffzeiger
(Brennessel, Acker-Kratzdistel) sind eingestreut. Hier stehen einzelne große
Weiden und Erlen. Nach W geht der Mädesüß-Hochstaudenbestand in einen
nitrophytischen Hochstaudenbestand über. Im S grenzt an die Biotopfläche
eine Wiese an, die von Rotem Schwingel dominiert wird (noch nicht erfassungswürdig, krautarm, aber viele Heuschrecken).
Fläche ist teilw. nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt.
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
18
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
BiotopNr. Bezeichnung
Teilfläche Biotoptyp(en)
6331-0189
001
Begleitvegetation
am Lindach-Bach
XU 5%, VC 10%,
GH 10%, WN 75%
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Anlage 4: Amtlich kartierte Biotope
Beschreibung LfU
Lage, Umfeld:
Die Lindach ist ein schmaler, weitgehend begradigter Bach, der von Kairlindach aus nach O fließt und abschnittweise von Gehölzsäumen begleitet wird,
die unterschiedliche Anteile nährstoffreicher Hochstaudenfluren, vereinzelt
auch Großseggen- und Röhricht-Bestände enthalten (7 TF). Der Bach verläuft
in einer schmalen, flachen, überwiegend als Fettwiesen intensiv genutzten
Aue, in der sich auch einige Parzellen artenreiches Feuchtgrünland (Biotop-Nr.
286) finden. Mehrere intensiv genutzte Teichketten verlaufen parallel zum
Bach.
Die TF .01 befindet sich o' von Niederlindach, unmittelbar w' der Autobahn. Die
TF (.02 - .07) sind in Fließrichtung von W nach O durchnumeriert.
Standort:
Weitgehend begradigter, durchschnittlich 1 m eingetiefter Bach mit steilen
Ufern, 1 - 2 m breit, schlammiger Untergrund. Das Wasser ist ca. 10 - 30 cm
tief, leicht trüb und langsam fließend. Im Bereich von Teichketten wurde der
Bach z.T. aufgestaut, hier ist das Wasser trübe und nährstoffreich, deutlich
tiefer und fast stehend.
Vegetation:
Lockere bis lückige, einreihige Gehölzsäume, zumeist einseitig, teils auch
wechselseitig bzw. beidseitig ausgebildet, Fehlstellen sind häufig. Vorherrschend sind 6 - 8 m hohe, meist jeweils abschnittweise gleich alte ErlenStockausschläge. Gelegentlich kommen alte, durchgewachsene ErlenStockausschläge, unterschiedlich alte Eschen, baum- und strauchförmige
Weiden und vereinzelt auch Sträucher wie Schlehe, Weißdorn, Holunder u.a.
hinzu. Im Unterwuchs und in den Lücken wachsen 0,5 - 1 m breite, nährstoffreiche Rohrglanzgras-Streifen oder von Brennessel bestimmte HochstaudenBestände mit Mädesüß, Kohldistel, Arznei-Baldrian, Beinwell u.a.
.01: Am S-Ufer lückige Reihe aus 8 - 10 m hohen, durchgewachsenen ErlenStockausschlägen mit einer ca. 15 m langen Fehlstelle (Baustelle). Am N-Ufer
lockerer, mehrreihiger, ca. 6 m breiter Bestand aus ca. 8 m hohen, gleich alten
Eschen mit fragmentarischer Strauchschicht aus Schlehe, Weißdorn u.a., z.T.
mit Hopfen überwachsen. Am Ufer einige alte Erlen wie auf S-Seite.
007
VH 40%, WN 60%
6331-0272
Naßwiese nördlich Klebheim
.07: 6 - 8 m hohe Erlen-Stockausschläge, vor allem am N-Ufer wechselseitig,
z.T. mit Hopfen überwachsen, einzelne Weißdorn-Sträucher, ansonsten SchilfSaum.
Flächen sind teilw. nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt.
001
GN 100%
Lage, Umfeld:
Die Naßwiese liegt in einer Bucht eines Nadelforstes n' von Klebheim. Die
Biotopfläche erstreckt sich als schmaler Streifen in einer sehr flachen Mulde
zwischen einem Acker und einem intensiv genutzten Teich. In der Bucht liegt
noch eine weitere Naßwiese (Biotop-Nr. 271) sowie ein großer und ein kleiner
extensiv genutzter Teich (Biotop-Nr. 108).
Vegetation:
Lockerwüchsiger, seggenreicher Bestand, von Schlanker Segge und Kriechendem Hahnenfuß bestimmt, bereichsweise sind auch Sumpf-Segge und
Kamm-Segge mit am Bestand beteiligt. Hinzu kommen typische Arten wie
Sumpf-Vergißmeinnicht, Flatter-Binse, Kuckucks-Lichtnelke u.a. sowie ein
mäßig hoher Anteil an Süßgräsern, vor allem Ausdauernder Lolch.
Fläche ist nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt.
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
19
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
BiotopNr. Bezeichnung
Teilfläche Biotoptyp(en)
6331-0279
001
Röhricht am
Mohrbach nördlich von Niederlindach
XU 1%, VC 10%,
VH 20%, GR 77%
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Anlage 4: Amtlich kartierte Biotope
Beschreibung LfU
Lage, Umfeld:
Das großflächige Röhricht liegt n' von Niederlindach am Mohrbach (Biotop-Nr.
114.01). Das Schilf-Röhricht erstreckt sich auf der schmalen, flachen Talsohle
zwischen Bach und Terrassenkante s' des Baches. Im W und SW der Biotopfläche zieht sich der Bestand auf der Terrassenstufe als Landröhricht flächig bis an den Rand einer Kiefern-Auforstung hin. Auf der Terrassenstufe
grenzen ansonsten Äcker und Fettwiesen an.
Vegetation:
Verhältnismäßig lockerer, nährstoffreicher Schilf-Bestand, aus ehemaliger
Feuchtwiese entlang des Baches hervorgegangen. In Bachnähe reines SchilfRöhricht, je weiter vom Bach entfernt, desto mehr andere Arten wie KammSegge, Flatter-Binse, Wald-Simse, Hochstauden und Kräuter (Akeleiblättrige
Wiesenraute, Arznei-Baldrian, Sumpf-Schafgarbe Wolfstrapp u.a.) aber auch
Fettwiesen-Gräser und Nährstoffzeiger wie Acker-Kratzdistel sind eingestreut.
Auf der Talsohle, im Innern des Schilfs, wurde ein größerer Tümpel mit Flachuferbereich angelegt, der noch vegetationslos ist.
Entlang der Terrassenkante im O der Biotopfläche befindet sich ein kurzer, 3 5 m breiter Streifen, bei dem das Landröhricht in eine Hochstaudenflur übergeht, die vorwiegend aus Engelwurz, Mädesüß, Gelbweiderich und Schilf besteht und stark mit Brennessel und Brombeere durchsetzt ist.
Nach W schließt sich auf der in diesem Abschnitt steilen Böschung der Terrassenkante eine Baumhecke an. Der lockere, 2 bis 3 m breite und ein- bis zweireihige Bestand setzt sich aus Erlen, Eichen, Birken und einzelnen strauchförmigen Weiden und Schlehen zusammen.
Fläche ist teilw. nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt.
6331-0357
001
Schilf-Röhricht an Lage, Umfeld:
einem Teich westDer einzelne Teich liegt zwischen Autobahn-Böschung im O und einem
lich von Kosbach
Feuchtwäldchen (Biotop-Nr. 216) im W. Im N und S grenzen Äcker an.
Vegetation:
WN 20%, VT 80%
Das Schilf-Röhricht erstreckt sich als dichter, 3 - 5 m breiter Streifen am N-Ufer
und als 2 m breiter, lückiger Streifen am O-Ufer des Teiches. Der nährstoffreiche Bestand ist mit Brennessel, Himbeere, Acker-Kratzdistel u.a. durchsetzt.
Locker eingestreut sind einige junge, 3 - 4 m hohe, strauchförmige Erlen, Salweiden und Weißdorne. Entlang der Wasserlinie finden sich vereinzelt typische
Kräuter, Zypergras-Segge und Knäuel-Binse.
Die sehr lückige Begleitvegetation am S-Ufer ist nicht erfassungswürdig. Am
W-Ufer grenzt der Feuchtwald direkt an. Der Teich ist vollständig mit Wasserlinse bedeckt.
Rote Liste Arten:
Zyperngras_Segge (Carex bohemica, RLB 3 / RLD 3)
Ufer-Ampfer (Rumex maritimus; RLB 3)
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
20
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
BiotopNr. Bezeichnung
Teilfläche Biotoptyp(en)
6331-0358
001
002
003
Hecken am Petersweiher westlich von Kosbach
WH 100%
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Anlage 4: Amtlich kartierte Biotope
Beschreibung LfU
Lage, Umfeld:
Der Petersweiher ist ein größerer, intensiv genutzter Teich unmittelbar w' der
Autobahn bei Kosbach, umgeben von großflächigen Äckern. Entlang des no'
und so' Teichrandes verlaufen Straßendämme, die einer Brücke über die Autobahn zuführen. Die steilen Straßenböschungen sind auf beiden Seiten mit
Hecken bestockt (.01 - .03).
Vegetation:
Ursprünglich gepflanzte, inzwischen aber gut eingewachsene, dichte, baumund strauchreiche Hecken, mehrreihig, 5 - 6 m breit. Die Baumschicht wird von
8-10 m hohen Eichen bestimmt, einige Birken, einzelne Hainbuchen und Vogelbeeren sind beigemischt. Die Strauchschicht ist innen fragmentarisch, außen dicht ausgebildet und setzt sich aus Weißdorn, Liguster, einzelnen Rosen,
Pfaffenhütchen u.a. zusammen. Lockerer, grasreicher, relativ magerer Unterwuchs, von Glatthafer und Hain-Rispengras bestimmt, an sonnigen Stellen
kommen Odermennig, Wiesen-Flockenblume u.a. hinzu.
Rote Liste Arten:
Holz-Apfel (Malus sylvestris; RLB 3)
6331-0359
001
bis
017
Hecken auf den
Böschungen der
Autobahn von
Kosbach bis
Gremsdorf
WH 100%
Lage, Umfeld:
Das Kartenblatt TK 6331 wird von S nach NW von der Autobahn A3 durchschnitten. Auf den Böschungen beiderseits der Autobahn stocken eine Reihe
von Hecken (insg. 27 TF).
Die TF wurden von S nach NW durchnumeriert.
Vegetation:
Ursprünglich gepflanzte, inzwischen aber gut eingewachsene, dichte Hecken.
Sie bestehen aus standortgerechten, einheimischen Arten und sind meist
zweistufig aufgebaut. In der Mitte der Hecken stehen Bäume wie Eiche, Hainbuche und Vogelkirsche. An den Rändern sind dichte Mäntel v.a. aus Schlehe,
Holunder, Hasel und Weißdorn ausgebildet. Vereinzelt stehen am Rand auch
Ziersträucher wie Liguster.
Eine Krautschicht ist im Inneren nur spärlich vorhanden, teils ausgehagert und
von Hain-Rispengras bestimmt, teils nitophil und von Gundermann und Brennessel bestimmt.
An den Heckenrändern finden sich dichte Glatthafer-Altgrasbestände im Unterwuch, die je nach Exposition unterschiedlich ausgebildet sind. An sonnigen,
sw- bis w-exponierten Rändern kommen wärmeliebende Saumarten wie
Odermennig, Wiesen-Flockenblume und Echtes Labkraut vor. In schattiger,
NO- bis O-Exposition sind nitrophile Arten wie Wiesenknäuelgras, Brennessel
und Bärenklau am Bestand beteiligt.
Säume sind kaum ausgebildet, da die angrenzenden Flächen bis dicht an die
Hecken heran genutzt werden.
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
21
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
BiotopNr. Bezeichnung
Teilfläche Biotoptyp(en)
6331-0449
001
Aufgelassener
Teich nordöstlich
von Klebheim
VK 8%, VH 25%,
GN 67%
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Anlage 4: Amtlich kartierte Biotope
Beschreibung LfU
Lage, Umfeld:
Am W-Ende der intensiv genutzten, zum Großteil nicht erfassungswürdigen
Hirtenweiher-Teichkette liegt in einer Bucht des angrenzenden Kiefernforstes
ein aufgelassener Teich. Er ist von den ö' anschließenden Teichen durch einen
Feldweg abgetrennt.
Standort:
An der tiefsten Stelle des Teichbodens am O-Rand steht noch etwas Wasser.
In der Mitte ist der Teichboden schlammig, zum N- und S-Rand wird er trockener. Die 0,5 bis 1 m hohen Uferböschungen sind steil.
Vegetation:
- Im Wasser am O-Rand hat sich ein Kleinröhricht aus Gewöhnlicher Sumpfbinse entwickelt. Beigemischt ist Froschlöffel und am Rand Flatterbinse,
Sumpf-Vergißmeinnicht, Roter Fuchsschwanz und Breitblättriger Rohrkolben.
- Auf dem schlammigen Teichboden in der Mitte wächst ein dichtes Schilfröhricht (Großröhricht).
- Der mit Schlanker Segge, Kammsegge, Flatterbinse, Sumpf-Hornklee, Schilf
und Sumpf-Kratzdistel bewachsene Teichboden im N und S wird gemäht (als
Naßwiese erfaßt). Beigemischt sind v.a. am W-Ende Wassernabel, SumpfVeilchen, Weißes Straußgras und viele Moose.
- Auf den trockenen Uferböschungen wachsen Land-Reitgras und Nährstoffzeiger (nicht erfassungswürdig).
Fläche ist nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt.
Rote Liste Arten:
Gewöhnlicher Wassernabel (Hydrocotyle vulgaris; RLB 2)
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
22
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
BiotopNr. Bezeichnung
Teilfläche Biotoptyp(en)
6331-0451
002
Naßwiesen an
den SchreibersWeihern
GN 100%
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Anlage 4: Amtlich kartierte Biotope
Beschreibung LfU
Lage, Umfeld:
Die Schreibers-Weiher sind Teil eines ausgedehnten Weihergebietes zwischen
der A3 im W und der Ortschaft Röttenbach im O. Die Schreibers-Weiher werden intensiv genutzt und weisen keinen kartierwürdigen Anteil an Teichvegetation auf (Deckung < 5 %). An das N-Ufer der Weiher grenzen zwei Naßwiesenstücke an. Sie befinden sich am Fuß eines flach nach N ansteigenden Hanges.
Die umliegenden Flächen werden als Fettwiesen und Äcker genutzt. Im O
schließt sich ein Kiefernforst an. In einer Mulde zwischen den Teichen und
dem Kiefernforst im NO befindet sich ein Hochstaudenbestand (Biotopnr. 117).
Vegetation:
Die nieder- und lockerwüchsigen, mageren Naßwiesen weisen einen hohen
Anteil an Binsen (v.a. Glieder-Binse, Flatterbinse) auf. Daneben sind Kammsegge, Wasser-Greiskraut und Sumpf-Hornklee bestandsbildend. An sehr
nassen Stellen, in Mulden und Rinnen, kommen Flammender Hahnenfuß,
Sumpf-Vergißmeinnicht und Flutendes Süßgras vor. Die Wiesen reichen bis an
die Teichufer; hier sind Schlanke Segge, Rohrglanzgras, Flutender Schwaden,
Bittersüßer Nachtschatten, Sumpf-Labkraut und Sumpf-Sternmiere bestandsbildend. Nach N, auf dem flach ansteigenden Gelände, und auf mosaikartig
eingestreuten Erhöhungen gehen die Naßwiesen in Feuchtwiesen über. Diese
bestehen v.a. aus Kammsegge, Weichem Honiggras, Kriechendem Hahnenfuß
und Großem Wiesenknopf. Eingestreut sind eine Reihe von weiteren Blütenpflanzen wie z.B. Scharfer Hahnenfuß, Weißklee, Rotklee, Kriechender Günsel
und Kuckucks-Lichtnelke. Binsen sind nur vereinzelt eingestreut bzw. fehlen
ganz.
Die beiden Teilflächen (.01 im NO, .02 im SW) sind durch einen Fettwiesenstreifen voneinander getrennt, der leicht erhöht liegt und von Fahrspuren
durchzogen und damit verdichtet ist.
Solche großflächigen, mageren Naß- und Feuchtwiesen sind durch Nutzungsintensivierung (Drainage, Aufdüngung, Neuanlage von Teichen) stark in ihrem
Bestand gefährdet und daher besonders schützenswert.
Fläche ist nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt.
Rote Liste Arten:
Sumpf-Sternmiere (Stellaria palustris; RLB 3 / RLD 3)
6331-0453
001
002
Graben südöstLage, Umfeld:
lich von Klebheim
Am Rand der Kammerweiher (nicht erfassungswürdig) und der Lindenweiher
(Biotopnr. 115) zieht ein ca. 1 m breiter Graben entlang, über den die Teiche
abgelassen werden können. Der Graben ist mit mäßig steilen Uferböschungen
VC 20%, VH 80%
ca. 0,5 m eingetieft. Das Wasser ist klar, flachgründig und fließt nur langsam.
VH 100%
Der Graben ist durch einen Schotterweg in zwei Tfl. zerschnitten.
Vegetation:
Am Graben ist ein Großröhrichtsaum aus Schilf, Breitblättrigem Rohrkolben
und Rohrglanzgras ausgebildet. Hinzu kommen Hochstauden (Blutweiderich,
Gelbweiderich, Mädesüß), Wald-Simse, Binsen und Seggen. Im Graben
wächst etwas Pfeilkraut, Froschlöffel, Sumpfdotterblume, Minze und Bittersüßer Nachtschatten. Am Ufer kommt vereinzelt Weidenjungwuchs hoch.
.01: Der NO-Rand des Schilfsaums wird mit dem angrenzenden Wiesenstreifen gemäht. Am NW-Ende verläuft der Graben am Dammfuß entlang und ist
schmäler und flacher. Hier wächst wenig Schilf dafür viel Kammsegge, Schlanke Segge, Wald-Simse und Flatterbinse (Biotoptyp "Großseggenried").
Flächen sind nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt.
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
23
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
BiotopNr. Bezeichnung
Teilfläche Biotoptyp(en)
6331-0454
001
Hecke südöstlich
von Klebheim
GB 20%, WH 80%
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Anlage 4: Amtlich kartierte Biotope
Beschreibung LfU
Lage, Umfeld:
Sö' von Klebheim zieht auf der mäßig steilen Böschung eines Feldweges eine
Hecke entlang, die nach NO in einen mageren Altgrasbestand übergeht. Weiter im NO ist der Altgrasbestand ruderalisiert und wurde daher nicht mehr
erfaßt.
Vegetation:
Die Hecke ist zweistufig aufgebaut: In der Mitte stehen mehrere große Eichen
und ein großer Birnbaum, am Rand und im NO ist eine dichte Strauchschicht
aus Schlehe, Weißdorn und Rose ausgebildet. Die Krautschicht ist im Inneren
sehr lückig. Am N-Rand, zur angrenzenden Ackerbrache hin, wachsen Nährstoffzeiger (Kletten-Labkraut, Wiesen-Knäuelgras), am S-Rand Saumarten
(Wilde Möhre, Glatthafer, Echtes Labkraut). Säume sind nicht ausgebildet.
Der magere Altgrasbestand besteht aus Glatthafer, Wiesen-Lieschgras, Odermennig, Wiesen-Flockenblume, Echtem Labkraut, Wilder Möhre und Pastinak.
Vereinzelt sind Magerkeitszeiger wie Thymian und Heide-Nelke eingestreut.
Der Böschungsfuß ist wechselfrisch (mit Großem Wiesenknopf, Silge, Sparrige
Segge).
6331-0455
Naßwiesen und
artenreiche
Feuchtwiesen
nordwestlich von
Röhrach
Lage, Umfeld:
Die Flächen liegen im schmalen, flachen Tal des Mohrbaches nw' von
Röhrach. Beidseitig des Mohrbaches (Biotopnr. 114) ziehen Teichketten entlang, die nur in Teilbereichen eine erfassungswürdige Vegetation aufweisen
(Biotopnr. 115, 191, 459).
Vegetation:
In Mulden sind Naßwiesen aus Kammsegge, Spitzblütiger Binse, Flatterbinse,
Sumpf-Hornklee und Mädesüß ausgebildet. An sehr nassen Stellen wachsen
Wald-Simse, Gelbe Schwertlilie, Sumpfdotterblume. Wald-Engelwurz und
Aufrechter Igelkolben. An einigen Stellen ist die Schlanke Segge bestandsbildend.
Auf leicht ansteigendem Gelände gehen die Naßwiesen in lockerwüchsige
artenreiche Feuchtwiesen über (Großer Wiesenknopf, Wiesen-Silge, WiesenFlockenblume, Kriechender Hahnenfuß, Wolliges Honiggras, Ruchgras). Teilweise sind Fettwiesenarten beigemischt (Wiesen-Fuchsschwanz, Weißklee,
Wiesen-Knäuelgras)
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
24
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Anlage 4: Amtlich kartierte Biotope
BiotopNr. Bezeichnung
Teilfläche Biotoptyp(en)
Beschreibung LfU
001
GE 5%, GR 10%,
GN 85%
.01: Die Naßwiese grenzt direkt an den Schilfsaum des Mohrbaches an (Biotopnr. 114.02). Am leicht ansteigenden S-Rand geht sie in eine artenreiche
Feuchtwiese über. Am W-Ende, das leicht zur Autobahnböschung hin ansteigt,
geht die Naßwiese in ein Landröhricht aus Rohrglanzgras, Kammsegge, Wiesen-Fuchsschwanz und Wiesen-Lieschgras über.
003
GR 2%, GH 7%,
GN 43%, GE 48%
.03: Die Fläche besteht aus einem großen Mittelstück, einem kleinen NW-Teil
und einem langgestrecktem SO-Teil.
- Im Mittelstück Naßwiese, die an den Rändern, auf leicht ansteigendem Gelände in lockerwüchsige, artenreiche Extensivwiesen übergeht.
Von NW nach SO von flacher Geländerinne durchzogen, die mit verschiedenen Binsen bewachsen ist. Am S-Rand wird die trockener (Rotes Straußgras,
Roter Schwingel, Blutwurz, Teufelsabbiß).
- Im NW-Teil magere Feuchtwiese mit Kriechweide.
- SO-Teil: am NW-Ende nicht gemähte Naßwiese (Schnabel-Segge, Kammsegge, Rauhe Segge, Rohrglanzgras, Flatterbinse). In der Mitte Landröhricht
(Schilf, Rohrglanzgras). Im SO zwischen Bach und Waldrand Hochstaudenbestand aus Mädesüß, Wald-Engelwurz, Kohldistel und Gelber Wiesenraute.
Flächen sind teilw. nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt.
Rote Liste Arten:
Artengruppe Kriech-Weide (Salix repens agg., RLB 3)
Sumpf-Sternmiere (Stellaria palustris; RLB 3 / RLD 3)
Schild-Ehrenpreis (Veronica scutellata, RLB 3)
Gräben-Veilchen (Viola persicifolia; RLB 1 / RLD 2), nur in TF 003
6331-0456
001
002
Hecken und Feldgehölz nordwestlich von Röhrach
Lage, Umfeld:
WH 100%
Vegetation:
Nw' von Röhrach liegen auf den Böschungen beidseitig der Straße nach Niederlindach zwei Hecken und ein Feldgehölz. An die Hecken grenzen Kieferngehölze an.
.01, .02: Zweistufige, baumreiche Hecken auf der n- bzw. s-exponierten Straßenböschung. In der Mitte Bäume (Birke, Weide, Eiche, Kiefer), am Rand
dichte Strauchschicht aus Schlehe, Hasel und dem Jungwuchs der Bäume.
.01: nach O in lockere, 3 bis 4 m hohe Haselhecke übergehend. Durch die
Hecke führt eine geschotterte Zufahrt zu den angrenzenden Wiesen, über der
Zufahrt Kronenschluß.
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
25
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
BiotopNr. Bezeichnung
Teilfläche Biotoptyp(en)
6331-0465
001
Neuweiher südöstlich von
Heßdorf
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Anlage 4: Amtlich kartierte Biotope
Beschreibung LfU
Lage, Umfeld:
Sö' von Heßdorf liegt in einem schmalen Tal zwischen der Autobahn im W und
einem ausgedehnten Waldgebiet (Mönau) im O und S der Neuweiher. Im N
GN 15%, GG 35%, und W (bis zur Autobahnböschung) grenzen intensiv genutzte Wiesen an.
VT50%
Weiter im N schließt sich eine intensiv genutzte Acker- und Wiesenflur an, die
vom Seebach (Teilstück unter 464 erfaßt) durchzogen wird.
Vegetation:
- Auf den steilen Uferböschungen sind im N, O und SO 0,5 bis 1 m breite
Großseggenstreifen (Sumpf-Segge, Blasen-Segge) ausgebildet. Eingestreut
sind Hochstauden (Mädesüß, Blutweiderich, Gelbweiderich) und Röhrichtarten
(Waldsimse, Breitblättriger Rohrkolben, Flatterbinse).
- Der w' Uferstreifen wird mit der angrenzenden Wiese gemäht. Dadurch hat
sich ein Naßwiesenstreifen ausgebildet (Flatterbinse, Kammsegge, Kriechender Hahnenfuß, Sumpf-Vergißmeinnicht, Wasser-Greiskraut).
- Die SW-Ecke wird nicht gemäht. Hier befindet sich ein Wald-Simsenbestand
(Großröhricht), der von Brombeere überwuchert wird. In den Uferstreifen
kommt vereinzelt Erlenjungwuchs hoch.
Am Rand des Teiches wächst vereinzelt Gelbe Schwertlilie, Igelkolben, Pfeilkraut und Wasser-Knöterich.
- Besonders zu erwähnen ist das Vorkommen der Schwanenblume v.a. am
SO-Ufer. Ansonsten ist die Wasserfläche vegetationslos. Das trübe Wasser
weist auf eine intensive Fischzucht hin.
- Am N-Rand des Teiches wurde ein 3 bis 5 m breiter Großseggenstreifen
(Sumpf-Segge, Blasen-Segge) mit erfaßt, der durch Nutzungsauflassung der
anschließenden Wiese entstanden ist.
- An der SW-Ecke des Teiches wurde ein Großseggenbestand (Sumpf-Segge)
mit erfaßt, der in einer Mulde unterhalb des Teichdammes wächst. Eingestreut
sind Hochstauden wie Mädesüß, Wald-Engelwurz und Gelbweiderich sowie
Brennesseln. Nach W geht der Großseggenbestand in eine Brennesselflur
über (nicht mehr erfaßt).
Fläche ist teilw. nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt.
ER-0030
Membachgraben
001
WA 40%, WB 60%
Lage, Umfeld:
"Membachgraben" am nördlichen Rand der Mönau, südlich Dechsendorf. Entsprechend dem leichten Geländeanstieg findet sich eine reiche Abfolge verschiedener naturnaher Waldgesellschaften.
Vegetation:
- sehr gut ausgebildeter Erlenbruch-Hochwald (Carici-elongatae-Alnetum) mit
einigen großen Tümpeln,
- übergehend in Traubenkirschen-Erlen-Auenwald (Pruno-Fraxinetum) mit
einigen Ulmen.
- Eichen-Hainbuchenwald (Stellario-Carpinetum)
- Hainmieren-Auenwald (Stellario-Alnetum) entlang des Membachgrabens.
Auf der anderen Seite des Membachs, also nördl., wurden Fischteiche angelegt, die intensiv bewirtschaftet werden.
Fläche ist teilw. nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt.
Rote Liste Arten:
Flatter-Ulme (Ulmus laevis, RLB 3)
Walzen-Segge (Carex elongata; RLB 3)
Hain-Wachtelweizen (Melampyrum nemorosum, RLB 3)
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A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
BiotopNr. Bezeichnung
Teilfläche Biotoptyp(en)
ER-1219
001
002
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Anlage 4: Amtlich kartierte Biotope
Beschreibung LfU
Nasswiesen im
Umkreis von
Kosbach
Lage, Umfeld:
GE 20%, GN 75%
Vegetation:
Sonst. 5%
.01: Die Nasswiese erstreckt sich am Nordrand einer großen, intensiv genutzten Teichfläche südwestlich von Kosbach. Der größte Teil der Wiese wird
durch dichten Seggenbestand (Zweizeilige Segge, Schlank-Segge) gekennzeichnet. Übergänge zur extensiv genutzten Feuchtwiese sind dabei fließend
und werden dann von Kuckucks-Lichtnelke, Wolligem Honiggras, WiesenFlockenblume, Wiesen-Schaumkraut und Großem Wiesenknopf geprägt.
Wechsel zu nährstoffreicheren Fettwiesenarealen sind dabei nicht ausgrenzbar
(Sonstige Flächenanteile).
Im Umkreis von Kosbach sind im Randbereich von intensiv genutzten Teichflächen drei Nasswiesen erfasst.
Fläche ist teilw. nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt.
ER-1220
001
002
Extensiv genutzte Lage, Umfeld:
Wiesen südlich
Die Teichkomplexe im Umkreis von Kosbach werden teichwirtschaftlich intendes Kleinauweisiv genutzt. Nur fragmentarisch sind kleinflächig Restbestände von Verlanhers
dungsvegetation vorhanden. Erfassungswürdig sind schmale Verlandungsröhrichte an zwei Fischteichen am Südwestrand und Nordwestrand von Kosbach,
sowie ein kleiner extensiv genutzter Teich westlich des Dummetsweiher.
GE 100%
Vegetation:
.01: Der am Dorfweiher von Kosbach in Restbeständen vorhandene Verlandungssaum ist sehr schmal und zum Teil lückig. Er erstreckt sich am Uferrand
in der westlichen Hälfte des Teiches und wird von Schilf dominiert. Stellenweise sind sehr schmale Seggenbestände, sowie Hochstauden (Mädesüß, Blutweiderich) vorhanden.
.02: Am Süd- und Nordwestrand des intensiv genutzten Kleinauweihers ist ein
schmaler Streifen mit Schilfröhricht entwickelt. Das Röhricht ist nur am Westrand mehrere Meter breit, sonst ist es überwiegend nur als schmaler Streifen
ausgebildet (2-5m).
Die im Süden anschließende Extensivwiese ist gesondert erfasst.
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
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A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
BiotopNr. Bezeichnung
Teilfläche Biotoptyp(en)
ER-1221
004
006
009
bis
Gehölze im Ortsbereich von Kosbach
WH 100%
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Anlage 4: Amtlich kartierte Biotope
Beschreibung LfU
Lage, Umfeld:
Der Ortsbereich von Kosbach ist durch zahlreiche Gehölzbestände reich strukturiert. Die Gehölze erstrecken sich im Bereich von Wegen, an Grundstücksgrenzen oder randlich der an den Ortsbereich anschließenden intensiv genutzten Fischteiche.
Vegetation:
012
.04: Das am südlichen Teichufer des intensiv genutzten Dorfweihers verlaufende Gewässerbegleitgehölz besteht überwiegend aus alten, z. T. mehrstöckigen Erlen mit feuchtem Unterwuchs (v. a. Schilf). Im Osten erstreckt sich die
Fläche beidseitig eines Feldweges und ist dann als Baumhecke mit sehr alten
Eichen ausgebildet.
06: Am Nordufer des Dorfweihers ausgebildetes Erlenbegleitghölz aus licht
stehenden Bäumen mit Schilfsaum.
.09-11: Randlich einer Weidefläche und beidseitig der Überfahrt über Autobahn
verlaufende gemischte Baumhecken aus Linde, Eiche, Hainbuche, Ahorn,
Birke mit gemischter Hasel-Weißdornstrauchschicht.
.12: Locker stehende Baumgruppe aus Eiche, Kiefer und Buchen auf kaum
genutztem Gartengrundstück. Im Unterwuchs beginnende Gehölzsukzession
(junge Pappeln, Eichen, Vogelbeere).
ER-1222
001
002
Verlandungsvegetation an Teichflächen im Umkreis von Kosbach
VT 100%
Südwestlich von Dechsendorf erstreckt sich zwischen der kleinen Talaue am
Seebach und dem großen Waldgebiet in der Mönau im Süden eine landwirtschaftlich- und z. T. auch teichwirtschaftlich intensiv genutzte Flur.
In der Aue südlich des Seebachs ist direkt an der Landkreisgrenze östlich der
Autobahn A3 eine feuchte bis frische Wiesenflächen erfasst.
Der größere Teil ist eine Nasswiese, die von Kohl-Kratzdistel, Mädesüß,
Sumpf-Segge und Großem Wiesenknopf bestimmt wird.
Übergänge zur etwas trockeneren Feuchtwiese werden durch Große Bibernelle, Scharfen Hahnenfuß, Hornklee, Wiesen-Flockenblume und Wolligem Honiggras charakterisiert. Nährstoffreicherer Bewuchs in Randbereiche ist nicht
ausgrenzbar (Sonstige Flächenanteile).
Fläche ist teilw. nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt.
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
28
A3 Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
6-streifiger Ausbau
BiotopNr. Bezeichnung
Teilfläche Biotoptyp(en)
ER-1225
001
004
Unterlage 19.1 zur Planfeststellung
Textteil zum LBP
Anlage 4: Amtlich kartierte Biotope
Beschreibung LfU
Artenreiche Ruderalbrachen und
Gehölzstrukturen
südlich bis südwestlich des Gewerbegebietes
von Heßdorf
Südwestlich von Dechsendorf erstreckt sich zwischen der kleinen Talaue am
Seebach und dem großen Waldgebiet in der Mönau im Süden eine landwirtschaftlich- und z. T. auch teichwirtschaftlich intensiv genutzte Flur. Verschiedene Brachflächen und einzelne Gehölze strukturieren das Gelände.
RF 100%
.03: Schmale Ackerbrache, die mit wärmeliebender Ruderalvegetation eingewachsen ist. Bestandsbildend sind vielfach Moschus-Malve und Rote Lichtnelke. Daneben sind Wiesen-Flockenblume, Echtes Labkraut, Silber-Fingerkraut
und Färberkamille typisch.
Lage, Umfeld:
Vegetation:
.06: Die erfasste Fläche ist Teilbereich einer insgesamt größeren Brache direkt
im Anschluss an die Autobahn. Die hier entwickelte Wärmeliebende Ruderalflur wird neben Wiesen-Flockenblume von Moschus-Malve, Färber-Kamille,
Rainfarn, Rote Lichtnelke u. a. gekennzeichnet. Nährstoffzeiger wie z.B. Gewöhnlicher Beifuß und Knäuelgras sind vereinzelt eingestreut. Etwas nährstoffreichere Bereiche im Osten und Süden sind als Potentielle Biotope erfasst.
Rote Liste Art:
Moschus-Malve (Malva moschata, RLB 3)
ER-1226
001
Extensiv genutzte Südwestlich von Dechsendorf erstreckt sich zwischen der kleinen Talaue am
Wiese südlich des Seebach und dem großen Waldgebiet in der Mönau im Süden eine landwirtGewerbegebietes schaftlich- und z. T. auch teichwirtschaftlich intensiv genutzte Flur.
von Heßdorf
In der Aue südlich des Seebachs ist direkt an der Landkreisgrenze östlich der
Autobahn A3 eine feuchte bis frische Wiesenflächen erfasst.
GE 40%, GN 55%
Der größere Teil ist eine Nasswiese, die von Kohl-Kratzdistel, Mädesüß,
Sonst. 5%
Sumpf-Segge und Großem Wiesenknopf bestimmt wird.
Übergänge zur etwas trockeneren Feuchtwiese werden durch Große Bibernelle, Scharfen Hahnenfuß, Hornklee, Wiesen-Flockenblume und Wolligem Honiggras charakterisiert. Nährstoffreicherer Bewuchs in Randbereiche ist nicht
ausgrenzbar (Sonstige Flächenanteile).
Fläche ist teilw. nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt.
TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
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TEAM 4 landschafts+ortsplanung Nürnberg
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