Bremsschlosser - Herne.qxd

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ANFORDERUNGEN DES EBA AN IHRE
ANMELDUNG
PLANFEStStELLUNGSUNtERLAGEN
Lehrgang
Anforderungen des EBA an Ihre
Planfeststellungsunterlagen
VERANStALtUNGSORt:
AWV Verkehrsgewerbe Leipzig GmbH
Vierackerwiesen 4
04179 Leipzig
BEGINN:
14.06.2012 10:00 Uhr
VOR- UND ZUNAME (tEILNEHMER
ENDE:
15.06.2012 13:00 Uhr
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tEILNAHMEGEBÜHR:
500,00 EUR, zzgl. MwSt.
ANMELDEScHLUSS:
01. Juni 2012
ANSPREcHPARtNER:
Frau Metzler
tel.: 0341 24 14 -110
[email protected]
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UNtERNEHMEN
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REcHNUNGSANScHRIFt
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StRASSE / HAUSNUMMER
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PLZ / ORt
Anforderungen des EBA an
Ihre Planfeststellungsunterlagen
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tELEFON
tELEFAX
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E-MAIL
14.06.2012 — 15.06.2012
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UNtERScHRIFt
* Übernachtung Lindner Hotel (bei Verfügbarkeit)
65,00 EUR pro Nacht inkl. Frühstück
Hans-Driesch-Str. 27, 04179 Leipzig (10 Minuten Fußweg)
Bitte senden Sie Ihre Anmeldung per Post, Fax oder E-Mail
direkt an:
* Übernachtung Astral Hotel
40,00 EUR pro Nacht inkl. Frühstück
Fabrikstr. 17, 04178 Leipzig (30 Minuten Fußweg)
AWV Leipzig GmbH
Vierackerwiesen 4, 04179 Leipzig
Fax: 0341 24 14 - 299
E-Mail: [email protected]
* Übernachtung Pension (gegenüber Astral-Hotel)
25,00 EUR pro Nacht ohne Frühstück
Fabrikstr. 15-17, 04178 Leipzig (30 Minuten Fußweg)
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
von:
bis:
Mit uns sind Sie immer
auf der richtigen Schiene!
www.awv-leipzig.de
ANFORDERUNGEN DES EBA AN IHRE PLANFEStStELLUNGSUNtERLAGEN
14.06.2012 — 15.06.2012
Planfestellung optimieren
DONNERStAG, 14.06.12
FREItAG, 15.06.12
Jahr für Jahr werden viele Anträge auf planungsrechtliche
Zulassungsentscheidungen beim Eisenbahn-Bundesamt
gestellt. Bei der planungsrechtlichen Genehmigung dieser
Anträge spielen Zeitfaktoren eine große Rolle. Davon hängen ebenfalls auch die zeitgerechten Finanzierungen und
Inbetriebnahmen ab.
Die große Anzahl dieser Anträge scheitern schon im Vorfeld,
da sehr oft die Antragsunterlagen inhaltliche Mängel aufweisen und daher von der zuständigen Behörde zurückgewiesen werden.
Mit diesem Lehrgang sollen diese Kenntnisse in allen Bereichen den teilnehmern auch an Hand einiger Beispiele vermittelt werden. Dazu gehören nicht nur die notwendigen
Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, auch Ablauf der
Planrechtsverfahren nach Allgemeinem Eisenbahngesetz
(AEG) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz
(VwVfG) sowie die Zusammenstellung der formgerechten
Antragsunterlagen unter Berücksichtigung der anderen
zusätzlichen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien.
10:00 Uhr Eröffnung
09:00 Uhr (Dazwischen 10:30 Uhr—11:00 Uhr Kaffeepause)
Kapitel 1:
Einführung
Entstehung/Gründung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) und dazu
notwendigen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien
Kapitel 8:
Formblätter
Beispiele (Gemeinsame Bearbeitung an praktisch realisierten Vorhaben)
Kapitel 2:
Aufbau des EBA
Aufgaben des EBA
12:30 Uhr
Zielgruppe
Alle Mitarbeiter der Ing.-Büros, die im Auftrag der DB AG
das Rechtsverfahren regelkonform vorbereiten, Antragsunterlagen sach- und fachgerecht erstellen und diese während der Planfeststellungsverfahren begleiten müssen. Der
Lehrgang ist auch für Mitarbeiter der Vorhabenträger (z.B.:
DB-Mitarbeiter), die die ausführenden Ing.-Büros begleiten
bzw. beauftragen, von erheblichem Nutzen.
Referent
Herr Dipl.-Ing. Uemit Kaya, Studium an der RWtH Aachen,
Fachrichtung Straßen-, Erd- und tunnelbau, langjähriger
Mitarbeiter des Eisenbahn-Bundesamtes im Sachbereich
„Planfeststellung und Recht“, Mitglied des Oberprüfungsamtes für die Referendare des Eisenbahn-Bundesamtes.
www.awv-leipzig.de
Auswertung des Seminars
Kapitel 3:
notwendigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zur „Planfeststellung“
13:00 Uhr
12:30 Uhr Mittagspause / 13:30 Uhr
Abschluss
Kapitel 4:
Erläuterungen zu den einzelnen Gesetzen, Verordnungen und
Richtlinien
Kapitel 5:
Ablauf der „Planfeststellung“
Begriffsbestimmungen
14:30 Uhr Kaffeepause
Kapitel 6:
Festlegung der planungsrechtlichen Vorgehensweise „Planfeststellung“
Kapitel 7:
Festlegung der planungsrechtlichen Vorgehensweise „Plangenehmigung“
16:30 Uhr Zusammenfassung–
Anschl. Abschluss des ersten tages bei gemeinsamem Abendessen
Programmänderungen vorbehalten