Abiturprüfung 2007
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Abiturprüfung 2007
Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW BI GK HT 3 Seite 1 von 7 Unterlagen für die Lehrkraft Abiturprüfung 2007 Biologie, Grundkurs 1. Aufgabenart I Bearbeitung fachspezifischen Materials mit neuem Informationsgehalt 2. Aufgabenstellung Thema: Der „Rabenvogelstreit“ und seine populationsdynamischen Hintergründe III.1 Stellen Sie die 1. und 2. Lotka-Volterra-Regel dar und beschreiben Sie allgemein die zugrunde liegenden Beziehungen zwischen den Populationen. Geben Sie die Bedingungen an, unter denen die beiden Regeln zutreffen. (16 Punkte) III.2 Beurteilen Sie unter Auswertung der Materialien B und C, ob eine Lotka-VolterraBeziehung zwischen der Elster und den 3 Singvogelarten vorliegt. Entwickeln Sie Hypothesen über die Faktoren, die den Kurvenverläufen der Populationsdichten von Elster und den 3 Singvogelarten zu Grunde liegen. (20 Punkte) III.3 Stellen Sie die Positionen der Jäger und die der Naturschützer dar (Material A). Nehmen Sie zu den jeweiligen Meinungen vor dem Hintergrund der populationsdynamischen Prozesse Stellung und begründen Sie Ihre eigene Position. (18 Punkte) 3. Materialgrundlage – Bezzel, E. (1993): Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Passeres. Singvögel. Aula, Wiesbaden – Blotzheim, G. v.; U. N. (Hrsg.) (2001): Handbuch der Vögel Mitteleuropas. Band 13-III, Passeriformes (4. Teil). eBook-Lizenzausgabe. Vogelzug-Verlag, Wiebelsheim – Härtel, H. & Nottmeyer-Linden, K. (1991): Die verfemten Schwarzröcke. Natur verstehen – Natur erhalten. Westfalen Verlag, Bielefeld – Kooiker, G. & Buckow, C. V. (1999): Die Elster – ein Rabenvogel im Visier. Sammlung Vogelkunde. Aula, Wiesbaden – http://www.oejv.org/modules.php?name=News&file=print&sid=49 Nur für den Dienstgebrauch! Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW BI GK HT 3 Seite 2 von 7 4. Bezüge zu den Vorgaben 2007 1. Inhaltliche Schwerpunkte Ökologische Verflechtungen und nachhaltige Nutzung – Wechselbeziehungen, Populationsdynamik Beziehungen zwischen Populationen: Ableitung der LOTKA-VOLTERRA-Regeln aus konkreten Untersuchungsdaten – Verflechtungen in Lebensgemeinschaften Biomasseproduktion, Trophieebenen, Energiefluss 2. Medien/Materialien – entfällt 5. Zugelassene Hilfsmittel – Wörterbuch zur deutschen Rechtschreibung 6. Vorgaben für die Bewertung der Schülerleistungen Teilleistungen – Kriterien a) inhaltliche Leistung Teilaufgabe III.1 Anforderungen Der Prüfling 1 maximal erreichbare Punktzahl (AFB)1 1 stellt die 1. und 2. Lotka-Volterra-Regel dar: – die Populationsgrößen von Räuber und Beute schwanken, auch bei sonst konstanten Bedingungen periodisch, – die Maxima der Räuber- und der Beutepopulation sind phasenverschoben, wobei die Maxima der Räuberpopulationen denen der Beutepopulationen folgen, – trotz der Schwankungen der Populationsgrößen bleiben die Durchschnittszahlen von Räuber und Beute (bei ansonsten unveränderten Bedingungen) langfristig konstant (Erhaltung der Mittelwerte). 6 (I) 2 beschreibt die phasenverschobenen Schwankungen um einen Mittelwert: Die Vermehrung der Beutetiere führt über erhöhten Beutefang zur Vermehrung der Räuber, als Folge verkleinert sich die Beutepopulation, der Nahrungsmangel verkleinert die Räuberpopulation, die Beutepopulation erholt sich usw. 4 (I) 3 gibt die Bedingungen für die Gültigkeit der beschriebenen Regeln und Zusammenhänge an: – eine klare Ausprägung der Populationskurven erfolgt nur bei enger Wechselbeziehung zwischen Räuber und Beute, d. h. der Räuber ernährt sich nur von der einen Beuteart, die Beuteart hat bei konstanter Geburtenrate nur die Räuberart als Fressfeind; die Umwelt ist heterogen, so dass der Räuber seine Beute nicht auslöschen kann; ein Teil der Beutepopulation überlebt in geschützten Arealen. 6 (I) 4 erfüllt ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium. (2) AFB = Anforderungsbereich Nur für den Dienstgebrauch! Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW BI GK HT 3 Seite 3 von 7 Teilaufgabe III.2 Anforderungen Der Prüfling maximal erreichbare Punktzahl (AFB) 1 wertet dahingehend aus, dass – von 1986 bis 1994 ein stetiger Anstieg der Elsterpopulation erfolgt unabhängig davon, ob die Elster bejagt wird oder nicht, – ab 1994 die Elsterpopulation kaum mehr zunimmt und eine Sättigung erreicht, noch bevor ab 1997 die Jagd wieder einsetzt, – die Populationsdichte der Singvögel während des gesamten Zeitraums um spezifische Mittelwerte schwankt. 6 (II) 2 erklärt und begründet, dass keine Lotka-Volterra-Beziehung vorliegt, da – die Nahrungsbeziehungen zwischen der Elster und den drei Singvogelarten nicht für die Zunahme der Elsternpopulation spricht, weil sich die Elster im Sommer nur zu weniger als 10 % von Vögeln ernährt, wobei dieser Nahrungsbestandteil im Winter noch mehr zurücktritt, – die Zunahme der Elsterpopulation nicht „zu Lasten“ der kleineren Singvögel abläuft, weil deren Populationen im Schnitt nicht abnehmen, – die periodischen Schwankungen der drei kleinen Singvogelarten nicht durch die Elster als Räuber verursacht werden. 6 (II) 3 stellt Hypothesen auf zu den Faktoren, die den Verlauf der Populationsdichte der Elster beeinflussen z. B.: – die Zunahme der Elsterbestände wird z. B. über gute, sich verbessernde Nahrungsbedingungen im menschlichen Umfeld (etwa durch Haushaltsabfall als umfangreichem Nahrungsbestandteil) beeinflusst, – die Sättigung der Elsterpopulation wird mit dichteabhängiger Selbstregulation unter Nennung eines Faktors, z. B. Wachstumsbegrenzung durch Erschöpfung des Nahrungsangebotes bzw. durch Abdeckung des Raumes mit Elsterrevieren erklärt. 6 (III) 4 stellt begründend Hypothesen auf zu den Faktoren, die den Verlauf der Populationsdichte der drei kleineren Singvogelarten beeinflussen, z. B.: Dichteunabhängige Faktoren, z. B. Witterungsbedingungen, beeinflussen z. B. Nahrungsressourcen, die Schwankungen der Populationsdichte zur Folge haben. 2 (III) 5 erfüllt ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium. (2) Nur für den Dienstgebrauch! Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW BI GK HT 3 Seite 4 von 7 Teilaufgabe III.3 Anforderungen Der Prüfling maximal erreichbare Punktzahl (AFB) 1 stellt die Positionen der Jäger und Naturschützer dar: – die Jagd hat regulative Funktion und dient dem Schutz von Singvögeln, Kleinsäugern und Niederwild (Jäger), – die Jagd stellt einen unnötigen Eingriff in den Naturkreislauf dar (Naturschützer). 6 (II) 2 stellt Argumente dar, die für bzw. gegen die Meinung der Jäger bzw. der Naturschützer sprechen, z. B.: – die Jagd hat keinen Einfluss auf die Elsterpopulation (1986 bis 1989) – die Größe der Elsterpopulation hat keinen Einfluss auf die Größe der Populationen der kleinen Singvogelarten, – die Grundregeln für Räuber-Beute-Beziehungen zeigen, dass eine Räuberart eine Beuteart in der Regel nicht stark dezimiert, wenn ein breite Nahrungsspektrum vorliegt; dies gilt auch für die Wechselwirkung zwischen Elster und Kleinsäuger, – Untersuchung beleuchtet aber nur einen Aspekt aus dem komplexen Nahrungsnetz, – Daten der letzten Jahre fehlen. 8 (II) 3 nimmt Stellung und begründet die eigene Position im Rabenvogelstreit einschließlich einer differenzierten Begründung, z. B.: – Ablehnung der Elsterjagd, weil diese nach den vorliegenden Daten weder zur Regulation der Singvogelpopulation noch der Elsterpopulation beiträgt, – weil die Elster in ihrer Funktion als Mäuse- und Abfallfresser in ihrem Bestand dezimiert wird. oder nimmt eine mögliche Gegenposition ein: – weiteres Populationswachstum wurde nicht untersucht, – die Rolle der Jäger und die Auswirkungen der Jagd nach 1997 wurden ungenügend dargestellt. 4 (III) 4 erfüllt ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium. (2) b) Darstellungsleistung Anforderungen Der Prüfling maximal erreichbare Punktzahl führt seine Gedanken schlüssig, stringent und klar aus. strukturiert seine Darstellung sachgerecht. verwendet eine differenzierte und präzise Sprache. veranschaulicht seine Ausführungen durch geeignete Skizzen, Schemata etc. gestaltet seine Arbeit formal ansprechend. Nur für den Dienstgebrauch! 6 BI GK HT 3 Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW Seite 5 von 7 7. Bewertungsbogen zur Prüfungsarbeit Name des Prüflings: ___________________________________ Kursbezeichnung: ____________ Schule: _____________________________________________ Teilaufgabe III.1 Anforderungen Lösungsqualität Der Prüfling maximal erreichbare Punktzahl (AFB) 1 stellt die 1. und … 6 (I) 2 beschreibt die phasenverschobenen … 4 (I) 3 gibt die Bedingungen … 6 (I) 4 erfüllt ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium: (2) ………………………………………………………………….. ………………………………………………………………….. Summe III.1 Teilaufgabe 2 EK ZK DK 16 Teilaufgabe III.2 Anforderungen Lösungsqualität Der Prüfling maximal erreichbare Punktzahl (AFB) 1 wertet dahingehend aus, … 6 (II) 2 erklärt und begründet, dass keine… 6 (II) 3 stellt Hypothesen auf … 6 (III) 4 stellt begründend Hypothesen … 2 (III) 5 erfüllt ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium: (2) ………………………………………………………………….. ………………………………………………………………….. Summe III.2 Teilaufgabe EK ZK DK 20 Teilaufgabe III.3 Anforderungen Lösungsqualität Der Prüfling 2 maximal erreichbare Punktzahl (AFB) 1 stellt die Positionen … 6 (II) 2 stellt Argumente dar, … 8 (II) 3 nimmt Stellung und … 4 (III) 4 erfüllt ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium: (2) ………………………………………………………………….. ………………………………………………………………….. Summe III.3 Teilaufgabe 18 Summe der III.1, III.2 und III.3 Teilaufgaben 54 EK = Erstkorrektur; ZK = Zweitkorrektur; DK = Drittkorrektur Nur für den Dienstgebrauch! EK ZK DK BI GK HT 3 Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW Seite 6 von 7 Darstellungsleistung Anforderungen Lösungsqualität Der Prüfling maximal erreichbare Punktzahl EK ZK DK führt seine Gedanken … strukturiert seine Darstellung … 6 verwendet eine differenzierte … veranschaulicht seine Ausführungen … gestaltet seine Arbeit… Summe Darstellungsleistung 6 Summe insgesamt (inhaltliche und Darstellungsleistung) 60 Festlegung der Gesamtnote (Bitte nur bei der letzten bearbeiteten Aufgabe ausfüllen.) Lösungsqualität maximal erreichbare Punktzahl Übertrag der Punktsumme aus der ersten bearbeiteten Aufgabe 60 Übertrag der Punktsumme aus der zweiten bearbeiteten Aufgabe 60 Punktzahl der gesamten Prüfungsleistung 120 EK ZK DK aus der Punktsumme resultierende Note Note ggf. unter Absenkung um ein bis zwei Notenpunkte gemäß § 13,2 APO-GOSt Paraphe ggf. arithmetisches Mittel der Punktsummen aus EK und ZK: ___________ Die Klausur wird mit der Note: ___________________________________ (____Punkte) bewertet. Unterschrift, Datum: Nur für den Dienstgebrauch! BI GK HT 3 Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW Seite 7 von 7 Grundsätze für die Bewertung (Notenfindung) Für die Zuordnung der Notenstufen zu den Punktzahlen ist folgende Tabelle zu verwenden: Note Punkte Erreichte Punktzahl sehr gut plus 15 120 – 114 sehr gut 14 113 – 108 sehr gut minus 13 107 – 102 gut plus 12 101 – 96 gut 11 95 – 90 gut minus 10 89 – 84 befriedigend plus 9 83 – 78 befriedigend 8 77 – 72 befriedigend minus 7 71 – 66 ausreichend plus 6 65 – 60 ausreichend 5 59 – 54 ausreichend minus 4 53 – 47 mangelhaft plus 3 46 – 39 mangelhaft 2 38 – 32 mangelhaft minus 1 31 – 24 ungenügend 0 23 – 0 Nur für den Dienstgebrauch!