Residenzvertrag - MUNDUS Senioren

Transcrição

Residenzvertrag - MUNDUS Senioren
Residenzvertrag
für Frau/Herrn/Ehepaar
ggf. 2. Name
MUNDUS Residenz Ludwigshafen · Pranckhstraße
Pranckhstraße 47, 67061 Ludwigshafen
Telefon: (0621) 56 20 96
Fax: (0621) 529 65 39
Stand: 1/2015
Vertragsparteien
Zwischen der
MUNDUS Senioren-Residenzen GmbH
Scharnweberstraße 1, 13405 Berlin
Betriebsstätte
MUNDUS Residenz Ludwigshafen · Pranckhstraße
Pranckhstraße 47, 67061 Ludwigshafen
- nachstehend Mundus genannt vertreten durch Frau Natalie Malik
und
Herrn/Frau/Eheleute Vorname Name
bisher wohnhaft: Straße, PLZ Ort
vertreten durch Vorname Name
(Legitimation)
- nachstehend Bewohner genannt wird folgender Vertrag mit Wirkung zum 00.00.0000 abgeschlossen.
§ 1 Allgemeines
Unser Auftrag
1. Ziel des Vertrages ist es, dem Bewohner ein weitgehend selbständiges und
selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen und ihm gleichzeitig im Bedarfsfall
erforderliche und gewünschte Hilfen zur Verfügung zu stellen sowie Möglichkeiten zu einem gemeinschaftlichen Leben in der Mundus zu eröffnen. Zu
diesem Zweck wird dem Bewohner Unterkunft und Betreuung gewährt und
darüber hinausgehende Leistungen auf Wunsch und im Bedarfsfall angeboten.
Rechtsgrundlagen
2. Bei der Mundus handelt es sich um eine Einrichtung, die den Bestimmungen
des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe
(LWTG), dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) des Bundes und
den zu diesen Gesetzen erlassenen Verordnungen unterliegt. Die Einrichtung
wird von den zuständigen Aufsichtsbehörden überwacht. Der Bewohner hat
jederzeit das Recht, sich über die Bestimmungen der genannten Gesetze und
der zu ihnen erlassenen Verordnungen bei der Mundus zu informieren.
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Qualitätssicherung
3. Die Mundus ist gesetzlich verpflichtet, die Qualität ihrer Leistungen zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Zu diesem Zweck hat sie ein eigenes Qualitätssicherungskonzept entwickelt. Auch wird die Mundus regelmäßig überprüft, ob sie die verbindlichen Qualitätsvorgaben einhält. Die Bewohner und
der Bewohnerbeirat werden regelmäßig über Ergebnisse der Qualitätssicherungsmaßnahmen im Haus informiert.
4. Der Bewohner hat am 00.00.0000 Informationsunterlagen nach § 3 WBVG
über die Leistungen der Mundus und die Entgelte der Residenz erhalten. Diese Unterlagen sind Grundlage des vorliegenden Vertrages. Gegenüber diesen
Unterlagen enthält dieser Vertrag folgende Abweichungen:
…………………………………………...……………………………………………………………….…………
…………………………………………...……………………………………………………………….…………
…………………………………………...……………………………………………………………….…………
§ 2 Wohnraum
(im Entgeltbestandteil Unterkunft beinhaltet)
Ihr persönlicher
Lebensbereich
1. Die Mundus bietet dem Bewohner ein individuell gestaltbares Apartment.
Das Apartment wird von dem Bewohner mit eigenen Möbeln ausgestattet.
Die Mundus und die Mitarbeiter verpflichten sich, die Privatsphäre der Bewohner in deren Apartment zu gewährleisten.
Unter Geltung dieser Prinzipien wird dem Bewohner das Apartment nach
Maßgabe der folgenden Regelungen überlassen:
Das Apartment
2. Dem Bewohner wird
- ein Apartment überlassen.
Das Apartment hat 0,00 m². Es befindet sich im 0. Stockwerk und trägt
die Nummer ….
Ausstattung
3. Das Apartment ist ausgestattet mit:
-
Loggia
Badezimmer
Haus-Notrufanlage
Kabelanschluß
Küchenzeile
austauschbarem Bodenbelag
Kellerraum mit … m²
Apartmentwechsel
4. Ein Apartmentwechsel innerhalb der Mundus erfolgt nur mit ausdrücklichem
Einverständnis des Bewohners bzw. dem seines Vertreters, aufgrund schriftlicher Vereinbarung.
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Bauliche
Veränderungen
5. Bauliche Veränderungen in oder an dem Apartment dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Direktion durchgeführt werden. Änderungen am System der Zentralschließanlage sind nicht statthaft. Schlüssel dürfen nicht
selbst beschafft werden.
Elektrogeräte
6. Vom Bewohner in seinem Wohnraum aufgestellte und benutzte Elektrogeräte unterliegen der Überprüfung durch die Elektrogeräteverordnung und müssen den VDE-Sicherheitsstandards genügen. Die Mundus ist befugt, vom Bewohner auf dessen Kosten einen Prüfnachweis eines Fachbetriebs zu verlangen, soweit von den Geräten nach ihrer Eigenart Brand-, Kurzschluß- oder
sonstige Gefahren ausgehen können.
Gäste + Untervermietung
7.
Der Bewohner kann jederzeit Gäste zur vorübergehenden Unterbringung im
eigenen Apartment aufnehmen. Untervermietung und alleinige Überlassung
des Apartments an Dritte sind nicht zulässig. Für Besucher stehen - soweit
verfügbar - Gästezimmer gegen Entgelt zur Verfügung.
8.
Die Mundus bietet dem Bewohner Räume zur Begegnung und Teilnahme am
Gemeinschaftsleben des Hauses. Für die Nutzung der Räume, Einrichtungen
und Anlagen sowie der Räume der allgemeinen Versorgung wird kein gesondertes Entgelt verlangt. Folgende Gemeinschaftsräume/-flächen stehen den
Bewohnern zur Verfügung:
Räume für die
Gemeinschaft





Restaurant, auch als Veranstaltungsraum
Terrasse
Kegelbahn
Schwimmbad
Erlebnisraum für Aktivitäten
Private Nutzung
9.
Der Bewohner hat das Recht, Gemeinschaftsräume auch für private Zwecke
zu nutzen. Für die Raumüberlassung wird kein gesondertes Entgelt erhoben.
Sie bedarf jedoch der vorherigen Abstimmung mit der Direktion.
Haustierhaltung
10. Haustierhaltung ist in der Mundus grundsätzlich möglich. Sie bedarf aber der
vorherigen Abstimmung.
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§ 3 Leistungen der Hauswirtschaft
(im Entgeltbestandteil Unterkunft beinhaltet)
Aufgaben der
Hauswirtschaft
1. Die Mitarbeiter der Hauswirtschaft sind verantwortlich für die Gestaltung einer wohnlichen Atmosphäre im Hause, für die Raumpflege und für die Beratung der Bewohner in hauswirtschaftlichen Fragen.
Wünsche
2. Bei der Reinigung der Wohnräume der Bewohner wird auf Bedürfnisse und
Vorstellungen des Bewohners Rücksicht genommen.
Umfang
3. Der Umfang der Reinigungsarbeiten ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Leistungen und Preise für hauswirtschaftliche Zusatzleistungen entnehmen Sie bitte dem Sonderleistungsverzeichnis.
Blumenpflege
4. Die Mundus übernimmt auf Wunsch des Bewohners die Blumenpflege im
Apartment (siehe Serviceleistungsverzeichnis).
§ 4 Leistungen der Küche
(im Entgeltbestandteil Verpflegung beinhaltet)
Eßkultur
1. Aufgabe der Mitarbeiter der Küche ist es, Mahlzeiten aufgrund ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse, unter Berücksichtigung der Wünsche und
Bedürfnisse der Bewohner, zuzubereiten und so zu präsentieren und zu servieren, daß die Bewohner in einer kultivierten Atmosphäre ihre Mahlzeiten
einnehmen können. Bei Behinderung und Krankheit wird auf die besonderen
Bedürfnisse des Bewohners Rücksicht genommen und seinen Fähigkeiten und
Gewohnheiten Rechnung getragen. Die Küchenleitung bezieht die Bewohner/den Bewohnerbeirat in die Planung der Mahlzeiten ein.
Die Mundus
bietet
2. Die Mundus bietet dem Bewohner folgende im Entgelt enthaltene Mahlzeiten
an:


Mittagessen - 2 Menüs zur Auswahl - mit Getränken
Kaffee und Gebäck
Erstattungen
bei Abwesenheit
3. Bei Abwesenheit werden für die Nichtinanspruchnahme von Mahlzeiten zum
Ausgleich ersparter Aufwendungen der Residenz z. Zt. € 4,50 brutto1) pro Tag
rückvergütet. Eine Rückvergütung wird ab dem zweiten Tag und nur dann
gewährt, wenn der Bewohner einen Tag vorher die Mundus informiert. Ausgenommen sind unvorhersehbare Ereignisse wie z.B. eine kurzfristige Krankenhauseinweisung. Auf Wunsch bietet die Mundus dem Bewohner für das
Mittagessen ein Verpflegungspaket an, wenn die Mahlzeit nicht im Hause
eingenommen werden kann. Der Nachweis einer höheren Ersparnis wird
durch diese Regelung nicht ausgeschlossen.
1
inkl. 19 % Umsatzsteuer
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Abwahl
4. Bei der Abwahl des Mittagessens vermindert sich das monatliche Entgelt um
die ersparten Aufwendungen für den Lebensmitteleinsatz, z. Zt. € 137,00
brutto2). Diese Mitteilung muß 14 Tage vor Monatsbeginn erfolgen und mindestens einen Kalendermonat umfassen. Der Nachweis einer höheren Ersparnis wird durch diese Regelung nicht ausgeschlossen.
Sonderkost
5. Bei Bedarf werden Sonderkostformen angeboten.
Besondere Wünsche,
wo serviert wird
6. Die Mahlzeiten werden im Restaurant serviert. Auf Wunsch des Bewohners
können diese auch im Apartment serviert werden (Preise siehe Sonderleistungsverzeichnis). Bei Krankheit und pflegebedingter Einschränkung werden die Mahlzeiten im Apartment des Bewohners – im Rahmen der „21 Tage
Regelung“ (siehe § 5 Abs. 1) – serviert.
Gäste
7. Gäste der Bewohner sind zu allen Mahlzeiten willkommen. Die Preise für Gästeessen entnehmen Sie bitte dem Sonderleistungsverzeichnis.
Feste und Feiern
8. Die gastronomische Ausrichtung von Festen und Feiern kann nach Absprache
und gegen Sonderentgelt im eigenen Apartment oder hierfür zur Verfügung
gestellten Gemeinschaftsräumen von der Mundus übernommen werden.
§ 5 Pflege und Betreuung
(im Entgeltbestandteil Betreuung beinhaltet)
Vertragsumfang
1. Zum Vertragsumfang gehören auch die Erste Hilfe im Krankheitsfalle sowie
die weitere leichte Pflege in der Wohnung. Sie ist abrufbar bei einfachen und
vorübergehenden Erkrankungen bis zu 21 Tagen jährlich, bis zu einer Stunde
täglich, sofern kein anderer Kostenträger, z. B. Pflegekasse und/oder Krankenkasse, die Kosten übernimmt. Nähere Informationen siehe Verzeichnis
Serviceleistungen.
Pflege
2. Sollte leichte Pflege über die vorgenannte Frist hinaus erforderlich sein, ist
diese auch weiterhin grundsätzlich im Apartment durch den hauseigenen
ambulanten Pflegedienst möglich. Hierfür wird ein gesonderter Pflegevertrag
mit dem Bewohner abgeschlossen. Die Leistungen werden gemäß den mit
den Kostenträgern (Kranken-/Pflegeversicherung) abgeschlossenen Leistungsund Entgeltvereinbarungen berechnet. Der Bewohner wird gemäß den Bestimmungen des Pflegevertrages vor der Leistungserbringung über die entstehenden Kosten und die Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die Kranken- und/oder Pflegekassen informiert. Vorbehaltlich Abs. 4 wird die Mundus
im Falle von Änderungen des Pflege- und Betreuungsbedarfs die Anpassung
des gesonderten Pflegevertrags anbieten.
2
inkl. 19 % Umsatzsteuer
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Pflegewohnbereich
3. Der Pflegewohnbereich steht dem Bewohner im Bedarfsfall zur Verfügung.
Sollte eine sachgerechte Pflege und Betreuung im Apartmentbereich nicht
möglich sein, bietet die Mundus nach Möglichkeit einen Umzug in den Pflegewohnbereich an. Wird eine vorübergehende Beibehaltung des Apartments
gewünscht, so ist dies grundsätzlich zu einem reduzierten Preis möglich. Siehe
Merkblatt „Übergangspflege“.
Leistungsausschluß
4. Wie in der Zusatzvereinbarung zu diesem Vertrag geregelt, kann die Mundus
im Hinblick auf die Eigenart der Residenz die fachgerechte Betreuung des Bewohners in bestimmten Fällen nicht gewährleisten. Sie behält sich daher die
Kündigung dieses Vertrags nach § 12 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2b WBVG vor, wenn der
Bewohner einer stationären Betreuung mit umfassend eingeschlossener pflegerischer Betreuung bedarf oder einer ganz bestimmten außergewöhnlichen
Pflege und Betreuung bedarf oder besondere Gefahren der Fremd- oder Eigengefährdung bestehen.
§ 6 Leistungen der Haustechnik
(anteilig im Entgeltbestandteil Unterkunft beinhaltet)
Aufgaben des
Hausmeisters
1. Die Haustechnik ist verantwortlich für die Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit aller haus- und betriebstechnischen Anlagen. Zu den Aufgaben gehören auch die Hilfestellung und Beratung bei der Gestaltung und Erhaltung des
Apartments der Bewohner durch die hier tätigen Mitarbeiter.
Instandhaltung
2. Die Instandhaltung der hauseigenen Anlagen gehört zu den Obliegenheiten
der Mundus. Für die Instandhaltung der selbstinstallierten Anlagen und Einrichtungsgegenstände im Apartment ist der Bewohner verantwortlich.
Leistungen (Einzug)
3. Haustechnische Hilfestellungen und Dienste sind während der Wohndauer im
angemessenen Umfang (bei Einzug bis zu 2 Stunden ohne weiteres Entgelt)
im Pensionspreis enthalten und werden von der Haustechnik angeboten.
Darüber hinausgehende Leistungen werden als Sonderleistungen nach Maßgabe des Sonderleistungsverzeichnisses angeboten.
§ 7 Leistungen der Verwaltung und Rezeption
(anteilig im Entgeltbestandteil Unterkunft und Betreuung beinhaltet)
Aufgaben
1. Den Mitarbeitern der Verwaltung obliegt die bewohner- und mitarbeiterbezogene Administration. Sie sind verpflichtet, den Bewohnern und Angehörigen in Fragen der Kostenabrechnung und im Umgang mit Kassen und Behörden Beratung anzubieten. Zu ihren Aufgaben gehören auch der Empfang
von Besuchern, die Vermittlung an die zuständigen Ansprechpartner sowie
die Entgegennahme und Weiterleitung von Telefonaten und Anfragen.
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Leistungen
2. Sekretariatsleistungen sind im angemessenen Umfang im Pensionspreis enthalten und werden von der Verwaltung angeboten. Darüber hinausgehende
Leistungen werden als Sonderleistungen nach Maßgabe des Sonderleistungsverzeichnisses angeboten.
§ 8 Angebote für Kultur und Freizeit
(im Entgeltbestandteil Betreuung beinhaltet)
Kultur
in der Stadt
1. Die Mundus ist darum bemüht, den Bewohnern die Teilnahme an den kulturellen Angeboten der Stadt zu ermöglichen. Um dies zu gewährleisten, werden die Bewohner über die Angebote informiert, und es werden Fahr- und
Begleitdienste organisiert. Die Fahr- und Begleitdienste werden als Serviceleistungen angeboten (siehe Serviceleistungsverzeichnis).
Kultur in der
Mundus
2. Die Mundus bietet monatlich spezielle Freizeitangebote und kulturelle Veranstaltungen im Hause an. Die Bewohner bzw. der Bewohnerbeirat werden
an der Programmgestaltung beteiligt. Für die Freizeit- und Kulturangebote
wird in den meisten Fällen kein gesondertes Entgelt erhoben. Besonders kostenintensive Veranstaltungen können gegen Entgelt besucht werden.
Der Bewohner wird über das von der Mundus organisierte Angebot wöchentlich durch den Aktivitätenplan informiert (siehe Serviceleistungs-verzeichnis).
Religiöse und kirchliche
Angebote
3. Die Mundus stellt für anerkannte Religionsgemeinschaften, die Angebote für
Bewohner machen, Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung.
§ 9 Entgelt
Zusammensetzung
1. Die Entgelte müssen angemessen sein und werden der Heimaufsicht angezeigt. Sie setzen sich wie folgt zusammen (alle Angaben monatlich):
a) Unterkunft, inkl. Investitionskosten
€
0,00
b) Verpflegung,
inkl. der derzeit gültigen Umsatzsteuer von 19 %
€
0,00
c) Betreuung,
inkl. der derzeit gültigen Umsatzsteuer von 19 % *)
€
0,00
Das Gesamtentgelt beträgt:
€
0,00
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Verrechnungspauschale für die 2. Person
€
0,00
Die Verrechnungspauschale für die 2. Person setzt sich wie folgt zusammen:
a) Unterkunft, inkl. Investitionskosten
€
0,00
b) Verpflegung,
inkl. der derzeit gültigen Umsatzsteuer von 19 %
€
0,00
c) Betreuung,
inkl. der derzeit gültigen Umsatzsteuer von 19 % *)
€
0,00
*) Bei Nachweis einer Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 1 – 3) sowie bei einem
durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder sonstigem
Gutachter festgestellten geringfügigen Pflegebedarf (Pflegestufe 0) ist diese
Leistung von der Umsatzsteuer befreit.
Mietsicherheit
2. Für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Residenzvertrag wird von dem
Bewohner bis spätestens drei Monate nach Vertragsbeginn eine Sicherheit in
Höhe des doppelten des auf einen Monat entfallenden Entgelts geleistet. Die
Sicherheit wird nach den gesetzlichen Bestimmungen auf ein noch zu benennendes Mietkautionskonto bar entrichtet und kann in drei gleichen monatlichen Teilleistungen erbracht werden, wobei die erste Teilleistung bei Vertragsbeginn fällig ist. Die Zinsen stehen dem Bewohner zu und erhöhen die
Sicherheit. Nach Beendigung des Vertrags und Ausgleich aller Ansprüche wird
das Guthaben innerhalb einer angemessenen Frist an den Bewohner bzw.
dessen Erben zurückgegeben.
Anstelle der Einzahlung auf das Mietkautionskonto kann der Mundus vom
Bewohner eine Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprechen (z.B. Bürgschaft) eines in Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugten Kredit-instituts
oder Kreditversicherers oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft geleistet werden. In diesem Fall gibt die Mundus die Sicherheit nach Beendigung
des Vertrags und Ausgleich aller Ansprüche innerhalb einer angemessenen
Frist frei.
Fälligkeit
3. Das Entgelt ist monatlich im voraus am 1. Werktag eines Monats an die Mundus zu zahlen.
Bankverbindung: Aareal Bank AG
Konto-Nr. 0397437427 BLZ: 550 104 00
BIC: AARBDE5WDOM IBAN: DE 10 55010400 0397437427
Lastschrift
4. Der Bewohner hat die Möglichkeit, eine Lastschrifteinzugsermächtigung zu
erteilen. Sie umfaßt auch ggf. die Kosten für Zusatzleistungen.
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Zusatzleistungen
5. Wird kein Lastschriftverfahren gewählt, ist das Entgelt für Zusatzleistungen
innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig.
Verrechnung
6. Eine Verrechnung mit der Mietsicherheit kann vom Bewohner nicht beansprucht werden.
Leistungsumfang
7. Das monatlich zu zahlende Entgelt umfaßt alle aufgeführten und nachstehenden Leistungen (siehe Serviceleistungsverzeichnis):
a) das Entgelt für die Nutzung des Apartments sowie der Gemeinschaftsräume und Gemeinschaftseinrichtungen;
b) das Entgelt für Betriebs- und Bewirtschaftungskosten, d.h. für Kaltwasser,
Abwasser, Haus- und Straßenreinigung, Müllabfuhr, Schornsteinfeger,
Heizung nebst Wartung der Heizanlage, Strom der Gemeinschaftseinrichtungen (nicht aber der Strom im Apartment), Aufzugsanlagen nebst Wartung, Kosten für öffentliche Abgaben und Steuern, für Sach- und Haftpflichtversicherungen auf dem Grundstück sowie für die Verwaltung, Instandhaltung, Waschmaschinen-, Wäschetrockner- und Schwimmbadbenutzung;
c) das Entgelt für alle Dienstleistungen und Betreuungskosten, z.B. für allgemeine, fürsorgliche und kulturelle Betreuung, für Reinigung des Apartments und haustechnische Dienste sowie für pflegerische Leistungen im
Rahmen der Ersten Hilfe und der vorübergehenden Pflege - im Rahmen
der „21 Tage Regelung“ (siehe § 5 Abs. 1);
d) die Mittagsverpflegung (siehe § 4 Abs. 2);
e) die Reinigung des Apartments lt. Anlage;
f) 24 Stunden-Notrufbereitschaft
Verzicht
8. Verzichtet der Bewohner auf vorhandene Angebote oder benötigt er sie
nicht, so tritt dennoch keine Änderung in der Berechnung ein. Dies gilt nicht
für die Abwahl des Mittagessens (§ 4 Abs. 3 und Abs. 4).
Beendigung
9. Endet der Vertrag gemäß den Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 oder Abs. 3,
ist der Pensionspreis abzüglich der Abwesenheitsvergütung (siehe § 4 Abs. 3)
zu zahlen, soweit der Bewohner die Residenz bereits vor Vertragsende verläßt. Bei Tod des Bewohners gelten die Bestimmungen des § 11 Abs. 8.
Rückzahlung
10. Die Vorauszahlung ist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an den Bewohner oder an die unter § 15 genannten Personen zurückzuzahlen. Die
Rückzahlung der Vorauszahlung erfolgt spätestens zwei Monate nach Beendigung des Residenzvertrages bzw. nach Ausgleich aller offenen Forderungen
aus dem Residenzvertrag, frühestens jedoch nach ordnungsgemäß erfolgter
Räumung des Apartments.
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§ 10 Entgelterhöhung
WBVG
1. Eine Erhöhung des vereinbarten Entgelts ist zulässig, wenn sich seine bisherige Berechnungsgrundlage verändert hat und sowohl die Erhöhung als auch
das erhöhte Entgelt angemessen sind. Entgelterhöhungen aufgrund von Investitionsaufwendungen der Mundus sind nur zulässig, soweit sie nach der Art
der Residenz betriebsnotwendig sind und nicht durch öffentliche Förderung
gedeckt werden (§ 9 Abs. 1 WBVG).
Erhöhung
2. Bei der Erstellung der Kalkulation als Grundlage für die Entgelterhöhung wird
der Bewohnerbeirat im Rahmen des § 9 LWTG beteiligt.
3. Die Mundus hat dem Bewohner gegenüber die Erhöhung des Entgelts spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem sie wirksam werden soll,
schriftlich mitzuteilen und gemäß den Vorschriften des § 9 Abs. 2 WBVG zu
begründen und ihn zur Zustimmung aufzufordern.
§ 11 Vertragsdauer / Kündigung
Vertragsdauer
1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Beendigung
2. Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung eines Vertragspartners beendet werden.
Kündigung
durch Bewohner
3. Der Bewohner kann den Vertrag spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf desselben Monats schriftlich kündigen. Innerhalb von
zwei Wochen ab Beginn der Vertragslaufzeit kann der Bewohner sofort und
ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen. Bei einer Erhöhung des Entgelts ist die Kündigung abweichend von Satz 1 und 2 jederzeit zu dem Zeitpunkt möglich, an dem die Erhöhung wirksam werden soll. Er kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm die
Fortsetzung des Residenzvertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht
zuzumuten ist. Die Mundus ist in diesem Fall auf Verlangen des Bewohners
verpflichtet, einen angemessenen Leistungsersatz zu zumutbaren Bedingungen nachzuweisen und die Umzugskosten in angemessenem Umfang zu
übernehmen, sofern sie den wichtigen Grund zur Kündigung zu vertreten hat.
Kündigung
durch Mundus
4. Die Mundus kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger
Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) der Betrieb des Hauses eingestellt, wesentlich eingeschränkt oder in seiner Art verändert wird und die Fortsetzung des Vertrags für den Träger
ein unzumutbare Härte bedeuten würde;
b) die Mundus eine fachgerechte Pflege- oder Betreuungsleistung nicht erbringen kann, weil
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
der Bewohner eine angebotene Anpassung der Leistungen nach § 5
Abs. 2 dieser Vereinbarung nicht annimmt und die Mundus ihr Anpassungsangebot bereits mit einer angemessenen Frist und unter Hinweis auf die beabsichtigte Kündigung erneuert hat oder

die Mundus die erforderlichen Leistungen im Hinblick auf die Eigenart
des Hauses nicht erbringt (s. § 5 Abs. 4 und Zusatzvereinbarung zu
diesem Vertrag)
und der Mundus deshalb ein Festhalten an dem Vertrag nicht zumutbar ist;
c) der Bewohner seine vertraglichen Pflichten schuldhaft so gröblich verletzt, daß der Mundus die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zugemutet
werden kann;
d) der Bewohner

für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, der das Gesamtentgelt für einen
Monat übersteigt, in Verzug ist oder

in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit
der Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, der das Gesamtentgelt für zwei Monate erreicht.
Die Kündigung ist ausgeschlossen oder wird unwirksam, wenn die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 WBVG erfüllt werden.
Form der
Kündigung
5. Die Kündigung durch die Mundus bedarf der schriftlichen Form und ist zu begründen.
Fristlose
Kündigung
6. In den Fällen des Abs. 4 b), c) und d) kann die Mundus den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In den übrigen Fällen des Abs. 4 ist die Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den nächsten Monat zulässig.
Anderweitige
Unterbringung
7. Hat die Mundus nach Abs. 4 a) gekündigt, so hat sie dem Bewohner einen angemessenen Leistungsersatz zu zumutbaren Bedingungen nachzuweisen. In
den Fällen des Abs. 4 a) hat die Mundus die Kosten des Umzugs in angemessenem Umfang zu tragen.
Tod des
Bewohners
8. Mit dem Tod des Bewohners endet das Vertragsverhältnis zwei Wochen nach
dem Sterbetag. Für diesen Zeitraum werden die Entgeltbestandteile für Unterkunft berechnet. Diese Entgeltbestandteile vermindern sich um den Wert
ersparter Aufwendungen der Mundus.
Umzug
Pflegewohnbereich
9. Zieht der Bewohner im Einvernehmen mit der Mundus in den Pflegewohnbereich, gilt die gleiche Kündigungsfrist wie in Abs. 3. Hinsichtlich des Entgelts
für das bisherige Apartment gelten die Regelungen des § 5 Abs. 3, Satz 3.
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§ 12 Rückgabe des Apartments
Zustand des Apartments
bei Rückgabe
1. Das Apartment ist geräumt, nach Maßgabe des Abs. 2 renoviert und ordnungsgemäß gereinigt zurückzugeben. Selbständig getätigte bauliche Veränderungen oder Einbauten sind ggf. zu entfernen. Die Mundus ist berechtigt,
diesen Zustand auf Kosten des Bewohners bzw. seiner Erben herstellen zu
lassen und die anfallenden Kosten ggf. mit der Mietsicherheit aufzurechnen,
sofern der Bewohner bzw. seine Erben in Verzug geraten.
2. Wände, Holzteile und Türzargen sind zu streichen. Der entsprechende Farbton ist mit der Direktion abzustimmen. Schäden innerhalb des Apartments
sind zu beseitigen.
3. Austauschbarer Bodenbelag (z.B. Teppich, Linoleum, PVC) ist, soweit er über
den normalen Gebrauch hinaus abgenutzt ist, auf Kosten des Bewohners
gleichwertig und in gleicher Farbe zu erneuern.
Räumung
4. Wird das Apartment nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Tod
des Bewohners nicht geräumt, so ist die Mundus berechtigt, das Apartment
selbst in Besitz zu nehmen und die vom Bewohner in das Apartment eingebrachten Gegenstände auf Kosten des Bewohners oder dessen Erben einzulagern und die Instandsetzung des Apartments ausführen zu lassen. Die Mundus fertigt in diesem Fall eine Niederschrift über die Gegenstände an.
Schlüssel
5. Überlassene Schlüssel sind bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückzugeben.
§ 13 Gewährleistung und Haftung
Haftung der
Mundus und
ihrer Mitarbeiter
1. Die Mundus und ihre Mitarbeiter sind verpflichtet, die angebotenen Leistungen nach dem allgemein anerkannten Stand der jeweiligen Fachdisziplin zu
erbringen. Bei Qualitätsmängeln und schlechter Erfüllung haftet die Mundus
dem Bewohner gegenüber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Haftung für das
Eigentum
des Bewohners
2. Die Mundus haftet dem Bewohner gegenüber für eingebrachte Sachen nicht
bei leichter Fahrlässigkeit.
Höhere Gewalt
3. Die Haftung für höhere Gewalt wird ausgeschlossen, Rechte aus § 323 BGB
(Entgeltminderung) bleiben unberührt.
Haftung des
Bewohners
4. Der Bewohner haftet der Mundus gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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HaftpflichtVersicherung/
Hausratversicherung
5. Dem Bewohner wird der Abschluß einer Privathaftpflichtversicherung für
Schäden, die innerhalb des Hauses verursacht werden, sowie einer Hausratsversicherung empfohlen.
Schlüssel
5. Der Bewohner haftet der Mundus gegenüber bei Verlust der überlassenen
Schlüssel und der damit verbundenen Schäden.
Wertsachen
7. Wir empfehlen, für die Aufbewahrung von Wertgegenständen, ein Schließfach bei der Bank zu mieten. Zur Aufbewahrung von Wertgegenständen geringeren Wertes, bietet die Mundus die Möglichkeit eines Möbeltresors zum
Einbau an. Preis siehe Sonderleistungsverzeichnis. Über die Aufbewahrung
von Wertsachen oder die Verwaltung von Geldbeträgen muß eine schriftliche
Vereinbarung getroffen werden.
§ 14 Beschwerderecht / Qualitätssicherung
Beschwerden
sind Chefsache
1. Der Bewohner hat das Recht, sich über die Dienstleistungserbringung und die
Nichteinhaltung des Vertrages unmittelbar bei der Direktion oder der Geschäftsführung zu beschweren.
Antwort
2. Ihm ist binnen zwei Wochen eine schriftliche Antwort auf die Beschwerde zu
geben.
Qualitätssicherung
3. Der Bewohner hat das Recht, sich über die Ergebnisse interner und externer
Qualitätssicherungsmaßnahmen zu informieren.
Heimaufsicht
4. Der Bewohner hat das Recht, sich bei der Heimaufsichtsbehörde zu beschweren.
Landesamt für
Soziales, Jugend und Versorgung
Amt für soziale Angelegenheiten
Reiterstraße 16
76829 Landau
Ansprechpartner:
Herr Uwe Huth
Telefon:
(06341) 26451
5. Außerdem kann sich der Bewohner an folgende Beratungsstelle für ältere
Menschen wenden:
Seniorenbeirat der Stadt Ludwigshafen
Bismarckstraße 29
67061 Ludwigshafen
Ansprechpartner:
Herr Hans Dieter Philippi
Telefon:
(0621) 504 25 43
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§ 15 Hausstand, Nachlaß, Räumung
Eingebrachte
Sachen
1. Der Bewohner ermächtigt die Mundus, die eingebrachten Sachen bei Auszug
oder Ableben folgenden Personen, ohne Rücksicht auf deren erbrechtliche
Legitimation, auszuhändigen:
…………………………………………...……………………………………
Name/Anschrift
..........................
Datum
...................................................
Unterschrift des Bewohners
Datenschutz
Die Mundus bittet den Bewohner, die genannte Person über die Benennung
und die für diesen Zweck erforderliche Speicherung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren.
Renovierung
2. Der Mundus ist, sofern sie nach Absprache mit dem Bewohner die Renovierung des Apartments für ihn übernimmt, spätestens drei Werktage vor Vertragsbeendigung die Möglichkeit zur Renovierung des Zimmers einzuräumen,
es sei denn, dem Bewohner ist dies unzumutbar. Wird die Räumung des
Apartments seitens des Bewohners oder eines von ihm Bevollmächtigten
schuldhaft verzögert, behält sich die Mundus vor, Schadensersatzansprüche
geltend zu machen.
§ 16 Datenschutz/Schweigepflicht
Diskretion
1. Der Bewohner vertraut sich der Mundus und ihren Mitarbeitern an. Vertrauensgrundlage für eine gute Zusammenarbeit ist eine sensible und an
den Bedürfnissen der Bewohner orientierte Gestaltung des betreuten Wohnens. Im Gegenzug verpflichtet sich die Mundus zur Diskretion und zu einem
vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Informationen des Bewohners.
Betreten des
Apartments
2. Um sich in angemessenen Abständen von dem Zustand des Apartments einen Eindruck zu verschaffen, sind Beauftragte oder Mitarbeiter der Mundus
berechtigt, nach Voranmeldung alle Räume des Apartments zu betreten. Bei
Gefahr im Verzuge ist dies auch ohne Voranmeldung möglich. Wir möchten
darauf hinweisen, daß dies auch im Interesse des Bewohners liegt, da in
diesem Fall eine schnelle Hilfe im Notfall möglich ist. Wird das Apartment
ohne Voranmeldung betreten, wird dies von der Mundus protokolliert und
der Bewohner hierüber unverzüglich informiert.
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Datenspeicherung
3. Es werden nur solche Informationen über Bewohner gespeichert, die für die
Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und nur den Mitarbeitern zugänglich
gemacht, die für die entsprechenden Aufgaben zuständig sind. Insoweit
stimmt der Bewohner der Speicherung seiner Daten zu. Er hat das Recht auf
Auskunft, welche Daten über ihn gespeichert werden.
Ärztliche
Schweigepflicht/
4. Der Bewohner willigt ein, daß der behandelnde Arzt die für die allgemeine
und spezielle Pflege erforderlichen Informationen den Mitarbeitern der
Mundus zur Verfügung stellt.
..........................
Datum
...................................................
Unterschrift des Bewohners
§ 17 Ehegatten als Vertragspartner
Haftung
1. Ehegatten oder die mit in dem Apartment lebenden Partner haften für alle
Entgeltzahlungsverpflichtungen. Sie ermächtigen sich hiermit wechselseitig
zur Entgegennahme von Willenserklärungen der Mundus. Willenserklärungen
gegenüber der Mundus sind nur wirksam, wenn sie von beiden Ehegatten
bzw. Partnern abgegeben werden.
Tod eines
Ehegatten
2. Der Tod eines Ehegatten oder Partners läßt das Vertragsverhältnis gegenüber
dem überlebenden Ehegatten oder Partner unberührt. Die Mundus stellt diesem auf Wunsch ein kleineres Apartment - soweit vorhanden - zur Verfügung.
3. Die vorstehenden Bestimmungen sollen sinngemäß gelten, wenn das Apartment von mehr als einem Vertragspartner bewohnt wird, der nicht Ehegatte
ist.
§ 18 Person des Vertrauens
Unterstützung
Für den Bewohner
1. Die Mundus weiß darum, daß es für die Bewohner nicht immer einfach ist,
sich in den eigenen Angelegenheiten in der Einrichtung aus eigener Kraft die
erforderlichen Informationen zu holen und die eigenen Interessen und Anliegen durchzusetzen. Daher weist die Mundus besonders auf das Recht hin, unabhängig von Vollmachten und vom Status als gesetzlicher Betreuer, eine
Person des Vertrauens zu benennen, die in allen Angelegenheiten des Heimvertrages im Einvernehmen mit dem Bewohner Rechte geltend machen kann.
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Als Person des Vertrauens wird benannt:
......................................................................................................
Name
......................................................................................................
Anschrift, Tel. Nr.
..........................
Datum
...................................................
Unterschrift des Bewohners
Benachrichtigung
2. Die Person des Vertrauens wird bei schwerwiegender Erkrankung oder im
Todesfall von der Mundus unverzüglich informiert.
Datenschutz
3. Die Mundus bittet den Bewohner, die im Abs. 1 genannte Person des Vertrauens über die Benennung und die für diesen Zweck erforderliche Speicherung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren.
§ 19 Schlußbestimmungen
Wirksamkeit
1. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags berührt
die Rechtswirksamkeit im übrigen nicht.
Anlagen
2.
Die Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages und sind dem Bewohner auszuhändigen.
................................................
Ort, Datum
................................................
Ort, Datum
................................................
Mundus
............................................
Bewohner(in)
vertreten durch:
...........................................
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Anlagen:
- Serviceleistungsverzeichnis
- Sonderleistungsverzeichnis
- Leistungsverzeichnis Reinigung
- Merkblatt Übergangspflege
- Merkblatt Infektionsschutzgesetz
- Merkblatt Pflegebetten
- Zusatzvereinbarung zur Leistungsanpassung und Leistungsausschluß
Bei Vertragsunterzeichnung wurden abgegeben:
Einzugsermächtigung für den bargeldlosen Zahlungsverkehr
Betreuungsverfügung
Patientenverfügung
Benennung einer Person des Vertrauens
Benennung eines Räumungsberechtigten
Kopie des Personalausweises
Anmeldebogen für den Apartmentbereich
Ärztlicher Fragebogen
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Serviceleistungen der MUNDUS
- im monatlichen Pensionspreis enthalten-
 Beratung und Hilfestellung in allen or-
 Unterstützung bei der An- und Ummel-
ganisatorischen Belangen des Umzugs
 Beratung und Hilfestellung beim Ausmessen der Möbel und der Aufstellung im Apartment
dung beim Einwohnermeldeamt und der
Telefongesellschaft
 2 Stunden Hausmeisterleistungen
bei Einzug
Allgemeine Betreuungsleistungen
 Organisation von Friseur- und Fußpfle



geterminen
Vermittlung einer Wäscherei oder
chem. Reinigung, die in die Residenz
kommt
Vermittlung von ärztlicher Betreuung
im Haus
Annahme und Weitergabe von
Nachrichten
Organisation der Teilnahme an externen
Kultur- und Bildungsangeboten
 Organisation von Gottesdiensten
 Erklärung der technischen Anlagen
im Haus, z.B. Notruf, Waschmaschinen, Wäschetrockner
 Hilfestellung bei der Eingewöhnungsphase neuer Bewohner
 Hilfestellung bei Behördenangelegenheiten und kleineren Schreibarbeiten
 Fotoservice bei Bewohnerveranstaltungen
Vermittlung von Service- und Dienstleistungen aller Art, zum Beispiel:




externe Handwerksleistungen
Paketdienste
Einkaufsservice
Kofferservice bei Reisen
 Fahrdienste, Begleitservice
 Beratung in Fragen der häuslichen Pflege durch Mitarbeiter des hauseigenen
ambulanten Pflegedienstes
Wohnungsbetreuung bei Abwesenheit
 Sammeln von Zeitungen und Post
 Sicherheitskontrolle aller
 Belüftung des Apartments
 Blumengießen
angeschlossenen Geräte
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Hausinterne Veranstaltungen, wie zum Beispiel:




Gedächtnistraining
Sitzgymnastik
Wassergymnastik
Lesegesprächskreis




Singkreis
Kegeln
Dämmerschoppen mit Filmvorführung
Geburtstagskaffee
Pflege bei vorübergehender Erkrankung kann bis zu 21 Tage pro Jahr (täglich bis zu
einer Stunde) in Anspruch genommen werden, sofern die Kosten von keinem anderen
Kostenträger übernommen werden.
 Zimmerservice
 Hilfestellung im Haushalt, z.B. Betten
 kleine pflegerische Verrichtungen,
z.B. Hilfe bei der Morgen- und
Abendtoilette, Blutdruckmessen etc.
machen oder neu beziehen, Wäscheservice etc.
Weitere kostenlose Serviceleistungen
 Organisation von privaten Veranstaltungen
 individuelle Ernährungsberatung etc.
 Sekretariatsservice im angemessenen
Umfang
 Hausmeisterservice im angemessenen Umfang, z. B.
- Verleih von Kleinwerkzeugen
- Kleinreparaturen
- Standardglühlampenaustausch
(das Material wird extra berechnet)
 Apothekenservice:






Lieferung von Medikamenten
(während der regulären Öffnungszeiten)
Durchführung kulinarischer Aktionswochen
Besorgung von Theater- und Konzertkarten
Mitnahme der Bewohnerpost
Paketannahme
aktuelle Tageszeitungen im Restaurant
Taxiruf
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Preisliste für Sonderleistungen
Mahlzeiten
Frühstück, einzeln
Monatspauschale Frühstück, ohne Zimmerservice
Abendessen, einzeln
Monatspauschale Abendessen, ohne Zimmerservice
Monatspauschale Frühstück und Abendessen
Zimmerservice pro Mahlzeit und Person (für die 2. Person zzgl. € 1,20)
Monatspauschale Zimmerservice pro Mahlzeit – 1 Person
Monatspauschale Zimmerservice pro Mahlzeit – 2 Personen
€
€
€
€
€
€
€
€
4,90
135,00
6,10
165,20
220,00
2,00
60,00
79,15
Zusätzliche Leistungen
Sekretariatsleistungen pro Stunde (Mindesteinheit 15 Minuten)
Ausstellung der Bescheinigung über Haushaltsnahe Dienstleistungen pro Jahr
Durchführung privater Veranstaltungen in den Räumen der Residenz
Hausdamenleistungen pro Stunde (Mindesteinheit 15 Minuten)
Handwerksleistungen pro Stunde (Mindesteinheit 15 Minuten)
- Material wird jeweils nach dem Selbstkostenpreis berechnet Hauswirtschaftsleistungen pro Stunde (Mindesteinheit 15 Minuten)
Betten beziehen pro Bett
Wäscheservice pro Maschine (ohne Waschmittel)
Bügelservice pro Stunde (Mindesteinheit 15 Minuten)
Zusätzliche Apartmentreinigung 1 x pro Woche
- Preis im Monat und je nach Größe des Apartmentsbis
Überlassung eines Zimmertresors, monatlich
PKW-Tiefgaragenplatz, monatlich
€
€
24,30
11,90
nach Absprache
€
€
25,60
28,00
€
€
€
€
€
€
€
€
18,50
6,50
11,50
21,00
35,00
60,00
9,20
60,00
Leistungen für Gäste
Gästeessen
Gästezimmer (Einzel, Vollpension)
Gästezimmer (Einzel, Halbpension)
Gästezimmer (Einzel, mit Frühstück)
Gästezimmer (Einzel) – inkl. 7 % Umsatzsteuer –
Gästezimmer (Doppel, Vollpension)
Gästezimmer (Doppel, Halbpension)
Gästezimmer (Doppel, mit Frühstück)
Gästezimmer (Doppel) – inkl. 7 % Umsatzsteuer –
€
€
€
€
€
€
€
€
Tagespreis
88,00
81,90
70,00
65,10
109,50
97,30
73,50
63,70
Alle Preise beinhalten die derzeit gültige Umsatzsteuer von 19 %.
Die Preise können von der MUNDUS im Falle von Kostensteigerungen oder einer Erhöhung der
gesetzlichen Umsatzsteuer erhöht werden.
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Leistungsverzeichnis Apartmentreinigung
Grundsätzlich sind nur hauseigene Einrichtungsgegenstände Bestandteil der Reinigung. Das Verrücken von Möbeln und das Umstellen von privaten Gegenständen sind dem Reinigungspersonal untersagt. Das gilt insbesondere auch für Papiere, Vasen, Bilder usw.
Wöchentlich:
Fußboden:
Teppiche gründlich saugen und kleinere Flecken reinigen
Hartboden feucht wischen
Inventar:
Küchenzeile (nur freie Flächen), Oberflächen feucht wischen
Entfernung der Griffspuren an Türen und Rahmen
Sanitäranlagen:
Fußboden wischen
Polieren der Armaturen
Reinigung der - Spiegel
- WC-Becken
- Waschbecken
- Ablage (nur freie Flächen)
- Duschkabine
Sonstiges:
Lichtschalter feucht abwischen
Fensterbänke (nur freie Flächen) feucht wischen
Türgriffe feucht wischen
Spinnweben entfernen
Monatlich:
Küchenzeile von oben reinigen
Kachelwände in den Sanitäranlagen reinigen
gründliche Reinigung der Heizkörper mit Heizungsbürste und feuchtem Tuch
Reinigung der hauseigenen Lampen und Entlüfter
Falls Sie einige Reinigungsmodule austauschen möchten, ist dies, sofern es im Rahmen des Versicherungsschutzes liegt, jederzeit möglich. Die benötigte Zeit für die ausgetauschten Module
muß jedoch gleich sein.
in der Regel vierteljährlich:
Fensterreinigung
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Übergangspflege in der MUNDUS Residenz Ludwigshafen · Pranckhstraße
Sehr geehrte Bewohner, sehr geehrte Angehörige,
die MUNDUS Senioren-Residenz Ludwigshafen bietet Ihnen die Möglichkeit einer Übergangspflege
in unserem stationären Pflegewohnbereich, auch wenn Sie gemäß den Anforderungen der Pflegeversicherung keinen Anspruch auf Kurzzeitpflege haben (keine Pflegestufe vorhanden). Dieser befristete Aufenthalt, unter Beibehaltung Ihres Apartments, kann eventuell nach der Entlassung aus dem
Krankenhaus oder unter sonstigen Umständen sinnvoll sein.
Um die finanzielle Doppelbelastung für diesen Zeitraum zu mildern, reduzieren wir den Mietpreis
Ihres Apartments während Ihres Aufenthaltes im Pflegewohnbereich um € 25,00 pro Tag.
Als Gast („befristeter“ Bewohner) des Pflegewohnbereiches genießen Sie rund um die Uhr alle nötigen Pflegeleistungen sowie unsere Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen). Bei Bedarf
wenden Sie sich vertrauensvoll an die Direktion oder an die Pflegedienstleitung.
Die oben beschriebene Preisregelung ist begrenzt auf maximal 2 Monate, ein Aufenthalt im Pflegewohnbereich kann natürlich gerne von längerer Dauer sein. Allerdings entfällt dann die Reduzierung
des Mietpreises im Apartment.
Um Ihnen Ihre finanzielle Belastung für die Übergangspflege transparent aufzuzeigen, haben wir
Ihnen nachfolgendes Berechnungsbeispiel aufgeführt:
Übergangspflege
Stand: 1.1.2015
Pflegebedingter Aufwand
Unterkunft
Verpflegung
Investitionskosten
Ausbildungszuschlag
Total pro Tag
Preis pro Monat (30 Tage)
1-Zimmer-Apt./36 m²
abzüglich 30 x 25,00 €
37,06 €
19,17 €
10,32 €
6,51 €
1,76 €
74,82 €
2.244,60 €
zzgl. Pflegeleistungen (30 Tage)
Total pro Monat (30 Tage)
1.700,00 €
750,00 €
950,00 €
2.244,60 €
3.194,60 €
Mehrbelastung Total
Mehrbelastung pro Tag
1.494,60 €
49,82 €
./.
Auch bei vorhandener Pflegestufe kommen wir Ihnen ab einem bestimmten Zeitpunkt entgegen.
Für maximal vier Wochen erhalten Sie für die Leistungen der Kurzzeitpflege von der Pflegekasse
einen Zuschuß in Höhe von bis zu 1.612,00 €. Für weitere vier Wochen reduzieren wir den Apartmentpreis wie oben beschrieben. Danach richtet sich die Berechnung nach Ihrer Pflegestufe.
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Bitte lesen Sie sich dieses Merkblatt sorgfältig durch.
Sehr geehrte Bewohner, sehr geehrte Angehörige,
am 1. Januar 2001 ist in Deutschland das Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Ein Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes enthält besondere Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen. Zu diesen Gemeinschaftseinrichtungen zählen auch die MUNDUS Senioren-Residenzen.
Neben anderen vorbeugenden Maßnahmen zur Infektionsverhütung verpflichtet das Gesetz die Leitung
unser Senioren-Residenzen, die nachfolgende Information an Sie weiterzugeben:
Belehrung für Pflegebedürftige und sonstige Sorgeberechtigte
gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Wenn Sie eine ansteckende Erkrankung haben und in unserer Residenz leben, können Sie oder Besucher
uns oder andere anstecken. Außerdem sind gerade Hochbetagte während einer Infektionskrankheit
abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen zuziehen. Um dies zu verhindern,
möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen
unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen,
daß Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun
haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Das Gesetz bestimmt, daß Sie nicht am täglichen Leben unserer Senioren-Residenzen teilnehmen dürfen,
wenn
1. Sie an einer schweren Infektion erkrankt sind, die durch geringe Erregermengen verursacht wird.
Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch
EHEC-Bakterien (Colibakterien). Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und
Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, daß diese Krankheitserreger in Deutschland
übertragen werden);
2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies
sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch HibBakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;
3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.
Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene
sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder "fliegende" Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte
übertragen.
Dies erklärt, daß in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung
der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen immer den Rat
Ihres Haus- oder Facharztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen).
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Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, daß eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische
Krankheitssymptome auftreten. Manchmal nehmen Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken.
Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem
Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen.
Dadurch besteht die Gefahr, daß sie andere Menschen anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb
vorgesehen, daß die "Ausscheider" von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes am täglichen Leben
in den MUNDUS Senioren-Residenzen teilnehmen dürfen.
Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit
leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben
und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall müssen Sie die Leitung unserer
Residenzen über die Erkrankung informieren. Die Residenzleitung wird dann mit dem Gesundheitsamt
klären, ob weitere Schritte veranlaßt werden.
Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Bedenken Sie, daß ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder an Ihr Gesundheitsamt.
Auch wir helfen Ihnen, soweit wie es uns möglich ist, gerne weiter.
Mit freundlichen Grüßen
MUNDUS
Senioren-Residenzen GmbH
Geschäftsleitung Berlin
Zur Kenntnis genommen:
__________________ _____________________________
Datum
Unterschrift Bewohner
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Merkblatt
zum Umgang mit elektrischen Pflegebetten und anderen Medizinprodukten
Sehr geehrte Bewohner, sehr geehrte Angehörige,
in der vergangenen Zeit wurde in den Medien über eine Reihe von Unfällen berichtet, die sich beim Umgang mit elektrischen Pflegebetten ereignet haben. Betroffen davon waren Alten- und Pflegeheime, aber
auch Privatwohnungen. Selbstverständlich handelte es sich zwar nicht um Einrichtungen der MUNDUS
Senioren-Residenzen. Dennoch ist unsere Aufmerksamkeit – ebenso wie die der Aufsichtsbehörden –
durch diese Berichte verstärkt auf die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften gerichtet worden.
Sollten Sie in Ihrem Apartment bereits ein elektrisches Pflegebett oder ein anderes medizinisches Produkt, wie z.B. Lifter und elektrischen Rollstuhl, verwenden, oder planen die Anschaffung eines solchen
Produktes, so möchten wir Sie mit diesem Merkblatt kurz über die wesentlichen Maßnahmen informieren, die aus Sicherheitsgründen zu treffen sind.
Nach den Vorschriften des Medizinproduktegesetzes und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
muß der Betreiber vor allem dafür sorgen, daß
- Personal, das mit dem Bett oder sonstigen Produkt arbeiten soll, sachgerecht eingewiesen wird;
- das Bett oder sonstige Produkt nur durch fachkundiges Personal gewartet und instand gesetzt wird;
- in regelmäßigen Abständen (je nach Produkt, aber mindestens alle 2 Jahre) eine sicherheitstechnische
Kontrolle durchgeführt wird;
- in einem so genannten Medizinproduktebuch die wesentlichen Informationen über das Produkt verzeichnet, mögliche Störfälle niedergelegt sowie die regelmäßigen Kontrollen dokumentiert werden.
Diese Pflichten muß Ihre Krankenkasse oder deren Sanitätshaus erfüllen, wenn die Kasse das Bett (oder
sonstige Produkt) leihweise bereitgestellt hat. Bitte achten Sie darauf, daß die Krankenkasse oder deren
Sanitätshaus diesen Pflichten nachkommt. Im Zweifel sind wir Ihnen gerne behilflich, falls Sie bei Ihrer
Krankenkasse nachfragen möchten.
Bei Pflegebetten und anderen Produkten, die Sie selbst anschaffen sollten, müssen Sie auch selbst für
die Einhaltung der genannten Sicherheitsvorschriften sorgen. Häufig können Sie damit geeignete Sanitätshäuser, insbesondere den Lieferanten des Geräts beauftragen. Auch wir bieten Ihnen diesen Service
in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Ingenieurbüro an.
Bitte wenden Sie sich jederzeit an die Direktion, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder uns mit
den Sicherheitsvorkehrungen beauftragen möchten. Und vor allem: lassen Sie sich durch dieses Blatt
und den beschriebenen Aufwand nicht verunsichern. Elektrische Pflegebetten und andere medizinische
Hilfsmittel sind nicht gefährlich, solange die Gebrauchsvorschriften beachtet werden. Sobald einmal
geregelt ist, wer die gesetzlichen Pflichten für Sie erfüllt, brauchen Sie sich nicht weiter darum kümmern.
Mit freundlichen Grüßen
MUNDUS
Senioren-Residenzen GmbH
Geschäftsleitung Berlin
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Gesonderte Vereinbarung zur Leistungsanpassung
zwischen
MUNDUS Senioren-Residenzen GmbH
Scharnweberstraße 1, 13405 Berlin
Betriebsstätte
MUNDUS Residenz Ludwigshafen · Pranckhstraße
Pranckhstraße 47, 67061 Ludwigshafen
- nachfolgend Mundus genannt und
Herrn/Frau/Eheleute Vorname(n) Name
Straße, PLZ Ort
- nachfolgend Bewohner genannt 1.
Der Bewohner und die Mundus haben mit Datum vom 00.00.0000 einen Residenzvertrag
abgeschlossen. Dieser Vertrag regelt die Bereitstellung eines Apartments und
weiterer Leistungen durch die Mundus einerseits und die Pflicht des Bewohners zur Bezahlung der Vergütung anderseits.
2.
Der Bewohner und die Mundus sind sich einig, daß das Wohnen und die Betreuung im Residenzbereich der MUNDUS Senioren-Residenz Ludwigshafen nicht mehr sinnvoll möglich
ist, wenn der Bewohner aufgrund einer Verschlechterung seines Gesundheits-zustands einer stationären Betreuung mit umfassend eingeschlossener pflegerischer Betreuung bedarf
oder eine erhebliche Neigung zu Fremd- oder Eigengefährdung eintreten sollte.
3.
Die Mundus ist in einem der in Ziffer 2 beschriebenen Fälle nicht verpflichtet, ihre Leistungen auf der Grundlage des bestehenden Residenzvertrages derart anzupassen, daß der
Bewohner weiter in seinem Apartment leben kann. Sie wird im Falle der vollstationären
Versorgung jedoch einen Pflegeplatz im stationären Pflegebereich des Hauses samt dem
zugehörigen Pflegewohnvertrag anbieten.
Ort, Datum
_______________________________
Mundus
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Bewohner
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