Residenzvertrag - MUNDUS Senioren
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Residenzvertrag - MUNDUS Senioren
Residenzvertrag für Frau/Herrn/Ehepaar ggf. 2. Name MUNDUS Residenz Ludwigshafen · Pranckhstraße Pranckhstraße 47, 67061 Ludwigshafen Telefon: (0621) 56 20 96 Fax: (0621) 529 65 39 Stand: 1/2015 Vertragsparteien Zwischen der MUNDUS Senioren-Residenzen GmbH Scharnweberstraße 1, 13405 Berlin Betriebsstätte MUNDUS Residenz Ludwigshafen · Pranckhstraße Pranckhstraße 47, 67061 Ludwigshafen - nachstehend Mundus genannt vertreten durch Frau Natalie Malik und Herrn/Frau/Eheleute Vorname Name bisher wohnhaft: Straße, PLZ Ort vertreten durch Vorname Name (Legitimation) - nachstehend Bewohner genannt wird folgender Vertrag mit Wirkung zum 00.00.0000 abgeschlossen. § 1 Allgemeines Unser Auftrag 1. Ziel des Vertrages ist es, dem Bewohner ein weitgehend selbständiges und selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen und ihm gleichzeitig im Bedarfsfall erforderliche und gewünschte Hilfen zur Verfügung zu stellen sowie Möglichkeiten zu einem gemeinschaftlichen Leben in der Mundus zu eröffnen. Zu diesem Zweck wird dem Bewohner Unterkunft und Betreuung gewährt und darüber hinausgehende Leistungen auf Wunsch und im Bedarfsfall angeboten. Rechtsgrundlagen 2. Bei der Mundus handelt es sich um eine Einrichtung, die den Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe (LWTG), dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) des Bundes und den zu diesen Gesetzen erlassenen Verordnungen unterliegt. Die Einrichtung wird von den zuständigen Aufsichtsbehörden überwacht. Der Bewohner hat jederzeit das Recht, sich über die Bestimmungen der genannten Gesetze und der zu ihnen erlassenen Verordnungen bei der Mundus zu informieren. Seite 2 / 27 Qualitätssicherung 3. Die Mundus ist gesetzlich verpflichtet, die Qualität ihrer Leistungen zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Zu diesem Zweck hat sie ein eigenes Qualitätssicherungskonzept entwickelt. Auch wird die Mundus regelmäßig überprüft, ob sie die verbindlichen Qualitätsvorgaben einhält. Die Bewohner und der Bewohnerbeirat werden regelmäßig über Ergebnisse der Qualitätssicherungsmaßnahmen im Haus informiert. 4. Der Bewohner hat am 00.00.0000 Informationsunterlagen nach § 3 WBVG über die Leistungen der Mundus und die Entgelte der Residenz erhalten. Diese Unterlagen sind Grundlage des vorliegenden Vertrages. Gegenüber diesen Unterlagen enthält dieser Vertrag folgende Abweichungen: …………………………………………...……………………………………………………………….………… …………………………………………...……………………………………………………………….………… …………………………………………...……………………………………………………………….………… § 2 Wohnraum (im Entgeltbestandteil Unterkunft beinhaltet) Ihr persönlicher Lebensbereich 1. Die Mundus bietet dem Bewohner ein individuell gestaltbares Apartment. Das Apartment wird von dem Bewohner mit eigenen Möbeln ausgestattet. Die Mundus und die Mitarbeiter verpflichten sich, die Privatsphäre der Bewohner in deren Apartment zu gewährleisten. Unter Geltung dieser Prinzipien wird dem Bewohner das Apartment nach Maßgabe der folgenden Regelungen überlassen: Das Apartment 2. Dem Bewohner wird - ein Apartment überlassen. Das Apartment hat 0,00 m². Es befindet sich im 0. Stockwerk und trägt die Nummer …. Ausstattung 3. Das Apartment ist ausgestattet mit: - Loggia Badezimmer Haus-Notrufanlage Kabelanschluß Küchenzeile austauschbarem Bodenbelag Kellerraum mit … m² Apartmentwechsel 4. Ein Apartmentwechsel innerhalb der Mundus erfolgt nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Bewohners bzw. dem seines Vertreters, aufgrund schriftlicher Vereinbarung. Seite 3 / 27 Bauliche Veränderungen 5. Bauliche Veränderungen in oder an dem Apartment dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Direktion durchgeführt werden. Änderungen am System der Zentralschließanlage sind nicht statthaft. Schlüssel dürfen nicht selbst beschafft werden. Elektrogeräte 6. Vom Bewohner in seinem Wohnraum aufgestellte und benutzte Elektrogeräte unterliegen der Überprüfung durch die Elektrogeräteverordnung und müssen den VDE-Sicherheitsstandards genügen. Die Mundus ist befugt, vom Bewohner auf dessen Kosten einen Prüfnachweis eines Fachbetriebs zu verlangen, soweit von den Geräten nach ihrer Eigenart Brand-, Kurzschluß- oder sonstige Gefahren ausgehen können. Gäste + Untervermietung 7. Der Bewohner kann jederzeit Gäste zur vorübergehenden Unterbringung im eigenen Apartment aufnehmen. Untervermietung und alleinige Überlassung des Apartments an Dritte sind nicht zulässig. Für Besucher stehen - soweit verfügbar - Gästezimmer gegen Entgelt zur Verfügung. 8. Die Mundus bietet dem Bewohner Räume zur Begegnung und Teilnahme am Gemeinschaftsleben des Hauses. Für die Nutzung der Räume, Einrichtungen und Anlagen sowie der Räume der allgemeinen Versorgung wird kein gesondertes Entgelt verlangt. Folgende Gemeinschaftsräume/-flächen stehen den Bewohnern zur Verfügung: Räume für die Gemeinschaft Restaurant, auch als Veranstaltungsraum Terrasse Kegelbahn Schwimmbad Erlebnisraum für Aktivitäten Private Nutzung 9. Der Bewohner hat das Recht, Gemeinschaftsräume auch für private Zwecke zu nutzen. Für die Raumüberlassung wird kein gesondertes Entgelt erhoben. Sie bedarf jedoch der vorherigen Abstimmung mit der Direktion. Haustierhaltung 10. Haustierhaltung ist in der Mundus grundsätzlich möglich. Sie bedarf aber der vorherigen Abstimmung. Seite 4 / 27 § 3 Leistungen der Hauswirtschaft (im Entgeltbestandteil Unterkunft beinhaltet) Aufgaben der Hauswirtschaft 1. Die Mitarbeiter der Hauswirtschaft sind verantwortlich für die Gestaltung einer wohnlichen Atmosphäre im Hause, für die Raumpflege und für die Beratung der Bewohner in hauswirtschaftlichen Fragen. Wünsche 2. Bei der Reinigung der Wohnräume der Bewohner wird auf Bedürfnisse und Vorstellungen des Bewohners Rücksicht genommen. Umfang 3. Der Umfang der Reinigungsarbeiten ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Leistungen und Preise für hauswirtschaftliche Zusatzleistungen entnehmen Sie bitte dem Sonderleistungsverzeichnis. Blumenpflege 4. Die Mundus übernimmt auf Wunsch des Bewohners die Blumenpflege im Apartment (siehe Serviceleistungsverzeichnis). § 4 Leistungen der Küche (im Entgeltbestandteil Verpflegung beinhaltet) Eßkultur 1. Aufgabe der Mitarbeiter der Küche ist es, Mahlzeiten aufgrund ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse, unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner, zuzubereiten und so zu präsentieren und zu servieren, daß die Bewohner in einer kultivierten Atmosphäre ihre Mahlzeiten einnehmen können. Bei Behinderung und Krankheit wird auf die besonderen Bedürfnisse des Bewohners Rücksicht genommen und seinen Fähigkeiten und Gewohnheiten Rechnung getragen. Die Küchenleitung bezieht die Bewohner/den Bewohnerbeirat in die Planung der Mahlzeiten ein. Die Mundus bietet 2. Die Mundus bietet dem Bewohner folgende im Entgelt enthaltene Mahlzeiten an: Mittagessen - 2 Menüs zur Auswahl - mit Getränken Kaffee und Gebäck Erstattungen bei Abwesenheit 3. Bei Abwesenheit werden für die Nichtinanspruchnahme von Mahlzeiten zum Ausgleich ersparter Aufwendungen der Residenz z. Zt. € 4,50 brutto1) pro Tag rückvergütet. Eine Rückvergütung wird ab dem zweiten Tag und nur dann gewährt, wenn der Bewohner einen Tag vorher die Mundus informiert. Ausgenommen sind unvorhersehbare Ereignisse wie z.B. eine kurzfristige Krankenhauseinweisung. Auf Wunsch bietet die Mundus dem Bewohner für das Mittagessen ein Verpflegungspaket an, wenn die Mahlzeit nicht im Hause eingenommen werden kann. Der Nachweis einer höheren Ersparnis wird durch diese Regelung nicht ausgeschlossen. 1 inkl. 19 % Umsatzsteuer Seite 5 / 27 Abwahl 4. Bei der Abwahl des Mittagessens vermindert sich das monatliche Entgelt um die ersparten Aufwendungen für den Lebensmitteleinsatz, z. Zt. € 137,00 brutto2). Diese Mitteilung muß 14 Tage vor Monatsbeginn erfolgen und mindestens einen Kalendermonat umfassen. Der Nachweis einer höheren Ersparnis wird durch diese Regelung nicht ausgeschlossen. Sonderkost 5. Bei Bedarf werden Sonderkostformen angeboten. Besondere Wünsche, wo serviert wird 6. Die Mahlzeiten werden im Restaurant serviert. Auf Wunsch des Bewohners können diese auch im Apartment serviert werden (Preise siehe Sonderleistungsverzeichnis). Bei Krankheit und pflegebedingter Einschränkung werden die Mahlzeiten im Apartment des Bewohners – im Rahmen der „21 Tage Regelung“ (siehe § 5 Abs. 1) – serviert. Gäste 7. Gäste der Bewohner sind zu allen Mahlzeiten willkommen. Die Preise für Gästeessen entnehmen Sie bitte dem Sonderleistungsverzeichnis. Feste und Feiern 8. Die gastronomische Ausrichtung von Festen und Feiern kann nach Absprache und gegen Sonderentgelt im eigenen Apartment oder hierfür zur Verfügung gestellten Gemeinschaftsräumen von der Mundus übernommen werden. § 5 Pflege und Betreuung (im Entgeltbestandteil Betreuung beinhaltet) Vertragsumfang 1. Zum Vertragsumfang gehören auch die Erste Hilfe im Krankheitsfalle sowie die weitere leichte Pflege in der Wohnung. Sie ist abrufbar bei einfachen und vorübergehenden Erkrankungen bis zu 21 Tagen jährlich, bis zu einer Stunde täglich, sofern kein anderer Kostenträger, z. B. Pflegekasse und/oder Krankenkasse, die Kosten übernimmt. Nähere Informationen siehe Verzeichnis Serviceleistungen. Pflege 2. Sollte leichte Pflege über die vorgenannte Frist hinaus erforderlich sein, ist diese auch weiterhin grundsätzlich im Apartment durch den hauseigenen ambulanten Pflegedienst möglich. Hierfür wird ein gesonderter Pflegevertrag mit dem Bewohner abgeschlossen. Die Leistungen werden gemäß den mit den Kostenträgern (Kranken-/Pflegeversicherung) abgeschlossenen Leistungsund Entgeltvereinbarungen berechnet. Der Bewohner wird gemäß den Bestimmungen des Pflegevertrages vor der Leistungserbringung über die entstehenden Kosten und die Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die Kranken- und/oder Pflegekassen informiert. Vorbehaltlich Abs. 4 wird die Mundus im Falle von Änderungen des Pflege- und Betreuungsbedarfs die Anpassung des gesonderten Pflegevertrags anbieten. 2 inkl. 19 % Umsatzsteuer Seite 6 / 27 Pflegewohnbereich 3. Der Pflegewohnbereich steht dem Bewohner im Bedarfsfall zur Verfügung. Sollte eine sachgerechte Pflege und Betreuung im Apartmentbereich nicht möglich sein, bietet die Mundus nach Möglichkeit einen Umzug in den Pflegewohnbereich an. Wird eine vorübergehende Beibehaltung des Apartments gewünscht, so ist dies grundsätzlich zu einem reduzierten Preis möglich. Siehe Merkblatt „Übergangspflege“. Leistungsausschluß 4. Wie in der Zusatzvereinbarung zu diesem Vertrag geregelt, kann die Mundus im Hinblick auf die Eigenart der Residenz die fachgerechte Betreuung des Bewohners in bestimmten Fällen nicht gewährleisten. Sie behält sich daher die Kündigung dieses Vertrags nach § 12 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2b WBVG vor, wenn der Bewohner einer stationären Betreuung mit umfassend eingeschlossener pflegerischer Betreuung bedarf oder einer ganz bestimmten außergewöhnlichen Pflege und Betreuung bedarf oder besondere Gefahren der Fremd- oder Eigengefährdung bestehen. § 6 Leistungen der Haustechnik (anteilig im Entgeltbestandteil Unterkunft beinhaltet) Aufgaben des Hausmeisters 1. Die Haustechnik ist verantwortlich für die Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit aller haus- und betriebstechnischen Anlagen. Zu den Aufgaben gehören auch die Hilfestellung und Beratung bei der Gestaltung und Erhaltung des Apartments der Bewohner durch die hier tätigen Mitarbeiter. Instandhaltung 2. Die Instandhaltung der hauseigenen Anlagen gehört zu den Obliegenheiten der Mundus. Für die Instandhaltung der selbstinstallierten Anlagen und Einrichtungsgegenstände im Apartment ist der Bewohner verantwortlich. Leistungen (Einzug) 3. Haustechnische Hilfestellungen und Dienste sind während der Wohndauer im angemessenen Umfang (bei Einzug bis zu 2 Stunden ohne weiteres Entgelt) im Pensionspreis enthalten und werden von der Haustechnik angeboten. Darüber hinausgehende Leistungen werden als Sonderleistungen nach Maßgabe des Sonderleistungsverzeichnisses angeboten. § 7 Leistungen der Verwaltung und Rezeption (anteilig im Entgeltbestandteil Unterkunft und Betreuung beinhaltet) Aufgaben 1. Den Mitarbeitern der Verwaltung obliegt die bewohner- und mitarbeiterbezogene Administration. Sie sind verpflichtet, den Bewohnern und Angehörigen in Fragen der Kostenabrechnung und im Umgang mit Kassen und Behörden Beratung anzubieten. Zu ihren Aufgaben gehören auch der Empfang von Besuchern, die Vermittlung an die zuständigen Ansprechpartner sowie die Entgegennahme und Weiterleitung von Telefonaten und Anfragen. Seite 7 / 27 Leistungen 2. Sekretariatsleistungen sind im angemessenen Umfang im Pensionspreis enthalten und werden von der Verwaltung angeboten. Darüber hinausgehende Leistungen werden als Sonderleistungen nach Maßgabe des Sonderleistungsverzeichnisses angeboten. § 8 Angebote für Kultur und Freizeit (im Entgeltbestandteil Betreuung beinhaltet) Kultur in der Stadt 1. Die Mundus ist darum bemüht, den Bewohnern die Teilnahme an den kulturellen Angeboten der Stadt zu ermöglichen. Um dies zu gewährleisten, werden die Bewohner über die Angebote informiert, und es werden Fahr- und Begleitdienste organisiert. Die Fahr- und Begleitdienste werden als Serviceleistungen angeboten (siehe Serviceleistungsverzeichnis). Kultur in der Mundus 2. Die Mundus bietet monatlich spezielle Freizeitangebote und kulturelle Veranstaltungen im Hause an. Die Bewohner bzw. der Bewohnerbeirat werden an der Programmgestaltung beteiligt. Für die Freizeit- und Kulturangebote wird in den meisten Fällen kein gesondertes Entgelt erhoben. Besonders kostenintensive Veranstaltungen können gegen Entgelt besucht werden. Der Bewohner wird über das von der Mundus organisierte Angebot wöchentlich durch den Aktivitätenplan informiert (siehe Serviceleistungs-verzeichnis). Religiöse und kirchliche Angebote 3. Die Mundus stellt für anerkannte Religionsgemeinschaften, die Angebote für Bewohner machen, Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung. § 9 Entgelt Zusammensetzung 1. Die Entgelte müssen angemessen sein und werden der Heimaufsicht angezeigt. Sie setzen sich wie folgt zusammen (alle Angaben monatlich): a) Unterkunft, inkl. Investitionskosten € 0,00 b) Verpflegung, inkl. der derzeit gültigen Umsatzsteuer von 19 % € 0,00 c) Betreuung, inkl. der derzeit gültigen Umsatzsteuer von 19 % *) € 0,00 Das Gesamtentgelt beträgt: € 0,00 Seite 8 / 27 Verrechnungspauschale für die 2. Person € 0,00 Die Verrechnungspauschale für die 2. Person setzt sich wie folgt zusammen: a) Unterkunft, inkl. Investitionskosten € 0,00 b) Verpflegung, inkl. der derzeit gültigen Umsatzsteuer von 19 % € 0,00 c) Betreuung, inkl. der derzeit gültigen Umsatzsteuer von 19 % *) € 0,00 *) Bei Nachweis einer Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 1 – 3) sowie bei einem durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder sonstigem Gutachter festgestellten geringfügigen Pflegebedarf (Pflegestufe 0) ist diese Leistung von der Umsatzsteuer befreit. Mietsicherheit 2. Für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Residenzvertrag wird von dem Bewohner bis spätestens drei Monate nach Vertragsbeginn eine Sicherheit in Höhe des doppelten des auf einen Monat entfallenden Entgelts geleistet. Die Sicherheit wird nach den gesetzlichen Bestimmungen auf ein noch zu benennendes Mietkautionskonto bar entrichtet und kann in drei gleichen monatlichen Teilleistungen erbracht werden, wobei die erste Teilleistung bei Vertragsbeginn fällig ist. Die Zinsen stehen dem Bewohner zu und erhöhen die Sicherheit. Nach Beendigung des Vertrags und Ausgleich aller Ansprüche wird das Guthaben innerhalb einer angemessenen Frist an den Bewohner bzw. dessen Erben zurückgegeben. Anstelle der Einzahlung auf das Mietkautionskonto kann der Mundus vom Bewohner eine Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprechen (z.B. Bürgschaft) eines in Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugten Kredit-instituts oder Kreditversicherers oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft geleistet werden. In diesem Fall gibt die Mundus die Sicherheit nach Beendigung des Vertrags und Ausgleich aller Ansprüche innerhalb einer angemessenen Frist frei. Fälligkeit 3. Das Entgelt ist monatlich im voraus am 1. Werktag eines Monats an die Mundus zu zahlen. Bankverbindung: Aareal Bank AG Konto-Nr. 0397437427 BLZ: 550 104 00 BIC: AARBDE5WDOM IBAN: DE 10 55010400 0397437427 Lastschrift 4. Der Bewohner hat die Möglichkeit, eine Lastschrifteinzugsermächtigung zu erteilen. Sie umfaßt auch ggf. die Kosten für Zusatzleistungen. Seite 9 / 27 Zusatzleistungen 5. Wird kein Lastschriftverfahren gewählt, ist das Entgelt für Zusatzleistungen innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig. Verrechnung 6. Eine Verrechnung mit der Mietsicherheit kann vom Bewohner nicht beansprucht werden. Leistungsumfang 7. Das monatlich zu zahlende Entgelt umfaßt alle aufgeführten und nachstehenden Leistungen (siehe Serviceleistungsverzeichnis): a) das Entgelt für die Nutzung des Apartments sowie der Gemeinschaftsräume und Gemeinschaftseinrichtungen; b) das Entgelt für Betriebs- und Bewirtschaftungskosten, d.h. für Kaltwasser, Abwasser, Haus- und Straßenreinigung, Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Heizung nebst Wartung der Heizanlage, Strom der Gemeinschaftseinrichtungen (nicht aber der Strom im Apartment), Aufzugsanlagen nebst Wartung, Kosten für öffentliche Abgaben und Steuern, für Sach- und Haftpflichtversicherungen auf dem Grundstück sowie für die Verwaltung, Instandhaltung, Waschmaschinen-, Wäschetrockner- und Schwimmbadbenutzung; c) das Entgelt für alle Dienstleistungen und Betreuungskosten, z.B. für allgemeine, fürsorgliche und kulturelle Betreuung, für Reinigung des Apartments und haustechnische Dienste sowie für pflegerische Leistungen im Rahmen der Ersten Hilfe und der vorübergehenden Pflege - im Rahmen der „21 Tage Regelung“ (siehe § 5 Abs. 1); d) die Mittagsverpflegung (siehe § 4 Abs. 2); e) die Reinigung des Apartments lt. Anlage; f) 24 Stunden-Notrufbereitschaft Verzicht 8. Verzichtet der Bewohner auf vorhandene Angebote oder benötigt er sie nicht, so tritt dennoch keine Änderung in der Berechnung ein. Dies gilt nicht für die Abwahl des Mittagessens (§ 4 Abs. 3 und Abs. 4). Beendigung 9. Endet der Vertrag gemäß den Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 oder Abs. 3, ist der Pensionspreis abzüglich der Abwesenheitsvergütung (siehe § 4 Abs. 3) zu zahlen, soweit der Bewohner die Residenz bereits vor Vertragsende verläßt. Bei Tod des Bewohners gelten die Bestimmungen des § 11 Abs. 8. Rückzahlung 10. Die Vorauszahlung ist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an den Bewohner oder an die unter § 15 genannten Personen zurückzuzahlen. Die Rückzahlung der Vorauszahlung erfolgt spätestens zwei Monate nach Beendigung des Residenzvertrages bzw. nach Ausgleich aller offenen Forderungen aus dem Residenzvertrag, frühestens jedoch nach ordnungsgemäß erfolgter Räumung des Apartments. Seite 10 / 27 § 10 Entgelterhöhung WBVG 1. Eine Erhöhung des vereinbarten Entgelts ist zulässig, wenn sich seine bisherige Berechnungsgrundlage verändert hat und sowohl die Erhöhung als auch das erhöhte Entgelt angemessen sind. Entgelterhöhungen aufgrund von Investitionsaufwendungen der Mundus sind nur zulässig, soweit sie nach der Art der Residenz betriebsnotwendig sind und nicht durch öffentliche Förderung gedeckt werden (§ 9 Abs. 1 WBVG). Erhöhung 2. Bei der Erstellung der Kalkulation als Grundlage für die Entgelterhöhung wird der Bewohnerbeirat im Rahmen des § 9 LWTG beteiligt. 3. Die Mundus hat dem Bewohner gegenüber die Erhöhung des Entgelts spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich mitzuteilen und gemäß den Vorschriften des § 9 Abs. 2 WBVG zu begründen und ihn zur Zustimmung aufzufordern. § 11 Vertragsdauer / Kündigung Vertragsdauer 1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beendigung 2. Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung eines Vertragspartners beendet werden. Kündigung durch Bewohner 3. Der Bewohner kann den Vertrag spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf desselben Monats schriftlich kündigen. Innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Vertragslaufzeit kann der Bewohner sofort und ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen. Bei einer Erhöhung des Entgelts ist die Kündigung abweichend von Satz 1 und 2 jederzeit zu dem Zeitpunkt möglich, an dem die Erhöhung wirksam werden soll. Er kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Residenzvertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist. Die Mundus ist in diesem Fall auf Verlangen des Bewohners verpflichtet, einen angemessenen Leistungsersatz zu zumutbaren Bedingungen nachzuweisen und die Umzugskosten in angemessenem Umfang zu übernehmen, sofern sie den wichtigen Grund zur Kündigung zu vertreten hat. Kündigung durch Mundus 4. Die Mundus kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) der Betrieb des Hauses eingestellt, wesentlich eingeschränkt oder in seiner Art verändert wird und die Fortsetzung des Vertrags für den Träger ein unzumutbare Härte bedeuten würde; b) die Mundus eine fachgerechte Pflege- oder Betreuungsleistung nicht erbringen kann, weil Seite 11 / 27 der Bewohner eine angebotene Anpassung der Leistungen nach § 5 Abs. 2 dieser Vereinbarung nicht annimmt und die Mundus ihr Anpassungsangebot bereits mit einer angemessenen Frist und unter Hinweis auf die beabsichtigte Kündigung erneuert hat oder die Mundus die erforderlichen Leistungen im Hinblick auf die Eigenart des Hauses nicht erbringt (s. § 5 Abs. 4 und Zusatzvereinbarung zu diesem Vertrag) und der Mundus deshalb ein Festhalten an dem Vertrag nicht zumutbar ist; c) der Bewohner seine vertraglichen Pflichten schuldhaft so gröblich verletzt, daß der Mundus die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden kann; d) der Bewohner für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, der das Gesamtentgelt für einen Monat übersteigt, in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, der das Gesamtentgelt für zwei Monate erreicht. Die Kündigung ist ausgeschlossen oder wird unwirksam, wenn die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 WBVG erfüllt werden. Form der Kündigung 5. Die Kündigung durch die Mundus bedarf der schriftlichen Form und ist zu begründen. Fristlose Kündigung 6. In den Fällen des Abs. 4 b), c) und d) kann die Mundus den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In den übrigen Fällen des Abs. 4 ist die Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den nächsten Monat zulässig. Anderweitige Unterbringung 7. Hat die Mundus nach Abs. 4 a) gekündigt, so hat sie dem Bewohner einen angemessenen Leistungsersatz zu zumutbaren Bedingungen nachzuweisen. In den Fällen des Abs. 4 a) hat die Mundus die Kosten des Umzugs in angemessenem Umfang zu tragen. Tod des Bewohners 8. Mit dem Tod des Bewohners endet das Vertragsverhältnis zwei Wochen nach dem Sterbetag. Für diesen Zeitraum werden die Entgeltbestandteile für Unterkunft berechnet. Diese Entgeltbestandteile vermindern sich um den Wert ersparter Aufwendungen der Mundus. Umzug Pflegewohnbereich 9. Zieht der Bewohner im Einvernehmen mit der Mundus in den Pflegewohnbereich, gilt die gleiche Kündigungsfrist wie in Abs. 3. Hinsichtlich des Entgelts für das bisherige Apartment gelten die Regelungen des § 5 Abs. 3, Satz 3. Seite 12 / 27 § 12 Rückgabe des Apartments Zustand des Apartments bei Rückgabe 1. Das Apartment ist geräumt, nach Maßgabe des Abs. 2 renoviert und ordnungsgemäß gereinigt zurückzugeben. Selbständig getätigte bauliche Veränderungen oder Einbauten sind ggf. zu entfernen. Die Mundus ist berechtigt, diesen Zustand auf Kosten des Bewohners bzw. seiner Erben herstellen zu lassen und die anfallenden Kosten ggf. mit der Mietsicherheit aufzurechnen, sofern der Bewohner bzw. seine Erben in Verzug geraten. 2. Wände, Holzteile und Türzargen sind zu streichen. Der entsprechende Farbton ist mit der Direktion abzustimmen. Schäden innerhalb des Apartments sind zu beseitigen. 3. Austauschbarer Bodenbelag (z.B. Teppich, Linoleum, PVC) ist, soweit er über den normalen Gebrauch hinaus abgenutzt ist, auf Kosten des Bewohners gleichwertig und in gleicher Farbe zu erneuern. Räumung 4. Wird das Apartment nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Tod des Bewohners nicht geräumt, so ist die Mundus berechtigt, das Apartment selbst in Besitz zu nehmen und die vom Bewohner in das Apartment eingebrachten Gegenstände auf Kosten des Bewohners oder dessen Erben einzulagern und die Instandsetzung des Apartments ausführen zu lassen. Die Mundus fertigt in diesem Fall eine Niederschrift über die Gegenstände an. Schlüssel 5. Überlassene Schlüssel sind bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückzugeben. § 13 Gewährleistung und Haftung Haftung der Mundus und ihrer Mitarbeiter 1. Die Mundus und ihre Mitarbeiter sind verpflichtet, die angebotenen Leistungen nach dem allgemein anerkannten Stand der jeweiligen Fachdisziplin zu erbringen. Bei Qualitätsmängeln und schlechter Erfüllung haftet die Mundus dem Bewohner gegenüber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Haftung für das Eigentum des Bewohners 2. Die Mundus haftet dem Bewohner gegenüber für eingebrachte Sachen nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Höhere Gewalt 3. Die Haftung für höhere Gewalt wird ausgeschlossen, Rechte aus § 323 BGB (Entgeltminderung) bleiben unberührt. Haftung des Bewohners 4. Der Bewohner haftet der Mundus gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Seite 13 / 27 HaftpflichtVersicherung/ Hausratversicherung 5. Dem Bewohner wird der Abschluß einer Privathaftpflichtversicherung für Schäden, die innerhalb des Hauses verursacht werden, sowie einer Hausratsversicherung empfohlen. Schlüssel 5. Der Bewohner haftet der Mundus gegenüber bei Verlust der überlassenen Schlüssel und der damit verbundenen Schäden. Wertsachen 7. Wir empfehlen, für die Aufbewahrung von Wertgegenständen, ein Schließfach bei der Bank zu mieten. Zur Aufbewahrung von Wertgegenständen geringeren Wertes, bietet die Mundus die Möglichkeit eines Möbeltresors zum Einbau an. Preis siehe Sonderleistungsverzeichnis. Über die Aufbewahrung von Wertsachen oder die Verwaltung von Geldbeträgen muß eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. § 14 Beschwerderecht / Qualitätssicherung Beschwerden sind Chefsache 1. Der Bewohner hat das Recht, sich über die Dienstleistungserbringung und die Nichteinhaltung des Vertrages unmittelbar bei der Direktion oder der Geschäftsführung zu beschweren. Antwort 2. Ihm ist binnen zwei Wochen eine schriftliche Antwort auf die Beschwerde zu geben. Qualitätssicherung 3. Der Bewohner hat das Recht, sich über die Ergebnisse interner und externer Qualitätssicherungsmaßnahmen zu informieren. Heimaufsicht 4. Der Bewohner hat das Recht, sich bei der Heimaufsichtsbehörde zu beschweren. Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Amt für soziale Angelegenheiten Reiterstraße 16 76829 Landau Ansprechpartner: Herr Uwe Huth Telefon: (06341) 26451 5. Außerdem kann sich der Bewohner an folgende Beratungsstelle für ältere Menschen wenden: Seniorenbeirat der Stadt Ludwigshafen Bismarckstraße 29 67061 Ludwigshafen Ansprechpartner: Herr Hans Dieter Philippi Telefon: (0621) 504 25 43 Seite 14 / 27 § 15 Hausstand, Nachlaß, Räumung Eingebrachte Sachen 1. Der Bewohner ermächtigt die Mundus, die eingebrachten Sachen bei Auszug oder Ableben folgenden Personen, ohne Rücksicht auf deren erbrechtliche Legitimation, auszuhändigen: …………………………………………...…………………………………… Name/Anschrift .......................... Datum ................................................... Unterschrift des Bewohners Datenschutz Die Mundus bittet den Bewohner, die genannte Person über die Benennung und die für diesen Zweck erforderliche Speicherung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Renovierung 2. Der Mundus ist, sofern sie nach Absprache mit dem Bewohner die Renovierung des Apartments für ihn übernimmt, spätestens drei Werktage vor Vertragsbeendigung die Möglichkeit zur Renovierung des Zimmers einzuräumen, es sei denn, dem Bewohner ist dies unzumutbar. Wird die Räumung des Apartments seitens des Bewohners oder eines von ihm Bevollmächtigten schuldhaft verzögert, behält sich die Mundus vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. § 16 Datenschutz/Schweigepflicht Diskretion 1. Der Bewohner vertraut sich der Mundus und ihren Mitarbeitern an. Vertrauensgrundlage für eine gute Zusammenarbeit ist eine sensible und an den Bedürfnissen der Bewohner orientierte Gestaltung des betreuten Wohnens. Im Gegenzug verpflichtet sich die Mundus zur Diskretion und zu einem vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Informationen des Bewohners. Betreten des Apartments 2. Um sich in angemessenen Abständen von dem Zustand des Apartments einen Eindruck zu verschaffen, sind Beauftragte oder Mitarbeiter der Mundus berechtigt, nach Voranmeldung alle Räume des Apartments zu betreten. Bei Gefahr im Verzuge ist dies auch ohne Voranmeldung möglich. Wir möchten darauf hinweisen, daß dies auch im Interesse des Bewohners liegt, da in diesem Fall eine schnelle Hilfe im Notfall möglich ist. Wird das Apartment ohne Voranmeldung betreten, wird dies von der Mundus protokolliert und der Bewohner hierüber unverzüglich informiert. Seite 15 / 27 Datenspeicherung 3. Es werden nur solche Informationen über Bewohner gespeichert, die für die Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und nur den Mitarbeitern zugänglich gemacht, die für die entsprechenden Aufgaben zuständig sind. Insoweit stimmt der Bewohner der Speicherung seiner Daten zu. Er hat das Recht auf Auskunft, welche Daten über ihn gespeichert werden. Ärztliche Schweigepflicht/ 4. Der Bewohner willigt ein, daß der behandelnde Arzt die für die allgemeine und spezielle Pflege erforderlichen Informationen den Mitarbeitern der Mundus zur Verfügung stellt. .......................... Datum ................................................... Unterschrift des Bewohners § 17 Ehegatten als Vertragspartner Haftung 1. Ehegatten oder die mit in dem Apartment lebenden Partner haften für alle Entgeltzahlungsverpflichtungen. Sie ermächtigen sich hiermit wechselseitig zur Entgegennahme von Willenserklärungen der Mundus. Willenserklärungen gegenüber der Mundus sind nur wirksam, wenn sie von beiden Ehegatten bzw. Partnern abgegeben werden. Tod eines Ehegatten 2. Der Tod eines Ehegatten oder Partners läßt das Vertragsverhältnis gegenüber dem überlebenden Ehegatten oder Partner unberührt. Die Mundus stellt diesem auf Wunsch ein kleineres Apartment - soweit vorhanden - zur Verfügung. 3. Die vorstehenden Bestimmungen sollen sinngemäß gelten, wenn das Apartment von mehr als einem Vertragspartner bewohnt wird, der nicht Ehegatte ist. § 18 Person des Vertrauens Unterstützung Für den Bewohner 1. Die Mundus weiß darum, daß es für die Bewohner nicht immer einfach ist, sich in den eigenen Angelegenheiten in der Einrichtung aus eigener Kraft die erforderlichen Informationen zu holen und die eigenen Interessen und Anliegen durchzusetzen. Daher weist die Mundus besonders auf das Recht hin, unabhängig von Vollmachten und vom Status als gesetzlicher Betreuer, eine Person des Vertrauens zu benennen, die in allen Angelegenheiten des Heimvertrages im Einvernehmen mit dem Bewohner Rechte geltend machen kann. Seite 16 / 27 Als Person des Vertrauens wird benannt: ...................................................................................................... Name ...................................................................................................... Anschrift, Tel. Nr. .......................... Datum ................................................... Unterschrift des Bewohners Benachrichtigung 2. Die Person des Vertrauens wird bei schwerwiegender Erkrankung oder im Todesfall von der Mundus unverzüglich informiert. Datenschutz 3. Die Mundus bittet den Bewohner, die im Abs. 1 genannte Person des Vertrauens über die Benennung und die für diesen Zweck erforderliche Speicherung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. § 19 Schlußbestimmungen Wirksamkeit 1. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags berührt die Rechtswirksamkeit im übrigen nicht. Anlagen 2. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages und sind dem Bewohner auszuhändigen. ................................................ Ort, Datum ................................................ Ort, Datum ................................................ Mundus ............................................ Bewohner(in) vertreten durch: ........................................... Seite 17 / 27 Anlagen: - Serviceleistungsverzeichnis - Sonderleistungsverzeichnis - Leistungsverzeichnis Reinigung - Merkblatt Übergangspflege - Merkblatt Infektionsschutzgesetz - Merkblatt Pflegebetten - Zusatzvereinbarung zur Leistungsanpassung und Leistungsausschluß Bei Vertragsunterzeichnung wurden abgegeben: Einzugsermächtigung für den bargeldlosen Zahlungsverkehr Betreuungsverfügung Patientenverfügung Benennung einer Person des Vertrauens Benennung eines Räumungsberechtigten Kopie des Personalausweises Anmeldebogen für den Apartmentbereich Ärztlicher Fragebogen Seite 18 / 27 Serviceleistungen der MUNDUS - im monatlichen Pensionspreis enthalten- Beratung und Hilfestellung in allen or- Unterstützung bei der An- und Ummel- ganisatorischen Belangen des Umzugs Beratung und Hilfestellung beim Ausmessen der Möbel und der Aufstellung im Apartment dung beim Einwohnermeldeamt und der Telefongesellschaft 2 Stunden Hausmeisterleistungen bei Einzug Allgemeine Betreuungsleistungen Organisation von Friseur- und Fußpfle geterminen Vermittlung einer Wäscherei oder chem. Reinigung, die in die Residenz kommt Vermittlung von ärztlicher Betreuung im Haus Annahme und Weitergabe von Nachrichten Organisation der Teilnahme an externen Kultur- und Bildungsangeboten Organisation von Gottesdiensten Erklärung der technischen Anlagen im Haus, z.B. Notruf, Waschmaschinen, Wäschetrockner Hilfestellung bei der Eingewöhnungsphase neuer Bewohner Hilfestellung bei Behördenangelegenheiten und kleineren Schreibarbeiten Fotoservice bei Bewohnerveranstaltungen Vermittlung von Service- und Dienstleistungen aller Art, zum Beispiel: externe Handwerksleistungen Paketdienste Einkaufsservice Kofferservice bei Reisen Fahrdienste, Begleitservice Beratung in Fragen der häuslichen Pflege durch Mitarbeiter des hauseigenen ambulanten Pflegedienstes Wohnungsbetreuung bei Abwesenheit Sammeln von Zeitungen und Post Sicherheitskontrolle aller Belüftung des Apartments Blumengießen angeschlossenen Geräte Seite 19 / 27 Hausinterne Veranstaltungen, wie zum Beispiel: Gedächtnistraining Sitzgymnastik Wassergymnastik Lesegesprächskreis Singkreis Kegeln Dämmerschoppen mit Filmvorführung Geburtstagskaffee Pflege bei vorübergehender Erkrankung kann bis zu 21 Tage pro Jahr (täglich bis zu einer Stunde) in Anspruch genommen werden, sofern die Kosten von keinem anderen Kostenträger übernommen werden. Zimmerservice Hilfestellung im Haushalt, z.B. Betten kleine pflegerische Verrichtungen, z.B. Hilfe bei der Morgen- und Abendtoilette, Blutdruckmessen etc. machen oder neu beziehen, Wäscheservice etc. Weitere kostenlose Serviceleistungen Organisation von privaten Veranstaltungen individuelle Ernährungsberatung etc. Sekretariatsservice im angemessenen Umfang Hausmeisterservice im angemessenen Umfang, z. B. - Verleih von Kleinwerkzeugen - Kleinreparaturen - Standardglühlampenaustausch (das Material wird extra berechnet) Apothekenservice: Lieferung von Medikamenten (während der regulären Öffnungszeiten) Durchführung kulinarischer Aktionswochen Besorgung von Theater- und Konzertkarten Mitnahme der Bewohnerpost Paketannahme aktuelle Tageszeitungen im Restaurant Taxiruf Seite 20 / 27 Preisliste für Sonderleistungen Mahlzeiten Frühstück, einzeln Monatspauschale Frühstück, ohne Zimmerservice Abendessen, einzeln Monatspauschale Abendessen, ohne Zimmerservice Monatspauschale Frühstück und Abendessen Zimmerservice pro Mahlzeit und Person (für die 2. Person zzgl. € 1,20) Monatspauschale Zimmerservice pro Mahlzeit – 1 Person Monatspauschale Zimmerservice pro Mahlzeit – 2 Personen € € € € € € € € 4,90 135,00 6,10 165,20 220,00 2,00 60,00 79,15 Zusätzliche Leistungen Sekretariatsleistungen pro Stunde (Mindesteinheit 15 Minuten) Ausstellung der Bescheinigung über Haushaltsnahe Dienstleistungen pro Jahr Durchführung privater Veranstaltungen in den Räumen der Residenz Hausdamenleistungen pro Stunde (Mindesteinheit 15 Minuten) Handwerksleistungen pro Stunde (Mindesteinheit 15 Minuten) - Material wird jeweils nach dem Selbstkostenpreis berechnet Hauswirtschaftsleistungen pro Stunde (Mindesteinheit 15 Minuten) Betten beziehen pro Bett Wäscheservice pro Maschine (ohne Waschmittel) Bügelservice pro Stunde (Mindesteinheit 15 Minuten) Zusätzliche Apartmentreinigung 1 x pro Woche - Preis im Monat und je nach Größe des Apartmentsbis Überlassung eines Zimmertresors, monatlich PKW-Tiefgaragenplatz, monatlich € € 24,30 11,90 nach Absprache € € 25,60 28,00 € € € € € € € € 18,50 6,50 11,50 21,00 35,00 60,00 9,20 60,00 Leistungen für Gäste Gästeessen Gästezimmer (Einzel, Vollpension) Gästezimmer (Einzel, Halbpension) Gästezimmer (Einzel, mit Frühstück) Gästezimmer (Einzel) – inkl. 7 % Umsatzsteuer – Gästezimmer (Doppel, Vollpension) Gästezimmer (Doppel, Halbpension) Gästezimmer (Doppel, mit Frühstück) Gästezimmer (Doppel) – inkl. 7 % Umsatzsteuer – € € € € € € € € Tagespreis 88,00 81,90 70,00 65,10 109,50 97,30 73,50 63,70 Alle Preise beinhalten die derzeit gültige Umsatzsteuer von 19 %. Die Preise können von der MUNDUS im Falle von Kostensteigerungen oder einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer erhöht werden. Seite 21 / 27 Leistungsverzeichnis Apartmentreinigung Grundsätzlich sind nur hauseigene Einrichtungsgegenstände Bestandteil der Reinigung. Das Verrücken von Möbeln und das Umstellen von privaten Gegenständen sind dem Reinigungspersonal untersagt. Das gilt insbesondere auch für Papiere, Vasen, Bilder usw. Wöchentlich: Fußboden: Teppiche gründlich saugen und kleinere Flecken reinigen Hartboden feucht wischen Inventar: Küchenzeile (nur freie Flächen), Oberflächen feucht wischen Entfernung der Griffspuren an Türen und Rahmen Sanitäranlagen: Fußboden wischen Polieren der Armaturen Reinigung der - Spiegel - WC-Becken - Waschbecken - Ablage (nur freie Flächen) - Duschkabine Sonstiges: Lichtschalter feucht abwischen Fensterbänke (nur freie Flächen) feucht wischen Türgriffe feucht wischen Spinnweben entfernen Monatlich: Küchenzeile von oben reinigen Kachelwände in den Sanitäranlagen reinigen gründliche Reinigung der Heizkörper mit Heizungsbürste und feuchtem Tuch Reinigung der hauseigenen Lampen und Entlüfter Falls Sie einige Reinigungsmodule austauschen möchten, ist dies, sofern es im Rahmen des Versicherungsschutzes liegt, jederzeit möglich. Die benötigte Zeit für die ausgetauschten Module muß jedoch gleich sein. in der Regel vierteljährlich: Fensterreinigung Seite 22 / 27 Übergangspflege in der MUNDUS Residenz Ludwigshafen · Pranckhstraße Sehr geehrte Bewohner, sehr geehrte Angehörige, die MUNDUS Senioren-Residenz Ludwigshafen bietet Ihnen die Möglichkeit einer Übergangspflege in unserem stationären Pflegewohnbereich, auch wenn Sie gemäß den Anforderungen der Pflegeversicherung keinen Anspruch auf Kurzzeitpflege haben (keine Pflegestufe vorhanden). Dieser befristete Aufenthalt, unter Beibehaltung Ihres Apartments, kann eventuell nach der Entlassung aus dem Krankenhaus oder unter sonstigen Umständen sinnvoll sein. Um die finanzielle Doppelbelastung für diesen Zeitraum zu mildern, reduzieren wir den Mietpreis Ihres Apartments während Ihres Aufenthaltes im Pflegewohnbereich um € 25,00 pro Tag. Als Gast („befristeter“ Bewohner) des Pflegewohnbereiches genießen Sie rund um die Uhr alle nötigen Pflegeleistungen sowie unsere Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen). Bei Bedarf wenden Sie sich vertrauensvoll an die Direktion oder an die Pflegedienstleitung. Die oben beschriebene Preisregelung ist begrenzt auf maximal 2 Monate, ein Aufenthalt im Pflegewohnbereich kann natürlich gerne von längerer Dauer sein. Allerdings entfällt dann die Reduzierung des Mietpreises im Apartment. Um Ihnen Ihre finanzielle Belastung für die Übergangspflege transparent aufzuzeigen, haben wir Ihnen nachfolgendes Berechnungsbeispiel aufgeführt: Übergangspflege Stand: 1.1.2015 Pflegebedingter Aufwand Unterkunft Verpflegung Investitionskosten Ausbildungszuschlag Total pro Tag Preis pro Monat (30 Tage) 1-Zimmer-Apt./36 m² abzüglich 30 x 25,00 € 37,06 € 19,17 € 10,32 € 6,51 € 1,76 € 74,82 € 2.244,60 € zzgl. Pflegeleistungen (30 Tage) Total pro Monat (30 Tage) 1.700,00 € 750,00 € 950,00 € 2.244,60 € 3.194,60 € Mehrbelastung Total Mehrbelastung pro Tag 1.494,60 € 49,82 € ./. Auch bei vorhandener Pflegestufe kommen wir Ihnen ab einem bestimmten Zeitpunkt entgegen. Für maximal vier Wochen erhalten Sie für die Leistungen der Kurzzeitpflege von der Pflegekasse einen Zuschuß in Höhe von bis zu 1.612,00 €. Für weitere vier Wochen reduzieren wir den Apartmentpreis wie oben beschrieben. Danach richtet sich die Berechnung nach Ihrer Pflegestufe. Seite 23 / 27 Bitte lesen Sie sich dieses Merkblatt sorgfältig durch. Sehr geehrte Bewohner, sehr geehrte Angehörige, am 1. Januar 2001 ist in Deutschland das Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Ein Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes enthält besondere Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen. Zu diesen Gemeinschaftseinrichtungen zählen auch die MUNDUS Senioren-Residenzen. Neben anderen vorbeugenden Maßnahmen zur Infektionsverhütung verpflichtet das Gesetz die Leitung unser Senioren-Residenzen, die nachfolgende Information an Sie weiterzugeben: Belehrung für Pflegebedürftige und sonstige Sorgeberechtigte gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wenn Sie eine ansteckende Erkrankung haben und in unserer Residenz leben, können Sie oder Besucher uns oder andere anstecken. Außerdem sind gerade Hochbetagte während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, daß Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, daß Sie nicht am täglichen Leben unserer Senioren-Residenzen teilnehmen dürfen, wenn 1. Sie an einer schweren Infektion erkrankt sind, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien (Colibakterien). Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, daß diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden); 2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch HibBakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr; 3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder "fliegende" Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, daß in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen immer den Rat Ihres Haus- oder Facharztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). Seite 24 / 27 Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, daß eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Manchmal nehmen Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, daß sie andere Menschen anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, daß die "Ausscheider" von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes am täglichen Leben in den MUNDUS Senioren-Residenzen teilnehmen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall müssen Sie die Leitung unserer Residenzen über die Erkrankung informieren. Die Residenzleitung wird dann mit dem Gesundheitsamt klären, ob weitere Schritte veranlaßt werden. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Bedenken Sie, daß ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen, soweit wie es uns möglich ist, gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen MUNDUS Senioren-Residenzen GmbH Geschäftsleitung Berlin Zur Kenntnis genommen: __________________ _____________________________ Datum Unterschrift Bewohner Seite 25 / 27 Merkblatt zum Umgang mit elektrischen Pflegebetten und anderen Medizinprodukten Sehr geehrte Bewohner, sehr geehrte Angehörige, in der vergangenen Zeit wurde in den Medien über eine Reihe von Unfällen berichtet, die sich beim Umgang mit elektrischen Pflegebetten ereignet haben. Betroffen davon waren Alten- und Pflegeheime, aber auch Privatwohnungen. Selbstverständlich handelte es sich zwar nicht um Einrichtungen der MUNDUS Senioren-Residenzen. Dennoch ist unsere Aufmerksamkeit – ebenso wie die der Aufsichtsbehörden – durch diese Berichte verstärkt auf die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften gerichtet worden. Sollten Sie in Ihrem Apartment bereits ein elektrisches Pflegebett oder ein anderes medizinisches Produkt, wie z.B. Lifter und elektrischen Rollstuhl, verwenden, oder planen die Anschaffung eines solchen Produktes, so möchten wir Sie mit diesem Merkblatt kurz über die wesentlichen Maßnahmen informieren, die aus Sicherheitsgründen zu treffen sind. Nach den Vorschriften des Medizinproduktegesetzes und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung muß der Betreiber vor allem dafür sorgen, daß - Personal, das mit dem Bett oder sonstigen Produkt arbeiten soll, sachgerecht eingewiesen wird; - das Bett oder sonstige Produkt nur durch fachkundiges Personal gewartet und instand gesetzt wird; - in regelmäßigen Abständen (je nach Produkt, aber mindestens alle 2 Jahre) eine sicherheitstechnische Kontrolle durchgeführt wird; - in einem so genannten Medizinproduktebuch die wesentlichen Informationen über das Produkt verzeichnet, mögliche Störfälle niedergelegt sowie die regelmäßigen Kontrollen dokumentiert werden. Diese Pflichten muß Ihre Krankenkasse oder deren Sanitätshaus erfüllen, wenn die Kasse das Bett (oder sonstige Produkt) leihweise bereitgestellt hat. Bitte achten Sie darauf, daß die Krankenkasse oder deren Sanitätshaus diesen Pflichten nachkommt. Im Zweifel sind wir Ihnen gerne behilflich, falls Sie bei Ihrer Krankenkasse nachfragen möchten. Bei Pflegebetten und anderen Produkten, die Sie selbst anschaffen sollten, müssen Sie auch selbst für die Einhaltung der genannten Sicherheitsvorschriften sorgen. Häufig können Sie damit geeignete Sanitätshäuser, insbesondere den Lieferanten des Geräts beauftragen. Auch wir bieten Ihnen diesen Service in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Ingenieurbüro an. Bitte wenden Sie sich jederzeit an die Direktion, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder uns mit den Sicherheitsvorkehrungen beauftragen möchten. Und vor allem: lassen Sie sich durch dieses Blatt und den beschriebenen Aufwand nicht verunsichern. Elektrische Pflegebetten und andere medizinische Hilfsmittel sind nicht gefährlich, solange die Gebrauchsvorschriften beachtet werden. Sobald einmal geregelt ist, wer die gesetzlichen Pflichten für Sie erfüllt, brauchen Sie sich nicht weiter darum kümmern. Mit freundlichen Grüßen MUNDUS Senioren-Residenzen GmbH Geschäftsleitung Berlin Seite 26 / 27 Gesonderte Vereinbarung zur Leistungsanpassung zwischen MUNDUS Senioren-Residenzen GmbH Scharnweberstraße 1, 13405 Berlin Betriebsstätte MUNDUS Residenz Ludwigshafen · Pranckhstraße Pranckhstraße 47, 67061 Ludwigshafen - nachfolgend Mundus genannt und Herrn/Frau/Eheleute Vorname(n) Name Straße, PLZ Ort - nachfolgend Bewohner genannt 1. Der Bewohner und die Mundus haben mit Datum vom 00.00.0000 einen Residenzvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag regelt die Bereitstellung eines Apartments und weiterer Leistungen durch die Mundus einerseits und die Pflicht des Bewohners zur Bezahlung der Vergütung anderseits. 2. Der Bewohner und die Mundus sind sich einig, daß das Wohnen und die Betreuung im Residenzbereich der MUNDUS Senioren-Residenz Ludwigshafen nicht mehr sinnvoll möglich ist, wenn der Bewohner aufgrund einer Verschlechterung seines Gesundheits-zustands einer stationären Betreuung mit umfassend eingeschlossener pflegerischer Betreuung bedarf oder eine erhebliche Neigung zu Fremd- oder Eigengefährdung eintreten sollte. 3. Die Mundus ist in einem der in Ziffer 2 beschriebenen Fälle nicht verpflichtet, ihre Leistungen auf der Grundlage des bestehenden Residenzvertrages derart anzupassen, daß der Bewohner weiter in seinem Apartment leben kann. Sie wird im Falle der vollstationären Versorgung jedoch einen Pflegeplatz im stationären Pflegebereich des Hauses samt dem zugehörigen Pflegewohnvertrag anbieten. Ort, Datum _______________________________ Mundus ___________________________ Bewohner Seite 27 / 27