webERV und Archivium
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webERV und Archivium
webERV und Archivium Kundeninformation ACP IT Solutions GmbH Pfeiffergasse 2/3 1150 Wien Tel: +43 1 89193-770 Fax: + 43 89193-720 Web: www.jurXpert.at 1/8 Inhaltsverzeichnis webERV..................................................................................................................................... 3 Was ist webERV?................................................................................................................... 3 Was ist neu bei webERV?...................................................................................................... 3 Muss ich mich gesondert zum webERV anmelden?.............................................................. 3 Benötige ich einen Internetanschluss für alle Arbeitsplätze?................................................. 3 Ab wann läuft webERV?........................................................................................................ 4 Muss ich auf webERV umsteigen? ........................................................................................ 4 Wann wird der alte ERV abgeschaltet?.................................................................................. 4 Kann ich nach dem Umstieg auf webERV noch zum alten ERV zurückwechseln? Kann ich webERV und alten ERV parallel betreiben?.......................................................................... 4 Benötige ich für webERV eine eigene Software?.................................................................. 4 Brauche ich den Anwaltsausweis für die Teilnahme am webERV? ...................................... 4 Technische Informationen zum Thema webERV .................................................................. 5 Archivium ................................................................................................................................. 5 Was ist Archivium?................................................................................................................ 5 Was geschieht beim Vorgang der Hinterlegung von Urkunden im Archivium? ................... 5 Hard- und Softwarevoraussetzungen für die elektronische Hinterlegung von Dokumenten im Archivium?........................................................................................................................ 6 Wo erhalte ich geeignete Hardware und professionelle Einschulung? .................................. 7 Wie erhalte ich einen Anwaltsausweis mit einer sicheren digitalen Signatur?...................... 7 Ab wann startet Archivium? .................................................................................................. 7 Muss ich ab 1.7.2007 neben den Firmenbuchanträgen auch Grundbuchsanträge digital einbringen? ............................................................................................................................. 7 In welchem Format kann ich Urkunden übermitteln? Gibt es Einschränkungen bei der Größe der Datei? .................................................................................................................... 8 2/8 webERV Was ist webERV? webERV ist die konsequente Weiterentwicklung des bisherigen ERV und bedeutet eine große Erleichterung der Kommunikation mit den Gerichten. Die größte Änderung ergibt sich dadurch, dass über das Internet und nicht mehr über herkömmliche Direktverbindungen (mittels Modem) mit den Gerichten kommuniziert wird. Das bedeutet, dass nicht mehr nur von einem Arbeitsplatz, sondern theoretisch von allen Arbeitsplätzen aus, elektronische Schriftsätze versendet werden können und der Rückverkehr abrufbar ist. Darüber hinaus bietet der webERV weitere Möglichkeiten der elektronischen Eingabe wie Firmen- und Grundbuchsanträge (geplant für Herbst 2007). Voraussetzung dafür ist, dass Urkunden auch in elektronischer Form hinterlegt und gespeichert werden können (Archivium). Was ist neu bei webERV? - - XML-Format: Neu eingeführt beim webERV wird das XML-Format, welches sich immer mehr als Standardformat für Dokumente etabliert. Das bedeutet, dass einzubringende Schriftsätze an die Gerichte, aber auch per Rückverkehr empfangene Dokumente, in diesem neuen XML-Format aufscheinen. Zugang zum ERV über das Internet Einbringung von Firmenbuch- und Grundbuchsanträgen auf elektronischem Weg möglich. Individuelle Formatierung des weiteren Vorbringens (fett, kursiv, unterstrichen) möglich Empfang von Rückverkehrs-Schriftsätzen in Form einer PDF-Datei (ausgehend XMLFormat) Muss ich mich gesondert zum webERV anmelden? Ja, für die Teilnahme am webERV ist eine gesonderte Anmeldung bei der Telekom Austria notwendig. Das entsprechende webERV-Anmeldeformular steht für Sie ab sofort auf unserer Homepage unter http://www.jurXpert.at als PDF zum Downloaden bereit! Konditionen der Telekom - Einführungsaktion: - 12 Monate Bindung: 2 Monate frei von Grundentgelt, ein einfaches Zertifikat gratis - 24 Monate Bindung: keine Herstellung, 4 Monate frei von Grundentgelt, ein einfaches Zertifikat gratis Nach der Anmeldung erhalten Sie ein sog. Softwarezertifikat, welches Ihnen die Anmeldung im System auch ohne Kartenlesegerät und digitaler Karte ermöglicht. Laut unserem aktuellen Informationsstand ist dieses Zertifikat kostenlos und hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Beim webERV liegen die Kosten pro Schriftsatz derzeit bereits unter dem klassischen ERVPreisniveau, wobei das Preisniveau bei den derzeitigen Verrechnungsstellen sehr ähnlich ist. Benötige ich einen Internetanschluss für alle Arbeitsplätze? Da webERV über das Internet abläuft, muss jeder webERV-Arbeitsplatz auch Zugang zum Internet haben (DSL empfohlen). Zur Klarstellung: das bedeutet nicht, dass jeder Arbeitsplatz über einen eigenen Internet-Anschluss verfügen muss, sondern ein gemeinsamer Anschluss ausreichend ist. 3/8 Ab wann läuft webERV? Laut den Informationen der letzten Sitzung des Arbeitskreises für Rechtsinformation (AKRI) vom 27. Februar 2007, muss vor dem Start von webERV die Zertifizierung der einzelnen Vermittlungsstellen erfolgen. Diese ist noch für März 2007 geplant, sodass frühestens mit Anfang April das Bundesrechenzentrum die VJ (d.h. webERV für die Vorgänge der Justiz – Klagen, Exekutionen etc.) freischalten wird. Der genaue Starttermin für webERV kann sich aber noch ändern, wir werden Sie dahingehend noch gesondert informieren. Muss ich auf webERV umsteigen? Für die oben genannten Vorgänge der Justiz (Klagen, Exekutionen etc.) kann noch bis Ende 2008 der alte ERV verwendet werden. Erst nach diesem Zeitpunkt ist ein Umstieg erforderlich. Wichtige Ausnahmen: Firmenbuchanträge müssen schon ab 1.7.2007 komplett digital über webERV eingebracht werden, d.h. Urkunden und Antrag nur mehr auf elektronischem Weg. Grundbuchsanträge: Die Anträge sind ab 1.7.2007 noch postalisch einzubringen, die Urkunden selber müssen aber elektronisch an das Archivium übermittelt werden. Wann wird der alte ERV abgeschaltet? Der bisherige ERV wird noch voraussichtlich bis Ende 2008 funktionieren. Nach der Abschaltung ist das Einbringen und der Empfang von Dokumenten über den herkömmlichen ERV nicht mehr möglich. Kann ich nach dem Umstieg auf webERV noch zum alten ERV zurückwechseln? Kann ich webERV und alten ERV parallel betreiben? Nach dem Umstieg auf webERV ist ein Zurückwechseln zum alten ERV nicht mehr möglich. Ein Mischbetrieb von webERV und herkömmlichen ERV ist nur bei Beantragen eines zusätzlichen ERV-Codes bei der Telekom Austria oder durch die Verwendung verschiedener ERVCodes möglich. Benötige ich für webERV eine eigene Software? jurXpert-Kunden mit bestehenden Wartungsverträgen müssen keine gesonderte Software einsetzen. Denn ab April wird diese neue Funktionalität ab der Version 4.0 (nur bei Lizenzierung des ERV-Moduls) voll in jurXpert integriert sein. Sukzessive sollen alle jurXpertKanzleien auf diese neue Version umgestellt werden. Zunächst werden im April einige Partner-Kanzleien umgestellt. Wir empfehlen den Echteinsatz auf breiter Basis dann ab Mai 2007. Brauche ich den Anwaltsausweis für die Teilnahme am webERV? Nein, der Anwaltsausweis mit der sicheren digitalen Signatur ist für den webERV nicht notwendig. Es ist lediglich an jedem Arbeitsplatz, von dem aus am webERV teilgenommen werden soll, das kostenlos von der Telekom Austria ausgestellt Softwarezertifikat einzurichten. ACHTUNG: Dies gilt jedoch nicht für die Verwendung von Archivium, hiefür benötigen Sie einen Anwaltsausweis mit sicherer digitaler Signatur und einem Kartenlesegerät. 4/8 Technische Informationen zum Thema webERV: • Anmeldung zum webERV bei der Telekom Austria notwendig • Nach Umstieg auf webERV ist ein Zurückwechseln auf herkömmlichen ERV nicht mehr möglich (Ausnahmen: Einsatz von zusätzlichen ERV-Codes) • Adobe Acrobat Reader ab Version 7.0 auf allen Clients und Server • PDF-Writer (PDF-Format <1.4), falls Anlagen für VJ (Vorgänge der Justiz – Mahnklagen, Exekutionen etc.) mitgeschickt werden sollen. Der im Rahmen des Workflowmoduls von jurXpert integrierte freePDF unterstützt diesen Modus. • Server und Client benötigen Internetzugang (empfohlen: DSL) • Internet-Zugang über TCP/IP (DNS-Namensauflösung, kein Proxy) • Internet Explorer 6.0 und höher • Verfügbarkeit von Port 443 für SSL-Verbindungen • SSL muss aktiviert sein • Softwarezertifikat der Telekom Austria muss am Server und Client installiert sein • jurXpert 4.0 Archivium Was ist Archivium? Archivium bietet Rechtsanwälten eine schnelle und kostengünstige elektronische Urkundenarchivierung mit rechtlicher Originalqualität (§ 91 c GOG) bei gleichzeitig hohem Sicherheitsniveau. Das elektronische Urkundenarchiv der Rechtsanwaltschaft erlaubt sicheres Eingeben und Abfragen von Daten und den Urkundenverkehr mit Gerichten. Die Echtheit der Dokumente wird durch die Sichere Digitale Signatur gewährleistet. (Information: www.archivium.at) Was geschieht beim Vorgang der Hinterlegung von Urkunden im Archivium? Der Vorgang läuft wie folgt ab: Das entsprechende Dokument wird eingescannt und dann mittels Anwaltsausweis und einem Karten-Lesegerät mit einer sicheren digitalen Signatur versehen. Bei der Hinterlegung im Archivium (=Übermittlung) erhält das Dokument eine Dokumentennummer. Mittels dieser 5/8 Nummer kann bei allen nachfolgenden Anträgen (Firmen- oder Grundbuch) darauf verwiesen werden. Auch im Ausland beglaubigte Dokumente müssen auf diese Art und Weise im Archivium hinterlegt werden. Hard- und Softwarevoraussetzungen für die elektronische Hinterlegung von Dokumenten im Archivium? Hardware: Auf der Hardware-Seite sind folgende Bestandteile notwendig: • Scanner, die das Format TIFF unterstützen (Empfohlen: Auflösung 200x200 dpi, schwarzweiß, Scannen in Farbe ist möglich). Von Archivium selber werden keine Scanner empfohlen, die Tests wurden mit beiden Scannern Fujitsu Siemens vom Typ M3092DC und Hewlett Packard vom Typ Scanjet 7650 durchgeführt. • Signaturkarte-Lesegerät (Lesegerät und Scanner können über ACP 01/89193-773 oder [email protected] bezogen werden). Bei Scannern bzw. Digitalkopierern empfehlen wir Lösungen, die sowohl PDF(für webERV) als auch TIFF (für Archivium) erzeugen können –optimalerweise sollte es ein netzwerkfähiges Gerät sein. Als größtes Systemhaus in Österreich beraten wir Sie gerne in diesen Fragen. Die Lieferung und Integration in Ihr Netzwerk kann prompt und österreichweit durch Ihre lokale ACP (dzt. 25 Geschäftsstellen in Österreich) erfolgen. • Anwaltsausweis mit einer digitalen sicheren Signatur (bei der zuständigen Anwaltskammer zu beantragen) Software: - Entweder durch eigene kostenlose Softwarelösung (Archivium) als sog. Server-ClientVersion für das Erstellen und Signieren der Dokumente oder durch - das jurXpert Schnittstellenmodul: - Firmenbuch- und Grundbuch-Abfragen aus dem Programm heraus (inkl. Leis tungserfassung und Verbuchung der Barauslagen) - Wichtig: Import der abgefragten Daten in die Stammdaten/Akte (Firmen und der damit verbundenen Funktionsträger wie Geschäftsführer, Gesellschafter usw. beim Firmenbuch und Liegenschaften bei Grundbuch) (Spezialitäten wie Namensabfragen, Plombenabfragen usw.). Ersparnis: händische Erfassung von Personen und Liegenschaften nicht notwendig!!! - ZMR-Abfragen - Abgleich der Ediktsdatei mit der Kanzleidatenbank - Kopplung mit FinanzOnline (dieser Teil wird stetig ausgebaut) Hinweis: Ende Juni 2007 wird eine Sonderaktion zu diesem Modul mit einem attraktiven Einführungspreis gestartet. Beachten Sie daher unsere Aussendungen zu diesem Thema. 6/8 Sollten Sie sich jetzt schon für dieses Modul interessieren, dann freuen wir uns, wenn wir es Ihnen vorführen dürfen. Wo erhalte ich geeignete Hardware und professionelle Einschulung? Von der ACP IT Solutions, als Spezialist für die IT-Betreuung von Rechtsanwälten, erhalten Sie selbstverständlich jede erforderliche Hardware wie Scanner, Karten-Lesegeräte etc. aber auch die notwendige Einschulung für die ungewohnte Handhabung dieser neuen technischen Geräte. Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl der richtigen Geräte, führen die Bestellung rasch durch und stellen sie natürlich auch gerne für Sie auf. Nach einer professionellen Einschulung durch erfahrerene ACP-Techniker werden Sie schnell und sicher mit webERV und Archivium umgehen können. Wie erhalte ich einen Anwaltsausweis mit einer sicheren digitalen Signatur? Voraussetzung für die elektronische Übermittlung von Dokumenten ist ein Anwaltsausweis mit einer sicheren digitalen Signatur. Dieser ist bei der jeweiligen RA-Kammer zu beantragen. Für die Ausstellung des Ausweises ist eine einmalige persönliche Anwesenheit des Ausweisinhabers in der RA-Kammer notwendig. In der Liste der Insolvenzverwalter eingetragene Anwälte haben bereits einen solchen Ausweis, sodass für jene dieses Verfahren nicht mehr vonnöten ist. Empfehlung: Da derzeit noch insgesamt 3000 Rechtsanwälte mit einem solchem Ausweis ausgestattet werden müssen, wird von uns dringend empfohlen, so schnell wie möglich jenen Ausweis zu beantragen. Weiters empfehlen wir ein Augenmerk auf die Beschaffung des Karten-Lesegerätes zu legen und vor allem die unbedingt empfohlene Einschulung der Mitarbeiter ins Auge zu fassen. Aufgrund der großen Anzahl von Rechtsanwälten und des gedrängten Terminplans sollten Sie diese Punkte möglichst rasch in Angriff nehmen. Ab wann startet Archivium? Der Testbetrieb startet am 1. Mai 2007, der Echtbetrieb am 1.7.2007. Muss ich ab 1.7.2007 neben den Firmenbuchanträgen auch Grundbuchsanträge digital einbringen? Laut gesetzlicher Anordnung müssen nur Firmenbuchanträge ab dem 1.7.2007 komplett elektronisch eingebracht werden (d.h. digitale Hinterlegung der Urkunden bei Archivium, Einbringung des Antrags über webERV). Bei Grundbuchsanträgen müssen ab 1.7.2007 nur die Urkunden digital hinterlegt werden (Archivium), der Antrag erfolgt nach wie vor auf postalischem Weg. 7/8 In welchem Format kann ich Urkunden übermitteln? Gibt es Einschränkungen bei der Größe der Datei? Urkunden können nur im TIFF-Format übertragen werden. Als Einstellungen werden empfohlen: Auflösung von 200x200 dpi und schwarzweiß. Das Ändern der Farbe und der Auflösung ist möglich, wobei bei Änderung der Standardeinstellung eine Warnmeldung zu quittieren ist. Folgende Komprimierungen werden bei TIFF-Dateien unterstützt: Black & White I) Ohne Komprimierung II) CCITT Group 3 FAX III) CCITT Group 4 FAX Color I) Ohne Komprimierung II) JPEG III) LZW IV) ZIP Bei den Dateien sind nach oben hin prinzipiell keine Einschränkung gegeben. Zu beachten ist, dass diese Dokumente mittels des Anwaltsausweises mit einer sicheren digitalen Signatur versehen werden müssen. 8/8