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STADTANZEIGER
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar • 04/07 • 16. Jahrgang • 03.03.2007
Französische Kammermusik
für Harfe, Viola und Flöte
Am Samstag, dem 17. März, um 19.30 Uhr findet
im Rathaus ein Konzert aus der Reihe Kammermusik im Bürgerschaftssaal statt.
Werke von Jean Marie Leclair (Sonate D-Dur), Jacqes
Ibert (Deux Interludes) und Claude Debussy (Sonate
– 1915), geschrieben
für Harfe,Viola und
Flöte werden zu hören
sein. Ebenso auf dem
Programm stehen die
Solo-Sonate Nr. 3 in
B-Dur für die Harfe von Jean Francois
Nadermann „La soure dans lebois“ von
Marcel Tournier sowie
Kompositionen von
Francois Devienne
und Marice Ravel für Flöte und Viola. Eine interessante
Instrumentenzusammenstellung, die es so in dieser Form
noch nicht bei einem Kammerkonzert gab.
Christiane Silber (Viola) wurde in Berlin geboren und
studierte an der dortigen Hochschule fur Musik „Hanns
Eisler“ bei Prof. Ditte Leser und absolviert gegenwärtig
ihr Kunstexamen an der Hochschule für Musik „Franz
Liszt“ in Weimar. Seit 2004 ist sie Mitglied des Rundfunksinfonieorchesters Berlin und wurde 2005 Vorspielerin
der Bratschen.
Konstanze Stieber (Harfe) ist in Greifswald geboren.
Sie erhielt ihren ersten Harfenunterricht am CarlPhilipp-Emanuel-Bach-Gymnasium in Berlin. Danach
studierte sie bei Prof. Marion Hofmann an der Hochschule
für Theater und Musik in Rostock. Weitere Studien
absolvierte sie an den Konservatorien Utecht und Masterdam. Sie besuchte Meisterkurse u. a. bei Prof. Isabelle
Moretti (Paris), Prof. Helga Storck (München) und Prof.
Emilia Moskvitina (Moskau). Konstanze Stieber wurde
1. Preisträgerin beim Wettbewerb ,,Jugend musiziert“ und
Stipendiatin der Jürgen-Ponto-Stiftung.
Seit 2006 ist sie Soloharfenistin am Landestheater Detmold.
Ingo Renner (Flöte) Wurde in Greuiz/
Thüringen geboren
und studierte an der
Hochschule fur Musik
,,Hanns Eisler“ im
Fach Flöte bei Prof.
Eberhard Grünenthal. Nach dem Engagement als SoloPiccoloflötist im Philharmonischen Orchester Cottbus
arbeitet er als freiberuflicher Musiker in Berlin. Umfangreiche kammermusikalische Aktivitäten in verschiedenen
Ensembles, so u. a. mit international renommierten
Künstlern wie dem Geiger Thorsten Rosenbusch (Konzertmeister Staatskapelle Berlin), dem Cembalisten Armin Thalheim und dem Pianisten Prof. Jürgen Schröder,
gehören seitdem zu seinem Tätigkeitsfeld.
Karten für dieses Konzert erhalten Sie in der
Tourist-Information im Stadthaus, im BürgerBüro im Rathaus sowie in der ,,Weinapotheke“
in der Bademutterstraße 2 und selbstverständlich
auch an der Abendkasse ab 19.00 Uhr.
Ausstellung im Baumhaus: „Träume fühlen“
Texte der Neubukower Autorin Karen Reppenhagen hat
der österreichische Maler und Kalligraf Charly Witschnigg in Bilder umgesetzt. Zu sehen sind die Werke im
,,Baumhaus“ von Wismar ab dem 17. März 2007.
Niederschrift eines Textes, eine durch Inhalt und sprachliche Form eigenständige Aussage lesbar zu überliefern und
mit den Merkmalen der Anschaulichkeit von Strukturen
und Bedeutungen auszustatten, das verlangt Neutralität
im Hinblick auf den Text und persönliche Entscheidung
sowie auf seine Interpretation und die Gewichtung
seiner Aussageelemente. Hier wird Text zum Bild: zum
Beispiel durch die Kombination zweier Schriften, die
Zeilenbildung, die Bildung einer Symbolform aus Text,
die Zuordnung von Kolumnen oder Textfeldern, vor
allem das ,,Aufleuchten“ des Inhalts in der Gestaltung
von Wort und Zeile, hervorgehoben nach Maß und Farbe,
setzt Wortgestalt und Bildgestalt in einen engen Verbund
– so der Künstler.
Die Bilder geben den Betrachtern viel Raum zur Interpretation, zumal die Texte Karen Reppenhagens auch von
Träumen handeln.
Das Duo freut sich, im Baumhaus ausstellen zu können.
Die Besucher haben dort ausreichend Zeit, sich mit den
Werken auseinander zu setzen. Die Ausstellung sei nicht
für den schnellen Konsum gedacht, vielmehr könnten
die Werke als Balsam fur die Seele angesehen werden,
so die Autorin.
Die Texte, in denen auch Magersucht thematisiert wurde
(Buch von Karen Reppenhagen ,,Ich will doch noch so
viel vom Leben – Gefangen in der Sucht“), werden durch
Malerei und Kalligrafie betont.
Die Ausstellung „Träume fühlen“ ist vom 17. März bis
15. April 2007, außer montags, täglich von 10.00 bis
17.00 Uhr zu sehen.
Die Eröffnungsveranstaltung findet am 23. März um
19.30 Uhr statt.
Frauen-Aktionswochen
in und um Wismar
Noch bis zum 15. März ist die
Wanderausstellung „… um die
Stimmen der Frauen – Das Frauenbild der Parteien im Spiegel
ihrer Wahlplakate von 1919 bis
2002“ in der Gerichtslaube im
Rathaus zu sehen.
Am Dienstag, dem 6. März 2007,
wird Dr. Reinhard Erös einen
Vortrag zur Gründung und Betreibung von Mädchen- und
Jungenschulen in Afghanistan,
die er Friedensschulen nennt,
halten. Dr. Erös hat mit seiner
Familie die private Hilfsinitiative
„Kinderhilfe Afghanistan“ ins
Leben gerufen.
Ausgelöst wurde dieses Engagement durch die jahrelange
Tätigkeit von Dr. Reinhard Erös
als Arzt und von Annette Erös als
Lehrerin an der Grenze zwischen
Afghanistan und Pakistan.
Das Theater Wismar lädt am
7. März um 19.30 Uhr zum Cottbuser Frauen-Kabarett „Meck
ab“ mit dem Programm „Ein
bunter Strauß Neurosen“ ein.
Wer Zeit und Lust hat, kann am
Abend des 8. März um 19.00 Uhr
nach Grevesmühlen in das Museums- und Vereinshaus, Kirchplatz 5, kommen. Doris Schlott,
Puppenspielerin aus Neu-Nantrow, stellt ihr Stück „Genoveva“
als Schuhtheater vor. Der Eintritt
ist frei.
Ebenfalls in Grevesmühlen im
Museums- und Vereinshaus,
Kirchplatz 5, findet am 9. März
2007 von 11.00 bis 16.00 Uhr die
Informationsbörse für Frauen
und Familie statt. Vereine, Organisationen, die Verwaltungen,
Verbände und Bildungsträger
stellen dem interessierten Publikum ihre Angebote vor und wünschen sich mit allen Besuchern
anregende Gespräche.
Parkhaus Fürstenhof
in der Papenstraße
In dieser Ausgabe lesen Sie:
❒ Bürgerschaft (Seite 2)
❒ Theaternachrichten / Volkshochschule (Seite 4)
❒ Mietspiegelerstellung in der Hansestadt Wismar /
Haushaltsbefragung für den Mietspiegel (Seite 6)
❒ Bekanntmachungen / DIT & DAT (Seite 7)
❒ Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 3
zum Schutz vor der Klassischen Gefügelpest (Seite 8)
❒ Öffentliche Ausschreibung / Bekanntmachungen (Seite 12)
STADTANZEIGER / 23. JUNI 2001
geöffnet
täglich:
7–20 Uhr
angefangene
Stunde:
1€
STADTANZEIGER
Die nächste Ausgabe erscheint am
24. März 2007.
1
BÜRGERSCHAFT
Beschlüsse der 29. Sitzung der
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
am 22. Februar 2007
Jahresabschluss 2005 des
Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes
Der Jahresabschluss 2005 für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
der Hansestadt Wismar wurde beschlossen. Der Betriebsleitung wurde Entlastung erteilt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes endet mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 546.059,40 €.
Das positive Jahresergebnis wird zur Verminderung des Verlustvortrages verwendet.
Abrechnung der Straßenbaumaßnahmen
zwischen der Kreuzung Philosophenweg
und dem Kreisel Hoher Damm
Für die Straßenbaumaßnahme zwischen der Kreuzung Philosophenweg und dem Kreisel Hoher Damm wird auf Beschluss der Bürgerschaft eine gesonderte Abrechnung (Abschnittsbildung) durchgeführt. Die Baumaßnahmen wurden im Jahr 2004 abgeschlossen.
Die beitragsfähigen Kosten betragen ca. 458.400,00 €.
Entsprechend der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Wismar
werden die Anlieger anteilig an den Kosten für den Gehweg, die
Straßenbeleuchtung, das Straßenbegleitgrün, die Stellplätze und die
Bushaltetaschen beteiligt.
Vergabe von Städtebaufördermitteln
Die Modernisierung/Instandsetzung der Gebäude Mecklenburger
Straße 36 a, b, c1, c3 und c4 (ehemaliges Schwarzes Kloster) ist mit
Städtebaufördermitteln als Zuschuss in Höhe von 1.140.000,– € zu
fördern.
Die Gesamtkosten für die Sanierung betragen 1.590.000,– €, davon
sind 1.520.000,– € als zuwendungsfähig. eingestuft. Als Eigenanteil
muss die Hansestadt Wismar den nicht zuwendungsfähigen Anteil in
Höhe von 25 Prozent, das sind 380.000,– €, selbst aufbringen.
Das Vorhaben „Sozialraumorientierte Kooperation von Jugendlichen, Schule und Schulsozialarbeit an der integrierten Gesamtschule
„Johann Wolfgang von Goethe“, Mecklenburger Straße 36 a–c“
wurde 2006 als Modellvorhaben innerhalb des Städtebauförderprogramms „Die Soziale Stadt“ in Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen.
Mit der räumlichen Erweiterung werden die Bedingungen zur Verwirklichung des Ganztagskonzeptes an dieser Schule geschaffen.
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Bebauungsplan Nr. 68/07 „Am Dreweswäldchen“
Für den Bereich Schweriner Straße/Bürgermeister-Haupt-Straße wird
ein Bebauungsplan aufgestellt.
Das Plangebiet umfasst ca. 5,24 ha. Es handelt sich um die Fläche
des ehemaligen Gaswerkes. Ziel der Planung ist es, dieses innenstadtnahe Gelände wieder einer Nutzung zuzuführen. Zunächst muss
die Altlastenproblematik geklärt werden. Jetzt ist die frühzeitige
Bürgerbeteiligung durchzuführen. Der abzuschließende städtebauliche Vertrag ist vor der Unterzeichnung der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.
Beschlossen wurde weiterhin die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 63/04 „Wohn- und Gewerbegebiet Südlicher
Westhafen“. Nach der Fertigstellung der Erschließung des Gewerbegebietes Wismar-West und des Gewerbe- und Mischgebietes Holzhafen sowie der Sanierung des Zeughauses soll die Fläche zwischen
Westhafen und Ulmenstraße neu gestaltet werden. Der Bebauungsplan wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
2
Stadts. Nr. 4-07-4 2
Mitgliedschaft der Hansestadt Wismar im
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
Die Hansestadt Wismar wird dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. als korporatives Mitglied beitreten. Der Jahresbeitrag
sollte 400,– € nicht überschreiten.
Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung
Erschließungsvertrag Lenensruher Weg
Dem Abschluss eines Erschließungsvertrages für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 66/06 „Wohnpark am Lenensruher Weg“ wurde
zugestimmt.
Die Bürgermeisterin wurde ermächtigt, mit dem Erschließungsträger,
die Firma Wohnpark Planungs- und Bauträger GmbH, Rostock, den
Vertrag abzuschließen.
Die Kosten für die Erschließung trägt der Erschließungsträger.
Die Information im „Stadtanzeiger“ über die Bürgerschaftsbeschlüsse erfolgt
in geraffter, redaktionell bearbeiteter Form.
Die öffentlichen Beschlüsse in ihrem vollen Wortlaut, einschließlich aller
Anlagen, können im Büro der Bürgerschaft, Rathaus, Zimmer 125, zu den
Dienststunden nach vorheriger Anmeldung (Frau Mahnert, Frau Kaminski,
Telefon: 251-9101) eingesehen werden.
Informationen:
Empfang für Agenda-Akteure
Am Montag, dem 26. März 2007, findet um 19.00 Uhr, im Zeughaus, Ulmenstraße, ein Empfang für die Akteure und Moderatoren
der Lokalen Agenda 21 in der Hansestadt Wismar statt.
Der Präsident der Bürgerschaft, Dr. Gerd Zielenkiewitz, hat die
ehrenamtlich Tätigen eingeladen, um ihnen für ihre Arbeit in den
vergangenen Jahren zu danken.
Herr Berkhahn, Senator für Bauwesen und kommunale Betriebe, wird
über die Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes
(ISEK) sowie darin enthaltene Ansätze aus dem Agenda-Prozess
berichten.
Es wurden persönliche Einladungen übermittelt.
Interessierte Bürger können an dieser öffentlichen Veranstaltung
teilnehmen. Aus organisatorischen Gründen ist aber eine telefonische Anmeldung im Büro der Bürgerschaft (Tel.-Nr. 251- 9100,
251-9101, 251- 9102) bis zum 19. März 2007 erforderlich.
Vortrag „Kette oder Krieg der Generationen?“
Die Fraktion Die Neuen GBJ der Bürgerschaft und der Seniorenbeirat
der Hansestadt Wismar laden am Mittwoch, dem 28. März 2007 um
19.00 Uhr in das Rathaus der Hansestadt Wismar, Bürgerschaftssaal, zu einem Vortrag mit anschließender Diskussion ein.
Professor Dr. Michael Großheim von der Universität Rostock, Institut
für Philosophie, referiert zum Thema:
Der alternde Mensch in einer alternden Gesellschaft – „Kette
oder Krieg der Generationen?“
Die Veranstaltung ist öffentlich!
Achtung! Veränderung der Sitzung des
Ausschusses für Kultur, Sport und Bildung
Die Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Bildung
am 5. März 2007 um 16.30 Uhr findet nicht im Rathaus,
sondern in der Großen Stadtschule „Geschwister Scholl“,
Schulstraße, Raum 211, statt.
STADTANZEIGER / 03. MÄRZ 2007
01.03.2007 11:08:23 Uhr
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Mittwoch, 14.03.2007 I 19.30 Uhr
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Theaternachrichten
„Weiblich. Engagiert. Anders. – Frauen in
Mecklenburg-Vorpommern im Wandel der Zeit.“
„Die Dschunke“
DIA-Vortrag mit Axel Brümmer
Dienstag, 6. März, 19.30 Uhr
Volkshochschule
„Meck ab“
„Ein bunter Strauß
Neurosen“
Kabarett „Meck ab“
Mittwoch, 7. März, 19.30 Uhr
„Geschichtenlieder im Traumzauberwald“
Mit Reinhard Lakomy, „Mossmutzel“,
der „Traumlaus“ und „Frau Scheuche“
Sonntag, 11. März, 16.00 Uhr
„39 Kilo – Segen oder Fluch“
Jugendstück ab 14 Jahre mit dem Theater Frankfurt
Mittwoch, 14. März, 10.00 Uhr
„Soldat Mensch“
Ein Mann. Er war im Einsatz in Afghanistan
Ein Stück für Jugendliche und Erwachsene
mit dem Theater Frankfurt
Ausstellungseröffnung mit anschließender Podiumsdiskussion
am 13. März 2007 um 16.00 Uhr in der Volkshochschule
Von außergewöhnlichen und engagierten Frauen erzählt die Ausstellung der
Heinrich-Böll-Stiftung Mecklenburg-Vorpommern, die in den Räumen der
Volkshochschule der Hansestadt Wismar vom 13. März bis 14. Mai 2007 zu
sehen sein wird. Gezeigt werden Frauen, die ihr Leben selbstbewusst in die
Hand nahmen und nehmen, deren Biografien eng mit den gesellschaftlichen
und politischen Verhältnissen ihrer Zeit verbunden sind – in Monarchie,
Nationalsozialismus, während und nach der deutschen Vereinigung.
Am 13. März um 16.00 Uhr wird die Ausstellung „Weiblich. Engagiert.
Anders. Frauen in Mecklenburg-Vorpommern im Wandel der Zeit“ mit
einer Podiumsdiskussion zum Thema „Zur aktuellen Situation von Frauen
in Mecklenburg-Vorpommern – Frauen- und Gleichstellungspolitik auf dem
Prüfstand“ eröffnet. Hierzu wurde u. a. die Parlamentarische Staatssekretärin
für den Bereich Frauen und Gleichstellung in Mecklenburg-Vorpommern, Dr.
Margret Seemann, eingeladen.
Das Begleitprogramm zur Ausstellung widmet die Volkshochschule dem
Thema Frauenrechte – Menschenrechte.
Anmeldungen nimmt die Volkshochschule bereits jetzt entgegen.
Möchten Sie jungen Erwachsenen Ihr Wissen weitergeben?
Samstag, 17. März, 19.30 Uhr
Die Volkshochschule der Hansestadt Wismar will das Kursleiter/innen-Team
im 2. Bildungsweg verstärken. Gesucht wird ein/e engagierter/e Pädagoge/in
für das Unterrichtsfach Arbeit-Wirtschaft-Technik. Sollten wir Ihr Interesse
geweckt haben, bewerben Sie sich bitte mit aussagefähigen Unterlagen bei
der Volkshochschule Wismar, Badstaven 20.
Ansprechpartnerin: Sabine Oswald, Leiterin der Volkshochschule
Für nähere Auskünfte stehen wir Ihnen auch gern telefonisch unter (03841)
3 26 70 zur Verfügung.
„Cinderella“
Nachholen von Schulabschlüssen:
Mittwoch, 14. März, 19.30 Uhr
„Charlies Tante“
Schauspiel mit Dagmar Gelbke und Giso Weißbach
von Johann Strauss
mit der Ballettschule Wanda Ploetz
Es gibt viele Gründe für einen versäumten Schulabschluss.
Es gibt keinen Grund, ihn nicht nachzuholen!
Sonntag, 18. März, 17.00 Uhr
Figurentheater Ernst Heiter
Die Volkshochschule hat für das Frühjahrssemester einen Vorkurs Abitur
geplant. Dieser soll im April 2007 beginnen. Wenn Sie über einen sehr guten
Realschulabschluss verfügen oder die Fachhochschulreife erworben haben,
können Sie sich für diesen Abiturkurs bewerben.
Ihre Bewerbung reichen Sie bitte umgehend schriftlich mit einem Bewerbungsschreiben, dem letzten Schulzeugnis, einem tabellarischen Lebenslauf
und einem aktuellen Passbild bei der Volkshochschule ein.
Lassen Sie sich bei Bedarf individuell beraten.
Ansprechpartnerin: Sabine Oswald, Tel.: (03841) 3 26 70
Sonntag, 25. März, 16.00 Uhr
Medizinisches QI GONG jetzt auch an der Volkshochschule
„Die Rückkehr der Shaolin“
Am 21. März 2007 findet in der Zeit von 19.00 bis 20.30 Uhr eine Informationsveranstaltung mit anschließendem Schnupperkurs statt.
Die gelernte Qi-Gong-Lehrerin Katrin Weimann beantwortet gern alle Ihre
Fragen.
QI Gong ist eine sehr alte Selbstheilungsmethode aus China, auch „stehende
Meditation“ oder „Operation ohne Messer“ genannt. Die leicht erlernbaren
und unkomplizierten Bewegungen bewirken in nur kurzer Zeit eine spürbare
Verbesserung des körperlich/seelischen Gesamtzustandes: Schmerzen verschwinden, Blockaden lösen sich auf, das Gemüt erhellt sich. Das Qi – die
Lebensenergie – fließt wieder natürlich, im harmonischen Gleichgewicht.
Mensch und Natur kommen zusammen. Heilung vollzieht sich in der Stille.
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„Frühlingsgala“
Mit Bernhard Brink, Petra Kusch-Lück und Roland
Neubert, Margitta und ihre Töchter, Bauer Korl
Mittwoch, 21. März, 19.30 Uhr
„Die Prinzessin auf der Erbse“
Die atemberaubende Kung-Fu-Show
über das Leben der Shaolin-Mönche
Sonntag, 25. März, 19.30 Uhr
Karten erhalten Sie an der Kasse im Theater (32 60 414), im BürgerBüro im Rathaus (251-9034), in der Tourist-Information am Markt
(251-3025) sowie jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn am
Veranstaltungsort.
Einladung für
ehemalige Mitarbeiterinnen
Am Donnerstag, dem 8. März 2007 möchten die Mitarbeiterinnen der Integrativen Kindertagesstätte „Seebad Wendorf“ alle diejenigen einladen,
die im Kindergarten ,,Seebad Wendorf“ mal tätig waren, einladen.
In der Zeit von 9.00 bis 11.00 Uhr haben sie die Möglichkeit sich die
ehemalige Kombi I nach der erfolgreichen Sanierung anzusehen. Anschließend laden die Kinder und die Erzieherinnen zu Kaffee und Kuchen
in den Sportraum ein.
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Anmelden können Sie sich in der Volkshochschule
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E-Mail: [email protected] • Web: www.vhs-wismar.de
sowie im Bürger-Büro
Mo. bis Fr., 8.00 bis 17.00 Uhr und Sa., 9.00 bis 12.00 Uhr.
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Keramik, Bilder, Schmuck, Spielsachen,
Bücher, Postkarten, Münzen …
Ankauf von Altgold und Edelmetall
Öffnungszeiten: Montag bis Sonnabend geöffnet
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Inhaber: Horst Radloff
23966 Wismar · Breite Str. 46 · Tel.: 03841 200039
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BBW
BusBetriebe Wismar GmbH
Gewerbegebiet Kritzow/Wismar-Ost – Rüggower Weg 14 – 16 · 23970 Kritzow
Telefon: 03841 213967-69 · Fax: 03841 213970
Omnibusfahrten nach Stettin
März und April 2007
Werte Fahrgäste!
Fahren Sie mit den BusBetrieben Wismar GmbH zum Einkaufen in die
Republik Polen auf die Märkte bei Stettin.
An folgenden Tagen fahren Busse nach Stettin:
• am Samstag, dem 24. März 2007
• am Samstag, dem 14. April 2007
• am Samstag, dem 28. April 2007
Fahrplan: 5.15 Uhr ab Haltestelle Seebad Wendorf
5.25 Uhr ab Haltestelle Sporthalle
5.30 Uhr ab Haltestelle Bahnhof
5.35 Uhr ab Haltestelle Philosophenweg / Kagenmarkt
5.40 Uhr ab Haltestelle II. Wendung / Dargetzow
Bei Bedarf werden zwischen den o. g. Haltestellen weitere angefahren
sowie Hst. Friedenshof/Wendeschleife und weitere Orte im Landkreis.
Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen
Buchungen und Anfragen sind schriftlich oder telefonisch unter der
Ruf-Nr. 03841 213967 – 213969 von Montag bis Freitag in der Zeit
von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich.
Ihre BusBetriebe
Wir freuen uns auf Ihre Bestellung.
Wismar GmbH
01.03.2007 11:22:52 Uhr
BEKANNTMACHUNGEN
Anordnung über die Erhebung von Angaben
zur Mietspiegelerstellung in der Hansestadt Wismar
Auf der Grundlage des § 10 Landesstatistikgesetz MecklenburgVorpommern (LStatG M-V) vom 28. Februar 1994 (GVOBl. M-V
1994, S. 347), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2005,
GVOBl. M-V 2005, S. 640, wird folgende Erhebung von Daten zur Erstellung eines Mietspiegels in der Hansestadt Wismar angeordnet:
§1
Art und Weise der Erhebung
(1) Die Datenerhebung erfolgt durch eine Interviewerbefragung unter Verwendung eines einheitlichen Berichtsbogens in den Monaten März bis
April 2007 bei Mietern bzw. Vermietern von Wohnraum in der Hansestadt Wismar. Maßgebend sind die Mietverhältnisse für den Monat
Januar 2007.
(2) Eine Auskunftspflicht im Sinne des § 14 LStatG Mecklenburg-Vorpommern besteht nicht. Die Daten werden nach dem Prinzip der Freiwilligkeit erhoben.
(3) In die Erhebung werden alle in der Hansestadt Wismar vorhandenen
bewohnten Wohnungen einbezogen (Totalerhebung). Die Daten werden
sowohl bei Mietern als auch bei Vermietern erhoben. Anstelle der Mieter
oder Vermieter können auch deren Beauftragte befragt werden.
(4) Die Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar, die Wohnungsgenossenschaften „Union“, „Friedenshof“, die Wismarer Wohnungsgenossenschaft eG sowie der Haus- und Grundbesitzerverein
Wismar e.V. stellen für ihre verwalteten Wohnungen die Daten als Datei
der Statistikstelle bereit.
§2
Zweckbestimmung
(1) Im Rahmen der gemäß § 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern im eigenen Wirkungskreis zu regelnden Angelegenheiten,
insbesondere unter Beachtung sozialer Belange, wird zum Zwecke der
Erstellung eines Mietspiegels gemäß § 558 c und 558 d des Bürgerlichen
Gesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002
(BGBl. I S. 42), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2006,
eine Datenerhebung über alle in der Hansestadt Wismar bewohnten
Wohnungen durchgeführt.
(2) Die Ergebnisse können unter Beachtung des Datenschutzes sowie des
Statistikgeheimnisses veröffentlicht werden.
(2) Als Hilfsmerkmale werden Name und Anschrift (Straße, Hausnummer)
sowie Telefonnummer der im Rahmen der Befragung ausgewählten
Mieter, Vermieter oder ihrer Beauftragten sowie der Interviewer erfasst.
(3) Als Erhebungsmerkmale gelten die nachfolgend aufgeführten Tatbestände:
1. Merkmale zum Herausfiltern des mietspiegelrelevanten
Wohnungsbestandes wie:
nicht-/preisgebundener Wohnraum, geförderter sozialer Wohnungsbau, Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, Wohnraum in
einer heimähnlichen Unterkunft, Werks-, Dienst-, Hausmeisterwohnung, untervermieteter Wohnraum, möbliert gemieteter Wohnraum,
gewerblich genutzter Wohnraum, nicht abgeschlossene Wohnung,
Wohnung ohne Küche, Vermietung an Angehörige und Verwandte
(Gefälligkeitsmieten)
2. Merkmale zum Mietverhältnis wie:
Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit, Lage, Mietzins, Zuschläge,
Ermäßigungen, Umlagen und Nebenkosten von nicht preisgebundenen Wohnungen, durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen, Dauer
des Mietverhältnisses
3. Merkmale zum Wohngebäude wie:
Bezugsfertigkeit, Lage
§ 4
Hilfsmerkmale
(1) Die Hilfsmerkmale dienen ausschließlich der Plausibilisierung sowie der
räumlichen Zuordnung auf der Grundlage der Blockseiten der kleinräumigen kommunalen Gliederung der Hansestadt Wismar. Sie sind von
den Erhebungsmerkmalen zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu trennen
und gesondert aufzubewahren. Nach Beendigung des Zeitraumes der
wiederkehrenden Erhebung sind sie zu löschen.
(2) Zur Ermittlung der Namen und Anschriften der für die Erhebung relevanten Mieter und Vermieter ist die Erfassung dieser Daten aus dem
Einwohnermelderegister erforderlich, wobei die Statistikstelle die Selektion der benötigten Daten unter Beachtung des Datenschutzes und des
Statistikgeheimnisses vornimmt.
§5
In-Kraft-Treten
§3
An die kommunale Statistikstelle zu übermittelnde Daten
Diese Anordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 26. April 2002 außer Kraft.
(1) Die gemäß § 1 von der kommunalen Statistikstelle erhobenen Daten
werden auf der in der Statistikstelle implementierten Rechenanlage als
stichtagsbezogener Bestand aufbereitet.
Wismar, den 23. Februar 2007
Dr. Rosemarie Wilcken, Bürgermeisterin der Hansestadt Wismar
Haushaltsbefragungen für den neuen Mietspiegel 2007
Für die Hansestadt Wismar wurden 1998, 2000, 2002 und 2004 Mietspiegel
erarbeitet, die sich als Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter gleichermaßen gut bewährt haben.
Nun soll unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zum Mietrecht
im Bürgerlichen Gesetzbuch eine Aktualisierung des qualifizierten Mietspiegels vorgenommen werden. Hierfür werden jetzt in einer breit angelegten
Untersuchung die erforderlichen Daten erhoben. Um alle datenschutzrechtlichen Belange zu beachten, wurde als Grundlage durch die Bürgermeisterin
eine entsprechende Anordnung erlassen (siehe oben).
Die Mietspiegeldaten werden zum einen bei den Wohnungsunternehmen
computergestützt erfragt. Dadurch kann der Aufwand erheblich reduziert
werden, weil in diesem Wohnungsbestand eine direkte Mieterbefragung
entfällt. Um ein realistisches Bild der aktuellen Situation auf dem Wohnungsmarkt aufzuzeigen, sind aber auch die Mieten der übrigen Haushalte
zu berücksichtigen, soweit sie mietspiegelrelevant sind.
Die Haushaltsbefragungen werden voraussichtlich in den Monaten März und
April stattfinden. Die speziell geschulten Interviewer werden sich selbstständig mit einem von der Hansestadt Wismar ausgefertigten Dokument ausweisen.Erfragt werden vor allem mittels extra dafür erarbeitetem Fragebogen
die Eigenschaften der bewohnten Wohnungen wie z. B. Größe, Ausstattung,
Baualter bzw. Beschaffenheit des Gebäudes sowie die Höhe der Miete.
Um die notwendigen Fragen zum Mietverhältnis zu beantworten, wird auch
die Vorlage der entsprechenden Unterlagen erforderlich sein.
Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Außerdem unterliegt die Untersuchung strengen Datenschutzbestimmungen, d. h. alle Angaben werden
nur anonym ausgewertet.
6
Stadts. Nr. 4-07-4 6
Da in der Hansestadt Wismar keine Gebäudedaten vorliegen, werden die zu
befragenden Haushalte aus dem Einwohnerregister abgeleitet. Den entsprechenden Haushalten wird ein gesondertes Schreiben zugeschickt.
Es wird um Verständnis gebeten, wenn nicht völlig ausgeschlossen werden
kann, dass ggf. auch Haushalte befragt werden, deren Mieten nicht in den
Mietspiegel einfließen.
Zum Beispiel bleiben auch insbesondere folgende Mieten unberücksichtigt:
– mietpreisgebundene Wohnungen
– in Ein- und Zweifamilienhäusern
– Studentenwohnungen
– Heime
– untervermietete Wohnungen
– vom Vermieter selbst bewohnte Wohnungen
– Werks-, Dienst- und Hausmeisterwohnungen
Zwar wird versucht, möglichst die genannten Wohnungen herauszunehmen,
was aber nur funktioniert, soweit sie bekannt sind.
Die Stadt bittet die Mieter um die Unterstützung dieser Befragungen, denn
nur eine breite Teilnahme sichert aussagefähige Ergebnisse.
Nachfragen sind möglich im
Amt für Jugend und Soziales
Scheuerstraße 2 · Frau Alinski · Tel.: (03841) 251-5010
sowie im
Ordnungsamt, Statistikstelle
Dr.-Leber-Straße 2a/b · Frau Rudolfs · Tel.: (03841) 251-3223
STADTANZEIGER / 03. MÄRZ 2007
01.03.2007 11:09:59 Uhr
BEKANNTMACHUNGEN / DIT & DAT
Verordnung über die Freigabe
eines Verkaufssonntages
Aufgrund des § 14 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LschlG),
Neufassung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744) in der derzeit gültigen
Fassung und des § 1 Abs. 1 des Zuständigkeitsneuregelungsgesetzes vom
20. Dezember 1990 (GS Mecklenburg-Vorpommern Gl. Nr. 200-1) i. V. m.
§ 1 der Landesverordnung über die Regelung von Zuständigkeiten nach
dem Gesetz über den Ladenschluss (Zuständigkeitsverordnung-Ladenschluss)
vom 10. September 1991 (GS Mecklenburg-Vorpommern Gl. Nr. 200-1-15)
i. V. m. Artikel 22 des Gesetzes über die Funktionalreform vom 5. Mai 1994
(GS Mecklenburg-Vorpommern Gl. Nr. 200-4) wird verordnet:
§ 1 In den nachstehend aufgeführten Gebieten der Hansestadt Wismar
dürfen Verkaufsstellen am Sonntag, dem 11. März 2007, und am
Sonntag, dem 25. März 2007, wie folgt geöffnet sein:
aus Anlass des Frühlingsmarktes am 11. März 2007
Verkaufszeitraum: 11.00 bis 16.00 Uhr
Ort:
Hansestadt Wismar
Stadtgebiet Wendorf
Zierower Landstraße 7
Bemerkungen:
keine
aus Anlass des Ostermarktes am 25. März 2007
§2
§3
§4
§5
Verkaufszeitraum: 13.00 bis 18.00 Uhr
Hansestadt Wismar
Ort:
Historischer Altstadtbereich
(begrenzt durch Am Hafen, Ulmenstraße,
Dahlmannstraße, Dr.-Leber-Straße,
Bauhofstraße, Bahnhofstraße,
Wasserstraße; umschlossenes Gebiet Alter Hafen)
keine
Bemerkungen:
Die in § 3 aufgeführten Auflagen und Bedingungen sind Bestandteil
dieser Verordnung.
Mit der Amtlichen Bekanntmachung im „Stadtanzeiger“ der Hansestadt
Wismar am 3. März 2007 werden diese den jeweiligen Geschäftsinhabern und Geschäftsführern zur Kenntnis gegeben.
Die Verordnung ist mit nachfolgenden Auflagen und Bedingungen verbunden:
1. Die freigegebenen Verkaufseinrichtungen dürfen am Sonntag,
dem 11. März 2007, und am Sonntag, dem 25. März 2007,
nur für max. 5 Stunden, wie oben angegeben, geöffnet sein.
(§ 14 Abs. 2 LSchlG)
2. Arbeitnehmer dürfen am 11. März 2007 und am 25. März 2007
nur während der ausnahmsweise zugelassenen Öffnungszeit,
höchstens jedoch max. 5,5 Stunden beschäftigt werden.
(§ 17 Abs. 1 LSchlG)
3. Die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten (mind. 11 Stunden)
sind einzuhalten. (§ 5 Arbeitszeitgesetz)
4. Für die Beschäftigung am Sonntag ist den Arbeitnehmern
entsprechende Ersatzfreizeit an einem Werktag in derselben
Woche zu gewähren. (§ 17 Abs. 3 LSchlG)
5. Über die Beschäftigung von Arbeitnehmern am zugelassenen
verkaufsoffenen Sonntag hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis /
einen Nachweis zu führen über:
a) Namen der Arbeitnehmer
b) Beschäftigungsart und -dauer
(Beginn und Ende der Arbeitszeit am Sonntag)
c) Nachweis der gewährten Ersatzfreizeit (§ 21 LSchlG)
Auf Anforderung sind diese Nachweise dem Landesamt für
Gesundheit und Soziales Mecklemburg-Vorpommern, Abteilung
Arbeitsschutz und technische Sicherheit, Dezernat Schwerin
zur Einsichtnahme einzusenden. (§ 22 LSchlG)
6. Jugendliche und werdende Mütter dürfen am Sonntag nicht
beschäftigt werden.
(§ 17 Jugendarbeitsschutzgesetz / § 8 Mutterschutzgesetz)
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 des Ladenschlussgesetzes und werden nach
§ 24 Abs. 2 LSchlG geahndet.
Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft und
mit Ablauf des 25. März 2007 außer Kraft.
Wismar, 20. Februar 2007
Dr. Rosemarie Wilcken, Bürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachung über
die Einziehung von öffentlichen
Verkehrsflächen im Bereich
der Hansestadt Wismar
Das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung des Landes
Mecklenburg-Vorpommem gibt bekannt, dass die Hansestadt Wismar
gemäß § 9 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommem
einen Antrag auf Einziehung der Heinrich-Mann-Straße (Flur 1, Flurstück 5052/1), der Puschkinstraße (Flur 1. Flurstück 5049/1) und einer
Teilfläche der Straße hinter der Molkerei (Flur 1, Flurstück 5047/41,
teilweise) gestellt hat.
Der Plan der einzuziehenden Flächen liegt vier Wochen nach der Bekanntmachung bei der Hansestadt Wismar, Bauamt, Abteilung Planung, Kopenhagener Straße 1, 1. Obergeschoss, 23966 Wismar, während der Dienststunden zur Einsicht aus.
Montag, Dienstag, Mittwoch
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag
08.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Einwendungen gegenüber der beantragten Einziehung konnen schriftlich
oder zu Protokoll bei der Hansestadt Wismar, Bauamt, Abteilung Planung,
1. OG, Kopenhagener Straße 1, 23966 Wismar, bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung erhoben werden. Hierbei handelt es sich um eine
Ausschlussfrist. Später erhobene Einwendungen müssen nicht berücksichtigt
werden.
Im Auftrag
Dr. Jürgen Klöckner
Was machst du diesen Sommer?
Mit einem Ferienangebot ganz anderer Art wendet sich der Volksbund
Deutsche Kriegsgräberfürsorge auch in diesem Jahr an junge Leute, die
sich engagieren möchten.
Wer zwischen 16 und 25 Jahre alt ist, kann in Workcamps nicht nur Land und
Leute kennen lernen, sondern auch tatkräftig bei der Pflege von Kriegsgräberund Gedenkstätten helfen und sich mit der Geschichte auseinander setzen.
In sechzig Workcamps in den verschiedensten Staaten West- und Osteuropas
können Jugendliche teilnehmen, die freiwillig ca. 14 Tage lang helfen wollen.
Die Arbeiten werden von ehrenamtlichen Fachleuten geleitet und nehmen
rund 20 Stunden pro Woche in Anspruch. Ebenso wichtig ist die Begegnung
mit den Menschen des Gastlandes.
In den Workcamps in Frankreich, Großbritannien, Italien, Litauen, Polen und
vielen anderen Ländern können Jugendliche auf einmalige Weise Geschichte
nachvollziehen und lernen gleichzeitig Gleichaltrige aus vielen Ländern
kennen.
Der Katalog kann kostenlos unter Telefon: (0561) 70 09 0 angefordert werden
und steht unter www.volksbund.de zum Downloaden bereit. Fragen dazu
beantwortet auch Tilo Gundlack unter (03841) 32 88 96.
Historische Straßennamen
von A bis Z
Turmstraße
Seit 1894 trägt die Straße diesen Namen, in früheren Zeiten hieß sie
„hinter der Mauer“. Gemeint war damit die Stadtmauer.
Dort, wo Turm- und Großschmiedestraße zusammentreffen, stand früher
ein mittelalterlicher Wachturm aus dem 14. Jahrhundert. Später wurde er
als Gefangenenturm genutzt.
Nach alten Überlieferungen gab es dort im Jahr 1866 noch eine Tobe- und
Ausnüchterungszelle für Rauf- und Trunkenbolde. Im Jahr 1942 wurde
der Turm so schwer beschädigt, dass nur noch eine Ruine übrig blieb.
Diese wurde 1960 abgerissen.
STADTANZEIGER / 03. MÄRZ 2007
Stadts. Nr. 4-07-4 7
7
01.03.2007 11:10:23 Uhr
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Landkreis Nordwestmecklenburg
– Amtliche Bekanntmachung –
Tierseuchenbehördliche
Allgemeinverfügung Nr. 3
zum Schutz vor der
Klassischen Geflügelpest
vom 19. Februar 2007
Auf der Grundlage
– des § 1 Abs. 3 der Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum
Schutz vor der Klassischen Geflügelpest (Geflügel-Aufstallungsverordnung) vom 9. Mai 2006 (eBAnz, 9.05.2006, AT28 2006 V1)
– des § 2 der Verordnung über Untersuchungen der Klassischen Geflügelpest sowie zum Schutz vor der Einschleppung der Klassischen
Geflügelpest vom 1. September 2005 (BAnz. Nr. 167, S. 13346),
zuletzt geändert am 10. Februar 2006 (BGBl. I S. 328)
– der §§ 2 und 8 der Geflügelpest-Verordnung vom 20. Dezember 2005
(BGBl. I S. 3538)
– der §§ 18–30 des Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2617)
– der §§ 1 und 3 des Ausführungsgesetzes des Landes MecklenburgVorpommern zum Tierseuchengesetz vom 6. Januar 1993 (GVOBl.
M-V S. 31), zuletzt geändert durch Artikel 4 Nr. 2 des Gesetzes vom
13. Februar 2006 (GVOBl. M-V S. 90) und
– des § 4 der Landesverordnung zur Übertragung von Ermächtigungen
und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierseuchenrechts
(TierSZustLVO M-V) vom 6. Februar 2004 (GVOBl. M-V S. 69),
in den jeweils geltenden Fassungen, ordnet das Gemeinsame Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg und der Hansestadt Wismar (Veterinäramt) Folgendes an:
1. Die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 2 zum Schutz
vor der Klassischen Geflügelpest vom 31. August 2006, amtlich bekannt gemacht
– im „Nordwestblick“ in der Ausgabe vom 5. September 2006 und
– im „Stadtanzeiger“ in der Ausgabe vom 9. September 2006,
wird wie folgt geändert:
Der Punkt 5 erhält den Wortlaut:
„Die Anordnungen gelten bis auf Widerruf“.
2. Diese Allgemeinverfügung tritt am 1. März 2007 in Kraft.
Das Nichteinhalten der Anordnungen stellt nach § 76 Abs. 2 des Tierseuchengesetzes eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach § 76 Abs. 3 mit
einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann.
Die Begründung kann beim Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg, Fachdienst Gemeinsames Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg und der Hansestadt
Wismar, Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
beim Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg, Fachdienst Gemeinsames Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg und der Hansestadt Wismar, Postfach 1155,
23931 Grevesmühlen schriftlich oder in 23936 Grevesmühlen, Börzower
Weg 3 mündlich zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit eines schriftlichen Widerspruchs ist der
Zeitpunkt des Einganges der Widerspruchsschrift.
Im Auftrag
gez. Klamt, Fachdienstleiter / Amtstierarzt
8
Stadts. Nr. 4-07-4 8
Der Fachdienst
Gemeinsames Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt des
Landkreises Nordwestmecklenburg
und der Hansestadt Wismar informiert
Achtung Geflügelhalter!
Angesichts der aktuellen Fälle der Geflügelpest vom Typ H5N1 innerhalb
Europas (z. B. Ungarn und England) schätzt das Friedrich-LoefflerInstitut auf der Insel Riems das Risiko einer Einschleppung über Wildvögel nach wie vor als hoch ein. Daher ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt
eine Abkehr vom grundsätzlichen Aufstallungsgebot in den ausgewiesenen Risikogebieten nicht möglich. Die Haltung von Geflügel außerhalb
geschlossener Ställe oder Schutzvorrichtungen (Freilandhaltung) ist bis
auf Widerruf nicht möglich in:
Hansestadt Wismar, alle Orte innerhalb der Gemeinde Insel Poel sowie die Orte Boiensdorf, Stove (PLZ 23974), Dreveskirchen, Blowatz,
Damekow, Wodorf, Heidekaten, Groß Strömkendorf, Hof Redentin,
Fliemstorf, Zierow, Eggerstorf, Landstorf, Wisch, Gägelow, Proseken, Hohen Wieschendorf, Beckerwitz, Hohenkirchen, Gramkow,
Wahrstorf, Wohlenhagen, Niendorf (23948), Bössow, Wohlenberg,
Oberhof, Christinenfeld, Tarnewitz, Boltenhagen (Ortslage östlich der
Klützer Straße L03), Dambeck, Drispeth, Naudin, Wendisch Rambow,
Groß Stieten, Triwalk, Rosenhagen (PLZ 23942), Pötenitz, Volkstorf,
Benckendorf, Schwanbeck, Dassow (ausgenommen sind die nicht genannten Ortsteile und Siedlung), Zarnewenz, Teschow (PLZ 23923),
Utecht, Campow, Groß Thurow, Dutzow, Sandfeld, Klocksdorf,
Dechow, Röggelin.
In den nicht reglementierten Gebieten sind die verfügten seuchenhygienischen Schutzmaßnahmen konsequent einzuhalten.
Alle Tierhalter, die ihre Geflügelhaltung (einschließlich Tauben) noch
nicht beim Veterinäramt angemeldet haben, haben dieses unverzüglich
nachzuholen. Bei Nachfragen ist das Veterinäramt unter den Telefonnummern (03881) 72 25 56 und (03881) 72 25 57 zu erreichen.
Im Auftrag
gez. Klamt, Fachdienstleiter / Amtstierarzt
Impressum
Herausgeber: Hansestadt Wismar
Die Bürgermeisterin · Pressestelle
Anschrift: Rathaus, Am Markt, PF 1245 · 23952 Wismar
V. i. S. d. P.: Frank Junge
Redaktion: Petra Steffan
Tel.: (03841) 251-9032 · Fax: 251-9037 · E-Mail: [email protected]
Der „Stadtanzeiger“ behält sich das Recht vor,
ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder
Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.
Erscheinungsweise: 2 x monatlich
Auflage: 27.000
Verlag und Anzeigenverwaltung: AnzeigerVerlag Wismar
Mecklenburger Straße 28a · 23966 Wismar
Tel.: 0 38 41 / 28 76 00 · Fax: 0 38 41 / 28 76 01
Anzeigenverkauf und Verlagsvertretung: Brunhild Fillbrandt
Tel.: 0 38 41 / 63 86 23 · Fax: 0 38 41 / 63 86 24
Satz: Verlag „Koch & Raum“ Wismar OHG
Druck: Hanse-Druck Wismar GmbH
Verteilung: Verteileragentur Ralf Dunker
Schweriner Straße 65 · 19205 Gadebusch · Tel./Fax: 0 38 86 / 71 57 42
Der STADTANZEIGER wird innerhalb der Stadt Wismar
an alle erreichbaren Haushalte und Firmen kostenlos verteilt.
Er kann auch per Abonnement über den AnzeigerVerlag
bezogen werden. Die aktuelle Ausgabe liegt im Bürger-Büro
im Rathaus und in der Tourist-Information aus.
Online ist der aktuelle Stadtanzeiger unter www.wismar.de abrufbar.
STADTANZEIGER / 03. MÄRZ 2007
01.03.2007 11:10:57 Uhr
AUSSCHREIBUNG / BEKANNTMACHUNGEN
Öffentliche Ausschreibung
Vergabe-Nr. 05/07
a) Vergabestelle: Hansestadt Wismar, Hauptamt, Abteilung Recht und
Personenstandswesen, Zentrale Vergabestelle, Postfach 1245,
23953 Wismar, Tel.: (03841) 251-1081, Fax: (03841) 251-1084
b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach VOL
c) Art und Umfang der Leistung:
Beschaffung eines Rettungstransportfahrzeuges (RTW)
für den Rettungsdienst in Wismar
d) Die Zuschlagserteilung erfolgt als Gesamtvergabe.
e) Leistungserbringung: bis spätestens 31. Dezember 2007
f) Ort / Termin zur Abholung bzw.
Abforderung der Verdingungsunterlagen:
Hauptamt, Abteilung Recht und Personenstandswesen,
Zentrale Vergabestelle, Hinter dem Rathaus 6, 23966 Wismar,
Zimmer 318, Tel.: (03841) 251-1082, Fax: (03841) 251-1084
Ausgabe der Unterlagen: 6. bis 8. März 2007
g) Kosten der Verdingungsunterlagen: 6,75 €
Überweisung: Einzahlung auf das Konto der Stadtverwaltung Wismar
bei der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest
Konto-Nr.: 100 000 363 5, Bankleitzahl: 140 510 00
HH-Stelle: 02300 – 15000 – 05/07
Bareinzahlung: Stadtkasse, Großschmiedestraße 11, 23966 Wismar,
HH-Stelle: 02300 – 15000 – 05/07
Persönliche Abholung ist nur gegen Vorlage des Quittungsbeleges
möglich.
l) Anschrift zur Angebotsabgabe: Hansestadt Wismar, Hauptamt,
Abteilung Recht und Personenstandswesen, Zentrale Vergabestelle
• Postalischer Versand: Hansestadt Wismar,
Postfach 1245, 23952 Wismar
• Abgabe:
1. während der allgemeinen Öffnungszeiten:
Hinter dem Rathaus 6,
23966 Wismar, Zimmer 318,
in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr
Tel.: (03841) 251-1082
2. außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten:
Rathaus, Am Markt 1, bis 23.00 Uhr,
Diensthabender bzw. Nachtbriefkasten
i) Ablauf der Angebotsfrist: 03. April 2007
j) Zuschlags- und Bindefrist: 11. Mai 2007
k) Alle Bewerber unterliegen mit der Abgabe ihres Angebotes auch den
Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 27 VOL/A)
Schadstoffmobil
am 10. März 2007 in Wismar
Am Samstag, dem 10. März 2007, werden Schadstoffe, die in den
Wismarer Haushalten anfallen, kostenfrei entgegengenommen.
Im Schadstoffmobil der Firma SULO Nord-Ost GmbH, Sonderabfallzwischenlager Rostock können folgende Abfallarten bis max. 30 kg
abgegeben werden:
– Pflanzenschutz-, Holzschutz- und – Labor- und Fotochemikalien
Schädlingsbekämpfungsmittel
– Haushaltsreiniger
– Altöl
– Quecksilberhaltige Abfälle
– Altfarben / Altlacke
wie Thermometer und
– Lösungsmittel
Leuchtstofflampen
– Batterien, Akkus
Nichtdefinierbare Schadstoffe werden nicht entgegengenommen.
Standorte:
1. Parkplatz Platz des Friedens
2. Parkplatz Sporthalle / Friedenshof I
3. Parkplatz Kapitänspromenade
(Freiwillige Feuerwehr)
4. Parkplatz Marienkirche
5. Parkplatz Kaufhalle Kagenmarkt
08.00 – 09.00 Uhr
09.30 – 10.30 Uhr
10.45 – 11.15 Uhr
12.30 – 13.30 Uhr
14.00 – 15.00 Uhr
Strauch- und Baumschnitt
Nach der Pflanzenabfalllandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern
(PflanzAbfLVO M-V) dürfen auf Gartengrundstücken pflanzliche Abfälle
nur verbrannt werden, wenn die Hansestadt Wismar kein Entsorgungssystem für diese Abfälle anbietet oder falls dessen Nutzung nicht möglich
oder nicht zumutbar ist. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Angebote in
der Hansestadt Wismar, nämlich
1. Biotonne und Laubsäcke für Kleinstmengen,
2. individuelle Containergestellung für Mengen zwischen 3 und 30 m3 und
3. Abgabe von Strauch- und Baumschnitt am Abfallwirtschaftshof
Müggenburg zu den Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
von 7.00 bis 18.00 Uhr
und Samstag
von 7.00 bis 12.00 Uhr,
ist eine zumutbare Entsorgungsmöglichkeit geschaffen und ein Verbrennen
von pflanzlichen Abfällen nicht notwendig und sollte aus Umweltgesichtspunkten unterbleiben.
Um gerade im Frühjahr verstärkt anfallendes Gehölz und sonstige pflanzliche
Abfälle ohne Rauchschwaden zu beseitigen, bietet der EVB auch in diesem
Frühjahr wieder die Schredderaktionen an. Im Folgenden werden die Termine
und Standorte genannt. Der EVB weist darauf hin, dass die Bürger nur zu den
festgelegten Zeiten an den Stellplätzen das Strauchwerk anliefern dürfen, da
für das Schreddern des Materials ein geringes Entgelt entrichtet werden muss.
Über die genannten Termine hinaus können auch individuelle Bestellungen
erfolgen. Wenden Sie sich hierzu an die Mitarbeiter des EVB, die unter den
Telefonnummer 74 92 15 und 74 92 04 erreichbar sind und Ihnen auch weitere Informationen geben können.
Schreddertermine
Tag
Datum
Uhrzeit
Kleingartenverband
Samstag, 03. März
08.00 – 10.00
Am Karpfenteich
Parkplatz Klußer Damm
Samstag, 03. März
10.30 – 12.30
Parkplatz, Garten Nr. 214/Teich
Samstag, 03. März
13.00 – 14.00
Imkerei
Samstag, 03. März
14.30 – 15.30
Schlagbaum, Schweriner Straße
Freitag,
09. März
12.30 – 14.30
Am Mühlenteich
Zufahrt hinter der Hochbrücke
Freitag,
09. März
15.30 – 17.00
Alt Wismar Süd, Rest
Einfahrt Wiesenweg
Samstag, 10. März
08.00 – 10.00
Soltwisch / Seebad
Pl. Garten 42 über Yachthafen
Samstag, 10. März
11.00 – 13.00
Wendeschleife Median Klinik
Freitag,
12.30 – 14.30
Hinter dem Mühlenteich
Parkplatz, Zufahrt Flöter Weg
16. März
Freitag,
16. März
15.30 – 17.00
Wendorf Süd
Schlagbaum, Woltersdorfer Weg
Freitag,
23. März
12.30 – 14.30
Hufe Mecklenburger Tor
vor Garten Nr. 68
Freitag,
23. März
15.30 – 17.30
Strommast Dammweg
Samstag, 24. März
08.00 – 10.00
Nelkenweg / Flöter Weg
Samstag, 24. März
11.00 – 13.00
Silberlötten Nord
Bahnübergang Rohlstorfer Weg
Silberlötten Süd
Bekanntmachung
Der Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“, Am
Wehberg 17, 23972 Dorf Mecklenburg, Telefon: (03841) 32 75 80,
Fax: (03841) 32 75 81 gibt hiermit den Termin für die gemäß § 5 der
Verbandssatzung vom 5. Juli 2001 durchzuführende Verbandsschau
2007 für die Gemeinde Wismar bekannt:
Mittwoch, 14. März, 9.00 Uhr
Treffpunkt: Ordnungsamt, Abt. Umwelt, Dr.-Leber-Straße 2/2a
STADTANZEIGER / 03. MÄRZ 2007
Stadts. Nr. 4-07-4 9
9
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