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STADTANZEIGER Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar • 04/07 • 16. Jahrgang • 03.03.2007 Französische Kammermusik für Harfe, Viola und Flöte Am Samstag, dem 17. März, um 19.30 Uhr findet im Rathaus ein Konzert aus der Reihe Kammermusik im Bürgerschaftssaal statt. Werke von Jean Marie Leclair (Sonate D-Dur), Jacqes Ibert (Deux Interludes) und Claude Debussy (Sonate – 1915), geschrieben für Harfe,Viola und Flöte werden zu hören sein. Ebenso auf dem Programm stehen die Solo-Sonate Nr. 3 in B-Dur für die Harfe von Jean Francois Nadermann „La soure dans lebois“ von Marcel Tournier sowie Kompositionen von Francois Devienne und Marice Ravel für Flöte und Viola. Eine interessante Instrumentenzusammenstellung, die es so in dieser Form noch nicht bei einem Kammerkonzert gab. Christiane Silber (Viola) wurde in Berlin geboren und studierte an der dortigen Hochschule fur Musik „Hanns Eisler“ bei Prof. Ditte Leser und absolviert gegenwärtig ihr Kunstexamen an der Hochschule für Musik „Franz Liszt“ in Weimar. Seit 2004 ist sie Mitglied des Rundfunksinfonieorchesters Berlin und wurde 2005 Vorspielerin der Bratschen. Konstanze Stieber (Harfe) ist in Greifswald geboren. Sie erhielt ihren ersten Harfenunterricht am CarlPhilipp-Emanuel-Bach-Gymnasium in Berlin. Danach studierte sie bei Prof. Marion Hofmann an der Hochschule für Theater und Musik in Rostock. Weitere Studien absolvierte sie an den Konservatorien Utecht und Masterdam. Sie besuchte Meisterkurse u. a. bei Prof. Isabelle Moretti (Paris), Prof. Helga Storck (München) und Prof. Emilia Moskvitina (Moskau). Konstanze Stieber wurde 1. Preisträgerin beim Wettbewerb ,,Jugend musiziert“ und Stipendiatin der Jürgen-Ponto-Stiftung. Seit 2006 ist sie Soloharfenistin am Landestheater Detmold. Ingo Renner (Flöte) Wurde in Greuiz/ Thüringen geboren und studierte an der Hochschule fur Musik ,,Hanns Eisler“ im Fach Flöte bei Prof. Eberhard Grünenthal. Nach dem Engagement als SoloPiccoloflötist im Philharmonischen Orchester Cottbus arbeitet er als freiberuflicher Musiker in Berlin. Umfangreiche kammermusikalische Aktivitäten in verschiedenen Ensembles, so u. a. mit international renommierten Künstlern wie dem Geiger Thorsten Rosenbusch (Konzertmeister Staatskapelle Berlin), dem Cembalisten Armin Thalheim und dem Pianisten Prof. Jürgen Schröder, gehören seitdem zu seinem Tätigkeitsfeld. Karten für dieses Konzert erhalten Sie in der Tourist-Information im Stadthaus, im BürgerBüro im Rathaus sowie in der ,,Weinapotheke“ in der Bademutterstraße 2 und selbstverständlich auch an der Abendkasse ab 19.00 Uhr. Ausstellung im Baumhaus: „Träume fühlen“ Texte der Neubukower Autorin Karen Reppenhagen hat der österreichische Maler und Kalligraf Charly Witschnigg in Bilder umgesetzt. Zu sehen sind die Werke im ,,Baumhaus“ von Wismar ab dem 17. März 2007. Niederschrift eines Textes, eine durch Inhalt und sprachliche Form eigenständige Aussage lesbar zu überliefern und mit den Merkmalen der Anschaulichkeit von Strukturen und Bedeutungen auszustatten, das verlangt Neutralität im Hinblick auf den Text und persönliche Entscheidung sowie auf seine Interpretation und die Gewichtung seiner Aussageelemente. Hier wird Text zum Bild: zum Beispiel durch die Kombination zweier Schriften, die Zeilenbildung, die Bildung einer Symbolform aus Text, die Zuordnung von Kolumnen oder Textfeldern, vor allem das ,,Aufleuchten“ des Inhalts in der Gestaltung von Wort und Zeile, hervorgehoben nach Maß und Farbe, setzt Wortgestalt und Bildgestalt in einen engen Verbund – so der Künstler. Die Bilder geben den Betrachtern viel Raum zur Interpretation, zumal die Texte Karen Reppenhagens auch von Träumen handeln. Das Duo freut sich, im Baumhaus ausstellen zu können. Die Besucher haben dort ausreichend Zeit, sich mit den Werken auseinander zu setzen. Die Ausstellung sei nicht für den schnellen Konsum gedacht, vielmehr könnten die Werke als Balsam fur die Seele angesehen werden, so die Autorin. Die Texte, in denen auch Magersucht thematisiert wurde (Buch von Karen Reppenhagen ,,Ich will doch noch so viel vom Leben – Gefangen in der Sucht“), werden durch Malerei und Kalligrafie betont. Die Ausstellung „Träume fühlen“ ist vom 17. März bis 15. April 2007, außer montags, täglich von 10.00 bis 17.00 Uhr zu sehen. Die Eröffnungsveranstaltung findet am 23. März um 19.30 Uhr statt. Frauen-Aktionswochen in und um Wismar Noch bis zum 15. März ist die Wanderausstellung „… um die Stimmen der Frauen – Das Frauenbild der Parteien im Spiegel ihrer Wahlplakate von 1919 bis 2002“ in der Gerichtslaube im Rathaus zu sehen. Am Dienstag, dem 6. März 2007, wird Dr. Reinhard Erös einen Vortrag zur Gründung und Betreibung von Mädchen- und Jungenschulen in Afghanistan, die er Friedensschulen nennt, halten. Dr. Erös hat mit seiner Familie die private Hilfsinitiative „Kinderhilfe Afghanistan“ ins Leben gerufen. Ausgelöst wurde dieses Engagement durch die jahrelange Tätigkeit von Dr. Reinhard Erös als Arzt und von Annette Erös als Lehrerin an der Grenze zwischen Afghanistan und Pakistan. Das Theater Wismar lädt am 7. März um 19.30 Uhr zum Cottbuser Frauen-Kabarett „Meck ab“ mit dem Programm „Ein bunter Strauß Neurosen“ ein. Wer Zeit und Lust hat, kann am Abend des 8. März um 19.00 Uhr nach Grevesmühlen in das Museums- und Vereinshaus, Kirchplatz 5, kommen. Doris Schlott, Puppenspielerin aus Neu-Nantrow, stellt ihr Stück „Genoveva“ als Schuhtheater vor. Der Eintritt ist frei. Ebenfalls in Grevesmühlen im Museums- und Vereinshaus, Kirchplatz 5, findet am 9. März 2007 von 11.00 bis 16.00 Uhr die Informationsbörse für Frauen und Familie statt. Vereine, Organisationen, die Verwaltungen, Verbände und Bildungsträger stellen dem interessierten Publikum ihre Angebote vor und wünschen sich mit allen Besuchern anregende Gespräche. Parkhaus Fürstenhof in der Papenstraße In dieser Ausgabe lesen Sie: ❒ Bürgerschaft (Seite 2) ❒ Theaternachrichten / Volkshochschule (Seite 4) ❒ Mietspiegelerstellung in der Hansestadt Wismar / Haushaltsbefragung für den Mietspiegel (Seite 6) ❒ Bekanntmachungen / DIT & DAT (Seite 7) ❒ Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 3 zum Schutz vor der Klassischen Gefügelpest (Seite 8) ❒ Öffentliche Ausschreibung / Bekanntmachungen (Seite 12) STADTANZEIGER / 23. JUNI 2001 geöffnet täglich: 7–20 Uhr angefangene Stunde: 1€ STADTANZEIGER Die nächste Ausgabe erscheint am 24. März 2007. 1 BÜRGERSCHAFT Beschlüsse der 29. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar am 22. Februar 2007 Jahresabschluss 2005 des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes Der Jahresabschluss 2005 für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar wurde beschlossen. Der Betriebsleitung wurde Entlastung erteilt. Die Gewinn- und Verlustrechnung des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes endet mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 546.059,40 €. Das positive Jahresergebnis wird zur Verminderung des Verlustvortrages verwendet. Abrechnung der Straßenbaumaßnahmen zwischen der Kreuzung Philosophenweg und dem Kreisel Hoher Damm Für die Straßenbaumaßnahme zwischen der Kreuzung Philosophenweg und dem Kreisel Hoher Damm wird auf Beschluss der Bürgerschaft eine gesonderte Abrechnung (Abschnittsbildung) durchgeführt. Die Baumaßnahmen wurden im Jahr 2004 abgeschlossen. Die beitragsfähigen Kosten betragen ca. 458.400,00 €. Entsprechend der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Wismar werden die Anlieger anteilig an den Kosten für den Gehweg, die Straßenbeleuchtung, das Straßenbegleitgrün, die Stellplätze und die Bushaltetaschen beteiligt. Vergabe von Städtebaufördermitteln Die Modernisierung/Instandsetzung der Gebäude Mecklenburger Straße 36 a, b, c1, c3 und c4 (ehemaliges Schwarzes Kloster) ist mit Städtebaufördermitteln als Zuschuss in Höhe von 1.140.000,– € zu fördern. Die Gesamtkosten für die Sanierung betragen 1.590.000,– €, davon sind 1.520.000,– € als zuwendungsfähig. eingestuft. Als Eigenanteil muss die Hansestadt Wismar den nicht zuwendungsfähigen Anteil in Höhe von 25 Prozent, das sind 380.000,– €, selbst aufbringen. Das Vorhaben „Sozialraumorientierte Kooperation von Jugendlichen, Schule und Schulsozialarbeit an der integrierten Gesamtschule „Johann Wolfgang von Goethe“, Mecklenburger Straße 36 a–c“ wurde 2006 als Modellvorhaben innerhalb des Städtebauförderprogramms „Die Soziale Stadt“ in Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen. Mit der räumlichen Erweiterung werden die Bedingungen zur Verwirklichung des Ganztagskonzeptes an dieser Schule geschaffen. Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 68/07 „Am Dreweswäldchen“ Für den Bereich Schweriner Straße/Bürgermeister-Haupt-Straße wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Das Plangebiet umfasst ca. 5,24 ha. Es handelt sich um die Fläche des ehemaligen Gaswerkes. Ziel der Planung ist es, dieses innenstadtnahe Gelände wieder einer Nutzung zuzuführen. Zunächst muss die Altlastenproblematik geklärt werden. Jetzt ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen. Der abzuschließende städtebauliche Vertrag ist vor der Unterzeichnung der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Beschlossen wurde weiterhin die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 63/04 „Wohn- und Gewerbegebiet Südlicher Westhafen“. Nach der Fertigstellung der Erschließung des Gewerbegebietes Wismar-West und des Gewerbe- und Mischgebietes Holzhafen sowie der Sanierung des Zeughauses soll die Fläche zwischen Westhafen und Ulmenstraße neu gestaltet werden. Der Bebauungsplan wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. 2 Stadts. Nr. 4-07-4 2 Mitgliedschaft der Hansestadt Wismar im Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Die Hansestadt Wismar wird dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. als korporatives Mitglied beitreten. Der Jahresbeitrag sollte 400,– € nicht überschreiten. Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung Erschließungsvertrag Lenensruher Weg Dem Abschluss eines Erschließungsvertrages für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 66/06 „Wohnpark am Lenensruher Weg“ wurde zugestimmt. Die Bürgermeisterin wurde ermächtigt, mit dem Erschließungsträger, die Firma Wohnpark Planungs- und Bauträger GmbH, Rostock, den Vertrag abzuschließen. Die Kosten für die Erschließung trägt der Erschließungsträger. Die Information im „Stadtanzeiger“ über die Bürgerschaftsbeschlüsse erfolgt in geraffter, redaktionell bearbeiteter Form. Die öffentlichen Beschlüsse in ihrem vollen Wortlaut, einschließlich aller Anlagen, können im Büro der Bürgerschaft, Rathaus, Zimmer 125, zu den Dienststunden nach vorheriger Anmeldung (Frau Mahnert, Frau Kaminski, Telefon: 251-9101) eingesehen werden. Informationen: Empfang für Agenda-Akteure Am Montag, dem 26. März 2007, findet um 19.00 Uhr, im Zeughaus, Ulmenstraße, ein Empfang für die Akteure und Moderatoren der Lokalen Agenda 21 in der Hansestadt Wismar statt. Der Präsident der Bürgerschaft, Dr. Gerd Zielenkiewitz, hat die ehrenamtlich Tätigen eingeladen, um ihnen für ihre Arbeit in den vergangenen Jahren zu danken. Herr Berkhahn, Senator für Bauwesen und kommunale Betriebe, wird über die Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) sowie darin enthaltene Ansätze aus dem Agenda-Prozess berichten. Es wurden persönliche Einladungen übermittelt. Interessierte Bürger können an dieser öffentlichen Veranstaltung teilnehmen. Aus organisatorischen Gründen ist aber eine telefonische Anmeldung im Büro der Bürgerschaft (Tel.-Nr. 251- 9100, 251-9101, 251- 9102) bis zum 19. März 2007 erforderlich. Vortrag „Kette oder Krieg der Generationen?“ Die Fraktion Die Neuen GBJ der Bürgerschaft und der Seniorenbeirat der Hansestadt Wismar laden am Mittwoch, dem 28. März 2007 um 19.00 Uhr in das Rathaus der Hansestadt Wismar, Bürgerschaftssaal, zu einem Vortrag mit anschließender Diskussion ein. Professor Dr. Michael Großheim von der Universität Rostock, Institut für Philosophie, referiert zum Thema: Der alternde Mensch in einer alternden Gesellschaft – „Kette oder Krieg der Generationen?“ Die Veranstaltung ist öffentlich! Achtung! Veränderung der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Bildung Die Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Bildung am 5. März 2007 um 16.30 Uhr findet nicht im Rathaus, sondern in der Großen Stadtschule „Geschwister Scholl“, Schulstraße, Raum 211, statt. STADTANZEIGER / 03. MÄRZ 2007 01.03.2007 11:08:23 Uhr ANZEIGEN Gägelow: Baugrundstücke vor den Toren der Hansestadt Wismar! ab 44,– € / m2, voll erschlossen, bauträgerfrei STADTBAU GmbH, Treuhänderischer Erschließungsträger der Gemeinde Gägelow, Telefon: (03 84 27) 45 27 NEUERÖFFNUNG seit 1. März 2007 Shop & Foto Room Ich begrüße meine Stamm- und Neukunden herzlich! – Digitale Pass- und Bewerbungsfotos – Souvenirs – Schmuck, Bilderrahmen und vieles mehr!!! Krämerstraße 19 · 23966 Wismar · Tel.: 03841 259397 Andrea Volster Ich freue mich auf Sie !!! alle Kassen und privat Bürgermeister-Haupt-Straße 57 23966 Wismar 2 Jahre Gut zu Fuß! Tel.: 03841 763050 Mobil: 0174 9557868 Praxis für Podologie Med. Fußpflege Seeger & Völsen GbR Öffnungszeiten: Mo., Di., Do. 8.00–12.00 Uhr 13.00–18.00 Uhr Mi. 8.00–12.00 Uhr Fr. 8.00–13.00 Uhr Für das entgegengebrachte Vertrauen möchten wir uns bei allen Kunden und Geschäftspartnern herzlich bedanken. Wir freuen uns auch weiterhin für Sie da zu sein. Hausbesuche nach Vereinbarung Für alle Krankenkassen und privat Gastronomie in Wismar Gasthaus Lübsche Thorweide Veranstaltungen Spezialitäten zum Frauentag Donnerstag, 08.03.2007 I ab 11.00 Uhr Ausstellungseröffnung Henrike Zirwick Mittwoch, 14.03.2007 I 19.30 Uhr Feiertags-Brunch-Büfett à 15,90 € Karfreitag, 06.04.2007 I Ostersonntag, 08.04.2007 Ostermontag, 09.04.2007 I ab 10.30 bis 14.00 Uhr www.luebsche-thorweide.de 23966 Wismar I Bürgermeister-Haupt-Str. 46 I Tel.: (03841) 703146 I Fax: 326434 Viola Seeger und Wolfgang Völsen Mühlenstraße 30/32 · 23966 Wismar Tel.: 03841 303329 · Funk: 0173 6174104 · Ärztehaus Lindengarten QUALITÄTSGEMEINSCHAFT PFLEGE GEMEINNÜTZIGE GMBH MITGLIED DER Wohnhof „Schwarzes Kloster“ Seniorenpflegeheim Katersteig 2a – 2c, 23966 Wismar Tel.: 03841 223110 · Fax: 223116 Seniorenbegegnungsstätte Mecklenburger Str. 36 · 23966 Wismar Tel.: 03841 2240811 Tagespflege Mecklenburger Straße 36 23966 Wismar Tel.: 03841 2240808 Fax: 03841 2240809 • Alten- und Krankenpflege • soziales Training • Fahrdienst • Beratung der Angehörigen Diakonie-SOZIALSTATION • Haushaltshilfe • Familienpflege • Pflegehilfsmittelverleih • Beratung • Mahlzeitendienst Mecklenburger Straße 38 23966 Wismar Tel.: 03841 282583 Fax: 03841 282047 Häusliche Kranken- und Altenpflege in Wismar Seniorenpflegeheim „St. Martin“ Papenstraße 2e, 23966 Wismar Tel.: 03841 223110 · Fax: 223116 Wir betreuen und fördern pflegebedürftige Menschen Anzeigens. f. 4, Endf. 3 DES DIAKONISCHEN WERKES MECKLENBURG e.V. DIAKONIEWERK IM NÖRDLICHEN MECKLENBURG Aktuell Mecklenburger Straße 41–43 REIFENU. AUTOSERVICE Die Werkstatt im Zentrum von Wismar Reparaturen aller Art TÜV · Unfallreparaturen Kfz-An- und Verkauf Tel.: 03841 - 22 41 43 • Fax: 283106 Nachhilfelehrer gesucht für Mathe, Englisch usw., Klasse 5 bis 13, gute Bezahlung. Telefon: 03841 327787 Einzelnachhilfe – zu Hause – qualifizierte Nachhilfelehrer für alle Fächer z. B. Mathe, Deutsch, Englisch usw. Nachhilfeinstitut 03881 758843 03841 327787 abacus-nachhilfe.de Anzeigenannahme 63 86 23 unter Tel. Wir stellen ein: • Küchenhilfe (Teilzeit) • Auszubildende Koch / Köchin Restaurantfachfrau Senden Sie Ihre ausführliche Bewerbung mit Rückumschlag an den AnzeigerVerlag Wismar Mecklenburger Straße 28a 23966 Wismar (Chiffre 4/07) 01.03.2007 11:23:47 Uhr FREIZEIT Theaternachrichten „Weiblich. Engagiert. Anders. – Frauen in Mecklenburg-Vorpommern im Wandel der Zeit.“ „Die Dschunke“ DIA-Vortrag mit Axel Brümmer Dienstag, 6. März, 19.30 Uhr Volkshochschule „Meck ab“ „Ein bunter Strauß Neurosen“ Kabarett „Meck ab“ Mittwoch, 7. März, 19.30 Uhr „Geschichtenlieder im Traumzauberwald“ Mit Reinhard Lakomy, „Mossmutzel“, der „Traumlaus“ und „Frau Scheuche“ Sonntag, 11. März, 16.00 Uhr „39 Kilo – Segen oder Fluch“ Jugendstück ab 14 Jahre mit dem Theater Frankfurt Mittwoch, 14. März, 10.00 Uhr „Soldat Mensch“ Ein Mann. Er war im Einsatz in Afghanistan Ein Stück für Jugendliche und Erwachsene mit dem Theater Frankfurt Ausstellungseröffnung mit anschließender Podiumsdiskussion am 13. März 2007 um 16.00 Uhr in der Volkshochschule Von außergewöhnlichen und engagierten Frauen erzählt die Ausstellung der Heinrich-Böll-Stiftung Mecklenburg-Vorpommern, die in den Räumen der Volkshochschule der Hansestadt Wismar vom 13. März bis 14. Mai 2007 zu sehen sein wird. Gezeigt werden Frauen, die ihr Leben selbstbewusst in die Hand nahmen und nehmen, deren Biografien eng mit den gesellschaftlichen und politischen Verhältnissen ihrer Zeit verbunden sind – in Monarchie, Nationalsozialismus, während und nach der deutschen Vereinigung. Am 13. März um 16.00 Uhr wird die Ausstellung „Weiblich. Engagiert. Anders. Frauen in Mecklenburg-Vorpommern im Wandel der Zeit“ mit einer Podiumsdiskussion zum Thema „Zur aktuellen Situation von Frauen in Mecklenburg-Vorpommern – Frauen- und Gleichstellungspolitik auf dem Prüfstand“ eröffnet. Hierzu wurde u. a. die Parlamentarische Staatssekretärin für den Bereich Frauen und Gleichstellung in Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Margret Seemann, eingeladen. Das Begleitprogramm zur Ausstellung widmet die Volkshochschule dem Thema Frauenrechte – Menschenrechte. Anmeldungen nimmt die Volkshochschule bereits jetzt entgegen. Möchten Sie jungen Erwachsenen Ihr Wissen weitergeben? Samstag, 17. März, 19.30 Uhr Die Volkshochschule der Hansestadt Wismar will das Kursleiter/innen-Team im 2. Bildungsweg verstärken. Gesucht wird ein/e engagierter/e Pädagoge/in für das Unterrichtsfach Arbeit-Wirtschaft-Technik. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, bewerben Sie sich bitte mit aussagefähigen Unterlagen bei der Volkshochschule Wismar, Badstaven 20. Ansprechpartnerin: Sabine Oswald, Leiterin der Volkshochschule Für nähere Auskünfte stehen wir Ihnen auch gern telefonisch unter (03841) 3 26 70 zur Verfügung. „Cinderella“ Nachholen von Schulabschlüssen: Mittwoch, 14. März, 19.30 Uhr „Charlies Tante“ Schauspiel mit Dagmar Gelbke und Giso Weißbach von Johann Strauss mit der Ballettschule Wanda Ploetz Es gibt viele Gründe für einen versäumten Schulabschluss. Es gibt keinen Grund, ihn nicht nachzuholen! Sonntag, 18. März, 17.00 Uhr Figurentheater Ernst Heiter Die Volkshochschule hat für das Frühjahrssemester einen Vorkurs Abitur geplant. Dieser soll im April 2007 beginnen. Wenn Sie über einen sehr guten Realschulabschluss verfügen oder die Fachhochschulreife erworben haben, können Sie sich für diesen Abiturkurs bewerben. Ihre Bewerbung reichen Sie bitte umgehend schriftlich mit einem Bewerbungsschreiben, dem letzten Schulzeugnis, einem tabellarischen Lebenslauf und einem aktuellen Passbild bei der Volkshochschule ein. Lassen Sie sich bei Bedarf individuell beraten. Ansprechpartnerin: Sabine Oswald, Tel.: (03841) 3 26 70 Sonntag, 25. März, 16.00 Uhr Medizinisches QI GONG jetzt auch an der Volkshochschule „Die Rückkehr der Shaolin“ Am 21. März 2007 findet in der Zeit von 19.00 bis 20.30 Uhr eine Informationsveranstaltung mit anschließendem Schnupperkurs statt. Die gelernte Qi-Gong-Lehrerin Katrin Weimann beantwortet gern alle Ihre Fragen. QI Gong ist eine sehr alte Selbstheilungsmethode aus China, auch „stehende Meditation“ oder „Operation ohne Messer“ genannt. Die leicht erlernbaren und unkomplizierten Bewegungen bewirken in nur kurzer Zeit eine spürbare Verbesserung des körperlich/seelischen Gesamtzustandes: Schmerzen verschwinden, Blockaden lösen sich auf, das Gemüt erhellt sich. Das Qi – die Lebensenergie – fließt wieder natürlich, im harmonischen Gleichgewicht. Mensch und Natur kommen zusammen. Heilung vollzieht sich in der Stille. Da die Nachfrage sehr groß ist, bitten wir um vorherige Anmeldungen! Bereits jetzt können Sie sich auch schon für folgende Kurse anmelden: E3.18.B Duftübung (Xiang Gong) 17.04.2007/18.00 Uhr (Di.) E3.18.C Duftübung (Xiang Gong) 19.04.2007/10.00 Uhr (Do.) „Frühlingsgala“ Mit Bernhard Brink, Petra Kusch-Lück und Roland Neubert, Margitta und ihre Töchter, Bauer Korl Mittwoch, 21. März, 19.30 Uhr „Die Prinzessin auf der Erbse“ Die atemberaubende Kung-Fu-Show über das Leben der Shaolin-Mönche Sonntag, 25. März, 19.30 Uhr Karten erhalten Sie an der Kasse im Theater (32 60 414), im BürgerBüro im Rathaus (251-9034), in der Tourist-Information am Markt (251-3025) sowie jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn am Veranstaltungsort. Einladung für ehemalige Mitarbeiterinnen Am Donnerstag, dem 8. März 2007 möchten die Mitarbeiterinnen der Integrativen Kindertagesstätte „Seebad Wendorf“ alle diejenigen einladen, die im Kindergarten ,,Seebad Wendorf“ mal tätig waren, einladen. In der Zeit von 9.00 bis 11.00 Uhr haben sie die Möglichkeit sich die ehemalige Kombi I nach der erfolgreichen Sanierung anzusehen. Anschließend laden die Kinder und die Erzieherinnen zu Kaffee und Kuchen in den Sportraum ein. 4 Stadts. Nr. 4-07-4 4 Gern beraten Sie die Mitarbeiterinnen innerhalb der Öffnungszeiten. Anmelden können Sie sich in der Volkshochschule Badstaven 20 • 23966 Wismar • Tel.: (0 38 41) 32 67 0, Fax: 32 67 16 E-Mail: [email protected] • Web: www.vhs-wismar.de sowie im Bürger-Büro Mo. bis Fr., 8.00 bis 17.00 Uhr und Sa., 9.00 bis 12.00 Uhr. STADTANZEIGER / 03. MÄRZ 2007 01.03.2007 11:09:30 Uhr ANZEIGEN TEE für alle Das „Café Hegede“ 19 % Mehrwertsteuer? lädt ein Geschenkt! Jahreszeiten … am 8. März (Frauentag) Lübsche Straße 56 23966 Wismar 03841 227045 0175 6529703 Nagelmodellage ab 39,– € zum Brunchbüfett und ein Glas Sekt von 8.00 bis 13.00 Uhr ...auch als Geschenkidee Lübsche Straße 21, 23966 Wismar Tel.: 03841 227856 Restaurant „Zum kleinen Mönch“ 14,50 EUR Tischreservierung: Tel. 03841 225999 Wir vermieten Ferienwohnung & 2 Zimmer Floristfachgeschäft Montag bis Samstag ab 11.30 Uhr geöffnet 10. März ab 19.00 Uhr Muschelessen satt 9,50 € (in Tomaten-Knoblauch-Sauce oder Zwiebel-Weißwein-Sauce u. Baguette) Um rechtzeitige Reservierung wird gebeten. www.kleinermoench.de Lübsche Straße 37 • 23966 Wismar • Tel.: 22 27 57 • Fax: 21 14 18 Essen ♦ Trinken ♦ Trödeln im Restaurant „Zum Weißen Stein“ Am Weißen Stein 1a · 23970 Wismar · Tel.: 03841 288563 ärz NEU ab M h Ihr z. B.: Frische WALDPILZE und FOLIENKARTOFFELN mit STEAKS vom Rind, Strauß oder Schwein ie sic Stellen S sammen. u z Gericht Wir laden Sie am Samstag, dem 17. März 2007, 20.00 Uhr zum TANZABEND ein. Gönnen Sie sich einen Ostseespaziergang in reizvoller Landschaft mit einem Besuch im 8. März Frauentag: Wir laden ein zu delikatem Essen und ausgelassener Stimmung. Mit Überraschungs-Show Eintritt frei – jede Frau erhält eine Rose. Bitte auf Vorbestellung – aber auch alle Kurzentschlossenen. – Gastronomiebetrieb – NEU! 4 Kegelbahnen er ar 23948 Wohlenberg an der Ostsee An der Chaussee 5 Telefon: 038825 41-0 · Fax: 038825 41100 Gebraucht mö m is An- und Verkauf b el W und mehr Wir bieten an: Anbauwände, Couchgarnituren, Kleiderschränke, Lampen, WZ-Tische, Liegen, PC-Tische u. v. m. Claus-Jesup-Straße 7 · 23966 Wismar · Tel.: 03841 229965 Hermes PaketShop-Annahme Ihre Ansprechpartnerin für Ihre Werbung B r u n h i l d F i l l b r a n d t · Tel.: 03841 638623 STADTANZEIGER Anzeigens. f. 4, Endf. 5 er. Frauemnefnlozuw m Blu m 8. März. e u Fra ntag a e Die schönst . r g fü Frauen Anerkennun Fischerreihe 6 · 23966 Wismar Telefon: 03841 211226 A N T I K Sparen Sie jetzt die Mehrwertsteuer auf ausgewählte Braunund Oral-B-Produkte bis zum 31. 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April 2007 Fahrplan: 5.15 Uhr ab Haltestelle Seebad Wendorf 5.25 Uhr ab Haltestelle Sporthalle 5.30 Uhr ab Haltestelle Bahnhof 5.35 Uhr ab Haltestelle Philosophenweg / Kagenmarkt 5.40 Uhr ab Haltestelle II. Wendung / Dargetzow Bei Bedarf werden zwischen den o. g. Haltestellen weitere angefahren sowie Hst. Friedenshof/Wendeschleife und weitere Orte im Landkreis. Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen Buchungen und Anfragen sind schriftlich oder telefonisch unter der Ruf-Nr. 03841 213967 – 213969 von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich. Ihre BusBetriebe Wir freuen uns auf Ihre Bestellung. Wismar GmbH 01.03.2007 11:22:52 Uhr BEKANNTMACHUNGEN Anordnung über die Erhebung von Angaben zur Mietspiegelerstellung in der Hansestadt Wismar Auf der Grundlage des § 10 Landesstatistikgesetz MecklenburgVorpommern (LStatG M-V) vom 28. Februar 1994 (GVOBl. M-V 1994, S. 347), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2005, GVOBl. M-V 2005, S. 640, wird folgende Erhebung von Daten zur Erstellung eines Mietspiegels in der Hansestadt Wismar angeordnet: §1 Art und Weise der Erhebung (1) Die Datenerhebung erfolgt durch eine Interviewerbefragung unter Verwendung eines einheitlichen Berichtsbogens in den Monaten März bis April 2007 bei Mietern bzw. Vermietern von Wohnraum in der Hansestadt Wismar. Maßgebend sind die Mietverhältnisse für den Monat Januar 2007. (2) Eine Auskunftspflicht im Sinne des § 14 LStatG Mecklenburg-Vorpommern besteht nicht. Die Daten werden nach dem Prinzip der Freiwilligkeit erhoben. (3) In die Erhebung werden alle in der Hansestadt Wismar vorhandenen bewohnten Wohnungen einbezogen (Totalerhebung). Die Daten werden sowohl bei Mietern als auch bei Vermietern erhoben. Anstelle der Mieter oder Vermieter können auch deren Beauftragte befragt werden. (4) Die Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar, die Wohnungsgenossenschaften „Union“, „Friedenshof“, die Wismarer Wohnungsgenossenschaft eG sowie der Haus- und Grundbesitzerverein Wismar e.V. stellen für ihre verwalteten Wohnungen die Daten als Datei der Statistikstelle bereit. §2 Zweckbestimmung (1) Im Rahmen der gemäß § 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern im eigenen Wirkungskreis zu regelnden Angelegenheiten, insbesondere unter Beachtung sozialer Belange, wird zum Zwecke der Erstellung eines Mietspiegels gemäß § 558 c und 558 d des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2006, eine Datenerhebung über alle in der Hansestadt Wismar bewohnten Wohnungen durchgeführt. (2) Die Ergebnisse können unter Beachtung des Datenschutzes sowie des Statistikgeheimnisses veröffentlicht werden. (2) Als Hilfsmerkmale werden Name und Anschrift (Straße, Hausnummer) sowie Telefonnummer der im Rahmen der Befragung ausgewählten Mieter, Vermieter oder ihrer Beauftragten sowie der Interviewer erfasst. (3) Als Erhebungsmerkmale gelten die nachfolgend aufgeführten Tatbestände: 1. Merkmale zum Herausfiltern des mietspiegelrelevanten Wohnungsbestandes wie: nicht-/preisgebundener Wohnraum, geförderter sozialer Wohnungsbau, Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, Wohnraum in einer heimähnlichen Unterkunft, Werks-, Dienst-, Hausmeisterwohnung, untervermieteter Wohnraum, möbliert gemieteter Wohnraum, gewerblich genutzter Wohnraum, nicht abgeschlossene Wohnung, Wohnung ohne Küche, Vermietung an Angehörige und Verwandte (Gefälligkeitsmieten) 2. Merkmale zum Mietverhältnis wie: Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit, Lage, Mietzins, Zuschläge, Ermäßigungen, Umlagen und Nebenkosten von nicht preisgebundenen Wohnungen, durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen, Dauer des Mietverhältnisses 3. Merkmale zum Wohngebäude wie: Bezugsfertigkeit, Lage § 4 Hilfsmerkmale (1) Die Hilfsmerkmale dienen ausschließlich der Plausibilisierung sowie der räumlichen Zuordnung auf der Grundlage der Blockseiten der kleinräumigen kommunalen Gliederung der Hansestadt Wismar. Sie sind von den Erhebungsmerkmalen zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu trennen und gesondert aufzubewahren. Nach Beendigung des Zeitraumes der wiederkehrenden Erhebung sind sie zu löschen. (2) Zur Ermittlung der Namen und Anschriften der für die Erhebung relevanten Mieter und Vermieter ist die Erfassung dieser Daten aus dem Einwohnermelderegister erforderlich, wobei die Statistikstelle die Selektion der benötigten Daten unter Beachtung des Datenschutzes und des Statistikgeheimnisses vornimmt. §5 In-Kraft-Treten §3 An die kommunale Statistikstelle zu übermittelnde Daten Diese Anordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 26. April 2002 außer Kraft. (1) Die gemäß § 1 von der kommunalen Statistikstelle erhobenen Daten werden auf der in der Statistikstelle implementierten Rechenanlage als stichtagsbezogener Bestand aufbereitet. Wismar, den 23. Februar 2007 Dr. Rosemarie Wilcken, Bürgermeisterin der Hansestadt Wismar Haushaltsbefragungen für den neuen Mietspiegel 2007 Für die Hansestadt Wismar wurden 1998, 2000, 2002 und 2004 Mietspiegel erarbeitet, die sich als Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter gleichermaßen gut bewährt haben. Nun soll unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zum Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch eine Aktualisierung des qualifizierten Mietspiegels vorgenommen werden. Hierfür werden jetzt in einer breit angelegten Untersuchung die erforderlichen Daten erhoben. Um alle datenschutzrechtlichen Belange zu beachten, wurde als Grundlage durch die Bürgermeisterin eine entsprechende Anordnung erlassen (siehe oben). Die Mietspiegeldaten werden zum einen bei den Wohnungsunternehmen computergestützt erfragt. Dadurch kann der Aufwand erheblich reduziert werden, weil in diesem Wohnungsbestand eine direkte Mieterbefragung entfällt. Um ein realistisches Bild der aktuellen Situation auf dem Wohnungsmarkt aufzuzeigen, sind aber auch die Mieten der übrigen Haushalte zu berücksichtigen, soweit sie mietspiegelrelevant sind. Die Haushaltsbefragungen werden voraussichtlich in den Monaten März und April stattfinden. Die speziell geschulten Interviewer werden sich selbstständig mit einem von der Hansestadt Wismar ausgefertigten Dokument ausweisen.Erfragt werden vor allem mittels extra dafür erarbeitetem Fragebogen die Eigenschaften der bewohnten Wohnungen wie z. B. Größe, Ausstattung, Baualter bzw. Beschaffenheit des Gebäudes sowie die Höhe der Miete. Um die notwendigen Fragen zum Mietverhältnis zu beantworten, wird auch die Vorlage der entsprechenden Unterlagen erforderlich sein. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Außerdem unterliegt die Untersuchung strengen Datenschutzbestimmungen, d. h. alle Angaben werden nur anonym ausgewertet. 6 Stadts. Nr. 4-07-4 6 Da in der Hansestadt Wismar keine Gebäudedaten vorliegen, werden die zu befragenden Haushalte aus dem Einwohnerregister abgeleitet. Den entsprechenden Haushalten wird ein gesondertes Schreiben zugeschickt. Es wird um Verständnis gebeten, wenn nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass ggf. auch Haushalte befragt werden, deren Mieten nicht in den Mietspiegel einfließen. Zum Beispiel bleiben auch insbesondere folgende Mieten unberücksichtigt: – mietpreisgebundene Wohnungen – in Ein- und Zweifamilienhäusern – Studentenwohnungen – Heime – untervermietete Wohnungen – vom Vermieter selbst bewohnte Wohnungen – Werks-, Dienst- und Hausmeisterwohnungen Zwar wird versucht, möglichst die genannten Wohnungen herauszunehmen, was aber nur funktioniert, soweit sie bekannt sind. Die Stadt bittet die Mieter um die Unterstützung dieser Befragungen, denn nur eine breite Teilnahme sichert aussagefähige Ergebnisse. Nachfragen sind möglich im Amt für Jugend und Soziales Scheuerstraße 2 · Frau Alinski · Tel.: (03841) 251-5010 sowie im Ordnungsamt, Statistikstelle Dr.-Leber-Straße 2a/b · Frau Rudolfs · Tel.: (03841) 251-3223 STADTANZEIGER / 03. MÄRZ 2007 01.03.2007 11:09:59 Uhr BEKANNTMACHUNGEN / DIT & DAT Verordnung über die Freigabe eines Verkaufssonntages Aufgrund des § 14 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LschlG), Neufassung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744) in der derzeit gültigen Fassung und des § 1 Abs. 1 des Zuständigkeitsneuregelungsgesetzes vom 20. Dezember 1990 (GS Mecklenburg-Vorpommern Gl. Nr. 200-1) i. V. m. § 1 der Landesverordnung über die Regelung von Zuständigkeiten nach dem Gesetz über den Ladenschluss (Zuständigkeitsverordnung-Ladenschluss) vom 10. September 1991 (GS Mecklenburg-Vorpommern Gl. Nr. 200-1-15) i. V. m. Artikel 22 des Gesetzes über die Funktionalreform vom 5. Mai 1994 (GS Mecklenburg-Vorpommern Gl. Nr. 200-4) wird verordnet: § 1 In den nachstehend aufgeführten Gebieten der Hansestadt Wismar dürfen Verkaufsstellen am Sonntag, dem 11. März 2007, und am Sonntag, dem 25. März 2007, wie folgt geöffnet sein: aus Anlass des Frühlingsmarktes am 11. März 2007 Verkaufszeitraum: 11.00 bis 16.00 Uhr Ort: Hansestadt Wismar Stadtgebiet Wendorf Zierower Landstraße 7 Bemerkungen: keine aus Anlass des Ostermarktes am 25. März 2007 §2 §3 §4 §5 Verkaufszeitraum: 13.00 bis 18.00 Uhr Hansestadt Wismar Ort: Historischer Altstadtbereich (begrenzt durch Am Hafen, Ulmenstraße, Dahlmannstraße, Dr.-Leber-Straße, Bauhofstraße, Bahnhofstraße, Wasserstraße; umschlossenes Gebiet Alter Hafen) keine Bemerkungen: Die in § 3 aufgeführten Auflagen und Bedingungen sind Bestandteil dieser Verordnung. Mit der Amtlichen Bekanntmachung im „Stadtanzeiger“ der Hansestadt Wismar am 3. März 2007 werden diese den jeweiligen Geschäftsinhabern und Geschäftsführern zur Kenntnis gegeben. Die Verordnung ist mit nachfolgenden Auflagen und Bedingungen verbunden: 1. Die freigegebenen Verkaufseinrichtungen dürfen am Sonntag, dem 11. März 2007, und am Sonntag, dem 25. März 2007, nur für max. 5 Stunden, wie oben angegeben, geöffnet sein. (§ 14 Abs. 2 LSchlG) 2. Arbeitnehmer dürfen am 11. März 2007 und am 25. März 2007 nur während der ausnahmsweise zugelassenen Öffnungszeit, höchstens jedoch max. 5,5 Stunden beschäftigt werden. (§ 17 Abs. 1 LSchlG) 3. Die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten (mind. 11 Stunden) sind einzuhalten. (§ 5 Arbeitszeitgesetz) 4. Für die Beschäftigung am Sonntag ist den Arbeitnehmern entsprechende Ersatzfreizeit an einem Werktag in derselben Woche zu gewähren. (§ 17 Abs. 3 LSchlG) 5. Über die Beschäftigung von Arbeitnehmern am zugelassenen verkaufsoffenen Sonntag hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis / einen Nachweis zu führen über: a) Namen der Arbeitnehmer b) Beschäftigungsart und -dauer (Beginn und Ende der Arbeitszeit am Sonntag) c) Nachweis der gewährten Ersatzfreizeit (§ 21 LSchlG) Auf Anforderung sind diese Nachweise dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklemburg-Vorpommern, Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit, Dezernat Schwerin zur Einsichtnahme einzusenden. (§ 22 LSchlG) 6. Jugendliche und werdende Mütter dürfen am Sonntag nicht beschäftigt werden. (§ 17 Jugendarbeitsschutzgesetz / § 8 Mutterschutzgesetz) Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 des Ladenschlussgesetzes und werden nach § 24 Abs. 2 LSchlG geahndet. Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 25. März 2007 außer Kraft. Wismar, 20. Februar 2007 Dr. Rosemarie Wilcken, Bürgermeisterin Öffentliche Bekanntmachung über die Einziehung von öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich der Hansestadt Wismar Das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung des Landes Mecklenburg-Vorpommem gibt bekannt, dass die Hansestadt Wismar gemäß § 9 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommem einen Antrag auf Einziehung der Heinrich-Mann-Straße (Flur 1, Flurstück 5052/1), der Puschkinstraße (Flur 1. Flurstück 5049/1) und einer Teilfläche der Straße hinter der Molkerei (Flur 1, Flurstück 5047/41, teilweise) gestellt hat. Der Plan der einzuziehenden Flächen liegt vier Wochen nach der Bekanntmachung bei der Hansestadt Wismar, Bauamt, Abteilung Planung, Kopenhagener Straße 1, 1. Obergeschoss, 23966 Wismar, während der Dienststunden zur Einsicht aus. Montag, Dienstag, Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr Einwendungen gegenüber der beantragten Einziehung konnen schriftlich oder zu Protokoll bei der Hansestadt Wismar, Bauamt, Abteilung Planung, 1. OG, Kopenhagener Straße 1, 23966 Wismar, bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung erhoben werden. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Später erhobene Einwendungen müssen nicht berücksichtigt werden. Im Auftrag Dr. Jürgen Klöckner Was machst du diesen Sommer? Mit einem Ferienangebot ganz anderer Art wendet sich der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge auch in diesem Jahr an junge Leute, die sich engagieren möchten. Wer zwischen 16 und 25 Jahre alt ist, kann in Workcamps nicht nur Land und Leute kennen lernen, sondern auch tatkräftig bei der Pflege von Kriegsgräberund Gedenkstätten helfen und sich mit der Geschichte auseinander setzen. In sechzig Workcamps in den verschiedensten Staaten West- und Osteuropas können Jugendliche teilnehmen, die freiwillig ca. 14 Tage lang helfen wollen. Die Arbeiten werden von ehrenamtlichen Fachleuten geleitet und nehmen rund 20 Stunden pro Woche in Anspruch. Ebenso wichtig ist die Begegnung mit den Menschen des Gastlandes. In den Workcamps in Frankreich, Großbritannien, Italien, Litauen, Polen und vielen anderen Ländern können Jugendliche auf einmalige Weise Geschichte nachvollziehen und lernen gleichzeitig Gleichaltrige aus vielen Ländern kennen. Der Katalog kann kostenlos unter Telefon: (0561) 70 09 0 angefordert werden und steht unter www.volksbund.de zum Downloaden bereit. Fragen dazu beantwortet auch Tilo Gundlack unter (03841) 32 88 96. Historische Straßennamen von A bis Z Turmstraße Seit 1894 trägt die Straße diesen Namen, in früheren Zeiten hieß sie „hinter der Mauer“. Gemeint war damit die Stadtmauer. Dort, wo Turm- und Großschmiedestraße zusammentreffen, stand früher ein mittelalterlicher Wachturm aus dem 14. Jahrhundert. Später wurde er als Gefangenenturm genutzt. Nach alten Überlieferungen gab es dort im Jahr 1866 noch eine Tobe- und Ausnüchterungszelle für Rauf- und Trunkenbolde. Im Jahr 1942 wurde der Turm so schwer beschädigt, dass nur noch eine Ruine übrig blieb. Diese wurde 1960 abgerissen. STADTANZEIGER / 03. MÄRZ 2007 Stadts. Nr. 4-07-4 7 7 01.03.2007 11:10:23 Uhr AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Landkreis Nordwestmecklenburg – Amtliche Bekanntmachung – Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 3 zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest vom 19. Februar 2007 Auf der Grundlage – des § 1 Abs. 3 der Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest (Geflügel-Aufstallungsverordnung) vom 9. Mai 2006 (eBAnz, 9.05.2006, AT28 2006 V1) – des § 2 der Verordnung über Untersuchungen der Klassischen Geflügelpest sowie zum Schutz vor der Einschleppung der Klassischen Geflügelpest vom 1. September 2005 (BAnz. Nr. 167, S. 13346), zuletzt geändert am 10. Februar 2006 (BGBl. I S. 328) – der §§ 2 und 8 der Geflügelpest-Verordnung vom 20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3538) – der §§ 18–30 des Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2617) – der §§ 1 und 3 des Ausführungsgesetzes des Landes MecklenburgVorpommern zum Tierseuchengesetz vom 6. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 31), zuletzt geändert durch Artikel 4 Nr. 2 des Gesetzes vom 13. Februar 2006 (GVOBl. M-V S. 90) und – des § 4 der Landesverordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierseuchenrechts (TierSZustLVO M-V) vom 6. Februar 2004 (GVOBl. M-V S. 69), in den jeweils geltenden Fassungen, ordnet das Gemeinsame Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg und der Hansestadt Wismar (Veterinäramt) Folgendes an: 1. Die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 2 zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest vom 31. August 2006, amtlich bekannt gemacht – im „Nordwestblick“ in der Ausgabe vom 5. September 2006 und – im „Stadtanzeiger“ in der Ausgabe vom 9. September 2006, wird wie folgt geändert: Der Punkt 5 erhält den Wortlaut: „Die Anordnungen gelten bis auf Widerruf“. 2. Diese Allgemeinverfügung tritt am 1. März 2007 in Kraft. Das Nichteinhalten der Anordnungen stellt nach § 76 Abs. 2 des Tierseuchengesetzes eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach § 76 Abs. 3 mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann. Die Begründung kann beim Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg, Fachdienst Gemeinsames Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg und der Hansestadt Wismar, Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg, Fachdienst Gemeinsames Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg und der Hansestadt Wismar, Postfach 1155, 23931 Grevesmühlen schriftlich oder in 23936 Grevesmühlen, Börzower Weg 3 mündlich zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit eines schriftlichen Widerspruchs ist der Zeitpunkt des Einganges der Widerspruchsschrift. Im Auftrag gez. Klamt, Fachdienstleiter / Amtstierarzt 8 Stadts. Nr. 4-07-4 8 Der Fachdienst Gemeinsames Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg und der Hansestadt Wismar informiert Achtung Geflügelhalter! Angesichts der aktuellen Fälle der Geflügelpest vom Typ H5N1 innerhalb Europas (z. B. Ungarn und England) schätzt das Friedrich-LoefflerInstitut auf der Insel Riems das Risiko einer Einschleppung über Wildvögel nach wie vor als hoch ein. Daher ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Abkehr vom grundsätzlichen Aufstallungsgebot in den ausgewiesenen Risikogebieten nicht möglich. Die Haltung von Geflügel außerhalb geschlossener Ställe oder Schutzvorrichtungen (Freilandhaltung) ist bis auf Widerruf nicht möglich in: Hansestadt Wismar, alle Orte innerhalb der Gemeinde Insel Poel sowie die Orte Boiensdorf, Stove (PLZ 23974), Dreveskirchen, Blowatz, Damekow, Wodorf, Heidekaten, Groß Strömkendorf, Hof Redentin, Fliemstorf, Zierow, Eggerstorf, Landstorf, Wisch, Gägelow, Proseken, Hohen Wieschendorf, Beckerwitz, Hohenkirchen, Gramkow, Wahrstorf, Wohlenhagen, Niendorf (23948), Bössow, Wohlenberg, Oberhof, Christinenfeld, Tarnewitz, Boltenhagen (Ortslage östlich der Klützer Straße L03), Dambeck, Drispeth, Naudin, Wendisch Rambow, Groß Stieten, Triwalk, Rosenhagen (PLZ 23942), Pötenitz, Volkstorf, Benckendorf, Schwanbeck, Dassow (ausgenommen sind die nicht genannten Ortsteile und Siedlung), Zarnewenz, Teschow (PLZ 23923), Utecht, Campow, Groß Thurow, Dutzow, Sandfeld, Klocksdorf, Dechow, Röggelin. In den nicht reglementierten Gebieten sind die verfügten seuchenhygienischen Schutzmaßnahmen konsequent einzuhalten. Alle Tierhalter, die ihre Geflügelhaltung (einschließlich Tauben) noch nicht beim Veterinäramt angemeldet haben, haben dieses unverzüglich nachzuholen. Bei Nachfragen ist das Veterinäramt unter den Telefonnummern (03881) 72 25 56 und (03881) 72 25 57 zu erreichen. Im Auftrag gez. Klamt, Fachdienstleiter / Amtstierarzt Impressum Herausgeber: Hansestadt Wismar Die Bürgermeisterin · Pressestelle Anschrift: Rathaus, Am Markt, PF 1245 · 23952 Wismar V. i. S. d. P.: Frank Junge Redaktion: Petra Steffan Tel.: (03841) 251-9032 · Fax: 251-9037 · E-Mail: [email protected] Der „Stadtanzeiger“ behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Erscheinungsweise: 2 x monatlich Auflage: 27.000 Verlag und Anzeigenverwaltung: AnzeigerVerlag Wismar Mecklenburger Straße 28a · 23966 Wismar Tel.: 0 38 41 / 28 76 00 · Fax: 0 38 41 / 28 76 01 Anzeigenverkauf und Verlagsvertretung: Brunhild Fillbrandt Tel.: 0 38 41 / 63 86 23 · Fax: 0 38 41 / 63 86 24 Satz: Verlag „Koch & Raum“ Wismar OHG Druck: Hanse-Druck Wismar GmbH Verteilung: Verteileragentur Ralf Dunker Schweriner Straße 65 · 19205 Gadebusch · Tel./Fax: 0 38 86 / 71 57 42 Der STADTANZEIGER wird innerhalb der Stadt Wismar an alle erreichbaren Haushalte und Firmen kostenlos verteilt. Er kann auch per Abonnement über den AnzeigerVerlag bezogen werden. Die aktuelle Ausgabe liegt im Bürger-Büro im Rathaus und in der Tourist-Information aus. Online ist der aktuelle Stadtanzeiger unter www.wismar.de abrufbar. STADTANZEIGER / 03. MÄRZ 2007 01.03.2007 11:10:57 Uhr AUSSCHREIBUNG / BEKANNTMACHUNGEN Öffentliche Ausschreibung Vergabe-Nr. 05/07 a) Vergabestelle: Hansestadt Wismar, Hauptamt, Abteilung Recht und Personenstandswesen, Zentrale Vergabestelle, Postfach 1245, 23953 Wismar, Tel.: (03841) 251-1081, Fax: (03841) 251-1084 b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach VOL c) Art und Umfang der Leistung: Beschaffung eines Rettungstransportfahrzeuges (RTW) für den Rettungsdienst in Wismar d) Die Zuschlagserteilung erfolgt als Gesamtvergabe. e) Leistungserbringung: bis spätestens 31. Dezember 2007 f) Ort / Termin zur Abholung bzw. Abforderung der Verdingungsunterlagen: Hauptamt, Abteilung Recht und Personenstandswesen, Zentrale Vergabestelle, Hinter dem Rathaus 6, 23966 Wismar, Zimmer 318, Tel.: (03841) 251-1082, Fax: (03841) 251-1084 Ausgabe der Unterlagen: 6. bis 8. März 2007 g) Kosten der Verdingungsunterlagen: 6,75 € Überweisung: Einzahlung auf das Konto der Stadtverwaltung Wismar bei der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest Konto-Nr.: 100 000 363 5, Bankleitzahl: 140 510 00 HH-Stelle: 02300 – 15000 – 05/07 Bareinzahlung: Stadtkasse, Großschmiedestraße 11, 23966 Wismar, HH-Stelle: 02300 – 15000 – 05/07 Persönliche Abholung ist nur gegen Vorlage des Quittungsbeleges möglich. l) Anschrift zur Angebotsabgabe: Hansestadt Wismar, Hauptamt, Abteilung Recht und Personenstandswesen, Zentrale Vergabestelle • Postalischer Versand: Hansestadt Wismar, Postfach 1245, 23952 Wismar • Abgabe: 1. während der allgemeinen Öffnungszeiten: Hinter dem Rathaus 6, 23966 Wismar, Zimmer 318, in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr Tel.: (03841) 251-1082 2. außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten: Rathaus, Am Markt 1, bis 23.00 Uhr, Diensthabender bzw. Nachtbriefkasten i) Ablauf der Angebotsfrist: 03. April 2007 j) Zuschlags- und Bindefrist: 11. Mai 2007 k) Alle Bewerber unterliegen mit der Abgabe ihres Angebotes auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 27 VOL/A) Schadstoffmobil am 10. März 2007 in Wismar Am Samstag, dem 10. März 2007, werden Schadstoffe, die in den Wismarer Haushalten anfallen, kostenfrei entgegengenommen. Im Schadstoffmobil der Firma SULO Nord-Ost GmbH, Sonderabfallzwischenlager Rostock können folgende Abfallarten bis max. 30 kg abgegeben werden: – Pflanzenschutz-, Holzschutz- und – Labor- und Fotochemikalien Schädlingsbekämpfungsmittel – Haushaltsreiniger – Altöl – Quecksilberhaltige Abfälle – Altfarben / Altlacke wie Thermometer und – Lösungsmittel Leuchtstofflampen – Batterien, Akkus Nichtdefinierbare Schadstoffe werden nicht entgegengenommen. Standorte: 1. Parkplatz Platz des Friedens 2. Parkplatz Sporthalle / Friedenshof I 3. Parkplatz Kapitänspromenade (Freiwillige Feuerwehr) 4. Parkplatz Marienkirche 5. Parkplatz Kaufhalle Kagenmarkt 08.00 – 09.00 Uhr 09.30 – 10.30 Uhr 10.45 – 11.15 Uhr 12.30 – 13.30 Uhr 14.00 – 15.00 Uhr Strauch- und Baumschnitt Nach der Pflanzenabfalllandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (PflanzAbfLVO M-V) dürfen auf Gartengrundstücken pflanzliche Abfälle nur verbrannt werden, wenn die Hansestadt Wismar kein Entsorgungssystem für diese Abfälle anbietet oder falls dessen Nutzung nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Angebote in der Hansestadt Wismar, nämlich 1. Biotonne und Laubsäcke für Kleinstmengen, 2. individuelle Containergestellung für Mengen zwischen 3 und 30 m3 und 3. Abgabe von Strauch- und Baumschnitt am Abfallwirtschaftshof Müggenburg zu den Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Samstag von 7.00 bis 12.00 Uhr, ist eine zumutbare Entsorgungsmöglichkeit geschaffen und ein Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht notwendig und sollte aus Umweltgesichtspunkten unterbleiben. Um gerade im Frühjahr verstärkt anfallendes Gehölz und sonstige pflanzliche Abfälle ohne Rauchschwaden zu beseitigen, bietet der EVB auch in diesem Frühjahr wieder die Schredderaktionen an. Im Folgenden werden die Termine und Standorte genannt. Der EVB weist darauf hin, dass die Bürger nur zu den festgelegten Zeiten an den Stellplätzen das Strauchwerk anliefern dürfen, da für das Schreddern des Materials ein geringes Entgelt entrichtet werden muss. Über die genannten Termine hinaus können auch individuelle Bestellungen erfolgen. Wenden Sie sich hierzu an die Mitarbeiter des EVB, die unter den Telefonnummer 74 92 15 und 74 92 04 erreichbar sind und Ihnen auch weitere Informationen geben können. Schreddertermine Tag Datum Uhrzeit Kleingartenverband Samstag, 03. März 08.00 – 10.00 Am Karpfenteich Parkplatz Klußer Damm Samstag, 03. März 10.30 – 12.30 Parkplatz, Garten Nr. 214/Teich Samstag, 03. März 13.00 – 14.00 Imkerei Samstag, 03. März 14.30 – 15.30 Schlagbaum, Schweriner Straße Freitag, 09. März 12.30 – 14.30 Am Mühlenteich Zufahrt hinter der Hochbrücke Freitag, 09. März 15.30 – 17.00 Alt Wismar Süd, Rest Einfahrt Wiesenweg Samstag, 10. März 08.00 – 10.00 Soltwisch / Seebad Pl. Garten 42 über Yachthafen Samstag, 10. März 11.00 – 13.00 Wendeschleife Median Klinik Freitag, 12.30 – 14.30 Hinter dem Mühlenteich Parkplatz, Zufahrt Flöter Weg 16. März Freitag, 16. März 15.30 – 17.00 Wendorf Süd Schlagbaum, Woltersdorfer Weg Freitag, 23. März 12.30 – 14.30 Hufe Mecklenburger Tor vor Garten Nr. 68 Freitag, 23. März 15.30 – 17.30 Strommast Dammweg Samstag, 24. März 08.00 – 10.00 Nelkenweg / Flöter Weg Samstag, 24. März 11.00 – 13.00 Silberlötten Nord Bahnübergang Rohlstorfer Weg Silberlötten Süd Bekanntmachung Der Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“, Am Wehberg 17, 23972 Dorf Mecklenburg, Telefon: (03841) 32 75 80, Fax: (03841) 32 75 81 gibt hiermit den Termin für die gemäß § 5 der Verbandssatzung vom 5. Juli 2001 durchzuführende Verbandsschau 2007 für die Gemeinde Wismar bekannt: Mittwoch, 14. März, 9.00 Uhr Treffpunkt: Ordnungsamt, Abt. Umwelt, Dr.-Leber-Straße 2/2a STADTANZEIGER / 03. MÄRZ 2007 Stadts. Nr. 4-07-4 9 9 01.03.2007 11:11:22 Uhr ANZEIGEN ALLES AUS EINER HAND! 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