öffentlich - Landkreis Goslar
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Beschlussvorlage Az.: 5.0.1.1 Vorlage-Nr. X / 365 X öffentlich nichtöffentlich .02.2009 Datum Beschlussgremium Für persönliche Notizen Beratungsfolge: Sitzung am: TOP Sozialausschuss 10.03.2009 7 Kreisausschuss 20.04.2009 Kreistag 18.05.2009 B e r a t u n g s e r g e b n i s Mehreinst. heit Ja Nein Enth. wie Vorl. geänd. beschl. vertagt Änderungs-/Ergänzungsvertrag zum Zuwendungsvertrag über die Durchführung der sozialen Schuldnerberatung Beschlussvorschlag: 1. Die Zuwendung für die soziale Schuldnerberatung im Landkreis Goslar wird auf der Grundlage des anliegenden Entwurfs eines Änderungs-/Ergänzungsvertrages zum Zuwendungsvertrag vom 03.12.2007 ab 01.06.2009 von bisher maximal 87.000,00 € um 13.000,00 € auf maximal 100.000,00 € jährlich angehoben. 2 Der Landrat wird beauftragt, den anliegenden Änderungs-/Ergänzungsvertrag zum Zuwendungsvertrag vom 03.12.2007 mit dem Diakonischen Werk, Regionalbüro Goslar, abzuschließen. In Vertretung Hans-Rudolf Segger Finanzielle Auswirkungen *) Jahr Produkt / Leistung / Investitionsobjekt 2009 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II Kostenstelle Sachkonto P1.5.0.1.312000 Gesamtkosten der Maßnahme (Bedarf) jährlich Mittel stehen zur Verfügung in Höhe von Es fehlen Mittel in Höhe von (Rest) Jährliche Folgekosten € € € € 13.000,00 € 13.000,00 € *) Weitere Angaben (z. B. Gliederung der Folgekosten in Personal- und Sachkosten sowie kalkulatorische Zinsen, Deckungsvorschlag) sind in der Sachdarstellung zu machen. 1 von 3 Anlagen: 1 Entwurf des Änderungs-/Ergänzungsvertrages 2 Zuwendungsvertrag mit Anlagen vom 03.12.2007 zur Durchführung der sozialen Schuldnerberatung Sachdarstellung: I. 1. Der öffentlich-rechtliche Zuwendungsvertrag vom 03.12.2007 mit dem Diakonischen Werk der Ev.-luth. Landeskirche Braunschweig e.V. - Regionalbüro Goslar - zur Durchführung von sozialer Schuldnerberatung ist vom Kreistag am 19.11.2007, Vorlage X/153, beschlossen worden. Das Diakonische Werk erhält danach – entsprechend der Leistungsmenge - eine Kreiszuwendung bis zur Höhe von 87.000,00 € jährlich. In § 9 des Vertrages ist vereinbart, dass im 4. Quartal 2008 eine erste Auswertung des Leistungsangebotes gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 SGB II (Schuldnerberatung für Leistungsempfänger der Grundsicherung für Arbeitssuchende) und der Zielerreichung vorgenommen werden sollte. Auf der Grundlage der in diesem Zusammenhang erworbenen Erkenntnisse bestand für die Vertragsparteien die Möglichkeit, eine Überarbeitung des Vertrages anzuregen. 2. Gemäß Kreistagsbeschluss vom 07.04.2008, Vorlage X/188-1, ist die Verwaltung beauftragt worden, den Bedarf und die Inanspruchnahme von Angeboten der Schuldnerberatung konkret zu ermitteln und den Kreistagsgremien dazu in der zweiten Jahreshälfte 2008 zu berichten. Weiterhin sollten Qualitätskriterien entwickelt und zur Diskussion gestellt werden. 3 . Über die Erkenntnisse zur Inanspruchnahme und zum Bedarf von Angeboten der sozialen Schuldnerberatung sowie die Qualitätskriterien wurde mit Informationsvorlage X/300 vom 14.10.2008 ausführlich berichtet. Auf der Grundlage der in dieser Vorlage dargestellten Erkenntnisse ist eine Überarbeitung des Zuwendungsvertrages über die Durchführung der sozialen Schuldnerberatung von den Vertragsparteien wie folgt empfohlen worden: ► Veränderung der Strukturqualität: Aufstockung der Beratungszeit um etwa 8 Wochenarbeitsstunden mit dem Ziel: - Verkürzung der bisherigen Wartezeit von 5 Monaten und damit einhergehende Erhöhung der Anzahl der zu beratenden Klienten; Ausweitung der Telefonsprechstunden und niedrigschwelligen Erstkontaktem um etwa 2 Std./Woche; Durchführung von zwei zusätzlichen Präventionsveranstaltungen a 8 Stunden im Jahr für junge Menschen. 2 von 3 ► Veränderung der Ergebnisqualität: Ergänzung der vorhandenen Einzelfallstatistik um Angaben zur jeweiligen Wartezeit; statistische Erfassung durchschnittlicher Wartezeiten in Schuldnerberatungsstellen ausgewählter vergleichbarer Landkreise mit dem Ziel: - Verfügbarkeit jährlicher aktueller Vergleichsdaten, ggf. zur Überprüfung und Anpassung der Beratungsleistungen. (Anmerkung: Das DW hat darauf hingewiesen, dass diese Daten nur erhoben werden können, sofern weitere Schuldnerberatungsstellen des DW (oder andere) freiwillig Auskunft erteilen.) Die vorstehenden Qualitätsveränderungen verursachen Mehrkosten in Höhe von ca. 13.000 € jährlich, die vom Kreistag mit der Änderungsliste zum Haushaltsplan 2009 am 19.01.2009, Vorlage X/318-3, Produkt/Kostenstelle P1 5.0.1.312000. 060, beschlossen worden sind. . Unter Bezugnahme auf die Ausführungen der Informationsvorlage X/300 sowie die von den Vertragsparteien empfohlene Überarbeitung des Vertrages wird vorgeschlagen, den anliegenden Änderungs-/Ergänzungsvertrag zum Zuwendungsvertrag über die Durchführung von sozialer Schuldnerberatung vom 03.12.2007 abzuschließen. Der Entwurf ist mit dem Diakonischen Werk, Regionalbüro Goslar, inhaltlich abgestimmt. II. Kurzinformation Ergebnisse / Wirkungen (Was soll erreicht werden?) Verkürzung der bisherigen Wartezeit in der sozialen Schuldnerberatung für Klienten ohne Beratungsgutschein. Ausweitung der Telefonsprechstunden und niedrigschwelligen Erstkontakte um 2 Stunden pro Woche zur Verbesserung einer psychosozialen Stabilisierung und Erstversorgung . Erweiterung der Prävention zur Überschuldung für junge Menschen. Programme / Produkte (Was muss dafür getan werden?) Bereitstellen eines bedarfsgerechten Schuldnerberatungsangebotes auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches II - Grundsicherung für Arbeitssuchende (Produkt P1.5.0.1.312000) - und des Sozialgesetzbuches XII - Sozialhilfe (Produkt P1.5.0.1.311000). Prozesse / Strukturen (Wie wollen wir es erreichen?) Abschluss eines Änderungs-/Ergänzungsvertrages zum Zuwendungsvertrag vom 03.12.2007 zur Durchführung der sozialen Schuldnerberatung. Ressourcen (Was soll dazu eingesetzt werden? Erhöhung der bisherigen Kreiszuwendung von maximal 87.000,00 € um 13.000,00 € jährlich auf maximal 100.000,00 € jährlich. 3 von 3