öffentlich - Landkreis Goslar

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öffentlich - Landkreis Goslar
Beschlussvorlage
Az.: 5.0.1.1
Vorlage-Nr.
X / 365
X
öffentlich
nichtöffentlich
.02.2009
Datum
Beschlussgremium
Für persönliche Notizen
Beratungsfolge:
Sitzung am:
TOP
Sozialausschuss
10.03.2009
7
Kreisausschuss
20.04.2009
Kreistag
18.05.2009
B e r a t u n g s e r g e b n i s
Mehreinst.
heit
Ja
Nein
Enth.
wie
Vorl.
geänd.
beschl. vertagt
Änderungs-/Ergänzungsvertrag zum Zuwendungsvertrag über die Durchführung der
sozialen Schuldnerberatung
Beschlussvorschlag:
1. Die Zuwendung für die soziale Schuldnerberatung im Landkreis Goslar wird auf der Grundlage
des anliegenden Entwurfs eines Änderungs-/Ergänzungsvertrages zum Zuwendungsvertrag vom
03.12.2007 ab 01.06.2009 von bisher maximal 87.000,00 € um 13.000,00 € auf maximal
100.000,00 € jährlich angehoben.
2 Der Landrat wird beauftragt, den anliegenden Änderungs-/Ergänzungsvertrag zum
Zuwendungsvertrag vom 03.12.2007 mit dem Diakonischen Werk, Regionalbüro Goslar,
abzuschließen.
In Vertretung
Hans-Rudolf Segger
Finanzielle Auswirkungen *)
Jahr
Produkt / Leistung / Investitionsobjekt
2009
Grundsicherung für
Arbeitssuchende nach dem
SGB II
Kostenstelle
Sachkonto
P1.5.0.1.312000
Gesamtkosten der Maßnahme (Bedarf) jährlich
Mittel stehen zur Verfügung in Höhe von
Es fehlen Mittel in Höhe von (Rest)
Jährliche Folgekosten
€
€
€
€
13.000,00 €
13.000,00 €
*) Weitere Angaben (z. B. Gliederung der Folgekosten in Personal- und Sachkosten sowie kalkulatorische Zinsen, Deckungsvorschlag)
sind in der Sachdarstellung zu machen.
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Anlagen:
1 Entwurf des Änderungs-/Ergänzungsvertrages
2 Zuwendungsvertrag mit Anlagen vom 03.12.2007 zur Durchführung der sozialen
Schuldnerberatung
Sachdarstellung:
I.
1. Der öffentlich-rechtliche Zuwendungsvertrag vom 03.12.2007 mit dem Diakonischen Werk der
Ev.-luth. Landeskirche Braunschweig e.V. - Regionalbüro Goslar - zur Durchführung von sozialer
Schuldnerberatung ist vom Kreistag am 19.11.2007, Vorlage X/153, beschlossen worden. Das
Diakonische Werk erhält danach – entsprechend der Leistungsmenge - eine Kreiszuwendung bis
zur Höhe von 87.000,00 € jährlich.
In § 9 des Vertrages ist vereinbart, dass im 4. Quartal 2008 eine erste Auswertung des
Leistungsangebotes gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 SGB II (Schuldnerberatung für Leistungsempfänger
der Grundsicherung für Arbeitssuchende) und der Zielerreichung vorgenommen werden sollte. Auf
der Grundlage der in diesem Zusammenhang erworbenen Erkenntnisse bestand für die
Vertragsparteien die Möglichkeit, eine Überarbeitung des Vertrages anzuregen.
2. Gemäß Kreistagsbeschluss vom 07.04.2008, Vorlage X/188-1, ist die Verwaltung beauftragt
worden, den Bedarf und die Inanspruchnahme von Angeboten der Schuldnerberatung konkret zu
ermitteln und den Kreistagsgremien dazu in der zweiten Jahreshälfte 2008 zu berichten. Weiterhin
sollten Qualitätskriterien entwickelt und zur Diskussion gestellt werden.
3 . Über die Erkenntnisse zur Inanspruchnahme und zum Bedarf von Angeboten der sozialen
Schuldnerberatung sowie die Qualitätskriterien wurde mit Informationsvorlage X/300 vom
14.10.2008 ausführlich berichtet.
Auf der Grundlage der in dieser Vorlage dargestellten Erkenntnisse ist eine Überarbeitung des
Zuwendungsvertrages über die Durchführung der sozialen Schuldnerberatung von den
Vertragsparteien wie folgt empfohlen worden:
► Veränderung der Strukturqualität:
Aufstockung der Beratungszeit um etwa 8 Wochenarbeitsstunden mit dem Ziel:
-
Verkürzung der bisherigen Wartezeit von 5 Monaten und damit einhergehende
Erhöhung der Anzahl der zu beratenden Klienten;
Ausweitung der Telefonsprechstunden und niedrigschwelligen Erstkontaktem um
etwa 2 Std./Woche;
Durchführung von zwei zusätzlichen Präventionsveranstaltungen a 8 Stunden
im Jahr für junge Menschen.
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► Veränderung der Ergebnisqualität:
Ergänzung der vorhandenen Einzelfallstatistik um Angaben zur jeweiligen Wartezeit;
statistische Erfassung durchschnittlicher Wartezeiten in Schuldnerberatungsstellen
ausgewählter vergleichbarer Landkreise mit dem Ziel:
- Verfügbarkeit jährlicher aktueller Vergleichsdaten, ggf. zur Überprüfung und
Anpassung der Beratungsleistungen.
(Anmerkung: Das DW hat darauf hingewiesen, dass diese Daten nur erhoben werden
können, sofern weitere Schuldnerberatungsstellen des DW (oder andere) freiwillig
Auskunft erteilen.)
Die vorstehenden Qualitätsveränderungen verursachen Mehrkosten in Höhe von ca. 13.000 €
jährlich, die vom Kreistag mit der Änderungsliste zum Haushaltsplan 2009 am 19.01.2009, Vorlage
X/318-3, Produkt/Kostenstelle P1 5.0.1.312000. 060, beschlossen worden sind.
.
Unter Bezugnahme auf die Ausführungen der Informationsvorlage X/300 sowie die von den
Vertragsparteien empfohlene Überarbeitung des Vertrages wird vorgeschlagen, den anliegenden
Änderungs-/Ergänzungsvertrag zum Zuwendungsvertrag über die Durchführung von sozialer
Schuldnerberatung vom 03.12.2007 abzuschließen.
Der Entwurf ist mit dem Diakonischen Werk, Regionalbüro Goslar, inhaltlich abgestimmt.
II.
Kurzinformation
Ergebnisse / Wirkungen
(Was soll erreicht werden?)
Verkürzung der bisherigen Wartezeit in der sozialen Schuldnerberatung für Klienten ohne
Beratungsgutschein.
Ausweitung der Telefonsprechstunden und niedrigschwelligen Erstkontakte um 2 Stunden pro
Woche zur Verbesserung einer psychosozialen Stabilisierung und Erstversorgung .
Erweiterung der Prävention zur Überschuldung für junge Menschen.
Programme / Produkte
(Was muss dafür getan werden?)
Bereitstellen eines bedarfsgerechten Schuldnerberatungsangebotes auf der Grundlage des
Sozialgesetzbuches II - Grundsicherung für Arbeitssuchende (Produkt P1.5.0.1.312000) - und des
Sozialgesetzbuches XII - Sozialhilfe (Produkt P1.5.0.1.311000).
Prozesse / Strukturen
(Wie wollen wir es erreichen?)
Abschluss eines Änderungs-/Ergänzungsvertrages zum Zuwendungsvertrag vom 03.12.2007 zur
Durchführung der sozialen Schuldnerberatung.
Ressourcen
(Was soll dazu eingesetzt werden?
Erhöhung der bisherigen Kreiszuwendung von maximal 87.000,00 € um 13.000,00 € jährlich auf
maximal 100.000,00 € jährlich.
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