Link öffnet in einem neuen Fenster.Schulfähigkeit und Einschulung
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SCHULFÄHIGKEIT UND EINSCHULUNG GRUNDSÄTZE • Der Lehrplan Kindergarten 2001 legt grosses Gewicht auf eine altersgemässe Einschulung und einen fliessenden Uebergang zwischen Kindergarten und Schule. Die Einschulung soll keine Zäsur, sondern Teil eines kontinuierlichen Entwicklungsprozesses in Kindergarten und 1. Klasse sein. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und 1. Klasse unablässig. In dieser pädagogischen Haltung ist die Schulfähigkeit eines Kindes nicht mehr Voraussetzung und Selektionskriterium für den Schuleintritt, sondern Teil und Ergebnis eines Entwicklungsprozesses im Uebergang der Stufen Kindergarten und 1. Klasse. • In besonderen, gut begründeten Fällen besteht wie bisher - im Einverständis mit den Eltern - die Möglichkeit einer Einschulung mit Unterstützung durch besondere pädagogische Massnahmen (Individuelle Lernziele, Spezialunterricht, Schulung in besonderen Klassen) oder die Rückstellung vom Schulbesuch. Ebenfalls ist weiterhin die freiwillige Repetition des 1. Schuljahres und damit die Verteilung des Pensums der 1. Klasse möglich • Ein drittes Kindergartenjahr macht pädagogisch in den wenigsten Fällen Sinn. Ebenfalls nicht Sinn macht die Rückstellung von Kindern, die in ihrer kognitiven Entwicklung nicht altersgemäss entwickelt sind oder von bereits überalterten Kindern. In solchen Situationen ist eine Einschulung mit den allenfalls nötigen besonderen Massnahmen der Entwicklung förderlicher. • Sie als Kindergärtnerin sind auf dem Hintergrund des Kindergartenlehrplans, auf Grund Ihrer Ausbildung und Ihrer Kenntnis des Kindes und seiner Entwicklung Expertinnen zur Beratung der Eltern in den Fragen, die sich im Uebergang Kindergarten - Schule stellen. In den meisten Fällen werden Sie gemeinsam mit den Eltern über die Schullaufbahn eines Kindes und eventuell nötige Massnahmen entscheiden können. • Als Kindergärtnerin haben Sie einen fachlichen Auftrag in Fragen der Einschulung. Daneben tragen aber auch die Eltern Verantwortung für die Schullaufbahn des Kindes. Die Eltern haben einen Anspruch auf altersgemässe Einschulung ihres Kindes. Die Eltern entscheiden, ob sie ein Gesuch um Rückstellung stellen wollen oder mit der ergänzenden Förderung durch besondere pädagogische Massnahmen einverstanden sind. Die Eltern werden sich in der Regel von Ihnen als Kindergärtnerin beraten lassen, nötigenfalls ist auch eine Beratung durch die Erziehungsberatung möglich. Diese ist immer freiwillig. • Die Schulpflicht umfasst den ganzen Jahrgang. Die Erfahrung zeigt, dass viele spät im Jahrgang geborene Kinder, die im Februar in den Elterngesprächen noch entwicklungsverzögert waren, bei Schulbeginn in ihrer Entwicklung altersgemäss geworden sind und eingeschult werden sollen. Die zum Teil unter Eltern verbreiteten Meinungen und Aengste, spät im Jahr geborene Kinder (Februar bis April) könnten nicht eingeschult werden und müssten zurückgestellt werden, ist unbegründet. Als Kindergärtnerin kennen Sie die Entwicklung des Kindes und können übervorsichtige und zu zurückhaltende Eltern entsprechend beraten. VORGEHENSWEISEN • Achtung: für die Gemeinde Spiez gilt ein spezielles Procedere (Information durch die Schulleitung). • Rückstellung vom Schulbesuch: Geschieht auf Antrag einer Fachinstanz (Erziehungsberatung, Kinderpsychiatrischer Dienst, Schularzt) durch die Schulkommission. Für Kinder, bei denen keine zusätzliche Beurteilung durch eine Fachinstanz nötig ist, dient dazu das blaue Formular “Rückstellung noch nicht schulbereiter Kinder von der Schulpflicht“. Das Gesuch der Eltern, die Stellungnahme der Kindergärtnerin und der Antrag der Fachinstanz befinden sich auf einem Blatt. Senden Sie uns das von den Eltern und Ihnen ausgefüllte Formular zusammen mit Ihrem zusätzlichen Bericht. Ihr Bericht gibt uns eine zusammenfassende Darstellung der Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz des Kindes, einen Ueberblick über den Entwicklungsverlauf, sowie Ihre Begründung für die Notwendigkeit einer Rückstellung. Das Formular leiten wir zusammen mit unserem Antrag an die Schulkommission weiter. • Vorzeitige Einschulung: Die Eltern stellen der Schulkommission ein Gesuch um vorzeitige Einschulung. Die Schulkommission leitet das Gesuch mit dem Auftrag, die Situation zu beurteilen und einen Antrag zu stellen, an uns weiter. Für unsere Beurteilung ist Ihre Kenntnis und Einschätzung zentral. Wir bitten Sie deshalb, uns Ihre Beurteilung und Stellungnahme zum Gesuch der Eltern ebenfalls zuzustellen. • Einschulung mit Unterstützung durch besondere pädagogische Massnahmen: Für Kinder, die allenfalls einer Unterstützung im Spezialunterricht bedürfen, gelten die Richtlinien und Grundsätze zum Spezialunterricht der Erziehungsdirektion. Ueber die genauen Vorgehensweisen in ihrer Region gibt Ihnen gerne die Schulleitung oder das Team SPM Auskunft. Informationen dazu finden Sie auch auf unserer Homepage. Bei Kindern, die allenfalls in einer besonderen Klasse unterrichtet werden sollten, finden die nötigen Abklärungen und Gespräche immer bei uns auf der Erziehungsberatung statt. ENTSCHEIDUNGSSITUATIONEN • Einigkeit über die Schullaufbahn: Wenn sich Eltern und Kindergärtnerin über die Rückstellung vom Schulbesuch einig sind, erübrigt sich eine Beurteilung durch eine Fachinstanz. Der Antrag auf Rückstellung an die Schulkommission geschieht mit dem erwähnten blauen Formular. Für alle anderen Fälle (z.B. vorzeitige Einschulung, Einschulung in besondere Klasse, Spezialunterricht) gelten die oben dargestellten Vorgehensweisen. • Uneinigkeit über die Schullaufbahn: Die Eltern wollen einschulen, die Kindergärtnerin rät im Sinne einer gut begründeten Ausnahme zur Rückstellung vom Schulbesuch. In diesem Fall ist das Prinzip der elterlichen Verantwortung wichtig. Wenn Sie als Kindergärtnerin den Eltern Ihre Beurteilung und Ihre Begründung mitgeteilt haben, sich die Eltern aber trotzdem zur Einschulung entschliessen, erübrigt sich eine Beurteilung durch die Erziehungsberatung. Das Kind wird eingeschult. • G r e n z f ä l l e : Viele Kinder werden als Grenzfälle geschildert. Häufig kommen wir in unserer Beurteilung zu einem gleichen Resultat wie Sie. Für das Kind sind verschiedene Wege möglich. Wir versuchen wie Sie, die Eltern auf Vor- und Nachteile eines bestimmten Schullaufbahnentscheids hinzuweisen. Die Eltern müssen und können auf Grund der erhaltenen Informationen, ihrer erzieherischen Ueberzeugung und ihrer Wünsche dann selber gewichten und entscheiden. In diesen Fällen ist eine Anmeldung auf der Erziehungsberatung häufig ebenfalls nicht nötig. Wichtig ist auch hier das offene Gespräch mit den Eltern. • U n s i c h e r h e i t : Falls Sie als Kindergärtnerin in Ihrer Beurteilung unsicher sind, das Kind in bestimmten Bereichen deutlich auffällig ist, die Eltern selber eine Beurteilung durch die Erziehungsberatung wünschen oder besondere Massnahmen geprüft werden müssen, ist eine Anmeldung sinnvoll. ERGÄNZENDE INFORMATIONEN Finden Sie auf unserer Homepage www.erz.be.ch: link „Erziehungsberatungsstellen“ - „EB Spiez“ oder unter „Fachinformationen“ (leider noch nicht auf den neuen Lehrplan Kindergarten aktualisiert). Erziehungsberatung Spiez