Merkblatt Einschulung
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Merkblatt Einschulung
20. November 2014 Merkblatt Einschulung: vorzeitige Einschulung / Rückstellung vom Kindergarten Einleitung Der Kindergarten ist die erste Stufe der Volksschule und Beginn der Schulpflicht. Im Kindergarten wird das Kind auf vielfältige Weise unterstützt und gefördert und an den Übertritt auf die Primarstufe heran geführt. Gesetzliche Grundlagen Kinder, die bis zum 30. April eines Jahres das vierte Altersjahr vollenden, werden auf Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig. Die Schulpflicht dauert elf Jahre, längstens jedoch bis zum Abschluss der Volksschule. Mit der Inkraftsetzung des HarmoS-Konkordats per 1. August 2009 ändert der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten vom 30. April auf den 31. Juli. Die Anpassung wird ab 2014 in mehreren Schritten vollzogen. Während der nächsten sechs Jahre verschiebt sich der Stichtag jeweils um einen halben Monat. Damit wird verhindert, dass ein Schülerjahrgang zu gross wird. Kinder die zwischen dem 16.5.2010 und dem 31.5.2011 geboren sind, werden für das Schuljahr 15/16 schulpflichtig für die Kindergartenstufe. Die Staffelung der Stichtag-Verschiebung ist in der folgender Tabelle dargestellt. Schuljahr Stichtag Schulpflichtig sind Kinder, die zwischen 2014/15 15. Mai 2014 01. Mai 2009 und 15. Mai 2010 geboren sind 2015/16 31. Mai 2015 16. Mai 2010 und 31. Mai 2011 geboren sind 2016/17 15. Juni 2016 01. Juni 2011 und 15. Juni 2012 geboren sind 2017/18 30. Juni 2017 16. Juni 2012 und 30. Juni 2013 geboren sind 2018/19 15. Juli 2018 01. Juli 2013 und 15. Juli 2014 geboren sind 2019/20 31. Juli 2019 16. Juli 2014 und 31. Juli 2015 geboren sind 2020/21 31. Juli 2020 01. August 2015 und 31. Juli 2016 geboren sind Für die folgenden Schuljahre gelten die Daten entsprechend dem Schuljahr 2020/21. Volksschulverordnung § 3 Sofern der Entwicklungsstand eines Kindes es angezeigt erscheinen lässt, kann die Schulbehörde: a: den vorzeitigen Eintritt in die Kindergartenstufe auf Beginn des nächsten Schuljahres bewilligen, wenn das Kind bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet hat. b: die Rückstellung um ein Jahr anordnen, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten nicht mit unterstützenden Massnahmen begegnet werden kann. 14-11-20_Merkblatt Einschulung Schule Wiesendangen Seelackerstrasse 10 8542 Wiesendangen T: 052 320 60 70 F: 052 320 60 74 [email protected] www.swibe.ch Vorzeitige Einschulung (Kindergarteneintritt) Massgebendes Kriterium für eine vorzeitige Einschulung ist der Entwicklungsstand des Kindes. Eine vorzeitige Einschulung setzt ein schriftliches Gesuch der Eltern und ein Arztzeugnis (Empfehlung des Kinderarztes) über den Entwicklungsstand des Kindes voraus. Ablauf Die Eltern reichen bis Ende Februar die Gesuchsunterlagen bei der Schulverwaltung ein. Die Schulverwaltung lädt das Kind zu einer Schnupperwoche in einem Kindergarten ein. Im 2015 finden die Schnuppertage im Kindergarten in der Woche 18 (27.bis 30. Apri) statt. Die Kindergartenlehrperson gibt in Absprache mit der IF-Lehrperson der Schulleitung eine Empfehlung zur vorzeitigen Einschulung ab. Für zusätzliche Abklärungen zum Entwicklungstandes des Kindes kann die Schulbehörde weitere Fachpersonen beiziehen. Die Schulbehörde entscheidet bis Ende Mai über das Gesuch um vorzeitige Einschulung. Rückstellung von der Schulpflicht Massgebendes Kriterium für eine Rückstellung ist der Entwicklungsstand des Kindes. Eine Rückstellung setzt ein schriftliches Gesuch der Eltern und ein Arztzeugnis (Empfehlung des Kinderarztes ) über den Entwicklungsstand des Kindes voraus. Ablauf Die Eltern reichen bis Ende Februar die Gesuchsunterlagen bei der Schulverwaltung ein. Der Entscheid durch die Schulbehörde erfolgt bis Ende Mai auf Grund des Antrags der Eltern und der Empfehlung des vorliegenden Arztzeugnis. 14-11-20_Merkblatt Einschulung Schule Wiesendangen Seelackerstrasse 10 8542 Wiesendangen T: 052 320 60 70 F: 052 320 60 74 [email protected] www.swibe.ch