BSZ-203-MB10 Rückstellung von der Blutspende nach Rückkehr
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BSZ-203-MB10 Rückstellung von der Blutspende nach Rückkehr
BSZ-203-MB10 Rückstellung von der Blutspende nach Rückkehr aus Risikogebieten Für die Rückstellung von der Blutspende gelten folgende Vorgaben: Darüber hinaus gelten die jeweiligen Empfehlungen der Bundesbehörden zur Rückstellung von Blutspenden bei Reisen in Risikogebiete (Bsp. SARS, Vogelgrippe, Schweinegrippe usw.). Über die Zulassung zur Spende entscheidet der Arzt. Chikungunya-Virus ► Bei Aufenthalten im Verbreitungsgebiet von Chikungunya-Virus Rückstellung für zwei Wochen nach der Rückkehr http://gamapserver.who.int/mapLibrary/Files/Maps/Global_Chikungunya_ITHRiskMap.png Dengue-Fieber-Virus ► ► Bei Aufenthalten im Verbreitungsgebiet von Dengue-Fieber Rückstellung für vier Wochen nach der Rückkehr Es gelten die orange markierten Gebiete und Madeira http://gamapserver.who.int/mapLibrary/Files/Maps/Global_dengue_2008.png Titel: Rückstellung von der Blutspende nach Rückkehr aus Risikogebieten Geltungsbereich: Hinweise: Verfasser: Geprüft und genehmigt am: 31.10.2016 Seite BSZ-203-MB10-AM gültig ab: 31.10.2016 Dr. U. Brauns Name: Dr. M. Umhau 1 von 7 IZG-UKL Freiburg ersetzt: Vers. AL vom 24.10.2016 Unterschrift: Ein Ausdruck dieses elektronischen Dokuments ist eine unkontrollierte Kopie. Jeder Mitarbeiter ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Kopie mit der aktuellen Version übereinstimmt BSZ-203-MB10 Rückstellung von der Blutspende nach Rückkehr aus Risikogebieten Zika-Virus ► Bei Aufenthalten im Verbreitungsgebiet des Zika-Virus Rückstellung für vier Wochen nach der Rückkehr. ► Im Einzelnen gilt die Rückstellung für folgende Teile von Süd-und Mittelamerika: Argentinien, Barbados, Bolivien, ► ► Brasilien, Kolumbien, Puerto Rico (US-Territorium), Costa Rica, Curacao, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Französisch Guayana, Guadeloupe, Guatemala, Guayana, Haiti, Honduras, Martinique, Mexico, Nicaragua, Panama, Paraguay, Saint Martin, Surinam, Amerikanische Jungferninseln und Venezuela, die gesamte Karibik. Außerdem gilt die Rückstellung für die Inseln im Pazifischen Ozean mit Amerikanisch-Samoa, Samoa , Fiji-Inseln, Kosrae (Vereinigte Staaten von Mikronesien), Marhall-Inseln, Neu-Kaledonien, Papua-Neuguinea und Tonga sowie Afrika mit der Inselgruppe der Kapverden. Die Rückstellung gilt auch für Reiserückkehrer aus Florida, USA. http://www.cdc.gov/zika/geo/ Titel: Rückstellung von der Blutspende nach Rückkehr aus Risikogebieten Geltungsbereich: Hinweise: Verfasser: Geprüft und genehmigt am: 31.10.2016 Seite BSZ-203-MB10-AM gültig ab: 31.10.2016 Dr. U. Brauns Name: Dr. M. Umhau 2 von 7 IZG-UKL Freiburg ersetzt: Vers. AL vom 24.10.2016 Unterschrift: Ein Ausdruck dieses elektronischen Dokuments ist eine unkontrollierte Kopie. Jeder Mitarbeiter ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Kopie mit der aktuellen Version übereinstimmt BSZ-203-MB10 Rückstellung von der Blutspende nach Rückkehr aus Risikogebieten HIV, Hepatitis, HTLV-1/-2 ► ► ► ► ► Personen, die sich kontinuierlich länger als 6 Monate dort aufgehalten haben für vier Monate nach dem letzten Aufenthalt Bei Intimkontakt zu einheimischer Bevölkerung, vier Monate nach der Rückkehr Bei normalem Tourismus keine Rückstellung, im Einzelfall entscheidet der Arzt Bei Aufenthalten in Gebieten mit erhöhter Verbreitung von Hepatitis (HBV, HCV), HIV und HTLV-I/-II-Infektionen ist Ihr Verhalten (insbesondere Sexualkontakte) gegenüber der einheimischen Bevölkerung maßgebend. Im Einzelfall entscheidet der Arzt Maßgeblich sind die orange und rot markierten Gebiete HIV-Ausbreitung http://gamapserver.who.int/mapLibrary/Files/Maps/HIV_adult_prevalence_2011.png Titel: Rückstellung von der Blutspende nach Rückkehr aus Risikogebieten Geltungsbereich: Hinweise: Verfasser: Geprüft und genehmigt am: 31.10.2016 Seite BSZ-203-MB10-AM gültig ab: 31.10.2016 Dr. U. Brauns Name: Dr. M. Umhau 3 von 7 IZG-UKL Freiburg ersetzt: Vers. AL vom 24.10.2016 Unterschrift: Ein Ausdruck dieses elektronischen Dokuments ist eine unkontrollierte Kopie. Jeder Mitarbeiter ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Kopie mit der aktuellen Version übereinstimmt BSZ-203-MB10 Rückstellung von der Blutspende nach Rückkehr aus Risikogebieten Malaria ► Personen, die in einem Malaria-Endemiegebiet geboren oder aufgewachsen sind oder die sich kontinuierlich über mehr als 6 Monate in einem Malaria-Endemiegebiet (empfohlene Chemoprophylaxe) aufgehalten hatten für vier Jahre nach Verlassen der Endemieregion. Für Reiserückkehrer mit Aufenthalt unter 6 Monaten : ► Regionen mit Empfehlung für Standby-Medikation vier Wochen nach der Rückkehr ► Bei Besuch eines Endemiegebiets, falls eine medikamentöse Prophylaxe empfohlen ist, sechs Monate nach der Rückkehr Maßgeblich für die aktuellen Empfehlungen ist die Internetseite www.fit-for-travel.de. Falls unklare Fieberschübe aufgetreten waren, 12 Monate nach der Rückkehr. http://gamapserver.who.int/mapLibrary/Files/Maps/Global_Malaria_EndemicCountries_2013.png ► Bei Aufenthalt in einem der farblich markierten Gebiete obliegt die Entscheidung über die Dauer der Rückstellung dem Spendearzt. Griechenland: Für Reiserückkehrer aus West-Peleponnes und Zentral-Makedonien gilt eine Rückstellfrist von 4 Wochen. Titel: Rückstellung von der Blutspende nach Rückkehr aus Risikogebieten Geltungsbereich: Hinweise: Verfasser: Geprüft und genehmigt am: 31.10.2016 Seite BSZ-203-MB10-AM gültig ab: 31.10.2016 Dr. U. Brauns Name: Dr. M. Umhau 4 von 7 IZG-UKL Freiburg ersetzt: Vers. AL vom 24.10.2016 Unterschrift: Ein Ausdruck dieses elektronischen Dokuments ist eine unkontrollierte Kopie. Jeder Mitarbeiter ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Kopie mit der aktuellen Version übereinstimmt BSZ-203-MB10 Rückstellung von der Blutspende nach Rückkehr aus Risikogebieten EBOLA ► ► ► Gesamter afrikanischer Kontinent vier Wochen nach der Rückkehr nach Rückkehr aus den von Ebola betroffenen Gebieten für mindestens 2 Monate nach der Rückkehr für spendewillige Personen nach Kontakt mit dem Virus bzw. einem Ebola-infizierten Patienten ("Individuals monitored after Exposure to Ebola virus") mindestens 2 Monate nach dem Kontakt http://www.ecdc.europa.eu/en/healthtopics/ebola_marburg_fevers/EVDcasedefinition/Pages/Ebola-affected-areas.aspx Titel: Rückstellung von der Blutspende nach Rückkehr aus Risikogebieten Geltungsbereich: Hinweise: Verfasser: Geprüft und genehmigt am: 31.10.2016 Seite BSZ-203-MB10-AM gültig ab: 31.10.2016 Dr. U. Brauns Name: Dr. M. Umhau 5 von 7 IZG-UKL Freiburg ersetzt: Vers. AL vom 24.10.2016 Unterschrift: Ein Ausdruck dieses elektronischen Dokuments ist eine unkontrollierte Kopie. Jeder Mitarbeiter ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Kopie mit der aktuellen Version übereinstimmt BSZ-203-MB10 Rückstellung von der Blutspende nach Rückkehr aus Risikogebieten West-Nil-Virus WNV ► Bei Aufenthalten im Verbreitungsgebiet von West-Nil-Virus WNV zwischen dem 1. Juni und 30. November, Rückstellung für vier Wochen nach der Rückkehr: ► Nordamerika und Mexiko ► Für Europa gilt nachfolgende Karte des ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control) http://ecdc.europa.eu/en/healthtopics/west_nile_fever/West-Nile-fever-maps/Pages/index.aspx Bitte schauen Sie hier für die genauen Bezeichnungen der Regionen! Vergrößern Sie die Europakarte und führen Sie den Cursor auf die Gebiete, die Namen werden dann angezeigt. Die Stellungnahme des RKI zu WNV finden Sie hier: http://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/AK_Blut/Stellungnahmen/download/stWNV.pdf;jsessionid=B13C1E7087205729974B20848F5FA775.2_cid390?__blob =publicationFile Im Einzelnen sind Reisende in folgende Länder und Regionen für 4 Wochen nach der Rückkehr von der Blutspende ausgeschlossen: Land Ägypten Bulgarien Israel - komplett Italien Regionen Cairo Sofia Zentraldistrikt Haifa Jerusalem Norddistrikt Süddistrikt Tel Aviv Bolgona Cremona Ferrara Mantova Milano Modena Novara Parma Piacenza Ravenna Reggio nell’Emilia Rovigo Titel: Rückstellung von der Blutspende nach Rückkehr aus Risikogebieten Geltungsbereich: Hinweise: Verfasser: Geprüft und genehmigt am: 31.10.2016 Seite BSZ-203-MB10-AM gültig ab: 31.10.2016 Dr. U. Brauns Name: Dr. M. Umhau 6 von 7 IZG-UKL Freiburg ersetzt: Vers. AL vom 24.10.2016 Unterschrift: Ein Ausdruck dieses elektronischen Dokuments ist eine unkontrollierte Kopie. Jeder Mitarbeiter ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Kopie mit der aktuellen Version übereinstimmt BSZ-203-MB10 Rückstellung von der Blutspende nach Rückkehr aus Risikogebieten Kroatien Rumänien Russland Serbien Spanien Syrien Tunesien Ukraine Ungarn Trapani Verona Vicenza Vukovarsko-srijemska zupanija Bacau Bistrita-Nasaud Braila Bucuresti Calarasi Cluj Constanta Dolj Galati Giurgiu Ialomita Iasi Ilfov Mehedinti Mures Neamt Olt Prahova Statu Mare Teleorman Tulcea Valcea Astrakhan Krasnodarsk Lipetsk Rostov Samars Saratov Volgograd Voronezh Beograd Juzno-backi Juzno-banatski Macvanski Podunavski Srednje-banatski Sremski Sevilla Al Qunaytirah Jendouba Cherkaska Bacs-Kiskun Bekes Borsod-Abauj-Zemplen Budapest Csongrad Fejer Gyor-Moson-Sopron Hajdu-Bihar Heves Jasz-Nagykun-Szolnok Pest Szalbolcs-Szatmar-Bereg Veszprem Zypern - komplett Titel: Rückstellung von der Blutspende nach Rückkehr aus Risikogebieten Geltungsbereich: Hinweise: Verfasser: Geprüft und genehmigt am: 31.10.2016 Seite BSZ-203-MB10-AM gültig ab: 31.10.2016 Dr. U. Brauns Name: Dr. M. Umhau 7 von 7 IZG-UKL Freiburg ersetzt: Vers. AL vom 24.10.2016 Unterschrift: Ein Ausdruck dieses elektronischen Dokuments ist eine unkontrollierte Kopie. Jeder Mitarbeiter ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Kopie mit der aktuellen Version übereinstimmt