angebotsunterlage

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angebotsunterlage
Pflichtveröffentlichung
nach §§ 34, 14 Abs. 2 und 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
Aktionäre der Solarparc Aktiengesellschaft, insbesondere Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem
Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sollten die Hinweise „Allgemeine Hinweise zur Durchführung des Übernahmeangebots, insbesondere für Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland“ besonders beachten.
ANGEBOTSUNTERLAGE
Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot
(Tauschangebot)
der
SolarWorld Aktiengesellschaft
Martin-Luther-King-Str. 24, 53175 Bonn
Deutschland
an die Aktionäre der
Solarparc Aktiengesellschaft
Poppelsdorfer Allee 64, 53115 Bonn
Deutschland
zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der
Solarparc Aktiengesellschaft
gegen Gewährung von einer auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktie
der SolarWorld Aktiengesellschaft je zum Tausch eingereichter Aktie der
Solarparc Aktiengesellschaft
Annahmefrist:
31. Dezember 2010 bis 28. Januar 2011, 24:00 Uhr (Ortszeit Düsseldorf)
Aktien der Solarparc Aktiengesellschaft: ISIN DE0006352537
Zum Tausch Eingereichte Aktien der Solarparc Aktiengesellschaft
und Nachträglich Zum Tausch Eingereichte Aktien der Solarparc Aktiengesellschaft: ISIN DE000A1E8954
Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft ISIN DE0005108401
1
2
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
1.
Allgemeine Hinweise zur Durchführung des Übernahmeangebots, insbesondere für
Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland ..................................................................................... 10
1.1
Durchführung des Übernahmeangebots nach den Vorschriften des Deutschen
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ............................................................ 10
1.2
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots ............. 11
1.3
Veröffentlichung der Angebotsunterlage ................................................................... 11
1.4
Verbreitung der Angebotsunterlage, die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung
oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot
im Zusammenhang stehender Unterlagen .................................................................. 12
1.5
Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ...... 12
2.
Hinweise zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Angaben ............................. 13
2.1
Stand und Quellen der in der Angebotsunterlage enthaltenen Angaben.................... 13
2.2
Zukunftsgerichtete Aussagen ..................................................................................... 13
2.3
Keine Aktualisierung ................................................................................................. 13
2.4
Keine Ermächtigung Dritter zu Aussagen.................................................................. 14
2.5
Bankarbeitstag ............................................................................................................ 14
3.
Zusammenfassung des Übernahmeangebots.............................................................. 14
4.
Übernahmeangebot .................................................................................................... 17
4.1
Gegenstand ................................................................................................................. 17
4.2
Annahmefrist .............................................................................................................. 17
4.3
Verlängerung der Annahmefrist ................................................................................. 18
4.4
Weitere Annahmefrist nach § 16 Abs. (2) WpÜG ..................................................... 19
5.
Bieter .......................................................................................................................... 19
5.1
Allgemeine Informationen über die SWAG und den SolarWorld Konzern .............. 19
5.2
Geschäftsüberblick – Hauptaktivitäten und Hauptmärkte ......................................... 21
5.3
Unternehmensführung und Aufsichtsgremien ........................................................... 23
5.4
Mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen ....................................................... 23
5.5
Vom Bieter, den mit ihm gemeinsam handelnden Personen sowie deren
Tochterunternehmen gehaltene SPAG-Aktien und diesen zuzurechnende
Stimmrechte ............................................................................................................... 24
5.6
Aktionärsstruktur der SWAG..................................................................................... 24
5.7
Angaben zu Wertpapiergeschäften ............................................................................ 24
6.
Beschreibung der Zielgesellschaft ............................................................................. 25
3
6.1
Allgemeine Informationen über die SPAG und den Solarparc-Konzern ................... 25
6.2
Geschäftsüberblick – Hauptaktivitäten ...................................................................... 27
6.3
Organe der Zielgesellschaft........................................................................................ 28
6.4
Mit der Zielgesellschaft gemeinsam handelnde Personen ......................................... 28
6.5
Aktionärsstruktur der SPAG ...................................................................................... 28
7.
Hintergrund des Übernahmeangebotes ...................................................................... 29
8.
Absichten des Bieters im Hinblick auf die zukünftige Geschäftstätigkeit der
Zielgesellschaft und des Bieters ................................................................................. 29
8.1
Künftige Geschäftstätigkeit der Zielgesellschaft und des Bieters, Verwendung des
Vermögens und künftige Verpflichtungen der Zielgesellschaft und des Bieters............ 29
8.2
Auswirkungen auf Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats der
Zielgesellschaft und des Bieters ................................................................................. 30
8.3
Arbeitnehmer, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitnehmervertretungen der
Zielgesellschaft und des Bieters ................................................................................. 30
8.4
Sitz der Zielgesellschaft und des Bieters, Standort wesentlicher Unternehmensteile 30
8.5
Konsolidierung ........................................................................................................... 30
9.
Gegenleistung............................................................................................................. 31
9.1
Mindestgegenleistung ................................................................................................ 31
9.2
Angebotene Gegenleistung ........................................................................................ 31
9.3
Vergleich mit historischen Börsenkursen .................................................................. 32
9.4
Wirtschaftliche Angemessenheit der Angebotsgegenleistung ................................... 33
9.5
Keine Anwendbarkeit von § 33b WpÜG ................................................................... 33
10.
Behördliche Genehmigungen und Verfahren............................................................. 33
10.1 Kartellrechtliche Verfahren ........................................................................................ 33
10.2 Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage .......................................... 34
11.
Bedingung, von der die Wirksamkeit des Angebots abhängt .................................... 34
11.1 Bedingung .................................................................................................................. 34
11.2 Verzicht auf Bedingung ............................................................................................. 34
11.3 Nichteintritt von Bedingung....................................................................................... 34
11.4 Veröffentlichung des Eintritts oder Nichteintritts der Bedingung und des Verzichts
auf die Bedingung ...................................................................................................... 35
12.
Annahme und Durchführung des Übernahmeangebots ............................................. 35
12.1 Abwicklungsstelle ...................................................................................................... 35
12.2 Annahme des Übernahmeangebotes in der Annahmefrist ......................................... 35
12.3 Abwicklung des Angebots und Umtausch der Aktien ............................................... 37
12.4 Rechtsfolgen der Annahme ........................................................................................ 37
12.5. Annahme in der Weiteren Annahmefrist ................................................................... 38
4
12.6 Börsenhandel mit Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien und Nachträglich zum
Tausch Eingereichten SPAG-Aktien.......................................................................... 38
12.7 Rückabwicklung bei Nichteintritt der Bedingung, von der die Wirksamkeit des
Angebotes abhängt ..................................................................................................... 38
12.8 Rücktrittsrecht von SPAG-Aktionären, die das Angebot annehmen ......................... 39
12.9 Kosten für SPAG-Aktionäre, die das Angebot annehmen ......................................... 39
13.
Sicherstellung der Gegenleistung, Finanzierung des Angebotes ............................... 39
14.
Auswirkungen eines erfolgreichen Angebotes auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Bieters ............................................................................................... 40
14.1 Ausgangslage ............................................................................................................. 40
14.2 Annahme .................................................................................................................... 41
14.3 Darstellung der erwarteten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der SWAG auf Basis des vorläufigen HGB-Einzelabschlusses zum 30.
September 2010 .......................................................................................................... 41
15.
Mögliche Auswirkungen auf SPAG-Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen ... 44
16.
Gesetzliches Rücktrittsrecht von SPAG-Aktionären, die das Angebot annehmen .... 45
17.
Angaben zu Geldleistungen oder anderen geldwerten Vorteilen an Organmitglieder
der SPAG ................................................................................................................... 46
18.
Veröffentlichung der Angebotsunterlage und Mitteilungen ...................................... 47
18.1 Veröffentlichungen in Bezug auf die Angebotsunterlage .......................................... 47
18.2 Veröffentlichungen während des Angebotes ............................................................. 47
19.
Steuerlicher Hinweis .................................................................................................. 49
20.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand ........................................................................... 49
21.
Erklärung zur Übernahme der Verantwortung für den Inhalt der
Angebotsunterlage...................................................................................................... 49
22.
Unterschriften ............................................................................................................. 50
ANHÄNGE
Seite
Anhang 1:
Mit SolarWorld Aktiengesellschaft gemeinsam handelnde Personen ........... 51
Anhang 2:
Mit Solarparc Aktiengesellschaft gemeinsam handelnde Personen ............. 52
Anhang 3:
Angaben nach § 2 Nr.2 der WpÜG-AngebotsVO ........................................ A-1
1.
Zusammenfassung .................................................................................................... A-6
1.1
Gegenstand des Anhangs 3 ...................................................................................... A-6
1.2.
Informationen zum SolarWorld-Konzern ................................................................ A-7
1.3
Informationen zur Solarparc Aktiengesellschaft .................................................... A-10
1.4
Informationen zu den Zielen der Übernahme ........................................................ A-10
5
1.5
Zusammenfassung der Risikofaktoren ................................................................... A-11
1.6
Ausgewählte Finanzdaten des SolarWorld-Konzerns............................................ A-14
1.7
Zusätzliche Informationen ..................................................................................... A-16
2.
Risikofaktoren ........................................................................................................ A-16
2.1
Risiken im Zusammenhang mit den Geschäftstätigkeiten des SolarWorld-Konzerns,
der Solarparc Aktiengesellschaft sowie der gemeinsamen Geschäftstätigkeit ........... A-16
2.2
Risiken im Zusammenhang mit der Übernahme .................................................... A-21
2.3
Risiken, die sich aus dem Umtauschangebot und dem Handel der Aktien
ergeben ................................................................................................................... A-21
3.
Gegenstand ............................................................................................................. A-23
3.1
Verantwortlichkeit für den Inhalt des Anhangs 3 .................................................. A-23
3.2
Unabhängige Abschlussprüfer ............................................................................... A-23
3.3
Einsichtnahme in Unterlagen ................................................................................. A-24
3.4
Angebot .................................................................................................................. A-24
3.5
Gründe für das Angebot ......................................................................................... A-25
3.6
Bezugnahme auf Marktquellen und sonstige Daten............................................... A-26
3.7
Interessen von Seiten der WGZ Bank AG als Zentrale Zahl- und
Abwicklungsstelle ................................................................................................... A-26
3.8
Besondere Hinweise zu Aussagen, die in die Zukunft gerichtet sind .................... A-26
3.9
Kosten des Angebots .............................................................................................. A-27
3.10 Verwässerung ......................................................................................................... A-27
4.
Ausgewählte Finanzinformationen ........................................................................ A-27
4.1
Darstellung der Finanzinformationen .................................................................... A-27
4.2
Verfügbarkeit von Zwischenabschlüssen und bestimmten anderen Finanz- bzw.
Pro-Forma-Informationen ...................................................................................... A-28
4.3
Ausgewählte Finanzdaten des SolarWorld-Konzerns............................................ A-28
4.4
Ausgewählte Finanzdaten der Solarparc Aktiengesellschaft ................................. A-32
5.
Geschichte und Gründung der SolarWorld Aktiengesellschaft und des
SolarWorld-Konzerns ............................................................................................ A-32
5.1
Gründung und Entwicklung der SolarWorld Aktiengesellschaft........................... A-32
5.2
Gegenwärtige Organisationsstruktur ...................................................................... A-33
6.
Geschäftstätigkeit des SolarWorld-Konzerns ........................................................ A-35
6.1
Überblick ................................................................................................................ A-35
6.2
Strategie und Trend ................................................................................................ A-36
6.3
Wichtigste Absatzmärkte und Wettbewerbsposition ............................................. A-36
6.4
Forschung und Entwicklung, Patente und Lizenzen .............................................. A-37
6.5
Investitionen ........................................................................................................... A-38
6
6.6
Mitarbeiter .............................................................................................................. A-41
6.7
Gerichtsverfahren und Arbitrage............................................................................ A-41
6.8
Sachanlagen............................................................................................................ A-41
7.
Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
SolarWorld-Konzerns ............................................................................................ A-42
7.1
Allgemeine Faktoren, die sich auf die Geschäftstätigkeit des
SolarWorld-Konzerns auswirken ........................................................................... A-42
7.2
Ertragslage des SolarWorld-Konzerns ................................................................... A-48
7.3
Finanz- und Vermögenslage .................................................................................. A-52
7.4
Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage oder der Handelsposition des
Emittenten .............................................................................................................. A-57
7.5
Geschäftskapital ..................................................................................................... A-57
7.6
Kapitalisierung und Verschuldung ......................................................................... A-58
8.
Organe des SolarWorld-Konzerns ......................................................................... A-60
8.1
Rechtliche Rahmen ................................................................................................ A-60
8.2
Vorstand ................................................................................................................. A-60
8.3
Aufsichtsrat ............................................................................................................ A-62
8.4
Ausschüsse des Aufsichtsrats ................................................................................. A-64
8.5
Weiterführende Informationen zu Organen der Gesellschaft ................................ A-64
8.6
Corporate Governance ........................................................................................... A-64
8.7
Interessenkonflikte und Interessen von Seiten natürlicher und juristischer
Personen ................................................................................................................. A-65
8.8
Bezüge und Vergünstigungen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder .......... A-66
9.
Transaktionen des SolarWorld-Konzerns mit nahestehenden Personen .................... A-68
9.1
Rechtliche Rahmenbedingungen ............................................................................ A-68
9.2
Geschäftsjahr 2007 ................................................................................................. A-68
9.3
Geschäftsjahr 2008 ................................................................................................. A-68
9.4
Geschäftsjahr 2009 ................................................................................................. A-70
9.5
Zum 30. September 2010 ....................................................................................... A-71
10.
Hauptaktionäre der SolarWorld Aktiengesellschaft............................................... A-72
10.1 Aktionärsstruktur der SolarWorld Aktiengesellschaft ........................................... A-72
10.2 Aktien von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats ............................... A-73
10.3 Aktien-Vergütungsplan für Angestellte ................................................................. A-73
11.
Allgemeine Informationen über die SolarWorld Aktiengesellschaft ..................... A-74
11.1 Gründung, Firmenwortlaut und Geschäftsname, Geschäftsjahr ............................ A-74
11.2 Unternehmensgegenstand ...................................................................................... A-74
7
11.3 Veränderungen im Grundkapital der SolarWorld Aktiengesellschaft ................... A-74
11.4 Genehmigtes Kapital .............................................................................................. A-74
11.5 Bedingtes Kapital ................................................................................................... A-75
11.6 Anzeigepflichten für Anteilsbesitz ......................................................................... A-75
11.7 Bekanntmachungen, Zahl- und Hinterlegungsstellen ............................................ A-75
11.8 Hauptversammlung ................................................................................................ A-76
11.9 Wertpapiere mit Wandlungsrecht .......................................................................... A-77
11.10 Von der SolarWorld Aktiengesellschaft gehaltene eigene Aktien ......................... A-77
11.11 Übersicht über die Beteiligungen der SolarWorld Aktiengesellschaft .................. A-78
11.12 Dividendenpolitik der SolarWorld Aktiengesellschaft und Ergebnis je Aktie ...... A-78
12.
Informationen über die Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft ...................... A-78
12.1 Grundkapital ........................................................................................................... A-78
12.2 Die SWAG-Aktie ................................................................................................... A-79
12.3 Änderungen der Rechte der Aktieninhaber ............................................................ A-80
12.4 Veräußerungsbeschränkungen ............................................................................... A-80
13.
Besteuerung in Deutschland ................................................................................... A-80
13.1 Besteuerung der SolarWorld Aktiengesellschaft ................................................... A-81
13.2 Besteuerung der Aktionäre ..................................................................................... A-83
13.3 Sonderregeln für Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors und für
Pensionsfonds......................................................................................................... A-91
13.4 Erbschaft- und Schenkungsteuer ............................................................................ A-92
13.5 Sonstige Steuern ..................................................................................................... A-93
14.
Wichtige Verträge außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs der letzten
drei Geschäftsjahre ................................................................................................. A-93
15.
Die Solarparc Aktiengesellschaft ........................................................................... A-93
15.1 Informationen über die Solarparc Aktiengesellschaft ............................................ A-93
15.2 Überblick über die Geschäftstätigkeit .................................................................... A-94
15.3 Organe der Solarparc Aktiengesellschaft ............................................................... A-95
15.4 Hauptaktionäre der Solarparc Aktiengesellschaft .................................................. A-96
15.5 Ausgewählte Finanzzahlen der Solarparc Aktiengesellschaft ............................... A-97
16.
Ausblick ................................................................................................................. A-99
17.
Historische Finanzinformationen des SolarWorld-Konzerns ...................................F-1
SolarWorld Konzern-Zwischenabschluss für die Geschäftsperiode
vom 1. Januar 2010 bis zum 30. September 2010.....................................................F-2
8
SolarWorld Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 ...................................................F-13
SolarWorld Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 ...................................................F-93
SolarWorld Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007 .................................................F-156
Jahresabschluss der SolarWorld Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 .................................................F-212
9
1.
Allgemeine Hinweise zur Durchführung des Übernahmeangebots,
insbesondere für Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem
Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
1.1
Durchführung des Übernahmeangebots nach den Vorschriften des Deutschen
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Dieses freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (das „Übernahmeangebot“ oder
das „Angebot“) der SolarWorld Aktiengesellschaft mit Sitz in Bonn, Deutschland,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 8319 (der „Bieter“ oder „SWAG“ zusammen mit ihren Tochter- und Beteiligungsunternehmen der
„SolarWorld-Konzern“), ist ein öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb von
Aktien der Solarparc Aktiengesellschaft mit Sitz in Bonn, Deutschland, eingetragen
im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 9347 („Zielgesellschaft“ oder
„SPAG“ zusammen mit ihren Tochterunternehmen der „Solarparc-Konzern“) nach
dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“).
Das Übernahmeangebot ist an alle Aktionäre der SPAG („SPAG-Aktionäre“) gerichtet und bezieht sich auf den Erwerb aller Aktien der SPAG.
Das Angebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
durchgeführt, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt
der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots („WpÜG-AngebotsVO“).
Anhang 3 enthält Angaben nach § 2 Nr. 2 WpÜG-AngebotsVO in Verbindung mit
§ 7 des Wertpapierprospektgesetzes („WpPG“) und der Verordnung (EG) Nr.
809/2004 der Kommission vom 29. April 2004 zur Umsetzung der Richtlinie
2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die in Prospekten
enthaltenen Angaben sowie die Aufmachung, die Aufnahme von Angaben in Form
eines Verweises und die Veröffentlichung solcher Prospekte sowie die Verbreitung
von Werbung („EU-ProspektVO“).
Anhang 3 ist Bestandteil dieser Angebotsunterlage und sollte zusammen mit dem
Hauptteil gelesen werden. Mit Ausnahme von Anhang 1, Anhang 2 und Anhang 3
existieren keine weiteren Dokumente, die Bestandteil dieser Angebotsunterlage sind.
Ein öffentliches Angebot nach einem anderen Recht als dem Recht der Bundesrepublik Deutschland führt der Bieter mit diesem Angebot nicht durch. Dieses Tauschangebot wurde ausschließlich durch die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) genehmigt. Folglich sind keine Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage und/oder des
10
Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst
oder gewährt worden. SPAG-Aktionäre können also auf die Anwendung ausländischer Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nicht vertrauen. Jeder Vertrag, der in
Folge der Annahme des Übernahmeangebots mit dem Bieter zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist ausschließlich in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.
1.2
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots
Der Bieter hat am 15. November 2010 seine Entscheidung zur Abgabe des Übernahmegebots nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG veröffentlicht. Der Bieter hat am
29. November 2010 weiter veröffentlicht, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) am 25. November 2010 den zum Stichtag 14. November
2010 gültigen gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der SPAGAktie während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung
des Bieters zur Abgabe eines Übernahmeangebots („Drei-MonatsDurchschnittskurs“) am 15. November 2010 mit 6,99 € und den Kurs der SWAG
für den entsprechenden Zeitraum mit 9,46 € festgestellt hat. Die genannten Veröffentlichungen des Bieters sind im Internet unter www.solarworld.de im Abschnitt
„Investor Relations“ abrufbar.
1.3
Veröffentlichung der Angebotsunterlage
Am 30. Dezember 2010 hat die BaFin dem Bieter die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage gestattet. Der Bieter hat diese Angebotsunterlage am 31. Dezember
2010 durch Bekanntgabe im Internet unter www.solarworld.de sowie durch Bereithaltung kostenlos auszugebender Exemplare der Angebotsunterlage während der üblichen Geschäftszeiten bei der SolarWorld Aktiengesellschaft, Martin-Luther-KingStr. 24, 53175 Bonn, Telefon: +49 (228) 55920-470, Telefax +49 (228) 55920-9470,
Email: [email protected] veröffentlicht. Die Hinweisbekanntmachung gemäß § 14 Abs. (3) Satz 1 Nr. 2 WpÜG über die Bereithaltung der Angebotsunterlage
zur kostenlosen Abgabe und die Internetadresse, unter der diese Angebotsunterlage
veröffentlicht wird, hat der Bieter am 31. Dezember 2010 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Weiterhin werden, wie in der Veröffentlichung der Hinweisbekanntmachung im
elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht, gedruckte Exemplare dieser Angebotsunterlage auch bereitgehalten durch die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank (WGZ BANK), Ludwig-Erhard-Allee 20, 40227 Düsseldorf,
Telefon: +49 (211) 778-2881, Telefax: +49 (211) 778-2888, Email:
[email protected]. Die Angebotsunterlage wird von der WGZ BANK
auf Aufforderung kostenlos abgegeben.
11
1.4
Verbreitung der Angebotsunterlage, die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann grundsätzlich auch zur Anwendung von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland führen. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteidigung
und Verbreitung der Angebotsunterlage kann in diesen anderen Rechtsordnungen
rechtlichen Beschränkungen unterliegen.
Die Angebotsunterlage sowie andere im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot bestehende Unterlagen sind daher, unbeschadet der nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland vorgeschriebenen Veröffentlichungen im Internet, nicht zur
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung in anderen Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage sowie anderer mit dem
Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch Dritte hat der Bieter nicht gestattet.
Der Bieter und die mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2
Abs. (5) WpÜG (siehe Ziffer 5.4 dieser Angebotsunterlage) sind weder verpflichtet
dafür zu sorgen, noch haften sie dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland mit den jeweils dort geltenden Rechtsvorschriften vereinbar ist.
Der Bieter stellt die Angebotsunterlage den depotführenden Kreditinstituten und anderen Wertpapierdienstleistungsunternehmen, bei denen Aktien der SPAG verwahrt
sind („Depotbanken“), auf Anfrage zum Versand an SPAG-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung. Die Depotbanken dürfen die Angebotsunterlagen im Übrigen nur versenden,
verteilen oder verbreiten, wenn dies jeweils in Übereinstimmung mit den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften der betreffenden Rechtsordnungen erfolgt.
1.5
Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
kann weiteren Beschränkungen oder zusätzlichen Anforderungen unterliegen.
SPAG-Aktionäre, welche die Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland erhalten und/oder das Übernahmeangebot annehmen möchten und dem
Anwendungsbereich anderer kapitalmarktrechtlicher Vorschriften als derjenigen der
Bundesrepublik Deutschland unterliegen, sollten sich über die im Einzelfall jeweils
12
anwendbaren Rechtsvorschriften und die sich daraus ergebenden Beschränkungen
und Anforderungen erkundigen und diese einhalten.
Der Bieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. Jede Haftung des Bieters und der mit dem Bieter gemeinsam
handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. (5) WpÜG (siehe Ziffer 5.4 dieser Angebotsunterlage) im Falle der Nichteinhaltung ausländischer Vorschriften durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2.
Hinweise zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Angaben
2.1
Stand und Quellen der in der Angebotsunterlage enthaltenen Angaben
Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, beruhen alle Angaben und Aussagen über
Absichten und alle sonstigen Informationen in dieser Angebotsunterlage auf dem
Kenntnisstand oder den Absichten des Bieters zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
der Angebotsunterlage.
Der Bieter steht in vielfältigen Geschäftsbeziehungen mit der SPAG. Die in dieser
Angebotsunterlage enthaltene Angaben zur SPAG beruhen jedoch nicht auf Kenntnissen des Bieters aus den bestehenden Geschäftsbeziehungen, sondern auf öffentlich
zugänglichen Informationsquellen (wie z.B. veröffentliche Geschäftsberichte, Presseerklärungen und Analystenpräsentationen), insbesondere auf dem Geschäftsbericht
der SPAG für das Jahr 2009. Die SWAG hatte keine Gelegenheit zur Durchführung
einer Due Dilligence. Aufgrund bestehender personeller Identitäten bei dem Bieter
und der Zielgesellschaft, hat dieser jedoch Kenntnis von den wesentlichen Umständen auf Seiten der Zielgesellschaft.
2.2
Zukunftsgerichtete Aussagen
Zukunftsgerichtete Aussagen des Bieters, die in der Angebotsunterlage wiedergegeben sind, geben die Einschätzung des Bieters zum Datum der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage im Hinblick auf zukünftige mögliche Ereignisse wieder. Sie stützen sich auf Annahmen, die sich später als unzutreffend herausstellen können, und
unterliegen Risiken und Ungewissheiten.
2.3
Keine Aktualisierung
Der Bieter weist darauf hin, dass er diese Angebotsunterlage nur aktualisieren wird,
soweit er dazu nach deutschem Recht verpflichtet ist.
13
2.4
Keine Ermächtigung Dritter zu Aussagen
Der Bieter hat Dritte nicht ermächtigt, Aussagen zum Übernahmeangebot oder zur
Angebotsunterlage zu machen. Sofern Dritte dennoch derartige Aussagen tätigen,
sind diese nicht dem Bieter zurechenbar.
2.5
Bankarbeitstag
Der Begriff „Bankarbeitstag“ bezeichnet in dieser Angebotsunterlage jeden Tag (außer Samstag und Sonntag), an dem Banken in Düsseldorf, Deutschland für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind.
3.
Zusammenfassung des Übernahmeangebots
Die nachfolgende Übersicht erhält ausgewählte Informationen über das Angebot.
Diese Informationen dienen lediglich dazu, den SPAG-Aktionären einen ersten
Überblick über den Inhalt und die Bedingungen des Angebots zu verschaffen. Die
Zusammenfassung sollte daher im Zusammenhang mit den an anderer Stelle in dieser
Angebotsunterlage enthaltenen ausführlicheren Informationen gelesen werden. Eine
Lektüre der Zusammenfassung kann nicht die vollständige Lektüre der Angebotsunterlage ersetzen.
SPAG-Aktionäre, insbesondere SPAG-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sollten die Hinweise in
Ziffer 1 dieser Angebotsunterlage „Allgemeine Hinweise zur Durchführung des
Übernahmeangebots, insbesondere für Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland“ besonders beachten.
Bieter:
SolarWorld Aktiengesellschaft,
Martin-Luther-King-Str. 24, 53175 Bonn, Deutschland
Zielgesellschaft:
Solarparc Aktiengesellschaft,
Poppelsdorfer Allee 64, 53115 Bonn, Deutschland
Gegenstand des Angebots: Erwerb aller auf den Inhaber lautenden nennwertlosen
Stückaktien der Solarparc Aktiengesellschaft mit der International Securities Identification Number („ISIN“)
DE0006352537 jeweils mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital von 1,00 € und jeweils einschließlich Gewinnanteilsberechtigung sowie sämtlicher Nebenrechte
zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots („SPAGAktien“).
14
Gegenleistung:
Bedingung, von der
die Wirksamkeit des
Angebots abhängt:
Eine auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktie
der SolarWorld Aktiengesellschaft mit der International
Securities
Identification
Number
(„ISIN“)
DE0005108401 mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von 1,00 € je Aktie jeweils einschließlich
Gewinnanteilsberechtigung sowie sämtlicher Nebenrechte zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots
(„SWAG-Aktien“).
Das Übernahmeangebot sowie die durch seine Annahme
zustande kommenden Verträge mit dem Bieter stehen
unter der Bedingung, das nach näherer Maßgabe von
Ziffer 11.1 bis zum Ablauf der Annahmefrist kein konkurrierendes öffentliches Angebot vorliegt.
Annahmefrist:
Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots beginnt am 31. Dezember 2010 und endet am 28. Januar
2011, 24.00 Uhr (Ortszeit Düsseldorf); es kann zu Verlängerungen dieser Frist nach Maßgabe von Ziffer 4.3
dieser Angebotsunterlage kommen.
Weitere Annahmefrist:
Die in Ziffer 4.4 dieser Angebotsunterlage näher beschriebene weitere Annahmefrist im Sinne des § 16 Abs.
(2) WpÜG beginnt – bei einer voraussichtlichen Veröffentlichung des Ergebnisses dieses Angebots gemäß §
23 Abs. (1) Satz 1 Nr. 2 WpÜG am 03. Februar 2011 –
mit Beginn des 04. Februar 2011 und endet am 17. Februar 2011, 24.00 Uhr (Ortszeit Düsseldorf).
Annahme:
Die Annahme ist schriftlich gegenüber der jeweiligen
Depotbank zu erklären. Sie wird nach näherer Maßgabe
der Ziffer 12 dieser Angebotsunterlagen mit Umbuchung der innerhalb der Annahmefrist zum Tausch eingereichten SPAG-Aktien („Zum Tausch Eingereichte
SPAG-Aktien“) oder der innerhalb der Weiteren Annahmefrist Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien
(„Nachträglich Zum Tausch Eingereichte SPAGAktien“) in die ISIN DE000A1E8954 wirksam.
Kosten der Annahme:
Die im Zusammenhang mit der Annahme dieses Angebots etwaig anfallenden Steuern oder in- und ausländi15
schen Kosten und Spesen, die von der depotführenden
Bank erhoben werden, werden von dem Bieter nicht
übernommen. Diese sind von dem das Angebot annehmenden SPAG-Aktionär selbst zu tragen. SPAGAktionären, die dieses Angebot annehmen wollen, wird
geraten, sich von ihrer Depotbank vor der Annahme
über eventuelle Kosten und Steuern beraten zu lassen.
Börsenhandel:
Ein börslicher Handel ist weder mit Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien noch mit Nachträglich Zum
Tausch Eingereichten SPAG-Aktien vorgesehen.
ISIN:
SPAG-Aktien: ISIN DE0006352537
Zum Tausch eingereichte SPAG-Aktien und Nachträglich Zum Tausch eingereichte SPAG-Aktien:
ISIN DE000A1E8954
SWAG-Aktien: ISIN DE0005108401
Veröffentlichungen:
Der Bieter hat diese Angebotsunterlage am 31. Dezember 2010 durch Bekanntgabe im Internet unter
www.solarworld.de sowie durch Bereithaltung kostenlos
abzugebender Exemplare der Angebotsunterlage während der üblichen Geschäftszeiten bei der SolarWorld
Aktiengesellschaft, Martin-Luther-King-Str. 24, 53175
Bonn, Telefon: +49 (228) 55920-470, Telefax +49 (228)
55920-9470, Email: [email protected] veröffentlicht. Exemplare der Angebotsunterlage sind auch kostenlos erhältlich bei der WGZ BANK AG Westdeutsche
Genossenschafts-Zentralbank, Ludwig-Erhard-Allee 20,
40227 Düsseldorf, Telefon: +49 (211) 778-2881, Telefax:
+49
(211)
778-2888,
Email:
[email protected].
Die Hinweisbekanntmachung über die Bereithaltung der
Angebotsunterlage sowie die Internetadresse, unter der
die Angebotsunterlage abrufbar ist, hat der Bieter am
31. Dezember 2010 im elektronischen Bundesanzeiger
veröffentlicht.
Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit diesem Übernahmeangebot werden durch Bekanntmachung unter der
16
Internetadresse www.solarworld.de sowie, soweit gesetzlich erforderlich, im elektronischen Bundesanzeiger
veröffentlicht.
Abwicklungsstelle:
4.
Übernahmeangebot
4.1
Gegenstand
WGZ BANK AG Westdeutsche GenossenschaftsZentralbank (WGZ BANK), Ludwig-Erhard-Allee 20,
40227 Düsseldorf, Telefon: +49 (211) 778-2881, Telefax:
+49
(211)
778-2888,
Email:
[email protected]
Der Bieter bietet hiermit allen SPAG-Aktionären an, die von ihnen gehaltenen
SPAG-Aktien samt allen zum Zeitpunkt der Abwicklung zugehörigen Rechten, insbesondere einschließlich des Rechts auf Dividenden, nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zu tauschen. Je SPAG-Aktie bietet die SWAG den
SPAG-Aktionären eine SWAG-Aktie („Angebotsgegenleistung“) an.
Gegenstand des Angebots sind alle SPAG-Aktien.
4.2
Annahmefrist
Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots beginnt mit der Veröffentlichung
dieser Angebotsunterlage am
31. Dezember 2010
und endet am
28. Januar 2011, 24.00 Uhr (Ortszeit Düsseldorf).
Es kann zur Verlängerung dieser Frist für die Annahme des Übernahmeangebots
nach Maßgabe von Ziffer 4.3 dieser Angebotsunterlage kommen.
Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots, ggf. verlängert nach Maßgabe
von Ziffer 4.3 dieser Angebotsunterlage, wird in dieser Angebotsunterlage als „Annahmefrist“ bezeichnet. Das Verfahren bei Annahme dieses Angebots ist in Ziffer
12 dieser Angebotsunterlage beschrieben.
17
4.3
Verlängerung der Annahmefrist
4.3.1
Annahmefrist bei Änderung des Übernahmeangebots
Der Bieter kann nach § 21 Abs. (1) WpÜG bis zu einem Werktag vor Ablauf der
Annahmefrist – also bei einem Ablauf der Annahmefrist am 28. Januar 2011, 24.00
Uhr (Ortszeit Düsseldorf) bis zum Ablauf des 27. Januar 2011 – das Angebot ändern.
Wird eine Änderung des Angebots innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der
Annahmefrist veröffentlicht, verlängert sich die Annahmefrist um zwei Wochen
(§ 21 Abs. (5) WpÜG) und endet dann voraussichtlich am 11. Februar 2011, 24.00
Uhr (Ortszeit Düsseldorf). Dies gilt auch, falls das geänderte Übernahmeangebot gegen Rechtsvorschriften verstößt.
Hinsichtlich des Rücktrittsrechts im Falle einer Änderung des Tauschangebots wird
auf die Ausführungen unter Ziffer 16 dieser Angebotsunterlage verwiesen.
4.3.2
Annahmefrist bei konkurrierenden Angeboten
Wird während der Annahmefrist von einem Dritten ein konkurrierendes Angebot im
Sinne von § 22 Abs. (1) WpÜG abgegeben, so bestimmt sich der Ablauf der Annahmefrist des vorliegenden Übernahmeangebots nach dem Ablauf der Frist für die Annahme des konkurrierenden Angebots, falls die Annahmefrist für das vorliegende
Übernahmeangebot vor Ablauf der Frist für die Annahme des konkurrierenden Angebots abläuft (§ 22 Abs. (2) WpÜG). Das gilt auch, falls das konkurrierende Angebot geändert oder untersagt wird oder gegen Rechtsvorschriften verstößt.
Im Falle der Abgabe eines oder mehrerer konkurrierender Angebote gilt die in Ziffer
11.1. dieser Angebotsunterlage dargelegte aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit dieses Angebots. Auf diese Bedingung kann der Bieter nach Maßgabe von
Ziffer 11.2 dieser Angebotsunterlage verzichten.
Hinsichtlich des Rücktrittsrechts im Falle der Abgabe eines konkurrierenden Angebots wird auf die Ausführungen unter Ziffer 16 dieser Angebotsunterlage verwiesen.
4.3.3
Annahmefrist bei Einberufung der Hauptversammlung
Wird im Zusammenhang mit dem Angebot nach der Veröffentlichung der Angebotsunterlage eine Hauptversammlung der SPAG einberufen, beträgt die Annahmefrist
nach § 16 Abs. (3) WpÜG zehn Wochen ab der Veröffentlichung der Angebotsunterlage. Die Annahmefrist liefe dann voraussichtlich bis zum 11. März 2011, 24.00 Uhr
(Ortszeit Düsseldorf).
18
4.4
Weitere Annahmefrist nach § 16 Abs. (2) WpÜG
Aktionäre, die das Übernahmeangebot während der Annahmefrist nicht angenommen
haben, können es noch innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung des Ergebnisses des Angebots durch den Bieter nach § 23 Abs. (1) Satz 1 Nr. 2 WpÜG annehmen („Weitere Annahmefrist“).
Vorbehaltlich einer Verlängerung der Annahmefrist nach Ziffer 4.3 dieser Angebotsunterlage beginnt die Weitere Annahmefrist – bei einer voraussichtlichen Veröffentlichung des Ergebnisses dieses Angebots gemäß § 23 Abs. (1) Satz 1 Nr. 2 WpÜG
am 03. Februar 2011 – mit Beginn des 04. Februar 2011 und endet am 17. Februar
2011, 24.00 Uhr (Ortszeit Düsseldorf). Nach Ablauf dieser Weiteren Annahmefrist
kann das Angebot nicht mehr angenommen werden.
Das Verfahren bei Annahme dieses Angebots innerhalb der Weiteren Annahmefrist
ist in Ziffer 12.5 dieser Angebotsunterlage beschrieben.
5.
Bieter
5.1
Allgemeine Informationen über die SWAG und den SolarWorld Konzern
Der SolarWorld-Konzern ist ein Anbieter kristalliner Solarstromtechnologie. Vom
Rohstoff Silizium, über Wafer, Zelle und Modul bis zur schlüsselfertigen Solarstromanlage jeder Größe umfasst der Konzern alle Stufen der solaren Wertschöpfungskette.
5.1.1
Grundkapital und Ermächtigung zur Kapitalerhöhung
5.1.1.1 Grundkapital
Das Grundkapital der SWAG beträgt 111.720.000,00 (in Worten: einhundertelf
Millionen siebenhundertzwanzigtausend) €. Dieses Grundkapital ist eingeteilt in
111.720.000 (in Worten: einhundertelf Millionen siebenhundertzwanzigtausend) Aktien. Die Aktien sind nennwertlose Stückaktien und lauten auf den Inhaber.
5.1.1.2 Ermächtigung zur Kapitalerhöhung (Genehmigtes Kapital)
Der Vorstand der SWAG ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum
20. Mai 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu
insgesamt € 55.860.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber oder Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Bei Barkapitalerhöhungen steht den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand der SWAG
ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der
19
Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und
die unter Ausschluss des Bezugsrechts (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) ausgegebenen
Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder
im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die ab dem 20. Mai 2010 auf Grund
einer Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien gem. §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5,
186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden. Darüber hinaus ist der Vorstand der SWAG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen sowie, ebenfalls mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der
Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat der SWAG ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien
entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.
Bis zum Zeitpunkt Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage hat der Vorstand der
SWAG von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.
5.1.2
Geschichte, Gründung und Sitz
Die Ursprünge von SWAG gehen auf die 1988 gegründete Einzelfirma Frank H. Asbeck, Ingenieurbüro für Industrieanlagen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter der Nummer HRA 3761, zurück. Als Folge der Expansion der
Unternehmenstätigkeit der Einzelfirma wurde die SWAG gegründet, der der komplette Geschäftsbereich Photovoltaik Handel und Anlagenbau übertragen wurde. Die
SWAG wurde als Aktiengesellschaft deutschen Rechts am 26.März 1999 ins Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter der Nummer HRB 8319 eingetragen.
Der Sitz der SWAG ist Martin-Luther-King-Straße 24, 53175 Bonn, Deutschland.
5.1.3
Unternehmensgegenstand
Die Satzung der SWAG definiert den Unternehmensgegenstand in § 2 wie folgt:
1.
Gegenstand des Unternehmens sind: der Anlagenbau, die Produktentwicklung,
die Produktion von Modulen und Komponenten sowie der Handel mit solchen
Gegenständen im Bereich der Photovoltaik, ferner, die Planung, Errichtung,
der Betrieb und der Handel mit Windkraftanlagen und der Stromhandel.
2.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem
Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere
Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen.
20
5.1.4
Organisationsstruktur
Die SWAG ist die Muttergesellschaft des SolarWorld-Konzerns und hat die Funktion
einer Holding. Die SWAG ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse
(TecDAX) gelistet.
Als Holding-Gesellschaft übernimmt die SWAG neben dem Vertrieb zentrale
Dienstleistungen für den Konzern: Dazu zählen Leistungs-, Steuerungs- und Kontrollfunktionen in den Bereichen Corporate Business Management (strategische
Konzernentwicklung, M&A), Finanzen, Controlling, Investor Relations, Corporate
Communication und Marketing. Auch die Koordination der Produktionsplanung und
-steuerung sowie der Investitionsplanung übernimmt die SolarWorld Aktiengesellschaft zentral für die Tochtergesellschaften. Das Nachhaltigkeitsmanagement sowie
die Interne Revision sind als Stabsstellen direkt dem Konzernvorstand untergeordnet.
Dieser übernimmt die Aufgaben der Konzernführung.
Mit insgesamt 11 Standorten weltweit (inklusive Joint Ventures und der HoldingGesellschaft) ist der SolarWorld Konzern heute in den relevanten Märkten präsent.
Der SolarWorld-Konzern operiert mit Produktionsstätten in Deutschland, den USA
und Südkorea auf den Kernsolarmärkten Europas, Nordamerikas und Asiens. Vertriebsteams in Deutschland, Spanien, Frankreich, den USA, Singapur und Südafrika
forcieren den strategischen Absatz in den solaren Wachstumsregionen.
Nach dem gemäß IFRS erstellten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2009 betrug die Bilanzsumme des SolarWorld-Konzerns 2.217,1 Millionen Euro. Das Ergebnis des SolarWorld-Konzerns vor Steuern belief sich im Geschäftsjahr 2009 auf
131,76 Millionen Euro. Ausweislich des nach IFRS erstellten Konzern-Zwischenberichts der SolarWorld AG für das 3. Quartal 2010 beläuft sich die Bilanzsumme
zum Ende des 3. Quartals 2010 auf 2.811,3 Millionen Euro. Das Ergebnis vor Steuern beläuft sich zum Ende des 3. Quartals 2010 auf 92,1 Millionen Euro.
Mit Datum des 30. September 2010, besteht der SolarWorld-Konzern insgesamt aus
28 Gesellschaften – wobei die Beteiligung an der RGS Development BV, Broek op
de Langedijk, Niederlande (früher: Petten, Niederlande) jedoch im vierten Quartal
2010 veräußert wurde – und beschäftigt weltweit 2.307 Mitarbeiter.
5.2
Geschäftsüberblick – Hauptaktivitäten und Hauptmärkte
5.2.1
Allgemein
Die integrierte Wertschöpfungskette des SolarWorld-Konzerns reicht vom Rohstoff
bis hin zur schlüsselfertigen Solaranlage. Der SolarWorld-Konzern konzentriert sich
daher auf das Kerngeschäft der Solarstromtechnologie und operiert in zwei Geschäftsbereichen: Produktion (von Rohmaterial, Wafern, Zellen und Modulen sowie
Forschung & Entwicklung) und Handel (Verkauf von Modulen und Solarbausätzen).
21
5.2.2
Produktion
5.2.2.1 Produktion von Rohstoffen und Recycling-Aktivitäten
Die Fertigung des SolarWorld-Konzerns reicht wertschöpfungsübergreifend von Silizium bis zum fertigen Modul. Die integrierte Produktion schafft Prozesstransparenz
und erleichtert die Prozesskontrolle und -optimierung.
Die erste Stufe der Solar-Wertschöpfungskette ist die Produktion von Silizium. Silizium ist der wichtigste Rohstoff für die Solarbranche. Neben langfristigen SiliziumLieferkontrakten, stabilisieren die eigene Siliziumproduktion und Recyclingaktivitäten des SolarWorld-Konzerns die notwendigen Rohstoffpositionen und -kosten. Unter dem Dach der Sunicon AG, Freiberg bündelt der SolarWorld-Konzern seine konzerneigenen Rohstoffaktivitäten. Aufgabe der Sunicon AG ist die strategische Sicherung der langfristigen Versorgung mit Silizium.
Im Rahmen des Joint Venture JSSi GmbH, Freiberg, Deutschland („JSSi“) mit der
Evonik Degussa GmbH, Essen (SolarWorld: 49 %) werden Verfahren hinsichtlich
Ihrer Durchführbarkeit und Wirtschaftlichkeit in der industriellen Siliziumfertigung
bewertet und entwickelt. JSSi hat diese Siliziumproduktion in 2008 aufgenommen.
Die breite Palette der Recyclingaktivitäten reicht von Nebenprodukten der Solarsowie Halbleiterherstellung und -verarbeitung, über Wafer- und Zellbruch bis zum
Recycling aller handelsüblichen Solarmodule.
5.2.2.2 Produktion von Wafern, Zellen und Modulen
Die zweite Stufe der Wertschöpfungskette betrifft die Herstellung von Wafern. In
einem polykristallinen Prozess wird das Silizium zu Blöcken gegossen, in Säulen geschnitten und mit Hilfe einer modernen Drahtsäge zu Wafern zersägt. Der SolarWorld-Konzern hat langfristige, bis 2018 laufende Lieferverträge mit WaferKunden.
Während des Zellherstellungsprozesses werden die Wafer in vollautomatischen Aufbereitungsanlagen unter Reinraumbedingungen zu multi- und mono-kristallinen Solarzellen verarbeitet.
Im letzten Schritt der Wertschöpfungskette entstehen die Solarmodule: Die Solarzellen werden zu Stringern verlötet, diese werden zu einer Matrix verbunden, laminiert,
mit einer patentierten Anschlussdose auf der Rückseite des Laminats ausgestattet und
schließlich in einen Aluminiumrahmen gepresst. Die Produkte der Modulherstellung
werden dann komplett über den Geschäftsbereich Handel an externe Kunden verkauft.
22
5.2.3
Forschung und Entwicklung
Zentrale Innovationsaufgabe der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten des SolarWorld-Konzerns ist die kontinuierliche Verringerung der Kosten von Solarenergie
durch die Verbesserung der Prozesse und Produkte. Sie erstrecken sich auf die gesamte Wertschöpfungskette und sind in der SolarWorld Innovations GmbH, Freiberg, der Sunicon AG und der Konstruktionsabteilung „System- und Gestelltechnik“
in der SWAG zusammen gefasst.
5.2.4
Handel
Zu den Produkten im Geschäftsbereich Handel gehören die Sunkits-Bausätze. Sie
bestehen aus dem jeweiligen ausgewählten Modultyp, dem darauf abgestimmten
Wechselrichter, dem für die jeweilige Dachform benötigten Montagesystem sowie
entsprechendem Zubehör.
Der Vertrieb ist in einem dreistufigen System organisiert. Der Großhandel beliefert
ausführende Betriebe aus dem Elektro-, Dachdecker oder Heizungs- und Sanitärhandwerk vor Ort. Auf der zweiten Stufe vertreibt SWAG ihre Produkte über andere
Handelshäuser, die sich seit langem auf Photovoltaik spezialisiert haben. Weiterhin
verkauft SWAG im Großprojektegeschäft ihre Produkte auch an einzelne Endkunden.
5.3
Unternehmensführung und Aufsichtsgremien
Die Führungsgremien der SWAG umfassen den Vorstand, der gegenwärtig aus vier,
und dem Aufsichtsrat, der gegenwärtig aus drei Mitgliedern besteht. Der Vorstand
der SWAG besteht aus folgenden Mitgliedern:
-
Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck, Vorstandsvorsitzender (CEO)
Dipl.-Kfm. tech. Philipp Koecke, Vorstand Finanzen (CFO)
Dipl.-Wirtschaftsing. Frank Henn, Vorstand Vertrieb (CSO)
Dipl.-Ing. Boris Klebensberger, Vorstand Operatives Geschäft (COO)
Dem Aufsichtsrat gehören derzeit an:
5.4
Dr. Claus Recktenwald, Vorsitzender
Dr. Georg Gansen, stellvertretender Vorsitzender
Dr. Alexander von Bossel, LL. M., Mitglied des Aufsichtsrats
Mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen
Mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. (5), Abs. (6)
WpÜG sind in Anhang 1 aufgelistet.
23
5.5
Vom Bieter, den mit ihm gemeinsam handelnden Personen sowie deren Tochterunternehmen gehaltene SPAG-Aktien und diesen zuzurechnende Stimmrechte
Der Bieter hält zum Datum der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage 1.708.334
SPAG-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 28,47 Prozent der Stimmrechte aus
SPAG-Aktien. Der Vorstandsvorsitzende, Herr Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck, hält persönlich 55.000 SPAG-Aktien. Die von Herrn Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck über die
Solar Holding Beteiligungs GmbH beherrschte Eifelstrom GmbH hält 3.000.600
SPAG-Aktien. Die Stimmrechte aus diesen Aktien sind Herrn Dr.-Ing. E.h. Frank
Asbeck sowie der Solar Holding Beteiligungs GmbH gemäß § 30 Abs. (1) Satz 1
Nr. 1 WpÜG zuzurechnen.
Darüber hinaus halten der Bieter, die mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen sowie deren Tochterunternehmen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser
Angebotsunterlage keine SPAG-Aktien. Auch sind ihnen keine weiteren Stimmrechte aus SPAG-Aktien gemäß § 30 WpÜG zuzurechnen.
5.6
Aktionärsstruktur der SWAG
Die Aktionärsstruktur der SWAG stellt sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage wie folgt dar:
Aktionäre
Höhe der Beteiligung
Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck
25,06%
FMR LLC (Fidelity Group)
2,23%
BlackRock Inc.
2,11%
DWS Investment GmbH
5,31%
UBS AG
3,27%
Streubesitz
57,69%
SWAG (eigene Aktien)
4,33%
Die SWAG hält derzeit 4.838.723 eigene Aktien, entsprechend 4,33Prozent ihres
Grundkapitals. Davon wird die SWAG bis zu 4.291.666 eigene Aktien zur Erfüllung
ihrer Verpflichtungen aus dem Tauschangebot einsetzen.
5.7
Angaben zu Wertpapiergeschäften
5.7.1.
Wertpapiergeschäfte im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot
Dieses Angebot ist auf den Kauf aller ausgegebenen SPAG-Aktien und auf den Erwerb der Kontrolle der SPAG gerichtet und ist damit, wenn die Kontrolle tatsächlich
erlangt wird, befreiend im Sinne des § 35 Abs. (3) WpÜG.
24
5.7.2
Erwerb weiterer SPAG-Aktien durch den Bieter, mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen
Innerhalb der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung des
Bieters zur Abgabe des Übernahmeangebotes gemäß § 10 Abs. (1) Satz 1 WpÜG
und vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage gemäß § 14 Abs. (2) Satz 2
WpÜG haben der Bieter, mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen (siehe Ziffer 5.4 dieser Angebotsunterlagen) oder deren Tochterunternehmen den Erwerb von
SPAG-Aktien weder vereinbart noch vollzogen, so dass sich aus solchen Geschäften
keine Auswirkungen auf den Mindestpreis dieses Angebotes nach § 31 Abs. (1)
WpÜG i.V.m. § 4 WpÜG-AngebotsVO ergeben.
6.
Beschreibung der Zielgesellschaft
6.1
Allgemeine Informationen über die SPAG und den Solarparc-Konzern
Die SPAG plant, baut, betreibt und veräußert regenerative Großanlagen. Im Geschäftsfeld der regenerativen Stromerzeugung führt der Konzern seine eigenen
Wind- und Solarkraftwerke und hat zudem die Betriebsführung für Solarparks externer Investoren inne.
6.1.1
Grundkapital und Ermächtigung zur Kapitalerhöhung
6.1.1.1 Grundkapital
Zum Datum der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage beträgt das eingetragene
Grundkapital der SPAG 6.000.000,00 (in Worten: sechs Millionen) Euro, eingeteilt
in 6.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
6.1.1.2 Ermächtigung zur Kapitalerhöhung (Genehmigtes Kapital)
Der Vorstand der SPAG ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das
Grundkapital bis zum 31. Dezember 2011 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber
oder Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder
mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens Euro 3.000.000,-- zu erhöhen. Der Vorstand der SPAG entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechtes mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Er ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die
weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat der SPAG ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach Zeichnung und
Übernahme der neuen Aktien entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus
genehmigtem Kapital zu ändern.
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage hat der Vorstand
der SPAG von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.
25
6.1.2
Geschichte, Gründung und Sitz
Die Zielgesellschaft wurde als Asbeck Immobilien GmbH am 15. April 1993 gegründet. Mit Eintragung im Handelsregister am 5. März 1998 firmierte die Gesellschaft um in die Asbeck Immobilien- und Kraftwerksgesellschaft mbH. Die Asbeck
Immobilien- und Kraftwerksgesellschaft mbH wurde im November 2000 in
WindWelt GmbH umbenannt. Die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft erfolgte
am 12. April 2001. Der Börsengang der WindWelt AG fand am 20. Juni 2001 statt.
Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 24. Mai 2005 und Eintragung ins Handelsregister beim Amtsgericht Bonn unter Register-Nr. HRB 9347 wurde die Firma der
Gesellschaft von „WindWelt Aktiengesellschaft“ in „Solarparc Aktiengesellschaft“
geändert.
Sitz der SPAG ist Poppelsdorfer Allee 64, 53115 Bonn.
6.1.3
Unternehmensgegenstand
Die Satzung bestimmt den Unternehmensgegenstand in § 2 wie folgt:
1.
Gegenstand des Unternehmens sind

der Im- und Export sowie der Handel mit Industriegütern, ferner Projektierung und Erstellung von Kraftwerksanlagen als Generalübernehmer
sowie deren Betrieb und Verwaltung,

die Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes,

die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen,

als Bauherr im eigenen Namen oder für fremde Rechnung Bauvorhaben
vorzubereiten oder durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von
Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte zu verwenden,

als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung Bauvorhaben
wirtschaftlich vorzubereiten oder durchzuführen,

die Konzipierung und Realisierung von Projekten im Bereich erneuerbare
Energien, insbesondere in den Bereichen Photovoltaik und Windenergie,
für den eigenen Bestand wie auch für Dritte,

die Planung, Initiierung und Vermittlung von sowie die Beteiligung an
Betreibergesellschaften für Photovoltaik- und Windenergieprojekte für
26
den eigenen Bestand wie auch zum Verkauf an Dritte oder in eigener
Verwaltung als Beteiligungskonzept für externe Anleger.
2.
6.1.4
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen.
Organisationsstruktur
Die SPAG ist als Mutterunternehmen des Solarparc-Konzerns verantwortlich für das
strategische und operative Geschäft der Stromerzeugung sowie des Großanlagengeschäfts.
Zum Konsolidierungskreis des Solarparc-Konzerns gehören die Solarparc Nr. 1 bis
17 GmbHs. Diese halten jeweils 100-Kilowatt-Einheiten einer SolarstromFreiflächenanlage in Süddeutschland mit einer installierten Gesamtleistung von
1,7 Megawatt (MWp). Bei den übrigen zum Konsolidierungskreis des Konzerns zählenden Unternehmen handelt es sich um 100-prozentige Beteiligungen an Komplementär-GmbHs, die für Fondsgesellschaften in Form von GmbH & Co. KGs tätig
sind.
Nach dem gemäß IFRS erstellten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2009 betrug die Bilanzsumme des Solarparc-Konzerns 284,2 Millionen Euro, und das Ergebnis des Solarparc-Konzerns vor Steuern belief sich im Geschäftsjahr 2009 auf
5,5 Millionen Euro. Zum 30 Juni 2010 betrug die Bilanzsumme des SolarparcKonzerns 208,2 Millionen Euro, und das Ergebnis vor Steuern belief sich zum
30. Juni 2010 auf -0,30 Millionen Euro.
Im Geschäftsjahr 2009 lag die durchschnittliche Mitarbeiterzahl inklusive der Vorstände bei 24. Zum Bilanzstichtag am 30. Juni 2010 sind im Solarparc-Konzern
27 Mitarbeiter beschäftigt.
6.2
Geschäftsüberblick – Hauptaktivitäten
Die SPAG ist ein Unternehmen der regenerativen Energiebranche mit langjähriger
Projekt- und Betriebsführungserfahrung. Sie plant, baut, betreibt und verkauft regenerative Kraftwerke. Dabei positioniert sich die SPAG als Dienstleister entlang der
gesamten Wertschöpfungskette regenerativer Kraftwerkswirtschaft (Projektierung,
Betriebsführung, Konzeption und Vermarktung bis hin zur Stromerzeugung).
Schwerpunkte sind das Geschäft mit der Solar- und Windenergie.
Das Fundament der SPAG ist ein eigener regenerativer Kraftwerkspark, über den
kontinuierlich Energie erzeugt und in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Die
27
Kompetenz der technischen Betriebsführung regenerativer Kraftwerke wird auch
Dritten als Dienstleistung angeboten.
Weiterhin entwickelt die SPAG schlüsselfertige Energieparks für Großinvestoren.
Die angebotenen Dienstleistungen reichen von der Identifizierung geeigneter Flächen
bis hin zu einem erfolgreichen Betrieb des Solarparks, wobei die Leistungen insgesamt im Paket als Anlageprodukt angeboten werden.
6.3
Organe der Zielgesellschaft
Der Vorstand der Zielgesellschaft besteht aus folgenden Mitgliedern:
-
Dr. Ing. E.h. Frank Asbeck, Vorstandsvorsitzender (CEO)
Frau Rechtsanwältin Susanne Asbeck-Muffler, Vorstand Finanzen (CFO)
Der Aufsichtsrat der Zielgesellschaft setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen. Dem
Aufsichtsrat gehören derzeit an:
6.4
Dr. Claus Recktenwald, Aufsichtsratsvorsitzender
Dr. Georg Gansen, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
Dr. Alexander von Bossel, LL.M., Mitglied des Aufsichtsrats
Mit der Zielgesellschaft gemeinsam handelnde Personen
Im Anhang 2 sind die mit der SPAG im Sinne von § 2 Abs. (5) WpÜG gemeinsam
handelnde Personen aufgeführt. Dies betrifft sowohl die Tochterunternehmen der
SPAG gem. § 2 Abs. (6) WpÜG als auch die Fondsgesellschaften, an deren Komplementären die SPAG beteiligt ist sowie Herrn Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck und die
von ihm beherrschten Gesellschaften. Sämtliche mit der SPAG gemeinsam handelnde Personen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage sind in Anhang 2 aufgeführt.
6.5
Aktionärsstruktur der SPAG
Die Aktionärsstruktur der SPAG stellt sich wie folgt dar:
Aktionäre
Höhe der Beteiligung
Eifelstrom GmbH
50,01%
SolarWorld AG
28,47%
Streubesitz
21,52%
28
7.
Hintergrund des Übernahmeangebotes
Dieses Angebot ist auf den Erwerb aller ausgegebenen SPAG-Aktien gerichtet und
damit im Falle einer Kontrollerlangung befreiend im Sinne des § 35 Abs. (3) WpÜG.
Der Bieter ist demnach nicht zur Veröffentlichung eines Pflichtangebotes verpflichtet, wenn dieses Angebot zur Erreichung von mindestens 30 Prozent der Stimmrechte
aller ausgegebenen SPAG-Aktien führt. Die Eifelstrom GmbH hat signalisiert, das
Angebot zumindest insoweit anzunehmen, dass es zu einer Kontrollerlangung des
Bieters kommt.
Die SWAG strebt eine Übernahme der SPAG an, um sich im Projektgeschäft vorwärts zu integrieren und dieses international auszubauen. Auf diese Weise wird die
solare Wertschöpfungskette weiter ausgeweitet. Aus der strategischen Komplementarität auf dem Gebiet der großen Solarstromanlagen sollen zudem Wachstumssynergien generiert werden. Des Weiteren wird erwartet, dass durch die mit der Übernahme einhergehende Erweiterung der Vertriebskanäle neue Absatzpotentiale erschlossen werden können. Durch die Nutzung des Know-hows und der Projekterfahrung
der Zielgesellschaft soll beim Bieter die Weiterentwicklung von Solarsystemen vorangetrieben und eine Kostenreduktion im Balance-of-System-Bereich erreicht werden. Balance of System meint alle Komponenten, die außer den Modulen zu einem
Photovoltaiksystem gehören, also die Gestelle, die Kabel oder der Wechselrichter.
8.
Absichten des Bieters im Hinblick auf die zukünftige Geschäftstätigkeit der Zielgesellschaft und des Bieters
8.1
Künftige Geschäftstätigkeit der Zielgesellschaft und des Bieters, Verwendung des
Vermögens und künftige Verpflichtungen der Zielgesellschaft und des Bieters
Der Bieter erwartet und wünscht, dass die SPAG als eigenständige Aktiengesellschaft und im Markt mit eigener Marke erhalten bleibt. Über die in Ziffer 7 beschriebene Zusammenarbeit hinaus bestehen keine Absichten seitens der SWAG, die künftige Geschäftstätigkeit der SPAG zu ändern. Die SWAG beabsichtigt nicht, auf das
Vermögen der SPAG in irgendeiner Form einzuwirken oder es für eigene Zwecke zu
verwenden. Insbesondere plant die SWAG nicht, SPAG zu veranlassen, sich von Aktivitäten ganz oder teilweise zu trennen. Schließlich plant die SWAG bei der SPAG
keine Veränderung der finanziellen Ausstattung außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
Die SWAG plant nicht, im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot seine eigene
Geschäftstätigkeit zu verändern, auf das eigene Vermögen anders als bisher einzuwirken oder besondere Verpflichtungen einzugehen.
29
Der Bieter sieht durch die Einbindung der SPAG in den SolarWorld-Konzern erhebliche Synergiepotentiale sowohl auf der Kosten- als auch der Ertragsseite. Diese ergeben sich vor allem daraus, dass Know-how im Bereich der Realisierung von Großprojekten ausgetauscht und gebündelt werden kann. Veränderungen bzgl. des Mitarbeiterbestandes sind in diesem Zusammenhang nicht geplant. Die Realisierung von
Synergien sowie die Optimierung der geschäftlichen Ausrichtung wird Gegenstand
der im Anschluss an die Übernahme stattfindenden Abstimmungsgespräche.
8.2
Auswirkungen auf Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats der Zielgesellschaft und des Bieters
Die SWAG sieht keinen Anlass, nach Durchführung des Übernahmeangebots auf
Veränderungen im Vorstand der SPAG hinzuwirken. Da die Aufsichtsräte von SPAG
und SWAG identisch besetzt sind, bestehen auch insoweit keine Pläne für personelle
Veränderungen.
Auf den Vorstand und den Aufsichtsrat der SWAG wird die Durchführung des
Übernahmeangebots keine Auswirkungen haben.
8.3
Arbeitnehmer, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitnehmervertretungen der
Zielgesellschaft und des Bieters
Wie bereits erwähnt, beabsichtigt der Bieter, in Zusammenwirkung mit der SPAG
Synergien zu realisieren. Der Bieter beabsichtigt jedoch nicht, in diesem Zusammenhang Personalreduzierungen vorzunehmen.
Auswirkungen dieses Angebotes auf Arbeitnehmer, Beschäftigungsbedingungen und
Arbeitnehmervertretungen der SPAG oder des Bieters sind nicht beabsichtigt.
8.4
Sitz der Zielgesellschaft und des Bieters, Standort wesentlicher Unternehmensteile
Der Bieter beabsichtigt nicht, den Sitz der SPAG oder den Sitz des Bieters zu verlegen. Es gibt keine Pläne zur Verlagerung oder Schließung wesentlicher Unternehmensteile der SPAG oder des Bieters.
8.5
Konsolidierung
Der Bieter strebt mit dem Vollzug dieses Angebots eine Mehrheitsbeteiligung am
Grundkapital der SPAG und eine möglichst frühzeitige Konsolidierung der SPAG an.
30
9.
Gegenleistung
9.1
Mindestgegenleistung
Nach § 31 Abs. (1) WpÜG in Verbindung mit §§ 4, 5 WpÜG-AngebotsVO muss die
den SPAG-Aktionären für ihre SPAG-Aktien angebotene Gegenleistung angemessen
sein. Die Gegenleistung darf dabei einen nach diesen Vorschriften zu ermittelnden
Mindestwert nicht unterschreiten. Der den SPAG-Aktionären anzubietende Mindestwert je SPAG-Aktie muss mindestens dem höheren der beiden folgenden Werte
entsprechen:
a)
Nach § 31 Abs. (1) WpÜG in Verbindung mit § 5 WpÜG-AngebotsVO muss
die Gegenleistung mindestens dem gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs
der SPAG-Aktien während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung
der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots (3-Monats-Durchschnittskurs) am 15. November 2010, d.h. im Zeitraum vom 15. August 2010
(einschließlich) bis zum 14. November 2010 (einschließlich), entsprechen.
Der nach diesem Kriterium von der BaFin zum Stichtag 14. November 2010
ermittelte Mindestpreis beträgt 6,99 € je SPAG-Aktie.
b)
Nach § 31 Abs. (1) WpÜG in Verbindung mit § 4 WpÜG-AngebotsVO muss
die Gegenleistung mindestens dem Wert der höchsten Gegenleistung für den
Erwerb vom SPAG-Aktien innerhalb der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage entsprechen, die vom Bieter, einer mit
ihm gemeinsam handelnden Person oder deren Tochterunternehmen gewährt
oder vereinbart wurde.
In dem genannten Zeitraum wurden vom Bieter, einer mit ihm gemeinsam handelnden Person oder deren Tochterunternehmen keine SPAG-Aktien erworben und es bestehen keine diesbezüglichen Vereinbarungen. Damit liegen keine Vorerwerbe im
Sinne von § 31 Abs. (1) WpÜG in Verbindung mit § 4 WpÜG-AngebotsVO vor,
welche Einfluss auf die Mindestgegenleistung für dieses Übernahmeangebot haben.
Die den SPAG-Aktionären anzubietende Gegenleistung je SPAG-Aktie muss daher
gemäß Buchstabe a) mindestens 6,99 € betragen.
9.2
Angebotene Gegenleistung
Die vom Bieter angebotene Gegenleistung je SPAG-Aktie (Angebotsgegenleistung)
ist je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der SWAG. Die Aktien der SPAG
sind an einen organisierten Markt im Sinne von § 2 Abs. (7) WpÜG zum Börsenhan-
31
del zugelassen. Die SWAG Aktien sind im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (TecDAX) gelistet.
Gemäß §§ 7, 5 WpÜG-AngebotsVO muss der Wert der zum Tausch angebotenen
SWAG-Aktien anhand des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses dieser Aktien während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung der zur Abgabe dieses Umtauschangebots am 15. November 2010, d.h. im
Zeitraum vom 15. August 2010 (einschließlich) bis zum 14. November 2010 (einschließlich) bestimmt werden.
Der gewichtete durchschnittliche inländische Börsenkurs der SWAG-Aktie, wie er
von der BaFin mitgeteilt wurde, beträgt für den genannten Zeitraum 9,46 €.
9.3
Vergleich mit historischen Börsenkursen
Nachstehend wird die Angebotsgegenleistung mit den auf der Internetseite der Börse
Düsseldorf AG veröffentlichten Schlusskursen der SPAG-Aktien zu bestimmten
Zeitpunkten vor der am 15. November 2010 veröffentlichten Entscheidung des Bieters, ein Übernahmeangebot für die SPAG-Aktien abzugeben, verglichen:
-
Letzter Börsenhandelstag (12. November 2010) vor Veröffentlichung der Entscheidung des Bieters, ein Übernahmeangebot für die SPAG-Aktien zu machen: der Schlusskurs der SPAG-Aktien betrug 6,55 €. Die Angebotsgegenleistung (nach Maßgabe des Drei-Monats-Durchschnittskurses der SWAG-Aktien)
bedeutet damit einen Aufschlag von 2,91 € bzw. ca. 30 Prozent
-
Börsenhandelstag (15. Oktober 2010) einen Monat vor Veröffentlichung der
Entscheidung des Bieters, ein Übernahmeangebot für die SPAG-Aktien zu machen: der Schlusskurs der SPAG-Aktien betrug 6,89 €. Die Angebotsgegenleistung (nach Maßgabe des Drei-Monats-Durchschnittskurses der
SWAG-Aktien) bedeutet damit einen Aufschlag von 2,57 € bzw. ca. 27 Prozent.
-
Börsenhandelstag (13. August 2010) drei Monate vor Veröffentlichung der
Entscheidung des Bieters, ein Übernahmeangebot für die SPAG-Aktien zu machen: der Schlusskurs der SPAG-Aktien betrug 7,05 €. Die Angebotsgegenleistung (nach Maßgabe des Drei-Monats-Durchschnittskurses der
SWAG-Aktien) bedeutet damit einen Aufschlag von 2,41 € bzw. ca. 25 Prozent.
-
Börsenhandelstag (14. Mai 2010) sechs Monate vor Veröffentlichung der Entscheidung des Bieters, ein Übernahmeangebot für die SPAG-Aktien zu machen: der Schlusskurs der SPAG-Aktien betrug 7,75 €. Die Angebots32
gegenleistung (nach Maßgabe des Drei-Monats-Durchschnittskurses der
SWAG-Aktien) bedeutet damit einen Aufschlag von 1,71 € bzw. ca. 18 Prozent.
-
9.4
Börsenhandelstag (16. November 2009) ein Jahr vor Veröffentlichung der Entscheidung des Bieters, ein Übernahmeangebot für die SPAG-Aktien zu machen: der Schlusskurs der SPAG-Aktien betrug 7,40 €. Die Angebotsgegenleistung (nach Maßgabe des Drei-Monats-Durchschnittskurses der
SWAG-Aktien) bedeutet damit einen Aufschlag von 2,06 € bzw. ca. 22 Prozent.
Wirtschaftliche Angemessenheit der Angebotsgegenleistung
Die Angebotsgegenleistung von einer SWAG-Aktie je SPAG-Aktie stellt in Übereinstimmung mit den gesetzesgeberischen Wertungen, welche der Bieter bei Bemessung
der Angebotsgegenleistung ausschließlich zugrunde gelegt hat, eine angemessene
Gegenleistung dar. Die gesetzliche Regelung in § 31 WpÜG i.V.m. §§ 7,5 WpÜGAngebotsVO zeigt, dass auch der Gesetzgeber die angewandte Methode als zur Bestimmung der Angemessenheit der Angebotsgegenleistung geeignet anerkennt.
Der Wert einer SPAG-Aktie (Drei-Monats-Durchschnittskurs) beträgt 6,99 €. Demgegenüber beläuft sich der Wert einer SWAG-Aktie (Drei-Monats-Durchschnittskurs) auf 9,46 €. Der Wert der angebotenen Gegenleistung liegt um rund 26 Prozent
über dem maßgeblichen durchschnittlichen Börsenkurs der SPAG-Aktie und damit
über der den Aktionären der SPAG mindestens anzubietenden Gegenleistung. Mit
Blick auf die geplante Übernahme aller SPAG-Aktien will der Bieter ein für die
SPAG-Aktionäre attraktives Angebot schaffen, die SPAG-Aktien zum Tausch einzureichen. Hierzu bietet sich ein Umtauschverhältnis von 1:1 an.
9.5
Keine Anwendbarkeit von § 33b WpÜG
Die Satzung der SPAG sieht keine Anwendung von § 33 b Abs. 2 WpÜG vor. Der
Bieter ist daher nicht verpflichtet, eine Entschädigung gemäß § 33b Abs. 5 WpÜG zu
leisten.
10.
Behördliche Genehmigungen und Verfahren
10.1
Kartellrechtliche Verfahren
Die geplante Übernahme der SPAG durch die SWAG unterliegt gemäß der §§ 35 ff.
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) der Zusammenschlusskontrolle durch das Bundeskartellamt. Der Bieter hat am 10. Dezember 2010 eine
33
kartellrechtliche Freigabe des Übernahmeangebots beim Bundeskartellamt beantragt.
Die Freigabe ist am 20. Dezember 2010 erfolgt.
Der Zusammenschluss unterliegt mangels des Erreichens der erforderlichen Umsatzgrößen nicht gemäß der Verordnung des Rates (EG) Nr. 139/2004 vom 20. Januar
2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen („EGFusionskontrollverordnung“) der Fusionskontrolle durch die EU-Kommission."
10.2
Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage
Am 30. Dezember 2010 hat die BaFin dem Bieter die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage gestattet.
11.
Bedingung, von der die Wirksamkeit des Angebots abhängt
11.1
Bedingung
Das Übernahmeangebot und die durch seine Annahme mit den SPAG-Aktionären zustande kommenden Verträge stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass bis zum
Ablauf der Annahmefrist keine gestattete Angebotsunterlage in Bezug auf ein konkurrierendes öffentliches Angebot zum Erwerb von SPAG-Aktien im Sinne von § 22
WpÜG („konkurrierendes Angebot“) veröffentlicht wurde.
11.2
Verzicht auf Bedingung
Der Bieter kann auf die in dieser Angebotsunterlage genannte aufschiebende Bedingung bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefrist verzichten, sofern ein Verzicht nicht nach § 21 Abs. (6) WpÜG unzulässig ist. Der Verzicht steht dem Eintritt
der betreffenden Bedingung gleich.
11.3
Nichteintritt von Bedingung
Das Übernahmeangebot sowie die Verträge, die durch dessen Annahme geschlossen
werden, werden nur wirksam, wenn entweder die in der Angebotsunterlage aufgeführte aufschiebende Bedingung eingetreten oder die in der Angebotsunterlage aufgeführte aufschiebende Bedingung nicht eintreten ist und der Bieter auf die nicht
eingetretene Bedingung gemäß Ziffer 11.2 zuvor verzichtet hat. Für nähere Informationen zur Rückabwicklung beim Nichteintritt von Bedingungen siehe Ziffer 12.7
dieser Angebotsunterlage.
34
11.4
Veröffentlichung des Eintritts oder Nichteintritts der Bedingung und des Verzichts auf die Bedingung
Der Bieter wird den Eintritt der Bedingung unverzüglich, spätestens jedoch zwei
Bankarbeitstage nach dem Eintritt bekannt machen. Gleiches gilt für den Verzicht
auf die Bedingung.
Die vorgenannten Bekanntmachungen wird der Bieter jeweils im elektronischen
Bundesanzeiger sowie im Internet unter www.solarworld.de veröffentlichen.
12.
Annahme und Durchführung des Übernahmeangebots
12.1
Abwicklungsstelle
Der Bieter hat die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank
(WGZ BANK), Ludwig-Erhard-Allee 20, 40227 Düsseldorf, Telefon: +49 (211)
778-2881, Telefax: +49 (211) 778-2888, Email: [email protected] als
Abwicklungsstelle mit der technischen Abwicklung des Übernahmeangebots beauftragt („Abwicklungsstelle“).
12.2
Annahme des Übernahmeangebotes in der Annahmefrist
12.2.1
Annahmeerklärung und Umbuchung
Die SPAG-Aktionäre können dieses Angebot innerhalb der Annahmefrist nur durch
schriftliche Erklärung (die „Annahmeerklärung“) gegenüber ihren jeweiligen Depotbanken annehmen.
Die Annahmeerklärung muss bis zum Ablauf der Annahmefrist erfolgen; für die
Einhaltung der Annahmefrist ist der Eingang der Annahmeerklärung bei der Depotbank maßgeblich.
Die Annahmeerklärung wird erst wirksam mit der fristgerechten Umbuchung der
SPAG-Aktien in die ISIN DE000A1E8954 bei der Clearstream Banking AG, Düsseldorf („CBF“). Die Umbuchung wird durch die jeweilige Depotbank nach Erhalt
der Annahmeerklärung veranlasst. Die Umbuchung der Zum Tausch Eingereichten
SPAG-Aktien in die ISIN DE000A1E8954 gilt als fristgerecht erfolgt, wenn sie bis
spätestens 17:30 Uhr (Ortszeit Düsseldorf) am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf
der Annahmefrist bewirkt wird.
Es gelten nur solche SPAG-Aktien als Zum Tausch Eingereichte SPAG-Aktien, für
die eine Umbuchung in die ISIN DE000A1E8954 fristgerecht durchgeführt wurde.
35
12.2.2
Weitere Erklärungen im Zuge der Annahme des Angebotes
Mit der Annahmeerklärung nehmen die betreffenden SPAG-Aktionäre das Angebot
für die in der Annahmeerklärung angegebene Anzahl von SPAG-Aktien nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage an und
-
weisen ihre Depotbank sowie etwaige Zwischenverwahrer an, die in der Annahmeerklärung bezeichneten SPAG-Aktien bei der CBF in die ISIN
DE000A1E8954 umzubuchen, jedoch zunächst im eigenen Depot zu belassen
und die Annahmeerklärung auf Verlangen des Bieters an diesen weiterzuleiten;
-
weisen ihre Depotbank sowie etwaige Zwischenverwahrer an, ihrerseits CBF
anzuweisen und zu ermächtigen, die in den Depots der Depotbank belassenen
Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien mit der ISIN DE000A1E8954 unverzüglich nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist und nach dem Eintritt der
bzw. dem Verzicht auf die Bedingung der Abwicklungsstelle auf deren Depot
bei der CBF zur Übereignung an den Bieter zur Verfügung zu stellen;
-
beauftragen ihre Depotbank, etwaige Zwischenverwahrer sowie die Abwicklungsstelle und bevollmächtigen diese, vorsorglich befreit von den Beschränkungen des § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen
zur Abwicklung des Angebots vorzunehmen sowie alle Erklärungen abzugeben
oder entgegenzunehmen, insbesondere den Eigentumsübergang der Zum
Tausch Eingereichten SPAG-Aktien auf den Bieter herbeizuführen;
-
weisen ihre Depotbank an, ihrerseits CBF anzuweisen und entsprechend zu
ermächtigen, unmittelbar oder über die Depotbank die für die Bekanntgaben
des Bieters nach dem WpÜG erforderlichen Informationen, insbesondere die
Anzahl der im Depot der Depotbank bei CBF in die ISIN DE000A1E8954 umgebuchten Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien, börsentäglich an die Abwicklungsstelle und den Bieter zu übermitteln;
-
erklären, dass sie das Eigentum an ihren Zum Tausch Eingereichten SPAGAktien einschließlich aller damit verbundenen Rechte zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots vorbehaltlich des Ablaufs der Weiteren Annahmefrist
und dem Eintritt der bzw. dem Verzicht auf die Bedingung nach Maßgabe der
Bestimmungen dieser Angebotsunterlage auf den Bieter Zug um Zug gegen
Gewährung der Angebotsgegenleistung (SWAG-Aktien) für die betreffende
Anzahl von Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien auf das Konto der jeweiligen Depotbank bei CBF übertragen; und
-
erklären, dass die Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien zum Zeitpunkt der
Übertragung des Eigentums an den Bieter in ihrem alleinigen Eigentum stehen
36
sowie frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind und keinerlei Verfügungsbeschränkungen unterliegen.
-
weist seine Depotbank sowie etwaige Zwischenverwahrer an und ermächtigt
diese, die Annahmeerklärung an die Abwicklungsstelle auf Verlangen weiterzuleiten und befreit diese insoweit von dem Bankgeheimnis.
Um eine reibungslose und zügige Abwicklung des Angebotes zu ermöglichen, werden die vorstehend genannten Weisungen, Aufträge und Vollmachten unwiderruflich
erteilt und erlöschen nur im Falle eines wirksamen Rücktritts von der Annahme des
Übernahmeangebotes und von den Verträgen, die durch Annahme dieses Angebotes
geschlossen werden, sowie bei Ausfall der Bedingung. Ein solcher Rücktritt ist nur
in den in Ziffer 16 dieser Angebotsunterlage bezeichneten Fällen möglich. Die Regelung in Ziffer 12.7 dieser Angebotsunterlage bleibt unberührt.
12.3
Abwicklung des Angebots und Umtausch der Aktien
Die Übertragung der Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien auf den Bieter erfolgt
jeweils Zug um Zug gegen Übertragung der SPAG-Aktien in die von den Depotbanken bei der CBF unterhaltenen Wertpapierdepots. Die Übertragung der SWAGAktien für die betreffende Anzahl der von einem SPAG-Aktionär Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien erfolgt frühestens am achten Bankarbeitstag nach Ablauf
der weiteren Annahmefrist, also voraussichtlich am 1. März 2011.
Mit Übertragung der SWAG-Aktien für die betreffende Anzahl der Zum Tausch
Eingereichten SPAG-Aktien in das Wertpapierdepot der jeweiligen Depotbank bei
der CBF hat der Bieter die Verpflichtungen zur Erbringung der Gegenleistung erfüllt.
Es obliegt der jeweiligen Depotbank, die Gegenleistung dem einzelnen annehmenden
Aktionär gutzuschreiben.
12.4
Rechtsfolgen der Annahme
Mit der Annahme des Übernahmeangebotes kommt zwischen jedem annehmenden
SPAG-Aktionär und dem Bieter ein Vertrag über den Verkauf und die Übereignung
der Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zustande.
Für den Vertrag und seine Auslegung gilt ausschließlich deutsches Recht. Mit der
Übertragung des Eigentums an den Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien gehen
sämtliche mit diesen verbundene Rechte (Dividendenansprüche eingeschlossen) zum
Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots auf den Bieter über. Darüber hinaus gibt jeder das Angebot annehmende SPAG-Aktionär unwiderruflich die in Ziffer 12.2 die-
37
ser Angebotsunterlage genannten Erklärungen ab und erteilt die in Ziffer 12.2.2 dieser Angebotsunterlage genannten Weisungen, Aufträge und Vollmachten.
12.5.
Annahme in der Weiteren Annahmefrist
Die Ausführungen in den Ziffern 12.2 bis 12.4 dieser Angebotsunterlage gelten entsprechend auch für die Annahme innerhalb der Weiteren Annahmefrist. Dementsprechend können SPAG-Aktionäre das Angebot während der Weiteren Annahmefrist
durch Abgabe einer Annahmeerklärung entsprechend Ziffer 12.2.1 dieser Angebotsunterlage annehmen. Auch eine solche Annahmeerklärung wird erst wirksam durch
fristgerechte Umbuchung der SPAG-Aktien, für die die Annahme erklärt wurde, in
die ISIN DE000A1E8954 bei der CBF. Die Umbuchung wird durch die jeweilige
Depotbank nach Erhalt der Annahmeerklärung veranlasst.
Wurde die Annahmeerklärung innerhalb der Weiteren Annahmefrist gegenüber der
Depotbank abgegeben, so gilt die Umbuchung der SPAG-Aktien in die ISIN
DE000A1E8954 als fristgerecht erfolgt, wenn sie bis spätestens 17:30 Uhr (Ortszeit
Düsseldorf) am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist bewirkt wird.
SPAG-Aktionäre, die das Angebot innerhalb der Weiteren Annahmefrist annehmen
wollen, sollten sich mit eventuellen Fragen an ihre Depotbank wenden.
12.6
Börsenhandel mit Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien und Nachträglich
zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien
Ein börslicher Handel mit Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien oder Nachträglich Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien ist nicht vorgesehen.
Die nicht eingereichten SPAG-Aktien sind weiterhin an der Börse unter der ISIN
DE0006352537 handelbar.
12.7
Rückabwicklung bei Nichteintritt der Bedingung, von der die Wirksamkeit des
Angebotes abhängt
Das Übernahmeangebot wird nicht durchgeführt und der Bieter ist nicht verpflichtet,
Zum Tausch Eingereichte SPAG-Aktien zu erwerben und die Angebotsgegenleistung
für diese zu bezahlen, wenn nicht die in Ziffer 11.1 dieser Angebotsunterlage genannte Bedingung eingetreten ist, es sei denn der Bieter hat auf den Eintritt der Bedingung innerhalb der in Ziffer 11.2 dieser Angebotsunterlage genannten Frist verzichtet, so dass diese als eingetreten gilt. Die durch die Annahme des Angebotes zustande kommenden Verträge werden dann nicht wirksam und eine Übertragung des
Eigentums an den Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien auf den Bieter findet
nicht statt. In einem solchen Fall wird die Rückbuchung der Zum Tausch Eingereich38
ten SPAG-Aktien in die ISIN DE0006352537 unverzüglich von den Depotbanken
veranlasst. Es werden Vorkehrungen getroffen, dass die Rückbuchung innerhalb von
fünf Arbeitstagen erfolgt, nachdem nach Ziffer 11.4 dieser Angebotsunterlage veröffentlicht wurde, dass die Bedingung nicht eingetreten ist (und auf diese Bedingung
auch nicht verzichtet worden ist). Nach der Rückbuchung können die SPAG-Aktien
wieder unter ihrer ursprünglichen ISIN DE0006352537 gehandelt werden. Die
Rückbuchung ist für die SPAG-Aktionäre kostenfrei. Etwaig anfallende ausländische
Steuern oder Kosten und Gebühren ausländischer Depotbanken, die keine gegenseitige Kontoverbindung mit CBF haben, sind jedoch von den betreffenden SPAGAktionären selbst zu tragen.
12.8
Rücktrittsrecht von SPAG-Aktionären, die das Angebot annehmen
SPAG-Aktionäre, die das Angebot angenommen haben, sind nur unter den in Ziffer
16 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Voraussetzungen berechtigt, von der
Annahme des Angebotes zurückzutreten. Hinsichtlich der Ausübung und der Rechtsfolgen des Rücktrittsrechts wird auf die Ausführungen in Ziffer 16 dieser Angebotsunterlage verwiesen.
12.9
Kosten für SPAG-Aktionäre, die das Angebot annehmen
Die im Zusammenhang mit der Annahme dieses Angebots etwaig anfallenden Steuern oder in- und ausländischen Kosten und Spesen, die von der depotführenden Bank
erhoben werden, werden von dem Bieter nicht übernommen. Diese sind von dem das
Angebot annehmenden SPAG-Aktionär selbst zu tragen. SPAG-Aktionären, die dieses Angebot annehmen wollen, wird geraten, sich von ihrer Depotbank vor der Annahme über eventuelle Kosten und Steuern beraten zu lassen.
Hinsichtlich der Kosten im Falle der Rückbuchung bei Nichteintritt von Bedingungen, von denen die Wirksamkeit des Angebotes abhängt, wird auf die Ausführungen
in Ziffer 12.7 dieser Angebotsunterlage verwiesen.
13.
Sicherstellung der Gegenleistung, Finanzierung des Angebotes
Die Gesamtzahl der von der SPAG ausgegebenen Aktien beträgt zum Datum der
Veröffentlichung der Angebotsunterlage 6.000.000 Stück.
Davon hält die SWAG derzeit 1.708.334 Stück. Die SPAG hält keine eigenen Aktien. Somit können aufgrund des Übernahmeangebotes max. 4.291.666 SPAGAktien angedient werden. Der Bieter hat sichergestellt, dass er für jede angebotene
SPAG-Aktie eine SWAG-Aktie aufbringen kann. Die SWAG hat die erforderliche
Anzahl eigener Aktien im Zuge eines Aktienrückkaufprogramms, welches am 12.
39
Mai 2010 begonnen und am 30. September 2010 beendet wurde, erworben. Bei einer
Andienung aller SPAG-Aktien durch die SPAG-Aktionäre sind durch die SWAG
maximal 4.291.666 SWAG-Aktien zu gewähren. Die maximal erforderlichen
4.291.666 SWAG-Aktien wurden vom Bieter hinterlegt bei der WGZ BANK AG
Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank (WGZ BANK), Ludwig-Erhard-Allee
20, 40227 Düsseldorf. Dem Bieter werden im Zusammenhang mit dem Angebot und
seiner Durchführung Transaktionskosten in Höhe von bis zu 250.000,00 € entstehen.
Der Bieter verfügt über die erforderliche Anzahl von SWAG-Aktien zur Erbringung
der Gegenleistung sowie über das zur Begleichung der Transaktionskosten erforderliche Guthaben auf seinen laufenden Geschäftskonten in entsprechender Höhe.
14.
Auswirkungen eines erfolgreichen Angebotes auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Bieters
In dieser Ziffer 14 werden bestimmte Finanzinformationen dargestellt, um die voraussichtlichen Auswirkungen der Durchführung des Übernahmeangebotes auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters auf Basis des vorläufigen HGBEinzelabschlusses zum 30. September 2010 aufzuzeigen.
Die Finanzinformationen wurden keiner prüferischen Durchsicht oder Prüfung unterzogen. Sie wurden nicht entsprechend dem IDW Rechnungslegungshinweis zur Erstellung von Pro-Forma-Finanzinformationen (IDW RH HFA 1.004) erstellt und
weichen wesentlich von diesem IDW Rechnungslegungshinweis ab.
Die Angaben dieser Ziffer 14 enthalten in die Zukunft gerichtete Aussagen des Bieters. Diese geben die gegenwärtige Einschätzung des Bieters im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen wieder und basieren ausschließlich auf dem Bieter zum Datum
der Veröffentlichung der Angebotsunterlage vorliegenden Informationen sowie einer
Reihe von Annahmen des Bieters, die sich als zutreffend oder unzutreffend herausstellen können.
14.1
Ausgangslage
Die in dieser Ziffer 14 enthaltenen Finanzinformationen beruhen insbesondere auf
folgender Ausgangslage:
-
Die SWAG hält bereits 1.708.334 Aktien (28,47 %) an der SPAG und bilanziert
diese in ihren Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2009 und 30. Juni 2010 at
equity.
-
Die Geschäftstätigkeit des SolarWorld-Konzerns besteht in der Herstellung kristalliner Solarstromtechnologie. Dabei forschen, entwickeln, produzieren und re40
cyceln die SWAG und ihre Tochterunternehmen auf allen Stufen der SolarWertschöpfungskette. Der Vertrieb erfolgt weltweit. Die Geschäftstätigkeit des
Solarparc-Konzerns besteht in der regenerativen Stromerzeugung mittels Windkraft- und Photovoltaikanlagen, der Betriebsführung derselben sowie der Konzeption, Projektierung und Vermarktung von regenerativen Kraftwerken. Er operiert bisher primär im nationalen Bereich. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel
des Übernahmeangebots, das Projektgeschäft weiter vorwärts zu integrieren und
international auszuweiten.
14.2
-
Die Übernahme der SPAG und ihrer Tochtergesellschaften und eine daraus folgende Notwendigkeit der Vollkonsolidierung hätten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des SolarWorld-Konzerns.
Vor diesem Hintergrund wurde unter Berufung auf die Verordnung (EG) Nr.
809/2004 der Kommission vom 29. April 2004 sowie die im IDW RH HFA
1.004 genannten Kriterien auf die Darstellung von Pro-FormaFinanzinformationen verzichtet.
-
Der Erwerb der SPAG-Aktien erfolgt durch Gewährung von einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie der SWAG je zum Tausch eingereichter Aktie der
SPAG. Der SWAG stehen dafür im Verlauf des Geschäftsjahres 2010 zurückgekaufte eigene Aktien zur Verfügung.
Annahme
Die nachfolgende Darstellung beruht auf der Annahme, dass alle SPAG-Aktien (d.h.
4.291.666 Stück) zu dem von der BaFin zum Stichtag 14. November 2010 ermittelten Drei-Monats-Durchschnittskurs in Höhe von 9,46 Euro erworben werden.
14.3
Darstellung der erwarteten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der SWAG auf Basis des vorläufigen HGB-Einzelabschlusses zum
30. September 2010
14.3.1
Methodisches Vorgehen und Vorbehalte
Zur Abschätzung der Auswirkungen des Übernahmeangebots auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Bieters hat die SWAG eine vorläufige und ungeprüfte
Einschätzung der bilanziellen Situation vorgenommen, die sich im Fall der Übernahme von 4.291.666 SPAG-Aktien ergeben würde.
Im Folgenden wird dargestellt, welche Auswirkungen durch die Übernahme von
4.291.666 SPAG-Aktien auf den vorläufigen und ungeprüften HGB-Einzelabschluss
der SWAG zum 30. September 2010 zu erwarten gewesen wären.
41
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die tatsächlichen Auswirkungen des Vollzugs
dieses Übernahmeangebots auf die zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der SWAG nicht genau vorhersagen lassen. Dafür gibt es unter anderem folgende
Gründe:
-
Die endgültige Höhe der Anschaffungskosten hängt von der tatsächlichen Anzahl der SPAG-Aktien ab, für die das Übernahmeangebot angenommen wird.
Diese kann geringer als 4.291.666 Stück ausfallen.
-
Die endgültige Höhe der Anschaffungskosten hängt zudem von dem Wert der
SWAG-Aktie bei Ablauf der Annahmefrist ab. Für die folgenden Darstellungen wird der gewichtete durchschnittliche inländische Börsenkurs der SWAGAktie, wie er von der BaFin mitgeteilt wurde, in Höhe von 9,46 EUR
zugrundegelegt.
-
Die Transaktionskosten, die im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot
anfallen, werden nach dem derzeitigen Stand erbrachter Leistungen voraussichtlich ca. 250.000 EUR betragen. In welchem Umfang diese Kosten als Anschaffungsnebenkosten aktivierbar sind, ist noch nicht bekannt. Aus diesem
Grund werden diese Kosten bei der Darstellung der bilanziellen Situation der
SWAG nicht berücksichtigt.
-
Die SWAG verwendet bei Übernahme von 4.291.666 SPAG-Aktien 4.291.666
ihrer eigenen Aktien zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Tauschangebot.
-
Die sich aus dem Übernahmeangebot ergebenden Auswirkungen auf die zukünftige Ertragslage des Bieters hängen von etwaigen Dividendenausschüttungen der SPAG sowie der Ausnutzung von Synergien und in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten ab.
42
14.3.2
Erwartete Auswirkungen auf die Bilanz des Bieters
Der Erwerb von 4.291.666 SPAG-Aktien durch den Bieter bei Vollzug des Übernahmeangebots würde sich auf die Vermögens-, und Finanzlage des Bieters zum 30.
September 2010 wie folgt auswirken:
in TEUR
SWAG HGB
Voraussichtliche
SWAG HGB
vor Vollzug Übernahmeangebot
Veränderung durch
nach Vollzug Übernahmeangebot
30.09.2010
Vollzug Übernahmeangebot
30.09.2010
TEUR
TEUR
TEUR
Aktiva
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
III. Finanzanlagen
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
III. Wertpapiere
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
C. Rechnungsabgrenzungsposten
D. Aktive latente Steuer
2.154.996
761.642
3.110
3.985
754.547
1.390.736
135.872
362.997
99.602
792.265
2.150
468
40.599
40.599
Passiva
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklagen
IV. Bilanzgewinn
B. Rückstellungen
I. Steuerrückstellungen
II. Sonstige Rückstellungen
C. Verbindlichkeiten
I. Anleihen
II. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
III. Erhaltene Anzahlungen
IV. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
V. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
VI. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
VII. Sonstige Verbindlichkeiten
D. Rechnungsabgrenzungsposten
E. Passive latente Steuer
2.154.996
618.479
106.881
297.656
126.389
87.553
56.326
33.497
22.829
1.477.662
965.716
306.418
30.472
33.709
141.108
40.599
40.599
4.292
36.307
40.599
2.195.595
802.241
3.110
3.985
795.146
1.390.736
135.872
362.997
99.602
792.265
2.150
468
2.195.595
659.078
111.173
333.963
126.389
87.553
56.326
33.497
22.829
1.477.662
965.716
306.418
30.472
33.709
141.108
17
222
2.453
76
Im Vergleich zur Vermögens- und Finanzlage des Bieters zum 30. September 2010
ergeben sich voraussichtlich folgende Veränderungen:
-
Die Position Finanzanlagen wird unter Berücksichtigung des Vollzugs des
Übernahmeangebots und der in 14.4.1 getroffenen Annahmen voraussichtlich
um TEUR 40.599 ansteigen. Der Anstieg der Position Finanzanlagen entspricht
unter Berücksichtigung der in 14.4.1 getroffenen Annahmen dem Gegenwert
der SPAG-Aktien, die im Rahmen des Übernahmeangebots vom Bieter erworben werden.
-
Da die SWAG zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen aus dem Tauschangebot eigene Aktien verwendet, verändert sich die Position Gezeichnetes Kapital bei
einer Übernahme von 4.291.666 SPAG-Aktien um TEUR 4.292. Der den rechnerischen Nennwert der SWAG-Aktien unter Berücksichtigung der in 14.4.1
getroffenen Annahmen übersteigende Betrag in Höhe von TEUR 36.307 wird
in die Kapitalrücklage eingestellt.
43
17
222
2.453
76
14.3.3
Erwartete Auswirkungen auf die Ertragslage des Bieters
Der Erwerb von 4.291.666 SPAG-Aktien durch den Bieter bei Vollzug des Übernahmeangebots würde sich auf die Ertragslage des Bieters zum 30. September 2010
wie folgt auswirken:
15.
-
Der vorläufige Bilanzgewinn des Bieters für die Periode vom 1. Januar 2010
bis zum 30. September 2010 betrug TEUR 87.553.
-
Die laufenden Erträge aus Finanzanlagen werden sich im Wesentlichen durch
zukünftige Dividendenausschüttungen der SPAG an die SWAG verändern. In
den vergangenen vier Geschäftsjahren wurde jeweils eine Dividende von mindestens 10 Cent je Aktie ausgeschüttet und der Bieter erwartet, dass auch nach
der Durchführung des Übernahmeangebots eine vergleichbare Dividende ausgeschüttet wird.
-
Die Finanzanlagen werden regelmäßig auf die Notwendigkeit der Bildung einer Wertberichtigung hin überprüft. Eine Wertberichtigung hätte einen entsprechenden Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung der SWAG zur
Folge.
-
Die geschätzten voraussichtlichen Transaktionskosten in Höhe von 250.000
EUR beeinflussen die Ertragslage negativ.
Mögliche Auswirkungen auf SPAG-Aktionäre, die das Angebot
nicht annehmen
SPAG-Aktionäre, die das Übernahmeangebot nicht annehmen wollen, sollten insbesondere die in Ziffer 8 dieser Angebotsunterlage dargestellten derzeitigen Absichten
des Bieters im Hinblick auf die zukünftige Geschäftstätigkeit der Zielgesellschaft
und des Bieters sowie folgende Aspekte berücksichtigen:
a)
Der Bieter geht davon aus, dass der Aktienkurs der SPAG-Aktien während der
Annahmefrist die Tatsache, dass der Bieter am 15. November 2010 seine Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebotes veröffentlicht hat, berücksichtigen wird. Es ist daher ungewiss, ob der Aktienkurs der SPAG-Aktie nach
dem Vollzug des Übernahmeangebotes auf der Höhe bleiben wird, die er zu irgendeinem Zeitpunkt während der Annahmefrist hatte und ob und wie sich der
Kurs ändern wird.
b)
Die Durchführung des Angebotes wird voraussichtlich zu einer Verringerung
des Streubesitzes der SPAG-Aktien führen. Es ist daher nicht auszuschließen,
44
dass das Angebot von und die Nachfrage nach SPAG-Aktien nach einem erfolgreichen Abschluss dieses Angebotes geringer sein wird als derzeit. Daher
kann das tägliche Handelsvolumen der SPAG-Aktien an den Aktienbörsen, an
denen die SPAG-Aktien gehandelt werden, sinken, äußerstenfalls bis auf Null.
Das kann zur Folge haben, dass Kauf- und Verkaufsaufträge nicht oder nicht
mehr in gewünschtem Umfang ausgeführt werden können. Ferner kann es dadurch zu stärkeren Kursschwankungen als vor der Durchführung des Angebotes kommen.
16.
c)
Würde der Bieter im Rahmen dieses Übernahmeangebotes eine Beteiligung
von mindestens 95 Prozent erreichen, könnte der Bieter nach § 39a WpÜG einen Antrag auf Ausschluss der übrigen SPAG-Aktionäre stellen oder ein Ausschlussverfahren nach §§ 327 ff. AktG durchführen („Squeeze-Out“). Auch
wenn der Bieter von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht, können gemäß § 39c WpÜG die SPAG-Aktionäre, welche dieses Übernahmeangebot
nicht angenommen haben, bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 39a
WpÜG dieses Angebot innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist annehmen („Andienungsrecht“). Der Bieter strebt keinen Squeeze-Out
an. Er behält sich jedoch vor, bei Erreichen der Squeeze-Out-Schwelle einen
solchen durchzuführen.
d)
Planungen für den Abschluss eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrages mit der SPAG bestehen nicht. Für die optimale Realisierung von
Kostensynergien kann der Abschluss eines Unternehmensvertrages zukünftig
insbesondere auch aus steuerlichen Gründen zweckmäßig werden.
e)
Konkrete Planungen, die SPAG zum Antrag auf Widerruf der Zulassung der
SPAG-Aktien zum Börsenhandel zu veranlassen, bestehen bei der SWAG
nicht. Für die optimale Realisierung von Kostensynergien kann ein Delisting
jedoch zukünftig eine mögliche Option darstellen.
Gesetzliches Rücktrittsrecht von SPAG-Aktionären, die das Angebot
annehmen
SPAG-Aktionäre, die das Übernahmeangebot angenommen haben, können in folgenden Fällen von ihrer Annahme des Übernahmeangebotes zurücktreten:
a)
Im Falle einer Änderung des Übernahmeangebotes hat jeder SPAG-Aktionär
gemäß § 21 Abs. (4) WpÜG das Recht, von seiner Annahme des Übernahmeangebotes bis zum Ablauf der Annahmefrist zurückzutreten, wenn und soweit
er das Angebot vor Veröffentlichung der Änderung des Angebotes angenom45
men hat. Eine Änderung des Angebotes liegt insbesondere vor, wenn der Bieter
nach Ziffer 11.2 dieser Angebotsunterlage auf eine Bedingung verzichtet.
b)
Im Falle eines konkurrierenden Angebotes hat jeder SPAG-Aktionär gemäß
§ 22 Abs. (3) WpÜG das Recht, von einer Annahme des Übernahmeangebotes
bis zum Ablauf der Annahmefrist zurückzutreten, wenn und soweit er das Angebot vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage eines konkurrierenden
Übernahmeangebotes angenommen hat.
Der Rücktritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber der Depotbank des zurücktretenden SPAG-Aktionärs innerhalb der Annahmefrist sowie durch Rückbuchung der betreffenden Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien durch diese Depotbanken aus der ISIN DE000A1E8954 in die ISIN DE0006352537 bei CBF. Die
Rücktrittserklärung wird erst wirksam, wenn die betreffenden Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien des zurücktretenden SPAG-Aktionärs rechtzeitig zurückgebucht worden sind. Die Rückbuchung der Aktien gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn
diese spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach dem Ende der Annahmefrist bis
17:30 Uhr (Ortszeit Düsseldorf) bewirkt wird. Nach der Rückbuchung können die
SPAG-Aktien wieder unter der ISIN DE0006352537 gehandelt werden.
Durch die wirksame Ausübung des Rücktrittsrechts treten die betreffenden SPAGAktionäre von dem durch die Annahme des Übernahmeangebotes geschlossenen
Vertrag zurück.
Der Rücktritt von der Annahme dieses Übernahmeangebotes ist nicht widerruflich.
Zum Tausch Eingereichte SPAG-Aktien, für die das Rücktrittsrecht ausgeübt worden
ist, gelten nach erfolgtem Rücktritt nicht als im Rahmen dieses Übernahmeangebotes
zum Verkauf eingereicht. Die SPAG-Aktionäre können in einem solchen Fall das
Übernahmeangebot vor Ablauf der Annahmefrist in der in dieser Angebotsunterlage
beschriebenen Weise erneut annehmen.
17.
Angaben zu Geldleistungen oder anderen geldwerten Vorteilen an
Organmitglieder der SPAG
Keinem Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrats der SPAG wurden Geldleistungen oder andere geldwerte Vorteile im Zusammenhang mit diesem Übernahmeangebot gewährt oder in Aussicht gestellt.
Mitgliedern des Vorstandes oder des Aufsichtsrats der SPAG, die Inhaber von
SPAG-Aktien sind, steht es frei, dieses Übernahmeangebot anzunehmen. Sie erhalten
in diesem Fall wie alle anderen SPAG-Aktionäre SWAG-Aktien entsprechend der
Zahl an Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien als Gegenleistung.
46
Die Eifelstrom GmbH als von Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck beherrschte Großaktionärin der Zielgesellschaft wird das Angebot aller Voraussicht nach für wenigstens so
viele Aktien annehmen, dass es zu einer Kontrollerlangung durch den Bieter kommt.
18.
Veröffentlichung der Angebotsunterlage und Mitteilungen
18.1
Veröffentlichungen in Bezug auf die Angebotsunterlage
Der Bieter hat diese Angebotsunterlage am 31. Dezember 2010 durch Bekanntgabe
im Internet unter www.solarworld.de sowie durch Bereithaltung kostenlos auszugebender Exemplare während der üblichen Geschäftszeiten bei der SolarWorld Aktiengesellschaft, Martin-Luther-King-Straße 24, 53175 Bonn, Telefon: +49 (228) 55920470, Telefax +49 (228) 55920-9470, Email: [email protected] sowie bei der
WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Ludwig-Erhard-Allee
20, 40227 Düsseldorf, Telefon: +49 (211) 778-2881, Telefax: +49 (211) 778-2888,
Email: [email protected] veröffentlicht. Die Hinweisbekanntmachung
gemäß § 14 Abs. (3) Satz 1 Nr. 2 WpÜG über die Bereithaltung der Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe und die Internetadresse, unter der diese Angebotsunterlage veröffentlicht wird, hat der Bieter am 31. Dezember 2010 im Elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht.
18.2
Veröffentlichungen während des Angebotes
Zusätzlich zu den an anderen Stellen in dieser Angebotsunterlage beschriebenen
Veröffentlichungen des Bieters wird der Bieter während des Angebotes folgende
Veröffentlichungen und Mitteilungen machen:
Der Bieter wird die Anzahl sämtlicher SPAG-Aktien, die ihm sowie den mit ihm
gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen zustehen, einschließlich der Höhe der jeweiligen Anteile und der ihm zustehenden und nach § 30
WpÜG zuzurechnenden Stimmrechtsanteile, sowie die sich aus den dem Bieter zugegangenen Annahmeerklärungen ergebende Anzahl der Zum Tausch Eingereichten
SPAG-Aktien und der Nachträglich Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien, einschließlich der Höhe des Anteils dieser Aktien am Grundkapital der SPAG und der
Stimmrechte gemäß § 23 Abs. (1) WpÜG
-
nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage wöchentlich und in der letzten
Woche vor Ablauf der Annahmefrist täglich,
-
unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist,
47
-
unverzüglich nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist sowie
-
unverzüglich nach Erreichen der für einen Ausschluss der übrigen Aktionäre
nach § 39a Abs. (1) und (2) WpÜG erforderlichen Beteiligungshöhe
im Internet unter www.solarworld.de sowie im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen.
Nach § 23 Abs. (2) WpÜG wird der Bieter weiterhin jeden unmittelbaren und/oder
mittelbaren Erwerb von SPAG-Aktien der im Zeitraum von der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage bis zur Veröffentlichung nach § 23 Abs. (1) Satz 1 Nr. 2 WpÜG
an einer Börse oder außerbörslich erfolgt, sowie jeden unmittelbaren oder mittelbaren außerbörslichen Erwerb von SPAG-Aktien vor Ablauf eines Jahres nach der
Veröffentlichung nach § 23 Abs. (1) Satz 1 Nr. 2 WpÜG unter Angabe der Art und
Höhe der Gegenleistung im Internet unter www.solarworld.de sowie im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen und der BaFin mitteilen. Einem Erwerb stehen
gemäß § 31 Abs. (6) WpÜG Vereinbarungen, aufgrund derer die Übereignung von
Aktien verlangt werden kann, nicht aber die Ausübung eines gesetzlichen Bezugsrechts aufgrund einer Erhöhung des Grundkapitals der Zielgesellschaft, gleich.
48
19.
Steuerlicher Hinweis
Der Bieter empfiehlt jedem SPAG-Aktionär, vor Annahme des Übernahmeangebotes
eine steuerliche Beratung einzuholen, die seine individuellen steuerlichen Verhältnisse berücksichtigt.
20.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Das Übernahmeangebot sowie die aufgrund des Übernahmeangebotes abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit
dem Übernahmeangebot und jedem Vertrag, der in Folge der Annahme des Übernahmeangebotes zustande kommt, entstehen, ist, soweit gesetzlich zulässig, Bonn,
Bundesrepublik Deutschland.
21.
Erklärung zur Übernahme der Verantwortung für den Inhalt der
Angebotsunterlage
Die SolarWorld Aktiengesellschaft mit Sitz in Bonn übernimmt die Verantwortung
für den Inhalt der Angebotsunterlage und erklärt, dass ihres Wissens die in der Angebotsunterlage enthaltenen Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.
49
22.
Unterschriften
Bonn, 29. Dezember 2010
SolarWorld Aktiengesellschaft
Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck
Vorstandsvorsitzender
Dipl.-Kfm. Philipp Koecke
Vorstand Finanzen
50
Anhang 1: Mit SolarWorld Aktiengesellschaft gemeinsam handelnde
Personen
Angaben gem. § 2 Abs. (5), (6) WpÜG
Gesellschaft
Sitz
Deutsche Solar AG
Freiberg, Deutschland
Go!Sun GmbH & Co. KG
Bonn, Deutschland
Deutsche Cell GmbH
Freiberg, Deutschland
Solar Factory GmbH
Freiberg, Deutschland
Sunicon AG
Freiberg, Deutschland
SolarWorld Innovations GmbH
Freiberg, Deutschland
SolarWorld Solicium GmbH
Freiberg, Deutschland
SolarWorld Industries America Inc.
Hillsboro, USA
SolarWorld Industries Deutschland GmbH
Bonn, Deutschland
SolarWorld Industries Schalke GmbH i.L.
Bonn, Deutschland
SPV Solar Projekte Verwaltungsgesellschaft mbH i.L.
Bonn, Deutschland
SolarWorld Industries America LP
Camarillo, USA
SolarWorld Industries Services LLC
SolarWorld Americas LLC
(vormals SolarWorld California LLC)
SolarWorld Power Projects Inc.
Camarillo, USA
SolarWorld Industries America LLC
Camarillo, USA
SolarWorld Asia Pacific PTE Ltd.
Singapur, Singapur
SolarWorld Ibérica S.L.
Madrid, Spanien
SolarWorld France SAS
Grenoble, Frankreich
SolarWorld Africa (Pty.) Ltd.
Kapstadt, Südafrika
SolarWorld AG & Solar Holding GmbH in GbR Auermühle
Bonn, Deutschland
Martin-Luther-King-Straße 24
53175 Bonn
Camarillo, USA
Camarillo, USA
Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck
51
Anhang 2: Mit Solarparc Aktiengesellschaft gemeinsam handelnde
Personen
Angaben gem. § 2 Abs. (5), (6) WpÜG
Gesellschaft
Sitz
Solarparc Nr. 1 GmbH
Bonn, Deutschland
Solarparc Nr. 2 GmbH
Bonn, Deutschland
Solarparc Nr. 3 GmbH
Bonn, Deutschland
Solarparc Nr. 4 GmbH
Bonn, Deutschland
Solarparc Nr. 5 GmbH
Bonn, Deutschland
Solarparc Nr. 6 GmbH
Bonn, Deutschland
Solarparc Nr. 7 GmbH
Bonn, Deutschland
Solarparc Nr. 8 GmbH
Bonn, Deutschland
Solarparc Nr. 9 GmbH
Bonn, Deutschland
Solarparc Nr. 10 GmbH
Bonn, Deutschland
Solarparc Nr. 11 GmbH
Bonn, Deutschland
Solarparc Nr. 12 GmbH
Bonn, Deutschland
Solarparc Nr. 13 GmbH
Bonn, Deutschland
Solarparc Nr. 14 GmbH
Bonn, Deutschland
Solarparc Nr. 15 GmbH
Bonn, Deutschland
Solarparc Nr. 16 GmbH
Bonn, Deutschland
Solarparc Nr. 17 GmbH
Bonn, Deutschland
Solarparc Donau I GmbH
Bonn, Deutschland
Solarparc Donau II GmbH
Bonn, Deutschland
Go!Sun Verwaltungs GmbH
Bonn, Deutschland
Solarparc Deutschland I GmbH (vormals Biederbach)
Bonn, Deutschland
Windparc Rheinland GmbH
Bonn, Deutschland
Solarparc Bayern I GmbH
Bonn, Deutschland
Solarparc Mengkofen GmbH
Bonn, Deutschland
Solarparc Verwaltungs GmbH i.G.
Bonn, Deutschland
Solarparc Ziegelscheune GmbH & Co. KG
Bonn, Deutschland
Solarparc GbR
Bonn, Deutschland
Solarparc Deutschland I GmbH & Co. KG
Bonn, Deutschland
Sonnenfonds Donau I GmbH & Co. KG
Bonn, Deutschland
Sonnenfonds Donau II GmbH & Co.KG
Bonn, Deutschland
Go!Sun GmbH & Co. KG
Bonn, Deutschland
Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck
Martin-Luther-King-Str. 24 53175 Bonn
Solar Holding Beteiligungsgesellschaft mbH
Bonn, Deutschland
Eifelstrom GmbH
Bonn, Deutschland
Solarparc Vilshofen GmbH
Bonn, Deutschland
Solarparc GmbH
Bonn, Deutschland
Tivoli Betriebs GmbH
Freiberg, Deutschland
F.H. Asbeck Tivoli GmbH & Co. KG
Bonn, Deutschland
52
Anfang November 2010 veräußert:
Solarparc Albersreuth GmbH & Co. KG
Bonn, Deutschland
Solarparc Attenkirchen GmbH & Co. KG
Bonn, Deutschland
Solarparc Vestenbergsgreuth GmbH & Co. KG
Vestenbergsgreuth, Deutschland
53
Anhang 3: Angaben nach § 2 Nr.2 der WpÜG-AngebotsVO
in Verbindung mit § 7 des Wertpapierprospektgesetzes sowie der Verordnung (EG) Nr.
809/2004 der Kommission vom 29. April 2004 zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG
des Europäische Parlaments und des Rates betreffend die in Prospekten enthaltenen
Informationen sowie das Format, die Aufnahme von Informationen mittels Verweis und
die Veröffentlichung solcher Prospekte und die Verbreitung von Werbung
(,,ProspektVO“).
In Bezug auf die in diesem Anhang 3 enthaltenen Informationen sollte Folgendes beachtet werden:
1. In diesem Anhang 3 enthaltene Bezugnahmen auf den ,,Anhang 3„„ sind – im Kontext
dieser Angebotsunterlage – als Bezugnahme auf diesen Anhang 3 zu verstehen.
2. Es werden keine Nachträge nach dem Wertpapierprospektgesetz („WpPG“) zu diesem
Anhang 3 veröffentlicht.
A-1
INHALTSVERZEICHNIS
ANHANG 3
Seite
Anhang 3:
Angaben nach § 2 Nr.2 der WpÜG-AngebotsVO ........................................ A-1
1.
Zusammenfassung .................................................................................................... A-6
1.1
Gegenstand des Anhangs 3 ...................................................................................... A-6
1.2.
Informationen zum SolarWorld-Konzern ................................................................ A-7
1.3
Informationen zur Solarparc Aktiengesellschaft .................................................... A-10
1.4
Informationen zu den Zielen der Übernahme ........................................................ A-10
1.5
Zusammenfassung der Risikofaktoren ................................................................... A-11
1.6
Ausgewählte Finanzdaten des SolarWorld-Konzerns............................................ A-14
1.7
Zusätzliche Informationen ..................................................................................... A-16
2.
Risikofaktoren ........................................................................................................ A-16
2.1
Risiken im Zusammenhang mit den Geschäftstätigkeiten des SolarWorld-Konzerns,
der Solarparc Aktiengesellschaft sowie der gemeinsamen Geschäftstätigkeit ........... A-16
2.2
Risiken im Zusammenhang mit der Übernahme .................................................... A-21
2.3
Risiken, die sich aus dem Umtauschangebot und dem Handel der Aktien
ergeben ................................................................................................................... A-21
3.
Gegenstand ............................................................................................................. A-23
3.1
Verantwortlichkeit für den Inhalt des Anhangs 3 .................................................. A-23
3.2
Unabhängige Abschlussprüfer ............................................................................... A-23
3.3
Einsichtnahme in Unterlagen ................................................................................. A-24
3.4
Angebot .................................................................................................................. A-24
3.5
Gründe für das Angebot ......................................................................................... A-25
3.6
Bezugnahme auf Marktquellen und sonstige Daten............................................... A-26
3.7
Interessen von Seiten der WGZ Bank AG als Zentrale Zahl- und
Abwicklungsstelle ................................................................................................... A-26
3.8
Besondere Hinweise zu Aussagen, die in die Zukunft gerichtet sind .................... A-26
3.9
Kosten des Angebots .............................................................................................. A-27
3.10 Verwässerung ......................................................................................................... A-27
4.
Ausgewählte Finanzinformationen ........................................................................ A-27
4.1
Darstellung der Finanzinformationen .................................................................... A-27
4.2
Verfügbarkeit von Zwischenabschlüssen und bestimmten anderen Finanz- bzw.
Pro-Forma-Informationen ...................................................................................... A-28
4.3
Ausgewählte Finanzdaten des SolarWorld-Konzerns............................................ A-28
4.4
Ausgewählte Finanzdaten der Solarparc Aktiengesellschaft ................................. A-32
A-2
5.
Geschichte und Gründung der SolarWorld Aktiengesellschaft und des
SolarWorld-Konzerns ............................................................................................ A-32
5.1
Gründung und Entwicklung der SolarWorld Aktiengesellschaft........................... A-32
5.2
Gegenwärtige Organisationsstruktur ...................................................................... A-33
6.
Geschäftstätigkeit des SolarWorld-Konzerns ........................................................ A-35
6.1
Überblick ................................................................................................................ A-35
6.2
Strategie und Trend ................................................................................................ A-36
6.3
Wichtigste Absatzmärkte und Wettbewerbsposition ............................................. A-36
6.4
Forschung und Entwicklung, Patente und Lizenzen .............................................. A-37
6.5
Investitionen ........................................................................................................... A-38
6.6
Mitarbeiter .............................................................................................................. A-41
6.7
Gerichtsverfahren und Arbitrage............................................................................ A-41
6.8
Sachanlagen............................................................................................................ A-41
7.
Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
SolarWorld-Konzerns ............................................................................................ A-42
7.1
Allgemeine Faktoren, die sich auf die Geschäftstätigkeit des
SolarWorld-Konzerns auswirken ........................................................................... A-42
7.2
Ertragslage des SolarWorld-Konzerns ................................................................... A-48
7.3
Finanz- und Vermögenslage .................................................................................. A-52
7.4
Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage oder der Handelsposition des
Emittenten .............................................................................................................. A-57
7.5
Geschäftskapital ..................................................................................................... A-57
7.6
Kapitalisierung und Verschuldung ......................................................................... A-58
8.
Organe des SolarWorld-Konzerns ......................................................................... A-60
8.1
Rechtliche Rahmen ................................................................................................ A-60
8.2
Vorstand ................................................................................................................. A-60
8.3
Aufsichtsrat ............................................................................................................ A-62
8.4
Ausschüsse des Aufsichtsrats ................................................................................. A-64
8.5
Weiterführende Informationen zu Organen der Gesellschaft ................................ A-64
8.6
Corporate Governance ........................................................................................... A-64
8.7
Interessenkonflikte und Interessen von Seiten natürlicher und juristischer
Personen ................................................................................................................. A-65
8.8
Bezüge und Vergünstigungen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder .......... A-66
9.
Transaktionen des SolarWorld-Konzerns mit nahestehenden Personen .................... A-68
9.1
Rechtliche Rahmenbedingungen ............................................................................ A-68
9.2
Geschäftsjahr 2007 ................................................................................................. A-68
9.3
Geschäftsjahr 2008 ................................................................................................. A-68
A-3
9.4
Geschäftsjahr 2009 ................................................................................................. A-70
9.5
Zum 30. September 2010 ....................................................................................... A-71
10.
Hauptaktionäre der SolarWorld Aktiengesellschaft............................................... A-72
10.1 Aktionärsstruktur der SolarWorld Aktiengesellschaft ........................................... A-72
10.2 Aktien von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats ............................... A-73
10.3 Aktien-Vergütungsplan für Angestellte ................................................................. A-73
11.
Allgemeine Informationen über die SolarWorld Aktiengesellschaft ..................... A-74
11.1 Gründung, Firmenwortlaut und Geschäftsname, Geschäftsjahr ............................ A-74
11.2 Unternehmensgegenstand ...................................................................................... A-74
11.3 Veränderungen im Grundkapital der SolarWorld Aktiengesellschaft ................... A-74
11.4 Genehmigtes Kapital .............................................................................................. A-74
11.5 Bedingtes Kapital ................................................................................................... A-75
11.6 Anzeigepflichten für Anteilsbesitz ......................................................................... A-75
11.7 Bekanntmachungen, Zahl- und Hinterlegungsstellen ............................................ A-75
11.8 Hauptversammlung ................................................................................................ A-76
11.9 Wertpapiere mit Wandlungsrecht .......................................................................... A-77
11.10 Von der SolarWorld Aktiengesellschaft gehaltene eigene Aktien ......................... A-77
11.11 Übersicht über die Beteiligungen der SolarWorld Aktiengesellschaft .................. A-78
11.12 Dividendenpolitik der SolarWorld Aktiengesellschaft und Ergebnis je Aktie ...... A-78
12.
Informationen über die Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft ...................... A-78
12.1 Grundkapital ........................................................................................................... A-78
12.2 Die SWAG-Aktie ................................................................................................... A-79
12.3 Änderungen der Rechte der Aktieninhaber ............................................................ A-80
12.4 Veräußerungsbeschränkungen ............................................................................... A-80
13.
Besteuerung in Deutschland ................................................................................... A-80
13.1 Besteuerung der SolarWorld Aktiengesellschaft ................................................... A-81
13.2 Besteuerung der Aktionäre ..................................................................................... A-83
13.3 Sonderregeln für Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors und für
Pensionsfonds......................................................................................................... A-91
13.4 Erbschaft- und Schenkungsteuer ............................................................................ A-92
13.5 Sonstige Steuern ..................................................................................................... A-93
14.
Wichtige Verträge außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs der letzten
drei Geschäftsjahre ................................................................................................. A-93
15.
Die Solarparc Aktiengesellschaft ........................................................................... A-93
15.1 Informationen über die Solarparc Aktiengesellschaft ............................................ A-93
15.2 Überblick über die Geschäftstätigkeit .................................................................... A-94
A-4
15.3 Organe der Solarparc Aktiengesellschaft ............................................................... A-95
15.4 Hauptaktionäre der Solarparc Aktiengesellschaft .................................................. A-96
15.5 Ausgewählte Finanzzahlen der Solarparc Aktiengesellschaft ............................... A-97
16.
Ausblick ................................................................................................................. A-99
17.
Historische Finanzinformationen des SolarWorld-Konzerns ...................................F-1
SolarWorld Konzern-Zwischenabschluss für die Geschäftsperiode
vom 1. Januar 2010 bis zum 30. September 2010.....................................................F-2
SolarWorld Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 ...................................................F-13
SolarWorld Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 ...................................................F-93
SolarWorld Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007 .................................................F-156
Jahresabschluss der SolarWorld Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 .................................................F-212
A-5
1.
Zusammenfassung
Die folgende Zusammenfassung ist lediglich als Einführung zu diesem Anhang zu
verstehen. Sie wird durch die an anderer Stelle des Anhangs enthaltenen, detaillierten
Informationen ergänzt. Anleger sollten ihre Entscheidung zur Anlage in die in diesem Anhang beschriebenen Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft (SWAG) auf
die Prüfung der gesamten Angebotsunterlage stützen.
Für den Fall, dass von einem Anleger vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in
diesem Anhang enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, ist der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der
Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums gegebenenfalls verpflichtet, die Kosten
für die Übersetzung des Anhangs 3 vor Prozessbeginn zu tragen. Die SolarWorld
Aktiengesellschaft, welche die Verantwortung für die Zusammenfassung übernommen hat, kann gemäß § 2 Nr. 2 WpÜG-AngebotsVO i.V.m. § 5 Abs. 2 Nr. 4 WpPG
für den Inhalt der Zusammenfassung haftbar gemacht werden, jedoch nur für den
Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist,
wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Anhangs gelesen wird.
1.1
Gegenstand des Anhangs 3
1.1.1
Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft
Die Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft sind im geregelten Markt (Prime
Standard Segment) der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE0005108401
zum Börsenhandel zugelassen. Bei den Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft
handelt es sich um nennwertlose Stückaktien.
1.1.2
Angebot
Gegenstand des Angebots ist der Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Stückaktien
der Solarparc Aktiengesellschaft, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 € und jeweils einschließlich Gewinnanteilsberechtigung sowie aller Nebenrechte zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots. Als Gegenleistung wird eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der SolarWorld Aktiengesellschaft mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 € je Aktie jeweils einschließlich
Gewinnanteilsberechtigung sowie aller Nebenrechte zum Zeitpunkt der Abwicklung
des Angebots angeboten.
Das Übernahmeangebot sowie die durch seine Annahme zustande kommenden Verträge mit der SolarWorld Aktiengesellschaft stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass bis zum Ablauf der Annahmefrist keine gestattete Angebotsunterlage in
Bezug auf ein konkurrierendes öffentliches Angebot zum Erwerb von SPAG-Aktien
veröffentlicht wird.
A-6
1.2.
Informationen zum SolarWorld-Konzern
1.2.1
Überblick über die Geschäftstätigkeit
Der SolarWorld-Konzern ist ein Hersteller kristalliner Solarstromtechnologie, dessen
integrierte Wertschöpfungskette vom Rohstoff bis hin zur schlüsselfertigen Solaranlage reicht. Der SolarWorld-Konzern konzentriert sich daher auf das Kerngeschäft
der Solarstromtechnologie und operiert in zwei Geschäftsbereichen: Produktion (von
Rohmaterial, Wafern, Zellen und Modulen sowie Forschung & Entwicklung) und
Handel (Verkauf von Modulen und Solarbausätzen).
Mit insgesamt elf Standorten weltweit (inklusive Joint Ventures und der Holdinggesellschaft) ist der SolarWorld-Konzern heute in den relevanten Märkten präsent. Der
SolarWorld-Konzern produziert in Deutschland, den USA und in Zusammenarbeit
mit einem Joint-Venture-Partner in Südkorea in den Kernsolarmärkten Europas,
Nordamerikas und Asiens. Dies hält die Transportwege kurz und die Logistikkosten
niedrig. Vertriebsteams in Deutschland, Spanien, Frankreich, den USA, Singapur
und Südafrika forcieren den strategischen Absatz in den solaren Wachstumsregionen.
Am Ende des 3. Quartals 2010 lagen die wichtigsten regionalen Märkte des SolarWorld-Konzerns in Deutschland (Umsatzanteil von 60 %), übriges Europa (Umsatzanteil von 22 %), USA (Umsatzanteil von 9 %) und Asien (Umsatzanteil von 7 % am
weltweiten Umsatz des SolarWorld-Konzerns). Diese regionalen Märkte decken damit 98 % des Gesamtkonzernumsatzes ab.
Mit mehr als 2.000 Mitarbeitern erzielte der SolarWorld-Konzern im Geschäftsjahr
2009 einen Umsatz von rund 1,0 Mrd. €. In den ersten drei Quartalen 2010 betrug
der Konzernumsatz 0,9 Mrd. €.
1.2.2
Unternehmensgeschichte und Gründung
Die Ursprünge der SolarWorld Aktiengesellschaft gehen auf die 1988 gegründete
Einzelfirma Frank H. Asbeck, Ingenieurbüro für Industrieanlagen, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter der Nummer HRA 3761, zurück. Als
Folge der Expansion der Unternehmenstätigkeit der Einzelfirma wurde die SolarWorld Aktiengesellschaft gegründet, der der komplette Geschäftsbereich Photovoltaikhandel und Anlagenbau übertragen wurde.
Die SolarWorld Aktiengesellschaft wurde als Aktiengesellschaft deutschen Rechts
am 26. März 1999 ins Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter der Nummer
HRB 8319 eingetragen. Der Hauptsitz der SolarWorld Aktiengesellschaft ist Bonn,
Deutschland; die Geschäftsadresse ist Martin-Luther-King-Straße 24, 53175 Bonn,
Deutschland, Telefonnummer: +49 (0) 228 559 20 0.
Im Jahr 2000 erwarb die SolarWorld Aktiengesellschaft die Deutsche Solar AG (früher: Bayer Solar GmbH) und legte somit den Grundstein für den Ausbau des integrierten Produktionsstandorts Freiberg, Deutschland. Durch die Gründung der Solar
Factory GmbH (2001) und der Deutsche Cell GmbH (2002) vollendete der SolarWorld-Konzern die Vollintegration der solaren Wertschöpfungskette. Im Jahr 2006
A-7
erwarb der Konzern die Solaraktivitäten der Shell-Gruppe in den USA und gründete
damit den zweiten integrierten Produktionsstandort des SolarWorld-Konzerns.
Die SolarWorld Aktiengesellschaft und ihre Tochterunternehmen forschen, entwickeln, produzieren und recyceln heute auf allen Stufen der Solar-Wertschöpfungskette: angefangen bei der Gewinnung von Silizium über den Wafer, die Zelle und die
Herstellung von Modulen bis hin zu Systemlösungen im Bereich der "on-grid" (Netz) und "off-grid" (netzfernen) Technologie.
1.2.3
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der SolarWorld Aktiengesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Abs. 1, 96
Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus Vertretern der Aktionäre zusammen und wird von der
Hauptversammlung, die nicht an Wahlvorschläge gebunden ist, bestimmt. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand bei grundlegenden Entscheidungen. Der Aufsichtsrat der SolarWorld Aktiengesellschaft besteht aus drei Mitgliedern:
-
Dr. Claus Recktenwald (Aufsichtsratsvorsitzender)
Erstbestellung: 18. Dezember 1998
Ende der laufenden Amtszeit: Mai 2013
-
Dr. Georg Gansen (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)
Erstbestellung: 18. Dezember 1998
Ende der laufenden Amtszeit: Mai 2013
-
Dr. Alexander von Bossel (Aufsichtsratsmitglied)
Erstbestellung: 18. Dezember 1998
Ende der laufenden Amtszeit: Mai 2013
1.2.4
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Bei dem Aufsichtsrat der SolarWorld Aktiengesellschaft handelt es sich um ein
dreiköpfiges Gremium. Es werden daher keine Ausschüsse gebildet.
1.2.5
Vorstand
Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt. Er leitet das Unternehmen gemäß Gesetz (§§ 77, 78 AktG), Satzung (§§ 5, 6) und Geschäftsordnung in eigener Verantwortung und entwickelt die strategische Richtung. Der Vorstand der SolarWorld Aktiengesellschaft besteht gegenwärtig aus den vier Mitgliedern:
-
Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck (Vorstandsvorsitzender)
Erstbestellung: 1999
Ende der laufenden Funktionsperiode: 9. Januar 2014
A-8
-
Dipl.-Wirtschaftsing. Frank Henn (Vorstand Vertrieb)
Erstbestellung: 2004
Ende der laufenden Funktionsperiode: 31. Mai 2013
-
Dipl.-Ing. Boris Klebensberger (Vorstand Operatives Geschäft)
Erstbestellung: 2001
Ende der laufenden Funktionsperiode: 23. September 2011
-
Dipl.-Kfm. Tech. Philipp Koecke (Vorstand Finanzen)
Erstbestellung: 2003
Ende der laufenden Funktionsperiode: 30. April 2012
1.2.6
Wirtschaftsprüfer
Die Wirtschaftsprüfer einer Aktiengesellschaft werden von der Hauptversammlung
für einen Zeitraum von einem Jahr bestellt. Die Bestellung kann erneuert werden.
Auf den Hauptversammlungen der SolarWorld Aktiengesellschaft vom 24. Mai
2007, 21. Mai 2008 und 20. Mai 2009 wurde die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Potsdamer Platz 5, 53119 Bonn,
Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer sowie des IDW (Institut für Wirtschaftsprüfer
in Deutschland e.V.) für einen Zeitraum von jeweils einem Jahr zu externen Wirtschaftsprüfern der SolarWorld Aktiengesellschaft wiederbestellt. In der Hauptversammlung vom 20. Mai 2010 wurde die Wahl der BDO Deutsche Warentreuhand
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für ein weiteres Jahr verlängert.
1.2.7
Mitarbeiter
Zum 30. September 2010 beschäftigte der SolarWorld-Konzern insgesamt 2.307
(31. Dezember 2009: 2.000) Mitarbeiter.
1.2.8
Hauptaktionäre
Nach Stimmrechtsmitteilungen im Sinne von §§ 21 ff. WpHG hielten die nachfolgenden Investoren signifikante Beteiligungen an der SolarWorld Aktiengesellschaft
zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage. Bei einer Pro-FormaBetrachtung nach Abwicklung des Angebots und unter der Annahme, dass alle
SPAG-Aktionäre das Angebot annehmen, stellen sich die Beteiligungen der bedeutendsten Inhaber von SWAG-Aktien wie folgt dar:
A-9
Beteiligung (%)
(vor dem Angebot)
Beteiligung (%)
(Pro-Forma nach dem Angebot)
Dr.-Ing E.h. Frank Asbeck
25,06
25,11
FMR LLC (Fidelity Group)
2,23
2,23
BlackRock Inc.
2,11
2,11
UBS AG
3,27
3,27
DWS Investment GmbH
5,31
5,31
0
2,69
4,33
0,49
57,69
58,79
Aktionär
Eifelstrom GmbH
SolarWorld Aktiengesellschaft
(eigene Aktien)
Streubesitz
Auf Basis der Annahme, dass alle SPAG-Aktionäre das Angebot annehmen, wären
die SPAG-Aktionäre nach Durchführung des Angebots mit ca. 3,84 Prozent am
Grundkapital der SolarWorld Aktiengesellschaft beteiligt.
1.3
Informationen zur Solarparc Aktiengesellschaft
Das Geschäft der Solarparc Aktiengesellschaft umfasst die Planung, die Realisierung
und den Betrieb von Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung. Es basiert auf über
Jahre gewachsenem Know-how in der regenerativen Kraftwerkswirtschaft in
Deutschland. Die Kraftwerke arbeiten entweder im eigenen Portfolio oder werden für
Investoren entwickelt, für die die Solarparc Aktiengesellschaft nach der Veräußerung
die technische und kaufmännische Betriebsführung übernimmt. Das ausbalancierte
Geschäftsmodell sorgt für kontinuierliche Einnahmen aus der Stromerzeugung und
Betriebsführung, die durch die fluktuierenden Erträge aus der Vermarktung schlüsselfertiger Kraftwerke erheblich steigen können.
Hauptsitz der Solarparc Aktiengesellschaft ist Bonn, Deutschland. Gemäß dem geprüften Konzernabschluss der Solarparc Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr
zum 31. Dezember 2009 beliefen sich die Gesamtaktiva der Solarparc Aktiengesellschaft auf 284,2 Mio. € und die Umsatzerlöse auf insgesamt 11 Mio. €. Zum 31. Dezember 2009 beschäftige die Solarparc Aktiengesellschaft insgesamt 24 Mitarbeiter.
Für das Halbjahr zum 30. Juni 2010 beliefen sich die Gesamtaktiva der Solarparc
Aktiengesellschaft auf 208,2 Mio. € und die Umsatzerlöse auf insgesamt 9,1 Mio. €.
Zum 30. Juni 2010 beschäftige die Solarparc Aktiengesellschaft insgesamt 27 Mitarbeiter.
1.4
Informationen zu den Zielen der Übernahme
Durch die Übernahme der Solarparc Aktiengesellschaft will die SolarWorld Aktiengesellschaft sich im Projektgeschäft weiter vorwärts integrieren und dieses international ausweiten. Die zentralen strategischen Ziele sind:
-
Ausweitung der Wertschöpfungskette durch Vorwärtsintegration im Projektgeschäft,
A - 10
1.5
-
Generierung von Wachstumssynergien aus der strategischen Komplementarität
auf dem Gebiet der großen Solarkraftwerke,
-
Erweiterung der Vertriebskanäle durch die Erschließung neuer Absatzpotentiale,
-
Nutzung des Know-hows und der Projekterfahrung der Solarparc Aktiengesellschaft für die Weiterentwicklung von neuen Solarsystemen und für die Kostenreduktion im Balance-of-System-Bereich. Balance of System meint alle Komponenten, die außer den Modulen zu einem Photovoltaiksystem gehören, also etwa
die Gestelle, die Kabel oder der Wechselrichter.
-
Ausbau der internationalen Aktivitäten der Solarparc Aktiengesellschaft im Bereich der Großprojekte.
Zusammenfassung der Risikofaktoren
Die Investition in die Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft beinhaltet eine Reihe von Risiken: (i) Risiken im Zusammenhang mit der jeweiligen Geschäftstätigkeit
der SolarWorld Aktiengesellschaft und der Solarparc Aktiengesellschaft sowie –
nach Abschluss der geplanten Übernahme – der gemeinsamen Geschäftstätigkeit; (ii)
Risiken im Zusammenhang mit dem geplanten Zusammenschluss; sowie (iii) Risiken
im Zusammenhang mit dem Angebot und der Aktie der SolarWorld Aktiengesellschaft.
1.5.1
Risiken im Zusammenhang mit den Geschäftstätigkeiten des SolarWorld-Konzerns, der Solarparc Aktiengesellschaft sowie der gemeinsamen Geschäftstätigkeit
Nachfolgend werden die wesentlichen Risiken beschrieben, die die Finanzposition
und Betriebsergebnisse wesentlich nachteilig beeinflussen können:
-
Gesamtwirtschaftliche Risiken: Die Entwicklung der weltwirtschaftlichen
Konjunktur könnte einen Einfluss auf das Marktwachstum der PhotovoltaikBranche haben. Durch die Auswirkungen der Finanzkrise könnten Banken die
Kreditvergabe begrenzen, was Investoren solarer Projekte betreffen könnte. Dies
kann das Geschäft des SolarWorld-Konzerns negativ beeinflussen.
-
Risiken aus der Entwicklung der Energiepreise: Sinkende Haushaltsstrompreise könnten das Erreichen der Wettbewerbsfähigkeit von Solarenergie verzögern. Zudem könnte dies zu einer sinkenden Investitionsbereitschaft von Privatkunden in Solarprodukte führen und die Erschließung neuer Märkte verlangsamen. Dies könnte mittel- bis langfristig negative Auswirkungen auf das Geschäft
des Konzerns haben.
-
Politische und regulatorische Risiken: Das Geschäft des SolarWorld-Konzerns
und der Solarparc Aktiengesellschaft unterliegt Änderungen von SolarstromFördergesetzen. Eine Reduktion oder Abschaffung von durch solche Gesetze
gewährten finanziellen Anreizen in einem oder mehreren Ländern könnte zu einem verlangsamten Gesamtmarktwachstum führen. Ein Nachfragerückgang in
den Kernmärkten könnte Umsätze und Ergebnis zeitweise beeinträchtigen.
A - 11
1.5.2
-
Risiken aus der Verstärkung des Wettbewerbs: Der SolarWorld-Konzern ist
einer Intensivierung des Wettbewerbsdrucks ausgesetzt, welcher sich auf allen
Stufen der Wertschöpfungskette der Solarindustrie zu verfestigen scheint. Der
daraus resultierende mögliche Verlust von Marktanteilen und ein erhöhter
Margendruck aufgrund steigenden Preiswettbewerbs könnten nachteilige Auswirkungen auf Umsätze und Ergebnis des SolarWorld-Konzerns haben.
-
Risiken aus alternativen Solarstromtechnologien: Der technologische Durchbruch alternativer Technologien bezieht das Risiko ein, dass kristalline Solarstromtechnologien, die die Grundlage für die mono- und polykristallinen Solarstromanwendungen des SolarWorld-Konzerns sind, ersetzt werden. Der daraus
resultierende mögliche Verlust von Marktanteilen und der erhöhte Margendruck
könnten nachteilige Auswirkungen auf Umsätze und Ergebnis des SolarWorldKonzerns haben.
-
Unternehmensstrategische Risiken: Die Einführung neuer Produkte bringt
konzeptionelle Risiken und Marktrisiken mit sich. Bereits eingeführte Produkte
bergen Qualitätsrisiken. Langzeitverträge mit Kunden ziehen zusätzlich Risiken
nach sich.
-
Personalrisiken: Die Geschäftstätigkeit des SolarWorld-Konzern und der
Solarparc Aktiengesellschaft werden davon beeinflusst, ob hoch qualifizierte
Manager und technische Mitarbeiter rekrutiert und im Unternehmen gehalten
werden können.
-
IT-Risiken: Der SolarWorld-Konzern und die Solarparc Aktiengesellschaft sind
Risiken ausgesetzt, die mit den konzernweit aufgesetzten Prozessen verknüpft
sind. Diese sind in einem großen Umfang durch Informationstechnologie gestützt, was Risiken dergestalt birgt, dass durch einen Ausfall der IT-Struktur der
Geschäftsablauf gestört werden könnte. Dadurch entstehende Produktivitätsverluste könnten einen negativen Einfluss auf Absatz und Ertrag des SolarWorldKonzerns haben.
-
Liquiditätsrisiken, sonstige finanzwirtschaftliche und rechtliche Risiken:
Der SolarWorld-Konzern und die Solarparc Aktiengesellschaft sind Finanzmarkt-, Fremdwährungs- und Zinsrisiken ausgesetzt. Wesentliche Schwankungen in Kosten und Verfügbarkeit von Silizium als wichtigstem Rohstoff können
die operativen Ergebnisse des SolarWorld-Konzerns nachteilig beeinflussen.
Rechtsstreitigkeiten könnten entstehen. Steuernachforderungen könnten aufgrund
anderer Rechtsauffassungen der jeweiligen Steuerbehörde geltend gemacht werden.
Risiken im Zusammenhang mit der Übernahme
-
Mit Übernahme der Solarparc Aktiengesellschaft steigt der Anteil von solaren
Großprojekten am Geschäft des SolarWorld-Konzerns. Damit können spezifische Risiken des Großprojektgeschäfts verbunden sein. So ist die Wirtschaftlichkeit solarer Großanlagen eng an nationale Programme zur Förderung erneuerbarer Energien geknüpft. Vergütungsreduktionen müssten zur Sicherung der
A - 12
Wettbewerbsfähigkeit über eine Senkung der Herstellungskosten aufgefangen
werden und könnten sich negativ auf Absatz und Ertrag des SolarWorldKonzerns auswirken.
1.5.3
Risiken im Zusammenhang mit dem Angebot und den Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft
-
Das im Angebot für die Aktienkomponente fixierte Umtauschverhältnis enthält
vor allem das Risiko, dass der Preis der Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft in der Vergangenheit volatil war und dies auch in Zukunft sein könnte.
Damit ist eine Schätzung der Anschaffungskosten der Aktien der Solarparc Aktiengesellschaft nur schwer möglich, so dass erst am Transaktionstag klar ist, auf
welcher Basis das Übernahmeangebot abgegeben bzw. angenommen werden
kann.
A - 13
1.6
Ausgewählte Finanzdaten des SolarWorld-Konzerns
Ausgewählte Konzernkennzahlen// in T€ (ungeprüft)
Quelle Zahlen 2007: Konzernbericht der SolarWorld AG 2008
Quelle Zahlen 2008 und 2009: Konzernbericht der SolarWorld AG 2009
Finanzkennzahlen
2007
2008
2009
689.588
900.311
1.012.575
48,8
54,0
29,3
EBITDA*
240.926
318.426
215.465
EBIT**
198.872
263.260
151.806
28,8
29,2
15,0
544.721
703.238
1.112.025
36,5
37,4
13,7
113.256
148.678
58.973
16,4
16,5
5,8
1.704.466
2.120.622
2.217.050
691.546
841.075
865.462
Eigenkapitalquote
40,6
39,7
39,0
Eigenkapitalrendite
16,4
17,7
6,8
990.046
1.250.589
1.322.139
22.874
28.958
29.449
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
244.026
320.463
-32.997
Nettoliquidität*****
151.692
131.983
-279.807
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
115.165
271.594
293.182
1.420
1.825
2.000
66
83
86
Personalaufwandsquote (in %)
11,2
9,8
9,4
Umsatz pro Mitarbeiter (in T€)
486
493
506
EBIT pro Mitarbeiter (in T€)
140
144
76
Umsatzerlöse aus fortgeführten Aktivitäten
Auslandsquote in %
EBIT in % vom Umsatz
Capital Employed (Stichtag)***
ROCE****
Konzerngewinn
Konzerngewinn in % vom Umsatz
Bilanzsumme
Eigenkapital
Gesamte Verbindlichkeiten ohne Rückstellungen
Gesamte Rückstellungen
Mitarbeiter-Kennzahlen
Mitarbeiter (Stichtag)
Davon Auszubildende (Stichtag)
*
**
***
****
*****
Operatives Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten zzgl. Abschreibungen
Operatives Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen abzgl. Abgegrenzter
Investitionszuwendungen und zzgl. Nettoumlaufvermögen ohne kurzfristiger Nettoliquidität
EBIT/Capital Employed
flüssige Mittel und sonstige finanzielle Vermögenswerte abzgl. Finanzschulden
A - 14
Ausgewählte Konzernkennzahlen zum 30. September 2010 // in T€ (ungeprüft)
Quelle Zahlen 3. Quartal 2009Konzernzwischenbericht der SolarWorld AG 3. Quartal 2009
Quelle Zahlen 3. Quartal 2010: Konzernzwischenbericht der SolarWorld AG 3. Quartal 2010
Finanzkennzahlen
3. Quartal 2009
3. Quartal 2010
233.395
337.393
EBITDA
52.626
74.034
EBIT
36.211
51.374
EBIT in % vom Umsatz
15,5%
15,2%
Konzerngewinn
16.011
18.054
1.-3. Quartal 2009
1.-3. Quartal 2010
636.745
945.782
32,4%
40,0%
EBITDA
166.209
195.780
EBIT
119.528
132.536
18,8%
14,0%
1.089.786
1.176.728
ROCE** (in %)
11,0%
11,3%
Konzerngewinn
67.699
52.864
Konzerngewinn in % vom Umsatz
10,6%
5,6%
2.168.337
2.811.304
867.400
874.651
Eigenkapitalquote (in %)
40,0%
31,1%
Eigenkapitalrendite (in %)
7,8%
6,0%
1.272.623
1.906.226
28.314
30.427
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
-106.715
229.529
Nettoliquidität***
-262.144
-355.605
193.546
152.949
1.971
2.307
86
90
Personalaufwandsquote (in %)
9,8%
9,3%
Umsatz pro Mitarbeiter (in T€)
323
410
61
57
Umsatzerlöse
Finanzkennzahlen
Umsatzerlöse
Auslandsquote (in %)
EBIT in % vom Umsatz
Capital Employed (Stichtag)*
Bilanzsumme
Eigenkapital
Gesamte Verbindlichkeiten ohne Rückstellungen
Gesamte Rückstellungen
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte
und Sachanlagen
Mitarbeiter-Kennzahlen
Mitarbeiter (Stichtag)
davon Auszubildende (Stichtag)
EBIT pro Mitarbeiter (in T€)
*
**
***
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen abzgl. abgegrenzter Investitionszuwendungen und zzgl. Nettoumlaufvermögen ohne kurzfristiger Nettoliquidität
EBIT/Capital Employed
flüssige Mittel und sonstige finanzielle Vermögenswerte abzgl. Finanzschulden
A - 15
1.7
Zusätzliche Informationen
Das Grundkapital der SolarWorld Aktiengesellschaft beträgt 111.720.000,00 €, aufgeteilt in 111.720.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem
rechnerischen Nennwert von 1,00 €. Die SWAG-Aktien sind im geregelten Markt
der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen.
Artikel 2 der Satzung der SolarWorld Aktiengesellschaft definiert den Unternehmensgegenstand wie folgt:
2.
1
Gegenstand des Unternehmens sind: der Anlagenbau, die Produktentwicklung,
die Produktion von Modulen und Komponenten sowie der Handel mit solchen
Gegenständen im Bereich der Photovoltaik ferner die Planung, Errichtung, der
Betrieb und der Handel mit Windkraftanlagen und der Stromhandel.
2
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem
Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere
Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen.
Risikofaktoren
Anleger sollten die folgenden Risiken sowie die anderen in diesem Anhang 3 enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und bewerten. Der Eintritt einzelner oder mehrerer dieser Risiken kann wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des SolarWorld-Konzerns
haben. Der SolarWorld-Konzern kann zukünftig weiteren Risiken ausgesetzt sein.
Darüber hinaus könnten sich die nachfolgend dargestellten Risiken als Folge des Unternehmenszusammenschlusses in Zukunft weiter erhöhen. Die Reihenfolge der
nachfolgend beschriebenen Risiken ist nicht als Hinweis auf die Eintrittswahrscheinlichkeit des jeweiligen Risikos oder seine Tragweite oder Bedeutung zu verstehen.
Zudem kann die Anlage in Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft sonstigen Risiken und Umständen unterliegen, die der SolarWorld Aktiengesellschaft derzeit nicht
bekannt sind, die aber eine wesentliche nachteilige Auswirkung auf den Geschäftsbetrieb, die wirtschaftlichen Aussichten sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des SolarWorld-Konzerns haben können. Der Aktienkurs der SolarWorld Aktiengesellschaft könnte aufgrund des Eintritts einzelner oder mehrerer der folgend beschriebenen Risiken negativ beeinflusst werden.
2.1
Risiken im Zusammenhang mit den Geschäftstätigkeiten des SolarWorld-Konzerns, der Solarparc Aktiengesellschaft sowie der gemeinsamen Geschäftstätigkeit
2.1.1
Gesamtwirtschaftliche Risiken
Die Entwicklung der weltwirtschaftlichen Konjunktur könnte einen Einfluss auf das
Marktwachstum der Photovoltaik-Branche haben. Durch die Auswirkungen der Finanzkrise könnten Banken die Kreditvergabe begrenzen, was Investoren solarer Projekte betreffen könnte. Dies kann das Geschäft des SolarWorld-Konzerns negativ beeinflussen.
A - 16
2.1.2
Risiken aus der Entwicklung der Energiepreise
Sinkende Haushaltsstrompreise könnten das Erreichen der Wettbewerbsfähigkeit von
Solarenergie verzögern. Zudem könnte dies zu einer sinkenden Investitionsbereitschaft von Privatkunden in Solarprodukte führen und die Erschließung neuer Märkte
verlangsamen. Dies könnte mittel- bis langfristig Auswirkungen auf das Geschäft des
Konzerns haben.
2.1.3
Politische und regulatorische Risiken
Die Geschäftstätigkeit des SolarWorld-Konzerns unterliegt den Gesetzen und Vorschriften, deren Zielsetzung die Förderung der Solarenergie ist. Zu diesen zählen etwa Minimal-Preissysteme (Einspeisevergütung), Investitionszuschüsse und QuotenSysteme, mit denen ein bestimmter Prozentsatz von Solarenergie am Energie-Mix
der Versorgungsunternehmen festgeschrieben wird. Eine Minderung oder Abschaffung dieser finanziellen Anreize könnte bedeuten, dass es in den relevanten Ländern
zu einem langsameren Gesamtmarktwachstum käme. Vor allem die Novellierung der
Einspeisesysteme in Kernmärkten wie Deutschland und Italien sowie Veränderungen
der Rabattprogramme in den USA könnten die Nachfrage bremsen. Negative Auswirkungen auf die Nachfrage, die sich aus einer Kürzung der Anreizsysteme ergeben, müssten durch Senkung der Fertigungskosten entlang der gesamten Wertschöpfungskette aufgefangen werden. Dies könnte Auswirkungen auf Absatz und Ertrag
des SolarWorld-Konzerns haben.
Durch die Änderungen im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) reduziert
sich der Markt für solare Freiflächenprojekte in Deutschland. Anders als in der Vergangenheit kann die Solarparc Aktiengesellschaft dadurch keine Solarparks mehr auf
Ackerflächen realisieren. Diesen veränderten Rahmenbedingungen begegnet die
Solarparc Aktiengesellschaft mit der Prüfung neuer Geschäftsoptionen wie dem Bau
regenerativer Kraftwerke im In- und Ausland. Eine Erweiterung der Geschäftstätigkeit in den Bereich Dachanlagen sowie die Erstellung von Kraftwerken auf Konversionsflächen wird überdacht, ebenso mögliche Aktivitäten in weiteren regenerativen
Energiemärkten.
2.1.4
Risiken aus der Verstärkung des Wettbewerbs
Der SolarWorld-Konzern ist einem sich intensivierenden Wettbewerbsdruck ausgesetzt, der auf allen Stufen der solaren Wertschöpfungskette tendenziell härter wird.
Die Gründe dafür liegen hauptsächlich in den stetig reduzierten Einspeisevergütungen sowie den wachsenden Produktionskapazitäten in Niedriglohnländern.
Der Preisverfall könnte zudem verstärkt werden, wenn die Produktionskapazitäten in
den Bereichen Wafer, Zellen und Module die Nachfrage übersteigen. Der daraus resultierende, potentielle Marktanteilsverlust und der stärkere Druck auf die Margen
könnten nachteilige Auswirkungen auf Absatz und Ertrag des SolarWorld-Konzerns
haben.
A - 17
2.1.5
Risiken aus alternativen Solarstromtechnologien
Der SolarWorld-Konzern konzentriert sich ausschließlich auf die Produktion und den
Vertrieb mono- und polykristalliner Solarstromanwendungen. Einige Wettbewerber
produzieren und vertreiben alternative Solarstromtechnologien. Dadurch könnte es
für den SolarWorld-Konzern zu einem Verlust von Marktanteilen und einem erhöhten Margendruck kommen. Dies hätte nachteilige Auswirkungen auf Umsätze und
Ergebnis des SolarWorld-Konzerns.
2.1.6
Risiken aus der Beschaffung
Der SolarWorld-Konzern produziert Solarstromprodukte basierend auf dem Rohstoff
Silizium. Die gesicherte Versorgung mit diesem Rohstoff ist deshalb von entscheidender Bedeutung für den SolarWorld-Konzern. Eine Siliziumknappheit könnte die
langfristige Kapazitätsauslastung der SolarWorld Produktionen beeinträchtigen. Dies
hätte wiederum negative Auswirkungen auf Absatz und Ertrag des Konzerns.
Der SolarWorld-Konzern hat sich durch langfristige Silizium-Lieferverträge vor diesem Risiko abgesichert. Diese reichen aktuell bis zum Jahr 2014 und garantieren bereits die geplante Kapazitätsausweitung der Waferproduktion auf 1.250 MW. Bis
zum 30. September 2010 wurden auf diese langfristigen Verträge Anzahlungen in
Höhe von 319 Mio. € geleistet. Der SolarWorld-Konzern geht davon aus, dass sich
zukünftig Langfrist- und Spotmarktpreise für Silizium aufgrund des wachsenden Angebots immer weiter annähern werden, so dass langfristige Lieferverträge immer weniger Vorteile bringen dürften. In Verbindung mit sinkenden Wafer- und Modulpreisen könnte dies zu einer Margenaushöhlung führen.
Allgemein können signifikante Schwankungen der Kosten sowie die Verfügbarkeit
von Rohstoffen Absatz und Ertrag des SolarWorld-Konzerns beeinflussen.
2.1.7
Ausfallrisiken
Der SolarWorld-Konzern ist einem Kreditrisiko in dem Sinne ausgesetzt, als dass
Geschäftspartner möglicherweise ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Die Mehrzahl der SolarWorld Kunden sind kleine und mittlere Unternehmen. Eine sinkende Marktnachfrage könnte bei diesen zu einer mangelnden Liquidität führen, so dass der SolarWorld-Konzern seine Produkte nicht mehr verkaufen
könnte. Auch Ausfälle größerer Kontrakte könnten Absatz und Ertrag des SolarWorld-Konzerns negativ beeinflussen.
2.1.8
Unternehmensstrategische Risiken
Die Betriebsergebnisse des SolarWorld-Konzerns sind auch abhängig von der Entwicklung kommerziell erfolgreicher Neuprodukte und Produktionstechnologien. Der
SolarWorld-Konzern wendet über ein Prozent seines Umsatzes für Forschung und
Entwicklung auf. Die Einführung neuer Produkte wird jedoch von Konzept- und
Marktrisiken beeinflusst. Aufgrund der langwierigen Entwicklungsprozesse, technologischer Herausforderungen und des intensiven Wettbewerbs gibt es keine Garantie
dafür, dass die vom SolarWorld-Konzern jetzt oder zukünftig neu entwickelten ProA - 18
dukte die Marktreife erreichen und einen wirtschaftlichen Erfolg erzielen werden.
Die sich daraus eventuell ergebenden Verluste von Marktanteilen, Image und Kapital
könnten die Wirtschaftslage des SolarWorld-Konzerns negativ beeinflussen.
2.1.9
Haftungsrisiken aus Garantiezusagen
Aufgrund von Garantiezusagen, die der SolarWorld-Konzern für seine Produkte abgibt, oder durch gesetzliche Garantien bzw. Reparaturkosten auf Kulanzbasis können Kosten ausgelöst werden. Langfristig könnte dies zu Marktanteilsverlusten oder
niedrigeren Produktmargen führen. Es könnten zudem Produkthaftungs- und Schadenersatzansprüche gestellt werden.
Verkäufe an Großhändler werden üblicherweise auf der Grundlage der allgemeinen
Geschäftsbedingungen des SolarWorld-Konzerns abgewickelt. Diese sehen eine Einschränkung der Garantierechte vor. Der SolarWorld-Konzern kann Produktmängel
durch Reparatur oder Neulieferung beheben. Erst wenn diese Maßnahmen nicht greifen, darf der Kunde einen Abzug am Kaufpreis vornehmen und/oder vom Kauf zurück treten sowie Schadenersatz verlangen. Wenn der SolarWorld-Konzern Module
für größere schlüsselfertige Projekte verkauft, werden die Garantie- und Haftungsbedingungen individuell vereinbart und können von den oben genannten Bedingungen
abweichen. Zusätzlich zu den bereits genannten Garantiebedingungen gibt der SolarWorld-Konzern für Module ein Service-Zertifikat aus. Dieses garantiert, dass der
Leistungsabfall der Module im Vergleich zu ihrer Nominalleistung maximal 0,7 Prozent pro Jahr ab dem Ausgangspunkt von 97 Prozent im zweiten Jahr der Nutzung beträgt. Die Garantie gilt für 25 Jahre. Demgemäß sichert der SolarWorld-Konzern eine
Ausgangsleistung von mindestens 80,2 Prozent am Ende der Garantiezeit im Vergleich zur Nominalleistung des Moduls zu. Voraussetzung dafür ist, dass die Module
mit Sorgfalt genutzt und gewartet wurden. Sollte die Leistung unter die garantierte abfallen, so hat der SolarWorld-Konzern das Recht, Ersatzmodule zu liefern oder eine
Ausgleichszahlung in Höhe des Zeitwerts der betreffenden Module zu leisten bzw. eine andere angemessene Maßnahme zur Behebung der Garantieansprüche zu veranlassen. Bisher konnte der SolarWorld-Konzern die Kosten durch Garantieansprüche begrenzen. Dennoch könnten laufende oder zukünftige Garantieansprüche eine negative
Auswirkung auf den Ertrag bzw. die finanzielle Lage des Konzerns haben.
2.1.10
Personalrisiken
Der Wettbewerb um hoch qualifiziertes Management- und Technik-Personal ist in
den Branchen, in denen der SolarWorld-Konzern und die Solarparc Aktiengesellschaft aktiv sind, äußerst intensiv. Die Zukunft des SolarWorld-Konzerns wird auch
davon abhängen, ob weiterhin geeignete Mitarbeiter eingestellt, integriert und im
Unternehmen gehalten werden können. Es besteht das Risiko, dass Schlüsselpositionen nicht besetzt werden können. Ein sich daraus ergebender potentieller Rückgang
des technologischen Vorsprungs und des Unternehmenswachstums des SolarWorldKonzerns könnte die Finanzlage des Konzerns negativ beeinflussen.
A - 19
2.1.11
IT-Risiken
Der SolarWorld-Konzern und die Solarparc Aktiengesellschaft müssen sowohl intern
als auch extern Informationen austauschen und weitergeben. Dies erfolgt größtenteils
IT-gestützt. Diese Informationstechnologie unterliegt gewissen Risiken, die sich aus
Defekten, Fehlern, Störungen oder z.B. Computerviren ergeben können. Eine Störung dieser IT-Systeme könnte Verzögerungen im Geschäftsablauf verursachen. Dadurch entstehende Produktivitätsverluste könnten einen negativen Einfluss auf Absatz und Ertrag des Konzerns haben.
2.1.12
Liquiditätsrisiken
Die zukünftige Finanzierung der Geschäftstätigkeit des SolarWorld-Konzerns und
der Solarparc Aktiengesellschaft ist abhängig von der Entwicklung der internationalen Finanzmärkte. Der Zugriff auf liquide Mittel könnte z.B. durch eine weitere Finanzkrise eingeschränkt werden. Sollte sich die Situation an den Kreditmärkten verschlechtern, könnte der SolarWorld-Konzern mit höheren Refinanzierungskosten
durch ausgeweitete Zinsspannen und kürzeren Kreditlaufzeiten konfrontiert werden.
Kreditverpflichtungen zu restriktiveren oder ungünstigeren Bedingungen könnten
negative Auswirkungen auf die Finanzierungsoptionen der Expansionspläne sowie
der Modernisierungsmaßnahmen, von potentiellen Akquisitionen und die Refinanzierung existierender Schulden des SolarWorld-Konzerns haben.
2.1.13
Sonstige finanzwirtschaftliche Risiken
Der SolarWorld-Konzern betreibt einen großen Teil seiner Geschäftstätigkeit außerhalb des Euroraums und ist daher Risiken ausgesetzt, die sich aus Währungsschwankungen ergeben. Außerdem unterliegt der SolarWorld-Konzern allgemeinen Zinsund Preisrisiken. Jegliche sich aus diesen Risiken ergebenden Verluste könnten den
Ertrag des SolarWorld-Konzerns negativ beeinflussen.
2.1.14
Rechtliche Risiken
Der SolarWorld-Konzern ist an verschiedenen Rechtsstreitigkeiten beteiligt und
könnte in der Zukunft an weiteren solcher Verfahren beteiligt werden.
Neben allgemeinen zivilrechtlichen Streitigkeiten aus Verträgen sind auch steuer-,
wettbewerbs-, patent-, kartell-, marken- und umweltrechtliche Auseinandersetzungen
möglich. Davon könnte der SolarWorld-Konzern, bzw. die jeweilige Gesellschaft,
gleichermaßen als Kläger und als Beklagter betroffen sein. Solche Prozessrisiken
sind der internationalen Geschäftstätigkeit des SolarWorld-Konzerns immanent. Um
die Risiken einer Inanspruchnahme zu minimieren, werden innerhalb des SolarWorld-Konzerns strenge Qualitäts- und Sicherheitsstandards angewendet. Außerdem
lassen sich die Konzerngesellschaften durch externe in- und ausländische Rechtsanwälte laufend beraten. Bisher haben diese Verfahren nur zu geringen Kosten für den
SolarWorld-Konzern geführt. Wie sich die Kosten für gerichtliche Auseinandersetzungen in Zukunft entwickeln werden, kann jedoch nicht vorausgesagt werden. Es ist
daher nicht auszuschließen, dass laufende oder zukünftige Verfahren möglicherweise
negative Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage des Konzerns haben.
A - 20
2.1.15
Steuerliche Risiken
Der SolarWorld-Konzern strebt an, alle anwendbaren Steuergesetze und Vorschriften
bezüglich seiner Standorte weltweit zu erfüllen. Jegliche Finanzverpflichtungen des
SolarWorld-Konzerns im Hinblick auf Steuern unterliegen jedoch stets Veränderungen der entsprechenden Gesetze und Vorschriften sowie den Geschäftsentscheidungen des Konzerns. Der SolarWorld-Konzern ist der Überzeugung, dass seine bei den
Finanzbehörden eingereichten Unterlagen in Übereinstimmung mit allen relevanten
Steuergesetzen und Vorschriften erstellt wurden. Sollten die entsprechenden Finanzbehörden jedoch unterschiedliche Rechtspositionen zu bestimmten Punkten vertreten, so könnte dies zu zusätzlichen Steuerforderungen führen. Dies hätte eine negative Auswirkung auf die Ertrags- und Finanzlage des SolarWorld-Konzerns.
2.1.16
Umweltrisiken
Als ein produzierender und Handel betreibender Konzern ist der SolarWorldKonzern auch Umweltrisiken ausgesetzt. Der SolarWorld-Konzern betreibt ein konzernweites Umweltmanagementsystem, um Risiken in der Prozesskette entgegen zu
wirken und Umweltstandards transparent zu machen. Die Sammlung von statistischen Daten zu Abfall, Emissionen, Abwasser und der Nutzung von Material erleichtert die Früherkennung und Risikoidentifikation im Hinblick auf Umweltprobleme.
Es verbleibt jedoch das allgemeine Risiko der Nichteinhaltung von Umweltschutzgesetzen, die zu Straf- bzw. Ausgleichszahlungen führen könnte. Dies hätte negative
Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage des SolarWorld-Konzerns.
2.2
Risiken im Zusammenhang mit der Übernahme
Mit der Übernahme will die SolarWorld Aktiengesellschaft die Solarparc Aktiengesellschaft in den Konzernverbund integrieren und die Erfahrungen der Solarparc in
dem Bereich Planung und Bau von Solarkraftwerken auf die Märkte außerhalb
Deutschlands, auf denen der SolarWorld-Konzern präsent ist, übertragen. Es besteht
die Gefahr, dass die Integration und internationale Restrukturierung weder schnell
noch im derzeit erwarteten Umfang erzielt werden können.
Mit Übernahme der Solarparc Aktiengesellschaft steigt der Anteil von solaren Großprojekten am Geschäft des SolarWorld-Konzerns. Damit können spezifische Risiken
des Großprojektgeschäfts verbunden sein. So ist die Wirtschaftlichkeit solarer Großanlagen eng an nationale Programme zur Förderung erneuerbarer Energien geknüpft.
Vergütungsreduktionen müssten zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit über eine
Senkung der Herstellungskosten aufgefangen werden und könnten sich negativ auf
Absatz und Ertrag des SolarWorld-Konzerns auswirken.
2.3
Risiken, die sich aus dem Umtauschangebot und dem Handel der Aktien ergeben
Im Zusammenhang mit dem Angebot werden den Aktionären der Solarparc AG Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft angeboten. Das Umtauschverhältnis ist fixiert. Deshalb wird sich die Anzahl der Aktien, die die Aktionäre der Solarparc AG
im Rahmen des Angebots erhalten werden, auch dann nicht erhöhen, wenn in dem
A - 21
Zeitraum vom 15. November 2010 bis zur Lieferung der Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft an die Aktionäre der Solarparc AG, die vom Angebot Gebrauch machen, der Börsenkurs der Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft sinkt oder sich
der Börsenkurs der Aktien Solarparc AG erhöht. Ebenso kann die Anzahl der Aktien
der SolarWorld Aktiengesellschaft, die die Aktionäre der Solarparc AG aufgrund des
Angebots erhalten werden, nicht reduziert werden, wenn sich in dem Zeitraum vom
15. November 2010 bis zur Lieferung der Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft
an die das Angebot annehmenden Aktionäre der Solarparc AG der Börsenkurs der
Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft erhöht oder der Börsenkurs der Aktien der
Solarparc AG sinkt. Aktionäre der Solarparc AG gehen daher das Risiko ein, dass
zum Zeitpunkt der Lieferung der Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft entweder
der Börsenkurs der Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft geringer sein wird
oder der Börsenkurs der Aktien Solarparc AG höher sein wird als der von der BaFin
für die Aktien beider Gesellschaften festgestellte dreimonatige Durchschnittskurs
und sich der Wert der Aktien daher zu ihren Ungunsten ändert.
Der Marktpreis der Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft war in der Vergangenheit, auch aufgrund von Änderungen der rechtlichen Förderprogramme und des steigenden Wettbewerbs im Solarmarkt, teilweise stark volatil. Eine entsprechend starke
Volatilität der Aktie der SolarWorld Aktiengesellschaft kann für die Zukunft nicht
ausgeschlossen werden.
A - 22
3.
Gegenstand
3.1
Verantwortlichkeit für den Inhalt des Anhangs 3
Ungeachtet der Übernahme der Verantwortung für den Inhalt der Angebotsunterlage
durch die SolarWorld Aktiengesellschaft in Ziffer 21 der Angebotsunterlage, übernimmt SolarWorld Aktiengesellschaft mit Sitz in Martin-Luther-King-Str. 24, 53175
Bonn, Deutschland, die Verantwortung für den Inhalt des Anhangs 3, der gemäß § 2
Abs. 2 WpÜG AngebotsVO in Verbindung mit § 7 WpPG und der die Richtlinie
2003/71/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates umsetzenden Verordnung
der EU-Kommission Nr. 809/2004 vom 29. April 2004 betreffend die in Prospekten
enthaltenen Informationen sowie das Format, die Aufnahme von Informationen mittels Verweis und die Veröffentlichung solcher Prospekte und die Verbreitung von
Werbung erstellt wurde, und erklärt hiermit, dass sie die erforderliche Sorgfalt hat
walten lassen, um sicherzustellen, dass die in diesem Anhang 3 enthaltenen Informationen ihres Wissens nach richtig sind und keine Tatsachen ausgelassen worden sind,
die die Aussage des Anhangs 3 wahrscheinlich verändern können.
3.2
Unabhängige Abschlussprüfer
Der Jahresabschluss des SolarWorld Konzerns ist durch die von der Hauptversammlung der SolarWorld Aktiengesellschaft bestellten Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Die
unabhängigen Wirtschaftsprüfer prüfen den Jahresabschluss des SolarWorldKonzerns und erteilen ein Testat darüber, ob der Jahresabschluss des SolarWorldKonzerns in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind,
und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen
Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Der Bestätigungsvermerk
wird den Aktionären der SolarWorld Aktiengesellschaft vor der jährlichen ordentlichen Hauptversammlung zugänglich gemacht.
Die Konzernabschlüsse des SolarWorld-Konzerns für die Geschäftsjahre 2007, 2008
und 2009 sowie die Einzelabschlüsse der SolarWorld Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2007, 2008 und 2009 wurden von der BDO Deutsche Warentreuhand
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Potsdamer Platz 5, 53119 Bonn,
Deutschland, geprüft. Sie ist Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer sowie im IDW
(Institut für Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.). Auch für das Geschäftsjahr 2010
wurde die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Potsdamer Platz 5, 53119 Bonn, Deutschland von der Hauptversammlung
zum Abschlussprüfer bestellt.
Alle drei Konzernabschlüsse des SolarWorld-Konzerns zum 31. Dezember 2007,
2008 und 2009 sowie die Einzelabschlüsse der SolarWorld Aktiengesellschaft zum
31. Dezember 2007, 2008 und 2009 wurden von den genannten Wirtschaftsprüfern
mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
A - 23
3.3
Einsichtnahme in Unterlagen
Die folgenden Dokumente (oder Kopien davon) können bis zum Ablauf der Weiteren
Annahmefrist elektronisch im Internet unter www.solarworld.de eingesehen werden:
-
Satzung der SolarWorld Aktiengesellschaft,
-
die geprüften Konzernlageberichte und -abschlüsse des SolarWorld-Konzerns
und die geprüften Einzelabschlüsse der SolarWorld Aktiengesellschaft für die
Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2007, 2008 und 2009 sowie die ungeprüften
Zwischenabschlüsse des SolarWorld-Konzerns zum 30. September 2010 und 30.
September 2009.
Die oben genannten Dokumente (oder Kopien davon) können bis zum Ende der weiteren Annahmefrist auch während der üblichen Geschäftszeiten in Papierform in den
Geschäftsräumen der SolarWorld Aktiengesellschaft, Martin-Luther-King-Str. 24,
53175 Bonn, Telefon: +49 (228) 55920-470, Telefax +49 (228) 55920-9470, Email:
[email protected] eingesehen werden.
3.4
Angebot
Gegenstand des Angebots ist der Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Stückaktien
der Solarparc Aktiengesellschaft, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 € und jeweils einschließlich Gewinnanteilsberechtigung und allen Nebenrechten zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots. Als Gegenleistung wird
eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der SolarWorld Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 € je Aktie jeweils einschließlich
Gewinnanteilsberechtigung und allen Nebenrechten zum Zeitpunkt der Abwicklung
des Angebots angeboten. Bei einer Andienung aller SPAG-Aktien durch die SPAGAktionäre sind durch die SolarWorld Aktiengesellschaft maximal 4.291.666 SWAGAktien zu gewähren.
Das Übernahmeangebot sowie die durch seine Annahme zustande kommenden Verträge mit der SolarWorld Aktiengesellschaft stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass bis zum Ablauf der Annahmefrist keine gestattete Angebotsunterlage im
Bezug auf ein konkurrierendes öffentliches Angebot zum Erwerb von SPAG-Aktien
veröffentlicht wird.
Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots beginnt am 31. Dezember 2010
und endet am 28. Januar 2011, 24.00 Uhr (Ortszeit Düsseldorf); es kann zu Verlängerungen dieser Frist kommen, wenn das Angebot geändert wird, ein Dritter ein
konkurrierendes Angebot abgibt oder die SPAG im Zuge der Übernahme eine
Hauptversammlung einberuft. Die weitere Annahmefrist im Sinne des § 16 Abs. (2)
WpÜG beginnt – bei einer voraussichtlichen Veröffentlichung des Ergebnisses dieses Angebots gemäß § 23 Abs. (1) Satz 1 Nr. 2 WpÜG am 03. Februar 2011 – mit
Beginn des 04. Februar 2011 und endet am 17. Februar 2011, 24.00 Uhr (Ortszeit
Düsseldorf).
A - 24
Die Annahme ist schriftlich gegenüber der jeweiligen Depotbank zu erklären. Sie
wird nach näherer Maßgabe von Ziffer 12 der Angebotsunterlagen mit Umbuchung
der innerhalb der Annahmefrist zum Tausch eingereichten SPAG-Aktien oder der
innerhalb der Weiteren Annahmefrist Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien in
die ISIN DE000A1E8954 wirksam.
Der Bieter kann nach § 21 Abs. (1) WpÜG bis zu einem Werktag vor Ablauf der
Annahmefrist – also bei einem Ablauf der Annahmefrist am 28. Januar 2011, 24.00
Uhr (Ortszeit Düsseldorf) bis zum Ablauf des 27. Januar 2011 – das Angebot ändern.
Wird eine Änderung des Angebots innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der
Annahmefrist veröffentlicht, verlängert sich die Annahmefrist um zwei Wochen
(§ 21 Abs. (5) WpÜG) und endet dann voraussichtlich am 11. Februar 2011, 24.00
Uhr (Ortszeit Düsseldorf). Ein Widerruf oder Aussetzen des Angebots ist nicht vorgesehen.
SPAG-Aktionäre, die das Übernahmeangebot angenommen haben, können in folgenden Fällen von ihrer Annahme des Übernahmeangebotes zurücktreten: Im Falle
einer Änderung des Übernahmeangebotes hat jeder SPAG-Aktionär gemäß § 21 Abs.
(4) WpÜG das Recht, von seiner Annahme des Übernahmeangebotes bis zum Ablauf
der Annahmefrist zurückzutreten, wenn und soweit er das Angebot vor Veröffentlichung der Änderung des Angebotes angenommen hat. Im Falle eines konkurrierenden Angebotes hat jeder SPAG-Aktionär gemäß § 22 Abs. (3) WpÜG das Recht, von
einer Annahme des Übernahmeangebotes bis zum Ablauf der Annahmefrist zurückzutreten, wenn und soweit er das Angebot vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage eines konkurrierenden Übernahmeangebotes angenommen hat.
Die Übertragung der Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien auf den Bieter erfolgt
jeweils Zug um Zug gegen Übertragung der SPAG-Aktien in die von den Depotbanken bei der CBF unterhaltenen Wertpapierdepots. Die Übertragung der SWAGAktien für die betreffende Anzahl der von einem SPAG-Aktionär Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien erfolgt am achten Bankarbeitstag nach Ablauf der weiteren
Annahmefrist, also voraussichtlich am 01. März 2011.
Der Bieter wird Anzahl und Höhe der ihm, den mit ihm gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen zustehenden Wertpapiere der Zielgesellschaft und
der ihm zustehenden und zuzurechnenden Stimmrechtsanteile sowie die sich aus den
ihm zugegangenen Annahmeerklärungen ergebende Anzahl der Wertpapiere, die Gegenstand des Angebots sind, nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage wöchentlich sowie in der letzten Woche vor Ablauf der Annahmefrist täglich, unverzüglich
nach Ablauf der Annahmefrist, unverzüglich nach Ablauf der weiteren Annahmefrist
und unverzüglich nach Erreichen der für einen Ausschluss nach § 39a Abs. (1) und
Abs. (2) erforderlichen Beteiligungshöhe im Internet unter www.solarworld.de und als
Hinweisbekanntmachung im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen.
3.5
Gründe für das Angebot
Durch die Übernahme der Solarparc Aktiengesellschaft will die SolarWorld Aktiengesellschaft sich im Projektgeschäft weiter vorwärts integrieren und dieses international ausweiten. Die zentralen strategischen Ziele sind:
A - 25
3.6
-
Ausweitung der Wertschöpfungskette durch Vorwärtsintegration im Projektgeschäft, also die Möglichkeit, Auftraggeber unmittelbar zu erreichen,
-
Generierung von Wachstumssynergien aus der strategischen Komplementarität
auf dem Gebiet der großen Solarkraftwerke,
-
Erweiterung der Vertriebskanäle durch die Erschließung neuer Absatzpotentiale,
-
Nutzung des Know-hows und der Projekterfahrung der Solarparc Aktiengesellschaft für die Weiterentwicklung von neuen Solarsystemen und für die Kostenreduktion im Balance-of-System-Bereich. Balance of System meint alle Komponenten, die außer den Modulen zu einem Photovoltaiksystem gehören, also etwa
die Gestelle, die Kabel oder der Wechselrichter.
-
Ausbau der internationalen Aktivitäten der Solarparc Aktiengesellschaft im Bereich der Großprojekte.
Bezugnahme auf Marktquellen und sonstige Daten
Der Anhang 3 enthält branchen- und kundenbezogene Daten sowie aus Branchenberichten, Marktforschungsberichten, öffentlich zugänglichen Informationen und
kommerziellen Veröffentlichungen stammende Berechnungen (,,Externe Daten„„).
Hiermit wird bestätigt, dass die in diesem Anhang 3 von Seiten Dritter übernommenen Informationen korrekt wiedergegeben wurden und keine Tatsachen aus diesen
übernommenen Informationen unterschlagen wurden, die die wiedergegebenen Informationen unkorrekt oder irreführend gestalten würden.
Externe Daten wurden von der SolarWorld Aktiengesellschaft nicht auf ihre Richtigkeit hin überprüft.
3.7
Interessen von Seiten der WGZ Bank AG als Zentrale Zahl- und Abwicklungsstelle
Die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank wurde beauftragt,
im Zusammenhang mit dem Angebot die Funktion der Zentralen Zahl- und Abwicklungsstelle zu übernehmen. Ein darüber hinausgehendes Interesse der WGZ Bank
AG, das für das Angebot von wesentlicher Bedeutung sein könnte, besteht nicht.
3.8
Besondere Hinweise zu Aussagen, die in die Zukunft gerichtet sind
Dieser Anhang enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, d. h. Aussagen, die sich
nicht auf historische Tatsachen und Ereignisse beziehen. Dies gilt insbesondere für
Aussagen in diesem Anhang über die zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit des SolarWorld-Konzerns, Pläne und Erwartungen in Bezug auf die Geschäfte des SolarWorld-Konzerns über Wachstum und Profitabilität sowie über wirtschaftliche Rahmenbedingungen, denen der SolarWorld-Konzerns ausgesetzt sein wird. Die zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf der gegenwärtigen, nach bestem Wissen
vorgenommenen Einschätzung durch die SolarWorld Aktiengesellschaft. Solche zuA - 26
kunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen und gegenwärtigen Faktoren und
unterliegen Risiken und Ungewissheiten, deren Eintritt bzw. Ausbleiben dazu führen
kann, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage und die Profitabilität des SolarWorld-Konzerns wesentlich von denjenigen abweichen oder negativer ausfallen
als diejenigen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder
beschrieben werden.
3.9
Kosten des Angebots
Die Kosten der Vorbereitung und Durchführung des Angebots belaufen sich auf maximal 250.000,00 €.
3.10
Verwässerung
Im Zuge der Durchführung des Übernahmeangebots kommt es zu keiner Verwässerung. Da durch die SWAG keine neuen Aktien ausgegeben werden, verändert sich
die Beteiligungsquote nicht. Auch eine wertmäßige Verwässerung tritt nicht ein, da
der anteilige Buchwert des Eigenkapitals je Aktie zugunsten der SPAG-Aktionäre
steigt.
4.
Ausgewählte Finanzinformationen
4.1
Darstellung der Finanzinformationen
Die in diesem Anhang dargestellten historischen Finanzinformationen der SolarWorld Aktiengesellschaft basieren auf den geprüften Konzernabschlüssen für die jeweils am 31. Dezember der Kalenderjahre 2007, 2008 und 2009 abgelaufenen Geschäftsjahre sowie auf dem ungeprüften konsolidierten Zwischenabschluss zum 30.
September 2010. Die hier dargestellten historischen Finanzinformationen der
Solarparc Aktiengesellschaft basieren auf den geprüften Konzernabschlüssen der
Solarparc Aktiengesellschaft für die jeweils am 31. Dezember der Kalenderjahre
2007, 2008 und 2009 abgelaufenen Geschäftsjahre sowie auf dem ungeprüften konsolidierten Halbjahresabschluss zum 30. Juni 2010.
Die SolarWorld Aktiengesellschaft erstellte ihre geprüften Konzernabschlüsse zum
31. Dezember 2007, 2008 und 2009 in Anwendung von § 315a HGB nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International
Accounting Standards Board (IASB) sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC). Ergänzend wurden die nach §
315 Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Alle verpflichtend anzuwendenden Standards und Auslegungen wurden berücksichtigt.
Auch der ungeprüfte Konzern-Zwischenabschluss zum 30. September 2010 wurde
gemäß den vorgenannten Vorschriften erstellt.
A - 27
4.2
Verfügbarkeit von Zwischenabschlüssen und bestimmten anderen Finanz- bzw.
Pro-Forma-Informationen
Gemäß Verordnung 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004 zur Umsetzung
der Richtlinie 2003/71 EG des Europäischen Parlaments und des Rats betreffend die
in Prospekten enthaltenen Informationen sowie das Format, die Aufnahme von Informationen mittels Verweis und die Veröffentlichung solcher Prospekte und die
Verbreitung von Werbung müssen dann Pro-Forma-Finanzinformationen beigebracht
werden, wenn es zu bedeutenden Brutto-Veränderungen kommt, d.h. eine mindestens
25-prozentige Schwankung in Bezug auf einen oder mehrere Indikatoren, die den
Umfang der Geschäftstätigkeit der Emittentin bestimmen, vorliegt.
Da die Übernahme der Solarparc Aktiengesellschaft keine in diesem Sinne definierten wesentlichen Veränderungen verursacht, wird auf die Angabe von Pro-FormaFinanzinformationen verzichtet.
4.3
Ausgewählte Finanzdaten des SolarWorld-Konzerns
Dieser Abschnitt enthält bestimmte geprüfte historische Konzern-Finanzdaten des
SolarWorld-Konzerns für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2007, 2008 und
2009 sowie bestimmte ungeprüfte historische Konzern-Finanzdaten zum
30. September 2009 und 2010. Der SolarWorld-Konzern geht davon aus, dass sich
seine Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach Umsetzung der geplanten Übernahme nicht wesentlich verändern werden.
Die folgenden Informationen sollten in Verbindung mit den geprüften Konzernabschlüssen des SolarWorld-Konzerns zum 31. Dezember 2007, 2008 und 2009 sowie
den ungeprüften Konzern-Zwischenabschlüssen des SolarWorld-Konzerns zum 30.
September 2009 und 2010 und ihren jeweiligen Anhängen ab Seite F-1 in diesem
Anhang 3 gelesen werden. Die jeweiligen Konzernberichte und KonzernZwischenberichte können auch auf der Webseite des SolarWorld-Konzerns unter
www.solarworld.com abgerufen werden.
A - 28
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2009, 2008 und 2007 // in
T € (geprüft)
Quelle Zahlen 2007: Konzernbericht der SolarWorld AG 2008
Quelle Zahlen 2008 und 2009: Konzernbericht der SolarWorld AG 2009
2009
2008
2007*
1.012.575
900.311
698.818
48.830
15.160
-17.670
3.117
7.740
542
50.653
26.123
57.253
1.
Umsatzerlöse inkl. nicht fortgeführten Aktivitäten
2.
Bestandsveränderung Erzeugnisse
3.
Aktivierte Eigenleistungen
4.
Sonstige betriebliche Erträge
5.
Materialaufwand
-691.062
-454.060
-333.654
6.
Personalaufwand
-99.783
-90.130
-75.004
7.
Abschreibungen
-63.659
-55.166
-42.054
8.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
-108.865
-86.718
-80.129
9.
Operatives Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten
151.806
263.260
198.872
10.
Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen
-4.579
-8.612
-1.830
11.
Zins- und andere Finanzerträge
29.844
41.438
20.581
12.
Zins- und andere Finanzaufwendungen
-55.206
-49.046
-38.449
13.
Sonstiges Finanzergebnis
9.887
-58.371
-3.264
14.
Finanzergebnis
-20.054
-74.591
-22.962
15.
Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortgeführten Aktivitäten
131.752
188.668
175.910
16.
Ertragsteuern
-72.779
-53.422
-65.027
17.
Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten
58.973
135.246
110.883
18.
Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten
0
13.432
2.373
19.
Konzerngewinn
58.973
148.678
113.256
20.
Ergebnis je Aktie
111.720
111.720
111.720
b) Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten (in €)
0,53
1,21
0,99
c) Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten (in €)
0,00
0,12
0,02
d) Konzerngewinn (in €)
0,53
1,33
1,01
a) Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen
Aktien (in 1.000)
*Ausweis der Wechselkursgewinne in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Ausweis der Wechselkursverluste
in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen
A - 29
Gewinn- und Verlustrechnung kumuliert zum 3. Quartal 2010 // in T € (ungeprüft)
01.01.-30.09.2010
01.01.-30.09.2009
945.782
636.745
8.302
119.258
820
664
51.637
38.240
1.
Umsatzerlöse
2.
Bestandsveränderung Erzeugnisse
3.
Aktivierte Eigenleistungen
4.
Sonstige betriebliche Erträge
5.
Materialaufwand
-611.956
-477.009
6.
Personalaufwand
-89.250
-74.253
7.
Abschreibungen
-63.244
-46.681
8.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
-109.555
-77.436
9.
Operatives Ergebnis
132.536
119.528
10.
Finanzergebnis
-40.444
-21.454
11.
Ergebnis vor Ertragsteuern
92.092
98.074
12.
Ertragsteuern
-39.228
-30.375
13.
Konzerngewinn
52.864
67.699
14.
Ergebnis je Aktie
109.502
111.720
0,48
0,61
Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf
befindlichen Aktien (in 1.000)
Konzerngewinn (in €)
A - 30
Bilanz // in T€
30.09.2010
(ungeprüft)
31.12.2009
(geprüft)
31.12.2008
(geprüft)
31.12.2007
(geprüft)
1.027.076
881.824
666.884
422.725
39.682
37.297
33.861
32.675
926.700
787.536
575.406
349.602
53.316
50.243
30.544
21.630
522
849
0
0
6.856
5.899
27.073
18.818
1.783.011
1.334.390
1.453.166
1.270.011
I. Vorräte
610.489
598.154
523.766
350.053
II. Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
164.592
211.401
71.219
112.922
276
2.157
914
9.180
19.525
12.987
21.164
4.999
125.016
81.602
404.414
528.995
863.113
428.089
431.689
263.862
1.217
836
572
11.730
2.811.304
2.217.050
2.120.622
1.704.466
30.09.2010
31.12.2009
31.12.2008
31.12.2007
874.651
865.462
841.075
691.546
I. Gezeichnetes Kapital
106.881
111.720
111.720
111.720
II. Kapitalrücklage
296.489
296.489
296.489
296.489
4.287
-11.517
6.311
-10.180
466.994
468.770
426.555
293.517
1.616.249
1.119.411
1.093.559
899.266
1.261.061
750.584
675.406
620.722
II. Abgegrenzte
Investitionszuwendungen
63.663
68.279
78.842
54.925
III. Langfristige Rückstellungen
26.220
24.023
23.242
20.195
IV. Übrige langfristige Schulden
232.722
250.662
292.485
188.405
32.583
25.863
23.584
15.019
320.404
232.177
185.988
110.384
82.673
38.915
28.714
20.443
102.942
83.943
70.413
32.306
31.671
25.218
20.219
15.171
IV. Kurzfristige Rückstellungen
4.207
5.426
5.716
2.679
V. Übrige kurzfristige Schulden
98.911
78.675
60.926
39.785
0
0
0
3.270
2.811.304
2.217.050
2.120.622
1.704.466
Aktiva
A Langfristige Vermögenswerte
I. Immaterielle Vermögenswerte
II. Sachanlagen
III. At Equity bewertete Anteile
IV. Sonstige finanzielle
Vermögenswerte
V. Aktive latente Steuern
B Kurzfristige Vermögenswerte
III. Ertragsteuerforderungen
IV. Übrige Forderungen und
Vermögenswerte
V. Sonstige finanzielle
Vermögenswerte
VI. Flüssige Mittel
Zur Veräußerung bestimmte
C
Vermögenswerte
Passiva
A Eigenkapital
III. Sonstige Rücklagen
IV. Kumulierte Ergebnisse
B Langfristige Schulden
I. Langfristige Finanzschulden
V. Passive latente Steuern
C Kurzfristige Schulden
I. Kurzfristige Finanzschulden
II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
III. Ertragsteuerschulden
Zur Veräußerung bestimmte
D
Schulden
A - 31
4.4
Ausgewählte Finanzdaten der Solarparc Aktiengesellschaft
Ausgewählte Informationen über die Solarparc Aktiengesellschaft finden Sie unter
15.5 „Ausgewählte Finanzinformationen der Solarparc Aktiengesellschaft“
5.
Geschichte und Gründung der SolarWorld Aktiengesellschaft und
des SolarWorld-Konzerns
5.1
Gründung und Entwicklung der SolarWorld Aktiengesellschaft
Die Ursprünge der SolarWorld Aktiengesellschaft gehen auf die 1988 gegründete
Einzelfirma Frank H. Asbeck, Ingenieurbüro für Industrieanlagen, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter der Nummer HRA 3761, zurück. Als
Folge der Expansion der Unternehmenstätigkeit der Einzelfirma wurde die SolarWorld Aktiengesellschaft gegründet, der der komplette Geschäftsbereich
Photovoltaikhandel und Anlagenbau übertragen wurde.
Die SolarWorld Aktiengesellschaft wurde als Aktiengesellschaft deutschen Rechts
am 26. März 1999 ins Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter der Nummer
HRB 8319 eingetragen. Der Hauptsitz der SolarWorld Aktiengesellschaft ist Bonn,
Deutschland; die Geschäftsadresse ist Martin-Luther-King-Straße 24, 53175 Bonn,
Deutschland, Telefonnummer: +49 (0) 228 559 20 0. Das Geschäftsjahr der SolarWorld Aktiengesellschaft ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft ist nicht für eine bestimmte Dauer errichtet.
Im Jahr 2000 erwarb die SolarWorld Aktiengesellschaft die Deutsche Solar AG (früher: Bayer Solar GmbH) und legte damit den Grundstein für den Ausbau des integrierten Produktionsstandorts Freiberg, Deutschland. Durch die Gründung der Solar
Factory GmbH (2001) und der Deutsche Cell GmbH (2002) vollendete der SolarWorld-Konzern die Vollintegration der solaren Wertschöpfungskette. Im Jahr 2006
erwarb der Konzern die Solaraktivitäten der Shell-Gruppe in den USA und gründete
damit den integrierten Produktionsstandort in den USA.
Die SolarWorld Aktiengesellschaft ist die Muttergesellschaft des SolarWorldKonzerns. Als Holdinggesellschaft übernimmt sie neben dem Vertrieb zentrale
Dienstleistungen für den Konzern: Dazu zählen Leistungs-, Steuerungs- und Kontrollfunktionen in den Bereichen Corporate Business Management (strategische Konzernentwicklung, M&A), Finanzen, Controlling, Investor Relations, Corporate
Communication und Marketing. Auch die Koordination der Produktionsplanung und
-steuerung sowie der Investitionsplanung übernimmt die SolarWorld Aktiengesellschaft zentral für die Tochtergesellschaften. Das Nachhaltigkeitsmanagement sowie
die Interne Revision sind als Stabsstellen direkt dem Konzernvorstand untergeordnet.
Dieser übernimmt die Aufgaben der Konzernführung.
Die SolarWorld Aktiengesellschaft und ihre Tochterunternehmen forschen, entwickeln, produzieren und recyceln auf allen Stufen der Solar-Wertschöpfungskette.
A - 32
5.2
Gegenwärtige Organisationsstruktur
Mit Datum dieses Angebots, besteht der SolarWorld-Konzern aus der SolarWorld
Aktiengesellschaft als Muttergesellschaft, 21 voll konsolidierten Konzerngesellschaften sowie fünf Beteiligungsunternehmen.
5.2.1
Die wichtigsten Produktionsgesellschaften
-
5.2.2
Deutsche Solar AG, Freiberg/Deutschland
Deutsche Cell GmbH, Freiberg/Deutschland
Solar Factory GmbH, Freiberg/Deutschland
SolarWorld Industries America LP, Camarillo/USA
SolarWorld Industries America Inc., Hillsboro/USA (vormals SolarWorld Properties Inc.)
Die wichtigsten Vertriebsgesellschaften
-
SolarWorld Aktiengesellschaft, Bonn/Deutschland
SolarWorld Americas LLC (vormals SolarWorld California LLC), Camarillo/Deutschland
SolarWorld France SAS, Grenoble/Frankreich
SolarWorld Ibérica SL, Madrid/Spanien
SolarWorld Asia Pacific PTE Ltd., Singapur/Singapur
SolarWorld Africa (Pty.) Ltd., Kaptstadt/ Südafrika
A - 33
5.2.3
Konzernstruktur zum 1. Oktober 2010
Eine Veränderung der Konzernstruktur hat sich zwischenzeitlich insoweit ergeben,
als die Beteiligung an der RGS Development BV mit Wirkung zum 8. November
2010 veräußert wurde.
Die Bieterin hält an keinen Unternehmen einen Teil des Eigenkapitals, dem bei der
Bewertung ihrer eigenen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eine erhebliche Bedeutung zukommt.
A - 34
6.
Geschäftstätigkeit des SolarWorld-Konzerns
6.1
Überblick
Das Geschäftsmodell des SolarWorld-Konzerns konzentriert sich auf das Kerngeschäft der Solarstromtechnologie. Der Schwerpunkt des Geschäfts liegt auf Solarstromanwendungen für Hausdächer in den weltweiten Solarmärkten. Gleichzeitig
treibt der SolarWorld-Konzern die Stromversorgung weltweit in Regionen voran, die
noch keinen Zugang zu Energienetzen haben.
Die integrierte Wertschöpfungskette des SolarWorld-Konzerns reicht vom Rohstoff
bis hin zur schlüsselfertigen Solaranlage. Der SolarWorld-Konzern konzentriert sich
auf das Kerngeschäft der Solarstromtechnologie und operiert in zwei Geschäftsbereichen: Produktion (von Rohmaterial, Wafern, Zellen und Modulen sowie Forschung
& Entwicklung) und Handel (Verkauf von Modulen und Solarstrombausätzen).
Im Laufe der Geschäftstätigkeit des SolarWorld-Konzerns wurden und werden kontinuierlich neue Produkte und Produktvarianten entwickelt und zur Marktreife geführt. Dazu zählten in der Vergangenheit z.B. die SunKits®, SolarWorld Energiedach®, Suntub®, Sundeck®, SolarWorld Sunmodule Plus®. Es handelt sich vor allem
um für Hausdächer bestimmte Solarstromsysteme.
Mit insgesamt elf Standorten weltweit (inklusive Joint Ventures und der Holdinggesellschaft) ist der SolarWorld-Konzern heute in den relevanten Märkten präsent. Der
SolarWorld-Konzern produziert an Standorten in Deutschland und den USA sowie
in einem Joint Venture in Südkorea in den Kernsolarmärkten Europas, Nordamerikas
und Asiens, was Transportwege kurz und Logistikkosten niedrig hält. Vertriebsteams
in Deutschland, Spanien, Frankreich, den USA, Singapur und Südafrika forcieren
den strategischen Absatz in den solaren Wachstumsregionen.
Mit mehr als 2.000 Mitarbeitern erzielte der SolarWorld-Konzern im Geschäftsjahr
2009 einen Umsatz von rund 1,0 Mrd. €. In den ersten drei Quartalen 2010 betrug
der Konzernumsatz 0,9 Mrd. €.
Während der vergangenen Jahre hat der Konzern seine Produktionstätigkeit auf die
zwei strategischen Regionen USA und Deutschland konzentriert und diese entsprechend ausgebaut. Gleichzeitig hat der Konzern seine internationalen Vertriebsaktivitäten verstärkt:
-
Januar 2009: Neu-Aufstellung der US-Gesellschaften in Bezug auf die jeweiligen
Tätigkeitsbereiche; Bündelung unter dem Dach der SolarWorld Industries America Inc. als operativ tätigem Mutterunternehmen (Teilkonzern) des USGeschäfts; Schaffung einer steuerlichen Einheit in den USA.
-
April 2009: Gründung der SolarWorld Power Projects Inc. mit Sitz in
Camarillo/USA für die Entwicklung von Großprojekten im wichtigen Zukunftsmarkt USA.
A - 35
6.2
-
Dezember 2009: Veräußerung der Beteiligung (35 %) an der Gällivare
Photovoltaic AB (GPV) zur Flankierung der strategischen Konzentration auf die
solaren Wachstumsmärkte Deutschland und die USA.
-
April 2010: Gründung der Vertriebsgesellschaft SolarWorld France SAS in Grenoble/Frankreich zur Flankierung der Vertriebsaktivitäten im europäischen
Markt.
-
Kontinuierlicher Ausbau der Produktionskapazitäten der Wertschöpfungsstufen
Wafer, Zelle und Modul sowohl am Standort Freiberg/Deutschland als auch am
Standort Hillsboro/USA.
Strategie und Trend
Die Strategie des SolarWorld-Konzerns baut auf Produkte für die dezentrale Stromversorgung. Diese sind auf den universellen Einsatz und einen großen weltweiten
Markt ausgerichtet. Sie können in ihrer Funktionalität erweitert werden und sind in
einen dezentralen Verbund mit anderen Versorgungseinheiten zu integrieren.
Die Produkte, die der SolarWorld-Konzern als vollintegrierter Solarstromtechnologiekonzern anbietet, werden über die gesamte Wertschöpfungskette intern hergestellt. Dadurch hat der Konzern auch die unternehmerisch notwendige Flexibilität,
auf veränderte Marktparameter zeitnah und ertragssteigernd zu reagieren.
Durch die Übernahme der Solarparc Aktiengesellschaft wird das Engagement des
Konzerns auf dem Großanlagen-Marktsegment ab 2011 strategisch forciert. Dadurch
erwartet der SolarWorld-Konzern, neue Zielgruppen zu erreichen, seine Produktpalette zu erweitern und gleichzeitig seine Marktstellung auszubauen.
6.3
Wichtigste Absatzmärkte und Wettbewerbsposition
Die internationalen Solarmärkte sind in den vergangenen drei Jahren stark gewachsen. Dadurch verschärfte sich der Wettbewerbsdruck. Im Jahr 2010 wurde diese
Entwicklung durch den schwachen Eurowechselkurs begünstigt, unter dem besonders
die asiatischen Wettbewerber litten. Sie waren gezwungen, unterjährig ihre Preise
anzuheben. Durch kontinuierliche Kostensenkungen über die komplette Wertschöpfungskette ist es dem SolarWorld-Konzern dagegen gelungen, im Laufe des Jahres
Preisreduktionen an die Kunden weiterzugeben.
Die Produktionsmengen in den Segmenten „Produktion USA“ und „Produktion
Deutschland“ stiegen, proportional zum Marktwachstum, um rund 40 Prozent. Die
wichtigste konzernweite Absatzregion mit einem Umsatzanteil von 60 Prozent war
erneut Deutschland. Auch 2010 war dieser Markt der weltweit wichtigste für Solarstromprodukte. In anderen Ländern konnte die SolarWorld Aktiengesellschaft ihre
Marktposition entsprechend der Internationalisierungsstrategie weiter ausbauen.
Die wichtigsten regionalen Märkte des SolarWorld-Konzerns liegen in Deutschland
(Anteil von 60 %), übriges Europa (Anteil von 22 %), USA (Anteil von 9 %) und
A - 36
Asien (Anteil von 7 % am weltweiten Umsatz des SolarWorld-Konzerns). Diese
wichtigsten regionalen Märkte decken damit 98 % des Gesamtkonzernumsatzes ab.
2007
(geprüft)
2008
(geprüft)
2009
(geprüft)
30. Sept. 2010
(ungeprüft)
Deutschland
352,8
413,8
715,6
567,4
Übriges Europa
190,5
294,5
180,2
209,1
USA
44,7
72,7
32,9
80,6
Asien
92,7
107,9
75,1
70,1
8,9
11,4
8,8
18,6
689,6
900,3
1.012,6
945,8
Umsätze nach Regionen in Mio. €
Rest der Welt
Konzernumsatz
In den ersten neun Monaten des Jahres sind die internationalen Solarmärkte stärker
als ursprünglich erwartet gewachsen. Vor allem der deutsche Solarmarkt trug entscheidend zu dieser Entwicklung bei. Laut Bundesnetzagentur summierten sich die
Neuinstallationen in Deutschland von Januar bis Ende September 2010 auf 5,25 Megawatt (Quelle: http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2010/101029Photovoltaikanlagen.html?nn=65116). Im Vergleich dazu
wurden im Gesamtjahr 2009 Photovoltaikanalagen mit einer Leistung von 3,8 Megawatt neu installiert.
Im restlichen Europa war es vor allem der italienische Markt, der stark wuchs. Laut
der italienischen Strombehörde Gestore Servizi Energetici machte die in 2010 neu
installierte italienische Solarstromleistung bis zum 30. November 2010 741 Megawatt
aus
(Quelle:
http://www.gse.it/attivita/ContoEnergiaF/PubblInf/
RisultatiIncentivazione/Documents/TOTALE_DEI_RISULTATI_DEL_CONTO_E
NERGIA.pdf).
Der US-Solarmarkt bekam neue Impulse durch das US-Energieministerium, dass die
Antragstellungsperiode für das Bürgschaftsprogramm zugunsten erneuerbarer Energien verlängerte. Laut Energieaufsichtsbehörde sind in den ersten neun Monaten des
Jahres 2010 Anträge für Installationen in einer Größenordnung von rund 530 Megawatt eingegangen, das ist deutlich mehr als im gesamten Jahr 2009 (435 Megawatt)
(Quelle: http://www.solarserver.de/solar-magazin/nachrichten/aktuelles/kw50/neuerbericht-zum-us-solarmarkt-gewerbliche-photovoltaik-installationen-wachsen-imdritten-quartal-um-38-prozent-kosten-fuer-solarstromanlagen-sinken-weiter.html).
6.4
Forschung und Entwicklung, Patente und Lizenzen
Die technologische Innovationskraft des SolarWorld-Konzerns trägt maßgeblich zur
Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns in einem von Überangebot und Preisdruck geprägten Marktumfeld bei. Das zentrale Innovationsmanagement liegt bei der SolarWorld Innovations GmbH am deutschen Produktionsstandort in Freiberg/Sachsen. In
dieser Wissenschaftsregion findet der Konzern gute Bedingungen für die eigenen
Aktivitäten im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung („F&E-Aktivitäten“) sowie für Kooperationen.
A - 37
Eine wesentliche Abhängigkeit des SolarWorld-Konzerns von Patenten oder sonstigen technischen bzw. geistigen Schutzrechten sowie Lizenzen, die über den industrietypischen Umfang hinaus geht, besteht nicht. Dessen ungeachtet wird der Schutz
von bestehenden Schutzrechten durch ein zentrales IP-Management sichergestellt.
Konzernweit wurden im SolarWorld-Konzerns 2009 28 (Vorjahr: 18) Erfindungen
von Mitarbeitern in Anspruch genommen.. Die IP-Quote an den deutschen Standorten, das Verhältnis der Erfindungsmeldungen zur F&E-Mitarbeiterzahl, hat sich 2009
ebenfalls deutlich erhöht auf 31 (Vorjahr: 23) Prozent.
Das Patentportfolio des SolarWorld-Konzerns lässt sich unterteilen in folgende Patentgruppen:
-
Rohstoff
Kristallisation
Waferfertigung
Zellfertigung
Modulfertigung
Systemtechnik
Recycling
Die Rohstoff-Patente befassen sich im Wesentlichen mit Verfahren zur Herstellung
von Silizium in verschiedenen Formen. Im Bereich der Kristallisation existieren
bspw. Patente im Zusammenhang mit Verfahren zur Herstellung von SiliziumBlöcken. Patente aus der Gruppe Waferfertigung beinhalten vor allem Patente im
Zusammenhang mit den Drahtsägen, die Patente aus dem Bereich Zellfertigung befassen sich vor allem mit dem Thema Oberflächenbehandlung. In der Patentgruppe
Modulfertigung finden sich u.a. Patente bzgl. des Kontaktierens und Verschaltens
bzw. Verdrahtens von Solarzellen. Der Bereich Systemtechnik beinhaltet Patente im
Zusammenhang mit der Gestelltechnik. Die Recycling-Patente befassen sich z.B. mit
Verfahren zur Siliziumreinigung.
Entwicklung der F&E-Aufwendungen* (geprüft)
2007
2008
2009
F&E-Aufwendungen gesamt (in Mio. €)
10,8
13,0
12,0
Geförderter Anteil (in %)
34,2
18,5
15,0
* Angaben exklusive F&E der forschenden Joint Ventures
6.5
Investitionen
Die Investitionen des SolarWorld-Konzerns werden zentral von der SolarWorld Aktiengesellschaft finanziert, die sich wiederum sowohl aus Eigen- als auch Fremdkapital finanziert. Die Investitionen werden und wurden sowohl durch operativen Cashflow als auch im Wesentlichen durch von der SolarWorld Aktiengesellschaft als
Muttergesellschaft weitergereichten Fremdkapitalaufnahmen finanziert.
A - 38
6.5.1
Geschäftsjahr 2007
Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen summierten sich
konzernweit in 2007 auf 115,2 Mio. €. Die Investitionsquote, dargestellt als Verhältnis der Investitionsausgaben zu den Abschreibungen, belief sich auf 274 Prozent.
Davon entfielen 30,3 Mio. € auf den Erwerb der Siliziumwafer-Produktionsstätte in
Hillsboro/USA, welche von der japanischen Komatsu-Gruppe aufgebaut wurde.
Weitere Schwerpunkte der Investitionstätigkeit waren 2007 der Aufbau der Fertigung
in Hillsboro und der weitere Kapazitätsausbau der Waferfertigung der Deutsche Solar
AG in Freiberg. In den Ausbau der Modulfertigung wurden insgesamt 12,2 Mio. € investiert. Hierbei ist insbesondere der Ausbau der Modulfertigung am Standort
Camarillo/Kalifornien auf vorerst 100 MW zu erwähnen.
Die Investitionen in die at Equity Beteiligungen JSSi GmbH, SolarWorld Solicium
GmbH und RGS Development B.V. summierten sich 2007 auf insgesamt 4,3 Mio. €.
6.5.2
Geschäftsjahr 2008
Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen betrugen im Geschäftsjahr 2008 271,6 Mio. €. Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit lag im
Ausbau der integrierten Zell- und Waferfertigung am Standort Hillsboro, wo insgesamt 143,1 Mio. € eingesetzt wurden. 87,5 Mio. € investierte der SolarWorld-Konzern 2008 in den weiteren Ausbau der Waferfertigung der Deutschen Solar AG am
Standort Freiberg. Die Investitionsausgaben an den Modulproduktionsstandorten
Freiberg und Camarillo summierten sich auf insgesamt 16,0 Mio. €. Darüber hinaus
flossen 13,0 Mio. € in den Ausbau der Infrastruktur für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der SolarWorld Innovations GmbH am Standort Freiberg.
Die konzernweite Investitionsquote, dargestellt als das Verhältnis der Investitionsausgaben zu den Abschreibungen, belief sich auf 492 Prozent und unterstreicht die
auf internes Wachstum entlang der Wertschöpfungskette ausgerichtete Strategie des
SolarWorld-Konzerns.
Investitionen in die at Equity bewerteten Beteiligungen JSSi GmbH, RGS Development B.V., SolarWorld Solicium GmbH und in die neu gegründete SolarWorld Korea Ltd. summierten sich 2008 auf 16,0 Mio. €.
6.5.3
Geschäftsjahr 2009
Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen erhöhte der SolarWorld-Konzern im Geschäftsjahr 2009 um acht Prozent auf 293,2 Mio. €. Der
Schwerpunkt der Investitionstätigkeit lag auf dem Ausbau der Waferfertigung bei der
Deutsche Solar AG am Standort Freiberg/Deutschland (138,2 Mio. €) und der integrierten Zell- und Waferfertigung am Standort Hillsboro/USA (107,5 Mio. €). Zudem hat der SolarWorld-Konzern in den Ausbau der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der SolarWorld Innovations GmbH (19,8 Mio. €) sowie in die Zellproduktion der Deutsche Cell (11,1 Mio. €) investiert. An weiteren Standorten wurden
zudem insgesamt 16,6 Mio. € investiert.
A - 39
6.5.4
Bis zum Zeitpunkt der Angebotsunterlage
Bis zum Zeitpunkt der Angebotsunterlage werden in 2010 folgende wesentliche Investitionen getätigt und abgeschlossen:
-
Modulfertigung in Camarillo, USA (ca. 2 Mio. EUR)
Waferfertigung in Hillsboro, USA (ca. 6 Mio. EUR)
Zellfertigung in Hillsboro, USA (ca. 22 Mio. EUR)
Modulfertigung in Hillsboro, USA (ca. 30 Mio. EUR)
Waferfertigung im Industriegebiet Ost in Freiberg (ca. 38 Mio. EUR von insgesamt 92 Mio. EUR)
Logistikzentrum in Freiberg (ca. 2,5 Mio. EUR)
Folgende wesentliche Investitionen sind zum Zeitpunkt der Angebotsunterlage zwar
begonnen, jedoch noch nicht abgeschlossen:
6.5.5
Zell- und Waferfertigung in Hillsboro, USA (ca. 29 Mio. EUR)
Weitere Maschinen für Waferfertigung im Industriegebiet Ost in Freiberg (ca.
31 Mio. EUR)
Modulfertigung in Freiberg (ca. 22 Mio. EUR)
Ausbau der Recyclingaktivitäten inkl. Gebäudeausbau (ca. 6 Mio. EUR)
Zellfertigung in Freiberg (ca. 1 Mio. EUR)
Ausbau der F&E-Aktivitäten mittels eines Modultechnikums (ca. 10,5 Mio. EUR)
Künftige Investitionen
Der SolarWorld-Konzern wird den Ausbau seiner Produktionskapazitäten planmäßig
umsetzen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den beiden Hauptproduktionsstätten in
Freiberg/Deutschland und Hillsboro/USA. Das Investitionsvolumen im Geschäftsjahr
2010 wird sich voraussichtlich auf rund 270 Mio. € belaufen. Aktuell gibt es keine
konkreten Planungen für weitere Investitionen.
A - 40
6.6
Mitarbeiter
Weltweit beschäftigte der SolarWorld-Konzern zum Stichtag 30. September 2010
insgesamt 2.307 (30. September 2009: 1.971) Mitarbeiter.
Mitarbeiter
31. Dez. 2007
(geprüft)
31. Dez. 2008
(geprüft)
31. Dez. 2009
(geprüft)
30. Sept. 2010 (ungeprüft)
Deutschland
1.000
1.198
1.341
1.464
400
609
644
825
20
18
15
18
1.420*
1.825
2.000
2.307
USA
Rest der Welt
Konzern
* Zur besseren Vergleichbarkeit bereinigt um die Mitarbeiterzahl des veräußerten Unternehmens GPV.
Zum Zeitpunkt der Angebotsunterlage haben sich keine wesentlichen Veränderungen
ergeben.
6.7
Gerichtsverfahren und Arbitrage
Staatliche Interventionen, Gerichts- oder Schiedsverfahren, die sich erheblich auf die
Finanzlage oder die Rentabilität des SolarWorld-Konzerns auswirken, sind weder
anhängig, noch in den letzten 12 Monaten anhängig gewesen bzw. abgeschlossen
worden. Auch ist innerhalb des SolarWorld-Konzerns nicht bekannt, dass solche
Verfahren eingeleitet werden könnten.
6.8
Sachanlagen
Zum 30. September 2010 verfügt der SolarWorld-Konzern insgesamt über immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von 824 Mio. €.
Diese setzen sich wie folgt zusammen: 37 Mio. € immaterielle Vermögenswerte
(inkl. Goodwill), 220 Mio. € Grundstücke und Gebäude, 372 Mio. € technische Anlagen und Maschinen, 12 Mio. € Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie 183 Mio. €
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau.
Das Sachanlagevermögen beinhaltet dabei zum 30. September 2010 die folgenden
wesentlichen Vermögenswerte (angegebene Werte = Restbuchwerte):
-
-
Zellfertigung in Hillsboro, USA (ca. 109 Mio. EUR)
Produktions- und Lagergebäude in den Gewerbegebieten Süd, Saxonia und Ost in
Freiberg (ca. 109 Mio. EUR)
Maschinenpark Gewerbegebiete Süd und Ost in Freiberg (ca. 108 Mio. EUR)
(Maschinen des Gewerbegebiets Süd in Höhe von 13,5 Mio. EUR sicherungsübereignet)
Gebäude in Hillsboro, USA (ca. 70 Mio. EUR)
Kristallisation in Hillsboro, USA (ca. 49 Mio. EUR)
Zellfertigung Freiberg (Gebäude und Maschinen) (ca. 48 Mio. EUR)
Modulfertigung in Freiberg (Gebäude und Maschinen) (ca. 45 Mio. EUR)
Waferfertigung in Hillsboro, USA (ca. 44 Mio. EUR)
A - 41
-
Anlagevermögen im F&E-Bereich (Gebäude und Maschinen (ca. 32 Mio. EUR)
Modulfertigung in Hillsboro, USA (ca. 30 Mio. EUR)
Modulfertigung in Camarillo, USA (ca. 20 Mio. EUR)
Grundstück in Hillsboro, USA (ca. 16 Mio. EUR)
Gebäude für Recycling-Bereich sowie Infrastruktur (ca. 7 Mio. EUR)
Grundstücksvermögen in Freiberg (ca. 6 Mio. EUR)
Maschinen für Recycling-Zwecke (ca. 3 Mio. EUR)
Mietereinbauten im Gebäude in Camarillo, USA (ca. 1,3 Mio. EUR)
Bis auf die bereits oben genannten bestehen keine Sicherungsübereignungen, Hypothekenbelastungen etc.
Ein konzernweites Umweltmanagementsystem sorgt für die Sammlung von statistischen Daten zu Abfall, Emissionen, Abwasser und der Nutzung von Material. erleichtert die Früherkennung und Risikoidentifikation im Hinblick auf Umweltprobleme im Zusammenhang mit den Sachanlagen. Gleichwohl könnten sich Umweltrisiken realisieren und die Nutzung von Sachanlagen negativ beeinträchtigen. Dies
könnte Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage des Konzerns haben. Es verbleibt weiterhin das allgemeine Risiko der Nichteinhaltung von Umweltschutzgesetzen, das zu Straf- bzw. Ausgleichszahlungen führen könnte. Auch dies hätte negative
Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage des SolarWorld-Konzerns.
7.
Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des SolarWorld-Konzerns
Dieser Abschnitt enthält bestimmte geprüfte historische Konzern-Finanzdaten des
SolarWorld-Konzerns für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2007, 2008 und
2009 sowie bestimmte ungeprüfte historische Konzern-Finanzdaten zum 30. September 2009 und 2010. Der SolarWorld-Konzern geht davon aus, dass sich seine Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach Umsetzung der geplanten Übernahme nicht wesentlich verändern werden.
Die folgenden Informationen sollten in Verbindung mit den geprüften Konzernabschlüssen des SolarWorld-Konzerns zum 31. Dezember 2007, 2008 und 2009 sowie
den ungeprüften Konzern-Zwischenabschlüssen des SolarWorld-Konzerns zum 30.
September 2009 und 2010 und ihren jeweiligen Anhängen ab Seite F-1 in diesem
Anhang 3 gelesen werden. Die jeweiligen Konzernberichte und KonzernZwischenberichte können auch auf der Webseite des SolarWorld-Konzerns unter
www.solarworld.de gefunden werden.
7.1
Allgemeine Faktoren, die sich auf die Geschäftstätigkeit des SolarWorld-Konzerns auswirken
7.1.1
Weltwirtschaftliches Umfeld
Die weltweite Realwirtschaft zeigte sich im 1. Halbjahr 2008 noch weitgehend unberührt von der in den USA ausgelösten Finanzkrise. Obwohl wichtige internationale
A - 42
Banken bereits in den Sog der US-Hypothekenkrise gerieten, expandierte die Wirtschaft in den ersten Quartalen 2008 noch. Wachsende Finanzierungsprobleme und
die mangelnde Liquidität wichtiger Bankhäuser wirkten sich dann ab der 2. Hälfte
des Jahres 2008 auch auf die Realwirtschaft aus. Das noch Ende 2007 prognostizierte
weltweite BIP-Wachstum in Höhe von 5,1 Prozent konnte nicht erreicht werden. Die
globale Wirtschaft wuchs nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) nur noch um 2,7 (2007: 3,9) Prozent (Quelle: Brenke/Dreger/Kooths/
Kuzin/Weber/Zinsmeister, „Grundlinien der Wirtschaftsentwicklung 2009/2010
(korrigierte Version“, Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 1-2/2009, S. 2-35).
Wachstumstreiber waren vor allem China, Indien und Russland.
Im Euroraum und den USA war dagegen nur ein sehr moderates Wachstum um 1,0
(2007: 2,6) beziehungsweise 1,2 (2007: 2,0) Prozent zu verzeichnen (Quelle: wie
vor). Gründe dafür waren der sinkende Export, der schrumpfende Immobilienmarkt
sowie die zunehmende Zurückhaltung der Banken bei der Kreditvergabe. Auch
Deutschland blieb von den Auswirkungen der Finanzkrise nicht verschont. Aufgrund
zurückgehender Exporte kam es zu einer Abkühlung des wirtschaftlichen Wachstums
im 2. Halbjahr. So wuchs das deutsche BIP in 2008 nur um 1,6 (2007: 2,5) Prozent
(Quelle: wie vor).
Im Jahr 2009 schrumpfte die Weltwirtschaft zum ersten Mal seit 1946 (Quelle: Euroframe, „Economic Assessment of the Euro Area - Winter Report 2009“, December
2009, www.euroframe.org). Nach vorläufigen Angaben der Euroframe Gruppe, einem Zusammenschluss führender europäischer Wirtschaftsinstitute, reduzierte sich
die Wirtschaftsleistung 2009 um ein Prozent (Quelle: wie vor). In der ersten Jahreshälfte sanken sowohl der private Konsum als auch die Bruttoinvestitionen deutlich.
Die Industrie reagierte auf die sinkende Nachfrage und drosselte weltweit massiv die
Produktion. Der Welthandel brach stark ein, Exporte und Importe reduzierten sich
wesentlich. Insgesamt sank das internationale Handelsvolumen 2009 um 11,9 (2008:
+2,8) Prozent (Quelle: wie vor). Die hohen Zinsaufschläge bei der Kreditvergabe
sowie die sinkende Bereitschaft von Banken, Kredite zu gewähren, verschärften die
negative wirtschaftliche Lage.
Anzeichen der Stabilisierung konnten erst in der zweiten Jahreshälfte 2009 beobachtet werden. Der dramatische Rückgang des Welthandels verlangsamte sich. Die industriellen Produktionskapazitäten wurden schrittweise wieder hochgefahren, um die
sich erholende Nachfrage zu bedienen. Auch die Zinssätze auf den Kreditmärkten
normalisierten sich allmählich und die Investitionsbereitschaft stieg. Im 3. Quartal
2009 wuchs die Wirtschaftsleistung leicht, wobei die negative Entwicklung der ersten Jahreshälfte nicht kompensiert werden konnte. Der Tiefpunkt der Rezession wurde laut Aussagen führender Wirtschaftsinstitute im Herbst überwunden, dennoch
stuften sie diese Erholung der Wirtschaft weiterhin als labil ein.
Die Weltwirtschaft wuchs im 3. Quartal 2010 langsamer als noch in den ersten sechs
Monaten des Jahres. Grund dafür war u.a., dass die Regierungen mehrerer Industrieländer eine restriktivere Finanzpolitik einführten. Trotzdem erwartet das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) für das Jahr 2010 insgesamt ein Wachstum der Weltwirtschaft um 4,7 (2009: -0,9) Prozent (Quelle: Pressemitteilung vom 9. September
2010). Mit dem Auslaufen der Konjunkturprogramme zum Ende der 1. Jahreshälfte
A - 43
verlangsamte sich die Konjunkturerholung auch in den USA spürbar. Eine deutliche
Verbesserung am Arbeitsmarkt und im Immobiliensektor ist bisher ausgeblieben.
Vor diesem Hintergrund ist die Unsicherheit weiterhin hoch und das Abgleiten in eine neuerliche Rezession nicht auszuschließen. Aktuell wird ein Anstieg des Bruttoinlandsprodukts in den USA von 2,6 (2009: -2,6) Prozent für das Jahr 2010 erwartet
(Quelle: wie vor).
In Deutschland dagegen ist die Stimmung der Wirtschaft trotz eines verringerten
Wachstums positiv geblieben. Die Erholung wird mittlerweile nicht nur durch die
Exporte getragen, sondern auch von der Binnenkonjunktur: Der private Konsum und
die Unternehmensinvestitionen legten im Berichtszeitraum spürbar zu. Im Jahr 2010
wird die deutsche Wirtschaft laut IfW um 3,4 (2009: -4,9) Prozent wachsen (Quelle:
wie vor). In Deutschland dürfte sich die konjunkturelle Erholung 2011 nach Expertenmeinung ebenfalls fortsetzen.
7.1.2
Branchenumfeld
2007 stieg die weltweit neu installierte Solarstromleistung nach vorläufiger Schätzung der EPIA (European Photovoltaic Industry Association) um 40 Prozent auf rund
2,2 GW. Somit betrug die gesamte installierte Solarstromleistung 2007 weltweit rund
9,0
GW
(Quelle:
EPIA,
„Solar
Generation
V
–
2008“,
http://www.epia.org/fileadmin/EPIA_docs/publications/epia/EPIA__MarketPublicati
on_18feb.pdf). Deutschland blieb wichtigster Markt mit einem Anteil von 48 Prozent
an der neu installierten Leistung. Die USA wiesen mit einem Anteil von 12 Prozent
und Spanien mit 14 Prozent überproportional hohe Wachstumsraten auf und gewannen stark an Bedeutung (Quelle: wie vor). Der Solarmarkt entwickelte sich 2007 aufgrund der hohen internationalen Nachfrage und des knappen Angebots zunehmend
von regionalen Einzelmärkten zu einem globalen Markt.
2008 war das Wachstum der Solarbranche zum Großteil durch die nationalen und regionalen Förderprogramme bestimmt, die als wichtigster Wachstumstreiber und Investitionsmotor für die Branche fungierten. Die EPIA prognostizierte in 2008, dass in
Deutschland und den meisten EU-Ländern die Netzparität (= Zeitpunkt, an dem die
Kosten pro Kilowattstunde Solarstrom unter dem Strompreis der Endkunden liegen)
bis zum Jahr 2015 erreicht werden wird (Quelle: wie vor). Ähnlich stellte sich die Situation in den Vereinigten Staaten dar: Eine Studie der US-amerikanischen Forschungsagentur Clean Edge Inc. von 2008 kommt zu dem Schluss, dass Solarstrom
in der Mehrheit der US-Staaten 2015 ohne Förderung wirtschaftlich sein wird (Quelle: CleanEdge, „Utility Solar Assessment (USA) Study“, June 2008,
http://www.cleanedge.com/reports/reports-solarUSA2008.php).
Regulatorische Unsicherheiten in Kernmärkten wie Deutschland, Spanien und den
USA wie auch in Südkorea belasteten 2008 das Vertrauen der Investoren in die
Branche. Die Krise der Finanzmärkte und die damit verbundenen Engpässe bei der
Kapitalbeschaffung belasteten den Solarstrommarkt zusätzlich.
Die rechtlichen Unsicherheiten wurden im Laufe des Jahres 2008 durch die Verabschiedung neuer Gesetze beseitigt, die die Rahmenbedingungen für die Solarindust-
A - 44
rie über die nächsten Jahre festlegten. Damit wurde eine langfristige Investitionssicherheit in den solaren Kernmärkten gewährleistet.
Der Solarstrommarkt durchlief in 2009 einen grundsätzlichen Strukturwandel – weg
vom Anbieter- hin zum Endkundenmarkt. Zum ersten Mal überstieg das Angebot die
Nachfrage anhaltend. Die Qualität und Eigenschaften der Produkte sowie weitere
Differenzierungsmerkmale der einzelnen Hersteller stellten sich als entscheidend
heraus. Die Preise für Solarstromprodukte brachen im Berichtsjahr branchenweit um
etwa ein Drittel ein. Zusätzlich beeinflusst durch die Rezession gingen die weltweiten Investitionen im Solarbereich zurück.
Nach Angaben der Bank Sarasin sank die neu installierte Leistung im solaren Weltmarkt nach einem stetigen Wachstum in den letzten fünf Jahren im Jahr 2009 erstmalig leicht um ein Prozent auf 5,8 (2008: 5,9 GW). Die kumulierte Solarstromleistung
betrug in 2009 weltweit 20,5 (2008: 14,7) GW (Quelle: Sarasin, „Solarwirtschaft –
Grüne Erholung in Sicht“, November 2009, http://www.sarasin.de/internet/iede/medienmitteilung_30.11.2009_.pdf).
In den ersten neun Monaten des Jahres 2010 wuchsen die internationalen Solarmärkte stärker als ursprünglich erwartet. Vor allem der deutsche Solarmarkt trug entscheidend zu dieser Entwicklung bei. Laut aktuellen Zahlen der Bundesnetzagentur
wurden in Deutschland bis zum September 2010 5,3 GW neu installiert (Quelle:
http://www.solarserver.de/solar-magazin/nachrichten/aktuelles/
kw44/bundesnetzagentur-solarstrom-verguetung-sinkt-2011-um-13-prozent-mehr-als-5-gw-photovoltaik-leistung-in-den-ersten-drei-quartalen-installiert.html). Der Zubau verlangsamte
sich mit Eintreten der Vergütungsreduktion ab Juli 2010. Insgesamt blieb die Nachfrage nach Solarstromprodukten aber auch in der 2. Jahreshälfte 2010 stark. Der USSolarmarkt bekam in den ersten neun Monaten des Jahres 2010 neue Impulse: Das
US-Energieministerium verlängerte die Antragstellungsperiode für das Bürgschaftsprogramm zugunsten erneuerbarer Energien bis zum 5. Oktober 2010 (vorher: 9. Juli
2010) (Quelle: http://www.thegovmonitor.com/world_news/ united_states/doeextends-renewable-energy-loan-guarantee-program-36635.html).
Für das Jahr 2011 erwarten Analysten ein weiteres Wachstum der internationalen Solarmärkte, wenngleich dieses moderater als 2010 ausfallen dürfte. So rechnet z.B. das
Jefferies & Company, Inc. in seiner neusten Studie (Quelle: Sizing Up German Solar,
27. Oktober 2010) mit einem Wachstum des weltweiten Solarmarkts um 25 Prozent
auf 17,0 (erwartet in 2010: 13,6) GW neu installierte Leistung.
In Deutschland wird für das Jahr 2011 – bedingt durch die EEG-Degressionsschritte
im Juli und im Oktober 2010 sowie zum Jahresbeginn 2011 – ein Rückgang des
Marktwachstums erwartet. Dennoch dürfte die Nachfrage weiter auf einem hohen
Niveau bleiben: Aktuell rechnen Marktanalysten mit einer neu installierten Leistung
im Jahr 2011 von rund 5,5 (erwartet in 2010: 7,0) GW. Damit würde Deutschland
auch 2011 der größte Solarmarkt weltweit bleiben.
Der US-Markt dürfte nach Expertenmeinung weiter an Fahrt gewinnen. Für das Jahr
2011 erwartet z.B. Jefferies & Company, Inc eine neu installierte Leistung von 2,0
(erwartet in 2010: 1,3) Gigawatt (Quelle: Sizing Up German Solar, 27. Oktober
A - 45
2010). Vorangetrieben wird das Wachstum vor allem durch den kalifornischen
Markt, aber auch Staaten wie New Jersey, Arizona und Florida konnten sich 2010
sehr dynamisch entwickeln.
Die Hauptherausforderungen der solaren Unternehmen werden weiterhin darin bestehen, mit dem Solarmarkt zusammenzuwachsen, neue hochqualitative Produkte auf
den Markt zu bringen, ihre Internationalisierung weiter voranzutreiben und gleichzeitig durch Effizienzsteigerungen und Kostenreduktion ihre Marge trotz sinkenden
Preisen am Solarmarkt stabil zu halten.
7.1.3
Änderungen des Konsolidierungskreises des SolarWorld-Konzerns
Die Vergleichbarkeit der in diesem Abschnitt angeführten Informationen unterschiedlicher Berichtszeiträume wird von den Veränderungen, die im Konsolidierungskreis des SolarWorld-Konzerns während der Berichtszeiträume eingetreten
sind, beeinflusst. Die wichtigsten Transaktionen, die während des jeweiligen Berichtszeitraums zu Änderungen im Konsolidierungskreis geführt haben, sind nachstehend dargestellt:
Für das Geschäftsjahr 2007:
-
Gründung der 100-prozentigen Tochtergesellschaften Sunicon AG und SolarWorld Innovations GmbH – beide mit Sitz in Freiberg/Deutschland. Sie verstärken die konzernweite Siliziumversorgung und technologische Entwicklung.
-
Gründung der SolarWorld Industries Inc. (ursprünglich: SolarWorld Properties
Inc.) mit Sitz in Hillsboro/USA. Das Unternehmen verstärkt das operative Geschäft in den USA und stellt die Basis für die Weiterentwicklung des integrierten
Produktionsstandorts Hillsboro/USA.
Für das Geschäftsjahr 2008:
-
Veräußerung der Mehrheitsbeteiligung (65 %) an der ehemals vollkonsolidierten
Tochter Gällivare Photovoltaic AB (GPV).
-
Gründung des 50-prozentigen Joint Ventures SolarWorld Korea Ltd. mit Sitz in
Seoul/Südkorea. Das Joint Venture produziert und vertreibt Solarmodule der
Marke SolarWorld im asiatischen Raum.
Für das Geschäftsjahr 2009:
-
Gründung des 50-prozentigen Joint Ventures SolarPark Engineering Ltd. mit Sitz
in Seoul/Südkorea. Das Joint Venture konzipiert und baut Produktionsanlagen für
die Modulfertigung.
-
Gründung der SolarWorld Power Projects Inc. mit Sitz in Camarillo/USA für die
Entwicklung von Großprojekten im wichtigen Zukunftsmarkt USA.
A - 46
Für das Geschäftsjahr 2010:
-
Gründung der Vertriebsgesellschaft SolarWorld France SAS in Grenoble/Frankreich zur Flankierung der Vertriebsaktivitäten im europäischen Markt.
-
Erwerb von 49 Prozenteiner Gesellschaft bürgerlichen Rechts („GbR“) bestehend aus der SolarWorld Aktiengesellschaft und der Solar Holding GmbH, firmierend unter „SolarWorld AG & Solar Holding GmbH in GbR Auermühle“.
A - 47
7.2
Ertragslage des SolarWorld-Konzerns
7.2.1
Entwicklung der Ertragslage des SolarWorld-Konzerns
Quelle Zahlen 2007: Konzernbericht der SolarWorld AG 2008
Quelle Zahlen 2008 und 2009: Konzernbericht der SolarWorld AG 2009
2007*
(geprüft)
2008
(geprüft)
2009
(geprüft)
Q1-Q3 2010
(ungeprüft)
Umsatzerlöse
698.818
900.311
1.012.575
945.782
Umsatzerlöse aus fortgeführten
Aktivitäten
689.588
900.311
1.012.575
945.782
Bestandsveränderung Erzeugnisse
-17.670
15.160
48.830
8.302
542
7.740
3.117
820
57.253
26.123
50.653
51.637
Betriebsleistung
729.713
949.334
1.115.175
1.006.541
Materialaufwand
-333.654
-454.060
-691.062
-611.956
Personalaufwand
-75.004
-90.130
-99.783
-89.250
Abschreibungen
-42.054
-55.166
-63.659
-63.244
Sonstige betriebliche Aufwendungen
-80.129
-86.718
-108.865
-109.555
-530.841
-686.074
-963.369
-874.005
Betriebsergebnis/EBIT
198.872
263.260
151.806
132.536
Finanzergebnis
-22.962
-74.591
-20.054
-40.444
Ertragsteuern
-65.027
-53.422
-72.779
-39.228
2.373
13.432
0
0
113.256
148.678
58.973
52.864
aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
Zwischensumme
Ergebnis aus nicht fortgeführten
Aktivitäten (nach Steuern)
Konzerngewinn
* Ausweis der Wechselkursgewinne in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Ausweis der Wechselkursverluste in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen
In %
2007
2008
2009
Q1-Q3
2010
Umsatzrendite
(Konzerngewinn bzw. -verlust/ Umsatzerlöse)
16,2
16,5
5,8
5,6
Materialaufwandsquote
(Materialaufwand/Umsatz ff. Aktivitäten zzgl. Bestandsveränderung und akt. Eigenleistungen)
49,6
49,2
64,9
64,1
Personalaufwandsquote
(Personalaufwand/Umsatz ff. Aktivitäten zzgl. Bestandsveränderung und akt. Eigenleistungen)
11,2
9,8
9,4
9,3
Der SolarWorld Konzern konnte den Konzernumsatz im Geschäftsjahr 2008 gegenüber 2007 aufgrund größerer Produktionskapazität und kräftiger Nachfrage im Inund Ausland um 30,6 Prozent bzw. 210,7 Mio. EUR auf 900,3 (2007: 689,6) Mio.
EUR steigern. Die Inlandsumsätze nahmen um 17,3 Prozent bzw. 61 Mio. EUR auf
413,8 (2007: 352,8) Mio. EUR zu. Die Auslandsumsätze erhöhten sich, insbesondere
A - 48
durch einen starken spanischen Markt, um 44,5 Prozent bzw. 149,7 Mio. EUR auf
486,5 (2007: 336,8) Mio. EUR. Die konzernweite Auslandsquote wuchs im Vergleich zu 2007 um 5 Prozentpunkte auf 54 (2007: 49) Prozent. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) verbesserte sich gegenüber 2007 auf 263,3 (2007: 198,9)
Mio. EUR. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) übertraf 2007 deutlich und stieg auf 318,5 (2007: 240,9) Mio. EUR. Die EBIT-Marge
(EBIT/Umsatzerlöse) betrug 2008 29,2 (2007: 28,8) Prozent. Der Konzerngewinn
stieg gegenüber dem Vorjahr um 31,3 Prozent bzw. 35,4 Mio. EUR auf 148,7 (2007:
113,3) Mio. EUR. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf die positive Entwicklung
im operativen Geschäft, die geringere Steuerbelastung infolge der Unternehmenssteuerreform 2008 in Deutschland sowie auf den Erlös aus der Veräußerung von 65
Prozent der Anteile an der Gällivare Photovoltaic AB (GPV) zurückzuführen.
In den Geschäftsjahresergebnissen 2007 und 2008 waren Erträge aus im Rahmen der
2006 durchgeführten Akquisitionen vereinbarten Aufwandszuschüsse enthalten. Diese Aufwandszuschüsse beliefen sich im Geschäftsjahr 2008 vor Steuern auf insgesamt 6,6 (2007: 27,6) Mio. EUR und wurden letztmalig im 2. Quartal 2008 ertragswirksam. Das um die Aufwandszuschüsse bereinigte EBIT erhöhte sich in 2008 auf
256,7 (2007: 171,3) Mio. EUR. Die bereinigte EBIT-Marge erreichte 28,5 (2007:
24,8) Prozent. Der bereinigte Konzerngewinn – inkl. des Ergebnisses aus dem Verkauf von 65 Prozent der Anteile an der GPV – stieg 2008 auf 144,1 (2007: 97,3)
Mio. EUR.
In 2009 konnten die kumulierten Absatzmengen von Wafern und Solarmodulen deutlich erhöht werden. Sie stieg um 38 Prozent auf 578 (2008: 418) MW. Dabei profitierte der Konzern von der Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Solarstromprodukten. Der Konzernumsatz stieg gegenüber 2008 um 12,5 Prozent bzw. 112,3 Mio.
EUR auf 1.012,6 Mio. EUR. Damit konnten die branchenweit gesunkenen Preise
durch Absatzmengensteigerungen überkompensiert werden. Die konzernweite Auslandsquote belief sich auf 29,3 Prozent. Diese Veränderung war vor allem auf die in
der 2. Jahreshälfte überproportional gestiegene Nachfrage im deutschen Solarmarkt
zurückzuführen. Verstärkt wurde dieser Effekt durch die Rückläufigkeit des spanischen Marktes. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) belief sich im Geschäftsjahr 2009 auf 151,8 Mio. EUR. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) betrug 215,5 Mio. EUR. Die konzernweite EBIT-Marge lag
im Geschäftsjahr 2009 bei 15,0 Prozent. Der Konzerngewinn betrug im Berichtsjahr
59,0 Mio. EUR. Zur besseren Beurteilung dieser Entwicklung ist zu berücksichtigen,
dass bis Ende 2009 gebildete latente Steuern in Höhe von 32, 4 (2008: 19,8) Mio.
EUR aufgrund des unsicheren Gesamtmarktumfelds bereinigt wurden und der Konzerngewinn in 2008 durch den Erlös aus der Veräußerung von 65 Prozent der Anteile
an der Gällivare Photovoltaic AB in Höhe von 13,4 Mio. EUR beeinflusst war. Der
bereinigte Konzerngewinn erreichte 91,4 (2008: 135,2) Mio. EUR.
Im Jahr 2009 sanken die Modulpreise branchenweit außergewöhnlich stark um rund
ein Drittel. Dies hatte ein deutliches Absinken der Umsatzrendite des SolarWorldKonzerns zur Folge. Hintergrund dieser Entwicklung waren die überproportional hohen Vergütungsreduktionen für Solarstrom in wichtigen Solarmärkten wie Spanien
und Deutschland sowie der daraufhin sich verschärfende Wettbewerb am Solarmarkt.
Diese starke Preisreduktion konnte der SolarWorld-Konzern nicht unmittelbar auf
A - 49
der Kostenseite auffangen. Tatsächlich ist die die Materialaufwandsquote aus diesem
Grund in 2009 und 2010 gegenüber 2007 und 2008 gestiegen.
In den ersten neun Monaten 2010 stieg der Konzernabsatz von Wafern und Solarmodulen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 56 Prozent auf 568 (Q1-Q3 2009:
364) MW. Diese Entwicklung ist insbesondere auf das stark wachsende Geschäft in
den internationalen Solarmärkten wie z.B. den USA oder Italien zurückzuführen, wo
der SolarWorld-Konzern den Absatz deutlich erhöhen konnten. Dadurch erhöhte sich
die konzernweite Auslandsquote im 3. Quartal 2010 auf 53,4 (Q3 2009: 22,6) Prozent. In den ersten neun Monaten des Jahres lag sie mit 40,0 Prozent auch über dem
Vorjahreswert (Q1-Q3 2009: 32,4 Prozent).
Durch die konzernweite Absatzmengensteigerung konnte der SolarWorld-Konzern
trotz branchenweit gesunkener Preise seinen Konzernumsatz erhöhen. Dieser wuchs
in den ersten neun Monaten 2010 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 48,5
Prozent bzw. 309,1 Mio. € auf 945,8 (Q1-Q3 2009: 636,7) Mio. €. Insbesondere das
Segment „Handel“ trug mit einer Umsatzsteigerung von 64 Prozent auf 743 (Q1-Q3
2009: 454) Mio. € zu dieser Entwicklung bei. Diese Umsatzsteigerung ist auch auf
die Erhöhung der Absatzmenge der Bausätze und kompletten Systemlösungen zurückzuführen. Im Segment „Produktion Deutschland“, zu dem auch das externe
Wafergeschäft zählt, lag der Umsatz mit 296 Mio. € auf dem Vorjahresniveau (Q1Q3 2009: 296 Mio. €).
Das konzernweite Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) wuchs in den ersten
neun Monaten 2010 um 10,9 Prozent bzw. 13,0 Mio. € auf 132,5 (Q1-Q3 2009:
119,5) Mio. €. In den ersten neun Monaten 2010 lag der Konzerngewinn bei 52,9
(Q1-Q3 2009: 67,7) Mio. €.
Die Personalaufwendungen erhöhten sich in 2008 im Vergleich zu 2007 um 15,1
Mio. EUR auf 90,1 (2007: 75 Mio. EUR) insbesondere wegen der Neueinstellungen
infolge des Produktionsausbaus an den Standorten Freiberg/Deutschland und
Hillsboro/USA. Durch kontinuierliche Steigerung der Produktivität konnte die Personalaufwandsquote um 1,4 Prozentpunkte auf 9,8 (2007: 11,2) Prozent gesenkt
werden. Die Materialaufwandsquote sank um 0,4 Prozentpunkte auf 49,2 (2007:
49,6) Prozent.
Die Personalaufwendungen erhöhten sich in 2009 gegenüber 2008 um 9,7 Mio. € auf
99,8 Mio. €. Diese Erhöhung ist insbesondere auf den kontinuierlichen Beschäftigungsanstieg im Zuge des stetigen weltweiten Ausbaus der Produktionskapazitäten
und des gestiegenen Absatzvolumens zurückzuführen. Die Personalaufwandsquote
reduzierte sich leicht um 0,4 Prozentpunkte auf 9,4 Prozent. Die Materialaufwandsquote stieg auf 64,9 Prozent. Dies ist im Wesentlichen durch Preissenkungen und die
Bestandserhöhung der zu Herstellungskosten bewerteten unfertigen und fertigen Erzeugnisse zum 31. Dezember 2009 bedingt.
Die Personalaufwendungen erhöhten sich durch Personalerweiterungen im Bereich
Produktion und Vertrieb in den ersten neun Monaten 2010 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 15,0 auf 89,3 (Q1-Q3 2009: 74,3) Mio. EUR. Aufgrund des überproportional gestiegenen Umsatzes verbesserte sich gleichzeitig die PersonalaufwandsA - 50
quote in den ersten neun Monaten 2010 auf 9,3 (Q1-Q3 2009: 9,8) Prozent. Die Materialaufwandsquote stieg in den ersten neun Monaten auf 64,1 (Q1-Q3 2009: 63,0)
Prozent. Im 3. Quartal 2010 lag sie bei 62,7 Prozent und damit 2,6 Prozentpunkte unterhalb des Vorjahresquartals (65,3 Prozent).
7.2.2
Abschreibungen
Aufgrund des konzernweiten Ausbaus der Produktionskapazitäten stiegen die Abschreibungen im Geschäftsjahr 2008 im Vergleich zu 2007 um 13,1 Mio. EUR auf
55,2 (2007: 42,1) Mio. EUR.
Die Abschreibungen erhöhten sich im Geschäftsjahr 2009 infolge der planmäßigen
Fortführung der Investitionen zum Ausbau der Produktionskapazitäten um 8,5 Mio. €
auf 63,7 Mio. €.
Die Abschreibungen erhöhten sich infolge der weiteren planmäßigen Fortführung der
Investitionen in den Ausbau der Produktkapazitäten um 16,5 Mio. EUR auf 63,2
(Q1-Q3 2009: 46,7) Mio. EUR.
7.2.3
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2008 auf
86,7 (2007: 80,1) Mio. EUR war insbesondere auf die Veränderung der umsatzabhängigen Aufwendungen im Zuge des Geschäftsvolumenwachstums zurückzuführen
wie bspw. Transport- und Reisekosten sowie Aufwendungen für den Fremdpersonaleinsatz. Die Aufwandsquote konnte dennoch auf 9,6 (2007: 11,9) Prozent gesenkt
werden. Die Verringerung der sonstigen betrieblichen Erträge auf 26,1 (2007: 57,3)
Mio. EUR beruht vornehmlich auf den gegenüber 2007 um 21,0 Mio. EUR auf 6,6
(2007: 27,6) Mio. EUR gesunkenen Aufwandszuschüssen, die letztmalig im 2. Quartal 2008 ertragswirksam wurden.
Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2009 um
22,2 Mio. € auf 108,9 (2008: 86,7) Mio. € ist im Wesentlichen auf das erhöhte Produktions- und Absatzvolumen sowie die Investitionen in den Ausbau der Markenbekanntheit zurückzuführen. Die Aufwandsquote lag bei 10,2 (2008: 9,4) Prozent.
Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen im Vergleich zum Jahr 2008 insbesondere aufgrund von der Auflösung von erhaltenen Anzahlungen in Höhe von 25,5 Mio. €
um 24,4 Mio. € auf 50,7 (2008: 26,1) Mio. €.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen veränderten sich in den ersten neun Monaten 2010 um 32,2 Mio. EUR auf 109,6 (Q1-Q3 2009: 77,4) Mio. EUR. Das erhöhte Produktions- und Absatzvolumen, die Investitionen in den Markenausbau und der
Aufwand für Rohstoffgeschäfte, die nicht dem Kerngeschäft des SolarWorldKonzerns zuzuordnen sind, waren die wesentlichen Einflussfaktoren für diesen Anstieg. Die Aufwandsquote lag bei 11,5 (Q1-Q3 2009: 10,2) Prozent. Die sonstigen
betrieblichen Erträge erhöhten sich in den ersten neun Monaten 2010 im Vergleich
zum Vorjahreszeitraum insbesondere aufgrund von Erträgen aus Rohstoffgeschäften,
A - 51
die nicht dem Kerngeschäft des SolarWorld-Konzerns zuzuordnen sind, um 13,4
Mio. EUR auf 51,6 (Q1-Q3 2009: 38,2) Mio. EUR.
7.2.4
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis 2007 belief sich auf -23,0 (Mio. €, wovon -1,8 Mio. € auf das
Ergebnis aus den at Equity bewerteten Beteiligungen entfallen. Das Finanzergebnis
wurde maßgeblich durch die im Geschäftsjahr durchgeführte Fremdkapitalaufnahme
beeinflusst. Bei den in 2007 durchgeführten Fremdfinanzierungsmaßnahmen hat sich
die SolarWorld Aktiengesellschaft primär der Ausgabe von Schuldscheindarlehen
mit Laufzeiten zwischen 7 und 12 Jahren an institutionelle Investoren im In- und
Ausland bedient. Dabei sind ihr in 2007 Finanzmittel in Höhe von insgesamt 522
Mio. € zugeflossen.
Das Finanzergebnis erreichte im Geschäftsjahr 2008 -74,6 Mio. EUR. Es wurde vor
allem durch die Wertberichtigung eines Schuldscheins in Höhe von 29,6 Mio. EUR
sowie Anpassungen auf den gesunkenen Marktwert eines in Asset Backed Securities
(ABS) Produkte investierenden Fonds in Höhe von 24,1 Mio. EUR infolge der weltweiten Finanzkrise negativ belastet.
Gegenüber dem durch Wertberichtigungen auf Wertpapiere belasteten Finanzergebnis des Geschäftsjahres 2008 verbesserte sich das Finanzergebnis im Geschäftsjahr
2009 um 54,5 Mio. € auf -20,1 (2008: -74,6) Mio. €.
7.3
Finanz- und Vermögenslage
Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat als Ziel, durch den Einsatz einer breiten Palette von Finanzinstrumenten und -maßnahmen, die finanzielle Flexibilität des Konzerns zu stärken und die Abhängigkeit von Banken und Kreditinstituten zu reduzieren. Deshalb bildet das operative Geschäft die Hauptsäule der Liquiditätsreserven im
Konzern. Zusätzlich wird der Finanzmittelbedarf aber u.a. durch Anleihen, Schuldscheindarlehen und Kredite ergänzt. Über das zentrale Cash-Management werden die
Liquiditätspositionen tagesaktuell überwiegend im Festgeldbereich (Tages-, Wochen- und Monatsgeldern) im öffentlichen und privaten deutschen Bankensektor angelegt. Im Rahmen der Finanzierungsstruktur will der Konzern langfristig eine stabile Eigenkapitalquote von rund 40 Prozent beibehalten.
Der Rückgriff auf die Eigenkapitalausstattung der SolarWorld Aktiengesellschaft unterliegt keinen Beschränkungen.
Die internationalen Kreditverträge der SolarWorld Aktiengesellschaft verfügen über
Laufzeiten, die teilweise bis in das Jahr 2018 reichen und frühestens ab 2014 entsprechende Anschlussfinanzierungen erforderlich machen. Die Verträge im Zusammenhang mit Fremdkapitalmitteln in Höhe von 804 Mio. € enthalten Regelungen, die
den Gläubigern das Recht einräumen, im Falle der Nichteinhaltung bestimmter Unternehmenskennzahlen („Covenants“) die vorzeitige Rückzahlung der Darlehen zu
verlangen. Die hierfür relevanten Kennzahlen werden laufend überwacht und an den
Vorstand der SolarWorld Aktiengesellschaft berichtet. Bei den Kennzahlen handelt
es sich im Wesentlichen um solche zum Verschuldungsgrad und zum Eigenkapital.
A - 52
Die zentrale Finanzierung stärkt die Verhandlungsposition gegenüber Banken und
anderen Marktteilnehmern und ermöglicht die Aufnahme bestmöglicher Konditionen. Zurzeit sieht der SolarWorld-Konzern keinen weiteren Fremdfinanzierungsbedarf. Für die geplanten Investitionen reichen die bestehende Liquidität und der operative Cashflow aus.
A - 53
Die folgende Übersicht gibt einen Überblick über die Entwicklung der wesentlichen
Finanz- und Vermögenskennzahlen des SolarWorld-Konzerns:
Quelle Zahlen 2007: Konzernbericht der SolarWorld AG 2008
Quelle Zahlen 2008 und 2009: Konzernbericht der SolarWorld AG 2009
31.12.2007
(geprüft)
31.12.2008
(geprüft)
31.12.2009
(geprüft)
30.09.2010
(ungeprüft)
Langfristige Vermögenswerte
422.725
666.884
881.824
1.027.076
Kurzfristige Vermögenswerte
1.281.741
1.453.738
1.335.226
1.784.228
Vermögen Gesamt
1.704.466
2.120.622
2.217.050
2.811.304
31.12.2007
31.12.2008
31.12.2009
30.09.2010
Eigenkapital
691.546
841.075
865.462
874.651
Langfristige Schulden
899.266
1.093.559
1.119.411
1.616.249
Kurzfristige Schulden
113.654
185.988
232.177
320.404
Vermögen
Kapital
Kapital Gesamt
1.704.466
Eigenkapitalquote
(Eigenkapital / Bilanzsumme); in %
Eigenkapitalrendite
(Konzerngewinn bzw. -verlust/ Eigenkapital);
in %
ROCE (Stichtag)*
(EBIT / Capital Employed*); in %
Liquidität I. Grades
(Flüssige Mittel + Wertpapiere/ Kurzfristige
Schulden)
Liquidität II. Grades
(Flüssige Mittel + Kurzfr. verfügbare Mittel /
Kurzfr. Schulden)
Liquidität III. Grades
(Kurzfristige Vermögenswerte/ Kurzfristige
Schulden)
Anlagenintensität
(Langfristige Vermögenswerte/ Bilanzsumme); in %
Anlagendeckung I. Grades
(Eigenkapital /
Langfristige Vermögenswerte)
Anlagendeckung II. Grades
(Eigenkapital + Langfristige Schulden / Langfristige Vermögenswerte)
2.120.622
2.217.050
2.811.304
31.12.2007
(geprüft)
40,6
31.12.2008
(geprüft)
39,7
31.12.2009
(geprüft)
39,0
30.09.2010
(ungeprüft)
31,1
16,4
17,7
6,8
6,0
36,5
37,4
13,7
11,3
7,0
4,5
2,2
3,1
8,1
5,0
3,2
3,6
11,3
7,8
5,8
5,6
24,8
31,4
39,8
36,5
1,6
1,3
1,0
0,9
3,8
2,9
2,3
2,4
*Operatives Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten/(Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen abzgl. abgegrenzter Investitionszuwendungen und zzgl. Nettoumlaufvermögen ohne kurzfristiger Nettoliquidität)
7.3.1
Liquiditätsanalyse
Die freie Liquidität (flüssige Mittel und sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte) belief sich zum 31. Dezember 2009 auf 509,7 (31. Dezember 2008:
836,1, 31. Dezember 2007: 792,9) Mio. €. Die flüssigen Mittel in Höhe von 428,1
A - 54
(31. Dezember 2008: 431,7, 31. Dezember 2007: 263,9) Mio. € beinhalteten Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente, die sich hauptsächlich aus Tages- und
Festgeldern zusammensetzen. Darüber hinaus wurden zum Bilanzstichtag Kapitalmarktprodukte in Höhe von 81,6 (31. Dezember 2008: 404,4, 31. Dezember 2007:
529,0) Mio. € gehalten.
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit belief sich im Geschäftsjahr 2009 auf
-33,0 (2008: 320,5, 2007: 244,0) Mio. €. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit
in 2009 in Höhe von 14,5 (2008: -165,2, 2007: -622,3) Mio. € wurde im Wesentlichen durch Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von 318,4 Mio. € und Einzahlungen aus der Auflösung von Finanzmittelanlagen mit einem Volumen von 320,1 Mio. € beeinflusst. In 2008 wirkten sich vor allem Auszahlungen für Investitionen in Anlagevermögen in Höhe von -269,5 (2007: -117,8) Mio.
€, Zuflüsse aus Investitionszuwendungen von 29,0 (2007: 6,5) Mio. € , Zuflüsse aus
der Veräußerung der Anteile (65 Prozent) an der GPV in Höhe von 13,0 Mio. € sowie Einzahlungen aus Finanzmittelanlagen in Höhe von 53,6 (2007: -517,4) Mio. €
aus.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2009 24,9 (2008:
1,8, 2007: 451,3) Mio. € und ist insbesondere durch den Abruf eines Teils der Konsortialkreditlinie in Höhe von 100 Mio. € (2008: im Wesentlichen Aufnahme eines
Finanzkredits in Höhe von 75 Mio. EUR, 2007: Aufnahme von Finanzkrediten in
Höhe von 559,6 Mio. EUR) geprägt. Darüber hinaus beinhaltet er Zinszahlungen von
-39,7 (2008:
-33,0, 2007: -25,3) Mio. €, den Abfluss von Mitteln für die Rückzahlung von Finanzkrediten in Höhe von -18,6 (2008: -28,2, 2007: -71,9) Mio. €, sowie
Auszahlungen aufgrund von Dividendenausschüttungen in Höhe von -16,8 (2008: 15,6, 2007: -11,2) Mio. €.
Die Kapitalflussrechnung für die Geschäftsjahre 2007, 2008 und 2009 sind jeweils
unter Ziffer 17 dieses Anhangs 3 ab Seite F-1 wiedergegeben. In der nachfolgenden
Übersicht finden Sie nur die wesentlichen Kennzahlen der Kapitalflussrechnung des
SolarWorld-Konzerns:
Quelle Zahlen 2007: Konzernbericht der SolarWorld AG 2008
Quelle Zahlen 2008 und 2009: Konzernbericht der SolarWorld AG 2009
2007
(geprüft)
2008
(geprüft)
2009
(geprüft)
Cashflow aus dem operativen Ergebnis
235.779
306.091
178.958
30. Sept.
2010
(ungeprüft)
171.875
Cashflow aus operativer Tätigkeit
300.856
328.980
-5.916
254.366
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
244.026
320.463
-32997
229.529
-622.284
-165.248
14.452
-209.380
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
451.267
1.834
24.895
406.949
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
265.580
423.354
428.089
860.181
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Die flüssigen Mittel, die sich zum Stichtag 30. September 2010 auf 863,1 Mio. € beliefen, beinhalteten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die sich hauptsächlich aus Tages- und Festgeldern zusammensetzen. Darüber hinaus hält der SoA - 55
larWorld-Konzern kurzfristige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 125,0
(31. Dezember 2009: 81,6) Mio. €.
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erreichte in den ersten neun Monaten
2010 229,5 (Q1-Q3 2009: -106,7) Mio. €.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug in den ersten neun Monaten 2010
209,4 (Q1-Q3 2009: 111,8) Mio. €. Er wurde insbesondere durch Auszahlungen für
Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von -177,1 Mio. € geprägt. Die Auszahlungen für kurzfristige Finanzmittelanlagen betrug 37,7 Mio. € und für den Erwerb der Anteile an einem konsolidierten Unternehmen 9,0 Mio. €. Gegenläufig dazu beliefen sich die Einzahlungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen auf 11,1
Mio. € und der Zufluss aus Investitionszuwendungen auf 3,3 Mio. €.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit lag in den ersten neun Monaten 2010 bei
406,9 (Q1-Q3 2009: -55,8) Mio. €. Er wurde durch die Platzierung einer Anleihe mit
einem Volumen von 400 Mio. € sowie dem Abruf des zweiten Teils der Konsortialkreditlinie in Höhe von 100 Mio. € beeinflusst. Außerdem beinhaltet er Auszahlungen aufgrund von Ausschüttungen und dem Erwerb eigener Anteile in Höhe von 59,5 Mio. €, Zinszahlungen in Höhe von -27,8 Mio. €, den Abfluss von Mitteln für
die Rückzahlung von Finanzkrediten in Höhe von -11,2 Mio. € und Einzahlungen
fremder Gesellschafter von Tochtergesellschaften in Höhe von 7,4 Mio. €.
7.3.2
Vermögensstrukturanalyse
Zum 31. Dezember 2009 stieg die Bilanzsumme gegenüber dem 31. Dezember 2008
um 96,5 Mio. € auf 2.217,1 (31. Dezember 2008: 2.120,6, 31. Dezember 2007:
1.704,5) Mio. €.
Die langfristigen Vermögenswerte sind im Geschäftsjahr 2009 um 214,9 Mio. € auf
881,8 (31. Dezember 2008: 666,9, 31. Dezember 2007: 422,7) Mio. € gestiegen. Dies
ist im Wesentlichen auf das durch Erweiterungsinvestitionen erhöhte Sachanlagevermögen zurückzuführen. Das Working Capital (= Umlaufvermögen abzgl. kurzfristige Verbindlichkeiten) veränderte sich zum 31. Dezember 2009 auf 449,6 (31.
Dezember 2008: 237,6, 31. Dezember 2007: 260,8) Mio. €. Die Vorräte beliefen
sich zum 31. Dezember 2009 auf 598,2 (31. Dezember 2008: 523,8, 31. Dezember
2007: 350,1) Mio. €. Die innerhalb der Vorräte ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen summierten sich auf 384,3 (31. Dezember 2008: 377,9, 31. Dezember 2007:
246,6) Mio. €. Aufgrund des im Geschäftsjahr 2009 und insbesondere im 4. Quartal
2009 deutlich gestiegenen Umsatzvolumens erhöhten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 211,4 (31. Dezember 2008: 71,2, 31. Dezember 2007:
112,9) Mio. €. Zudem stiegen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
gegenüber dem 31. Dezember 2008 um 13,5 Mio. € auf 83,9 (31. Dezember 2008:
70,4, 31. Dezember 2007: 32,3) Mio. €. Die erhaltenen Anzahlungen beliefen sich
zum 31. Dezember 2009 auf 276,0 (31. Dezember 2008: 287,0, 31. Dezember 2007:
169,8) Mio. €.
A - 56
Quelle Zahlen 2007: Konzernbericht der SolarWorld AG 2008
Quelle Zahlen 2008 und 2009: Konzernbericht der SolarWorld AG 2009
31.12.2007
(geprüft)
31.12.2008
(geprüft)
31.12.2009
(geprüft)
30.09.2010
(ungeprüft)
32.675
33.861
37.297
39.682
Sachanlagen
349.602
575.406
787.536
926.700
Vorräte
350.053
523.766
598.154
610.489
112.922
71.219
211.401
164.592
32.306
70.413
83.943
102.942
1.704.466
2.120.622
2.217.050
2.811.304
Vermögen
Immaterielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
Bilanzsumme
Zum 30. September 2010 erhöhte sich die Bilanzsumme gegenüber dem 31. Dezember 2009 um 594,2 Mio. € auf 2.811,3 (31. Dezember 2009: 2.217,1) Mio. €. Die
langfristigen Vermögenswerte sind in den ersten neun Monaten 2010 um 146,1
Mio. € auf 1.027,1 Mio. € gestiegen. Diese Entwicklung ist vor allem auf das durch
Erweiterungsinvestitionen erhöhte Sachanlagevermögen zurückzuführen. Das Working Capital reduzierte sich zum Ende des 3. Quartals 2010 um 60,6 Mio. € auf 389,0
(31. Dezember 2009: 449,6) Mio. €. Dies ist insbesondere Folge eines zum 30. September 2010 um 46,8 Mio. € auf 164,6 Mio. € reduzierten Forderungsbestands.
Der Vorratsbestand zum 30. September 2010 blieb im Vergleich zum 31. Dezember
2009 (598,2 Mio. €) mit 610,5 Mio. € stabil. Die innerhalb der Vorräte ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen beliefen sich auf 357,4 (31. Dezember 2009: 384,3)
Mio. €. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich gegenüber dem 31. Dezember 2009 um 19,0 Mio. € auf 102,9 (31. Dezember 2009: 83,9)
Mio. €. Die erhaltenen Anzahlungen betrugen zum 30. September 2010 insgesamt
283,1 (31. Dezember 2009: 276,0) Mio. €.
7.4
Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage oder der Handelsposition des
Emittenten
Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage oder der Handelsposition der SolarWorld-Gruppe, die seit dem 30. September 2010 eingetreten sind, liegen nicht vor.
7.5
Geschäftskapital
Das Geschäftskapital des SolarWorld-Konzerns reicht seiner Auffassung nach für
seine derzeitigen, also bezogen auf die kommenden 12 Monate, Bedürfnisse aus.
A - 57
7.6
Kapitalisierung und Verschuldung
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Kapitalausstattung der SolarWorld Aktiengesellschaft zum 01. Oktober 2010:
in T€
30.09.2010
EIGENKAPITAL
ungeprüft
Gezeichnetes Kapital
106.881
Kapitalrücklagen
296.489
Sonstige Rücklagen
4.287
Kumulierte Ergebnisse
466.994
Summe Eigenkapital
874.651
VERBINDLICHKEITEN
Kurzfristige Verbindlichkeiten
320.404
davon garantiert von Dritten
0
davon besichert mit Vermögensgegenständen
davon unbesichert/ungarantiert
15.370
305.034
Langfristige Verbindlichkeiten
1.616.249
davon garantiert von Dritten
0
davon besichert mit Vermögensgegenständen
davon unbesichert/ungarantiert
51.423
1.564.826
Summe Verbindlichkeiten
1.936.653
A - 58
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Nettofinanzverschuldung der SolarWorld Aktiengesellschaft zum 30. September 2010:
In T€
30. Sept. 2010
NETTOFINANZVERSCHULDUNG
Liquidität
1)
863.113
Zahlungsmittel
863.113
Zahlungsmitteläquivalente
0
Handelbare Wertpapiere
0
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
125.016
2)
52.078
Bankdarlehen/Kontokorrent
20.445
Kurzfristige Finanzverschuldung
Davon kurzfristiger Anteil der langfristigen Bankdarlehen
Emittierte Schuldscheindarlehen
17.997
4.849
Davon kurzfristiger Anteil der langfristigen emittierten Schuldscheindarlehen
Emittierte Senior Notes
4.849
1.999
Davon kurzfristiger Anteil der langfristigen emittierten Senior Notes
Anleihen
1.999
24.785
Davon kurzfristiger Anteil der langfristigen Anleihen
Sonstiges
16.054
0
Kurzfristige Nettofinanzverschuldung
Langfristige Finanzverschuldung
3)
(936.051)
4)
1.259.526
Bankdarlehen
326.536
Emittierte Schuldscheindarlehen
401.000
Emittierte Senior Notes
128.168
Anleihen
398.233
Sonstiges
Nettofinanzverschuldung
5.589
5)
-448.491
1)
Summe von Zahlungsmitteln, Zahlungsmitteläquivalenten und Handelbaren Wertpapieren
2)
Summe von kurzfristigen Bankdarlehen, Emittierten Schuldscheindarlehen, Emittierten Senior Notes, Anleihen und Sonsti-
gem
3)
Kurzfristige Finanzverschuldung abzüglich Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte abzüglich Liquidität
4)
Summe von langfristigen Bankdarlehen, Emittierten Schuldscheindarlehen, Emittierten Senior Notes, Anleihen und Sonsti-
gem
5)
Summe von Kurzfristiger Nettofinanzverschuldung und Langfristiger Finanzverschuldung
Zum 30. September 2010 hatte die SolarWorld Aktiengesellschaft Eventualverbindlichkeiten aus einer für die Solarparc Aktiengesellschaft gegenüber der Deutsche
Bank AG abgegebenen selbstschuldnerischen Bürgschaft in Höhe von T€ 12.667. Es
existieren keine indirekten Verbindlichkeiten.
A - 59
8.
Organe des SolarWorld-Konzerns
8.1
Rechtliche Rahmen
Als deutsche Aktiengesellschaft hat die SolarWorld Aktiengesellschaft eine duale
Führungs- und Kontrollstruktur mit einer personellen Trennung zwischen Leitung
und Überwachung. Der Vorstand leitet das Unternehmen gemäß Gesetz (§§ 77, 78
AktG), Satzung (§§ 5, 6) und Geschäftsordnung in eigener Verantwortung und entwickelt die strategische Richtung. Er wird vom Aufsichtsrat bestellt. Dieser setzt sich
gemäß §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus Vertretern der Aktionäre zusammen und wird von der Hauptversammlung, die nicht an Wahlvorschläge gebunden ist, bestimmt. Die Rechtsgrundlage für die Arbeit des Aufsichtsrats der SolarWorld Aktiengesellschaft bilden das Aktiengesetz, die Satzung und die Geschäftsordnung.
8.2
Vorstand
Der Vorstand ist das Leitungsorgan des SolarWorld-Konzerns. Er stellt die oberste
Geschäftsführungsebene des SolarWorld-Konzerns dar. Er hat die Gesamtverantwortung für die Festlegung und Umsetzung der Konzernstrategie. Der Vorstand nimmt
seine Sorgfaltspflichten durch ein angemessenes Risikomanagement und ein internes
Risikocontrolling wahr. Er informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende
Risiken und deren Entwicklung.
Laut Satzung der SolarWorld Aktiengesellschaft besteht der Vorstand aus mindestens einem Mitglied. Im Übrigen bestimmt die Hauptversammlung die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Die Beschlüsse
des Vorstands werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Ist ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernannt, so entscheidet bei Stimmengleichheit
seine Stimme. Der Vorstand kann sich durch einstimmigen Beschluss eine Geschäftsordnung geben, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf.
Die Gesellschaft wird durch den Alleinvorstand oder, wenn mehrere Vorstandsmitglieder bestellt worden sind, durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat wird
ermächtigt, einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur Einzelvertretung einzuräumen. Die Mitglieder des Vorstandes sind vom Verbot der Mehrvertretung gemäß
§ 181 BGB befreit.
Der Vorstand der SolarWorld Aktiengesellschaft besteht aus vier Mitgliedern:
-
Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck (Vorstandsvorsitzender)
Unternehmensgründer, verantwortlich für die strategische Konzernentwicklung,
Personal, Interne Kommunikation, Marke sowie die Öffentlichkeitsarbeit inklusive der Energie- und Umweltpolitik.
Erstbestellung: 1999
Ende der laufenden Funktionsperiode: 9. Januar 2014
A - 60
Tätigkeiten außerhalb des SolarWorld-Konzerns:
- Eifelstrom GmbH – Geschäftsführer
- Solar Holding GmbH - Geschäftsführer
- Solarparc GmbH – Geschäftsführer
- Tivoli Betriebs GmbH – Geschäftsführer
Lebenslauf
- Geboren am 11. August 1959 in Hagen
- 1983 Diplom-Agraringenieur, Rheinische Friedrich-Wilhelm-Universität, Bonn
- 1988 Frank H. Asbeck Ingenieurbüro für Industrieanlagen
- 1999 Vorstandsvorsitzender der SolarWorld AG
-
Dipl.-Wirtschaftsing. Frank Henn (Vorstand Vertrieb)
Zuständig für die Koordination des nationalen und internationalen Vertriebs sowie des Produktmarketings.
Erstbestellung: 2004
Ende der laufenden Funktionsperiode: 31. Mai 2013
Lebenslauf
- Geboren am 12. Juni 1965 in Much
- 1990 Diplom-Ingenieur Elektrotechnik, Fachhochschule Köln, Abtl. Gummersbach
- 1992 Diplom-Wirtschaftsingenieur, Fachhochschule Köln, Abtl. Gummersbach
- 1992 bis 1997 Produktmanager, Stiebel Eltron GmbH & Co. KG, Holzminden
- 1998 bis 2003 Channel Manager Distribution Central Europe, Vertriebsleiter
Elektrogroßhandel für Deutschland, die Niederlande und Österreich, GE Power Controls GmbH & Co. KG, Köln
- 2003 Vertriebsleitung für PV-Module und -Systeme, SolarWorld AG, Bonn
- 2004 Vorstand Vertrieb SolarWorld AG
-
Dipl.-Ing. Boris Klebensberger (Vorstand Operatives Geschäft)
Verantwortlich für die Konzernbereiche IT, Supply Chain Management, strategischer Einkauf, Qualitätsmanagement, Investment Technology Transfer, Produktionsplanung sowie Forschung und Entwicklung.
Erstbestellung: 2001
Ende der laufenden Funktionsperiode: 23. September 2011
Lebenslauf
- Geboren am 24. Juni 1969 in Calw
- 1999 Diplom-Ingenieur Elektrotechnik, Universität Stuttgart
- 1999 Master of Business and Engineering, Steinbeis Hochschule, Berlin
- 1999 Mitarbeiter Strategische Planung, SolarWorld AG, Bonn
- Seit 2001 Vorstand Operatives Geschäft, SolarWorld AG, Bonn
A - 61
-
Dipl.-Kfm. Tech. Philipp Koecke (Vorstand Finanzen)
Zuständig für die Bereiche Finanzen, Controlling, Investor Relations/ Unternehmenskommunikation, Recht, Buchhaltung und Konzernrechnungswesen sowie
die Interne Revision.
Erstbestellung: 2003
Ende der laufenden Funktionsperiode: 30. April 2012
Lebenslauf
- Geboren am 14. Juli 1971 in Wuppertal
- 1998 Diplom-Kaufmann Tech., Universität Stuttgart
- 1997 bis 1998 Mitarbeiter Roland Berger & Partners, Stuttgart
- 1998 bis 2002 Senior Manager,TechnoMedia Kapitalbeteiligungsgesellschaft
Köln mbH, Köln
- 2002 Kaufmännischer Leiter SolarWorld AG, Bonn
- Seit 2003 Finanzvorstand, SolarWorld AG, Bonn
Die Mitglieder des Vorstands der SolarWorld Aktiengesellschaft können unter folgender Anschrift erreicht werden:
SolarWorld Aktiengesellschaft
Martin-Luther-King-Str. 24
53175 Bonn
Deutschland
8.3
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand bei grundlegenden Entscheidungen.
Laut Satzung der SolarWorld Aktiengesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus drei
Mitgliedern. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit der Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach
dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann sein Amt auch ohne
wichtigen Grund durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer
Frist von vier Wochen niederlegen. Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines
vorzeitig ausscheidenden Mitglieds in Ermangelung eines Ersatzmitglieds gewählt,
so besteht sein Amt für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds.
Der Aufsichtsrat wählt im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung, mit deren Beendigung die Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder
beginnt, in einer Sitzung, zu der es einer besonderen Einladung nicht bedarf, aus seiner Mitte für die Dauer seiner Amtszeit einen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter.
Scheidet der Vorsitzende oder sein Stellvertreter aus, so ist eine Neuwahl für den
Rest der Amtszeit vorzunehmen. Willenserklärungen des Aufsichtsrats werden in
dessen Namen von dem Vorsitzenden und, wenn dieser verhindert ist, von seinem
Stellvertreter abgegeben. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält nach Abschluss eines Geschäftsjahres eine angemessene Vergütung, die durch Beschluss der Hauptversammlung festgestellt wird.
A - 62
Der Aufsichtsrat der SolarWorld Aktiengesellschaft besteht aus den drei Mitgliedern:
-
Dr. Claus Recktenwald (Aufsichtsratsvorsitzender)
Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Schmitz Knoth Rechtsanwälte in Bonn
Erstbestellung: 18.12.1998
Ende der laufenden Amtszeit: Mai 2013
Dr. Recktenwald hat folgende Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
und vergleichbaren Kontrollgremien inne:
-
Aufsichtsratsvorsitzender der Solarparc Aktiengesellschaft, Bonn
-
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche Solar AG, Freiberg
-
Aufsichtsratsmitglied der VEMAG Verlags- und Medien AG, Köln
-
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Sunicon AG, Freiberg
-
Beiratsmitglied der Grünenthal GmbH, Aachen
-
Aufsichtsratsmitglied der Wanderer Werke AG, Augsburg (bis November
2007)
Anschrift:
-
Schmitz Knoth Rechtsanwälte
Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
53111 Bonn
Deutschland
Dr. Georg Gansen (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)
Rechtsanwalt/Syndikus der Deutsche Post AG mit Dienstsitz in Bonn
Erstbestellung: 18.12.1998
Ende der laufenden Amtszeit: Mai 2013
Dr. Gansen hat zusätzlich folgende Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien inne:
-
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Solarparc Aktiengesellschaft,
Bonn
-
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche Solar AG, Freiberg
-
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Sunicon AG, Freiberg
Anschrift:
-
Deutsche Post AG
Friedrich-Wilhelm-Straße 18
53113 Bonn
Deutschland
Dr. Alexander von Bossel (Aufsichtsratsmitglied)
Rechtsanwalt und Partner der Sozietät CMS Hasche Sigle in Köln
Erstbestellung: 18.12.1998
Ende der laufenden Amtszeit: Mai 2013
Dr. von Bossel hat zudem folgende Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien inne:
A - 63
-
Aufsichtsratsmitglied der Solarparc Aktiengesellschaft, Bonn
Anschrift:
CMS Hasche Sigle
Im Zollhafen 18
Kranhaus 1
50678 Köln
Deutschland
Unter Berücksichtigung der doppelt zählenden Funktionen als Aufsichtsratsvorsitzender in zwei Fällen kommt Dr. Recktenwald auf acht Mandate bei zurzeit zulässigen zehn Gesamtmandaten. Dr. Gansen zählt vier Mandate, Dr. von Bossel zählt
zwei Mandate.
8.4
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Bei dem Aufsichtsrat der SolarWorld Aktiengesellschaft handelt es sich um ein dreiköpfiges Gremium. Es werden keine Ausschüsse gebildet.
8.5
Weiterführende Informationen zu Organen der Gesellschaft
Es bestehen keine verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats des SolarWorld-Konzerns. Gegen keine Personen des Vorstands oder Aufsichtsrats liegen oder lagen Schuldsprüche in Bezug auf betrügerische Straftaten und/oder öffentliche Anschuldigungen und/oder Sanktionen von Seiten der gesetzlichen Behörden oder der Regulierungsbehörden (einschließlich
bestimmter Berufsverbände) vor. Es bestehen und bestanden in den letzten fünf Jahren keine Verfahren bezüglich Insolvenzen, Insolvenzverwaltungen oder Liquidationen in Bezug auf diesen Personenkreis. Kein Mitglied des Vorstand oder Aufsichtsrats ist jemals von einem Gericht für die Mitgliedschaft in einem Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgan eines Emittenten oder in den letzten fünf
Jahren für die Tätigkeit im Management oder die Führung der Geschäfte eines Emittenten als untauglich angesehen worden.
8.6
Corporate Governance
Die verantwortungsvolle Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle, die unter dem Begriff „Corporate Goverance" verstanden wird, war und ist ein anerkannter,
praktizierter Standard bei der SolarWorld Aktiengesellschaft.
Mit der Unterzeichnung des von der Regierungskommission des Bundesjustizministeriums verabschiedeten Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“) verpflichten sich die Organe der SolarWorld Aktiengesellschaft, die Grundsätze und anerkannten Standards einer verantwortungsvollen und fairen Unternehmensführung im
Unternehmen umzusetzen.
In ihrer gemeinsamen Sitzung vom 9. August 2010 haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der SolarWorld Aktiengesellschaft ihre jeweiligen Entsprechenserklärungen
zum DCGK auf die am 2. Juli 2010 veröffentlichte Neufassung ausgeweitet und da-
A - 64
bei beschlossen, dass auch allen Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex in seiner Fassung vom 26. Mai 2010 entsprochen wird.
8.7
Interessenkonflikte und Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen
8.7.1
Interessenkonflikte zwischen den Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen sowie dem oberen Management
Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck hält persönlich 55.000 Stückaktien der Solarparc Aktiengesellschaft, die er im Zuge des Übernahmeangebots gegen SWAG-Aktien tauschen
könnte. Zudem sind Herrn Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck 3.000.600 SPAG-Aktien der
von ihm beherrschten Eifelstrom GmbH zuzurechnen. Hinsichtlich dieser SPAGAktien könnte er die Eifelstrom GmbH zu einem Tausch veranlassen.
Darüber hinaus bestehen keine potentiellen Interessenkonflikte bei Vorstand und
Aufsichtsrat zwischen ihren Verpflichtungen gegenüber der SWAG sowie ihren privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen.
8.7.2
Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an dem Angebot
beteiligt sind
Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck ist Geschäftsführer der Eifelstrom GmbH, auf die er als
Gesellschafter herrschenden Einfluss ausübt. Die Eifelstrom GmbH ist Mehrheitsgesellschafterin der Solarpark Aktiengesellschaft.
A - 65
8.8
Bezüge und Vergünstigungen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2009
In €
Dr.-Ing. E.h.
Frank Asbeck
Vorsitzender
ERFOLGSUNABHÄNGIG
Fixum
Sonstige Vergütung
280.843,32
Vorjahr
280.843,32
Philipp Koecke
Vorstand Finanzen
Vorjahr
162.821,04
Boris Klebensberger Vorstand Operatives
Geschäft
Vorjahr
262.407,64
Frank Henn
Vorstand Vertrieb
Vorjahr
174.337,47
GESAMT
Vorjahr
880.409,47
765.758,47
136.154,40
174.423,32
174.337,43
ERFOLGSBEZOGEN
Variabel
810.000,00
GESAMT
810.000,00
1.137.343,32
256.000,00
422.026,24
2.576,16
(Zuschüsse zur Krankenversicherung)
2.692,71 (Zuschüsse zur Krankenversicherung)
2.994,26 (Erfindervergütung)
240.000,00
378.730,56
560.000,00
828.094,61
31.515,64
(Vorstandstätigkeit Deutsche
Solar AG),
2.379,90
(Zuschüsse zur Krankenversicherung)
2.329,64
(Erfindervergütung)
3.583,14 (Zuschüsse zur Krankenversicherung)
559.599,99*
770.248,49*
256.000,00
433.920,61
3.375,00
(Zuschüsse zur Krankenversicherung)
59.690,31
88.676,34
240.000,00
417.712,43
1.882.000,00
1.849.599,99*
2.719.087,46
2.704.034,80*
29.500 (Aufsichtsratsvergütung
Deutsche Solar AG inkl. Sitzungsgelder von 4.500,00 €)
17.400,00
(Aufsichtsratsvergütung
Sunicon AG inkl. Sitzungsgelder
von 2.400,00 €)
29.500,00
(Aufsichtsratsvergütung Deutsche Solar AG inkl. Sitzungsgelder von 4.500,00 €)
17.000,00
(Aufsichtsratsvergütung
Sunicon AG inkl. Sitzungsgelder
von 2.000,00 €)
3.205,20 (Zuschüsse zur Krankenversicherung)
[1.090.843,32]
988.146,00
Deckelung der
Vorstandsvergütung
gem. Beschluss der
Hauptversammlung
vom 20. Mai 2009
46.900,00
* Die Vorjahreswerte von Boris Klebensberger haben sich verändert: In 2009 erfolgte eine Nachzahlung an variabler Vergütung
für 2008 in Höhe von 34.599,99 €.
A - 66
Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2009
In €
Dr. Claus
Recktenwald
Vorsitzender
Dr. Georg
Gansen
stellvertr.
Vorsitzender
Dr. Alexander von
Bossel
Mitglied
GESAMT
Vorjahr
Für 2009
in 2010
gezahlt
Jahresfestvergütung
35.000,00
ERFOLGSUNABHÄNGIG
Sitzungsgeld
Sonstige Vergütung
2. 000,00
29.500,00
(Aufsichtsrats-vergütung
Deutsche Solar AG inkl.
Sitzungsgelder von 4.500 €)
17.400,00
(Aufsichtsratsvergütung
Sunicon AG inkl. Sitzungsgelder von
2.400,00 €)
29.500,00
(Aufsichtsrats-vergütung
Deutsche Solar AG inkl.
Sitzungsgelder von 4.500 €)
17.000,00
(Aufsichtsrats-vergütung
Sunicon AG inkl. Sitzungsgelder von 2.000 €)
29.500,00
(Aufsichtsrats-vergütung
Deutsche Solar AG inkl.
Sitzungsgelder von 4.500 €)
17.400,00
(Aufsichtsratsvergütung
Sunicon AG inkl. Sitzungsgelder von
2.400,00 €)
29.500,00
(Aufsichtsratsvergütung
Deutsche Solar AG inkl.
Sitzungsgelder von 4.500 €)
17.000,00
(Aufsichtsrats-vergütung
Sunicon AG inkl. Sitzungsgelder von 2.000 €)
ERFOLGSBEZOGEN
variable Sondervergütung
42.224,88
GESAMT
39.585,83
123.585,83
42.224,88
117.124,88
39.585,83
114.835,83
126.124,88
Für 2008
in 2009
gezahlt
35.000,00
2. 500,00
Für 2009
in 2010
gezahlt
26.250,00
1.750,00
Für 2008
in 2009
gezahlt
26.250,00
2.500,00
Für 2009
in 2010
gezahlt
Für 2008
in 2009
gezahlt
Für 2009
in 2010
gezahlt
Für 2008
in 2009
gezahlt
17.500,00
2.000,00
35.000,00
54.500,00
17.500,00
2.500,00
35.000,00
55.000,00
78.750,00
5.750,00
93.800,00
119.449,76
297.749,76
78.750,00
7.500,00
93.000,00
114.171,66
293.421,66
Es bestehen keine gesonderten Pensionsanwartschaften für Vorstand oder Aufsichtsrat. Der SolarWorld-Konzern bildet keine Reserven oder Rückstellungen, um Pensions- und Rentenzahlungen für Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder auszahlen zu
können.
Es bestehen keine Dienstleistungsverträge zwischen Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern und dem SolarWorld-Konzern, die bei Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses Vergünstigungen vorsehen.
A - 67
9.
Transaktionen des SolarWorld-Konzerns mit nahestehenden Personen
9.1
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die folgenden Angaben entsprechen IAS 24 der gemäß Verordnung (EG) Nr.
1606/2002 für die Geschäftsjahre 2007 bis 2010 anwendbar ist.
9.2
Geschäftsjahr 2007
Im Berichtsjahr 2007 lagen folgende wesentliche Transaktionen mit nahe stehenden
Personen oder Unternehmen vor:
Verkäufe von Photovoltaik-Modulen an das Ingenieurbüro Frank H. Asbeck im Volumen von 5,3 Mio. €. Die Modulkäufe erfolgten jeweils zum Zweck der Installation
und des Betriebs großflächiger Photovoltaikanlagen zur Stromeinspeisung in das öffentliche Stromnetz. Zum Bilanzstichtag waren noch offene Posten von 0,1 Mio. € zu
verzeichnen.
Weiterhin wurden von Mitgliedern der Familie Asbeck Verwaltungs- und Gewerbeimmobilien in Bonn mit einem jährlichen Pachtzins von insgesamt 0,6 Mio. € angemietet.
An Marc H. Asbeck, den Bruder des Vorstandsvorsitzenden Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck, wurden Verkäufe im Volumen von 0,1 Mio. € getätigt. Zum Bilanzstichtag war
dieser Betrag noch nicht ausgeglichen.
An die Solarparc Aktiengesellschaft wurden Lieferungen und Leistungen im Volumen von 21,7 Mio. € getätigt. Da ein Projekt erst zum Jahresende abgerechnet wurde,
waren zum Bilanzstichtag noch 17,8 Mio. € offen.
Gegenüber den anderen assoziierten Unternehmen wurden verschiedene Lieferungen
und Dienstleistungen erbracht und mit 0,4 Mio. € abgerechnet. Aus Einlageverpflichtungen bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von 1,4 Mio. €
Von der Joint Solar Silicon GmbH & Co. KG wurde Silizium in einem Volumen von
T€ 1.149 eingekauft.
Die dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Dr. Claus Recktenwald, im Sinne von IAS 24
nahe stehende Sozietät Schmitz Knoth Rechtsanwälte, Bonn, berät und vertritt den
SolarWorld-Konzern anwaltlich; mit Zustimmung des Aufsichtsrats hat sie hierfür im
Jahre 2007 einen Honorargesamtbetrag von 0,4 Mio. € erhalten.
Alle Geschäfte wurden zu fremdüblichen Bedingungen abgewickelt.
9.3
Geschäftsjahr 2008
Im Berichtsjahr 2008 lagen folgende wesentliche Transaktionen mit nahe stehenden
Personen oder Unternehmen vor:
A - 68
Von Mitgliedern der Familie Asbeck wurden Verwaltungs- und Gewerbeimmobilien
in Bonn mit einem jährlichen Pachtzins von insgesamt 0,6 Mio. € angemietet. Zum
Bilanzstichtag wies die SolarWorld Aktiengesellschaft Verbindlichkeiten in Höhe
von T€ 30 aus.
An den Solarparc-Konzern wurden im Geschäftsjahr Lieferungen und Leistungen im
Volumen von 4,8 Mio. € erbracht. Da ein Projekt erst zum Jahresende abgerechnet
wurde und für ein Projekt aus dem Geschäftsjahr 2007 noch ein Sicherheitseinbehalt
ausstand, waren zum Bilanzstichtag noch 5,5 Mio. € an Forderungen offen. Des Weiteren hat der SolarWorld-Konzern Betriebsführungs- und Planungsleistungen in
Höhe von T€ 203 von der Solarparc Aktiengesellschaft erhalten.
Für die Zwischenfinanzierung eines Projekts hat die SolarWorld Aktiengesellschaft
gegenüber der Deutsche Bank AG, Düsseldorf, für die Solarparc Aktiengesellschaft
eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von T€ 12.667 abgegeben. Für Zwischenfinanzierungen hat die SolarWorld Aktiengesellschaft von der Solarparc Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr T€ 326 erhalten.
Die Gällivare PhotoVoltaic AB hat für den SolarWorld-Konzern Lohnfertigungsleistungen in Höhe von T€ 15.257 erbracht. Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 5.124. Zudem hat der SolarWorld-Konzern von der Gällivare
PhotoVoltaic AB Transportleistungen in Höhe von T€ 311 erhalten. Daraus bestanden zum Stichtag keine Verbindlichkeiten mehr.
Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat in 2008 einen kurzfristigen Kredit an ein Gemeinschaftsunternehmen gewährt. Dieser betrug zum Stichtag T€ 1.796. Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat im Geschäftsjahr von diesem Gemeinschaftsunternehmen dafür Zinsen in Höhe von T€ 10 erhalten. Des Weiteren hat die SolarWorld Aktiengesellschaft eine Anzahlung an ein Gemeinschaftsunternehmen geleistet, die zum
Stichtag mit T€ 11.400 bilanziert war.
Der SolarWorld-Konzern hat Zellen, Rohstoffe sowie Dienstleistungen im Volumen
von T€ 4.761 an Gemeinschaftsunternehmen verkauft bzw. erbracht. Aus diesen Geschäftsvorfällen bestanden zum Stichtag Forderungen in Höhe von T€ 1.138. Von
Gemeinschaftsunternehmen wurden Wafer, Silizium sowie Lohnfertigungsleistungen
in einem Volumen von T€ 6.173 eingekauft. Zum Bilanzstichtag bestanden daraus
Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 343.
Aus Einlageverpflichtungen gegenüber einem Gemeinschaftsunternehmen bestanden
Verbindlichkeiten in Höhe von 1,4 Mio. €.
Die dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Dr. Claus Recktenwald, im Sinne von IAS 24
nahe stehende Sozietät Schmitz Knoth Rechtsanwälte, Bonn, berät und vertritt den
SolarWorld-Konzern anwaltlich. Mit Zustimmung des Aufsichtsrates hat sie hierfür
im Jahre 2008 einen Honorargesamtbetrag von 0,6 Mio. € erhalten.
Alle Geschäfte wurden zu fremdüblichen Bedingungen abgewickelt.
A - 69
9.4
Geschäftsjahr 2009
Im Berichtsjahr 2009 lagen folgende wesentliche Transaktionen mit nahe stehenden
Personen oder Unternehmen vor:
Von Mitgliedern der Familie Asbeck wurden Verwaltungs- und Gewerbeimmobilien
in Bonn mit einem jährlichen Pachtzins von insgesamt € 1 Mio. angemietet. Zum Bilanzstichtag weist die SolarWorld Aktiengesellschaft Verbindlichkeiten in Höhe von
T€ 30 aus. An Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck wurden Modullieferungen und sonstige
Leistungen in Höhe von T€ 145 erbracht. Zum Bilanzstichtag waren hieraus noch
Forderungen in Höhe von T€ 129 offen.
Gegenüber der Solarparc Vilshofen GmbH bestehen zum Stichtag Restforderungen
in Höhe von T€ 100 aus Sicherheitseinbehalten. Die Gesellschaft wurde im Januar
2009 durch die Solarparc Aktiengesellschaft an die Solar Holding Beteiligungsgesellschaft mbH verkauft, deren mehrheitlicher Gesellschafter Dr.-Ing. E.h. Frank
Asbeck ist.
An den Solarparc-Konzern wurden im Geschäftsjahr Modullieferungen und Projektleistungen mit einem Auftragsvolumen von € 97,1 Mio. erbracht. Da der überwiegende Teil erst im 4. Quartal 2009 abgerechnet wurde, waren zum Stichtag noch €
95,8 Mio. an Forderungen offen. Des Weiteren hat der SolarWorld-Konzern Betriebsführungs- und Planungsleistungen in Höhe von T€ 273 von der Solarparc Aktiengesellschaft erhalten. Daraus bestanden zum Stichtag noch Verbindlichkeiten in
Höhe von T€ 6. Zudem hat der SolarWorld-Konzern sonstige Dienstleistungen in
Höhe von T€ 37 an den Solarparc-Konzern erbracht, woraus zum Stichtag noch T€ 1
an Forderungen offen waren.
Für die Zwischenfinanzierung eines Projektes hat die SolarWorld Aktiengesellschaft
gegenüber der Deutsche Bank AG für die Solarparc Aktiengesellschaft eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von T€ 12.667 abgegeben, für die sie im Geschäftsjahr T€ 128 an Avalprovisionen vereinnahmt hat. Des Weiteren hat die SolarWorld Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr Darlehen in Höhe von insgesamt € 6
Mio. an die Solarparc Aktiengesellschaft gewährt, von denen zum 31. Dezember
2009 noch Darlehen in Höhe von € 3 Mio. ungetilgt waren. In diesem Zusammenhang sind Zinserträge in Höhe von T€ 61 angefallen.
Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat in 2008 einem Gemeinschaftsunternehmen
einen kurzfristigen Kredit gewährt. Dieser wurde bis zum Stichtag komplett getilgt
und führte in 2009 zu Zinserträgen in Höhe von T€ 111.
Der SolarWorld-Konzern hat Waren, Anlagevermögen, Lohnfertigungsleistungen
sowie sonstige Dienstleistungen im Volumen von T€ 11.023 an Gemeinschaftsunternehmen verkauft bzw. erbracht. Aus diesen Geschäftsvorfällen bestanden zum Stichtag Forderungen in Höhe von T€ 2.398.
Von Gemeinschaftsunternehmen wurden Waren, Anlagevermögen, Lohnfertigungsleistungen und sonstige Dienstleistungen in einem Volumen von T€ 76.554 eingekauft. Unter Berücksichtigung der Bilanzierung von Liefer- und Abnahmeverträgen,
die wirtschaftlich eine Lohnfertigungsbeziehung darstellen, bestanden zum Stichtag
A - 70
Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von T€ 8.815 und geleistete Anzahlungen in Höhe
von T€ 955. Zivilrechtlich bestanden aus den Transaktionen zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 18.885 sowie Forderungen in Höhe von T€ 16.194.
Des Weiteren waren zivilrechtliche Ansprüche aus geleisteten Anzahlungen in Höhe
von T€ 15.165 offen.
Aus Einlageverpflichtungen gegenüber einem Gemeinschaftsunternehmen bestanden
Verbindlichkeiten in Höhe von € 1 Mio.
Die dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Dr. Claus Recktenwald, im Sinne von IAS 24
nahe stehende Sozietät Schmitz Knoth Rechtsanwälte, Bonn, berät und vertritt den
SolarWorld-Konzern anwaltlich. Mit Zustimmung des Aufsichtsrates hat sie hierfür
im Jahre 2009 einen Honorargesamtbetrag von € 0,7 Mio. erhalten.
Alle Geschäfte wurden zu fremdüblichen Bedingungen abgewickelt.
9.5
Zum 30. September 2010
An das Ingenieurbüro Asbeck und an Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck hat der Konzern in
den ersten neun Monaten Projektleistungen und Module in Höhe von 3,5 Mio. € erbracht bzw. geliefert.
Von der Solar Holding Beteiligungsgesellschaft mbH, deren mehrheitlicher Gesellschafter Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck ist, wurden am 30. April 2010 49 Prozent der
Anteile an der SolarWorld AG & Solar Holding GmbH in GbR Auermühle zu einem
Kaufpreis von 9 Mio. € erworben. Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile
wurde darüber hinaus der SolarWorld Aktiengesellschaft bzw. der Solar Holding Beteiligungsgesellschaft mbH jeweils das Recht zum Kauf bzw. Verkauf weiterer bis zu
45 Prozent der Anteile an der Gesellschaft eingeräumt. Daraus wurde bereits im Erwerbszeitpunkt eine Kaufpreisverbindlichkeit in Höhe von 8,3 Mio. € bilanziert.
An den Solarparc-Konzern hat der SolarWorld-Konzern in den ersten neun Monaten
Modullieferungen und Projektleistungen im Wert von 24,9 Mio. € erbracht hat. Des
Weiteren hat der SolarWorld-Konzern der Solarparc Aktiengesellschaft in den ersten
neun Monaten im Saldo ein kurzfristiges Darlehen in Höhe von 5 Mio. € neu gewährt. Daraus haben sich in der Periode Zinserträge in Höhe von 0,2 Mio. € ergeben.
In den ersten neun Monaten hat der SolarWorld-Konzern Anlagevermögen, Lohnfertigungsleistungen und Waren mit einem Volumen von 91,6 Mio. € von Gemeinschaftsunternehmen eingekauft. Zudem hat der SolarWorld-Konzern Waren und
sonstige Dienstleistungen in Höhe von 15,9 Mio. € an Gemeinschaftsunternehmen
verkauft bzw. erbracht. Des Weiteren hat der SolarWorld-Konzern einem Gemeinschaftsunternehmen in den ersten neun Monaten ein neues Darlehen in Höhe von 16
Mio. € gewährt. Aus den Darlehensforderungen haben sich in der Periode Zinserträge in Höhe von 0,5 Mio. € ergeben.
Im Übrigen lagen keine Geschäfte mit nahestehenden Personen vor, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des SolarWorldKonzerns hatten.
A - 71
10.
Hauptaktionäre der SolarWorld Aktiengesellschaft
Das Grundkapital der SolarWorld Aktiengesellschaft beträgt 111.720.000,00 €, aufgeteilt in 111.720.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem
rechnerischen Nennwert von 1,00 €.
10.1
Aktionärsstruktur der SolarWorld Aktiengesellschaft
Das WpHG verlangt von jedem Anleger, dessen Beteiligung an einer zum amtlichen
Handel an einer Börse in Deutschland oder der Europäischen Wirtschaftsunion zugelassenen deutschen Aktiengesellschaft eine Grenze von 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 25 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechtsanteile für diese Aktiengesellschaft erreicht, über- oder unterschreitet, diese Aktiengesellschaft sowie die
BaFin unverzüglich, jedoch in jedem Fall innerhalb von sieben Kalendertagen, von
dieser Tatsache zu unterrichten. Abweichende Bedingungen davon gibt es in der Satzung der SolarWorld Aktiengesellschaft nicht. Nach Stimmrechtsmitteilungen im
Sinne von §§ 21 ff. WpHG hielten die nachfolgenden Investoren signifikante Beteiligungen an der SolarWorld Aktiengesellschaft zum Zeitpunkt der Angebotsunterlage:
Aktionär
Dr.-Ing E.h. Frank Asbeck
Anzahl der Aktien
28.000.002
% gehalten im Hinblick auf
111.720.000 SWAG-Aktien
25,06
FMR LLC (Fidelity Group)
2.488.651
2,23
BlackRock Inc.
2.361.164
2,11
UBS AG
3.652.900
3,27
DWS Investment GmbH
SolarWorld Aktiengesellschaft
(eigene Aktien)
5.931.253
5,31
4.838.723
4,33
64.447.307
57,69
Streubesitz
Auf Basis der Annahme, dass alle Aktionäre der Solarparc Aktiengesellschaft das Angebot annehmen, wären die entsprechenden Aktionäre nach Durchführung des Angebots mit ca. 3,84 Prozent am Grundkapital der SolarWorld Aktiengesellschaft beteiligt.
Weder die vorstehend angeführten Aktionäre noch irgendwelche anderen Aktionäre
der SolarWorld Aktiengesellschaft verfügen über Sonderrechte.
A - 72
Bei einer Pro-Forma-Betrachtung nach Abwicklung des Angebots und unter der Annahme, dass alle Solarparc Aktiengesellschaft Aktionäre das Angebot annehmen,
stellen sich die Beteiligungen der bedeutendsten Inhaber von Aktien der SolarWorld
Aktiengesellschaft zum Datum dieses Anhangs wie folgt dar:
Anzahl der Aktien
(Pro-Forma nach Angebot)
28.055.002
% gehalten im Hinblick auf
111.720.000 SWAG-Aktien (ProForma nach Angebot)
25,11
Eifelstrom GmbH
3.000.001
2,69
FMR LLC (Fidelity Group)
2.488.651
2,23
BlackRock Inc.
2.361.164
2,11
UBS AG
3.652.900
3,27
DWS Investment GmbH
SolarWorld Aktiengesellschaft
(eigene Aktien)
Streubesitz
5.931.253
5,31
547.057
65.683.972
0,49
58,79
Aktionär
Dr.-Ing E.h. Frank Asbeck
10.2
Aktien von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats
In der nachstehenden Tabelle sind die von Mitgliedern des Vorstands zum Zeitpunkt
der Angebotsunterlage gehaltenen SWAG-Aktien dargelegt:
Name
Direkt gehaltene Aktien
28.000.002
Indirekt gehaltene Aktien
--
Philipp Koecke
1.820
--
Frank Henn
4.000
--
--
--
Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck
Boris Klebensberger
In der nachstehenden Tabelle sind die zum Zeitpunkt der Angebotsunterlage von
Mitgliedern des Aufsichtsrats gehaltenen Aktien der SolarWorld AG dargelegt:
Name
Direkt gehaltene Aktien
Indirekt gehaltene Aktien
5.000
--
Dr. Georg Gansen
--
--
Dr. Alexander von Bossel
--
--
Dr. Claus Recktenwald
Weder Vorstand noch Aufsichtsrat der SolarWorld Aktiengesellschaft verfügen über
Bezugsrechte, Aktienoptionen oder erhalten Aktienprämien.
10.3
Aktien-Vergütungsplan für Angestellte
Derzeit gibt es keinen Aktien-Vergütungsplan für Angestellte des SolarWorld-Konzerns.
A - 73
11.
Allgemeine Informationen über die SolarWorld Aktiengesellschaft
11.1
Gründung, Firmenwortlaut und Geschäftsname, Geschäftsjahr
Informationen dazu finden Sie unter Punkt 5.1 dieses Anhangs.
11.2
Unternehmensgegenstand
Artikel 2 der Satzung der SWAG definiert den Unternehmensgegenstand wie folgt:
11.3
1.
Gegenstand des Unternehmens sind: der Anlagenbau, die Produktentwicklung,
die Produktion von Modulen und Komponenten sowie der Handel mit solchen
Gegenständen im Bereich der Photovoltaik, ferner, die Planung, Errichtung, der
Betrieb und der Handel mit Windkraftanlagen und der Stromhandel.
2.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem
Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere
Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen.
Veränderungen im Grundkapital der SolarWorld Aktiengesellschaft
Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes kann die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung
vertretenen Grundkapitals eine Erhöhung des Grundkapitals beschließen. Die Satzung der SolarWorld Aktiengesellschaft sieht keine hiervon abweichende Kapitalmehrheit vor.
Die Hauptversammlung vom 24. Mai 2007 hat die Erhöhung des Grundkapitals der
SolarWorld Aktiengesellschaft von 55,36 Mio. € auf 111,72 Mio. € aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. Die Erhöhung des Grundkapitals wurde am 22. Juni 2007
ins Handelsregister eingetragen.
Zum 30. September 2010 betrug das Grundkapital der SolarWorld Aktiengesellschaft
111.720.000,00 €. Es umfasst ausschließlich Stammaktien und ist eingeteilt in
111.720.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von 1,00 €. Das Grundkapital ist voll eingezahlt.
11.4
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand der SolarWorld Aktiengesellschaft ist ermächtigt, das Grundkapital in
der Zeit bis zum 20. Mai 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder
mehrmalig um bis zu insgesamt € 55.860.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber oder Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen.
Bei Barkapitalerhöhungen steht den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu.
Der Vorstand der SolarWorld Aktiengesellschaft ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die
Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien
A - 74
den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent
des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Zahl sind
Aktien anzurechnen, die ab dem 20. Mai 2010 auf Grund einer Ermächtigung zur
Verwendung eigener Aktien gem. §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden. Darüber hinaus ist der Vorstand der SolarWorld Aktiengesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen sowie, ebenfalls mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der
Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat der SolarWorld
Aktiengesellschaft ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach Zeichnung und
Übernahme der neuen Aktien entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus
genehmigtem Kapital zu ändern.
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage hat der Vorstand
der SolarWorld Aktiengesellschaft von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.
11.5
Bedingtes Kapital
Zum Zeitpunkt der Aufstellung der vorliegenden Angebotsunterlage verfügte die SolarWorld Aktiengesellschaft über kein bedingtes Kapital.
11.6
Anzeigepflichten für Anteilsbesitz
Die Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft sind zum Börsenhandel im geregelten
Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die SolarWorld Aktiengesellschaft unterliegt als börsennotierte Gesellschaft den Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes.
11.7
Bekanntmachungen, Zahl- und Hinterlegungsstellen
Bekanntmachungen der SolarWorld Aktiengesellschaft erfolgen ausschließlich im
elektronischen Bundesanzeiger. Informationen an die Inhaber zugelassener Wertpapiere der Gesellschaft können auch mittels elektronischer Medien übermittelt werden.
Die Jahresabschlüsse des SolarWorld-Konzerns werden entsprechend der Regelung
in § 325 Abs. 2 HGB im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Zahl- und Hinterlegungsstelle der SolarWorld Aktiengesellschaft ist die Deutsche
Bank AG, Theodor-Heuss-Allee 70, 60486 Frankfurt am Main.
Für die Anmeldung zur Hauptversammlung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus (§ 123 Abs. 3
AktG).
A - 75
11.8
Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre. Die Hauptversammlungen finden am Sitz der SolarWorld Aktiengesellschaft in Bonn statt.
In der Hauptversammlung gewährt jede Stückaktie eine Stimme. Stimmrechtsbeschränkungen bestehen nicht. Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender
Vollmachterteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut und
eine Vereinigung von Aktionären oder einem sonstigen Dritten ausüben lassen. Zusätzlich bietet die SolarWorld Aktiengesellschaft ihren Aktionären die Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter an. Auch dann sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes erforderlich.
Weder das Aktienrecht noch die Satzung sehen eine Mindestbeteiligung für die Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung vor.
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 20. Mai 2010 zum Gesetz zur Umsetzung
der Aktionärsrechterichtlinie wurde § 9 Abs. 3 und 4a der Satzung wie folgt geändert: Danach ist die Hauptversammlung mindestens 30 Tage vor dem Tag der
Hauptversammlung einzuberufen. Die Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage
der Anmeldefrist. Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das
Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre
Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (Anmeldefrist) zugehen. Der Vorstand ist ermächtigt bzw., im Falle der Einberufung durch den Aufsichtsrat, der Aufsichtsrat, in der Einberufung der Hauptversammlung eine auf bis zu drei Tage vor
der Hauptversammlung verkürzte Anmelde- und Nachweisfrist zu bestimmen. Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts gemäß
Satzung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft einen von ihrem
depotführenden Kreditinstitut in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§
126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate eines
Geschäftsjahres statt und wird vom Vorstand einberufen. Sofern das Wohl der SolarWorld Aktiengesellschaft es erfordert, hat der Vorstand oder der Aufsichtsrat außerdem eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen.
Aktionäre, deren Anteil zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreicht,
können die Einberufung einer Hauptversammlung vom Vorstand verlangen. Das
Verlangen hat schriftlich zu erfolgen und muss den Zweck und die Gründe der Einberufung enthalten.
A - 76
Die Hauptversammlung fasst ihre Beschlüsse, soweit nicht zwingende gesetzliche
Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und
- sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.
Das Aktienrecht schreibt für bestimmte grundlegende Beschlüsse neben der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen eine zwingende Mehrheit von mindestens
drei Vierteln des bei Beschlussfassung vertretenen stimmberechtigten Grundkapitals
vor.
11.9
Wertpapiere mit Wandlungsrecht
Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat keine Bezugsrechte oder Optionsrechte ausgegeben, die in Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft umgewandelt werden
können.
11.10
Von der SolarWorld Aktiengesellschaft gehaltene eigene Aktien
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 20. Mai 2009 wurde die Gesellschaft
ermächtigt, Aktien der Gesellschaft in einem Umfang von bis zu zehn Prozent des
Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der Erwerb erfolgt über die Börse oder
im Wege eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebotes. Der von
der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis pro Aktie darf den höchsten am Erwerbstag
an der Frankfurter Wertpapierbörse im Parkett- und Computerhandel festgestellten
Börsenkurs (zuzüglich Kosten und Gebühren) nicht überschreiten. Er darf maximal
15 Prozent darunter liegen. Im Falle eines öffentlichen Erwerbsangebotes darf der
angebotene und gezahlte Erwerbspreis pro Aktie bis zu 15 Prozent über dem höchsten Börsenkurs des dritten Börsentags vor der Veröffentlichung des Erwerbsangebotes liegen.
Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien
ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Vorstand ist weiterhin
ermächtigt, auf der Grundlage dieser Ermächtigung erworbene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats für den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder
Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien zu verwenden. Bei
einer solchen Verwendung ist das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien ausgeschlossen.
Die Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien, zu ihrer Einziehung und ihrer
Wiederveräußerung können jeweils ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals, ausgeübt werden. Diese Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist gem. § 71 I Nr. 8
AktG auf 18 Monate vom Tag der Beschlussfassung an, also bis zum Ablauf des 20.
November 2010 befristet.
Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat im Geschäftsjahr 2010 von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht: Zum 30. September 2010 hielt die Gesellschaft 4.838.723
eigene Aktien mit einem Nennwert von je 1,00 € pro Aktie und Anschaffungskosten
in Höhe von TEUR 41.830. Stimm- und dividendenberechtigt waren damit zum 30.
September 2010 gemäß §71b AktG nur noch 106.881.277 Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 95,67 Prozent.
A - 77
11.11
Übersicht über die Beteiligungen der SolarWorld Aktiengesellschaft
Für einen Überblick über die direkten und indirekten Beteiligungen der SolarWorld
Aktiengesellschaft siehe „5.2 Gegenwärtige Organisationstruktur – Konzernstruktur
zum 1. Oktober 2010“
11.12
Dividendenpolitik der SolarWorld Aktiengesellschaft und Ergebnis je Aktie
Die aktionärsorientierte Dividendenpolitik der SolarWorld Aktiengesellschaft wird
durch Ergebnisabführungsverträge mit den wesentlichen deutschen Tochtergesellschaften auf ein breites Fundament gestellt.
Nach Beschlussfassung zur Ausschüttung einer Dividende wird der verbleibende Bilanzgewinn der SolarWorld Aktiengesellschaft in die Gewinnrücklage eingestellt.
Darüber wird die Eigenkapitalbasis des SolarWorld-Konzerns zur Finanzierung weiterer Investitionsvorhaben gesichert.
Die folgende Tabelle zeigt das Ergebnis je Aktie sowie die je Aktie ausgeschüttete
Jahresdividende für die Geschäftsjahre 2007, 2008 und 2009:
Anzahl der ausstehenden
SWAG-Aktien
zum 31. Dezember
111.720.000
Bruttodividende je
SWAG-Aktie
(in €)
0,14
Ergebnis je SWAGAktie*
(in €)
0,99
2008
111.720.000
0,15
1,21
2009
111.720.000
0,16
0,53
Geschäftsjahr zum
31. Dezember
2007
* 2007 und 2008: Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten
Die SolarWorld Aktiengesellschaft wird aus heutiger Sicht auch mit Blick in die weitere Zukunft ihre konstante Dividendenpolitik fortsetzen – unter der Prämisse eines
entsprechenden Bilanzgewinns sowie unter Abwägung der Liquiditätsentwicklung
und erforderlicher Investitionen.
12.
Informationen über die Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft
12.1
Grundkapital
Das vollständig eingezahlte Grundkapital der SolarWorld Aktiengesellschaft beträgt
111.720.000,00 Euro und besteht aus 111.720.000 SWAG-Aktien.
Die Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft sind im geregelten Markt (Prime
Standard Segment) der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE0005108401
zum Börsenhandel zugelassen.
Bei den Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft handelt es sich um nennwertlose
Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Nach deutschem Recht entfällt auf nennwertlose Aktien ein anteiliger Betrag des Grundkapitals, der dem Gesamtbetrag des
Grundkapitals dividiert durch die Anzahl der Aktien entspricht. Derzeit beträgt der
A - 78
auf die nennwertlosen bestehenden Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft entfallende anteilige Betrag am Grundkapital der SolarWorld Aktiengesellschaft 1,00 € je
Aktie. Die SWAG-Aktien sind stückelos. Die Buchungsunterlagen werden geführt
bei der Clearstream Banking AG, Neue Börsenstraße 1, 60487 Frankfurt am Main.
12.2
Die SWAG-Aktie
12.2.1
Stimmrechte
Alle Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft mit Ausnahme der Aktien im eigenen
Besitz der SolarWorld Aktiengesellschaft (zum Zeitpunkt der Angebotsunterlage:
4.838.723 eigene Aktien) sind in der Hauptversammlung stimmberechtig.
Zum Zeitpunkt der Angebotsunterlage waren gemäß §71b AktG 106.881.277
SWAG-Aktien stimmberechtigt. Jede Aktie vertritt ein Stimmrecht.
12.2.2
Dividendenberechtigung
Alle Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft mit Ausnahme der Aktien im eigenen
Besitz der SolarWorld Aktiengesellschaft sind voll dividendenberechtigt. Zum Zeitpunkt der Angebotsunterlage waren gemäß §71b AktG 106.881.277 Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft dividendenberechtigt.
Die Inhaber von Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft haben einen Anspruch
auf Dividenden, die nach der Billigung des geprüften Einzelabschlusses und gemäß
Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung gezahlt werden. Jede Aktie gewährt
ein Stimmrecht.
Dividendenberechtigt ist, wer, zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Dividende
SWAG-Aktionär ist. Der SolarWorld Aktiengesellschaft sind keine Einschränkungen
im Hinblick auf Dividendenzahlungen an SWAG-Aktionäre bekannt, die nicht in
Deutschland ansässig sind, ausgenommen eventueller Quellensteuern, die für NichtAnsässige anfallen könnten. Wegen der steuerlichen Fragen sei auf die nachfolgende
Darstellung verwiesen.
Die SWAG-Aktien sind Stammaktien und berechtigen nicht zu einer Mindestdividende. Das Recht auf Dividenden entsteht nur in dem Umfang, wie die Hauptversammlung der SWAG beschließt, Gewinne in Form von Dividenden auszuzahlen.
Derzeit sind keine beschlossenen Dividendenzahlungen ausstehend.
Der Dividendenanspruch verjährt mit Ablauf der dreijährigen Regelverjährungsfrist
zugunsten der Gesellschaft.
12.2.3
Sonstige Rechte
Bei Barkapitalerhöhungen steht den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen
erfolgt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich
A - 79
unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung.
Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen.
Die SWAG-Aktien berechtigen die jeweiligen Inhaber im Fall der Liquidation der
SolarWorld Aktiengesellschaft, an dem sich aus der Liquidation ergebenden Erlös im
Verhältnis ihrer Nominalbeträge zueinander teilzuhaben.
Die SWAG-Aktien sind Stammaktien und sehen keine Tilgungsmöglichkeit vor. Die
Satzung der SolarWorld-Aktiengesellschaft sieht auch keine Umwandlung der
SWAG-Aktien vor.
12.3
Änderungen der Rechte der Aktieninhaber
Laut Satzung der SolarWorld Aktiengesellschaft ist der Vorstand ermächtigt, die
Umstellung von Inhaberaktien auf börsenfähige, mit einem Blankoindossament versehene Namensaktien durchzuführen. Ansonsten unterliegt die SolarWorld Aktiengesellschaft ausschließlich dem geltenden deutschen Recht.
12.4
Veräußerungsbeschränkungen
Die Satzung der SolarWorld Aktiengesellschaft enthält keine Bestimmungen, die eine Verzögerung, einen Aufschub, oder die Verhinderung eines Wechsels in der Kontrolle der Gesellschaft bewirken können.
13.
Besteuerung in Deutschland
Dieses Kapitel beschreibt einige wichtige deutsche Besteuerungsgrundsätze, die im
Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten oder der Übertragung von Aktien bedeutsam sein können. Es handelt sich dabei nicht um eine umfassende und vollständige Darstellung sämtlicher steuerlicher Aspekte, die für Aktionäre relevant sein
können. Insbesondere behandelt es nicht umfassend solche Besteuerungsgrundsätze,
die auf außerhalb Deutschlands ansässige Aktionäre Anwendung finden, eingeschlossen im Ausland Ansässige mit einer deutschen Betriebsstätte. Grundlage dieser
Darstellung ist das zur Zeit der Erstellung dieses Anhangs 3 geltende nationale deutsche Steuerrecht sowie Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen, die derzeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten typischerweise
bestehen. Es ist zu beachten, dass sich die Rechtslage bzw. einschlägige Gesetzesinterpretationen -unter Umständen auch rückwirkend- ändern können.
Die steuerlichen Ausführungen in diesem Anhang 3 ersetzen keine Steuerberatung.
Deshalb wird jedem Interessenten dringend empfohlen, wegen der steuerlichen Auswirkungen des Umtauschs von Solarparc-Aktien sowie des Erwerbs, des Haltens, der
Veräußerung, dem Schenken und Vererben von SolarWorld-Aktien sowie des bei einer Erstattung deutscher Quellensteuer (Kapitalertragsteuer) einzuhaltenden Verfahrens ihren eigenen Steuerberater zu konsultieren. Die persönlichen Besonderheiten
A - 80
des jeweiligen Anlegers können nur im Rahmen einer individuellen Steuerberatung
angemessen berücksichtigt werden.
Die steuerlichen Ausführungen in diesem Kapitel enthalten keine Erwägungen hinsichtlich Kirchensteuer sowie zu jedem möglichen Wahlrecht eines Aktionärs für eine individuelle Steuerveranlagung von Einkommen aus Aktien.
13.1
Besteuerung der SolarWorld Aktiengesellschaft
Die SolarWorld Aktiengesellschaft unterliegt mit ihrem zu versteuernden Einkommen grundsätzlich der deutschen Körperschaftsteuer zu einem einheitlichen Satz von
15 Prozent für ausgeschüttete und einbehaltene Gewinne zuzüglich eines Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuerschuld (insgesamt
15,825 %).
Dividenden (Gewinnanteile) und sonstige Bezüge, die die SolarWorld Aktiengesellschaft von inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaften bezieht, unterliegen nicht der Körperschaftsteuer, 5 Prozent der jeweiligen Einnahmen gelten jedoch
pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgaben und unterliegen deshalb der Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Im Ergebnis unterliegen daher Dividenden (Gewinnanteile) und sonstige Bezüge, die die SolarWorld Aktiengesellschaft
von Kapitalgesellschaften bezieht, zu 95 Prozent nicht der Körperschaftsteuer. Gleiches gilt für Gewinne der Gesellschaft aus der Veräußerung von Anteilen an einer inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaft. Verluste aus der Veräußerung
solcher Anteile sind steuerlich nicht abzugsfähig.
Zusätzlich unterliegt die SolarWorld Aktiengesellschaft mit ihren in inländischen Betriebsstätten erzielten Gewerbeerträgen der Gewerbesteuer. Zur Ermittlung der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage wird der für körperschaftssteuerliche Zwecke in den inländischen Betriebsstätten ermittelte Gewinn insbesondere um ein Viertel der Entgelte für Schulden sowie um ein Viertel der Finanzierungsanteile in Mietund Pachtzinsen, Leasingraten und Lizenzgebühren erhöht, soweit die Summe dieser
Entgelte mehr als EUR 100.000 beträgt. Seit 2008 ist die Gewerbesteuer auf der
Ebene der SolarWorld Aktiengesellschaft nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar,
d. h. die Gewerbesteuer mindert weder die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer noch ihre eigene Bemessungsgrundlage.
Die Höhe der Gewerbesteuer hängt davon ab, in welcher Gemeinde die SolarWorld
Aktiengesellschaft Betriebsstätten unterhält. Sie beträgt in der Regel effektiv ca. 10
Prozent bis 17 Prozent des Gewerbeertrags, je nach Hebesatz der Gemeinde.
Für Zwecke der Gewerbesteuer werden Gewinnanteile, die von Kapitalgesellschaften
bezogen werden, sowie Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer anderen
Kapitalgesellschaft, grundsätzlich in gleicher Weise behandelt wie für Zwecke der
Körperschaftsteuer. Allerdings sind von inländischen und ausländischen Kapitalgesellschaften bezogene Gewinnanteile grundsätzlich nur dann effektiv zu 95 Prozent
von der Gewerbesteuer befreit, wenn die Gesellschaft zu Beginn bzw. seit Beginn
des maßgeblichen Erhebungszeitraumes ununterbrochen zu mindestens 15 Prozent
am Grund- oder Stammkapital der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt war (gewerbesteuerliches Schachtelprivileg). Für Gewinnanteile, die von ausländischen Kapitalgesellschaften stammen, gelten zusätzliche Einschränkungen.
A - 81
Steuerliche Verlustvorträge können nur bis zur Höhe von derzeit € 1 Mio. zum vollständigen Ausgleich eines positiven körperschaftsteuerpflichtigen Einkommens bzw.
des Gewerbeertrags herangezogen werden. Übersteigt das Einkommen bzw. der Gewerbeertrag diesen Betrag, ist der Verlustausgleich auf 60 Prozent des übersteigenden Betrags begrenzt. Die verbleibenden 40 Prozent müssen versteuert werden (sogenannte Mindestbesteuerung). Nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge können
aber grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung vorgetragen und in späteren Veranlagungszeiträumen im Rahmen der dargestellten Regelung von zukünftigen steuerpflichtigen Einkommen bzw. Gewerbeerträgen abgezogen werden.
Mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 wurde die sogenannte Zinsschranke
eingeführt. Die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen wurde somit beschränkt. Im
Grundsatz können danach Aufwendungen für die Überlassung von Fremdkapital bei
der Ermittlung des steuerlichen Gewinns der Gesellschaft in Höhe des Zinsertrages
und darüber hinaus nur noch bis zur Höhe von 30 Prozent des steuerlichen EBITDAs
(steuerlicher Gewinn bereinigt um Zinsaufwendungen, Zinserträge sowie bestimmte
Abschreibungs- und Minderungsbeträge) abgezogen werden, falls der Nettozinsaufwand (Saldo der Zinsaufwendungen und Zinserträge eines Wirtschaftsjahres)
€ 3 Mio. oder mehr beträgt und keine sonstigen Ausnahmetatbestände greifen. Im
Hinblick auf die Überlassung von Fremdkapital durch Gesellschafter gelten zusätzlich besondere Regelungen. Zinsaufwendungen, die nicht abgezogen werden dürfen,
sind in die folgenden Wirtschaftsjahre der Gesellschaft vorzutragen (Zinsvortrag)
und erhöhen die Zinsaufwendungen der folgenden Wirtschaftsjahre.
Durch das zum 1. Januar 2010 in Kraft getretene Wachstumsbeschleunigungsgesetz
wurde vom Gesetzgeber die Möglichkeit eingeführt, einen sogenannten EBITDAVortrag zu bilden. Dies hat zur Folge, dass in den Jahren, in denen das verrechenbare
EBITDA (30 % des steuerlichen EBITDA) den Nettozinsaufwand übersteigt, die
übersteigenden Anteile in die fünf folgenden Wirtschaftsjahre vorgetragen werden.
Die Möglichkeit zur Bildung eines EBITDA-Vortrags ist jedoch nicht gegeben, wenn
die Zinsschranke auf Grund von Ausnahmeregelungen nicht anwendbar ist. Die Regelungen zum EBITDA-Vortrag gelten zwar erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach
dem 31. Dezember 2009 enden. Es besteht jedoch die Möglichkeit einen fiktiven
EBITDA-Vortrag für die Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2006 beginnen und vor dem 1. Januar 2010 enden zu bilden und diesen dem verrechenbaren
EBITDA des ersten Wirtschaftsjahres, das nach dem 31. Dezember 2009 endet, hinzuzurechnen.
Falls innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 Prozent des gezeichneten Kapitals, der
Mitgliedschaftsrechte, Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte unmittelbar oder
mittelbar auf einen Erwerber oder diesem nahe stehende Personen übertragen werden
oder ein vergleichbarer Sachverhalt vorliegt (sogenannter schädlicher Beteiligungserwerb), gehen nicht genutzte Verluste und Zinsvorträge vollständig unter. Als ein
Erwerber gilt auch eine Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen. Zusätzlich können die bis zum Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs entstandenen Verluste des laufenden Wirtschaftsjahres grundsätzlich nicht mehr ausgeglichen werden. Übertragungen im vorstehenden Sinne von mehr als 25 Prozent bis zu
50 Prozent lassen nicht genutzte Verluste und Zinsvorträge anteilig entfallen. Unter
bestimmten Voraussetzungen entfallen körperschaftsteuerliche Verlustvorträge nicht,
wenn der Beteiligungserwerb zum Zweck der Sanierung der Körperschaft erfolgt.
Dies müssen Maßnahmen sein, die eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
A - 82
verhindern oder beseitigen wollen. Gleichzeitig müssen die wesentlichen Betriebsstrukturen erhalten bleiben.
Die bestehenden Verlustabzugsrestriktionen wurden durch das zum 1. Januar 2010 in
Kraft getretene Wachstumsbeschleunigungsgesetz grundlegend überarbeitet. Zum einen wurden die Regelungen zum sogenannten schädlichen Beteiligungserwerb nach
§ 8c KStG modifiziert. Für Beteiligungserwerbe nach dem 31. Dezember 2009 liegt
demnach kein schädlicher Beteiligungserwerb vor, wenn an dem übertragenden und
an dem übernehmenden Rechtsträger dieselbe Person jeweils zu 100 Prozent mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Des Weitern bleiben nicht genutzte Verluste und
Zinsvorträge erhalten, soweit ihnen zum Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs stille Reserven in dem inländischen Betriebsvermögen der Körperschaft gegenüberstehen, deren Aufdeckung im Inland steuerpflichtig wäre.
13.2
Besteuerung der Aktionäre
Aktionäre unterliegen der Besteuerung insbesondere im Zusammenhang mit dem
Halten von Aktien (Besteuerung von Dividendeneinkünften), der Veräußerung von
Aktien (Besteuerung von Veräußerungsgewinnen) und der unentgeltlichen Übertragung von Aktien (Erbschaft- und Schenkungsteuer).
13.2.1
Besteuerung von Dividendeneinkünften
Kapitalertragsteuer
Die Gesellschaft muss bei der Ausschüttung von Dividenden grundsätzlich Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent und einen auf die Kapitalertragsteuer erhobenen
Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent (insgesamt 26,375 %) einbehalten und
abführen, wenn der Aktionär in Deutschland steuerpflichtig ist und eine inländische
Zahlstelle (ein inländisches Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, eine inländische Zweigstelle eines ausländischen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts, ein
inländisches Wertpapierhandelsunternehmen oder eine inländische Wertpapierhandelsbank) die Aktien verwahrt, verwaltet und die Kapitalerträge auszahlt oder gutschreibt.
Keine Kapitalertragsteuer wird durch eine inländische Zahlstelle auf eine Dividendenzahlung einbehalten, wenn die Aktien einem inländische Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, einer inländische Zweigstelle eines ausländischen Kreditinstituts oder ausländischen Finanzdienstleistungsinstituts oder einer Investmentgesellschaft oder dem Betriebsvermögen einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft
zugerechnet werden. Dasselbe gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Aktien, die von natürlichen Personen oder Personengesellschaften im Betriebsvermögen
gehalten werden.
Aktionäre, die ihrer Depotbank eine gültige Nichtveranlagungs-Bescheinigung ihres
zuständigen Finanzamts übermittelt haben, erhalten Dividenden ohne
Kapitalertragsteuereinbehalt. Gleiches gilt für natürliche Personen, die ihrer Depotbank eine Freistellungsbescheinigung übermittelt haben, insoweit, als der in der Bescheinigung ausgewiesene Betrag noch nicht durch andere private Kapitalerträge des
Aktionärs aufgebraucht ist.
A - 83
Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer ist die von der Hauptversammlung
beschlossene Dividende.
Die Kapitalertragsteuer wird grundsätzlich unabhängig davon einbehalten, ob und in
welchem Umfang die Dividendenzahlung auf Ebene des Aktionärs steuerlich zu berücksichtigen ist und ob es sich um einen im Inland oder im Ausland ansässigen Aktionär handelt.
Bei Dividenden, die an eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
ansässige Gesellschaft im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Buchstabe a) der sogenannten
Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie Nr. 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990
in der derzeit gültigen Fassung) ausgeschüttet werden, wird bei Vorliegen weiterer
Voraussetzungen auf Antrag von einer Einbehaltung der Kapitalertragsteuer abgesehen oder die einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet. Dies gilt auch für Dividenden,
die an eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegene Betriebsstätte einer solchen Muttergesellschaft oder einer in Deutschland unbeschränkt
steuerpflichtigen Muttergesellschaft ausgeschüttet werden, sofern die Beteiligung an
der ausschüttenden Gesellschaft zum Betriebsvermögen einer solchen Betriebsstätte
gehört.
Für Dividendenzahlungen an sonstige im Ausland ansässige Aktionäre wird der
Kapitalertragsteuersatz, wenn Deutschland mit dem Ansässigkeitsstaat des Aktionärs
ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat und wenn der Aktionär seine
Aktien weder im Vermögen einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung in Deutschland noch in einem Betriebsvermögen, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland
bestellt ist, hält, nach Maßgabe des Doppelbesteuerungsabkommens ermäßigt. Die
Ermäßigung der Kapitalertragsteuer wird grundsätzlich in der Weise gewährt, dass
die Differenz zwischen der einbehaltenen Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und der nach Maßgabe des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens geschuldeten Kapitalertragsteuer (in der Regel 15 %) auf Antrag durch die
deutsche Finanzverwaltung (Bundeszentralamt für Steuern, Hauptdienstsitz BonnBeuel, An der Küppe 1, D-53225 Bonn) erstattet wird. Formulare für das Erstattungsverfahren sind beim Bundeszentralamt für Steuern (http://www.bzst.bund.de)
sowie bei den deutschen Botschaften und Konsulaten erhältlich.
Im Falle von Dividendenzahlungen an eine ausländische, in Deutschland beschränkt
steuerpflichtige Körperschaft werden dieser grundsätzlich zwei Fünftel der einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer erstattet. Der Anspruch auf eine weitergehende Erstattung oder Freistellung auf Grund der Mutter-Tochter-Richtlinie oder von
Doppelbesteuerungsabkommen bleibt unberührt.
Im Inland ansässige Aktionäre
Natürliche Personen mit Aktien im Privatvermögen
Für natürliche Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind (in der
Regel Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt sich in Deutschland
befindet) und die die Aktien im Privatvermögen halten, hat die Kapitalertragsteuer
grundsätzlich abgeltende Wirkung, d.h. mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuerschuld des Aktionärs insoweit abgegolten und die Dividenden müssen in der
Jahressteuererklärung des Aktionärs nicht mehr erklärt werden.
A - 84
Der Abgeltungssteuersatz soll die erzielten Einkünfte abschließend, also unabhängig
vom persönlichen Steuersatz des Steuerpflichtigen besteuern. Auf Antrag des Aktionärs können die erzielten Dividendeneinkünfte anstelle der Abgeltungsbesteuerung
nach den allgemeinen Regelungen zur Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer
veranlagt werden, wenn dies für ihn zu einer niedrigeren Steuerbelastung führt. In
diesem Fall sind die Bruttoerträge abzüglich des Sparer-Pauschbetrages in Höhe von
€ 801 (€ 1.602 bei zusammen veranlagten Ehegatten) für die Besteuerung maßgeblich. Ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. Eine zunächst
einbehaltene Kapitalertragsteuer wird in diesem Fall auf die im Wege der Veranlagung erhobene Einkommensteuer angerechnet bzw. bei einem Überhang erstattet.
Ansonsten, wenn aus anderen Gründen als der Übermittlung einer zutreffenden
Nichtveranlagungs-Bescheinigung oder einer Freistellungsbescheinigung keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde (z. B. weil die Aktien in einem ausländischen
Bankdepot gehalten werden), sind die Dividendeneinkünfte im Rahmen der jährlichen Veranlagung zu erklären. In diesem Fall wird die Einkommensteuer mit dem
Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent (zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag hierauf)
veranlagt. Für Zwecke der Veranlagung dürfen die Dividenden nur mit laufenden
Verlusten aus Einkünften aus Kapitalvermögen (nicht jedoch mit Verlusten aus Anteilsveräußerungen) verrechnet werden. Für die Besteuerung maßgeblich sind die
Bruttoerträge abzüglich des genannten Sparer-Pauschbetrages in Höhe von 801 EUR
(1.602 € bei zusammen veranlagten Ehegatten); ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.
Ist ein Kapitalertragsteuereinbehalt durch die deutsche Zahlstelle erfolgt, kann ein
Aktionär unter bestimmten Voraussetzungen die Veranlagung der Dividendeneinkünfte mit dem Abgeltungssteuersatz wie eben beschrieben beantragen (z. B. wenn
die deutsche Zahlstelle den Sparer-Pauschbetrag nicht berücksichtigt hat oder spanische Quellensteuer nicht berücksichtigt hat). Auf die Dividende einbehaltene deutsche Kapitalertragsteuer kann auf die persönliche Einkommensteuerschuld des Aktionärs angerechnet bzw. bei einem die Einkommensteuerschuld übersteigenden Betrag erstattet werden.
Zum Betriebsvermögen gehörende Aktien
Die Besteuerung der Dividenden aus Aktien, die zu einem Betriebsvermögen gehören, richtet sich danach, ob der Aktionär eine Körperschaft, eine natürliche Person
oder eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) ist.
Bei Aktien, die dem Betriebsvermögen eines Aktionärs zuzuordnen sind, hat die
grundsätzlich auf die Dividenden nach den oben dargestellten Grundätzen einzubehaltende Kapitalertragsteuer keine Abgeltungswirkung. Vielmehr besteht in diesen
Fällen die Möglichkeit, dass die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag des Aktionärs angerechnet bzw. bei einem Überhang erstattet wird.
A - 85
Körperschaften
Ist der Aktionär eine im Inland ansässige Körperschaft, so sind die Dividenden
grundsätzlich zu 95 Prozent von der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag befreit. 5 Prozent der Dividenden gelten pauschal als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und unterliegen daher der Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Im Übrigen dürfen tatsächlich anfallende Betriebsausgaben, die mit den
Dividenden in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, abgezogen
werden (vorbehaltlich etwaiger genereller Abzugsbeschränkungen). Die Dividenden
unterliegen jedoch nach Abzug der mit ihnen im Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben in voller Höhe der Gewerbesteuer, es sei denn, die Körperschaft war
zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums zu mindestens 15 Prozent am
Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Im letztgenannten Fall gilt die oben beschriebene Freistellung von 95 Prozent der Dividenden für Zwecke der Gewerbesteuer entsprechend.
Einzelunternehmer (natürliche Personen)
Werden die Aktien im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers (natürliche Person) gehalten, sind Dividenden zu 40 Prozent steuerbefreit (sogenanntes Teileinkünfteverfahren). Aufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den
Dividenden stehen, sind zu 60 Prozent steuerlich abzugsfähig. Das
Teileinkünfteverfahren gilt auch, soweit natürliche Personen Anteile an der Gesellschaft mittelbar über Personengesellschaften halten (mit Ausnahme von Privatpersonen, die über vermögensverwaltende Personengesellschaften beteiligt sind). Gehören
die Aktien zu einer in Deutschland unterhaltenen Betriebsstätte eines Gewerbebetriebs des Aktionärs, so unterliegen die Dividendeneinkünfte (nach Abzug der mit
ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben) zusätzlich
zur Einkommensteuer in voller Höhe der Gewerbesteuer, es sei denn, der Aktionär
war zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums zu mindestens 15 Prozent am
Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Die Gewerbesteuer wird jedoch grundsätzlich im Wege eines pauschalierten Anrechnungsverfahrens vollständig oder teilweise
auf die persönliche Einkommensteuer des Aktionärs angerechnet.
Personengesellschaften
Ist der Aktionär eine Personengesellschaft, so werden die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag nicht auf der Ebene der Personengesellschaft, sondern auf der Ebene des jeweiligen Gesellschafters erhoben. Die Besteuerung eines jeden Gesellschafters hängt davon ab, ob der Gesellschafter eine Körperschaft oder eine natürliche Person ist. Ist der Gesellschafter eine Körperschaft, so ist
die Dividende grundsätzlich zu 95 Prozent steuerfrei (siehe oben “Körperschaften”).
Ist der Gesellschafter eine natürliche Person, so unterliegen 60 Prozent der Dividendenbezüge der Einkommensteuer (siehe oben “Einzelunternehmer (natürliche Personen)”). Zusätzlich unterliegen die Dividenden bei Zurechnung der Aktien zu einer inländischen Betriebsstätte eines Gewerbebetriebs der Personengesellschaft bei dieser
der Gewerbesteuer und zwar grundsätzlich in voller Höhe. Wenn der Gesellschafter
der Personengesellschaft eine natürliche Person ist, wird die von der Personengesellschaft gezahlte, auf seinen Anteil entfallende Gewerbesteuer grundsätzlich nach einem pauschalierten Verfahren auf seine persönliche Einkommensteuer angerechnet.
War die Personengesellschaft zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums zu
A - 86
mindestens 15 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt, unterliegen die
Dividenden nicht der Gewerbesteuer. Allerdings fällt in diesem Fall, soweit an der
Personengesellschaft Körperschaften beteiligt sind, auf 5 Prozent der Dividenden, die
als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben gelten, Gewerbesteuer an.
Von einer deutschen Zahlstelle einbehaltene Kapitalertragsteuer wird auf die persönliche Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld angerechnet. Wenn der Betrag der
einbehaltenen Kapitalertragsteuer die persönliche Einkommen- oder Körperschaftsteuer übersteigt, wird der Mehrbetrag erstattet. Die gleiche Regelung findet auf den
Solidaritätszuschlag Anwendung.
Finanz- und Versicherungssektor
Für Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors gelten besondere Regeln.
Im Ausland ansässige Aktionäre
Bei nicht in Deutschland ansässigen Aktionären (natürlichen Personen und Körperschaften), die ihre Aktien im Betriebsvermögen einer deutschen Betriebsstätte oder
festen Einrichtung in Deutschland oder in einem Betriebsvermögen, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, halten, gelten hinsichtlich der Besteuerung
dieselben Bedingungen wie für in Deutschland ansässige Aktionäre. Die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer wird auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld ebenfalls angerechnet. Soweit die einbehaltene Kapitalertragsteuer die
persönliche Einkommen- oder Körperschaftssteuerschuld übersteigt, wird sie erstattet. Entsprechendes gilt für den Solidaritätszuschlag. Für diese Aktionäre gilt das
oben in Bezug auf in Deutschland ansässige Aktionäre Gesagte grundsätzlich entsprechend.
In allen sonstigen Fällen ist eine etwaige deutsche Steuerschuld bei im Ausland ansässigen Aktionären mit Einbehaltung der Kapitalertragsteuer abgegolten. Eine Ermäßigung der Kapitalertragsteuer im Wege der Erstattung oder Freistellung findet
nur in den oben unter „Besteuerung von Dividendeneinkünften - Kapitalertragsteuer“
beschriebenen Fällen statt.
13.2.2
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
Im Inland ansässige Aktionäre
Privatvermögen
Bei vor dem 1. Januar 2009 angeschafften Aktien unterlag ein Veräußerungsgewinn
der Besteuerung in Deutschland nur, wenn die Aktie innerhalb einer Haltefrist von
einem Jahr veräußert wurde. Die Veräußerung bzw. der Umtausch von SolarparcAktien, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft worden sind, ist mithin seit dem
1. Januar 2010 steuerfrei in Deutschland.
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, die in Deutschland ansässige Aktionäre
im Privatvermögen halten und die nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft wurden,
sind unabhängig von einer Haltefrist grundsätzlich immer steuerpflichtig. Veräußerungsgewinne aus dem Umtausch von Solarparc-Aktien, die von einer natürlichen
A - 87
Person im Privatvermögen gehalten werden und nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden, sind mithin grundsätzlich steuerpflichtig. Steuerpflichtig sind auch
etwaige Gewinne aus dem zukünftigen Verkauf der im Rahmen des vorliegenden
Umtauschangebots erhaltenen Solarworld-Aktien und zwar unabhängig davon, ob
die eingetauschten Solarparc-Aktien vor oder nach dem 31.12.2008 angeschafft worden waren.
Das vorliegende Umtauschangebot fällt auch nicht in den Anwendungsbereich des
§ 20 Abs. 4a Einkommensteuergesetz (EStG), wonach ein Anteilstausch unter bestimmten Voraussetzungen steuerneutral durchgeführt werden kann. Auch in der
Fassung des Jahressteuergesetzes 2010 begünstigt die Vorschrift nicht den Umtausch
gegen Eigene SolarWorld-Aktien.
Der Steuersatz beträgt (grundsätzlich) einheitlich 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent
Solidaritätszuschlag darauf (sowie gegebenenfalls Kirchensteuer). Die Steuer wird
üblicherweise durch die einbehaltene Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer in Höhe
von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % hierauf) abgegolten.
Verluste aus Anteilsveräußerungen dürfen nur mit Gewinnen aus der Veräußerung
von Aktien im laufenden oder in einem späteren Jahr ausgeglichen werden.
Werden die Aktien, die nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft wurden, durch ein
inländisches Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut (einschließlich der inländischen Niederlassung eines ausländischen Instituts), ein inländisches Wertpapierhandelsunternehmen oder eine inländische Wertpapierhandelsbank verwahrt oder verwaltet, wird im Fall der Veräußerung eine grundsätzlich abgeltende Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent (zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf sowie
gegebenenfalls Kirchensteuer) von dem entsprechenden Institut bzw. Unternehmen
einbehalten. Wurden die Aktien bei dem entsprechenden Institut bzw. Unternehmen
seit Erwerb verwahrt oder verwaltet, bemisst sich der Steuerabzug nach der Differenz zwischen dem Veräußerungsbetrag nach Abzug der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen und
dem Entgelt für den Erwerb der Aktien. Beim vorliegenden Aktientausch bemisst
sich der Veräußerungsbetrag für die hingegebenen Solarparc-Aktien nach dem gemeinen Wert der erhaltenen SolarWorld-Aktien. Unter bestimmten Umständen
kommt eine Ersatzbemessungsgrundlage in Höhe von 30 Prozent des Veräußerungsbetrages zur Anwendung, wenn die veräußerten bzw. im Rahmen des Tauschs hingegebenen Solarparc-Aktien nicht von der inländischen Zahlstelle seit der Anschaffung
verwahrt wurden. Dies ist zum Beispiel der Fall bei einem Depotwechsel von einer
auszahlenden Zahlstelle außerhalb eines EU- oder EWR-Staates. Da der Umtausch
ohne Geldzahlung erfolgt, ist die entsprechende Kapitalertragsteuer durch den Aktionär an die Zahlstelle zu leisten (ansonsten nimmt das Finanzamt den Aktionär wegen der Kapitalertragsteuer direkt in Anspruch).
Bei Aktionären, die ihrer Depotbank eine gültige Nichtveranlagungs-Bescheinigung
ihres zuständigen Finanzamts übermitteln, erfolgt beim Aktientausch kein
Kapitalertragsteuereinbehalt. Gleiches gilt für natürliche Personen, die ihrer Depotbank eine Freistellungsbescheinigung übermittelt haben, insoweit, als der in der Bescheinigung ausgewiesene Betrag noch nicht durch andere private Kapitalerträge des
Aktionärs aufgebraucht ist.
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Ansonsten, wenn aus anderen Gründen als der Übermittlung einer zutreffenden
Nichtveranlagungs-Bescheinigung oder einer Freistellungsbescheinigung keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde (z. B. weil die Aktien in einem ausländischen
Bankdepot gehalten werden), sind die Veräußerungsgewinne aus dem Umtausch der
Aktien im Rahmen der jährlichen Veranlagung zu erklären. In diesem Fall wird die
Einkommensteuer mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent (zuzüglich 5,5 %
Solidaritätszuschlag hierauf) veranlagt. Für Zwecke der Veranlagung darf ein Veräußerungsgewinn aus dem Umtausch nur mit Verlusten aus anderen Anteilsveräußerungen verrechnet werden. Für die Besteuerung maßgeblich sind die Bruttoerträge
abzüglich des Sparer-Pauschbetrages in Höhe von 801 € (1.602 € bei zusammen veranlagten Ehegatten); ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.
Ist ein Kapitalertragsteuereinbehalt durch die deutsche Zahlstelle erfolgt, kann ein
Aktionär unter bestimmten Voraussetzungen die Veranlagung der Veräußerungsgewinne aus dem Umtausch mit dem Abgeltungssteuersatz wie eben beschrieben beantragen (z. B. wenn die deutsche Zahlstelle den Sparer-Pauschbetrag nicht berücksichtigt hat). Deutsche Kapitalertragsteuer kann auf die festgesetzte Einkommensteuerschuld angerechnet werden, oder bei einem übersteigenden Betrag erstattet werden.
Auf Antrag des Aktionärs können seine Gewinne aus der Veräußerung seiner Aktien
anstelle der Abgeltungsbesteuerung nach den allgemeinen Regelungen zur Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer veranlagt werden, wenn dies für ihn zu einer
niedrigeren Steuerbelastung führt. Auch in diesem Fall sind die Bruttoerträge abzüglich des oben genannten Sparer-Pauschbetrages für die Besteuerung maßgeblich und
ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ausgeschlossen. Eine zunächst einbehaltene Kapitalertragsteuer wird in diesem Fall auf die im Wege der Veranlagung erhobene Einkommensteuer angerechnet bzw. bei einem Überhang erstattet.
Abweichend hiervon unterliegen Veräußerungsgewinne eines Aktionärs dem sogenannten Teileinkünfteverfahren und nicht der Abgeltungsteuer, d. h. Veräußerungserlöse unterliegen zu 60 Prozent mit dem individuellen Steuersatz der Einkommensteuer, wenn der Aktionär oder im Falle eines unentgeltlichen Erwerbs ein Rechtsvorgänger zu irgendeinem Zeitpunkt während der der Veräußerung vorangegangenen
fünf Jahre zu mindestens 1 Prozent unmittelbar oder mittelbar am Grundkapital der
Gesellschaft beteiligt war. Aufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang
mit den Veräußerungserlösen stehen, sind zu 60 Prozent steuerlich abzugsfähig. Besondere Regelungen (d. h. Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit) gelten
bei einem gestaffelten Erwerb von mindestens 1 Prozent des Grund- oder Stammkapitals innerhalb der der Veräußerung vorangehenden fünf Jahre.
Betriebsvermögen
Keine Kapitalertragsteuer wird durch eine inländische Zahlstelle auf einen Gewinn
aus der Veräußerung bzw. dem Umtausch von Aktien einbehalten, die einem inländischen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut oder einer Investmentgesellschaft
oder dem Betriebsvermögen einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft zugerechnet werden. Dies gilt unter bestimmten weiteren Voraussetzungen auch für Gewinne aus Aktien, die von natürlichen Personen oder Personengesellschaften im Betriebsvermögen gehalten werden.
A - 89
Bei Aktien, die dem Betriebsvermögen eines Aktionärs zugeordnet sind, richtet sich
die Besteuerung der erzielten Veräußerungsgewinne danach, ob der Aktionär eine
Kapitalgesellschaft, eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft ist.
1. Für im Inland ansässige Körperschaften sind Gewinne aus der Veräußerung von
Aktien grundsätzlich unabhängig von der Beteiligungshöhe und der Haltedauer
zu 95 Prozent von der Körperschaftsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag)
und der Gewerbesteuer befreit. 5 Prozent der Gewinne gelten jedoch pauschal als
nicht abziehbare Betriebsausgaben und unterliegen deshalb der Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag) sowie der Gewerbesteuer. Veräußerungsverluste und andere Gewinnminderungen dürfen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden.
2. Gehören die Aktien zum Betriebsvermögen eines in Deutschland unbeschränkt
steuerpflichtigen Einzelunternehmers (natürliche Person), unterliegen 60 Prozent
der Veräußerungsgewinne der progressiven Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlags hierauf. Veräußerungsverluste und mit solchen Veräußerungen in
wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Aufwendungen sind entsprechend nur
zu 60 Prozent steuerlich abzugsfähig. Sind die Aktien/Bezugsrechte der inländischen Betriebsstätte eines Gewerbebetriebs des Aktionärs zuzuordnen, so unterliegen 60 Prozent der Veräußerungsgewinne zusätzlich der Gewerbesteuer. Die
Gewerbesteuer wird jedoch im Wege eines pauschalierten Verfahrens vollständig
oder teilweise auf die persönliche Einkommensteuer des Aktionärs angerechnet.
3. Ist eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) Aktionärin, so wird die
Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer nicht auf der Ebene der Personengesellschaft, sondern auf der Ebene des jeweiligen Gesellschafters erhoben. Die Besteuerung richtet sich dabei danach, ob der jeweilige Gesellschafter eine Körperschaft oder eine natürliche Person ist. Ist der Gesellschafter eine Körperschaft,
entspricht die Besteuerung der Veräußerungsgewinne den unter 1. aufgezeigten
Grundsätzen. Ist der Gesellschafter eine natürliche Person, finden die unter 2.
dargestellten Grundsätze Anwendung. Zusätzlich unterliegen die Gewinne aus
der Veräußerung von Aktien, die einer inländischen Betriebsstätte eines Gewerbetriebs der Personengesellschaft zuzurechnen sind, der Gewerbesteuer auf der
Ebene der Personengesellschaft. In diesem Fall unterliegen die Gewinne der Gewerbesteuer grundsätzlich zu 60 Prozent, soweit natürliche Personen an der Personengesellschaft beteiligt sind, und grundsätzlich zu 5 Prozent, soweit Körperschaften beteiligt sind und Aktien veräußert werden. Veräußerungsverluste und
andere Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit den veräußerten Aktien
stehen, sind nach den oben unter 1. und 2. dargestellten Grundsätzen nicht oder
nur beschränkt abziehbar. Wenn der Gesellschafter eine natürliche Person ist,
wird die von der Personengesellschaft gezahlte, auf seinen Anteil entfallende
Gewerbesteuer grundsätzlich nach einem pauschalierten Verfahren vollständig
oder teilweise auf seine persönliche Einkommensteuer angerechnet.
Von einer deutschen Zahlstelle einbehaltene Kapitalertragsteuer wird auf die persönliche Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld angerechnet. Wenn der Betrag der
einbehaltenen Kapitalertragsteuer die persönliche Einkommen- oder KörperschaftA - 90
steuer übersteigt, wird der Mehrbetrag erstattet. Die gleiche Regelung findet auf den
Solidaritätszuschlag Anwendung.
Für Veräußerungsgewinne, die von Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors oder von Pensionsfonds erzielt werden, gelten von diesen Grundsätzen abweichende Sonderregeln, die weiter unten beschrieben sind.
Im Ausland ansässige Aktionäre
Veräußerungsgewinne aus dem Umtausch von Aktien, die (i) über eine Betriebsstätte
oder feste Einrichtung in Deutschland oder in einem Betriebsvermögen, für das in
Deutschland ein ständiger Vertreter bestellt ist, gehalten werden, oder (ii) wenn ein
im Ausland ansässiger Aktionär oder im Falle eines unentgeltlichen Erwerbs der
Rechtsvorgänger des Aktionärs zu irgendeinem Zeitpunkt während der dem Umtausch vorangehenden fünf Jahre zu mindestens 1 Prozent unmittelbar oder mittelbar
am Kapital der Gesellschaft beteiligt war, sind beschränkt steuerpflichtig in Deutschland.
Im Fall von (i) finden grundsätzlich die oben unter der Überschrift Betriebsvermögen
beschriebenen Regelungen entsprechende Anwendung. Wenn der veräußernde Aktionär im Fall von (ii) eine Kapitalgesellschaft ist, unterliegt ein Veräußerungsgewinn
in Bezug auf den Umtausch der Aktien nur zu 5 Prozent der Körperschaftsteuer und
dem Solidaritätszuschlag hierauf; ist der Aktionär eine natürliche Person, ist ein Veräußerungsgewinn in Bezug auf den Umtausch von Aktien zu 60 Prozent steuerpflichtig. Die meisten deutschen Doppelbesteuerungs-abkommen sehen in diesen
Fällen allerdings eine Befreiung von der deutschen Besteuerung vor.
13.3
Sonderregeln für Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors und für
Pensionsfonds
Soweit Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute Aktien halten oder veräußern, die nach § 1a des Gesetzes über das Kreditwesen dem Handelsbuch zuzurechnen sind, gilt weder für Dividenden noch für Veräußerungsgewinne die 60prozentige Befreiung von der Einkommensteuer bzw. die 95-prozentige Befreiung
von der Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag und ggf. von der Gewerbesteuer. Dividendeneinnahmen und Veräußerungsgewinne unterliegen daher in vollem
Umfang der Besteuerung. Die steuerliche Abziehbarkeit von bestimmten Betriebsausgaben ist eventuell Gegenstand allgemeiner Abzugsbeschränkungen. Dividenden
(abzüglich zurechenbarer Betriebsausgaben, d. h. die Nettodividende) sind vollständig von der Gewerbesteuer befreit, sofern die Körperschaft zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums zu mindestens 15 Prozent am Grund- oder Stammkapital
der ausschüttenden Aktiengesellschaft beteiligt ist. Gleiches gilt für Aktien, die von
Finanzunternehmen im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen mit dem Ziel der
kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolges erworben werden. Für Aktien, die
von Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen mit Sitz
in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder in einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens in einer deutschen Betriebsstätte gehalten
werden, gilt der vorstehende Satz entsprechend. Ebenso findet die oben dargestellte
Steuerbefreiung von Körperschaften im Hinblick auf Dividendeneinkünfte und Gewinne aus der Veräußerung von Aktien keine Anwendung auf Aktien, die bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen den Kapitalanlagen zuzurechnen sind
A - 91
oder die von Pensionsfonds gehalten werden. Darüber hinaus ist auch keine Reduzierung der Gewerbesteuer für diese Aktionäre möglich. In Bezug auf diese Einkünfte
gelten für diese Körperschaften besondere Vorschriften. Für körperschaftsteuerpflichtige Aktionäre, die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, gelten
bestimmte Ausnahmen, wenn die Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie Nr.
90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 in der derzeit gültigen Fassung) Anwendung findet.
13.4
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Der Übergang von Aktien von Todes wegen oder durch Schenkung unterliegt der
deutschen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer grundsätzlich nur, wenn:
1. der Erblasser, der Schenker, der Erbe, der Beschenkte oder der sonstige Erwerber
zur Zeit des Vermögensüberganges seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen
Aufenthalt, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz zum Zeitpunkt des Übergangs
in Deutschland hatte oder sich als deutscher Staatsangehöriger nicht länger als
fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten hat, ohne im Inland einen Wohnsitz
zu haben (besondere Vorschriften gelten für bestimmte deutsche Staatsangehörige, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben),
2. die Aktien beim Erblasser oder Schenker zu einem Betriebsvermögen gehörten,
für das in Deutschland eine Betriebsstätte unterhalten wurde oder ein ständiger
Vertreter bestellt war, oder
3. der Erblasser oder der Schenker zum Zeitpunkt des Erbfalls oder der Schenkung
entweder allein oder zusammen mit anderen ihm nahe stehenden Personen zu
mindestens 10 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt war.
Die wenigen gegenwärtig in Kraft befindlichen deutschen Doppelbesteuerungsabkommen zur Erbschaft und Schenkungsteuer sehen in der Regel vor, dass im Ausland gezahlte Erbschaft- und Schenkungsteuer auf die deutsche Erbschaft- bzw.
Schenkungsteuer angerechnet werden kann.
Das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz) vom 24. Dezember 2008 wurde am 31. Dezember 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Nach dem Erbschaftsteuerreformgesetz ist die Besteuerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften,
wenn der Beteiligungsbesitz größer als 25 Prozent ist und die Kapitalgesellschaft
weitere Bedingungen hinsichtlich ihrer Vermögensstruktur erfüllt, in Abhängigkeit
von künftigen Betriebsdaten des Unternehmens zu 85 Prozent (Regelverschonung)
bzw. 100 Prozent (Optionsverschonung) auszusetzen. Dieser sogenannte Verschonungsabschlag soll eine Besteuerung bei langfristiger Fortführung (7 bzw. 10 Jahre)
des Unternehmens vermindern bzw. vermeiden.
A - 92
13.5
Sonstige Steuern
Bei dem Erwerb, der Veräußerung oder anderen Formen der Übertragung von Aktien
fällt keine deutsche Kapitalverkehrsteuer, Umsatzsteuer, Stempelsteuer oder ähnliche
Steuer an. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, dass Unternehmer zur Umsatzsteuerpflicht der ansonsten steuerfreien Umsätze optieren. Vermögensteuer wird in Deutschland gegenwärtig nicht erhoben.
14.
Wichtige Verträge außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs
der letzten drei Geschäftsjahre
Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat am 30. April 2010 49 Prozent der Anteile an
der SolarWorld AG & SolarHolding GmbH in GbR Auermühle (Auermühle) erworben. Hierbei handelt es sich um eine Gesellschaft, die im Wesentlichen ein Bürogebäude mit Lagerflächen in Bonn besitzt und vermietet. Der Erwerb erfolgte vor dem
Hintergrund des stetigen Wachstumes der SolarWorld Aktiengesellschaft und dem
damit einhergehenden Platzbedarf am Vertriebsstandort Bonn.
Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile wurde darüber hinaus der SolarWorld Aktiengesellschaft bzw. der Solar Holding Beteiligungsgesellschaft mbH jeweils das Recht zum Kauf bzw. Verkauf weiterer bis zu 45 Prozent der Anteile an
der SolarWorld AG & SolarHolding GmbH in GbR Auermühle (Auermühle) eingeräumt. Daher wurde die Gesellschaft bereits zum 30. April 2010 voll konsolidiert und
für die zukünftige Anteilsübertragung eine Kaufpreisverpflichtung erfasst.
15.
Die Solarparc Aktiengesellschaft
Dieser Abschnitt enthält eine Beschreibung der Geschäftsaktivitäten der Solarparc
Aktiengesellschaft, einschließlich bestimmter ausgewählter Finanzinformationen und
operativer Daten, die sich auf das Datum der Angebotsunterlage und, soweit nicht
anders angegeben, den Zeitraum vor Durchführung der Übernahme beziehen. Die in
diesem Abschnitt enthaltenen Daten und Informationen stammen aus Berichten und
anderen Materialien, die von der Solarparc Aktiengesellschaft veröffentlicht wurden,
und sind vom SolarWorld-Konzern nicht unabhängig überprüft worden. Der SolarWorld-Konzern erwartet, dass sich Geschäftstätigkeit und Finanzlage der Solarparc
Aktiengesellschaft nach Umsetzung der geplanten Übernahme nicht wesentlich verändern wird.
15.1
Informationen über die Solarparc Aktiengesellschaft
Die Solarparc Aktiengesellschaft wurde als Asbeck Immobilien GmbH am 15. April
1993 gegründet. Mit Eintragung im Handelsregister am 5. März 1998 firmierte die
Gesellschaft um in die Asbeck Immobilien- und Kraftwerksgesellschaft mbH.
A - 93
Diese Gesellschaft wurde im November 2000 in WindWelt GmbH umbenannt. Die
Umwandlung in eine Aktiengesellschaft erfolgte am 12. April 2001. Der Börsengang
der WindWelt AG fand am 20. Juni 2001 statt.
Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 24. Mai 2005 und Eintragung ins Handelsregister beim Amtsgericht Bonn unter Register-Nr. HRB 9347 wurde die Firma der
Gesellschaft von "WindWelt Aktiengesellschaft" in "Solarparc Aktiengesellschaft"
geändert.
Die Solarparc Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in der Poppelsdorfer Allee 64, 53115
Bonn/Deutschland und kann unter der Telefonnummer +49-228-55920-60 oder über
das Internet unter www.solarparc.de erreicht werden.
Die Solarparc Aktiengesellschaft erstellt ihren Konzernabschluss nach IFRS. Die
Satzung der Solarparc Aktiengesellschaft sowie die Geschäfts- und Zwischenberichte
der Solarparc Aktiengesellschaft, auf die in diesem Anhang 3 Bezug genommen
wird, können bei der Solarparc Aktiengesellschaft in der Poppelsdorfer Allee 64,
53115 Bonn/Deutschland bezogen bzw. während der üblichen Geschäftszeiten an jedem Geschäftstag in den vorgenannten Geschäftsräumen der Solarparc Aktiengesellschaft eingesehen werden. Die Geschäfts- und Zwischenberichte werden zudem auch
auf der Internetseite der Solarparc Aktiengesellschaft unter www.solarparc.de veröffentlicht
15.2
Überblick über die Geschäftstätigkeit
Das Geschäft der Solarparc Aktiengesellschaft umfasst die Planung, die Realisierung
und den Betrieb von Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung. Es basiert auf über
Jahre gewachsenem Know-how in der regenerativen Kraftwerkswirtschaft in
Deutschland. Die Kraftwerke arbeiten entweder in eigenem Portfolio oder werden für
Investoren entwickelt, für die die Solarparc Aktiengesellschaft nach der Veräußerung
die technische und kaufmännische Betriebsführung übernimmt. Das ausbalancierte
Geschäftsmodell sorgt für kontinuierliche Einnahmen aus der Stromerzeugung und
Betriebsführung, die durch die fluktuierenden Erträge aus der Vermarktung schlüsselfertiger Kraftwerke erheblich steigen können.
Gemäß dem geprüften Konzernabschluss der Solarparc Aktiengesellschaft für das
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2009 beliefen sich die Gesamtaktiva der Solarparc
Aktiengesellschaft auf 284,2 Mio. € und die Umsatzerlöse auf insgesamt 11 Mio. €.
Zum 31. Dezember 2009 beschäftigte die Solarparc Aktiengesellschaft insgesamt 24
Mitarbeiter.
Für das Halbjahr zum 30. Juni 2010 beliefen sich die Gesamtaktiva der Solarparc
Aktiengesellschaft auf 208,2 Mio. € und die Umsatzerlöse auf insgesamt 9,1 Mio. €.
Zum 30. Juni 2010 beschäftigte die Solarparc Aktiengesellschaft insgesamt 27 Mitarbeiter.
A - 94
15.2.1
Überblick über die Strategie
Die Solarparc Aktiengesellschaft ist ein integriertes Unternehmen der regenerativen
Energiewirtschaft. Die nachhaltige Entwicklung und das profitable Management moderner und ertragsstarker regenerativer Kraftwerke sind die zentralen Pfeiler des Geschäfts. Dieses über Jahre erworbene Know-how bündelt die Gesellschaft in der
Konzeption von Großanlagen für Investoren. Durch den Verkauf einzelner Projekte
generieret die Solarparc Aktiengesellschaft Liquidität, die wiederum in neue Kraftwerksprojekte einfließt. Die Solarparc Aktiengesellschaft ist als unabhängiger
Stromerzeuger seit mehr als einem Jahrzehnt am deutschen Energiemarkt präsent.
Vom einstigen Pionier für die Stromerzeugung aus Wind und Sonne hat sie sich zu
einem Kompetenzzentrum entlang der gesamten Wertschöpfungskette der erneuerbaren Kraftwerkswirtschaft entwickelt.
15.2.2
Geschäftssegmente
Stromerzeugung: Über das Management und den Betrieb des konzerneigenen regenerativen Kraftwerkparks sorgt der Solarparc-Konzern für nachhaltig erzeugten
Strom, den sie gegen Erlöse nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in das
Stromnetz einspeist. Durch die punktuelle Investition in neue, wirtschaftlich attraktive regenerative Kraftwerke aus eigener Planung baut die Gesellschaft ihren Anlagenbestand optimiert aus. Sie übernimmt außerdem die technische und kaufmännische Betriebsführung von regenerativen Kraftwerken für Kunden wie zum Beispiel
geschlossene Fonds als Dienstleistung.
Großanlagengeschäft: Die Solarparc Aktiengesellschaft vermarktet und verkauft
regenerative Großanlagen einzeln oder gebündelt als Fondsprodukt an institutionelle
Anleger und private Investoren. Die Kraftwerke stammen in der Regel aus eigener
Planung. Die Veräußerung der Projekte kann je nach Wirtschaftlichkeit in jeder Planungsphase stattfinden.
15.2.3
Forschung und Entwicklung
Die Solarparc Aktiengesellschaft betreibt keine Forschungs- und Entwicklungsarbeit
im eigentlichen Sinne, da sie keine eigene Produktion unterhält.
15.3
Organe der Solarparc Aktiengesellschaft
Als deutsche Aktiengesellschaft hat auch die Solarparc Aktiengesellschaft eine duale
Führungs- und Kontrollstruktur mit einer personellen Trennung zwischen Leitung
und Überwachung. Der Vorstand leitet das Unternehmen gemäß Gesetz (§§ 77, 78
AktG), Satzung (§§ 5, 6) und Geschäftsordnung in eigener Verantwortung und entwickelt die strategische Richtung. Er wird vom Aufsichtsrat bestellt. Dieser setzt sich
gemäß §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus Vertretern der Aktionäre zusammen und wird von der Hauptversammlung, die nicht an Wahlvorschläge gebunden ist, bestimmt. Die Rechtsgrundlage für die Arbeit des Aufsichtsrats bilden das
Aktiengesetz, die Satzung und die Geschäftsordnung.
A - 95
15.3.1
Vorstand
Der Vorstand der Solarparc Aktiengesellschaft besteht aus zwei Mitgliedern:
- Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck (Vorstandsvorsitzender):
verantwortlich für die Bereiche Unternehmensstrategie und Technik
Ende der laufenden Funktionsperiode: 22. Dezember 2015
- RAin Susanne Asbeck-Muffler (Vorstand Finanzen):
verantwortlich für das Finanzressort und den kaufmännischen Bereich des Unternehmens
Ende der laufenden Funktionsperiode: 1. Oktober 2015
15.3.2
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand bei grundlegenden Entscheidungen. Der Aufsichtsrat der Solarparc Aktiengesellschaft besteht aus drei Mitgliedern:
- Dr. Claus Recktenwald (Aufsichtsratsvorsitzender)
Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Schmitz Knoth Rechtsanwälte in Bonn
Erstbestellung: 7. November 2000
Ende der laufenden Funktionsperiode: Mai 2012
- Dr. Georg Gansen (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)
Rechtsanwalt/Syndikus der Deutsche Post AG mit Dienstsitz in Bonn
Erstbestellung: 7. November 2000
Ende der laufenden Funktionsperiode: Mai 2012
- Dr. Alexander von Bossel (Aufsichtsratsmitglied)
Rechtsanwalt und Partner der Sozietät CMS Hasche Sigle in Köln
Erstbestellung: 7. November 2000
Ende der laufenden Funktionsperiode: Mai 2012
15.4
Hauptaktionäre der Solarparc Aktiengesellschaft
Das WpHG verlangt von jedem Anleger, dessen Beteiligung an einer zum amtlichen
Handel an einer Börse in Deutschland oder der Europäischen Wirtschaftsunion zugelassenen deutschen Aktiengesellschaft eine Grenze von 3 Prozent, 5 Prozent, 10
Prozent, 25 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechtsanteile für diese
Aktiengesellschaft erreicht, über- oder unterschreitet, diese Aktiengesellschaft sowie
die BaFin unverzüglich, jedoch in jedem Fall innerhalb von sieben Kalendertagen,
von dieser Tatsache zu unterrichten. Am 30. Juni 2010 hat die Solarparc Aktiengesellschaft gemäß § 25 WpHG bekannt gegeben, dass die nachfolgenden Beteiligungen die vorgenannten Schwellen überschritten haben.
Aktionär
SolarWorld Aktiengesellschaft
Anzahl der Aktien
1.708.334
% gehalten im Hinblick auf
6.000.000 SPAG-Aktien
28,47
3.000.001
50,01
Eifelstrom GmbH
A - 96
Des Weiteren hält Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck 55.000 Stückaktien der Solarparc Aktiengesellschaft.
15.5
Ausgewählte Finanzzahlen der Solarparc Aktiengesellschaft
Die nachfolgend aufgeführten konsolidierten Finanzinformationen wurden den für
die jeweils relevanten Perioden vorgelegten Konzernabschlüssen und ungeprüften
Zwischenberichten der Solarparc Aktiengesellschaft entnommen. Der Konzernabschluss der Solarparc Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember
2009 wurde von der BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Die Konzernabschlüsse der Solarparc Aktiengesellschaft werden nach IFRS erstellt.
15.5.1
Konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung
Geschäftsjahr 2009 und das 1. Halbjahr 2010 // in T €
Quelle Zahlen H1 2010: Konzernzwischenbericht der Solarparc AG H1 2010
Quelle Zahlen 2009: Konzernbericht der Solarparc AG 2009
H1 2010
(ungeprüft)
9.104
2009
(geprüft)
11.091
1.
Umsatzerlöse
2.
Aktivierte Eigenleistungen
136
116
3.
Sonstige betriebliche Erträge
735
333
4.
Materialaufwand
-118
-34
5.
Personalaufwand
-841
-1.386
6.
Abschreibungen
-4.148
-4.508
7.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
-2.618
-3.701
8.
Operatives Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten
2.250
1.911
9.
Finanzerträge
40
5.612
-2.587
-2.026
-297
5.497
10.
Finanzaufwendungen
11.
Ergebnis vor Ertragsteuern
12.
Ertragsteuern
332
-2.019
13.
Jahresüberschuss
35
3.478
14.
Ergebnisanteil Minderheitsgesellschafter
-4
0
15.
Konzernergebnis
31
3.478
16.
Ergebnis je Aktie
6.000
6.000
0,01
0,58
a) Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen
Aktien (in 1.000)
b) Konzerngewinn (in €)
A - 97
15.5.2
Konzernbilanz
30.06.2010
(ungeprüft)
48.417
AKTIVA (in T€)
A. LANGFRISTIGES VERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögenswerte
II. Sachanlagen
III. Übrige Beteiligungen, Finanzanlagen
IV. Latente Steuern
V. Langfristige Ertragsteuererstattungsansprüche
VI. Langfristige Rechnungsabgrenzungsposten
B. KURZFRISTIGES VERMÖGEN
I. Vorräte
II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
III. Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte
IV. Kurzfristige Ertragsteuererstattungsansprüche
31.12.2009
(geprüft)
65.106
43
39
43.710
61.199
801
805
3.316
3.034
9
9
538
20
43.638
114.070
13
27
3.334
4.044
33.923
102.474
3
49
6.124
7.390
241
86
116.181
105.007
208.236
284.183
30.06.2010
(ungeprüft)
25.139
31.12.2009
(geprüft)
27.927
6.000
6.000
II. Kapitalrücklage
19.106
19.106
III. Gewinnrücklage
8.188
83
- 8.186
- 740
V. Flüssige Mittel
VI. Kurzfristige Rechnungsabgrenzungsposten
C. ZUR VERÄUSSERUNG BESTIMMTE VERMÖGENSWERTE
Passiva (in T€)
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital
IV. Verlustvortrag
V. Jahresüberschuss
31
3.478
6.499
0
29.188
31.492
I. Langfristige Finanzschulden
27.791
30.129
II. Langfristige Rückstellungen
1.397
1.363
35.941
109.472
B. MINDERHEITSANTEILE
C. LANGFRISTIGE SCHULDEN
D. KURZFRISTIGE SCHULDEN
I. Kurzfristige Finanzschulden
6.752
4.557
18.612
95.983
III. Steuerschulden
4.611
4.476
IV. Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
5.220
4.057
V. Abgegrenzte Verbindlichkeiten
723
399
VI. Rechnungsabgrenzungsposten
23
0
111.469
115.292
208.236
284.183
E. ZUR VERÄUSSERUNG BESTIMMTE SCHULDEN
A - 98
16.
Ausblick
Für das Jahr 2011 erwarten Analysten ein weiteres Wachstum der internationalen Solarmärkte. So rechnet z.B. das Jefferies & Company, Inc. in seiner neusten Studie mit
einem Wachstum des weltweiten Solarmarkts um 25 Prozent auf 17,0 (erwartet in
2010: 13,6) GW (Quelle: Sizing Up German Solar, 27. Oktober 2010).
Der SolarWorld-Konzern sieht sich gut positioniert, um die vielfältigen Wachstumschancen des Solarenergiemarktes nutzen zu können. Die für die nächsten Jahrzehnte
erwartete steigende Energienachfrage eröffnet dem Konzern neue Absatzmärkte. Der
Konzern will seine Marktstellung nicht nur in den heute wichtigen Absatzregionen
sondern auch in zukünftigen, bisher kaum erschlossenen Wachstumsmärkten wie
Asien, Afrika, Lateinamerika und der pazifischen Region, stärken.
Dank der geplanten Kapazitätserweiterung und des damit verbundenen Anstiegs der
Produktionsmengen sieht sich der SolarWorld-Konzern in der Lage, analog den internationalen Solarmärkten zu wachsen. Es ist davon auszugehen, dass sich mit dem
Erreichen der Netzparität das Marktpotenzial für Solarstromprodukte vervielfachen
wird, da ab diesem Zeitpunkt Solarstromtechnologie auch in Regionen ohne Fördermechanismen wirtschaftlich interessant wird.
Der SolarWorld-Konzern will seine Wachstumsgeschwindigkeit beibehalten. Die
Produktionskapazitäten werden wie geplant ausgebaut. Zudem verstärkt der SolarWorld-Konzern noch einmal die Investitionen in seine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie in seine Markenbekanntheit.
A - 99
17.
Historische Finanzinformationen des SolarWorld-Konzerns
SolarWorld Konzern-Zwischenabschluss für die Geschäftsperiode
vom 1. Januar 2010 bis zum 30. September 2010 ....................................................F-2
SolarWorld Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 ...................................................F-13
SolarWorld Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 ...................................................F-93
SolarWorld Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007 .................................................F-156
Jahresabschluss der SolarWorld Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 .................................................F-212
F-1
SOLARWORLD KONZERN-ZWISCHENABSCHLUSS
FÜR DIE GESCHÄFTSPERIODE
VOM 1. JANUAR 2010 BIS ZUM 30. SEPTEMBER 2010
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
Gewinn- und Verlustrechnung 1. bis 3. Quartal 2010 // in T€ ............................................F-3
Gewinn- und Verlustrechnung für das 3. Quartal 2010 // in T€..........................................F-3
Gesamtergebnisrechnung 1. bis 3. Quartal 2010 // in T€ ....................................................F-4
Gesamtergebnisrechnung für das 3. Quartal 2010 // in T€ .................................................F-4
Bilanz zum 30. September 2010 // in T€ .............................................................................F-5
Eigenkapitalveränderungsrechnung // in T€........................................................................F-6
Kapitalflussrechnung // in T€ .............................................................................................. F-7
Erläuterungen zum Konzern-Zwischenabschluss ............................................................... F-8
F-2
Gewinn- und Verlustrechnung 1. bis 3. Quartal 2010 // in T€
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
Umsatzerlöse
Bestandsveränderung Erzeugnisse
Aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Operatives Ergebnis
Finanzergebnis
Ergebnis vor Ertragsteuern
Ertragsteuern
Konzerngewinn
Ergebnis je Aktie
Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen
Aktien (in 1.000)
Konzerngewinn (in €)
1.-3. Quartal
2010
945.782
8.302
820
51.637
-611.956
-89.250
-63.244
-109.555
132.536
-40.444
92.092
-39.228
52.864
1.-3. Quartal
2009
636.745
119.258
664
38.240
-477.009
-74.253
-46.681
-77.436
119.528
-21.454
98.074
-30.375
67.699
109.502
111.720
0,48
0,61
Gewinn- und Verlustrechnung für das 3. Quartal 2010 // in T€
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
Umsatzerlöse
Bestandsveränderung Erzeugnisse
Aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Operatives Ergebnis
Finanzergebnis
Ergebnis vor Ertragsteuern
Ertragsteuern
Konzerngewinn
Ergebnis je Aktie
Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen
Aktien (in 1.000)
Konzerngewinn (in €)
F-3
3. Quartal 2010
337.393
14.157
330
15.785
-220.607
-30.778
-22.660
-42.246
51.374
-19.570
31.804
-13.750
18.054
3. Quartal 2009
233.395
33.408
223
12.348
-174.269
-23.423
-16.415
-29.056
36.211
-8.595
27.616
-11.605
16.011
109.502
111.720
0,16
0,14
Gesamtergebnisrechnung 1. bis 3. Quartal 2010 // in T€
1.-3. Quartal
2010
52.864
1.-3. Quartal
2009
67.699
1.989
16.858
0
-12.915
-17.688
-280
-3.044
6.267
15.803
-24.616
68.667
43.083
3. Quartal 2010
18.054
3. Quartal 2009
16.011
71
-49.690
0
-921
-10.157
36
7.827
2.473
-41.792
-8.569
-23.738
7.442
Konzerngewinn
Ergebnisneutrale Bestandteile des Periodenerfolgs
Netto-Ergebnis aus der Absicherung von Cashflows
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe
Netto-Ergebnis aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten
Steuerlicher Effekt aus Bestandteilen des Gesamtperiodenerfolgs
Ergebnisneutrale Bestandteile des Periodenerfolgs nach
Steuern
Gesamtperiodenerfolg nach Steuern
Gesamtergebnisrechnung für das 3. Quartal 2010 // in T€
Konzerngewinn
Ergebnisneutrale Bestandteile des Periodenerfolgs
Netto-Ergebnis aus der Absicherung von Cashflows
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe
Netto-Ergebnis aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten
Steuerlicher Effekt aus Bestandteilen des Gesamtperiodenerfolgs
Ergebnisneutrale Bestandteile des Periodenerfolgs nach
Steuern
Gesamtperiodenerfolg nach Steuern
F-4
Bilanz zum 30. September 2010 // in T€
Aktiva
A Langfristige Vermögenswerte
I. Immaterielle Vermögenswerte
II. Sachanlagen
III. At Equity bewertete Anteile
IV. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
V. Aktive latente Steuern
B Kurzfristige Vermögenswerte
I. Vorräte
II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
III. Ertragsteuerforderungen
IV. Übrige Forderungen und Vermögenswerte
V. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
VI. Flüssige Mittel
C Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte
30.09.2010
1.027.076
39.682
926.700
53.316
522
6.856
1.783.011
610.489
164.592
276
19.525
125.016
863.113
1.217
2.811.304
31.12.2009
881.824
37.297
787.536
50.243
849
5.899
1.334.390
598.154
211.401
2.157
12.987
81.602
428.089
836
2.217.050
Passiva
A Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
III. Sonstige Rücklagen
IV. Kumulierte Ergebnisse
B Langfristige Schulden
I. Langfristige Finanzschulden
II. Abgegrenzte Investitionszuwendungen
III. Langfristige Rückstellungen
IV. Übrige langfristige Schulden
V. Passive latente Steuern
C Kurzfristige Schulden
I. Kurzfristige Finanzschulden
II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
III. Ertragsteuerschulden
IV. Kurzfristige Rückstellungen
V. Übrige kurzfristige Schulden
30.09.2010
874.651
106.881
296.489
4.287
466.994
1.616.249
1.261.061
63.663
26.220
232.722
32.583
320.404
82.673
102.942
31.671
4.207
98.911
2.811.304
31.12.2009
865.462
111.720
296.489
-11.517
468.770
1.119.411
750.584
68.279
24.023
250.662
25.863
232.177
38.915
83.943
25.218
5.426
78.675
2.217.050
F-5
Eigenkapitalveränderungsrechnung // in T€
Sonstige Rücklagen
Stand 31.12.2008
Dividendenausschüttung
Gesamtperiodenerfolg
1.bis 3. Quartal 2009
Stand 30.09.2009
Gesamtperiodenerfolg
4. Quartal 2009
Stand 31.12.2009
Dividendenausschüttung
Erwerb eigener Anteile
Gesamtperiodenerfolg
1. bis 3. Quartal 2010
Stand 30.09.2010
Gezeichnetes
Kapital
Kapitalrücklage
Umrechnungsrücklage
Rücklage
aus der
Absicherung von
Cashflows
Rücklage für
zur Veräußerung
verfügbare
finanzielle
Vermögenswerte
Kumulierte
Ergebnisse
Gesamt
111.720
296.489
-3.123
9.148
286
426.555
841.075
-16.758
-16.758
111.720
296.489
-15.505
-18.628
111.720
296.489
6.262
-12.366
-8.834
314
-277
9
67.699
477.496
43.083
867.400
535
849
-9
0
-8.726
468.770
-1.938
865.462
-17.649
-17.649
-36.991
-41.830
52.864
466.994
68.667
874.651
-4.839
106.881
296.489
14.408
2.042
F-6
1.396
2.245
0
Kapitalflussrechnung // in T€
+
+
-/+
=
+/+/+
-/+
=
+
=
+
+
-/+
-/+
=
+
+
=
+/+/+
=
Ergebnis vor Steuern
Abschreibungen
Finanzergebnis (ohne Wechselkursgewinne/-verluste)
Gewinn/Verlust aus Abgang Anlagevermögen
Auflösung abgegrenzter Investitionszuwendungen
Sonstige wesentliche zahlungsunwirksame Erträge
Cashflow aus dem operativen Ergebnis
Entwicklung geleisteter und erhaltener Anzahlungen (Saldo)
Zunahme der Vorräte (ohne geleistete Anzahlungen)
Abnahme/Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Entwicklung übriges Nettovermögen
Cashflow aus operativer Tätigkeit
Erhaltene Zinsen
Gezahlte Ertragsteuern
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen
Zufluss Investitionszuwendungen
Einzahlungen aus dem Abgang von Anlagevermögen
Aus-/Einzahlungen aus Finanzmittelanlagen
Aus-/Einzahlung aus dem Erwerb/Verkauf konsolidierter Unternehmen (abzüglich erworbener Zahlungsmittel)
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten
Auszahlungen für die Rückzahlung von Finanzkrediten
Gezahlte Zinsen
Auszahlungen aufgrund von Ausschüttungen
Auszahlungen aufgrund des Erwerbs eigener Anteile
Einzahlungen konzernfremder Gesellschafter
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
Wechselkurs- und konsolidierungskreisbedingte Veränderung
des Finanzmittelfonds
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
F-7
1.-3. Quartal
2010
92.092
63.244
42.237
-12
-8.482
-17.204
171.875
52.758
-39.194
46.841
1.-3. Quartal
2009
98.074
46.681
19.647
62
-8.156
-20.132
136.176
-4.266
-167.163
-93.199
25.958
30.995
-3.872
254.366
3.081
-27.918
229.529
-177.112
3.344
11.070
-37.681
-9.001
13.931
-83.526
14.264
-37.453
-106.715
-218.903
5.110
1.751
318.006
5.885
-209.380
498.044
-11.178
-27.809
-17.649
-41.830
7.371
406.949
427.098
4.994
111.849
0
-10.773
-28.220
-16.758
0
0
-55.751
-50.617
-835
428.089
860.181
423.354
371.902
Erläuterungen zum Konzern-Zwischenabschluss
1. Rechnungslegung nach International Financial Reporting Standards (IFRS)
Die SolarWorld Aktiengesellschaft ist nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards verpflichtet, die nach den Artikeln 2, 3 und 6 der genannten Verordnung übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards anzuwenden. Dementsprechend wurde auch dieser Zwischenbericht zum 30. September 2010 in Übereinstimmung mit IAS 34 erstellt. Der vorliegende verkürzte Konzern-Zwischenabschluss
wurde nicht einer prüferischen Durchsicht unterzogen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung des Zwischenabschlusses und der Ermittlung der Vergleichszahlen für
das Vorjahr wurden grundsätzlich dieselben Konsolidierungsgrundsätze sowie Bilanzierungsund Bewertungsmethoden wie im Konzernabschluss 2009 angewandt. Eine detaillierte Beschreibung dieser Methoden ist im Anhang des Geschäftsberichts 2009 im Einzelnen veröffentlicht. Dieser ist auch im Internet unter www.solarworld.de // abrufbar.
Schätzungen und Annahmen
Bei der Erstellung des Konzernzwischenabschlusses müssen von der Unternehmensleitung
Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden. Diese beeinflussen die Höhe
der für Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten angegebenen Beträge zum
Bilanzstichtag sowie die Höhe des Ausweises von Erträgen und Aufwendungen des Berichtszeitraums. Tatsächlich anfallende Beträge können von diesen Schätzungen abweichen.
Ertragsteuern
Der Ertragsteueraufwand im Zwischenabschluss wird im Wesentlichen auf Grundlage der
tatsächlichen Steuersätze der einzelnen Gesellschaften unter Berücksichtigung wesentlicher
steuerneutraler Aufwendungen und Erträge ermittelt. Latente Steuern auf Verlustvorträge
wurden für die US-Tochtergesellschaften zum 30. September 2010 nicht aktiviert.
3. Konsolidierungskreis
Der Konsolidierungskreis umfasst im Wesentlichen folgende Gesellschaften:
•
•
•
•
•
•
•
•
Deutsche Cell GmbH, Freiberg, Deutschland
Deutsche Solar AG, Freiberg, Deutschland
Go!Sun GmbH & Co. KG, Bonn, Deutschland
Solar Factory GmbH, Freiberg, Deutschland
SolarWorld Africa (Pty.) Ltd., Kapstadt, Südafrika
SolarWorld AG & Solar Holding GmbH in GbR Auermühle, Bonn, Deutschland
SolarWorld Asia Pacific PTE Ltd., Singapur, Singapur
SolarWorld California LLC, Camarillo, USA
F-8
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
SolarWorld France SAS, Grenoble, Frankreich
SolarWorld Ibérica SL, Madrid, Spanien
SolarWorld Industries America Inc., Hillsboro, USA
SolarWorld Industries America LLC, Camarillo, USA
SolarWorld Industries America LP, Camarillo, USA
SolarWorld Industries Services LLC, Camarillo, USA
SolarWorld Industries Deutschland GmbH, Bonn, Deutschland
SolarWorld Industries Schalke GmbH i.L., Bonn, Deutschland
SolarWorld Innovations GmbH, Freiberg, Deutschland
SolarWorld Solicium GmbH, Freiberg, Deutschland
SolarWorld Power Projects Inc., Camarillo, USA
SPV Solar Projekte Verwaltungsgesellschaft mbH i. L., München, Deutschland
Sunicon AG, Freiberg, Deutschland
Bis auf die SolarWorld AG & Solar Holding GmbH in GbR Auermühle ist die SolarWorld
Aktiengesellschaft an allen Gesellschaften mittel- oder unmittelbar zu 100 Prozent beteiligt.
SolarWorld AG & Solar Holding GmbH in GbR Auermühle
Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat am 30. April 2010 49 Prozent der Anteile an der SolarWorld AG & Solar Holding GmbH in Gbr. Auermühle (Auermühle) erworben. Hierbei
handelt es sich um eine Gesellschaft, die im Wesentlichen ein Bürogebäude mit Lagerflächen
in Bonn besitzt und vermietet. Der Erwerb erfolgte vor dem Hintergrund des stetigen Wachstums der SolarWorld Aktiengesellschaft und dem damit einhergehenden Platzbedarf am Vertriebsstandort Bonn.
Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile wurde darüber hinaus der SolarWorld Aktiengesellschaft bzw. der Solar Holding Beteiligungsgesellschaft mbH jeweils das Recht zum
Kauf bzw. Verkauf weiterer bis zu 45 Prozent der Anteile an der Gesellschaft eingeräumt.
Daher wurde die Gesellschaft bereits zum 30. April 2010 voll konsolidiert und für die zukünftige Anteilsübertragung eine Kaufpreisverpflichtung erfasst.
Die vorläufig ermittelten beizulegenden Zeitwerte der identifizierten Vermögenswerte und
Schulden der Auermühle stellten sich im Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:
in T€
Sachanlagevermögen
Umlaufvermögen
Forderungen
Flüssige Mittel
Summe Vermögenswerte
Summe finanzieller Verbindlichkeiten
Identifizierbares Nettovermögen zum beizulegenden Zeitwert
Übertragene Gegenleistung
39.481
5.440
5.425
15
44.921
-35.905
9.016
9.016
Bei den erworbenen Forderungen entspricht der beizulegende Zeitwert den vertraglich vereinbarten Bruttobeträgen der Forderungen.
F-9
Da es sich bei der Auermühle um eine BGB-Gesellschaft handelt, bei der den Gesellschaftern
ein vertraglich nicht abdingbares Kündigungsrecht gemäß § 723 BGB zusteht, werden die
Kapitalanteile der anderen Gesellschafter (51 Prozent, T€ 9.384 im Erstkonsolidierungszeitpunkt) für Konsolidierungszwecke als Fremdkapital klassifiziert (IAS 32.AG29A).
Neu bewertet wurde im Rahmen der Erstkonsolidierung das erworbene Sachanlagevermögen.
Da sich der Wert der erworbenen Gesellschaft maßgeblich aus der Bewertung der einzelnen
Vermögenswerte insbesondere des Gebäudes und der Schulden ergibt und nicht durch einen
laufenden Geschäftsbetrieb, stellte der geleistete Kaufpreis die Grundlage für die Neubewertung des Sachanlagevermögens dar.
Während der bisherigen Konzernzugehörigkeit hat die Gesellschaft keine Umsatzerlöse und
ein Periodenergebnis von T€ -464 zum Konzern beigetragen. Wäre der Unternehmenszusammenschluss zu Jahresbeginn erfolgt, wären die Beiträge entsprechend unwesentlich ausgefallen. Auf die genaue Ermittlung der Angaben gem. IFRS 3.B64 (q) (ii) wurde daher aus
Praktikabilitäts- und Wirtschaftlichkeitsgründen verzichtet.
Aus dem Zusammenschluss ergab sich ein tatsächlicher Zahlungsmittelabfluss i. H. v.
-9.007 €, der sich wie folgt ermittelt:
in T€
Abgang liquider Mittel
Transaktionskosten des Unternehmenserwerbs (enthalten im Cashflow aus operativer Tätigkeit)
Übernommene liquide Mittel
Tatsächlicher Zahlungsmittelabfluss
-9.016
-6
15
-9.007
Die Transaktionskosten wurden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen verbucht. Die
Kaufpreisverpflichtung sowie die Kapitalanteile konzernfremder Gesellschafter sind unter den
kurzfristigen Finanzschulden ausgewiesen.
SolarWorld France SAS
Im April 2010 wurde in Grenoble/Frankreich die SolarWorld France SAS als 100-prozentige
Tochtergesellschaft gegründet. Mit der Gesellschaft soll die Marktpräsenz im europäischen
Ausland weiter ausgebaut werden.
SolarWorld Korea Ltd.
Die SolarWorld Aktiengesellschaft hatte im Rahmen einer Kapitalerhöhung am 29. Juli 2009
neue Anteile an dem Joint Venture SolarWorld Korea Ltd. erworben, wodurch sich die Anteilsquote zum 31. Dezember 2009 auf 76,5 Prozent erhöhte. Im Februar 2010 hat der Joint
Venture Partner der SolarWorld Korea Ltd. von seinem Recht Gebrauch gemacht, 26,5 Prozent der Anteile an der SolarWorld Korea Ltd. innerhalb eines Jahres zu einem festgelegten
Preis zu erwerben, um die paritätische Anteilsquote wieder herzustellen. Daher befinden sich
zum 30. September 2010 wieder 50 Prozent der Anteile an der SolarWorld Korea Ltd. im Besitz
der SolarWorld Aktiengesellschaft.
F-10
Qatar Solar Technologies Q.S.C.
Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat sich im April 2010 mit 29 Prozent an dem neu gegründeten Joint Venture Qatar Solar Technologies Q.S.C. mit Sitz im Emirat Katar beteiligt.
Gemeinsam mit der Qatar Foundation und der Qatar Development Bank errichtet die SolarWorld Aktiengesellschaft auf der Arabischen Halbinsel eine Produktionsstätte für
Polysilizium mit einer geplanten Jahreskapazität von 3.600 Tonnen.
4. Sonstiges
Wertberichtigungen
Auf die Anteile an der RGS Development B.V. (RGS), Broek op de Langedijk/Niederlande,
wurden im 3. Quartal Wertminderungen in Höhe von T€ 1.130 im Finanzergebnis erfasst. Die
Anteile an der RGS sind dadurch mit T€ 0 bewertet.
Eventualschulden
Zum 30. September 2010 haben sich im Vergleich zum 31. Dezember 2009 keine Veränderungen der Eventualschulden ergeben.
Eigene Anteile
Auf Basis der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 20. Mai 2009 hat die SolarWorld
Aktiengesellschaft bis zum 30. September 2010 insgesamt 4.838.723 eigene Aktien mit einem
Nennwert von 1 € zu Anschaffungskosten in Höhe von T€ 41.830 erworben. Der der Ermittlung des Ergebnisses je Aktie zugrundeliegende gewichtete Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien wurde zum Stichtag neu berechnet und beläuft sich auf 109.502.305 Stück.
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Der Finanzmittelfonds zum 30. September 2010 setzt sich zusammen aus liquiden Mitteln in
Höhe von T€ 863.113, welche um einen Kontokorrentkredit in Höhe von T€ 2.932 gemindert
werden.
5. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag
Die Deutsche Solar AG hat eine Absichtserklärung unterzeichnet, ihre 35-prozentige Beteiligung an der RGS an einen der Mitgesellschafter zu verkaufen.
Zum 1. Oktober 2010 wurde die SolarWorld California LLC in SolarWorld Americas LLC
umbenannt.
Im Übrigen gab es nach dem 30. September 2010 keine Vorgänge von besonderer Bedeutung.
F-11
Segmentberichterstattung 1. bis 3. Quartal 2010 // in Mio. €
Produktion
Deutschland
Produktion
USA
Handel
Sonstiges
Eliminierung
Konsolidiert
Umsätze
Externe Umsätze
Intersegment Umsätze
Umsätze gesamt
Ergebnis
296
252
548
14
173
187
743
1
744
1
6
7
-108
-432
-540
946
Betriebsergebnis
(EBIT)
Finanzergebnis
Ergebnis vor Ertragsteuern
Ertragsteuern
Konzerngewinn
99
-12
51
-2
-4
132
-40
92
-39
53
Segmentberichterstattung 1. bis 3. Quartal 2009 // in Mio. €
Produktion
Deutschland
Produktion
USA
Handel
Sonstiges
Eliminierung
Konsolidiert
Umsätze
Externe Umsätze
Intersegment Umsätze
Umsätze gesamt
Ergebnis
296
285
581
30
128
158
454
0
454
1
5
6
-144
-418
-562
637
Betriebsergebnis
(EBIT)
Finanzergebnis
Ergebnis vor Ertragsteuern
Ertragsteuern
Konzerngewinn
145
-11
5
0
-20
119
-21
98
-30
68
F-12
SOLARWORLD KONZERNABSCHLUSS
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR
VOM 1. JANUAR 2009 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2009
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2009 // in T€..................................F-14
Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2009 // in T€..........................................F-15
Bilanz zum 31. Dezember 2009 // in T€ ...........................................................................F-16
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2009 // in T€ ..........F-17
Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2009 // in T€ ................................................F-18
Anhang .............................................................................................................................. F-19
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ......................................................................F-92
F-13
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2009 // in T€
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
Umsatzerlöse
Bestandsveränderung Erzeugnisse
Aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Operatives Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten
Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen
Zins- und andere Finanzerträge
Zins- und andere Finanzaufwendungen
Sonstiges Finanzergebnis
Finanzergebnis
Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortgeführten
Aktivitäten
Ertragsteuern
Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten
Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten
Aktivitäten
Konzerngewinn
Ergebnis je Aktie
a) Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf
befindlichen Aktien (in 1.000)
b) Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten (in €)
c) Ergebnis aus nicht fortgeführten
Aktivitäten (in €)
d) Konzerngewinn (in €)
F-14
Anhang
22, 24, 37
10, 22
25
6, 22, 26, 34
27
28
7, 8, 29, 37, 38
6, 22, 30, 34
2009
1.012.575
48.830
3.117
50.653
-691.062
-99.783
-63.659
-108.865
2008
900.311
15.160
7.740
26.123
-454.060
-90.130
-55.166
-86.718
37
9, 32
22,32
22,32
6,22,32
151.806
-4.579
29.844
-55.206
9.887
-20.054
263.260
-8.612
41.438
-49.046
-58.371
-74.591
131.752
-72.779
58.973
188.668
-53.422
135.246
0
58.973
13.432
148.678
111.720
0,53
111.720
1,21
0,00
0,53
0,12
1,33
23,33
35
36
Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2009 // in T€
Konzerngewinn
Ergebnisneutrale Bestandteile des Periodenerfolgs
Netto-Ergebnis aus der Absicherung von Cashflows
In der laufenden Periode entstandene Gewinne/Verluste
Umgliederungsbeträge in die Gewinn- und Verlustrechnung
Ertragsteuereffekte
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe
Netto-Ergebnis aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten
In der laufenden Periode entstandene Gewinne/Verluste
Umgliederungsbeträge in die Gewinn- und Verlustrechnung
Ertragsteuereffekte
Ergebnisneutrale Bestandteile des Periodenerfolgs nach Steuern
Gesamtperiodenerfolg nach Steuern
F-15
2009
58.973
2008
148.679
-12.662
497
-12.165
3.866
-8.299
12.839
-4.363
8.476
-2.630
5.846
-9.243
10.359
0
-290
-290
4
-286
-17.828
41.145
290
0
290
-4
286
16.491
165.170
Bilanz zum 31. Dezember 2009 // in T€
Aktiva
A
Langfristige Vermögenswerte
I. Immaterielle Vermögenswerte
II. Sachanlagen
III. At Equity bewertete Anteile
IV. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
V. Aktive latente Steuern
B
Kurzfristige Vermögenswerte
I. Vorräte
II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
III. Ertragsteuerforderungen
IV. Übrige Forderungen und Vermögenswerte
V. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
VI. Flüssige Mittel
C
Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte
Passiva
A
Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
III. Sonstige Rücklagen
IV. Kumulierte Ergebnisse
B
Langfristige Schulden
I. Langfristige Finanzschulden
II. Abgegrenzte Investitionszuwendungen
III. Langfristige Rückstellungen
IV. Übrige langfristige Schulden
V. Passive latente Steuern
C
Kurzfristige Schulden
I. Kurzfristige Finanzschulden
II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
III. Ertragsteuerschulden
IV. Kurzfristige Rückstellungen
V. Übrige kurzfristige Schulden
Anhang
31.12.2009
881.824
37.297
787.536
50.243
849
5.899
1.334.390
598.154
211.401
31.12.2008
666.884
33.861
575.406
30.544
0
27.073
1.453.166
523.766
71.219
23, 46
12, 47
13, 17, 48, 61
14, 49, 61, 62
15, 50
2.157
12.987
81.602
428.089
836
2.217.050
914
21.164
404.414
431.689
572
2.120.622
Anhang
51
31.12.2009
865.462
111.720
296.489
-11.517
468.770
1.119.411
750.584
68.279
24.023
250.662
25.863
232.177
38.915
83.943
31.12.2008
841.075
111.720
296.489
6.311
426.555
1.093.559
675.406
78.842
23.242
292.485
23.584
185.988
28.714
70.413
25.218
5.426
78.675
2.217.050
20.219
5.716
60.926
2.120.622
7, 38, 39
8, 38, 40
9, 41
13, 42
23, 33, 43
10, 44
11, 45, 61
16, 17, 52, 61
18, 53
19, 20, 54
21, 56
23, 33, 57
6,16,17,52,61
16, 55, 61
F-16
23, 58
20, 54
6, 21, 56
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2009 // in T€
Sonstige Rücklagen
Rücklage aus
der Absicherung von
Cashflows**
Rücklage für
zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte*
3.302
0
Tz. 4, 51
Stand 31.12.2007
Gezeichnetes
Kapital
Kapitalrücklage
Umrechnungsrücklage
111.720
296.489
-13.482
Dividendenausschüttung
Gesamtperiodenerfolg
Stand 31.12.2008
111.720
296.489
Stand 31.12.2009
111.720
296.489
Gesamt
293.517
691.546
-15.641
-15.641
10.359
5.846
286
148.679
165.170
-3.123
9.148
286
426.555
841.075
-16.758
-16.758
Dividendenausschüttung
Gesamtperiodenerfolg
Kumulierte
Ergebnisse
-9.243
-8.299
-286
58.973
41.145
-12.366
849
0
468.770
865.462
*Im Folgenden „AfS-Rücklage“
**Im Folgenden „Sicherungsrücklage“
F-17
Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2009 // in T€
+
+
+
=
+/+
-/+
+
+/=
+
=
+
+
+
+
=
+
=
+
+/+
=
Tz. 62
Ergebnis vor Steuern
Abschreibungen
Finanzergebnis (ohne Wechselkursgewinne/-verluste)
Verlust aus Abgang Anlagevermögen
Auflösung abgegrenzter Investitionszuwendungen
Sonstige wesentliche zahlungsunwirksame Erträge
Cashflow aus dem operativen Ergebnis
Entwicklung geleisteter und erhaltener Anzahlungen (Saldo)
Zunahme der Vorräte (ohne geleistete Anzahlungen)
Abnahme der Wertpapiere (klassifiziert als Trading)
Zunahme/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Entwicklung übriges Nettovermögen
Cashflow aus operativer Tätigkeit
Erhaltene Zinsen
Gezahlte Ertragsteuern
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen
Zufluss Investitionszuwendungen
Einzahlungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen
Einzahlungen aus Finanzmittelanlagen
Einzahlungen aus dem Verkauf/Erwerb konsolidierter Unternehmen
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten
Auszahlungen für die Rückzahlung von Finanzkrediten
Gezahlte Zinsen
Auszahlungen aufgrund von Ausschüttungen
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
Wechselkurs- und konsolidierungskreisbedingte Änderungen
des Finanzmittelfonds
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
F-18
2009
131.752
63.659
18.817
608
-10.461
-25.417
178.958
10.148
-67.969
0
-140.200
2008
202.355
55.166
72.144
322
-10.210
-13.686
306.091
-10.790
-42.459
17.041
39.855
17.038
19.530
-3.891
-5.916
15.497
-42.578
-32.997
-318.415
5.103
1.767
320.112
5.885
-288
328.980
31.623
-40.140
320.463
-269.515
29.042
8.602
53.627
12.996
14.452
100.000
-18.601
-39.746
-16.758
24.895
6.350
-1.615
-165.248
78.711
-28.228
-33.008
-15.641
1.834
157.049
725
423.354
428.089
265.580
423.354
ANHANG
ALLGEMEINE ANGABEN
1. GRUNDLAGEN, BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die SolarWorld Aktiengesellschaft ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Sitz in
Deutschland. Der Vorstand der SolarWorld Aktiengesellschaft hat den Konzernabschluss am
12. März 2010 aufgestellt und am selben Tag zur Veröffentlichung freigegeben.
Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat ihren Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009 in
Anwendung von § 315a HGB nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen und
von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS)
des International Accounting Standards Board (IASB) sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) aufgestellt. Ergänzend wurden
die nach § 315 Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt.
Alle verpflichtend anzuwendenden Standards und Auslegungen wurden berücksichtigt. Noch
nicht verpflichtend in Kraft getretene IFRS werden nicht angewendet.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden
sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (T€) auf- oder abgerundet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Bilanz wurde nach Fristigkeit gegliedert.
Hinsichtlich der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die nachfolgende Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze verwiesen. Diese entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit nachfolgend genannten Ausnahmen.
In 2009 erstmals verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen
Für das Geschäftsjahr 2009 waren erstmals folgende Standards und Interpretationen bzw. wesentliche Änderungen anzuwenden:
F-19
IAS 1
»Darstellung des Abschlusses (überarbeitet)«
IAS 23
»Fremdkapitalkosten (überarbeitet)«
IAS 32
»Finanzinstrumente: Darstellung« und IAS 1 »Darstellung des Abschlusses« – Kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende
Verpflichtungen«
Änderungen an
IAS 39
»Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung« und IFRS 7 »Finanzinstrumente: Angaben« – Umgliederung finanzieller Vermögenswerte
Änderungen an
IFRS 1
»Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards« und IAS 27 »Konzern und Einzelabschlüsse« – Anschaffungskosten von Anteilen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten
Unternehmen oder assoziierten Unternehmen
IFRS 2
»Anteilsbasierte Vergütung: Ausübungsbedingungen und
Annulierungen«
IFRS 7
»Finanzinstrumente: Angaben«
IFRS 8
»Geschäftssegmente«
Verbesserungen
zu IFRS (2008)
IFRIC 9
»Neubeurteilung eingebetteter Derivate« und IAS 39 »Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung«
IFRIC 13
»Kundenbindungsprogramme«
IFRIC 15
»Verträge über die Errichtung von Immobilien«
IFRIC 16
»Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetriebsführung«
IFRIC 13 findet in Ermangelung von Kundenbindungsprogrammen keine Anwendung auf die
SolarWorld Aktiengesellschaft. Des Weiteren werden IFRIC 15 und IFRIC 16 keine Anwendung finden. Zudem sind die Änderungen des IFRS 1 nicht mehr auf die SolarWorld Aktiengesellschaft anwendbar. Weiterhin finden die Änderungen des IFRS 2 keine Anwendung, da
keine anteilsbasierten Vergütungsprogramme vorhanden sind.
Die Änderungen zu IAS 1 »Darstellung des Abschlusses (überarbeitet)« wurden am 6. September 2007 veröffentlicht, am 17. Dezember 2008 in EU-Recht übernommen und sind auf
Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Der überarbeitete Standard verlangt separate Darstellungen für Eigenkapitalveränderungen, die aus Transaktionen mit den Anteilseignern in ihrer Eigenschaft als Anteilseigner entstehen, und anderen
Eigenkapitalveränderungen. Die Eigenkapitalveränderungsrechnung umfasst folglich lediglich Details zu Geschäftsvorfällen mit Anteilseignern, während andere Eigenkapitalveränderungen in Summe in Form einer Überleitung für einzelne Eigenkapitalbestandteile gezeigt
werden. Zudem führt der Standard eine Gesamtergebnisrechnung ein, in der sämtliche in der
F-20
Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Ertrags- und Aufwandsposten sowie alle erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Ergebnisbestandteile entweder in einer einzigen Aufstellung
oder in zwei miteinander verbundenen Aufstellungen dargestellt werden. Der Konzern hat
entschieden, zwei getrennte Aufstellungen vorzulegen. Als weitere wesentliche Änderung
enthält der überarbeitete IAS 1 die Verpflichtung zur Offenlegung einer Eröffnungsbilanz für
die erste von einer rückwirkenden Bilanzierungsänderung betroffenen Periode. Es wird hierzu
auf die Ausführungen in Tz. 6 verwiesen.
Die Änderungen zu IAS 23 wurden am 29. März 2007 veröffentlicht, am 10. Dezember 2008
in EU-Recht übernommen und sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder
nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Entsprechend den Übergangsvorschriften ist der Standard
prospektiv anzuwenden. Für qualifizierte Vermögenswerte, deren Aktivierungszeitpunkt vor
dem 1. Januar 2009 liegt, besteht somit keine verpflichtende Anwendung. Die Änderungen
eliminieren das Wahlrecht, Fremdkapitalzinsen im Rahmen der Anschaffung oder Herstellung
von qualifizierten Vermögenswerten unmittelbar als Aufwand zu erfassen. Ein qualifizierter
Vermögenswert ist gemäß IAS 23.5 definiert als ein Vermögenswert, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Die SolarWorld Aktiengesellschaft aktiviert direkt zurechenbare
Fremdkapitalkosten als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sofern sich die Herstellung von Vermögenswerten des immateriellen Vermögens oder des Sachanlagevermögens
planmäßig über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr erstreckt. Im Geschäftsjahr 2009
wurden resultierend aus dieser Standardänderung keine Fremdkapitalkosten aktiviert.
Die Änderungen zu IAS 32 und IAS 1 wurden am 14. Februar 2008 veröffentlicht, am 21.
Januar 2009 in EU-Recht übernommen und sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die
am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Die Änderungen der Standards erlauben in begrenztem Umfang Ausnahmen, die eine Klassifizierung kündbarer Finanzinstrumente als Eigenkapital gestatten, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen. Die Anwendung dieser Änderungen ergab keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Am 27. November 2008 veröffentlichte das IASB eine überarbeitete Fassung der am 13. Oktober 2008 veröffentlichten »Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben – Umgliederung finanzieller Vermögenswerte«. Die Änderungen wurden am 9. September 2009 in EU-Recht übernommen. Die am 13.
Oktober 2008 herausgegebenen Änderungen betrafen die Umklassifizierung einiger Finanzinstrumente und waren zum 1. Juli 2008 anzuwenden. Der Hintergrund der erneuten Überarbeitung ist die Klarstellung des Anwendungszeitpunktes der zum 13. Oktober 2008 veröffentlichten Änderungen. Hiernach treten Umklassifzierungen, die am oder nach dem 1. November
2008 vorgenommen werden, ab dem Zeitpunkt der Umklassifizierung in Kraft und dürfen
nicht zurückbezogen werden. Werden die Umklassifizierungsregelungen vor dem 1. November 2008 angewendet, können diese bis zum 1. Juli 2008 oder einem späteren Datum zurückgezogen werden. Allerdings können die Umklassifizierungen nicht vor dem 1. Juli 2008 angewendet werden.
Die am 6. März 2009 veröffentlichte Änderung zu IFRS 7 wurde am 27. November 2009 in
EU-Recht übernommen und tritt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009
beginnen, in Kraft. Im ersten Jahr der Anwendung sind noch keine Vergleichsangaben notwendig. Der geänderte Standard sieht zusätzliche Angaben über die Ermittlung der beizuleF-21
genden Zeitwerte und das Liquiditätsrisiko vor. Die Änderung verlangt eine quantitative Analyse der Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten auf Grundlage einer dreistufigen Hierarchie für jede Klasse von Finanzinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden.
Zusätzlich ist nun bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert der Stufe 3 eine Überleitung
zwischen Anfangs- auf Endsaldo vorgeschrieben sowie die Angabe wesentlicher
Umgliederungen zwischen den Stufen 1 und 2 der Ermittlungshierarchie. Mit der Änderung
werden ferner die Anforderungen für Angaben von Liquiditätsrisiken in Bezug auf Geschäftsvorfälle, die sich auf Derivate beziehen, und von für Zwecke des Liquiditätsmanagements eingesetzten Vermögenswerten klargestellt. Die Angaben zur Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten werden in Tz. 61 dargestellt.
IFRS 8 wurde am 30. November 2006 veröffentlicht, am 21. November 2007 in EU-Recht
übernommen und ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. IFRS 8 ersetzt IAS 14 »Segmentberichterstattung« und ist nahezu identisch
mit SFAS 131 (US GAAP). Das bisherige primäre und sekundäre Berichtsformat, welches
nach Geschäftssegmenten und geographischen Segmenten unterscheidet, wird aufgegeben
und in ein einziges Berichtsformat überführt, welches Segmente auf Basis der Informationen
abbildet, nach denen das Management das Unternehmen steuert. Darüber hinaus sind für jedes
berichtspflichtige Segment Überleitungsrechnungen von den Segmentzahlen auf die Konzernzahlen erforderlich. Daneben sind Angaben zu geographischen Bereichen, zu Produkten und
zu wesentlichen Kunden zu machen. Die Regelungen des IFRS 8 werden von der SolarWorld
Aktiengesellschaft ab dem Geschäftsjahr 2009 abgebildet. Es wird dazu auf die Ausführungen
in Tz. 37 verwiesen.
Am 22. Mai 2008 veröffentlichte das IASB im Rahmen seines ersten Annual Improvement
Projekts Änderungen zu einer Reihe bestehender IFRS. Eine Übernahme in EU-Recht erfolgte
am 23. Januar 2009. Die Änderungen umfassen sowohl Anpassungen von Formulierungen in
einzelnen IFRS zur Klarstellung der bestehenden Regelungen, als auch Änderungen verschiedener IFRS mit Auswirkung auf den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von Geschäftsvorfällen. Die meisten der Änderungen treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach
dem 1. Januar 2009 beginnen. Folgende Inhalte des Sammelstandards zu den Verbesserungen
zu IFRS haben grundsätzlich Relevanz für die SolarWorld Aktiengesellschaft:
F-22
IAS 1
»Darstellung des Abschlusses«: In Übereinstimmung mit IAS 39 »Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung« werden als zu Handelszwecken gehalten
klassifizierte Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz nicht automatisch
als kurzfristig klassifiziert. Daraus ergeben sich keine Auswirkungen auf den
Konzernabschluss.
IAS 16
»Sachanlagen«: Der Begriff »Nettoveräußerungspreis« wird durch den Ausdruck »beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten« ersetzt. Daraus
ergeben sich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Konzerns.
IAS 28
»Anteile an assoziierten Unternehmen«: Ein Anteil an einem assoziierten Unternehmen stellt für Zwecke der Durchführung eines Wertminderungstests einen separaten Vermögenswert dar. Aus diesem Grund werden Wertminderungen dem im Beteiligungsansatz enthaltenen Geschäfts- oder Firmenwert nicht
mehr gesondert zugeordnet. Daraus ergeben sich keine Auswirkungen auf den
Konzernabschluss.
IAS 36
»Wertminderung von Vermögenswerten«: In Fällen, in denen der beizulegende
Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten auf Basis eines Discounted-CashflowModells ermittelt wird, sind zusätzliche Angaben zum Diskontierungssatz erforderlich, entsprechend den Pflichtangaben wenn ein Discounted-CashflowModell zur Ermittlung des »Nutzungswerts« herangezogen wird. Die erforderlichen Angaben nimmt der Konzern vor.
IAS 10
»Ereignisse nach dem Bilanzstichtag«: Es wird klargestellt, dass nach Ende
der Berichtsperiode beschlossene Dividenden keine Verpflichtungen darstellen.
Daraus ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
IAS 39
»Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung«: Derivate können nach der erstmaligen Erfassung aufgrund von veränderten Umständen als »erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert bewertet« designiert oder aus dieser Kategorie
entfernt werden, weil es sich hierbei nicht um eine Umwidmung im Sinne des
IAS 39.50 handelt. In IAS 39.73 wurde der Hinweis auf ein »Segment« in Bezug auf die Feststellung gestrichen, ob ein Instrument die Kriterien eines Sicherungsinstruments erfüllt. Die Verwendung eines neu berechneten Effektivzinssatzes wird vorgeschrieben, wenn ein finanzieller Vermögenswert gemäß IAS
39.50B, 50C oder 50E neu eingestuft wird und das Unternehmen in der Folge
seine Schätzungen bezüglich der künftigen Mittelzuflüsse erhöht. Aus den
Sachverhalten ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Die Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 wurden am 12. März 2009 vom IASB veröffentlicht
und am 30. November 2009 in EU-Recht übernommen. Die Absicht war eine Klarstellung zur
Bilanzierung von eingebetteten Derivaten bei Umklassifizierungen von Finanzinstrumenten.
Danach ist zu prüfen, ob ein in einen Basisvertrag eingebettetes Derivat zu separieren ist und
dementsprechend separat im Abschluss erfasst werden muss, wenn das gesamte hybride Finanzinstrument aufgrund der Anwendung der Änderungen an IAS 39 vom Oktober 2008 aus
F-23
der Kategorie »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert« umgegliedert wird. Ausschlaggebend für die Prüfung sind die Verhältnisse zu dem Zeitpunkt, als das Unternehmen erstmals
Vertragspartner des Finanzinstruments geworden ist, oder, sofern später erfolgt, zu dem Zeitpunkt, bei dem Vertragskonditionen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Cashflows geändert wurden. Ergibt die Prüfung zwar die Notwendigkeit einer Separierung des Derivates,
aber ist dessen beizulegender Zeitwert nicht verlässlich bestimmbar, so verbleibt das gesamte
hybride Instrument in der Kategorie »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert«. Dies gilt
auch dann, wenn das Unternehmen die Prüfung nicht durchführen kann. Die Änderungen sind
rückwirkend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 30. Juni 2009 enden. Aus
dieser Änderung ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen
Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat im Geschäftsjahr 2009 keine noch nicht verpflichtend
anzuwendenden Standards vorzeitig angewendet. Die potenziellen Auswirkungen folgender
Standards und Interpretationen schätzt der SolarWorld-Konzern nach derzeitigem Kenntnisstand als geringfügig ein:
IFRS 3
»Unternehmenszusammenschlüsse (überarbeitet)« und IAS 27 »Konzernund Einzelabschlüsse (überarbeitet)« einschließlich der Folgeänderungen in
IFRS 7, IAS 21, IAS 28, IAS 31 und IAS 39
Änderung an »Finanzinstrumente: Darstellung«
IAS 32
IAS 39
»Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung: Geeignete Grundgeschäfte«
IFRIC 12
»Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen«
IFRIC 17
»Sachdividenden an Eigentümer«
IFRIC 18
»Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden«
Die Überarbeitung von IFRS 3 erfolgte zusammen mit einer Änderung von IAS 27 im Rahmen
der zweiten Phase des Projekts Business Combinations. Die Überarbeitung von IFRS 3 sowie
die Änderungen zu IAS 27 wurden am 10. Januar 2008 veröffentlicht, am 3. Juni 2009 in EURecht übernommen und sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1.
Juli 2009 beginnen. IFRS 3 (überarbeitet) führt wesentliche Änderungen bezüglich der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen ein, die nach dem Anwendungszeitpunkt stattfinden. Es ergeben sich Auswirkungen auf die Bewertung von Anteilen ohne beherrschenden
Einfluss, die Bilanzierung von Transaktionskosten, die erstmalige Erfassung und die Folgebewertung einer bedingten Gegenleistung sowie sukzessive Unternehmenserwerbe. IAS 27 (überarbeitet) schreibt vor, dass eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen, die nicht zum Verlust der Beherrschung führt, als Transaktion mit Anteilseignern in ihrer
Eigenschaft als Anteilseigner bilanziert wird. Aus einer solchen Transaktion kann daher weder
ein Geschäfts- oder Firmenwert noch ein Gewinn oder Verlust resultieren. Außerdem wurden
Vorschriften zur Verteilung von Verlusten auf Anteilseigner des Mutterunternehmens und die
Anteile ohne beherrschenden Einfluss und die Bilanzierungsregelungen für Transaktionen, die
zu einem Beherrschungsverlust führen, geändert. Die Neuregelungen aus IFRS 3 (überarbeitet)
F-24
und IAS 27 (überarbeitet) werden sich auf künftige Erwerbe oder Verluste der Beherrschung an
Tochterunternehmen und Transaktionen mit Anteilen ohne beherrschenden Einfluss auswirken.
Am 8. Oktober 2009 hat das IASB eine Änderung zu IAS 32 veröffentlicht, welche am 23.
Dezember 2009 in EU-Recht übernommen wurde und auf Geschäftsjahre anzuwenden ist, die
am oder nach dem 1. Februar 2010 beginnen. Diese betrifft die Bilanzierung beim Emittenten
von Bezugsrechten, Optionen und Optionsscheinen in Fremdwährung auf den Erwerb einer
festen Anzahl von Eigenkapitalinstrumenten. Die Änderung findet auf den SolarWorldKonzern keine Anwendung.
Die Änderungen zu IAS 39 wurden am 31. Juli 2008 veröffentlicht und sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Die Übernahme in
EU-Recht fand am 15. September 2009 statt. Es wird klargestellt, dass es zulässig ist, lediglich einen Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der CashflowSchwankungen eines Finanzinstruments als Grundgeschäft zu designieren. Dies umfasst auch
die Designation von Inflationsrisiken als gesichertes Risiko bzw. Teile davon in bestimmten
Fällen. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss hängen davon ab, inwieweit der Konzern in Zukunft Sicherungsmaßnahmen durchführt und hierfür Hedge Accounting anwendet.
IFRIC 12 und IFRIC 17 haben keine Relevanz für den SolarWorld-Konzern.
IFRIC 18 wurde am 29. Januar 2009 veröffentlicht, am 27. November 2009 in EU-Recht
übernommen und tritt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen, in
Kraft. Gegenstand des IFRIC 18 sind allgemeine Hinweise zur Bilanzierung der Übertragung
eines Vermögenswerts durch einen Kunden. Hier ist nach Ansicht des IASB besonders der
Energiesektor betroffen. Die Interpretation stellt klar, wie mit Vereinbarungen im Rahmen der
IFRS zu verfahren ist, bei denen einem Unternehmen vom Kunden Vermögenswerte übertragen werden (Objekt, Anlage oder Betriebsmittel), die in einem solchen Verwendungszweck
stehen, diesen Kunden entweder mit einem Leitungsnetz zu verbinden oder eine permanente
Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen gewährleisten. Davon angesprochen sind ebenso Fälle, in denen Barmittel gewährt werden, die dem Erwerb oder der Herstellung besagter
Vermögenswerte durch das Unternehmen dienen. Zusammengefasst wird erläutert, wann bzw.
unter welchen Umständen ein Vermögenswert vorliegt, der erstmalige Ansatz sowie die Bewertung, die Identifizierung der jeweilig bestimmbaren Dienstleistungen im Austausch für
den übertragenen Vermögenswert, die Frage des Zeitpunkts der Umsatzrealisierung und wie
die Übertragung von Zahlungsmitteln durch Kunden bilanziert werden soll. Die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns werden derzeit geprüft.
Folgende Rechnungslegungsstandards wurden in 2009 verabschiedet, jedoch bis zum
31.Dezember 2009 noch nicht von der EU in europäisches Recht übernommen:
F-25
Verbesserungen an den IFRS
(2009)
IAS 24
»Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (überarbeitet)«
Änderungen an IFRS 1
»Befreiungen für erstmalige Anwender«
Änderungen an IFRS 2
»Anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich im Konzern«
IFRS 9
»Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung«
Änderungen an IFRIC 14
»Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestfinanzierungsvorschriften«
IFRIC 19
»Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente«
Am 16. April 2009 veröffentlichte das IASB die Annual Improvements 2007 – 2009, die die
Änderungen von zehn IFRS und zwei Interpretationen vorsehen. Die Mehrheit der Änderungen tritt für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen. Folgende
ausgewählte Inhalte des Sammelstandards zu den Verbesserungen der IFRS können grundsätzlich Relevanz auf die SolarWorld Aktiengesellschaft entwickeln:
IAS 1
»Darstellung des Abschlusses«
IAS 7
»Aufstellung der Zahlungsströme«
IAS 17
»Leasingverhältnisse«
IAS 18
»Erlöse«
IAS 36
»Wertminderungen von Vermögenswerten«
IAS 38
»Immaterielle Vermögenswerte«
IAS 39
»Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung«
IFRS 5
»Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene
Geschäftsbereiche«
IFRS 8
»Geschäftssegmente«
IFRIC 9
»Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate«
IAS 1 »Darstellung des Abschlusses«: Bisher hatte ein Unternehmen gem. IAS 1.69 eine
Verbindlichkeit als kurzfristig einzustufen, wenn es kein uneingeschränktes Recht hat, die
Erfüllung der Verpflichtung um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag zu
verschieben. Besteht nun aber für den Inhaber einer Wandelschuldverschreibung zu jederzeit
die Möglichkeit, diese in Eigenkapital umzuwandeln, müsste die Schuldkomponente der
F-26
Wandelschuldverschreibung immer als kurzfristig ausgewiesen werden, auch dann, wenn die
Tilgung (bei Nichtausübung des Wandlungsrechts) erst nach zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erfolgen hat. Um dies zu verhindern wurde in IAS 1.69 der Hinweis aufgenommen, dass etwaig bestehende Optionen einer Gegenpartei einen Ausgleich von Verbindlichkeiten durch die Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten zu verlangen, keinen Einfluss auf
die Einstufung dieser Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig haben. Die Auswirkungen
dieser Änderung auf den Konzernabschluss werden als gering eingestuft.
IAS 7 »Aufstellung der Zahlungsströme«: Durch die Verbesserungen 2009 wurde klargestellt,
dass künftig nur noch die Ausgaben im Cashflow aus Investitionstätigkeit erfasst werden dürfen, die zu einem in der Bilanz erfassten Vermögenswert führen. Bisher wurden in der Praxis
auch Ausgaben, die mit dem Ziel der Generierung zukünftiger Cashflows getätigt wurden,
also ohne zu einem bilanzierungsfähigen Vermögenswert zu führen, von einigen Unternehmen im Cashflow aus Investitionstätigkeit ausgewiesen, von anderen hingegen als Cashflow
aus Geschäftstätigkeit. Dieses betrifft vor allem die Ausgaben für Exploration und Evaluierung (IFRS 6), aber auch Ausgaben für Werbung, Aus- und Weiterbildung sowie Forschungsund Entwicklungskosten. Diese Änderung hat keine Relevanz für den Konzernabschluss des
SolarWorld Konzerns.
IAS 17 »Leasingverhältnisse«: Obwohl sich die Bilanzierung von Leasingverhältnissen mittelfristig grundlegend ändern wird, haben die Verbesserungen Änderungen der IAS 17.14
sowie 17.15 mitgebracht. Dabei handelt es sich weitestgehend um Ausführungen zu der Klassifizierung von Leasingverhältnissen über Immobilien. Zudem wurden die neuen Klassifizierungskriterien durch den neu eingeführten IAS 17.15A auf Leasingverhältnisse über Grundstücke erweitert. Die Folgen aus der Änderung des IAS 17 werden für die SolarWorld Aktiengesellschaft als gering eingestuft.
IAS 18: »Erlöse«: Das IASB hat Leitlinien zur Beurteilung, ob ein Unternehmen als Auftraggeber oder Vermittler handelt, in den Appendix zum IAS 18 angefügt. Die zu berücksichtigenden Kriterien sind: Trägt das Unternehmen die wesentliche Verantwortung für die Erfüllung des Geschäfts? Trägt das Unternehmen das Bestandsrisiko? Verfügt das Unternehmen
über einen Ermessensspielraum bei der Preisgestaltung? Trägt das Unternehmen das Ausfallrisiko? Der Konzern analysiert gegenwärtig seine Geschäftsbeziehungen im Hinblick auf diese Kriterien. Wesentliche Auswirkungen werden nicht erwartet.
IAS 36 »Wertminderungen von Vermögenswerten«: Die Änderung des IAS 36 stellt klar,
dass eine zahlungsmittelgenerierende Einheit, zu der ein im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbener Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wird, nicht größer sein
darf als ein Geschäftssegment im Sinne von IFRS 8 vor der Aggregation nach den dort genannten Kriterien. Die Änderung hat keine Auswirkung auf den Konzern, da der Wertminderungstest an die neuen Segmente angepasst wurde. Es wird dazu auch auf die Ausführungen
in Tz. 7 verwiesen.
IAS 38 »Immaterielle Vermögenswerte«: Die Änderungen haben klargestellt, dass ein bei
einem Unternehmenszusammenschluss erworbener immaterieller Vermögenswert möglicherweise nur in Verbindung mit einem zugehörigen Vertrag, identifizierbaren Vermögenswert oder einer Verbindlichkeit separierbar ist. In diesem Fall ist der immaterielle Vermögenswert getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert und in Verbindung mit dem zugehörigen
Vermögenswert bzw. der zugehörigen Verbindlichkeit anzusetzen. Zudem wurde festgehalF-27
ten, dass eine Gruppe von sich ergänzenden immateriellen Vermögenswerten, deren wirtschaftliche Nutzungsdauer ähnlich ist, als ein einzelner Vermögenswert angesetzt werden
darf. Des Weiteren wurde erläutert, dass die genannten Methoden zur indirekten Ermittlung
des beizulegenden Zeitwerts immaterieller Vermögenswerte nur mögliche Beispiele und keine abschließende Aufzählung von Wertermittlungsverfahren sind. Nach jetzigem Kenntnisstand ergeben sich aus dieser Änderung keine Auswirkungen auf den SolarWorld-Konzern.
IFRS 5 »Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche«: Es wird klargestellt, dass für langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, und aufgegebene Geschäftsbereiche allein nur die Angabepflichten des IFRS 5 einschlägig sind. Die in anderen
IFRS vorgesehenen Angabepflichten sind nur dann zu beachten, wenn die jeweiligen Standards oder Interpretationen diese Angaben ausdrücklich für Vermögenswerte nach IFRS 5
und aufgegebene Geschäftsbereiche fordern. Diese Klarstellung führte zur folgenden Änderung von IFRS 8.
IFRS 8 »Geschäftssegmente«: Ergebnis der jährlichen Arbeiten an den IFRS war auch, dass
im Rahmen der Segmentberichterstattung die Angabe zu den Segmentvermögenswerten nur
dann zu erfolgen hat, wenn diese Angabe Gegenstand der regelmäßigen Berichterstattung an
den Hauptentscheidungsträger des SolarWorld-Konzerns ist. Zuvor waren die Angaben verpflichtender Bestandteil, auch wenn solche Informationen dem Hauptentscheidungsträger des
Unternehmens nicht zur Verfügung gestellt werden. Da weder Segmentschulden noch Segmentvermögenswerte Informationen sind, die dem Hauptentscheidungsträger des SolarWorldKonzerns im Rahmen der intern vorliegenden Reportings zur Verfügung gestellt werden, wird
unter der Voraussetzung, dass sich daran nichts ändert, darüber ab 2010 nicht mehr berichtet
werden.
IFRIC 9 »Neubeurteilung eingebetteter Derivate«: Im Rahmen der Verbesserungen an den
IFRS wurde beschlossen, nicht nur Verträge, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses im Sinne des IFRS 3 erworben wurden, explizit aus dem Anwendungsbereich des
IFRIC 9 auszunehmen, sondern auch Verträge, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen unter Beteiligung von Unternehmen oder Geschäftsbetrieben unter gemeinsamer
Beherrschung oder bei Begründung eines Joint Ventures übergehen. Diese Änderung hat nach
heutiger Sicht keine Auswirkung auf den SolarWorld-Konzern.
Das IASB hat am 4. November 2009 den geänderten IAS 24 veröffentlicht. Die Änderungen
erleichtern die Angabepflichten für Unternehmen unter staatlicher Kontrolle oder bedeutender
staatlicher Einflussnahme. Weiterhin wurde die Definition eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person verdeutlicht. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der SolarWorld Aktiengesellschaft.
Der geänderte IFRS 1 hat keine Relevanz mehr für den SolarWorld-Konzern. Des Weiteren
hat der geänderte IFRS 2 vom heutigen Standpunkt aus gesehen keine Auswirkungen auf den
Konzernabschluss des SolarWorld-Konzerns.
Der am 12. November 2009 veröffentliche IFRS 9 ist der erste Teil des Projekts, den Standard
IAS 39 zu ersetzen. Die bisherigen vier Bewertungskategorien sollen künftig durch die Kategorien »fortgeführte Anschaffungskosten« und »beizulegender Zeitwert« ersetzt werden. Eine
F-28
Einstufung eines Finanzinstrumentes in die Kategorie »fortgeführte Anschaffungskosten«
richtet sich dabei sowohl nach dem Geschäftsmodell des Unternehmens als auch nach den
Produktmerkmalen des einzelnen Finanzinstruments. Eine Nichterfüllung der Kriterien führt
zur erfolgswirksamen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert. Ausnahmsweise dürfen ausgewählte Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Jegliche Änderungen im Zeitwert sind allerdings im Eigenkapital einzufrieren und werden
nicht mehr erfolgswirksam. Die Änderungen sind anzuwenden für Geschäftsjahre, die am
oder nach dem
1. Januar 2013 beginnen und werden auch Auswirkungen auf die Bewertung der Finanzinstrumente der SolarWorld Aktiengesellschaft haben.
Die Änderung des IFRIC 14 ist am 26. November 2009 veröffentlicht worden und betrifft den
Fall, wenn ein Unternehmen Mindestdotierungsverpflichtungen unterliegt und zur Erfüllung
dieser Verpflichtungen Beitragsvorauszahlungen leistet. Die Änderung erlaubt dann, diesen
Vorteil aus der Vorauszahlung als Vermögenswert anzusetzen. Die Änderungen treten für
Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen. Aus heutiger Sicht
ergeben sich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des SolarWorld-Konzerns.
IFRIC 19 ist am 26. November 2009 veröffentlicht worden und erläutert die Anwendung der
IFRS für den Fall, dass ein Unternehmen teilweise oder vollständig eine finanzielle Verbindlichkeit durch Ausgabe von Aktien oder anderen Eigenkapitalinstrumenten tilgt. Die Interpretation tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2010 beginnen. Auswirkungen für die SolarWorld Aktiengesellschaft ergeben sich nicht.
2. KONSOLIDIERUNGSKREIS UND RECHTLICHE KONZERNSTRUKTUR
In den Konzernabschluss werden die SolarWorld Aktiengesellschaft und sämtliche in- und
ausländischen Unternehmen einbezogen, bei denen die SolarWorld Aktiengesellschaft unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschaft verfügt oder auf
andere Weise auf die Tätigkeit einen beherrschenden Einfluss nehmen kann. Die Gesellschaften werden beginnend mit dem Zeitpunkt, ab dem die SolarWorld Aktiengesellschaft die Beherrschung erlangt, vollkonsolidiert. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung
durch die SolarWorld Aktiengesellschaft nicht mehr besteht. Joint Ventures werden nach der
Equity-Methode bilanziert.
Am 31. Dezember 2009 gehörten dem SolarWorld-Konzern folgende Gesellschaften in der
hier dargestellten Struktur an:
F-29
F-30
Die Deutsche Solar AG, Deutsche Cell GmbH, Solar Factory GmbH, Sunicon AG sowie SolarWorld Innovations GmbH machen von den Offenlegungs- und Aufstellungserleichterungen
des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.
Zum 1. Januar 2009 wurden die US-Gesellschaften gesellschafts- und steuerrechtlich sowie in
Bezug auf die jeweiligen Tätigkeitsbereiche neu aufgestellt. Damit wird in der SolarWorld
Industries America Inc. (vormals: SolarWorld Properties Inc.) als operativ tätigem Mutterunternehmen das US-Geschäft in einem Teilkonzern gebündelt und gleichzeitig eine steuerliche
Einheit in den USA geschaffen.
Am 15. Juli 2009 wurden die restlichen 50 Prozent der Anteile an der SolarWorld Solicium
GmbH zu einem Kaufpreis von 1 € erworben. Die Gesellschaft wurde daher erstmalig voll
konsolidiert. Der sich aus der Erstkonsolidierung ergebende negative Unterschiedsbetrag in
Höhe von T€ 112 wurde erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Die
im Rahmen der Erstkonsolidierung zugegangenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie die seit dem Erwerbszeitpunkt erwirtschafteten Erträge und Aufwendungen der SolarWorld Solicium GmbH sind aus Konzernsicht unwesentlich. Als größte bilanzielle Position
wies die Gesellschaft zum Erstkonsolidierungszeitpunkt liquide Mittel in Höhe von T€ 221
aus.
Als 100-prozentige Tochter der SolarWorld California LLC wurde am 29. April 2009 die SolarWorld Power Projects Inc. gegründet. Die Gesellschaft wird die Entwicklung von Großprojekten
im wichtigen Zukunftsmarkt USA betreuen und in 2010 ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen.
Im Dezember 2009 wurde die 35-prozentige Beteiligung an der Gällivare PhotoVoltaic AB
(GPV), Gällivare/Schweden, für 1 € verkauft. Im Geschäftsjahr entfiel ein negativer Ergebnisbeitrag in Höhe von T€ 4.933 auf die Anteile an der GPV, die im »Ergebnis aus at Equity
bewerteten Anteilen« ausgewiesen sind.
Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat im Rahmen einer Kapitalerhöhung am 29. Juli 2009
neue Anteile an dem Joint Venture SolarWorld Korea Ltd. erworben, wodurch sich die Anteilsquote auf 76,5 Prozent erhöht hat. Der Joint Venture Partner hat jedoch das Recht, 26,5
Prozent der Anteile an der Gesellschaft innerhalb eines Jahrs zu einem festgelegten Preis zu
erwerben, um die paritätische Anteilsquote wieder herzustellen. Deswegen und aufgrund der
sonstigen vertraglichen Gestaltung des Joint Ventures wird die SolarWorld Korea Ltd. zum
31. Dezember 2009 weiterhin at Equity konsolidiert.
Am 10. Dezember 2008 wurde zwischen der SolarPark Engineering Ltd., Seoul/Südkorea,
und der SolarWorld Aktiengesellschaft ein Joint Venture-Vertrag geschlossen, durch den die
SolarWorld Aktiengesellschaft am 9. Januar 2009 50 Prozent der Anteile an der SolarPark
M.E. Ltd. erworben hat. Das Joint Venture wurde mit dem Erwerb als at Equity Beteiligung
konsolidiert. Im Geschäftsjahr 2009 entfällt auf die SolarPark M.E. Ltd. ein positiver Ergebnisbeitrag in Höhe von T€ 336.
3. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE
Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Unternehmen
werden für den Konzernabschluss auf einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
übergeleitet. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden für die gleiche Berichtsperiode
F-31
aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Alle konzerninternen Salden, Erträge
und Aufwendungen sowie unrealisierte Gewinne und Verluste und Dividenden aus konzerninternen Transaktionen werden in voller Höhe eliminiert.
Bei der Kapitalkonsolidierung werden die Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem auf
sie entfallenden Eigenkapital – bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert – zum Zeitpunkt des
Erwerbs verrechnet. Ein sich ergebender positiver Unterschiedsbetrag wird den Vermögensgegenständen insoweit zugerechnet, als deren Buchwert vom Zeitwert abweicht. Ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert behandelt. Ein sich
ergebender negativer Unterschiedsbetrag wird ergebniswirksam erfasst.
4. WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Die in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften werden gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währungen in Euro (€) umgerechnet. Die funktionale Währung ausländischer Gesellschaften wird durch das primäre Wirtschaftsumfeld bestimmt, in dem sie hauptsächlich Zahlungsmittel erwirtschaften und verwenden. Innerhalb der SolarWorld Aktiengesellschaft entspricht die funktionale Währung
grundsätzlich der lokalen Währung mit Ausnahme der SolarWorld Asia Pacific PTE Ltd.,
deren funktionale Währung der US-Dollar ist.
Zur Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Gesellschaften in die Berichtswährung
des Konzerns werden die Vermögenswerte und Schulden mit den Stichtagskursen, die Aufwendungen und Erträge grundsätzlich mit den Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Aus
der Umrechnung resultierende Differenzbeträge werden aufgrund der stichtagsbezogenen
Methode erfolgsneutral in eine Umrechnungsrücklage eingestellt. Der für einen ausländischen
Geschäftsbetrieb in der Rücklage erfasste Betrag wird bei der Veräußerung dieses ausländischen Geschäftsbetriebs in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Folgende Wechselkurse waren für die Währungsumrechnung maßgebend:
Stichtagskurs
1€=
Durchschnittskurs
2009
2008
2009
2008
USA
USD
1,44
1,39
1,40
1,47
Schweden
SEK
10,25
9,44
10,59
9,26
Südafrika
ZAR
10,67
13,07
11,52
12,09
Korea
KRW
1.666,97
1.839,00
1.770,04
1.788,65*
* Durchschnittskurs Okt.-Dez. 2008
F-32
5. WESENTLICHE ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN, SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN DES MANAGEMENTS
Die Erstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS erfordert bei einigen Positionen, dass Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen werden, die
sich auf den Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz bzw.
auf die Höhe und den Ausweis der Erträge und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns sowie die Angabe von Eventualvermögen und -schulden auswirken.
Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten Ergebnisse entstehen, die in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der
betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen.
Folgende wesentliche Ermessensentscheidungen wurden bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzerns in 2009 getroffen:
Der SolarWorld-Konzern hat Liefer- und Abnahmeverträge abgeschlossen, die bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Lohnfertigung anzusehen sind und daher entsprechend bilanziert
wurden.
Erhaltene und geleistete Anzahlungen beinhalten insbesondere Anzahlungen im Zusammenhang mit langfristig geschlossenen Verkaufskontrakten über Siliziumwafer sowie ebenfalls
langfristig geschlossenen Einkaufskontrakten über Rohsilizium. Diese Anzahlungen sind vertraglich unverzinslich. Da die Kontrakte jedoch bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine
Finanzierungskomponente enthalten, werden sie mit dem impliziten oder laufzeitkongruenten
Zinssatz aufgezinst.
Die wesentlichsten Annahmen und Schätzungen beziehen sich auf die Beurteilung der Werthaltigkeit des Firmenwerts, die Nutzbarkeit von aktiven latenten Steuern, die ertragswirksame
Auflösung von erhaltenen Anzahlungen, die konzern-einheitliche Festlegung wirtschaftlicher
Nutzungsdauern für Sachanlagen, die Bewertung von Finanzinstrumenten sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen
zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand fußen.
Insbesondere werden bezüglich der erwarteten Geschäftsentwicklung sowohl die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände als auch die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds zugrunde gelegt.
Die Werthaltigkeitstests des Konzerns in Bezug auf den Firmenwert basieren auf Berechnungen, bei denen die Discounted-Cashflow-Methode angewendet wird. Die Cashflows werden
aus dem Finanzplan der nächsten fünf Jahre abgeleitet, wobei noch nicht in Umsetzung befindliche künftige Erweiterungsinvestitionen, die die Ertragskraft der getesteten zahlungsmittelgenerierenden Einheit erhöhen werden, nicht enthalten sind. Der erzielbare Betrag ist stark
abhängig von dem im Rahmen der Discounted-Cashflow-Methode verwendeten Diskontierungssatz sowie von den erwarteten künftigen Mittelzuflüssen und der für Zwecke der Extrapolation verwendeten Wachstumsrate. Die Grundannahmen zur Bestimmung des erzielbaren
Betrags für die zahlungsmittelgenerierende Einheit werden in der Tz. 7 genauer erläutert.
Für steuerliche Verlustvorträge werden latente Steueransprüche nur angesetzt, wenn ihre ReaF-33
lisierung mittelfristig (innerhalb der nächsten fünf Jahre) wahrscheinlich ist. Weist eine steuerliche Einheit in der jüngeren Vergangenheit eine Verlusthistorie auf, werden latente Steueransprüche aus Verlustvorträgen dieser Einheit nur angesetzt, wenn ausreichend zu versteuernde temporäre Differenzen oder substantielle Hinweise für deren Realisierung vorliegen. Bei
der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, sind wesentliche Annahmen und Schätzungen des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen
Steuerplanungsstrategien erforderlich. Weitere Informationen hierzu sind in Tz. 33 enthalten.
Sofern der beizulegende Zeitwert von in der Bilanz erfassten finanziellen Vermögenswerten
und finanziellen Verbindlichkeiten nicht mithilfe von Daten eines aktiven Markts bestimmt
werden kann, wird er unter Verwendung von Bewertungsverfahren einschließlich der
Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Die in das Modell eingehenden Größen stützen sich,
soweit möglich, auf beobachtbare Marktdaten. Ist dies nicht möglich, stellt die Bestimmung
der beizulegenden Zeitwerte in gewissem Maße eine Ermessensentscheidung dar. Die Ermessensentscheidungen betreffen Parameter wie Liquiditätsrisiko, Kreditrisiko und Volatilität.
Änderungen der Annahmen bezüglich dieser Faktoren könnten sich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert der Finanzinstrumente auswirken. Für weitere Erläuterungen wird auf Tz. 61
verwiesen.
Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie der Barwert der Pensionsverpflichtung wird anhand von versicherungsmathematischen
Berechnungen ermittelt. Die versicherungs-mathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen zu Abzinsungssätzen, künftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen, Sterblichkeit und den künftigen Rentensteigerungen. Aufgrund der Komplexität der Bewertung,
der zugrunde liegenden Annahmen und ihrer Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierte
Verpflichtung höchst sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. Alle Annahmen werden zu
jedem Abschlussstichtag überprüft. Bei der Ermittlung des angemessenen Diskontierungssatzes orientiert sich das Management an den Zinssätzen von Unternehmensanleihen mit mindestens guter Bonität. Die Sterberate basiert auf öffentlich zugänglichen Sterbetafeln. Künftige Lohn- und Gehalts- sowie Rentensteigerungen basieren auf erwarteten künftigen Inflationsraten. Weitere Details zu den verwendeten Annahmen werden in Tz. 19 und 54 erläutert.
Hinsichtlich der konkreten Ausprägung getroffener Annahmen im Zusammenhang mit der
Ermittlung weiterer Rückstellungen wird auf die Tz. 20 und 54 verwiesen.
F-34
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
6. AUSWEISÄNDERUNGEN
Um das operative Ergebnis bereinigt um Wechselkursgewinne und -verluste darzustellen, hat
sich der Konzern in 2009 entschieden, das Wechselkursergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position »Sonstiges Finanzergebnis« auszuweisen. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.
T€
Vorjahreswert
Umgliederung
von
Wechselkursgewinnen/-verlusten
Angepasster
reswert
4. Sonstige
betriebliche
Erträge
8. Sonstige
betriebliche
Aufwendungen
9. Operatives
Ergebnis aus
fortgeführten
Aktivitäten
13. Sonstiges
Finanzergebnis
14. Finanzergebnis
36.841
-99.883
260.813
-55.924
-72.144
-10.718
13.165
2.447
-2.447
-2.447
26.123
-86.718
263.260
-58.371
-74.591
Vorjah-
Des Weiteren werden im Unterschied zum Vorjahr im Zusammenhang mit Lohnfertigungsbeziehungen stehende Sicherheitsleistungen nicht mehr in den übrigen kurzfristigen Schulden
ausgewiesen, sondern in den kurzfristigen Finanzschulden. Die Vorjahreszahlen in der Bilanz
wurden entsprechend angepasst. Da in 2007 noch keine derartigen Sicherheitsleistungen bestanden, war keine Anpassung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2008 erforderlich.
T€
C. I. Kurzfristige Finanzschulden
C. V. Übrige kurzfristige
Schulden
24.137
65.503
4.577
-4.577
28.714
60.926
Vorjahreswert
Umgliederung von Verbindlichkeiten aus Sicherheitsleistungen von
Lohnfertigern
Angepasster Vorjahreswert
Es wird auch auf die Erläuterungen in Tz. 52 verwiesen.
7. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert
und mit Ausnahme der Firmenwerte jeweils planmäßig linear über eine Nutzungsdauer von 4
bis 15 Jahren abgeschrieben. Bei der Erstellung immaterieller Vermögenswerte anfallende
Forschungsaufwendungen werden sofort als Aufwand verrechnet. In gleicher Weise wird mit
den Entwicklungsaufwendungen verfahren, da Forschung und Entwicklung iterativ miteinander vernetzt sind und daher eine verlässliche Trennbarkeit nicht gegeben ist. Dauerhafte
F-35
Wertminderungen werden durch außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigt.
Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt
und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst.
Firmenwerte, auch solche aus der Kapitalkonsolidierung, werden gemäß den Regelungen der
IFRS 3 sowie IAS 36 und 38 einem jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen. Wie auch schon in den Vorjahren hat der Impairment-Test zum 31. Dezember 2009 erneut ergeben, dass die Werthaltigkeit des ausgewiesenen Firmenwerts gegeben ist.
Für Zwecke des Impairment-Tests wurde der Buchwert des Firmenwerts der betroffenen zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Cash Generating Unit, CGU) »Produktion Deutschland«
zugeordnet, welche dem Segment »Produktion Deutschland« entspricht. Die Neuzuordnung
wurde aufgrund der Anpassung der Segmentstruktur erforderlich und folgt der strategischen
Ausrichtung des Konzerns, die eine voll integrierte Produktion mit dem Endprodukt »Solarmodul« vorsieht.
Vor und mangels Abwertung auch nach Durchführung des Werthaltigkeitstests betrug bzw.
beträgt der Buchwert des der CGU »Produktion Deutschland« zugeordneten Firmenwerts T€
29.587 (i. Vj. T€ 29.587).
Die erzielbaren Beträge wurden als beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten
bestimmt. Die Ermittlung erfolgte mittels Discounted-Cashflow-Verfahren. Zur Bestimmung
des erzielbaren Betrags wurden die Cashflow-Prognosen herangezogen, die auf den neuesten,
vom Management genehmigten Planungen beruhen. Die Prognosen ihrerseits basieren auf den
nachfolgend genannten grundlegenden Annahmen. Als grundlegende Annahmen werden jene
Annahmen bezeichnet, in Bezug auf deren Veränderung der erzielbare Betrag der CGU die
höchste Sensitivität aufweist.
Hinsichtlich der CGU »Produktion Deutschland« basieren die Prognosen auf den folgenden
grundlegenden Annahmen:
-
-
Kurz- und mittelfristig sinkende Rohstoffpreise (Silizium).
Ausbau der Produktionskapazitäten und Anstieg der Wafer-Produktionsmenge bis auf
1.000 MW bzw. der Modul-Produktionsmenge bis auf 450 MW; Grundlage dieser Annahme ist der derzeitige Ausbauplan der Kapazitäten am Standort Freiberg sowie die
Markterwartungen bzw. bereits bestehende Lieferverträge.
Jährlicher Rückgang der Absatzmarktpreise im einstelligen Prozentbereich; Grundlage
dieser Annahme sind einschlägige Marktstudien Dritter.
Die Cashflow-Prognosen für die CGU »Produktion Deutschland« wurden aus den detaillierten Planungsrechnungen der Gesellschaft für einen Zeitraum von fünf Jahren abgeleitet. Für
den darüber hinaus gehenden Zeitraum wurde basierend auf dem letzten Detailprognosejahr
eine Extrapolation vorgenommen. Hierbei wurde eine Wachstumsrate von 2,5 (i.Vj. 2,5) Prozent gemäß den langfristigen Wachstumsannahmen externer Studien für die SolarWorld Aktiengesellschaft unterstellt.
Zur Berechnung des erzielbaren Betrags wurden die zukünftigen Cashflows der CGU »ProF-36
duktion Deutschland« mit einem risikoadjustierten Diskontierungszinssatz nach Steuern von
rund 9,1 (i. Vj. 9,4) Prozent abgezinst. Dieser Zinssatz wird gestützt von externen Analysten
der SolarWorld Aktiengesellschaft.
8. SACHANLAGEN
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen. Die Herstellungskosten umfassen
alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Einzelkosten sowie angemessene Teile der
notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Des Weiteren gehören zu den Herstellungskosten die fertigungsbedingten Abschreibungen sowie die fertigungsbezogenen anteiligen Kosten für die betriebliche Altersversorgung und die freiwilligen sozialen Leistungen des
Unternehmens. Kosten der Verwaltung werden berücksichtigt, sofern sie der Herstellung zugerechnet werden können. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten beinhalten zudem neben dem Kaufpreis nach Abzug von Rabatten, Boni und Skonti alle direkt zurechenbaren
Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert zu dem Standort und in den erforderlichen, vom
Management beabsichtigten betriebsbereiten Zustand zu bringen.
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, für den ein Zeitraum von mindestens einem
Jahr erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode
als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige
Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital
entstehen. Der Konzern aktiviert grundsätzlich Fremdkapitalkosten für sämtliche qualifizierten Vermögenswerte, bei denen der Bau am oder nach dem 1. Januar 2009 aufgenommen
wurde. Fremdkapitalkosten im Zusammenhang mit Bauprojekten, die vor dem 1. Januar 2009
begonnen wurden, erfasst der Konzern weiterhin als Aufwand. Im Geschäftsjahr 2009 wurden
keine qualifizierten Vermögenswerte identifiziert, so dass alle Fremdkapitalkosten aufwandswirksam wurden.
Wenn wesentliche Teile von Sachanlagen in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden
müssen, erfasst der Konzern solche Teile als gesonderte Vermögenswerte mit spezifischer
Nutzungsdauer bzw. Abschreibung. Bei Durchführung einer Großinspektion werden entsprechend die Kosten im Buchwert der Sachanlagen als Ersatz aktiviert, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Alle anderen Wartungs- und Instandhaltungskosten werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Der Barwert der erwarteten Kosten für die Entsorgung des Vermögenswerts nach dessen Nutzung ist in den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts
enthalten, wenn die Ansatzkriterien für eine Rückstellung erfüllt sind. Für detailliertere Informationen zur Bewertung der Rückstellung für Rückbauverpflichtungen wird auf Tz. 54
verwiesen.
Hinsichtlich der in diesem Zusammenhang aktivierten Eigenleistungen wird auf Tz. 25 verwiesen.
Für Gebäude werden Nutzungsdauern zwischen 15 und 45 Jahren zugrunde gelegt, Bauten
F-37
und Einbauten auf fremden Grundstücken werden entsprechend der Laufzeit der Mietverträge
bzw. einer niedrigeren Nutzungsdauer abgeschrieben. Als Nutzungsdauer von technischen
Anlagen und Maschinen werden überwiegend bis zu 10 Jahre angesetzt. Betriebs- und Geschäftsausstattung wird bei normaler Beanspruchung über 3 bis 5 Jahre abgeschrieben.
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden gemäß IAS 36 zum Bilanzstichtag
außerplanmäßig abgeschrieben, wenn eine Indikation für eine Wertminderung vorliegt und
nach dem dann durchgeführten Werthaltigkeitstest der erzielbare Betrag des Vermögensgegenstandes unter den Buchwert gesunken ist. Bei Vermögenswerten, die einer firmenwerttragenden CGU zuzurechnen sind, wird der Werthaltigkeitstest unabhängig von einer Indikation
jährlich durchgeführt. Insoweit wird auf Tz. 7 verwiesen. Für die anderen wesentlichen Vermögenswerte ergaben sich im Geschäftsjahr keine Wertminderungshinweise.
Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr
erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder
Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des
Vermögenswerts ermittelt und in der Periode erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der der Vermögenswert ausgebucht wird.
Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Vermögenswerte werden
am Ende eines jeden Geschäftsjahrs überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst.
9. AT EQUITY BEWERTETE ANTEILE
Die Anteile des Konzerns an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode
bilanziert. Des Weiteren macht der Konzern von dem Wahlrecht gemäß IAS 31.38 Gebrauch
und bilanziert seine Anteile an gemeinschaftlich geführten Unternehmen (Joint Venture)
ebenfalls nach der Equity-Methode.
Die nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen werden in der Bilanz zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der nach dem Erwerb eingetretenen Änderungen des Anteils des Konzerns am Reinvermögen der Beteiligung, der beim Erwerb aufgedeckten stillen
Reserven und Lasten sowie der anteiligen nicht realisierten Zwischenergebnisse aus Transaktionen mit der Beteiligungsgesellschaft erfasst. Der mit einer Beteiligung verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird weder planmäßig
abgeschrieben noch einem gesonderten Wertminderungstest unterzogen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält in der Position »Ergebnis aus at Equity bewerteten
Anteilen« den Anteil des Konzerns am Erfolg der Beteiligung inklusive der Effekte aus der
Fortschreibung der aufgedeckten stillen Reserven und Lasten. Hierbei handelt es sich um den
Anteilseignern der Beteiligung zurechenbaren Gewinn und somit um den Gewinn nach Steuern und Minderheitsanteilen an den Tochterunternehmen der Beteiligung. Unmittelbar im
Eigenkapital der Beteiligung ausgewiesene Änderungen werden vom Konzern in Höhe seines
Anteils ebenfalls direkt im Eigenkapital erfasst. Nicht realisierte Zwischenergebnisse aus
Transaktionen zwischen der Beteiligung und dem Konzern werden entsprechend dem Anteil
an der Beteiligung ebenfalls über die Position »Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen«
eliminiert.
F-38
Die Abschlüsse der Beteiligungen werden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der
Abschluss des Mutterunternehmens. Soweit erforderlich, werden Anpassungen an konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen.
Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen
zusätzlichen Wertminderungsaufwand für die Anteile des Konzerns zu erfassen. Der Konzern
ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil
an einer Beteiligung wertgemindert sein könnte. Ist dies der Fall, so wird die Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des Anteils an der Beteiligung und dem Buchwert des Anteils
als Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst.
10. VORRÄTE
Unter den Vorräten sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige eigene Erzeugnisse, Handelswaren sowie geleistete Anzahlungen auf Vorräte ausgewiesen. Der Ansatz
der erworbenen Vorratsgegenstände erfolgt zu Anschaffungskosten, die in Abhängigkeit von
der Art der Vorratsgegenstände zum Teil auf Basis von Durchschnittskosten und zum Teil
nach der First-in-First-out- (FiFo-) Methode ermittelt werden. Der Ansatz der selbst erstellten
Vorratsgegenstände erfolgt zu Herstellungskosten. Die Herstellungskosten enthalten neben
den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten,
basierend auf einer normalen Kapazitätsauslastung der Produktionsanlagen. Zudem beinhalten sie fertigungsbedingte Abschreibungen, die direkt dem Herstellungsprozess zugeordnet
werden können sowie, soweit fertigungsbezogen, die anteiligen Kosten für die betriebliche
Altersversorgung und für freiwillige soziale Leistungen des Unternehmens. Kosten der Verwaltung werden berücksichtigt, soweit sie der Produktion zuzurechnen sind. Fremdkapitalkosten werden nicht berücksichtigt, da Vorräte aus Konzernsicht nicht als qualifizierte Vermögensgegenstände gelten.
Die Bewertung zum Bilanzstichtag erfolgt zum jeweils niedrigeren Betrag aus Anschaffungs/Herstellungskosten einerseits und realisierbarem Nettoveräußerungspreis andererseits. Letzterer ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös des Endproduktes abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen
Vertriebskosten.
Aufgrund der Produktionsgegebenheiten von Unternehmen und Branche werden in den Erläuterungen zu den Vorräten in Tz. 44 fertige Erzeugnisse mit Handelswaren zusammengefasst.
Die unter den Vorräten ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen wurden teilweise in USDollar geleistet. Da es sich hierbei nicht um monetäre Posten im Sinne von IAS 21.16 handelt, erfolgte eine Bewertung mit dem historischen, bei Verausgabung gegebenen Kurs. Da
die geleisteten Zahlungen vertraglich unverzinslich sind, dem Sachverhalt jedoch implizit
eine Finanzierungstransaktion zugrunde liegt, erfolgt eine Aufzinsung mit dem fristenkongruenten oder impliziten Zinssatz.
11. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Die Bilanzierung der Kundenforderungen erfolgt zum Nennwert. Bestehen an der
Einbringlichkeit der Forderungen Zweifel, werden die Kundenforderungen mit dem niedrigeren realisierbaren Betrag angesetzt. Wertberichtigungen werden teilweise unter Verwendung
F-39
eines Wertberichtigungskontos vorgenommen. In Fremdwährung valutierende Forderungen
werden zum Stichtagskurs bewertet. Die Entscheidung, ob die Wertberichtigung über ein
Wertberichtigungskonto erfolgt oder direkt den Buchwert mindert, hängt von der Wahrscheinlichkeit des erwarteten Forderungsausfalls ab.
Die Bilanzierung von Forderungen aus Auftragsfertigungen ist nach der Percentage-ofCompletion-Methode gemäß IAS 11 vorgenommen worden.
Es wird auf die Angaben unter Tz. 22 und 24 verwiesen.
12. ÜBRIGE FORDERUNGEN UND VERMÖGENSWERTE
Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden grundsätzlich mit dem Nennwert
bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken und allgemeine Kreditrisiken sind durch entsprechende
Wertkorrekturen berücksichtigt.
13. SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet« werden, als »bis zur
Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen«, als »zur Veräußerung verfügbare finanzielle
Vermögenswerte«, als »Kredite und Forderungen« oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert. Der Konzern legt die
Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest. Finanzielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten bewertet. Davon ausgenommen sind finanzielle Vermögenswerte, die als »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet« kategorisiert
wurden. Hier erfolgt der Erstansatz zum beizulegenden Zeitwert ohne Berücksichtigung von
Transaktionskosten.
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Wertpapiere, die als »bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen« kategorisiert wurden.
Die Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten hängt von deren Kategorisierung ab.
Wertpapiere werden als »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet« kategorisiert,
wenn sie entweder als solche designiert oder »zu Handelszwecken gehalten« werden.
Sie werden als »zu Handelszwecken gehalten« kategorisiert, wenn sie mit der Absicht erworben wurden, sie kurzfristig wieder zu verkaufen. Diese Kategorie umfasst zudem vom Konzern abgeschlossene derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente in
Sicherungsbeziehungen gemäß IAS 39 designiert sind.
Finanzielle Vermögenswerte werden designiert als »erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet«, wenn sie Teil eines Portfolios sind, das auf Grundlage der beizulegenden
Zeitwerte beurteilt und gesteuert wird. Der Erwerb und Verkauf von Wertpapieren erfolgt
unter dem Aspekt des ertragsoptimierten Liquiditätsmanagements und wird im Wesentlichen
zentral durch die SolarWorld Aktiengesellschaft gesteuert.
F-40
»Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete« finanzielle Vermögenswerte werden mit den beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst. Der erfasste Nettogewinn
oder -verlust schließt etwaige Dividenden und Zinsen des finanziellen Vermögenswerts mit
ein.
Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf aktiven Märkten gehandelt werden, wird durch den am Bilanzstichtag notierten Marktpreis ohne Abzug der Transaktionskosten bestimmt. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf keinem aktiven
Markt gehandelt werden, wird unter Anwendung geeigneter Bewertungsverfahren ermittelt.
Für weitere Erläuterungen zu den angewandten Bewertungsverfahren wird auf Tz. 61 verwiesen.
Finanzielle Vermögenswerte, die als »Kredite und Forderungen« kategorisiert wurden, sind
nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die
nicht auf einem aktiven Markt notiert sind. Nach ihrer erstmaligen Erfassung werden solche
finanziellen Vermögenswerte im Rahmen einer Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet.
Bei finanziellen Vermögenswerten, die als »zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte« klassifiziert wurden, handelt es sich um Finanzinstrumente, die für einen unbestimmten Zeitraum gehalten werden sollen und die als Reaktion auf Liquiditätsbedarf oder
Änderungen der Marktbedingungen verkauft werden können. Nach der erstmaligen Bewertung werden »zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte« in den folgenden
Perioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nicht realisierte Gewinne oder Verluste werden in der AfS-Rücklage erfasst. Wenn ein solcher Vermögenswert ausgebucht wird, wird der
kumulierte Gewinn oder Verlust in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat unter Beachtung von IFRIC 14 und IAS 19 unter den
übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten Rückdeckungsversicherungen aktiviert, die
der Insolvenzsicherung der Altersteilzeitverpflichtungen dienen. Der Wertansatz erfolgte auf
Basis der Angaben der Versicherungsgesellschaft zum Aktivwert und in Höhe des Betrags, zu
dem der Versicherungswert die Altersteilzeitverbindlichkeiten übersteigt (Planvermögensüberschuss).
14. FLÜSSIGE MITTEL
Die flüssigen Mittel beinhalten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Form von
Geldkonten und kurzfristigen Geldanlagen bei Kreditinstituten, die beim Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Sie werden als »Kredite und Forderungen« klassifiziert und nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet.
Für Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Kassenbestände und kurzfristige Einlagen abzüglich in Anspruch genommener Kontokorrentkredite.
F-41
15. ZUR VERÄUßERUNG BESTIMMTE VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN
SOWIE NICHT FORTGEFÜHRTE AKTIVITÄTEN
Als zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte werden einzelne langfristige Vermögenswerte, Gruppen von Vermögenswerten oder Vermögenswerte nicht fortgeführter Unternehmensbereiche ausgewiesen, deren Buchwerte überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft
und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden und im übrigen die in IFRS 5 definierten Kriterien erfüllen. Diese Vermögenswerte werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben.
Wertminderungen werden für diese Vermögenswerte grundsätzlich nur dann erfasst, wenn der
beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten unterhalb des Buchwerts liegt. Im Fall
einer späteren Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ist die
zuvor erfasste Wertminderung rückgängig zu machen. Die Zuschreibung ist auf die zuvor für
die betreffenden Vermögenswerte erfassten Wertminderungen begrenzt.
Aufwendungen und Erträge aus der Geschäftstätigkeit nicht fortgeführter Aktivitäten werden
ebenso wie Gewinne und Verluste aus deren Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten als Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen.
Gewinne und Verluste aus der Veräußerung der nicht fortgeführten Aktivitäten werden ebenfalls unter dieser Position ausgewiesen.
16. FINANZSCHULDEN UND VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND
LEISTUNGEN
Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden
Zeitwert bewertet. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden bei allen
Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ebenfalls angesetzt.
In der Folgebilanzierung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle
Verbindlichkeiten betreffen in der Regel derivative Finanzinstrumente. Es wird diesbezüglich
auf die nachfolgende Tz. 17 verwiesen.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten wie z.B. verzinsliche Darlehen werden in der Folgebilanzierung grundsätzlich
nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und
Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden sowie im Rahmen der Amortisation mittels der Effektivzinsmethode.
Vom Konzern ausgereichte Finanzgarantien sind Verträge, die zur Leistung von Zahlungen
verpflichten, die den Garantienehmer für einen Verlust entschädigen, der entsteht, weil ein
bestimmter Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß den Bedingungen eines Schuldinstruments nicht fristgemäß nachkommt. Die Finanzgarantien werden bei erstmaliger Erfassung als Verbindlichkeit zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, abzüglich der mit der Ausreichung der Garantie direkt verbundenen Transaktionskosten. Anschließend erfolgt die Bewertung der Verbindlichkeit mit der bestmöglichen Schätzung der zur Erfüllung der
gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlichen Aufwendungen oder dem
höheren angesetzten Betrag abzüglich der kumulierten Amortisationen.
F-42
17. DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE UND HEDGING
Der SolarWorld-Konzern setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung der aus operativen Tätigkeiten, Finanztransaktionen und Investitionen resultierenden Zins- und Währungsrisiken ein.
Diese Finanzinstrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und
als zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert, wenn sie für
Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben oder nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen gemäß IAS 39 designiert werden. Gewinne oder Verluste aus
finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst.
Derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente designiert und als solche
effektiv sind, werden auf der Grundlage einer Beurteilung der Tatsachen und Umstände als
kurzfristig oder langfristig klassifiziert oder in einen kurzfristigen und einen langfristigen Teil
aufgeteilt.
Der SolarWorld-Konzern wendet Vorschriften zu Sicherungsmaßnahmen gemäß IAS 39
(Hedge Accounting) zur Sicherung von zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow Hedges) an.
Für die Erfassung der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte – erfolgswirksame Erfassung
in der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital – ist
entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden ist oder nicht. Liegt kein Hedge Accounting vor, werden die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sofort erfolgswirksam erfasst. Besteht hingegen eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39, wird der
Sicherungszusammenhang als solcher bilanziert.
Zu Beginn der Sicherungsbeziehung wird die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft einschließlich der Risikomanagementziele dokumentiert. Des Weiteren wird bei Eingehen der Sicherungsbeziehung als auch in deren Verlauf regelmäßig dokumentiert, ob das designierte Sicherungsinstrument hinsichtlich der Kompensation der Änderung der Cashflows
des Grundgeschäfts in hohem Maße effektiv ist.
Der effektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines Derivates oder eines originären Finanzinstruments, das im Rahmen eines Cashflow Hedges als Sicherungsinstrument
designiert worden ist, wird im Eigenkapital erfasst. Der auf den ineffektiven Teil entfallende
Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam im »sonstigen Finanzergebnis« ausgewiesen.
Im Eigenkapital erfasste Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung
überführt, in der auch das Grundgeschäft des Cashflow Hedges ergebniswirksam wird. Der
Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt in demselben Posten, in dem auch das
Grundgeschäft ausgewiesen wird. Führt jedoch eine abgesicherte erwartete Transaktion zur
Erfassung eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Schuld, werden die zuvor im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste aus dem Eigenkapital ausgebucht und bei der erstmaligen Ermittlung der Anschaffungskosten des Vermögenswerts oder
der Schuld berücksichtigt.
F-43
Die bilanzielle Abbildung der Sicherungsbeziehung endet, wenn die Sicherungsbeziehung
aufgelöst, das Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert, beendet oder ausgeübt wird oder sich
nicht mehr für Sicherungszwecke eignet. Der vollständige zu diesem Zeitpunkt im Eigenkapital erfasste Gewinn oder Verlust verbleibt im Eigenkapital und wird erst dann erfolgswirksam
vereinnahmt, wenn die erwartete Transaktion ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung
abgebildet wird. Wird mit dem Eintritt der erwarteten Transaktion nicht mehr gerechnet, wird
der gesamte im Eigenkapital erfasste Erfolg sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt.
Die derivativen Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung sowie in der Folgebewertung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die angesetzten beizulegenden
Zeitwerte gehandelter derivativer Finanzinstrumente entsprechen den Marktpreisen. Nicht
gehandelte derivative Finanzinstrumente, werden unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle basierend auf Discounted-Cashflow-Analysen und unter Rückgriff auf aktuelle
Marktparameter berechnet. Es wird auf Tz. 61 verwiesen.
18. ABGEGRENZTE INVESTITIONSZUWENDUNGEN
Die vereinnahmten Investitionszuwendungen werden in Anwendung von IAS 20 abgegrenzt
und über die Nutzungsdauer der betreffenden Anlagegegenstände ertragswirksam aufgelöst.
Somit wird dieser Posten über die Perioden der Nutzungsdauer der bezuschussten Sachanlagen verteilt und erhöht die Vorsteuerergebnisse zukünftiger Geschäftsjahre sukzessive. Dieser
Ergebniserhöhung stehen Abschreibungsaufwendungen in entsprechender Höhe gegenüber,
die somit im Saldo neutralisiert werden. Zusätzlich werden sich steuerliche Effekte ergeben,
wobei die ergebniserhöhende Auflösung der abgegrenzten Investitionszuwendungen insoweit
ertragsteuerfrei erfolgt, als diese aus der Vereinnahmung steuerfreier Investitionszulagen resultieren.
Ebenfalls unter IAS 20 subsumiert werden Einnahmen aus Steuergutschriften für getätigte
Investitionen (Investment Tax Credits). Ansprüche auf Steuergutschriften werden bilanziert,
sofern eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die wesentlichen Voraussetzungen für
den Erhalt erfüllt werden und die Erteilung erfolgt. Die Bewertung der Ansprüche erfolgt mit
dem Barwert.
19. ALTERSVERSORGUNG
Die betriebliche Altersversorgung im Konzern erfolgt überwiegend beitragsorientiert. Hierbei
zahlt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen oder auf
freiwilliger Basis Beiträge an staatliche und private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung
der Beiträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die
jährlichen Beiträge sind als Personalaufwand ausgewiesen.
Bei einem Tochterunternehmen der SolarWorld Aktiengesellschaft besteht ein leistungsorientierter Altersversorgungsplan (Defined Benefit Plan), für den eine Insolvenzsicherung über
den Pensionssicherungsverein erfolgt. Planvermögen liegt nicht vor. Die Bewertung dieser
Pensionsrückstellungen erfolgt nach der in IAS 19 vorgeschriebenen Methode der laufenden
Einmalprämien (Projected-Unit-Credit-Methode) für leistungsorientierte Altersversorgungspläne. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden als Aufwand oder Ertrag
erfasst, wenn der Saldo der kumulierten, nicht erfassten versicherungsmathematischen GeF-44
winne und Verluste zum Ende der vorherigen Berichtsperiode 10 Prozent der Verpflichtung
zu diesem Zeitpunkt übersteigt. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil wird
in den »Zins- und anderen Finanzaufwendungen« erfasst.
Der als Schuld aus einem leistungsorientierten Plan zu erfassende Betrag umfasst den Barwert
der leistungsorientierten Verpflichtung (unter Anwendung eines Diskontierungszinssatzes auf
Grundlage erstrangiger, festverzinslicher Industrieanleihen) abzüglich des noch nicht erfassten nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands und der noch nicht erfassten versicherungsmathematischen Verluste (zuzüglich Gewinne).
20. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen werden gebildet, soweit eine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Vermögensabfluss führt und sich diese Vermögensbelastung verlässlich abschätzen lässt. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit der
bestmöglichen Schätzung des Verpflichtungsumfangs. Rückstellungen für Verpflichtungen,
die voraussichtlich nicht im Folgejahr zu einer Belastung führen, werden in Höhe des Barwerts des erwarteten Vermögensabflusses erfasst. Zu weiteren Details wird auf die unsere
Ausführungen in Tz. 54 verwiesen.
Muss die Rückstellungsbildung unterbleiben, weil eines der Kriterien nicht erfüllt ist, ohne
dass die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme ganz entfernt (remote) ist, wird über die
entsprechenden Verpflichtungen als Eventualschulden berichtet.
21. ÜBRIGE SCHULDEN
Die unter den übrigen Schulden ausgewiesenen abgegrenzten Schulden werden für erhaltene
Dienstleistungen und Waren sowie für Personalverpflichtungen erfasst, für die die formalen
Voraussetzungen für die Zahlung noch nicht erfüllt sind. Für diese Schulden ist der künftige
Vermögensabfluss dem Grunde nach sicher und unterliegt der Höhe nach nur unwesentlichen
Unsicherheiten. Die Bewertung erfolgt mit der bestmöglichen Schätzung des Verpflichtungsumfangs.
Die unter den übrigen Schulden ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen lauten teilweise auf
US-Dollar. Da es sich hierbei nicht um monetäre Posten im Sinne von IAS 21.16 handelt,
erfolgte eine Bewertung mit dem historischen, bei Vereinnahmung gegebenen Kurs. Da den
langfristigen Kontrakten implizit eine Finanzierungskomponente zugrunde liegt, die erhaltenen Anzahlungen jedoch vertraglich unverzinslich sind, werden sie mit dem laufzeitkongruenten oder impliziten Zinssatz aufgezinst.
Im Zusammenhang mit den abgegrenzten Verbindlichkeiten für die gewinnorientierte Mitarbeiterbeteiligung wurden in 2009 im Rahmen eines »Treuhandvertrags zum Insolvenzschutz«
Einzahlungen auf ein Treuhandkonto geleistet, die die Verpflichtungen aus den Geschäftsjahren 2008 und früher betreffen. Da diese Verpflichtungen als andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer gemäß IAS 19.126 (d) anzusehen sind, hat im Rahmen der Bewertung
gemäß IAS 19.128 eine Saldierung des Barwerts der Verpflichtungen am Abschlussstichtag
mit dem beizulegenden Zeitwert des als Planvermögen anzusehenden Treuhandkontos zu erfolgen. Planvermögen umfasst Vermögen, das durch einen langfristig ausgelegten Fonds zur
Erfüllung von Leistungen an Arbeitnehmer gehalten wird. Planvermögen ist vor dem Zugriff
F-45
von Gläubigern des Konzerns geschützt und kann nicht direkt an den Konzern gezahlt werden. Die Saldierung ist zum Bilanzstichtag sowohl im kurzfristigen als auch im langfristigen
Bereich erfolgt.
22. ERTRAGS- UND AUFWANDSREALISIERUNG
Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert des erhaltenen oder zu beanspruchenden Entgelts abzüglich
gewährter Skonti und Rabatte sowie der Umsatzsteuer oder anderer Abgaben bewertet.
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren oder Erzeugnissen werden mit Übergang der signifikanten Risiken und Chancen erfasst, wenn, wie regelmäßig der Fall, auch die übrigen Voraussetzungen (keine fortgesetzte Involvierung, verlässliche Bestimmbarkeit der Erlöshöhe
und ausreichende Wahrscheinlichkeit des Zuflusses) gegeben sind.
Die Umsatzerlöse aus dem Projektgeschäft werden nach der Percentage-of-CompletionMethode gemäß IAS 11 erfasst. Dabei wird eine anteilige Gewinnrealisierung entsprechend
dem Fertigstellungsgrad vorgenommen, wenn eine Ermittlung des Fertigstellungsgrades, der
Gesamtkosten und der Gesamterlöse der jeweiligen Aufträge im Sinne von IAS 11 zuverlässig möglich ist. Der Fertigstellungsgrad der einzelnen Projekte wird grundsätzlich nach dem
Cost-to-Cost-Verfahren gemäß IAS 11.30 (a) ermittelt. Unter den genannten Voraussetzungen
werden entsprechend dem Fertigstellungsgrad anteilig die Gesamtprojekterlöse realisiert. Die
Auftragskosten umfassen die dem Auftrag direkt zurechenbaren Kosten und Teile der Gemeinkosten.
Im Zusammenhang mit langfristigen Verkaufskontrakten für Siliziumwafer erhaltene Anzahlungen werden ertragswirksam aufgelöst, wenn der SolarWorld-Konzern keine Verpflichtung
mehr zur Anrechnung auf zukünftige Lieferungen hat und eine Anrechnung auch faktisch
nicht in Erwägung zieht.
Aufwandszuschüsse werden periodengerecht entsprechend dem Anfall der Aufwendungen
ertragswirksam erfasst.
Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt
ihrer Verursachung ergebniswirksam. Rückstellungen für Gewährleistung werden zum Zeitpunkt der Realisierung der entsprechenden Umsatzerlöse gebildet.
Bei allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten sowie den
verzinslichen als zur Veräußerung verfügbar eingestuften finanziellen Vermögenswerten werden Zinserträge und Zinsaufwendungen anhand des Effektivzinssatzes erfasst; dabei handelt
es sich um den Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder gegebenenfalls eine kürzere Periode exakt auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden. Zinserträge bzw. -aufwendungen werden in der Gewinn- und
Verlustrechnung als Teil der Zins- und anderen Finanzerträge bzw. Zins- und anderen Finanzaufwendungen ausgewiesen und periodengerecht abgegrenzt.
F-46
23. STEUERN
Tatsächliche Ertragsteuern
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und frühere
Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags
werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den
Ländern gelten, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt.
Latente Steuern
Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Liability-Methode auf zum Abschlussstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem Steuerbilanzwert.
Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit
Ausnahme von:
• latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts
• latenten Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an
Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären
Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht
genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße
erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird,
gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von
latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang
mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden oder kein ausreichendes zu versteuerndes
Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Abschlussstichtag überprüft und in
dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu
versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden
an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten
Steueranspruchs ermöglicht.
Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der
Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde
F-47
gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten. Zukünftige Steuersatzänderungen werden berücksichtigt, sofern am Abschlussstichtag materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen
eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind.
Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung
erfasst werden, werden in Übereinstimmung mit dem zugrunde liegenden Geschäftsvorfall
direkt im Eigenkapital erfasst.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der
Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen
Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
Umsatzsteuer
Erträge, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst.
Eine Ausnahme bilden folgende Fälle:
• Wenn die beim Kauf von Vermögenswerten oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer nicht von der Steuerbehörde zurückgefordert werden kann,
wird die Umsatzsteuer als Teil der Herstellungskosten des Vermögenswerts bzw. als Teil der
Aufwendungen erfasst.
• Forderungen und Verbindlichkeiten werden mitsamt dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag angesetzt.
Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde zu erstatten oder an diese abzuführen ist,
wird in der Bilanz unter den »Übrigen Forderungen und Vermögenswerten« bzw. »Übrigen
Schulden« erfasst.
F-48
ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
24. UMSATZERLÖSE
Die Umsätze und ihre Aufteilung auf Unternehmensbereiche und Regionen sind aus der Segmentberichterstattung (Tz. 37) in diesem Konzernanhang ersichtlich. Die Konzernumsätze
betreffen die folgenden Produkte und Leistungen:
in T€
2009
2008
674.377
653.882
Projekterlöse
86.132
11.187
Zellen/Wafer
247.543
232.615
4.523
2.627
1.012.575
900.311
Modul- und Bausatzverkauf (Eigen- und Fremdproduktion)
Sonstige Umsatzerlöse
Die Projekterlöse resultieren im Wesentlichen aus der Errichtung von Großsolaranlagen.
Zum Bilanzstichtag bestehen noch laufende Projekte, deren Umsatzerlöse nach der
Percentage-of-Completion-Methode gemäß IAS 11 periodisch abgegrenzt wurden. Zum Bilanzstichtag ergeben sich daraus folgende Verbindlichkeiten (i.Vj. Forderungen), die aus Geschäftsvorfällen in 2009 und Vorjahren resultieren:
in T€
Summe der angefallenen Kosten und ausgewiesenen Gewinne
(abzüglich etwaiger ausgewiesener Verluste)
Erhaltene Anzahlungen
Forderungen aus Auftragsfertigung (Tz. 45)
Verbindlichkeiten aus Auftragsfertigung (Tz.55)
31.12.2009
31.12.2008
6.246
12.736
-6.439
-8.377
-193
4.359
0
4.359
-193
0
Die sonstigen Umsatzerlöse enthalten im Wesentlichen Erlöse aus Siliziumverarbeitung und
Stromeinspeisung.
25. AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGEN
Die aktivierten Eigenleistungen betreffen zum einen die Errichtung von Photovoltaikanlagen,
die von der zum Konsolidierungskreis gehörenden Go!Sun GmbH & Co. KG und der Solar
Factory GmbH betrieben werden.
Des Weiteren enthält diese Position Eigenleistungen im Zusammenhang mit der Versetzung
F-49
neuer Produktionsanlagen in einen betriebsbereiten Zustand.
26. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
2009
2008
Auflösung erhaltener Anzahlungen
25.417
0
Auflösung abgegrenzter Investitionszuwendungen
10.461
10.210
Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten
5.120
1.496
Erträge aus sonstigen Lieferungen und Leistungen
2.159
2.366
Ertrag aus Aufwandszuschüssen für Forschung und Entwicklung
1.813
2.353
Schadensersatzleistungen
1.147
0
0
6.608
4.536
3.090
50.653
26.123
in T€
Ertrag aus sonstigen Aufwandszuschüssen
Übrige sonstige betriebliche Erträge
Der Ertrag aus der Auflösung erhaltener Anzahlungen resultiert aus dem Wegfall der Verpflichtung, erhaltene Anzahlungen für Waferlieferungen auf zukünftige Lieferungen anzurechnen. Die Erträge ergeben sich in Höhe von T€ 14.319 aus dem vollständigen Wegfall der
Verpflichtung gegenüber einem Kunden und in Höhe von T€ 11.098 aus Minderabnahmen
fest vereinbarter Waferlieferungen für das Kalenderjahr 2009.
Die Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten resultierten im Wesentlichen aus
der außergerichtlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten.
Die vereinnahmten Zuschüsse für Forschung und Entwicklung sind mit einer Reihe von Auflagen verbunden. Diese kann der SolarWorld-Konzern nach jetzigem Kenntnisstand vollständig erfüllen, sodass mit keinen Rückzahlungen zu rechnen ist.
27. MATERIALAUFWAND
in T€
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für
bezogene Waren
Aufwendungen für bezogene Leistungen
F-50
2009
2008
597.584
395.540
93.478
58.520
691.062
454.060
28. PERSONALAUFWAND
2009
2008
Löhne und Gehälter
84.361
74.814
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
15.422
15.316
99.783
90.130
in T€
29. ABSCHREIBUNGEN
Die Zusammensetzung der Abschreibungen ergibt sich aus dem Anlagenspiegel.
30. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
2009
2008
Fremdpersonaleinsatz
19.861
14.900
Instandhaltungsaufwendungen
16.693
13.683
Werbe- und Reisekosten
16.195
9.629
Vertriebsaufwendungen
9.114
8.549
Versicherungen
5.490
3.945
Aufwand aus der Zuführung zur Gewährleistungsrückstellung
4.340
2.936
Mieten und Pachten
4.284
4.041
Datenverarbeitungsleistungen
3.774
2.317
Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten
3.588
4.032
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (Fremdleistungen)
3.183
2.180
Wertberichtigungen auf Forderungen und Forderungsverluste
2.523
1.024
Abwasser und Abfallbeseitigung
1.699
1.254
Telefon, Porto, Internet
1.303
862
Externe Dienstleistungen
840
570
Umzugskosten
774
125
Aufwand aus der Zuführung zu anderen Rückstellungen
412
4.162
14.792
12.509
108.865
86.718
in T€
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen
F-51
31. AUFWENDUNGEN FÜR FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
Im Geschäftsjahr entfielen auf die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit des SolarWorldKonzerns Aufwendungen in Höhe von insgesamt T€ 11.958 (i.Vj. T€ 13.024). Der überwiegende Teil dieser Aufwendungen resultiert aus Personalaufwendungen.
32. FINANZERGEBNIS
a) Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen
in T€
2009
2008
Erträge aus at Equity bewerteten Anteilen
5.856
1.376
-10.435
-9.988
-4.579
-8.612
2009
2008
Zinserträge
10.608
24.491
Andere Finanzerträge
19.236
16.947
29.844
41.438
Aufwendungen aus at Equity bewerteten Anteilen
b) Zins- und andere Finanzerträge
in T€
Die Zinserträge enthalten Zinsen aus verzinslichen Wertpapieren, Termingeldern und sonstigen Bankguthaben, die als »Kredite und Forderungen« oder als »zur Veräußerung verfügbare
finanzielle Vermögenswerte« kategorisiert sind.
Andere Finanzerträge enthalten überwiegend Erträge aus der Aufzinsung von geleisteten Anzahlungen.
c) Zins- und andere Finanzaufwendungen
2009
2008
Zinsaufwendungen
38.671
38.250
Andere Finanzaufwendungen
16.535
10.796
55.206
49.046
in T€
Die Zinsaufwendungen enthalten ausschließlich Zinsen für finanzielle Verbindlichkeiten, die
F-52
als »zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet« kategorisiert sind. Sie resultieren im Wesentlichen aus Bankdarlehen, aus den von der SolarWorld Aktiengesellschaft emittierten
Fremdkapitalinstrumenten sowie aus verzinslichen Verbindlichkeiten des SolarWorldKonzerns gegenüber seinen Mitarbeitern im Rahmen eines Programms zur gewinnorientierten
Mitarbeitervergütung.
Andere Finanzaufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen aus der Aufzinsung
von erhaltenen Anzahlungen sowie Bereitstellungszinsen.
d) Sonstiges Finanzergebnis
2009
2008
designiert als zum beizulegenden Zeitwert bewerteten
finanziellen Vermögenswerten
11.095
-56.221
zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten
29
297
11.124
-55.924
Wechselkursgewinne
16.062
10.718
Wechselkursverluste
-17.299
-13.165
-1.237
-2.447
9.887
-58.371
in T€
Nettogewinne und -verluste aus
Ergebnis aus Wechselkursgewinnen/-verlusten
Das Nettoergebnis der Kategorie »designiert als zum beizulegenden Zeitwert bewertet« ist in
Höhe von rund € 4 Mio. (i.Vj. € -30 Mio.) auf Veränderungen des Bonitätsrisikos zurückzuführen.
In der Darstellung der Nettogewinne und -verluste werden Derivate, die sich in einer Sicherungsbeziehung befinden, nicht berücksichtigt. Freistehende Derivate sind in der Bewertungskategorie »zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte« enthalten.
F-53
33. ERTRAGSTEUERN
Der ausgewiesene Steueraufwand ohne nicht fortgeführte Aktivitäten setzt sich wie folgt zusammen:
2009
2008
46.180
56.079
14
759
46.194
56.838
6.003
5.038
Latenter Steueraufwand (+) / -ertrag (-) Ausland
20.582
-8.454
Latenter Steueraufwand (+) / -ertrag (-) gesamt
26.585
-3.416
Ausgewiesener Steueraufwand (+) gesamt
72.779
53.422
in T€
Tatsächlicher Steueraufwand (+) Inland
Tatsächlicher Steueraufwand (+) Ausland
Tatsächlicher Steueraufwand (+) gesamt
Latenter Steueraufwand (+) Inland
Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern auf
das Einkommen und den Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen.
In den US-Gesellschaften sind im abgelaufenen Jahr sowie in den Vorjahren steuerliche Verluste angefallen. Diese waren anfänglich Restrukturierungsmaßnahmen und in der Folge dem
Aufbau neuer Produktionsanlagen in Camarillo und einer neuen, größeren Produktionsstätte
in Hillsboro geschuldet. Auf Basis der strategischen Ausrichtung des Konzerns, der Markterwartungen und der aktuellen Planung der US-Gesellschaften ist unverändert von der Realisierung der aus diesen Verlusten resultierenden latenten Steueransprüche auszugehen. Allerdings
stellt IAS 12 an die Aktivierung latenter Steuern im Falle von Verlusten in der jüngeren Vergangenheit hohe Anforderungen. Da aufgrund der Auswirkungen der Finanzkrise und des
schwierigen Marktumfeldes im Bereich der Photovoltaik das für 2009 ursprünglich erwartete
Ergebnis der US-Gesellschaften unterschritten wurde, hat der SolarWorld-Konzern für die
steuerlichen Verlustvorträge aus dem Jahr 2009 keine aktiven latenten Steuern mehr gebildet
(potenziell T€ 12.633) und die bereits im Vorjahr gebildeten latenten Steuern in Höhe von
rund T€ 19.814 wertberichtigt.
Die in den US-Gesellschaften angefallenen steuerlichen Verluste belaufen sich im Hinblick
auf die »Federal Tax« (Ertragsteuer des Bundes) auf umgerechnet rund € 86 Mio. Sie können
mindestens bis ins Jahr 2024 mit steuerlichen Gewinnen verrechnet werden und verfallen
dann sukzessive in den Jahren 2025 bis 2029. Auf diese Verlustvorträge entfallen latente
Steueransprüche in Höhe von rund € 27 Mio. Im Hinblick auf die »State Tax« (Ertragsteuer
der Bundesstaaten) belaufen sich die steuerlichen Verlustvorträge auf rund € 74 Mio. Sie
können mindestens bis ins Jahr 2016 mit steuerlichen Gewinnen verrechnet werden. In Höhe
von rund € 28 Mio. verfallen sie dann sukzessive in den Jahren 2017 bis 2019. Im Übrigen
verfallen sie sukzessive in den Jahren 2022 bis 2029. Insgesamt entfallen auf diese Verlustvorträge latente Steueransprüche in Höhe von rund € 6 Mio.
F-54
Im Übrigen bestehen im Konzern nur geringfügige steuerliche Verlustvorträge.
Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten und auf steuerliche
Verlustvorträge entfallen unsaldiert und saldiert die folgenden bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern:
Aktive latente Steuern
Passive latente Steuern
in T€
2009
2008
2009
2008
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
1.550
1.655
25.609
15.919
Kurzfristige Vermögenswerte
8.663
3.676
11.053
8.549
Abgegrenzte Investitionszuwendungen
5.272
3.745
0
0
Übrige langfristige Schulden
3.481
3.750
2.873
6.007
Kurzfristige Schulden
895
1.227
521
56
Steuerlich nutzbare Verlustvorträge
231
19.967
0
0
20.092
34.020
40.056
30.531
-14.193
-6.947
-14.193
-6.947
5.899
27.073
25.863
23.584
Saldierung
Bilanziell ausgewiesene latente Steuern
Zum Bilanzstichtag wurden im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen latente Steueransprüche in Höhe von T€ 349 (i.Vj. T€ 282) und latente Steuerverpflichtungen in Höhe von T€ 709 (i.Vj. T€ 4.508) erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Zum 31. Dezember 2009 wurden wie auch im Vorjahr gemäß IAS 12.39 keine latenten Steuerschulden auf temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen sowie an Gemeinschaftsunternehmen erfasst. Die entsprechenden temporären Differenzen belaufen sich auf insgesamt T€ 12.979 (i.Vj. 13.614).
Nachfolgend werden die wesentlichen Unterschiede zwischen dem nominellen und den tatsächlichen Steuersätzen im Berichtsjahr und im Vorjahr hinsichtlich der fortgeführten Aktivitäten erläutert:
F-55
2009
2008
131.752
188.669
Erwarteter Ertragsteuersatz (inkl. Gewerbesteuer)
30,0%
30,0%
Erwarteter Ertragsteueraufwand (+)
39.526
56.601
Wertberichtigung auf bestehende latente Steuern auf Verlustvorträge
19.814
0
Nicht gebildete latente Steuern auf neue Verlustvorträge
12.916
0
Abweichende in- und ausländische Steuerbelastung
-1.621
-2.280
Steuerminderungen aufgrund steuerfreier Erträge
-1.436
-5.227
Steuern aus nichtabzugsfähigen Aufwendungen
2.778
1.850
Periodenfremde tatsächliche Steuern
1.146
-371
-344
2.849
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand (+)
72.779
53.422
Effektiver Ertragsteuersatz
55,2%
28,3%
in T€
Ergebnis vor Ertragsteuern
Sonstige Abweichungen des Steueraufwands
34. WESENTLICHE PERIODENFREMDE AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGE
Wie im Vorjahr lagen wesentliche periodenfremde Aufwendungen und Erträge im Geschäftsjahr 2009 nicht vor.
35. ERGEBNIS NACH STEUERN AUS NICHT FORTGEFÜHRTEN AKTIVITÄTEN
Das in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesene Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten gliedert sich wie folgt:
2009
2008
Gewinn aus der Veräußerung nicht fortgeführter Aktivitäten
0
13.686
Ergebnis vor Steuern
0
13.686
Zurechenbarer Ertragsteueraufwand
0
-254
Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten
0
13.432
in T€
Die auf die nicht fortgeführten Aktivitäten entfallenden Cashflows sind in Tz. 62 dargestellt.
F-56
36. ERGEBNIS JE AKTIE
Das Ergebnis je Aktie wird ermittelt als Quotient aus dem Konzernergebnis und dem gewichteten Durchschnitt der während des Geschäftsjahrs im Umlauf befindlichen Aktienanzahl. Da
keine Optionsrechte oder Wandlungsrechte ausstehen, war die Kennzahl »verwässertes Ergebnis je Aktie« nicht einschlägig.
37. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
a) Segmentangaben
Ab dem 1. Januar 2009 ersetzt IFRS 8 »Geschäftssegmente« IAS 14 »Segmentberichterstattung«. Unter Anwendung des »full management approach« wurden die folgenden vier berichtspflichtigen Geschäftssegmente identifiziert, die die bisherigen Segmente »Wafer«, »Zelle«, »Modul« und »Handel« ablösen:
• Produktion Deutschland,
• Produktion USA,
• Handel,
• Sonstiges.
Hintergrund ist die bei der SolarWorld Aktiengesellschaft vorherrschende interne Organisations-, Berichts- und Steuerungsstruktur, die das Endprodukt »Solarmodul« produktions- und
handelsseitig in den Mittelpunkt stellt. Übergeordnetes Konzernziel ist es, die vorhandenen
Synergie- und Effizienzpotenziale der gesamten Wertschöpfungskette zu heben und so strategische Wettbewerbsvorteile für das Endprodukt »Solarmodul« erzielen zu können.
Zur Bildung der genannten berichtspflichtigen Geschäftssegmente wurden keine Geschäftssegmente zusammengefasst.
Die beiden Produktionssegmente schließen jeweils regional zusammenhängende und voll integrierte Produktionsaktivitäten in Deutschland und den USA zusammen und beinhalten jeweils die Produktionsbereiche der gesamten Wertschöpfungskette.
Das operative Segment »Handel« umfasst den weltweiten Vertrieb von Solarmodulen.
In das Segment »Sonstiges« gehen verschiedene Geschäftstätigkeiten des Konzerns ein, deren
finanzieller Einfluss in 2009 nicht wesentlich für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Konzerns war.
Das EBIT der Geschäftseinheiten wird vom Management getrennt überwacht, um Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Einheiten zu
bestimmen.
Die Verrechnungspreise zwischen den Geschäftssegmenten werden anhand der marktüblichen
Konditionen unter fremden Dritten ermittelt.
Die nachfolgend dargestellten Segmentumsätze und -ergebnisse beziehen sich ausschließlich
auf die fortgeführten Aktivitäten. Hinsichtlich der nicht fortgeführten Aktivitäten wird auf Tz.
F-57
35 verwiesen.
Die Vergleichszahlen des Vorjahrs wurden an die neue Segmentstruktur angepasst. Änderungen von Bewertungsmethoden haben sich im Vergleich zu 2008 nicht ergeben.
Informationen über Geschäftssegmente für das Geschäftsjahr 2009 // in Mio. €
Produktion
Deutschland
Produktion
USA
Handel
Sonstiges Eliminierung
Konsolidiert
Externe Umsätze
415
39
759
2
-202
Intersegment Umsätze
365
179
3
7
-554
Umsätze gesamt
780
218
762
9
-756
1.013
165
-15
10
-1
-7
152
Umsätze
Ergebnis
Betriebsergebnis (EBIT)
Finanzergebnis
-20
Ergebnis vor Ertragsteuern
132
Ertragsteuern
-73
Ergebnis aus
fortgeführten Aktivitäten
59
Planmäßige Abschreibungen
40
22
1
1
0
64
Wesentliche
zahlungsunwirksame
Posten
25
0
0
0
0
25
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
441
309
10
36
29
825
Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
154
112
7
20
0
293
Vermögen
F-58
Informationen über Geschäftssegmente für das Geschäftsjahr 2008 // in Mio. €
Produktion
Deutschland
Produktion
USA
Handel
Sonstiges Eliminierung
Konsolidiert
Externe Umsätze
281
1
653
13
-48
Intersegment Umsätze
364
152
4
4
-524
Umsätze gesamt
645
153
657
17
-572
900
216
-18
50
7
2
257
Umsätze
Ergebnis
Segmentergebnis
neutrales Ergebnis
6
Betriebsergebnis (EBIT)
263
Finanzergebnis
-74
Ergebnis vor Ertragsteuern
189
Ertragsteuern
-54
Ergebnis aus
fortgeführten Aktivitäten
135
Planmäßige Abschreibungen
38
16
1
0
55
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
330
230
4
16
29
609
Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
102
155
2
13
0
272
Vermögen
Die Eliminierungsspalte enthält im Bereich der externen Umsatzerlöse Eliminierungen im
Zusammenhang mit Lohnfertigungstransaktionen, im Bereich der Intersegment-Umsätze Eliminierungen aus der Aufwands- und Ertragskonsolidierung.
Die Überleitung der Summe der Segmentergebnisse auf das Konzernergebnis erklärt sich im
Wesentlichen durch Buchungen im Zusammenhang mit der Zwischenergebniseliminierung
sowie durch sonstige ertragswirksame Konsolidierungsbuchungen.
F-59
Die Anpassung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen der einzelnen
Segmente zwecks Überleitung auf das Konzernvermögen erklärt sich durch die Aktivierung
eines Firmenwerts im Zusammenhang mit dem Erwerb der Deutsche Solar AG im Geschäftsjahr 2000 auf Konzernebene.
Die Umsatzerlöse des Segments »Sonstiges« setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
2009
2008
Externe Projekterlöse und Modulverkäufe
1
13
Forschungs- und Entwicklungsleistungen (konzernintern)
7
4
Erlöse aus Stromeinspeisung
1
0
9
17
in Mio. €
b) Angaben auf Unternehmensebene
Hinsichtlich des Aufrisses der Umsatzerlöse nach Produkten wird auf die Angaben in Tz. 24
verwiesen.
Es gibt keinen externen Kunden, der mehr als zehn Prozent der Umsatzerlöse des SolarWorldKonzerns auf sich vereint.
Umsatzerlöse
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
2009
2008
2009
2008
Deutschland
716
414
516
379
Übriges Europa
180
294
0
0
Asien
75
108
0
0
USA
33
73
309
230
9
11
0
0
1.013
900
825
609
in Mio. €
Sonstige
F-60
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
38. ENTWICKLUNG DER IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE UND SACHANLAGEN
Die Zusammensetzung und Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen ist aus der nachfolgenden Darstellung ersichtlich:
Anschaffungs- und Herstellungskosten
in T€
I.
Stand
01.01.2009
Umbuchung
Zugang
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
12.267
527
2. Geschäfts- oder Firmenwerte
34.547
Abgang
Währungsdifferenz
Stand
31.12.2009
Stand
01.01.2009
Umbuchung
4.246
16
-87
16.937
8.109
0
250
0
0
34.797
116
-221
495
0
0
46.930
306
4.991
16
1. Grundstücke und Gebäude
139.003
53.545
61.876
2. Technische Anlagen und Maschinen
417.871
75.793
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
17.415
Buchwerte
Zugang
Abgang
Währungsdifferenz
Stand
31.12.2009
Stand
31.12.2009
Stand
31.12.2008
1
1.563
16
-40
9.617
7.320
4.158
4.960
0
250
0
0
5.210
29.587
29.587
390
0
0
0
0
0
0
390
116
-87
52.124
13.069
1
1.813
16
-40
14.827
37.297
33.861
121
-3.213
251.090
21.038
86
10.002
0
-374
30.752
220.338
117.965
70.049
11.874
-5.971
545.868
134.369
-76
48.875
8.789
-984
173.395
372.473
283.502
426
6.253
611
-227
23.256
8.885
-11
2.969
510
-163
11.170
12.086
8.530
165.409
130.07
0
150.013
107
-2.606
182.639
0
0
0
0
0
0
182.639
165.409
739.698
-306
288.191
12.713
-12.017
1.002.853
164.292
-1
61.846
9.299
-1.521
215.317
787.536
575.406
786.628
0
293.182
12.729
-12.104
1.054.977
177.361
0
63.659
9.315
-1.561
230.144
824.833
609.267
Immaterielle Vermögenswerte
3. Geleistete Anzahlungen
II
.
Abschreibungen
Sachanlagen
4. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen
F-61
Anschaffungs- und Herstellungskosten
in T€
I.
Abgang
Währungsdifferenz
Stand
31.12.2008
Stand
01.01.2008
Umbuchung
Zugang
1.869
77
104
12.267
7.131
0
0
0
335
0
34.547
5.295
0
-133
249
0
0
116
45.101
19
2.118
412
104
1. Grundstücke und Gebäude
122.190
441
15.846
2.407
2. Technische Anlagen und Maschinen
306.943
16.861
106.89
8
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
14.453
-1.544
4. Anlagen im Bau und
geleistete Anzahlungen
33.753
Buchwerte
Abgang
Währungsdifferenz
Stand
31.12.2008
Stand
31.12.2008
Stand
31.12.2007
1.012
73
39
8.109
4.158
3.088
0
0
335
0
4.960
29.587
29.587
0
0
0
0
0
0
116
0
46.930
12.426
0
1.012
408
39
13.069
33.861
32.675
2.933
139.003
16.598
-1.762
8.257
2.259
204
21.038
117.965
105.592
17.736
4.905
417.871
103.100
3.253
43.570
16.024
470
134.369
283.502
203.843
4.523
217
200
17.415
8.039
-1.491
2.327
75
85
8.885
8.530
6.414
-15.777
142.20
8
22
5.247
165.409
0
0
0
0
0
0
165.409
33.753
477.339
-19
269.47
5
20.382
13.285
739.698
127.737
0
54.154
18.358
759
164.292
575.406
349.602
522.440
0
271.59
3
20.794
13.389
786.629
140.163
0
55.166
18.766
798
177.361
609.267
382.277
Stand
01.01.2008
Umbuchung
Zugang
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte
und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
10.219
152
2. Geschäfts- oder Firmenwerte
34.882
Immaterielle Vermögenswerte
3. Geleistete Anzahlungen
II.
Abschreibungen
Sachanlagen
F-62
39. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Der unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesene Geschäfts- und Firmenwert
resultiert aus dem Erwerb der Deutsche Solar AG im Jahr 2000. Der Firmenwert ist der Cash
Generating Unit (CGU) »Produktion Deutschland« zugeordnet. Es wird auf Tz. 7 verwiesen.
40. SACHANLAGEN
Zu aktivierende geleaste Sachanlagen bestanden am Bilanzstichtag nicht.
41. AT EQUITY BEWERTETE ANTEILE
31.12.2009
31.12.2008
SolarWorld Korea Ltd.
26.428
4.683
JSSi GmbH
12.318
11.166
Solarparc Aktiengesellschaft
8.375
8.285
RGS Development B.V.
1.941
1.261
SolarPark M.E. Ltd
1.181
0
Gällivare PhotoVoltaic AB
0
4.564
SolarWorld Solicium GmbH
0
585
50.243
30.544
in T€
Die Beteiligung an der börsennotierten Solarparc Aktiengesellschaft besteht durch die SolarWorld Aktiengesellschaft. Es handelt sich um eine 29-prozentige Beteiligung am Vermögen,
am Ergebnis und an den Stimmrechten. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft umfasst neben
der regenerativen Stromerzeugung auch die Betriebsführung, Projektierung, Konzeption und
Vermarktung von Solarparks und Windkraftanlagen. Der aus dem Börsenkurs der Solarparc
Aktiengesellschaft abgeleitete beizulegende Zeitwert der Anteile an der Solarparc Aktiengesellschaft belief sich am Bilanzstichtag auf T€ 12.915 (i. Vj. T€ 8.285).
Die Beteiligung an der JSSI GmbH besteht durch die SolarWorld Aktiengesellschaft. Es handelt sich um eine 49-prozentige Beteiligung am Vermögen und am Ergebnis. Zusammen mit
der EVONIK-Degussa GmbH hat die Gesellschaft ein Produktionsverfahren für Solarsilizium
entwickelt, auf dessen Basis sie dieses nunmehr produziert.
Die Beteiligung an der RGS Development B.V. hält die Deutsche Solar AG. Es handelt sich
um eine 35-prozentige Beteiligung am Vermögen und am Ergebnis. Die Gesellschaft dient
der gemeinsamen Entwicklung eines neuen Verfahrens zur Produktion von Silizium-Wafern
für die Verwendung in Solarzellen.
Die Beteiligung an der SolarWorld Korea Ltd. hält die SolarWorld Aktiengesellschaft. Es
handelt sich um eine 76,5-prozentige Beteiligung am Vermögen und am Ergebnis. Die Gesellschaft betreibt eine Modulfabrik.
F-63
Die Beteiligung an der SolarPark M.E. Ltd. hält die SolarWorld Aktiengesellschaft. Es handelt sich um eine 50-prozentige Beteiligung am Vermögen und am Ergebnis. Die Gesellschaft
hat bisher im Wesentlichen Produktionsanlagen für die Modulfertigung konzeptioniert und
gebaut.
Bei den Beteiligungen an der Jssi GmbH, RGS Development B.V., SolarPark M.E. Ltd. und
SolarWorld Korea Ltd. handelt es sich um Gemeinschaftsunternehmen (jointly controlled
entities) im Sinne von IAS 31, da die wesentlichen Entscheidungen zur Geschäfts- und Finanzpolitik nur einvernehmlich getroffen werden können.
Bezüglich der Angaben zu Beziehungen zu nahestehenden Personen wird auf die Tz. 64 verwiesen.
Die folgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen zu den at Equity bewerteten Anteilen:
31.12.2009
31.12.2008
Anteiliges Vermögen
201.236
62.397
davon kurzfristig
144.415
27.022
davon langfristig
56.821
35.375
151.826
34.479
davon kurzfristig
131.931
10.945
davon langfristig
19.895
23.534
138.130
26.969
576
-4.562
in T€
Anteilige Schulden
Anteilige Umsatzerlöse
Anteilige Jahresergebnisse
42. LANGFRISTIGE SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Die übrigen finanziellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen als langfristig eingestufte Beträge für Rückdeckungsversicherungen in Höhe von T€ 849 (i.Vj. T€ 0), die gemäß
IFRIC 14 und IAS 19 bilanziert wurden. Die Rückdeckungsversicherungen wurden im Zusammenhang mit Altersteilzeitverpflichtungen abgeschlossen und zum Stichtag mit den daraus entstandenen Erfüllungsrückständen saldiert. Der kurzfristige Teil ist in den kurzfristigen
sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen (siehe Tz. 48).
43. AKTIVE LATENTE STEUERN
Die Entwicklung des Postens ist bei der Erläuterung des Steueraufwands (Tz. 33) dargestellt.
F-64
44. VORRÄTE
31.12.2009
31.12.2008
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
74.485
56.521
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
61.216
39.156
Fertige Erzeugnisse und Waren
78.164
50.220
384.289
377.869
598.154
523.766
in T€
Geleistete Anzahlungen
Bei der vorstehenden Aufschlüsselung wurden nur die Photovoltaik-Module sowie die Wafer
der Deutsche Solar AG als fertige Erzeugnisse des Konzerns qualifiziert.
Im Geschäftsjahr wurden Wertminderungen von Vorräten in Höhe von T€ 5.276 im Aufwand
erfasst.
Die geleisteten Anzahlungen enthalten einen Teilbetrag von T€ 329.647 (i.Vj. T€ 333.972),
der erst nach mehr als 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag mit Rohstofflieferungen zu verrechnen sein wird.
45. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
in T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Auftragsfertigung
F-65
31.12.2009
31.12.2008
211.401
66.860
0
4.359
211.401
71.219
Die Altersstruktur der Forderungen ergibt sich aus folgender Tabelle:
31.12.2009
31.12.2008
181.280
60.431
10.712
6.528
- zwischen 31 und 60 Tagen
4.458
2.034
- zwischen 61 und 90 Tagen
5.263
234
- zwischen 91 und 180 Tagen
2.945
1.230
- zwischen 181 und 360 Tagen
6.543
737
- über 360 Tage
200
3
Wertgemindert
0
22
211.401
71.219
in T€
Nicht überfällig und nicht wertgemindert
Überfällig und nicht wertgemindert
- bis 30 Tage
Für die nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen keine Anzeichen eines Wertberichtigungsbedarfs vor oder es waren aufgrund von bestehenden Sicherheiten keine Wertberichtigungen zu bilden. Die im Block »zwischen 61 und 90 Tagen« enthaltenen Forderungen wurden innerhalb des Aufstellungszeitraums um mehr als die Hälfte
beglichen. Der Großteil der »zwischen 91 bis 360 Tagen« enthaltenen Forderungen resultiert
aus Waferverkäufen, die überwiegend aus Langfristverträgen stammen. Hinsichtlich diesbezüglicher Ausfallrisiken wird auf Tz. 61 d) verwiesen.
Die Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt:
in T€
Stand zum 01.01.
Verbrauch
Nettozuführungen/-auflösungen
Währungsumrechnung
Stand zum 31.12.
31.12.2009
31.12.2008
1.239
629
-240
-47
1.426
739
52
-82
2.477
1.239
46. ERTRAGSTEUERFORDERUNGEN
Die Steuerforderungen betreffen Rückvergütungsansprüche auf gezahlte Körperschaft- und
Gewerbesteuern oder entsprechende ausländische Steuern aufgrund überhöhter Vorauszahlungen und aufgrund notwendiger Änderungen der Veranlagungen vorangegangener Jahre.
F-66
47. ÜBRIGE FORDERUNGEN UND VERMÖGENSWERTE
31.12.2009
31.12.2008
Umsatzsteuerforderungen
3.124
5.808
Sonstige geleistete Anzahlungen
2.970
103
Rechnungsabgrenzungsposten
2.835
1.869
Erstattung Stromsteuer
1.718
1.699
Restforderung Verkauf GPV
0
5.775
Ansprüche auf Steuergutschriften
0
4.822
2.340
1.088
12.987
21.164
in T€
Sonstiges
Die in den übrigen Forderungen und Vermögenswerten enthaltenen finanziellen Vermögenswerte weisen keine wesentlichen Überfälligkeiten aus.
48. SONSTIGE KURZFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
31.12.2009
31.12.2008
Renten- und rentenähnliche Anlagen
56.458
303.569
Geldmarkt- und geldmarktähnliche Anlagen
21.888
89.638
3.000
1.796
0
6.924
256
2.487
81.602
404.414
in T€
Ausleihungen an nahestehende Unternehmen
Derivative Finanzinstrumente
davon in Sicherungsbeziehung: T€ 0 (i.Vj. T€ 6.924)
Übrige finanzielle Vermögenswerte
In Bezug auf die Geldmarkt- und Rentenanlagen wird hinsichtlich der Anlagestrategie, Bewertung und Risiken auf die Angaben zu Finanzinstrumenten unter der Tz. 5, 13 und 61 verwiesen.
Die übrigen finanziellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen Beträge für Rückdeckungsversicherungen in Höhe von T€ 179 (Vj. T€ 1.051), die gemäß IFRIC 14 und IAS 19
bilanziert wurden. Es wird dazu auch auf die Ausführungen in Tz. 61 verwiesen.
F-67
49. FLÜSSIGE MITTEL
Die flüssigen Mittel beinhalten fast vollständig Guthaben bei Kreditinstituten. Diese waren
zum Bilanzstichtag jeweils bei verschiedenen Banken überwiegend kurzfristig als Terminund Tagesgelder angelegt.
50. ZUR VERÄUßERUNG BESTIMMTE VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN
Die zur Veräußerung bestimmten Sachanlagen in Höhe von T€ 836 (Vj. T€ 572) betreffen
diverse Anlagen, die nicht mehr im Produktions- bzw. Forschungsprozess eingesetzt und
kurzfristig veräußert werden sollen. Für die zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerte
wurden Wertminderungen und Verluste in Höhe von T€ 415 (Vj. T€ 1.332) erfasst. Der verbleibende Wert entspricht den erwarteten Nettoveräußerungspreisen und ergibt sich aus
Marktbeobachtungen hinsichtlich gebrauchter technisch ähnlicher Maschinen. Wertminderungen und Verluste werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
51. EIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag € 111,72 Mio. (i. Vj. € 111,72 Mio.) und umfasst ausschließlich Stammaktien. Es handelt sich um 111.720.000 nennwertlose Stückaktien,
die auf den Inhaber lauten.
Genehmigtes Kapital
In der Hauptversammlung vom 24. Mai 2006 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um insgesamt € 5.472.500,00 bis zum 31. Dezember
2010 zu erhöhen.
In der Hauptversammlung vom 24. Mai 2007 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um insgesamt € 20.947.500,00 bis zum 31. Dezember 2011 zu erhöhen.
In der Hauptversammlung vom 21. Mai 2008 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31. Dezember 2012 um insgesamt €
27.930.000 zu erhöhen.
Bedingtes Kapital
Die SolarWorld Aktiengesellschaft verfügt über kein bedingtes Kapital.
Eigene Aktien
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2009 wurde der Vorstand zum Erwerb
eigener Aktien ermächtigt. Die Ermächtigung ist gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum Ablauf des 20. November 2010 befristet und auf bis zu zehn Prozent des Grundkapitals beschränkt. Die mit Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Mai 2008 erteilte Ermächtigung
zum Erwerb eigener Aktien wurde mit Eintritt der Wirksamkeit der neuen Ermächtigung aufgehoben.
F-68
Sonstige Rücklagen
Umrechnungsrücklage. Die Umrechnungsrücklage enthält die Differenzen aufgrund der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen.
Sicherungsrücklage und AfS-Rücklage. Diese Rücklage enthält in Höhe von T€ 849 (i. Vj. T€
9.148) Gewinne und Verluste aus Sicherungsbeziehungen, die im Rahmen von Cashflow
Hedges als effektiv eingestuft wurden. Aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der
zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerte besteht zum Stichtag keine AfS-Rücklage
mehr (i.Vj. T€ 286). In Bezug auf mit der Sicherungsrücklage verrechnete latente Steuern
wird auf Tz. 33 verwiesen.
Dividendenvorschlag
Für das Geschäftsjahr 2009 schlägt der Vorstand die Ausschüttung einer Dividende von €
0,16 je Aktie vor. Die Zahlung dieser Dividende ist abhängig von der Zustimmung der
Hauptversammlung im Mai 2010. Bei Genehmigung durch die Aktionäre wird sich die Ausschüttung auf rund € 17,9 Mio. belaufen.
52. LANG- UND KURZFRISTIGE FINANZSCHULDEN
31.12.2009
31.12.2008
Emittierte Schuldscheindarlehen
404.569
407.888
Bankdarlehen
227.594
153.401
Emittierte Senior Notes (US-Private Placement)
121.720
126.045
Sicherheitsleistungen von Lohnfertigern
13.589
4.577
Derivative Finanzinstrumente
davon in Sicherungsbeziehung: T€ 10.057 (i.Vj. T€ 1.100)
12.289
2.407
Anleihen
8.978
9.042
Sonstiges
760
760
789.499
704.120
in T€
Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haften die Konzerngesellschaften aus
üblichen Sicherungsübereignungen von Sachanlagen und Vorräten sowie durch die Einräumung von Grundschulden in Höhe von € 18,7 Mio. (i. Vj. € 24,3 Mio.).
Sicherheitsleistungen von Lohnfertigern sind zum Stichtag von Lohnfertigern erhaltene Zahlungen für weiterzuverarbeitende Produkte des SolarWorld Konzerns, die diese erst nach erfolgter Weiterverarbeitung zurückerhalten.
Die sonstigen Finanzschulden enthalten einen Betrag in Höhe von T€ 66 (i. Vj. T€ 42) für
eine von der SolarWorld Aktiengesellschaft begebene Finanzgarantie.
F-69
53. ABGEGRENZTE INVESTITIONSZUWENDUNGEN
Der Posten beinhaltet abgegrenzte Investitionszulagen und -zuschüsse sowie abgegrenzte
Steuergutschriften, auch soweit sie bereits im Folgejahr aufzulösen sind, da sie ausschließlich
im Zusammenhang mit dem Sachanlagevermögen stehen.
Die Investitionszulagen und -zuschüsse sind mit einer Reihe von Auflagen verbunden. Diese
können nach jetzigem Kenntnisstand vollständig erfüllt werden, sodass mit keinen Rückzahlungen zu rechnen ist.
54. LANG- UND KURZFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Stand
01.01.2009
Inanspruchnahme
Auflösung
Zuführung
Währungsumrechnung
Stand
31.12.2009
11.484
655
19
4.646
-59
15.397
Pensionen
7.912
338
0
421
0
7.995
Rückbauverpflichtungen
5.046
496
104
172
-151
4.467
Drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften
1.378
600
1
0
-36
741
Übrige Rückstellungen
3.138
1.660
1.045
412
4
849
28.958
3.749
1.169
5.651
-242
29.449
in T€
Gewährleistung
Die Rückstellung für Gewährleistung wird für spezifische Einzelrisiken, für das allgemeine
Risiko aus der Inanspruchnahme aus gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen sowie aus gewährten Leistungsgarantien auf verkaufte Photovoltaik-Module gebildet. Die Rückstellung
für das Risiko aus der Inanspruchnahme aus den gewährten Leistungsgarantien wird in Höhe
von 0,25 Prozent sämtlicher Modulumsatzerlöse des SolarWorld-Konzerns gebildet. Aufgrund der Langfristigkeit der Rückstellung (die Leistungsgarantie wird für 25 Jahre gewährt)
wird die Rückstellung mit einem laufzeitkongruenten Zinssatz aufgezinst. Daraus ergeben
sich im Geschäftsjahr Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 306 (i.Vj. T€ 200), die in Tz. 32 c)
in den anderen Finanzaufwendungen ausgewiesen sind.
Die Rückstellung für Rückbauverpflichtungen betrifft Mietereinbauten, die nach Ablauf des
Pachtzeitraums vom SolarWorld-Konzern entfernt werden müssen. Aufgrund der Langfristigkeit der Rückstellung wird die Rückstellung mit einem laufzeitkongruenten Zinssatz
aufgezinst. Daraus ergeben sich im Geschäftsjahr Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 172
(i.Vj. T€ 171), die in Tz. 32 c) in den anderen Finanzaufwendungen ausgewiesen sind.
Die übrigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für Prozessrisiken in Höhe von T€ 508 (i.Vj.
T€ 2.555). Diese beinhalten mögliche Inanspruchnahmen aus anhängigen Rechtsstreitigkeiten.
Die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften beinhalten erwartete
Verluste aus Miet- und Dienstleistungsverträgen.
F-70
Pensionsrückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen beinhalten die Zusagen für eine betriebliche Altersversorgung an Mitarbeiter des Konzerns auf Basis unmittelbarer Direktzusagen. Die erdienten Pensionsansprüche sind endgehaltsabhängig.
Bei der Berechnung der DBO (defined benefit obligation) wurden einheitlich folgende Bewertungsparameter zugrunde gelegt:
31.12.2009
31.12.2008
Rechnungszins
5,5%
5,5%
Gehaltstrend
2,5%
2,5%
Rententrend
2,0%
2,0%
Für Sterblichkeit und Invalidität wurden die Heubeck-Richttafeln RT 2005 G verwendet.
Die Überleitung der DBO zur Bilanz ergibt sich wie folgt:
31.12.2009
31.12.2008
7.470
7.407
525
505
7.995
7.912
in T€
2009
2008
Verpflichtungsumfang am 01.01.
7.407
7.419
407
401
14
35
-338
-267
0
-48
-20
-133
7.470
7.407
in T€
Bewertete Verpflichtung
Ungetilgte versicherungsmathematische Gewinne (+)
Pensionsrückstellung
In der Folge ist die Entwicklung der DBO wiedergegeben:
Zinsaufwand
Laufender Dienstzeitaufwand
Rentenzahlungen und sonstige Inanspruchnahmen
Plankürzung
Neue versicherungsmathematische Gewinne (-)
Verpflichtungsumfang am 31.12.
Folgende DBO-Beträge wurden für die laufende und die vorangegangenen Berichtsperioden
für leistungsorientierte Pläne angesetzt:
F-71
in T€
Verpflichtungsumfang am 31.12
2009
2008
2007
2006
2005
7.470
7.407
7.419
8.200
0
Die ungetilgten versicherungsmathematischen Gewinne (+) ergeben sich wie folgt:
in T€
Stand am 01.01.
Zuführung
Plankürzung
Stand am 31.12.
2009
2008
505
404
20
133
0
-32
525
505
55. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
31.12.2009
31.12.2008
83.750
70.413
193
0
83.943
70.413
31.12.2009
31.12.2008
275.965
286.976
Sonstige Personalverpflichtungen
14.095
11.880
Ausstehende Rechnungen
12.520
7.675
Gewinnorientierte Mitarbeitervergütung
8.951
34.244
Umsatzsteuer
7.404
5.585
938
1.424
9.464
5.627
329.337
353.411
in T€
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Auftragsfertigung
56. ÜBRIGE LANG- UND KURZFRISTIGE SCHULDEN
in T€
Erhaltene Anzahlungen
Eingeforderte Einlagen
Sonstige
Der Rückgang der Verpflichtungen aus gewinnorientierter Mitarbeitervergütung resultiert vor
allem aus der erstmals in 2009 für Vorjahre vorgenommenen Insolvenzsicherung, welche in
voller Höhe (20.093 T€) mit den korrespondierenden Verpflichtungen saldiert wurde. Die
ausgewiesene Verpflichtung beinhaltet nun nur noch den Teil der gewinnorientierten Mitarbeitervergütung, der aus dem Geschäftsjahr 2009 resultiert sowie die SozialversicherungsbeiF-72
träge auf die in früheren Geschäftsjahren entstandenen Verpflichtungen. Es wird hierzu auch
auf die Erläuterungen in Tz. 21 verwiesen. Der Zinsaufwand aus der Verzinsung der Verbindlichkeiten für die gewinnorientierte Mitarbeitervergütung beträgt im Geschäftsjahr T€ 1.758
(i.Vj. T€ 2.049) und ist in Tz. 32 c) in den Zinsaufwendungen ausgewiesen.
57. PASSIVE LATENTE STEUERN
Die passiven latenten Steuern resultieren vollständig aus den von den steuerlichen Grundsätzen abweichenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen bei Ansatz und Bewertung von
Aktiv- und Passivposten. Die Entwicklung des Postens ist bei der Erläuterung des Steueraufwands (Tz. 33) dargestellt.
58. ERTRAGSTEUERSCHULDEN
Die Ertragsteuerschulden beinhalten sowohl durch die Finanzverwaltungen festgesetzte als
auch durch die Konzerngesellschaften berechnete oder geschätzte Körperschaft- und Gewerbesteuerschulden sowie entsprechende ausländische Steuern, die sich aufgrund der Steuergesetze ergeben, einschließlich solcher Beträge, die sich aus durchgeführten steuerlichen Außenprüfungen wahrscheinlich ergeben werden.
Der SolarWorld-Konzern unterliegt im Hinblick auf die durch die SolarWorld Industries
America LP in der Zukunft potenziell erwirtschafteten steuerlichen Gewinne einer von der
amerikanischen Besteuerung unabhängigen zusätzlichen Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag. Hieraus können für den SolarWorld-Konzern
zukünftig Steuerzahlungen in Höhe von maximal T€ 19.244 (i. Vj. T€ 19.244) entstehen. Tatsächliche oder latente Steuerschulden waren hierfür nicht zu bilden, da sich diese Steuerzahlungen weder auf die laufende oder auf frühere Perioden beziehen noch aus temporären Differenzen resultieren.
F-73
SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN
59. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
31.12.2009
31.12.2008
343
264
- zwischen 1 Jahr und 5 Jahren
1.228
1.307
- länger als 5 Jahre
1.046
894
158
116
- zwischen 1 Jahr und 5 Jahren
0
0
- länger als 5 Jahre
0
0
- bis zu 1 Jahr
4
3
- zwischen 1 Jahr und 5 Jahren
7
9
- länger als 5 Jahre
3
5
2.789
2.598
in Mio. €
Bestellobligo aus Rohstoff- und Lizenzverträgen
- bis zu 1 Jahr
Bestellobligo aus Investitionen in das Sachanlagevermögen
- bis zu 1 Jahr
Verpflichtungen aus mehrjährigen Mietverträgen
60. ERFOLGSUNSICHERHEITEN UND EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Eine ausführliche Darstellung der Unternehmensrisiken und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ist in dem nach deutschem Recht zeitgleich mit diesem Jahresabschluss aufgestellten und
veröffentlichten Konzernlagebericht enthalten. Darin wird unter anderem ausführlich auf die
Erwartungen für die zukünftige Entwicklung der Absatzpreise und des Gesamtmarkts eingegangen.
61. FINANZINSTRUMENTE
a) Steuerung der Kapitalstruktur
Eine ausführliche Darstellung der Grundsätze und Ziele in Bezug auf die Steuerung der Kapitalstruktur des Konzerns ist in dem nach deutschem Recht zeitgleich mit diesem Jahresabschluss aufgestellten und veröffentlichten Konzernlagebericht bei den Ausführungen zur Finanzlage enthalten.
F-74
b) Grundsätze und Ziele des Finanzrisikomanagements
Die SolarWorld Aktiengesellschaft unterliegt als international agierender Konzern im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hinsichtlich ihrer Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und zukünftigen bereits fixierten und geplanten Transaktionen Markt-, Liquiditäts- und Ausfallrisiken. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Risiken durch die laufenden operativen und finanzwirtschaftlichen Aktivitäten zu begrenzen.
Die Grundzüge der Finanzpolitik werden regelmäßig im Vorstand und mit den jeweiligen
Tochtergesellschaften abgestimmt. Je nach Einschätzung des Risikos, der Planbarkeit von
zukünftigen Transaktionen sowie der jeweiligen Marktlage werden ausgewählte derivative
und nicht derivative Finanzinstrumente eingesetzt, um Risiken zu begrenzen oder kontrolliert
einzugehen. Grundsätzlich werden jedoch nur die Risiken besichert, die Auswirkungen auf
den Cashflow des Konzerns haben. Die Umsetzung der Finanzpolitik sowie das laufende Risikomanagement wird durch die jeweiligen Fachabteilungen gesteuert, die hierüber regelmäßig an den Vorstand berichten.
Derivative Finanzinstrumente werden regelmäßig nur als Sicherungsinstrumente genutzt und
nicht zu Handels- oder Spekulationszwecken eingesetzt. Zur Minderung des Ausfallrisikos
werden Sicherungsgeschäfte nur mit führenden Finanzinstituten mit einem Kreditrating im
Investment Grade Bereich abgeschlossen.
In Bezug auf die Anlage liquider Mittel ist es das Ziel des SolarWorld-Konzerns, eine Rendite
geringfügig über dem Geldmarktniveau zu erreichen. Der SolarWorld-Konzern investiert daher freie liquide Mittel grundsätzlich in Finanzanlageprodukte in Form von Sichteinlagen
(Termin- und Tagesgelder) bei Finanzinstituten, Investmentfonds, Schuldscheinen und Zertifikaten. Um die Risiken aus der Veränderung von Marktpreisen zu begrenzen, beschränken
sich die Investitionen auf Finanzanlageprodukte, die hinsichtlich ihrer Risikostruktur dem
Geld- oder Rentenmarkt zugeordnet werden können. Weiterhin wird durch die zentrale Steuerung und breite Diversifikation der Geldanlagen in Bezug auf verschiedene Marktrisiken und
Schuldner der Bildung von Risiko-Konzentrationen entgegengewirkt. Zur Minderung des
Ausfallrisikos werden Schuldscheine und Zertifikate nur von führenden Finanzinstituten mit
einem Kreditrating im Investment Grade Bereich erworben.
c) Marktrisiken
In Bezug auf die Marktrisiken ist der SolarWorld-Konzern insbesondere Risiken aus der Veränderung der Wechselkurse und der Zinssätze ausgesetzt.
Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche die Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen
Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Dabei wird auf der Grundlage bestehender Sicherungsbeziehungen unterstellt, dass die Nettoverschuldung, das Verhältnis von fester und variabler Verzinsung von
Schulden und Derivaten und der Anteil von Finanzinstrumenten in Fremdwährung konstant
bleiben.
Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, welche in einer
F-75
von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind.
Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Als relevante Risikovariablen gelten grundsätzlich alle nicht
funktionalen Währungen, in denen der SolarWorld-Konzern Finanzinstrumente hält.
Zinsrisiken bestehen für den SolarWorld-Konzern sowohl auf der Fremdkapital- als auch auf
der Einlagenseite. Daher erfolgt die Analyse der Zinsrisiken auf Basis der Nettoverschuldung,
wobei unterstellt wird, dass sich die Zinsen für variabel verzinsliches Fremdkapital und variabel verzinsliche Einlagen gleichermaßen verändern. Weiterhin werden nur solche verzinslichen Finanzinstrumente in die Analyse einbezogen, deren Zinsniveau ausschließlich von der
Marktzinsentwicklung abhängig ist. Im Vorjahr wurde in die Analyse nur die Fremdkapitalseite einbezogen.
Währungsrisiken
Die Währungsrisiken des SolarWorld-Konzerns resultieren im Wesentlichen aus Finanzierungsmaßnahmen und aus der operativen Geschäftstätigkeit. Risiken aus Fremdwährungen
werden gesichert, soweit sie die Cashflows des Konzerns beeinflussen. Risiken, die aus der
Umrechnung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Unternehmenseinheiten in die Konzern-Berichtswährung resultieren, bleiben hingegen grundsätzlich ungesichert.
Eine Absicherung dieser Risiken in der Zukunft wird jedoch nicht ausgeschlossen.
Fremdwährungsrisiken im Finanzierungsbereich resultieren aus der Emission von Senior Notes (US-Private Placement) in US-Dollar, die jedoch unter Einsatz eines Zins/Währungsswaps vollständig abgesichert wurden.
Im Bereich der operativen Geschäftstätigkeit wickeln die einzelnen Konzernunternehmen ihre
Aktivitäten überwiegend in ihrer jeweiligen funktionalen Währung ab. Im Übrigen ist der
SolarWorld-Konzern Fremdwährungsrisiken im Zusammenhang mit bereits fixierten und geplanten Transaktionen in Fremdwährung ausgesetzt. Diese betreffen hauptsächlich Transaktionen in US-Dollar im Zusammenhang mit Langfristverträgen für die Beschaffung von Rohstoffen. Zum Bilanzstichtag bestanden für diese Transaktionen wie auch im Vorjahr keine
bzw. nur geringfügige Sicherungsbeziehungen.
Die wesentlichen originären Finanzinstrumente sind bis auf einen Teil der flüssigen Mittel
entweder in funktionaler Währung denominiert oder werden durch den Einsatz von Derivaten
in die funktionale Währung transferiert. Währungskursänderungen haben daher im Wesentlichen nur in Bezug auf die in Fremdwährung lautenden flüssigen Mittel Auswirkung auf das
Ergebnis. Zinserträge und -aufwendungen aus Finanzinstrumenten werden ebenfalls entweder
direkt in funktionaler Währung erfasst oder mittels Derivateeinsatz in die funktionale Währung überführt. Daher können diesbezüglich nur unwesentliche Auswirkungen auf das Ergebnis entstehen.
Durch den Einsatz von Sicherungsinstrumenten, die in eine wirksame Cashflow Hedge Beziehung zur Absicherung von Währungsrisiken eingebunden sind, ergeben sich aus Änderungen des Wechselkurses jedoch Auswirkungen auf die Sicherungsrücklage im Eigenkapital.
Wenn der Euro gegenüber dem US-Dollar um zehn Prozent aufwertet (abwertet), ergäbe sich
ein negativer (positiver) Effekt auf das Ergebnis vor Steuern von T€ 2.579 (i. Vj. T€ 1.435).
F-76
Die Sicherungsrücklage würde ohne Berücksichtigung von Steuern bei einer entsprechenden
Aufwertung um T€ 1.906 (i.Vj T€ 3.017) höher, bei einer entsprechenden Abwertung um T€
1.559 (i.Vj. T€ 9.457) niedriger ausfallen. Das Risiko des Konzerns im Hinblick auf Wechselkursänderungen ist bei allen anderen Währungen nicht wesentlich.
Zinsrisiken
Der Konzern steuert sein Zinsrisiko auf der Fremdkapitalseite durch ein jeweils den Marktverhältnissen angepasstes Portfolio von fest und variabel verzinslichem Fremdkapital. Hierfür
schließt der SolarWorld-Konzern Zinsswaps ab, mit denen festverzinsliche und variabel verzinsliche Beträge mit Vertragspartnern getauscht werden. Zum Bilanzstichtag waren unter
Berücksichtigung bestehender Zinsswaps rund 84 (i.Vj. 95) Prozent des Fremdkapitals des
Konzerns festverzinslich. Durch den hohen Bestand an Liquidität ist der SolarWorld-Konzern
auch auf der Einlagenseite einem Zinsrisiko ausgesetzt, da die freien liquiden Mittel weitestgehend kurzfristig angelegt sind.
Wenn sich das Marktzinsniveau um 50 Basispunkte erhöht (reduziert), ergäbe sich ein positiver (negativer) Effekt auf das Ergebnis vor Steuern von T€ 1.550 (i.Vj. T€ 1.997). Die Sicherungsrücklage würde ohne Berücksichtigung von Steuern bei einer entsprechenden Erhöhung
um T€ 270 (i.Vj T€ 403) höher, bei einer entsprechenden Reduzierung um T€ 277 (i.Vj. T€
273) niedriger ausfallen.
Sonstige Preisrisiken
Der SolarWorld-Konzern besitzt Wertpapiere, die diversen Preisänderungsrisiken ausgesetzt
sind. Die Wertpapiere werden im Wesentlichen zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, sodass
sich Marktpreisänderungen entweder direkt im Ergebnis oder im Eigenkapital niederschlagen.
Wenn das Markpreisniveau der im Portfolio enthaltenen Wertpapiere sich um insgesamt
fünf Prozent erhöhen (reduzieren) würde, ergäbe sich ein positiver (negativer) Effekt auf das
Ergebnis vor Steuern von T€ 2.365 (i.Vj. T€ 3.994) und die AfS-Rücklage würde ohne Berücksichtigung von Steuern um T€ 252 (i.Vj. T€ 3.482) höher (niedriger) ausfallen.
d) Ausfallrisiken
Zum Bilanzstichtag verfügt der SolarWorld-Konzern noch über verbriefte Forderungen gegenüber Finanzinstituten in Höhe von nominal € 50 Mio. Die Kreditratings dieser Finanzinstitute liegt bei Aa1 (Quelle: Moody‟s). Im Übrigen hat der SolarWorld-Konzern freie Liquidität
überwiegend in Sichteinlagen bei deutschen Finanzinstituten angelegt. Das Ausfallrisiko wird
daher diesbezüglich als eher gering eingeschätzt.
Für alle Lieferungen an konzernexterne Kunden gilt, dass in Abhängigkeit von Art und Höhe
der jeweiligen Leistung Sicherheiten verlangt, Kreditauskünfte/Referenzen eingeholt oder
historische Daten aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, insbesondere zum Zahlungsverhalten, zur Vermeidung von Zahlungsausfällen genutzt werden.
Um das Ausfallrisiko weiterhin zu begrenzen, sind Forderungen aus konzernexternen Modulverkäufen überwiegend durch Kreditversicherungen abgesichert. Das Ausfallrisiko wird daher
diesbezüglich als eher gering eingeschätzt.
F-77
In Bezug auf Forderungen aus Waferverkäufen, die überwiegend aus Langfristverträgen
stammen, bestehen keine Kreditversicherungen, da diese Kunden umfangreiche Anzahlungen
geleistet haben, die insbesondere im Insolvenzfall nicht rückzahlbar sind. Das diesbezüglich
bestehende Ausfallrisiko ist damit wirtschaftlich abgesichert.
Im Übrigen ergibt sich das maximale Ausfallrisiko aus den Buchwerten.
e) Liquiditätsrisiken
Liquiditätsrisiken entstehen für den SolarWorld-Konzern durch die Verpflichtung, Verbindlichkeiten vollständig und rechtzeitig zu tilgen. Aufgabe des Cash- und
Liquiditätsmangements ist es daher, jederzeit die Zahlungsfähigkeit der einzelnen Gesellschaften des Konzerns zu sichern.
Das Cash Management für die operative Geschäftstätigkeit erfolgt dezentral in den einzelnen
Unternehmenseinheiten. Jeweilige Zahlungsmittelbedarfe und -überschüsse der einzelnen
Einheiten werden von der SolarWorld Aktiengesellschaft überwiegend zentral durch konzerninterne Darlehensgewährungen ausgeglichen. Das zentrale Cash Management ermittelt auf
Basis der Geschäftsplanung den konzernweiten Finanzmittelbedarf. Durch die vorhandene
Liquidität und die bestehenden Kreditlinien sieht sich der SolarWorld-Konzern keinen wesentlichen Liquiditätsrisiken ausgesetzt.
Verträge im Zusammenhang mit Fremdkapitalmitteln in Höhe von € 697 Mio. enthalten Regelungen, die den Gläubigern das Recht einräumen, im Falle der Nichteinhaltung bestimmter
Unternehmenskennzahlen (Covenants), die vorzeitige Rückzahlung der Darlehen zu verlangen. Die hierfür relevanten Kennzahlen werden laufend überwacht und an den Vorstand berichtet. Bei den Kennzahlen handelt es sich im Wesentlichen um Kennzahlen zum Verschuldungsgrad und zum Eigenkapital. Diese Kennzahlen wurden im Geschäftsjahr regelmäßig
deutlich übertroffen, und es liegen keine Anzeichen vor, dass diese in Zukunft nicht erreicht
werden könnten. Darüber hinaus haben die Gläubiger das im Bericht zu § 315 Abs. 4 HGB
näher erläuterte Recht, die vorzeitige Rückzahlung der Darlehen zu verlangen, falls bei der
SolarWorld Aktiengesellschaft ein Kontrollwechsel eintritt.
In der nachfolgenden Tabelle werden die künftigen undiskontierten Cashflows finanzieller
Verbindlichkeiten aufgezeigt, die eine Auswirkung auf den künftigen Liquiditätsstatus des
SolarWorld-Konzerns haben.
Es werden Zins- und Tilgungszahlungen berücksichtigt. Den Zins- und Tilgungszahlungen
liegen die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungsleistungen zugrunde. Bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten werden die zuletzt vor dem 31. Dezember 2009 fixierten Zinssätze herangezogen. Bei Zahlungsströmen in Fremdwährung wird für die Zukunft der Wechselkurs des Bilanzstichtages unterstellt.
F-78
Undiskontierte Cashflows
31.12.2009 in T€
zum
Gesamt
2010
2011
2012
2013
2014
2015 ff.
Emittierte Schuldscheindarlehen
526.791
21.371
21.371
21.371
21.371
197.178
244.129
Emittierte Senior Notes (US-Privat
Placement)
159.849
7.224
7.224
7.224
84.970
2.645
50.562
9.179
-456
-456
-456
6.970
-169
3.746
9.386
601
8.785
0
0
0
0
259.055
26.464
46.994
57.687
48.080
77.877
1.953
derivatives
1.999
927
576
352
144
0
0
Derivative
Finanzinstrumente
ohne Bezug zu finanziellen Verbindlichkeiten
2.232
2.232
0
0
0
0
0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
83.943
83.943
0
0
0
0
0
9.714
2.888
1.585
4.884
357
0
0
1.062.148
145.194
86.079
91.062
161.892
277.531
300.390
Gesamt
2009
2010
2011
2012
2013
2014 ff.
Emittierte Schuldscheindarlehen
553.136
21.271
21.215
21.222
21.257
21.236
446.935
Emittierte Senior Notes (US-Privat
Placement)
172.933
7.478
7.478
7.478
7.478
87.955
55.066
2.852
-710
-710
-710
-710
3.984
1.708
10.457
605
605
9.247
0
0
0
109.435
33.649
23.669
19.134
17.951
9.391
5.641
derivatives
1.157
452
327
203
124
51
0
Derivative
Finanzinstrumente
ohne Bezug zu finanziellen Verbindlichkeiten
1.307
1.307
0
0
0
0
0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
70.413
70.413
0
0
0
0
0
Übrige Schulden
39.432
11.946
5.237 13.243
8.632
374
0
961.122
146.411
57.821
54.732
122.991
509.350
zugehöriges
Finanzinstrument
derivatives
Anleihen
Bankdarlehen
zugehöriges
Finanzinstrument
Übrige Schulden
Undiskontierte Cashflows
31.12.2008 in T€
zugehöriges
Finanzinstrument
zum
derivatives
Anleihen
Bankdarlehen
zugehöriges
Finanzinstrument
F-79
69.817
f) Beizulegende Zeitwerte, Buchwerte und Restlaufzeiten von Finanzinstrumenten nach Klassen
Die nachfolgende Tabelle stellt die beizulegenden Zeitwerte sowie Buchwerte der in den einzelnen Bilanzpositionen enthaltenen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten dar:
Aktiva 31.12.2009
in T€
Bewertungskategorien IAS 39
Designiert als
erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert
Kredite und zur Veräußerung
Forderungen
verfügbar
Derivate in
Sicherungsbeziehungen
Summe
Buchwerte
Summe
beizulegender
Zeitwerte
Nicht im
Anwendungsbereich
von IFRS 7
Gesamt
Buchwerte
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
211.401
211.401
211.401
Übrige Forderungen und Vermögenswerte
169
169
169
12.818
12.987
81.346
84.046
1.105
82.451
428.089
428.089
721.005
723.705
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
47.396
Flüssige Mittel
28.928
5.022
0
428.089
47.396
668.587
5.022
F-80
0
211.401
428.089
13.923
734.928
Aktiva 31.12.2008
in T€
Bewertungskategorien IAS 39
Designiert als
erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert
Kredite und zur Veräußerung
Forderungen
verfügbar
Derivate in
Sicherungsbeziehungen
Summe
Buchwerte
Summe
beizulegender
Zeitwerte
Nicht im
Anwendungsbereich
von IFRS 7
Gesamt
Buchwerte
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
71.219
71.219
71.219
Übrige Forderungen und Vermögenswerte
6.042
6.042
6.042
15.122
21.164
403.363
402.921
1.051
404.414
431.689
431.689
912.313
911.871
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
79.884
Flüssige Mittel
246.905
69.650
6.924
431.689
79.884
755.855
69.650
F-81
6.924
71.219
431.689
16.173
928.486
Passiva 31.12.2009
Bewertungskategorien IAS 39
in T€
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertete finanzielle
Verbindlichkeiten
zu Handelszwecken
gehalten
Derivate
in Sicherungsbeziehungen
Summe
Buchwerte
Summe
beizulegender
Zeitwert
777.210
2.232
10.057
789.499
83.943
8.951
Finanzschulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
Übrige Schulden
870.104
2.232
Restlaufzeiten
10.057
Gesamt
Buchwerte
bis
1 Jahr
zwischen
1 und
5 Jahre
über
5 Jahre
804.746
789.499
38.915
485.289
265.295
83.943
83.943
83.943
83.943
8.951
8.951
329.337
78.675
141.899
108.763
1.202.77
320.386
9
201.533
627.188
374.058
882.393
897.640
Passiva 31.12.2008
Bewertungskategorien IAS 39
in T€
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertete finanzielle
Verbindlichkeiten
Zu Handelszwecken
gehalten
Derivate
in Sicherungsbeziehungen
Summe
Buchwerte
Summe
beizulegender
Zeitwert
701.713
1.307
1.100
704.120
Finanzschulden
Nicht im
Anwendungs
bereich von
IFRS 7
320.386
Restlaufzeiten
Nicht im
Anwendungs
bereich von
IFRS 7
Gesamt
Buchwerte
bis
1 Jahr
zwischen
1 und
5 Jahre
über
5 Jahre
716.755
704.120
28.714
48.078
627.328
70.413
70.413
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
70.413
70.413
70.413
Übrige Schulden
29.667
29.667
29.667
323.744
353.411
60.926
183.899
108.586
804.200
816.835
323.744
1.127.94
4
160.053
231.977
735.914
801.793
1.307
1.100
F-82
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten Forderungen aus Auftragsfertigung in Höhe von T€ 0 (i.Vj. T€ 4.359). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten Verbindlichkeiten aus Auftragsfertigung in Höhe von T€ 193 (i.Vj. T€ 0).
Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten ist mit dem Betrag angegeben, zu dem das betreffende Instrument in einer gegenwärtigen
Transaktion (ausgenommen erzwungene Veräußerung oder Liquidation) zwischen vertragswilligen Geschäftspartnern getauscht werden könnte. Die zur Ermittlung der beizulegenden
Zeitwerte angewandten Methoden und Annahmen stellen sich wie folgt dar:
-
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, übrige Forderungen und Vermögenswerte,
flüssige Mittel, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der wesentliche
Teil der übrigen Schulden aus dem Anwendungsbereich des IFRS 7 haben überwiegend
kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag annähernd
dem beizulegenden Zeitwert.
-
In den übrigen Schulden sind finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern aus
einem Programm zur gewinnorientierten Mitarbeitervergütung enthalten. Die Verbindlichkeiten sind variabel verzinslich. Daher entspricht der beizulegende Zeitwert zum Bilanzstichtag dem Buchwert.
-
Der beizulegende Zeitwert der sonstigen finanziellen Vermögenswerte wird, sofern verfügbar, auf der Grundlage von Börsenpreisen auf aktiven Märkten ermittelt.
-
Der beizulegende Zeitwert der nicht notierten sonstigen finanziellen Vermögenswerte
wird unter Anwendung geeigneter Bewertungsverfahren geschätzt.
-
In den sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind Anteile an einem Investmentfonds
enthalten, die als designiert zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte klassifiziert sind. Für diesen Fonds sind die Auszahlung des Rückgabepreises
sowie dessen Errechnung und Veröffentlichung zum Bilanzstichtag und bis zum Aufstellungszeitpunkt vorübergehend ausgesetzt. Auch für große Teile der im Portfolio des
Fonds enthaltenen Wertpapiere war bis zum Aufstellungszeitpunkt kein aktiver Markt
vorhanden. Darüber hinaus standen für die Bewertung der Fondsanteile unter Anwendung der Discounted-Cashflow Methode keine validen Marktdaten zur Verfügung. Der
beizulegende Zeitwert dieses Fonds basiert daher auf einer von der Fondsgesellschaft ermittelten indikativen Bewertung. Diese Bewertung wiederum basiert auf von den LeadManagern der jeweiligen im Portfolio enthaltenen Wertpapiere festgesetzten Einzelkursen, auf Einzelkursen von Dritten (Brokern) und anerkannten Modellrechnungen. Zur Validierung dieses Werts wurde die Entwicklung eines vergleichbaren Fonds, für den Rückgabekurse gestellt werden, herangezogen. Ebenso wurde die Entwicklung des indikativen
Werts der Fondsgesellschaft nach Abschlussstichtag gewürdigt. Unter Berücksichtigung
dieser Analysen wurden die Fondsanteile zum Bilanzstichtag mit T€ 21.888 (Vj. T€
23.238) bewertet, was der indikativen Bewertung der Fondsgesellschaft entspricht. Die
Reduzierung des Buchwerts resultiert ausschließlich aus in 2009 erfolgten Substanz- und
Ertragsausschüttungen in Höhe von T€ 6.006.
-
Der beizulegende Zeitwert von nicht notierten Schuldverschreibungen, Anleihen und
Bankdarlehen wird durch Diskontierung der künftigen Cashflows unter Verwendung von
F-83
derzeit für Fremdkapital zu vergleichbaren Konditionen, Kreditrisiken und Restlaufzeiten
anzusetzenden Zinssätzen geschätzt. Für das Kreditrisiko der SolarWorld Aktiengesellschaft wurde durchgängig eine Credit Spread von 220 Basispunkten (i.Vj. 200) angenommen.
-
Der beizulegende Zeitwert derivativer Finanzinstrumente, für die am Markt beobachtbare
Input-Parameter verfügbar sind, wird durch Diskontierung der künftigen Cashflows unter
Verwendung dieser Input-Parameter geschätzt. Die verwendeten Input-Parameter betreffen Zinsstrukturkurven sowie Devisen-Kassa- und Terminkurse. Mit einer Ausnahme
wurden alle derivativen Finanzinstrumente unter Anwendung dieses Bewertungsverfahrens bewertet.
-
Die Finanzschulden enthalten ein derivatives Finanzinstrument das dem Joint-VenturePartner der SolarWorld das Recht zum Kauf von 26,5 Prozent der Anteile an der SolarWorld Korea Ltd. zu einem festgelegten Preis einräumt (Kauf-Option). Die Bewertung
dieses Derivates erfolgte auf Basis der Bewertung der Gesellschaft im Rahmen einer im
Juli 2009 vorgenommenen Kapitalerhöhung und unter Berücksichtigung signifikanter
Wertänderungen seit diesem Zeitpunkt. Die Option wurde am 11. Februar 2010 ausgeübt.
Die zum Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente können
folgender Hierarchie zur Bestimmung und zum Ausweis beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten zugeordnet werden:
Stufe 1: Notierte (unangepasste) Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte
oder Verbindlichkeiten.
Stufe 2: Verfahren, bei denen sämtliche Input-Parameter, die sich wesentlich auf den erfassten
beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind.
Stufe 3: Verfahren, die Input Parameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
in T€
Summe
31.12.2009
Stufe 1
Sufe 2
Stufe 3
47.396
0
25.508
21.888
5.022
5.022
0
0
-2.232
0
0
-2.232
-10.057
0
-10.057
0
40.129
5.022
15.451
19.656
Zum beizulegen Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
als solche designiert
zur Veräußerung verfügbar
Zum beizulegen Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
zu Handelszwecken gehalten
Derivate in Sicherungsbeziehungen
F-84
Die in der Stufe 3 enthaltenen Finanzinstrumente haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
in T€
Stand 1.1.
Im sonstigen Finanzergebnis erfasste Gewinne
2009
24.538
6.161
Verkauf
-5.037
Ausschüttungen
-6.006
Stand 31.12.
19.656
Auf die noch am Bilanzstichtag gehaltenen Finanzinstrumente, die der Stufe 3 zugeordnet
wurden, entfällt für 2009 ein Gewinn in Höhe von T€ 2.423, der im sonstigen Finanzergebnis
enthalten ist.
g) Nettogewinne und -verluste nach Bewertungskategorien
Die Nettogewinne und -verluste der Bewertungskategorien »designiert als erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert bewertete« und »zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte« sind in Tz. 32 im sonstigen Finanzergebnis ersichtlich. Sie enthalten neben
Ergebnissen aus der Marktbewertung auch Zins-, Dividenden- und Währungseffekte.
Die Nettogewinne und -verluste der Bewertungskategorie »Kredite und Forderungen« beinhalten neben den im Folgenden genannten Währungskursverlusten im Wesentlichen Wertberichtigungen in Höhe von T€ 2.523 (i.Vj. T€ 1.024). Letztere sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten.
In Bezug auf die Bewertungskategorien »Kredite und Forderungen« und »zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten« sind in den Nettogewinnen und
-verlusten auch Verluste aus Währungseffekten zu berücksichtigen, die aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht aufgeteilt wurden. Im Saldo ergaben sich hieraus im Geschäftsjahr Währungskursverluste in Höhe von T€ 1.237 (i.Vj. T€ 2.447). Diese sind im sonstigen Finanzergebnis ausgewiesen.
Neben einem Teil der genannten Währungskursverluste waren im Nettoergebnis der »zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten« im Vorjahr Erträge
aus der Rückzahlung von finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 1.429 zu berücksichtigen. Letztere waren in den »anderen Finanzerträgen« enthalten.
Der Nettoverlust der Bewertungskategorien »Kredite und Forderungen« sowie »zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten« beläuft sich somit auf insgesamt T€ 3.760 (i.Vj. T€ 2.042).
Hinsichtlich der »zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte« wurden neben
erfolgswirksamen Zinserträgen in Höhe von T€ 27 (i.Vj. T€ 409) im Geschäftsjahr keine ZuF-85
führungen zur AfS-Rücklage erfasst (i.Vj. T€ 286).
h) Sicherungsmaßnahmen
Zur Sicherung des Zahlungsstromrisikos eines variabel verzinslichen Darlehens hat der SolarWorld-Konzern einen Zinsswap (»Zahle fix – Empfange variabel«) mit einem aktuellen
Nominalvolumen in Höhe von T€ 29.000 (i.Vj. T€ 40.000) und einer Laufzeit bis Ende 2013
abgeschlossen. Als Grundgeschäft wurde das variabel verzinsliche Bankdarlehen designiert.
Mit der Sicherungsmaßnahme wird das Ziel verfolgt, das variabel verzinsliche Bankdarlehen
in festverzinsliche Finanzschulden zu transformieren. Der beizulegende Zeitwert des Zinsswaps beläuft sich zum Stichtag auf T€ -1.168 (i.Vj. T€ -1.100).
Zur Sicherung bestehender Währungsrisiken aus auf US-Dollar lautenden Senior Notes bestehen beim SolarWorld-Konzern fünf Cross Currency Swaps (»Zahle € fix – Empfange USD
fix«) mit einem Nominalvolumen von insgesamt TUSD 175.000. Als Grundgeschäft wurden
die auf US-Dollar lautenden Senior Notes designiert. Mit der Sicherungsmaßnahme wird das
Ziel verfolgt, die US-Dollar-Verbindlichkeiten in Bezug auf den Nominalbetrag und die laufenden Zinszahlungen in €-Finanzschulden zu transformieren. Die beizulegenden Zeitwerte
der Swaps belaufen sich zum Stichtag auf insgesamt T€ -8.889 (i.Vj. T€ 6.924).
Der Nachweis der prospektiven Effektivität wird mittels der Critical Terms Match Methode
erbracht. Die retrospektive Effektivität wird regelmäßig mit Hilfe der hypothetischen Derivate
Methode erbracht. Die Ergebnisse der retrospektiven Effektivitätstests lagen in einer Bandbreite von 80 bis 125 Prozent, sodass von einer effektiven Sicherungsbeziehung ausgegangen
werden kann. Zum Bilanzstichtag wurde daher im Eigenkapital ein nicht realisierter Gewinn
in Höhe von T€ 849 (i.Vj. T€ 9.148) erfasst.
62. ERLÄUTERUNGEN ZUR CASHFLOW-RECHNUNG
Cashflow aus nicht fortgeführten Aktivitäten
Die Kapitalflussrechnung weist die Cashflows inklusive nicht fortgeführter Aktivitäten aus.
Auf die nicht fortgeführten Aktivitäten entfallen dabei Cashflows in folgender Höhe:
in T€
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Cashflow aus Investitionstätigkeit
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds
F-86
2009
2008
0
0
5.775
12.996
0
0
5.775
12.996
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wurde nach der indirekten Methode aufgestellt. Das Ergebnis vor Steuern als Ausgangswert wird zunächst um die wesentlichen nicht
zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen korrigiert. Hieraus ergibt sich der Cashflow
aus dem operativen Ergebnis. Im Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit sind die Veränderungen des Nettoumlaufvermögens berücksichtigt.
Die in der Cashflow-Rechnung ausgewiesenen nicht zahlungswirksamen Erträge des Geschäftsjahrs betreffen die Erträge aus der Auflösung erhaltener Anzahlungen. Es wird dazu
auch auf die Erläuterungen in Tz. 26. Die nicht zahlungswirksamen Erträge des Vorjahrs stellen den Gewinn aus der Veräußerung nicht fortgeführter Aktivitäten dar. Dieser resultierte aus
dem Verkauf von 65 Prozent der damaligen Tochtergesellschaft GPV.
Die erhaltenen und geleisteten Anzahlungen beruhen insbesondere auf langfristig geschlossenen Verkaufskontrakten über Siliziumwafer und damit in zeitlichem Zusammenhang geschlossenen langfristigen Einkaufskontrakten über Rohsilizium. Die daraus resultierenden
Mittelzu- und abflüsse des Geschäftsjahrs stellen sich wie folgt dar:
in T€
2009
2008
Zu- (+) / Abnahme (-) der erhaltenen Anzahlungen
5.371
108.425
Zu- (-) / Abnahme (+) der geleisteten Anzahlungen
4.777
-119.215
10.148
-10.790
Entwicklung des Cashflows
Die gezahlten Zinsen sind bei der Ermittlung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit,
die erhaltenen Zinsen bei der Ermittlung des Cashflows aus der operativen Tätigkeit dargestellt.
Cashflow aus Investitionstätigkeit
Im Cashflow aus Investitionstätigkeit sind Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen dargestellt sowie die hierfür erhaltenen Investitionszuwendungen. Des Weiteren sind
darin Ein- bzw. Auszahlungen im Zusammenhang mit Finanzmittelanlagen sowie Einzahlungen aus einer Restkaufpreiszahlung aus dem Verkauf der Anteile an der Tochtergesellschaft
GPV enthalten (siehe oben). Durch den Erwerb von 50 Prozent der Anteile an der SolarWorld
Solicium GmbH hat der SolarWorld-Konzern unter Berücksichtigung des geleisteten Kaufpreises T€ 110 liquide Mittel erhalten.
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit berücksichtigt die Erhöhung der Finanzverschuldung. Als Auszahlung gehen Dividendenzahlungen an die Aktionäre der SolarWorld
Aktiengesellschaft in den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ein. Schließlich sind hier die
gezahlten Zinsen dargestellt.
F-87
Finanzmittelfonds
Der Finanzmittelfonds umfasst den Saldo aus den in der Bilanz ausgewiesenen flüssigen Mitteln in Höhe von T€ 428.089 (i. Vj. T€ 431.689) und unter den kurzfristigen Finanzschulden
ausgewiesenen täglich fälligen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 0 (i. Vj. T€ 8.335). Dabei
werden T€ 111 (i.Vj. T€ 0) aufgrund der Erstkonsolidierung der SolarWorld Solicium GmbH
als konsolidierungskreisbedingte Änderung des Finanzmittelfonds berücksichtigt.
63. EVENTUALSCHULDEN
Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat gegenüber der Deutsche Bank AG eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von T€ 12.667 für die Solarparc Aktiengesellschaft abgegeben.
64. ANGABEN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN
UND PERSONEN
Im Berichtsjahr 2009 lagen folgende wesentliche Transaktionen mit nahe stehenden Personen
oder Unternehmen vor:
Von Mitgliedern der Familie Asbeck wurden Verwaltungs- und Gewerbeimmobilien in Bonn
mit einem jährlichen Pachtzins von insgesamt € 1 Mio. (i.Vj. € 0,6 Mio.) angemietet. Zum
Bilanzstichtag weist die SolarWorld Aktiengesellschaft Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 30
(i.Vj. T€ 30) aus. An Frank H. Asbeck wurden Modullieferungen und sonstige Leistungen in
Höhe von T€ 145 (i.Vj. T€ 391) erbracht. Zum Bilanzstichtag waren hieraus noch Forderungen in Höhe von T€ 129 (i.Vj. T€ 391) offen.
Gegenüber der Solarparc Vilshofen GmbH bestehen zum Stichtag Restforderungen in Höhe
von T€ 100 (i.Vj. € 4,8 Mio.) aus Sicherheitseinbehalten. Die Gesellschaft wurde im Januar
2009 durch die Solarparc Aktiengesellschaft an die Solar Holding Beteiligungsgesellschaft
mbH verkauft, deren mehrheitlicher Gesellschafter Frank H. Asbeck ist.
An den Solarparc-Konzern wurden im Geschäftsjahr Modullieferungen und Projektleistungen
mit einem Auftragsvolumen von € 97,1 Mio. (i.Vj. € 4 Mio. an die Solarparc Vilshofen
GmbH) erbracht. Da der überwiegende Teil erst im 4. Quartal 2009 abgerechnet wurde, sind
zum Stichtag noch € 95,8 Mio. (i.Vj. € 5,5 Mio., davon € 4,8 Mio. gegenüber der Solarparc
Vilshofen GmbH) an Forderungen offen. Des Weiteren hat der SolarWorld-Konzern Betriebsführungs- und Planungsleistungen in Höhe von T€ 273 (i.Vj. T€ 203) von der Solarparc Aktiengesellschaft erhalten. Daraus bestehen zum Stichtag noch Verbindlichkeiten in Höhe von
T€ 6 (i.Vj. T€ 0). Zudem hat der SolarWorld-Konzern sonstige Dienstleistungen in Höhe von
T€ 37 (i.Vj. T€ 9) an den Solarparc-Konzern erbracht, woraus zum Stichtag noch T€ 1 (i.Vj.
T€ 0) an Forderungen offen sind.
Für die Zwischenfinanzierung eines Projekts hat die SolarWorld Aktiengesellschaft gegenüber der Deutsche Bank AG für die Solarparc Aktiengesellschaft eine selbstschuldnerische
Bürgschaft in Höhe von T€ 12.667 (i.Vj. T€ 12.667) abgegeben, für die sie im Geschäftsjahr
T€ 128 (i.Vj. T€ 108) an Avalprovisionen vereinnahmt hat. Des Weiteren hat die SolarWorld
Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr Darlehen in Höhe von insgesamt € 6 Mio. an die
Solarparc Aktiengesellschaft gewährt, von denen zum 31. Dezember 2009 noch Darlehen in
Höhe von € 3 Mio. ungetilgt sind. In diesem Zusammenhang sind Zinserträge in Höhe von T€
F-88
61 (i.Vj. T€ 218) angefallen.
Die SolarWorld Aktiengesellschaft hatte in 2008 einen kurzfristigen Kredit an ein Gemeinschaftsunternehmen gewährt. Dieser wurde bis zum Stichtag komplett getilgt (i.Vj. T€ 1.796)
und führte in 2009 zu Zinserträgen in Höhe von T€ 111 (i.Vj. T€ 10).
Der SolarWorld-Konzern hat Waren, Anlagevermögen, Lohnfertigungsleistungen sowie sonstige Dienstleistungen im Volumen von T€ 11.023 (i.Vj. T€ 4.761) an Gemeinschaftsunternehmen verkauft bzw. erbracht. Aus diesen Geschäftsvorfällen bestehen zum Stichtag Forderungen in Höhe von T€ 2.398 (i.Vj. T€ 1.138).
Von Gemeinschaftsunternehmen wurden Waren, Anlagevermögen, Lohnfertigungsleistungen
und sonstige Dienstleistungen in einem Volumen von T€ 76.554 (i.Vj. T€ 6.173) eingekauft.
Unter Berücksichtigung der Bilanzierung von Liefer- und Abnahmeverträgen, die wirtschaftlich eine Lohnfertigungsbeziehung darstellen (siehe Tz. 5), bestehen zum Stichtag Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von T€ 8.815 (i.Vj. T€ 343) und geleistete Anzahlungen in Höhe
von T€ 955 (i.Vj. T€ 11.400). Zivilrechtlich bestehen aus den Transaktionen zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 18.885 (i.Vj. T€ 343) sowie Forderungen in Höhe von
T€ 16.194 (i.Vj. T€ 0). Des Weiteren sind zivilrechtliche Ansprüche aus geleisteten Anzahlungen in Höhe von T€ 15.165 (i.Vj. T€ 11.400) offen.
Aus Einlageverpflichtungen gegenüber einem Gemeinschaftsunternehmen bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von € 1 Mio. (i.Vj. € 1,4 Mio.).
Die dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Dr. Claus Recktenwald, im Sinne von IAS 24 nahe
stehende Sozietät Schmitz Knoth Rechtsanwälte, Bonn, berät und vertritt den SolarWorldKonzern anwaltlich. Mit Zustimmung des Aufsichtsrates hat sie hierfür im Jahre 2009 einen
Honorargesamtbetrag von 0,7 Mio. € (i.Vj. 0,6 Mio. €) erhalten.
Die Vergütung der Vorstände ist in Tz. 66 aufgeführt bzw. im Lagebericht im Vergütungsbericht dargestellt.
Alle Geschäfte wurden zu fremdüblichen Bedingungen abgewickelt.
65. MITARBEITER
Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten betrug 1.858 (i. Vj. 1.591) und teilt sich wie
folgt auf die betrieblichen Funktionsbereiche bzw. Segmente auf:
F-89
Anzahl
2009
2008
Produktion Deutschland
1.007
879
Produktion Deutschland
603
507
Handel
187
155
61
50
1.858
1.591
Sonstige
Zum 31. Dezember 2009 betrug die Mitarbeiterzahl 2.000 (i. Vj. 1.825) inklusive 86 Auszubildende (i.Vj. 83).
66. VORSTÄNDE UND AUFSICHTSRAT
Die Mitglieder des Vorstands erhielten für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Mutterunternehmen und in den Tochterunternehmen im Geschäftsjahr 2009 eine Gesamtvergütung von
T€ 2.719 (i. Vj. T€ 2.704). Darin sind variable Vergütungsanteile in Höhe von T€ 1.882 (i.
Vj. T€ 1.850) enthalten.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Mutterunternehmen und in den Tochterunternehmen im Geschäftsjahr 2009 Vergütungen einschließlich Kostenerstattungen in Höhe von insgesamt T€ 297 (i. Vj. T€ 293), jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Darin sind variable Vergütungsanteile in Höhe von netto T€ 119 (i.
Vj. T€ 114) enthalten.
Individualisierte Angaben zu den Bezügen des Vorstands sind im Lagebericht der Gesellschaft dargestellt.
In den Vorstand der Gesellschaft sind wie im Vorjahr berufen:
-
Dipl.-Ing. Frank H. Asbeck (Vorstandsvorsitzender)
Dipl.-Ing. Boris Klebensberger (Vorstand Operatives Geschäft)
Dipl.-Kfm. tech. Philipp Koecke (Vorstand Finanzen)
Dipl.-Wirtschaftsing. Frank Henn (Vorstand Vertrieb)
Der Vorstandsvorsitzende Frank H. Asbeck hielt am Bilanzstichtag mittelbar und unmittelbar
25,00 (i. Vj. 25,00) Prozent der Anteile an der SolarWorld Aktiengesellschaft.
Dem Aufsichtsrat gehören wie im Vorjahr folgende Personen an:
-
Dr. Claus Recktenwald (Vorsitzender), Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Schmitz
Knoth Rechtsanwälte, Bonn
Dr. Georg Gansen (stellvertretender Vorsitzender), Rechtsanwalt/Syndikus der Deutsche
Post AG, Bonn
Dr. Alexander von Bossel, LL.M (Edinb.); Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche
Sigle, Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Köln
F-90
Der Vorstandsvorsitzende Frank H. Asbeck ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutsche
Solar AG sowie der Sunicon AG.
Der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Claus Recktenwald ist Aufsichtsratsvorsitzender der
Solarparc Aktiengesellschaft, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche Solar
AG, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Sunicon AG, Aufsichtsratsmitglied der
VEMAG Verlags- und Medien Aktiengesellschaft, Köln, Aufsichtsratsmitglied der WandererWerke AG, Augsburg, (bis November 2009) sowie Beiratsmitglied der Grünenthal GmbH,
Aachen (seit Januar 2010).
Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Georg Gansen ist jeweils auch stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Solarparc Aktiengesellschaft, der Deutsche Solar AG
sowie der Sunicon AG.
Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Alexander von Bossel ist auch Mitglied des Aufsichtsrats der
Solarparc Aktiengesellschaft.
67. ABSCHLUSSPRÜFERHONORARE
Das von dem Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, die BDO Deutsche Warentreuhand
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg/Bonn, im Konzerngeschäftsjahr 2009 berechnete Gesamthonorar einschließlich Kostenerstattungen beträgt für:
a)
b)
c)
d)
Abschlussprüfungsleistungen T€ 563 (i. Vj. T€ 500)
andere Bestätigungsleistungen T€ 6 (i. Vj. T€ 11)
Steuerberatungsleistungen T€ 2 (i. Vj. T€ 13)
sonstige Leistungen T€ 117 (i. Vj. T€ 4)
68. CORPORATE GOVERNANCE
Aufsichtsrat und Vorstand haben am 24. November 2009 bzw. 14. Dezember 2009 die gemäß
§ 161 AktG geforderte Erklärung abgegeben, dass den vom Bundesministerium der Justiz
bekannt gemachten Empfehlungen der »Regierungskommission Deutscher Corporate
Governance Kodex« entsprochen wurde und wird. Sie ist auf der Internetseite der SolarWorld
Aktiengesellschaft www.solarworld.de/investorrelations/entsprechenserklaerung veröffentlicht.
Bonn, den 12. März 2010
Dipl.-Ing.Frank H. Asbeck
Vorstandsvorsitzender
Dipl.-Wirtschaftsing. Frank Henn
Vorstand Vertrieb
Dipl.-Kfm. tech. Philipp Koecke
Vorstand Finanzen
Dipl.-Ing. Boris Klebensberger
Vorstand Operatives Geschäft
F-91
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS
Wir haben den von der SolarWorld AG, Bonn, aufgestellten Konzernabschluss – bestehend
aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang – sowie den Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 geprüft. Die Aufstellung von
Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden
sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss
unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir
sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach
§ 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Bonn, den 12. März 2010
BDO Deutsche Warentreuhand
Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Gorny, Wirtschaftsprüfer
ppa. Ahrend, Wirtschaftsprüfer
F-92
SolarWorld Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2008 // in T€..................................F-94
Bilanz zum 31.Dezember 2008 // in T€ ............................................................................F-95
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2008 // in T€ ..........F-96
Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2008 // in T€ ................................................F-97
Anhang .............................................................................................................................. F-98
Bestätigung des Abschlussprüfers ................................................................................... F-155
F-93
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2008 // in T€
Anhang
2008
2007
900.311
698.818
34
0
-9.230
22, 23
900.311
689.588
1.
Umsatzerlöse inklusive nicht fortgeführter Aktivitäten
2.
Umsatzerlöse nicht fortgeführter Aktivitäten
3.
Umsatzerlöse fortgeführter Aktivitäten
4.
Bestandsveränderung Erzeugnisse
22
15.160
-17.670
5.
Aktivierte Eigenleistung
24
7.740
542
6.
Sonstige betriebliche Erträge
25, 33
36.841
57.253
7.
Materialaufwand
22, 26
-454.060
-333.654
8.
Personalaufwand
22, 27
-90.130
-75.004
9.
Abschreibungen
28
-55.166
-42.054
10.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
22, 29, 33
-99.883
-80.129
11.
Operatives Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten
260.813
198.872
12.
Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen
31
-8.612
-1.830
13.
Zins- und andere Finanzerträge
22, 31
41.438
20.581
14.
Zins- und andere Finanzaufwendungen
22, 31
-49.046
-38.449
15.
Sonstiges Finanzergebnis
6, 22, 31
-55.924
-3.264
16.
Finanzergebnis
-72.144
-22.962
17.
Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortgeführten Aktivitäten
188.669
175.910
18.
Ertragsteuern
-53.422
-65.027
19.
Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten
135.247
110.883
20.
Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten
13.432
2.373
21.
Konzerngewinn
148.679
113.256
22.
Ergebnis je Aktie
111.720
111.720
b) Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten (in €)
1,21
0,99
c) Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten (in €)
0,12
0,02
1,33
1,01
32
34
35
a) Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien (in 1.000)
d) Konzerngewinn (in €)
F-94
Bilanz zum 31. Dezember 2008 // in T€
Anhang
Aktiva
A Langfristige Vermögenswerte
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
III At Equity bewertete Anteile
.
Aktive latente Steuern
IV
7, 37, 38
8, 37, 39
9, 40
32, 41
.
B Kurzfristige
Vermögenswerte
I. Vorräte
II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
III Ertragssteuerforderung
Übrige Forderungen und Vermögenswerte
.
IV
.
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
V.
VI Flüssige Mittel
10, 42
11, 43,
58
44
6, 12, 45
13, 17,
46,47,
58
14,
58,
15, 59
48
. Veräußerung bestimmte Vermögenswerte
C Zur
31.12.2008
31.12.2007
666.884
33.861
575.406
30.544
27.073
1.453.166
523.766
71.219
914
21.164
404.414
431.689
572
422.725
32.675
349.602
21.630
18.818
1.270.011
350.053
112.922
9.180
4.999
528.995
263.862
11.730
2.120.622
1.704.466
841.075
111.720
296.489
6.311
426.555
1.093.559
675.406
78.842
23.242
292.485
23.584
185.988
24.137
70.413
20.219
5.716
65.503
0
2.120.622
691.546
111.720
296.489
-10.180
293.517
899.266
620.722
54.925
20.195
188.405
15.019
110.384
20.443
32.306
15.171
2.679
39.785
3.270
1.704.466
Passiva
49
A Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
III Sonstige Rücklagen
.
Kumulierte Ergebnisse
IV
.
B Langfristige
Schulden
I. Langfristige Finanzschulden
II. Abgegrenzte Investitionszuwendungen
III Langfristige Rückstellungen
Übrige langfristige Schulden
.
IV
.
Passive latente Steuern
V.
16, 17,
50,
18, 58
51
19, 20,
21, 52
53
32, 54
C Kurzfristige Schulden
I. Kurzfristige Finanzschulden
II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
III Ertragssteuerschulden
Kurzfristige Rückstellungen
.
IV
.V. Übrige kurzfristige Schulden
16, 17,
50, 58
55
20, 52
6, 21, 53
15, 48
D Zur Veräußerung bestimmte Schulden
F-95
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2008 // in T€
Tz. 4, 49
Sonstige Rücklagen
Gezeichnetes
Kapital
Kapitalrücklage
Umrechnungsrücklage
IAS 39
Rücklage
Kumulierte
Ergebnisse
Gesamt
Stand 31.12.2006
55.860
352.349
-1.929
-392
191.433
597.321
Kapitalerhöhung
55.860
-55.860
Differenzen aus der Währungsumrechnung
0
-11.553
-11.553
Konzerngewinn
113.256
113.256
Dividendenausschüttung
-11.172
-11.172
Veränderung
rücklage
Sicherungs3.694
Stand 31.12.2007
111.720
296.489
Differenzen aus der Währungsumrechnung
-13.482
3.302
3.694
293.517
10.359
691.546
10.359
Konzerngewinn
148.679
148.679
Dividendenausschüttung
-15.641
-15.641
Veränderung Rücklage für
Marktbewertung Availablefor-Sale
Veränderung
rücklage
Stand 31.12.2008
286
286
5.846
5.846
Sicherungs111.720
296.489
F-96
-3.123
9.434
426.555
841.075
Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2008 // in T€
Tz. 59
Ergebnis vor Steuern
2008
2007
202.355
179.216
+
Abschreibungen
55.166
42.807
-/+
Finanzergebnis
72.144
22.962
+/-
Verlust/Ertrag aus Abgang Anlagevermögen
322
-1.036
-
Gewinn aus dem Verkauf konsolidierter Unternehmen
-13.686
0
-
Auflösung abgegrenzter Investitionszuwendungen
-10.210
-8.170
=
Cashflow aus dem operativen Ergebnis
306.091
235.779
-
Zunahme geleisteter und erhaltener Anzahlungen (Saldo)
-10.790
-28.026
-/+
Zunahme/Abnahme der Vorräte (ohne geleistete Anzahlungen)
-42.459
19.707
+
Abnahme der Wertpapiere (klassifiziert als Trading)
17.041
82.507
-/+
Zunahme/Abnahme übriges Nettovermögen
59.097
-9.111
=
Cashflow aus operativer Tätigkeit
328.980
300.856
+
Erhaltene Zinsen
31.623
12.421
-
Gezahlte Ertragsteuern
-40.140
-69.251
=
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
320.463
244.026
-
Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen
-269.515
-117.755
+
Zufluss Investitionszuwendungen
29.042
6.453
+
Einzahlungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen
8.602
3.957
+/-
Ein-/Auszahlungen aus Finanzmittelanlagen
53.627
-517.404
+
Einzahlung aus dem Verkauf/Erwerb konsolidierter Unternehmen
12.996
2.465
=
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
-165.248
-622.284
+
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten
78.711
559.628
-
Auszahlungen für die Rückzahlung von Finanzkrediten
-28.228
-71.859
-
Gezahlte Zinsen
-33.008
-25.330
-
Auszahlungen aufgrund von Ausschüttungen
-15.641
-11.172
=
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
1.834
451.267
+/-
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
157.049
73.009
+/-
Auswirkung von Kursänderungen auf Finanzmittelfonds
725
-1.682
+
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
265.580
194.253
=
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
423.354
265.580
F-97
ANHANG
ALLGEMEINE ANGABEN
1. GRUNDLAGEN, BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat ihren Konzernabschluss entsprechend § 315a Abs. 1
HGB nach den International Financial Reporting
Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend
nach § 315a Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Alle
verpflichtend anzuwendenden Standards und Auslegungen wurden berücksichtigt. Noch nicht
verpflichtend in Kraft getretene IFRS werden nicht angewendet.
Der Konzernabschluss wurde in T€ aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (Nature-Of-ExpenseMethode) aufgestellt. Die Bilanz wurde nach Fristigkeit gegliedert.
Hinsichtlich der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die nachfolgende Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze verwiesen.
In 2008 erstmals verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen
Für das Geschäftsjahr 2008 waren erstmals folgende Standards und Interpretationen bzw. wesentliche Änderungen anzuwenden:
-
IFRIC 11 »IFRS 2 – Geschäfte mit eigenen Aktien und Aktien von Konzernunternehmen«
IFRIC 14 »IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung«
Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat keine Instrumente ausgegeben, die in den Anwendungsbereich des IFRIC 11 fallen.
IFRIC 14 gibt Leitlinien zur Bestimmung des Höchstbetrages des Überschusses aus einem
leistungsorientierten Plan, der nach IAS 19 »Leistungen an Arbeitnehmer« als Vermögenswert aktiviert werden darf. Aus der Anwendung dieser Interpretation ergaben sich keine
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns im Vergleich zum
Vorjahr.
Noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen
Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat keine noch nicht verpflichtend anzuwendenden Standards vorzeitig angewendet. Die potentiellen Auswirkungen folgender ab dem 1. Januar 2009
anzuwendenden Standards und Interpretationen schätzt der SolarWorld-Konzern nach derzeitigem Kenntnisstand als geringfügig ein:
F-98
-
IAS 1 »Darstellung des Abschlusses (überarbeitet)«
IFRS 2 »Aktienbasierte Vergütung«
IFRS 8 »Geschäftssegmente«
IAS 23 »Fremdkapitalkosten (überarbeitet)«
IFRIC 13 »Kundenbindungsprogramme«
IAS 1 »Darstellung des Abschlusses (überarbeitet)« verlangt separate Darstellungen für sonstige Eigenkapitalveränderungen und Eigenkapitalveränderungen, die aus Transaktionen mit
den Anteilseignern in ihrer Eigenschaft als Eigenkapitalgeber entstehen.
Zudem führt der Standard eine Darstellung des Gesamtperiodenerfolgs ein, in der sämtliche
erfassten Erfolgsbestandteile entweder in einer einzigen Aufstellung oder in zwei miteinander
verbundenen Aufstellungen dargestellt werden. Der Konzern hat diesbezüglich noch keine
finale Entscheidung getroffen.
IFRS 2 »Aktienbasierte Vergütung« wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben, da keine Sachverhalte absehbar sind,
die in den Anwendungsbereich dieser Neuregelung fallen.
Ab dem 1. Januar 2009 ersetzt IFRS 8 IAS 14 »Segmentberichterstattung«. Nach vorläufigen
Untersuchungen des Konzerns entsprechen die gemäß IFRS 8 identifizierten Geschäftssegmente im Wesentlichen denjenigen, die gemäß IAS 14 identifiziert wurden.
Der überarbeitete IAS 23 fordert eine Aktivierung von Fremdkapitalkosten, die dem Erwerb,
dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts direkt zugerechnet werden können. Bisher erfasst die SolarWorld Aktiengesellschaft Fremdkapitalkosten erfolgswirksam in der Periode, in der sie angefallen sind. Die Auswirkungen auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns werden derzeit geprüft.
IFRIC 13 findet in Ermangelung von Kundenbindungsprogrammen keine Anwendung auf die
SolarWorld Aktiengesellschaft.
Folgende Rechnungslegungsstandards wurden in 2008 oder früher verabschiedet, jedoch bis
zum 31. Dezember 2008 noch nicht von der EU in europäisches Recht übernommen:
-
Verbesserungen zu IFRSs (2007)
IFRS 1 »Erstmalige Anwendung der IFRS (überarbeitet)«
IFRS 3 »Unternehmenszusammenschlüsse (überarbeitet)«
IFRIC 12 »Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen«
IFRIC 15 »Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien«
IFRIC 16 »Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb«
IFRIC 17 »Sachdividenden an Eigentümer«
Änderungen an IFRS 1 und IAS 27 »Kosten einer Investition in eine Tochtergesellschaft,
eine gemeinsam beherrschte
Gesellschaft oder ein assoziiertes Unternehmen«
Änderungen an IAS 27 »Konzern- und Einzelabschlüsse«
Änderungen an IAS 32 und IAS 1 »Kündbare Finanzinstrumente und Verpflichtungen im
Zusammenhang mit der Liquidation«
Änderungen an IAS 39 »Finanzinstrumente – Ansatz und Bewertung: Qualifiziertes
Grundgeschäft« sowie IAS 39
F-99
-
»Umgliederung von finanziellen Vermögenswerten: Zeitpunkt des Inkrafttretens und
Übergangsvorschriften«
Folgende Inhalte des Sammelstandards zu den Verbesserungen zu IFRSs können grundsätzlich Relevanz für die SolarWorld Aktiengesellschaft entwickeln:
-
-
-
-
-
-
IAS 1 »Darstellung des Abschlusses«: In Übereinstimmung mit IAS 39 »Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung« werden als zu Handelszwecken gehalten klassifizierte
Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz nicht automatisch als kurzfristig klassifiziert. Daraus ergeben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
IAS 16 »Sachanlagen«: Der Begriff »Nettoveräußerungspreis« wird durch den Ausdruck
»beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten« ersetzt. Daraus ergeben sich
keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
IAS 28 »Anteile an assoziierten Unternehmen«: Ein Anteil an einem assoziierten Unternehmen stellt für Zwecke der Durchführung eines Wertminderungstests einen separaten
Vermögenswert dar. Aus diesem Grund werden Wertminderungen dem im Beteiligungsansatz enthaltenen Geschäfts- oder Firmenwert nicht mehr gesondert zugeordnet. Diese
Änderung kann sich auf den Konzern auswirken.
IAS 36 »Wertminderung von Vermögenswerten«: In Fällen, in denen der beizulegende
Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten auf Basis eines Discounted-Cashflow-Modells
ermittelt wird, sind zusätzliche Angaben zum Diskontierungssatz erforderlich, entsprechend den Pflichtangaben, wenn ein Discounted-Cashflow-Modell zur Ermittlung des
»Nutzungswerts« herangezogen wird. Die erforderlichen Angaben wird der Konzern vorgenehmen.
IAS 10 »Ereignisse nach dem Bilanzstichtag«: Es wird klargestellt, dass nach Ende der
Berichtsperiode beschlossene Dividenden keine Verpflichtungen darstellen. Daraus ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
IAS 39 »Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung«: Derivate können nach der erstmaligen Erfassung aufgrund von veränderten Umständen als »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet« designiert oder aus dieser Kategorie entfernt werden, weil es
sich hierbei nicht um eine Umwidmung im Sinne des IAS 39.50 handelt. In IAS 39.73
wurde der Hinweis auf ein »Segment« in Bezug auf die Feststellung gestrichen, ob ein
Instrument die Kriterien eines Sicherungsinstruments erfüllt. Die Verwendung eines neu
berechneten Effektivzinssatzes wird vorgeschrieben, wenn ein finanzieller Vermögenswert gemäß IAS 39.50B, 50C oder 50E neu eingestuft wird und das Unternehmen in der
Folge seine Schätzungen bezüglich der künftigen Mittelzuflüsse erhöht. Die Änderungen
zu IAS 39 »Umgliederung von finanziellen Vermögenswerten: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften« beinhalten lediglich Klarstellungen. Aus den Sachverhalten ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Die Änderungen von IFRS 1 sind nicht mehr auf die SolarWorld Aktiengesellschaft anwendbar. Des Weiteren werden IFRIC 12, 15, 16 und 17 keine Anwendung finden.
Die überarbeiteten Standards IFRS 3 und IAS 27 sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden,
die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. IFRS 3 führt Änderungen in der bilanziellen Behandlung von nach dem 1. Juli 2009 stattfindenden Unternehmenszusammenschlüssen ein, die
sich auf die Ansatzhöhe des Geschäfts- oder Firmenwerts, auf die Ergebnisse des Berichtszeitraums, in dem ein Unternehmenserwerb erfolgt ist, und auf künftige Ergebnisse auswirken werden. IAS 27 schreibt vor, dass eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem TochterunterF-100
nehmen (ohne Verlust der Beherrschung) als Eigenkapitaltransaktion bilanziert wird. Deshalb
wird aus einer solchen Transaktion weder ein Geschäfts- oder Firmenwert noch ein Gewinn
oder Verlust entstehen. Außerdem werden Vorschriften zur Verteilung von Verlusten auf Mutterunternehmen und Anteile ohne beherrschenden Einfluss und die Bilanzierungsregelungen bei
Transaktionen, die zu einem Beherrschungsverlust führen, geändert. Die Änderungen gemäß
IFRS 3 und IAS 27 werden sich auf künftige Unternehmenstransaktionen auswirken.
Die Änderungen von IAS 32 und IAS 1 hinsichtlich der kündbaren Finanzinstrumente werden
sich nicht auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken, da der Konzern keine derartigen Instrumente ausgegeben hat.
Die Änderungen des IAS 39 hinsichtlich qualifizierender Grundgeschäfte sind erstmals für
Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Die Änderung
konkretisiert, wie die in IAS 39 enthaltenen Prinzipien zur Abbildung von Sicherungsbeziehungen auf die Designation eines einseitigen Risikos in einem Grundgeschäft sowie auf die
Designation von Inflationsrisiken als Grundgeschäft anzuwenden sind. Es wird zudem zulässig sein, lediglich einen Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der CashflowSchwankungen eines Finanzinstruments als Grundgeschäft zu designieren. Die Auswirkungen
auf den Konzernabschluss hängen davon ab, in wieweit der Konzern in Zukunft Sicherungsmaßnahmen durchführt und hierfür Hedge Accounting anwendet.
2. KONSOLIDIERUNGSKREIS UND RECHTLICHE KONZERNSTRUKTUR
In den Konzernabschluss werden die SolarWorld Aktiengesellschaft und sämtliche in- und
ausländischen Unternehmen einbezogen, bei denen die SolarWorld Aktiengesellschaft unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschaft verfügt oder auf
andere Weise auf die Tätigkeit einen beherrschenden Einfluss nehmen kann. Die Gesellschaften werden beginnend mit dem Zeitpunkt, ab dem die SolarWorld Aktiengesellschaft die Beherrschung ausüben kann, in den Konzernabschluss einbezogen. Joint Ventures werden nach
der Equity-Methode bilanziert.
Am 31. Dezember 2008 gehörten dem SolarWorld-Konzern folgende Gesellschaften in der
hier dargestellten Struktur an: Die Gesellschaften des SolarWorld-Konzerns 2008 • S. 163
Die Deutsche Solar AG, Deutsche Cella GmbH, Solarfactory GmbH, Sunicon AG sowie SolarWorld Innovations GmbH machen von den Offenlegungs- und Aufstellungserleichterungen
des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.
3. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE
Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Unternehmen
werden für den Konzernabschluss auf einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
übergeleitet.
Bei der Kapitalkonsolidierung werden die Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem auf
sie entfallenden Eigenkapital – bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert – zum Zeitpunkt des
Erwerbs verrechnet.
Ein sich ergebender positiver Unterschiedsbetrag wird den Vermögensgegenständen insoweit
F-101
zugerechnet, als deren Buchwert vom Zeitwert abweicht. Ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert behandelt.
Ein sich ergebender negativer Unterschiedsbetrag wird ergebniswirksam erfasst.
Aus konzerninternen Transaktionen resultierende Salden, Aufwendungen und Erträge sowie
Zwischengewinne werden eliminiert.
4. WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Die in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften werden gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währungen in Euro (€) umgerechnet. Die funktionale Währung ausländischer Gesellschaften wird durch das primäre Wirtschaftsumfeld bestimmt, in dem sie hauptsächlich Zahlungsmittel erwirtschaften und verwenden. Innerhalb der SolarWorld Aktiengesellschaft entspricht die funktionale Währung
grundsätzlich der lokalen Währung mit Ausnahme der Solarparc AG Asia Pacific PTE LTD.,
deren funktionale Währung der US-Dollar ist. Zur Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Gesellschaften in die Berichtswährung des Konzerns werden die Vermögenswerte und
Schulden mit den Stichtagskursen, die Aufwendungen und Erträge grundsätzlich mit den Jahresdurchschnittskursen umgerechnet.
Aus der Umrechnung resultierende Differenzbeträge werden aufgrund der stichtagsbezogenen
Methode erfolgsneutral in eine Umrechnungsrücklage eingestellt.
F-102
F-103
Folgende Wechselkurse waren für die Währungsumrechnung maßgebend:
Stichtagskurs
Durchschnittskurs
1 € (EUR) =
2008
2007
2008
2007
USA
1,39
1,47
1,47
1,38
Schweden
9,44
9,44
9,26
9,26
SEK
Südafrika
13,07
10,03
12,09
9,68
ZAR
1.839,00
-
Korea
1.788,65
1) -
1) Durchschnittskurs Oktober – Dezember 2008
5. WESENTLICHE ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN, SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN DES MANAGEMENTS
Die Erstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS erfordert bei einigen Positionen, dass Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen werden, die
sich auf den Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz bzw.
auf die Höhe und den Ausweis der Erträge und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns sowie die Angabe von Eventualvermögen und -schulden auswirken.
Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten Ergebnisse entstehen, die in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der
betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen.
Folgende wesentliche Ermessensentscheidungen wurden bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzerns in 2008 getroffen:
Der Solarparc- Konzern hat in 2008 Liefer- und Abnahmeverträge abgeschlossen, die bei
wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Lohnfertigung anzusehen sind und daher entsprechend
bilanziert wurden.
Erhaltene und geleistete Anzahlungen beinhalten insbesondere Anzahlungen im Zusammenhang mit langfristig geschlossenen Verkaufskontrakten über Siliziumwafer sowie ebenfalls
langfristig geschlossenen Einkaufskontrakten über Rohsilizium. Diese Anzahlungen sind vertraglich unverzinslich. Da die Kontrakte jedoch bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine
Finanzierungskomponente enthalten, werden sie mit dem impliziten oder laufzeitkongruenten
Zinssatz aufgezinst.
Die wesentlichsten Annahmen und Schätzungen beziehen sich auf die Beurteilung der Werthaltigkeit des Firmenwertes, die Nutzbarkeit von aktiven latenten Steuern, die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für Sachanlagen, die Bewertung von Finanzinstrumenten sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren
Kenntnisstand fußen.
Insbesondere werden bezüglich der erwarteten Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der
Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch
F-104
USD
KRW
unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds zugrunde
gelegt.
Die Werthaltigkeitstests des Konzerns in Bezug auf den Firmenwert basieren auf Berechnungen, bei denen die Discounted-Cashflow-Methode angewendet wird. Die Cashflows werden
aus dem Finanzplan der nächsten fünf Jahre abgeleitet, wobei Restrukturierungsmaßnahmen,
zu denen sich der Konzern noch nicht verpflichtet hat, und noch nicht in Umsetzung befindliche künftige Erweiterungsinvestitionen, die die Ertragskraft der getesteten zahlungsmittelgenerierenden Einheit erhöhen werden, nicht enthalten sind. Der erzielbare Betrag ist stark abhängig von dem im Rahmen der Discounted-Cashflow-Methode verwendeten Diskontierungssatz sowie von den erwarteten künftigen Mittelzuflüssen und der für Zwecke der
Extrapolation verwendeten Wachstumsrate. Die Grundannahmen zur Bestimmung des erzielbaren Betrags für die zahlungsmittelgenerierende Einheit werden in der Tz. 7 genauer erläutert.
Latente Steueransprüche werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem
Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, sind wesentliche
Annahmen und Schätzungen des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts
und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Weitere Informationen hierzu sind in Tz. 32 enthalten.
Sofern der beizulegende Zeitwert von in der Bilanz erfassten finanziellen Vermögenswerten
und finanziellen Verbindlichkeiten nicht mithilfe von Daten eines aktiven Markts bestimmt werden kann, wird er unter Verwendung von Bewertungsverfahren einschließlich der DiscountedCashflow-Methode ermittelt. Die in das Modell eingehenden Größen stützen sich, soweit möglich, auf beobachtbare Marktdaten. Ist dies nicht möglich, stellt die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte in gewissem Maße eine Ermessensentscheidung dar. Die Ermessensentscheidungen betreffen Parameter wie Liquiditätsrisiko, Kreditrisiko und Volatilität. Änderungen der
Annahmen bezüglich dieser Faktoren könnten sich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert
der Finanzinstrumente auswirken. Für weitere Erläuterungen wird auf Tz. 46 verwiesen.
Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie der Barwert der Pensionsverpflichtung wird anhand von versicherungsmathematischen
Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen zu Abzinsungssätzen, künftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen, Sterblichkeit und den künftigen Rentensteigerungen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Bei der Ermittlung des angemessenen Diskontierungssatzes orientiert sich
das Management an den Zinssätzen von Unternehmensanleihen mit AAA- oder AA-Rating.
Die Sterberate basiert auf öffentlich zugänglichen Sterbetafeln. Künftige Lohn- und Gehaltssowie Rentensteigerungen basieren auf erwarteten künftigen Inflationsraten. Weitere Details
zu den verwendeten Annahmen werden in Tz. 19 und 52 erläutert.
Hinsichtlich der konkreten Ausprägung getroffener Annahmen im Zusammenhang mit der
Ermittlung weiterer Rückstellungen wird auf die Tz. 20 und 52 verwiesen.
F-105
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
6. AUSWEISÄNDERUNGEN
In der Gewinn- und Verlustrechnung wird innerhalb des Finanzergebnisses eine zusätzliche
Position »Sonstiges Finanzergebnis« separat ausgewiesen, in der das Nettoergebnis aus designiert als zum beizulegenden Zeitwert bewerteten sowie zu Handelszwecken gehaltenen
finanziellen Vermögenswerten enthalten ist. Im Vorjahr war dieses Ergebnis Bestandteil der
Zins- und anderen Finanzerträge.
In der Bilanz werden die im Vorjahr separat ausgewiesenen Rechnungsabgrenzungsposten in
der Position »IV. Übrige Forderungen und Vermögenswerte« sowie » V. Übrige kurzfristige
Schulden« zusammengefasst.
7. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert
und mit Ausnahme der Firmenwerte jeweils planmäßig linear über eine Nutzungsdauer von
vier bis 15 Jahren abgeschrieben. Bei der Erstellung immaterieller Vermögenswerte anfallende Forschungsaufwendungen werden sofort als Aufwand verrechnet. In gleicher Weise wird
mit den Entwicklungsaufwendungen verfahren, da Forschung und Entwicklung iterativ miteinander vernetzt sind und daher eine verlässliche Trennbarkeit nicht gegeben ist. Dauerhafte
Wertminderungen werden durch außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigt.
Firmenwerte, auch solche aus der Kapitalkonsolidierung, werden gemäß den Regelungen der
IFRS 3 sowie IAS 36 und 38 einem jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen. Wie auch schon in den Vorjahren hat der Impairment-Test zum 31. Dezember 2008 erneut ergeben, dass die Werthaltigkeit der ausgewiesenen Firmenwerte gegeben ist.
Für Zwecke des Impairment-Tests wurden die Buchwerte der Firmenwerte der betroffenen
zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Cash Generating Unit, CGU) »Wafer-Produktion« zugeordnet.
Vor und mangels Abwertung auch nach Durchführung des Werthaltigkeitstests betrug bzw.
beträgt der Buchwert des der CGU »Wafer-Produktion« zugeordneten Firmenwerts T€ 29.587
(i. Vj. T€ 29.587).
Die erzielbaren Beträge wurden als beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten
bestimmt. Die Ermittlung erfolgte mittels Discounted-Cashflow-Verfahren. Zur Bestimmung
des erzielbaren Betrages wurden die Cashflow-Prognosen herangezogen, die auf den neuesten, vom Management genehmigten Planungen beruhen. Die Prognosen ihrerseits basieren auf
den nachfolgend genannten grundlegenden Annahmen. Als grundlegende Annahmen werden
jene Annahmen bezeichnet, in Bezug auf deren Veränderung der erzielbare Betrag der CGU
die höchste Sensitivität aufweist.
F-106
Hinsichtlich der CGU »Wafer-Produktion« basieren die Prognosen auf den folgenden grundlegenden Annahmen:
-
-
Kurz- und mittelfristig sinkende Rohstoffpreise (Silizium); Grundlage dieser Annahme
sind die abgeschlossenen Langfristverträge mit Siliziumproduzenten.
Anstieg der Absatzmengen bis auf mindestens 1.000 MW in 2011; Grundlage dieser Annahme ist der derzeitige Ausbau der Kapazitäten an den Standorten in Deutschland und
den USA sowie die Markterwartungen bzw. bereits bestehende Lieferverträge.
Jährlicher Rückgang der Absatzmarktpreise im hohen einstelligen Prozentbereich;
Grundlage dieser Annahme sind einschlägige Marktstudien Dritter.
Die Cashflow-Prognosen für die CGU »Wafer-Produktion« wurden aus den detaillierten Planungsrechnungen der Gesellschaft für einen Zeitraum von fünf Jahren abgeleitet. Für den darüber hinaus gehenden Zeitraum wurde basierend auf dem letzten Detailprognosejahr eine
Extrapolation vorgenommen. Hierbei wurde eine Wachstumsrate von 2,5% (i. Vj. 3%) gemäß
den langfristigen Wachstumsannahmen externer Studien für die SolarWorld Aktiengesellschaft unterstellt.
Zur Berechnung des erzielbaren Betrages wurden die zukünftigen Cashflows der CGU »Wafer-Produktion« mit einem risikoadjustierten Diskontierungszinssatz nach Steuern von rund
9,4% (i. Vj. 9,3%) abgezinst. Dieser Zinssatz wird gestützt von externen Analysten der SolarWorld Aktiengesellschaft.
8. SACHANLAGEN
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen. Die Herstellungskosten umfassen
alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Einzelkosten sowie angemessene Teile der
notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Des Weiteren gehören zu den Herstellungskosten die fertigungsbedingten Abschreibungen sowie die fertigungsbezogenen anteiligen Kosten für die betriebliche Altersversorgung und die freiwilligen sozialen Leistungen des
Unternehmens. Kosten der Verwaltung werden berücksichtigt, sofern sie der Herstellung zugerechnet werden können. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten beinhalten zudem neben dem Kaufpreis nach Abzug von Rabatten, Boni und Skonti alle direkt zurechenbaren
Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert zu dem Standort und in den erforderlichen, vom
Management beabsichtigten betriebsbereiten Zustand zu bringen. Fremdkapitalkosten werden
nicht aktiviert.
Hinsichtlich der in diesem Zusammenhang aktivierten Eigenleistungen wird auf Tz. 24 verwiesen.
Für Gebäude werden Nutzungsdauern zwischen 15 und 45 Jahren zugrunde gelegt, Bauten
und Einbauten auf fremden Grundstücken werden entsprechend der Laufzeit der Mietverträge
bzw. einer niedrigeren Nutzungsdauer abgeschrieben. Als Nutzungsdauer von technischen
Anlagen und Maschinen werden überwiegend bis zu zehn Jahre angesetzt. Betriebs- und Geschäftsausstattung wird bei normaler Beanspruchung über drei bis fünf Jahre abgeschrieben.
Geleaste Sachanlagen, die im wirtschaftlichen Eigentum stehen, bei denen der Leasingnehmer
also im Wesentlichen alle mit dem Leasinggegenstand verbundenen Chancen und Risiken
F-107
trägt, werden entsprechend IAS 17 zu Marktwerten bilanziert, soweit die Barwerte der Leasingzahlungen nicht niedriger sind. Die Abschreibungskosten und Nutzungsdauern entsprechen denen vergleichbarer, erworbener Vermögensgegenstände.
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden gemäß IAS 36 zum Bilanzstichtag
außerplanmäßig abgeschrieben, wenn eine Indikation für eine Wertminderung vorliegt und
nach dem dann durchgeführten Werthaltigkeitstest der erzielbare Betrag des Vermögensgegenstandes unter den Buchwert gesunken ist. Bei Vermögenswerten, die einer firmenwerttragenden CGU zuzurechnen sind, wird der Werthaltigkeitstest unabhängig von einer Indikation
jährlich durchgeführt. Insoweit wird auf Tz. 7 verwiesen. Für die anderen wesentlichen Vermögenswerte ergaben sich im Geschäftsjahr keine Wertminderungshinweise.
9. AT EQUITY BEWERTETE ANTEILE
Die nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen werden in der Bilanz zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der nach dem Erwerb eingetretenen Änderungen des Anteils des Konzerns am Reinvermögen der Beteiligung, der beim Erwerb aufgedeckten stillen
Reserven und Lasten sowie der anteiligen nicht realisierten Zwischenergebnisse aus Transaktionen an die Beteiligungsgesellschaft erfasst. Der mit der Beteiligung verbundene Geschäftsoder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird weder planmäßig abgeschrieben noch einem gesonderten Wertminderungstest unterzogen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Anteil des Konzerns am Erfolg der Beteiligung
inklusive der Effekte aus der Fortschreibung der aufgedeckten stillen Reserven und Lasten.
Hierbei handelt es sich um den Anteilseignern der Beteiligung zurechenbaren Gewinn und
somit um den Gewinn nach Steuern und Minderheitsanteilen an den Tochterunternehmen der
Beteiligung. Unmittelbar im Eigenkapital der Beteiligung ausgewiesene Änderungen werden
vom Konzern in Höhe seines Anteils erfasst und ggf. in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Nicht realisierte Zwischenergebnisse aus Transaktionen von der Beteiligung
an den Konzern werden entsprechend dem Anteil an der Beteiligung eliminiert.
Die Abschlüsse der Beteiligungen werden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der
Abschluss des Mutterunternehmens. Soweit erforderlich, werden Anpassungen an konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen.
Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen
zusätzlichen Wertminderungsaufwand für die Anteile des Konzerns zu erfassen. Der Konzern
ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil
an einer Beteiligung wertgemindert sein könnte. Ist dies der Fall, so wird die Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des Anteils an der Beteiligung und dem Buchwert des Anteils
als Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst.
10. VORRÄTE
Unter den Vorräten sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige eigene Erzeugnisse, Handelswaren sowie geleistete Anzahlungen auf Vorräte ausgewiesen. Der Ansatz
der erworbenen Vorratsgegenstände erfolgt zu Anschaffungskosten, die in Abhängigkeit von
der Art der Vorratsgegenstände zum Teil auf Basis von Durchschnittskosten und zum Teil
nach der First-in-First-out-(FiFo-)Methode ermittelt werden. Der Ansatz der selbst erstellten
F-108
Vorratsgegenstände erfolgt zu Herstellungskosten. Die Herstellungskosten enthalten neben
den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten,
basierend auf einer normalen Kapazitätsauslastung der Produktionsanlagen. Zudem beinhalten sie fertigungsbedingte Abschreibungen, die direkt dem Herstellungsprozess zugeordnet
werden können sowie, soweit fertigungsbezogen, die anteiligen Kosten für die betriebliche
Altersversorgung und für freiwillige soziale Leistungen des Unternehmens. Kosten der Verwaltung werden berücksichtigt, soweit sie der Produktion zuzurechnen sind. Finanzierungskosten werden nicht berücksichtigt.
Die Bewertung zum Bilanzstichtag erfolgt zum jeweils niedrigeren Betrag aus Anschaffungs/Herstellungskosten einerseits und realisierbarem Nettoveräußerungspreis andererseits.
Letzterer ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös des Endproduktes abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Aufgrund der Produktionsgegebenheiten von Unternehmen und Branche
werden in der Bilanz fertige Erzeugnisse mit Handelswaren zusammengefasst.
Die unter den Vorräten ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen wurden teilweise in USDollar geleistet. Da es sich hierbei gemäß IAS 21.16 nicht um monetäre Posten handelt, erfolgte eine Bewertung mit dem historischen, bei Verausgabung gegebenen Kurs. Da die geleisteten Zahlungen vertraglich unverzinslich sind, dem Sachverhalt jedoch implizit eine Finanzierungstransaktion zugrunde liegt, erfolgte eine Aufzinsung mit dem fristenkongruenten
oder impliziten Zinssatz.
11. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Die Bilanzierung der Kundenforderungen erfolgt zum Nennwert. Bestehen an der
Einbringlichkeit der Forderungen Zweifel, werden die Kundenforderungen mit dem niedrigeren realisierbaren Betrag angesetzt. Wertberichtigungen werden teilweise unter Verwendung
eines Wertberichtigungskontos vorgenommen. In Fremdwährung valutierende Forderungen
werden zum Mittelkurs aus Geld- und Briefkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die Entscheidung, ob die Wertberichtigung über ein Wertberichtigungskonto erfolgt oder direkt den
Buchwert mindert, hängt von der Wahrscheinlichkeit des erwarteten Forderungsausfalls ab.
Die Bilanzierung von Forderungen aus Auftragsfertigungen ist nach der Percentage-ofCompletion-Methode gemäß IAS 11 vorgenommen worden.
Es wird verwiesen auf die Angaben unter Tz. 22 (Ertrags- und Aufwandsrealisierung).
12. ÜBRIGE FORDERUNGEN UND VERMÖGENSWERTE
Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden grundsätzlich mit dem Nennwert
bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken und allgemeine Kreditrisiken sind durch entsprechende
Wertkorrekturen berücksichtigt.
13. SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen Wertpapiere. Diese
werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die »erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet« werden, als »bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen«, als »zur
F-109
Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte« oder als »Kredite und Forderungen«
kategorisiert. Beim erstmaligen Ansatz werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten bewertet. Davon ausgenommen sind finanzielle Vermögenswerte,
die als »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet« kategorisiert wurden. Hier
erfolgt der Erstansatz zum beizulegenden Zeitwert, ohne Berücksichtigung von Transaktionskosten.
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Wertpapiere, die als »bis zu Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen« kategorisiert wurden.
Wertpapiere werden als »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet« kategorisiert,
wenn sie entweder als solche designiert oder »zu Handelszwecken gehalten« werden.
Sie werden als »zu Handelszwecken gehalten« klassifiziert, wenn sie mit der Absicht erworben wurden, sie kurzfristig wieder zu verkaufen.
Sie werden designiert als »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet«, wenn sie
Teil eines Portfolios sind, das auf Grundlage der beizulegenden Zeitwerte beurteilt und gesteuert wird. Der Erwerb und Verkauf von Wertpapieren erfolgt unter dem Aspekt des ertragsoptimierten Liquiditätsmanagements und wird im Wesentlichen zentral durch die SolarWorld Aktiengesellschaft gesteuert.
»Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete« finanzielle Vermögenswerte werden mit den beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst. Der erfasste Nettogewinn oder -verlust
schließt etwaige Dividenden und Zinsen des finanziellen Vermögenswertes mit ein.
Wertpapiere, die als »zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte« klassifiziert
wurden, werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird erfolgsneutral in der IAS 39 Rücklage erfasst.
Die angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen in der Regel den Marktpreisen der finanziellen Vermögenswerte. Sofern diese nicht verfügbar sind, werden sie unter Anwendung
von Bewertungsmodellen berechnet, die auf Discounted-Cashflow-Analysen und beobachtbaren aktuellen Marktparametern basieren. Sind entsprechende Markparameter nicht verfügbar,
werden die beizulegenden Zeitwerte unter Würdigung indikativer Bewertungen und sonstiger
verfügbarer Informationen ermittelt.
Wertpapiere, die als »Kredite und Forderungen« klassifiziert wurden, werden nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen
bewertet.
Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat unter Beachtung von IFRIC 14 und IAS 19 unter den
sonstigen finanziellen Vermögenswerten Rückdeckungsversicherungen aktiviert, die der Insolvenzsicherung der Altersteilzeitverpflichtungen dienen. Der Wertansatz erfolgte auf Basis
der Angaben der Versicherungsgesellschaft zum Aktivwert und in Höhe des Betrages, zu dem
der Versicherungswert die Altersteilzeitverbindlichkeiten übersteigt (Planvermögensüberschuss).
F-110
14. FLÜSSIGE MITTEL
Die flüssigen Mittel beinhalten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Form von
Geldkonten und kurzfristigen Geldanlagen bei Kreditinstituten, die beim Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Sie werden als »Kredite und Forderungen« klassifiziert und nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet.
15. ZUR VERÄUßERUNG BESTIMMTE VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN
SOWIE NICHT FORTGEFÜHRTE AKTIVITÄTEN
Als zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte werden einzelne langfristige Vermögenswerte, Gruppen von Vermögenswerten oder Vermögenswerte nicht fortgeführter Unternehmensbereiche ausgewiesen, deren Buchwerte überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft
und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden und im Übrigen die in IFRS 5 definierten Kriterien erfüllen. Diese Vermögenswerte werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben.
Wertminderungen werden für diese Vermögenswerte grundsätzlich nur dann erfasst, wenn der
beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten unterhalb des Buchwertes liegt. Im Fall
einer späteren Erhöhung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten ist die
zuvor erfasste Wertminderung rückgängig zu machen. Die Zuschreibung ist auf die zuvor für
die betreffenden Vermögenswerte erfassten Wertminderungen begrenzt.
Unter der Position »Zur Veräußerung bestimmte Schulden« werden Schulden ausgewiesen,
die Bestandteile einer nicht fortgeführten Aktivität darstellen.
Aufwendungen und Erträge aus der Geschäftstätigkeit nicht fortgeführter Aktivitäten werden
ebenso wie Gewinne und Verluste aus deren Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten als Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen.
Gewinne und Verluste aus der Veräußerung der nicht fortgeführten Aktivitäten werden ebenfalls unter dieser Position ausgewiesen.
16. FINANZSCHULDEN
Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden
Zeitwert bewertet. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden bei allen
Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ebenfalls angesetzt.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Vom Konzern ausgereichte Finanzgarantien werden bei erstmaliger Erfassung als Verbindlichkeit zum beizulegenden Zeitwert
angesetzt, abzüglich der mit der Ausreichung der Garantie direkt verbundenen Transaktionskosten. Anschließend erfolgt die Bewertung der Verbindlichkeit mit der bestmöglichen Schätzung
der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlichen Aufwendungen oder dem höheren angesetzten Betrag abzüglich der kumulierten Amortisationen.
F-111
17. DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE UND HEDGING
Nicht in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebundene derivative Finanzinstrumente werden als »zu Handelszwecken gehalten« kategorisiert und damit erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.
Der Solarparc-Konzern setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung der aus operativen Tätigkeiten, Finanztransaktionen und Investitionen resultierenden Zins- und Währungsrisiken ein.
Die derivativen Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung sowie in der Folgebewertung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die angesetzten beizulegenden
Zeitwerte gehandelter derivativer Finanzinstrumente entsprechen den Marktpreisen. Nicht
gehandelte derivative Finanzinstrumente werden unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle basierend auf Discounted-Cashflow-Analysen und unter Rückgriff auf aktuelle
Marktparameter berechnet.
Der SolarWorld-Konzern wendet Vorschriften zu Sicherungsmaßnahmen gemäß IAS 39
(Hedge Accounting) zur Sicherung von zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow Hedges) an.
Für die Erfassung der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte – erfolgswirksame Erfassung
in der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital – ist
entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden ist oder nicht. Liegt kein Hedge Accounting vor, werden die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sofort erfolgswirksam erfasst. Besteht hingegen eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39, wird der
Sicherungszusammenhang als solcher bilanziert.
Zu Beginn der Sicherungsbeziehung wird die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft einschließlich der Risikomanagementziele dokumentiert. Des Weiteren wird bei Eingehen der Sicherungsbeziehung als auch in deren Verlauf regelmäßig dokumentiert, ob das designierte Sicherungsinstrument hinsichtlich der Kompensation der Änderung der Cashflows
des Grundgeschäfts im hohen Maße effektiv ist.
Der effektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwertes eines Derivates oder eines originären Finanzinstruments, das im Rahmen eines Cashflow Hedges als Sicherungsinstrument
designiert worden ist, wird im Eigenkapital erfasst. Der auf den ineffektiven Teil entfallende
Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam in den »sonstigen betrieblichen Erträgen«
oder »sonstigen betrieblichen Aufwendungen« ausgewiesen.
Im Eigenkapital erfasste Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung
überführt, in der auch das Grundgeschäft des Cashflow Hedges ergebniswirksam wird. Der
Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt in demselben Posten, in dem auch das
Grundgeschäft ausgewiesen wird. Führt jedoch eine abgesicherte erwartete Transaktion zur
Erfassung eines nicht finanziellen Vermögenswertes oder einer nicht finanziellen Schuld,
werden die zuvor im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste aus dem Eigenkapital ausgebucht und bei der erstmaligen Ermittlung der Anschaffungskosten des Vermögenswertes
oder der Schuld berücksichtigt.
F-112
Die bilanzielle Abbildung der Sicherungsbeziehung endet, wenn die Sicherungsbeziehung
aufgelöst, das Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert, beendet oder ausgeübt wird oder sich
nicht mehr für Sicherungszwecke eignet. Der vollständige zu diesem Zeitpunkt im Eigenkapital erfasste Gewinn oder Verlust verbleibt im Eigenkapital und wird erst dann erfolgswirksam
vereinnahmt, wenn die erwartete Transaktion ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung
abgebildet wird. Wird mit dem Eintritt der erwarteten Transaktion nicht mehr gerechnet, wird
der gesamte im Eigenkapital erfasste Erfolg sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt.
18. ABGEGRENZTE INVESTITIONSZUWENDUNGEN
Die vereinnahmten Investitionszuwendungen werden in Anwendung von IAS 20 abgegrenzt
und über die Nutzungsdauer der betreffenden Anlagegegenstände ertragswirksam aufgelöst.
Somit wird dieser Posten über die Perioden der Nutzungsdauer der bezuschussten Sachanlagen verteilt und erhöht die Vorsteuerergebnisse zukünftiger Geschäftsjahre sukzessive. Dieser
Ergebniserhöhung stehen Abschreibungsaufwendungen in entsprechender Höhe gegenüber,
die somit im Saldo neutralisiert werden. Zusätzlich werden sich steuerliche Effekte ergeben,
wobei die ergebniserhöhende Auflösung der abgegrenzten Investitionszuwendungen insoweit
ertragsteuerfrei erfolgt, als diese aus der Vereinnahmung steuerfreier Investitionszulagen resultieren.
Ebenfalls unter IAS 20 subsumiert werden Einnahmen aus Steuergutschriften für getätigte
Investitionen (Investment Tax Credits). Ansprüche auf Steuergutschriften werden bilanziert,
sofern eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die wesentlichen Voraussetzungen für
den Erhalt erfüllt werden und die Erteilung erfolgt. Die Bewertung der Ansprüche erfolgt mit
dem Barwert.
19. ALTERSVERSORGUNG
Die betriebliche Altersversorgung im Konzern erfolgt überwiegend beitragsorientiert
(Defined Contribution Plans). Hierbei zahlt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen oder auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche und private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die jährlichen Beiträge sind als Personalaufwand ausgewiesen.
In einem Fall besteht ein leistungsorientierter Altersversogungsplan (Defined Benefit Plan).
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach dem in IAS 19 vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode)
für leistungsorientierte Altersversorgungspläne. Versicherungsmathematische Gewinne und
Verluste werden als Aufwand oder Ertrag erfasst, wenn der Saldo der kumulierten, nicht erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste 10% der Verpflichtung zu diesem Zeitpunkt übersteigt.
Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil wird im Finanzergebnis gezeigt.
20. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen werden gebildet, soweit eine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Vermögensabfluss führt und sich diese VermöF-113
gensbelastung verlässlich abschätzen lässt. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit der
bestmöglichen Schätzung des Verpflichtungsumfangs. Rückstellungen für Verpflichtungen,
die voraussichtlich nicht im Folgejahr zu einer Belastung führen, werden in Höhe des Barwertes des erwarteten Vermögensabflusses erfasst.
Muss die Rückstellungsbildung unterbleiben, weil eines der Kriterien nicht erfüllt ist, ohne
dass die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme ganz entfernt (remote) ist, wird über die
entsprechenden Verpflichtungen als Eventualschulden berichtet.
21. ÜBRIGE SCHULDEN
Die unter den übrigen Schulden ausgewiesenen abgegrenzten Schulden werden für erhaltene
Dienstleistungen und Waren erfasst, für die die formalen Voraussetzungen für die Zahlung
noch nicht erfüllt sind. Für diese Schulden ist der künftige Vermögensabfluss dem Grunde
nach sicher und unterliegt der Höhe nach nur unwesentlichen Unsicherheiten. Die Bewertung
erfolgt mit der bestmöglichen Schätzung des Verpflichtungsumfangs.
Die unter den übrigen Schulden ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen lauten teilweise auf
US-Dollar. Da es sich hierbei nicht um monetäre Posten im Sinne von IAS 21.16 handelt,
erfolgte eine Bewertung mit dem historischen, bei Vereinnahmung gegebenen Kurs. Da den
langfristigen Kontrakten implizit eine Finanzierungskomponente zugrunde liegt, die erhaltenen Anzahlungen jedoch vertraglich unverzinslich sind, wurden sie mit dem laufzeitkongruenten oder impliziten Zinssatz aufgezinst.
22. ERTRAGS- UND AUFWANDSREALISIERUNG
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren oder Erzeugnissen werden mit Übergang der signifikanten Risiken und Chancen erfasst, wenn, wie regelmäßig der Fall, auch die übrigen Voraussetzungen (keine fortgesetzte Involvierung, verlässliche Bestimmbarkeit der Erlöshöhe
und ausreichende Wahrscheinlichkeit des Zuflusses) gegeben sind.
Die Umsatzerlöse aus dem Projektgeschäft werden nach der Percentage-of-CompletionMethode gemäß IAS 11 erfasst. Dabei wird eine anteilige Gewinnrealisierung entsprechend
dem Fertigstellungsgrad vorgenommen, wenn eine Ermittlung des Fertigstellungsgrades, der
Gesamtkosten und der Gesamterlöse der jeweiligen Aufträge im Sinne von IAS 11 zuverlässig möglich ist. Der Fertigstellungsgrad der einzelnen Projekte wird grundsätzlich nach dem
Cost-to-Cost-Verfahren gemäß IAS 11.30a ermittelt. Unter den genannten Voraussetzungen
werden entsprechend dem Fertigstellungsgrad anteilig die Gesamtprojekterlöse realisiert. Die
Auftragskosten umfassen die dem Auftrag direkt zurechenbaren Kosten und Teile der Gemeinkosten. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert.
Aufwandszuschüsse werden periodengerecht entsprechend dem Anfall der Aufwendungen
ertragswirksam erfasst.
Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt
ihrer Verursachung ergebniswirksam. Rückstellungen für Gewährleistung werden zum Zeitpunkt der Realisierung der entsprechenden Umsatzerlöse gebildet. Zinserträge und Zinsaufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt.
F-114
ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
23. UMSATZERLÖSE
Die Umsätze und ihre Aufteilung auf Unternehmensbereiche und Regionen sind aus der Segmentberichterstattung (Tz. 36) in diesem Konzernanhang ersichtlich. Die Konzernumsätze
betreffen die folgenden Produkte und Leistungen:
2008
2007
653.882
489.147
Projekterlöse
11.187
31.388
Zellen
32.178
26.844
Wafer
203.064
142.209
900.311
689.588
in T€
Modul- und Bausatzverkauf (Eigen- und Fremdproduktion)
Die Projekterlöse resultieren im Wesentlichen aus der Errichtung von Großsolaranlagen.
Zum Bilanzstichtag sind in den Projekterlösen neben schlussgerechneten Projekten noch laufende Projekte enthalten, deren Umsatzerlöse nach der Percentage-of-Completion-Methode
gemäß IAS 11 periodisch abgegrenzt werden. Der Betrag dieser Umsätze beläuft sich zum
Stichtag auf T€ 2.944 (i. Vj. T€ 3.549).
24. AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGEN
Die aktivierten Eigenleistungen betreffen zum Einen die Errichtung von Photovoltaikanlagen,
die von der zum Konsolidierungskreis gehörenden Go!Sun GmbH & Co. kg und der Solar
Factory GmbH betrieben werden.
Des Weiteren enthält diese Position Eigenleistungen im Zusammenhang mit der Versetzung
neuer Produktionsanlagen in einen betriebsbereiten Zustand.
F-115
25. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
2008
2007
Kursgewinne
10.718
4.116
Auflösung der abgegrenzten Investitionszuwendungen
10.210
8.009
Ertrag aus sonstigen Aufwandszuschüssen
6.608
27.615
Erträge aus sonstigen Lieferungen und Leistungen
2.366
2.034
Ertrag aus Aufwandszuschüssen für Forschung und Entwicklung
2.353
3.678
Auflösung von Rückstellungen
348
495
Gewinn aus Anlagenabgängen
138
4.046
4.100
7.260
36.841
57.253
in T€
Übrige sonstige betriebliche Erträge
Der Ertrag aus sonstigen Aufwandszuschüssen resultiert aus einer Vereinbarung zwischen der
Solarparc AG Industries Deutschland GmbH (SWID) und der Shell Gruppe, nach der der
SWID Zuschüsse für Aufwendungen aus antizipierter Unterauslastung, erforderliche Umstrukturierungsmaßnahmen und für den Bezug von Silizium gewährt wurden.
Die vereinnahmten Zuschüsse für Forschung und Entwicklung sind mit einer Reihe von Auflagen verbunden. Diese kann der SolarWorld-Konzern nach jetzigem Kenntnisstand vollständig erfüllen, sodass mit keinen Rückzahlungen zu rechnen ist.
Die Kursgewinne enthalten im Wesentlichen Gewinne aus Kursveränderungen zwischen Entstehungs- und Zahlungszeitpunkt von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
sowie Kursgewinne aus der Bewertung zum Stichtagskurs. Entsprechende Kursverluste werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
26. MATERIALAUFWAND
in T€
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für
bezogene Waren
Aufwendungen für bezogene Leistungen
F-116
2008
2007
395.540
316.184
58.520
17.470
454.060
333.654
27. PERSONALAUFWAND
2008
2007
Löhne und Gehälter
74.814
60.947
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
15.316
14.057
90.130
75.004
in T€
28. ABSCHREIBUNGEN
Die Zusammensetzung der Abschreibungen ergibt sich aus dem Anlagenspiegel. Von den im
Anlagenspiegel ausgewiesenen Zugängen zu den kumulierten Abschreibungen in Höhe von
T€ 55.166 (i. Vj. 42.807) entfallen auf die nicht fortgeführten Aktivitäten Abschreibungen in
Höhe von T€ 0 (i. Vj. T€ 753).
29. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
2008
2007
Fremdpersonaleinsatz
14.900
12.648
Instandhaltungsaufwendungen
13.683
14.277
Kursverluste
13.165
6.354
Werbe- und Reisekosten
9.629
5.720
Vertriebsaufwendungen
8.549
5.415
Aufwand aus der Zuführung zu anderen Rückstellungen
4.162
3.697
Mieten und Pachten
4.041
3.624
Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten
4.032
3.956
Versicherungen
3.945
3.749
Aufwand aus der Zuführung zur Gewährleistungsrückstellung
2.936
1.349
Datenverarbeitungsleistungen
2.317
1.302
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (Fremdleistungen)
2.180
2.870
Wertberichtigungen auf Forderungen und Forderungsverluste
1.024
604
460
2.602
14.860
11.962
99.883
80.129
in T€
Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen
F-117
30. AUFWENDUNGEN FÜR FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
Im Geschäftsjahr entfielen auf die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit des SolarparcKonzerns Aufwendungen in Höhe von insgesamt T€ 13.024 (i. Vj. T€ 10.802). Der überwiegende Teil dieser Aufwendungen resultiert aus Personalaufwendungen.
31. FINANZERGEBNIS
a) Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen
in T€
2008
2007
1.376
673
-9.988
-2.503
-8.612
-1.830
2008
2007
Zinserträge
24.491
11.548
Andere Finanzerträge
16.947
9.033
41.438
20.581
Erträge aus at Equity bewerteten Anteilen
Aufwendungen aus at Equity bewerteten Anteilen
b) Zins- und andere Finanzerträge
in T€
Die Zinserträge enthalten Zinsen aus verzinslichen Wertpapieren, Termingeldern und sonstigen Bankguthaben, die als »Kredite und Forderungen« oder als »zur Veräußerung verfügbare
finanzielle Vermögenswerte« kategorisiert sind.
c) Zins- und andere Finanzaufwendungen
in T€
2008
2007
Zinsaufwendungen
38.250
33.154
Andere Finanzaufwendungen
10.796
5.295
49.046
38.449
Die Zinsaufwendungen enthalten ausschließlich Zinsen für finanzielle Verbindlichkeiten, die
als »zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet« kategorisiert sind. Sie resultieren aus
Bankdarlehen, aus den von der SolarWorld Aktiengesellschaft emittierten Fremdkapitalinstrumenten sowie aus verzinslichen Verbindlichkeiten des Solarparc-Konzerns gegenüber
seinen Mitarbeitern im Rahmen eines Programms zur gewinnorientierten Mitarbeitervergütung.
F-118
d) Sonstiges Finanzergebnis
in T€
2008
2007
designiert als zum beizulegenden Zeitwert bewerteten
finanziellen Vermögenswerten
-56.221
-5.895
zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten
297
2.631
-55.924
-3.264
Nettogewinne und -verluste aus
Das Nettoergebnis der Kategorie »designiert als zum beizulegenden Zeitwert bewertet« ist in
Höhe von rund -30 (i.Vj. 0) Mio. € auf Veränderungen des Bonitätsrisikos zurückzuführen.
In der Darstellung der Nettogewinne und -verluste werden Derivate, die sich in einer Sicherungsbeziehung befinden, nicht berücksichtigt. Freistehende Derivate sind in der Bewertungskategorie »zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte« enthalten.
32. ERTRAGSTEUERN
Der ausgewiesene Steueraufwand ohne nicht fortgeführte Aktivitäten setzt sich wie folgt zusammen:
2008
2007
56.079
63.798
Tatsächlicher Steueraufwand (+) Ausland
759
380
Tatsächlicher Steueraufwand (+) gesamt
56.838
64.178
Latenter Steueraufwand (+) Inland
5.038
10.765
Latenter Steuerertrag (-) Ausland
-8.454
-9.916
Latenter Steueraufwand (+) / -ertrag (-) gesamt
-3.416
849
Ausgewiesener Steueraufwand (+) gesamt
53.422
65.027
in T€
Tatsächlicher Steueraufwand (+) Inland
Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern auf das
Einkommen und den Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Latente Steuern
werden auf zeitliche Unterschiede (temporary differences) zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden in IFRS- und Steuerbilanz, aus Konsolidierungsvorgängen sowie auf
realisierbare Verlustvorträge ermittelt. Der Berechnung liegen die in den einzelnen Ländern zum
Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Die Steuersätze basieren grundsätzlich
auf den am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen.
F-119
Für steuerliche Verlustvorträge werden latente Steuern nur angesetzt, wenn ihre Realisierung
mittelfristig (innerhalb der nächsten fünf Jahre) mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist.
Auf Verlustvorträge, die bei der SolarWorld Industries America LP vor dem Erwerb durch die
SolarWorld Aktiengesellschaft entstanden sind, wurden keine latenten Steuern aktiviert, da
nicht hinreichend sicher ist, dass diese dem Grunde nach von der SolarWorld Aktiengesellschaft genutzt werden können.
Im Übrigen werden die latenten Steuern auf bestehende Verlustvorträge durchgehend als realisierbar angesehen, weil sich aus den laufend aktualisierten Plänen und der zugrunde liegenden strategischen Ausrichtung des Konzerns die Erwartung ausreichender zukünftiger positiver Ergebnisse begründet. Wertberichtigungen der aktiven latenten Steuern wurden daher, wie
im Vorjahr, nicht vorgenommen.
Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten und auf steuerliche
Verlustvorträge entfallen unsaldiert und saldiert die folgenden bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern:
Aktive latente Steuern
Passive latente Steuern
2008
2007
2008
2007
1.655
27
15.919
12.890
Kurzfristige Vermögenswerte
5.531
3.953
8.549
3.809
Abgegrenzte Investitionszuwendungen
1.890
1.656
0
0
Übrige langfristige Schulden
3.750
3.998
6.007
3.754
Kurzfristige Schulden
1.227
598
56
0
19.967
14.020
0
0
34.020
24.252
30.531
20.453
Saldierung
-6.947
-5.434
-6.947
-5.434
Bilanziell ausgewiesene latente Steuern
27.073
18.818
23.584
15.019
in T€
Immaterielle
Sachanlagen
Vermögenswerte
und
Steuerlich nutzbare Verlustvorträge
Die latenten Steueransprüche und -schulden werden saldiert, wenn sie sich auf dieselbe Steuerbehörde und auf dasselbe Steuersubjekt beziehen.
Zum Bilanzstichtag wurden im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen und von »zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten« latente Steueransprüche in Höhe von T€ 282 (i. Vj. T€ 673) und latente Steuerverpflichtungen in Höhe
von T€ 4.508 (i. Vj. T€ 2.268) erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Nachfolgend werden die wesentlichen Unterschiede zwischen den nominellen und den tatsächlichen Steuersätzen im Berichtsjahr und im Vorjahr hinsichtlich der fortgeführten Aktivitäten erläutert:
F-120
2008
2007
188.669
175.910
30,0
40,0
56.601
70.364
0
-3.617
Abweichende in- und ausländische Steuerbelastung
-2.280
-775
Steuerminderungen aufgrund steuerfreier Erträge
-5.227
-1.244
1.850
102
-371
-291
2.849
488
53.422
65.027
28,3
37,0
in T€
Ergebnis vor Ertragsteuern
Erwarteter Ertragsteuersatz (inkl. Gewerbesteuer) (in %)
Erwarteter Ertragsteueraufwand (+)
Steuersatzänderungen
Steuern aus anderen nichtabzugsfähigen Aufwendungen
Periodenfremde tatsächliche Steuern
Sonstige Abweichungen des Steueraufwands
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand (+)
Effektiver Ertragsteuersatz (in %)
Aufgrund des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 rechnet die SolarWorld Aktiengesellschaft ab dem Geschäftsjahr 2008 mit einem Ertragsteuersatz von 30%.
33. WESENTLICHE PERIODENFREMDE AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGE
Wesentliche periodenfremde Aufwendungen und Erträge lagen im Geschäftsjahr 2008, wie
im Vorjahr, nicht vor.
34. ERGEBNIS NACH STEUERN AUS NICHT FORTGEFÜHRTEN AKTIVITÄTEN
Ende 2007 hat die SolarWorld Aktiengesellschaft einen Vertrag zum Verkauf von 65% der
Anteile an ihrer Tochtergesellschaft gällivare photovoltaic ab abgeschlossen, der im Januar
2008 vollzogen wurde.
Das in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesene Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten gliedert sich wie folgt:
2008
2007
Umsatzerlöse
0
9.230
Sonstige Erträge
0
1.367
0
10.597
0
-7.291
Gewinn aus Veräußerung nicht fortgeführter Aktivitäten
13.686
0
Ergebnis vor Steuern
13.686
3.306
-254
-933
13.432
2.373
in T€
Aufwendungen und Bestandsveränderungen
Zurechenbarer Ertragsteueraufwand
Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten
F-121
Bei den Angaben des Vorjahres handelt es sich um Aufwendungen und Erträge nach Durchführung der Aufwands- und Ertragskonsolidierung.
Die auf die nicht fortgeführten Aktivitäten entfallenden Cashflows sind in Tz. 59 dargestellt.
35. ERGEBNIS JE AKTIE
Das Ergebnis je Aktie wird ermittelt als Quotient aus dem Konzernergebnis und dem gewichteten Durchschnitt der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktienanzahl.
Da keine Optionsrechte oder Wandlungsrechte ausstehen, war die Kennzahl »verwässertes
Ergebnis je Aktie« nicht einschlägig.
36. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
a) Geschäftssegmente
Die Geschäftssegmente stellen das primäre Format für die Segmentberichterstattung des Konzerns dar. Der SolarWorld-Konzern war im Geschäftsjahr 2008 und im Vorjahr in vier vertikal integrierten Geschäftsfeldern auf weltweiter Basis tätig:
• in der Produktion von Siliziumwafern (Wafer-Produktion und Verkauf),
• in der Produktion von Solarzellen (Zell-Produktion),
• in der Produktion von Solarmodulen (Modul-Produktion),
• im Handel mit Solarmodulen (Handel).
Verkäufe und Erlöse zwischen den Geschäftsfeldern werden grundsätzlich zu Preisen erbracht, wie sie auch mit Dritten vereinbart wurden. Verwaltungsleistungen sowie die Übernahme von Holding-Funktionen werden z.T. als Kostenumlagen berechnet.
Das Segmentvermögen und die Segmentschulden werden zunächst einschließlich der konzerninternen Forderungen und Schulden angegeben und sodann auf die konsolidierten Konzernwerte übergeleitet.
Die nachfolgend dargestellten Segmentumsätze und -ergebnisse beziehen sich ausschließlich
auf die fortgeführten Aktivitäten. Der Umsatz und das Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten beziehen sich ausschließlich auf das Segment »Modul«. Es wird auf Tz. 34 verwiesen.
F-122
Informationen über Geschäftssegmente für das Geschäftsjahr 2008 // in Mio. €
Wafer
Zelle
Modul
Handel
Eliminierung Konsolidiert
Externe Umsätze
203
32
0
665
Intersegment Umsätze
253
327
455
2
-1.037
Umsätze gesamt
456
359
455
667
-1.037
900
123
64
35
52
-2
272
Umsätze
Ergebnis
Segmentergebnis
Nicht zugeordnete Erträge
1
Nicht zugeordnete Aufwendungen
-12
Betriebsergebnis (EBIT)
261
Finanzergebnis
-72
Ertragsteuern
-54
Periodenergebnis
135
Andere Angaben
Vermögen
Segmentvermögen
816
190
116
479
-426
Nicht zugeordnetes Vermögen
1.175
945
Konsolidiertes Vermögen
2.120
Schulden
Segmentschulden
285
92
51
108
-421
115
Nicht zugeordnete Schulden
1.164
Konsolidierte Schulden
1.279
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Investitionen
172
67
16
2
Nicht zugeordnete Investitionen
15
Konsolidierte Investitionen
Planmäßige Abschreibungen
257
272
32
16
F-123
6
1
55
Informationen über Geschäftssegmente für das Geschäftsjahr 2007 // in Mio. €
Wafer
Zelle
Modul
Handel
Eliminie- Konsolidiert
rung
Externe Umsätze
142
27
0
521
Intersegment Umsätze
259
264
319
3
-845
Umsätze gesamt
401
291
319
524
-845
690
83
45
27
39
4
198
Umsätze
Ergebnis
Segmentergebnis
Nicht zugeordnete Erträge
4
Nicht zugeordnete Aufwendungen
Betriebsergebnis (EBIT)
-3
199
Finanzergebnis
-23
Ertragsteuern
-65
Periodenergebnis
111
Andere Angaben
Vermögen
Segmentvermögen
542
145
81
237
-169
Nicht zugeordnetes Vermögen
Konsolidiertes Vermögen
836
868
1.704
Schulden
Segmentschulden
282
35
25
91
Nicht zugeordnete Schulden
-155
278
734
Konsolidierte Schulden
1.012
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Investitionen
71
29
13
2
115
Planmäßige Abschreibungen
23
14
4
1
42
b) Geographische Segmente
Die geographischen Segmente stellen das sekundäre Segmentberichtsformat dar. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verteilung der konsolidierten Umsätze nach regionalen Absatzmärkten, unabhängig davon, wo die Güter produziert wurden. Die Buchwerte des Segmentvermögens sowie die Investitionen in Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen werden nach
dem Ort angegeben, an dem die Vermögenswerte lokalisiert sind.
F-124
Geographische Segmente Geschäftsjahr 2008 // in Mio. €
Umsatz
aktives Vermögen
Investitionen
Deutschland
414
1.760
117
Übriges Europa
294
9
0
Asien
108
8
0
USA
73
341
155
Sonstige
11
2
0
Summe
900
2.120
272
Umsatz
aktives Vermögen
Investitionen
Deutschland
353
1.539
52
Übriges Europa
190
12
0
Asien
93
18
0
USA
45
133
63
9
2
0
690
1.704
115
Geographische Segmente Geschäftsjahr 2007 // in Mio. €
Sonstige
Summe
F-125
Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen // in T €
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand
01.01.2008
Abschreibungen
UmWährungsStand
Stand
buchung Zugang Abgang differenz 31.12.2008 01.01.2008
Buchwerte
UmWährungsStand
Stand
buchung Zugang Abgang differenz 31.12.2008 31.12.2008
Stand
Vorjahr
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
10.219
152
1.869
77
104
12.267
7.131
0
1.012
73
39
8.109
4.158
3.088
2. Geschäfts- oder Firmenwerte
34.882
0
0
335
0
34.547
5.295
0
0
335
0
4.960
29.587
29.587
0
-133
249
0
0
116
0
0
0
0
0
0
116
0
45.101
19
2.118
412
104
46.930
12.426
0
1.012
408
39
13.069
33.861
32.675
441 15.846
2.407
2.933
139.003
16.598
-1.762
8.257
2.259
204
21.038
117.965
105.592
16.861 106.898 17.736
4.905
417.871
103.100
3.253 43.570 16.024
470
134.369
283.502
203.843
3. Geleistete Anzahlungen
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Gebäude
122.190
2. Technische Anlagen und Maschinen
306.943
3. Andere Anlage, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
14.453
4. Anlagen im Bau und geleistete
Anzahlungen
33.753
-1.544
4.523
217
200
17.415
8.039
-1.491
2.327
75
85
8.885
8.530
6.414
-15.777 142.208
22
5.247
165.409
0
0
0
0
0
0
165.409
33.753
477.339
-19 269.475 20.382
13.285
739.698
127.737
0 54.154 18.358
759
164.292
575.406
349.602
522.440
0 271.593 20.794
13.389
786.628
140.163
0 55.166 18.766
798
177.361
609.267
382.277
F-126
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand
01.01.2007
Abschreibungen
UmWährungsStand
Stand
buchung Zugang Abgang differenz 31.12.2007 01.01.2007
Buchwerte
UmWährungsStand
Stand
buchung Zugang Abgang differenz 31.12.2007 31.12.2007
Stand
Vorjahr
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
8.976
641
1.564
875
-87
10.219
6.201
496
1.096
608
-54
7.131
3.088
2.775
2. Geschäfts- oder Firmenwerte
37.018
0
0
2.136
0
34.882
5.295
-31
31
0
0
5.295
29.587
31.723
45.994
641
1.564
3.011
-87
45.101
11.496
465
1.127
608
-54
12.426
32.675
34.498
80.951
105 45.124
966
-3.024
122.190
9.537
37
7.452
179
-249
16.598
105.592
71.414
11.978 28.750 11.422
-2.994
306.943
79.613
-2.985 31.604
4.603
-529
103.100
203.843
201.018
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Gebäude
2. Technische Anlagen und Maschinen
280.631
3. Andere Anlage, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
9.341
4. Anlagen im Bau und geleistete
Anzahlungen
12.800
3.241
3.130
975
-284
14.453
3.927
2.483
2.624
790
-205
8.039
6.414
5.414
-15.965 39.780
1.420
-1.442
33.753
0
0
0
0
0
0
33.753
12.800
383.723
-641 116.784 14.783
-7.744
477.339
93.077
-465 41.680
5.572
-983
127.737
349.602
290.646
429.717
0 118.348 17.794
-7.831
522.440
104.573
0 42.807
6.180
-1.037
140.163
382.277
325.144
F-127
38. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Der unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesene Geschäfts- und Firmenwert
resultiert aus dem Erwerb der Deutsche Solar AG im Jahr 2000. Der Firmenwert ist der Cash
Generating Unit (CGU) »Wafer-Produktion« zugeordnet.
39. SACHANLAGEN
Zu aktivierende geleaste Sachanlagen bestanden am Bilanzstichtag nicht.
40. At Equity bewertete Anteile
31.12.2008
31.12.2007
11.166
6.346
Solarparc Aktiengesellschaft
8.285
12.757
SolarWorld Korea Ltd.
4.683
0
Gällivare PhotoVoltaic AB
4.564
0
RGS Development BV
1.261
2.193
585
334
30.544
21.630
in T€
Joint Solar Silicon Verwaltungs GmbH
Scheuten SolarWorld Solicium GmbH
Die Beteiligung an der börsennotierten Solarparc Aktiengesellschaft besteht durch die SolarWorld Aktiengesellschaft. Es handelt sich um eine 29%ige Beteiligung am Vermögen, am
Ergebnis und an den Stimmrechten. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft umfasst neben der
regenerativen Stromerzeugung auch die Betriebsführung, Projektierung, Konzeption und
Vermarktung von Solarparks und Windkraftanlagen. Aufgrund einer gesunkenen Börsenbewertung wurde eine Wertberichtigung auf den at Equity Wert in Höhe von T€ 4.051 vorgenommen. Der auf die SolarWorld Aktiengesellschaft entfallende Gewinnanteil des Berichtsjahres betrug T€ 18 (i. Vj. T€ 545). Das anteilige Eigenkapital betrug T€ 7.262 (i. Vj. T€
7.522). Der aus dem Börsenkurs der Solarparc Aktiengesellschaft abgeleitete beizulegende
Zeitwert der Anteile an der Solarparc Aktiengesellschaft belief sich am Bilanzstichtag auf T€
8.285 (i. Vj. T€ 16.229).
Die Beteiligung an der Joint Solar Silicon Verwaltungs GmbH (JSSI GmbH) besteht durch
die SolarWorld Aktiengesellschaft. Es handelt sich um eine 49%ige Beteiligung am Vermögen und am Ergebnis. Die JSSI GmbH hat im Geschäftsjahr durch eine Anwachsung der Joint
Solar Silicon GmbH & Co. KG (JSSI KG) auf die JSSI GmbH die Geschäftstätigkeit der JSSI
KG übernommen. Im Vorjahr erfüllte die JSSI GmbH ausschließlich die Komplementärhaftungsfunktion. Die Vorjahresangaben beziehen sich daher auf die JSSI KG. Die JSSI GmbH
dient der gemeinsamen Entwicklung einer Produktion von Solarsilizium mit der EVONIKDegussa GmbH, die den verbleibenden Gesellschaftsanteil hält. Der auf die SolarWorld Aktiengesellschaft entfallende Verlustanteil betrug T€ 1.175 (i. Vj. T€ 1.208). Das anteilige Eigenkapital betrug T€ 11.166 (i. Vj. T€ 5.783).
F-128
Die Beteiligung an der RGS Development b.v. hält die Deutsche Solar AG. Es handelt sich
um eine 35%ige Beteiligung am Vermögen und am Ergebnis. Die Gesellschaft dient der gemeinsamen Entwicklung eines neuen Verfahrens zur Produktion von Silizium-Wafern für die
Verwendung in Solarzellen. Es bestehen zwei weitere niederländische Gesellschafter mit Beteiligungsquoten von 35% und 30%. Der auf die Deutsche Solar AG entfallende Verlustanteil
des Geschäftsjahres betrug T€ 991 (i. Vj. T€ 1.078). Das anteilige Eigenkapital betrug T€ 546
(i. Vj. T€ 1.986).
Die Beteiligung an der scheuten SolarWorld Solicium GmbH hält die SolarWorld Aktiengesellschaft. Es handelt sich um eine 50%ige Beteiligung am Vermögen und am Ergebnis. Die
Gesellschaft dient der gemeinsamen Entwicklung eines Verfahrens zur Aufbereitung von metallurgischem Silizium zu hochreinem Solarsilizium. Der auf die SolarWorld Aktiengesellschaft entfallende Verlustanteil des Geschäftsjahres betrug T€ 157 (i. Vj. T€ 216). Das anteilige Eigenkapital betrug T€ 335 (i. Vj. T€ -8).
Die Beteiligung an der Gällivare Photovoltaic ab hält die SolarWorld Aktiengesellschaft.
Nach dem Verkauf von 65% der Anteile im Januar 2008 hält die SolarWorld Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2008 nur noch 35% der Anteile und ist somit zu 35% am Vermögen
und Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Die Gesellschaft betreibt eine Modulfabrik. Der auf
die SolarWorld Aktiengesellschaft entfallende Gewinnanteil des Geschäftsjahres betrug T€
1.376 (i. Vj. T€ 0). Das anteilige Eigenkapital betrug T€ 3.613 (i. Vj. T€ 0).
Die Beteiligung an der SolarWorld Korea LTD. hält die SolarWorld Aktiengesellschaft. Es
handelt sich um eine 50%ige Beteiligung am Vermögen und am Ergebnis. Die Gesellschaft
betreibt ebenfalls eine Modulfabrik. Der auf die SolarWorld Aktiengesellschaft entfallende
Verlustanteil des Geschäftsjahres betrug T€ 721 (i. Vj. T€ 0). Das anteilige Eigenkapital betrug T€ 5.204 (i. Vj. T€ 0).
Bei den Beteiligungen an der Joint Solar Silicon Verwaltungs GmbH, RGS Development b.v.,
Scheuten SolarWorld Solicium GmbH und SolarWorld Korea LTD. handelt es sich um Gemeinschaftsunternehmen (jointly controlled entities) im Sinne von IAS 31, da die wesentlichen Entscheidungen zur Geschäfts- und Finanzpolitik nur einvernehmlich getroffen werden
können.
Bezüglich der Angaben zu Beziehungen zu nahestehenden Personen wird auf die Tz. 61 verwiesen.
Die folgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen zu den at Equity bewerteten Anteilen:
31.12.2008
31.12.2007
Anteiliges Vermögen
62.663
31.791
Anteilige Schulden
35.300
16.493
Anteilige Umsatzerlöse
27.011
10.314
Anteilige Jahresergebnisse
-4.562
-1.959
in T€
F-129
41. AKTIVE LATENTE STEUERN
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt nach IAS 12 (Income Taxes). Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern waren nicht erforderlich. Die Entwicklung des Postens ist bei
der Erläuterung des Steueraufwands dargestellt.
42. VORRÄTE
31.12.2008
31.12.2007
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
56.521
33.693
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
39.156
45.663
Fertige Erzeugnisse und Waren
50.220
24.084
377.869
246.613
523.766
350.053
in T€
Geleistete Anzahlungen
Bei der vorstehenden Aufschlüsselung wurden nur die Photovoltaik-Module sowie die Wafer
der Deutsche Solar AG als fertige Erzeugnisse des Konzerns qualifiziert.
Die geleisteten Anzahlungen enthalten einen Teilbetrag von T€ 333.972 (i. Vj. T€ 233.271),
der erst nach mehr als 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag mit Rohstofflieferungen zu verrechnen sein wird.
43. FORDERUNG AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
in T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Auftragsfertigung
F-130
31.12.2008
31.12.2007
66.860
106.509
4.359
6.413
71.219
112.922
Die Altersstruktur der Forderungen ergibt sich aus folgender Tabelle:
31.12.2008
31.12.2007
60.431
88.525
bis 30 Tage
6.528
14.624
zwischen 31 und 60 Tagen
2.034
4.372
zwischen 61 und 90 Tagen
234
97
1.230
4.222
737
1.006
3
73
22
3
71.219
112.922
in T€
Nicht überfällig und nicht wertgemindert
Überfällig und nicht wertgemindert
zwischen 91 und 180 Tagen
zwischen 181 und 360 Tagen
über 360 Tage
Wertgemindert
Für die nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen keine Anzeichen eines Wertberichtigungsbedarfs vor. Die im Block »zwischen 91 und 180 Tagen«
enthaltenen Forderungen wurden in etwa zur Hälfte innerhalb des Aufstellungszeitraums beglichen. Die im Block »zwischen 181 und 360 Tagen« enthaltenen Forderungen betreffen
Sicherheitseinbehalte im Zusammenhang mit abgeschlossenen Großprojekten.
Die Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt:
31.12.2008
31.12.2007
Stand zum 01.01.
629
225
Verbrauch
-47
-24
Nettozuführungen/-auflösungen
739
428
Währungsumrechnung
-82
0
1.239
629
in T€
Stand zum 31.12.
44. ERTRAGSTEUERFORDERUNGEN
Die Steuerforderungen betreffen Rückvergütungsansprüche auf gezahlte Körperschaft- und
Gewerbesteuern oder entsprechende ausländische Steuern aufgrund überhöhter Vorauszahlungen und aufgrund notwendiger Änderungen der Veranlagungen vorangegangener Jahre.
F-131
45. ÜBRIGE FORDERUNGEN UND VERMÖGENSWERTE
31.12.2008
31.12.2007
Umsatzsteuerforderungen
5.808
951
Restforderung Verkauf Gällivare PhotoVoltaic AB
5.775
0
Ansprüche auf Steuergutschriften
4.822
0
Rechnungsabgrenzungsposten
1.869
1.410
Erstattung Stromsteuer
1.699
1.165
Debitorische Kreditoren
267
126
Sonstiges
924
1.347
21.164
4.999
in T€
Die in den übrigen Forderungen und Vermögenswerten enthaltenen finanziellen Vermögenswerte weisen keine wesentlichen Überfälligkeiten aus. Die Restforderung aus dem Verkauf
der Gällivare Photovoltaic AB wurde innerhalb des Aufstellungszeitraums gezahlt.
46. SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Unter dieser Position werden abgegrenzte Zinsforderungen, Termingelder und Wertpapiere in
Form von Investmentfonds, Schuldscheindarlehen und Zertifikaten ausgewiesen. Sie verteilen
sich auf die nachfolgend dargestellten Anlageklassen:
31.12.2008
31.12.2007
89.638
102.657
303.569
409.766
0
14.026
Derivative Finanzinstrumente
davon in Sicherungsbeziehung: T€ 6.924 (i.Vj. T€ 411)
6.924
411
Übrige finanzielle Vermögenswerte
4.283
2.135
404.414
528.995
in T€
Geldmarkt- und geldmarktähnliche Anlagen
Renten- und rentenähnliche Anlagen
Immobilienfonds
Die Geldmarkt- und geldmarktähnlichen Anlagen enthalten Anteile an einem Investmentfonds (Oppenheim ABS Fonds), die als designiert zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte klassifiziert sind. Für diesen Fonds sind die Auszahlung des Rückgabepreises sowie dessen Errechnung und Veröffentlichung zum Bilanzstichtag und bis zum
Aufstellungszeitpunkt vorübergehend ausgesetzt. Auch für den überwiegenden Teil der im
Portfolio des Fonds enthaltenen Wertpapiere war bis zum Aufstellungszeitpunkt kein aktiver
F-132
Markt vorhanden. Darüber hinaus standen für die Bewertung der Fondsanteile unter Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode keine validen Marktdaten zur Verfügung. Ausgangspunkt für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der Fondsanteile war daher ein
von der Fondsgesellschaft ermittelter indikativer Wert, der wiederum aus den indikativen
Bewertungen der einzelnen Wertpapiere des Portfolios abgeleitet wurde. Zur Validierung dieses Wertes wurden alternative Berechnungen auf Basis von Discounted-Cashflow-Verfahren
unter Anwendung von Marktdaten unterschiedlicher Quellen vorgenommen. Ebenso wurde
die Entwicklung des indikativen Wertes der Fondsgesellschaft nach Abschlussstichtag gewürdigt. Unter Berücksichtigung dieser Analysen wurden die Fondsanteile zum Bilanzstichtag mit T€ 23.238 (i. Vj. T€ 55.027) bewertet. Dies entspricht einem um dreizehn Prozent
niedrigeren Wertansatz als er sich bei Anwendung des indikativen Wertes der Fondsgesellschaft ergeben würde.
Im Wertpapierportfolio der SolarWorld Aktiengesellschaft befindet sich darüber hinaus ein
Schuldscheindarlehen einer internationalen Geschäftsbank mit einem Nominalbetrag von €
32,5 Mio. Das Wertpapier ist als designiert zum beizulegenden Zeitwert bewerteter finanzieller Vermögenswert klassifiziert. Der Gläubiger hat zwischenzeitlich aufgrund der internationalen Finanzkrise Insolvenz angemeldet. Auf Basis eines konkreten Kaufangebots wurde das
Wertpapier zum Bilanzstichtag mit T€ 1.300 (i. Vj. T€ 30.250) bewertet. Im Übrigen wird in
Bezug auf die Anlagestrategie, Bewertung und Risiken auf die Angaben zu Finanzinstrumenten unter der Tz. 5, 13 und 58 verwiesen.
Die übrigen finanziellen Vermögenswerte enthalten abgegrenzte Zinsforderungen sowie Beträge für Rückdeckungsversicherungen in Höhe von T€ 1.051, die gemäß IFRIC 14 und IAS
19 bilanziert wurden.
47. FLÜSSIGE MITTEL
Die flüssigen Mittel beinhalten fast vollständig Guthaben bei Kreditinstituten. Diese waren
zum Bilanzstichtag jeweils bei verschiedenen Banken überwiegend kurzfristig als Terminund Tagesgelder angelegt.
48. ZUR VERÄUßERUNG BESTIMMTE VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN
31.12.2008
31.12.2007
Langfristige Vermögenswerte nicht fortgeführter Aktivitäten
0
2.964
Kurzfristige Vermögenswerte nicht fortgeführter Aktivitäten
0
8.106
Vermögenswerte nicht fortgeführter Aktivitäten
0
11.070
Zur Veräußerung gehaltene Sachanlagen
572
660
Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte
572
11.730
Langfristige Schulden nicht fortgeführter Aktivitäten
0
1.714
Kurzfristige Schulden nicht fortgeführter Aktivitäten
0
1.556
Zur Veräußerung bestimmte Schulden
0
3.270
in T€
F-133
Die Vermögenswerte und Schulden nicht fortgeführter Aktivitäten des Vorjahres betreffen die
Vermögenswerte und Schulden der Gällivare Photovoltaic ab. Es wird auch auf die Angaben
unter Tz. 34 verwiesen. Bei den Angaben handelt es sich um Vermögenswerte und Schulden
nach Durchführung der Schuldenkonsolidierung.
Die zur Veräußerung bestimmten Sachanlagen betreffen diverse Anlagen, die nicht mehr im
Produktions- bzw. Forschungsprozess eingesetzt und kurzfristig veräußert werden sollen. Für
die zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerte wurden Wertminderungen und Verluste in
Höhe von T€ 1.332 erfasst, die maßgeblich aus Forschungsanlagen des im Geschäftsjahr geschlossenen Forschungsstandorts in München resultieren. Der verbleibende Wert entspricht
den erwarteten Nettoveräußerungspreisen und ergibt sich aus Marktbeobachtungen hinsichtlich gebrauchter technisch ähnlicher Maschinen. Wertminderungen und Verluste werden in
den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
49. EIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag € 111,72 Mio. (i. Vj. € 111,72 Mio.) und umfasst ausschließlich Stammaktien. Es handelt sich um 111.720.000 nennwertlose Stückaktien,
die auf den Inhaber lauten.
Die Hauptversammlung vom 24. Mai 2007 hat die Erhöhung des Grundkapitals von € 55,86
Mio. auf 111,72 Mio. aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. Die Erhöhung des Grundkapitals
wurde am 22. Juni 2007 ins Handelsregister eingetragen.
Genehmigtes Kapital
In der Hauptversammlung vom 25. Mai 2005 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um insgesamt € 2.100.000,00 bis zum 31. Dezember
2009 zu erhöhen. Aus der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 25. Mai 2005 verbleibt
nach einer unter teilweiser Ausnutzung dieser Ermächtigung in 2006 erfolgten Kapitalerhöhung ein genehmigtes Kapital von € 1.510.000,00.
In der Hauptversammlung vom 24. Mai 2006 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um insgesamt € 5.472.500,00 bis zum 31. Dezember
2010 zu erhöhen.
In der Hauptversammlung vom 24. Mai 2007 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um insgesamt € 20.947.500,00 bis zum 31. Dezember 2011 zu erhöhen.
In der Hauptversammlung vom 21. Mai 2008 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31. Dezember 2012 um insgesamt €
27.930.000,00 zu erhöhen.
Bedingtes Kapital
Die SolarWorld Aktiengesellschaft verfügt über kein bedingtes Kapital.
F-134
Eigene Aktien
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Mai 2008 wurde der Vorstand zum Erwerb
eigener Aktien ermächtigt. Die Ermächtigung ist gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum Ablauf des 21. November 2009 befristet und auf bis zu 10% des Grundkapitals beschränkt. Die
mit Beschluss der Hauptversammlung am 24. Mai 2007 erteilte Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien wurde mit Eintritt der Wirksamkeit der neuen Ermächtigung aufgehoben.
Sonstige Rücklagen
Umrechnungsrücklage
Die Umrechnungsrücklage enthält die Differenzen aufgrund der Umrechnung der Abschlüsse
ausländischer Tochterunternehmen.
IAS 39 Rücklage
Diese Rücklage enthält in Höhe von T€ 9.148 Gewinne und Verluste aus Sicherungsbeziehungen, die im Rahmen von Cashflow Hedges als hocheffektiv eingestuft wurden. Ebenso
enthält Sie einen Betrag in Höhe von T€ 286 aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwertes der zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerte. In Bezug auf mit der IAS 39 Rücklage
verrechnete latente Steuern wird auf Tz. 32 verwiesen.
Dividendenvorschlag
Für das Geschäftsjahr 2008 schlägt der Vorstand die Ausschüttung einer Dividende von €
0,15 je Aktie vor. Die Zahlung dieser Dividende ist abhängig von der Zustimmung der
Hauptversammlung im Mai 2009. Bei Genehmigung durch die Aktionäre wird sich die Ausschüttung auf rund € 16,8 Mio. belaufen.
50. LANG- UND KURZFRISTIGE FINANZSCHULDEN
31.12.2008
31.12.2007
Emittierte Schuldscheindarlehen
407.888
421.137
Emittierte Senior Notes (US-Private Placement)
126.045
118.678
Bankdarlehen
153.401
82.017
Derivative Finanzinstrumente
davon in Sicherungsbeziehung: T€ 1.100 (i. Vj. T€ 9.707)
2.407
9.707
Anleihen
9.042
9.286
Sonstige
760
340
699.543
641.165
in T€
Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haften die Konzerngesellschaften aus
üblichen Sicherungsübereignungen von Sachanlagen und Vorräten sowie durch die Einräumung von Grundschulden in Höhe von 24,3 (i. Vj. 35,2) Mio. €.
F-135
Die sonstigen Finanzschulden enthalten einen Betrag in Höhe von T€ 42 für eine von der SolarWorld Aktiengesellschaft begebene Finanzgarantie.
51. ABGEGRENZTE INVESTITIONSZUWENDUNGEN
Der Posten beinhaltet abgegrenzte Investitionszulagen und -zuschüsse sowie abgegrenzte
Steuergutschriften, auch soweit sie bereits im Folgejahr aufzulösen sind, da sie ausschließlich
im Zusammenhang mit dem Sachanlagevermögen stehen.
Die Investitionszulagen und -zuschüsse sind mit einer Reihe von Auflagen verbunden. Diese
können nach jetzigem Kenntnisstand vollständig erfüllt werden, sodass mit keinen Rückzahlungen zu rechnen ist.
52. LANG- UND KURZFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Stand
01.01.2008
Inanspruchnahme
Auflösung
Zuführung
Währungsumrechung
Stand
31.12.2008
Gewährleistung
9.628
1.273
83
3.136
76
11.484
Pensionen
7.823
267
0
356
0
7.912
Rückbauverpflichtungen
4.899
73
184
171
233
5.046
0
0
0
1.378
0
1.378
524
99
81
2.797
-3
3.138
22.874
1.712
348
7.838
306
28.958
in T€
Drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften
Übrige Rückstellungen
Die Rückstellung für Gewährleistung wird für spezifische Einzelrisiken, für das allgemeine
Risiko aus der Inanspruchnahme aus gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen sowie aus gewährten Leistungsgarantien auf verkaufte Photovoltaik-Module gebildet. Die Rückstellung
für das Risiko aus der Inanspruchnahme aus den gewährten Leistungsgarantien wird in Höhe
von 0,25% sämtlicher Modulumsatzerlöse des SolarWorld-Konzerns gebildet. Aufgrund der
Langfristigkeit der Rückstellung (die Leistungsgarantie wird für 25 Jahre gewährt) wird die
Rückstellung mit einem laufzeitkongruenten Zinssatz aufgezinst.
Die Rückstellung für Rückbauverpflichtungen betrifft Mietereinbauten, die nach Ablauf des
Pachtzeitraums vom SolarWorld-Konzern entfernt werden müssen. Aufgrund der Langfristigkeit der Rückstellung wird die Rückstellung mit einem laufzeitkongruenten Zinssatz
aufgezinst.
Die übrigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für Prozessrisiken in Höhe von T€
2.555 (i. Vj. T€ 0). Diese beinhalten mögliche Inanspruchnahmen aus anhängigen Rechtsstreitigkeiten.
Die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften beinhalten erwartete
Verluste aus Miet- und Dienstleistungsverträgen.
F-136
Pensionsrückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen beinhalten die Zusagen für eine betriebliche Altersversorgung an Mitarbeiter des Konzerns auf Basis unmittelbarer Direktzusagen. Die erdienten Pensionsansprüche sind endgehaltsabhängig.
Bei der Berechnung der DBO (defined benefit obligation) wurden einheitlich folgende Bewertungsparameter zugrunde gelegt:
31.12.2008
31.12.2007
Rechnungszins
5,5
5,4
Gehaltstrends
2,5
2,5
Rententrend
2,0
2,0
in %
Für Sterblichkeit und Invalidität wurden die Heubeck-Richttafeln RT 2005 G verwendet.
Die Überleitung der DBO zur Bilanz ergibt sich wie folgt:
31.12.2008
31.12.2007
7.407
7.419
505
404
7.912
7.823
in T€
2008
2007
Verpflichtungsumfang am 01.01.
7.419
8.200
401
349
35
82
-267
-357
-48
0
-133
-855
7.407
7.419
in T€
Bewertete Verpflichtung
Ungetilgte versicherungsmathematische Gewinne (+)
Pensionsrückstellung
In der Folge ist die Entwicklung der DBO wiedergegeben:
Zinsaufwand
Periodenaufwand
Rentenzahlungen und sonstige Inanspruchnahmen
Plankürzung
Neue versicherungsmathematische Gewinne (-)
Verpflichtungsumfang am 31.12.
F-137
Die ungetilgten versicherungsmathematischen Gewinne (+) ergeben sich wie folgt:
2008
2007
Stand am 01.01.
404
-451
Zuführung
133
855
Plankürzung
-32
0
Stand am 31.12.
505
404
31.12.2008
31.12.2007
286.976
169.844
Gewinnorientierte Mitarbeitervergütung
34.244
24.746
Sonstige Personalverpflichtungen
11.880
10.564
Ausstehende Rechnungen
7.675
6.759
Umsatzsteuer
5.585
3.546
Eingeforderte Einlagen
1.424
1.508
10.204.
11.223
357.988
228.190
in T€
53. ÜBRIGE LANG- UND KURZFRISTIGE SCHULDEN
in T€
Erhaltene Anzahlungen
Sonstige
54. PASSIVE LATENTE STEUERN
Die passiven latenten Steuern resultieren vollständig aus den von den steuerlichen Grundsätzen abweichenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen bei Ansatz und Bewertung von
Aktiv- und Passivposten. Die Entwicklung des Postens ist bei der Erläuterung des Steueraufwands dargestellt.
55. ERTRAGSTEUERSCHULDEN
Die Ertragsteuerschulden beinhalten sowohl durch die Finanzverwaltungen festgesetzte als
auch durch die Konzerngesellschaften berechnete oder geschätzte Körperschaft- und Gewerbesteuerschulden sowie entsprechende ausländische Steuern, die sich aufgrund der Steuergesetze ergeben, einschließlich solcher Beträge, die sich aus durchgeführten steuerlichen Außenprüfungen wahrscheinlich ergeben werden.
Der SolarWorld-Konzern unterliegt im Hinblick auf die durch die SolarWorld Industries
America LP in der Zukunft potentiell erwirtschafteten steuerlichen Gewinne einer von der
amerikanischen Besteuerung unabhängigen zusätzlichen Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag. Hieraus können für den SolarWorld-Konzern
F-138
zukünftig Steuerzahlungen in Höhe von maximal T€ 19.244 entstehen. Tatsächliche oder latente Steuerschulden waren hierfür nicht zu bilden, da sich diese Steuerzahlungen weder auf
die laufende oder auf frühere Perioden beziehen noch aus temporären Differenzen resultieren.
SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN
56. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
in Mio. €
Bestellobligo aus Rohstoffen und Lizenzverträgen
Bestellobligo aus Investitionen in das Sachanlagevermögen
Verpflichtungen aus mehrjährigen Mietverträgen
31.12.2008
31.12.2007
2.465
1.586
104
138
17
9
2.586
1.733
Mit Datum vom 29. Februar 2008 hat die SolarWorld Aktiengesellschaft gegenüber der Deutsche Bank AG, Düsseldorf, für die Solarparc Aktiengesellschaft eine selbstschuldnerische
Bürgschaft in Höhe von T€ 12.667 abgegeben. Die Bilanzierung der Bürgschaft erfolgte gemäß den Vorschriften für Finanzgarantien. Der entsprechende Betrag ist unter den kurzfristigen Finanzschulden (Tz. 50) ausgewiesen.
57. ERFOLGSUNSICHERHEITEN UND EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Eine ausführliche Darstellung der Unternehmensrisiken und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ist in dem nach deutschem Recht zeitgleich mit diesem Jahresabschluss aufgestellten und
veröffentlichten Konzernlagebericht enthalten. Darin wird unter anderem ausführlich auf die
Erwartungen für die zukünftige Entwicklung der Absatzpreise und des Gesamtmarktes eingegangen.
58. FINANZINSTRUMENTE
a) Steuerung der Kapitalstruktur
Eine ausführliche Darstellung der Grundsätze und Ziele in Bezug auf die Steuerung der Kapitalstruktur des Konzerns ist in dem nach deutschem Recht zeitgleich mit diesem Jahresabschluss aufgestellten und veröffentlichten Konzernlagebericht bei den Ausführungen zur Finanzlage enthalten.
b) Grundsätze und Ziele des Finanzrisikomanagements
Der SolarWorld-Konzern unterliegt hinsichtlich seiner Vermögenswerte, Verbindlichkeiten
und zukünftigen bereits fixierten und geplanten Transaktionen insbesondere Risiken aus der
Veränderung der Wechselkurse und der Zinssätze. Ziel des finanziellen Risikomanagements
ist es, diese Marktrisiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu
begrenzen.
F-139
Hierzu finden konzernweit regelmäßige Abstimmungsrunden statt, in denen die Sicherungsstrategie jeweils an die aktuelle Situation angepasst und konzerneinheitlich festgelegt wird. Je
nach Einschätzung des Risikos, der Planbarkeit von zukünftigen Transaktionen sowie der
jeweiligen Marktlage werden ausgewählte derivative und nicht derivative Finanzinstrumente
eingesetzt. Grundsätzlich werden jedoch nur die Risiken besichert, die Auswirkungen auf den
Cashflow des Konzerns haben.
Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich als Sicherungsinstrumente genutzt und
nicht zu Handels- oder Spekulationszwecken eingesetzt. Zur Minderung des Ausfallrisikos
werden Sicherungsgeschäfte nur mit führenden Finanzinstituten mit einem Kreditrating im
Investment Grade Bereich abgeschlossen.
In Bezug auf die Anlage liquider Mittel ist es das Ziel des SolarWorld-Konzerns, eine Rendite
geringfügig über dem Geldmarktniveau zu erreichen. Der SolarWorld-Konzern investiert daher freie liquide Mittel grundsätzlich in Finanzanlageprodukte in Form von Sichteinlagen
(Termin- und Tagesgelder) bei Finanzinstituten, Investmentfonds, Schuldscheinen und Zertifikaten. Um die Risiken aus der Veränderung von Marktpreisen zu begrenzen, beschränken
sich die Investitionen auf Finanzanlageprodukte, die hinsichtlich ihrer Risikostruktur dem
Geld- oder Rentenmarkt zugeordnet werden können. Weiterhin wird durch die zentrale Steuerung und breite Diversifikation des Wertpapierportfolios in Bezug auf verschiedene Marktrisiken der Bildung von Risiko-Konzentrationen entgegen gewirkt. Zur Minderung des Ausfallrisikos werden Schuldscheine und Zertifikate nur von führenden Finanzinstituten mit einem
Kreditrating im Investment Grade Bereich erworben.
Im Zuge der internationalen Finanzkrise hat die SolarWorld Aktiengesellschaft ihre Anlagepolitik deutlich zugunsten von Sichteinlagen bei deutschen Geschäftsbanken und Anleihen
der Bundesrepublik Deutschland angepasst.
Die Grundzüge der Finanzpolitik werden regelmäßig im Vorstand abgestimmt und vom Aufsichtsrat überwacht. Die Umsetzung der Finanzpolitik sowie das laufende Risikomanagement
wird durch die jeweiligen Fachabteilungen gesteuert, die hierüber regelmäßig an den Gesamtvorstand berichten.
c) Währungsrisiken
Die Währungsrisiken des SolarWorld-Konzerns resultieren im Wesentlichen aus Finanzierungsmaßnahmen und operativen Tätigkeiten. Risiken aus Fremdwährungen werden gesichert, soweit sie die Cashflows des Konzerns beeinflussen. Risiken, die aus der Umrechnung
der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Unternehmenseinheiten in die
Konzern-Berichtswährung resultieren, bleiben hingegen grundsätzlich ungesichert. Eine Absicherung dieser Risiken in der Zukunft wird jedoch nicht ausgeschlossen.
Fremdwährungsrisiken im Finanzierungsbereich resultieren aus der Emission von Senior Notes (US-Private Placement) in US-Dollar, die jedoch unter Einsatz eines Zins/Währungsswaps vollständig abgesichert wurden.
Im operativen Bereich wickeln die einzelnen Konzernunternehmen ihre Aktivitäten überwiegend in ihrer jeweiligen funktionalen Währung ab. Jedoch werden zunehmend Transaktionen
zwischen Konzernunternehmen und at Equity Beteiligungen in US-Dollar abgewickelt, sodass
F-140
der SolarWorld-Konzern verstärkt Währungsrisiken ausgesetzt ist. Weiterhin ist der SolarWorld-Konzern Fremdwährungsrisiken im Zusammenhang mit bereits fixierten und geplanten
Transaktionen in Fremdwährung ausgesetzt. Diese betreffen hauptsächlich Transaktionen in
US-Dollar im Zusammenhang mit der Beschaffung von Rohstoffen sowie mit dem Verkauf
von Produkten. Durch wechselkursabhängige Preisgleitklauseln (jährliche Anpassung) sind
diese jedoch begrenzt.
Die bestehenden Währungsrisiken werden teilweise mit Hilfe derivativer (Devisentermingeschäfte) als auch originärer Finanzinstrumente (Währungsreserven) abgesichert.
Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche die Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Neben Währungsrisiken unterliegt der SolarWorld-Konzern auch Zins- und
Marktpreisrisiken. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist.
Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, welche in einer
von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind.
Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Als relevante Risikovariablen gelten grundsätzlich alle nicht
funktionalen Währungen, in denen der SolarWorld-Konzern Finanzinstrumente hält.
Die wesentlichen originären Finanzinstrumente außer zum Teil flüssige Mittel sind entweder
in funktionaler Währung denominiert oder werden durch den Einsatz von Derivaten in die
funktionale Währung transferiert. Währungskursänderungen haben daher im Wesentlichen
nur in Bezug auf die in Fremdwährung lautenden flüssigen Mittel Auswirkung auf das Ergebnis. Zinserträge und -aufwendungen aus Finanzinstrumenten werden ebenfalls entweder direkt
in funktionaler Währung erfasst oder mittels Derivateeinsatz in die funktionale Währung
überführt. Daher können diesbezüglich keine Auswirkungen auf das Ergebnis entstehen.
Durch den Einsatz von Sicherungsinstrumenten, die in eine wirksame Cashflow Hedge Beziehung zur Absicherung von Währungsrisiken eingebunden sind, ergeben sich aus Änderungen des Wechselkurses jedoch Auswirkungen auf die Sicherungsrücklage (IAS 39 Rücklage)
im Eigenkapital. Diese sind jedoch nicht auf Wechselkursänderungseffekte zurückzuführen,
sodass eine Sensititviätsanalyse diesbezüglich unterbleibt.
Wenn der Euro gegenüber dem US-Dollar zum 31. Dezember 2008 um 10% aufgewertet (abgewertet) gewesen wäre, wäre das Ergebnis um T€ 1.435 (i. Vj. T€ 344) niedriger (höher)
gewesen.
d) Zinsrisiken
Im Rahmen der Festlegung der Finanzpolitik hat der Vorstand entschieden, nur in Ausnahmefällen variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten aufzunehmen. Die originären verzinslichen Finanzverbindlichkeiten des SolarWorld-Konzerns sind daher im Wesentlichen festverzinslich oder mittels Derivateeinsatz in festverzinsliche Verbindlichkeiten überführt. Weiterhin werden sämtliche originären Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten AnschaffungsF-141
kosten bewertet. Demnach unterliegen die originären verzinslichen Finanzverbindlichkeiten
keinen wesentlichen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7.
Durch den Einsatz von Sicherungsinstrumenten, die in eine wirksame Cashflow Hedge Beziehung zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken eingebunden sind, ergeben sich jedoch
aus einer Änderung des Zinsniveaus Auswirkungen auf die Sicherungsrücklage (IAS 39
Rücklage) im Eigenkapital. Diese sind jedoch nicht auf Zinsänderungseffekte zurückzuführen, sodass eine Sensititviätsanalyse diesbezüglich unterbleibt.
Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2008 um 100 Basispunkte höher (niedriger)
gewesen wäre, wäre das Ergebnis um T€ 240 (i. Vj. T€ 352) niedriger (höher) gewesen.
e) Sonstige Preisrisiken
Der SolarWorld-Konzern besitzt ein Wertpapierportfolio, das diversen Preisänderungsrisiken
ausgesetzt ist. Die Wertpapiere werden im Wesentlichen zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, sodass sich Marktpreisänderungen entweder direkt im Ergebnis oder in der IAS 39
Rücklage niederschlagen.
Wenn das Marktpreisniveau zum 31. Dezember 2008 der im Portfolio enthaltenen Wertpapiere insgesamt um 5% niedriger (höher) gelegen hätte, wäre das Ergebnis um T€ 3.994 (i. Vj.
T€ 26.428) und das Eigenkapital um T€ 3.482 (i. Vj. T€ 0) niedriger (höher) gewesen.
f) Ausfallrisiken
Zum Bilanzstichtag lagen die Kreditratings der Schuldschein- und Zertifikateschuldner mit
einer Ausnahme (siehe Tz. 46) bei Aa (Quelle: Moody‟s). Im Übrigen hat der SolarWorldKonzern freie Liquidität überwiegend in Sichteinlagen bei deutschen Finanzinstituten angelegt.
Im Einzelnen verfügt der SolarWorld-Konzern über folgende Geldanlagen:
1. Sichteinlagen in Höhe von 498 Mio. €
2. Verbriefte Forderungen gegenüber Finanzinstituten in Höhe von 265,0 Mio. € mit einem
Bilanzansatz von 231,6 Mio. €
3. Sonstige Wertpapiere
Oppenheim ABS Fonds 23,3 Mio. €
Anleihen der Bundesrepublik Deutschland 69,7 Mio. €
Für alle Lieferungen an Kunden gilt, dass in Abhängigkeit von Art und Höhe der jeweiligen
Leistung Sicherheiten verlangt, Kreditauskünfte/Referenzen eingeholt oder historische Daten
aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, insbesondere dem Zahlungsverhalten, zur Vermeidung von Zahlungsausfällen genutzt werden. Um das Ausfallrisiko weiterhin zu begrenzen,
sind Forderungen aus Modulverkäufen überwiegend durch Kreditversicherungen abgesichert.
Das Ausfallrisiko wird daher als eher gering eingeschätzt.
Im Übrigen ergibt sich das maximale Ausfallrisiko aus den Buchwerten.
F-142
g) Liquiditätsrisiken
Liquiditätsrisiken entstehen für den SolarWorld-Konzern durch die Verpflichtung, Verbindlichkeiten vollständig und rechtzeitig zu tilgen. Aufgabe des Cash- und
Liquiditätsmangements ist es daher, jederzeit die Zahlungsfähigkeit der einzelnen Gesellschaften des Konzerns zu sichern.
Das Cash-Management für die operative Geschäftstätigkeit erfolgt dezentral in den einzelnen
Unternehmenseinheiten. Jeweilige Zahlungsmittelbedarfe und –überschüsse der einzelnen
Einheiten werden von der SolarWorld Aktiengesellschaft überwiegend zentral durch konzerninterne Darlehensgewährungen ausgeglichen. Das zentrale Cash-Management ermittelt auf
Basis der Geschäftsplanung den konzernweiten Finanzmittelbedarf. Durch die vorhandene
Liquidität und die bestehenden Kreditlinien sieht sich der SolarWorld-Konzern keinen wesentlichen Liquiditätsrisiken ausgesetzt.
Die von der SolarWorld Aktiengesellschaft emittierten Schuldscheindarlehen und Senior Notes enthalten Regelungen, die den Gläubigern das Recht einräumen, im Falle der Nichteinhaltung bestimmter Unternehmenskennzahlen, die vorzeitige Rückzahlung der Darlehen zu verlangen (Covenants). Die hierfür relevanten Kennzahlen werden laufend durch das Konzerncontrolling überwacht und an den Vorstand berichtet. Die Kennzahlen wurden im
Geschäftsjahr regelmäßig deutlich übertroffen, und es liegen keine Anzeichen vor, dass diese
in Zukunft nicht erreicht werden könnten.
In der nachfolgenden Tabelle werden die künftigen undiskontierten Cashflows finanzieller
Verbindlichkeiten aufgezeigt, die eine Auswirkung auf den künftigen Liquiditätsstatus des
SolarWorld-Konzerns haben.
Es werden sowohl Zins- und Tilgungszahlungen berücksichtigt. Den Zins- und Tilgungszahlungen liegen die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungsleistungen zugrunde. Bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten werden die zuletzt vor dem 31. Dezember 2008 fixierten Zinssätze herangezogen. Sofern derivative Finanzinstrumente in einer wirksamen Sicherungsbeziehung mit finanziellen Verbindlichkeiten stehen, werden die saldierten
Zahlungsströme der Bewertungseinheit ausgewiesen.
F-143
Undiskontierte Cashflows zum
31.12.2008 in T€
Gesamt
2009
2010
2011
2012
2013
2014 ff.
Emittierte Schuldscheindarlehen
553.136
21.271
21.215
21.222
21.257
21.236
446.935
Emittierte Senior Notes
(US-Privat Placement)
175.203
6.676
6.676
6.676
6.676
91.847
56.652
10.457
605
605
9.247
0
0
0
110.592
34.101
23.996
19.337
18.075
9.442
5.641
Derivative
Finanzinstrumente
ohne Bezug zu finanziellen Verbindlichkeiten
1.307
1.307
0
0
0
0
0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
70.413
70.413
0
0
0
0
0
Übrige Schulden
39.432
11.946
5.237
13.243
8.632
374
0
Summe
960.540
146.319
57.729
69.725
54.640
122.899
509.228
Undiskontierte Cashflows zum
31.12.2007 in T€
Gesamt
2008
2009
2010
2011
2012
2013 ff.
Emittierte Schuldscheindarlehen
595.621
22.002
22.036
21.980
21.987
22.042
485.574
Emittierte Senior Notes
(US-Privat Placement)
181.879
6.676
6.676
6.676
6.676
6.676
148.499
Anleihen
11.359
621
621
621
9.496
0
0
Bankdarlehen
94.861
16.198
21.781
20.013
15.246
13.876
7.747
2.280
2.280
0
0
0
0
0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
32.306
32.306
0
0
0
0
0
Übrige Schulden
33.191
3.821
6.322
5.633
7.716
9.699
0
951.497
83.904
57.436
54.923
61.121
52.293
641.820
Anleihen
Bankdarlehen
Derivative
Finanzinstrumente
ohne Bezug zu finanziellen Verbindlichkeiten 1)
Summe
1) abweichend auf Basis erwarteter Cashflows ermittelt
F-144
h) Beizulegende Zeitwerte, Buchwerte und Restlaufzeiten von Finanzinstrumenten nach Klassen
Die nachfolgende Tabelle stellt die beizulegenden Zeitwerte sowie Buchwerte der in den einzelnen Bilanzpositionen enthaltenen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten dar:
Aktiva 31.12.2008
Bewertungskategorien IAS 39
designiert als
erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert
zu Handelszwecken
gehalten
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
Übrige Forderungen und Vermögenswerte
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
79.884
0
Flüssige Mittel
Summe
Kredite und
Forderungen
zur Veräußerung
verfügbar
Derivate in
Sicherungsbeziehungen
0
Summe Nicht im Anwenbeizulegender dungsbereich von
Zeitwerte
IFRS 7
Gesamt
Buchwerte
71.219
71.219
71.219
6.042
6.042
6.042
15.122
21.164
403.363
402.921
1.051
404.414
431.689
431.689
912.313
911.871
246.905
69.650
6.924
431.689
79.884
Summe
Buchwerte
755.855
69.650
F-145
6.924
71.219
431.689
16.173
928.486
Aktiva 31.12.2007
Bewertungskategorien IAS 39
designiert als
erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert
zu Handelszwecken
gehalten
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
Übrige Forderungen und Vermögenswerte
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
484.683
16.745
Flüssige Mittel
Summe
Kredite und
Forderungen
zur Veräußerung
verfügbar
Derivate in
Sicherungsbeziehungen
16.745
Summe Nicht im Anwenbeizulegender dungsbereich von
Zeitwerte
IFRS 7
Gesamt
Buchwerte
112.922
112.922
112.922
126
126
126
528.995
528.227
528.995
263.862
263.862
263.862
905.905
905.137
27.156
411
263.862
484.683
Summe
Buchwerte
404.066
0
F-146
411
112.922
4.873
4.873
4.999
910.778
Passiva 31.12.2008
Bewertungskategorien IAS 39
Restlaufzeiten
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete zu HandelsDerivate in
finanzielle Verbindlichkeizwecken
Sicherungsten
gehalten beziehungen
Finanzschulden
697.136
1.307
1.100
Summe
Buchwerte
Summe
beizulegen- Nicht im Anwender dungsbereich von
Zeitwert
IFRS 7
699.543
712.178
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
70.413
70.413
70.413
Übrige Schulden
34.244
34.244
34.244
804.200
816.835
Summe
Passiva 31.12.2007
801.793
1.307
1.100
Bis
1 Jahr
Zwischen
1 und
5 Jahre
Über
5 Jahre
699.543
24.137
48.078
627.328
70.413
70.413
357.988
65.503
183.899
108.586
323.744 1.127.944
160.053
231.977
735.914
0
323.744
Bewertungskategorien IAS 39
Restlaufzeiten
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete zu HandelsDerivate in
finanzielle Verbindlichkeizwecken
Sicherungsten
gehalten beziehungen
Finanzschulden
Gesamt
Buchwerte
631.458
9.707
Summe
Buchwerte
Summe
beizulegen- Nicht im Anwender dungsbereich von
Zeitwert
IFRS 7
641.165
638.299
0
Gesamt
Buchwerte
Bis
1 Jahr
Zwischen
1 und
5 Jahre
Über
5 Jahre
641.165
20.443
65.381
555.341
32.306
32.306
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
32.306
32.306
32.306
Übrige Schulden
24.746
24.746
24.746
203.444
228.190
39.785
112.397
76.008
698.217
695.351
203.444
901.661
92.534
177.778
631.349
Summe
688.510
0
9.707
F-147
-
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten Forderungen aus Auftragsfertigung in Höhe von T€ 4.359 (i. Vj. T€ 6.413).
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, übrige Forderungen und Vermögenswerte,
flüssige Mittel, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der wesentliche Teil
der übrigen Schulden aus dem Anwendungsbereich des IFRS 7 haben überwiegend kurze
Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag annähernd dem beizulegenden Zeitwert.
In den übrigen Schulden sind finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern aus einem
Programm zur gewinnorientierten Mitarbeitervergütung enthalten. Die Verbindlichkeiten sind
variabel verzinslich. Daher entspricht der beizulegende Zeitwert zum Bilanzstichtag dem
Buchwert.
i) Nettogewinne und -verluste nach Bewertungskategorien
Die Nettogewinne und -verluste der Bewertungskategorien »designiert als erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert bewertete«, und »zu Handelszwecken gehaltene finanzielle
Vermögenswerte« sind in Tz. 31 im sonstigen Finanzergebnis ersichtlich. Sie enthalten neben
Ergebnissen aus der Marktbewertung auch Zins-, Dividenden- und Währungseffekte.
Die Nettogewinne und -verluste der Bewertungskategorie »Kredite und Forderungen« beinhalten neben den im Folgenden genannten Währungskursverlusten im Wesentlichen Wertberichtigungen in Höhe von T€ 1.024 (i. Vj. T€ 604). Letztere sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten.
In Bezug auf die Bewertungskategorien »Kredite und Forderungen« und »zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten« sind in den Nettogewinnen und
-verlusten auch Verluste aus Währungseffekten zu berücksichtigen, die aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht aufgeteilt wurden. Im Saldo ergaben sich hieraus Währungskursverluste in
Höhe von T€ 2.447 (i. Vj. T€ 2.238). Währungskursgewinne sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen, Währungskursverluste in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Neben einem Teil der genannten Währungskursverluste sind im Nettoergebnis der »zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten« Erträge aus der
Rückzahlung von finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 1.429 zu berücksichtigen.
Diese sind in den »anderen Finanzerträgen« enthalten.
Der Nettoverlust der Bewertungskategorien »Kredite und Forderungen« sowie »zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten« beläuft sich somit auf insgesamt T€ 2.042 (i. Vj. T€ 2.842).
Hinsichtlich der »zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte« wurden neben
erfolgswirksamen Zinserträgen in Höhe von T€ 409 (i .Vj. T€ 0) im Geschäftsjahr T€ 286 (i.
Vj. T€ 0) erfolgsneutral in der IAS 39 Rücklage erfasst.
F-148
j) Sicherungsmaßnahmen
Zur Sicherung des Zahlungsstromrisikos eines variabel verzinslichen Darlehens hat der SolarWorld-Konzern einen Zinsswap (»Zahle fix – Empfange variabel«) mit einem Nominalvolumen in Höhe von T€ 40.000 und einer Laufzeit bis Ende 2013 abgeschlossen. Als Grundgeschäft wurde das variabel verzinsliche Bankdarlehen designiert. Mit der Sicherungsmaßnahme wird das Ziel verfolgt, das variabel verzinsliche Bankdarlehen in festverzinsliche
Finanzschulden zu transformieren. Der beizulegende Zeitwert des Zinsswaps beläuft sich zum
Stichtag auf T€ -1.100 (i. Vj. T€ 411).
Zur Sicherung bestehender Währungsrisiken aus auf US-Dollar lautenden Senior Notes bestehen beim SolarWorld-Konzern fünf Cross Currency Swaps (»Zahle € fix – Empfange USD
fix«) mit einem Nominalvolumen von insgesamt TUSD 175.000. Als Grundgeschäft wurden
die auf US-Dollar lautenden Senior Notes designiert. Mit der Sicherungsmaßnahme wird das
Ziel verfolgt, die US-Dollar Verbindlichkeiten in Bezug auf den Nominalbetrag und die laufenden Zinszahlungen in € Finanzschulden zu transformieren. Die beizulegenden Zeitwerte
der Swaps belaufen sich zum Stichtag auf insgesamt T€ 6.924 (i. Vj. T€ -7.427).
Der Nachweis der prospektiven Effektivität wird mittels der Critical Terms Match Methode
erbracht. Die retrospektive Effektivität wird regelmäßig mit Hilfe der hypothetischen Derivate
Methode erbracht. Die Ergebnisse der retrospektiven Effektivitätstests lagen in einer Bandbreite von 80 bis 125%, sodass von einer hocheffektiven Sicherungsbeziehung ausgegangen
werden kann. Zum Bilanzstichtag wurde daher im Eigenkapital ein nicht realisierter Gewinn
in Höhe von T€ 9.148 (i. Vj. T€ 3.302) erfasst.
59. ERLÄUTERUNGEN ZUR CASHFLOW-RECHNUNG
Cashflow aus nicht fortgeführten Aktivitäten
Die Kapitalflussrechnung weist die Cashflows inklusive nicht fortgeführter Aktivitäten aus.
Auf die nicht fortgeführten Aktivitäten entfallen dabei Cashflows in folgender Höhe:
in T€
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Cashflow aus Investitionstätigkeit
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds
2008
2007
0
1.051
12.996
-451
0
-676
12.996
-76
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wurde nach der indirekten Methode aufgestellt. Das Ergebnis vor Steuern als Ausgangswert wird zunächst um die nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen korrigiert. Hieraus ergibt sich der Cashflow aus dem operativen Ergebnis. Im Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit sind die Veränderungen der
erhaltenen und geleisteten Anzahlungen, der Vorräte, der Wertpapiere, die als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wurden, und des übrigen Nettovermögens berücksichtigt.
F-149
Die erhaltenen und geleisteten Anzahlungen beruhen insbesondere auf langfristig geschlossenen Verkaufskontrakten über Siliziumwafer und damit in zeitlichem Zusammenhang geschlossenen langfristigen Einkaufskontrakten über Rohsilizium. Die daraus resultierenden
Mittelzu- und -abflüsse des Geschäftsjahres stellen sich wie folgt dar:
2008
2007
Zunahme der erhaltenen Anzahlungen
108.425
103.598
Zunahme der geleisteten Anzahlungen
-119.215
-131.624
-10.790
-28.026
in T€
Verminderung (-) des Cashflows
Die gezahlten Zinsen sind bei der Ermittlung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit,
die erhaltenen Zinsen bei der Ermittlung des Cashflows aus der operativen Tätigkeit dargestellt.
Cashflow aus Investitionstätigkeit
Im Cashflow aus Investitionstätigkeit sind Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen dargestellt sowie die hierfür erhaltenen Investitionszuwendungen. Des Weiteren sind
darin Auszahlungen im Zusammenhang mit Finanzmittelanlagen sowie Einzahlungen aus
dem Verkauf von 65% der Anteile an der Tochtergesellschaft Gällivare Photovoltaic AB enthalten.
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit berücksichtigt die Erhöhung der Finanzverschuldung. Als Auszahlung gehen Dividendenzahlungen an die Aktionäre der SolarWorld
Aktiengesellschaft in den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ein. Schließlich sind hier die
gezahlten Zinsen dargestellt.
Finanzmittelfonds
Der Finanzmittelfonds umfasst den Saldo aus den in der Bilanz ausgewiesenen flüssigen Mitteln in Höhe von T€ 431.689 (i. Vj. T€ 263.862) und unter den kurzfristigen Finanzschulden
ausgewiesenen täglich fälligen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 8.335 (i. Vj. T€ 0). Ein Teil
des Finanzmittelfonds des Vorjahres (T€ 1.718) entfiel auf die nicht fortgeführten Aktivitäten.
60. EVENTUALSCHULDEN
Wesentliche Eventualschulden bestanden am Stichtag nicht.
61. ANGABEN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN
UND PERSONEN
Im Berichtsjahr 2008 lagen folgende wesentliche Transaktionen mit nahe stehenden Personen
oder Unternehmen vor:
Von Mitgliedern der Familie Asbeck wurden Verwaltungs- und Gewerbeimmobilien in Bonn
mit einem jährlichen Pachtzins von insgesamt 0,6 Mio. € (i. Vj. 0,6 Mio. €) angemietet. Zum
F-150
Bilanzstichtag weist die SolarWorld Aktiengesellschaft Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 30
(i. Vj. T€ 0) aus.
An den Solarparc-Konzern wurden im Geschäftsjahr Lieferungen und Leistungen im Volumen von 4,8 Mio. € (i. Vj. 21,5 Mio. €) erbracht. Da ein Projekt erst zum Jahresende abgerechnet wurde und für ein Projekt aus dem Geschäftsjahr 2007 noch ein Sicherheitseinbehalt
aussteht, waren zum Bilanzstichtag noch 5,5 Mio. € (i. Vj. 17,8 Mio. €) an Forderungen offen.
Des Weiteren hat der SolarWorld-Konzern Betriebsführungs- und Planungsleistungen in
Höhe von T€ 203 (i. Vj. T€ 195) von der Solarparc Aktiengesellschaft erhalten.
Für die Zwischenfinanzierung eines Projektes hat die SolarWorld Aktiengesellschaft gegenüber der Deutsche Bank AG, Düsseldorf, für die Solarparc Aktiengesellschaft eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von T€ 12.667 abgegeben. Für Zwischenfinanzierungen
hat die SolarWorld Aktiengesellschaft von der Solarparc Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr
T€ 326 erhalten.
Die Gällivare Photovoltaic AB hat für den SolarWorld-Konzern Lohnfertigungsleistungen in
Höhe von T€ 15.257 (i. Vj. T€ 0) erbracht. Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten in
Höhe von T€ 5.124 (i. Vj. T€ 0). Zudem hat der SolarWorld-Konzern von der Gällivare
Photovoltaic AB Transportleistungen in Höhe von T€ 311 (i. Vj. T€ 0) erhalten. Daraus bestehen zum Stichtag keine Verbindlichkeiten mehr.
Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat in 2008 einen kurzfristigen Kredit an ein Gemeinschaftsunternehmen gewährt. Dieser beträgt zum Stichtag T€ 1.796 (i. Vj. T€ 0). Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat im Geschäftsjahr von diesem Gemeinschaftsunternehmen dafür
Zinsen in Höhe von T€ 10 (i. Vj. T€ 0) erhalten. Des Weiteren hat die SolarWorld Aktiengesellschaft eine Anzahlung an ein Gemeinschaftsunternehmen geleistet, die zum Stichtag mit
T€ 11.400 (i. Vj. T€ 0) bilanziert ist.
Der SolarWorld-Konzern hat Zellen, Rohstoffe sowie Dienstleistungen im Volumen von T€
4.761 (i. Vj. T€ 472) an Gemeinschaftsunternehmen verkauft bzw. erbracht. Aus diesen Geschäftsvorfällen bestehen zum Stichtag Forderungen in Höhe von T€ 1.138 (i. Vj. T€ 0).
Von Gemeinschaftsunternehmen wurden Wafer, Silizium sowie Lohnfertigungsleistungen in
einem Volumen von T€ 6.173 (i. Vj. T€ 1.149) eingekauft. Zum Bilanzstichtag bestehen daraus Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 343 (i. Vj. T€ 0).
Aus Einlageverpflichtungen gegenüber einem Gemeinschaftsunternehmen bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 1,4 Mio. € (i. Vj. 1,5 Mio. €).
Die dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Dr. Claus Recktenwald, im Sinne von IAS 24 nahe
stehende Sozietät Schmitz Knoth Rechtsanwälte, Bonn, berät und vertritt den SolarWorldKonzern anwaltlich. Mit Zustimmung des Aufsichtsrates hat sie hierfür im Jahre 2008 einen
Honorargesamtbetrag von 0,6 Mio. € (i. Vj. 0,5 Mio. €) erhalten.
Die Vergütung der Vorstände ist in einer separaten Ziffer aufgeführt bzw. im Lagebericht im
Vergütungsbericht dargestellt.
Alle Geschäfte wurden zu fremdüblichen Bedingungen abgewickelt.
F-151
62. MITARBEITER
Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten betrug 1.662 (i. Vj. 1.410) und teilt sich wie
folgt auf die betrieblichen Funktionsbereiche bzw. Segmente auf:
2008
2007
Wafer-Produktion
915
792
Zell-Produktion
223
217
Modul-Produktion
345
249
Handel und Konzernzentrale
179
152
1.662
1.410
Zum 31. Dezember 2008 betrug die Mitarbeiterzahl 1.825 (i. Vj. 1.486) inklusive 83 (i. Vj.
66) Auszubildende.
63. VORSTÄNDE UND AUFSICHTSRAT
Die Mitglieder des Vorstands erhielten für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Mutterunternehmen und in den Tochterunternehmen im Geschäftsjahr 2008 eine Gesamtvergütung von
T€ 2.669 (i. Vj. T€ 2.504). Darin sind variable Vergütungsanteile in Höhe von T€ 1.815 (i.
Vj. T€ 1.722) enthalten.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Mutterunternehmen und in den Tochterunternehmen im Geschäftsjahr 2008 Vergütungen einschließlich Kostenerstattungen in Höhe von insgesamt T€ 293 (i. Vj. T€ 226), jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Darin sind variable Vergütungsanteile in Höhe von netto T€ 114 (i.
Vj. T€ 109) enthalten.
Individualisierte Angaben zu den Bezügen des Vorstands sind im Lagebericht der Gesellschaft dargestellt.
In den Vorstand der Gesellschaft sind wie im Vorjahr berufen:
-
Dipl.-Ing. Frank H. Asbeck (Vorstandsvorsitzender)
Dipl.-Ing. Boris Klebensberger (Vorstand Operatives Geschäft)
Dipl.-Kfm. tech. Philipp Koecke (Vorstand Finanzen)
Dipl.-Wirtschaftsing. Frank Henn (Vorstand Vertrieb)
Der Vorstandsvorsitzende Frank H. Asbeck hielt am Bilanzstichtag mittelbar und unmittelbar
25,00% (i. Vj. 25,00%) der Anteile an der SolarWorld Aktiengesellschaft.
Dem Aufsichtsrat gehören wie im Vorjahr folgende Personen an:
-
Dr. Claus Recktenwald (Vorsitzender), Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Schmitz
Knoth Rechtsanwälte, Bonn
F-152
-
Dr. Georg Gansen (stellvertretender Vorsitzender), Rechtsanwalt/Syndikus der Deutsche
Post AG, Bonn
Dr. Alexander von Bossel, LL.M (Edinb.), Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche
Sigle, Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Köln
Der Vorstandsvorsitzende Frank H. Asbeck ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutsche
Solar AG sowie der Sunicon AG.
Der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Claus Recktenwald ist Aufsichtsratsvorsitzender der
Solarparc Aktiengesellschaft, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche Solar
AG, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Sunicon AG, Aufsichtsratsmitglied der
VEMAG Verlags- und Medien Aktiengesellschaft, Köln, sowie Aufsichtsratsmitglied der
Wanderer-Werke AG, Augsburg.
Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Georg Gansen ist jeweils auch stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Solarparc Aktiengesellschaft, der Deutsche Solar AG
und der Sunicon AG.
Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Alexander von Bossel ist auch Mitglied des Aufsichtsrats der
Solarparc Aktiengesellschaft.
64. ABSCHLUSSPRÜFERHONORARE
Das für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, die BDO Deutsche Warentreuhand AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg/Bonn, im Konzerngeschäftsjahr 2008 als Aufwand
erfasste Honorar einschließlich Kostenerstattungen beträgt für:
a) Abschlussprüfungen T€ 500 (i. Vj. T€ 535)
b) sonstige Bestätigungs- und Bewertungsleistungen T€ 11 (i. Vj. T€ 31)
c) Steuerberatungsleistungen T€ 13 (i. Vj. T€ 59)
d) sonstige Leistungen, die für das Mutterunternehmen oder Tochterunternehmen erbracht
worden sind T€ 4 (i. Vj. T€ 120)
F-153
65. CORPORATE GOVERNANCE
Aufsichtsrat und Vorstand haben am 29. September 2008 bzw. 20. Oktober 2008 die gemäß §
161 AktG geforderte Erklärung abgegeben, dass den vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemachten Empfehlungen der »Regierungskommission Deutscher Corporate
Governance Kodex« entsprochen wurde und wird. Sie ist auf der Internetseite der SolarWorld
Aktiengesellschaft veröffentlicht.
Bonn, den 16. März 2009
Dipl.-Ing.
Frank H. Asbeck
(Vorstandsvorsitzender)
Dipl.-Wirtschaftsing.
Frank Henn
(Vorstand Vertrieb)
Dipl.-Kfm. tech.
Philipp Koecke
(Vorstand Finanzen)
Dipl.-Ing.
Boris Klebensberger
(Vorstand Operatives Geschäft)
F-154
BESTÄTIGUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS
Wir haben den von der SolarWorld Aktiengesellschaft, Bonn, aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzernbilanz, KonzernEigenkapitalveränderungsrechnung, Konzernkapitalflussrechnung und Konzernanhang – sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember
2008 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS,
wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss
unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir
sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach
§ 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Bonn, den 16. März 2009
BDO Deutsche Warentreuhand
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Gorny, Wirtschaftsprüfer
ppa. Lubitz, Wirtschaftsprüfer
F-155
SolarWorld Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2007 // in T€................................ F-157
Bilanz zum 31. Dezember 2007 // in T€ .........................................................................F-158
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2007 // in T€ ........F-160
Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2007 in T€ .................................................F-161
Anhang ............................................................................................................................ F-162
Bestätigung des Abschlussprüfers ................................................................................... F-211
F-156
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2007 // in T€
in T€
Anhang
1. Umsatzerlöse inklusive nicht fortgeführter Aktivitäten
2007
Vorjahr
698.818
515.246
2. Umsatzerlöse nicht fortgeführter Aktivitäten
34
-9.230
-6.107
3. Umsatzerlöse aus fortgeführten Aktivitäten
23
689.588
509.139
-17.670
30.916
4. Bestandsveränderung Erzeugnisse
5. aktivierte Eigenleistungen
24
542
590
6. Sonstige betriebliche Erträge
25
57.253
96.185
7. Materialaufwand
26
-333.654
-302.988
8. Personalaufwand
27
-75.004
-54.958
9. Abschreibungen
- davon auf at-Equity bewertete Anteile T€ 0 (i.Vj.:T€ 13.035)
28
-42.054
-41.954
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen
29
-80.129
-59.351
198.872
177.579
-1.830
-1.308
17.317
11.746
14. Zins- und andere Finanzaufwendungen
-38.449
-9.153
15. Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortgeführten Aktivitäten
175.910
178.864
-65.027
-49.811
110.883
129.053
2.373
1.513
113.256
130.566
111.720
109.736
b) Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten (in e)
0,99
1,18
c) Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten (in e)
0,02
0,01
d) Konzerngewinn (in E)
1,01
1,19
11. Operatives Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten
12. Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen
31
13. Zins- und andere Finanzerträge
16. Ertragsteuern
32
17. Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten
18. Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten
34
19. Konzerngewinn
20. Ergebnis je Aktie
35
a) Gewichteter Durchschnitt der im im Umlauf befindlichen Aktien (in 1000)
F-157
Bilanz zum 31. Dezember 2007 // in T€
AKTIVA
Anhang
in T€
A. Langfristige Vermögenswerte
31.12.2007
31.12.2006
422.725
362.514
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
7, 37, 38
32.675
34.498
II. Sachanlagen
8, 37, 39
349.602
290.646
9, 40
21.630
19.377
32, 41
18.818
17.993
1.270.011
641.896
III. At Equity bewertete Anteile
IV. Aktive latente Steuern
B. Kurzfristige Vermögenswerte
I. Vorräte
10, 42
350.053
241.989
II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
11, 43
112.922
72.030
44
9.180
646
12, 45
3.589
21.870
13, 17, 46
528.995
98.573
14, 47
263.862
204.655
49
1.410
2.133
15, 48
11.730
0
1.704.466
1.004.410
III. Ertragsteuerforderungen
IV. Übrige Forderungen und Vermögenswerte
V. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
VI. Flüssige Mittel
VII. Rechnungsabgrenzungsposten
C. Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte
F-158
PASSIVA
Anhang
31.12.2007
31.12.2006
50
691.546
597.321
I. Gezeichnetes Kapital
111.720
55.860
II. Kapitalrücklage
296.489
352.349
III. Sonstige Rücklagen
-10.180
-2.321
IV. Kumulierte Ergebnisse
293.517
191.433
899.266
273.722
16, 17, 51
620.722
112.577
18, 52
54.925
57.106
19, 20, 53
20.195
18.119
IV. Übrige langfristige Schulden
21, 54
188.405
75.429
V. Passive latente Steuern
32, 55
15.019
10.491
110.384
133.367
20.443
50.960
32.306
31.909
56
15.171
20.266
20, 53
2.679
1.188
49
85
1.278
21, 54
39.700
27.766
15, 48
3.270
0
1.704.466
1.004.410
in T€
A. Eigenkapital
B. Langfristige Schulden
I. Langfristige Finanzschulden
II. Abgegrenzte Investitionszuwendungen
III. Langfristige Rückstellungen
C. Kurzfristige Schulden
16, 17, 51
I. Kurzfristige Finanzschulden
II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
III. Ertragsteuerschulden
IV. Kurzfristige Rückstellungen
V. Rechnungsabgrenzungsposten
VI. Übrige kurzfristige Schulden
D. Zur Veräußerung bestimmte Schulden
F-159
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2007 // in T€
in T€
Sonstige Rücklagen
Gezeichnetes
Kapital
Kapitalrücklage
Umrechnungsrücklage
IAS 39
Rücklage
Kumulierte
Ergebnisse
Gesamt
Stand 31.12.2005
12.700
136.792
-286
0
67.850
217.056
Kapitalerhöhung
43.160
215.557
Differenzen aus der Währungsumrechnung
258.717
-1.643
-1.643
Konzerngewinn
Dividendenausschüttung
Veränderung Sicherungsrücklage
130.566
130.566
-6.983
-6.983
-392
Stand 31.12.2006
55.860
352.349
Kapitalerhöhung
55.860
-55.860
Differenzen aus der Währungsumrechnung
-1.929
-392
-392
191.433
597.321
0
-11.553
-11.553
Konzerngewinn
113.256
113.256
Dividendenausschüttung
-11.172
-11.172
Veränderung Sicherungsrücklage
Stand 31.12.2007
3.694
111.720
296.489
F-160
-13.482
3.302
3.694
293.517
691.546
Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2007 in T€
Tz. 60
Ergebnis vor Steuern
2007
Vorjahr
179.216
180.965
42.807
42.612
0
-56.963
21.132
-2.593
+
Abschreibungen
-
Ertrag aus Erstkonsolidierung
-/+
Finanzergebnis
+
Verlust aus at-Equity-Beteiligung
1.830
1.308
+/-
Verlust/Ertrag aus Abgang Anlagevermögen
-1.036
187
-
Auflösung abgegrenzter Investitionszuwendungen
-8.170
-6.506
=
Cashflow aus dem operativem Ergebnis
235.779
159.010
-/+
Zunahme/Abnahme geleisteter und erhaltener Anzahlungen (Saldo)
-28.026
-40.871
-/+
Zunahme/Abnahme der Vorräte (ohne geleistete Anzahlungen)
19.707
-48.307
-/+
Zunahme/Abnahme der Wertpapiere (klassifiziert als Trading)
82.507
-76.326
-/+
Zunahme/Abnahme übriges Nettovermögen
-9.111
-39.313
=
Cashflow aus operativer Tätigkeit
300.856
-45.807
+
Erhaltene Zinsen
12.421
9.404
-
Gezahlte Ertragsteuern
-69.251
-57.653
=
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
244.026
-94.056
-
Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen
-117.755
-105.947
+
Zufluss Investitionszuwendungen
6.453
6.050
+
Einzahlungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen
3.957
27
+/-
Ein-/Auszahlungen aus Finanzmittelanlagen
-517.404
0
-
Auszahlung für den Erwerb konsolidierter Unternehmen
2.465
-9.633
=
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
-622.284
-109.503
+
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten
559.628
105.771
-
Auszahlungen für die Rückzahlung von Finanzkrediten
-71.859
-22.611
-
Gezahlte Zinsen
-25.330
-6.460
+
Einzahlung aus Eigenkapitalzuführung
0
233.348
-
Auszahlungen aufgrund von Ausschüttungen
-11.172
-6.983
=
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
451.267
303.065
+/-
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
73.009
99.506
+/-
Auswirkung von Kursänderungen auf Finanzmittelfonds
-1.682
-1.150
+
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
194.253
95.897
=
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
265.580
194.253
F-161
ANHANG
ALLGEMEINE ANGABEN
1. GRUNDLAGEN, BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat ihren Konzernabschluss entsprechend § 315a Abs. 1
HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB zu beachtenden
handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Alle verpflichtend anzuwendenden Standards und
Auslegungen wurden berücksichtigt. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene IFRS werden nicht angewendet.
Der Konzernabschluss wurde in T€ aufgestellt.
Wichtigste Bewertungsgrundlage des Abschlusses (measurement basis) sind die (fortgeführten) Anschaffungs- und Herstellungskosten.
Spezifisch werden in Ausübung von Wahlrechten folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
Die Bilanzierung von Joint Ventures erfolgt nach der Equity-Methode. Bei der Ermittlung
von Herstellungskosten werden Fremdkapitalzinsen nicht einbezogen. Erhaltene Investitionszuwendungen werden nicht von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der bezuschussten Investitionen abgesetzt, sondern als Passivposten gezeigt. Hinsichtlich der übrigen konkret
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die nachfolgende Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze verwiesen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (Nature-Of-ExpenseMethode) aufgestellt, die Bilanz wurde nach Fristigkeit gegliedert.
Für das Geschäftsjahr 2007 waren erstmals folgende Standards und Interpretationen bzw. wesentlichen Änderungen anzuwenden:
-
IAS 1 „Darstellung des Abschlusses”
IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“
IFRIC 7 „Anwendung des Anpassungssatzes nach IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern“
IFRIC 8 „Anwendungsbereich von IFRS 2“
IFRIC 9 „Neubeurteilung eingebetteter Derivate“
IFRIC 10 „Zwischenberichterstattung und Wertminderung“
Die erstmalige Anwendung der Änderungen des IAS 1 und des IFRS 7 führt zu erweiterten
Anhangsangaben im Konzernabschluss des SolarWorld-Konzerns für das Geschäftsjahr 2007.
Die weiteren genannten Interpretationen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
In 2006 und 2007 hat der IASB verschiedene ab 2008 oder 2009 anwendbare Standards, ErF-162
gänzungen von Standards und Interpretationen verabschiedet. Einige dieser Regelungen, etwa
IAS 1 „Darstellung des Abschlusses” und IFRS 8 „Segmentberichterstattung“, betreffen nur
Angabepflichten. Für andere, etwa IFRIC 11 „IFRS 2 Geschäfte mit eigenen Aktien und Aktien von Konzernunternehmen”, IFRIC  12 „Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen“,
IFRIC 14 „IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswerts, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung“ gibt es im Konzern derzeit und voraussichtlich auch 2008 keinen Anwendungsfall. Insgesamt erwartet das Unternehmen deshalb
keine wesentlichen Auswirkungen dieser Neuregelungen auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage.
Die Wirkung der in 2008 verabschiedeten Neufassungen von IFRS 3 und IAS 27 wird von
dem jetzt noch nicht planbaren Ausmaß abhängen, in dem das Unternehmen in 2009 Anteile
an anderen Unternehmen erwerben oder veräußern wird.
Die potenziellen Auswirkungen aus der Anwendung der noch nicht von der EU in europäisches Recht übernommenen Rechnungslegungsstandards IFRIC 13 „Kundenbindungsprogramme“ sowie der Änderungen des IAS 23 „Fremdkapitalkosten“ (anzuwenden ab dem Geschäftsjahr 2009) schätzt die SolarWorld Aktigengesellschaft nach derzeitigem Kenntnisstand
als geringfügig ein.
2. KONSOLIDIERUNGSKREIS UND RECHTLICHE KONZERNSTRUKTUR
In den Konzernabschluss werden die SolarWorld Aktiengesellschaft und sämtliche in- und
ausländischen Unternehmen einbezogen, bei denen die SolarWorld Aktiengesellschaft unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschaft verfügt oder auf
andere Weise auf die Tätigkeit einen beherrschenden Einfluss nehmen kann. Die Gesellschaften werden beginnend mit dem Zeitpunkt, ab dem die SolarWorld Aktiengesellschaft die Beherrschung ausüben kann, in den Konzernabschluss einbezogen. Joint Ventures werden nach
der Equity-Methode bilanziert. Folgende Gesellschaften gehören dem SolarWorld-Konzern
an:
F-163
F-164
3. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE
Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Unternehmen
werden für den Konzernabschluss auf einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
übergeleitet.
Bei der Kapitalkonsolidierung werden die Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem auf
sie entfallenden Eigenkapital – bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert – zum Zeitpunkt des
Erwerbs verrechnet.
Ein sich ergebener positiver Unterschiedsbetrag wird den Vermögensgegenständen insoweit
zugerechnet, als deren Buchwert vom Zeitwert abweicht. Ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert behandelt.
Ein sich ergebener negativer Unterschiedsbetrag wird ergebniswirksam erfasst.
Aus konzerninternen Transaktionen resultierende Salden, Aufwendungen und Erträge sowie
Zwischengewinne werden eliminiert.
4. WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Die in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften werden gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währungen in Euro (e) umgerechnet. Die funktionale Währung ausländischer Gesellschaften wird durch das primäre Wirtschaftsumfeld bestimmt, in dem sie hauptsächlich Zahlungsmittel erwirtschaften und verwenden. Innerhalb der SolarWorld Aktiengesellschaft entspricht die funktionale Währung
grundsätzlich der lokalen Währung mit Ausnahme der SolarWorld Asia Pacific PTE Ltd.,
deren funktionale Währung der US-Dollar ist. Zur Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Gesellschaften in die Berichtswährung des Konzerns werden die Vermögenswerte und
Schulden mit den Stichtagskursen, die Aufwendungen und Erträge grundsätzlich mit den Jahresdurchschnittskursen umgerechnet.
Aus der Umrechnung resultierende Differenzbeträge werden aufgrund der stichtagsbezogenen
Methode erfolgsneutral in eine Umrechnungsrücklage eingestellt.
Folgende Wechselkurse waren für die Währungsumrechnung maßgebend:
 
 
Stichtagskurs
Durchschnittskurs
 
2007
2006
2007
2006
USA
USD
1,47
1,32
1,38
1,26/1,29*
Schweden
SEK
9,44
9,04
9,26
9,25
Südafrika
ZAR
10,03
9,21
9,68
9,32*
1€=
* 2. Jahreshälfte
F-165
5. SCHÄTZUNGEN UND BEURTEILUNGEN DES MANAGEMENTS
Die Erstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS erfordert bei einigen Positionen, dass Annahmen getroffen werden, die sich auf den Ansatz und die Bewertung der
Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz bzw. auf die Höhe und den Ausweis der Erträge
und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns sowie die Angabe von
Eventualvermögen und -schulden auswirken. Die wesentlichsten Annahmen und Schätzungen
beziehen sich auf die Beurteilung der Werthaltigkeit der Firmenwerte, die Nutzbarkeit von
aktiven latenten Steuern, die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern
für Sachanlagen, die Einbringlichkeit von Forderungen sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die
auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand fußen.
Insbesondere werden bezüglich der erwarteten Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der
Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch
unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds zugrunde
gelegt. Die komplexesten Annahmen sind hierbei beim Werthaltigkeitstest der Firmenwerte,
bei der Beurteilung über die Nutzbarkeit von aktiven latenten Steuern sowie bei der Ermittlung von Rückstellungen zu treffen. Zur konkreten Ausprägung dieser Annahmen wird auf
die jeweiligen Angaben verwiesen.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
6. AUSWEISÄNDERUNGEN
Im Geschäftsjahr 2007 hat die SolarWorld Aktiengesellschaft einen Vertrag zum Verkauf von
65 Prozent der Anteile an ihrer Tochtergesellschaft Gällivare PhotoVoltaic AB (GPV),
Schweden abgeschlossen, der erst im Januar 2008 vollzogen wurde. Die Ergebnisbeiträge der
GPV werden in der Gewinn- und Verlustrechnung daher im „Ergebnis aus nicht fortgeführten
Aktivitäten (nach Steuern)“ ausgewiesen.
Aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 7 wurden Nettogewinne bzw. -verluste aus
den sonstigen finanziellen Vermögenswerten im Finanzergebnis ausgewiesen. Im Vorjahr
waren Teile dieses Ergebnisses in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Die sich hieraus ergebenen Anpassungen der Vorjahreswerte in der Gewinn- und Verlustrechnung sind nachfolgend dargestellt.
6.
Sonstige
betriebliche
Erträge
10.
Sonstige
betriebliche
Aufwendungen
13.
Zins- und
andere
Finanzerträge
14.
Zins- und
andere Finanzaufwendungen
98.053
-61.306
11.203
-9.653
nicht fortgeführte Aktivitäten
-874
1.933
-28
99
Anpassung wegen erstmaliger
Anwendung von IFRS 7
-994
22
571
401
96.185
-59.351
11.746
-9.153
in T€
Vorjahreswert
Angepasster Vorjahreswert
F-166
7. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert
und mit Ausnahme der Firmenwerte jeweils planmäßig linear über eine Nutzungsdauer von 4
bis 15 Jahren abgeschrieben. Bei der Erstellung immaterieller Vermögenswerte anfallende
Forschungsaufwendungen werden sofort als Aufwand verrechnet. In gleicher Weise wird mit
den Entwicklungsaufwendungen verfahren, da Forschung und Entwicklung iterativ miteinander vernetzt sind und daher eine verlässliche Trennbarkeit nicht gegeben ist. Dauerhafte
Wertminderungen werden durch außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigt.
Firmenwerte, auch solche aus der Kapitalkonsolidierung, werden gemäß den Regelungen der
IFRS 3 sowie IAS 36 und 38 einem jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen. Wie auch schon in den Vorjahren hat der Impairment-Test zum 31. Dezember 2007 erneut ergeben, dass die Werthaltigkeit der ausgewiesenen Firmenwerte gegeben ist.
Für Zwecke des Impairment-Tests wurden die Buchwerte der Firmenwerte den betroffenen
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) „Wafer-Produktion“
und „Modul-Produktion Schweden“ zugeordnet. Im Vorjahr beschränkte sich die CGU „Wafer-Produktion“ nur auf die Deutsche Solar AG, Freiberg. Im Zuge der fortgeschrittenen Integration der im letzten Jahr erworbenen Gesellschaften, insbesondere des Produktionsstandortes in den USA, wird die CGU „Wafer-Produktion“ nunmehr umfassend abgegrenzt.
Vor und mangels Abwertung auch nach Durchführung des Werthaltigkeitstests betrugen bzw.
betragen der Buchwert des der CGU „Wafer-Produktion“ zugeordneten Firmenwerts
T€ 29.587 (i. Vj. T€ 29.587) und der Buchwert des der CGU „Modul-Produktion Schweden“
zugeordneten Firmenwerts T€ 2.136 (i. Vj. T€ 2.136). Der der „Modul-Produktion Schweden“
zugeordnete Firmenwert ist aufgrund der geplanten Veräußerung der GPV in den zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten enthalten.
Die erzielbaren Beträge wurden als Fair Value abzüglich Veräußerungskosten bestimmt. Die
Ermittlung erfolgte mittels DCF-Verfahren. Zur Bestimmung des erzielbaren Betrages wurden die Cashflow-Prognosen herangezogen, die auf den neuesten, vom Management genehmigten Planungen basieren. Die Prognosen ihrerseits basieren auf den nachfolgend genannten
grundlegenden Annahmen. Als grundlegende Annahmen werden jene Annahmen bezeichnet,
in Bezug auf deren Veränderung der erzielbare Betrag der CGU die höchste Sensitivität aufweist.
Hinsichtlich der CGU „Wafer-Produktion“ basieren die Prognosen auf den folgenden grundlegenden Annahmen:
-
-
Kurzfristig stabile, mittelfristig wieder sinkende Rohstoffpreise (Silizium); Grundlage
dieser Annahme sind die abgeschlossenen Langfristverträge mit Siliziumproduzenten.
Anstieg der Absatzmengen bis auf mindestens 750 MW in 2010; Grundlage dieser Annahme ist der derzeitige Ausbau der Kapazitäten an den Standorten in Deutschland und
den USA sowie Markterwartungen bzw. bereits bestehender Lieferverträge.
Jährlicher Rückgang der Absatzmarktpreise im einstelligen Prozentbereich; Grundlage
dieser Annahme sind einschlägige Marktstudien Dritter.
F-167
Der auf die CGU „Modul-Produktion Schweden“ entfallende Anteil am Firmenwert ist durch
den bereits vertraglich fixierten Veräußerungspreis gedeckt.
Die Cashflow-Prognosen für die CGU (Wafer-Produktion) wurden aus den detaillierten Planungsrechnungen der Gesellschaft für einen Zeitraum von 5 Jahren abgeleitet. Für den darüber hinaus gehenden Zeitraum wurde basierend auf dem letzten Detailprognosejahr eine Extrapolation vorgenommen. Hierbei wurde eine Wachstumsrate gemäß den langfristigen
Wachstumsannahmen externer Studien für die SolarWorld Aktiengesellschaft unterstellt.
Zur Berechnung des erzielbaren Betrages wurden die zukünftigen Cashflows der CGU „Wafer-Produktion“ mit einem risikoadjustierten Diskontierungszinssatz nach Steuern von rund
9,3 Prozent (i. Vj. 7,9 Prozent) abgezinst. Dieser Zinssatz wird auch gestützt von externen
Analysten der SolarWorld Aktiengesellschaft.
8. SACHANLAGEN
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen. Die Herstellungskosten umfassen
alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Hierzu gehören die fertigungsbedingten
Abschreibungen sowie die fertigungsbezogenen anteiligen Kosten für die betriebliche Altersversorgung und die freiwilligen sozialen Leistungen des Unternehmens. Fremdkapitalzinsen
werden nicht aktiviert.
Für Gebäude werden Nutzungsdauern zwischen 15 und 45 Jahren zugrunde gelegt, Bauten
und Einbauten auf fremden Grundstücken werden entsprechend der Laufzeit der Mietverträge
bzw. einer niedrigeren Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungssätze liegen überwiegend zwischen 2 und 4 Prozent pro Jahr. Als Nutzungsdauer von technischen Anlagen und
Maschinen werden überwiegend bis zu 10 Jahre angesetzt. Betriebs- und Geschäftsausstattung
wird bei normaler Beanspruchung über 3 bis 5 Jahre abgeschrieben.
Geleaste Sachanlagen, die im wirtschaftlichen Eigentum stehen, bei denen der Leasingnehmer
also im Wesentlichen alle mit dem Leasinggegenstand verbundenen Chancen und Risiken
trägt, werden entsprechend IAS 17 zu Marktwerten bilanziert, soweit die Barwerte der Leasingzahlungen nicht niedriger sind. Die Abschreibungskosten und Nutzungsdauern entsprechen denen vergleichbarer, erworbener Vermögensgegenstände.
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden gemäß IAS 36 zum Bilanzstichtag
außerplanmäßig abgeschrieben, wenn eine Indikation für eine Wertminderung vorliegt und
nach dem dann durchgeführten Werthaltigkeitstest der „erzielbare Betrag“ des Vermögensgegenstandes unter den Buchwert gesunken ist. Bei Vermögenswerten, die einer firmenwerttragenden CGU zuzurechnen sind, wird der Werthaltigkeitstest unabhängig von einer Indikation
jährlich durchgeführt. Insoweit wird auf Tz. 7 verwiesen. Für die anderen wesentlichen Vermögenswerte und CGUs ergaben sich im Geschäftsjahr keine Wertminderungshinweise.
F-168
9. AT EQUITY BEWERTETE ANTEILE
Die nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen werden zunächst mit den Anschaffungskosten und in den Folgeperioden unter Fortschreibung um die anteiligen Ergebnisse,
ausgeschütteten Dividenden und sonstigen Eigenkapitalveränderungen sowie der beim Erwerb aufgedeckten stillen Reserven und Lasten bilanziert. Ein bilanzierter Goodwill wird im
Beteiligungsansatz ausgewiesen, auf ihn werden keine planmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Sofern sich Indikatoren für eine Wertminderung der Beteiligung ergeben, wird ein
Werthaltigkeitstest durchgeführt. Notwendige Abwertungen werden zunächst auf den bilanzierten Goodwill vorgenommen. Im Geschäftsjahr ergaben sich keine Wertminderungshinweise.
10. VORRÄTE
Unter den Vorräten sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige eigene Erzeugnisse, Handelswaren und geleistete Anzahlungen auf Vorräte ausgewiesen. Der Ansatz
erfolgt zu Anschaffungskosten, die in Abhängigkeit von der Art der Vorratsgegenstände jeweils einheitlich zum Teil auf Basis von Durchschnittspreisen und zum Teil nach der FiFoMethode ermittelt werden, oder zu Herstellungskosten. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen, die direkt dem Herstellungsprozess zugeordnet werden können. Darüber hinaus werden, soweit fertigungsbezogen, die anteiligen Kosten für die betriebliche Altersversorgung und für freiwillige soziale Leistungen des
Unternehmens einbezogen. Kosten der Verwaltung werden berücksichtigt, soweit sie der Produktion zuzurechnen sind. Finanzierungskosten werden nicht berücksichtigt.
Die Bewertung zum Bilanzstichtag erfolgt zum jeweils niedrigeren Betrag aus Anschaffungs/Herstellungskosten einerseits und realisierbarem Nettoveräußerungspreis abzüglich noch
anfallender Kosten andererseits. Dabei wird grundsätzlich der Nettoveräußerungspreis des
Endproduktes zugrunde gelegt. Aufgrund der Produktionsgegebenheiten von Unternehmen
und Branche werden fertige Erzeugnisse mit Handelswaren zusammengefasst.
Die unter den Vorräten ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen wurden teilweise in USDollar geleistet. Da es sich hierbei gemäß IAS 21.16 nicht um monetäre Posten handelt, erfolgte eine Bewertung mit dem historischen, bei Verausgabung gegebenen Kurs. Da die geleisteten Zahlungen vertraglich unverzinslich sind, dem Sachverhalt jedoch implizit eine Finanzierungstransaktion zugrunde liegt, erfolgte eine Aufzinsung mit dem fristenkongruenten
oder impliziten Zinssatz.
11. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Die Bilanzierung der Kundenforderungen erfolgt zum Nennwert. Bestehen an der
Einbringbarkeit der Forderungen Zweifel, werden die Kundenforderungen mit dem niedrigeren realisierbaren Betrag angesetzt. Wertberichtigungen werden teilweise unter Verwendung
eines Wertberichtigungskontos vorgenommen. In Fremdwährung valutierende Forderungen
werden zum Mittelkurs aus Geld- und Briefkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die Entscheidung, ob die Wertberichtigung über ein Wertberichtigungskonto erfolgt oder direkt den
Buchwert mindert, hängt von der Wahrscheinlichkeit des erwarteten Forderungsausfalls ab.
F-169
Die Bilanzierung von Forderungen aus Auftragsfertigungen ist nach der Percentage-ofCompletion-Methode gemäß IAS 11 vorgenommen worden. Es wird verwiesen auf die Angaben unter Tz. 22 (Ertrags- und Aufwandsrealisierung).
12. ÜBRIGE FORDERUNGEN UND VERMÖGENSWERTE
Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden grundsätzlich mit dem Nennwert
bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken und allgemeine Kreditrisiken sind durch entsprechende
Wertkorrekturen berücksichtigt.
Forderungen aus Finanzierungs-Leasingverträgen werden bei erstmaliger Erfassung in Höhe
des Nettoinvestitionswertes aus dem Leasingverhältnis angesetzt, sodann unter Anwendung
eines konstanten Zinssatzes und unter Berücksichtigung der eingehenden Leasingraten fortgeschrieben.
13. SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen Wertpapiere. Diese
werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die „erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet“ werden, als „bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen“, als „zur
Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ oder als „Kredite und Forderungen“
kategorisiert. Beim erstmaligen Ansatz werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten bewertet. Davon ausgenommen sind finanzielle Vermögenswerte,
die als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ kategorisiert wurden. Hier
erfolgt der Erstansatz zum beizulegenden Zeitwert, ohne Berücksichtigung von Transaktionskosten.
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Wertpapiere, die als „bis zu Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen“ oder als „zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ kategorisiert wurden.
Wertpapiere werden als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ kategorisiert,
wenn sie entweder „zu Handelszwecken gehalten“ oder als solche designiert werden.
Sie werden als „zu Handelszwecken gehalten“ klassifiziert, wenn sie mit der Absicht erworben wurden, sie kurzfristig wieder zu verkaufen.
Sie werden designiert als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“, wenn sie
Teil eines Portfolios sind, das auf Grundlage der beizulegenden Zeitwerte beurteilt und gesteuert wird. Der Erwerb und Verkauf von Wertpapieren erfolgt unter dem Aspekt des ertragsoptimierten Liquiditätsmanagements und wird im Wesentlichen zentral durch die SolarWorld Aktiengesellschaft gesteuert. Hierbei wird die SolarWorld Aktiengesellschaft durch
bankenunabhängige Spezialisten unterstützt und beraten. Die Entwicklung des Portfolios wird
durch diese kontinuierlich überwacht und wöchentlich an den Vorstand berichtet.
„Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete“ finanzielle Vermögenswerte werden
mit den beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn
oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst. Der erfasste Nettogewinn oder –verlust schließt
etwaige Dividenden und Zinsen des finanziellen Vermögenswertes mit ein. Der Ausweis dieF-170
ses Nettogewinns oder -verlusts in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt in den Zins- und
anderen Finanzerträgen, da grundsätzlich aufgrund der verfolgten Anlagestrategie von Nettogewinnen ausgegangen wird.
Die angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen in der Regel den Marktpreisen der finanziellen Vermögenswerte. Sofern diese nicht verfügbar sind, werden sie unter Anwendung
von Bewertungsmodellen berechnet, die auf Discounted-Cashflow-Analysen und aktuellen
Marktparametern basieren.
Wertpapiere, die als „Kredite und Forderungen“ klassifiziert wurden, werden nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen
bewertet.
14. FLÜSSIGE MITTEL
Die flüssigen Mittel beinhalten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Form von
Geldkonten und kurzfristigen Geldanlagen bei Kreditinstituten, die beim Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Sie werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
15. ZUR VERÄUßERUNG BESTIMMTE VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN
SOWIE NICHT FORTGEFÜHRTE AKTIVITÄTEN
Als zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte werden einzelne langfristige Vermögenswerte, Gruppen von Vermögenswerten oder Vermögenswerte nicht fortgeführter Unternehmensbereiche ausgewiesen, deren Buchwerte überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft
und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden und im Übrigen die in IFRS 5 definierten Kriterien erfüllen. Diese Vermögenswerte werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben.
Wertminderungen werden für diese Vermögenswerte grundsätzlich nur dann erfasst, wenn der
beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten unterhalb des Buchwertes liegt. Im Fall
einer späteren Erhöhung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten ist die
zuvor erfasste Wertminderung rückgängig zu machen. Die Zuschreibung ist auf die zuvor für
die betreffenden Vermögenswerte erfassten Wertminderungen begrenzt.
Unter der Position „Zur Veräußerung bestimmte Schulden“ werden Schulden ausgewiesen,
die Bestandteile einer nicht fortgeführten Aktivität darstellen.
Aufwendungen und Erträge aus der Geschäftstätigkeit nicht fortgeführter Aktivitäten werden
ebenso wie Gewinne und Verluste aus deren Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten als Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen.
Gewinne und Verluste aus der Veräußerung der nicht fortgeführten Aktivitäten werden ebenfalls unter dieser Position ausgewiesen.
F-171
16. FINANZSCHULDEN
Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden
Zeitwert bewertet. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden bei allen
Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ebenfalls angesetzt.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
17. DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE UND HEDGING
Nicht in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebundene derivative Finanzinstrumente werden als „zu Handelszwecken gehalten“ kategorisiert und damit erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.
Der SolarWorld-Konzern setzt gegebenenfalls derivative Finanzinstrumente zur Absicherung
der aus operativen Tätigkeiten, Finanztransaktionen und Investitionen resultierenden Zinsund Währungsrisiken ein.
Die derivativen Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung sowie in der Folgebewertung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die angesetzten beizulegenden
Zeitwerte gehandelter derivativer Finanzinstrumente entsprechen den Marktpreisen. Nicht
gehandelte derivative Finanzinstrumente, werden unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle basierend auf Discounted-Cashflow-Analysen und unter Rückgriff auf aktuelle
Marktparameter berechnet.
Für die Erfassung der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte – erfolgswirksame Erfassung
in der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital – ist
entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden ist oder nicht. Liegt kein Hedge Accounting vor, werden die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sofort erfolgswirksam erfasst. Besteht hingegen eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39, wird der
Besicherungszusammenhang als solcher bilanziert.
Der SolarWorld-Konzern wendet Vorschriften zu Sicherungsmaßnahmen gemäß IAS 39
(Hedge Accounting) zur Sicherung von zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow Hedges) an.
Zu Beginn der Sicherungsbeziehung wird die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft dokumentiert, einschließlich der Risikomanagementziele. Des Weiteren wird bei Eingehen der Sicherungsbeziehung als auch in deren Verlauf regelmäßig dokumentiert, ob das in
die Sicherungsbeziehung designierte Sicherungsinstrument hinsichtlich der Kompensation der
Änderung der Cashflows des Grundgeschäfts im hohen Maße effektiv ist.
Der effektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwertes eines Derivates oder eines originären Finanzinstruments, das als Sicherungsinstrument designiert worden ist, wird im Eigenkapital erfasst. Der auf den ineffektiven Teil entfallende Gewinn oder Verlust wird sofort
erfolgswirksam in den „sonstigen betrieblichen Erträgen“ oder „sonstigen betrieblichen AufF-172
wendungen“ ausgewiesen.
Im Eigenkapital erfasste Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung
überführt, in der auch das Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Der Ausweis in der Gewinnund Verlustrechnung erfolgt in demselben Posten, wie auch das Grundgeschäft ausgewiesen
wird. Führt jedoch eine abgesicherte erwartete Transaktion zur Erfassung eines nicht finanziellen Vermögenswertes oder einer nicht finanziellen Schuld, werden die zuvor im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste aus dem Eigenkapital ausgebucht und bei der erstmaligen
Ermittlung der Anschaffungskosten des Vermögenswertes oder der Schuld berücksichtigt.
Die bilanzielle Abbildung der Sicherungsbeziehung endet, wenn die Sicherungsbeziehung
aufgelöst, das Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert, beendet oder ausgeübt wird oder sich
nicht mehr für Sicherungszwecke eignet. Der vollständige zu diesem Zeitpunkt im Eigenkapital erfasste Gewinn oder Verlust verbleibt im Eigenkapital und wird erst dann erfolgswirksam
vereinnahmt, wenn die erwartete Transaktion ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung
abgebildet wird. Wird mit dem Eintritt der erwarteten Transaktion nicht mehr gerechnet, wird
der gesamte im Eigenkapital erfasste Erfolg sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt.
18. ABGEGRENZTE INVESTITIONSZUWENDUNGEN
Die vereinnahmten Investitionszuwendungen werden in Anwendung von IAS 20 (Accounting
for Government Grants and Disclosure of Government Assistance) abgegrenzt und über die
Nutzungsdauer der betreffenden Anlagegegenstände ertragswirksam aufgelöst. Somit wird
dieser Posten über die Perioden der Nutzungsdauer der bezuschussten Sachanlagen verteilt,
die die Vorsteuerergebnisse zukünftiger Geschäftsjahre sukzessive erhöhen. Dieser Ergebniserhöhung stehen Abschreibungsaufwendungen in entsprechender Höhe gegenüber, die somit
im Saldo neutralisiert werden. Zusätzlich werden sich steuerliche Effekte ergeben, wobei die
ergebniserhöhende Auflösung der abgegrenzten Investitionszuwendungen insoweit
ertragsteuerfrei erfolgt, als diese aus der Vereinnahmung steuerfreier Investitionszulagen resultieren.
19. ALTERSVERSORGUNG
Die betriebliche Altersversorgung im Konzern erfolgt überwiegend beitragsorientiert
(Defined Contribution Plans). Hierbei zahlt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen oder auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche und private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die jährlichen Beiträge sind als Personalaufwand ausgewiesen.
In einem Fall besteht ein leistungsorientierter Altersversogungsplan (Defined Benefit Plan).
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach dem in IAS 19 vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode)
für leistungsorientierte Altersversorgungspläne. Versicherungsmathematische Gewinne und
Verluste werden als Aufwand oder Ertrag erfasst, wenn der Saldo der kumulierten, nicht erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste 10 Prozent der Verpflichtung zu
diesem Zeitpunkt übersteigt.
Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil wird im Finanzergebnis gezeigt.
F-173
20. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen werden gebildet, soweit eine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Vermögensabfluss führt und sich diese Vermögensbelastung verlässlich abschätzen lässt. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit der
bestmöglichen Schätzung des Verpflichtungsumfangs. Rückstellungen für Verpflichtungen,
die voraussichtlich nicht im Folgejahr zu einer Belastung führen, werden in Höhe des Barwertes des erwarteten Vermögensabflusses erfasst.
Muss die Rückstellungsbildung unterbleiben, weil eines der Kriterien nicht erfüllt ist, ohne
dass die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme ganz entfernt (remote) ist, wird über die
entsprechenden Verpflichtungen als Eventualschulden berichtet.
21. ÜBRIGE SCHULDEN
Die unter den übrigen Schulden ausgewiesenen abgegrenzten Schulden werden für erhaltene
Dienstleistungen und Waren erfasst, für die die formalen Voraussetzungen für die Zahlung
noch nicht erfüllt sind. Für diese Schulden ist der künftige Vermögensabfluss dem Grunde
nach sicher und unterliegt der Höhe nach nur unwesentlichen Unsicherheiten. Die Bewertung
erfolgt mit der bestmöglichen Schätzung des Verpflichtungsumfangs.
Die unter den übrigen Schulden ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen lauten teilweise auf
US-Dollar. Da es sich hierbei nicht um monetäre Posten handelt, erfolgte eine Bewertung mit
dem historischen, bei Vereinnahmung gegebenen Kurs. Da den langfristigen Kontrakten implizit eine Finanzierungskomponente zugrunde liegt, die erhaltenen Anzahlungen jedoch vertraglich unverzinslich sind, wurden sie mit dem laufzeitkongruenten Zinssatz aufgezinst.
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen werden mit ihrem Wert gemäß IAS 17
angesetzt.
22. ERTRAGS- UND AUFWANDSREALISIERUNG
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren oder Erzeugnissen werden mit Übergang der signifikanten Risiken und Chancen erfasst, wenn, wie regelmäßig der Fall, auch die übrigen Voraussetzungen (keine fortgesetzte Involvierung, verlässliche Bestimmbarkeit der Erlöshöhe
und ausreichende Wahrscheinlichkeit des Zuflusses) gegeben sind.
Die Umsatzerlöse aus dem Projektgeschäft werden nach der Percentage-of-CompletionMethode gemäß IAS 11 erfasst. Dabei wird eine anteilige Gewinnrealisierung entsprechend
dem Fertigstellungsgrad vorgenommen, wenn eine Ermittlung des Fertigstellungsgrades, der
Gesamtkosten und der Gesamterlöse der jeweiligen Aufträge im Sinne von IAS 11 zuverlässig möglich ist. Der Fertigstellungsgrad der einzelnen Projekte wird grundsätzlich nach dem
Cost-to-Cost-Verfahren gemäß IAS 11.30a ermittelt. Unter den genannten Voraussetzungen
werden entsprechend dem Fertigstellungsgrad anteilig die Gesamtprojekterlöse realisiert. Die
Auftragskosten umfassen die dem Auftrag direkt zurechenbaren Kosten und Teile der Gemeinkosten. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert.
Aufwandszuschüsse werden periodengerecht entsprechend dem Anfall der Aufwendungen
ertragswirksam erfasst.
F-174
Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt
ihrer Verursachung ergebniswirksam. Rückstellungen für Gewährleistung werden zum Zeitpunkt der Realisierung der entsprechenden Umsatzerlöse gebildet. Dividenden werden grundsätzlich mit Ausschüttungsbeschluss erfasst. Zinserträge und Zinsaufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt.
ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
23. UMSATZERLÖSE
Die Umsätze und ihre Aufteilung auf Unternehmensbereiche und Regionen sind aus der Segmentberichterstattung in diesem Konzernanhang ersichtlich. Die Konzernumsätze betreffen
die folgenden Produkte und Leistungen:
2007
Vorjahr
489.147
341.021
Projekterlöse
31.388
25.906
Zellen
26.844
17.498
Wafer
142.209
124.714
689.588
509.139
in T€
Modul- und Bausatzverkauf (Eigen- und Fremdproduktion)
Die Projekterlöse resultieren im Wesentlichen aus der Errichtung von Großsolaranlagen.
Zum Bilanzstichtag sind in den Projekterlösen neben schlussgerechneten Projekten noch laufende Projekte enthalten, deren Umsatzerlöse nach der Percentage-of-Completion-Methode
nach IAS 11 periodisch abgegrenzt werden. Der Betrag dieser Umsätze beläuft sich zum
Stichtag auf T€ 3.549 (i. Vj. T€ 6.564).
24. AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGEN
Die aktivierten Eigenleistungen betreffen die Errichtung von Photovoltaikanlagen, die von der
zum Konsolidierungskreis gehörenden Go!Sun GmbH & Co. KG betrieben werden.
F-175
25. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
2007
Vorjahr
27.615
18.401
Auflösung der abgegrenzten Investitionszuwendungen
8.009
6.292
Kursgewinne
4.116
3.102
Gewinn aus Anlagenabgängen
4.046
36
Ertrag aus Aufwandszuschüssen für Forschung und Entwicklung
3.678
3.942
Erträge aus sonstigen Lieferungen und Leistungen
2.034
3.249
495
260
0
56.963
7.260
3.940
57.253
96.185
in T€
Ertrag aus sonstigen Aufwandszuschüssen
Auflösung von Rückstellungen
Ertrag aus der Erstkonsolidierung
übrige sonstige betriebliche Erträge
Der Ertrag aus sonstigen Aufwandszuschüssen resultiert aus einer Vereinbarung zwischen der
SolarWorld Industries Deutschland GmbH, München (SWID) und der Shell Gruppe, nach der
der SWID Zuschüsse für Aufwendungen aus antizipierter Unterauslastung, erforderlicher
Umstrukturierungsmaßnahmen und für den Bezug von Silizium gewährt wurden.
Die vereinnahmten Zuschüsse für Forschung und Entwicklung sind mit einer Reihe von Auflagen verbunden. Diese kann die SolarWorld nach jetzigem Kenntnisstand vollständig erfüllen, sodass mit keinen Rückzahlungen zu rechnen ist.
Die Kursgewinne enthalten im Wesentlichen Gewinne aus Kursveränderungen zwischen Entstehungs- und Zahlungszeitpunkt von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
sowie Kursgewinne aus der Bewertung zum Stichtagskurs. Entsprechende Kursverluste werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
26. MATERIALAUFWAND
in T€
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene
Waren
Aufwendungen für bezogene Leistungen
F-176
2007
Vorjahr
316.184
285.709
17.470
17.279
333.654
302.988
27. PERSONALAUFWAND
2007
Vorjahr
Löhne und Gehälter
60.947
45.605
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
14.057
9.353
75.004
54.958
in T€
28. ABSCHREIBUNGEN
Die Zusammensetzung der Abschreibungen ergibt sich aus dem Anlagenspiegel. In den im
Anlagenspiegel ausgewiesenen Zugängen zu den kumulierten Abschreibungen in Höhe von
T€42.807 (i. Vj. 29.577) entfallen auf die nicht fortgeführten Aktivitäten Abschreibungen in
Höhe von T€ 753 (i. Vj. T€ 658).
29. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
2007
Vorjahr
Instandhaltungsaufwendungen
14.277
11.063
Fremdpersonaleinsatz
12.648
7.777
Kursverluste
6.354
5.767
Werbe- und Reisekosten
5.720
2.818
Vertriebsaufwendungen
5.415
4.088
Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten
3.956
3.669
Versicherungen
3.749
2.325
Mieten und Pachten
3.624
2.946
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (Fremdleistungen)
2.870
1.535
Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen
2.602
118
Aufwand aus der Zuführung zur Gewährleistungsrückstellung
1.349
3.017
DV-Leistungen
1.302
683
604
387
15.659
13.158
80.129
59.351
in T€
Wertberichtigungen auf Forderungen und Forderungsverluste
übrige sonstige betriebliche Aufwendungen
F-177
30. AUFWENDUNGEN FÜR FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
Im Geschäftsjahr entfielen auf die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit des SolarWorldKonzerns Aufwendungen in Höhe von insgesamt T€ 10.802 (i. Vj. T€ 8.562). Der überwiegende Teil dieser Aufwendungen resultiert aus Personalaufwendungen.
31. FINANZERGEBNIS
a) Ergebnis aus at-Equity bewerteten Anteilen
in T€
Erträge aus at-Equity bewerteten Anteilen
Aufwendungen aus at-Equity bewerteten Anteilen
2007
Vorjahr
673
0
-2.503
-1.308
-1.830
-1.308
2007
Vorjahr
11.548
6.855
5.769
4.891
17.317
11.746
b) Zins- und andere Finanzerträge
in T€
Zinserträge
Andere Finanzerträge
Die Zinserträge enthalten im Wesentlichen Zinsen aus verzinslichen Wertpapieren, Termingeldern und sonstigen Bankguthaben, die sämtlich als „Kredite und Forderungen“ kategorisiert sind.
c) Zins- und andere Finanzaufwendungen
in T€
Zinsaufwendungen
Andere Finanzaufwendungen
2007
Vorjahr
33.154
7.704
5.295
1.449
38.449
9.153
Die Zinsaufwendungen enthalten ausschließlich Zinsen für finanzielle Verbindlichkeiten, die
als „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet“ kategorisiert sind. Sie resultieren aus
Bankdarlehen, aus den von der SolarWorld Aktiengesellschaft emittierten Fremdkapitalinstrumenten sowie aus verzinslichen Verbindlichkeiten des SolarWorld-Konzerns gegenüber
F-178
seinen Mitarbeitern im Rahmen des GOMAB Programms.
32. ERTRAGSTEUERN
Der ausgewiesene Steueraufwand setzt sich wie folgt zusammen:
2007
Vorjahr
63.798
52.680
380
722
Tatsächlicher Steueraufwand (+) / -ertrag (-) gesamt
64.178
53.402
Latenter Steueraufwand (+) / -ertrag (-) Inland
10.765
2.355
Latenter Steueraufwand (+) / -ertrag (-) Ausland
-9.916
-5.946
849
-3.591
65.027
49.811
in T€
Tatsächlicher Steueraufwand (+) / -ertrag (-) Inland
Tatsächlicher Steueraufwand (+) / -ertrag (-) Ausland
Latenter Steueraufwand (+) / -ertrag (-) gesamt
Ausgewiesener Steueraufwand (+) / -ertrag (-) gesamt
Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern auf
Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Latente Steuern
werden auf zeitliche Unterschiede (temporary differences) zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden in IFRS- und Steuerbilanz, aus Konsolidierungsvorgängen sowie
auf realisierbare Verlustvorträge ermittelt. Der Berechnung liegen die in den einzelnen Ländern
zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Die Steuersätze basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen.
Für steuerliche Verlustvorträge werden latente Steuern nur angesetzt, wenn ihre Realisierung
mittelfristig mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Auf Verlustvorträge, die bei der
SolarWorld Industries America LP vor dem Erwerb durch die SolarWorld Aktiengesellschaft
entstanden sind, wurden keine latenten Steuern aktiviert, da zurzeit davon auszugehen ist,
dass diese dem Grunde nach nicht von der SolarWorld Aktiengesellschaft genutzt werden
können.
Im Übrigen werden die latenten Steuern auf bestehende Verlustvorträge durchgehend als realisierbar angesehen, weil sich aus den laufend aktualisierten Plänen und der zugrunde liegenden strategischen Ausrichtung des Konzerns die Erwartung ausreichender zukünftiger positiver Ergebnisse begründet. Wertberichtigungen der aktiven latenten Steuern wurden daher, wie
im Vorjahr, nicht vorgenommen.
Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten und auf steuerliche
Verlustvorträge entfallen unsaldiert und saldiert die folgenden bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern:
F-179
in T€
Aktive latente Steuern
Passive latente Steuern
2007
Vorjahr
2007
Vorjahr
27
497
12.890
14.376
Kurzfristige Vermögenswerte
3.953
11.946
3.809
1.518
Abgegrenzte Investitionszuwendungen
1.656
1.326
0
0
Übrige langfristige Schulden
3.998
3.180
3.754
1.548
598
937
0
0
14.020
7.058
0
0
24.252
24.944
20.453
17.442
Saldierung
-5.434
-6.951
-5.434
-6.951
Bilanziell ausgewiesene latente Steuern
18.818
17.993
15.019
10.491
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Kurzfristige Schulden
Steuerlich nutzbare Verlustvorträge
Die latenten Steueransprüche und -schulden werden saldiert, wenn sie sich auf dieselbe Steuerbehörde und auf dasselbe Steuersubjekt beziehen.
Zum Bilanzstichtag wurden im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen latente Steueransprüche in Höhe von T€ 673 (i. Vj. T€ 0) und latente Steuerverpflichtungen in Höhe von T€ 2.268 (i. Vj. T€ 0) erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Nachfolgend werden die wesentlichen Unterschiede zwischen dem nominellen und den tatsächlichen Steuersätzen im Berichtsjahr und im Vorjahr erläutert:
2007
Vorjahr
175.910
178.864
Erwarteter Ertragsteuersatz (inkl. Gewerbesteuer)
40,0%
40,0%
Erwarteter Ertragsteueraufwand (+)/-ertrag (-)
70.364
71.546
Steuersatzänderungen
-3.617
0
-775
-2.086
-1.244
-23.645
102
4.961
-291
-686
488
-279
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand (+)/-ertrag (-)
65.027
49.811
Effektiver Ertragsteuersatz
37,0%
27,9%
in T€
Ergebnis vor Ertragsteuern
Abweichende in- und ausländische Steuerbelastung
Steuerminderungen aufgrund steuerfreier Erträge
Steuern aus anderen nichtabzugsfähigen Aufwendungen
Periodenfremde tatsächliche Steuern
Sonstige Abweichungen des Steueraufwands
F-180
Im Geschäftsjahr wurde am 6. Juli 2007 mit Beschluss des Bundesrates das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 verabschiedet, wodurch ab dem Geschäftsjahr 2008 der erwartete
Steuersatz der deutschen Gesellschaften und insbesondere der SolarWorld Aktiengesellschaft
auf 31,6 Prozent sinken wird. Aufgrund dieser Steuersatzänderung wurden die latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten bei den deutschen Gesellschaften neu bewertet. Die hieraus resultierenden Ergebniseffekte sind in der Position „Steuersatzänderungen“ ausgewiesen.
33. WESENTLICHE PERIODENFREMDE AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGE
Wesentliche periodenfremde Aufwendungen und Erträge lagen im Geschäftsjahr 2007, wie
im Vorjahr, nicht vor.
34. ERGEBNIS NACH STEUERN AUS NICHT FORTGEFÜHRTEN AKTIVITÄTEN
Ende 2007 hat die SolarWorld Aktiengesellschaft einen Vertrag zum Verkauf von 65 Prozent der
Anteile an ihrer Tochtergesellschaft Gällivare PhotoVoltaic AB (GPV), Schweden, abgeschlossen, der im Januar 2008 vollzogen wurde. Da der vereinbarte Veräußerungspreis die Buchwerte
des zugehörigen Nettoreinvermögens übersteigt, wurden keine Wertminderungen im Zuge der
Umklassifizierung der Vermögenswerte und Schulden als zur Veräußerung bestimmt erfasst.
Das in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesene Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten gliedert sich wie folgt. Bei den Angaben handelt es sich um Aufwendungen und Erträge nach Durchführung der Aufwands- und Ertragskonsolidierung.
in T€
2007
Vorjahr
Umsatzerlöse
9.230
6.107
Sonstige Erträge
1.367
904
10.597
7.011
-7.291
-4.910
3.306
2.101
-933
-588
2.373
1.513
Aufwendungen und Bestandsveränderungen
Ergebnis vor Steuern
zurechenbarer Ertragsteueraufwand
Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten
Die auf die nicht fortgeführten Aktivitäten entfallenden Cashflows sind in Tz. 60 dargestellt.
35. ERGEBNIS JE AKTIE
Das Ergebnis je Aktie wird ermittelt als Quotient aus dem Konzernergebnis und dem gewichteten Durchschnitt der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktienanzahl.
Da keine Optionsrechte oder Wandlungsrechte ausstehen, war die Kennzahl „verwässertes
Ergebnis je Aktie“ nicht einschlägig.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses je Aktie des Vorjahres wurde die zugrunde gelegte Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien gegenüber dem veröffentlichten Abschluss des VorF-181
jahres angepasst, weil in der Hauptversammlung vom Mai 2006 jedem Aktionär drei und in
der Hauptversammlung vom Mai 2007 eine Gratisaktie gewährt wurden.
36. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
a) Geschäftssegmente
Die Geschäftssegmente stellen das primäre Format für die Segmentberichterstattung des Konzerns dar. Der SolarWorld-Konzern war im Geschäftsjahr 2007 und im Vorjahr in vier vertikal integrierten Geschäftsfeldern auf weltweiter Basis tätig:
-
in der Produktion von Siliziumwafern (Wafer-Produktion und Verkauf),
in der Produktion von Solarzellen (Zell-Produktion),
in der Produktion von Solarmodulen (Modul-Produktion),
im Handel mit Solarmodulen (Handel).
Verkäufe und Erlöse zwischen den Geschäftsfeldern werden grundsätzlich zu Preisen erbracht, wie sie auch mit Dritten vereinbart wurden. Verwaltungsleistungen sowie die Übernahme von Holding-Funktionen werden z.T. als Kostenumlagen berechnet.
Das Segmentvermögen und die Segmentschulden werden zunächst einschließlich der konzerninternen Forderungen und Schulden angegeben und sodann auf die konsolidierten Konzernwerte übergeleitet.
Die nachfolgend dargestellten Segmentumsätze und -ergebnisse beziehen sich ausschließlich
auf die fortgeführten Aktivitäten. Der Umsatz und das Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten beziehen sich ausschließlich auf das Segment „Modul“. Es wird auf Tz. 34 verwiesen.
F-182
Informationen über Geschäftssegmente für das Geschäftsjahr 2007
Wafer
Zelle
Modul
Handel
Externe Umsätze
142
27
0
521
Intersegment Umsätze
259
264
319
3
-845
Umsätze gesamt
401
291
319
524
-845
690
83
45
27
39
4
198
in Mio. €
Eliminierung Konsolidiert
Umsätze
Ergebnis
Segementergebnis
nicht zugeordn. Erträge
4
nicht zugeordn. Aufwendungen
-3
Betriebsergebnis (EBIT)
199
Zins- und andere Finanzaufwendungen
-40
Zins- und andere Finanzerträge
17
Ertragsteuern
-65
Periodenergebnis
111
Andere Angaben
Vermögen
Segmentvermögen
542
145
81
237
-169
nicht zugeordnetes Vermögen
836
868
konsolidiertes Vermögen
1.704
Schulden
Segmentschulden
282
35
25
91
nicht zugeordnete Schulden
-155
278
734
konsolidierte Schulden
1.012
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Investitionen
71
29
13
2
planmäßige Abschreibungen
23
14
4
1
F-183
Informationen über Geschäftssegmente für das Geschäftsjahr 2006
Wafer
Zelle
Modul
Handel
Externe Umsätze
125
18
0
366
Intersegment Umsätze
157
160
172
0
-489
Umsätze gesamt
282
178
172
366
-489
509
73
27
10
31
-6
135
in Mio. €
Eliminierung
Konsolidiert
Umsätze
Ergebnis
Segementergebnis
nicht zugeordn. Erträge
57
nicht zugeordn. Aufwendungen
-14
Betriebsergebnis (EBIT)
178
Zins- und andere Finanzaufwendungen
-11
Zins- und andere Finanzerträge
12
Ertragsteuern
-50
Periodenergebnis
129
Andere Angaben
Vermögen
Segmentvermögen
386
120
66
150
-87
nicht zugeordnetes Vermögen
635
369
konsolidiertes Vermögen
1.004
Schulden
Segmentschulden
142
28
22
75
-76
191
nicht zugeordnete Schulden
216
konsolidierte Schulden
407
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Investitionen
63
35
6
1
planmäßige Abschreibungen
16
7
4
1
F-184
b) Geographische Segmente
Die geographischen Segmente stellen das sekundäre Segmentberichtsformat dar. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verteilung der konsolidierten Umsätze nach regionalen Absatzmärkten, unabhängig davon, wo die Güter produziert wurden. Die Buchwerte des Segmentvermögens sowie die Investitionen in Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen werden nach
dem Ort angegeben, an dem die Vermögenswerte lokalisiert sind.
Geographische Segmente Geschäftsjahr 2007
Umsatz
aktives Vermögen
Investitionen
Deutschland
353
1.539
52
übriges Europa
190
12
0
Asien
45
18
0
USA
93
133
63
sonstige
9
2
0
Summe
690
1.704
115
Umsatz
aktives Vermögen
Investitionen
Deutschland
293
888
103
übriges Europa
109
17
1
Asien
74
21
0
USA
30
77
1
sonstige
3
1
0
Summe
509
1.004
105
in Mio. €
Geographische Segmente Geschäftsjahr 2006
in Mio. €
F-185
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
37. ENTWICKLUNG DER IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE UND SACHANLAGEN
Die Zusammensetzung und Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen ist aus der nachfolgenden Darstellung ersichtlich:
Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen
in T€
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand
Zugang
01.01.2007 Konskreis
Umbuchung Zugang Abgang
Abschreibungen
WähUmbu
rungsStand
Stand chung
differenz 31.12.2007 01.01.2007
Zugang Abgang
Buchwerte
WährungsStand
Stand
Stand
differenz 31.12.2007 31.12.2007 Vorjahr
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
2. Geschäfts- oder Firmenwerte
8.976
0
641
1.564
875
-87
10.219
6.201
496
1.096
608
-54
7.131
3.088
2.775
37.018
0
0
0
2.136
0
34.882
5.295
-31
31
0
0
5.295
29.587
31.723
45.994
0
641
1.564
3.011
-87
45.101
11.496
465
1.127
608
-54
12.426
32.675
34.498
80.951
0
105
45.124
966
-3.024
122.190
9.537
37
7.452
179
-249
16.598
105.592
71.414
280.631
0
11.978
28.750
11.422
-2.994
306.943
79.613 -2.985
31.604
4.603
-529
103.100
9.341
0
3.241
3.130
975
-284
14.453
3.927 2.483
2.624
790
-205
8.039
6.414
5.414
0 -15.965
39.780
1.420
-1.442
33.753
0
0
0
0
0
0
33.753
12.800
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Gebäude
2. Technische Anlagen und Maschinen
3. Andere Anlage, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
4. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen
12.800
203.843 201.018
383.723
0
-641 116.784
14.783
-7.744
477.339
93.077
-465
41.680
5.572
-983
127.737
349.602 290.646
429.717
0
0 118.348
17.794
-7.831
522.440
104.573
0
42.807
6.180
-1.037
140.163
382.277 325.144
F-186
Stand
01.01.2006
Zugang
Konskreis
Umbuchung
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und
Werten
7.284
602
610
691
192
-19
8.976
4.634
1.724
157
0
6.201
2.775
2.650
2. Geschäfts- oder Firmenwerte
37.018
0
0
0
0
0
37.018
5.194
101
0
0
5.295
31.723
31.824
44.302
602
610
691
192
-19
45.994
9.828
1.825
157
0
11.496
34.498
34.474
47.255
7.591
4.855
23.208
1.769
-189
80.951
6.594
3.118
175
0
9.537
71.414
40.661
173.933
31.966
49.629
31.071
5.093
-875
280.631
59.067
22.911
2.430
65
79.613
3. Andere Anlage, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
6.659
879
362
2.803
1.354
-8
9.341
3.162
1.723
958
0
3.927
5.414
3.497
4. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen
19.439
807
-55.456
48.196
171
-15
12.800
18
0
18
0
0
12.800
19.421
247.286
41.243
-610
105.278
8.387
-1.087
383.723
68.841
0 27.752
3.581
65
93.077
290.646 178.445
291.588
41.845
0
105.969
8.579
-1.106
429.717
78.669
0 29.577
3.738
65
104.573
325.144 212.919
Zugang Abgang
Währungsdifferenz
Stand
Stand 01.01.2
31.12.2006
006
Umbuchung Zugang Abgang
WährungsStand
Stand
Stand
differenz 31.12.2006 31.12.2006 Vorjahr
I. Immaterielle Vermögenswerte
0
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Gebäude
2. Technische Anlagen und
Maschinen
F-187
201.018 114.866
38. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Der unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesene Geschäfts- und Firmenwert
resultiert aus dem Erwerb der Deutschen Solar AG im Jahr 2000. Der Firmenwert ist der Cash
Generating Unit (CGU) „Wafer-Produktion“ zugeordnet. Der noch im Vorjahr ausgewiesene
Firmenwert aus dem Erwerb der Gällivare PhotoVoltaic AB ist aufgrund des in 2008 vollzogenen Verkaufs unter den „zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten“ ausgewiesen.
39. SACHANLAGEN
Zu aktivierende geleaste Sachanlagen bestanden am Bilanzstichtag nicht.
40. AT EQUITY BEWERTETE ANTEILE
31.12.2007
Vorjahr
12.757
12.254
Joint Solar Silicon GmbH & Co. KG, Freiberg
6.346
4.617
RGS Development B.V., Petten/Niederlande
2.193
2.456
334
50
21.630
19.377
in T€
Solarparc Aktiengesellschaft, Bonn
Scheuten SolarWorld Solicium GmbH, Freiberg
Die Beteiligung an der börsennotierten Solarparc Aktiengesellschaft, Bonn, besteht durch die
SolarWorld Aktiengesellschaft. Es handelt sich um eine 29 prozentige Beteiligung am Vermögen, am Ergebnis und an den Stimmrechten. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft umfasst neben der regenerativen Stromerzeugung auch die Betriebsführung, Projektierung, Konzeption und Vermarktung von Solarparks und Windkraftanlagen. Der auf die SolarWorld Aktiengesellschaft entfallende Gewinnanteil des Berichtsjahres betrug T€ 545 (i. Vj. T€ 125).
Das anteilige Eigenkapital betrug T€ 7.522 (i. Vj. T€ 7.145). Der aus dem Börsenkurs der
Solarparc Aktiengesellschaft abgeleitete beizulegende Zeitwert der Anteile an der Solarparc
Aktiengesellschaft belief sich am Bilanzstichtag auf T€ 16.229 (i. Vj. T€ 12.334).
Die Beteiligung an der Joint Solar Silicon GmbH & Co. KG besteht durch die SolarWorld
Aktiengesellschaft. Es handelt sich um eine 49 prozentige Beteiligung am Vermögen und am
Ergebnis. Die Gesellschaft dient der gemeinsamen Entwicklung einer Produktion von Solarsilizium mit der Evonik Degussa GmbH, die den verbleibenden Gesellschaftsanteil hält. Der
auf die SolarWorld Aktiengesellschaft entfallende Verlustanteil betrug T€ 1.208 (i. Vj.
T€ 871). Das anteilige Eigenkapital betrug T€ 5.783 (i. Vj. T€ 4.243).
Die Beteiligung an der RGS Development B.V. hält die Deutsche Solar AG. Es handelt sich
um eine 35 prozentige Beteiligung am Vermögen und am Ergebnis. Die Gesellschaft dient der
gemeinsamen Entwicklung eines neuen Verfahrens zur Produktion von Silizium-Wafern für
die Verwendung in Solarzellen. Es bestehen zwei weitere niederländische Gesellschafter mit
Beteiligungsquoten von 35 Prozent und 30 Prozent. Der auf die Deutsche Solar AG entfallende Verlustanteil des Geschäftsjahres betrug T€ 1.078 (i. Vj. T€ 357). Das anteilige Eigenkapital betrug T€ 1.986 (i. Vj. T€ 2.914).
F-188
Die Beteiligung an der Scheuten SolarWorld Solicium GmbH hält die SolarWorld Aktiengesellschaft. Es handelt sich um eine 50 prozentige Beteiligung am Vermögen und am Ergebnis.
Die Gesellschaft dient der gemeinsamen Entwicklung eines Verfahrens zur Aufbereitung von
metallurgischem Silizium zu hochreinem Solarsilizium. Der auf die SolarWorld Aktiengesellschaft entfallende Verlustanteil des Geschäftsjahres betrug T€ 216 (i. Vj. T€ 0). Das anteilige
Eigenkapital betrug T€ -8 (i. Vj. T€ 50).
Bei den Beteiligungen an der Joint Solar Silicon GmbH & Co. KG, RGS Development B.V.
und Scheuten SolarWorld Solicium GmbH handelt es sich um Gemeinschaftsunternehmen
(jointly controlled entities) im Sinne von IAS 31, da die wesentlichen Entscheidungen zur
Geschäfts- und Finanzpolitik nur einvernehmlich getroffen werden können.
Bezüglich der Angaben zu Beziehungen zu nahestehenden Personen wird auf die Textziffer
62 verwiesen.
Die folgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen zu den at-Equity bewerteten Anteilen:
31.12.2007
Vorjahr
Anteiliges Vermögen
31.791
22.936
Anteilige Schulden
16.493
8.473
Anteilige Umsatzerlöse
10.314
2.797
Anteilige Jahresergebnisse
-1.959
-1.103
in T€
41. AKTIVE LATENTE STEUERN
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt nach IAS 12 (Income Taxes). Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern waren nicht erforderlich. Die Entwicklung des Postens ist bei
der Erläuterung des Steueraufwands dargestellt.
42. VORRÄTE
31.12.2007
Vorjahr
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
33.693
35.377
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
45.663
60.829
Fertige Erzeugnisse und Waren
24.084
38.196
246.613
107.587
350.053
241.989
in T€
Geleistete Anzahlungen
Bei der vorstehenden Aufschlüsselung wurden nur die Photovoltaik-Module sowie die Wafer
der Deutschen Solar AG als fertige Erzeugnisse des Konzerns qualifiziert.
F-189
Die geleisteten Anzahlungen enthalten einen Teilbetrag von T€ 233.271 (i. Vj. T€ 101.934),
der erst nach mehr als 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag mit Rohstofflieferungen zu verrechnen sein wird.
43. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
in T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
31.12.2007
Vorjahr
106.509
60.435
6.413
11.595
112.922
72.030
Forderungen aus Auftragsfertigung
Die Altersstruktur der Forderungen ergibt sich aus folgender Tabelle:
in T€
31.12.2007
Vorjahr
88.525
55.596
14.624
14.929
- zwischen 31 und 60 Tagen
4.372
363
- zwischen 61 und 90 Tagen
97
249
- zwischen 91 und 180 Tagen
4.222
394
- zwischen 181 und 360 Tagen
1.006
69
- über 360 Tage
73
427
Wertgemindert
3
3
112.922
72.030
Nicht überfällig und nicht wertgemindert
Überfällig und nicht wertgemindert
- bis 30 Tage
Für die nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen keine Anzeichen eines Wertberichtigungsbedarfs vor. Die im Block „zwischen 91 und 180 Tagen“ und
„zwischen 181 und 360 Tagen“ enthaltenen Forderungen wurden im Wesentlichen innerhalb
des Aufstellungszeitraums beglichen.
Die Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt:
in T€
31.12.2007
Vorjahr
Stand zum 01.01.
225
565
Verbrauch
-24
-398
Nettozuführungen/-auflösungen
428
58
Stand zum 31.12.
629
225
F-190
44. ERTRAGSTEUERFORDERUNGEN
Die Steuerforderungen betreffen Rückvergütungsansprüche auf gezahlte Körperschaft- und
Gewerbesteuern oder entsprechende ausländische Steuern aufgrund überhöhter Vorauszahlungen und aufgrund notwendiger Änderungen der Veranlagungen vorangegangener Jahre.
45. ÜBRIGE FORDERUNGEN UND VERMÖGENSWERTE
31.12.2007
Vorjahr
1.165
0
Umsatzsteuerforderungen
951
6.149
Debitorische Kreditoren
126
0
Leasingforderungen Scheuten
0
5.092
Abgrenzung Aufwandszuschüsse Shell
0
3.523
Kaufpreisanpassung Shell Erwerb
0
2.465
1.347
4.641
3.589
21.870
in T€
Erstattung Stromsteuer
Sonstiges
in T€ Die in den übrigen Forderungen und Vermögenswerte enthaltenen finanziellen Vermögenswerten weisen keine wesentlichen Überfälligkeiten aus. Das maximale Ausfallrisiko entspricht dem Buchwert.
46. SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Unter dieser Position werden abgegrenzte Zinsforderungen und Wertpapiere in Form von Investmentfonds, Schuldscheindarlehen und Zertifikaten ausgewiesen. Sie verteilen sich auf die
nachfolgend dargestellten Anlageklassen:
F-191
31.12.2007
Vorjahr
Geldmarkt- und geldmarktähnliche Anlagen
102.657
27.371
Renten- und rentenähnliche Anlagen
409.766
62.510
14.026
8.441
411
217
2.135
34
528.995
98.573
in T€
Immobilienfonds
Derivative Finanzinstrumente
davon in Sicherungsbeziehung: T€ 411 (i. Vj. T€ 0)
Abgegrenzte Zinsen
Die Geldmarkt- und geldmarktähnlichen Anlagen enthalten Anteile an einem Investmentfonds, für den die Auszahlung des Rückgabepreises sowie dessen Errechnung und Veröffentlichung zum Bilanzstichtag und bis zum Aufstellungszeitpunkt vorübergehend ausgesetzt war.
Die Anteile an dem Investmentfonds sind als designierte zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte mit einem Buchwert von T€ 55.027 bilanziert. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der Fondsanteile erfolgte auf Basis von Einzelbewertungen
der im Fondsvermögen enthaltenen Wertpapiere. Diese wiederum wurden überwiegend mit
Hilfe eines Bewertungsmodells unter Berücksichtigung aktueller Markt Spreads ermittelt. Bei
den verwendeten Markt Spreads wurde zwischen individuellen Ratingklassen und Branchenzugehörigkeiten der jeweiligen Wertpapiere unterschieden.
Im Übrigen wird in Bezug auf die Anlagestrategie, Bewertung und Risiken auf die Angaben
zu Finanzinstrumenten unter der Tz.13 und 59.
47. FLÜSSIGE MITTEL
Die flüssigen Mittel beinhalten fast vollständig Guthaben bei Kreditinstituten. Diese waren
zum Bilanzstichtag jeweils bei verschiedenen Banken überwiegend kurzfristig als Terminund Tagesgelder angelegt.
F-192
48. ZUR VERÄUßERUNG BESTIMMTE VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN
31.12.2007
in T€
Langfristige Vermögenswerte nicht fortgeführter Aktivitäten
2.964
Kurzfristige Vermögenswerte nicht fortgeführter Aktivitäten
8.106
Vermögenswerte nicht fortgeführter Aktivitäten
11.070
Zur Veräußerung gehaltene Sachanlagen
660
Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte
11.730
Langfristige Schulden nicht fortgeführter Aktivitäten
1.714
Kurzfristige Schulden nicht fortgeführter Aktivitäten
1.556
Zur Veräußerung bestimmte Schulden
3.270
Die Vermögenswerte und Schulden nicht fortgeführter Aktivitäten betreffen die Vermögenswerte und Schulden der Gällivare PhotoVoltaic AB, Schweden. Es wird auf die Angaben
unter Tz. 34 verwiesen. Bei den Angaben handelt es sich um Vermögenswerte und Schulden
nach Durchführung der Schuldenkonsolidierung.
Die zur Veräußerung bestimmten Sachanlagen betreffen diverse Maschinen, die aufgrund
eines geänderten Produktionsverfahrens nicht mehr im Produktionsprozess eingesetzt und
kurzfristig veräußert werden sollen. Im Zuge der Umklassifizierung dieser Maschinen als zur
Veräußerung bestimmte Vermögenswerte wurden Wertminderungen in Höhe von T€ 1.406
erfasst. Der verbleibende Wert entspricht den erwarteten Nettoveräußerungspreisen abzüglich
Veräußerungskosten und ergibt sich aus Marktbeobachtungen hinsichtlich gebrauchter technisch ähnlicher Maschinen. Der Wertminderungsaufwand wird in den sonstigen betrieblichen
Aufwendungen ausgewiesen.
49. AKTIVER UND PASSIVER RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet vorausgezahlte Aufwendungen. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Voraus vereinnahmte Erträge.
50. EIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage
Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag e 111,72 Mio. (i. Vj. e 55,86 Mio.) und umfasst
ausschließlich Stammaktien. Es handelt sich um 111.720.000 nennwertlose Stückaktien, die
auf den Inhaber lauten.
F-193
Die Hauptversammlung vom 24.05.2007 hat die Erhöhung des Grundkapitals von e 55,86
Mio. auf 111,72 Mio. aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. Die Erhöhung des Grundkapitals
wurde am 22.06 2007 ins Handelsregister eingetragen.
In der Hauptversammlung vom 25.05.2005 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats das Grundkapital um insgesamt e 2.100.000,00 bis zum 31.12.2009 zu erhöhen.
Aus der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 25.05.2005 verbleibt nach einer unter
teilweiser Ausnutzung dieser Ermächtigung in 2006 erfolgten Kapitalerhöhung ein genehmigtes Kapital von e 1.510.000,00.
In der Hauptversammlung vom 24.05.2006 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats das Grundkapital um insgesamt e 5.472.500,00 bis zum 31.12.2010 zu erhöhen.
In der Hauptversammlung vom 24.05.2007 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats das Grundkapital um insgesamt e 20.947.500,00 bis zum 31.12.2011 zu erhöhen.
Die Hauptversammlung vom 24.05.2006 hat zwecks Ermächtigung zur Herausgabe von
Wandel- und/oder Optionsanleihen die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag
bis zu e 6.982.500,00 beschlossen. Durch die durchgeführte Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln betrug das bedingte Kapital zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2006 e
27.930.000,00. Dieser Beschluss wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom
24.05.2007 aufgehoben.
Die Hauptversammlung vom 24.05.2007 hat die Gesellschaft ermächtigt, Aktien der Gesellschaft in einem Umfang von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung ist gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum Ablauf des 24.11.2008 befristet.
Sonstige Rücklagen
a) Umrechnungsrücklage
Die Umrechnungsrücklage enthält die Differenzen aufgrund der Umrechnung der Abschlüsse
ausländischer Tochterunternehmen.
b) IAS 39 Rücklage
Diese Rücklage enthält Gewinne und Verluste aus Sicherungsbeziehungen, die im Rahmen
von Cashflow Hedges als hocheffektiv eingestuft wurden. In Bezug auf mit der IAS 39 Rücklage verrechneten latenten Steuern wird auf Tz. 32 verwiesen.
Dividendenvorschlag
Für das Geschäftsjahr 2007 schlägt der Vorstand die Ausschüttung einer Dividende von e
0,14 je Aktie vor. Die Zahlung dieser Dividende ist abhängig von der Zustimmung der
Hauptversammlung im Mai 2008. Bei Genehmigung durch die Aktionäre wird sich die Ausschüttung auf rund e 15,6 Mio. belaufen.
F-194
51. LANG- UND KURZFRISTIGE FINANZSCHULDEN
in T€
31.12.2007
Vorjahr
Emittierte Schuldscheindarlehen
421.137
0
Emittierte Senior Notes (US-Private Placement)
118.678
25.446
82.017
127.638
Derivative Finanzinstrumente
davon in Sicherungsbeziehung: T€ 9.707 (i. Vj. T€ 429)
9.707
775
Anleihen
9.286
9.678
Sonstige
340
0
641.165
163.537
Bankdarlehen
Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haften die Konzerngesellschaften aus
üblichen Sicherungsübereignungen von Sachanlagen und Vorräten sowie durch die Einräumung von Grundschulden in Höhe von 35,2 (i. Vj. 51,5) Mio. €.
52. ABGEGRENZTE INVESTITIONSZUWENDUNGEN
Der Posten beinhaltet abgegrenzte Investitionszulagen und -zuschüsse, auch soweit sie bereits
im Folgejahr aufzulösen sein werden, da sie ausschließlich im Zusammenhang mit dem Sachanlagevermögen stehen.
Die Investitionszulagen und -zuschüsse sind mit einer Reihe von Auflagen verbunden. Diese
kann der SolarWorld-Konzern nach jetzigem Kenntnisstand vollständig erfüllen, sodass mit
keinen Rückzahlungen zu rechnen ist.
53. LANG- UND KURZFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Stand
1.1.2007
Inanspruchnahme
Auflösung
Zuführung
Währungsumrechnung
Stand
31.12.2007
Gewährleistung
8.623
270
14
1.455
-166
9.628
Pensionen
7.749
356
0
430
0
7.823
Rückbauverpflichtungen
1.747
42
0
3.518
-324
4.899
39
0
39
0
0
0
1.149
340
442
179
-22
524
19.307
1.008
495
5.582
-512
22.874
in T€
Rückzahlung
mittel
Förder-
Übrige Rückstellungen
F-195
Die Rückstellung für Gewährleistung wird für spezifische Einzelrisiken, für das allgemeine
Risiko aus der Inanspruchnahme aus gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen sowie aus gewährten Leistungsgarantien auf verkaufte Photovoltaik-Module gebildet. Die Rückstellung
für das Risiko aus der Inanspruchnahme aus den gewährten Leistungsgarantien werden in
Höhe von 0,25 Prozent sämtlicher Umsatzerlöse des SolarWorld-Konzerns gebildet. Aufgrund der Langfristigkeit der Rückstellung (die Leistungsgarantie wird für 25 Jahre gewährt)
wird die Rückstellung mit einem laufzeitkongruenten Zinssatz aufgezinst.
Die Rückstellung für Rückbauverpflichtungen betrifft Mietereinbauten, die nach Ablauf des
Pachtzeitraums von dem SolarWorld-Konzern entfernt werden müssen. Die Zuführung im
Geschäftsjahr resultiert im Wesentlichen aus einer Neueinschätzung der potentiell erforderlichen Rückbaumaßnahmen an den Produktionsstandorten des SolarWorld-Konzerns in den
USA sowie im Geschäftsjahr getätigter Umbaumaßnahmen. Die Erhöhung der Rückstellung
wurde gemäß IFRIC 1 auf die jeweiligen Mietereinbauten zugeschrieben, sodass hieraus kein
Ergebniseffekt im Geschäftsjahr entstanden ist. Aufgrund geringer Restnutzungsdauer einzelner Mietereinbauten wird ein Großteil der entsprechenden Zuschreibungen innerhalb des
nächsten Geschäftsjahres ergebniswirksam werden.
Pensionsrückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen beinhalten die Zusagen für eine betriebliche Altersversorgung an Mitarbeiter des Konzerns auf Basis unmittelbarer Direktzusagen. Die erdienten Pensionsansprüche sind endgehaltsabhängig.
Bei der Berechnung der DBO (defined benefit obligation) wurden einheitlich folgende Bewertungsparameter zugrunde gelegt:
31.12.2007
Vorjahr
5,40%
4,25%
Gehaltstrend
2,5%
2,5%
Rententrend
2,0%
1,5%
Rechnungszins
Für Sterblichkeit und Invalidität wurden die Heubeck-Richttafeln RT 2005 G verwendet.
Die Überleitung der DBO zur Bilanz ergibt sich wie folgt:
in T€
bewertete Verpflichtung
ungetilgte versicherungsmathematische Gewinne (+)/ Verluste (-)
Pensionsrückstellung
F-196
31.12.2007
Vorjahr
7.419
8.200
404
-451
7.823
7.749
In der Folge ist die Entwicklung der DBO wiedergegeben:
in T€
Verpflichtungsumfang am 01.01.
Zugang aus Unternehmenszusammenschluss
Zinsaufwand
Periodenaufwand
31.12.2007
Vorjahr
8.200
0
0
7.884
349
181
82
46
Rentenzahlungen und sonstige Inanspruchnahmen
-357
-362
Neue versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+)
-855
451
Verpflichtungsumfang am 31.12.
7.419
8.200
Die ungetilgten versicherungsmathematischen Gewinne (+) und Verluste (-) ergeben sich wie
folgt:
31.12.2007
Vorjahr
-451
0
855
0
0
-451
404
-451
31.12.2007
Vorjahr
169.844
61.999
Gewinnorientierte Mitarbeitervergütung
24.746
13.414
Sonstige Personalverpflichtungen
11.178
7.523
Ausstehende Rechnungen
6.759
1.898
Umsatzsteuer
3.546
3.143
Eingeforderte Einlagen
1.423
4.302
10.609
10.916
228.105
103.195
in T€
Stand am 01.01.
Tilgung
Entstehung
Stand am 31.12.
54. ÜBRIGE LANG- UND KURZFRISTIGE SCHULDEN
in T€
Erhaltene Anzahlungen
Sonstige
F-197
55. PASSIVE LATENTE STEUERN
Die passiven latenten Steuern resultieren vollständig aus den von den steuerlichen Grundsätzen abweichenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen bei Ansatz und Bewertung von
Aktiv- und Passivposten. Die Entwicklung des Postens ist bei der Erläuterung des Steueraufwands dargestellt.
56. ERTRAGSTEUERSCHULDEN
Die Ertragsteuerschulden beinhalten sowohl durch die Finanzverwaltungen festgesetzte als
auch durch die Konzerngesellschaften berechnete oder geschätzte Körperschaft- und Gewerbesteuerschulden sowie entsprechende ausländische Steuern, die sich aufgrund der Steuergesetze ergeben, einschließlich solcher Beträge, die sich aus durchgeführten steuerlichen Außenprüfungen wahrscheinlich ergeben werden.
Der SolarWorld-Konzern unterliegt im Hinblick auf die durch die SolarWorld Industries
America LLP, Camarillo, in der Zukunft potentiell erwirtschafteten steuerlichen Gewinne
einer von der amerikanischen Besteuerung unabhängigen zusätzlichen Belastung mit deutscher Körperschaftssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag. Hieraus können für den SolarWorld-Konzern zukünftig Steuerzahlungen in Höhe von maximal T€ 19.244 entstehen. Tatsächliche oder latente Steuerschulden waren hierfür nicht zu bilden, da sich diese Steuerzahlungen weder auf die laufende oder frühere Perioden beziehen noch aus temporären
Differenzen resultieren.
SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN
57. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
in T€
Bestellobligo aus Rohstoffen und Lizenzverträgen
Bestellobligo aus Investitionen in das Sachanlagevermögen
Verpflichtungen aus mehrjährigen Mietverträgen
Verpflichtungen aus Dienstleistungsverträgen
31.12.2007
Vorjahr
1.411.985
996.719
138.248
14.313
6.730
8.019
0
310
1.559.192
1.019.361
58. ERFOLGSUNSICHERHEITEN UND EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Eine ausführliche Darstellung der Unternehmensrisiken und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ist in dem nach deutschem Recht zeitgleich mit diesem Jahresabschluss aufgestellten und
veröffentlichten Konzernlagebericht enthalten. Darin wird ausführlich auf die Erwartungen
für die zukünftige Entwicklung der Absatzpreise und des Gesamtmarktes eingegangen.
Nach dem Bilanzstichtag hat die SolarWorld Aktiengesellschaft den Verkauf von 65 Prozent
der Anteile an der Gällivare PhotoVoltaic AB, Schweden, vollzogen.
F-198
59. FINANZINSTRUMENTE
a) Steuerung der Kapitalstruktur
Eine ausführliche Darstellung der Grundsätze und Ziele in Bezug auf die Steuerung der Kapitalstruktur des Konzerns ist in dem nach deutschem Recht zeitgleich mit diesem Jahresabschluss aufgestellten und veröffentlichten Konzernlagebericht bei den Ausführungen zur Finanzlage enthalten.
b) Grundsätze und Ziele des Finanzrisikomanagements
Der SolarWorld-Konzern unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und
zukünftigen bereits fixierten und geplanten Transaktionen insbesondere Risiken aus der Veränderung der Wechselkurse und der Zinssätze. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es,
diese Marktrisiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen. Hierzu werden je nach Einschätzung des Risikos ausgewählte derivative und nicht
derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Grundsätzlich werden jedoch nur die Risiken besichert, die Auswirkungen auf den Cashflow des Konzerns haben. Derivative Finanzinstrumente
werden ausschließlich als Sicherungsinstrumente genutzt und nicht zu Handels- oder Spekulationszwecken eingesetzt. Zur Minderung des Ausfallrisikos werden Sicherungsgeschäfte nur mit
führenden Finanzinstituten mit einem Kreditrating im Investment Grade Bereich abgeschlossen.
In Bezug auf die Anlage liquider Mittel ist es das Ziel des SolarWorld-Konzerns, eine Rendite
geringfügig über dem Geldmarktniveau zu erreichen. Der SolarWorld-Konzern investiert daher freie liquide Mittel in Finanzanlageprodukte in Form von Investmentfonds, Schuldscheinen und Zertifikaten. Um die Risiken aus der Veränderung von Marktpreisen zu begrenzen,
beschränken sich die Investitionen auf Finanzanlageprodukte, die hinsichtlich ihrer Risikostruktur dem Geld-, Renten- und Immobilienmarkt zugeordnet werden können. Weiterhin
wird durch die zentrale Steuerung und breite Diversifikation des Wertpapierportfolios in Bezug auf verschiedene Marktrisiken der Bildung von Risiko-Konzentrationen entgegen gewirkt. Zur Minderung des Ausfallrisikos werden Schuldscheine und Zertifikate nur von führenden Finanzinstituten mit einem Kreditrating im Investment Grade Bereich erworben.
Die Grundzüge der Finanzpolitik werden regelmäßig im Vorstand abgestimmt und vom Aufsichtsrat überwacht. Die Umsetzung der Finanzpolitik sowie das laufende Risikomanagement
wird durch die jeweiligen Fachabteilungen gesteuert, die hierüber regelmäßig an den Gesamtvorstand berichten.
c) Währungsrisiken
Die Währungsrisiken des SolarWorld-Konzerns resultieren im Wesentlichen aus Finanzierungsmaßnahmen und operativen Tätigkeiten. Risiken aus Fremdwährungen werden gesichert, soweit sie die Cashflows des Konzerns beeinflussen. Risiken, die aus der Umrechnung
der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Unternehmenseinheiten in die
Konzern-Berichtswährung resultieren, bleiben hingegen grundsätzlich ungesichert. Eine Absicherung dieser Risiken wird aber nicht ausgeschlossen.
Fremdwährungsrisiken im Finanzierungsbereich resultieren aus der Emission von Senior Notes (US-Private Placement) in US-Dollar, die jedoch unter Einsatz eines Zins/Währungsswaps vollständig abgesichert wurden.
F-199
Im operativen Bereich wickeln die einzelnen Konzernunternehmen ihre Aktivitäten überwiegend in ihrer jeweiligen funktionalen Währung ab. Deshalb wird das Währungsrisiko des SolarWorld-Konzerns aus der laufenden operativen Tätigkeit grundsätzlich als gering eingeschätzt. Dennoch ist der SolarWorld-Konzern Fremdwährungsrisiken im Zusammenhang mit
bereits fixierten und geplanten Transaktionen in Fremdwährung ausgesetzt. Diese betreffen
hauptsächlich Transaktionen in US-Dollar im Zusammenhang mit der Beschaffung von Rohstoffen sowie mit dem Verkauf von Produkten. Durch wechselkursabhängige Preisgleitklauseln sind diese jedoch grundsätzlich begrenzt. Die verbleibenden Risiken werden teilweise
mit Hilfe derivativer (Devisentermingeschäfte) als auch originärer Finanzinstrumente (Währungsreserven) abgesichert.
Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche die Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Neben Währungsrisiken unterliegt der SolarWorld-Konzern auch Zins- und
Marktpreisrisiken. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist.
Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, welche in einer
von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind;
wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Als relevante Risikovariable gelten grundsätzlich alle nicht
funktionalen Währungen, in denen der SolarWorld-Konzern Finanzinstrumente hält.
Die wesentlichen originären Finanzinstrumente außer zum Teil flüssige Mittel sind entweder
in funktionaler Währung denominiert oder werden durch den Einsatz von Derivaten in die
funktionale Währung transferiert. Währungskursänderungen haben daher im Wesentlichen
nur in Bezug auf die in Fremdwährung lautenden flüssigen Mittel Auswirkung auf das Ergebnis. Zinserträge und -aufwendungen aus Finanzinstrumenten werden ebenfalls entweder direkt
in funktionaler Währung erfasst oder mittels Derivateeinsatz in die funktionale Währung
überführt. Daher können diesbezüglich keine Auswirkungen auf das Ergebnis entstehen.
Durch den Einsatz von Sicherungsinstrumenten, die in eine wirksame Cashflow Hedge Beziehung zur Absicherung von Währungsrisiken eingebunden sind, ergeben sich aus Änderungen des Wechselkurses jedoch Auswirkungen auf die Sicherungsrücklage (IAS 39 Rückage)
im Eigenkapital. Diese sind jedoch nicht auf Wechselkursänderungseffekte zurückzuführen,
sodass eine Sensitivitätsanalyse diesbezüglich unterbleibt.
Wenn der Euro gegenüber dem US-Dollar zum 31.Dezember 2007 um 10 Prozent aufgewertet (abgewertet) gewesen wäre, wäre das Ergebnis um T€ 344 (i. Vj. T€ 866) niedriger (höher)
gewesen.
F-200
d) Zinsrisiken:
Im Rahmen der Festlegung der Finanzpolitik hat der Vorstand entschieden, nur in Ausnahmefällen variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten aufzunehmen. Die originären verzinslichen Finanzverbindlichkeiten des SolarWorld-Konzerns sind daher im Wesentlichen festverzinslich oder mittels Derivateeinsatz in festverzinsliche Verbindlichkeiten überführt. Weiterhin
werden
sämtliche
originären
Finanzverbindlichkeiten
zu
fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet. Demnach unterliegen die originären verzinslichen Finanzverbindlichkeiten keinen wesentlichen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7.
Durch den Einsatz von Sicherungsinstrumenten, die in eine wirksame Cashflow Hedge Beziehung zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken eingebunden sind, ergeben sich jedoch
aus Änderungen des Zinsniveaus Auswirkungen auf die Sicherungsrücklage (IAS 39
Rückage) im Eigenkapital. Diese sind jedoch nicht auf Zinsänderungseffekte zurückzuführen,
sodass eine Sensitivitätsanalyse diesbezüglich unterbleibt.
Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2007 um 100 Basispunkte höher (niedriger)
gewesen wäre, wäre das Ergebnis um T€ 352 (i. Vj. T€ 896) niedriger (höher) gewesen.
e) Sonstige Preisrisiken
Der SolarWorld-Konzern besitzt ein Wertpapierportfolio, das diversen Preisänderungsrisiken
ausgesetzt ist. Die Wertpapiere werden im Wesentlichen zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, sodass sich Marktpreisänderungen direkt im Ergebnis niederschlagen.
Wenn das Marktpreisniveau zum 31.Dezember 2007 der im Portfolio enthaltenen Wertpapiere insgesamt um 3 Prozent niedriger (höher) gelegen hätte, wäre das Ergebnis um T€ 15.857
(i. Vj. T€ 2.957) niedriger (höher) gewesen.
f) Ausfallrisiken
Schuldscheine und Zertifikate wurden nur von namhaften Finanzinstituten mit einem Kreditrating
von AA/Aa erworben. Das Ausfallrisiko wird daher diesbezüglich als sehr gering eingeschätzt.
Für alle Lieferungen an Kunden gilt, dass in Abhängigkeit von Art und Höhe der jeweiligen
Leistung Sicherheiten verlangt werden, Kreditauskünfte/Referenzen eingeholt oder historische Daten aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, insbesondere dem Zahlungsverhalten, zur
Vermeidung von Zahlungsausfällen genutzt werden. Das Ausfallrisiko wird daher auch hier
als eher gering eingeschätzt.
Im Übrigen ergibt sich das maximale Ausfallrisiko aus den Buchwerten.
g) Liquiditätsrisiken
Liquiditätsrisiken entstehen für den SolarWorld-Konzern durch die Verpflichtung, Verbindlichkeiten vollständig und rechtzeitig zu tilgen. Aufgabe des Cash- und
Liquiditätsmangements ist es daher, jeder Zeit die Zahlungsfähigkeit der einzelnen Gesellschaften des Konzerns zu sichern.
Das Cash Management für die operative Geschäftstätigkeit erfolgt dezentral in den einzelnen
F-201
Unternehmenseinheiten. Jeweilige Zahlungsmittelbedarfe und -überschüsse der einzelnen
Einheiten werden von der SolarWorld Aktiengesellschaft überwiegend zentral durch konzerninterne Darlehensgewährungen ausgeglichen. Das zentrale Cash-Management ermittelt auf
Basis der Geschäftsplanung den konzernweiten Finanzmittelbedarf. Durch die vorhandene
Liquidität und die bestehenden Kreditlinien sieht sich der SolarWorld-Konzern keinen wesentlichen Liquiditätsrisiken ausgesetzt.
Die von der SolarWorld Aktiengesellschaft emittierten Schuldscheindarlehen und Senior Notes enthalten Regelungen, die den Gläubigern das Recht einräumen, im Falle der Nichteinhaltung bestimmter Unternehmenskennzahlen, die vorzeitige Rückzahlung der Darlehen zu verlangen (Covenants). Die hierfür relevanten Kennzahlen werden laufend durch das Konzerncontrolling überwacht und an den Vorstand berichtet. Die Kennzahlen wurden im
Geschäftsjahr regelmäßig deutlich übertroffen und es liegen keine Anzeichen vor, dass diese
in Zukunft nicht erreicht werden könnten.
In der nachfolgenden Tabelle werden die künftigen undiskontierten Cashflows finanzieller
Verbindlichkeiten aufgezeigt, die eine Auswirkung auf den künftigen Liquiditätsstatus des
SolarWorld-Konzerns haben.
Es werden sowohl Zins- und Tilgungszahlungen berücksichtigt. Den Zins- und Tilgungszahlungen liegen die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungsleistungen zugrunde. Bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten werden die zuletzt vor dem 31. Dezember 2007 fixierten Zinssätze herangezogen. Sofern derivative Finanzinstrumente in einer wirksamen Sicherungsbeziehung mit finanziellen Verbindlichkeiten stehen, werden die saldierten
Zahlungsströme der Bewertungseinheit ausgewiesen.
F-202
in T€
Undiskontierte Cashflows
zum 31.12.2007
Gesamt
2008
2009
2010
2011
2012
2013 ff.
Emittierte Schuldscheindarlehen
595.621
22.002
22.036
21.980
21.987
22.042
485.574
Emittierte Senior Notes
(US-Privat Placement)
181.879
6.676
6.676
6.676
6.676
6.676
148.499
Anleihen
11.359
621
621
621
9.496
0
0
Bankdarlehen
94.861
16.198
21.781
20.013
15.246
13.876
7.747
Derivative Finanzinstrumente ohne Bezug zu finanziellen Verbindlichkeiten
2.280
2.280
0
0
0
0
0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
32.306
32.306
0
0
0
0
0
Übrige Schulden
33.191
3.821
6.322
5.633
7.716
9.699
0
951.497
83.904
57.436
54.923
61.121
52.293
641.820
Undiskontierte Cashflows
zum 31.12.2006
Gesamt
2007
2008
2009
2010
2011
2012 ff.
Emittierte Schuldscheindarlehen
0
0
0
0
0
0
0
Emittierte Senior Notes
(US-Privat Placement)
36.302
1.294
1.294
1.294
1.294
1.294
29.832
Anleihen
12.485
647
647
647
647
9.897
0
147.004
55.756
20.756
15.254
13.588
9.492
32.158
Derivative Finanzinstrumente ohne Bezug zu finanziellen Verbindlichkeiten *
129
129
0
0
0
0
0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
31.909
31.909
0
0
0
0
0
Übrige Schulden
24.686
5.078
875
6.019
5.393
7.321
0
252.515
94.813
23.572
23.214
20.922
28.004
61.990
Summe
in T€
Bankdarlehen
Summe
* abweichend auf Basis erwarteter Cashflows ermittelt
F-203
h) Beizulegende Zeitwerte, Buchwerte und Restlaufzeiten von Finanzinstrumenten nach
Klassen
Die nachfolgende Tabelle stellt die beizulegenden Zeitwerte sowie Buchwerte der in den einzelnen Bilanzpositionen enthaltenen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten dar:
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten Forderungen aus Auftragsfertigung in Höhe von T€ 6.413 (i. Vj. T€ 11.595)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, übrige Forderungen und Vermögenswerte,
flüssige Mittel, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der wesentliche Teil
der übrigen Schulden aus dem Anwendungsbereich des IFRS 7 haben überwiegend kurze
Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag annähernd dem beizulegenden Zeitwert.
In den übrigen Schulden sind im Wesentlichen finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern aus dem GOMAB Programm enthalten. Die Verbindlichkeiten sind variabel verzinslich. Daher entspricht der beizulegende Zeitwert zum Bilanzstichtag dem Buchwert.
i) Nettogewinne und -verluste nach Bewertungskategorien:
in T€
Designierte als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertete
finanzielle Vermögenswerte
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte
Kredite und Forderungen
2007
Vorjahr
-5.895
0
2.631
1.737
-604
-58
In der Darstellung der Nettogewinne und -verluste werden Derivate, die sich in einer Sicherungsbeziehung befinden, nicht berücksichtigt. Freistehende Derivate sind in der Bewertungskategorie „zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte“ enthalten.
Die Nettogewinne und -verluste der Bewertungskategorien „designierte als erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert bewertete“ und „zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte“ enthalten neben Ergebnissen aus der Marktbewertung auch Zins- und Währungseffekte.
Bei den Nettogewinnen und -verlusten der Bewertungskategorie „Kredite und Forderungen“
handelt es sich im Wesentlichen um Wertberichtigungen und Zuschreibungen.
In Bezug auf die Bewertungskategorie „Kredite und Forderungen“ und „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten“ haben sich auch Nettogewinne und verluste aus Währungseffekten ergeben, die aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht aufgeteilt wurden. Im Saldo ergaben sich hieraus Nettoverluste in Höhe von T€ 2.238 (i. Vj. T€ 2.590).
F-204
j) Sicherungsmaßnahmen
Zur Sicherung des Zahlungsstromrisikos eines variabel verzinslichen Darlehens hat der SolarWorld-Konzern im Geschäftsjahr einen Zinsswap („Zahle fix – Empfange variabel“) mit
einem Nominalvolumen in Höhe von T€ 40.000 und einer Laufzeit bis Ende 2013 abgeschlossen. Als Grundgeschäft wurde das variabel verzinsliche Bankdarlehen designiert. Mit
der Sicherungsmaßnahme wird das Ziel verfolgt, das variabel verzinsliche Bankdarlehen in
festverzinsliche Finanzschulden zu transformieren. Der beizulegende Zeitwert des Zinsswaps
beläuft sich zum Stichtag auf T€ 411.
Zur Sicherung bestehender Währungsrisiken aus auf US-Dollar lautenden Senior Notes bestehen beim SolarWorld-Konzern fünf Cross Currency Swaps („Zahle e fix – Empfange USD
fix“) mit einem Nominalvolumen von insgesamt TUSD 175.000. Als Grundgeschäft wurden
die auf US-Dollar lautenden Senior Notes designiert. Mit der Sicherungsmaßnahme wird das
Ziel verfolgt, die US-Dollar Verbindlichkeiten in Bezug auf den Nominalbetrag und die laufenden Zinszahlungen in e Finanzschulden zu transformieren. Die beizulegenden Zeitwerte
der Swaps belaufen sich zum Stichtag auf insgesamt T€ -7.427 (i. Vj. T€ -429).
Im Geschäftsjahr hat der SolarWorld-Konzern zur Sicherung von Zahlungsströmen in USDollar Devisentermingeschäfte (Termin-Kauf USD/Verkauf e) abgeschlossen. Als Grundgeschäfte sind bislang nicht bilanzwirksame feste Verpflichtungen für den Einkauf von Rohstoffen in US-Dollar designiert. Das Nominalvolumen beläuft sich auf T€ 96.000 und verteilt sich
gleichmäßig über das Geschäftsjahr 2008. Mit der Sicherungsmaßnahme wird das Ziel verfolgt, das wechselkursinduzierte Risiko aus US-Dollar Zahlungen zu eliminieren. Die beizulegenden Zeitwerte der Devisentermingeschäfte belaufen sich zum Stichtag auf insgesamt T€
-2.280.
Der Nachweis der prospektiven Effektivität wird mittels der Critical Terms Match Method
erbracht. Die retrospektive Effektivität wird regelmäßig mit Hilfe der hypothetischen Derivate
Methode erbracht. Die Ergebnisse der retrospektiven Effektivitätstests lagen in einer Bandbreite von 80 bis 125 Prozent, sodass von einer hocheffektiven Sicherungsbeziehung ausgegangen werden kann. Zum Bilanzstichtag wurde daher im Eigenkapital ein nicht realisierter
Gewinn in Höhe von T€ 3.302 (i. Vj. T€ -392) erfasst.
F-205
60. ERLÄUTERUNGEN ZUR CASHFLOW-RECHNUNG
Cashflow aus nicht fortgeführten Aktivitäten
Die Kapitalflussrechnung weist die Cashflows inklusive nicht fortgeführter Aktivitäten aus.
Auf die nicht fortgeführten Aktivitäten entfallen dabei Cashflows in folgender Höhe:
in T€
2007
Vorjahr
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
1.051
-1.089
Cashflow aus Investitionstätigkeit
-451
-467
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
-676
-702
-76
-2.258
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds
Operativer Cashflow
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wurde nach der indirekten Methode aufgestellt. Das Ergebnis vor Steuern als Ausgangswert wird zunächst um die nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen korrigiert. Hieraus ergibt sich der Cashflow aus dem operativen Ergebnis. Im Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit sind die Veränderungen der
erhaltenen und geleisteten Anzahlungen, der Vorräte, der Wertpapiere, die als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wurden, und beim übrigen Nettovermögen berücksichtigt.
Die erhaltenen und geleisteten Anzahlungen beruhen insbesondere auf langfristig geschlossenen Verkaufskontrakten über Siliziumwafer und damit in zeitlichem Zusammenhang geschlossenen langfristigen Einkaufskontrakten über Rohsilizium. Die daraus resultierenden
Mittelzu- und -abflüsse des Geschäftsjahres stellen sich wie folgt dar:
2007
Vorjahr
Zunahme der erhaltene Anzahlungen
103.598
44.751
Zunahme der geleistete Anzahlungen
-131.624
-85.622
-28.026
-40.871
in T€
Erhöhung (+) / Verminderung (-) des Cashflows
Die gezahlten Zinsen sind bei der Ermittlung des Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit, die
erhaltenen Zinsen bei der Ermittlung des Cashflow aus der operativen Tätigkeit dargestellt.
Investiver Cashflow
Im Cashflow aus Investitionstätigkeit sind Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen dargestellt sowie die hierfür erhaltenen Investitionszuwendungen. Darüber hinaus ist
die Zahlung aus einer Kaufpreisanpassung für die im letzten Geschäftsjahr erworbenen kristallinen Solaraktivitäten der Shell Gruppe enthalten.
F-206
Finanzierungs-Cashflow
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit berücksichtigt die Erhöhung der Finanzverschuldung sowie Eigenkapitalzuführungen. Als Auszahlung gehen Dividendenzahlungen an
die Aktionäre der SolarWorld Aktiengesellschaft in den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
ein. Schließlich sind hier die gezahlten Zinsen dargestellt.
Finanzmittelfonds
Der Finanzmittelfonds umfasst den Saldo aus den in der Bilanz ausgewiesenen flüssigen Mitteln in Höhe von T€ 265.580 (i. Vj. T€ 204.655) und den unter den kurzfristigen Finanzschulden ausgewiesenen täglich fälligen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 0 (i. Vj. T€ 10.402).
Ein Teil des Finanzmittelfonds (T€ 1.718) entfällt auf die nicht fortgeführten Aktivitäten.
61. EVENTUALSCHULDEN
Wesentliche Eventualschulden bestanden am Stichtag nicht.
62. ANGABEN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN
UND PERSONEN
Im Berichtsjahr 2007 lagen folgende wesentliche Transaktionen mit nahe stehenden Personen
oder Unternehmen vor:
Verkäufe von Photovoltaik-Modulen an das Ingenieurbüro Frank Heinz Asbeck im Volumen
von 5,3 Mio. € (i. Vj. 14,5 Mio. e). Die Modulkäufe erfolgten jeweils zum Zweck der Installation und des Betriebs großflächiger Photovoltaikanlagen zur Stromeinspeisung in das öffentliche Stromnetz. Zum Bilanzstichtag waren noch offene Posten von 0,1 Mio. € (i. Vj. 9,7 Mio.
€) zu verzeichnen.
Weiterhin wurden von Mitgliedern der Familie Asbeck Verwaltungs- und Gewerbeimmobilien in Bonn mit einem jährlichen Pachtzins von insgesamt 0,6 Mio. € (i. Vj. 0,5 Mio. €) angemietet.
An die Solarparc Aktiengesellschaft wurden Lieferungen und Leistungen im Volumen von
21,7 Mio. € (i. Vj. 0,1 Mio. €) getätigt. Da ein Projekt erst zum Jahresende abgerechnet wurde, waren zum Bilanzstichtag noch 17,8 Mio. € (i. Vj. 0,1 Mio. €) offen.
Gegenüber den anderen assoziierten Unternehmen wurden verschiedene Lieferungen und
Dienstleistungen erbracht und mit 0,4 Mio. e (i. Vj. 0,1 Mio. €) abgerechnet. Aus
Einlageverpflichtungen bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 1,4 Mio. € (i. Vj. 4,3 Mio. €).
Von der Joint Solar Silicon GmbH & Co. KG wurde Silizium in einem Volumen von T€
1.149 (i. Vj. T€ 0) eingekauft.
Die dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Dr. Claus Recktenwald, im Sinne von IAS 24 nahe
stehende Sozietät Schmitz Knoth Rechtsanwälte, Bonn, berät und vertritt den SolarWorldKonzern anwaltlich; mit Zustimmung des Aufsichtsrates hat sie hierfür im Jahre 2007 einen
Honorargesamtbetrag von 0,4 Mio. e (i. Vj. 0,4 Mio. e) erhalten.
F-207
Die Vergütung der Vorstände ist in einer separaten Ziffer aufgeführt bzw. im Lagebericht im
Vergütungsbericht dargestellt.
Alle Geschäfte wurden zu fremdüblichen Bedingungen abgewickelt.
63. MITARBEITER
Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten betrug 1.410 (i. Vj. 1.062) und teilt sich wie
folgt auf die betrieblichen Funktionsbereiche bzw. Segmente auf:
Mitarbeiteranzahl
2007
Vorjahr
Wafer-Produktion
792
626
Zell-Produkion
217
137
Modul-Produktion
249
191
Handel und Konzernzentrale
152
108
1.410
1.062
Zum 31. Dezember 2007 betrug die Mitarbeiterzahl 1.486 (i. Vj. 1.348) inklusive 66 Auszubildende (i. Vj. 42).
Im Bereich der nicht fortgeführten Aktivitäten (Modul-Produktion) waren im Geschäftsjahr
durchschnittlich 65 (i. Vj. 64) Mitarbeiter beschäftigt.
64. VORSTÄNDE UND AUFSICHTSRAT
Die Mitglieder des Vorstands erhielten für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Mutterunternehmen und in den Tochterunternehmen im Geschäftsjahr 2007 eine Gesamtvergütung von
T€ 2.504 (i. Vj. T€ 2.048). Darin sind variable Vergütungsanteile in Höhe von T€ 1.722 (i. Vj.
T€ 1.295) enthalten.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Mutterunternehmen und in den Tochterunternehmen im Geschäftsjahr 2007 Vergütungen einschließlich Kostenerstattungen in Höhe von insgesamt T€ 226 (i. Vj. T€ 188), jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Darin sind variable Vergütungsanteile in Höhe von netto T€ 109
(i. Vj. T€ 72) enthalten.
Individualisierte Angaben zu den Bezügen des Vorstands sind im Lagebericht der Gesellschaft dargestellt.
F-208
In den Vorstand der Gesellschaft sind wie bisher berufen:
-
Dipl.-Ing. Frank H. Asbeck (Vorstandsvorsitzender)
Dipl.-Ing. Boris Klebensberger (Vorstand Operatives Geschäft)
Dipl.-Kfm. tech. Philipp Koecke (Vorstand Finanzen)
Dipl.-Wirtschaftsing. Frank Henn (Vorstand Vertrieb)
Der Vorstandsvorsitzende Frank H. Asbeck hielt am Bilanzstichtag mittelbar und unmittelbar
25,00 Prozent (i. Vj. 25,96 Prozent) der Anteile an der SolarWorld Aktiengesellschaft.
Dem Aufsichtsrat gehören wie bisher folgende Personen an:
-
Dr. Claus Recktenwald (Vorsitzender), Rechtsanwalt, Partner der Rechtsanwaltssozietät
Schmitz Knoth, Bonn
Dr. Georg Gansen, Rechtsanwalt und Syndikus bei der Deutsche Post AG, Bonn
Dr. Alexander von Bossel, LL.M (Edinb.); Rechtsanwalt, Partner bei CMS Hasche Sigle,
Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Köln
Der Vorstandsvorsitzende Frank H. Asbeck ist Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Solar
AG, Freiberg, der Sunicon AG, Freiberg, und der Gällivare PhotoVoltaic AB, Gällivare,
Schweden.
Die Vorstandsmitglieder Boris Klebensberger und Philipp Koecke sind Mitglieder des Aufsichtsrats der Gällivare PhotoVoltaic AB, Gällivare, Schweden.
Der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Claus Recktenwald ist Mitglied des Aufsichtsrats der
Solarparc Aktiengesellschaft, Bonn, der Deutsche Solar AG, Freiberg, der Sunicon AG, Freiberg, und der VEMAG Verlags- und Medien Aktiengesellschaft, Köln.
Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Georg Gansen ist auch Mitglied des Aufsichtsrats der Solarparc
Aktiengesellschaft, Bonn, der Deutsche Solar AG, Freiberg und der Sunicon AG, Freiberg.
Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Alexander von Bossel ist auch Mitglied des Aufsichtsrats der
Solarparc Aktiengesellschaft, Bonn.
65. ABSCHLUSSPRÜFERHONORARE
Das für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, die BDO Deutsche Warentreuhand AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg/Bonn, im Konzerngeschäftsjahr 2007 als Aufwand
erfasste Honorar einschließlich Kostenerstattungen beträgt für:
a) Abschlussprüfungen T€ 535 (i. Vj. T€ 454)
b) sonstige Bestätigungs- und Bewertungsleistungen T€ 31 (i. Vj. T€ 21)
c) Steuerberatungsleistungen T€ 59 (i. Vj. T€ 0)
d) sonstige Leistungen, die für das Mutterunternehmen oder Tochterunternehmen erbracht
worden sind T€ 120 (i. Vj. T€ 153)
F-209
66. CORPORATE GOVERNANCE
Aufsichtsrat und Vorstand haben am 6. August 2007 bzw. 9. August 2007 die gemäß § 161
AktG geforderte Erklärung abgegeben, dass den vom Bundesministerium der Justiz bekannt
gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird. Sie ist auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.
Bonn, den 4. März 2008
Dipl.-Ing.
Frank H. Asbeck
Vorstandsvorsitzender
Dipl.-Wirtschaftsing.
Frank Henn
Vorstand Vertrieb
Dipl.-Kfm tech.
Philipp Koecke
Vorstand Finanzen
Dipl.-Ing.
Boris Klebensberger
Vorstand Operatives Geschäft
F-210
BESTÄTIGUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS
Wir haben den von der SolarWorld Aktiengesellschaft, Bonn, aufgestellten Konzernabschluss
- bestehend aus Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzernbilanz, KonzernEigenkapitalveränderungsrechnung, Konzernkapitalflussrechnung und Konzernanhang - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember
2007 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS,
wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss
unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir
sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach
§ 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Bonn, den 4. März 2008
BDO Deutsche Warentreuhand
Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Schäfer, Wirtschaftsprüfer
ppa. Lubitz, Wirtschaftsprüfer
F-211
JAHRESABSCHLUSS DER SOLARWORLD AKTIENGESELLSCHAFT
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR
VOM 1. JANUAR 2009 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2009
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2009 ............................................F-213
Bilanz zum 31.Dezember 2009 ....................................................................................... F-214
Anhang der SolarWorld Aktiengesellschaft, Bonn zum 31. Dezember 2009 .................F-217
Anlagespiegel für das Geschäftsjahr 2009 ......................................................................F-225
Aufstellung des Anteilbesitzes ....................................................................................... F-226
Verbindlichkeitenspiegel ................................................................................................ F-228
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ....................................................................F-229
F-212
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2009
F-213
Bilanz zum 31. Dezember 2009
Aktiva
in €
31.12.2009
Vorjahr
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
- Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
3.056.345,24
1.350.542,71
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken
9.438,35
0,00
2. technische Anlagen und Maschinen
252.268,82
214.340,09
3.528.637.58
2.334.748,73
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im
Bau
0,00
3.790.344,75
39.536,90
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
312.642.997,22
1.796.364,16
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
279.919.151,32
170.723.518,10
52.180.380,95
36.080.243,15
3. Beteiligungen
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht
0,00
644.742.529,49
1.796.364,16
2.588.625,72
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen
5.714.114,92
3.207.229,74
2. fertige Erzeugnisse und Waren
60.952.584,64
23.242.689,66
3. geleistete Anzahlungen
64.240.108,05
130.906.807,61
63.914.436,86
90.364.356,26
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
42.062.239,77
31.167.335,19
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
271.673.439,25
116.311.292,99
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
97.942.078,50
F-214
418.746.260,81
0,00
157.884.483,69
4. sonstige Vermögensgegenstände
7.068.503,29
10.405.855,51
III. Wertpapiere
- sonstige Wertpapiere
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditunternehmen
C. Rechnungsabgrenzungsposten
F-215
76.910.450,83
251.985.886,37
285.270.032,49
281.968.066,34
911.833.551,74
782.202.792,66
898.659,86
149.904,10
1.564.321.431,08
1.251.392.946,79
Passiva
in €
31.12.2009
Vorjahr
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
111.720.000,00
111.720.000,00
II. Kapitalrücklage
297.656.150,26
297.656.150,26
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage
2. andere Gewinnrücklagen
6.718,89
73.284.929,19
IV. Bilanzgewinn
6.718,89
73.291.648,08
13.178.285,69
13.185.004,58
107.437.741,29
76.864.643,50
590.105.539,63
499.425.798,34
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen
22.791.458,70
2. sonstige Rückstellungen
21.841.145,20
4.077.460,40
44.632.603,90
17.136.367,39
21.213.827,79
C. Verbindlichkeiten
1. Anleihen
546.964.567,30
549.525.696,71
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
206.082.840,27
116.387.585,83
6.476.440,31
4.198.957,30
26.420.033,91
8.356.732,03
118.255.461,93
50.662.830,55
18.960.666,03
20.197,29
3. erhaltene Anzahlungen
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundene
Unternehmen
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht
7. sonstige Verbindlichkeiten
davon Steuern € 6.179.646,30 (Vorjahr: €
1.446.502,76) davon im Rahmen der sozialen
Sicherheit € 4.004.34 (Vorjahr: € 4.317,92)
6.423.277,80
929.583.287,55
1.564.321.431,08
F-216
1.601.320,95
730.753.320,66
1.251.392.946,79
ANHANG DER SOLARWORLD AKTIENGESELLSCHAFT, BONN ZUM 31. DEZEMBER 2009
1. ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2009 ist nach den gesetzlichen Vorschriften aufgestellt worden.
Für die Gliederung der Bilanz wurde § 266 Abs. 2 und 3 HGB angewendet. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt worden.
2. BEWERTUNGS- UND BILANZIERUNGSGRUNDSÄTZE
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die nachstehend
aufgeführten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert angewendet:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit
sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften
linear vorgenommen.
Bewegliche, selbständig nutzbare Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 wurden im Jahr des Zugangs in einen Sammelposten
eingestellt und linear über fünf Jahre abgeschrieben.
Die Finanzanlagen (Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen) wurden mit
Ihren Anschaffungskosten angesetzt bzw. bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung mit
ihrem niedrigeren beizulegenden Wert. Die Ausleihungen wurden mit den Anschaffungskosten, Ausleihungen in Fremdwährung wurden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Fremdwährungskurs am Bilanzstichtag angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Wert am Bilanzstichtag
angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert
angesetzt. Zweifelhafte Forderungen wurden wertberichtigt, uneinbringliche Forderungen
abgeschrieben. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine zusätzlich gebildete Pauschalwertberichtigung erfasst.
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren
Teilwert am Bilanzstichtag angesetzt. Die niedrigeren Teilwerte entsprechen in der Regel den
Marktpreisen der Wertpapiere. Sofern diese nicht verfügbar sind, werden sie unter Anwendung von Bewertungsmodellen berechnet, die auf Discounted-Cashflow-Analysen und aktuelF-217
len Marktparametern basieren.
Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung wurden grundsätzlich mit dem KassaMittelkurs am Tage des Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste aus Kursänderungen bis zum
Bilanzstichtag wurden erfolgswirksam berichtigt.
Die Verbindlichkeiten aus der Ausgabe von auf US-Dollar lautenden Schuldscheinen werden
zusammen mit SWAP Kontrakten (Cross-Currency-SWAP) als Bewertungseinheit bilanziert.
Da die Gesellschaft mit den SWAP Kontrakten das gesamte Währungsrisiko aus den Schuldscheinen auf den SWAP Partner übertragen hat, wird die Verbindlichkeit als Euro Verbindlichkeit bilanziert (synthetische Euro Verbindlichkeit). Der Marktwert der SWAP Kontrakte
wird nicht in der Bilanz ausgewiesen. Wir verweisen auf unsere Angaben unter „Finanzinstrumente“.
Im Geschäftsjahr 2009 ergaben sich keine Auswirkungen aufgrund von Änderungen der Bewertungsmethoden.
3. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSITIONEN DER BILANZ ZUM 31.12.2009
Anlagenspiegel
Gliederung und Entwicklung des gesamten Anlagevermögens sind im Anlagenspiegel als
Anlage 1 zum Anhang dargestellt.
Anteilsbesitz
In der Anlage 2 zum Anhang sind die Angaben zu Unternehmen, an denen ein Anteilsbesitz
von 20 % oder mehr besteht, enthalten.
Ausleihungen
Bei den Ausleihungen handelt es sich um Darlehen an die SolarWorld Industries America
Inc., USA, die Sunicon AG, die Deutsche Solar AG und die SolarWorld Innovations GmbH.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Laufzeit von weniger als einem
Jahr.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen von T€ 271.673,4 (Vj. T€ 116.311,3)
sind T€ 10.529,4 (Vj. T€ 5.801,8) an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten.
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
In den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht von T€
97.942 (Vj. T€ 0) sind T€ 97.942 (Vj. T€ 0) aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
enthalten.
F-218
Wertpapiere
Bei den Wertpapieren des Umlaufvermögens handelt es sich ausschließlich um sonstige
Wertpapiere. Eigene Anteile sind hierin nicht enthalten.
Disagio
Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio in Höhe von T€ 30 (Vj. T€ 37) enthalten.
Eigenkapital
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Eigenkapitals ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Gezeichnetes
Kapital
Kapitalrücklage
gesetzliche
Rücklage
Andere Gewinnrücklage
Bilanzgewinn
Gesamt
111.720,0
297.656,2
6,7
13.178,3
76.864,6
499.425,8
60.106,6
-60.106,6
0,0
Dividende
-16.758,0
-16.758,0
Jahresüberschuss
107.437,7
107.437,7
107.437,7
590.105,5
in T€
Stand 31.12.2008
Einstellung in
andere Gewinnrücklagen
Stand
31.12.2009
111.720,0
297.656,2
6,7
73.284,9
Zahl und Nennbetrag der Aktien
Das Grundkapital der Gesellschaft besteht aus Stammaktien. Es handelt sich um 111.720.000
nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten.
Genehmigtes Kapital
In der Hauptversammlung vom 24.05.2006 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats das Grundkapital um insgesamt € 5.472.500,00 bis zum 31.12.2010 zu erhöhen.
In der Hauptversammlung vom 24.05.2007 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats das Grundkapital um insgesamt € 20.947.500,00 bis zum 31.12.2011 zu
erhöhen.
In der Hauptversammlung vom 21.05.2008 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31.12.2012 um insgesamt € 27.930.000 zu erhöhen.
Eigene Aktien
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 20.05.2009 wurde der Vorstand zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt. Die Ermächtigung ist gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum Ablauf
des 20.11.2010 befristet und auf bis zu 10 % des Grundkapitals beschränkt. Die mit Beschluss
der Hauptversammlung am 21.05.2008 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
F-219
wurde mit Eintritt der Wirksamkeit der neuen Ermächtigung aufgehoben.
Rückstellungen (§ 285 Satz 1 Nr. 12 HGB)
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Personalverpflichtungen T€ 2.924,6 (Vj. T€ 3.078,8), für Gewährleistung T€ 12.764,4 (Vj. T€ 9.393,8),
für ausstehende Rechnungen T€ 3.950,1 (Vj. T€ 2.652,5) und Kundenboni in Höhe von T€
1.690,4 (Vj. T€ 555,8).
Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und Sicherheiten
Zu den Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und den Sicherheiten vgl. den als Anlage 3 zum
Anhang beigefügten Verbindlichkeitenspiegel.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von T€ 118.255,5 (Vj. T€
50.662,8) sind T€ 28.859,2 (Vj. T€ 41.355,0) an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten.
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
In den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht von T€ 18.961 (Vj. T€ 20) sind T€ 18.961 (Vj. T€ 20) an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten.
4. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSITIONEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG VOM 01.01. BIS 31.12.2009
Umsatzerlöse (§ 285 Satz 1 Nr. 4 HGB)
Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf:
Inland
Ausland
T€
T€
T€
665.433,1
85.235,2
750.668,3
Vj.
Vj.
Vj.
T€ 307.789,3
T€ 219.303,8
T€ 527.093,1
Abschreibungen auf Finanzanlagen des Anlagevermögens (§ 277 Abs. 4 Satz 1 HGB)
Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Beteiligungen im Wert von
T€ 983,4 sowie Abschreibungen auf Ausleihungen in Fremdwährungen aufgrund niedrigerer
Wechselkurse in Höhe von T€ 5.743,8 vorgenommen.
Steueraufwand
Der Steueraufwand des Geschäftsjahres setzt sich wie folgt zusammen.
Körperschaftsteuer
Gewerbesteuer
Steuern vom Einkommen
und vom Ertrag
übrige Steuern
Summe Steueraufwand
T€
T€
22.993,5
22.109,2
Vj.
Vj.
T€ 12.933,9
T€ 12.211,7
T€
T€
T€
45.102,7
10,5
45.113,3
Vj.
Vj.
Vj.
T€ 25.145,6
T€
44,7
T€ 25.190,3
F-220
Periodenfremde Aufwendungen und Erträge (§ 277 Abs. 4 Satz 3 HGB)
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus Zuschreibungen zu
Wertpapieren des Umlaufvermögens in Höhe von T€ 11.662,7 sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 1.187,4 enthalten.
5. SONSTIGE ANGABEN
Haftungsverhältnisse (§§ 251, 268 Abs. 7 HGB)
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestanden am Abschlussstichtag gegenüber
verbundenen Unternehmen in folgendem Umfang:
Übernahme gesamtschuldnerische Haftung über T€ 18.000 (Vj. T€ 24.000) zu Gunsten Deutsche Solar AG, Freiberg. Hierfür wurde seitens der Gesellschaft folgende Sicherheit gewährt:
Verpfändung von 16.800.000 Aktien der Deutsche Solar AG, Freiberg.
Eine selbstschuldnerische Bürgschaft über T€ 12.667 (Vj. T€ 12.667) zu Gunsten der
Solarparc AG, Bonn.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Satz 1 Nr. 3 HGB)
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen und Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von brutto T€ 8.858, entsprechend
netto T€ 7.443 (Vj. brutto T€ 9.235 netto T€ 7.760), aus Rohstoff- und Lizenzverträgen in
Höhe von T€ 240.055 (Vj. T€ 329.699) sowie aus sonstigen finanziellen Verpflichtungen in
Höhe von brutto T€ 1.896, entsprechend netto T€ 1.593 (Vj. brutto T€ 0,4 netto T€ 0,3).
Derivative Finanzinstrumente (§ 285 Satz 1 Nr. 18 HGB)
Zur Sicherung bestehender Währungsrisiken aus auf US-Dollar lautenden Schuldscheinen
bestehen fünf Cross-Currency-SWAPs über Nominalbeträge von insgesamt T$ 175.000. Die
beizulegenden Zeitwerte belaufen sich auf insgesamt T€ ./. 8.889,4 (Vj. T€ 6.923,8). Die beizulegenden Zeitwerte wurden mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmodelle und methoden ermittelt. Der Ermittlung liegen die Wechselkurse und die jeweiligen Zinsstrukturkurven zum Bilanzstichtag zugrunde. Zur Bilanzierung dieser SWAPs verweisen wir auf unsere Angaben unter „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze“.
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (§ 285 Satz 1 Nr. 7 HGB)
Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 147 (Vj. 118) Angestellte. Außerdem
wurden im Jahresdurchschnitt 15 (Vj. 16) Auszubildende beschäftigt.
Gesamtbezüge tätiger und früherer Organmitglieder (§ 285 Satz 1 Nr. 9 HGB)
Den Mitgliedern des Vorstands wurde im Geschäftsjahr 2009 eine Gesamtvergütung von €
2.672.187,46 (Vj. € 2.623.689,52) gewährt.
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden im Geschäftsjahr 2009 Vergütungen in Höhe von
insgesamt netto € 203.949,76 (Vj. € 200.421,66) gewährt.
Die individualisierten Angaben zu den Bezügen des Vorstands gemäß § 285 Nr. 9a) Satz 5 bis
9 HGB sind im Lagebericht der Gesellschaft dargestellt.
F-221
Beteiligungen am Grundkapital der Gesellschaft (§ 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG)
Die DWS Investment GmbH mit Sitz in Mainzer Landstraße 178-190, 60327 Frankfurt,
Deutschland, hat der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) mit Schreiben vom 29.01.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrecht an der SolarWorld AG
seit dem 27.01.2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und nunmehr 5,09 % beträgt. Die
Stimmrechte werden der DWS Investment GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG i. V. m. §
22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.
Die DWS Investment GmbH mit Sitz in Mainzer Landstraße 178-190, 60327 Frankfurt,
Deutschland, hat der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) mit Schreiben vom 18.05.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrecht an der SolarWorld AG
seit dem 13.05.2009 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und nunmehr 4,99 % beträgt.
Die Stimmrechte werden der DWS Investment GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG i. V.
m. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.
Die DWS Investment GmbH mit Sitz in Mainzer Landstraße 178-190, 60327 Frankfurt,
Deutschland, hat der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) mit Schreiben vom 10.09.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrecht an der SolarWorld AG
seit dem 09.09.2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und nunmehr 5,01 % beträgt. Die
Stimmrechte werden der DWS Investment GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG i. V. m. §
22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.
Die DWS Investment GmbH mit Sitz in Mainzer Landstraße 178-190, 60327 Frankfurt,
Deutschland, hat der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) mit Schreiben vom 11.09.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrecht an der SolarWorld AG
seit dem 10.09.2009 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und nunmehr 4,98 % beträgt.
Die Stimmrechte werden der DWS Investment GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG i. V.
m. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.
Die BlackRock Investment Managemet (UK) Ltd. mit Sitz in 33 King William Street, London
EC4R 9AS, Großbritannien, hat der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Schreiben vom 07.12.2009 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil
der BlackRock, Inc., der BlackRock Holdco 2, Inc., und der BlackRock Financial Management, Inc., alle mit Sitz in 40 East 52nd Street, New York, NY 10022, USA, an der SolarWorld AG seit dem 01.12.2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und nunmehr 3,44 %
beträgt. Die Stimmrechte werden den Gesellschaften jeweils gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.
V. m. Satz 2 WpHG zugerechnet.
Die DWS Investment GmbH mit Sitz in Mainzer Landstraße 178-190, 60327 Frankfurt,
Deutschland, hat der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) mit Schreiben vom 22.12.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrecht an der SolarWorld AG
seit dem 22.12.2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und nunmehr 5,309% beträgt.
Die Stimmrechte werden der DWS Investment GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG i. V.
m. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.
F-222
Angaben zu Organmitgliedern (§ 285 Satz 1 Nr. 10 HGB)
In den Vorstand der Gesellschaft sind berufen:
Dipl.-Ing. Frank H. Asbeck (Vorstandsvorsitzender)
Dipl.-Ing. Boris Klebensberger (Vorstand operatives Geschäft)
Dipl.-Kfm. tech. Philipp Koecke (Vorstand Finanzen)
Dipl.-Ing./Dipl.-Wirtschaftsing. Frank Henn (Vorstand Vertrieb)
Dem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an:
Dr. Claus Recktenwald (Vorsitzender), Rechtsanwalt in Bonn
Dr. Georg Gansen (Stellvertreter), Rechtsanwalt in Bonn
Dr. Alexander von Bossel, Rechtsanwalt in Köln
Der Vorstandsvorsitzende Frank Asbeck ist Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Solar
AG, Freiberg, und der Sunicon Aktiengesellschaft, Freiberg.
Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Claus Recktenwald, Dr. Georg Gansen und Dr. Alexander
von Bossel sind auch Mitglieder des Aufsichtsrats der Solarparc AG, Bonn.
Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Claus Recktenwald und Dr. Georg Gansen sind auch Mitglieder des Aufsichtsrats der Deutsche Solar AG, Freiberg, und der Sunicon Aktiengesellschaft,
Freiberg.
Der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Claus Recktenwald ist auch Mitglied des Aufsichtsrats der
VEMAG Verlags- und Medien Aktiengesellschaft, Köln, der Wanderer-Werke AG, Augsburg
(bis November 2009) sowie Beiratsmitglied der Grünenthal GmbH, Aachen (seit Januar
2010).
Angaben über das Honorar des Abschlussprüfers (§ 285 Satz 1 Nr. 17 HGB)
Der für den Abschlussprüfer der Gesellschaft im Sinne des § 319 Abs.1 HGB erfasste Aufwand des Geschäftsjahres beträgt für:
- die Abschlussprüfung T€ 335 (Vj. T€ 325)
- sonstige Leistungen T€ 13 (Vj. T€ 18)
Corporate Governance (§ 285 Satz 1 Nr. 16 HGB)
Vorstand und Aufsichtsrat haben im Berichtsjahr 2009 die gemäß § 161 AktG geforderte Erklärung abgegeben, dass den vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen
wird sowie welche Empfehlungen derzeit nicht angewendet werden. Sie ist auf der Internet–
Seite der Gesellschaft unter www.solarworld.de veröffentlicht.
Offenlegung
Die Offenlegung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der SolarWorld AG erfolgte im elektronischen Bundesanzeiger.
F-223
Anlage 1 zum Anhang
Erklärung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB und § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird,
sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Bonn, den 12. März 2010
SolarWorld Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Dipl.-Ing.
Frank H. Asbeck
Vorstandsvorsitzender
Dipl.-Wirtschaftsing.
Frank Henn
Vorstand Vertrieb
Dipl.-Kfm tech.
Philipp Koecke
Vorstand Finanzen
Dipl.-Ing.
Boris Klebensberger
Vorstand Operatives Geschäft
F-224
Anlagespiegel für das Geschäftsjahr 2009
F-225
Aufstellung des Anteilsbesitzes
Anlage 2 zum Anhang
Name und Sitz der Gesellschaft
Eigenkapital
Höhe des Anteils am Kapital in %
Ergebnis des
letzten Geschäftsjahrs
Deutsche Cell GmbH, Freiberg
EUR
114.216.179,93
100,00
EUR
0,00
Deutsche Solar AG, Freiberg
EUR
151.255.510,14
100,00
EUR
0,00
Solar Factory GmbH, Freiberg
EUR
47.299.596,01
100,00
EUR
0,00
SolarWorld Asia Pacific, Pte Ltd., Singapur
US$
8.583.104,85
100,00
US$
./. 934.659,67
SolarWorld Ibérica S.L., Madrid, Spanien
EUR
2.418.044,70
100,00
EUR
./. 1.236.270,40
SolarWorld Industries Deutschland
GmbH, Bonn
EUR
42.946.078,22
100,00
EUR
203.621,66
SolarWorld Innovations GmbH, Freiberg
EUR
32.407.842,39
100,00
EUR
0,00
SolarWorld Industries America Inc,
Hillsboro, USA
US$
218.850.129,77
100,00
US$
./. 15.800.119,59
SolarWorld Africa Pty. Ltd., Kapstadt,
Südafrika
ZAR
17.278.878,91
100,00
ZAR
./. 2.360.605,42
Sunicon AG, Freiberg
EUR
9.155.928,14
100,00
EUR
0,00
53.853.707.146,00
76,50
TKRW
15.093.328.460,00
TKRW
SolarWorld Korea Ltd., Seoul, Südkorea
JSSi GmbH, Freiberg
EUR
24.921.030,05
49,00
SolarWorld Solicium GmbH
EUR
66.590,52 100,00
EUR
./. 158.381,78
Solarparc AG, Bonn
EUR
35.364.950,68
29,00
EUR
10.923.100,79
Go!Sun GmbH & Co. KG, Bonn
EUR
698.608,57 100,00
EUR ./. 1.186.391,43
RGS Development BV, Petten, Niederlande
EUR
6.212.859,00 35,00
EUR ./. 1.460.803,00
SolarWorld Industries Schalke GmbH
i.L., Bonn
EUR
397.364,10 100,00
EUR
./. 210.249,96
SolarWorld Industries America LP,
Camarillo, USA
US$
49.799.794,20
100,00
US$
F-226
EUR ./. 7.709.366,60
./. 24.376.622,81
US$
./. 3.818.370,05
100,00
SolarWorld Industries Services LLC.,
Camarillo, USA
US$
1.621.270,80
100,00
US$
./. 89.721,84
SolarWorld Industries America LLC,
Camarillo, USA
US$
0,00
100,00
US$
0,00
SolarWorld Power Projects Inc, Camarillo, USA
US$
100,00
100,00
US$
0,00
Solarpark M.E. Ltd, Seoul, Südkorea
TKRW
3.938.530.792,00
50,00
TKRW
174.161.775,00
SolarWorld California LLC, Camarillo,
USA
F-227
US$ ./. 7.219.189,37
Verbindlichkeitenspiegel
Anlage 3 zum Anhang
mehr als 5 Jahre
Vorjahr
bis zu einem
Jahr
Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten
Art und Form der Sicherheiten
278.875.302,66
263.907.345,25
6.644.948,80
keine
12.623.465,27
193.459.375,00
0,00
884.460,83
davon gesichert € 350.000,00
durch Verpfändung von Festgeld
6.476.440,31
6.476.440,31
0,00
0,00
4.198.957,30
keine
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen
26.420.033,91
26.420.033,91
0,00
0,00
8.356.732,03
branchenübliche Eigentumsvorbehalte
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
118.255.461,93
117.505.461,93
750.000,00
0,00 49.912.830,55
keine
Verbindlichkeiten gegenüber
Beteiligungsunternehmen
18.960.666,03
18.960.666,03
0,00
0,00
20.197,29
keine
6.423.277,80
6.423.277,80
0,00
0,00
1.601.320,95
keine
929.583.287,55
192.591.264,64
473.084.677,66
insgesamt
bis zu einem
Jahr
1 - 5 Jahre
Anleihen
546.964.567,30
4.181.919,39
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
206.082.840,27
erhaltene Anzahlungen
sonstige Verbindlichkeiten
263.907.345,25 71.619.447,75
F-228
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der SolarWorld Aktiengesellschaft, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009
geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertretender Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und
über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht
vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der
Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der
Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen
Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang
mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Bonn, den 12. März 2010
BDO Deutsche Warentreuhand
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Gorny, Wirtschaftsprüfer
ppa. Ahrend, Wirtschaftsprüfer
F-229

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