Pension im Ausland: Die wichtigsten Punkte

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Pension im Ausland: Die wichtigsten Punkte
Pension im Ausland: Die wichtigsten Punkte
Ein sehr beliebtes Auswanderungsziel ist Thailand: Sitzende Buddhas in der Wat-PoTempelanlage in Bangkok.
Bild: cash
28.01.2016 00:01
Das Arbeitsleben ist vorbei, die Kinder führen ihre eigene Existenz: Dann den Lebensabend
im Ausland verbringen ist der Traum vieler Schweizer. Wegen des Rentenbezugs muss man
sich dafür aber sorgfältig vorbereiten.
Von Marc Forster
Die Vorstellung, im Alter so etwas wie Ferien für immer zu haben, fasziniert viele. Umfragen
zufolge kann sich die Hälfte der Schweizer vorstellen, nach dem Arbeitsleben in die Ferne zu
gehen. Wärmere Temperaturen, günstigere Lebensunterhalts- oder Gesundheitskosten oder
das Gefühl, fern von Verpflichtungen zu sein, leiten die Gedanken.
Im Vordergrund stehen dabei die Nachbarländer der Schweiz oder Länder, die man schon als
Feriendestination bereist hat: Spanien, Nordamerika und die Karibik, Südostasien oder
Australien stehen hoch im Kurs. Auch die Megastadt Dubai wird als Alterssitz beliebter. Dazu
kommt, dass Ausländer und Schweizer mit ausländischen Wurzeln in die alte Heimat
zurückkehren. Italien, Spanien und Portugal sind dabei die wichtigsten Länder.
Anders als ein Umzug von Zürich nach Genf muss beim Auswandern einiges beachtet
werden: Bevor es losgeht, tobt erst einmal der Papierkrieg. Um finanziell in sicheren
Verhältnissen leben zu können, muss vor allem die Vorsorge genau angeschaut werden.
AHV: Die Guthaben aus der Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung werden grundsätzlich
in jedes Land der Welt überweisen. Ausländer, die in der Schweiz in die AHV einbezahlt
haben, können sich diese in ihrer Heimat ebenfalls auszahlen lassen, sofern ein Land zur EU
oder dem europäischen Freihandelsabkommen EFTA angehört. Die AHV muss in Ländern,
die mit der Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen haben, nur im Ausland versteuert
werden.
Für die Bürger anderer Länder ist die AHV dann beziehbar, wenn ihr Land ein
Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz hat. Mit Ländern der EU und dem
europäischen Freihandelsabkommen EFTA hat die Schweiz solche Abkommen, etwa zur
AHV, IV, oder auch Unfallversicherung.
2. Säule: Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist auch bei der beruflichen Vorsorge wichtig.
Besteht ein solches zwischen der Schweiz und einem Auswanderungsland nicht, muss das
zusammen mit dem Arbeitgeber angesparte Altersvermögen zweimal versteuert werden.
Allerdings haben nicht alle Kantone den gleichen Satz in der Quellensteuer. Wer sein
Pensionskassengeld vor der Auswanderung in eine Freizügigkeitsstiftung in einen
steuergünstigen Kanton legt, fährt besser, ob er nun das Kapital bezieht oder sich die 2-SäuleVorsorge als Rente auszahlen lässt. Die Regelungen bezüglich 2. Säule sind zwischen den
Kantonen teils recht unterschiedlich.
3. Säule: Ein Säule 3a-Konto hat insofern den Vorteil, als dass sie zu jedem Zeitpunkt
bezogen werden kann, wenn jemand ins Ausland zieht. In der Schweiz selber bestehen
bezüglich des Bezugs des Säule-3a-Vermögens während vieler Lebensjahre massive
Einschränkungen. Erst ab 59 Jahren (Frauen) und 60 Jahren (Männer) lässt es sich problemlos
beziehen.
Säule 3a-Geld muss wie das Pensionskassenvermögen aus der 2. Säule versteuert werden,
lässt sich aber nicht auf Freizügigkeitskonten transferieren: Gut kommt ein Auswanderer
steuerlich weg, wenn eine Bank oder ein Versicherer seine Säule-3a-Stiftung beispielsweise
im Kanton Schwyz hat. Um steuerlich gut zu fahren, kann man das Säule-3a-Geld schon dann
beziehen, wenn man noch der Schweiz lebt und noch berufstätig ist (also ab 59 bzw. 60
Jahren), und die übrigen Vorsorge-Bestandteile dann, wenn man konkret auswandert.
Kapital und Immobilien: Schweizer Immobilien, die Ertrag abwerfen, müssen in der
Schweiz versteuert werden. Wer auch als Rentner in der Schweiz noch Jobs ausübt, muss
auch das Einkommen in der Schweiz versteuern.
Krankenkasse: Auch hier spielt der Aspekt EU/EFTA-Ausland oder übrige Welt eine Rolle:
In EU- und EFTA-Länder kann man die Schweizer Krankenkasse behalten und hat Anrecht
auf die gleichen Leistungen wie in der Schweiz. Bei anderen Ländern hängen die Leistungen
von den Sozialversicherungsabkommen ab. Je nach Land ist es ratsamer, sich vor Ort
krankenzuversichern.
Sozialversicherungsabkommen: Eine vollständige Auflistung der Abkommen hat das
Bundesamt für Sozialversicherungen. EU- und EFTA-Länder oder auch die Länder in exJugoslawien sind umfangreich mit Abkommen abgedeckt. Beispielsweise mit den USA,
Kanada oder Israel sind zwar AHV und IV geregelt, nicht aber etwa die berufliche Vorsorge
oder Krankenversicherungen.
Mit der ebenfalls beliebten Auswanderungsdestination Thailand gibt es gar kein
Sozialversicherungsabkommen: Thailand zieht Auswanderer unter anderem wegen der tiefen
Lebenshaltskosten an: Wer dorthin geht, wägt ab, wie sich Kosten für Steuern und
Versicherungen im Verhältnis zum Alltagsaufwand verhalten.
Wer sich mit Gedanken an einen Alterssitz im Ausland trägt, sollte sich rechtzeitig damit
befassen. Wie bei vielen Vorsorgethemen sollte man sich spätestens ab dem Lebensalter 50
damit befassen.
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