bayern-moDell

Transcrição

bayern-moDell
Ausgabe
01/2016
BLAULICHT ZEITUNG
Die Sonderausgabe zur
Alle Zulagen
dynamisiert
BESOLDUN GSAN PASSUN G – Die
DPolG hat zur Novellierung des
Besoldungsanpassungsgesetzes
gefordert, dass endlich alle Zulagen dynamisiert werden.
Der BBB, als maßgebender Dachverband, hat unsere Forderung gegenüber dem Finanzministerium vertreten. Dort wurde die Initiative
übernommen und in den Landtag
eingebracht. Dieser stimmte zu.
Künftig sind die Stellenzulagen (Polizeizulage),
Erschwerniszulagen
(Wechselschichtzulage) und die Ballungsraumzulage in der Dynamisierung enthalten. Sie wurden bereits
bis 2016 um insgesamt 4,4 Prozent
angehoben.
-Personalratswahl
tari f
A9/ Z
TASER
i ntervi ew
The Never
Ending Story?
Längere Wartezeiten
sind gescheitert!
Die Lücke ist
zu schliessen …
Wer Einfluss
nehmen will …
Trotz Urteil haben Schichtdienstleistende Arbeitnehmer ihre
Krankheitsstunden immer noch
nicht gutgeschrieben bekommen.
Seite 8
2014 stauten sich zu A9/Z fast
3.400. Das IM hat die Zahl auf unter
2.900 gedrückt. Die 3.000er Marke
ist längst wieder überschritten.
DPolG fordert Nachhaltigkeit. Seite 7
Die DPolG fordert eine TASERErprobung durch OEDs.
Die AG TASER soll die Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzmittels
Seite 2
analysieren.
Die DPolG ist mit ihrem Vorsitzenden in Brüssel vor Ort. Ein Interview
mit Hermann Benker in seiner Funktion als Vizepräsident der Europäischen Polizeiunion.
Seite 4
Auftrag
gegebenen
Gutachten,
kommt der namhafte Rechtswissenschaftler, Prof. Heinrich Wolff, zum
Fazit, dass das „Bayern-Modell“ mit
den EU-Arbeitszeitvorgaben vereinbar ist. Eine Berufung auf die Ausnahmeregelung der EU-Richtlinie
lässt die Verkürzung der Ruhezeit
im Rahmen des Doppelschlags zu
und ermöglicht somit die Weiterführung des „Bayern-Modells“. Der
Polizeidienst ist dadurch gekennzeichnet, dass die Kontinuität des
Dienstes gewährleistet sein muss.
An diesem Ergebnis, so Wolff, sind
Zweifel nicht ernsthaft vertretbar.
Das „Bayern-Modell“ ist kompatibel, mit dem Zweck, den der Ausnahmetatbestand verfolgt. Es ist in
der Lage, in einfacher und übersichtlicher Form die Kontinuität des
Polizeivollzugsdienstes zu ermöglichen. Der Schichtplan gestattet im
Rahmen des Schichtsystems die wöchentlichen Ruhetage. Die massive
Kürzung von 11 auf 6 Stunden muss
bei der Ruhezeit, die der verkürzten
folgt, hinzugewährt werden. Im
„Bayern-Modell“ ist dies mehr als
erfüllt, so der Staatsrechtler.
Das VG Ansbach und der BayVGH
haben 2010 bereits entschieden,
dass als dienstliche Belange, die eine
Ausnahme zulassen, auch Belange
der Beschäftigten – transformiert
über die Fürsorgepflicht – sein können. Das IM hat sich immer wieder
auf eine Entscheidung des VG Sigmaringen gestützt. Da ist es schon
bezeichnend, dass das IM anderslautende und höherwertigere
Entscheidungen bislang komplett
außen vor gelassen hat.
Das Gutachten stützt die DPolG
in ihrer Haltung zum besonderen
Status von Arbeitnehmern in der
Frage der Arbeitszeit und bestätigt
die Polizeigewerkschaft, über die
Frage von Arbeitszeitmodellen hinaus, auch in ihrer Haltung zur 1:1
Anerkennung von Bereitschaftszeiten als Arbeitszeiten.
Wähle bis zum
Foto: Birthe Gerlach / photocase
21.06.2016
dpolg stiftung
Söder
übernimmt
Patenschaft
„bayern-modell“
ist EU-konform!
arbe itszei t m o d el l e – Rechtsgutachten
bestätigt DPolG Positionen
Söder übergab Jochem symbolisch den
Schlüssel für das Appartementgebäude in Fall.
„Die Stiftung hat sich entschlossen, Dr. Markus Söder um eine politische Patenschaft zu bitten“, so Berend Jochem, „Vater“ und Vorsitzender der DPolG Stiftung. Söder
nahm die Patenschaft sehr gerne an.
„Sie leisten hervorragende Arbeit –
ohne Sie würden Bayern und
Deutschland nicht zu den sichersten
Orten der Welt gehören“, dankte der
Beamtenminister der Stiftung, stellvertretend für alle Polizisten.
weiter auf Seite 3
Das IM behauptet immer wieder, dass das Grundmodell für den
Wechselschichtdienst der Bayer.
Polizei, das sog. „Bayern-Modell“
– 12 Std.-Nacht-Dienst und Doppelschlag (2facher Dienstbeginn
an einem Arbeitstag) – gegen die
Vorgaben der EU-Arbeitszeitrichtlinie verstoße. Die DPolG hat die
Position des IM rechtlich überprüfen lassen. Der Gutachter widerlegt die Behauptung des IM.
Die DPolG vertritt in der (ohne
Not) angestoßenen Diskussion, klare Positionen: Schichtdienst ist
nicht gesundheitsfördernd. Arbeitsmedizinische Erkenntnisse zum
Schichtdienst werden nicht in Frage
gestellt. DPolG Personalräte haben
in den zurückliegenden Jahren, immer da, wo Schichtler aus freien
Stücken andere Modelle erproben
wollten, dies mit Dienstvereinbarungen unterstützt.
Gegen Druck von Oben und
„Überstülpen“ von Arbeitszeitmodellen hat sich die DPolG schon immer gewehrt. Sie sind die Einzigen,
die ihre Haltung klar in einem ausführlichen Positionspapier veröffentlicht hat. Aus Sicht der DPolG
waren und sind die Behauptungen
des IM zur EU-Konformität des
„Bayern-Modells“ nicht zutreffend.
Die EU verbietet weder 12-Std.Dienste noch die Verkürzung der
Ruhezeit, sofern unmittelbar im Anschluss eine gleichwertige Ausgleichsruhezeit gewährt wird. Dies
hat die DPolG im „Bayern-Modell“
immer als erfüllt gesehen. Die
DPolG verweist stetig darauf, dass
die Richtlinie ausreichend Gestaltungsspielräume biete, die sowohl
dienstliche Belange als auch berechtigte Beschäftigteninteressen nach
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
in Einklang bringen lassen.
In dieser Position wird die DPolG
nun bestätigt: In einem, von ihr in
„Gegen Druck von
Oben und „Überstülpen“ von Arbeitszeitmodellen hat
sich die DPolG schon
immer gewehrt.“
Gestärkt durch das Gutachten,
vertritt die DPolG ihre bisherigen
Positionen weiter im IM und den
Landtagsfraktionen. Sie unterstützt
auch künftig freiwillige Erprobungen ­alternativer Arbeitszeitmodelle.
Die DPolG wird sich aber auch weiterhin für die Beibehaltung des
„Bayern-Modells“ überall dort einsetzen, wo sich die Mehrheit der
­Beschäftigten in anonymen Abstimmungen dafür aussprechen.
2
blaulicht
zeitung – Sonderausgabe zur
-Personalratswahl
TASER auch für den
schwerpunkt:
Arbeits- und
Gesundheitsschutz
polizeilichen Einzeldienst
Schnitthemmende
Handschuhe
Das Innenministerium schickt
aktuell seine Polizisten mit einem
Einsatzstock,
einem
Reizgas-Sprühgerät und mit einer
Dienstwaffe in den Einsatz. In allen Situationen sind aber der Einsatzstock und das Reizgas zwangsläufig nur im unmittelbaren
Kontakt mit dem Störer einsetzbar. Das heißt für uns eine direkte
Auseinandersetzung, egal wie
groß, wie kräftig oder wie gut ausgebildet dieser Gegenüber ist.
Auch unabhängig davon, welches
Schmerzempfinden jemand hat.
Ein
Distanzelektroimpulsgerät
kann aber in einer Entfernung von
3 bis 7 Metern eingesetzt werden.
Die DPolG fordert
die Ausstattung für alle.
Polizeikräfte in Ausbildung erhalten schnitthemmende Handschuhe als Teil ihrer Erstausstattung. Auch Beamtinnen und
Beamte geschlossener Einsatzeinheiten erhalten den inzwischen
neu konzeptionierten und schnitthemmenden
Einsatzhandschuh
über die jeweiligen Verbände
dienstlich.
Nach wie vor müssen aber Streifenbeamtinnen und -beamte sowie
das Stammpersonal der Bereitschaftspolizei jedoch schnitthemmende Handschuhe immer noch auf
eigene Kosten beschaffen. Wir fordern daher, die Verbände finanziell
in die Lage zu versetzen, die im
Foto: Birgit Manghofer
„Marktplatz“ bereits eingestellten
schnitthemmenden Handschuhe allen Bedarfsträgern dienstlich zur
Verfügung zu stellen.
GewaPol – EKA
endlich einführen!
Die DPolG fordert seit Jahren den
Einsatzstock kurz ausziehbar (EKA)
für den Streifendienst, den Zivilkräfte
seit 2007 bereits nutzen dürfen.
Wenn uns der Bürger täglich zutraut, dass wir eine scharfe Dienst-
Die traurige Chronologie der
bayerischen Kapriolen:
Foto: DPolG
waffe mitführen und auch einsetzen
können, dann hat der Bürger sicher
auch das Vertrauen, dass wir eine
Nicht-Todbringende Waffe verwenden. Der Umgang mit diesem Einsatzmittel muss wie bei jedem anderen Einsatzgerät natürlich geübt
werden! Diese Zeit muss man einplanen.
Der Taser verursacht keine
Schmerzen, damit das Gegenüber
aufgibt, sondern er wirkt auf die
Muskulatur und lähmt diese kurzzeitig. In der Zeit kann der Polizist
reagieren und den Störer überwältigen.
Der TASER als schonende Alternative, ein sogenanntes „Nicht-tödlich-wirkendes Einsatzmittel“, kann
diese Lücke zwischen Reizgas, Einsatzstock und Dienstwaffe schließen.
Folter oder sinnvolles Einsatzmittel?
I n fo rm at i o n s v era n sta lt ung zum Abschluss
Wir fordern: Schluss mit dem Hin und Her!
6 Länder und der Bund nutzen bereits den EKA!
Auch wir in Bayern brauchen endlich dieses Einsatzmittel!
Warnschutzjacke
„Wenn uns der Bürger
täglich zutraut, dass
wir eine scharfe
Dienstwaffe mitführen,
dann hat der Bürger
sicher auch das Vertrauen, dass wir eine
Nicht-Tod-bringende
Waffe verwenden.“
Distanzelektroimpulsgeräte –
Foto: Jürgen Köhnlein
· 05/2012: Ministerielle AG empfiehlt die Einführung
· 05/2013: TOP beim Präsidenten-Jour-Fixe
· 02/2014: AG regt Pilotierung an
· 04/2014: LE der Verbände werden befragt
· 06/2014: LE Besprechung erneut thematisiert
· 11/2014: IM befürwortet 6monatige Erprobung
· 04-10/15 Erprobung: 95% bewerten EKA positiv
· 11/2015: PE-Geschäftsstelle für „umgehende Einführung“
· 02/2016: Erneute Stellungnahmen der Präsidien
· 03/2016: Entscheidung des IM steht weiterhin aus
Der Taser wird jetzt seit 10 Jahren
bei unseren Spezialkräften, den
SEKs, erfolgreich erprobt. Aufgrund
dieser positiven Erfahrungen und
durch die guten Rückmeldungen aus
anderen Ländern, wie Österreich,
Frankreich oder der Schweiz, wollen
wir den Einsatz nun ausdehnen.
Beginnen sollten wir mit den Beschäftigten bei den Einsatzzügen.
Dort sind Kolleginnen und Kollegen,
die jetzt schon unsere Polizisten an
der Waffe ausbilden, diese auf der
Matte trainieren und ihnen das richtige Vorgehen bei Einsatzlagen zeigen.
Foto: TASER
Die Verbände sind zwar angewiesen, alle Polizeiangehörigen, die
im entsprechenden Gefährdungsbereich (BAB und Nähe) tätig sind,
für den Einsatz mit entsprechender Warnschutzkleidung auszustatten. Dies soll teils als Mannausstattung, teils als Poolausstattung erfolgen.
Die Ausstattung mit Warnschutzkleidung ist aber auch abhängig von
der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung durch die örtliche Dienststelle
(als zusätzliche Ausstattung). Hier
gibt es große Unterschiede bei der
Anwendung.
Wir fordern eine einheitliche und
unkomplizierte Ausstattung für alle
Polizeibeschäftigten.
der DPolG Veranstaltungsreihe.
Das Innenministerium wurde um
einen Referenten gebeten, der zu den
Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzmittels und zum Sachstand der
AG TASER aus Sicht des Ministeriums informieren kann. Es ist uns gelungen zwei Polizeibeamte aus
Schweizer Stadtpolizeien zu gewinnen, die aus ihrer praktischen Einsatzerfahrung im Umgang mit Distanzelektroimpulsgeräten im Streifendienst berichten werden.
Ein Vertreter des österreichischen
BMI wird über die Erfahrungen
Österreichs im Einsatz mit Distanzelektroimpulsgeräten informieren.
Darüber hinaus werden Repräsentanten der Firma TASER mit einem
Informationsstand für Gespräche
vor Ort sein.
Halten Sie sich den Veranstaltungstermin frei. Wir freuen uns,
Sie in Nersingen bei der DPolG
begrüßen zu können.
Wann:
23.05.2016
ab 10.30 – 16 Uhr
Wo:
Gemeindehalle Nersingen
Rathausplatz 1
89278 Nersingen
Anmeldung unter:
[email protected]
Ausstattung für Brandermittler
Bereits im Oktober 2015
haben wir an die Einhaltung des Arbeitsschutzes
auch für Brandermittler
appelliert. Wir haben uns
an den Innenminister
gewandt und ihn aufgefordert, die beschlossene
Schutzausrüstung für
Brandermittler freizugeben.
Insbesondere die Personendosimeter, der kombinierte Kopf-/ Atemschutz und die Gebläse-Einheit mit
Atemschutzfiltern sind wichtige
Einsatzmittel. Entsprechend der
DPolG-Forderung wurde dem HPR
das Ausrüstungskonzept vorgelegt.
Dieser hat zugestimmt. Die Arbeitsschutzmaßnahmen gelten für Beamte und Sachverständige – und damit
auch für Arbeitnehmer – gleichermaßen.
SAVE
THE
DATE
Sonderausgabe zur
-Personalratswahl – blaulicht
zeitung
3
St i f tu n g der De uts c h en Polizeigew erks c h a ft
Minister Söder
als pate
Der Walchensee, eine bayerische Idylle.
von Ver o n ika Ahn -Tauch n i tz
Lenggries - Großer Anlass,
kleine Feier – dafür aber handverlesene Gäste: Finanzminister Markus Söder übergab am 31. März
das Faller Erholungsheim an Berend Jochem, Vorsitzender des
Vorstandes der Stiftung der Polizeigewerkschaft.
Nach der „Schlüsselübergabe“ zum Gruppenfoto (v.l.n.r.) Rainer Nachtigall (1. Stv. Landesvorsitzender), Dr. Markus Söder (Bayer. Finanzminister), Berend Jochem (Stiftungsvorstandsvorsitzender), Robert Kopp (Polizeipräsident
des PP Oberbayern Süd)
Seit 1999 hat die Stiftung das
Gebäude in der Faller LudwigGanghofer-Straße vom Freistaat
gemietet.
Foto: Pluriversum / PHOTOCASE
Die Wohnungen und die drei daneben liegenden Bungalows bieten
eine Rückzugsmöglichkeit für Menschen, die in Blaulichtberufen arbeiten und ein Trauma erlitten haben.
„In den vergangenen zehn Jahren gab
es einen kontinuierlichen Anstieg an
Stiftungsfällen“, sagt Berend Jochem.
Um die Stiftungsarbeit mitzufinanzieren, werden die 17 Appartements in Fall, Lenggries und Niedernach aber auch ganz normal als
Ferienwohnungen an die Mitarbeiter
von Sicherheitsbehörden und Rettungsdiensten vermietet. „Urlaub
für Familien ist hier unser Schwerpunkt“, sagt Jochem.
Das Haupthaus in Fall mit seinen
sieben Wohnungen gehört seit wenigen Monaten der Stiftung. Das
Grundstück überlässt ihr der Freistaat nun in Erbpacht. Der jetzt unterzeichnete Vertrag läuft bis 2095
und gewährt langfristige Sicherheit.
Um das zu untermauern überreichte
Minister Söder am 31. März einen
großen Schlüssel an Jochem. Mit
eingeladen zu der kurzen Feierstunde waren einige Behördenleiter sowie Vertreter aus Politik und Polizei.
Anhebung auf 42
wird diskutiert!
a r b e i tszeit – Zulassung zur AQ 3. QE
Nach Anhebung des gesetzlichen Pensionseintrittsalters für
Vollzugsbeamte auf das 62. Lebensjahr hat das IM die Höchstaltersgrenze für den Aufstieg in die
4. QE von 40 auf 42 Jahre angehoben. Das Höchstalter für den Aufstieg in die 3. QE blieb unverändert beim 40. Lebensjahr.
Die DPolG hat den Innenminister
aufgefordert, auch das Höchstalter
für den Aufstieg in die 3. QE. auf das
42. Lebensjahr anzuheben. Damit
würde nicht nur der Gleichklang mit
dem Aufstieg in die 4. QE wieder
hergestellt werden, sondern auch
dem bundesverwaltungsgerichtlich
festgestellten Zeitraum von 20
Dienstjahren, von Aufstieg bis zur
Pensionierung, als Rechtfertigung
für den Eingriff in das verfassungsrechtliche Leistungsprinzip, Rechnung getragen werden.
Um den Anforderungen höchstrichterlicher Rechtsprechung zu
genügen, steht – so der Minister in
seiner Antwort an die DPolG – das
IM mit dem StMF in Kontakt, um
die bestehenden Höchstaltersgrenzen auf eine formalgesetzliche
Grundlage (BayBG oder LlbG) zu
stützen. Der Minister sichert der
DPolG eine frühzeitige und intensive Einbindung bei der Novellierung
dieser gesetzlichen Grundlagen zu.
Jochem nutzte die Gelegenheit für
eine persönliche Bitte an den
CSU-Politiker: Mit den früheren
Ministerpräsidenten Edmund Stoiber und Günther Beckstein habe die
Stiftung zwei Fürsprecher mit großem politischen Gewicht gehabt.
Und genau solche einflussreiche
Unterstützer brauche es, so Jochem.
„Zuletzt fehlte uns aber ein politischer Ziehvater.“ Da er aber wisse,
dass Söder sich nicht vor klaren
Worte fürchte und sich immer für
die Belange der Polizei stark gemacht habe, „wollte ich Sie bitten,
die politische Patenschaft für unsere
Stiftung zu übernehmen“, wandte
Seit 1999 hat die Stiftung der DPolG das Gebäude in der Ludwig-Ganghofer-Strasse in
Fall/Lenggries vom Freistaat gemietet und
betreibt dies mit großem ehrenamtlichem
Engagement. Um nötige Investitionen täti-
sich Jochem an den Minister.
„Das ist für mich eine große Ehre“,
antwortete Söder. Er nehme seine
Aufgabe als Beamtenminister sehr
ernst. Und hier habe vor allem die
Polizei für ihn Vorrang. Bayern bezahle seine Polizisten besser und
rüste sie besser aus. „Wir stehen zu
unserer Polizei – auch wenn es mal
schwierig wird“, betonte er. Er sei
beeindruckt von der Arbeit der Stiftung, ergänzte Söder. Hier werde
Kollegen geholfen, die eine schwierige Zeit zu durchleben hätten. „Die
Stiftung hat für ihre wichtige Arbeit
Unterstützung verdient.“
gen zu können und langfristig Sicherheit zu
haben, kam Finanzminister Söder, in dessen Zuständigkeitsbereich die Liegenschaft
liegt, dem Wunsch der Stiftung nach und
wandelte die Miete in die Bestellung eines
Erbbaurechts um. Der Vertrag über ein 80
Jahre geltendes Erbbaurecht wurde unterzeichnet. In Fall steht der Stiftung nun bis
Ende 2095 ein rund 3.000 Quadratmeter großes Areal mit sieben Appartements in
schönster bayerischer Idylle zur Verfügung.
Weitere Rückzugsmöglichkeiten der Stiftung
stehen in Fall selbst, aber auch in Lenggries
und Niedernach/Walchensee zur Verfügung.
Der Poli-Soli:
Mit nur 1,– € Solidarität zeigen!
Unterstütze auch Du die DPolG Stiftung
mit einem „Poli-Soli“ von 1 € monatlich als
Dauerauftrag oder überweise eine Spende
an die Stiftung. Sei auch Du ein Teil der
starken DPolG Gemeinschaft und trage mit
deiner Spende dazu bei, dass Kolleginnen
und Kollegen, die nach schweren Einsätzen
Unterstützung brauchen, geholfen werden
kann.
www.dpolg-stiftung.de
Stundengutschrift beim Zusatzurlaub
DPolG Klagen erfolgreich!
a rb ei ts zei t – 260.000 Stunden an Schichtdienstleistende rückerstattet
2001 hatte die DPolG bereits erfolgreich durch einen Musterprozess beim VG München erreicht,
dass Vorgaben zur Stundenschreibung für Zusatzurlaubstage im
Wechselschichtdienst durch das
IM modifiziert und damit für die
Bayer. Polizei rechtskonform gestaltet werden mussten. Das Gericht hatte festgestellt, dass sich
der Zusatzurlaub an den „Zeiten
der Arbeitstage“ des jeweiligen
Schichtmodells und nicht am Tagesdienst orientieren muss. Von
da an wurden je Zusatzurlaubstag
generell 11 Stunden gut geschrieben. Die deutliche Verbesserung
für Schichtdienstleistende!
Als das IM „flexible Schichtmodelle“ einführte, sollte diese Regelung hierfür nicht gelten. Die DPolG
hielt diese Verschlechterung für
rechtswidrig und forderte das IM
auf, den Zustand zu beseitigen. Das
IM weigerte sich, die in Frage stehende IMS-Vorgabe abzuändern.
Die DPolG klagte erneut. Im Mai
2013 entschied das VG München,
dass die Regelung aufzuheben ist.
Die DPolG konnte abermals die Interessen der Schichtler erfolgreich
gegenüber dem IM durchsetzen.
Als Folge wurde die Stundenvergütung von Zusatzurlaubstagen
durch das IM generell neu geregelt:
Die Wertigkeit eines Zusatzurlaubstages berechnet sich individuell
nach den über das ganze Jahr hinweg
geleisteten Diensten. Dadurch können, je nach Dienstleistung, höhere
Stundenvergütungen pro Tag erreicht werden.
Die von der DPolG gegenüber dem
IM eingeforderte Stunden-Rückvergütung für die Jahre 2012 und 2013
brachte insgesamt 260.000 Stunden, im Durchschnitt je Schichtler
eine Stundengutschrift von rund 20
Stunden.
4
blaulicht
zeitung – Sonderausgabe zur
-Personalratswahl
Wer Einfluss nehmen will,
muss vor Ort sein!
Mehr und Mehr wird deutlich, wie stark die EU
auch in unsere Polizeiarbeit in Bayern hineinwirkt: Von der Flüchtlingsproblematik, Freizügigkeit, Schengen, Internationale Zusammenarbeit
mit Europol und Frontex, Grenzüberschreitende
Kriminalität, Vorratsdatenspeicherung, europaweite Ausschreibungen bis hin zu Fragen der
Arbeitszeit. Der Mann, der für die DPolG in
Europa vor Ort ist, ist Hermann Benker, Landesvorsitzender der DPolG Bayern. Am Rande
des Europäischen Polizeikongresses in Berlin
konnten wir mit ihm sprechen.
Foto: halfpoint / 123rf.com
Hallo Hermann,
du bist Vizepräsident der Europäischen Polizeiunion (EPU) und Vizepräsident der Kommission Sicherheit
von CESI. Seit wann bist du für die
DPolG und deren Dachverband Deutscher Beamtenbund auf der europäischen Bühne tätig?
Vizepräsident der EPU bin ich seit
Oktober 2008, Vizepräsident der
Kommission Sicherheit der CESI
seit September 2010. Die EPU ist ein
Dachverband europäischer Polizeigewerkschaften und seit 2013 Mitglied des europäischen Dachverbandes unabhängiger Gewerkschaften,
der CESI. Dieser gehört auch der
Deutsche Beamtenbund (dbb) und
damit auch die DPolG direkt an. Von
Anfang an waren wir uns bewusst,
dass es uns nicht weiter hilft, immer
nur über Regelungen der EU zu
schimpfen, wenn sie national umgesetzt werden müssen. Wer auf die
Gestaltung von EU-Regelungen Einfluss nehmen will, der muss vor Ort
im Vorfeld ihrer Entstehung präsent
sein. Deshalb haben wir uns als
DPolG bereits 2006 entschieden in
der EPU Mitglied zu werden. Als
Bindeglied zum Deutschen Beamtenbund sitze ich in der Kommission „Europa“ des dbb und ein Vertreter der DPolG Bundesleitung nun als
mein Nachfolger in der Kommission
„Sicherheit“.
Wie sieht die Gremienarbeit für die
„Sicherheit“ im Beamtenbund und in
dessen europäischen Institutionen aus?
Die Kommission „Sicherheit“ des
dbb leitet unser Bundesvorsitzender
Rainer Wendt. Wie der Name schon
erkennen lässt, gehören diesem
Fachgremium neben der DPolG insbesondere Gewerkschaften an, die
im weitesten Sinn mit Fragen der
Inneren Sicherheit befasst sind. Die
Kommission berät die dbb-Bundesleitung zu allen Fragen rund um diese Thematik und nimmt Stellung zu
allen einschlägigen Themen und
Gesetzentwürfen. Das Spiegelbild
auf europäischer Ebene ist die Kommission „Sicherheit“ der CESI. Auch
dieser Kommission gehören neben
der EPU eine Vielzahl von europäi-
„Gewalt gegen
Polizeibeamte ist
in ganz Europa ein
Thema, ebenso wie
aktuell die Flüchtlingssituation im
Schengenraum.“
schen Fachgewerkschaften aus den
Bereichen Polizei, Zoll, Feuerwehr
und Verwaltung an, die mit Sicherheitsaufgaben betraut sind. Präsident ist der Vorsitzende der holländischen Polizeigewerkschaft ACP,
Vize ist neben mir noch eine Polizistin von Alliance/Frankreich. Die
Schwerpunktthemen sind in Europa
aus dem Polizeibereich, da Justiz
und Streitkräfte dort eigene Berufsräte haben und der Zoll noch
Schnittstellen zu einer anderen
Kommission hat. Viele Themen decken sich mit unseren in Deutschland.
Die EPU wiederum ist, wie erwähnt, ein Dachverband für europäische Polizeigewerkschaften, dem
inzwischen fast 20 Mitgliedsver-
bände aus EU-Ländern und der Ukraine angehören. Ein Schwerpunkt
liegt dabei auch auf einer europaweiten Erhebung des Ist-Zustandes
der Polizei in den Mitgliedsstaaten
der EU. Als EPU-Vorstand unterstützen wir insbesondere die gewerkschaftlich noch nicht so erfahrenen Verbände sowohl logistisch
als auch politisch, direkt vor Ort
oder über Lobbyarbeit beim Europäischen Parlament.
geführt, durch Gerichtsurteile und
in Stellungnahmen der Europäischen Kommission ist aber absolut
klar, dass unser Dienstbetrieb ohne
Zweifel dazu gehört.
Für die DPolG habe ich im Rahmen des letzten Konsultationsverfahrens der EU zu einer möglichen
Novellierung der EU-Arbeitszeitrichtlinie eine Stellungnahme gefertigt, die in die Gremienarbeit auf
europäischer Ebene eingeflossen ist.
Darin haben wir klar die begriffliche
nicht völlig aushöhlen, z.B. bei den
Bereitschaftszeiten, wo die Differenzierung in aktive und inaktive
Zeiten immer noch im Raum steht.
Das Thema Arbeitszeit lässt sich
aber nicht nur auf Fragen des
Schichtdienstes reduzieren. Eine
wichtige Rolle spielt wie erwähnt
das Thema Anerkennung von Bereitschaftszeiten als Arbeitszeiten.
Hier ist die EU-Haltung bisher eindeutig. Es gilt die 1:1 Anerkennung
von Bereitschaftszeiten als Arbeits-
Welche Fragen / Themen beschäftigen euch derzeit?
Gewalt gegen Polizeibeamte ist in
ganz Europa ein Thema, ebenso wie
aktuell die Flüchtlingssituation im
Schengenraum. Auch Fragen der
Ausstattung und Ausrüstung der
Polizei in Europa, die Angleichung
bzw. Standards sozialer Leistungen
bei Versorgung und Fürsorge, aber
auch Arbeitszeiten beschäftigen uns
stark.
Die EU-Richtlinien zur Arbeitszeit
und deren Umsetzung durch das Bayerische Innenministerium haben im
zurückliegenden Jahr für einige Diskussionen gesorgt. Dabei ist bei uns,
aber auch bei den Kolleginnen und
Kollegen auf Unverständnis gestoßen, dass die Polizei als Institution
nicht in den Ausnahmetatbeständen
des Art. 17 der EU-Richtlinie genannt
ist. Hast du dafür eine Erklärung und
wird daran gearbeitet, die Polizei
dort begrifflich aufnehmen zu lassen?
In der ersten Version der EU-Arbeitszeitrichtlinie waren die Polizei
und einige andere Bereiche explizit
ausgenommen. Diese generelle Ausnahme wurde ab der zweiten Version gestrichen. In den allgemeinen
Ausnahmetatbeständen ist die Polizei zwar begrifflich nicht extra auf-
Hermann Benker im Gespräch mit Monika Hohlmeier.
Aufnahme der Polizei in die Ausnahmetatbestände und bessere praxisbezogene Anwendung der EURichtlinie gefordert. Ob es demnächst zu Änderungen bei der
Richtlinie kommt, ist noch nicht
klar. Falls die Briten in der EU bleiben, wird es in Anbetracht des dortigen Referendums aber darauf zulaufen. Dann müssen wir europäischen Gewerkschaften aber höllisch aufpassen, dass die Vorstellungen der Arbeitgeber- und Dienstherrnseite die Schutzbestimmungen
Foto: DPolG Bayern
zeiten ohne Wenn und Aber. Für
diese Beibehaltung werden wir
kämpfen.
Deshalb ist es für mich auch unverständlich, dass das Bayer. Innenministerium in seinen „Eckpunkten“ Regelungen der EU-Arbeitszeitrichtlinie restriktiv für die Arbeitszeitmodelle des Schichtdienstes vorgibt und bei planbaren Einsatzzeiten der Bereitschaftspolizei
sowohl die EU-Richtlinie als auch
das Bayer. Personalvertretungsrecht
missachtet. Dort wo Gestaltungs-
Sonderausgabe zur
spielraum bei den Arbeitszeitmodellen möglich wäre, wird dieser nicht
genutzt und dort wo dringender Bedarf an Ruhe- und Erholungsphasen
besteht, bleibt das Ministerium absolut untätig. Hier wird mit zweierlei
Maß gemessen. Das ist nicht in Ordnung.
„Dort wo Gestaltungsspielraum bei den
Arbeitszeitmodellen
möglich wäre, wird
dieser nicht genutzt
und dort wo dringender Bedarf an Ruheund Erholungsphasen
besteht, bleibt das
Ministerium absolut
untätig.“
Vor dem Hintergrund deiner Kontakte und der Gespräche, die du mit
Mandatsträgern führst, sowie den
Diskussionen in den europäischen
Gremien, in denen du vertreten bist,
welche „Spielräume“ siehst du in der
Umsetzung der EU-Richtlinie auf Arbeitszeitmodelle für die Schichtdienstleistenden bei der Bayer. Polizei?
Die EU-Richtlinie kennt Ausnahmen für Pendler, für den Personenschutz und für die Aufrechterhaltung
der Kontinuität des Dienstes. Zum
letzteren zählt unstrittig der Rundum-die-Uhr-Betrieb der Polizei.
Nach den Vorgaben der EU-Richtlinie ist weder der 12-Std.-Dienst
noch der sog. Doppelschlag verboten. Die EU-Richtlinie macht Vorgaben zu Ruhezeiten und gestattet aber
gleichsam Ausnahmen unter bestimmten Vorgaben. Die 11-stündige
Ruhezeit kann also nach den Vorgaben der EU-Arbeitszeitrichtlinie
verkürzt werden, wenn sich unmittelbar daran adäquate Ausgleichszeiten anschließen. Hier sehen wir als
DPolG Regelungsspielräume, die wir
gerne gemeinsam mit dem Ministerium ausgestalten würden. Hierbei
müssen natürlich dienstliche Belange aber auch die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt werden.
Als DPolG sehen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als wichtigen Teil der Fürsorge des Dienstherrn und damit als einen dringenden
Grund, der es ermöglicht, von Ausnahmebestimmungen der EU-Richtlinie Gebrauch zu machen.
Dass der Dienstherr einseitig für
sich Ausnahmemöglichkeiten geltend macht, ohne sich um adäquate
Ausgleichsmaßnahmen zu kümmern – wie z. B. beim monatelangen
Verheizen vieler BePo-Einheiten -,
aber einvernehmlich gestaltete Ausnahmen unter Beachtung der
Schutzbestimmungen ablehnt, ist
völlig inakzeptabel!
Beim Zusammentreffen der EUArbeitszeitrichtlinie mit dem deutschen Beamtenrecht zeigt sich das
eigentliche Problem: Die Richtlinie
kennt nur den Begriff „Arbeitnehmer“, die deutsche Differenzierung
zwischen „Beamte“ und „Arbeitnehmer“ mit den unterschiedlichen
Regelungen durch Gesetze bzw. Tarifverträge passt nicht so richtig in
das EU-System. So unterscheidet
die EU-Richtlinie ganz klar zwischen Ausnahmemöglichkeiten, die
durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften einerseits oder im Wege
von Tarifverträgen oder Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern
andererseits geregelt werden. Für
letztere gibt es sogar noch Abweichungsmöglichkeiten, die über die
allgemeinen (zu denen die Polizei
gehört) hinausgehen, da diese eben
nur dann zustande kommen, wenn
beide „Vertragspartner“ damit einverstanden sind. Im Beamtenbereich
wäre ein gleichartiger Schutz nicht
gewährleistet, da hier Parlamente
bzw. Ministerien einseitig Regelungen schaffen können.
Da es im Tarifbereich aber genau
diese Ausnahmemöglichkeiten von
der EU-Richtlinie in Deutschland
gibt, können arbeitsschutzrechtliche
vorgeschobene Gründe nicht das
Hauptproblem sein. Die Tarifverträge sehen konkrete Schutzmaßnahmen vor, wenn Ausnahmen gemacht
werden. So muss z.B. die Verkürzung
einer Ruhezeit unmittelbar nach
dem nächsten Dienstblock eingebracht werden. Außerdem können
durch Dienstvereinbarungen, also
nur mit Einbindung und Zustimmung des Personalrats, Abweichungen unter Beachtung der Schutzbestimmungen geregelt werden. Dieser
Weg könnte m. E. auch für die Beamten eingeschlagen werden, um
noch mehr Rechtssicherheit herzustellen. Hierzu bedarf es allerdings
u. a. einer Änderung der AzV.
Wo ein Wille war, gab es schon
immer einen Weg. Wir bleiben jedenfalls hartnäckig dran.
-Personalratswahl – blaulicht
Illustration: Illurama
Reisende
Kriminalitätsphänomene –
DIE Herausforderung für Ermittlungsbehörden
Eine moderne, effektive Kriminalitätsbekämpfung erfordert angesichts zunehmender grenzüberschreitender Täterstrukturen einen raschen Austausch von Informationen auf internationaler Ebene. Netzwerken von Straftätern
muss mit einem schnellen und
sicheren Informationsnetzwerk
der Sicherheitsbehörden begegnet
werden.
Wir müssen „Wissen teilen und
nicht nur sammeln“. Dies gilt auch
gerade im Hinblick auf die
Bekämpfung des internationalen
Terrorismus. Als zentraler Kommunikationskanal für den Informati-
onsaustausch in der EU und in den
assoziierten Drittstaaten soll SIENA
(Secure Information Exchange Network Application) ausgebaut werden. Bei der Fachtagung werden die
gemeinsamen Möglichkeiten der
verschiedenen Ebenen praxis- und
basisorientiert dargestellt. Kompetente Referenten kommen aus dem
Bayerischen
Landeskriminalamt,
dem PP München, dem Bundeskriminalamt und von EUROPOL.
Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches
Erscheinen und über einen regen
Meinungsaustausch. Es geht nicht
um die Theorie, sondern um die
Praxis!
DNA- Mita rbeiterdatenba nk
Entscheidung überfällig!
SAVE
Wann:
THE
12.05.2016
DATE
9.30 Uhr
Wo:
Wappensaal
des Hofbräuhauses
München
Platzl 9
80331 München
Anmeldung unter:
[email protected]
Gerichtsverwertbare
Atemalkoholanalyse
Projekt
ausweiten!
Die Bayer. Polizei beteiligt sich
auf Initiative der DPolG am Forschungsprojekt der Fachhochschule der Polizei in Sachsen zur
gerichtsverwertbaren Atemalkoholanalyse. In das Projekt ist bislang ausschließlich das PP München eingebunden.
Foto: DENYS Rudyi / 123rf
https://www.youtube.com/watch?v=31r3iiIZYc4
5
Einla dung
DPolG Fac htagung „Kri p o “
„So wählst du richtig“
Erklärfilm „So wählst du richtig“
zeitung
Die Speicherung von DNA-Mitarbeiterdaten ist den Spurenexperten der Kriminalpolizei seit
2007 ein großes Anliegen. Dies
wird von der DPolG AG Kripo
fachlich unterstützt.
Das IM hat im Oktober 2013 beim
BLKA eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese sollte eine bayernweit gültige Konzeption für eine „DNA-Mitarbeiterdatenbank“, für interne
DNA-Abgleiche, erarbeiten.
Die AG hat dem IM bereits 2014
ihren Bericht vorgelegt. Seit 2 Jahren
herrscht Funkstille!
„Die fachliche Notwendigkeit ist
unbestritten“, so der Leiter der
DPolG AG Kripo, Stefan Kemptner.
Eine Entscheidung durch das IM
müsste nach fast zwei Jahren möglich sein. Die DPolG hat den Minister aufgefordert, endlich eine Entscheidung zu dieser Datenbank zu
treffen.
Die Anzahl der dort im Zeitraum
vom September bis Dezember 2015
gemeldeten Fälle ist sehr gering.
Dies liegt an den Vorgaben des Forschungsprojektes und der grundsätzlichen Verfahrensweise in der
Abarbeitung von Trunkenheitsfahrten beim PP München.
Die DPolG hat den Minister gebeten, die Ausweitung des Forschungsprojektes auf andere Präsidien zu
prüfen. Ein frühzeitiger Abschluss
des Projektes und die damit verbundene Feststellung der beweissicheren Gerichtsverwertbarkeit liegen
im Interesse der DPolG. Dadurch
könnten unsere Kolleginnen und
Kollegen schnell entlastet werden.
6
blaulicht
zeitung – Sonderausgabe zur
-Personalratswahl
ausstattu n g
aus b il d ung
Arbeitsplatz Streifenwagen
im neuen Design
Taktische
Einsatzmedizin
implementieren
Was der Schreibtisch für den Tagesdienstler,
ist der Streifenwagen für den Schichtler:
Arbeitsplatz für den größten Teil des Tages.
Die DPolG setzt sich für Optimierungen bei Streifenwagen ein.
Der DPolG ist der „Arbeitsplatz
Streifenwagen“ besonders wichtig. Schon 2000 wurden von ihr
Ergebnisse von Studien zu Streifenfahrzeugen den Medien präsentiert. Diese machten deutlich,
dass Folienbeklebung die Erkennbarkeit und damit die Sicherheit
wesentlich verbessern kann. Sukzessive wurden diese Erkenntnisse auch auf Streifenfahrzeuge der
Bayer. Polizei übertragen.
Die DPolG hat sich erfolgreich für
das YELP-Signal und den Flasher
eingesetzt. Auch der DPolG Forderung nach blauen LED Leuchten, zur
besseren Wahrnehmbarkeit des
Blaulichtes, wird nicht nur in Zivil-,
sondern auch in Streifenfahrzeugen
Rechnung getragen.
Illustration: Illurama
In Work-Shops hat die DPolG
Schichtler und BMW Entwickler zusammengebracht. Der Austausch
führte zu mehr gegenseitigem Verständnis. Bei allem Engagement von
BMW sind Optimierungen durch
die Serienproduktion Grenzen gesetzt.
Aus einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von BMW, DPolG und IM
entstand der BMW X3.
Das Bedürfnis nach mehr Platz im
Streifenwagen hat die DPolG in eine
Forderung nach „Großraumfahrzeugen“ umgemünzt. Dies führte zur
Beschaffung des VW Touran. Künftig verfügt Bayern zusätzlich über
den BMW X1 und den 2er Grand
Tourer.
Auf der Basis einer Studie zur
„Verbesserten Erkennbarkeit von
Streifenfahrzeugen auf Bundesautobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen“ (VEBA) wird ein
neues Design entwickelt. Neben
blauer- und silber-reflektierender
Folien werden künftig zusätzlich
gelb fluorisierende und gelb retroreflektierende Folien appliziert. Damit
wird die Erkennbarkeit am Tag und
in der Nacht deutlich erhöht. In der
Bayer. Polizei erhalten alle künftigen
Streifenfahrzeuge das neue Design.
Als nächstes steht für die DPolG
der interaktive Streifenwagen auf
der Agenda. Dazu hat die DPolG
schon 2013 verschiedene Komponenten vorgestellt: Multi-PC, Scanner, GPS-Empfänger, Videokameras,
die Einsatzbilder live in die EZ übertragen – all das wäre für die DPolG
vorstellbar.
Durch Terroranschlag schwerstverletzte Personen (Täter,
Opfer, Polizeibeamte) sind in der Regel nicht transportfähig.
Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
wurden von der DPolG im Vorfeld
des G7 Gipfels gefordert. Seites der
Polizeiabteilung im StMI wurden
diese Maßnahmen jedoch abgelehnt. Unberührt davon bleiben die
gesetzlichen, taktischen und fürsorgerechtlichen Verpflichtungen
für den Dienstherrn.
Durch Terroranschlag schwerstverletzte Personen (Täter, Opfer, Polizeibeamte) sind in der Regel nicht
transportfähig. Rettungsdienste stehen nicht zur Verfügung, solange sie
in ungesicherten Bereichen Hilfe
leisten müssten. Deshalb ist es notwendig, dass Polizeivollzugsbeamte
unter Beachtung der Einsatztaktik
effektiv lebensrettende Maßnahmen
einleiten und ggf. die Erstversorgung
von Verletzten vor Ort durchführen
können.
Beharrlichkeit
zahlt sich aus
N e ue un ifor m – Arbeitsgruppe prüft Wirtschaftlich-
keit eines bayerischen Logistikzentrums
Regallager beim LZN in Hann. Münden
Foto: Jürgen Köhnlein
Foto: DPolG Bayern
DPolG-Forderung:
Es ist daher unerlässlich, dass
sich die Bayer. Polizei der Herausforderung der taktischen Einsatzmedizin stellt.
Dazu ist die Vermittlung von
Kenntnissen in Theorie und Praxis
in der taktischen Einsatzmedizin in
der Ausbildung der 2. QE der Bereitschaftspolizei ebenso zu implementieren, wie in der 3. QE in der
Fachhochschule.
Die Fortbildung der PE-Trainer
und Einsatzkräfte in der Landespolizei ist in geeigneter Weise sicherzustellen.
Für die Einsatzkräfte ist eine
fachspezifische Ausrüstung wie z.
B. TEM Einsatztasche: Handschuhe, Tourniquet, Bandage, Verbandpäckchen, Rettungsdecke, EndlosBandschlinge, Kleiderschere, zu
beschaffen.
Wähle bis zum
21.06.2016
Die DPolG hat sich schon zu Beginn der Diskussion um eine neue
Polizeiuniform intensiv dafür eingesetzt, dass die Versorgung mit
den neuen Uniformteilen wieder
in die eigene Hand genommen
wird. Wir haben unnachgiebig ein
eigenes bayerischen Logistikzentrums (LZ) gefordert und als es aus
der Arbeitsgruppe Neue Uniform
starken Gegenwind gab, auch mit
dem Einsatz von eigenen Gutachten auf die organisatorischen und
wirtschaftlichen Vorteile hingewiesen.
Viele Gespräche mit politischen
Mandatsträgern später kam der
Durchbruch. Die Entscheidung des
Innenministers, ein eigenes Logistikzentrum für die Zeit ab 2021 prüfen zu lassen, war der Startschuss
für eine eigene Arbeitsgruppe, die
aber nicht nur die Versorgung mit
Dienstkleidung im Blick hat. Über
den Grundauftrag hinaus soll die
Projekt-Vorstudie als Referenzver-
fahren für künftige vergleichbare
Studien innerhalb der Bayerischen
Polizei dienen. So wird eine polizeiinterne wiederverwertbare Expertise geschaffen.
Eine ganze Reihe von rechtlichen,
wirtschaftlichen und organisatorischen Fragestellungen und Möglichkeiten müssen jetzt umfassend analysiert werden. Hierzu war auch der
Lehrstuhl für Logistik (BWL) der
Bamberger Otto-Friedrich-Universität eingebunden. Auf Grundlage
deren Ausarbeitung werden nun die
Wirtschaftlichkeitsberechnungen
erstellt. Die Arbeitsgruppe wird im
Herbst 2016 ihr Ergebnis vorlegen.
Impressum
Herausgeber:
Deutsche Polizeigewerkschaft
(DPolG) im dbb
Landesverband Bayern e.V.
Orleansstraße 4
81669 München
www.dpolg-bayern.de
Redaktion: Rainer Nachtigall,
Matthias Godulla
Gestaltung: Sonja Gagel,
Tocologo Kommunikationsdesign
Druck: hofmann infocom GmbH
Sonderausgabe zur
-Personalratswahl – blaulicht
zeitung
7
Di g i ta l f u n k
DigiNet I beendet –
Objektversorgung
bleibt ungeklärt
Staatssekretär Eck lädt die Mitglieder des Beirates zum Projekt
Digitalfunk ein und die Vertreter
der Rettungsdienste, des Feuerwehrverbandes, der Kassenärztlichen Vereinigung, des StMI, der
Projektgruppe, des LKA, des
Hauptpersonalrates usw. kommen.
Neben dem Dank des Staatssekretärs an alle Beteiligten für die gute
Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung bei der Einführung
des Digitalfunks in Bayern, führt der
Leiter der DigiNet-Gruppe Einzelheiten zur Migration des Digitalfunks aus.
99,5 Prozent der Standorte sind in
Betrieb. Die restlichen zwei folgen im
Frühjahr bzw. Sommer. Das Netz
steht. Es folgt noch eine Feinabstimmung. Die Übergabe der künftigen
Verantwortung für das Netzt geht in
der Alltagsorganisation an die Autorisierte Stelle beim Landeskriminalamt über.
Das Projekt DigiNet I ist beendet.
Das war die letzte Sitzung des Beirates.
Ungeklärt für die Polizei ist und
bleibt die Objektversorgung. Hier
steht die Digitalfunkversorgung, insbesondere des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bei den
U-Bahnen in München und Nürnberg/Fürth im Fokus. Der Streit über
die Kosten der Digitalfunkertüchtigung der U-Bahn-Röhren ist nicht
beigelegt.
Die Kommunen vertreten, dass
nach den für sie geltenden gesetzlichen Vorgaben die analoge Funkversorgung ausreichend ist. Der Freistaat will, dass die Objekteigentümer
– in diesem Fall die Kommunen –
für die Kosten des Digitalfunks aufkommen.
Dieser Streit findet seit Jahren keinen Abschluss. Selbst wenn, eine
Entscheidung fallen würde, bräuchte
es noch Jahre, bis digital in der
U-Bahn gefunkt werden könnte. Die
Folge: Die Polizei muss den Analog-
Funkloch in der U-Bahn?
funk auf Jahre hinaus aufrechterhalten, um in den U-Bahn-Bereichen
eine Funkversorgung zu gewährleisten.
Der Parallelbetrieb einer Technik,
von der man sich aus guten Gründen
verabschieden wollte, stellt die Polizei vor Herausforderungen. Zum einen ist es nicht einfach, die veraltete
Technik überhaupt in Betrieb zu halten; zudem müssen vor Ort die Kolleginnen und Kollegen zusätzlich
zum Digitalfunk mit den alten Funkgeräten auf Streife gehen. Dies beeinträchtigt den Dienst uniformier-
A9/Z
Foto: Dieter Meyrl / iStockphoto
ter wie ziviler Einsatzkräfte, den
Schicht- und Streifendienst genauso
wie den geschlossenen Einsatz, den
Alltagsdienst wie besondere Einsatzlagen. Von Notsituationen ganz zu
schweigen. Vor dem Hintergrund aktueller Bedrohungslagen und dem
Umstand, dass auch der ÖPNV Anschlagsziel war und auch künftig sein
wird, ein unhaltbarer Zustand für die
DPolG. Der ÖPNV ist Teil der öffentlichen Infrastruktur und gehört
im Wesentlichen zur Daseinsversorgung der Bevölkerung. Unabhängig
davon, ob er im Untergrund stattfindet oder auf der Oberfläche. Hier
muss im Interesse der Sicherheit
schnell – möglichst in den nächsten
Wochen – eine Entscheidung über
die Aufteilung der Kosten getroffen
werden. „Der Digitalfunk hilft helfen“, so der Slogan des Innenministeriums. Dies kann er aber nur dort,
wo er vorhanden ist und funktioniert. Im U-Bahn-Bereich ist das
nicht der Fall.
nannten Maßnahmen können dazu
beitragen, den Beförderungsstau
nachhaltig zu reduzieren und auch
den Leistungsträgern, die in der 2.
QE verbleiben, eine Aussicht auf
eine leistungsgerechte Beurteilung
und damit auf eine zeitnahe Beförderung nach A9/Z geben.
Seit Beginn 2016 konnten einschließlich Mai bereits rund 350
Kolleginnen und Kollegen nach A9/Z
befördert werden. Damit verbunden
eine weitere Reduzierung der erforderlichen Beurteilungswerte (13/66).
Kostenvolumen: 2,31 Mio. Euro.
Die DPolG prognostiziert aufgrund
der Beförderungsentwicklung, dass in
den verbleibenden Monaten bis zur
Wirksamkeit der neuen Beurteilung 2.
QE (2017) alle aktuell wartenden und
noch bis dahin hinzukommenden
Beförderungsbewerber mit einem
Beurteilungsgesamtwert von 13
Punkten befördert werden können.
Je nachdem, wie viel zusätzliche
Beförderungsmöglichkeiten der
anstehende Doppelhaushalt 2017/2018
vorsieht, könnte bei einer Teilumsetzung zusätzlicher Beförderungen nach
A9/Z im Juli/August 2017 – also noch
vor Wirksamkeit der neuen Beurteilung
zum 01.10.2017 – in die 12 Punkte
Beurteilungen aus 2014 hineinbefördert
werden.
b e fö r der u n g
Befürworter längerer
Wartezeiten sind gescheitert!
Anfang 2014 spricht das Verwaltungsgericht München, unter Verweis auf eine bundesverwaltungsgerichtliche Entscheidung aus
2012, ein entscheidendes Urteil:
Das Mindestalter 43 Jahre für die
Beförderung zu A9/Z ist rechtswidrig!
In der Folge überschlugen sich die
Ereignisse: Eilens wird eine Arbeitsgruppe vom Ministerium einberufen.
Im Mai folgt ein Beförderungsstopp,
der – entgegen der Absprache mit
dem Hauptpersonalrat – bis in den
Herbst aufrechterhalten wird. Im
Sommer entscheidet der Innenminister, auf Empfehlung seiner Administration und mit Unterstützung
anderer Gewerkschaften und Interessensvertretungen, die Anhebung
von Wartezeiten zur Beförderung
nach A9/Z, A10 und A11 (jeweils 2.
QE). Das war`s!
Viele, insbesondere diejenigen, die
vom Wegfall der Mindestaltersgrenze unmittelbar betroffen waren, sind
tief enttäuscht und verärgert. Ein
halbes Jahr diskutieren Vertreter
verschiedener Verbände, des Ministeriums, der Gewerkschaften und des
Hauptpersonalrates über Lösungsmöglichkeiten und das Einzige, was
passiert, ist eine Anhebung der Wartezeiten!
Die DPolG hat sich klar gegen diese Maßnahme ausgesprochen. Sie
stellt eine klare Verschlechterung der
Beförderungssituation für alle dar
und trägt in keiner Weise zur Lösung
der durch die Rechtsprechung entstandener Probleme bei. Im Gegenteil! Den Lebensälteren, denen man
mit ihrer 9-12 Punkte-Beurteilung
helfen wollte, werden zusätzliche
Wartezeiten aufgebrummt. Für die
DPolG nicht akzeptabel.
Der politische Fokus lag aber auf
der Anzahl der Wartenden, die damals schon über 3.000 lag. Die politische Vorgabe war, diese Zahl unter
3.000 zu drücken. Wenn man schon
keine Lösung hat, muss wenigstens
die Statistik passen.
Die Anhebung der Wartezeiten
brachte den politisch verordneten
Erfolg: Die Zahl von 3385 Wartenden
zur Beförderung nach A9/Z wurde
durch die Anhebung der Beförderungswartezeiten in allen Beurteilungssegmenten auf 2895 gedrückt.
Von den 490 Wartenden, die so aus
der Warteliste „geflogen“ sind, waren 389 aus dem 9-12 Punkte-Segment der A9-Beurteilungen.
Dass die Maßnahme, wie von der
DPolG prognostiziert, keine nachhaltige Lösung, sondern nur „Kosmetik“ ist, zeigt die Entwicklung des
Beförderungsstaus in den folgenden
Monaten.
Die Befürworter längerer Wartezeiten sind gescheitert!
Die DPolG ist bestätigt in ihrem
Weg: Es hilft kein politischer Aktionismus, keine Kosmetik. Es hilft kein
populistisches Geschrei nach Einführung rechtswidriger Verfahren.
Die DPolG hat von Anfang an auf die
rechtlichen
Rahmenbedingungen
verwiesen und dargestellt, dass es
keine schnellen Lösungen geben
wird. Die Chancen, die vor der Beurteilung 2014, mit der Umstellung des
Auswahlverfahrens zum Aufstieg in
die 3. QE bestanden, wurden vertan.
Nachhaltig wirksam sind ausschließlich: Mehr Beförderungen und
rechtssichere Verfahren – beides
schafft Perspektiven und Vertrauen.
Aus diesem Grund steht die DPolG
weiterhin klar für den von ihr eingeschlagenen Weg: 1. Ehrlichkeit gegenüber den Betroffenen, 2. zusätzliche Beförderungen im Rahmen eines
nachhaltigen Beförderungs- und Hebungskorridors und 3. das von der
DPolG initiierte und – trotz anfänglichen Widerstands anderer Gewerkschaften und Interessensvertretungen – inzwischen auf den Weg
gebrachte „Entkopplungsverfahren“!
Insbesondere die beiden zuletzt ge-
1-Jahres-Entwicklung
der Beurteilungsvoraussetzungen
für eine Beförderung nach A9/Z
BeförderungBeurteilungWartende
zum jeweils
1. des Monats
2015
April
14/71/143109
Mai
14/71/123131
Juni
14/70/143093
Juli
14/70/123089
August 14/69/143009
September14/69/12 3040
Oktober 14/69/103048
November14/68/14 3005
Dezember14/69/12 3056
2016
Januar 14/68/103117
Februar 13/67/133122
März
13/67/113133
April
13/67/--3082
Mai
13/66/123048
Nur mehr Beförderungen
schaffen Perspektiven:
2015 konnten rund 800 A9er zu A9/Z
befördert werden. Damit konnte die
Beförderungsvoraussetzung von 14
Punkten und 72 Innere Ausschöpfung
auf 14 Punkte und 68 (01.02. 2016
erstmal 13/67 Punkte) gesenkt werden.
Der Freistaat investierte allein 2015
rund 5,3 Mio. Euro.
Zur Erinnerung!
Einen Beförderungsstau zu A9/Z
gab es auch schon zu Zeiten des Mindestalters. Im Juli 2013 standen 178
Hauptmeister(innen), die das 43. Lebensjahr bereits vollendet hatten, im
Stau. Davon hatten der/die Beste eine
Beurteilung mit dem Gesamtwert
von 14 und der/die Letzte mit 5 Punkten. Mit den zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten aus dem Doppelhaushalt 2013/2014 beförderte das
Ministerium alle Wartenden nach
A9/Z. Der Stau war damit beseitigt.
Erst mit dem verwaltungsgerichtlich
verfügten Wegfall des Mindestalters
im Februar 2014 wuchs der Beförderungsstau rasant wieder an.
8
blaulicht
zeitung – Sonderausgabe zur
-Personalratswahl
D Po lG Ja hr estagung
„Irgendwann ist
Schicht im Schacht!“
Bad Windsheim – Die DPolG
Jahresversammlung stand an und
der Innenstaatssekretär Gerhard
Eck folgte der Einladung der Polizeigewerkschaft nach Mittelfranken. Zu dieser Arbeitstagung der
Beamtenbundgewerkschaft kommen aus ganz Bayern über 120
Funktionsträger aller Ebenen zusammen, um aktuelle Themen und
die gewerkschaftliche Ausrichtung zu diskutieren.
„Ich weiß die Arbeit der Polizei zu
schätzen“, begann der Staatsekretär
seine Ausführungen vor den Delegierten und würdigte die engagierte
und professionelle Arbeit in dem
„ereignisreichen und arbeitsintensiven Jahr, dass hinter der Bayerischen
Polizei liegt.“
Nach dem G7-Gipfel trat, so Eck,
nicht die erhoffte Verschnaufpause
ein, sondern die Belastung der Kolleginnen und Kollegen setzte sich in
der Flüchtlingsproblematik und der
darauf folgenden Terrorlage unauf-
haltsam fort, sodass sich bis zum 30.
November 2015 über zwei Millionen
Mehrarbeitsstunden aufgehäuft haben, die bislang weder durch Auszahlung noch durch Freizeit ausgeglichen werden konnten. Allein jeder
Bereitschaftspolizist
habe
im
Schnitt 99 Überstunden, zitiert der
CSU Mann aus dem Konzept, dass
ihm die Administration erstellt hat.
Mit dieser Aussage setzte der Innenstaatssekretär, der im Verlauf
seiner Rede noch die politisch erreichten Verbesserungen der Ausrüstung und der Personalsituation
herausstellte, die ersten Ansatzpunkte in der Diskussion mit den
DPolG Funktionsträgern.
DPolG Funktionsträger aus den
Reihen der Bereitschaftspolizei
stellten dem Staatssekretär die
praktischen Auswirkungen der Belastung dar, in dem Einsatzkräfte
von einem zum anderen Einsatz geschickt werden, ohne die sonst vom
Ministerium hochgehaltenen EUArbeitszeitvorgaben – insbesondere
Ruhezeiten – einzuhalten. Darüber
hinaus erhielt er noch den Ratschlag,
die Zahlen, die ihm da aufgeschrieben werden auch mal zu hinterfragen. Die tatsächliche Überstundenbelastung der Einsatzkräfte liege
deutlich höher. In die Statistik fließen aber auch Beamte in Ausbildung
ein, für die im Ausbildungsbetrieb
gar keine Überstunden anfielen.
Durch deren Einbeziehung in die
durchschnittliche Berechnung der
Mehrarbeitsbelastung ließe sich
aber die Realität deutlich schönen.
Rainer Hirschmann, Vorsitzender
der DPolG Mittelfranken, erläuterte
dem Politiker die Personalsituation
in den Basisdienststellen. Hirschmann bezweifelte den grundsätzlichen Wert der genannten Zahlen zur
Personalstärke, die jüngst auch in
einem „Faktenblatt“ vom Minister
an Abgeordnete versandt wurden.
„Wir haben zu wenig Kollegen an der
Basis“, beklagte der mittelfränkische
Gewerkschafter.
Der stellvertretende Landes- und
Bundesvorsitzende der DPolG, Michael Hinrichsen, stellte die von Eck
genannte Verbesserung von zusätzlichen 80 Tarifstellen in Relation
zum Gesamtpersonalkörper der
Bayer. Polizei. Hinrichsen bewertete
die Anzahl als viel zu gering, schließlich rede man nicht von der Inspektion Bad Windsheim, sondern von
ganz Bayern. Damit lieferte er das
Staatssektretär Gerhard Eck vertritt seine Positionen
vor den DPolG Funktionsträgern.
Stichwort für den Vorsitzenden der
DPolG Tarifkommission Ümit Turul, der erneut das Missverhältnis
von zusätzlichen Beamten- und Tarifstellen in den Haushalten anprangerte. Turul warb dafür, dass in
künftigen Haushalten zusätzliche
Tarifstellen doch im Verhältnis der
Gesamtzahl der Tarifbeschäftigten
in der Bayer. Polizei zu stehen haben.
Auch Ingrid Schatz, Personalrätin in
der Bereitschaftspolizei, wies auf
das Verhältnis der 1.000 Tarifbeschäftigten in der Bereitschaftspolizei hin. Dafür habe die BePo an den
80 zusätzlichen Stellen einen Anteil
von 5 erhalten. Schatz plädierte auch
einen Blick auf die Wertigkeiten der
Foto: DPolG Bayern
Tarifstellen zu haben. Diese müssten deutlich verbessert werden.
Staatssekretär Eck lud Ingrid
Schatz und die Tarifvertreter der
DPolG zu sich nach München zu einem persönlichen Gespräch ein, in
dem die Thematik vertieft erörtert
werden könnte.
Eck gestand mit Blick auf die Personalsituation und die Belastung der
Kolleginnen und Kollegen zu, dass
„Freizeitausgleich derzeit leider
nicht in dem Umfang möglich ist,
wie wir uns das vorgestellt hätten.
Das geht alles mal eine Zeitlang,
aber irgendwann ist dann Schicht im
Schacht.“
The Never Ending Story?
ar b e i tszeit – Urteil nach DPolG Musterklage nur teilweise umgesetzt!
Wir machen deine Stimme
LAUT
Es war einmal ...
Tarifbeschäftigte, die Schicht-/
Wechselschichtarbeit leisten, haben spätestens nach dem Augsburger Arbeitsgerichtsurteil aus
dem Jahr 2014 (Az. 3 Ca 423/14)
für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf die volle, im
Dienstplan geplante Arbeitszeit,
welche dementsprechend auch
gutzuschreiben ist. Dies folgt aus
dem in §§ 3 und 4 Abs. 1 und 4
Entgeltfortzahlungsgesetz festgeschriebenen Entgeltausfallprinzip.
Zeitgutschrift auf dem Stundenkonto ist insoweit ein untrennbarer
Bestandteil der fortzuzahlenden
Vergütung. Das Stundenkonto ist
sozusagen der „Speicher“ dafür.
Das Arbeitsgericht stellte fest,
dass dies zumindest für den Bereich
der Tarifverträge des öffentlichen
Dienstes so gilt. Zwar könnten Tarifparteien dies auch anders regeln,
aber in den einschlägigen Regelungen des § 21 TV-L und TVöD wurden keine abweichenden Berechnungsmaßstäbe festgelegt.
D. h. mit dem aufgestellten
Dienstplan hat der Arbeitgeber für
einen bestimmten Zeitraum den
Abruf der zu erbringenden Arbeitszeit verbindlich festgelegt. Erkrankt
der Beschäftigte in diesem Zeitraum,
so ist er so zu stellen, als hätte er in
diesem Zeitraum voll gearbeitet. Die
Aktueller Sachstand:
Die DPolG konnte das Innenministerium davon überzeugen, für
diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die die o.g. Voraussetzungen
eingehalten haben, auf die Einrede
zur Verjährung für die Jahre 2011
und 2012 zu verzichten. In beiden
Fällen wurden die Präsidien darüber
schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Aufgrund des Arbeitsgerichtsurteils haben leider nur wenige Polizeiverbände – vorbehaltlich einer
Neuregelung des Ministeriums zur
Stundenfortschreibung im Krankheitsfall im Arbeitnehmerbereich –
zu Gunsten der betroffenen Beschäftigten entschieden, die im
Rahmen der 6-monatigen tariflichen Ausschlussfrist schriftlich geltend gemachten Ansprüche, gutzuschreiben.
Die DPolG fordert das IM – losgelöst von einer noch ausstehenden
Neuregelung zur Stundenfortschreibung im Krankheitsfall – auf, den
anderen Polizeiverbänden das „okay“
zur Regulierung der Stundengutschrift zugeben. Die Schichtdienstleistenden haben nun wirklich viel
Geduld bewiesen.
Foto: Valery Plotnikov / istockphoto.com
Foto: nmann77 / fotolia
Bitte bis
30.04.2016
abgeben
Umfrage-Aktion:
Unsere JuPo und Tarifkommission haben sich was einfallen lassen. Eure Meinung bzw. Stimmung ist gefragt. Die Karten liegen
aktuell in den Dienststellen bereit. Füllt sie aus und gebt sie bei den
DPolG-Ansprechpartnern der Dienststelle ab.

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