nachlesen - Antidiskriminierungsbüro Sachsen
Transcrição
nachlesen - Antidiskriminierungsbüro Sachsen
Kochstraße 14 04275 Leipzig ADB Antidiskriminierungsbüro Ansprechpartner Daniel Bartel Tel.: 0341 303 949 2 Mobil: 01577 330 10 36 Email: [email protected] Pressemitteilung Antidiskriminierungsbüro Sachsen (ADB) und StudentInnenRat (StuRa) der Universität Leipzig Datum: 08.02.2012 SPERRFRIST: 10.02.2012 Einlass für Alle - Schritte zu diskriminierungsfreien Einlasskontrollen in Leipziger Clubs und Diskotheken Testing zeigt: Rassistische Einlasskontrollen sind Teil des Leipziger Nachtlebens ++ ADB und StuRa fordern Veränderung und schlagen konkrete Schritte vor ++ Betroffene Antidiskriminierungsbüro e.V. verklagen sechs Haus Clubs der Demokratie Bernhard-Göring-Str. 152 04277 Leipzigdas Antidiskriminierungsbüro Sachsen (ADB) und der Im Oktober 2011 testeten StudentInnenRat der Universität Leipzig verschiedene Leipziger Diskotheken auf Fon 0341 – 30 65 145 rassistische Diskriminierung. Die Frage lautete: Haben „nicht-deutsch“ aussehende Gäste die Mobil 0162 – 81 53 752 gleichen ChancenFaxin0341 die Disko zu kommen wie weiße Deutsche? Die Antwort war – 30 65 146 erschütternd. In mehr als der Hälfte der Fälle (sechs von elf Clubs) wurde den „nichtdeutschen“ Testern der Eintritt verweigert, während die mehrheitsdeutschen [email protected] Vergleichspersonen durchgewunken wurden. www.adb-sachsen.de Leipzig „Dieses ErgebnisSparkasse bestätigt leider meinen Eindruck.“ sagt Abdulaziz Bachouri, Referent für Konto 1 100 391 335 ausländische Studierende im StudentInnenRat der Universität Leipzig (StuRa). Immer wieder BLZ 860 555 92 berichten ihm Studierende von rassistischen Behandlungen durch das Sicherheitspersonal verschiedener Clubs. Auch Herr Bachouri selbst hat solche Erfahrungen machen müssen: „Es ist verletzend und du fühlst dich wie ein Mensch zweiter Klasse. Du fragst dich, ob du in Leipzig wirklich willkommen bist.“ Im Anschluss an das Testing suchten ADB und StuRa das Gespräch mit den Verantwortlichen der Clubs. Daniel Bartel, Leiter der Beratungsstelle des ADB Sachsen: „Die Reaktionen waren sehr unterschiedlich. Einige Clubs verweigern die Diskussion oder rechtfertigen ihre Praxis. Andere übernehmen Verantwortung und teilen das Ziel diskriminierungsfreier Einlasskontrollen. So stellen wir auf der heutigen Pressekonferenz zweierlei vor: Fünf praxisnahe Schritte, die es Clubs erleichtern, nicht zu diskriminieren und sieben Klagen wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).“ Seite 1 Fünf Schritte für eine nachhaltige Veränderung Die fünf Schritte umfassen eine nachvollziehbare Information der Gäste über ihre Rechte und Pflichten, ein geregeltes Verfahren für Beschwerdefälle, die Schulung der Mitarbeitenden, die Zusammenarbeit mit unabhängigen Beratungsstellen und eine Anpassung der Hausordnung. Daniel Bartel: „Diese Maßnahmen sind leicht umsetzbar und nützen sowohl den Gästen als auch den Clubs. Wir hoffen, dass sie ein positiver Qualitätsstandard werden und zu einer nachhaltigen Veränderung beitragen.“ Mit einem Club, der Moritzbastei, wurde bereits eine Kooperation vereinbart, mit anderen gibt es aktuell Gespräche. Sieben Klagen nach dem AGG Die Klagen nach dem AGG betreffen sechs Leipziger Diskotheken: das Alpenmax, den City Club, das L1, das Nachtcafé, das Nightfever und VelVet. Nachdem mehrere Versuche, eine konstruktive Lösung zu finden scheiterten, sahen die von der Diskriminierung Betroffenen keinen anderen Weg mehr, als ihr Recht auf Gleichbehandlung vor Gericht durchzusetzen. Sie klagen auf Unterlassung der Diskriminierung und auf Schadensersatz. „Die Betroffenen bedauern, dass dieser Schritt notwendig wurde. Es hat Angebote für eine außergerichtliche Lösung gegeben, bei denen die Betroffenen sogar auf ihre Schadensersatzansprüche verzichtet hätten“, kommentiert Jakob Simon, der Anwalt der Kläger und ergänzt: „Gleichzeitig ist es wichtig, eine Grenze zu ziehen und deutlich zu machen, dass es ein Recht auf Gleichbehandlung gibt, dem sich auch das Hausrecht unterordnet. Deshalb rufen wir das Leipziger Amtsgerichts an, das Diskriminierungsverbot durchsetzen.“ Die Klagen wurden am 08.02.2012 eingereicht und werden voraussichtlich im Frühjahr 2012 verhandelt werden. Bitten um Unterstützung - Unterstützungsfond und Aufruf Gerichtliche Auseinandersetzungen kosten Geld. Für viele Betroffene ist das eine große Hürde, wenn sie gezwungen sind, ihr Recht zu erstreiten. Deshalb hat das ADB einen Rechtsfond eingerichtet. „Der Fond unterstützt Klangende, indem er sie finanziell entlastet. Bitte spenden Sie.“, erläutert D. Bartel. Die fünf Schritte auf dem Weg zu diskriminierungsfreien Einlasskontrollen wurden als Aufruf zusammengefasst. Der StudentInnenRat der Universität Leipzig und das ADB Sachsen bitten Einzelpersonen und Organisationen, den Aufruf zu unterzeichnen und laden die Verantwortlichen auf Seiten der Clubs ein, sich an einer geplanten Positivkampagne „Einlass für Alle“ zu beteiligen. Seite 2