nachlesen - Antidiskriminierungsbüro Sachsen

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nachlesen - Antidiskriminierungsbüro Sachsen
Kochstraße 14
04275 Leipzig
ADB
Antidiskriminierungsbüro
Ansprechpartner
Daniel Bartel
Tel.: 0341 303 949 2
Mobil: 01577 330 10 36
Email: [email protected]
Pressemitteilung
Antidiskriminierungsbüro Sachsen (ADB) und StudentInnenRat (StuRa) der Universität
Leipzig
Datum: 08.02.2012
SPERRFRIST: 10.02.2012
Einlass für Alle - Schritte zu diskriminierungsfreien Einlasskontrollen in Leipziger
Clubs und Diskotheken
Testing zeigt: Rassistische Einlasskontrollen sind Teil des Leipziger Nachtlebens ++ ADB
und StuRa fordern Veränderung und schlagen konkrete Schritte vor ++ Betroffene
Antidiskriminierungsbüro e.V.
verklagen sechs Haus
Clubs
der Demokratie
Bernhard-Göring-Str. 152
04277 Leipzigdas Antidiskriminierungsbüro Sachsen (ADB) und der
Im Oktober 2011 testeten
StudentInnenRat der Universität Leipzig verschiedene Leipziger Diskotheken auf
Fon 0341 – 30 65 145
rassistische Diskriminierung.
Die Frage lautete: Haben „nicht-deutsch“ aussehende Gäste die
Mobil 0162 – 81 53 752
gleichen ChancenFaxin0341
die
Disko
zu kommen wie weiße Deutsche? Die Antwort war
– 30 65 146
erschütternd. In mehr als der Hälfte der Fälle (sechs von elf Clubs) wurde den „nichtdeutschen“ Testern
der Eintritt verweigert, während die mehrheitsdeutschen
[email protected]
Vergleichspersonen
durchgewunken wurden.
www.adb-sachsen.de
Leipzig
„Dieses ErgebnisSparkasse
bestätigt
leider meinen Eindruck.“ sagt Abdulaziz Bachouri, Referent für
Konto 1 100 391 335
ausländische Studierende im StudentInnenRat der Universität Leipzig (StuRa). Immer wieder
BLZ 860 555 92
berichten ihm Studierende
von rassistischen Behandlungen durch das Sicherheitspersonal
verschiedener Clubs. Auch Herr Bachouri selbst hat solche Erfahrungen machen müssen: „Es
ist verletzend und du fühlst dich wie ein Mensch zweiter Klasse. Du fragst dich, ob du in
Leipzig wirklich willkommen bist.“
Im Anschluss an das Testing suchten ADB und StuRa das Gespräch mit den Verantwortlichen
der Clubs. Daniel Bartel, Leiter der Beratungsstelle des ADB Sachsen: „Die Reaktionen waren
sehr unterschiedlich. Einige Clubs verweigern die Diskussion oder rechtfertigen ihre Praxis.
Andere übernehmen Verantwortung und teilen das Ziel diskriminierungsfreier
Einlasskontrollen. So stellen wir auf der heutigen Pressekonferenz zweierlei vor: Fünf
praxisnahe Schritte, die es Clubs erleichtern, nicht zu diskriminieren und sieben Klagen
wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).“
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Fünf Schritte für eine nachhaltige Veränderung
Die fünf Schritte umfassen eine nachvollziehbare Information der Gäste über ihre Rechte
und Pflichten, ein geregeltes Verfahren für Beschwerdefälle, die Schulung der
Mitarbeitenden, die Zusammenarbeit mit unabhängigen Beratungsstellen und eine
Anpassung der Hausordnung. Daniel Bartel: „Diese Maßnahmen sind leicht umsetzbar und
nützen sowohl den Gästen als auch den Clubs. Wir hoffen, dass sie ein positiver
Qualitätsstandard werden und zu einer nachhaltigen Veränderung beitragen.“ Mit einem
Club, der Moritzbastei, wurde bereits eine Kooperation vereinbart, mit anderen gibt es
aktuell Gespräche.
Sieben Klagen nach dem AGG
Die Klagen nach dem AGG betreffen sechs Leipziger Diskotheken: das Alpenmax, den City
Club, das L1, das Nachtcafé, das Nightfever und VelVet. Nachdem mehrere Versuche, eine
konstruktive Lösung zu finden scheiterten, sahen die von der Diskriminierung Betroffenen
keinen anderen Weg mehr, als ihr Recht auf Gleichbehandlung vor Gericht durchzusetzen.
Sie klagen auf Unterlassung der Diskriminierung und auf Schadensersatz. „Die Betroffenen
bedauern, dass dieser Schritt notwendig wurde. Es hat Angebote für eine außergerichtliche
Lösung gegeben, bei denen die Betroffenen sogar auf ihre Schadensersatzansprüche
verzichtet hätten“, kommentiert Jakob Simon, der Anwalt der Kläger und ergänzt:
„Gleichzeitig ist es wichtig, eine Grenze zu ziehen und deutlich zu machen, dass es ein Recht
auf Gleichbehandlung gibt, dem sich auch das Hausrecht unterordnet. Deshalb rufen wir das
Leipziger Amtsgerichts an, das Diskriminierungsverbot durchsetzen.“ Die Klagen wurden am
08.02.2012 eingereicht und werden voraussichtlich im Frühjahr 2012 verhandelt werden.
Bitten um Unterstützung - Unterstützungsfond und Aufruf
Gerichtliche Auseinandersetzungen kosten Geld. Für viele Betroffene ist das eine große
Hürde, wenn sie gezwungen sind, ihr Recht zu erstreiten. Deshalb hat das ADB einen
Rechtsfond eingerichtet. „Der Fond unterstützt Klangende, indem er sie finanziell entlastet.
Bitte spenden Sie.“, erläutert D. Bartel.
Die fünf Schritte auf dem Weg zu diskriminierungsfreien Einlasskontrollen wurden als Aufruf
zusammengefasst. Der StudentInnenRat der Universität Leipzig und das ADB Sachsen bitten
Einzelpersonen und Organisationen, den Aufruf zu unterzeichnen und laden die
Verantwortlichen auf Seiten der Clubs ein, sich an einer geplanten Positivkampagne „Einlass
für Alle“ zu beteiligen.
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