AUTOMOTIVE WINDOW FILMS

Transcrição

AUTOMOTIVE WINDOW FILMS
AUTOMOTIVE WINDOW FILMS
Lichtdurchlässigkeit
Zurückweisung
der Gesamtsonnenenergie
Sichtbare
Lichtreflexion
UV-Strahlenschutz
Stärke (µm)
(ohne LINER)
CarbonXP 05
6%
59 %
5%
>99 %
46.5
CarbonXP 18
16 %
56 %
6%
>99 %
46.5
CarbonXP 35
33 %
53 %
6%
>99 %
46.5
CarbonXP 70
65 %
44 %
7%
>99 %
46.5
Carbon 05
6%
50 %
5%
99 %
46.5
Carbon 18
18 %
44 %
5%
99 %
46.5
Carbon 25
24 %
43 %
5%
99 %
46.5
Carbon 35
35 %
42 %
5%
99 %
46.5
Carbon 45
45 %
40 %
5%
99 %
46.5
Carbon 70
70 %
28 %
5%
99 %
46.5
5%
58 %
8%
99 %
46.5
HPX 5
5%
59 %
8%
99 %
46.5
HP 15
15 %
56 %
8%
99 %
46.5
HP 20
22 %
54 %
8%
99 %
46.5
HP 30
30 %
51 %
8%
99 %
46.5
HP 35
38 %
49 %
8%
99 %
46.5
HP 50
52 %
35 %
8%
99 %
46.5
12 %
72 %
25 %
99 %
46.5
PRODUKT
CarbonXP™ Serie (Black)
Carbon™ Serie (Black)
High Performance Series (Charcoal, Bronze)
HP 05
Spectra Series (Grey)
Spectra 10 GREY
Spectra 20 GREY
21 %
68 %
25 %
99 %
46.5
Spectra 35 GREY
35 %
52 %
16 %
99 %
46.5
Spectra 65 GREY
65 %
30 %
8%
99 %
46.5
STD PRO 05
5%
46 %
7%
99 %
46.5
STD PRO 15
15 %
43 %
8%
99 %
46.5
STD PRO 20
20 %
39 %
8%
99 %
46.5
STD PRO 35
35 %
36 %
8%
99 %
46.5
STD 05
8%
46 %
5%
99 %
46.5
STD 20
20 %
40 %
5%
99 %
32.3
STD 35
38 %
38 %
5%
99 %
32.3
STD 50
50 %
29 %
5%
99 %
32.3
STD 70
70 %
26 %
5%
99 %
32.3
2M CLEAR
88 %
19 %
10 %
96 %
50.8
4M CLEAR
86 %
20 %
10 %
96 %
101.4
Standard Pro Series (Charcoal)
Standard Series (Charcoal)
Safety & Security Serie (Charcoal)
Alle Angaben sind lediglich repräsentativ und nur zum Zweck der Vergleichbarkeit bereitgestellt.
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SunTek Europe GmbH • Tiefenbroicher Weg 35 Halle A2
40472 Düsseldorf, Germany
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Wichtige Hinweise
®
-
Der Autofahrer, an dessen Fahrzeug die Folie montiert wurde, muss immer eine Kopie der
ABG mitführen.
-
Die Folie muss dauerhaft und gut lesbar an jeder verklebten Scheibe mit der ABG Nummer
gekennzeichnet sein.
-
Die auf die Verglasung geklebte Folie muss mindestens 1 mm Abstand zur Gummidichtung
aufweisen. Ein Verklemmen bzw. Verbinden mit der Scheibeneinfassung oder einer Gummidichtung ist unzulässig.
-
Die Folie darf nur auf Innenseiten von Fahrzeugscheiben angebracht werden.
-
Die Folie darf nur auf Scheiben angebracht sein, die für die Sicht des Fahrers nicht von
Bedeutung sind, also an den Scheiben jeweils hinter der Fahrer- und Beifahrertür (vorderen
Seitenscheiben und Windschutzscheibe ist nicht gestattet). Bei dem Aufbringen der Folie
auf Heckscheiben ist ein zweiter (intakter) Außenspiegel erforderlich.
-
Die Wirksamkeit der Bauartgenehmigung ist nur gültig, wenn die oben genannten Regeln
eingehalten wurden.
Stand: Juni 2008
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Montageanleitung
und wichtige Hinweise
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Montageanleitung
Allgemeine Vorbereitung
1) Stellen Sie sicher, dass Ihre Hände und das Arbeitsgerät sauber, öl- und fettfrei sind.
2) Ihre Arbeitskleidung sollte nicht fusseln.
3) Der Arbeitsraum sollte geschlossen, staubfrei und gut beleuchtet sein.
Tipps zum Umgang mit der Folie/dem Werkzeug
1) Besprühen Sie den Film immer mit Wasser bevor Sie mit Gummiwerkzeugen daran arbeiten.
2) Benutzen Sie ausschließlich nicht-fusselnde Papiertücher.
3) Wenn Sie mit dem Messer arbeiten, achten Sie darauf, dass die Klinge immer scharf ist und führen
Sie diese in einem flachen Winkel, bevorzugt nutzen Sie rostfreie Edelstahlklingen.
Vorbereitung des Folieneinbaus
1) Entfernen Sie alle Aufkleber von der Innenseite des Fensters, falls vorhanden.
2) Verkleiden Sie alle Fahrzeugteile, die durch Fensterreiniger oder Seife beschädigt werden könnten.
3) Reinigen Sie das Fenster von außen.
WINDOW FILMS
7)
8)
9)
Rakeln Sie die obere Hälfte der zugeschnittenen Folie aus.
Fahren Sie die Scheibe hoch.
Entfernen Sie nun langsam den Schutzfilm am unteren Ende des Films und besprühen Sie ihn dabei
gleichzeitig mit der Montageflüssigkeit.
10) Durch Föhnen des Glases von außen kann man die Klebewirkung an problematischen Stellen verbessern.
11) Rakeln Sie den Film zuerst mit dem Gummirakel, danach mit dem Plastikrakel (z. B. Blue Max) fest.
Hierbei sollten Sie zuletzt die Kanten und insbesondere die Ecken festrakeln (z. B. mit dem Lil’Chizler).
12) Ausgebaute Scheiben werden erst dann wieder eingebaut, wenn die Kanten gut angetrocknet sind!
Reinigung der Fensterscheibe
1) Besprühen Sie die Fensterscheibe mit der Montagelösung.
2) Lösen Sie den Schmutz mit einer Bügelklinge (einseitige Rasierklinge) von der Scheibe. Wichtig:
Nutzen Sie die die Klinge immer nur von einer Seite! Bei beidseitiger Anwendung kann es zu Kratzern
kommen!
3) Ziehen Sie die Rasierklinge immer entlang von Heiz- und Antennendrähten, niemals die Klinge schieben
oder quer über den Draht gehen! Ebenfalls Vorsicht beim Aufsetzen der Klinge.
Trocken-Schrumpf-Technik
Die Trocken-Schrumpf-Technik ist eine Methode, die das Anpassen der Fensterfolie auch an stark
gewölbten Scheiben vor der Installation ermöglicht.
1) Reinigen Sie die Außenseite der z.B. Heckscheibe, so dass kein Schmutz das glatte Aufliegen der
Folie behindert. Trocknen Sie die Scheibe wieder komplett.
2) Um die Folie während des Schrumpfens in Position zu halten befeuchten Sie die Scheibe mit einem
nassen Lappen einmal quer in der Mitte und an den Seiten (möglichst weit außen), so dass ein „H“
entsteht. Dies ermöglicht das Festhalten der Folie an den Stellen, an denen ein Schrumpfen der Folie
nicht nötig ist.
3) Legen Sie die Folie mit der Schutzschicht nach oben auf die Außenseite der Heckscheibe.
4) Rakeln Sie sie an den zuvor befeuchteten Stellen fest an; hierbei sollten als Ergebnis beide Seiten
flach anliegen.
5) Schneiden Sie die Folie zunächst rundum am äußeren Rand der Scheibe zu, um möglichst viel Glasfläche zum Schrumpfen zu nutzen. Das exakte Zuschneiden erfolgt erst nach dem Schrumpfen (Föhnen).
6) Einsatz des Föhns (Heißluftgebläse): der Föhn sollte auf höchster Stufe eingestellt sein. Die optimale
Temperatur erreicht man durch den richtigen Abstand des Föhns zur Folie; einige Zentimeter genügen.
Starten Sie mit dem Schrumpfen dort, wo sich die Folie anfängt von der Scheibe zu heben. Gehen
Sie in waagerechten Bahnen vor, anstatt von der Mitte zum Scheibenrand, verwenden Sie schnelle
kreisförmige Bewegungen des Föhns, um die Gefahr einer Überhitzung der Folie zu vermeiden. Es
ist nicht nötig die geschrumpfte Folie anzupressen. Beachten Sie, dass in der Mitte nur wenig, nach
oben und unten kontinuierlich mehr geschrumpft werden muss. Ein zu starkes Schrumpfen in der
Mitte führt dazu, dass die Seiten nachher nicht kleben wollen. Je näher Sie an den Außenrand kommen,
desto mehr müssen Sie darauf achten, die Folie so zu positionieren, dass eine gleichmäßig Hitzeverteilung gewährleistet ist. Da kein Wasser unter der Folie ist, wird sie sich nicht komplett glatt auf der
Heckscheibe anlegen.
7) Nehmen Sie nun die geschrumpfte Folie von der Heckscheibe.
8) Befeuchten Sie die Heckscheibe, legen Sie die Folie auf, streichen Sie mit der Hand vor bevor Sie
die Folie mit dem Filzrakel festrakeln.
9) Beseitigen Sie eventuell verbliebende „Finger“ nach der herkömmlichen Methode.
10) Jetzt bleibt nur noch die Kanten der Folie exakt zuzuschneiden und die Folie zu installieren.
Einkleben der Fensterfolie
1) Berühren Sie nie den trockenen Kleber!
2) Beim Einkleben der Folie sollte keine Stelle der Klebefläche trocken sein.
3) Besprühen Sie die Fensterscheibe mit der Montageflüssigkeit. Säubern Sie die Scheibe in waagerechten
Zügen von Kante zu Kante mit dem Gummirakel, beginnend am oberen Rand der Scheibe. Reinigen
Sie den Rakel nach jedem Zug mit einem Papiertuch. Reinigen sie ebenfalls die Kanten und Ecken
der Scheibe mit einem Papiertuch nach.
4) Besprühen Sie die Scheibe erneut mit der Montageflüssigkeit; lassen Sie dabei die obere Kante aus.
5) Entfernen Sie den Schutzfilm Ihrer Fensterfolie bis auf die letzten ca. 10 cm am unteren Rand.
6) Bringen Sie die Folie auf das Glas auf. Vermeiden Sie hierbei, dass die Folie Gummidichtungen oder
Verkleidungsteile berührt!
Erläuterung:
Beachten Sie, wie die Folie nach dem Schrumpfen auf der Scheibe aufliegt: das „überflüssige“ Material,
das bei der herkömmlichen Methode als einzelner „Finger“ oder „Falte“ zu sehen ist, fließt nach dem
Schrumpfen gleichmäßig auf die Scheibe. Nach dem Schrumpfen vergrößert sich die Gesamtfläche der
Folie, da diese eine thermische Formung erfahren kann. Anstelle von kleinen fingerförmigen Stücken kann
man nun die gesamte Fläche der Folie mit Hitze formen. Eine großflächige Verteilung der Hitze ermöglicht
ein gleichmäßiges Schrumpfen der Folie.
Zuschneiden der Fensterfolie
1) Schneiden Sie die Folie auf der Außenseite der Scheibe zu (Klebeseite zeigt nach außen). Vermeiden
Sie auf dem Siebdruckrand und auf der Innenseite der Scheibe zu schneiden! Wenn Sie mit einer
dunklen Folie arbeiten, leuchten Sie die Autoscheibe von innen mit einer Neonleuchte aus.
2) Bei Kurbelscheiben fixieren Sie die Folie an der geschlossenen Scheibe so, dass die Unterkante mit
dem äußeren Gummi abschließt bzw. geringfügig übersteht; dies ist abhängig von der Position des
inneren Gummis. Falls die innere Gummilippe höher als die äußere steht, sollten Sie diese herunterdrücken oder ggf. demontieren, um ein sauberes Einkleben zu gewährleisten. Bei den seitlichen
Schnitten an der Folie ist darauf zu achten, dass durch Schrägstellung des Messers (Cutters) oder
durch seitliches Verschieben der Folie, die Folie breit genug zugeschnitten wird. Die Seitenkanten
sollten nach dem Einkleben von den äußeren Gummis verdeckt werden. Als nächsten Schritt heben
Sie die untere Kante der Folie an, um die Fensterscheibe ca. 10cm zu senken. Nun den oberen Teil
der Folie anrakeln und mit dem Messer direkt an der oberen Glaskante abschneiden.
3) Bei besonders gewölbten Scheiben empfiehlt sich die Nass- und Trocken-Schrumpf-Technik anzuwenden
(hierzu gibt es weiter hinten ein eigenes Kapitel).
4) Nehmen Sie die zugeschnittene Folie ab und schneiden Sie eventuell unsaubere Ecken und Kanten
auf einem Trimboard oder einer separaten Glasscheibe nach (die Folie wird mit der Montagelösung
befestigt).
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BAUARTGENEHMIGUNG (ABG)
nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom
28.09.1988 (BGBl I S. 1793) in Verbindung mit der Verordnung über die Prüfung und
Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen sowie deren Kennzeichnung (FzTV) in der
Fassung vom 12.08.1998 (BGBl I S. 2142)
Nummer der ABG:
D 5467
Gerät:
Folie zur Aufbringung auf Scheiben
von Fahrzeugen
Typ:
HP D Series (Triplex)
Inhaber der ABG:
SunTek Europe GmbH
DE-40472 Düsseldorf
Hersteller:
Commonwealth Laminating & Coating Inc.
US-Martinsville, VA 24112
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Prüfzeichen
D 5467
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit gut lesbar anzubringen. Zeichen, die
zu Verwechslungen mit einem amtlichen Prüfzeichen Anlass geben können, dürfen nicht
angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABG: D 5467
Mit dem zugeteilten Prüfzeichen dürfen Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, wenn sie
den Erlaubnisunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen. Änderungen der Erzeugnisse sind
nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Verstöße gegen
diese Bestimmungen führen zum Widerruf der Erlaubnis und werden überdies strafrechtlich
verfolgt.
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mindestens den Bedingungen
entsprechen, die in den "Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei
der
Bauartprüfung nach § 22a StVZO" vom 05.07.1973 unter Berücksichtigung der am
23.02.1994 in Kraft getretenen Fassung sowie dem Entwurf zur TA Nr. 29, Abschnitt 3.8.,
aufgeführt sind.
Die Folien, Typ HP D Series (Triplex), dürfen zum nachträglichen Aufbringen an der
Innenseite von Fahrzeugscheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von
Bedeutung sind, nach folgenden Merkmalen gefertigt werden:
Art des Werkstoffes:
Polyesterfolie (PET-Folie)
Dicke der Folie:
0,0495 mm ±20 %
Anzahl der Schichten:
3
Färbung der Folie:
dunkelgrau „charcoal“ in der Tönungsvariante HP 5D
Aufbau der Folie:
klare, kratzfeste Oberflächenbeschichtung auf Acrylbasis
extrudierte, gefärbte PET-Folie
klarer Laminierkleber auf Polyesterbasis
extrudierte, klare und metallisierte PET-Folie
klarer, Laminierkleber auf Polyesterbasis
extrudierte, gefärbte PET-Folie
klarer, druckempfindlicher, permanenter Montagekleber
auf Acrylbasis
Bemerkungen:
Der Grad der gerichteten Reflexion an der Scheibenaußenseite
beträgt bei der Tönungsvariante HP 5D 4,7 %.
Die Folien dürfen nur bis zur Scheibenhalterung auf den Scheiben aufgebracht werden.
Ein Verklemmen bzw. eine Verbindung der Folie mit der Scheibeneinfassung oder der
Gummidichtung ist unzulässig.
In einer mitzuliefernden Anbauanweisung sind die Bezieher auf den eingeschränkten
Verwendungsbereich, auf die besonderen Anbaubedingungen sowie darauf hinzuweisen,
dass bei Anbringung der Folien auf Heckscheiben von Kraftfahrzeugen diese mit einem
zweiten Außenspiegel ausgerüstet sein müssen.
Die Wirksamkeit der Bauartgenehmigung ist hiervon abhängig.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Nummer der ABG: D 5467
Im übrigen gelten die im beiliegenden Prüfzeugnis des Materialprüfungsamtes NordrheinWestfalen, Dortmund, vom 20.06.2008 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, den 25.07.2008
Im Auftrag
(Matthiesen)
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Prüfzeugnis des Materialprüfungsamtes
Nordrhein-Westfalen, Dortmund
Nr. 41 0004572-02 vom 20.06.2008
Entwurf zur TA Nr. 29, Abschnitt 3.8
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: D 5467
Number of the type approval:
- Anlage Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht
entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig
oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist
dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung,
nachprüfen und zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABG: D 5467
- Attachment Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. The automobile parts may only be labelled with the assigned type mark/approval
mark which correspond to the approval documents in every aspect. Changes in the individual
production are only allowed with express consent of the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
The Kraftfahrt-Bundesamt is to be informed immediately if the serial production or the
distribution of the approved facilities is ceased within one year or for good or longer than one
year. The Kraftfahrt-Bundesamt is to be informed without requesting such information within
one month if production or distribution is resumed.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt can at any time check the proper exercise of the conferred
authority taken from this approval, in particular the approving standards, and for this purpose
take samples or have samples taken.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.