Eigenheimzulage

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Aktuelle Steuer-Urteile zur Eigenheimzulage
Bundesfinanzhof,
Kein Verzicht auf die weitere Förderung des ersten Objekts zugunsten der FördeUrteil vom 07.07.2005,
rung eines zweiten Objekts bei der Eigenheimzulage
Az: IX R 74/03
Ehegatten, welche die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG erfüllen und die zwei in räumlichem
(Abruf-Nr. stbi 15066)
Zusammenhang belegene Objekte innerhalb des Förderzeitraums für das erste Objekt nacheinander hergestellt oder angeschafft haben, können nicht auf die weitere Förderung des ersten Objekts
zugunsten der Förderung des zweiten Objekts mit der Folge eines Objektverbrauchs verzichten.
Bundesfinanzhof,
Keine von der bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzung abweichende AusUrteil vom 04.11.2004,
übung eines Wahlrechts bei der Eigenheimzulage
Az: III R 73/03
Die für die Gewährung der Eigenheimzulage maßgebende Einkunftsgrenze ist unabhängig von der
(Abruf-Nr. stbi 13175)
bestandskräftig gewordenen Einkommensteuerfestsetzung zu ermitteln. Hat der Anspruchsberechtigte bei der bestandskräftig gewordenen Einkommensteuerveranlagung von einem Wahlrecht Gebrauch gemacht (z.B. Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen), kann er im Rahmen des Antrags auf Eigenheimzulage sein Wahlrecht nicht abweichend ausüben. Er kann daher keine höheren Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen, um die maßgebende Einkunftsgrenze nicht zu
überschreiten (siehe ’steuertip’-Ausgabe 08/2005 S. 4).
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Stand: 01.12.2005
RechtsprechungsReport
Eigenheim
Bundesfinanzhof,
Für die Gewährung der Eigenheimzulage anstelle des alten Förderung nach ParaUrteil vom 04.11.2004,
graf 10e EStG ist der ursprünglichen Bauantrag entscheidend
Az: III R 61/03
Für die Gewährung der Eigenheimzulage anstelle des alten Förderung nach Paragraf 10e EStG bei
(Abruf-Nr. stbi 13366)
der Herstellung genehmigungsbedürftiger Objekte ist auf den Zeitpunkt des ursprünglichen Bauantrags abzustellen und nicht auf einen späteren Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der aufgrund des ursprünglichen Bauantrags erteilten Baugenehmigung oder auf eine Nachtragsgenehmigung, sofern keine Veränderung hinsichtlich wesentlicher baurechtlicher Merkmale vorliegt.
Hinweis: Die baurechtliche Behandlung eines Nachtragsantrags ist für das Zulagenverfahren zwar
nicht rechtsverbindlich. Ihr kommt jedoch eine indizielle Bedeutung zu.
Bundesfinanzhof,
Kinderzulage bei der Eigenheimförderung setzt Aufenthalt im Haushalt des AnUrteil vom 22.09.2004,
spruchsberechtigten von mehr als sechs Wochen voraus
Az: III R 40/03
Die Haushaltszugehörigkeit eines Kindes als Voraussetzung für die Kinderzulage liegt nur vor,
(Abruf-Nr. stbi 13216)
wenn der Aufenthalt des Kindes im Haushalt des Anspruchsberechtigten die Dauer üblicher Besuche in den Ferien oder im Urlaub überschreitet. Eine den Besuchscharakter überschreitende Dauer
ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Aufenthalt im Haushalt des Anspruchsberechtigten sechs
Wochen übersteigt. Dies kann auch bei entsprechend häufigen tageweisen Aufenthalten des Kindes der Fall sein (siehe ’steuertip’-Ausgabe 06/2005, S. 3).
Bundesfinanzhof,
Keine Übertragung der nicht ausgenutzten Anspruchsberechtigung auf ein FolgeUrteil vom 22.09.2004,
objekt bei der Eigenheimzulage
Az: III R 48/02
Erwirbt ein Ehegatte von seinem verstorbenen Ehegatten infolge Erbfalls den Miteigentumsanteil an
(Abruf-Nr. stbi 12641)
der gemeinsamen Wohnung hinzu und wird Alleineigentümer, kann er nach der Neuregelung durch
das Haushaltsbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004) Eigenheimzulage bis zum Ende des Förderzeitraums für das gesamte Objekt erhalten, auch wenn er bereits für ein anderes Objekt eine Förderung
in Anspruch genommen hatte. Entfällt wegen Aufgabe der Eigennutzung die Voraussetzung für die
weitere Inanspruchnahme der Eigenheimzulage, kann er hinsichtlich des nicht ausgenutzten Förderzeitraums die Eigenheimzulage aber nicht für ein Folgeobjekt beanspruchen. Für diesen Fall gilt der
Ausschluß der Objektverbrauchsregelung in § 6 Abs. 2 Satz 4 EigZulG nicht.
Bundesfinanzhof,
Eigenheimzulage bei Hinzuerwerb weiterer Miteigentumsanteile durch Erbfall
Urteil vom 15.07.2004, Ein nach dem Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) begünstigtes Objekt, das sich im GesamthandsAz: III R 19/03
vermögen einer Erbengemeinschaft befindet, ist für die Förderung nach dem EigZulG den Miterben
(Abruf-Nr. stbi 12412) anteilig entsprechend ihrem jeweiligen Erbanteil zuzurechnen, so daß sie die Eigenheimzulage nach
den für Miteigentümer geltenden Regeln beanspruchen können.
Der hinterbliebene Ehegatte, der vom verstorbenen Ehegatten einen Miteigentumsanteil an der eigengenutzten Wohnung unentgeltlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge hinzu erwirbt, kann den
darauf entfallenden Fördergrundbetrag nur dann nach § 6 Abs. 2 Satz 3 EigZulG "weiter in der bisherigen Höhe in Anspruch nehmen", wenn der Anspruch auf Eigenheimzulage in der Person des Erblassers bereits entstanden war. Als Ausnahmeregelung ist § 6 Abs. 2 Satz 3 EigZulG nicht über seinen Wortlaut hinaus anwendbar (siehe ’steuerberater intern’-Ausgabe 21/2004, S. 3).
Bundesfinanzhof,
Anspruch auf Eigenheimzulage, wenn nur einer der Miteigentümer unbeschränkt
Urteil vom 24.06.2004,
steuerpflichtig ist
Az: III R 69/03
Objekte, die sich im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft befinden, sind für die Ei(Abruf-Nr. stbi 12604)
genheimzulagenförderung den Gesellschaftern nach den für Bruchteilseigentum geltenden Regeln
anteilig zuzurechnen, so daß die Gesellschafter, soweit es sich um natürliche Personen handelt,
die Eigenheimzulage nach den für Miteigentümer geltenden Regeln beanspruchen können. Sind
mehrere Anspruchsberechtigte Miteigentümer einer Wohnung, steht einem Miteigentümer der Fördergrundbetrag nur anteilig zu, unabhängig davon, ob die anderen Miteigentümer die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Eigenheimzulage erfüllen. Dagegen hat er Anspruch auf
den ungekürzten Fördergrundbetrag, wenn die anderen Miteigentümer nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und deshalb keine Anspruchsberechtigten i.S. des § 1 EigZulG sind (siehe
’steuerberater intern’-Ausgabe 22/2004, S. 3 und ’steuertip’-Ausgabe 51/2004, S. 3).
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Stand: 01.12.2005
RechtsprechungsReport
Eigenheim
Bundesfinanzhof,
Anspruch des Nießbrauchers auf Eigenheimzulage bei Beteiligung an den AnUrteil vom 24.06.2004,
schaffungskosten und Herstellungskosten eines bebauten Grundstücks
Az: III R 50/01
Ein auf die Lebenszeit des Nießbrauchers bestellter Nießbrauch an einem im Eigentum eines Drit(Abruf-Nr. stbi 12428)
ten stehenden bebauten Grundstück führt regelmäßig nicht zu wirtschaftlichem Eigentum des
Nießbrauchers an Grundstück und Gebäude.
Beteiligt sich der Nießbraucher an den Anschaffungskosten des Grundstücks und den Herstellungskosten des Gebäudes, kann er wirtschaftlicher Eigentümer nur in Höhe seiner Beteiligung an
den auf das Gebäude entfallenden Gesamtaufwendungen sein. Bei mehreren Anspruchsberechtigten kann der Nießbraucher daher den Fördergrundbetrag der Eigenheimzulage nur entsprechend
seinem wirtschaftlichen Miteigentumsanteil in Anspruch nehmen.
Bundesfinanzhof,
Eigenheimzulage für den Erwerb einer Wohnung aus der Konkursmasse des
Urteil vom 19.02.2004,
Ehegatten
Az: III R 54/01
Erwirbt ein Ehegatte die zur Konkursmasse des anderen Ehegatten gehörende Familienwohnung
(Abruf-Nr. stbi 10972)
vom Konkursverwalter, liegt keine (nicht begünstigte) Anschaffung "vom" Ehegatten i.S. von § 2
Abs. 1 Satz 3 EigZulG vor. Unter den weiteren Voraussetzungen des EigZulG hat der erwerbende
Ehegatte daher Anspruch auf eine Eigenheimzulage (siehe ’steuertip’-Ausgabe 16/2004, S. 4).
FG Rheinland-Pfalz,
Anspruch auf Eigenheimzulage bei wirtschaftlichem Eigentum aufgrund eines
Urteil vom 19.02.2004,
dinglichen Wohnrechts
Az: 4 K 1059/01
Eltern, denen bei der Übertragung einer Immobilie auf ihre minderjährige Tochter ein unentgelt(Abruf-Nr. stbi 12796)
liches, lebenslängliches dinglich gesichertes Wohnrecht eingeräumt worden ist, haben als wirtBFH-Az: IX R 64/04
schaftliche Eigentümer des der minderjährigen Tochter gehörenden Hauses Anspruch auf die Eigenheimzulage (siehe ’steuertip’-Ausgabe 17/2005, S. 3).
Bundesfinanzhof,
Anspruch auf Eigenheimzulage für Einfamilienhaus auch ohne Baugenehmigung
Urteil vom 22.01.2004, Eine Eigenheimzulage für die Anschaffung eines Einfamilienhauses kann nicht allein deshalb
Az: III R 52/01
abgelehnt werden, weil der Käufer eines Einfamilienhauses nicht durch Vorlage einer
(Abruf-Nr. stbi 11164) Baugenehmigung nachweisen kann, daß der Verkäufer das Gebäude in Übereinstimmung mit dem
damals geltenden Baurecht errichtet hat. Entscheidend ist, ob das Gebäude in seinem Bestand
geschützt ist und vom Anspruchsberechtigten auf Dauer uneingeschränkt zum Wohnen genutzt
werden darf (siehe ’steuertip’-Ausgabe 20/2004, S. 4).
Bundesfinanzhof,
Keine Eigenheimzulage für Behelfsheim im Außenbereich ohne Baugenehmigung
Urteil vom 22.01.2004, Für ein im Außenbereich als Behelfsheim errichtetes und zunächst als solches genutztes
Az: III R 39/02
Gebäude, das später ohne bauaufsichtliche Genehmigung zum dauernden Wohnen genutzt wird,
(Abruf-Nr. stbi 11000) kann keine Eigenheimzulage beansprucht werden. Das gilt auch dann, wenn die zuständige
Baubehörde über einen längeren Zeitraum die baurechtswidrige Nutzung duldet.
Bundesfinanzhof,
Für Wintergärten kann die Eigenheimzulage beansprucht werden
Urteil vom 30.09.2003, Ein Wintergarten stellt eine förderbare Erweiterung eines Wohnhauses im Sinne des EigZulG dar.
Az: III R 52/00
(Abruf-Nr. stbi 10361) Hinweis: Ausführlich befaßt sich der Bundesfinanzhof in seinem Urteil mit der Frage, wann ein
Bauantrag gestellt ist. Im Streitfall hatte dies Auswirkungen auf die Höhe der Eigenheimzulage. Die
Richter kommen zu dem Ergebnis, daß ein Bauantrag gestellt ist, wenn der Antrag auf Baugenehmigung bei der Gemeinde oder, wenn diese nicht Baugenehmigungsbehörde ist, bei der Baugenehmigungsbehörde eingereicht wird.
FG Thüringen,
Eigenheimzulage bei Vergrößerung einer bereits geförderten Wohnung durch
Urteil vom 10.07.2002,
Hinzuerwerb der Nachbarwohnung
Az: I 805/01
Die Bemessungsgrundlage für eine bereits mit Eigenheimzulage geförderte Wohnung ist zu erhöhen,
(Abruf-Nr. stbi 10144)
wenn die Anspruchsberechtigten in einem späteren Jahr Teile der Nachbarwohnung hinzuerwerben
und diese mit der bereits geförderten Wohnung verbinden (siehe ’steuertip’-Ausgabe 51/2003, S. 4).
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Stand: 01.12.2005
RechtsprechungsReport
Eigenheim
Bundesfinanzhof,
Bei Anschaffungen vom (künftigen) Ehegatten kommt es auf Übertragung des
Urteil vom 04.06.2003,
wirtschaftlichen Eigentums an
Az: X R 49/01
Die Eigenheimförderung ist ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung von seinem
(Abruf-Nr. stbi 09527)
Ehegatten anschafft. Ein Grundstück ist mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums
angeschafft. Das ist der Zeitpunkt, zu dem nach der Vereinbarung im notariellen Kaufvertrag
Eigenbesitz, Gefahr, Lasten und Nutzen auf den Erwerber übergehen.
Bundesfinanzhof,
Förderzeitraum für die Eigenheimzulage beginnt auch bei renovierungsbedürftiUrteil vom 29.01.2003,
gen Wohnungen im Jahr der Anschaffung
Az: III R 53/00
Der Förderzeitraum für die Eigenheimzulage beginnt auch bei Anschaffung einer mit Mängeln be(Abruf-Nr. stbi 09205)
hafteten Wohnung im Jahr des Übergangs der wirtschaftlichen Verfügungsmacht und nicht erst in
dem Jahr, in dem die Mängel behoben worden sind.
FG Niedersachsen,
Mittelbare Grundstücksschenkung schließt Eigenheimzulage aus
Urteil vom 26.11.2002, Die steuerliche Förderung nach dem EigZulG setzt die finanzielle Belastung des Steuerpflichtigen
Az: 13 K 465/00
für die Anschaffung oder Herstellung des Wohnraumes voraus. Wird einem künftigen Selbstnutzer
(Abruf-Nr. stbi 08560) ein Geldbetrag mit der Auflage geschenkt, ein bestimmtes Gebäude zu erwerben oder herzustellen
(sog. mittelbare Grundstücksschenkung), besteht daher kein Anspruch auf die Eigenheimzulage.
FG Düsseldorf,
Rettung der Eigenheimzulage durch Ansparrücklage stellt keinen GestaltungsUrteil vom 18.11.2002,
mißbrauch dar
Az: 7 K 7626/00 E
Das Gesetz hat mit der Vorschrift zur Ansparabschreibung ein Mittel geschaffen, um einen Steuer(Abruf-Nr. stbi 08419)
stundungseffekt zu erreichen. Wird lediglich dieses Wahlrecht ausgeübt, erfolgt keine Gestaltung eines Rechtsverhältnisses. Es liegt daher kein Gestaltungsmißbrauch vor, wenn ein Steuerzahler die
Ansparrücklage bewußt so hoch bildet, daß eine Einkommensgrenze nicht überschritten wird und
somit der Anspruch auf Eigenheimzulage erhalten bleibt (siehe ’steuertip’-Ausgabe 20/2003, S. 3).
Bundesfinanzhof,
Nachholung nicht ausgenutzter Eigenheimzulage setzt keine Selbstnutzung im
Urteil vom 26.02.2002,
Jahr der Nachholung voraus
Az: X R 45/00
Die Nachholung bei der Eigenheimförderung nicht ausgenutzter Grundförderbeträge innerhalb des
(Abruf-Nr. stbi 09085)
Abzugszeitraums hängt nicht davon ab, daß der Steuerpflichtige im Jahr der Nachholung noch zur
Inanspruchnahme eines Abzugsbetrags berechtigt ist.
Anhängige Verfahren zur Eigenheimzulage
EigZulG § 1; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1
Wirtschaftliches Eigentum bei dinglichem Wohnrecht
BFH-Az: IX R 64/04
BFH-Az: IX R 63/04
(altes Az: III R 38/04)
Vorinstanz:
FG Rheinland-Pfalz,
Urteil vom 19.02.2004,
Az: 4 K 1059/01
(Abruf-Nr. stbi 12796)
(altes Az: III R 37/04)
Vorinstanz:
FG Rheinland-Pfalz,
Urteil vom 19.02.2004,
Az: 4 K 1058/01
(Abruf-Nr. stbi 12795)
EuGH-Az: C-152/05
EigZulG § 2 Abs. 1 S. 1; EG Art. 18, Art. 39, Art. 43
Ausschluß von im EU-Ausland gelegenen Objekten
Vorinstanz:
EU-Kommission,
Klage vom 05.04.2005
Sind die Eltern, denen ein unentgeltliches, lebenslängliches dinglich gesichertes Wohnrecht eingeräumt ist, als wirtschaftliche Eigentümer des
der minderjährigen Tochter gehörenden Hauses Anspruchsberechtigte
der Eigenheimzulage (siehe ’steuertip’-Ausgabe 17/2005, S. 3)?
Klage der Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland vom mit dem Antrag festzustellen,
daß die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 18, 39
und 43 des EG-Vertrages verstoßen hat, daß sie in § 2 Absatz 1 Satz 1 des EigZulG die Gewährung von Eigenheimzulage an unbeschränkt Steuerpflichtige auf in anderen Mitgliedstaaten belegene Objekte unabhängig davon ausschließt, ob dort eine vergleichbare Förderung beansprucht
werden kann (siehe ’steuertip’-Beilage 28/2005, S. 4).
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Stand: 01.12.2005
RechtsprechungsReport
BFH-Az: IX R 73/02
(altes Az: III R 45/02)
Vorinstanz:
FG Baden-Württemberg,
Urteil vom 18.07.2002,
Az: 12 K 434/00
BFH-Az: IX R 16/05
Vorinstanz:
FG Schleswig-Holstein,
Urteil vom 22.12.2004,
Az: 1 K 417/02
BFH-Az: IX R 29/05
Vorinstanz:
FG Rheinland-Pfalz,
Urteil vom 20.07.2005,
Az: 3 K 2382/02
(Abruf-Nr. stbi 15171)
BFH-Az: IX R 71/03
(altes Az: III R 44/03)
Vorinstanz:
FG Köln,
Urteil vom 11.12.2002,
Az: 14 K 988/02
(Abruf-Nr. stbi 10134)
BFH-Az: IX R 14/05
Vorinstanz:
FG München,
Urteil vom 21.07.2004,
Az: 8 K 818/03
(Abruf-Nr. stbi 14003)
BFH-Az: IX R 19/05
Vorinstanz:
FG Düsseldorf,
Urteil vom 17.03.2005,
Az: 11 K 691/03 EZ
(Abruf-Nr. stbi 13824)
Eigenheim
EigZulG § 2; EG Art. 226
Ausschluß von im EU-Ausland gelegenen Objekten
Ist die Beschränkung der Eigenheimzulage auf „im Inland bezogene Objekte“ gem. § 2 EigZulG
und damit der Ausschluß der Zulagefähigkeit eines im EU-Ausland (hier: Frankreich) gelegenen
Familienheims trotz unbeschränkter deutscher Steuerpflicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar (siehe ’steuertip’-Beilage 28/2005, S. 4)?
EigZulG § 2 Abs. 1, § 2 Abs. 2
Eigenständige Förderung nach dem EigZulG bei Zusammenlegung zweier Wohnungen
Kann für die Anschaffung einer in späteren Jahren erworbenen Wohnung, die mit einer zuerst erworbenen Wohnung verbunden wird, eine eigenständige Förderung nach dem EigZulG in Anspruch genommen werden? Geht durch die bauliche Verbindung von Wohnungen die Wohnungseigenschaft
der später erworbenen Wohnung im Hinblick auf die nicht mehr vorliegende Abgeschlossenheit verloren oder liegt diese weiter vor?
EigZulG § 2 Abs. 1, § 3
Nach dem EigZulG begünstigter Anschaffungsvorgang bei Ablösung eines
Wohnungsrechts
Stellt die Zahlung des Erben eines Einfamilienhauses zur Ablösung des am Einfamilienhaus und
dem gesamten Inventar testamentarisch eingeräumten Nießbrauchsrechts einen nach dem
EigZulG begünstigten Anschaffungsvorgang dar?
EigZulG § 2 Abs. 1 S. 1, § 3; EStDV § 9a
Zeitpunkt der Anschaffung einer neuen Wohnung
Ist eine neue Wohnung erst mit der Fertigstellung/Bezugsfertigkeit angeschafft (hier Abnahme
und Übergabe am 20. Dezember, Beginn der Eigennutzung wegen fehlender Fußbodenbeläge
erst im Folgejahr)?
EigZulG § 2 Abs. 1, § 8 Abs. 1
Mittelbare Grundstücksschenkung oder zulagenbegünstigte Anschaffung einer
Eigentumswohnung
Liegt eine mittelbare Grundstücksschenkung oder eine zulagenbegünstigte Anschaffung einer
Eigentumswohnung vor, wenn die Eltern der Klägerin durch direkte Überweisung den Kaufpreis
für die von der Klägerin erworbene Wohnung bezahlt haben?
EigZulG § 2 Abs. 1, § 9 Abs. 1, § 11 Abs. 5
Umbau eines Studentenwohnheims als Neuherstellung von Eigentumswohnungen
Ist für eine Eigentumswohnung, die aus dem Umbau eines 65 Wohnräume umfassenden Studentenwohnheims in 10 Eigentumswohnungen hervorgegangen ist, anstatt des Fördergrundbetrags von 5 % (§ 9 Abs. 2 Satz 1 EigZulG) nur der reduzierte Fördergrundbetrag von 2,5 % (§ 9
Abs. 2 Satz 2 EigZulG) zu gewähren, weil durch die Umbaumaßnahmen keine bautechnisch
neue Wohnung entstanden ist? Ist nach zunächst wegen ausstehender baufachlicher Stellungnahme gem. § 165 Abs. 1 AO vorläufiger und dann nach Eingang der Stellungnahme des Bausachverständigen gem. § 165 Abs. 2 AO endgültiger Zulagefestsetzung wegen Falschauswertung
der baufachlichen Stellungnahme eine fehlerbeseitigende Neufestsetzung der Eigenheimzulage
gem. § 11 Abs. 5 EigZulG zulässig (Kürzung des Fördergrundbetrags von 5 % auf 2,5 %)?
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Stand: 01.12.2005
RechtsprechungsReport
BFH-Az: IX R 59/04
(altes Az: III R 17/04)
Vorinstanz:
FG Berlin,
Urteil vom 26.06.2003,
Az: 1 K 1068/01
(Abruf-Nr. stbi 11740)
BFH-Az: IX R 77/03
(altes Az: III R 70/03)
Vorinstanz:
FG Niedersachsen,
Urteil vom 07.08.2002,
Az: 7 K 37/01
(Abruf-Nr. stbi 13097)
BFH-Az: IX R 24/05
Vorinstanz:
FG Niedersachsen,
Urteil vom 21.09.2004,
Az: 9 K 552/03
BFH-Az: IX R 33/05
Vorinstanz:
FG Köln,
Urteil vom 01.02.2005,
Az: 8 K 8294/00
BFH-Az: IX R 37/05
Vorinstanz:
FG Niedersachsen,
Urteil vom 10.08.2005,
Az: 12 K 420/01 + 12 K
421/01
(Abruf-Nr. stbi 15224)
BFH-Az: IX R 57/04
(altes Az: III R 2/04)
Vorinstanz:
FG Schleswig-Holstein,
Urteil vom 21.02.2003,
Az: 3 K 163/01
Eigenheim
EigZulG § 2 Abs. 1, § 9 Abs. 2 S. 2, BGB § 328, § 331 Abs. 2
Bargeldschenkung bei Vertrag zugunsten Dritter zwischen Angehörigen
Steht dem im September 1997 geborenen Kläger die Eigenheimzulage für das in 1998 gekaufte
Einfamilienhaus zu, wenn er zeitgleich mit dem Abschluß des Kaufvertrages den Kaufpreis in Höhe von 265.000 DM geschenkt bekam? Sind die Eltern selbst Schenker (Abfluß vom Konto des
Vaters) mit der Folge einer mittelbaren Grundstücksschenkung oder Versprechungsempfänger im
Deckungsverhältnis (Schenkung eines Betrages in Höhe von 144.000 DM durch Verwandte im
Ausland vor der Geburt des Kindes)?
EigZulG § 2 Abs. 1, § 12
Anforderungen an Fremdvergleich bei Wohnungserwerb von Tochter
Besteht kein Anspruch auf Eigenheimzulage, weil die ohne rechtliche Verpflichtung vor Abschluß
des notariellen Kaufvertrags erfolgten Zahlungen an die Tochter keine Kaufpreisraten darstellen
und die Übernahme einer Darlehensverpflichtung der Veräußerin durch „Freistellung im Innenverhältnis“ nicht zu Anschaffungskosten führte, da dies zwischen Fremden unüblich ist?
EigZulG § 2 Abs. 2
Eigenheimzulage beim Umbau eines Kuhstalls zu einem Wohnraum
Ist der an das Wohnhaus angrenzende – zu Wohnzwecken umgebaute – ehemalige Kuhstall, der
nur über den Hof betreten werden kann, als Erweiterung oder Anbau an der Wohnung im Obergeschoß des Wohnhauses zulagenbegünstigt?
EigZulG § 2 Abs. 2, § 2 Abs. 1; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1
Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremden Grund und Boden
Hat die Klägerin für den von ihr am Gebäude ihrer Großmutter errichteten Anbau als wirtschaftliche Eigentümerin Anspruch auf Eigenheimzulage nach § 2 Abs. 1 Satz 1 i.V. mit Abs. 2 EigZulG?
Ist eine privatschriftliche Vereinbarung eines Dauernutzungsrechts vor Herstellungsbeginn des
Anbaus für die Bejahung des wirtschaftlichen Eigentums der Klägerin an der ausgebauten Wohnung (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977) ausreichend?
EigZulG § 3, § 2; EStG § 10i; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1
Beginn des Förderzeitraums bei der Eigenheimzulage
Führen die bei der Übertragung eines Grundstücks mit drei Wohneinheiten vom Vater auf die
Tochter (Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten zum 01.12.1998) getroffenen Vereinbarungen über Wohnungsrecht, Nießbrauch und Rückübertragungsverpflichtung dazu, daß das
wirtschaftliche Eigentum erst mit dem Tod des Vaters im Jahr 1999 – und nicht bereits im Jahr
1998 – übergeht, so daß auch der Förderzeitraum gem. § 3 EigZulG erst im Jahr 1999 beginnt?
Hat die erst im Jahr 1999 eingetretene Entgeltlichkeit des Anschaffungsvorgangs (die an die Geschwister zu leistenden Abfindungszahlungen waren erst nach dem Tod des Vaters im Jahr
1999 fällig) zur Folge, daß der Förderzeitraum für die Eigenheimzulage erst im Jahr 1999
beginnt? Ist die Vorkostenpauschale gem. § 10i EStG für das Jahr 1999 zu gewähren?
EigZulG § 4 S. 2
Unentgeltliche Überlassung bei Verzicht auf dingliches Wohnrecht
Liegt eine unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an die Großmutter vor, wenn diese im Gegenzug dafür auf die Ausübung eines dinglichen Wohnrechts an anderen Räumen, die nun vom
Kläger genutzt werden, verzichtet?
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Seite 6 von 9
Stand: 01.12.2005
RechtsprechungsReport
BFH-Az: IX R 26/05
Vorinstanz:
FG Köln,
Urteil vom 06.07.2005,
Az: 11 K 5302/04
(Abruf-Nr. stbi 14717)
BFH-Az: IX R 62/04
(altes Az: III R 31/04)
Vorinstanz:
FG Schleswig-Holstein,
Urteil vom 30.06.2004,
Az: 2 K 58/04
BFH-Az: IX R 58/04
(altes Az: III R 11/04)
Vorinstanz:
FG Baden-Württemberg,
Urteil vom 28.01.2004,
Az: 13 K 72/03
(Abruf-Nr. stbi 11127)
BFH-Az: IX R 21/05
Vorinstanz:
FG Niedersachsen,
Urteil vom 09.03.2005,
Az: 7 K 620/03
BFH-Az: IX R 76/03
(altes Az: III R 65/03)
Vorinstanz:
FG Niedersachsen,
Urteil vom 05.09.2003,
Az: 13 K 99/98
(Abruf-Nr. stbi 10903)
BFH-Az: IX R 34/05
Vorinstanz:
FG Niedersachsen,
Urteil vom 24.08.2005,
Az: 3 K 373/01
Eigenheim
EigZulG § 5, § 11 Abs. 4; GG Art. 3; FGO § 76 Abs. 1
Erneute Überprüfung der Einkunftsgrenze bei einem Folgeobjekt
Ist für Folgeobjekte i.S. des § 7 EigZulG die Einkunftsgrenze des § 5 EigZulG erneut zu überprüfen? Verstößt eine erneute Überprüfung der Einkunftsgrenze bei einem Folgeobjekt gegen Art. 3
des Grundgesetzes (GG)? Wie ist das Tatbestandsmerkmals des "nachträglichen Bekanntwerdens" i.S. von § 11 Abs. 4 EigZulG auszulegen? Kann das Finanzamt bei gänzlich unterlassener
Prüfung der Einkunftsgrenze einen Bescheid gem. § 11 Abs. 4 EigZulG ändern (auch im Hinblick
auf Treu und Glauben)?
EigZulG § 6 Abs. 2 S. 2, § 7, § 26
Rückwirkende Aufhebung des Objektverbrauchs durch die Eheschließung
Zweitobjekt oder Folgeobjekt: Steht Ehegatten, die vor der Eheschließung gemeinsam eine
Eigentumswohnung erworben hatten, für die nach Eheschließung erworbene Wohnung Eigenheimzulage zu?
EigZulG § 6 Abs. 3; EStG § 7b, § 7 Abs. 4
Objektverbrauch bei 7b-Abschreibung für ein fremdvermietetes Objekt
Liegt Objektverbrauch vor, wenn für ein fremdvermietetes Objekt die Abschreibung nach § 7b
EStG (wegen der Möglichkeit, den Verlust auf der Lohnsteuerkarte einzutragen und wegen der
Nachholmöglichkeit) und nicht die gleich hohe Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG beantragt
war (siehe ’steuertip’-Ausgabe 18/2004, S. 3)?
EigZulG § 8
Kaufpreisverrechnung als zulageberechtigte Anschaffungskosten
Welche Anforderungen sind an die zulagerechtliche Berücksichtigung von Anschaffungskosten
zwischen nahen Angehörigen im Zusammenhang mit der Verrechnung zuvor erbrachter Leistungen zu stellen (hier: Ansatz der im Grundstückskaufvertrag zwischen Vater als Veräußerer und
Sohn als Erwerber auf den Kaufpreis angerechneten – vom Sohn in den Vorjahren für Baurechnungen der Eltern geleisteten – Zahlungen in Höhe von 42.000 € als zulageberechtigte Anschaffungskosten)?
EigZulG § 9 Abs. 2, § 2 Abs. 1 S. 1; AO § 42 Abs. 1
Gestaltungsmißbrauch bei vorweggenommener Erbfolge
Liegt ein Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten vor, wenn ein an den Sohn verpachteter Bauernhof im Wege vorweggenommener Erbfolge auf diesen übertragen und gleichzeitig das
vom Sohn bewohnte Wohnhaus deutlich unter dem Verkehrswert für 100.000 DM an ihn verkauft
wurde, der Kaufpreis zwischenzeitlich vom Vater als Festgeld angelegt und nach ca. 9 Monaten
an den Sohn einschließlich der angefallenen Zinsen zurückgeschenkt wurde, der damit das zum
Kauf des Wohnhauses aufgenommene Darlehen tilgte? Wurde das Wohnhaus im Ergebnis geschenkt bzw. handet es sich – falls kein Mißbrauch vorliegt – um eine Rückgewähr des Kaufpreises, die zu einer Minderung der Anschaffungskosten führt?
EigZulG § 9 Abs 2 S 2; EigZulG § 8 S 1
Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage bei Wohnhauserwerb im Rahmen
einer Hofübergabe
Hat der Kläger als Hofübernehmer Anspruch auf Gewährung der Eigenheimzulage bezogen auf
einen Kaufpreis von 50.000 €, der im Rahmen des Hofübergabevertrages für das sich auf dem
Hofgelände befindliche – zum Privatvermögen des Übergebers gehörende – Wohnhaus vereinbart worden ist, oder ist der Kaufpreis von 50.000 € nach dem Verhältnis des Verkehrswerts des
Wohnhauses zu der Summe der Verkehrswerte des Wohnhauses und des Hofes aufzuteilen, mit
der Folge, daß dem Kläger Eigenheimzulage nur aus Anschaffungskosten i.S. von § 8 Satz 1
EigZulG in Höhe von 10.000 € anstatt 50.000 € zusteht?
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Stand: 01.12.2005
RechtsprechungsReport
BFH-Az: IX R 69/03
(altes Az: III R 15/03)
Vorinstanz:
FG Niedersachsen,
Urteil vom 18.02.2003,
Az: 13 K 193/01
(Abruf-Nr. stbi 08939)
BFH-Az: IX R 67/04
Vorinstanz:
FG Münster,
Urteil vom 22.09.2004,
Az: 1 K 2027/03 EZ
BFH-Az: IX R 17/05
Vorinstanz:
FG Düsseldorf,
Urteil vom 11.11.2004,
Az: 14 K 4058/02 EZ
(Abruf-Nr. stbi 14355)
BFH-Az: IX R 66/04
Vorinstanz:
FG Brandenburg,
Urteil vom 11.08.2004,
Az: 1 K 1160/02
(Abruf-Nr. stbi 13376)
BFH-Az: IX R 32/05
Vorinstanz:
FG Niedersachsen,
Urteil vom 03.08.2005,
Az: 2 K 588/04
(Abruf-Nr. stbi 15234)
Eigenheim
EigZulG § 9 Abs. 2, § 8; AO § 42 Abs. 1
Gestaltungsmißbauch beim Vertrag zwischen Familienangehörigen
Stellt der Vertrag zwischen Familienangehörigen über den Erwerb eines Dauerwohnrechts einen
Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn ● für das Dauerwohnrecht nur 1/3
der ursprünglichen Herstellungskosten des Einfamilienhauses bezahlt worden ist ● die Höhe des
Kaufpreises nach der Höchstbemessungsgrenze der Eigenheimzulage bestimmt worden ist ●
der Kaufpreis nur 3 Monate auf einem Festgeldkonto des Vaters angelegt war und dann zu 3/5
wieder an die Tochter zurück geschenkt worden ist ● die Finanzierung fast des gesamten Kaufpreises bei der selben Bank über einen Dispokredit ohne Sicherheiten erfolgte ●·die Tochter das
Einfamilienhaus bereits bisher bewohnte und der Vertrag einem Fremdvergleich nicht standhält?
Liegt hinsichtlich des (noch) nicht geschenkten Betrages von 2/5 des Kaufpreises Teilentgeltlichkeit vor?
EigZulG § 9 Abs. 3, § 9 Abs. 4, § 19 Abs. 5; EnEV § 19; BauO NW § 67
Ökologische Zusatzförderung im Rahmen der Eigenheimzulage bei genehmigungsfreien Bauvorhaben
Ist für ein gem. § 67 BauO NRW genehmigungsfrei errichtetes Einfamilienhaus, für das die beim
Bauamt vorzulegenden Unterlagen am 30.01.2002 eingereicht worden sind, die ökologische Zusatzförderung nach § 9 Abs. 3 und 4 EigZulG zu gewähren, obwohl das Gebäude nicht nach der
Wärmeschutz-VO vom 16.08.1994, sondern nach den Anforderungen der ab dem 01.02. 002
geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) errichtet wurde? Ist die Vorschrift des § 19 EnEV,
die den Übergang von der Wärmeschutz-VO zur EnEV regelt, für unter § 67 BauO NRW fallende
Bauvorhaben lückenhaft und deshalb dahingehend auszulegen, daß die Einreichung von Bauvorlagen als "Stellung eines Bauantrags oder die Erstattung einer Bauanzeige" i.S. des § 19
Abs. 1 Satz 1 EnEV zu behandeln oder als "Beginn der Bauausführung" i.S. von § 19 Abs. 1
Satz 2 EnEV zu verstehen ist, mit der Folge, daß die EnEV dann nicht gilt, wenn die Bauvorlagen vor dem 01.02.2002 eingereicht worden sind?
EigZulG § 11 Abs. 4
Rückwirkende Aufhebung der Eigenheimzulagenfestsetzung wegen Überschreitens der maßgeblichen Einkunftsgrenze
Auslegung des Tatbestandsmerkmals des "nachträglichen Bekanntwerdens" i.S. von § 11
Abs. 4 EigZulG: Ist eine Aufhebung der Eigenheimzulagenfestsetzung gem. § 11 Abs. 4
EigZulG ausgeschlossen, wenn bereits aus dem Antrag auf Eigenheimzulage das Überschreiten der Einkunftsgrenze erkennbar ist (siehe ’steuertip’-Ausgaben 26/2005, S. 3, 10/2005,
S. 4 und 38/2003 S. 2)?
EigZulG § 11 Abs. 4; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1
Änderung eines Eigenheimzulagenbescheids bei nachträglichem Bekanntwerden neuer Tatsachen
Begriff des "nachträglichen Bekanntwerdens" in § 11 Abs. 4 EigZulG: Ist für die Frage der "Neuheit"
einer Tatsache oder eines Beweismittels nicht der Zeitpunkt der abschließenden Zeichnung des
Eingabewertbogens für die maschinelle Bearbeitung des Eigenheimzulagenbescheids als Ausdruck der abschließenden Willensbildung maßgebend, sondern der Zeitpunkt entscheidend, in dem
der Eigenheimzulagenbescheid den Machtbereich des Finanzamts verläßt, das heißt der Tag der
Aufgabe zur Post (siehe ’steuertip’-Ausgaben 26/2005, S. 3, 10/2005, S. 4 und 38/2003, S. 2)?
EigZulG § 17
Gewährung der Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen
Ist die Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen nur zu gewähren, wenn
die Einlage aus eigenen Mitteln geleistet wird, oder auch dann, wenn der Genossenschaftsanteil
durch einen Dritten, der mit der Genossenschaft eng verknüpft ist, abgetreten und kreditiert wird
und die Tilgungsbeiträge (nahezu) ausschließlich aus dem zukünftigen Anspruch auf Eigenheimzulage aufgebracht werden sollen?
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Stand: 01.12.2005
RechtsprechungsReport
BFH-Az: IX R 68/04
Vorinstanz:
FG Thüringen,
Urteil vom 28.10.2004,
Az: II 1128/03
(Abruf-Nr. stbi 13772)
Eigenheim
EigZulG § 17
Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen
Ist der Begriff der "geleisteten Einlage" i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 3 EigZulG dahingehend auszulegen, daß sich die Eigenheimzulage nur nach der vom Anspruchsberechtigten tatsächlich geleisteten Einzahlung bemißt oder gehört auch der an die Wohnungsgenossenschaft abgetretene
Anspruch auf Eigenheim- und Kinderzulage zur Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der
Eigenheimzulage?
BFH-Az: IX R 73/03
BFH-Az: IX R 72/03
(altes Az: III R 57/03)
Vorinstanz:
FG Sachsen,
Urteil vom 19.08.2002,
Az: 3 K 1206/00 (Ez)
(altes Az: III R 56/03)
Vorinstanz:
FG Sachsen,
Urteil vom 19.08.2002,
Az: 3 K 600/00 (Ez)
EigZulG § 17, GenG § 15 Abs. 1
Wirksamkeit des Antrags beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen
Ist trotz der Bedingungsfeindlichkeit gem. § 15 Abs. 1 GenG ein wirksamer Aufnahmevertrag zustande gekommen, wenn Genossenschaftsanteile unter der Voraussetzung erworben werden, daß dem Erwerber Eigenheimzulage gewährt wird?
Wichtige Verwaltungsanweisungen zur Eigenheimzulage
OFD Koblenz,
Kurzinformation vom
19.11.2005,
Az: S 2248 A
(Abruf-Nr. stbi 15710)
OFD München,
Kurzinformation vom
28.01.2005,
Az: S 2190 - 32 St 416
(Abruf-Nr. stbi 13820)
Abschaffung der Eigenheimzulage für Neufälle ab 01.01.2006
Alles Wissenswerte zur Abschaffung der Eigenheimzulage für Neufälle ab 01.01.2006 hat die
Oberfinanzdirektion Koblenz zusammengestellt. Erfreulicherweise stellt die OFD klar, daß die
Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags oder die Stellung des Bauantrags (Eingangsstempel bei der Behörde) bis zum 31.12.2005 ausreicht, um die Förderung für die nächsten
acht Jahre zu sichern. Der Zeitpunkt der Fertigstellung, der Übergang von Nutzen und Lasten oder die Eintragung ins Grundbuch sind insoweit nicht entscheidend (siehe ’steuertip’
48/2005, S. 1).
Zweifelsfragen bei der Eigenheimzulage
Die Oberfinanzdirektion München nimmt in ihrer Verfügung zur Maßgeblichkeit des Bauantrags bzw. Kaufvertrages, zur Bemessungsgrundlage und zu anderen Zweifelsfragen bei der
Eigenheimzulage Stellung (siehe ’steuertip’ 17/2005, S. 4).
Bundesfinanzministerium,
Zweifelsfragen zum Eigenheimzulagengesetz
BMF-Schreiben vom
Das umfassende BMF-Schreiben regelt Zweifelsfragen zum Eigenheimzulagengesetz. Es ist
21.12.2004,
wie folgt gegliedert: • I. Anspruchsberechtigter • II. Begünstigtes Objekt • III. Förderzeitraum
Az: IV C 3 - EZ 1010 - 43/04
• IV. Nutzung zu eigenen Wohnzwecken • V. Einkunftsgrenze • VI. Objektbeschränkung
(Abruf-Nr. stbi 12984)
• VII. Folgeobjekt • VIII. Bemessungsgrundlage für den Fördergrundbetrag • IX. Höhe der Eigenheimzulage • X. Entstehung des Anspruchs auf Eigenheimzulage • XI. Verfahren • XII. Genossenschaftsförderung • XIII. Zeitlicher Anwendungsbereich (siehe ’steuertip’ 03/2005, S. 2).
Bundesfinanzministerium,
BMF-Schreiben vom
18.02.2003,
Az: IV C 3 - EZ 1230 - 3/03
(Abruf-Nr. stbi 08732)
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Kinderzulage sowie der
Zugehörigkeit zu einem inländischen Haushalt bei der Eigenheimzulage
Das Bundesfinanzministerium hat seine Grundsätze zur Gewährung der Kinderzulage auf
Grund der positiven Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs neu gefaßt. Die Gewährung der
Kinderzulage setzt zum einen voraus, daß der Anspruchsberechtigte oder sein Ehegatte für
das jeweilige Jahr des Förderzeitraums für das Kind zumindest für einen Monat Kindergeld
oder einen Kinderfreibetrag erhält. Weitere Voraussetzung ist, daß das Kind im Zeitpunkt der
Anschaffung oder Herstellung der Immobilie oder zu einem späteren Zeitpunkt im Förderzeitraum zum Haushalt des Anspruchsberechtigten gehört hat oder gehört. Nicht Voraussetzung
ist, daß das Kind in dem Förderobjekt wohnt. Das BMF-Schreiben ist in allen noch offenen
Fällen anzuwenden (siehe ’steuertip’ 12/2003, S. 4).
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Stand: 01.12.2005

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