Selber kündigen: Vorgängig informieren lohnt sich
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Selber kündigen: Vorgängig informieren lohnt sich
Amt für Wirtschaft und Arbeit 0-+ 7. August 2012 Arbeitsmarkt in der Region Zürichsee im August 2012 Selber kündigen: Vorgängig informieren lohnt sich Bevor man eine Kündigung ausspricht ohne eine verbindliche Zusage für eine neue Stelle, ist ein Anruf im Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) hilfreich. . Wer kennt die Situation nicht, dass ab und zu Unsicherheiten am Arbeitsplatz entstehen: Der Geschäftsverlauf entspricht nicht den Vorstellungen oder Spannungen am Arbeitsplatz führen dazu, dass sich Arbeitnehmende Gedanken über eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses machen, bevor sie eine neue Stelle haben. Vorgängig über Folgen informieren Beim Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) stehen die RAV primär den von Arbeitslosigkeit bedrohten oder in gekündigter Stellung befindlichen Personen zur Verfügung. Gemäss dem Versicherungsgrundsatz soll mit allen Mitteln versucht werden, das Eintreten des Schadensfalls (Arbeitslosigkeit) zu vermeiden oder das Ausmass des Schadens (Dauer der Arbeitslosigkeit) zu reduzieren. Was passiert jedoch wenn man die Stelle selber kündigt? Aus Sicht der Gesetzgebung gilt die Arbeitslosigkeit als „selbstverschuldet“, wenn ein Arbeitnehmender sein Arbeitsverhältnis von sich aus aufgelöst wird. Eine selbstverschuldete Arbeitslosigkeit kann zu Sanktionen führen, das heisst, es werden keine Taggelder ausbezahlt. Dies kann Amt für Wirtschaft und Arbeit, Kommunikation Telefon 043 259 26 96 Fax 043 259 51 04 http://www.vd.zh.ch, [email protected] unter Umständen zu empfindlichen finanziellen Einbussen führen. RAV berät auch präventiv Bevor man eine Kündigung ausspricht oder sie in schriftlicher Form abgibt, kann ein Anruf im RAV hilfreich sein: Wir verstehen uns auch als Dienstleistungszentrum, welches ebenfalls Personen in ungekündigter Stellung berät. Es empfiehlt sich, erst zu kündigen, wenn man eine neue Stelle und den Vertrag unterschrieben hat. Übrigens, der Arbeitsvertrag wird heute noch ab und zu mit Handschlag besiegelt. Auf der sicheren Seite ist man jedoch nur dann, wenn ein Arbeitsvertrag von beiden Seiten unterzeichnet wird. Ulrich A. Jost, stellvertretender Leiter RAV Meilen Weitere Informationen: Heute, 7. August, 10-12 Uh Ulrich A. Jost Stellvertretender Leiter RAV Meilen Bruechstr.12 , 8706 Meilen Direktwahl 043 259 65 20 [email protected] www.rav.zh.ch Foto: zvg Arbeitslosigkeit in den Bezirken Horgen und Meilen im Juli 2012 Bezirk Horgen Bezirk Meilen Diff. VM in % Jul 12 Jun 12 -1.7 1'088 1'053 2.1% 2.2% Diff. VM in % 3.3 Jul 12 1'745 2.8% Jun 12 1'776 2.8% Alter 15-19 Jahre 20-24 Jahre 25-29 Jahre 30-34 Jahre 35-39 Jahre 40-44 Jahre 45-49 Jahre 50-54 Jahre 55-59 Jahre 60 u. m. Jahre 44 110 175 213 243 251 216 211 148 134 27 121 179 227 238 274 210 219 147 134 63.0 -9.1 -2.2 -6.2 2.1 -8.4 2.9 -3.7 0.7 0.0 29 70 85 122 148 167 148 138 104 77 19 69 90 115 140 166 139 136 110 69 52.6 1.4 -5.6 6.1 5.7 0.6 6.5 1.5 -5.5 11.6 Funktion Selbständig Kaderfunktion Fachfunktion Hilfsfunktion Lehrling Heimarbeiter Schüler/Studenten Keine Angaben 7 333 978 394 19 1 13 0 6 323 1'001 420 19 0 7 0 16.7 3.1 -2.3 -6.2 0.0 0.0 85.7 0.0 2 219 714 129 9 0 15 0 2 216 689 129 7 0 10 0 0.0 1.4 3.6 0.0 28.6 0.0 0.0 0.0 Stellensuchende Total Quote 2'077 3.4% 2'098 3.3% -1.0 1'395 2.9% 1'360 2.7% 2.6 Arbeitslose Quote Abmeldungen davon Stelle gefunden 309 170 159 118 Amt für Wirtschaft und Arbeit, Kommunikation Telefon 043 259 26 96 Fax 043 259 51 04 http://www.vd.zh.ch, [email protected]