Statische-Berechnung für Doppel- Carport - Gartenhaus-Park

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Statische-Berechnung für Doppel- Carport - Gartenhaus-Park
Statische-Berechnung für DoppelCarport Stuttgart
Bauplan / Bauanleitung
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Doppel-Carport Stuttgart
NORDCAD BAUPLANUNG GMBH, GÖHRENER CH. 5a, 17348 WOLDEGK, TEL. 03963/211353
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Auftrag: 0757
INHALTSVERZEICHNIS
Lastannahmen:
Variante mit Wandverkleidungen:
Gesamtsystem:
Fundamente:
Positionsplan:
Variante ohne Wandverkleidungen: Gesamtsystem:
Fundamente:
Positionsplan:
Schlussblatt:
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VORBEMERKUNGEN
Der Statischen Berechnung liegen der Entwurf des Auftraggebers sowie die derzeit
gültigen DIN-Bestimmungen zugrunde.
Es ist die Errichtung eines Flachdachcarports mit einer Bedachung aus
Aluminiumtrapezprofil- oder Kunststoffwellplatten geplant. Die Berechnung gilt für eine
maximale Schneelast auf dem Dach von s1 = 1,05 kN/m². Damit ist die Aufstellung in
folgenden Höhenlagen über NN möglich: Schneelastzone 1 bis 705 m, Schnellastzone
1a bis 600 m, Schneelastzone 2 bis 425 m, Schneelastzone 2a bis 350 m und
Schneelastzone 3 bis 305 m über NN. Mit dieser Schneelastannahme ist die
Aufstellung auch im Norddeutschen Tiefland zulässig (Höhenlage dort unter 285 m
NN), wo eine Schneelast in Höhe des 2,3-fachen charakteristischen Wertes als
Sonderlastfall (Umrechnung auf LF H: 0,8 x 0,85 x 2,3/1,5 = 1,04 kN/m² für
Schneelastzone 2) zu berücksichtigen ist. Weiterhin ist zu beachten, dass für die
Windlast Zone 2, Binnenland, vorausgesetzt wurde. Damit ist die Verwendung der
Statik in den Zonen 3 und 4 und im Küstenstreifen von Zone 2 nicht möglich. Die
ausreichende Tragfähigkeit der Dachdeckung ist anhand von Herstellerangaben zu
prüfen. Die Stützen an der Einfahrt werden durch Leimholzbögen ersetzt.
Der Carport ist in zwei Varianten (mit oder ohne Verkleidung durch Wandelemente)
erhältlich, dementsprechend ist die Statik infolge der unterschiedlichen statischen
Systeme und Lasten in zwei Abschnitte geteilt. Bei der verkleideten Variante ist auch
eine ein- oder zweiseitige Teilverkleidung zulässig.
Der lichte Stützenabstand beträgt 1,30 m, die Höhe bis UK Sattelbalken ca. 2,03 m.
Das Dachgefälle wird durch keilförmige Ausbildung der Sattelbalken hergestellt.
Die Aussteifung der Pfetten erfolgt über einen Windverband (20/95 mm), der Anschluß
der Pfetten an die Unterkonstruktion mittels Winkelverbindern. Die Sattelbalken
werden auf Stützenausklinkungen gelagert und mittels Bolzen M12 und Dübeln
besonderer Bauart gesichert.
Die Stabilität des Gesamtsystems wird durch Querkopfbänder an allen Hauptstützen
(außer am hinteren Stützenpaar, wenn die Rückwand verkleidet wird), Einspannung
aller Stützen (Eckstützen in Längsrichtung, Haupt-Innenstützen und Rückwand–
Innenstützen in Querrichtung, in den Positionsplänen dargestellte Einbaurichtung der
Pfostenanker beachten) sowie Wandverbände aus Windrispenband im letzten
Stützenfeld gewährleistet. Die Wandelemente können nicht zur Aussteifung
herangezogen werden, da sie nicht über die erforderliche Steifigkeit verfügen. Die
Querkopfbänder werden z. T. über Wechsel an die Pfetten angeschlossen.
Es wird davon ausgegangen, dass die Wandverbände aus Windrispenbändern beim
Aufbau durch die Käufer nicht vorschriftsmässig gespannt werden können. Aus
diesem Grunde werden sie in Position 1 lediglich als horizontales Federlager an den
Knoten 36 und 136 berücksichtigt. Für die Bemessung der Fundamente werden hin-
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gegen in Nebenrechnung die Schnittkräfte bei voller Wirksamkeit des Verbands
ermittelt, da diese ungünstiger für die betreffenden Fundamente sind. Die
Wandverbände aus Windrispenband dürfen entfallen, wenn der Carport ohne
Rückwand oder in Windzone 1 bei einer maximalen Schneelast von 0,75 kN/m²
aufgestellt wird, nähere Erläuterungen hierzu siehe Seite 53. In diesem Fall sind alle
Pfostenanker an den Hauptstützen mit den Laschen in Längsrichtung einzubauen.
Wegen der Komplexität des Systems erfolgt die Berechnung als räumliches Stabwerk.
Wegen des großen Ausgabeumfangs werden die Schnittkräfte nicht beigefügt, können
aber auf Wunsch vorgelegt werden. Der Nachweis der Verbindungsmittel ist nicht
Gegenstand des Auftrags. Alle Anschlüsse sind herstellerseitig für die auf den Seiten
55 und 107 angegebenen Kräfte zu bemessen. Sofern die Verbindungsmittel nicht in
erforderlicher Zahl untergebracht werden können, sind die betreffenden
Querschnittsabmessungen zu erhöhen. Es wird darauf hingewiesen, dass besonders
bei der verkleideten Variante erhebliche abhebende Lasten aus Wind auftreten
können (max. 6,7 kN an Innenstützen mit Windverbandsanschluß).
Die Stützen werden mit besonders schweren H-Pfostenankern und Dübeln
besonderer Bauart entsprechend dem Detail auf Seite 54 in die Fundamente
eingespannt. Die Fundamente sind mindestens in Betonfestigkeitsklasse C20/25
herzustellen und konstruktiv zu bewehren. Oberkante Fundament entspricht
Oberkante Fahrbahn. Alle Hölzer entsprechen der Sortierklasse S10 (Ausnahme:
Bogen und Stützen aus BS11).
Baugrund:
Dem Aufsteller liegt kein Baugrundgutachten vor. Es wird eine zulässige
Bodenpressung von ps ≥ 150 kN/m² sowie ein innerer Reibungswinkel des Baugrunds
von mindestens 30° (z. B. sandiger Kies) sowohl oberhalb als auch unterhalb der
Fundamentsohle (für Nachweise der Fundamenteinspannung im Erdreich nach
Sulzberger und Steckner) angenommen. Letzteres bedeutet, dass auch neben dem
Fundament mit gut verdichtungsfähigem Material zu verfüllen und ausreichend zu
verdichten ist! Diese Annahme ist vor Baubeginn verantwortlich auf der Baustelle zu
prüfen. Die Gründung hat grundsätzlich auf ausreichend tragfähigem Baugrund zu
erfolgen. Nicht tragfähige Schichten sind auszubauen und durch Magerbeton bzw.
ausreichend verdichtete Kiessandpolster zu ersetzen.