Der Pfandbrief 2012 | 2013 - Verband deutscher Pfandbriefbanken

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Der Pfandbrief 2012 | 2013 - Verband deutscher Pfandbriefbanken
Der Pfandbrief 2012 | 2013
Fakten und Daten zu Europas führendem Covered Bond
Mitgliedsinstitute des vdp
Der Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. (vdp) vertritt gegenwärtig
40 Mitglieder. Als Repräsentant ­seiner Mitgliedsinstitute nimmt der vdp die
Interessen der Pfandbrief­banken gegenüber nationalen und europäischen
Entscheidungsgremien sowie gegenüber einer breiteren Fach­öffentlichkeit
wahr. Als Spitzen­organi­sation der deutschen Pfandbriefbanken unterstützt
der vdp seine Mitglieder außerdem mit hoch­spezialisierten Geschäftslösungen.
Das Know-how des vdp ist auf die spezifischen Anforderungen der Pfand-
briefemittenten – den Pfandbrief und das deckungsfähige Kredit­geschäft –
zugeschnitten. Der vdp fördert die wirtschaftlichen Belange der Mitgliedsinstitute durch gezielte Lobbyaktivität in der Kapitalmarkt- und Steuerpolitik
sowie in allen politischen Bereichen, die für das Pfandbriefgeschäft relevant
sind. Er betreut seine Mitgliedsinstitute zudem in re­gulatorischen Fragestellungen und vertritt diese gegenüber den nationalen Aufsichtsbehörden. Im
Rahmen der Group Governance werden in den Verbandsgremien Informationen und Erfahrungen aus den Mitglieds­­instituten ausgetauscht, aufbereitet
und zu Marktstandards entwickelt. Der vdp bietet seinen Mitgliedsinstituten
darüber hinaus Geschäftslösungen, die das besondere Kredit- und Emissionsgeschäft der Pfandbrief­banken unterstützen. Die Geschäftsaktivitäten der
vdp-Mitglieder profitieren von der anerkannten Expertise, der umfassenden
Vernetzung und den gut eingeführten Kommunikationsinstrumenten des vdp.
Inhalt
2
Aktuelle Informationen über den Pfandbrief
4
Jan Bettink | Präsident des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken
Vorwort
6
Die rechtlichen Grundlagen der Pfandbriefemission
Jens Tolckmitt, Dr. Otmar Stöcker | Verband deutscher Pfandbriefbanken
22
Der Pfandbriefmarkt 2011/2012
Bernd Volk | Deutsche Bank
32
Asset Encumbrance und Pfandbriefe
Dr. Otmar Stöcker | Verband deutscher Pfandbriefbanken
38
Der Beleihungswert: Rückhalt oder Bürde der Pfandbriefbanken?
Rudolf Baumgartner | M-Wert GmbH, ein Unternehmen der
Münchener Hypothekenbank eG.
44
Pfandbriefe in der institutionellen Vermögensverwaltung
Dieter Wolf | MEAG
52
Aktuelle Trends und Herausforderungen in der Vermögensverwaltung –
Interview mit Elizabeth Corley, Allianz Global Investors
56
Weitere Deckungswerte als notwendiger Bestandteil von
Pfandbriefdeckungsmassen
64
Vergleichende Darstellung der Ratingansätze für Pfandbriefe
Matthias Melms | Norddeutsche Landesbank
Sascha Kullig, Andreas Luckow | Verband deutscher Pfandbriefbanken
Porträts der vdp-Mitgliedsinstitute
Aareal Bank | Wiesbaden
BayernLB | München
Berlin-Hannoversche Hypothekenbank | Berlin
Bremer Landesbank | Bremen
Commerzbank | Frankfurt am Main
COREALCREDIT BANK | Frankfurt am Main
DekaBank | Frankfurt am Main
Deutsche Apotheker- und Ärztebank | Düsseldorf
Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank | Hamburg
Deutsche Hypothekenbank | Hannover
Deutsche Kreditbank | Berlin
Deutsche Pfandbriefbank | Unterschleißheim
Deutsche Postbank | Bonn
Dexia Kommunalbank | Berlin
Düsseldorfer Hypothekenbank | Düsseldorf
DVB Bank | Frankfurt am Main
Hamburger Sparkasse | Hamburg
HSH Nordbank | Hamburg
Hypothekenbank Frankfurt | Eschborn
ING-DiBa | Frankfurt am Main
Kreissparkasse Köln | Köln
Landesbank Baden-Württemberg | Stuttgart
Landesbank Berlin | Berlin
Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) | Frankfurt am Main
M. M. Warburg & CO Hypothekenbank | Hamburg
Münchener Hypothekenbank | München
Natixis | Frankfurt am Main
Nord/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale | Hannover
SaarLB Landesbank Saar | Saarbrücken
Santander Consumer Bank | Mönchengladbach
SEB | Frankfurt am Main
Sparkasse KölnBonn | Köln
UniCredit Bank HypoVereinsbank | München
Valovis Bank | Essen
WL BANK Westfälische Landschaft Bodenkreditbank | Münster
Wüstenrot Bank Pfandbriefbank | Ludwigsburg
74
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107
108
109
Weitere Informationen
110 Sonstige Pfandbriefemittenten
111 Fact Book-Themen der Jahre 1996 – 2011
3
Vorwort
4
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
­
die Finanzmärkte befinden sich zur Jahresmitte 2012 nach wie vor im Krisenmodus. Nach der
Beruhigung der Märkte durch die dreijährigen Tender der Europäischen Zentralbank im Dezember 2011 und Anfang Februar diesen Jahres haben die Zweifel am Fortbestand der Euro-Zone in
ihrer bisherigen Form seit April wieder zugenommen und bestimmen seither das Handeln der
Akteure an den Märkten und in der Politik. Die Aufschläge von Pfandbriefen gegenüber Swaps
verharren in diesem von großer Nervosität geprägten Kapitalmarktumfeld gleichwohl auf niedrigem Niveau. Institutionelle Anleger schätzen Pfandbriefe dabei auch aufgrund ihrer Herkunft
„Made in Germany“ als sicheren Hafen.
Angesichts auch in Deutschland erlahmender konjunktureller Auftriebskräfte scheint sich die
Geschäftstätigkeit der Pfandbriefbanken in der ersten Hälfte des Jahres geringfügig abgekühlt
zu haben. Bei der Mittelaufnahme zeitigten die beiden Langfristtender der EZB Wirkung an den
Kapitalmärkten und dämpften die Emissionsaktivitäten der Pfandbriefbanken in der ersten Jahreshälfte. Der Pfandbriefabsatz lag dementsprechend mit knapp 34 Mrd. Euro am unteren Rand der
Erwartungen.
Die niedrigen Risikoaufschläge sind Ansporn für die Pfandbriefbanken, das traditionsreiche
Produkt Pfandbrief kontinuierlich zu verbessern. Regelmäßige Anpassungen des Gesetzesrahmens tragen dabei insbesondere veränderten Anforderungen der Anleger Rechnung. So sucht die
Transparenz des Pfandbriefmarktes bereits heute im internationalen Vergleich ihresgleichen. Die
in der kommenden Novelle des Pfandbriefgesetzes vorgesehenen Pflichten, auch die „weiteren
Deckungswerte“ nach Staaten, Banken, und ungedeckten bzw. gedeckten Schuldverschreibungen
zu differenzieren, werden die Transparenz der Pfandbrief-Deckungsmassen noch weiter erhöhen.
Doch auch außerhalb des Gesetzes wird der Pfandbrief ständig weiterentwickelt: So planen die
Pfandbriefbanken nach der Sekundärmarktinitiative zu Beginn des Jahres mit dem Bonitätsdifferenzierungsmodell einen neuen Industriestandard. Das Modell wurde mit dem Ziel entwickelt, den
im Zuge der Staatsschuldenkrise stark ausgeweiteten Bonitätsunterschieden zwischen verschiedenen staatlichen Schuldnern Rechnung zu tragen. Mit abgestuften Abschlägen auf „nicht-investment-grade“ geratete Staatsanleihen sollen diese Bonitätsunterschiede bei der Deckungsrechnung
Öffentlicher Pfandbriefe berücksichtigt werden.
Der Pfandbrief ist bislang vergleichsweise unbeschadet durch die Krise gekommen und grundsätzlich gut gerüstet für den internationalen Wettbewerb am Kapitalmarkt. Ebenso wie die Kreditwirtschaft im Allgemeinen stehen auch pfandbriefbasierte Geschäftsmodelle dennoch vor großen
regulatorischen Herausforderungen. Gerade im weiterhin angespannten Umfeld auf den Kapitalmärkten wäre in diesem Zusammenhang eine Analyse der kumulierten Effekte der verschiedenen
Regulierungsinitiativen sinnvoll. Auf dieser Basis könnten einzelne Initiativen dann gegebenenfalls angemessen nachgebessert und besser aufeinander abgestimmt werden. Unerwünschte
Folgeerscheinungen könnten so ebenfalls vermieden und minimiert werden. Die Mittelaufnahme
über unbesicherte Bankschuldverschreibungen droht beispielsweise erschwert und verteuert zu
Jan Bettink | präsident
werden. Denn Versicherer als traditionell starke Investoren in Bankschuldverschreibungen
erhalten durch Solvency II Anreize, ihr Prämienaufkommen eigenkapitalschonend in anderen
Assetklassen anzulegen. Die Hindernisse bei der ungedeckten Refinanzierung werden durch
den im Frühsommer veröffentlichten Vorschlag einer EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten noch vergrößert. In Bezug auf die Behandlung gedeckter Schuldverschreibungen geht der Vorschlag grundsätzlich in die richtige Richtung, ihm fehlt aber die
erforderliche Klarheit. Hier bedarf es gezielter Änderungen, um die hohe Wertschätzung von
Pfandbriefen und Covered Bonds und ihre hervorragenden Entwicklungsperspektiven nicht
zu beeinträchtigen. Es ist deshalb ein wichtiges Anliegen des Verbands deutscher Pfandbriefbanken, im Verlauf der parlamentarischen Beratungen zum Entwurf deutlich zu machen, dass
gedeckte Schuldverschreibungen ohne Einschränkungen – selbst bei fraglicher Werthaltigkeit
der Deckungsmassen – vom Restrukturierungsprozess von Kreditinstituten ausgenommen bleiben müssen. Nur so kann auch in Zukunft eine Abschreibung oder Umwandlung von Covered
Bonds vollständig ausgeschlossen werden.
Im vorliegenden Fact Book Pfandbrief werden aktuelle Themen von namhaften Autoren
aufgegriffen. Ein Schwerpunkt dieser 17. Ausgabe liegt auf der Bedeutung des Pfandbriefs
für die Vermögensverwaltung und deren Entwicklungsperspektiven. In Beiträgen zum Beleihungswert und zu weiteren Deckungswerten werden darüber hinaus zentrale Aspekte des
Pfandbriefwesens dargestellt und analysiert. Der Artikel zum Thema Asset Encumbrance konzentriert sich auf das derzeit viel diskutierte Spannungsverhältnis zwischen gesicherten und
ungesicherten Bankgläubigern. Einführend wird der Rechtsrahmen für die Pfandbriefemission
erläutert und das Marktgeschehen von der zweiten Jahreshälfte 2011 bis zur Jahresmitte 2012
nachgezeichnet.
Liebe Leserinnen und Leser, es liegt in der Natur eines Buches – zumal eines Fact Books,
das sich auf wesentliche Aspekte beschränkt – nicht alle Fragen, die der Markt aufwirft, aufgreifen zu können. Ich bin überzeugt, dass das vorliegende Fact Book Pfandbrief 2012/2013
äußerst lesenswert ist. Mein ausdrücklicher Dank geht an dieser Stelle an die Autoren, die
durch ihr Engagement diese Veröffentlichung überhaupt erst ermöglicht haben.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Bettink
präsident
5
Die rechtlichen Grundlagen
der Pfandbriefemission
Jens Tolckmitt, Dr. Otmar Stöcker | Verband deutscher Pfandbriefbanken
6
Pfandbriefe sind gedeckte, verzinsliche Schuldverschreibungen, die von
Kreditinstituten, die eine Erlaubnis zur Ausübung des Pfandbriefgeschäfts
haben (Pfandbriefbanken), emittiert und am Kapitalmarkt platziert werden. Sie dienen diesen Kreditinstituten zur Refinanzierung bestimmter
durch Grundpfandrechte, Schiffshypotheken und Flugzeughypotheken
besicherter Kredite sowie von Forderungen gegen staatliche Stellen. Je
nach Art der Besicherung werden sie als Hypothekenpfandbriefe, Schiffspfandbriefe, Flugzeugpfandbriefe sowie Öffentliche Pfandbriefe bezeichnet. Pfandbriefe werden meist als Inhaber- aber auch als Namensschuldverschreibungen ausgegeben.
Struktur einer Pfandbriefbank
Allgemeine Aufsicht auf Basis des Kreditwesengesetzes (KWG)

sonstiges Bankgeschäft

nicht
deckungsfähig
sonstiges Funding

7
Besondere Aufsicht über Pfandbriefbanken
auf Basis des Pfandbriefgesetzes (PfandBG)

Hypothekendarlehen
– gewerblich
– wohnwirtschaftlich
Staatskredite
KWG
Schiffsfinanzierungen

60 % des
Beleihungswertes
Hypothekenpfandbriefe

100 %
der Darlehen
Öffentliche Pfandbriefe

60 % des
Beleihungswertes
Schiffspfandbriefe
60 % des
Beleihungswertes
Flugzeugpfandbriefe
Flugzeugfinanzierungen

PfandBG



KWG


PfandBG
Treuhänder prüft Deckungswerte
Die Pfandbriefbank vergibt Immobilien-, Schiffs-, Flugzeug- und Staatskredite. Diese Vermögenswerte
werden auf die Bilanz des Kreditinstituts genommen. Die nach dem PfandBG deckungsfähigen Kredite oder
Teile der Kredite werden samt der Sicherheiten in das jeweilige Deckungsregister eingetragen, das der
Treuhänder überwacht. Für jede der genannten Kreditarten gibt es ein separates Register. Die Gesamtheit
der in einem Deckungsregister eingetragenen Deckungswerte wird als Deckungsmasse bezeichnet. Auf
Basis der Deckungsmassen werden Pfandbriefe emittiert. Die Pfandbriefbank schuldet dem Pfandbriefinhaber den zugesagten Zins und bei Fälligkeit die Rückzahlung des Nominalkapitals des Pfandbriefs. Im
Fall der Insolvenz der Pfandbriefbank haben die Pfandbriefinhaber ein Vorrecht an den in den Deckungsregistern eingetragenen Vermögenswerten. Die Deckungsmassen und die Pfandbriefe werden nicht in das
Insolvenzverfahren der Bank einbezogen und dem Insolvenzverwalter unterstellt, sondern von einem Sachwalter separat verwaltet.
Die rechtlichen Grundlagen der Pfandbriefemission
Pfandbriefe werden auf Basis des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) emittiert. Der Sinn und
Zweck des Gesetzes besteht darin, die hohe Sicherheit der Pfandbriefe zu gewährleisten. Zum
einen wird damit dem Bedürfnis bestimmter Investorenkreise nach einer sicheren Geldanlage
entsprochen. Zum anderen verfügen Emittenten mit Pfandbriefen aufgrund der niedrigen zu
zahlenden Risikoprämien über eine sehr günstige und zuverlässige Refinanzierungsquelle, die
es ihnen ermöglicht, den Kreditmarkt nachhaltig mit Krediten, deren Preise am Kapitalmarkt
orientiert sind, zu versorgen.
Die hohe Sicherheit des Pfandbriefs ergibt sich aus den Vorschriften des PfandBG sowie
den zum PfandBG erlassenen Verordnungen, deren wesentliche Elemente im Folgenden dargestellt werden.
Aufsicht
8
Lizenzerteilung
Das Pfandbriefgeschäft, also die Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen auf Grund erworbener Hypotheken, Schiffshypotheken und Flugzeughypotheken sowie Forderungen gegen
staatliche Stellen, ist ein Bankgeschäft. Die Erlaubniserteilung für das Pfandbriefgeschäft ist
an besondere Voraussetzungen geknüpft. So muss das Kreditinstitut über ein Mindestkernkapital von 25 Mio. Euro und die Erlaubnis für das Kreditgeschäft gemäß Kreditwesengesetz
verfügen. Es muss ferner
über geeignete Regelungen und Instrumente des Risikomanagements der Deckungsmassen und des entsprechenden Emissionsgeschäfts verfügen,
das Vorhaben der regelmäßigen und nachhaltigen Ausübung des Pfandbriefgeschäfts
nachweisen und
den angemessenen organisatorischen Aufbau und die Ausstattung bereit stellen.
Der Gesetzgeber bezweckt mit diesen besonderen Zulassungsvoraussetzungen, die Aufnahme
des Pfandbriefgeschäfts für das Kreditinstitut mit maßgeblichem Aufwand zu verbinden, so
dass es entsprechend ernsthaft und nachhaltig betrieben wird. Damit sollen opportunistische,
kurzfristig orientierte Geschäftsstrategien erschwert werden.
Eine Pfandbriefbank benötigt für jede der Pfandbriefgattungen eine eigene Lizenz,
muss also die jeweilige Expertise hinsichtlich der unterschiedlichen Deckungsgeschäfte
nachweisen.
Von großer Bedeutung ist die Bestimmung, die durch die PfandBG-Novelle 2010 in § 2
Abs. 4 (neu) PfandBG aufgenommen wurde, wonach die Banklizenz für die Deckungsmassen erhalten bleibt, selbst wenn sie für die Bank im Übrigen aufgehoben wird (vgl. hierzu
Abschnitt „Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank“, S. 16).
Laufende Aufsicht und Deckungsprüfungen
Neben der allgemeinen Bankaufsicht unterliegt eine Pfandbriefbank einer besonderen Aufsicht durch die BaFin hinsichtlich der Einhaltung des PfandBG und der dazu erlassenen
Verordnungen. Die laufende Aufsicht wird von dem für das Kreditinstitut zuständigen Referat
der BaFin durchgeführt. Für die Funktion des Pfandbriefmarktes ist seine durchgängig hohe,
über alle Emittenten hinweg möglichst gleichförmige Sicherheit erforderlich. Deshalb muss
die besondere Aufsicht über die Pfandbriefbanken nach einheitlichen Grundsätzen erfolgen.
Um dies zu gewährleisten, wurde das „Pfandbriefkompetenzcenter I – Grundsatzfragen“ in
der BaFin geschaffen, das für die einheitliche Anwendung und Auslegung des PfandBG sorgt.
Neben der laufenden Aufsicht gibt es die so genannten Deckungsprüfungen, die regelmäßig
– i.d.R. alle zwei Jahre – stattfinden. Sie bezwecken, die in den Deckungsmassen befindlichen
Vermögenswerte stichprobenartig zu prüfen. Damit auch bei diesen Deckungsprüfungen
einheitliche Standards und Anforderungen eingehalten werden, werden sie vom „Pfandbriefkompetenzcenter II – Deckungsprüfungen“ der BaFin durchgeführt bzw. überwacht.
Treuhänder
Bei jeder Pfandbriefbank sind außerdem Treuhänder zu bestellen, die darauf zu achten haben,
dass die vorschriftsmäßige Deckung der Pfandbriefe vorhanden ist und die Deckungswerte in
das jeweilige Deckungsregister eingetragen werden. Die Treuhänder werden von der BaFin
bestellt und unterliegen weder dem Weisungsrecht der Bank noch dem der BaFin, noch dem
der Pfandbriefgläubiger. Ihre Funktion wird ausschließlich durch das Gesetz bestimmt. Aus
sachlichen Gründen kann die BaFin die Bestellung widerrufen. Der Treuhänder kann daher als
unabhängiges Kontrollorgan betrachtet werden. Mit der PfandBG-Novelle 2010 wurde seine
Haftung im Falle grob fahrlässigen Handelns, die nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder begrenzt werden kann, auf eine Million Euro beschränkt, § 7 Abs. 5 Satz 2 und 3 PfandBG. Damit
wird es erstmalig möglich, eine Versicherung für seine Haftungspflichten abzuschließen.
9
Qualität der Deckungswerte
Nicht alle von einer Pfandbriefbank vergebenen Kredite sind deckungsfähig. Das PfandBG
schreibt ausdrücklich vor, welche Kredite und sonstigen Forderungen als Deckungswerte
genutzt werden können. Dabei wird i.d.R. zwischen den unterschiedlichen Pfandbriefarten
differenziert.
Hypotheken als Deckungswerte
Zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen dürfen nur Hypotheken benutzt werden, die
bestimmte Erfordernisse erfüllen. Hypotheken gleichgestellt sind Grundschulden und ausländische Sicherungsrechte, die eine vergleichbare Sicherheit bieten.
Die Grundpfandrechte können auf Grundstücken und auf grundstückgleichen Rechten
in Deutschland, in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den EWR, in der Schweiz, in den USA, in Kanada oder in
Japan lasten. Beleihbar sind sowohl gewerbliche wie wohnungswirtschaftliche Immobilien.
Deckungsfähig sind auch solche Werte, die von anderen Kreditinstituten für die Pfandbriefbank treuhänderisch gehalten werden, sofern sichergestellt ist, dass im Fall der Insolvenz
des Treuhänders ein Aussonderungsrecht der Pfandbriefbank besteht. Zur Förderung des
Verbriefungs- und des Pfandbriefgeschäfts wurden im Jahr 2005 im KWG mit dem sog. Refinanzierungsregistergesetz Regelungen geschaffen, die die Insolvenzfestigkeit treuhänderisch
gehaltener Grundpfandrechte sicher stellen.
Für das deckungsfähige Auslandsgeschäft der Pfandbriefbanken ist außerdem zu beachten,
dass der Anteil der Finanzierungen, bei denen das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger
nicht sichergestellt ist, 10 % der Hypothekendeckungswerte nicht überschreiten darf. Die EUStaaten sind davon ausgenommen, da hier die Sicherstellung des Insolvenzvorrechts durch
EU-rechtliche Bestimmungen gewährleistet ist.
Die rechtlichen Grundlagen der Pfandbriefemission
Beleihungswert vs. Marktwert
Wert

Marktwert
Beleihungswert
60 % Beleihungsgrenze
Zeit

Konservative Wertermittlung für Immobilien
10
Ermittlung des Beleihungswertes nach detaillierten gesetzlichen Regelungen
Basiert auf nachhaltigen Eigenschaften der Immobilie
Marktwert ist Obergrenze für Beleihungswert
Anlassbezogene Überprüfung des Beleihungswertes
Deckungsfähig sind Forderungen bis 60 % des Beleihungswertes
Eine der tragenden Säulen der Sicherheit des Hypothekenpfandbriefs ist, dass Immobilienfinanzierungen nur bis zu der Beleihungsgrenze von 60% des Beleihungswertes in Deckung
genommen werden dürfen. Die Form der Beleihungswertermittlung, die Anforderungen an
die Qualifikation und die organisatorische Einbindung des Beleihungswertgutachters sind
umfassend im PfandBG und der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) geregelt. Der Beleihungswert berücksichtigt nur die langfristigen, nachhaltigen Merkmale einer
Immobilie, darf also spekulative Elemente nicht einbeziehen. Bezweckt wird damit, dass der
Beleihungswert im Gegensatz zum Marktwert möglichst keine Schwankungen aufweist. Der
Beleihungswert darf den Marktwert nicht überschreiten. Regelmäßig wird der Beleihungswert
jedoch unter dem Marktwert liegen. Der Abstand zwischen den Werten ist jedoch nicht immer
gleich, weshalb ein einfaches Abschlagsverfahren nicht möglich ist. Er wird vielmehr davon
bestimmt, welche Erwartungshaltung der Markt in die zukünftige Preisentwicklung der entsprechenden Immobilie hat. Die Beleihungsgrenze von 60 % des Beleihungswertes bedeutet
jedoch nicht, dass ein Kredit, um deckungsfähig zu sein, nur bis zu dieser Höhe bestehen darf.
Vielmehr darf nur der deckungsfähige Teil diese Grenze nicht überschreiten. Dies kann erfolgen, indem die Finanzierung in zwei Kredite, der eine bis zur 60 %-Grenze und der andere
darüber, aufgeteilt wird. Dies ist jedoch nicht erforderlich, eine ideelle Teilung ist auch möglich und wird in der Praxis meist angewendet.
Schließlich müssen die beliehenen Immobilien gegen die nach Lage und Art des Objekts
erheblichen Risiken versichert sein.
Forderungen gegen öffentliche Stellen als Deckungswerte
Zur Deckung Öffentlicher Pfandbriefe dürfen nach § 20 PfandBG Geldforderungen aus der
Vergabe von Darlehen, aus Schuldverschreibungen oder aus einem vergleichbaren Rechtsgeschäft verwendet werden. Als Schuldner kommen insbesondere in Betracht
Mitgliedstaaten der EU, Vertragsstaaten des EWR sowie deren unterstaatliche Stellen
(Gebietskörperschaften und Regionalregierungen);
die sog. Drittstaaten (Schweiz, Japan, Kanada und USA) und deren unterstaatliche Stellen,
soweit diesen die Bonitätsstufe 1 zukommt;
inländische Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts mit Anstaltslast und
Gewährträgerhaftung, mit einer Refinanzierungsgarantie oder dem gesetzlichen Recht zur
Erhebung von Gebühren, Umlagen und anderen Abgaben;
sog. öffentliche Stellen eines EU- oder EWR-Staates; öffentliche Stellen eines Drittstaates
nur dann, wenn diesen die Bonitätsstufe 1 zukommt;
Exportkreditversicherer mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat, sofern der Versicherer die Anforderungen an eine „öffentliche Stelle“ im Sinne von Art. 4 Nr. 18 der EU-Bankenrichtlinie
(RL 2006/48/EG) erfüllt;
die Europäische Zentralbank sowie multilaterale Entwicklungsbanken und internationale
Organisationen im Sinne der EU-Bankenrichtlinie (Bonitätsstufe 1 erforderlich);
die Zentralbanken der o.g. deckungsfähigen Staaten sowie – in begrenztem Umfang
– geeignete Kreditinstitute der Bonitätsstufe 1, welche in einem nach § 20 PfandBG
deckungsfähigen Staat ansässig sind.
Nach der Systematik der EU-Bankenrichtlinie (2006/48/EG) ist die Bonitätsstufe 1 die höchste
Qualitätsstufe für Zwecke der Eigenkapitalunterlegung, die wiederum Auswirkungen auf die
günstige Gewichtung des Pfandbriefes hat.
Nicht mehr deckungsfähig sind seit Juli 2005 Forderungen gegen öffentlich-rechtliche
Kreditinstitute, die über keine Gewährträgerhaftung und nur eine modifizierte Anstaltslast verfügen, also insbesondere Sparkassen und Landesbanken. Als Forderung gegen Kreditinstitute
können sie jedoch in begrenztem Maße in Deckung genommen werden. Forderungen gegen
die genannten Schuldner bleiben deckungsfähig, wenn sie nach der Verständigung zwischen
der Bundesregierung und der Europäischen Kommission vom 22. März 2002 weiterhin über
eine staatliche Garantie verfügen (sog. Grandfathering).
Auch bei den Forderungen gegen staatliche Stellen gilt wie bei den Hypothekenforderungen die 10 %-Grenze für Forderungen gegen Schuldner aus Drittstaaten, bei denen das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger nicht sichergestellt ist.
Schiffshypotheken als Deckungswerte
Als Deckungswerte für Schiffspfandbriefe dürfen bestimmte Schiffshypotheken in Deckung
genommen werden, § 21 PfandBG. Die beliehenen Schiffe und Schiffsbauwerke müssen in
einem öffentlichen Register eingetragen werden. Die Schiffe dürfen nicht älter als 20 Jahre
sein. Auch Schiffsbeleihungen dürfen wie Immobilienbeleihungen nur bis zu einem Betrag
von 60 % des Beleihungswertes des Schiffes in Deckung genommen werden, wobei der Beleihungswert, der ebenfalls ein nachhaltiger Wert ist, nach den in der Schiffsbeleihungswerter-
11
Die rechtlichen Grundlagen der Pfandbriefemission
mittlungsverordnung niedergelegten Grundsätzen ermittelt werden muss. Für die Deckungsfähigkeit von Schiffskrediten gelten besondere Anforderungen, wie z.B. Maximallaufzeiten der
Schiffskredite. Der Anteil von Beleihungen außerhalb der EU, bei denen das Insolvenzvorrecht
nicht sichergestellt ist, darf beim Schiffspfandbrief 20 % betragen. Damit wird man dem
Umstand gerecht, dass die Schiffe häufig im Ausland registriert sind und eine 10 %-Grenze
die Nutzung des Pfandbriefs für die Kreditinstitute und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit unangemessen beschränken würde.
12
Flugzeugpfandbriefe
Die durch die Novelle 2009 in das PfandBG eingeführten §§ 26a-26f stellen eine wesentliche
Neuerung für das Deckungsgeschäft dar, nämlich in der Zulassung von durch Flugzeughypotheken gesicherten Darlehensforderungen als Deckungswerte für eine neue Pfandbriefgattung, den „Flugzeugpfandbrief“. Wie für Hypothekenpfandbriefe, Öffentliche Pfandbriefe
und Schiffspfandbriefe liegt dem Flugzeugpfandbrief eine eigene, getrennte Deckungsmasse
zugrunde. Das Registerpfandrecht an einem Flugzeug ist ein ebenso qualitativ hochwertiges
und verlässliches Sicherungsrecht wie die Schiffshypothek. Die Zweitmärkte für Flugzeuge
sind liquide und effizient, so dass eine Verwertung von Flugzeugen sichergestellt ist. Das
Gesetz stellt – in enger Anlehnung an die Regelungen für die Deckungswerte von Schiffspfandbriefen – hohe Anforderungen sowohl an die Besicherung der Finanzierungen als auch
an die Bewertung der einzelnen Flugzeuge und entspricht damit auch für den Flugzeugpfandbrief dem hohen Schutzniveau der Gläubiger deutscher Pfandbriefe.
Forderungen gegen Kreditinstitute
Forderungen gegen geeignete Kreditinstitute können als sogenannte weitere Deckungswerte für alle vier Arten von Pfandbriefen verwendet werden. Dies dient der Förderung der
Liquidität in den Deckungsmassen. Die Deckungsmassen bestehen aus einer Vielzahl von
Vermögenswerten mit unterschiedlichen Laufzeiten, Zinsen und Währungen. Die dagegen
ausstehenden Pfandbriefe können hinsichtlich der Laufzeiten, Zinsen und Währungen nicht
völlig kongruent zu den Deckungsmassen sein. In der Regel sind die Pfandbriefemissionen
beispielsweise nicht so kleinteilig wie die Vermögenswerte. Um diese Inkongruenzen auszugleichen, ist es notwendig, liquide und flexible Vermögenswerte wie Forderungen gegen
Kreditinstitute in die Deckungsmassen aufnehmen zu können. Da jedoch die Deckungsmassen
in ihrem Grundcharakter nicht verändert werden sollen, dürfen Forderungen gegen Kreditinstitute nur bis zu 10 % des Gesamtbetrages der jeweiligen Pfandbriefart ausmachen; die
Forderungen gegen ein Kreditinstitut sind zudem auf 2 % der Pfandbriefe begrenzt.
Mit der Novelle 2009 wurde durch eine Änderung des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 PfandBG für
Forderungen gegen Kreditinstitute die Bonitätsstufe 1 als qualitätssteigerndes Kriterium neu
eingeführt. Zudem wurde die Deckungsfähigkeit solcher Forderungen auf Kreditinstitute in
denjenigen Ländern beschränkt, die generell zum Kreis der deckungsfähigen Länder gehören.
Weiterhin wurde klargestellt, dass Darlehen mit Nachrangabrede nicht deckungsfähig sind.
Diese Beschränkungen gelten über die Regelungen in den § 19 Abs. 1 Nr. 2, § 20 Abs. 2 Nr. 2,
§ 26 Abs. 1 Nr. 3 und § 26f Abs. 1 Nr. 3 PfandBG für alle Pfandbriefarten, da diese Regelungen insoweit auf § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 PfandBG verweisen.
Forderungen aus Derivateverträgen
Forderungen aus standardisierten Rahmenverträgen über Derivategeschäfte gegen geeignete Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und zentrale
Gegenparteien bei einer Börse, beim Bund und mit Bundesländern können unter bestimmten
Voraussetzungen für alle Pfandbriefarten deckungsfähig sein, § 19 Abs. 1 Nr. 4, § 20 Abs. 2
Nr. 3, § 26 Abs. 1 Nr. 5 und § 26f Abs. 1 Nr. 5 PfandBG.
Aus der dargelegten natürlichen Inkongruenz von Deckungsmassen und Pfandbriefen können sich Zins- und Währungsrisiken in den Deckungsmassen ergeben. Diese Risiken können
durch entsprechende gegenläufige Aktiva oder durch die Nutzung von Derivaten (Zins- und
Währungsswaps), die zwischen der Pfandbriefbank und einem Kontrahenten abgeschlossen
werden, neutralisiert werden. Je nach Entwicklung der Zinssätze und Währungskurse können
Derivate ihren Barwert kurzfristig verändern. Bei einem positiven Wert aus Sicht der Pfandbriefbank ergibt sich eine Forderung der Pfandbriefbank gegen den Derivatepartner und bei
einem negativen Wert eine Verbindlichkeit der Pfandbriefbank gegenüber dem Derivatepartner, die jedoch nur fällig wird, wenn der Derivatevertrag beendet wird. Entsprechende
Forderungen und Verbindlichkeiten werden auf täglicher Basis gegeneinander verrechnet
(sogenanntes Netting). Die in der Praxis verwendeten Standardverträge für Derivate sehen vor,
dass im Fall der Insolvenz eine der Parteien der anderen den Vertrag mit sofortiger Wirkung
kündigen kann. Dies führt dazu, dass die unter dem Rahmenvertrag abgeschlossenen Derivate
mit ihrem aktuellen Barwert glatt gestellt werden und die sich daraus ergebenden Ansprüche
der Vertragsparteien gegeneinander verrechnet werden, um den Nettoanspruch zu ermitteln.
Diese Konsequenz wäre mit der Sicherungssystematik des Pfandbriefs jedoch nicht vereinbar.
Diese besteht darin, dass trotz der Insolvenz der Pfandbriefbank die ausstehenden Pfandbriefe
nicht vorzeitig fällig werden, sondern aus den Zahlungsflüssen der in Deckung befindlichen
Werte bei Fälligkeit befriedigt werden sollen (s. Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank, S. 16). Könnten die zur Abschirmung von Zins- und Währungsrisiken abgeschlossenen Derivate vom Derivatepartner aber bei Insolvenz der Pfandbriefbank beendet werden,
wären die Deckungsmassen diesen Risiken ausgesetzt. Somit ist es erforderlich und dementsprechend auch gesetzlich vorgeschrieben, dass die in Deckung genommenen Derivate in der
Insolvenz der Pfandbriefbank vom Derivatepartner nicht beendet werden dürfen. Um dies in
der Praxis zu erreichen, werden deshalb unter einem Rahmenvertrag Einzelverträge geschlossen, denen die entsprechenden Derivate zugeordnet werden. Ist eine Pfandbriefbank beispielsweise Emittentin von sowohl Hypothekenpfandbriefen als auch Öffentlichen Pfandbriefen,
können drei Einzelverträge geschlossen werden. Je einer für die Derivate, die der jeweiligen
Deckungsmasse und einer, der dem übrigen Vermögen der Pfandbriefbank zugeordnet ist. Ein
Netting erfolgt nur im Verhältnis der Derivateansprüche, die unter denselben Einzelvertrag
fallen. Im Fall der Insolvenz der Pfandbriefbank kann nur der Einzelvertrag zwischen dem
übrigen Vermögen der Pfandbriefbank und dem Derivatepartner beendet werden, während die
Einzelverträge mit den Deckungsmassen bestehen bleiben. Eine Beendigung dieser Einzelverträge könnte erst dann erfolgen, wenn auch die jeweilige Deckungsmasse insolvent würde.
Die einzelnen Derivate sind in die jeweiligen Deckungsregister einzutragen. Da Derivate einen
negativen Wert haben können, können daraus Verbindlichkeiten gegen die Deckungsmasse
entstehen. Da von den Derivatepartnern verlangt wird, trotz der Insolvenz der Pfandbriefbank
13
Die rechtlichen Grundlagen der Pfandbriefemission
die Derivateverträge nicht kündigen zu können, wurde zugestanden, dass ihre Ansprüche
mit denen der Pfandbriefgläubiger gleichgestellt sind. Um eine übermäßige Volatilität der
Deckungsmassen zu unterbinden und ihr Wesen nicht zu gefährden, darf die Forderung oder
die Verbindlichkeit aus der verrechneten Position der Derivate je Deckungsmasse – nach dem
Barwert berechnet – 12% sowohl der Deckungswerte als auch der ausstehenden Pfandbriefe
nicht überschreiten.
Deckungsregister
14
Die genannten Deckungswerte sind in Deckungsregister einzutragen, § 5 PfandBG. Für jede Pfandbriefgattung ist ein gesondertes Register zu führen. Die Eintragung von Derivaten
bedarf der Zustimmung der Derivatepartner und des Treuhänders. Dies ergibt sich aus den
dargestellten Besonderheiten von Derivaten als Deckungswerte. Die Deckungsregister können
auch elektronisch geführt werden. Die Deckungsregister sind regelmäßig der BaFin zu übermitteln, die diese aufbewahrt.
Dem Deckungsregister kommt eine große Bedeutung zu. Alle im Deckungsregister eingetragenen Werte gehören zur jeweiligen Deckungsmasse und unterliegen im Fall der Insolvenz
der Pfandbriefbank der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Sachwalters. Die Einzelheiten der Führung der Deckungsregister ergeben sich aus der Deckungsregisterverordnung.
Aktive Verwaltung der Deckungsmassen zur Sicherung der Deckungskongruenz
Die Sicherheit des Pfandbriefs ergibt sich insbesondere daraus, dass der Zahlungsanspruch
der Pfandbriefgläubiger gegen die Pfandbriefbank durch die Deckungsmassen besichert ist,
die im Fall der Insolvenz der Pfandbriefbank vorrangig den Pfandbriefgläubigern zur Befriedigung ihrer Forderungen dienen sollen. Maßgeblich ist im Insolvenzfall daher, dass die
Deckungsmassen auch ausreichende Deckungswerte aufweisen, um die Ansprüche der Pfandbriefgläubiger pünktlich befriedigen zu können. Dies wird zunächst dadurch erzielt, dass die
im Umlauf befindlichen Pfandbriefe nominal- und barwertig jederzeit durch entsprechende
Deckungsmassen gedeckt sind, § 4 PfandBG (Deckungskongruenz).
Die Durchführung der Barwertberechnung ist detailliert in der Barwertverordnung geregelt. Darin sind drei Berechnungsmethoden mit unterschiedlichen fiktiven Veränderungen von
Zinssätzen und Wechselkursen, die bei der Ermittlung des Barwertes zu berücksichtigen sind,
zugelassen. Die Deckungsmassen werden also definierten Stressszenarien unterworfen, so
dass sich faktisch eine barwertige Überdeckung ergibt. Darüber hinaus muss barwertig eine
sichernde Überdeckung von 2 % der zu deckenden Pfandbriefverbindlichkeiten vorgehalten
werden, die in besonders liquiden Vermögenswerten anzulegen ist. Diese sichernde Überdeckung dient im Fall der Insolvenz der Pfandbriefbank zur Abdeckung eintretender Risiken und
zu zahlender Verwaltungsaufwendungen sowie zur Steuerung der Liquidität. Darüber hinaus
steht es den Emittenten frei, eine weitere Überdeckung vorzuhalten. Die Ratingagenturen setzen dies meist voraus, um den Pfandbriefen die beste Beurteilung zu erteilen.
Die Deckungsmassen sind anders als im Fall von Mortgage Backed Securities dynamisch,
d.h. ihre Zusammensetzung ändert sich im Zeitablauf entsprechend der Fälligkeiten und der
Hereinnahme neu registrierter Deckungswerte. So werden Kredite getilgt oder aus anderen Gründen aus der Deckung genommen und durch neue ersetzt und neues Geschäft in
Deckung genommen, um neue Pfandbriefe zu emittieren. Diese Dynamik setzt voraus, dass
die Deckungsmassen zur jederzeitigen Einhaltung der Deckungskongruenz aktiv verwaltet
werden. Das PfandBG schreibt vor, dass die relevanten Risiken wie Adressenausfall-, Zinsänderungs-, Währungs- und sonstige Marktpreisrisiken, operationelle Risiken und Liquiditätsrisiken mittels geeigneter Systeme identifiziert, beurteilt, gesteuert und überwacht werden
müssen, § 27 PfandBG.
§ 27 PfandBG regelt allgemein den Umgang mit verschiedenen Risiken in den Deckungsmassen. Während konkrete Begrenzungen von Zinsänderungs-, Währungs- und Kreditrisiken
erfolgen, wurde das Liquiditätsrisiko im PfandBG ursprünglich nicht konkret adressiert. Als
Liquiditätsrisiko wurde hier das Risiko definiert, dass im Fall der Insolvenz der Pfandbriefbank
die Deckungsmasse nicht in der Lage ist, ausreichend Liquidität zur Verfügung zu stellen,
um die in den nächsten Monaten fällig werdenden Pfandbriefe, z. B. großvolumige JumboPfandbriefe, zeitgerecht zu bedienen. Rating-Agenturen und Investoren sahen im Fehlen einer
ausdrücklichen Regelung dazu eine Schwäche des PfandBG. Zur Abdeckung dieses Liquidi-
tätsrisikos forderten die Rating-Agenturen daher eine zusätzliche Überdeckung.
Vor diesem Hintergrund wurde durch die Novelle 2009 mit § 4 Abs. 1a PfandBG eine neue
Vorschrift zur Begrenzung des kurzfristigen Liquiditätsrisikos aufgenommen. Danach ist der
maximale kumulierte Liquiditätsbedarf der nächsten 180 Tage1) durch Werte, die als sichernde
Überdeckung verwendet werden können, und andere liquide Deckungswerte zu sichern. Als
liquide gelten alle im Deckungsregister eingetragenen Finanzinstrumente, die vom Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) als notenbankfähig eingestuft werden (so genannte
EZB-fähige Werte). Diverse Volumengrenzen gelten für solche Werte nicht, die nur zur Liquiditätssteuerung ins Deckungsregister eingetragen werden, § 4 Abs. 1a Satz 2 PfandBG.
Transparenz der Deckungsmassen
Um Investoren ein möglichst genaues und aktuelles Bild über die Zusammensetzung der
Deckungsmassen sowie der ausstehenden Pfandbriefe zu vermitteln, müssen Pfandbriefbanken bestimmte Angaben vierteljährlich und zusätzliche Angaben jährlich veröffentlichen. Dies
beinhaltet etwa die regionale Verteilung der Deckungswerte, die Art der beliehenen Objekte,
die Schuldner staatlicher Verbindlichkeiten und den Betrag der mindestens 90 Tage rückständigen Forderungen. Auf diese Weise können Pfandbriefgläubiger die Deckungsmassen
unterschiedlicher Pfandbriefbanken vergleichen. Darüber hinaus entfaltet die Publizität eine
gewisse Disziplinierungswirkung auf die Emittenten. Durch die Novelle 2010 des PfandBG
wurde eine Frist von einem Monat nach Quartalsende eingefügt, innerhalb derer diese Quartalsmeldung zu erfolgen hat; für das 4. Quartal wurde diese Frist auf 2 Monate erweitert.
1)
Der Gesetzentwurf sah ursprünglich einen Liquiditätspuffer von 90 Tagen vor (BT-DS 16/11130 v. 1.12.2008, S. 30). Da dies im Laufe der Finanzkrise als zu wenig empfunden wurde, hat der Bundestag auf Vorschlag des ZKA diese Reserve auf 180 Tage erhöht.
15
Die rechtlichen Grundlagen der Pfandbriefemission
Novelle des Pfandbriefgesetzes 2012
Die Bundesregierung plant im Rahmen des Gesetzespaketes zur Umsetzung der CRD IV
in deutsches Recht auch eine Novelle des Pfandbriefgesetzes. Der Startschuss des parlamentarischen Verfahrens erfolgte mit der Kabinettsentscheidung über das Gesetzespaket
Ende August 2012. Die Novelle soll mit dem Gesamtpaket am 1. Januar 2013 in Kraft
treten. Ob dieser Zeitpunkt gehalten werden kann, war aufgrund der umfangreichen Änderungsanträge des Europäischen Parlaments zur CRD zum Zeitpunkt der Drucklegung
dieses Beitrages noch ungewiss.
Auf Anregung der Pfandbriefbanken sollen hierbei weitere Transparenzangaben in
den Katalog der gemäß § 28 PfandBG regelmäßig zu veröffentlichenden Kennzahlen
aufgenommen werden. Dazu gehören
16
die Zins- und Währungsrisiken auf der Aktiv- und Passivseite,
das durchschnittliche „Alter“ der hypothekarisch gesicherten Finanzierungen,
der Anteil der EZB-fähigen Deckungswerte an den Deckungsmassen sowie
die Untergliederung des Laufzeitenprofils der Pfandbriefe und zugehörigen Deckungs-
werte in sechsmonatige Fristenbänder bis zu einer Restlaufzeit von maximal
zwei Jahren.
Darüber hinaus sollen die „weiteren Deckungswerte“, gestaffelt nach öffentlichen Schuldnern bzw. Banken und ungedeckten bzw. gedeckten Bankschuldverschreibungen, veröffentlicht werden. Mit den erweiterten Publizitätspflichten sollen in der Novelle diejenigen
Angaben in den Katalog gemäß § 28 PfandBG integriert werden, die eine Mehrheit der
Anleger als wichtige Ergänzung ansieht. Partikularforderungen einzelner Investorengruppen hingegen sollen keine Berücksichtigung finden auch, um das Gesetz lesbar zu halten.
Mit einer Reihe von Ergänzungen und Änderungen sollen mit der Novelle schließlich
die Position des Sachwalters gestärkt und verfahrensrechtliche Präzisierungen angestrebt
werden. Dies soll insbesondere das Ernennungsverfahren, die Vergü­tung, die Berufung
eines Beirats, die Vorbereitung auf das Amt sowie Haftungs­fragen betreffen.
Um den Pfandbriefbanken ausreichend Zeit zur IT-technischen Umsetzung der zusätzlichen Publizitätspflichten zu geben hat der vdp daher vorgeschlagen, die neuen Regelungen zu § 28 PfandBG erstmals für das 2. Quartal 2013 anzuwenden.
Das vdp-Bonitätsdifferenzierungsmodell
Die Pfandbriefbanken werden erstmals Bonitätsunterschiede zwischen europäischen Staaten in der Deckungsrechnung für Pfandbriefe berücksichtigen. Ein entsprechendes Modell
zur Bonitätsdifferenzierung, das ratingabhängige Abschläge für europäische Staatsforderungen mit einem non-investmentgrade Rating vorsieht, wurde Mitte Juni 2012 von der
Mitgliederversammlung des Verbandes gebilligt.
Die andauernde Finanzkrise hat das Vertrauen der Investoren in die Kreditwürdigkeit einiger europäischer Staaten erschüttert. Infolgedessen ist die uneingeschränkte
Deckungsfähigkeit von Forderungen gegenüber EU- und EWR-Staaten sowie deren unterstaatliche Stellen zunehmend kritisiert worden. Das neue vdp-Bonitätsdifferenzierungsmodell wurde mit dem Ziel entwickelt, die im Zuge der Schuldenkrise stark ausgeweiteten
Bonitätsunterschiede zwischen verschiedenen staatlichen Schuldnern Rechnung zu tragen.
Das Bonitätsdifferenzierungsmodell ist auch eine Antwort darauf, dass die sich abzeichnende neue Bankenregulierung nicht zwischen unterschiedlichen Staatenrisiken differenzieren wird. Indem die Pfandbriefbanken im Rahmen des Bonitätsdifferenzierungsmodells
künftig Bonitätsunterschiede in Form von Sicherheitsabschlägen aufgreifen, sorgen sie für
eine weitere Verbesserung der Transparenz und stärken die Sicherheit des Pfandbriefs. In
den Pfandbriefdeckungsmassen wird damit nachvollzogen, was die Banken in ihren internen Risikomodellen ohnehin bereits berücksichtigen.
Die im vdp-Modell vorgesehene Bonitätsdifferenzierung erfolgt durch laufzeitunabhängige Abschläge auf den Nominalwert solcher Forderungen, deren zweitbestes Rating
nicht besser als non-investmentgrade ist. Die Höhe der Sicherheitsabschläge orientiert
sich dabei an den externen Ratings für Zentralstaaten von Moody’s, Standard & Poor’s und
Fitch sowie an den diesen Ratingstufen zugrundeliegenden Ausfallwahrscheinlichkeiten
von 10-jährigen Laufzeiten. Die Veröffentlichung der Ergebnisse der nach dem neuen vdpStandard vorgenommenen, separaten Deckungsrechnung soll ergänzend zu den Veröffentlichungen nach § 28 PfandBG auf den jeweiligen Webseiten der vdp-Mitgliedsinstitute und
auf der Webseite des Verbandes erfolgen. Die Abschlagssätze des Differenzierungsmodells
sollen mindestens jährlich auf Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst
werden.
Das Bonitätsdifferenzierungsmodell soll erstmals zum Stichtag 31. Dezember 2012
angewendet werden. In Anlehnung an § 28 PfandBG sollten die ersten Berichte daher
Anfang März 2012 veröffentlicht werden.
17
Die rechtlichen Grundlagen der Pfandbriefemission
Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank
Einen zentralen Bestandteil der Sicherungsmechanismen des PfandBG stellen die Regelungen
der §§ 30 ff. PfandBG dar, die das Schicksal der Deckungswerte und Pfandbriefe im Fall der
Insolvenz des Emittenten detailliert regeln. Sie bewirken, dass in der Insolvenz der Pfandbriefbank die Deckungsmassen vorrangig den Pfandbriefgläubigern sowie unter bestimmten
Umständen den Derivategläubigern zur Befriedigung ihrer Forderungen zur Verfügung stehen
und somit von der Insolvenz der Pfandbriefbank nicht betroffen sind. Um dies sicherzustellen,
wurde im PfandBG ein detaillierter „Notfallplan“ geregelt. Dieser gilt auch dann, wenn nach
dem Restrukturierungsgesetz ein Brückeninstitut eingeschaltet wird (§ 36a PfandBG).
Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger

Insolvenzverwalter
Insolvenz
des Emittenten
Pfandbriefbank
Sonstige Assets
Gläubiger
Sonstige Gläubiger
18
Sonstige Assets
Sachwalter
Hypothekendarlehen
Hypothekendarlehen
Hypothekenpfandbriefe
Forderungen
gegen öffentliche
Schuldner
Forderungen
gegen öffentliche
Schuldner
Öffentlicher
Pfandbriefe
Jeweils
Pfandbriefbank mit
beschränkter
Schiffsdarlehen
Schiffsdarlehen
Schiffspfandbriefe
Flugzeugdarlehen
Flugzeugdarlehen
Flugzeugpfandbriefe
Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank
keine vorzeitige Fälligkeit von Pfandbriefen
Pfandbriefe und Deckungsmassen werden nicht Teil der Insolvenzmasse
Bankerlaubnis bleibt erhalten für jeweilige Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit
Sachwalter verwaltet Deckungswerte und Pfandbriefe
Geschäftstätigkeit
Separation der Deckungsmassen
Die Deckungsmassen fallen nicht in die Insolvenzmasse der Bank, sondern bilden für jede
der von dem Kreditinstitut emittierten Pfandbriefgattung einen besonderen Teil der Pfandbriefbank, aus dem heraus die Forderungen der Pfandbriefgläubiger zu befriedigen sind,
§ 30 Abs. 1 PfandBG. Der Insolvenzverwalter der Bank hat daher keinen Zugriff auf die
Deckungsmassen und die Pfandbriefe werden nicht vorzeitig fällig. Bei Hypothekendarlehen,
die sich z.T. in und z.T. außerhalb der Deckungsmassen befinden, sieht das PfandBG vor,
dass die Zahlungsströme aus diesen Darlehen zunächst vollumfänglich an den Sachwalter
(s.u.) fließen. Der Insolvenzverwalter kann verlangen, dass auf seine Kosten die Zahlungsströme getrennt werden und die Zahlungen auf den Außerdeckungsteil an ihn fließen.
Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit
Immer wieder wird nach der Rechtsnatur der Deckungsmassen im Fall der Insolvenz einer
Pfandbriefbank gefragt. Zuweilen wird geantwortet, dass die Deckungsmasse aus der Insolvenzmasse herausgelöst und zu einem Sondervermögen verselbständigt wird. Dies wiederum
wird dann häufig dergestalt missverstanden, dass die Deckungsmasse zu einem SPV wird und
damit den Bankcharakter verliert.
Die Bundesregierung hat im Jahre 2009 eine Kleine Parlamentarische Anfrage genutzt,
um diese Unrichtigkeit klarzustellen. In ihrer Antwort (BT-Drs. 16/13823 v. 21.7.2009, Nr. 2)
bezeichnet sie den Begriff des Sondervermögens als unpassend und verwendet die Formulierung „besonderer Teil der Pfandbriefbank“, um darzulegen, dass die vom Sachwalter verwalteten Deckungswerte und Pfandbriefe einen einheitlichen Vermögensteil der Bank darstellen.
Dieser Rechtsgedanke wurde durch die PfandBG-Novelle 2010 weiter entwickelt, indem
in der Begründung zum Gesetzentwurf (BT Drs. 17/1720 v. 17.5.2010, S. 48) klargestellt
wird, dass eine Deckungsmasse im Fall der Insolvenz einer Pfandbriefbank nicht eine neue
juristische Person bildet, sondern ein besonderer Teil der Pfandbriefbank bleibt, für den die
Bezeichnung „Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit“ verwendet werden soll –
für jede Pfandbriefgattung gesondert.
Zudem wird mit § 2 Abs. 4 (neu) PfandBG bestimmt, dass die Banklizenz für die Deckungsmassen erhalten bleibt, selbst wenn sie für die Bank im Übrigen aufgehoben wird.
Sachwalter
Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Bank werden auf Antrag der BaFin ein oder
mehrere Sachwalter vom Gericht am Sitz der Pfandbriefbank bestellt, § 30 Abs. 2 PfandBG.
Die Bestellung kann auch schon vor Eröffnung der Insolvenz erfolgen, wenn die Insolvenz
des Instituts zu befürchten ist und der Schutz der Pfandbriefgläubiger dies erforderlich macht.
Der Sachwalter ist eine natürliche Person, er hat die Verwaltungs- und Verfügungsgewalt über
die Deckungsmassen und vertritt die Interessen der Pfandbriefgläubiger. Die Schaffung des
Amtes des Sachwalters stärkt den Schutz der Pfandbriefgläubiger. Es wäre nicht sachgerecht,
wenn der Vorstand der insolventen bzw. insolvenzgefährdeten Bank die Deckungsmassen noch
weiter führen dürfte. Aufgrund der widerstreitenden Interessen von Pfandbriefgläubigern und
den übrigen Gläubigern der Pfandbriefbank könnte auch der Insolvenzverwalter die Interessen
der Pfandbriefgläubiger nicht ohne tiefgreifende Interessenkonflikte in zweckmäßiger Weise
vertreten.
19
Die rechtlichen Grundlagen der Pfandbriefemission
Der Sachwalter hat mehrere Alternativen, die zeitgerechte Erfüllung der Forderungen der
Pfandbriefgläubiger sicherzustellen:
20
Er kann die Zahlungsflüsse der Deckungsmassen vereinnahmen und die ausstehenden
Verbindlichkeiten gemäß den Emissionsbedingungen bedienen. Er kann insbesondere
zur Beschaffung von Liquidität einzelne Vermögenswerte veräußern und hierfür ein Refinanzierungsregister nutzen. Diese Form der Abwicklung würde so lange dauern, bis
alle Pfandbriefe zurückgezahlt wurden. Ein Überschuss würde an den Insolvenzverwalter
ausgekehrt werden.
Mit der Novelle 2009 wurde in § 30 Abs. 2 Satz 5, 2. Halbsatz PfandBG ausdrücklich
klargestellt, dass er ein Refinanzierungsdarlehen aufnehmen darf, um Liquidität zu
beschaffen.
In der Gesetzesbegründung zur Novelle 2010 (BT Drs. 17/1720 v. 17.5.2010, S. 48 u. 50)
wird deutlich gemacht, dass die generalklauselartige Umschreibung der Handlungskompetenzen des Sachwalters auch die Emission von Schuldverschreibungen umfasst, die
mangels Rangregelung den gleichen Rang wie bereits vor einer Sachwalterernennung
emittierte Pfandbriefe hätten, der Sache nach also gedeckte Schuldverschreibungen mit
Pfandbriefqualität darstellen würden. Mit der neuen Regelung des § 2 Abs. 4 PfandBG
wird folglich die Grundlage gelegt, dass der Sachwalter diese Schuldverschreibungen
unter der Bezeichnung „Pfandbriefe“ emittieren könnte.
Durch die Novelle 2009 wurde mit § 31 Abs. 8 PfandBG klargestellt, dass der Sachwalter
auf die personellen und sachlichen Mittel der Pfandbriefbank zugreifen kann und der
Insolvenzmasse nur die dabei tatsächlich anfallenden Kosten erstatten muss.
Er hat Zugriff auf alle Zahlungen, die auf Deckungswerte geleistet werden; der Insolvenzverwalter muss dies im Rahmen der gegenseitigen Zusammenarbeit sicherstellen (vgl.
auch § 31 Abs. 7 PfandBG). Dies gilt auch für Beträge oder Teilbeträge, die auf Außerdeckungsteile von Deckungsdarlehen entfallen; die diesbezüglichen Beträge hat er auf
Verlangen an den Insolvenzverwalter herauszugeben; § 30 Abs. 3 Satz 3 PfandBG.
Er kann alle oder Teile der Deckungswerte einer Deckungsmasse und Verbindlichkeiten
aus den Pfandbriefen als Gesamtheit auf eine andere Pfandbriefbank übertragen. Dies
setzt die Zustimmung der BaFin voraus. Er kann hierbei mit einer anderen Pfandbriefbank
vereinbaren, dass er die Deckungsmassen treuhänderisch für diese hält. Diese Form der
Übertragung der Deckungsmassen erspart die Einhaltung aufwändiger Einzelübertragungen und kann sehr schnell durchgeführt werden.
Die Frage der „Insolvenzfestigkeit der freiwilligen Überdeckung“ wird häufig von Ratingagenturen aufgeworfen. Die von ihnen angewendeten Stress-Tests für die pünktliche
Bedienung der Pfandbriefe haben regelmäßig zur Folge, dass eine Pfandbriefbank eine
Überdeckung vorhalten muss, die über die gesetzlich angeordneten 2% hinausgeht.
Wenn in diesem Zusammenhang die Frage der Insolvenzfestigkeit dieser „Überdeckung“
aufgeworfen wird, so wird außer Acht gelassen, dass diese bei Zugrundelegung der unterstellten Stress-Tests zwangsläufig Teil der gesetzlichen Deckung wäre. Wenn eine Rating-
agentur nicht an die vollständige Werthaltigkeit von Deckungswerten glaubt und deswegen ein Überdeckungserfordernis errechnet, dann stellen in logischer Konsequenz aus der
Sicht der Ratingagentur diese Überdeckungswerte keine „freiwillige Überdeckung“ dar;
vielmehr sind sie Teil der (normalen) Deckung, da sie (aus der Sicht der Ratingagentur) für
die pünktliche Bedienung der Pfandbriefe benötigt werden. Folglich könnten sie schon gar
nicht unter den Anwendungsbereich des § 30 Abs. 4 PfandBG fallen. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage zu Recht hin (vgl. BT-Drs. 16/13823
v. 21.7.2009, Nr. 6).
Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
Soweit für die Deckungsmassen ein Insolvenzgrund vorliegt, kann auf Antrag der BaFin für
sie ein gesondertes Insolvenzverfahren eingeleitet werden. Sollten die Pfandbriefgläubiger
in diesem Verfahren nicht voll befriedigt werden, können sie verbleibende Forderungen im
Insolvenzverfahren über das sonstige Vermögen der Pfandbriefbank geltend machen. Mit der
PfandBG-Novelle 2010 wurde § 30 Abs. 6 PfandBG entsprechend ergänzt, so dass der Sachwalter die hierzu erforderliche Anmeldung der aufschiebend bedingten Ausfallforderungen der
Pfandbriefgläubiger vornehmen kann.
21
Der Pfandbriefmarkt 2011/2012
Bernd Volk | Deutsche Bank
22
Refinanzierungsumfeld der Banken weiter angespannt
Der seit fünf Jahren andauernden Finanzkrise können sich Covered Bonds insgesamt, besonders jene aus schwächeren Eurozone-Staaten, nicht entziehen. Die Spreadausweitungen des
iBoxx Covered Bond Index gegen Swaps zeigen dies deutlich. Der Spread des iBoxx Covered
Germany, der die Entwicklung der Pfandbriefe widerspiegelt, hat sich hingegen deutlich
besser entwickelt; der Spread gegen Swaps handelt wesentlich enger als der breitere iBoxx
Covered Bond Index.
Spreads deutscher Pfandbriefe, Spreads europäischer Covered Bonds
und europäischer ungedeckter Bank-Anleihen
350
300
250
200
23
150
50
0
-50
Jan.07
Jul.07
Jan.08
Germany Covered
Jul.08
Jan.09
Covered
Jul.09
Jan.10
Jul.10
Jan.11
Jul.11
Jan.12
Corporate Financial: Banks : Senior
Quelle: iBoxx
Bemerkenswert ist die Entwicklung der Spreads ungesicherter Bankanleihen europäischer
Banken gegenüber Swaps, wie sie der Index iBoxx Senior Banks zeigt. Dieser suggeriert, dass
ungesicherte Bankanleihen europäischer Banken nahezu auf gleichem Spread-Level handeln
wie Covered Bonds europäischer Banken.
Während dies z.B. für einige spanische und italienische Covered Bond Emittenten zutrifft,
ist darauf hinzuweisen, dass das annähernd gleiche Spread-Niveau der Indizes iBoxx Covered
und iBoxx Senior unter anderem auch in der stark unterschiedlichen Länderaufteilung der
beiden Indizes begründet ist, z.B. ist der Anteil spanischer Banken im iBoxx Covered mit 25%
deutlich höher als im Index iBoxx Senior mit weniger als 5%.
Des weiteren ist zu bemerken, dass die Differenz zwischen ungedeckter und gedeckter
Refinanzierung in den unterschiedlichen Covered Bond Ländern sehr stark schwankt. So
ist dieser Abstand z.B. in den Ländern mit langer Covered Bond Historie und weiterhin guter
Staatskreditqualität wie Deutschland, Finnland, Norwegen, Schweden und auch Frankreich
extrem hoch, d.h. Covered Bonds dieser Länder erlauben den Emittenten eine deutlich
günstigere Refinanzierung.
Der Pfandbriefmarkt 2011/2012
Erstabsatz von Pfandbriefen insgesamt rückläufig
Der deutsche Pfandbriefmarkt zeigt eine andauernde Veränderung in der Struktur des Erstabsatzes. Während der Erstabsatz von Öffentlichen Pfandbriefen nicht erst seit 2007, als erste
Anzeichen der Subprime-Krise aus den USA zu vernehmen waren, kontinuierlich gesunken
ist, ist der Ersatzabsatz an Hypothekenpfandbriefen, wenn auch unter Schwankungen, im
Vergleich zum ersten Halbjahr 2007 als auch im Vergleich zum ersten Halbjahr 2011 spürbar
gestiegen.
Pfandbriefersatzabsatz im ersten Halbjahr seit 2007
1. Halbjahr
2007
Mrd. €
2008
Mrd. €
2009
Mrd. €
2010
Mrd. €
2011
Mrd. €
2012*)
Mrd. €
Hypothekenpfandbriefe
9,5
31,6
34,2
26,2
21,9
26,7
Öffentliche Pfandbriefe
58,6
52,8
31,2
23,4
23,5
6,8
Pfandbriefe gesamt
68,1
84,4
65,4
49,6
45,4
33,5
Quelle: Deutsche Bundesbank, vdp; *)vorläufiges Ergebnis
24
Vorläufigen Berechnungen zufolge wurden im ersten Halbjahr 2012 insgesamt EUR 33,5 Mrd.
an Pfandbriefen emittiert. Während diese Zahl im gegenwärtigen Marktumfeld beeindruckend
ist, ergibt sich im Vergleich zum ersten Halbjahr 2011 (EUR 45,4 Mrd.) und auch zu den Vorjahren ein kontinuierlicher Rückgang des Pfandbrieferstabsatzes. Der wesentliche Treiber
hierbei ist der Rückgang des Volumens an Öffentlichen Pfandbriefen.
Pfandbriefumlauf konsolidiert weiter
Das ausstehende Volumen an Öffentlichen Pfandbriefen im Inhaberformat ist seit dem Jahr
2000 kontinuierlich von EUR 685 Mrd. auf EUR 176 Mrd. im April 2012 gefallen. Generell ist
der starke Rückgang des gesamten ausstehenden Volumens an Pfandbriefen seit dem Jahr
2000 im Wesentlichen im Rückgang Öffentlicher Pfandbriefe begründet. So ist das ausstehende Volumen Öffentlicher Pfandbriefe im Inhaber- bzw. Namensformat allein von Dezember
2007 bis April 2012 um 61% bzw. 28% zurückgegangen.
Der gesamte Pfandbriefumlauf erreichte per April 2012 EUR 565,4 Mrd. Im Jahr 2000 hatte
der Umlauf bei EUR 1106,1 Mrd. seinen vorläufigen Höchststand. Das ausstehende Volumen
an Inhaber-Hypotheken-Pfandbriefen stieg in diesem Zeitraum leicht von EUR 134 Mrd. im
Dezember 1999 auf EUR 147 Mrd. im April 2012.
Entwicklung des Pfandbriefumlaufs 1999 - 2012
Mrd. Euro
1.200
1.000
800
600
400
200
0
1999 2000
2001
2002 2003
2004
Hypothekenpfandbrief – Inhaberpapiere Hypothekenpfandbrief – Namenspapiere 2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011 04.2012
Öffentlicher Pfandbrief – Inhaberpapiere
Öffentlicher Pfandbrief – Namenspapiere
Quelle: Deutsche Bundesbank
25
Aufgrund des deutlichen Rückgangs umlaufender Inhaber-Pfandbriefe ist der Anteil der Namens-Pfandbriefe in den vergangenen Jahren bis April 2012 auf 43% gestiegen, da zugleich
das Volumen an Namens-Pfandbriefen deutlich geringer gesunken ist – von einem Höchststand bei EUR 304,9 Mrd. 2006 auf EUR 243,1 Mrd. im April 2012.
Anteil Namens-Pfandbriefe am Pfandbriefmarkt
in %
50
45
40
35
30
25
20
1999 2000
Quelle: Deutsche Bundesbank
2001
2002 2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011 04.2012
Der Pfandbriefmarkt 2011/2012
Geringere Aktivität bei Benchmarkformaten
Die Pfandbriefbanken haben im ersten Halbjahr 2012 EUR 9,25 Mrd. Pfandbriefe im Benchmark-Format emittiert. Im Vergleich dazu waren es im ersten Halbjahr 2011 noch EUR 23,9
Mrd und im Gesamtjahr 2011 EUR 27,5 Mrd. Auch im zweiten Halbjahr dürfte der Absatz an
Benchmark-Pfandbriefen auf niedrigem Niveau bleiben. Maßgeblich dafür dürften neben dem
anhaltend schwierigen Kapitalmarktumfeld auch die beiden Langfristtender der Europäischen
Zentralbank zum Ende des Vorjahres bzw. vom Februar diesen Jahres sein.
Ein Blick auf die Deckung der Pfandbriefe im Benchmark-Format bestätigt den für den
gesamten Pfandbriefmarkt beschriebenen Trend. Während 2011 noch EUR 12,4 Mrd. an
Öffentlichen Pfandbriefen emittiert wurden, waren es im ersten Halbjahr 2012 gerade noch
EUR 1 Mrd. Im Gegensatz dazu wurden im ersten Halbjahr 2012 EUR 8,25 Mrd. Hypothekenpfandbriefe emittiert und dominierten damit die Pfandbriefemissionen im Benchmark-Format.
Im Gesamtjahr 2011 wurden EUR 15,1 Mrd. an Hypothekenpfandbriefen in diesem Format
plaziert.
Benchmark-Pfandbrief Emissionen 2011 und erstes Halbjahr 2012
in Mrd. EUR
26
30
25
20
Öffentliche Pfandbriefe
15
Hypothekenpfandbriefe
10
5
0
2011
H1 2012
Quelle: Deutsche Bank
Im ersten Halbjahr 2012 betrug der Anteil der EUR Benchmark-Pfandbriefe an den gesamten öffentlich platzierten Emissionen von EUR Benchmark Covered Bonds 13% (von EUR 70
Mrd.) und war damit der zweitstärkste Emissionsmarkt nach Frankreich mit einem Anteil von
28%.
*inkl. Schiffspfandbriefe
Quelle: vdp Erhebungen
Länderaufteilung EUR Benchmark Covered Bonds im ersten Halbjahr 2012
9
10
11
12
1
8
7
6
2
5
4
3
1 Frankreich 19,55 Mrd. €
2 Deutschland
9,25 Mrd. €
3 Norwegen
8,40 Mrd. €
4 Finnland
5,00 Mrd. €
5 Österreich
2,00 Mrd. €
6 Australien
5,00 Mrd. €
7 Großbritannien
3,85 Mrd. €
8 Spanien
6,80 Mrd. €
9 Schweden
1,50 Mrd. €
10 Neuseeland
2,50 Mrd. €
11 Schweiz
2,75 Mrd. €
12 Niederlande
2,75 Mrd. €
Quelle: Deutsche Bank
Auffallend ist, dass sich – abgesehen von Spanien, dessen Marktzugang mittlerweile weiter
erschwert ist – im ersten Halbjahr 2012 kein Peripherie-Staat unter den Benchmark Covered
Bond-Emittenten befand. Diese Entwicklung ist aufgrund des hohen Refinanzierungsbedarfs
der Banken in diesen Staaten eindeutig dem Makro-Umfeld geschuldet. Mit einem Anteil von
35% befand sich der Anteil von Emittenten aus Nicht-Euro-Ländern im ersten Halbjahr 2012
auf einem historischen Hoch, ebenfalls eindeutig aufgrund des Makro-Umfeldes.
Anteile der im ersten Halbjahr 2012 emittierten Covered Bonds aus Nicht-Euro-Ländern
Euro-Länder 65 %
Quelle: Deutsche Bank
Nicht Euro-Länder 35 %
27
Der Pfandbriefmarkt 2011/2012
2010/2011
Pfandbrief-Renditen stetig gefallen
Renditen deutscher Pfandbriefe sind seit 2008, wenngleich unter Schwankungen, nahezu kontinuierlich gefallen. In Einklang mit der unterschiedlichen Spread-Entwicklung unterscheidet
sich die Renditeentwicklung der Pfandbriefe signifikant von der europäischer Covered Bonds
im Durchschnitt. Besonders auffällig ist jedoch, dass sich der Renditeunterschied zwischen
dem Index iBoxx Mortgage Pfandbriefe und iBoxx Public Pfandbriefe auf der einen Seite und
dem Index iBoxx Covered auf der anderen Seite auf einem historischen Hoch befindet. Pfandbriefe bieten den Emittenten eine sehr günstige Refinanzierung. Auf der anderen Seite bieten
Pfandbriefe allerdings nur eine niedrige Rendite für Investoren.
Rendite iBoxx Covered, iBoxx Hypothekenpfandbriefe und iBoxx Öffentliche Pfandbriefe
6
5
4
3
2
1
07.2012
01.2012
07.2011
01.2011
07.2010
01.2010
07.2009
01.2009
07.2008
01.2008
07.2007
0
01.2007
28
Covered Bonds
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche
Pfandbriefe
Quelle: Deutsche Bank
Pfandbrief-Bund Spreads vergleichsweise attraktiv
Die niedrige Rendite von Pfandbriefen muss jedoch in Relation zur Rendite von Bundesanleihen betrachtet werden. Während das Thema der zunehmenden europäischen Integration,
Fiskal-Union und Banken-Union in Zukunft zu veränderten Rahmenbedingungen führen kann,
bleibt die deutsche Regierung bis auf weiteres der überwiegend zuständige Gesetzgeber
bezüglich des deutschen Banken- und Pfandbriefrechts. Auch bezüglich eventueller Unterstützung oder politischer Restrukturierungsentscheidungen bleibt die deutsche Regierung
gegenwärtig die maßgebliche Referenz. Es ist außerdem festzuhalten, dass, in Deutschland
bereits ein Bankenrestrukturierung-Gesetz (als Gefahrenabwehrrecht) in Kraft getreten ist
während die Arbeiten an der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten
auf EU-Ebene noch andauern. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die privilegierte
Behandlung von Pfandbriefen lediglich die konsequente Fortführung des Grundgedankens des
Pfandbriefrechts ist und daher keine zusätzliche Bevorzugung darstellt. Der Markt honoriert
dennoch die Klarstellung durch das Bankenrestrukturierungs-Gesetz. Ebenfalls festzuhalten
ist, dass die überwiegende Mehrheit der Pfandbrief-Deckungsstöcke (zumindest bezugnehmend auf den Pfandbrief-Markt insgesamt) weiterhin aus einheimischen Aktiva besteht.
Insgesamt ist das Verhältnis von Pfandbrief- und Bund-Renditen weiterhin ein wichtiger
Indikator. Diesbezüglich zeigt die Differenz der Spreads zu Asset Swaps von iBoxx Germany
Covered (welcher sich auf Pfandbriefe bezieht) und iBoxx Bunds eine Differenz, die deutlich
höher liegt als jene im Jahr 2007. Pfandbriefe bieten folglich einen hohen Rendite-Aufschlag
zu Bundesanleihen.
Asset Swap Spread iBoxx Germany Covered und iBoxx Bund
150
100
50
0
Germany
Covered
29
-50
Bunds
07.2012
01.2012
07.2011
01.2011
07.2010
01.2010
07.2009
01.2009
07.2008
01.2008
07.2007
01.2007
-100
Quelle: Deutsche Bank
Auch Deutsche Bank Tradefinder, ein internetbasiertes handelsunterstützendes Informationssystem, bestätigt die hohen Zinsaufschläge von Pfandbriefen gegenüber Bunds. Per 6. Juli
2012 handelten Pfandbriefe mit Laufzeiten von Juli 2013 bis Juli 2022, abhängig von Laufzeit
und Emittent, mit Aufschlägen zwischen 40 und 135 Basispunkten gegenüber Bundesanleihen
gleicher Laufzeit.
Bemerkenswert ist auch, dass diese Renditeunterschiede deutlich über jenen der meisten
ausländischen Covered Bond Märkte liegen, z.B. von italienischen und spanischen Covered
Bonds. Besonders italienische Covered Bonds handelten per 6. Juli 2012 mit einer Rendite
unterhalb italienischer Staatsanleihen, z.B. im Falle der internationalen Großbanken Unicredit
und Intesa sogar über 1 Prozentpunkt im dreijährigen Laufzeitbereich. Auch dreijährige Covered
Bonds der spanischen BBVA und Santander zum Beispiel handelten mit einer Rendite von
über 0,5 Prozentpunkten unter der Rendite spanischer Staatsanleihen.
Der Pfandbriefmarkt 2011/2012
2010/2011
Swap Spreads Benchmark Pfandbriefe wieder eingeengt
Wie bereits angedeutet haben Pfandbriefe den Durchschnitt der EUR Benchmark Covered
Bonds (gemessen durch iBoxx Indizes) deutlich outperformed. Unter anderem getrieben
durch die noch einmal zugespitzte Staatsschuldenkrise in Europa hat sich diese Outperformance im ersten Halbjahr 2012 deutlich verstärkt.
Asset Swap Spreads iBoxx Covered, iBoxx Hypothekenpfandbriefe und iBoxx Öffentliche Pfandbriefe
250
200
150
100
50
Covered
Bonds
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche
Pfandbriefe
0
07.2012
01.2012
07.2011
01.2011
07.2010
01.2010
07.2009
01.2009
07.2008
01.2008
07.2007
-50
01.2007
30
Quelle: Deutsche Bank
Doch der auf Sekundärmarkt-Spreads basierende Index, der sowohl mit sich einengenden
Spreads der Pfandbriefe und sich ausweitenden Spreads durchschnittlicher europäischer
Covered Bonds eine deutliche Outperformance von Pfandbriefen zeigt, spiegelt immer noch
nicht die volle Markt-Realität wider. Denn ein beträchtlicher Teil des Covered Bond Marktes in
den Peripherie-Ländern der Eurozone wird mittlerweile über die EZB refinanziert.
In Portugal z.B. beträgt dieser Anteil ungefähr 50%, in Spanien schätzungsweise 30%,
d.h. dass ein beträchtlicher Teil dieser Märkte sehr kurzfristig refinanziert wird. Da die potentielle Marktrefinanzierung nur zu sehr hohen Zinsen möglich wäre – Zinsen, welche in keinem
Verhältnis zu den gegenwärtigen Zinserträgen in den Deckungsstöcken (von z.B. ca. 2% im
Falle portugiesischer Covered Bonds) liegen würden, würde die Versagung großvolumiger
EZB Liquidität zu Vorzugszinsen hohe Risiken für diese Märkte und eventuelle Notverkäufe
von Deckungsaktiva in sich bergen.
Deshalb scheint es wahrscheinlich, dass in einem derartigen Szenario die Spread-Differenz zwischen Pfandbriefen, wenngleich diese auch in Mitleidenschaft gezogen werden
würden, und Covered Bonds aus Peripherie-Märkten noch deutlich höher wäre. Auch der
oben beschriebene Primärmarkt zeigt diese Verzerrungen. Während im ersten Halbjahr 2012
lediglich EUR 7 Mrd. an spanischen EUR Benchmark Covered Bonds öffentlich plaziert wurden, betrug das Volumen von insgesamt neu gelisteten Covered Bonds spanischer Banken im
ersten Halbjahr 2012 EUR 64 Mrd (basierend auf Daten der Börse Madrid). Der Unterschied
ist hauptsächlich durch sogenannte einbehaltene Anleihen, die über die EZB refinanziert werden, begründet.
ASW Spreads der verschiedenen iBoxx Covered Bond Indizes
1.000
900
800
700
600
500
400
300
200
100
0
France Legal
France Structured
Italy
Ireland
Public Pfandbriefe
Mortgage Pfandbriefe
Spain Single
Spain Pooled
UK
Norway
Sweden
Netherlands
Portugal
07.2012
01.2012
07.2011
01.2011
07.2010
01.2010
07.2009
01.2009
07.2008
01.2008
07.2007
01.2007
-100
31
Quelle: iBoxx
Zusammenfassung
Insgesamt setzt sich der Rückgang des ausstehenden Pfandbriefvolumens fort und steuert auf
die EUR 500 Mrd. zu. Öffentliche Pfandbriefe verlieren weiter und Hypothekenpfandbriefe
gewinnen an Bedeutung. Mit 43% ist der Anteil der Namens-Pfandbriefe am ausstehenden
Volumen deutscher Pfandbriefe auf einem Allzeithoch.
Trotz zahlreicher hier nicht im Detail angesprochener Belastungen wie Ratingdruck (für
Banken und Pfandbriefe gleichermaßen) und zunehmende Überdeckungsanforderungen der
Ratingagenturen bietet der Pfandbrief den Emittenten weiterhin eine sehr günstige Refinanzierung. Eine durch Ratingagenturen getriebene höhere Überdeckung der Pfandbriefe erhöht
darüber hinaus die Sicherheit für die Investoren. Die günstige Refinanzierung durch Pfandbriefe hebt sich deutlich von der anderer europäischer Covered Bond Märkte ab. Positiv ist
auch, dass es in den vergangenen 12 Monaten keinerlei Probleme mit Marktzugang gab, im
deutlichen Gegensatz zu Covered Bonds europäischer Peripherie-Staaten. Der Pfandbrief tut
deshalb weiter gut daran, sich von dem fast inflationär, mittlerweile für zahlreiche Arten der
besicherten Banken-Refinanzierung, benutzten Begriff „Covered Bond“ abzugrenzen.
Die Renditen der Pfandbriefe sind historisch niedrig, haben jedoch weiterhin einen hohen
Aufschlag gegenüber Bundesanleihen. Die Emittenten vertreten durch ihren Verband, den
vdp, der Gesetzgeber und die Aufsicht haben der stetigen Fortentwicklung des Pfandbriefs
in der Vergangenheit hohe Aufmerksamkeit geschenkt und den Pfandbrief damit erfolgreich
von anderen Covered Bonds abgesetzt. Sie tun gut daran, dies auch in Zukunft zu tun, um das
Vertrauen in den Pfandbrief auf hohem Niveau zu sichern und die günstige Refinanzierung
der Deckungsmassen zu sichern.
Asset Encumbrance
und Pfandbriefe
Dr. Otmar Stöcker | Verband deutscher Pfandbriefbanken
32
Thema aktuell und international
Die Insolvenz eines Kreditinstituts ist, anders als noch vor dem Lehman-Konkurs im September 2008, nicht mehr nur eine theoretische Frage. Daher interessieren sich viele Marktteilnehmer dafür, was sich in der Insolvenzmasse einer Bank befinden würde, käme es zu einer
Insolvenz.
Seit langem schon ist dies eine Frage, die im Zusammenhang mit dem Pfandbrief diskutiert wird, aber stärker mit der Zielrichtung, wie das Verhältnis zwischen Insolvenzverwalter
(der Insolvenzmasse) und Sachwalter (der Deckungsmassen) wäre, insbesondere im Hinblick
auf die zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung vorhandene Überdeckung.
Von mehreren meist außer-europäischen Ländern sind in jüngerer Zeit Maximalgrenzen
für die Emission gedeckter Schuldverschreibungen gesetzt worden oder in Diskussion, um das
Volumen der Covered Bonds im Verhältnis zur Bilanzsumme zu begrenzen. Ziel hierbei ist es,
die Gläubiger ungedeckter Schuldverschreibungen, vor allem aber die Einlagen und die sie
sichernden Einrichtungen nicht ungeschützt zu lassen.
Mittlerweile wird für diese Thematik der Begriff „asset encumbrance“ verwendet. Bezeichnet wird damit die Reservierung bestimmter Vermögenswerte einer Bankbilanz für bestimmte
Gläubigergruppen. Dies löst umgekehrt die Frage aus, wie viele Vermögenswerte der Bank
verbleiben, die nicht bereits einzelnen Gläubigern oder Gläubigergruppen verpfändet, zur
Sicherheit abgetreten oder anderweitig insolvenzfest zugeordnet wurden.
Zuweilen wird gefordert, diese Zuordnung bzw. „asset encumbrance“ im Volumen zu
begrenzen oder bei Übersteigen gewisser Grenzen ein erhöhtes Eigenkapital oder eine Liquiditätsreserve bereitzuhalten. Der Beitrag befasst sich im Folgenden mit der Frage, welche
Ursachen „asset encumbrance“ hat und ob die Begrenzung sinnvoll ist.
Ursachen der Asset Encumbrance
Asset Encumbrance ist kein neues Phänomen. Es gibt sie schon seit langem in vielen Formen.
Die wichtigsten werden im Folgenden kurz aufgezeigt.
1. Zentralbank-Refinanzierung
Wenn sich Banken bei ihrer Zentralbank refinanzieren, müssen sie Sicherheiten stellen. Die
Zentralbanken (im Euroraum die EZB) legen hierbei Anforderungen an die Art und die Qualität dieser Sicherheiten fest. Dabei machen sie Abschläge auf die Werte, sog. Haircuts, was zu
einer Übersicherung führt. Je nach Art, Laufzeit und ggf. Rating der Sicherheit (häufig Wertpapiere) sind diese Abschläge, also Übersicherungsbeträge unterschiedlich.
In der Finanzkrise war und ist die Refinanzierung über die Zentralbanken für viele Kreditinstitute in Europa phasenweise der einzige Zugang zu Liquidität. Ein häufig zitiertes Beispiel der
jüngeren Vergangenheit waren die beiden Drei-Jahres-Tender der EZB, mit denen sie Banken
des Euro-Raumes im Dezember 2011 und im Februar 2012 gegen Stellung guter Sicherheiten
langfristig Zentralbankliquidität über etwa eine Billion Euro gewährt hat. Hätte es damals
bereits Beschränkungen des Volumens gegeben, bis zu denen ein Kreditinstitut einem speziellen Gläubiger Sicherheiten stellen darf und hätte ein Kreditinstitut diese Grenze bereits
erreicht, hätte es nicht an den Tendern teilnehmen dürfen, auch wenn sein Liquiditätsbedarf
existenzbedrohlich gewesen wäre. Das zeigt, dass eine solche Beschränkung im Krisenfall zu
einer Serie von Bankinsolvenzen wegen Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Das wäre weder
im Sinne der Bankkunden noch der betroffenen Staaten.
33
Asset Encumbrance und Pfandbriefe
2. Derivate
Für viele Kreditinstitute sind Derivategeschäfte (insbes. Zins- und Währungsswaps) wichtige Instrumente der Risikosteuerung. Es ist internationaler Standard, die sich aus Derivaten
ergebenden Ausgleichsforderungen (Derivatepositionen) laufend zu berechnen. Der daraus
Verpflichtete hat diese dann mit Kreditsicherheiten (collateral) zu besichern. Hierfür sind in
den Derivateverträgen oder den diese ergänzenden Rahmenverträgen definierte Sicherheiten
zugelassen, in der Regel liquide Wertpapiere.
Zwar werden die Derivatepositionen in der Regel „nur“ gedeckt, d.h. es wird nicht auch
noch eine Überdeckung gefordert. Jedoch unterliegen diese Positionen häufig Schwankungen,
so dass auch der Sicherheitenbedarf im Zeitverlauf schwankt. Dies bedeutet häufig, dass der
Betrag der Sicherheiten erhöht werden muss (Nachbesicherungspflicht). Wenn ein Derivatepartner diesem nicht nachkommen könnte, z.B. weil er eine Sicherheiten-Grenze (asset
encumbrance) bereits erreicht hat, könnte der andere Derivatepartner das Derivat kündigen
(exit-right). Wegen des Erreichens der Sicherheiten-Grenze könnte das Kreditinstitut auch
kein neues Derivat mit einem anderen Derivatepartner abschließen, so dass eine Risikosteuerung bzw. -reduzierung auf diesem Weg unmöglich würde.
3. Besicherte Refinanzierung
34
In schwierigen Kapitalmarktzeiten ist die unbesicherte Refinanzierung nur schwer oder phasenweise gar nicht möglich. Machbar sind dann nur noch besicherte Refinanzierungen, z.B.
Repos. In solchen Phasen könnte eine Sicherheitengrenze Bankinsolvenzen mit komplexen
Folgen für die betroffenen Volkswirtschaften nach sich ziehen.
4. Covered Bonds und Pfandbriefe
Pfandbriefe sind eine besondere Form besicherter Refinanzierung. In der Finanzkrise bildeten
Pfandbriefe zuweilen den einzigen Mittelzugang am privaten Kapitalmarkt.
Pfandbriefe sind Bankschuldverschreibungen, die durch Vermögenswerte, die zum
Bankvermögen gehören, gesichert sind. Dies ist auch bei den meisten anderen europäischen
Covered Bond-Systemen der Fall. Gemäß den jeweiligen Rechtsordungen begrenzen unterschiedlich strenge Regelungen diejenigen Werte, die zur Deckung der jeweiligen Covered
Bonds verwendet werden dürfen. Besonders streng ist hierbei das Pfandbriefgesetz. Der
Pfandbriefumlauf wird durch seine strengen Vorschriften zur Deckungsfähigkeit von Aktiva
bereits stark eingeschränkt. Die befürchtete Konkurrenz zu Einlegern, die hinter der Diskussion über die Beschränkung von Emissionsvolumina steht, kann vor diesem Hintergrund nicht
in dem Maße entstehen wie in manchen anderen Ländern, deren Deckungsbestimmungen
sehr viel großzügiger sind.
Zudem ist unter allen Formen der Asset Encumbrance diejenige für Covered Bonds die
einzige, die aus Investorensicht transparent ist. Jeder kann jederzeit Informationen darüber
beschaffen, welche Assets als Deckungswerte für die Pfandbriefgläubiger reserviert sind.
Die Konsequenzen der Einführung einer Volumensbeschränkung für Pfandbrief-Deckungswerte könnten sich als äußerst problematisch erweisen. Das System würde nicht an Stabilität
gewinnen, sondern verlieren. Banken hatten in den zurückliegenden Krisenjahren über die
Emission von Pfandbriefen – anders als über andere Refinanzierungsinstrumente – zu jeder
Zeit Zugang zu Liquidität am Kapitalmarkt. Das hat auch die Aufsicht erkannt und Pfandbriefe und andere Covered Bonds in deutschen und internationalen Regelwerken gerade
erst zu Recht privilegiert. Ein solches Instrument, das eindeutig eine stabilisierende Rolle im
Finanzsystem spielt, nun an anderer Stelle in seiner Wirksamkeit zu begrenzen, wäre kontraproduktiv.
Jeder Covered Bond und auch der Pfandbrief ist dadurch geprägt, dass den Pfandbriefgläubigern beim Ausfall des Emittenten bestimmte Deckungswerte vorrangig zugutekommen.
Will man dies einschränken, stellt man ein bewährtes und effizientes Refinanzierungssystem
generell in Frage. Jegliche Volumengrenze hätte nämlich zur Folge, dass der Emittent dieses
Instrument nicht mehr flexibel einsetzen könnte und darauf achten müsste, die Kosten der gedeckten Refinanzierung im Verhältnis zu den Gesamtkosten gering zu halten, was sich wiederum negativ auf die Sicherheit des Produkte auswirken könnte.
5. Verbriefungen
Zieht man den Kreis der Asset Encumbrance so weit, dass alle Vermögenswerte erfasst werden, die der Bank materiell-rechtlich zustehen, könnten sogar Verbriefungen davon erfasst
werden. Denn auch wenn üblicherweise vom „true sale“ gesprochen wird, so werden die
Vermögenswerte in manchen Ländern und Transaktionen materiell-rechtlich nicht auf das
Emissionsvehikel übertragen, sondern diesem nur verpfändet oder insolvenzrechtlich zugeordnet. Auch dieses Beispiel zeigt, dass pauschale Aussagen über die Asset Encumbrance nicht
zielführend sind.
35
Fairer Interessenausgleich bei Pfandbriefen
Der grundsätzliche Interessenskonflikt zwischen den Gläubigern von Pfandbriefen einerseits
und von Senior Unsecured bzw. Einlagen andererseits liegt auf der Hand, wenn auch letztere
weniger einzelne Gläubiger als vielmehr die Einlagensicherungssysteme sind. Die Vorstellung,
in einer Krisenlage, insbesondere in einem Insolvenzfall, alle gleich behandeln zu können, ist
unrealistisch. Zwar sind die Insolvenzquoten bei Bankinsolvenzen weit höher als bei anderen
Unternehmen. Jedoch wäre die Zielrichtung, alle Gläubiger einer insolventen Bank vollständig
bedienen zu können, eine extrem hohe Bürde, insbesondere für die Eigenkapitalausstattung
von Banken.
Es ist daher volkswirtschaftlich, finanz- und rechtspolitisch wichtig, einen fairen Interessenausgleich zwischen gesicherten und ungesicherten Gläubigern herbeizuführen. Dieser
ist im Pfandbriefgesetz (PfandBG) bereits geregelt. Denn die zahlreichen Bestimmungen des
PfandBG stellen enge Grenzen für die Pfandbriefbanken dar, aus ihren Vermögenswerten diejenigen auszuwählen, die sie in das Deckungsregister eintragen und damit zu Deckungswerten
machen dürfen. Dies ist nicht nur grundsätzlich auf wenige Asset-Klassen beschränkt, sondern
jeweils auch mit einer Fülle detaillierter Regelungen ausgestattet. Über den Wortlaut des
PfandBG und seiner Verordnungen hinaus sind zudem manigfaltige Auslegungsmitteilungen
der BaFin einzuhalten. Zudem werden diese durch zahlreiche Auslegungshinweise ergänzt,
die der vdp mit seinen Gremien erarbeitet. Alle diese Bestimmungen und Anregungen dienen
dazu, die Qualität des Pfandbriefes zu sichern – und bedeuten gleichzeitig eine Beschränkung
der Deckungsfähigkeit und folglich ein höheres Volumen an potentieller Insolvenzmasse.
Ohne Überdeckung ist heute kein hohes Rating zu erhalten, welches wiederum für den Erfolg
des Pfandbriefes nach wie vor sehr wichtig ist. Nicht von der Hand zu weisen ist, dass die
Asset Encumbrance und Pfandbriefe
36
Überdeckung letztlich durch ungedeckte Gläubiger finanziert wird. Das PfandBG bestimmt
allerdings nur eine – im Vergleich mit anderen europäischen Covered Bond-Gesetzen –
geringe gesetzliche Mindestüberdeckung. In der Regel ist die von den Ratingagenturen
geforderte sogenannte freiwillige Überdeckung weit höher. Und hier besteht in der Tat ein
Interessenkonflikt, für den das Pfandbriefgesetz eine ausgewogene Lösung bereithält: Die
Pflichtüberdeckung beträgt nur 2 % (barwertig gestresst). Eine darüber hinausgehende,
freiwillige Überdeckung wird dergestalt geschützt, dass der Insolvenzverwalter sie zwar
grundsätzlich herausverlangen könnte, aber beweisen müsste, dass diese zur termingerechten
Bedienung der Pfandbriefe nicht erforderlich sein wird; dies dürfte ihm nur bei einer exzessiven Überdeckung gelingen, was den ungesicherten Gläubigern gegenüber aber auch fair
wäre.
Verfügt die Pfandbriefbank zum Zeitpunkt einer Liquiditätskrise über eine hohe Überdeckung, kann sie sich Liquidität durch die Emission von Pfandbriefen beschaffen, ohne dass
sie zuerst neue Deckungsswerte generieren muss. Ihr Liquiditätszugang ist damit schnell und
zuverlässig, was die letzten Jahre immer wieder gezeigt haben. Dies kann in Einzelfällen sogar
dazu beitragen, eine Insolvenz aus Liquiditätsgründen zu vermeiden. Davon wiederum profitieren auch die ungedeckten Gläubiger.
Bei Pfandbriefen ist zudem mit den Transparenzregelungen in § 28 PfandBG für jeden
einsehbar, welche Vermögenswerte der Pfandbriefbank zugunsten der Pfandbriefgläubiger
„encumbered“, also reserviert sind. Dies wird sogar nach den Asset-Klassen differenziert dargestellt. Ähnlich umfangreiche und über die Internetseiten der Pfandbriefbanken sowie den
vdp allgemein zugängliche und jedes Quartal aktualisierte Daten finden sich so bei keinem
anderen Covered Bond Produkt.
Asset Encumbrance und Bail-in
Seit einiger Zeit wird asset encumbrance international im Zusammenhang mit der EU-Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (EU Directive for Recovery
and Resolution of Credit Institutions) diskutiert, deren Vorschlag Anfang Juni 2012 von der
EU-Kommission veröffentlicht wurde. Ziel der Überlegungen ist sicherzustellen, dass die
Aufsichtsbehörde in einer Krisenbank ausreichend Handlungsmasse, also z.B. ungedeckte
Schuldverschreibungen, vorfinden würde, die durch hoheitlichen Akt im Betrag reduziert werden könnten, in der Absicht, die Bank zu restrukturieren. Dieser Reduzierungsvorgang, der
zu Verlusten der betroffenen Gläubiger führen würde, wird technisch als „write-down“, also
Abschreibung bezeichnet. Allgemeiner nennt man eine solche Maßnahme „bail-in“ und die
grundsätzlich davon betroffenen Forderungen „bail-in-able“, also bail-in-fähig.
Die zu erwartende EU-Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten
(EU Directive for Recovery and Resolution of Credit Institutions) wird zur Folge haben, dass
jeder Investor sehr genau prüfen wird, ob die von ihm bereits erworbene oder ihm angebotene Forderung grundsätzlich „bail-in-fähig“ wäre. Dies wird nicht nur Folgen für deren
Pricing haben, sondern viele Investoren davon abhalten, überhaupt in solche Assets zu
investieren.
Auch wenn die EU-Kommission von Anfang an deutlich gemacht hat, dass Covered Bonds
vom „bail-in“ ausgenommen werden sollen, so ist auch hier sehr genau auf die Details der
Formulierungen zu achten. Denn eine generelle Ausnahme ist bisher nicht vorgesehen.
Zudem sind die vielen Verweisungen, Ausnahmen und Rückausnahmen im Richtlinien-
Entwurf komplex und bedürfen daher genauer Analyse, um das Ziel, Covered Bonds und
damit auch Pfandbriefe zu schützen, nicht zu konterkarieren. Dies gilt insbesondere für die
Sonderregelung des Art. 38 (2.) (c) des Richtlinienvorschlags, wonach durch Maßnahmen der
Aufsichtsbehörde auch die Nominalbeträge von Covered Bonds reduziert werden können,
wenn die diese sichernden Deckungsmassen nicht ausreichend sind – wovon das nationale
Recht allerdings wiederum eine generelle Ausnahme bestimmen kann. Noch eingehend zu
untersuchen sein wird, welche Covered Bond-Systeme in welchem Ausmaß von dieser Sonderregelung betroffen sein könnten. Übrigens wird im Vorschlag des Richtlinientexts nicht von
Covered Bonds gesprochen, sondern von „abgesicherten Verbindlichkeiten“ („secured liabilities“).
Auch wenn „asset encumbrance“ und „bail-in“ verschiedene Begriffe sind und der eine an
der Aktivseite ansetzt und der andere an der Passivseite, so zielen sie auf das gleiche Thema:
Welche unbelasteten Vermögenswerte würden sich in der Insolvenzmasse einer Bank befinden
(asset encumbrance) und welche Verbindlichkeiten könnte man zur Restrukturierung der Bank
reduzieren (bail-in)?
Fazit
Die Stellung von Sicherheiten im Bankgeschäft ist kein spezifisches Covered BondThema und kennt viele Erscheinungsformen. Dazu sind die Sicherheitenstellung für
Geldmarktgeschäfte mit der EZB, die Besicherung von Derivateforderungen, Repos und
Verbriefungen ebenso wie Deckungsforderungen von Pfandbriefen zu zählen.
Der grundsätzliche Konflikt zwischen Pfandbriefgläubigern und nicht gesondert gesicherten Gläubigern ist nicht so lösbar, dass alle vollständig und gleichermaßen zufriedengestellt werden können, wenn eine Pfandbriefbank insolvent wird. Daher ist eine rechtsund finanzpolitische Prioritätensetzung unverzichtbar.
Es ist systemimmanent, dass hierbei die Pfandbriefgläubiger die Priorität erhalten. Denn
dies ist der Ausgleich dafür, dass sie ihr Kapital der Bank zu niedrigen Zinsen überlassen
und sich hierzu auch langfristig verpflichten, ihr Kapital also auch nicht schnell zurückholen können, wenn sie z.B. auf Marktvolatilitäten reagieren wollen.
Jegliche Begrenzung der Nutzung von Pfandbriefen oder des Aufbaus von Deckungsmassen hat in schwierigen Phasen zur Folge, dass die Wahrscheinlichkeit eines
Insolvenzfalles aus Gründen der Illiquidität erhöht wird. Dies wiederum würde das
Verlustrisiko bei der Einlagensicherung steigern, weil die Vermögenswerte der Bank
im Insolvenzverfahren zu Liquidationspreisen verwertet würden.
Der Pfandbrief ist ein Eckpfeiler der deutschen Stabilitätskultur, nicht nur im Banken-
system, sondern auch auf dem Immobilienmarkt. Darüber gibt es auch in der Politik
einen breiten Konsens. Es ist daher wichtig, seine Grundlagen auch weiterhin zu sichern
und sie nicht durch kontraproduktive Begrenzungen zu beschädigen.
37
Der Beleihungswert:
Rückhalt oder Bürde der
Pfandbriefbanken?
Rudolf Baumgartner | M-Wert GmbH, ein Unternehmen der Münchener Hypothekenbank eG
38
Der Beleihungswert ist eine wichtige Säule der Sicherheit des Hypothekenpfandbriefs. Er hat dazu beigetragen, dass diese Papiere auch in Krisenzeiten jederzeit emittierbar waren. Zugleich wird er jedoch bisweilen als
marktfern und seine Ermittlung als zu teuer empfunden. Doch weil das über
100 Jahre alte Konzept die Langfristigkeit der Immobilienfinanzierung berücksichtigt und die Nachhaltigkeit im Vordergrund steht, glättet es zugleich
Übertreibungen auf den Immobilienmärkten. Davon profitieren alle.
Die Finanzmarktkrise ist noch nicht überwunden, aber die deutschen Pfandbriefbanken
blicken auf zwei aufeinander folgende Jahre mit wieder steigenden Finanzierungsvolumina
zurück. Das Neugeschäft in Deutschland wächst sowohl in der privaten wie in der gewerblichen Immobilienfinanzierung, so dass wieder mit mehr Zuversicht in die Zukunft geblickt
wird. Genährt wird diese Zuversicht nicht zuletzt durch die hohe Stabilität, die speziell der
deutsche Immobilienmarkt in den Krisenjahren gezeigt hat und weiter zeigt.
Was sich als Folge der Krise geändert hat, sind die Anforderungen der Immobilienfinanzierer an den Eigenkapitaleinsatz, die Bonität und die Objektqualität. Sie sind heute schärfer
als vor dem Ausbruch der Finanzmarktkrise. Doch werden schon wieder Forderungen laut, die
Vergabekriterien für Immobilienfinanzierungen zu lockern, weil sonst die Kreditversorgung
nicht mehr gesichert sei.
Dabei gerät auch der Beleihungswert in den Fokus. Der Beleihungswert ist der vorsichtig
ermittelte Wert einer Immobilie. Er soll während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer
freihändigen Veräußerung voraussichtlich erzielt werden können – und zwar unabhängig von
vorübergehenden, etwa konjunkturbedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt. Das sei „marktfern“ heißt es jetzt wieder einmal. Märkte würden sich verändern
und damit auch der Wert einer Immobilie. Darüber hinaus sei der Aufwand für die Ermittlung
des Beleihungswertes mittlerweile zu hoch, eine Überregulierung drohe. Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Immobilienfinanzierer, besonders der Pfandbriefbanken, gerate daher
in Gefahr. Doch verhindert der Beleihungswert tatsächlich neue Geschäfte? In der Hochzeit
der Finanzmarktkrise waren viele noch ganz anderer Ansicht. Damals sorgten u.a. stabile
Beleihungswerte dafür, dass es weiter einen Markt für Pfandbriefe gab und der deutsche
Immobilienfinanzierungsmarkt
stabil blieb.
Denn Pfandbriefbanken
konnten sich
Seit 2003 nahm die Taktzahl derinsgesamt
Novellierungen
des Rechtsrahmens
für die Pfandbriefweiter
zu angemessenen
Konditionen
refinanzieren
und waren in der
Immobiliendarleemittenten
deutlich zu: die
Abschaffung
der Gewährträgerhaftung
undLage,
die Modifizierung
der
hen
zu vergeben.
Andere Refinanzierungsinstrumente
hingegen,reinen
insbesondere
Verbriefungen,
Anstaltslast,
die zunehmende
Bedeutung gemischter gegenüber
Hypothekenbanken,
standen
und stehen nichtdes
mehr
zur Verfügung oder
Risikoaufschläge
waren und sind
deutdie Internationalisierung
Pfandbriefabsatzes
unddie
der
aufkommende Wettbewerb
mit auslich
höher, wie
etwa Bonds
bei anderen
Bonds.
Ein entscheidender
Grund dafür
dass
ländischen
Covered
warenCovered
wesentliche
Beweggründe
des Gesetzgebers
für war,
die Schafbei
der diesen
Papieren zugrundeliegenden
Immobilien
andere – weniger
fungder
desWertermittlung
Pfandbriefgesetzes,
das Hypothekenbankgesetz,
Öffentliches
Pfandbriefgesetz
sowie
strenge
– Maßstäbe angelegt
das Schiffsbankgesetz
im Jahrwurden.
2005 auf sich vereinte und grundlegend neu gestaltete. Über
die Abkehr vom Spezialbankprinzip hinaus wurden weitere Neuerungen wie eine verbesserte
Regulierung der Überdeckungsanforderungen, Transparenzvorschriften des § 28 PfandBG
sowie Anforderungen an das Liquiditätsmanagement der Deckungsmassen in das Gesetz aufgenommen. Diese Maßnahmen wurden ermöglicht bzw. maßgeblich flankiert durch die Schaffung der Rolle des Sachwalters im Jahr zuvor, durch den die insolvenzrechtliche Abschottung
der Deckungsmassen perfektioniert wurde.
Im Folgenden werden die praktischen und gesetzlichen Anforderungen an das Deckungsgeschäft einer Pfandbriefbank im aktuellen regulatorischen Umfeld beschrieben und am Beispiel einer zentralen Organisation des Deckungswesens gezeigt, wie diesen Anforderungen in
der Praxis Rechnung getragen werden kann.
39
Der Beleihungswert: Rückhalt oder Bürde der Pfandbriefbanken?
40
Beleihungswert oder Marktwert?
Grundsätzlich gibt es zwei Wertbegriffe, die die Beleihungsfähigkeit einer Immobilie ausdrücken, den Marktwert und den Beleihungswert.
International verbreitet ist vor allem der Marktwert. Hier wird der Wert einer Immobilie zu
einem bestimmten Stichtag ermittelt. Er gilt somit nur für diesen Zeitpunkt und dient vor allem
dazu, einen Kaufpreis zu bestimmen. Die Finanzierung einer Immobilie ist jedoch langfristig
ausgerichtet. Da Immobilienmärkte nicht selten deutliche Auf- und Abschwungphasen erleben,
schwankt der Marktwert entsprechend und muss jeweils angepasst werden. In Boomphasen
führt dies dazu, dass mit dem Marktwert auch die Finanzierungsvolumina steigen und oft
auch den Risiken nicht mehr die notwendige Beachtung zukommt. Die Gefahr einer Immobilienblase nimmt dann zu. Ein Abschwung am Markt wird verstärkt, da durch den fallenden
Wert der Immobilien zugleich auch Kreditvereinbarungen – sogenannte Covenants – verletzt
werden, die sich in der Regel auf den Marktwert beziehen. Die Schwankungen können dabei
innerhalb kurzer Zeit sehr heftig ausfallen. Bei einer durchschnittlichen Büroimmobilie in den
USA beispielsweise fiel der Marktwert nach Ausbruch der Finanzmarktkrise 2008 innerhalb
eines Jahres um z. T. mehr als 50 Prozent und hat sich bis heute nur ansatzweise erholt.
Der Beleihungswert für dasselbe Objekt hingegen blieb trotz Finanzmarktkrise die ganze
Zeit über stabil; denn er stellt auf den langfristigen Wert einer Immobilie ab und reflektiert
mögliche, kurzzeitige Boom-Phasen nicht. Denn es wird ermittelt, welcher Preis während der
gesamten Laufzeit der Finanzierung mindestens erzielt werden kann, wenn das Objekt
frei am Markt verkauft würde. Spekulative Einflüsse – wie konjunkturelle Spitzen und ihre
Auswirkungen auf den Wert – bleiben bei der Ermittlung außen vor. Der Beleihungswert liegt
deshalb regelmäßig unter dem Marktwert einer Immobilie, es ist vorgeschrieben, dass er
den Marktwert jedenfalls nicht übersteigen darf. Marktschwankungen werden so ausgeglichen
und haben auf Finanzierungen, die auf dem Beleihungswert basieren, weniger starke Auswirkungen.
Reale Veränderung der Hauspreise zum Vorjahr
20%
15%
10%
5%
0%
-5%
-10%
2003
2004
Deutschland
Quelle: OECD
2005
Frankreich
2006
2007
Spanien
2008
2009
Großbritannien
2010
Auf diese Weise trägt der Beleihungswert indirekt auch dazu bei, Immobilienmärkte zu stabilisieren. Das zeigt sich deutlich am Beispiel des deutschen Wohnimmobilienmarktes, der sich
im internationalen Vergleich als wesentlich ausgeglichener und damit auch berechenbarer in
seiner Entwicklung darstellt. Große Preisschwankungen innerhalb weniger Jahre, wie in anderen großen westeuropäischen Wohnimmobilienmärkten, gab es hierzulande nicht.
Der Beleihungswert sichert zudem die Qualität der Refinanzierung der Pfandbriefbanken.
Der Pfandbrief und der Beleihungswert sind wie zwei Seiten einer Medaille. Der Beleihungswert wurde vor über 100 Jahren in Deutschland eingeführt, um gemeinsam mit anderen Vorschriften die (Mündel-)Sicherheit von Hypothekenpfandbriefen zu gewährleisten. Das Pfandbriefgesetz mit seinen strengen Regelungen sorgt für eine hohe Pfandbriefqualität. So dürfen
maximal 60 Prozent des Beleihungswertes einer Immobilie durch die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen refinanziert werden. Diese Grenze hat sich in der Praxis bewährt und sie hat
dazu beigetragen, dass es seit Inkrafttreten des Hypothekenbankgesetzes zu keinem Ausfall
eines Pfandbriefs gekommen ist. Die Verfahren zur Beleihungswertermittlung und zu dessen
Überwachung wurden im Laufe der Zeit sukzessive vereinheitlicht und präzisiert. Geregelt
sind diese in der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV), die auf Basis des
§ 16 Pfandbriefgesetz (PfandBG) entwickelt wurde und 2006 in Kraft trat.
Die Qualität des Pfandbriefs hängt somit maßgeblich von der zuverlässigen Ermittlung
des Beleihungswertes ab, da dieser eine verlässliche Aussage über den Wert der als Kreditsicherheit dienenden Immobilie geben muss. Zudem besteht gemäß § 26 BelWertV die
Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung der ermittelten Beleihungswerte.
Der Beleihungswert in der Diskussion
Nachhaltigkeit und Sicherheit gelten nach den Vorstellungen von Politik und Bankenaufsicht
als die künftigen Leitmotive für das Geschäft von Kreditinstituten. Sie sollen verhindern, dass
sich eine Finanzmarktkrise dieses Ausmaßes noch einmal wiederholen kann. Dabei kommt
dem nachhaltigen Wert der Kreditsicherheiten eine zentrale Bedeutung zu. Ein Beispiel dafür
sind die neuen Eigenkapital- und Liquiditätsstandards nach Basel III. Bei der Eigenkapitalgewichtung von Immobilienfinanzierungen sollen diese stärker privilegiert werden, wenn der
Beleihungswert ermittelt und die Beleihungsgrenze eingehalten wird. Nach den neuen Liquiditätsvorschriften werden künftig als Liquiditätspuffer für Krisensituationen nur noch Wertpapiere mit jederzeit ausreichender Liquidität anerkannt. Dazu gehören insbesondere auch
Pfandbriefe aufgrund der hohen Qualität ihrer grundpfandrechtlichen Sicherheiten, die über
den Beleihungswert ermittelt wird.
Doch zugleich befürchten Kritiker, dass die (im Sinne der Sicherheit) immer detailliertere
Regulierung ein Ausmaß angenommen hat, das den Vorteil der Refinanzierung durch Pfandbriefe mehr als kompensieren könnte. Sie führen den wachsenden Aufwand für die Ermittlung
von Beleihungswerten ins Feld und die Tatsache, dass diese im Wesentlichen nur von Pfandbriefbanken durchgeführt wird.
41
Der Beleihungswert: Rückhalt oder Bürde der Pfandbriefbanken?
42
Schon bisher wurden strenge Anforderungen insbesondere an die Qualifikation der Gutachter gesetzt. Diese müssen unabhängig sein, vertiefte Kenntnisse in verschiedenen Gebieten
der Immobilienwirtschaft besitzen und eine besondere Qualifizierung für die Ermittlung von
Beleihungswerten nachweisen. Sodann ist vom Gesetzgeber detailliert geregelt, wie die einzelnen Bewertungsverfahren anzuwenden sind und was im Einzelnen bei der Wertermittlung
berücksichtigt werden muss. Dennoch wurden die Anforderungen an die Ermittlung des Beleihungswertes – vor allem die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen – in den vergangenen Jahren
stetig verschärft. Dadurch stiegen nicht nur die Kosten für die Wertermittlung, auch neuen
Pfandbriefbanken wurden damit höhere Hürden für den Markteintritt gesetzt. So muss zum
Beispiel regelmäßig jede zu finanzierende Immobilie einzeln bewertet werden. Dies erhöht die
Bewertungskosten für Immobilienportfolien.
International, so der zweite Kritikpunkt, ist der Beleihungswert vor allem ein Thema für
Pfandbriefbanken. Die Sicherheiten anderer Covered Bonds werden weiterhin nach dem
Marktwert bewertet. Zudem müssen Banken, die sich nicht über Pfandbriefe refinanzieren,
die Sicherheiten von Immobiliendarlehen nicht zwingend über den Beleihungswert ermitteln
lassen. Bei steigenden Marktwerten kann ihnen das im Wettbewerb zum Vorteil gereichen, da
sie bei der Refinanzierung anders als Pfandbriefbanken nicht an die Beleihungswertgrenze
von 60 Prozent gebunden sind. Für Immobilienfinanzierungen mit höheren Ausläufen können
einlagenrefinanzierte Institute daher unter solchen Marktbedingungen in der Regel attraktivere Konditionen anbieten.
Doch es gibt auch andere Stimmen. Ratingagenturen folgen bei der Bewertung von
Covered Bonds einer völlig anderen Systematik. Es könnte daher der Eindruck entstehen, bei
Pfandbriefen seien ihnen die gesetzlichen Vorschriften für den Beleihungswert noch nicht
streng genug. Bei der Bewertung der Deckungsmassen von Pfandbriefen führen sie eigene
Stresstests durch und lassen den Beleihungswert dabei außen vor. Sie fordern von den Emittenten deshalb eine zusätzliche Überdeckung. Das gleiche gilt für Covered Bonds aus anderen
europäischen Ländern mit weniger strengen Anforderungen wie etwa einer Beleihungsgrenze
von 80 Prozent des Marktwerts. Hier sind die Überdeckungsanforderungen der Ratingagenturen in der Regel deutlich höher – auch weil sie die Risiken auf anderen Immobilienmärkten
als höher einschätzen.
Erforderliche Überdeckung von Hypotheken Covered Bonds für ein Aaa-Rating von S&P
Durchschnittswert in %
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
Dänemark
Quelle: DZ Bank
Deutschland
Schweden
Frankreich
Portugal
Niederlande Großbritannien
Spanien
Das Vorgehen der Ratingagenturen zeigt aber auch, dass doch einiges dafür spricht, bei der
Wertermittlung von Immobilien auf die langfristigen und nachhaltigen Merkmale abzustellen.
Dies sorgt nicht nur – wie bereits gezeigt – für eine stabilere Entwicklung am Immobilienmarkt. Der Beleihungswert trägt auch dazu bei die Risikofreude auf Seiten der Kreditgeber zu
begrenzen. Denn für den Finanzierungsanteil, der über die Beleihungsgrenze von 60 Prozent
des Beleihungswertes reicht, verteuert sich entsprechend die Refinanzierung.
Während der Finanzmarktkrise trat schließlich ein weiterer Vorteil des Beleihungswertes hervor. Angesichts fallender Preise auf vielen Immobilienmärkten war anders als beim
Marktwertverfahren keine ständige Neubewertung der Engagements erforderlich. Denn die
Beleihungswerte blieben stabil und krisenresistent. Dies alles unterstreicht, wie wichtig eine
nachhaltige Wertermittlung für die langfristige Immobilienfinanzierung ist.
International wird daher der Bedarf an nachhaltigen Bewertungsverfahren wie dem Beleihungswert zunehmend anerkannt. Es gibt seit einiger Zeit Bestrebungen, bei der Bewertung
längere Zeiträume abzudecken. Ob dabei die Methoden zur Ermittlung des Beleihungswertes
übernommen oder eigene Verfahren entwickelt werden, ist noch offen. Deutliches Interesse
am Beleihungswert zeigen überdies ausländische Gutachter. Für sie bietet die HypZert seit
2012 eine maßgeschneiderte Zertifizierung an, die auf großes Interesse stößt.
Die vorbereitende Ausbildung dazu bietet die vdp Pfandbriefakademie an.
Fazit
Die Finanzmarktkrise hat deutlich gemacht, dass Nachhaltigkeit und Sicherheit als wesentliche Grundlagen des Beleihungswertes sowohl für die Kreditgeber als auch für den Immobilienfinanzierungsmarkt insgesamt einen Gewinn an Stabilität bedeuten. Stichtagsbezogene
Ansätze wie der Marktwert mögen zwar zeitweilig die Geschäftsmöglichkeiten erweitern,
aber auf Dauer eben nur zu dem Preis höherer Risiken.
Gleichwohl sind Tendenzen bei Politik und Bankaufsicht zu erkennen, den Sicherheitsaspekt bei der Immobilienbewertung noch enger zu fassen. Die Methoden zur Ermittlung des
Beleihungswertes sind allerdings so ausgereift, dass weitere regulatorische Verschärfungen
keine zusätzliche Sicherheit mehr bringen würden. Vielmehr würden zusätzliche Regulierungen die Geschäftsmöglichkeiten von Pfandbriefbanken einschränken.
Damit der Beleihungswert nicht nur in Krisenzeiten die Anerkennung findet, die ihm gebührt, ist es wichtig, dass die Verfahren und Methoden dennoch weiterentwickelt und verfeinert werden. So werden die Pfandbriefbanken weiterhin wettbewerbsstarke und bedeutende
Anbieter in der Immobilienfinanzierung bleiben.
43
Pfandbriefe in der institutionellen
Vermögensverwaltung
Dieter Wolf | MEAG
44
Die Finanzkrise hält die Kapitalmärkte in Atem und sorgt für eine hohe Volatilität. Vermögensmanager der Versicherungen stehen seit 2007 vor großen
Herausforderungen bei ihrer Aufgabe, für ihre Kunden bei überschaubarem
Risiko eine nachhaltig positive Rendite zu erzielen.
Als einer der großen Vermögensmanager der Versicherungswirtschaft ist die
MEAG deutlich in Pfandbriefen investiert. Das Anlagevermögen der MEAG
beträgt insgesamt circa 220 Mrd. Euro. Davon sind circa 160 Mrd. Euro in
Rentenpapieren, 55 Mrd. Euro in Covered Bonds und davon wiederum rund
30 Mrd. Euro in Pfandbriefen angelegt.
In den vergangenen Jahren haben Pfandbriefe in der institutionellen Vermögensverwaltung
weiter an Bedeutung gewonnen. Gegenüber ihren europäischen Covered Bond-Pendants bieten sie besondere Vorteile. So heben sich Pfandbriefe in Punkto Transparenz, Liquidität und
Differenzierung des gesetzlichen Rahmenwerks positiv von anderen europäischen Covered
Bond-Jurisdiktionen ab. Mit dem Paragraf 28 Pfandbriefgesetz hat erstmalig ein Gesetzgeber
in Europa einheitliche Transparenzvorschriften für alle Emittenten in Gesetzesform gegossen.
Damit haben Pfandbriefinvestoren ein einklagbares Recht auf einen hohen Transparenzstandard erhalten.
Alle Pfandbriefe sind Covered Bonds, aber nicht alle Covered Bonds sind Pfandbriefe.
Die politische Unterstützung ist besonders stark und auch von regulatorischer Seite erhalten
Pfandbriefe, aber auch Covered Bonds, Rückenwind. Diese Papiere bieten aus risikotechnischer Sicht sogar im Vergleich zu Staatsanleihen Vorteile. Erst in diesem Jahr haben wir in der
Euro-Zone im Falle Griechenlands erstmals einen deutlichen Hair-Cut auf Staatstitel erleben
müssen. Dagegen blieben griechische Covered Bonds von einer Restrukturierung unberührt.
Wir möchten im Folgenden darauf eingehen, welche Vorteile Pfandbriefe institutionellen
Investoren bieten.
Renditeaufschlag gegenüber deutschen Staatsanleihen
Auch wenn deutsche Pfandbriefe ein niedrigeres Renditeniveau als die meisten Covered
Bonds anderer Länder aufweisen – von ihrer Attraktivität haben sie nichts eingebüßt und bleiben weiterhin
ein
attraktives
Investment.
Im Gegenteil,
gerade die relativ
niedrigen
Renditen
Seit
2003 nahm
die
Taktzahl der
Novellierungen
des Rechtsrahmens
für die
Pfandbriefzeigen, wie deutlich
begehrt zu:
derdie
deutsche
Pfandbrief
ist und dass seine führende
Stellung
bei Investoemittenten
Abschaffung
der Gewährträgerhaftung
und die
Modifizierung
der
ren im In- und
unangefochten
istgemischter
und bleibengegenüber
dürfte. reinen Hypothekenbanken,
Anstaltslast,
dieAusland
zunehmende
Bedeutung
Trotz
des Höchstmaßes
anPfandbriefabsatzes
Sicherheit und desund
sehrder
guten
gesetzlichen
Rahmens erzielen
die
Internationalisierung
des
aufkommende
Wettbewerb
mit ausdeutsche Pfandbriefe
systematisch
höhere Renditen
als deutsche
Staatspapiere.für
Dieser
Risiländischen
Covered Bonds
waren wesentliche
Beweggründe
des Gesetzgebers
die Schafkoaufschlag
ist im Vergleich zu
denen
von Covered Bonds Öffentliches
zu Staatsanleihen
der jeweiligen
fung
des Pfandbriefgesetzes,
das
Hypothekenbankgesetz,
Pfandbriefgesetz
sowie
Länder
auch vor dem Hintergrund
und
dergrundlegend
Ausnahmestellung
der deutschen
das
Schiffsbankgesetz
im Jahr 2005der
aufFinanzkrise
sich vereinte
und
neu gestaltete.
Über
Bundesanleihen
höher und weniger hinaus
volatil. wurden
Die Mehrrendite
deutscher Pfandbriefe
machte
die
Abkehr vom Spezialbankprinzip
weitere Neuerungen
wie eine verbesserte
im Jahr 2011der
circa
70 bis 150 Basispunkte gegenüber
Bundesanleihen gleicher
Laufzeit
aus
Regulierung
Überdeckungsanforderungen,
Transparenzvorschriften
des § 28
PfandBG
und istAnforderungen
damit historisch
sehr hoch. Investoren
wissen
diese Zusatzrendite
sehr zuaufsowie
angesehen
das Liquiditätsmanagement
der
Deckungsmassen
in das Gesetz
schätzen. Diese Maßnahmen wurden ermöglicht bzw. maßgeblich flankiert durch die Schafgenommen.
fung der Rolle des Sachwalters im Jahr zuvor, durch den die insolvenzrechtliche Abschottung
der Deckungsmassen perfektioniert wurde.
Im Folgenden werden die praktischen und gesetzlichen Anforderungen an das Deckungsgeschäft einer Pfandbriefbank im aktuellen regulatorischen Umfeld beschrieben und am Beispiel einer zentralen Organisation des Deckungswesens gezeigt, wie diesen Anforderungen in
der Praxis Rechnung getragen werden kann.
45
Pfandbriefe in der institutionellen Vermögensverwaltung
46
Insbesondere für langfristig orientierte Investoren, die Anleihen mit dem Ziel kaufen, sie bis
zum Laufzeitende zu halten, stellt diese Mehrrendite bei gleichzeitig hoher Sicherheit ein
überzeugendes Argument dar. Lediglich für kurzfristig orientierte Investoren könnte die im
Vergleich zu deutschen Staatsanleihen höhere Differenz zwischen An- und Verkaufskursen
eine Hürde bedeuten. Der Investor sollte die höheren Transaktionskosten im Vergleich zur
Mehrrendite der Pfandbriefe auf jeden Fall ins Kalkül ziehen.
Die Suche nach hochsicheren, wenig schwankungsanfälligen und relativ liquiden Anleihen
unterstützte die Nachfrage nach deutschen Pfandbriefen. Im Gegensatz dazu schrumpfte das
Angebot sowohl an neu emittierten als auch an ausstehenden Pfandbriefen. Durch Rückkaufprogramme, wie die der Berlin Hyp und der Dexia Kommunalbank im April 2012, planmäßige
Rückzahlungen und die schwache Neuemissionstätigkeit ist insbesondere das Volumen der
Öffentlichen Pfandbriefe deutlich zurückgegangen.
Das Volumen ausstehender Hypothekenpfandbriefe bewegt sich hingegen insgesamt weiter auf hohem Niveau. Die Attraktivität des Marktes lässt sich anhand zweier Entwicklungen
sehr deutlich ablesen. Erstens generierten diesjährige Neuemissionen eine sehr hohe Nachfrage, abzulesen an der deutlichen Überzeichnung in den Emissionsbüchern der Emittenten.
Zudem gelang es den Emittenten, zu sehr günstigen Refinanzierungskonditionen an den Markt
zu kommen. Die Risikoprämien auf ASW-Basis (Asset Swap Spread) lagen bei 9 bis 65 Basispunkten und sind damit im europäischen Vergleich am unteren Ende des Spektrums.
Zweitens wächst die Anzahl neuer Pfandbriefemittenten. So treten neben kleineren neuen
Emittenten aus dem Sparkassensektor auch neue internationale Emittenten in den Pfandbriefmarkt ein. So hat beispielsweise die deutsche Tochter der französischen Natixis ihre Pfandbrieflizenz erhalten.
Inhaberpapiere versus Namenspapiere
Inhaber-Pfandbriefe sind öffentlich handelbare, an den Börsen notierte Wertpapiere, bei denen
eine tägliche Preisfeststellung stattfindet. Namens-Pfandbriefe sind nicht-börsennotierte Wertpapiere, deren Anleihebedingungen zwischen einem Emittent und einem Investor vereinbart
werden.
Der Markt für Namenspfandbriefe macht laut Statistiken der Deutschen Bundesbank mit
rund 244 Mrd. Euro rund 43% des gesamten deutschen Pfandbriefmarktes aus. Die durchschnittliche Restlaufzeit bei Namenspfandbriefen ist erheblich länger als bei Inhaberpapieren.
Dieser Unterschied bei den Restlaufzeiten in Verbindung mit stagnierenden Neuemissionen
führt dazu, dass der Anteil an Namenspfandbriefen in den kommenden Jahren wahrscheinlich
noch weiter zunehmen wird.
Namenspapiere sind ein wichtiges Instrument für die deutsche Versicherungswirtschaft.
Die Konditionen eines Namenspapiers können individuell auf den Investor zugeschnitten werden. Dazu gehören insbesondere Höhe und Art des Kupons sowie die Laufzeit der Anleihe.
Durch die fortlaufende Bewertung zu Anschaffungskosten und die konstanten Kuponerträge
leisten sie einen wichtigen Beitrag für ein schwankungsarmes Versicherungsvermögen.
Ausstehendes Volumen gesamt: 565 Mrd. EUR
(März 2012)
Inhaberpfandbriefe 322 Mrd.
57%
43%
Namenspfandbriefe 243 Mrd.
Quelle: Deutsche Bundesbank
Namensschuldverschreibungen sind gem. § 341b Abs.1 HGB grundsätzlich nach den Vorschriften, die für das Anlagevermögen gelten, zu bilanzieren. Inhaberschuldverschreibungen
können ebenfalls wie Anlagevermögen bilanziert werden, wenn sie dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 341b Abs. 2 HGB). Es ist dann das gemilderte Niederstwertprinzip anzuwenden. Nach § 253 Abs. 3 Satz 3 u. 4 HGB besteht somit bei voraussichtlich
nicht dauerhafter Wertminderung ein Wahlrecht, außerplanmäßige Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert vorzunehmen.
Im Normalfall wird in Versicherungsunternehmen jedoch vom in § 341c Abs. 1 und 2 geregelten Wahlrecht zur Nennwertbilanzierung Gebrauch gemacht. Lebensversicherer erwerben
bevorzugt Namensschuldverschreibungen, weil mit Hilfe des bilanziellen Wahlrechts Wertschwankungen vermieden werden können und zugleich eine Vereinnahmung eines Agios oder
Disagios in Raten sicher gestellt ist.
Auch wenn Namenspapiere nicht an der Börse gehandelt werden und weniger Liquidität aufweisen als Inhaberpapiere, so hat sich doch in den letzten Jahren ein nennenswerter
Zweitmarkt für Namenspapiere entwickelt. Standardisierte Namenspapiere können vor dem
vereinbarten Rückzahlungstermin verkauft werden. Daneben ist es Investoren möglich, an den
Emittenten heranzutreten und eine vorzeitige Rücknahme zu arrangieren.
Arten von Platzierungsverfahren
Für Großinvestoren hat jedes Segment seine eigene Bedeutung. Öffentliche Neuemissionen
werden ihrer Größe gemäß in Jumbos (1 Mrd. EUR Emissionsvolumen und darüber), Benchmark-Emissionen (zwischen 500 Mio. und 1 Mrd. EUR Emissionsvolumen) und traditionelle
Neuemissionen (unter 500 Mio. EUR Emissionsvolumen) eingeteilt. Für größere Investoren ist
die höhere Liquidität im Jumbosegment oft ein ausschlaggebendes Kaufargument. Ungeachtet dessen erlebte das Segment der Benchmark-Emissionen in den letzten Jahren ein deutlich
stärkeres Wachstum. Zum einen gab es mehrere Emittenten, bei denen die Ausgabe von
47
Pfandbriefe in der institutionellen Vermögensverwaltung
Jumbos zu deutlichen Inkongruenzen in der Aktiv- / Passiv-Steuerung geführt hätte. Zum
anderen macht die gesetzlich vorgeschriebene Liquiditätsvorhaltung größere Emissionen für
viele Emittenten unwirtschaftlich. Von den rund 565 Mrd. Euro ausstehenden Pfandbriefen
machten Jumbos zum Ende des ersten Quartals 2012 knapp ein Viertel aus. 2003 hatte dieser
Anteil noch bei knapp 40% gelegen.
Pfandbriefe kennen drei Arten von Platzierungsverfahren: die Erstemission, die Aufstockung der Emission auf Wunsch des Emittenten und die Aufstockung der Emission auf
Wunsch einer oder mehrerer Investoren (Reverse Enquiry). Für institutionelle Investoren interessant und abweichend von anderen Wertpapieren hervorzuheben wird hier auf die letzteren
beiden Platzierungsverfahren eingegangen.
Jumbos versus traditionelle Pfandbriefe
(März 2012)
Jumbo Pfandbriefe 125 Mrd.
22%
78%
Traditionelle Pfandbriefe 440 Mrd.
48
Quelle: vdp, HVB Unicredit
Möchte ein Emittent einen bestimmten Pfandbrief auf seiner Anleihekurve aufstocken, so tritt
er mit einer Aufstockungsankündigung in der entsprechenden Anleihe an den Markt heran.
Der Emittent kann so die Fristigkeit seiner Verbindlichkeitenseite beeinflussen und damit die
Kongruenz seiner Aktiva und Passiva steuern. Der Investor kann andererseits meist mit einem
kleinen Renditeaufschlag in eine am Markt bereits eingeführte Anleihe einsteigen oder sein
schon bestehendes Exposure in dieser Anleihe vergrößern. Insbesondere für größere Emittenten, die ihre Pfandbriefkurve über das gesamte Laufzeitspektrum hinweg schon am Markt
etabliert haben, kommen Aufstockungen bestehender Anleihen in Frage. Kleinere Emittenten
hingegen versuchen, durch die Emission weiterer Laufzeiten überhaupt erst eine Kurve aufzubauen. Das Bestehen eines breiten Laufzeitspektrums eines Emittenten ist für viele Großanleger eine Voraussetzung für ein Investment in den entsprechenden Namen.
Besteht bei einem größeren Investoren Interesse am Kauf eines bestimmten Pfandbriefs, welcher am Markt nicht in ausreichender Größe zu kaufen ist, so kann mit dem Emittenten eine
Aufstockung verhandelt werden. Der Investor kontaktiert dabei den Emittenten und signalisiert Kaufinteresse. Wenn der Investor Initiator einer Aufstockung ist, spricht man von einer
Reverse Enquiry. Insbesondere in Zeiten hoher Risikoaversion, in denen es für Emittenten
schwierig ist, mit Jumbos an den Markt zu kommen, stellen Aufstockungen durch Reverse
Enquiries ein geeignetes Mittel für Investoren dar, um beispielsweise Fälligkeiten zu reinvestieren. Gemäß den Wohlverhaltensregeln für Emittenten müssen bei Aufstockungen alle Syndikatsbanken vorab informiert und eingeladen werden, sich an der Aufstockung zu beteiligen.
Regulatorischer Rückenwind
Die Europäische Kommission plant unter der Überschrift Solvency II ab Anfang 2014 neue,
umfassende Eigenkapitalregeln für die europäische Versicherungswirtschaft einzuführen. Die
ursprüngliche Frist für die Bekanntmachung der endgültigen Regelungen wurde zuletzt vom
30. September 2012 auf den 30. Juni 2013 verschoben. Damit wird sich der Zeitrahmen für die
Anpassung an die neuen Regeln und die Vorbereitung auf die Einführung auf nur noch sechs
Monate verkürzen.
49
Zeittafel für die Einführung von Solvency II
30/09/2012
30/06/2013
01/01/2014
bisherige Deadline für
die Bekanntmachung der
endgültigen Solvency II Regelungen
neue Deadline zur
Bekanntmachung der
endgültigen Solvency IIRegelungen
Geplanter Start der
Anwendung der Solvency IIRegelungen
Quelle: Europäische Kommission
Die jüngsten im Oktober 2011 vorgelegten Änderungen an Solvency II zeigen die deutliche
regulatorische Unterstützung für Pfandbriefe und Covered Bonds. Die Eigenkapitalhinterlegungspflichten fallen niedriger aus als für unbesicherte Bankanleihen, Unternehmensanleihen
und erheblich niedriger als für Verbriefungen gleichen Ratings. Insbesondere die mit AA
bewerteten Pfandbriefe und Covered Bonds können von den im Oktober 2011 eingebrachten
Änderungen profitieren, weil niedrigere Risikohebel angesetzt werden.
Pfandbriefe in der institutionellen Vermögensverwaltung
Geplante Eigenkapitalhinterlegung für Investitionen in Anleihen gemäß Solvency II
(Spreadrisiken)
Duration bis 5 Jahre Duration 5 bis 10 Jahre Staatsanleihen
AAA
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
AA 0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
AAA
0,7% x Duration
3,5% + 0,5% x (Duration - 5)
1,40%
AA 0,9% x Duration
4,5% + 0,5% x (Duration - 5)
1,80%
7,00%
A
1,4% x Duration
7,0% + 0,7% x (Duration - 5)
2,80%
10,50%
7,20%
Covered Bonds
Unternehmensanleihen
6,00%
0,9% x Duration
4,5% + 0,53% x (Duration - 5)
1,80%
AA 1,1% x Duration
5,5% + 0,58% x (Duration - 5)
2,20%
8,40%
A
1,4% x Duration
7,0% + 0,70% x (Duration - 5)
2,80%
10,50%
AAA
AAA
7% x min (Duration; 6)
14,00%
42,00%
AA 16% x min (Duration; 5)
32,00%
80,00%
Verbriefungen
50
Beispielhinterlegung für Anleihe mit
2jähriger Duration
10jähriger Duration
Quelle: Fitch, Credit Agricole
Die unten abgebildete Tabelle macht deutlich, dass Staatsanleihen mit einem guten Rating1)
weiterhin die niedrigste Hinterlegung erfordern. Eine Staatsanleihe mit 10jähriger Duration
und bester Qualität muss nicht mit Eigenkapital hinterlegt werden, ein Pfandbrief mit 6%, eine
Eigenkapitalhinterlegung für Spreadrisiken bevorzugt Staatsanleihen und gedeckte Anleihen
Staatsanleihen AAA
Staatsanleihen AA
Covered Bonds AAA
Covered Bonds AA
Unternehmensanleihen AAA
Staatsanleihen A
Unternehmensanleihen AA
Covered Bonds A
Unternehmensanleihen A
0%
2%
4%
Quelle: Fitch, Credit Agricole
1)
Die Verwendung von Ratings als Klassifizierungsmerkmal ist noch in der Diskussion,
bisher werden diese mit „Credit Quality Steps“ umschrieben (0=AAA, 1=AA, 2=A usw.).
6%
8%
10%
12%
Unternehmensanleihe gleicher Bonität mit 7,20% und eine Verbriefung gleicher Bonität gar
mit 42%. Neben den gemäß Basel III geplanten Regelungen für das Bankensystem stellt auch
Solvency II Covered Bonds und Pfandbriefe in der Eigenkapitalhinterlegung besser als alle
anderen Anleiheklassen, von Staatsanleihen einmal abgesehen.
Ausblick
Der Pfandbrief hat seine starke Stellung bei institutionellen Investoren auch in Zeiten hoher
Risikoaversion und politischer Unsicherheit weiter ausgebaut. Zunehmend erkennen Investoren im Pfandbrief eine höherverzinsliche Alternative zu deutschen Bundesanleihen. Der historisch sehr hohe Risikoaufschlag gegenüber deutschen Bundesanleihen hebt die Attraktivität
der Pfandbriefe.
Europaweit setzt der deutsche Pfandbrief weiterhin Maßstäbe hinsichtlich Transparenz und
Qualität. Der europäische Covered Bond-Markt orientiert sich zwar an den strengen deutschen Qualitätsstandards, die Unterschiede sind aber weiterhin spürbar und vom Anleger ist
Wachsamkeit gefordert. Zur Pflege des weiterhin hohen Reportingstandards begrüßen wir die
Transparenzinitiativen des Verbands deutscher Pfandbriefbanken besonders. Weitgehende
Berichtspflichten der Emittenten und die transparente Marktinfrastruktur suchen ihresgleichen
in Europa.
Der Anleger trifft heute auf ein breites Covered Bond-Angebot und kann innerhalb der Anleiheklasse bezüglich Länderallokation und Emittentenqualität diversifizieren. In Deutschland
gibt es zudem ein großes Angebot an Emittenten von Namens-Pfandbriefen. Kein anderes
Land in Europa kann mit einem solch breitgefächerten Emittentenspektrum im Bereich der
Namenspfandbriefe aufwarten. Große institutionelle Investoren wie die MEAG begrüßen diese
Entwicklung und werden weiterhin davon profitieren.
Neben dem deutschen Pfandbriefmarkt und den skandinavischen Covered Bond-Märkten
ist seit Ende 2011 mit den in Euro denominierten australischen Covered Bonds eine weitere
Diversifikationsmöglichkeit für Euro-Investoren hinzugekommen. Auch wenn dieser Markt
im Volumen noch weit hinter den traditionellen Märkten hinterherhinkt, so ist der Appetit der
Investmentgemeinde nach gut regulierten Covered Bonds von Euro-Emittenten mit Sitz auch
außerhalb der Eurozone groß.
Die Europäische Zentralbank EZB wird weiterhin mit Argusaugen darüber wachen, dass dem
wichtigsten europäischen Banken-Refinanzierungsinstrument kein Schaden zugefügt wird.
Aus dem zweiten, aktuell laufenden Covered Bond-Aufkaufprogramm stehen der EZB per Ende
Mai 2012 noch knapp 30 Mrd. EUR an Aufkaufvolumen zur Verfügung. Dieses kann im Fall
einer Verschärfung der Krise zur Stützung des Marktes eingesetzt werden.
Aufgrund der absehbaren regulatorischen Änderungen haben Banken und Versicherungen
bereits angefangen, nach regulatorisch bevorzugten und benachteiligten Anleiheklassen zu
differenzieren. Covered Bonds gehören dabei eindeutig zu den Gewinnern der geplanten
Regelungen. Dies wird auch dem deutschen Pfandbrief zugutekommen.
51
Aktuelle Trends und
Herausforderungen in der
Vermögensverwaltung –
Interview mit Elizabeth Corley,
Allianz Global Investors
52
Elizabeth Corley, Chefin von Allianz Global Investors, AGI, und Autorin, gehört zu den bedeutendsten
Persönlichkeiten der globalen Finanzindustrie. Als Autorin hat die gebürtige Britin außerdem vier Krimis
veröffentlicht, die ein breites Publikum erobert haben. Elizabeth Corley lebt in London und München.
In London sprach sie mit Neil Day, Managing Editor, The Covered Bond Report, über die mittelfristigen
Trends und Herausorderungen in der Vermögensverwaltung.
Photo: Ksenija Nikolic
Im Zuge der Finanzkrise hat sich immer stärker der Gegensatz von Regulierung gegenüber freiem Kapitalverkehr herauskristallisiert. In welche Richtung schlägt das Pendel?
Ich denke, Politiker und policymaker sind sich in dieser grundlegenden Frage weitgehend einig,
dass lockere Regulierung eine der Hauptursachen der Krise war. Deshalb wird es zwangsläufig
zu einer Korrektur kommen und die Frage dabei ist: Wird das Pendel zu weit ausschlagen?
Oft kommt es zu Übertreibungen und das könnte durchaus auch diesmal so sein, denn das
gesamte Marktumfeld ist von Risikoscheu geprägt.
Nehmen Sie zum Beispiel die Rekapitalisierung des europäischen Bankensystems, die für
die Erholung der Eurozone unumgänglich ist. Die Bankenrekapitalisierung wird also unweigerlich kommen und einige Staaten – wie z. B. die Schweiz und Großbritannien – würden lieber
über die Mindestanforderungen von Basel hinausgehen. Dort sehen wir ganz klar die Erwartung,
dass das Bankensystem durch einen ausreichenden Kapitalpuffer vor aggressiven Schocks und
abrupten Marktschwankungen geschützt werden muss.
Bei Versicherungen dreht sich alles um Solvency II. Es geht um die technische Auslegung
der Anforderungen in einer Zeit, in der die sichersten Anlageklassen keine reale Verzinsung
bieten können. Wir als Investoren müssen vor allem langfristig denken und erkennen, dass wir
langfristig eine höhere Kapitaldecke einkalkulieren müssen. Die Renditeerwartungen des eingesetzten Kapitals müssen daher angepasst werden. Die größte Herausforderung für Banken und Versicherungsunternehmen lautet: Wird ihre
Bilanzstruktur es ihnen ermöglichen, ausreichend Risikoaktiva zu halten, um nicht nur für ihre
Investoren, sondern auch – im Fall der Versicherer – für die Versicherungsnehmer ausreichend
Erträge zu erwirtschaften. Sieht man sich an, was in Bezug auf die Kapitalgewichtung bei
Solvency II passiert ist, dann ist es extrem schwierig, Risikoaktiva zu halten. Das bereitet uns
große Sorge. Wenn insbesondere Lebensversicherer nicht ausreichend Risikoaktiva halten
dürfen, können sie nicht die Erträge generieren, die entweder von ihnen erwartet werden
oder in manchen Ländern sogar gesetzlich vorgeschrieben sind. Dieser Widerspruch ist
noch nicht aufgelöst.
53
Elizabeth Corley Interview
Wie wirkt sich die Krise auf die Altersvorsorge aus?
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Im Moment denken alle nur an Sicherheit. Ertragsaspekte sind eher zweitrangig. Die realen
Renditen für Anleger und Sparer, die in Geldmarkt- oder geldmarktnahe Anlagen investieren,
sind negativ.
Wenn man besonders konservativ ist, kann man es zeitweilig so machen – obwohl wir das
nicht empfehlen würden. Problematisch ist, dass sich diese Einstellung zu Risiko und Ertrag
bereits verfestigt hat. Wir scheinen eine anhaltende Risikoaversion im System zu haben, die
mittelfristig Vermögen vernichtet. Selbst wenn die Angst vor Inflation zuletzt abgenommen
hat, besteht das Risiko plötzlich ansteigender Inflation, sobald die durch die massive geldpolitische Expansion eingeschleuste Liquidität zu wirken beginnt. Dann werden wir eine
noch größere Vermögensvernichtung erleben.
Die gedämpften Inflationssorgen sind im derzeitigen, schwierigen Umfeld ein Lichtblick.
Nichtsdestotrotz ist es bei den momentan niedrigen Zinssätzen und Renditen für private
Anleger ebenso wie für Rentenfonds äußerst schwierig, auskömmliche Renditen zu finden,
um ihre Verbindlichkeiten bedienen zu können. Wenn man verfolgt, wie die Anleger zurzeit
agieren, sieht man diese Spaltung deutlich. Wie gesagt, manche haben einfach nur Angst,
sie wollen Geldmarkt- oder geldmarktnahe Produkte und blenden Ertragserwägungen vollständig aus. Andere hingegen sagen sich: „Die Welt ist nun mal riskanter geworden. Ich kann
die Märkte nicht vorhersehen und ich will es nicht. Ich suche mir also Rat und beauftrage
Experten, sich um mein Geld zu kümmern.“
Wie wird sich die Risikokultur weiterentwickeln?
Anleger in Ländern wie Großbritannien und Australien, sowie Teile Skandinaviens und die
USA haben immer in Aktien investiert. Europa hingegen, insbesondere Südeuropa, war dafür
bekannt, in Anleihen zu investieren. Aktuell können wir – von wenigen Ausnahmen abgesehen –
einen allgemeinen Rückzug von den Aktienmärkten beobachten. Das ist schlecht für die Wirtschaft, das ist schlecht für Unternehmen, die das Eigenkapital benötigen und es ist wirklich
schade, weil die Dividendenrendite auf Aktien derzeit zu den besten gehört, die man bekommen kann.
Was Berater tun müssen, was sie immer mehr tun, ist, im Kundengespräch zu klären,
welche Risiken ihre Kunden eingehen können, was ihre tatsächlichen Verbindlichkeiten sind
und wie lange sie investiert sein wollen. Denn je länger der Zeithorizont der Anlage, umso
höher wird normalerweise der Ertrag ausfallen, weil Marktschwankungen besser ausgestanden
werden können.
Machen Sie sich Sorgen wegen der zunehmenden Bedeutung der Ratingagenturen?
Interessant ist die Frage: Haben sich Spreads bei Neueinstufungen wesentlich verändert? Eher
nicht. Die Ratingagenturen können nicht in die Zukunft sehen. Ratingagenturen sind vielmehr
Konsolidierer und Trendverstärker. In der Regel hat sich der Markt bereits bewegt. Am Markt
sind so viele Informationen sofort und allzeit verfügbar. Viele Unternehmen, auch unseres,
betreiben ihr eigenes Research und analysieren ständig aktuelle Trends und Unternehmen, so
dass der Markt die Auswirkungen von Neueinstufungen oft vorwegnimmt. Ratingagenturen
spielen wegen der engen Verbindungen mit Solvency II und anderen Eigenkapitalregelungen
bisweilen eine wesentliche Rolle. Dennoch mache ich mir keine großen Sorgen, dass sie auf
andere als die beabsichtigte Art und Weise im Markt agieren könnten.
Welche Rolle spielt unabhängiges Research?
Angesichts der Menge öffentlicher und sofort verfügbarer Information lautet die Frage: Welchen Wert können aktive Manager noch zusätzlich liefern? Die Antwort lautet: Qualität. Die
Qualität der Mitarbeiter im Research, ihre Fähigkeiten, Informationen richtig zu verarbeiten
und neue Erkenntnisse zu produzieren. Hier kommen Grundlagenforschung und die Analyse
von Fundamentaldaten zum Tragen. Wir verfügen über ein großes Netzwerk an Fachleuten,
die Analysten und Experten auf ihrem Gebiet sind. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Wir haben
einen großen Wasserfonds. Vor ein paar Jahren gab es bei Bewässerungssystemen einen
Innovationsschub. Die Frage war, welche Technik dabei die bessere und unter Landwirten
beliebtere war. Wir führten Erhebungen vor Ort durch und sprachen mit Landwirten, Ersatzteilanbietern, Ingenieuren und Wartungskräften. Natürlich sind viele Unternehmensinformationen und Technikdetails öffentlich zugänglich, aber damit lassen sich regelmäßig keine
umfänglich fundierten Entscheidungen treffen. Wir haben uns unseren eigenen Eindruck verschafft, welche Technik sich bewähren würde. Interessanterweise machte die Zuverlässigkeit
den Unterschied. Die Landwirte setzten auf die etwas weniger ausgefeilte Technik, weil sie
nicht versagte, einfacher zu reparieren war und die Ersatzteile verfügbar waren.
Das ist ein kleines Beispiel für die Titelauswahl in einem ziemlich spezialisierten Fonds.
Es lässt sich jedoch auch auf ein viel größeres Anlageuniversum übertragen.
Wird das Thema „too big to fail“ angemessen behandelt?
Am wichtigsten ist eine Regelung, wie im Falle einer Insolvenz verfahren werden soll. Denn
eine wichtige Lektion aus der Krise war, dass Ansteckungseffekte beinahe unverzüglich eintreten. Ich glaube, wenige hatten bei der Lehman-Pleite mit derartigen Schockwellen gerechnet.
Die Frage muss lauten, wie man dieses Risiko begrenzt und handhabt, welche Puffer eingebaut werden und wie die Auflösung von Finanzinstituten erfolgen soll.
Das ist für die Stabilität der Märkte und Kontrahenten wirklich entscheidend. Wir als Vermögensverwalter möchten das Geld unserer Kunden sicher aufgehoben wissen und es im Fall der
Fälle zum Wohle unserer Kunden zurückfordern können. Das ist für uns tatsächlich wichtiger
als die Größe eines Finanzinstituts. Denken wir daran, was bei MF Global passierte: Dieses
relativ kleine Institut hatte systemische Bedeutung wegen seiner Verbindung zu größeren Instituten und die Kunden mussten warten, bis sie ihr Geld zurückerhielten.
Wie werden sich Covered Bonds als Anlageklasse entwickeln?
Covered Bonds sind eine interessante Beimischung unter der Bedingung, dass die Qualität der
Dokumentation, die Transparenz und die Qualität der Deckungswerte vom Fondmanager oder
dem Investor überprüft werden können.
Unsere Rentenexperten unterstützen in diesem Zusammenhang das ICMA Covered Bond
Investor Council und seine Arbeit an Transparenzstandards. Da bei Covered Bonds die Nachfrage das Angebot an guter Qualität übersteigt, ist es ermutigend, dass ein Industriestandard für
Transparenz und strenge Richtlinien zum Umgang mit Risiken in Reichweite scheinen.
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Weitere Deckungswerte als
notwendiger Bestandteil von
Pfandbriefdeckungsmassen
Sascha Kullig, Andreas Luckow | Verband deutscher Pfandbriefbanken
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Erwirbt ein Investor einen Hypothekenpfandbrief, will er sicher sein,
dass dahinter Immobiliendarlehen und Grundpfandrechte stehen. Warum
sollten auch noch andere Vermögenswerte als Sicherheiten verwendet
werden dürfen? Wäre das nicht Etikettenschwindel? Wollen Pfandbrief
emittierende Banken die sehr günstigen Refinanzierungskonditionen
des Pfandbriefs etwa ausnutzen und mit Ersatzdeckungswerten – heute
weitere Deckungswerte genannt – hohe Gewinnmargen erzielen?
Solche Fragen werden in letzter Zeit häufiger gestellt, seitdem die weiteren Deckungswerte in den Fokus einiger Anleger und Analysten gerückt
sind. Dabei ist die Zulassung und Verwendung von weiteren Deckungswerten älter als das Hypothekenbankgesetz. Die folgenden Ausführungen
legen dar, dass weitere Deckungswerte mitnichten Teufelszeug, sondern
ein wichtiger, sinnvoller und notwendiger Bestandteil einer Pfandbriefdeckungsmasse sind.
Abgrenzung der weiteren Deckungswerte
Dieser Beitrag beschränkt sich auf die weiteren Deckungswerte im Sinne der heutigen
§§ 19 Abs. 1 Nr. 2 und 3, 20 Abs. 2 Nr. 2, 26 Abs. 1 Nr. 3 und 4 sowie 26f Abs. 1 Nr. 3 und 4
Pfandbriefgesetz (PfandBG). Damit drehen sich die Ausführungen um Forderungen gegen
Kreditinstitute sowie um Forderungen gegen die öffentliche Hand. Während die Forderungen
gegen Kreditinstitute sowohl Termingelder als auch Schuldverschreibungen umfassen
können, fallen bei Forderungen gegen die öffentliche Hand ausschließlich Schuldverschreibungen in die Kategorie der weiteren Deckungswerte.
Die in § 19 Abs. 1 Nr. 1 PfandBG aufgelisteten in Inhaberschuldverschreibungen umgewandelten Ausgleichsforderungen nach § 8 Abs. 2 der Verordnung über die Bestätigung
der Umstellungsrechnung und das Verfahren der Zuteilung und des Erwerbs von Ausgleichsforderungen spielen in der Praxis keine nennenswerte Rolle mehr und bleiben daher unberücksichtigt. Derivate in Deckung, die ebenfalls zu den weiteren Deckungswerten zählen,
gewinnen zwar an Bedeutung. Da Derivate aber ausschließlich zur Absicherung von (Zinsund Währungs-)Risiken dienen und daher anders zu behandeln sind als die übrigen
weiteren Deckungswerte, bleiben sie ebenfalls außen vor.
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Weitere Deckungswerte als notwendiger Bestandteil von Pfandbriefdeckungsmassen
Entwicklung der Rechtsnormen zu weiteren Deckungswerten –
vom Lückenüberbrücker zum Liquiditätsgaranten
Der Gesetzgeber hat schon früh erkannt, dass es zum Schutz der Pfandbriefgläubiger erforderlich ist, auch andere Werte als Hypothekendarlehen in der Deckungsmasse zu erlauben.
Daher sah § 30 Abs. 2 des Hypthekenbankgesetzes (HBG) von 1899 auch vor, dass der Treuhänder darauf zu achten hat, dass nicht nur zur Deckung verwendete Hypotheken, sondern
auch zur Deckung verwendete Wertpapiere ins Deckungsregister eingetragen werden. Geld
war dagegen nicht einzutragen, aber ebenso wie die Wertpapiere im Doppelverschluss des
Treuhänders zu verwahren. Ein Rückblick auf die damalige Praxis zeigt die Bedeutung dieser
Vorschriften: Die Darlehen wurden häufig aus dem Geld gegeben, das die Hypothekenbanken beim Verkauf einer neu aufgelegten Pfandbriefserie erhielten. Bis zur – meist baren –
Auszahlung des Darlehens gegen Hereinnahme des Hypothekenbriefs war die geplante
Deckung noch nicht vorhanden. Bei – auch meist barer – Einzahlung der Tilgung fiel sie
wieder weg. Gleichwohl waren diese Vorschriften von dem Gedanken geprägt, dass der
Bedarf an Ersatzdeckung die Ausnahme sein wird.
Ganz anders stellte sich die Situation nach dem Zweiten Weltkrieg dar. Die Begründung
zum Entwurf des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet des Realkredits aus dem Jahr
1956 weist darauf hin, dass Banken nur geringes Eigenkapital hatten, das zudem überwiegend in Ausgleichsforderungen bestand, so dass damit die Vorfinanzierungsfunktion nicht
mehr gegeben war. „Vielmehr mussten umgekehrt die für die Gewährung von Darlehen
erforderlichen Mittel über die Ausgabe von Pfandbriefen beschafft werden, zu deren Deckung
demgemäß nunmehr Geld und Wertpapiere primär dienten.“1) Vor diesem Hintergrund duldete die Aufsicht eine weitgehende Nutzung von öffentlichen Schuldverschreibungen für die
Deckung der Hypothekenpfandbriefe und dies wurde 1956 durch das Gesetz „sanktioniert“.
Den Hypothekenbanken wurde erlaubt, Ersatzdeckungswerte in Höhe von bis zu 20% des
Pfandbriefumlaufs in Deckung zu nehmen. In Ausnahmefällen durfte die Aufsichtsbehörde
weiterhin eine Überschreitung der Grenze zulassen.
Am 1. Januar 1963 wurden mit dem Fünften Gesetz zur Änderung und Ergänzung des
Hypothekenbankgesetzes die Sonderregelungen zur Bewältigung der Nachkriegszeit in den
Text des Hypothekenbankgesetzes überführt. Die Regelung von 1963 ist im Kern noch in
§ 19 PfandBG erkennbar und wurde zur Quelle der Regelungen für Schiffspfandbriefe und
Flugzeugpfandbriefe in §§ 26, 26f PfandBG. Für „Kommunalschuldverschreibungen“ galt sie
durch Verweis in § 41 HBG; im Pfandbriefgesetz brachten es die Öffentlichen Pfandbriefe, wie
sie nun hießen, dann 2005 zu einer eigenen, angepassten Regelung in § 20 Abs. 2 PfandBG.
58
1)
BT-Drs. 2/2546, S. 7 nach: Verband deutscher Hypothekenbanken (hrsg.): 100 Jahre Hypothekenbankgesetz, 1999, S. 322
Pfandbriefgesetz und weitere Deckungswerte
2005 wurde mit dem neuen Pfandbriefgesetz der Begriff der Ersatzdeckung abgeschafft und
durch den Begriff der „weiteren Deckungswerte“ in der Überschrift zu §§ 19 und 26 PfandBG
ersetzt. In diesen Bestimmungen wurden allerdings auch die Ausgleichsforderungen, die
keine Bedeutung mehr haben, und die Derivate in Deckung geregelt; diese beiden Arten von
Deckungswerten sind jedoch nicht Gegenstand dieses Artikels.
Das neue Gesetz trennte nun klar zwischen der weiteren Deckung der Öffentlichen und der
Hypothekenpfandbriefe:
Für die Öffentlichen Pfandbriefe wurde eine Regelung geschaffen, die in einer 10%-Grenze
nur eine Art von Deckungswerten nennt, nämlich die Forderungen gegen geeignete Kreditinstitute; die anderen Werte, die bei Hypothekenpfandbriefen als weitere Deckungswerte
genannt sind, sind bei Öffentlichen Pfandbriefen ohnehin deckungsfähig und müssen nicht
eigens genannt werden. Hier zeigt sich wiederum, dass die Deckungsmassen Öffentlicher
Pfandbriefe in der Regel ohnehin zum großen Teil aus Werten hoher Liquidität bestehen,
so dass die weiteren Deckungswerte eine geringere Rolle spielen als bei aus Hypotheken,
Schiffs- oder Flugzeughypotheken bestehende Deckungsmassen.
Für die Hypothekenpfandbriefe wurde die Grenze der Forderungen gegen geeignete
Kreditinstitute in § 19 Abs. 1 Nr. 2 wieder eindeutig auf 10% der im Umlauf befindlichen
Hypothekenpfandbriefe festgesetzt. Die Möglichkeiten für diese Forderungen wurden insofern erweitert, dass es sich nicht mehr nur um Guthaben, sondern um Geldforderungen
handeln muss, so dass darüber hinaus nun auch andere Formen der Forderung wie Schuldverschreibungen von Kreditinstituten in Frage kommen. Gleichzeitig aber wurde eine neue
Grenze für die Forderungen gegen ein einzelnes Kreditinstitut aufgenommen die bei 2%
der Deckungsmasse liegt und so möglichen Konzentrationsrisiken Rechnung trägt.
Außerdem wurden durch Verweis auf § 4 Abs. 1 PfandBG alle die Arten von Werten aufgenommen, die für die sichernde Überdeckung vorgesehen sind. Denn die sichernde Überdeckung
von 2% des Pfandbriefumlaufs war zwar bereits 2004 eingeführt worden, aber zunächst waren
die Werte der sichernden Überdeckung durch Verweis die gleichen wie die der Ersatzdeckung.
Mit dem Pfandbriefgesetz wurde nun 2005 unterschieden zwischen den besonders liquiden
Werten der sichernden Überdeckung, die ja den ersten operativen Liquiditätsbedarf der selbständig gewordenen Deckungsmasse auffangen soll und den weiteren Deckungswerten, die
ebenso die Liquidität der Deckungsmasse sichern, aber mit einem etwas weiteren Zeithorizont
und daher weiteren zulässigen Werten etwas geringerer Liquidität. Hier zeigt sich, dass der
Gesetzgeber nun ganz die Versorgung der Deckungsmasse mit liquiden Mitteln im Sinn hatte.
Mit dem Verweis auf § 4 Abs. 1 PfandBG werden wie vorher Schuldverschreibungen und
andere liquide Forderungsarten gegen den Bund, die Länder, die EU und andere Zentralstaaten, die zum Kreis der deckungsfähigen Länder gehören, sowie supranationale Banken der EU
und von diesen garantierte Schuldverschreibungen erfasst.
59
Weitere Deckungswerte als notwendiger Bestandteil von Pfandbriefdeckungsmassen
Die Möglichkeit, die seit 1998 bestand, sich über 10% hinaus auf freie Ersatzdeckungskapazitäten der Öffentlichen Pfandbriefe zu stützen und dabei im wesentlichen Forderungen gegen
die Öffentliche Hand in Deckung zu nehmen, wurde durch eine eigene zusätzliche Grenze
für öffentliche Deckungswerte in § 19 Abs. 1 Nr. 3 PfandBG in der Deckung für Hypothekenpfandbriefe ersetzt: Die öffentlichen Deckungswerte dürfen nun 20% des Hypothekenpfandbriefumlaufs betragen, jedoch unter Anrechnung der bereits in der 10%-Grenze in Deckung
genommenen weiteren Deckungswerte; so ist sichergestellt, dass die originären Hypothekendeckungswerte nach §§ 12, 13 PfandBG mindestens 80% der Deckungsmasse betragen.
Diese Regelung wurde im neuen Pfandbriefgesetz in § 26 für die Schiffspfandbriefe und
2009 auch in § 26f für die Flugzeugpfandbriefe übernommen.
Weitere Deckungswerte in der heutigen Praxis
60
Auch heute sind die weiteren Deckungswerte vor allem unter Liquiditätsaspekten für das
Management von Deckungsmassen unerlässlich. Mit dem noch nie eingetretenen, aber allen
Sicherheitsbetrachtungen der Pfandbriefe als Ausgangshypothese zu Grunde liegenden Fall
der Insolvenz einer Pfandbriefbank würde die Deckungsmasse von einer möglichen Liquiditätszufuhr aus dem allgemeinen Vermögen der Bank abgeschnitten. Sie wäre auf die Liquidität angewiesen, die aus den Deckungswerten – sei es durch die vertragsmäßig eingehenden
Zins- und Tilgungsleistungen, sei es durch Verkauf oder Verpfändung einzelner Deckungswerte, auch an die Zentralbank – zu erlangen ist. Damit die Deckungsmasse jederzeit für diesen Fall gewappnet ist müssen die Pfandbriefbanken, bereits im laufenden Betrieb permanent
aktives Deckungsmanagement betreiben und für ausreichend Deckung sorgen. Verfügt die
Deckungsmasse über ausreichend Überdeckung, müssen bei eingehenden Zins- und Tilgungszahlungen keine neuen Deckungswerte eingestellt werden. Stehen jedoch Pfandbrieffälligkeiten oder andere Verbindlichkeiten der Deckungsmasse zur Bedienung an, kann es sich
anbieten, eingehende Zahlungen aus Deckungswerten für die Deckungsmasse zu reservieren
oder liquide Vermögenswerte in die Deckungsmasse einzustellen. Dies geschieht z.B. indem
die Gelder auf Konten anderer Banken angelegt und als Forderungen gegen Kreditinstitute
nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 ins Deckungsregister eingetragen werden.
Generell kommt den weiteren Deckungswerten eine hohe Bedeutung im Liquiditätsmanagement zu. Dies gilt insbesondere für den Hypothekenpfandbrief, bei dem die originären
Deckungswerte i.d.R. weniger liquide und nicht selten hochgranular sind. Stehen vielen kleineren Cash-flows auf der Aktivseite einzelne hohe Fälligkeiten auf der Passivseite gegenüber,
bietet es sich an, die eingehenden Zahlungen zu sammeln, um dann über ausreichend Liquidität zur Bedienung eines Pfandbriefs zu verfügen. Hierzu können neben Guthaben bei oder
Geldforderungen gegen Kreditinstitute auch Staatsanleihen oder andere Anleihen gegen die
öffentliche Hand verwendet werden. Entscheidend ist letztlich, dass diese weiteren Deckungswerte dazu beitragen, eine Vielzahl von eher illiquiden Vermögenswerten liquide zu machen.
Wie wichtig eine ausreichende Liquidität ist, haben zuletzt die Probleme bei einigen offenen
Immobilienfonds gezeigt.
Auch und vor allem für den Fall der Insolvenz der Pfandbriefbank ist ein hohes Maß an Liquidität von großer Bedeutung. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die weiteren Deckungswerte in das Pfandbriefgesetz aufgenommen und entsprechend ausgestaltet. Sollte unmittelbar nach Einsetzung eines Sachwalters ein Pfandbrief fällig werden, muss der Sachwalter in
der Lage sein, in kürzester Zeit Liquidität zu generieren. Auch hier helfen ihm die weiteren
Deckungswerte, da Hypothekendarlehen nicht so schnell liquidierbar sind wie Termingelder
oder Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand. Letztere können zudem in der Regel als
Sicherheiten für Offenmarktgeschäfte mit der Bundesbank oder anderen Notenbanken des
Europäischen Systems der Zentralbanken verwendet werden. Nachdem durch die im Jahr
2011 in Kraft getretene Novelle des Pfandbriefgesetzes die rechtlichen Voraussetzungen dafür
geschaffen wurden, dass ein Sachwalter grundsätzlich als Geschäftspartner von der Deutschen
Bundesbank akzeptiert werden kann, spielt die so genannte „EZB-Fähigkeit“ von Deckungsforderungen eine wichtige Rolle. Während gewerbliche Immobiliendarlehen unter bestimmten
Voraussetzungen, insbesondere die Erfüllung bestimmter Bonitätsanforderungen, als Sicherheiten für Offenmarktgeschäfte verwendet werden können, ist dies bei wohnwirtschaftlichen
Darlehen nicht möglich.
Sicherheit der weiteren Deckungswerte
Die weiteren Deckungswerte weisen im Vergleich zu den so genannten ordentlichen
Deckungswerten von Hypothekenpfandbriefen, Schiffs- und Flugzeugpfandbriefen die Besonderheit auf, dass sie über keine zusätzliche Besicherung z.B. in Form grundpfandrechtlicher
Sicherheiten verfügen. Die Gefahr eines Verlustes für die Deckungsmasse im Falle des Ausfalls
des Schuldners könnte mithin größer sein als bei ordentlichen Deckungswerten. Dem System
des Pfandbriefgesetzes entspricht es, dass nicht nur die Deckungsmasse von der Insolvenz der
Bank abgekoppelt sein soll, sondern auch die Deckungswerte von der Bonität und möglichen
Insolvenz des Schuldners. Deshalb werden verwertbare dingliche Sicherheiten mit hohen
Reservepolstern, die für den Fall der Verwertung durch die Begrenzung der Indeckungnahme
auf 60% des Beleihungswertes sichergestellt werden, verlangt. Bei den nicht gesicherten Forderungen der Staatsfinanzierung ist die Indeckungnahme auf Schuldner beschränkt, bei denen
der Gesetzgeber ein Bonitätsrisiko für ausgeschlossen gehalten hat. Die Forderungen gegen
Kreditinstitute stellen jedoch eine – notwendige – Ausnahme hiervon dar.
Das Pfandbriefgesetz stellt aber hohe Anforderungen auch an die weiteren Deckungswerte.
Im Folgenden werden die Typen der weiteren Deckungswerte getrennt betrachtet.
Die weiteren Deckungswerte lassen sich aufteilen in
Forderungen gegen geeignete Kreditinstitute
Forderungen gegen die öffentliche Hand und
Forderungen gegen Zentralbanken in der Europäischen Union.
Handelt es sich bei den weiteren Deckungswerten um Forderungen gegen Kreditinstitute
müssen die Kreditinstitute eine hohe Bonität aufweisen, d.h. den Einstufungskriterien der
Bankenrichtlinie entsprechend der Bonitätsstufe 1 zugeordnet sein. Darüber hinaus sind nur
Forderungen gegen Kreditinstitute aus der EU, dem EWR, der Schweiz, Kanada, Japan und
den USA als weitere Deckungswerte zulässig, sofern sie die beschriebenen Bonitätsanforderungen erfüllen.
61
Weitere Deckungswerte als notwendiger Bestandteil von Pfandbriefdeckungsmassen
62
Auch für Schuldverschreibungen, bei denen die öffentliche Hand Schuldner oder Garantiegeber ist, gelten die regionalen Beschränkungen. Handelt es sich um Schuldverschreibungen
gegen einen öffentlichen Schuldner aus den USA, Kanada, Japan oder der Schweiz gilt zusätzlich, dass auch diese Schuldner der Bonitätsstufe 1 zugeordnet sein müssen, d.h. ein Rating
von mindestens AA- aufweisen. Bis zu einem gewissen Maße können Forderungen gegen
öffentliche Schuldner, die bei Indeckungnahme ein Mindestrating von AA- aufweisen, dann
aber in die Bonitätsstufe 2 herabgestuft werden, in der Deckung verbleiben. Damit soll vermieden werden, dass Pfandbriefbanken bei einer Ratingherabstufung von öffentlichen Schuldnern
gezwungen sind, die Papiere sofort auf den Markt zu werfen, wodurch ein erheblicher Preisdruck entstehen könnte.
Bei anderen öffentlichen Schuldnern außerhalb dieser Länder gilt allerdings kein Mindestrating. Die Staatsschuldenkrise hat Zweifel an der Nachhaltigkeit dieser Einstufung geweckt.
Der vdp hat hierauf reagiert und bezieht auch die öffentliche Deckung in sein Bonitätsdifferenzierungsmodell (vgl. dazu Kasten S. 17) ein, wonach die Unterschreitung bestimmter Mindestratings zunehmende Abschläge in der Deckungsrechnung herbeiführt.
Zu den Öffentlichen Schuldnern wird man auch die Europäische Investitionsbank, die
IBRD, die EBRD und die Entwicklungsbank des Europarates rechnen müssen, die im Hinblick
darauf aufgenommen wurden, dass hinter ihnen europäische und weitere Staaten stehen.
Schließlich sind auch Forderungen gegen die EZB und die Notenbanken der EU als weitere Deckungswerte geeignet. Bei diesen sollte die Frage der Bonität die geringsten Sorgen
bereiten.
Das Gesetz stellt schließlich Forderungen an die Liquidität der weiteren Deckungswerte:
Forderungen gegen öffentliche Schuldner müssen in Schuldverschreibungen, Schuldbuchforderungen, Schatzwechseln oder Schatzanweisungen bestehen. Bei den geeigneten Kreditinstituten und Zentralbanken sind Guthaben sowie Schuldverschreibungen, aber auch Termingelder und andere liquide Forderungsformen zulässig.
Transparenz
Seit Ausbruch der Subprime-, Finanz- und Staatenkrise hat das Thema Transparenz stark an
Bedeutung gewonnen. Die Pfandbriefbanken haben schon früh auf ein hohes Maß an Transparenz gesetzt und dazu beigetragen, dass der Katalog gesetzlicher Veröffentlichungspflichten
in den letzten Jahren permanent ausgeweitet wurde.
Gleichwohl muss derzeit lediglich der Gesamtbetrag der Forderungen aus weiteren
Deckungswerten veröffentlicht werden. Auch wenn die Pfandbriefbanken mit der Verwendung weiterer Deckungswerte stets verantwortungsvoll umgegangen sind, nehmen die im
vdp zusammengeschlossenen Emittenten detailliertere Transparenzwünsche der Investoren
sehr ernst und regen dem Gesetzgeber gegenüber eine stärkere Aufgliederung der weiteren Deckungswerte an. Der Gesetzgeber steht entsprechenden Vorschlägen aufgeschlossen
gegenüber und es wird erwartet, dass erstmals mit den Transparenzreports zum zweiten
Quartal 2013 detailliertere Informationen über die weiteren Deckungswerte zu veröffent-
lichen sein werden (zur geplanten Novelle des PfandBG vgl. Seite 16). Investoren werden
damit künftig genaue Informationen über die Zusammensetzung der weiteren Deckungswerte
bereitgestellt, d.h. ob es sich um Forderungen gegen Kreditinstitute oder gegen die öffentliche Hand handelt, und aus welchen Ländern die Schuldner kommen.
Fazit
Die Verwendung weiterer Deckungswerte als Sicherheiten für Pfandbriefe und andere Covered
Bonds ist in den Fokus einiger Analysten und Investoren geraten. Sicherlich ist die Verwendung weiterer Deckungswerte zu Recht beschränkt, denn in der Tat soll ein Hypothekenpfandbrief ganz überwiegend mit Immobiliendarlehen besichert sein. Zudem dürfen weitere
Deckungswerte nicht zu einer Verwässerung der Qualität von Pfandbriefen führen. Angesichts
der qualitativen Anforderungen und der regionalen Beschränkung ist dies bei Pfandbriefen
ebenso gewährleistet wie die quantitative Begrenzung der weiteren Deckungswerte.
Sind quantitative Schranken und qualitative Mindestanforderungen gegeben, stellen
weitere Deckungswerte einen wichtigen, ja sogar notwendigen Bestandteil von Pfandbriefdeckungsmassen dar. Sie sind insbesondere für ein vorausschauendes Liquiditätsmanagement
erforderlich, sowohl zu Lebzeiten der Pfandbriefbank, insbesondere jedoch nach Insolvenz
der emittierenden Bank. Die Pfandbriefbanken haben jedoch Verständnis dafür, dass Investoren
mehr Transparenz verlangen. Durch die absehbare Aufnahme detaillierter Angaben über die
weiteren Deckungswerte in den Katalog der gesetzlichen Transparenzvorschriften gemäß § 3
28 PfandBG sollte Investoren eine eventuell vorhandene Skepsis gegenüber diesen Werten
genommen werden.
63
Vergleichende Darstellung der
Ratingansätze für Pfandbriefe
Matthias Melms | Norddeutsche Landesbank
64
Für den überwiegenden Teil der institutionellen Investoren ist das Vorhandensein eines Ratings entscheidend für die Anlage in Covered Bonds.
In einer Umfrage der Ratingagentur Fitch Anfang 2012 vertraten 94%
der Teilnehmer die Ansicht, dass ein Covered Bond ein Rating benötigt.
Diese Haltung bestätigen auch verschiedene Umfragen von Banken unter
institutionellen Investoren. Tenor war dabei, dass ein Covered Bond Programm zumindest die Benotung von einer Ratingagentur haben sollte.
Aber auch von regulatorischer Seite sind Ratings ein unverzichtbarer
Bestandteil. So bevorzugen aufsichtsrechtliche Vorschriften z.B. unter
Basel II Investments der Banken, die über die Einschätzung einer Ratingagentur verfügen. Zudem lehnen sich Marktteilnehmer bei der Konstruktion von Portfolios oftmals an bestehende Indizes wie den Markit iBoxx
Euro Covered an, die wiederum in der Regel als Selektionskriterium unter
anderem mindestens ein Rating einer der Ratingagenturen Fitch Ratings,
Moody’s Investor Service oder Standard & Poor’s Rating Services vorsehen.
Die institutionalisierte Verwendung der Ratingnoten führt dazu, dass die drei genannten
Agenturen de facto ein Oligopol für die Bonitätsbeurteilung von Covered Bonds haben.
Dies manifestiert sich auch in der Anzahl der beurteilten Programme. So wurden von Moody’s
zum 31.12.2011 insgesamt 211 Programme bewertet. Damit ist die Agentur der Marktführer
bei der Erstellung von Ratinganalysen für Covered Bonds. 126 Programme werden zurzeit
von Fitch (Stand: 10.05.2012) beurteilt. Knapp dahinter folgt S&P, die 96 Programme benoten
(Stand: 31.03.2012).
Die Ratingagenturen verwenden für die Bewertung von Pfandbriefen dieselbe Methodologie wie sie auch für andere Covered Bonds eingesetzt wird. Es finden sich allerdings bei allen
drei Agenturen länderspezifische Aspekte, die in die Erstellung der Bonitätsnote einfließen.
Ein Beispiel hierfür ist die Frage, ob ein eigenes Covered Bond Gesetz vorhanden und wie
dies konkret ausgestaltet ist.
Fitch stellt in seiner Ratingmethodologie auf die Ausfallwahrscheinlichkeit von Covered
Bonds ab. Dabei fließt in die endgültige Ratingnote auch die erwartete Erlösquote bei einem
angenommenen Ausfall des Covered Bonds ein. Auch Standard & Poor’s ermittelt zunächst die
Ausfallwahrscheinlichkeit der Covered Bonds. Sollte es dabei zu Laufzeit- und Liquiditätsinkongruenzen zwischen der Deckungsmasse und den ausstehenden Covered Bonds kommen,
wird das Rating der Anleihen zusätzlich an das Emittentenrating geknüpft. Nur für den Fall,
dass ein Covered Bond von den Inkongruenzrisiken nicht betroffen ist, kann ein Rating unabhängig von der Emittentenbewertung erteilt werden. Im Gegensatz zu den anderen beiden
Agenturen stellt Moody’s auf den erwarteten Verlust ab. Als bedeutende Einflussgröße fliest
65
Vergleichende Darstellung der Ratingansätze für Pfandbriefe
die Bonitätsnote des Emittenten in das Rating ein. Anhand des Senior Unsecured Ratings wird
die Ausfallwahrscheinlichkeit des Emittenten bestimmt und mit der Verlustquote des Cover
Pools bei Insolvenz der Bank verknüpft.
Marktanteile
Verteilung der Ratingnoten
bei deutschen Emissionen
bei deutschen Emissionen
(> EUR 500 Mio.)
( > EUR 500 Mio.)
60%
50%
32%
40%
45%
30%
20%
10%
23%
66
0%
Moody’s
Fitch
S&P
AAA / Aaa
AA / Aa
Quelle: Ratingagenturen, NORD/LB Fixed Income Research
Im Folgenden werden die Ratingmethodiken der einzelnen Agenturen näher beleuchtet.
Ratingansatz von Moody’s
Der Ratingansatz von Moody’s besteht aus einem zweistufigen Prozess. Im ersten Schritt wird
auf Basis eines Expected Loss Modells der erwartete Verlust nach einem Ausfall des Emittenten unter Berücksichtigung der Bonität des Emittenten und Qualität der Deckungsmassen
ermittelt. Im zweiten Schritt wird der Timely Payment Indicator (TPI) bestimmt, der die Wahrscheinlichkeit wiedergibt, mit der nach einem Emittentenausfall fristgerechte Zahlungen auf
den Covered Bond erfolgen. Das dem Expected Loss entsprechende Rating kann durch den
Timely Payment Indikator begrenzt werden.
Expected Loss Modell
Zur Ermittlung des Expected Loss wird die Ausfallwahrscheinlichkeit des Emittenten aus dessen Rating für ungedeckte Anleihen (Senior Unsecured) abgeleitet und mit den zu erwartenden Verlusten aus den Deckungswerten bei Insolvenz des Emittenten verknüpft. Moody’s verwendet dabei die Zahlungsströme der Deckungswerte, die zur Rückzahlung der ausstehenden
Covered Bonds zur Verfügung stehen, unter Berücksichtigung von Kredit- und Marktrisiken.
Die zukünftigen Zahlungsströme werden für verschiedene Szenarien und für jedes Szenario
der sich für den Investor ergebende Verlust ermittelt. Die einzelnen Szenarien werden addiert
und ergeben den erwarteten Verlust.
Im Rahmen der Berechnung der erwarteten Verluste im Cover Pool nach Insolvenz des Emittenten werden von Moody’s drei Risikoarten identifiziert: Kreditrisiken, Refinanzierungsrisiken
und Zins- bzw. Wechselkursrisiken.
| Kreditrisiken | Als Maßstab für die Kreditqualität der Deckungsmassen verwendet die Ratingagentur den Collateral Score. Diese Kennziffer zeigt den Verlust, der im Zuge der Insolvenz
des Emittenten aufgrund von Kreditausfällen im Cover Pool auf Basis eines Aaa-Stressszenarios zu erwarten wäre, in Prozent an. Dabei gilt: Je niedriger der ermittelte Collateral Score,
desto höher ist die Kreditqualität der Deckungswerte. Hierzu schätzt Moody’s die Kreditrisiken
anhand separater Modelle für die einzelnen Sicherheitenarten wie Eigenheimfinanzierungen
oder Finanzierungen der öffentlichen Hand. Abhängig vom Emittenten- und Covered Bond
Rating werden Abschläge von bis zu 50% auf die Kreditrisiken vorgenommen. Einer der
Hauptgründe für die Anwendung dieses Abschlags ist die zu erwartende Unterstützung des
Programms durch den Emittenten.
| Refinanzierungsrisiken | Ein Refinanzierungsrisiko liegt laut Moody’s dann vor, wenn es
Unterschiede im Fälligkeitsprofil von Deckungswerten und Covered Bonds gibt. Um die
fristgerechte Bedienung der Gläubiger zu gewährleisten, muss unter Umständen neben den
Zahlungsströmen aus den Deckungswerten zusätzlich Liquidität generiert werden. Dies kann
durch Veräußerung von Assets oder durch Zwischenfinanzierungen erreicht werden. Dabei
können abhängig von den Risikoaufschlägen (Refinancing Margin) Verluste entstehen, die die
Deckungsmassen negativ beeinflussen. Das Refinanzierungsrisiko wird auf Basis von drei
Faktoren modelliert:
a.
b.
c.
dem Teil der Deckungsmasse, für den aufgrund von Laufzeitinkongruenzen
eine Zwischenfinanzierung erforderlich ist;
die durchschnittliche Laufzeit des Finanzierungsbedarfs und
der angenommenen Marge, die umso höher ist, je schlechter die Kreditqualität
der Assets ausfällt.
Dabei geht Moody’s üblicherweise von einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren aus und modelliert in der Regel für mindestens 50% der Deckungswerte Refinanzierungsrisiken, selbst bei
vollständiger Fristenkongruenz.
| Zins- und Wechselkursrisiken | Schließlich werden Zins- und Wechselkursrisiken berücksichtigt, die sich aus Inkongruenzen von in Deckung befindlichen Assets und ausstehenden
Covered Bonds ergeben können. Moody’s verwendet für die Ermittlung von Zins- und Währungsbewegungen nach Insolvenz des Emittenten standardisierte Werte. Das Refinanzierungsrisiko, Zinsänderungs- und Wechselkursrisiken bilden zusammen das Marktrisiko ab.
Timely Payment Indikator
Die Wahrscheinlichkeit der fristgerechten Bedienung der Covered Bond Gläubiger nach Insolvenz des Emittenten beurteilt Moody’s mit Hilfe des Timely Payment Indikators (TPI). Dabei
kann der TPI sechs Ausprägungen annehmen, die von very improbable bis very high reichen,
wobei very improbable die schlechteste und very high die beste Kategorie darstellen. Der
TPI begrenzt zusammen mit dem Emittentenrating das höchstmögliche Rating eines Covered
Bonds. Die TPI Einstufung eines Covered Bond Programms wird von einer Reihe von Faktoren
bestimmt, darunter qualitative Aspekte der Deckungswerte und des Covered Bond Programms,
aber auch gesetzliche Grundlagen bzw. die vertragliche Ausgestaltung eines Programms.
67
Vergleichende Darstellung der Ratingansätze für Pfandbriefe
Hinzu kommen weitere Kriterien wie die Qualität der Aufsicht eines Landes, die Staatsbonität
sowie Reife und Tiefe eines Marktes. Das finale Resultat der Ratinganalyse ist das schlechtere
der Ergebnisse aus Expected Loss Analyse und TPI Analyse.
Ratingansatz von Fitch
68
Das Rating wird bei Fitch in einem dreistufigen Prozess ermittelt. Als Basis für das Covered
Bond Rating dient das Emittentenrating. In der ersten Stufe wird aus der Verknüpfung zwischen der Bonität des Emittenten und dem Discontinuity Factor (D-Faktor) das höchstmögliche Covered Bond Rating ermittelt. Der D-Faktor ist ein zentraler Baustein im Ratingprozess
von Fitch. Mit ihm wird ermittelt, inwiefern Zahlungsverzögerungen bei Zins- und Tilgungsleistungen nach Insolvenz des Emittenten auftreten.
Der D-Faktor setzt sich aus fünf Kriterien zusammen, die jeweils unterschiedlich gewichtet
werden. Dabei ist der wichtigste Bestandteil die Frage nach der Abtrennung der Deckungswerte. Hierbei prüft Fitch unter anderem, ob die Deckungswerte vor dem Zugriff anderer
Gläubiger geschützt sind und die Überdeckung vollständig den Covered Bond Gläubigern zur
Verfügung steht. Bei der Beurteilung des Deckungsmanagements nach Insolvenz untersucht
Fitch die Regeln zur Verwaltung der Deckungsmassen in einem post-Insolvenz Szenario. Eine
wichtige Rolle dabei spielt der Verwalter der Deckungsmassen nach Insolvenz eines Emittenten. In Deutschland übernimmt der Sachwalter diese Aufgabe. Als weiterer Punkt wird
untersucht, ob Liquiditätslücken vorhanden sind. In die Wertung fließt auch ein, wie schnell
Deckungswerte veräußert werden können, ebenso wie verpflichtende regulatorische Anforderungen, Liquiditätsreserven im Deckungsstock zu halten. Bei der Beurteilung der Aufgaben
der Aufsicht wird geprüft, ob spezielle aufsichtsrechtliche Regelungen für Covered Bonds vorhanden sind und wie detailliert die Regulierungstiefe ist. Darüber hinaus können noch weitere
Elemente wie Kontrahentenrisiken aus Derivatepositionen in die Bewertung mit einfließen.
Der D-Faktor kann zwischen 0% bis 100% liegen, wobei 0% die beste und 100% die
schlechteste Einstufung ist. Eine Einschätzung von 0% bedeutet, dass eine Insolvenz des
Emittenten keinen Einfluss auf die Cashflows der Covered Bonds hat. In diesem Fall würde die
Benotung der Covered Bonds unabhängig vom Rating des Emittenten erfolgen. Fitch vergibt
automatisch einen D-Faktor von 100%, wenn eines der Kriterien Abtrennung der Deckungswerte, Liquiditätslücken oder alternatives Deckungsstockmanagement als nicht ausreichend
erachtet wird.
Zur Bestimmung des Covered Bond Ratings ermittelt Fitch aus dem Emittentenrating und
dem D-Faktor die niedrigste Ausfallwahrscheinlichkeit für den Covered Bond und leitet daraus das maximal mögliche Rating ab. Die Grenzen bilden dabei das Emittentenrating auf der
Unterseite und das aus D-Faktor und Emittentenrating ermittelte höchstmögliche Rating auf
der Oberseite.
In der zweiten Stufe erfolgt mit Hilfe von Cashflow-Modellen eine Analyse der Zahlungsströme der Deckungsmasse und der Covered Bonds. In die Untersuchung fließen verschiedene Risikoarten wie Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken, Zinsänderungsrisiken und Währungsrisiken ein. Außerdem erkennt Fitch die Überdeckung für die Cashflow-Analyse an, insofern
bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dabei fällt die von Fitch berücksichtigte Überdeckung umso
größer aus, je bindender die Verpflichtung des Emittenten, ein bestimmtes Überdeckungsniveau zu halten, ausgestaltet ist. Liegt keine Verpflichtung des Emittenten vor und vergibt Fitch
ein schwächeres Kurzfristrating als F2, wird nur die gesetzliche Überdeckung berücksichtigt.
Der Stresstest wird zunächst auf die niedrigste Ausfallwahrscheinlichkeit angewandt, die sich
auf Basis des D-Faktors ergibt. Im Falle eines nicht bestandenen Tests erfolgt eine Prüfung auf
Basis immer höherer Ausfallwahrscheinlichkeiten der Covered Bonds, bis der Stresstest erfüllt
ist.
Die Ermittlung von Recovery Ratings bildet den Abschluss der Ratinganalyse von Fitch. Sie
stellt darauf ab zu ermitteln, wie hoch für den Fall der Insolvenz des Deckungsstocks die Verwertungsquote der Deckungsmasse im Verhältnis zu den ausstehenden Covered Bonds ist. In
Abhängigkeit von der Qualität des Recoverey Rating kann bei Emittenten mit einem Rating im
Investment Grade Bereich eine positive oder negative Veränderung des Ratings um bis zu zwei
Stufen erfolgen. Liegt eine schwächere Einstufung des Emittenten als Investment Grade vor,
erhöht sich die Bandbreite auf bis zu drei Stufen.
Bei Redaktionsschluss des Artikels hat Fitch eine Änderung der Ratingmethodik angekündigt. Demzufolge ist geplant, den D-Faktor durch D-Caps zu ersetzen. Diese sollen eine
Bandbreite von 0 bis 8 Stufen aufweisen und den maximal möglichen uplift über das Emittentenrating ausdrücken. Darüber hinaus revidiert Fitch die Annahmen zur Liquidität in Hypothekendeckungsstöcken und präsentiert einen Ansatz zur Einarbeitung systemischer Risiken in
die Covered Bond Ratings.
Ratingansatz von S&P
Standard & Poor’s bestimmt Covered Bond Ratings in einem fünfstufigen Ratingprozess. Ausgangspunkt ist die Ermittlung des Asset-Liability-Mismatch (ALMM) Risikos. Hierbei werden
die Zahlungsströme der Deckungsmassen mit denen der Covered Bonds verglichen, um Laufzeitinkongruenzen ebenso wie Inkongruenzen bei Zinsen und Währungen zu ermittelten. Im
Stresstest berücksichtigt S&P sowohl Ausfallrisiken der Deckungswerte, operative Risiken im
Servicing als auch Marktrisiken bei Zinsen und Währungen. In der Gesamtbetrachtung wird
außerdem das Risiko vorzeitiger Rückzahlungen in Abhängigkeit ihres zeitlichen Auftretens
gewichtet. Die Gewichtung ist umso höher, je näher in der Zukunft die Risiken liegen. Das
ALMM-Risiko in Prozent ist der höchste kumulierte Liquiditätsbedarf, der während der Laufzeit der längsten ausstehenden Anleihe entsteht. Der Wert wird ins Verhältnis zu den derzeit
ausstehenden Covered Bonds gesetzt und anschließend in eine von vier Kategorien, die von
„zero“ bis „high“ reichen, eingeordnet.
Eine Einstufung in die niedrigste Kategorie erfolgt nur dann, wenn kein ALMM-Risiko vorhanden ist. Dies ist zum Beispiel bei pass-through Strukturen der Fall. Bei einem ermittelten
ALMM-Risiko von mehr als 30% wird das Covered Bond Programm in die Kategorie „Hoch“
(high) eingestuft.
Wird ein ALMM-Risiko identifiziert, kann der Abstand zwischen Covered Bond Rating
und Emittentenrating zwischen drei und sieben Notches betragen. Nur für den Fall, dass kein
ALMM-Risiko vorhanden ist, erfolgt eine Bewertung unabhängig vom Emittenten.
Im zweiten Schritt erfolgt die Einordnung des Covered Bond Programms in eine von drei
Programm-Kategorien. Dabei werden unter anderem die Möglichkeiten des Administrators (in
Deutschland: des Sachwalters) untersucht, auftretende Inkongruenzen und Liquiditätslücken
zu schließen. Dazu bewertet S&P die Anzahl und die Qualität der Möglichkeiten, sich Liquidität beschaffen zu können. Weitere Merkmale wie die Größe eines Covered Bond Marktes
sowie dessen Reife fließen in die Beurteilung ein, ebenso wie die systemische Bedeutung des
Gesamtmarktes.
69
Vergleichende Darstellung der Ratingansätze für Pfandbriefe
70
Als Drittes werden die Ergebnisse aus den vorhergehenden Analysen zusammengeführt
und der höchstmögliche Abstand zwischen Emittentenrating und Covered Bond Rating festgelegt. So kann bei einem ALMM-Risiko von „Hoch“ und einer Programm Kategorie von „3“
das Rating der Covered Bonds höchstens drei Stufen über der Bonität des Emittenten liegen.
Auf der anderen Seite erlaubt ein ALMM-Risiko von „Niedrig“ und eine Klassifizierung in die
Programmkategorie „1“ einen Aufschlag des Covered Bond Ratings von bis zu sieben Notches
über dem Emittentenrating.
Im nächsten Schritt wird im Rahmen der Analyse der Zahlungsströme und des Marktwerts
der Deckungswerte das Überdeckungsniveau ermittelt, das zur Erteilung des höchstmöglichen Ratings erforderlich ist. Dazu werden im Rahmen von Stresstests Spreadausweitungen simuliert. Bei mit Hypotheken besicherten Covered Bonds unterscheidet S&P zwischen
Gewerbeimmobilien, die mit einer Spreadausweitung von 1000bp gestresst werden, und
Eigenheimfinanzierungen, für die in Abhängigkeit vom Herkunftsland der Finanzierung
Spreadausweitungen zwischen 425bp und 1000bp simuliert werden.
Im letzten Schritt überprüft S&P, ob die vorhandene Überdeckung sämtliche Kredit-,
Marktpreis und Liquiditätsrisiken abdeckt. Wenn die aktuelle Überdeckung mindestens diesem Niveau entspricht, kann das bestmögliche Rating vergeben werden. Für den Fall, dass die
Überdeckung nicht den im Stresstest ermittelten notwendigen Wert erreicht, wird überprüft,
ob das Kreditrisiko und die damit verbundenen Marktrisiken der im Deckungsstock befindlichen Sicherheiten abgedeckt werden. Ist das der Fall, wird ein Rating eine Stufe über der
Bonitätsnote des Emittenten vergeben. Decken die Sicherheiten im Deckungsstock auch
darüber hinaus Teile des Marktpreisrisikos ab, kann ein Rating, das mehr als eine Ratingstufe
über der Bonitätsnote des Emittenten liegt, vergeben werden.
Sofern Derivate in Deckung genommen wurden, kann der maximale Abstand zwischen
Emittentenrating und dem der Covered Bonds auch von der Bonität der Gegenparteien beeinflusst werden. Dies gilt für Geschäfte mit Gegenparteien, die nicht zur Bankengruppe des
Emittenten gehören. In Abhängigkeit
– des Anteils der gesamten Swap-Nominalwerte einer Gegenpartei,
– des durchschnittlich gewichteten Ratings der Gegenparteien sowie
– des Emittentenratings
kann eine Ratingverschlechterung um bis zu drei Stufen erfolgen. Eine Ratingverbesserung ist
jedoch in keiner Kombination der Faktoren vorgesehen.
Schließlich ist eine Ratingbegrenzung der Covered Bonds basierend auf der Qualität des
Länderratings des Ursprungslandes der Deckungswerte vorgesehen. Diese Grenze liegt bei
mit Staatskrediten gedeckten Covered Bonds eine Stufe über dem Länderrating. Bei hypothekarisch gedeckten Covered Bonds liegt diese Schranke sechs Notches über dem Länderrating
insofern der Sovereign über eine Einstufung im Investment Grade Bereich verfügt. Für den
Fall einer schwächeren Benotung des Herkunftslandes ist eine maximale Verbesserung um
fünf Stufen möglich.
Schlussbetrachtung
Zur Ermittlung ihrer Bonitätsurteile für Covered Bonds wählen Ratingagenturen unterschiedliche Verfahren. Erwartungsgemäß werden die gleichen Risikofaktoren herangezogen, jedoch
fließen diese auf unterschiedliche Weise in die Ratingerstellung ein und werden voneinander
abweichend gewichtet. So misst Moody’s der Bonität des Emittenten eine vergleichsweise
große Bedeutung bei. Im Gegensatz dazu ist diese Gewichtung in den Ratingansätzen von
Fitch und S&P geringer ausgeprägt. Hier nimmt die Cashflow-Analyse einen größeren Raum
ein.
Alle drei Agenturen berücksichtigen sowohl Kredit- als auch Markt- und Liquiditätsrisiken.
In den letzten Jahren haben Staatsrisiken und deren Einfluss auf das Rating von Covered
Bonds wachsende Bedeutung erlangt. Bereits in der Vergangenheit hat sich die Bonität von
Staaten direkt auf das Rating von Covered Bonds, die mit öffentlichen Forderungen besichert
sind, ausgewirkt. Die drei Agenturen berücksichtigen in ihren Ratingansätzen die Bonität
des Sitzstaates in unterschiedlicher Weise. So kann die gute Bonität eines Landes verbunden
mit einer hohen Stützungsbereitschaft die Ratingnote verbessern. Allerdings sehen alle drei
Ratingansätze die Möglichkeit vor, dass auf Basis der Bonität des Herkunftsstaates eine
Begrenzung des höchstmöglichen Covered Bond Ratings erfolgen kann.
Eine erhöhte Aufmerksamkeit wurde zuletzt auch Kontrahenten-Risiken zuteil. Diese
liegen vor, wenn Derivate in Deckung genommen wurden. Je nach Umfang der Geschäfte
und in Abhängigkeit der Bonität der Kontrahenten, können sich Kontrahentenrisiken negativ
auf das Covered Bond Rating auswirken. Ziel der Emittenten ist es jedoch, mittels Derivaten
Risiken im Deckungsstock zu verringern.
Die Ratingagenturen passen ihre Modelle kontinuierlich den Marktentwicklungen an. Allgemein werden Liquiditätsrisiken stärker berücksichtigt. Auch die Verknüpfung der Covered
Bond Ratings mit den Institutsratings ist enger geworden. Quantitative Methoden der Verbriefungswelt werden dabei bevorzugt eingesetzt. Dabei beziehen die Agenturen Risiken aus
dem Umfeld der Covered Bonds (wie die Bonität von Staaten oder Kontrahentenrisiken) in die
Ratingmethodiken ein. Somit ist die Bewertung der Papiere nicht allein von der Qualität der
Deckungsmassen und der Bonität des Emittenten, sondern einer Vielzahl von Einzelrisiken
abhängig. Deren Einfluss auf die Bewertung der Covered Bonds ist unterschiedlich. Dieser
gestiegene Grad an Komplexität spiegelt sich in den Ratingmethodiken der Agenturen wider.
Damit steigen einerseits die Anforderung an Investoren und Emittenten, sich kritisch mit den
Methoden der Agenturen auseinander zu setzen und diese zu hinterfragen. Auf Agenturseite
ist es andererseits besonders wichtig, Investoren und Emittenten alle Überlegungen transparent zu machen, die für das Verständnis ihrer Ratingansätze erforderlich sind.
71
vdp-Mitgliedsinstitute
72
72
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
85
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88
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91
91
93
94
95
96
97
98
99
100
101
102
103
104
105
106
107
108
109
Aareal Bank | Wiesbaden
BayernLB | München
Berlin-Hannoversche Hypothekenbank | Berlin
Bremer Landesbank | Bremen
Commerzbank | Frankfurt am Main
COREALCREDIT BANK | Frankfurt am Main
DekaBank | Frankfurt am Main
Deutsche Apotheker- und Ärztebank | Düsseldorf
Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank | Hamburg
Deutsche Hypothekenbank | Hannover
Deutsche Kreditbank | Berlin
Deutsche Pfandbriefbank | Unterschleißheim
Deutsche Postbank | Bonn
Dexia Kommunalbank | Berlin
Düsseldorfer Hypothekenbank | Düsseldorf
DVB Bank | Frankfurt am Main
Hamburger Sparkasse | Hamburg
HSH Nordbank | Hamburg
Hypothekenbank Frankfurt | Eschborn
ING-DiBa | Frankfurt am Main
Kreissparkasse Köln | Köln
Landesbank Baden-Württemberg | Stuttgart
Landesbank Berlin | Berlin
Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) | Frankfurt am Main
M. M. Warburg & CO Hypothekenbank | Hamburg
Münchener Hypothekenbank | München
Natixis | Frankfurt am Main
Nord/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale | Hannover
SaarLB Landesbank Saar | Saarbrücken
Santander Consumer Bank | Mönchengladbach
SEB | Frankfurt am Main
Sparkasse KölnBonn | Köln
UniCredit Bank HypoVereinsbank | München
Valovis Bank | Essen
WL BANK Westfälische Landschaft Bodenkreditbank | Münster
Wüstenrot Bank Pfandbriefbank | Ludwigsburg
73
Aareal Bank AG
Paulinenstraße 15
65189 Wiesbaden
Tel.: +49 611 348-0
Fax: +49 611 348-2549
www.aareal-bank.com
Aktionäre, Anteile:
Aareal Holding Verwaltungsgesellschaft mbH, 28,9 %
– 6,9 % – 6,9 % – 5,2 % – 4,7 % – 2,7 % – 1,4 % – 1,1 % Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G.
Swiss Life AG
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Dr. August Oetker KG
Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG und
Deutscher Ring Sachversicherungs-AG
Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G.
Condor Lebensversicherungs-AG
Rest Streubesitz
Die Aareal Bank Gruppe mit Hauptsitz in Wiesbaden ist einer der führenden internationalen Immobilienspezialisten. Sie ist mit Mitarbeitern aus 28 Nationen in über 20 Ländern auf drei Kontinenten – in Europa,
Nordamerika und Asien – aktiv.
Die Aareal Bank besitzt eine breite und solide Refinanzierungsbasis. Sie ist ein aktiver Emittent von
Pfandbriefen, die einen bedeutenden Anteil an ihren langfristigen Refinanzierungsmitteln ausmachen. Um
einen breiten Investorenkreis anzusprechen, bedient sich die Aareal Bank einer umfangreichen Palette
von weiteren Refinanzierungsinstrumenten, u. a. von Schuldscheinen und Schuldverschreibungen. Den
Schwerpunkt ihrer Kapitalmarktaktivitäten bilden Privatplatzierungen. Größere, öffentliche Transaktionen
werden je nach Marktgegebenheiten ergänzend begeben. Daneben generiert die Bank Einlagen aus ihren
langfristigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen aus der institutionellen Wohnungswirtschaft und
mit institutionellen Geldmarktinvestoren.
Die erfolgreichen Kapital- und Geldmarktaktivitäten und das Geschäft mit der institutionellen Wohnungswirtschaft sind die Folge einer Kombination aus nachhaltigem Geschäftsmodell, fundiertem Kapitalmarktverständnis und der Qualität ihres Immobilienfinanzierungsportfolios.
Rating:
Fitch
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe AAA
AAA
Ausgewählte Finanzdaten1)
74
Bilanzsumme
Hypothekenbestand
davon Ausland
Hypothekenkredite Neugeschäft
davon Ausland
Staatskredit Bestand2)
davon Ausland
Staatskredit Neugeschäft
davon Ausland
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
Schuldscheine
ungedeckte Schuldverschreibungen
Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel insgesamt
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
Schuldscheine
ungedeckte Schuldverschreibungen
nachrangige Verbindlichkeiten
Eigenmittel laut Bilanz insgesamt
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn)
Genussrechtskapital
nachrangige Verbindlichkeiten
Zinsüberschuss
Verwaltungsaufwand
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
Risikovorsorge
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
Jahresüberschuss
1)
2)
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
41.814
23.986
20.425
8.033
6.853
3.337
853
k. A.
k. A.
23.535
8.695
3.006
7.345
4.489
0
4.304
2.548
152
759
845
0
3.253
2.055
472
497
547
382
297
112
185
114
41.217
22.884
19.195
6.673
5.744
3.375
883
k. A.
k. A.
23.048
8.091
3.010
7.260
4.687
1.000
3.943
2.155
265
711
812
0
3.177
1.909
480
560
509
366
239
105
134
76
Aareal Bank Konzern
Deckungsmasse der im Umlauf befindlichen öffentlichen Pfandbriefe gem. § 28 PfandBG in Höhe des Nennwertes
Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: ARLG.DE; Bloomberg: ARL Ansprechpartner:
Dr. Tammo Diemer, Head of Treasury
Tanja Stephan, Asset-Liability-Management
Tobias Engel, Head of Capital Markets
Jan Siemon, Capital Markets
Jürgen Junginger, Head of Investor Relations
Tel.: +49 611 348-3001
Tel.: +49 611 348-3883
Tel.: +49 611 348-3851
Tel.: +49 611 348-3852
Tel.: +49 611 348-2636
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
BayernLB
Brienner Straße 18
80333 München
Tel: +49 89 2171-01
Fax: +49 89 2171-23578
www.bayernlb.de
Eigentümer:
Freistaat Bayern (94,03 %)
Sparkassenverband Bayern (5,97 %)
Die BayernLB ist eine führende bayerische Geschäftsbank für große und mittelständische Kunden in
Deutschland und Europa. Im Privatkundengeschäft beweist die BayernLB über ihre Tochter DKB Leistungsstärke. Bei ihren Finanzierungsgeschäften mit der Öffentlichen Hand und institutionellen Anlegern
konzentriert sich die BayernLB auf ihre Kernmärkte Bayern und das restliche Deutschland. Sie ist ein
etablierter Emittent von Kapitalmarktprodukten. Für Investoren hält die Bank ein breites Spektrum an
Instrumenten bereit, von erstrangigen unbesicherten Emissionen und (Jumbo-)Pfandbriefen bis hin zu
Schuldscheinen und verschiedensten Finanzierungslösungen, auch strukturierter Art (Privatplatzierungen,
Benchmark-Emissionen). Im Bereich der Öffentlichen Pfandbriefe und Hypothekenpfandbriefe zählt die
BayernLB zu den führenden deutschen Emittenten.
Rating: Fitch
Moody‘s
IMUG
Hypothekenpfandbriefe
AAA
Aaa
sehr positiv
Öffentliche Pfandbriefe
AAA
Aaa
positiv
Ausgewählte Finanzdaten
Bilanzsumme
Hypothekenbestand
Staatskredit Bestand
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen nachrangige Verbindlichkeiten
Eigenmittel laut Bilanz insgesamt
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn)
Genussrechtskapital
nachrangige Verbindlichkeiten
Zinsüberschuss
Verwaltungsaufwand
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
Risikovorsorge
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
Jahresüberschuss
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
256.728
21.689
42.950
89.517
8.383
29.670
51.464
10.125
13.836
1.811
6.068
5.957
0
19.181
12.978
476
5.254
1.611
-735
795
-162
633
-328
279.346
20.086
42.031
99.119
7.760
31.733
59.625
10.500
10.248
1.139
3.837
5.272
0
20.441
13.318
1.153
5.479
1.423
-765
982
-233
749
544
Präsenz in elektronischen Medien: www.bayernlb.de, Bloomberg: BAYL, Reuters: BAYLB
Ansprechpartner:
Josef Gruber
Leiter Group Treasury
+49 89 2171-25438
[email protected]
Dr. Jörg Senger
Leiter Capital Markets +49 89 2171-26524
[email protected]
Petra Trinkies
Leiterin Rating & Investor Relations +49 89 2171-27278
[email protected]
75
Aktionär:
Berlin-Hannoversche
Landesbank Berlin AG (100 %)
Hypothekenbank AG
Budapester Straße 1
10787 Berlin
Telefon: +49 30 2599-90
Telefax: +49 30 2599-9131
Internet:www.berlinhyp.de
Die Berlin Hyp ist Teil des Geschäftsfeldes Immobilienfinanzierung der Landesbank Berlin AG und einer
der großen deutschen Anbieter von Immobilienfinanzierungen. Als Spezialinstitut konzentriert sich die
Berlin Hyp auf die wirtschaftsstarken Ballungsräume in Deutschland und ausgewählte Auslandsstandorte.
Ihr Schwerpunkt ist das Geschäft mit Investoren, Wohnungsunternehmen, Immobilienfonds, Kapitalanlagegesellschaften sowie ausgewählten Bauträgern und Entwicklern.
Rating: Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
Senior Unsecured
Short-Term
Viability
Fitch
Moody‘s
AA+
Aa1
AAA (neg.)
Aa1
A+
-
F1+
-
bbb-
Ausgewählte Finanzdaten
76
Bilanzsumme
Hypothekenbestand
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon: Ausland
Hypothekenkredite Neugeschäft
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon: Ausland
Staatskredit Bestand
davon: Ausland
Staatskredit Neugeschäft
davon: Ausland
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen
Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine
nachrangige Verbindlichkeiten
Eigenmittel laut Bilanz insgesamt
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn)
Genussrechtskapital
nachrangige Verbindlichkeiten
Zinsüberschuss
Verwaltungsaufwand
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
Risikovorsorge
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
Aufwand aus Gewinnabführung
Jahresüberschuss
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
38.556
18.785
6.653
12.132
3.737
3.288
1.587
1.701
688
5.982
575
0
0
25.878
12.681
7.128
6.069
8.375
3.812
2.230
12
1.194
376
0
1.189
831
0
358
216
71
160
30
130
105
0
40.738
17.464
5.906
11.558
3.107
3.457
793
2.664
1.041
7.671
822
210
0
26.094
11.229
9.377
5.488
9.875
4.025
2.930
165
832
62
36
1.201
829
200
370
215
69
159
71
88
86
2
Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: BLNHYP01 f., www.berlinhyp.de
Ansprechpartner:
Sven Schukat, Head of Treasury
+49 30 2599 9510
[email protected]
Thomas Meister, Deputy Head of Treasury
+49 30 2599 9513
[email protected]
Bodo Winkler, Senior Investor Relations Manager
+49 30 2599 9521
[email protected]
Bremer Landesbank
Träger:
Kreditanstalt Oldenburg - Girozentrale NORD/LB Norddeutsche
Domshof 26
Landesbank - Girozentrale (92,5%)
28195 Bremen Freie Hansestadt Bremen (7,5%)
Tel.: +49 421 332-0
Fax: +49 421 332-2322 www.bremerlandesbank.de Hanseatisch bodenständig, dennoch modern und hoch professionell: Das ist die Bremer Landesbank. Nah
am Markt und an den Menschen fühlt sie sich eng mit ihrer nordwestdeutschen Region verbunden. Von
hier aus unterstützt sie ihre Kunden mit erstklassigen Lösungen und präsentiert sich nachhaltig kapitalund ertragsstark. Dafür sorgen mehr als 1.000 engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bremen und
Oldenburg. Mit einem Geschäftsvolumen von mehr als 41 Mrd. Euro ist die Bremer Landesbank die größte
Regionalbank zwischen Ems und Elbe. Ihre Träger sind die Norddeutsche Landesbank mit 92,5% sowie
das Land Bremen mit 7,5%.
Rating: Fitch
Moody‘s
Hypothekenpfandbriefe
-
-
Öffentliche Pfandbriefe
-
-
Schiffspfandbriefe
-
-
Ausgewählte Finanzdaten
Bilanzsumme
Hypothekenbestand
Staatskredit Bestand
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe inkl. Schiffspfandbriefe 1)
Öffentliche Pfandbriefe 2)
sonstige Schuldverschreibungen
Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel
Hypothekenpfandbriefe inkl. Schiffspfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine
nachrangige Verbindlichkeiten
Eigenmittel laut Bilanz insgesamt
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn)
Genussrechtskapital
nachrangige Verbindlichkeiten
Zinsüberschuss
Verwaltungsaufwand
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
Risikovorsorge
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
Jahresüberschuss
andere
A
A3 / D+
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
33.931
1.586
5.013
11.668
1.211
3.650
6.807
0
2.314
275
599
1.131
309
0
34.228
1.531
5.130
11.014
1.073
3.337
6.604
0
1.759
431
455
586
287
0
1.765
0
500
396,5
-163,6
282,2
-124,8
157,4
78
1.713
0
500
347
-161
253
-130
123
48
zzgl. bis 18.07.2005 begebene Hypothekenpfandbriefe in Höhe von 185 Mio. € per 31.12.2011 bzw. 400 Mio. € per 31.12.2010. zzgl. bis 18.07.2005 begebene Öffentliche Pfandbriefe in Höhe von 2.409 Mio. € per 31.12.2011 bzw. 2.682 Mio. € per 31.12.2010. 1)
2)
Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: BREMERLB01, www.bremerlandesbank.de
Ansprechpartner:
Kay Fischer
Direktor
Tel.: +49 421 332-2929
[email protected]
Herfried Knief
Abteilungsdirektor
Tel.: +49 421 332-2464
[email protected]
Fred Walther
Abteilungsdirektor
Tel.: +49 421 332-2453
[email protected]
77
Commerzbank AG
Kaiserplatz
60261 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 1362-0
Fax: +49 69 136-40218
www.commerzbank.de
Aktionäre, Anteile:
Bundesrepublik Deutschland
(25% + 1 Aktie)
Blackrock unter 3%
Stand Mai 2012
Die Commerzbank ist führend bei Privat- und Firmenkunden in Deutschland. Mit den Segmenten Privatkunden, Mittelstandsbank, Corporates & Markets, Central & Eastern Europe sowie Asset Based Finance
bietet die Bank ihren Kunden ein attraktives Produktportfolio und ist insbesondere für den exportorientierten Mittelstand ein starker Partner in Deutschland und weltweit. Mit künftig rund 1.200 Filialen verfügt die
Commerzbank über eines der dichtesten Filialnetze der deutschen Privatbanken. Sie hat rund 60 Standorte
in 52 Ländern und betreut fast 15 Millionen Privat- sowie 1 Million Geschäfts- und Firmenkunden weltweit. Im Jahr 2011 erwirtschaftete sie mit 58.160 Mitarbeitern Bruttoerträge von knapp 10 Milliarden Euro.
Die Commerzbank AG hat die Integration der Deutsche Schiffsbank AG mit Eintragung in das Handelsregister am 22.Mai 2012 abgeschlossen. Die Commerzbank hat zum Zeitpunkt der Verschmelzung die
Erlaubnis zur Begebung von Öffentlichen Pfandbriefen und Schiffspfandbriefen von der BaFin erhalten.
Die Commerzbank hat ihr eigenes Schiffsfinanzierungsgeschäft mit dem der Deutschen Schiffsbank
zusammengefasst. Schiffskredite sind üblicherweise durch erstrangige, im jeweiligen Schiffsregister der
Beleihungsobjekte eingetragene Schiffshypotheken gesichert. Daneben übernimmt die Commerzbank das
Kommunalgeschäft der ehemaligen Deutschen Schiffsbank AG, das als Deckung für Öffentliche Pfandbriefe dient.
Aufgrund der beschlossenen Beschleunigung der Fokussierung auf das Kerngeschäft werden die gewerbliche Immobilienfinanzierung und die Schiffsfinanzierung vollständig in das Segment Non Core Assets
übertragen und sind somit nicht mehr Teil des Kerngeschäftes.
78
Rating:
Fitch
Moody‘s
Standard & Poor‘s
Langfrist-Rating
Kurzfrist-Rating
A+ Ausblick stabil
A3 Ausblick negativ
A Ausblick negativ
F1+
P-2
A-1
Ausblick negativ
Ausgewählte Finanzdaten
Commerzbank Konzernabschluss (IFRS)
Bilanzsumme
Schiffshypothekenbestand
Schiffshypothekenkredite Neugeschäft 1)
Staatskredit Bestand
Staatskredit Neugeschäft 1)
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Schiffspfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel
Schiffspfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
Eigenmittel laut Bilanz insgesamt
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn)
Genussrechtskapital
nachrangige Verbindlichkeiten
Zinsüberschuss
Verwaltungsaufwand
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
Risikovorsorge
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
Jahresüberschuss
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
661.763
10.935
1.100
1.051
0
754.299
11.229
1.650
1.134
0
3.899
1.247
0
4.382
1.408
0
262
15
40.263
24.803
975
12.094
6.724
7.992
1.897
-1.390
507
638
1.245
0
45.749
28.658
1.259
11.256
7.054
8.786
3.885
-2.499
1.386
1.430
kursiv gedruckte Angaben sind Daten der Deutschen Schiffsbank AG nach HGB 1)
Auszahlungen
Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: CBKD.DE, Bloomberg: CBK.GR
Ansprechpartner:
Franz-Josef Kaufmann, Head of Capital Markets Funding
Tel.: +49 69 136 81109
Rainer Mastenbroek, Head of Covered Bond Funding
Tel.: +49 69 136 44883
[email protected]
[email protected]
Michael Klein, Head of Debt Investor Relations
Tel.: +49 69 136 24522
[email protected]
Jeremy Scott, Treasurer Deutsche Schiffsbank
Tel.: +49 421 3609 204
[email protected]
COREALCREDIT BANK AG
Corealcredit Haus
Grüneburgweg 58-62
60322 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 7179-0 Fax: +49 69 7179-100
www.corealcredit.de
www.corealcredit.com
Aktionär:
LSF5 German Investments, L.P. (100 %)
Die COREALCREDIT BANK AG ist eine deutsche Spezialbank für gewerbliche Immobilienfinanzierung
im Kernmarkt Deutschland. Die Bank entwickelt für professionelle Immobilienkunden aus dem In- und
Ausland individuelle Finanzierungslösungen. Ein breites Angebot an Produkten und Beratungsleistungen
verbunden mit Flexibilität, Expertise und Schnelligkeit gewährleisten passgenaue Konzepte.
Die COREALCREDIT BANK AG ist neben ihrem Hauptsitz in Frankfurt am Main mit fünf weiteren Standorten in den deutschen Immobilienzentren vertreten.
Rating: Hypotheken-
pfandbriefe
Öffentliche
Pfandbriefe
Fitch
AA–
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Langfristige
Verbindlichkeiten
Viability
Rating
F3
BBB–
bb
Ausgewählte Finanzdaten
Bilanzsumme
Hypothekenbestand
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Hypothekenkredite Neugeschäft
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Staatskredit Bestand
davon Ausland
Staatskredit Neugeschäft
davon Ausland
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen
Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine
nachrangige Verbindlichkeiten
Eigenmittel laut Bilanz insgesamt
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn; inkl. Bilanzverlust)
Genussrechtskapital (nach Wiederauffüllung)
nachrangige Verbindlichkeiten
Zinsüberschuss
Verwaltungsaufwand
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
Risikovorsorge
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
Jahresüberschuss
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
9.719
4.356
1.510
2.845
–
1.084
186
898
–
3.307
1.285
–
–
5.844
2.879
1.336
1.628
–
1.365
461
–
442
463
–
1.041
694
8
340
84
53
43
-1
5
5
9.834
4.638
1.625
3.013
–
1.072
314
758
–
3.403
1.171
–
–
5.874
2.960
1.480
1.435
–
1.041
783
–
47
211
–
1.094
694
19
380
66
50
20
-14
1
3
Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: Corealcredit; Bloomberg: Coreal
Ansprechpartner:
Thomas Arendt
Leiter SFU / Treasury
Tel.: +49 69 7179-418
[email protected]
Axel Leupold
Investor Relations Manager
Tel.: +49 69 7179-543
[email protected]
79
DekaBank Deutsche Girozentrale
Mainzer Landstraße 16
60325 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 7147-0
Fax: +49 69 7147-1376
www.dekabank.de
Anteilseigner:
DSGV ö.K. (50 %)
Deka Erwerbsgesellschaft mbH
& Co. KG (50 %)
Die DekaBank Deutsche Girozentrale ist der zentrale Asset Manager der Sparkassen-Finanzgruppe.
Mit Assets under Management von rund € 151 Mrd. zählt der DekaBank-Konzern zu den großen Finanzdienstleistern in Deutschland. Der DekaBank-Konzern ist in den Geschäftsfeldern Asset Management
Kapitalmarkt, Asset Management Immobilien sowie Corporates & Markets aktiv. Im Geschäftsfeld Asset
Management Kapitalmarkt konzentrieren wir uns auf das Management von Publikums- und Spezialfonds,
Advisory-/Management-Mandaten sowie die Fondsgebundene Vermögensverwaltung. Die Immobilienkompetenz des Konzerns ist im Geschäftsfeld Asset Management Immobilien (AMI) gebündelt. Das Geschäftsfeld Corporates & Markets mit seinen Teilgeschäftsfeldern Credits, Treasury sowie Markets ist Dienstleister
für die Asset Management-Geschäftsfelder und agiert als Partner institutioneller Investoren. Die DekaBank
ist als Emittentin von Pfandbriefen seit Jahren ein wichtiger Partner von institutionellen Investoren.
Rating: Hypotheken-
pfandbriefe
Öffentliche
Pfandbriefe
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Langfristige
Verbindlichkeiten
Finanzkraft
Moody’s
Aaa
Aaa
P-1
A1
C-
Standard & Poor‘s
AAA
AAA
A-1
A
–
80
Ausgewählte Finanzdaten
Bilanzsumme
Hypothekenbestand
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Hypothekenkredite Neugeschäft
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Staatskredit Bestand
davon Ausland
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen
Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine
nachrangige Verbindlichkeiten
Eigenmittel laut Bilanz insgesamt
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn)
Genussrechtskapital
nachrangige Verbindlichkeiten
Zinsüberschuss
Verwaltungsaufwand
Risikovorsorge im Kreditgeschäft
Ergebnis vor Steuern
Wirtschaftliches Ergebnis
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
133.738
7.574
7.574
6.202
3.434
3.434
3.053
37.085
1.695
49.216
45
15.942
33.229
1.500
4.496
15
65
2.698
1.718
0
4.219
3.273
83
863
371
918
-118
377
383
130.304
7.970
7.970
6.570
2.504
2.504
2.451
39.641
1.650
52.007
30
19.513
32.464
2.500
4.865
20
2.262
1.419
1.164
0
5.016
4.080
83
853
422
836
52
877
925
Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: DGZ01 / Bloomberg: DEKA / www.dekabank.de
Ansprechpartner:
Ralf Paulsen, Leiter Funding/Liquiditätsmanagement
Tel.: +49 69 7147-2872
[email protected]
Dirk Schröter, Leiter Liquiditätsmanagement
Tel.: +49 69 7147-2936
[email protected]
Stephan Zeger, Liquiditätsmanagement
Tel.: +49 69 7147-7431
[email protected]
Deutsche Apothekerund Ärztebank eG
Richard-Oskar-Mattern-Straße 6
40547 Düsseldorf
Tel.: +49 211 5998-0
Fax: +49 211 5938-77
www.apobank.de
Eigentümer:
99.759 Mitglieder
Die apoBank ist eine Genossenschaft und seit über 100 Jahren als Standesbank zuverlässiger Partner der
Apotheker, Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte sowie ihrer Organisationen und Verbände. Aufgrund ihrer langjährigen Branchenexpertise ist die Bank auch anderen Marktteilnehmern im Gesundheitswesen, insbesondere Versorgungseinrichtungen und gewerblichen Unternehmen mit Fokus auf dem Gesundheitsmarkt,
ein kompetenter Bankpartner in finanziellen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
Seit Juni 2008 tritt die apoBank als Emittent von Hypothekenpfandbriefen in Erscheinung. Grundlage des
Pfandbriefgeschäfts der apoBank ist der hohe Bestand an hoch granularen, grundpfandrechtlich besicherten Finanzierungen in Deutschland.
Rating: Hypotheken-
pfandbriefe
Standard & Poor’s
AAA
Ausgewählte Finanzdaten*
Bilanzsumme
Forderungen an Kunden
darunter: Hypothekendarlehen
darunter: Kommunalkredite
darunter: andere Forderungen
Neuausleihungen im Darlehensbereich
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)1)
darunter: Hypothekenpfandbriefe
darunter: sonstige Schuldverschreibungen
darunter: Schuldscheindarlehen
Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel1)
Hypothekenpfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen
Schuldscheindarlehen
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel
davon: Kernkapital
Zinsüberschuss
Provisionsüberschuss
Verwaltungsaufwand2)
Teilbetriebsergebnis vor Risikovorsorge
Risikokosten und Vorsorgemaßnahmen Kundenkreditgeschäft3)
Risikokosten und Vorsorgemaßnahmen Finanzinstrumente und Beteiligungen 3)
Jahresüberschuss nach Steuern
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
38.840
26.830
7.033
101
19.697
4.221
12.158
1.674
6.016
4.468
0
1.422
10
1.373
39
2.697
1.763
647
119
485
280
65
119
43
38.819
26.277
6.344
111
19.822
4.049
13.834
1.726
7.216
4.893
0
2.381
25
2.291
65
2.680
1.701
679
127
452
341
70
202
53
Exkl. Nachrangkapital
Inkl. AfA
Beinhaltet Pauschalwertberichtigungen bzw. Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB
*alle Werte auf Einzelabschlussbasis
1)
2)
3)
Präsenz in elektronischen Medien: www.apobank.de
Ansprechpartner:
Cassie Kübitz-Whiteley
Tel.: +49 211 5998-9809
[email protected]
Stephan Wallacher
Tel.: +49 211 5998-515
[email protected]
Fax: +49 211 593131
81
Deutsche GenossenschaftsHypothekenbank AG
Rosenstraße 2
20095 Hamburg
Tel.: +49 40 3334-0 Fax: +49 40 3334-1111
www.dghyp.de
Aktionär:
DZ BANK AG (100 %)
Die DG HYP gehört als Spezialist für gewerbliche Immobilienfinanzierung zu den führenden Immobilienbanken in Deutschland. Als größte Hypothekenbank in der genossenschaftlichen FinanzGruppe bieten wir
gewerblichen Investoren sowie öffentlichen Haushalten attraktive Finanzierungslösungen und unterstützen
die Volksbanken und Raiffeisenbanken in ihren regionalen Märkten. Unsere hervorragenden Refinanzierungsmöglichkeiten über den Pfandbrief sowie die Einbindung in die genossenschaftliche FinanzGruppe
bilden die starke Basis unseres Geschäftsmodells.
Rating: Hypotheken-
pfandbriefe
Öffentliche
Pfandbriefe
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Langfristige
Verbindlichkeiten
Fitch
–
–
F1+
A+/stabil
Standard & Poor‘s
AAA
AAA
A-1
A+/stabil
Ausgewählte Finanzdaten
82
Bilanzsumme
Hypothekenbestand
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Hypothekenkredite Neugeschäft
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Staatskredit Bestand
davon Ausland
Staatskredit Neugeschäft
davon Ausland
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
ungedeckte Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine
nachrangige Verbindlichkeiten
Eigenmittel laut Bilanz insgesamt
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn)
Genussrechtskapital
nachrangige Verbindlichkeiten
Zinsüberschuss
Verwaltungsaufwand
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
Risikovorsorge
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
Jahresüberschuss
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
58.017
20.098
8.142
11.956
3.459
4.014
555
3.459
204
28.636
10.687
354
0
38.133
13.266
23.380
1.487
8.750
4.840
2.111
0
143
2.586
0
2.118
1.407
51
660
233
101
156
-302
-146
–
63.443
21.437
9.777
11.660
3.928
4.613
776
3.837
1.317
33.297
12.878
634
0
43.494
14.403
26.431
2.660
11.125
7.353
4.205
50
104
2.994
115
2.144
1.407
56
681
204
97
131
-223
-92
–
Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: DGHYP
Ansprechpartner im Treasury:
Patrick Ernst, Leiter Treasury
Tel.: +49 40 33 34 22 05
[email protected]
Deutsche Hypothekenbank
(Actien-Gesellschaft)
Georgsplatz 8
30159 Hannover
Tel.: +49 511 3045-0
Fax: +49 511 3045-459
www.deutsche-hypo.de
Aktionär:
NORD/LB
Norddeutsche Landesbank Girozentrale (100%)
Die Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft) – ein Unternehmen der NORD/LB – ist eine auf die
Finanzierung von Gewerbeimmobilien und das Kapitalmarktgeschäft mit in- und ausländischen Kunden
spezialisierte Pfandbriefbank. Die im Jahr 1872 gegründete Deutsche Hypo hat ihren Hauptsitz in Hannover und ist zudem in Hamburg, Frankfurt, München, Nürnberg und Düsseldorf sowie in Amsterdam, London, Madrid und Paris präsent. Im Kapitalmarktgeschäft bietet die Bank den Investoren eine breite Palette
von kleinvolumigen maßgeschneiderten Emissionen bis zu Benchmark-Pfandbriefen.
Rating: Hypotheken-
pfandbriefe
Öffentliche
Pfandbriefe
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Langfristige
Verbindlichkeiten
Finanzkraft
Moody’s
Aa2
Aa2
P-2
Baa2
E+
Ausgewählte Finanzdaten
Bilanzsumme
Hypothekenbestand
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Hypothekenkredite Neugeschäft
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Staatskredit Bestand
davon Ausland
Staatskredit Neugeschäft
davon Ausland
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine
nachrangige Verbindlichkeiten
Eigenmittel laut Bilanz insgesamt
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn)
Genussrechtskapital
nachrangige Verbindlichkeiten
Zinsüberschuss
Verwaltungsaufwand
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
Risikovorsorge
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
Jahresüberschuss
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
34.998
12.126
1.954
10.172
4.764
2.769
357
2.412
1.568
20.725
10.529
1.723
701
28.307
7.337
13.683
7.287
4.750
4.940
1.498
1.420
510
1.512
–
1.314
892
98
324
192
71
116
83
33
11
35.998
11.448
2.316
9.132
4.736
1.784
65
1.719
1.132
22.299
10.210
2.429
1.115
28.504
6.576
15.576
6.352
6.250
6.471
1.694
1.693
1.494
1.450
140
1.396
914
98
384
173
69
124
79
45
31
Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: DHHB01; Bloomberg HHY
Ansprechpartner:
Dirk Schönfeld
Leiter Treasury
Tel.: +49 511 3045-204
[email protected]
Jürgen Klebe
Stv. Leiter Treasury
Tel.: +49 511 3045-202
[email protected]
Simone Huch
Investor Relations
Tel.: +49 511 3045-583
[email protected]
83
Deutsche Kreditbank AG
Taubenstraße 7-9
10117 Berlin
Tel.: +49 30 20155-0
Fax: +49 30 20155-465
E-Mail: [email protected]
www.dkb.de
Eigentümer:
BayernLB (100 %)
Die DKB AG gehört seit 1995 zum Konzern der BayernLB. Mit mehr als 2 Mio. Privatkunden gehört sie zu
den größten Direktbanken in Deutschland. Die DKB konzentriert sich darüber hinaus auf Zielgruppen ausgewählter Branchen, wie z. B. auf die Wohnungswirtschaft und fungiert als Finanzierungspartner für PPPProjekte und Investitionen in Erneuerbare Energien. Auf der Refinanzierungsseite tritt die Bank seit vielen
Jahren als regelmäßige Emittentin von Wertpapieren am deutschen Kapitalmarkt auf. Das Umlaufvolumen
ist seither durch die Emission Öffentlicher Pfandbriefe und Hypothekenpfandbriefe kontinuierlich auf rund
7,1 Mrd. Euro per 31.12.2011 gestiegen. Die DKB AG emittiert in der Regel im Laufzeitenband von 5 – 15
Jahren fortlaufend Inhaber- und Namenspfandbriefe.
Rating: Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
Moody‘s
Aa1
Aa1
Ausgewählte Finanzdaten
84
Bilanzsumme
Hypothekenbestand
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Hypothekenkredite Neugeschäft
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Staatskredit Bestand
davon Ausland
Staatskredit Neugeschäft
davon Ausland
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine
nachrangige Verbindlichkeiten
Eigenmittel laut Bilanz insgesamt
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn)
Genussrechtskapital
nachrangige Verbindlichkeiten
Zinsüberschuss
Verwaltungsaufwand
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
Risikovorsorge
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
Jahresüberschuss
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
60.580
32.863
27.344
5.519
0
2.593
1.577
1.016
0
8.147
0
1.438
0
7.627
3.480
3.647
500
0
2.606
1.206
1.400
0
0
0
2.722
2.216
18
488
622
265
342
223
119
121
54.528
32.199
27.268
4.931
0
3.179
2.265
914
0
7.868
0
2.542
0
8.006
2.275
3.705
1.026
1.000
1.563
1.057
506
0
0
0
2.386
1.855
18
513
512
252
208
146
62
63
Präsenz in elektronischen Medien: www.dkb.de
Ansprechpartner:
Thomas Pönisch Bereichsleiter Treasury
Armin Hermann
Tel.: +49 30 20155-893
Fachbereichsleiter Kapitalmarkt Tel.: +49 30 20155-463
[email protected]
[email protected]
Deutsche Pfandbriefbank AG
Freisinger Straße 5
85716 Unterschleißheim
Tel.: +49 89 2880-0
Fax: +49 89 2880-10319
E-Mail: [email protected]
www.pfandbriefbank.com
Aktionär:
Hypo Real Estate Holding AG
(100 %)
Die pbb Deutsche Pfandbriefbank ist eine führende Spezialbank für die Immobilienfinanzierung und die
öffentliche Investitionsfinanzierung. Der regionale Schwerpunkt der Aktivitäten liegt auf Deutschland und
weiteren ausgewählten europäischen Ländern. Die Bank gehört zu den größten Pfandbriefemittenten.
Mit individuell auf die Anforderungen der Kunden abgestimmten Finanzierungen bietet die pbb optimale
Lösungen für professionelle nationale und internationale Immobilienkunden wie Immobilienunternehmen,
institutionelle Investoren und Immobilienfonds. In Deutschland zielt die Bank auch auf mittelständische
und regional orientierte Kunden. In der öffentlichen Investitionsfinanzierung finanziert die pbb unter
anderem öffentliche Einrichtungen, essenzielle Infrastruktur und den kommunalen Wohnungsbau.
Ratings:
(Stand 30.06.2012) Hypotheken- pfandbriefe
Fitch
Moody‘s
Standard & Poor‘s
Öffentliche Pfandbriefe
Langfristige
Verbindlichkeiten Kurzfristige
Verbindlichkeiten
AA+
A-
F1
Aa1
Aaa
A3
P-1
AA+
AA+
BBB
A-2
Ausgewählte Finanzdaten*
Bilanzsumme
Hypothekenbestand
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Hypothekenkredite Neugeschäft
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Staatskredit Bestand
davon Ausland
Staatskredit Neugeschäft
davon Ausland
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine
nachrangige Verbindlichkeiten
Eigenmittel laut Bilanz insgesamt
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn)
Genussrechtskapital
nachrangige Verbindlichkeiten
Zinsüberschuss
Verwaltungsaufwand
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
Risikovorsorge
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
Jahresüberschuss
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
92.465
32.007
7.086
24.921
15.059
6.126
1.336
4.790
2.790
22.546
12.019
1.434
679
53.554
14.969
34.534
4.051
18.250
2.231
626
361
656
588
0
8.398
5.879
7
2.512
342
294
216
64
155
142
168.671
34.501
8.541
25.961
15.282
3.003
248
2.755
1.740
24.873
12.250
982
926
63.891
17.393
40.439
6.059
19.750
153.308
3.313
4.592
140.342
5.061
0
8.796
5.982
17
2.797
582
284
336
395
-86
-118
*Einzelabschluss HGB Deutsche Pfandbriefbank AG
Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: PBB01, Bloomberg: PBBA
Ansprechpartner:
Funding: Investor & Rating Agency Relations Group Corporate Communications Götz Michl Frank Ertz
Michael Heuber
Walter Allwicher
Tel.: +49 6196 9990-2931 Tel.: +49 89 2880-28776
Tel.: +49 89 2880-28778
Tel.: +49 89 2880-28787
[email protected] [email protected]
[email protected]
[email protected]
85
Deutsche Postbank AG
Friedrich-Ebert-Allee 114-126
53113 Bonn
Tel.: +49 228 920-0
www.postbank.de
Hauptaktionäre, Anteile:
Deutsche Bank AG (93,9 %)*
Streubesitz (6,1%)
*Quelle: Deutsche Bank
Die Postbank Gruppe ist mit rund 14 Millionen Kunden, ca. 19.000 Beschäftigten und einer Bilanzsumme
von 206 Milliarden Euro (31.3.2012) einer der großen Finanzdienstleister Deutschlands. Ihr Schwerpunkt
liegt im Geschäft mit Privatkunden. In ca. 1.100 Filialen bietet sie neben Finanzdienstleistungen auch Postdienstleistungen an. Rund 3.500 mobile Berater sind vor allem in den Bereichen Baufinanzierung und Bausparen aktiv. Die Postbank ist einer der bedeutendsten privaten Baufinanzierer in Deutschland. Sie emittiert
seit Anfang 2008 Hypothekenpfandbriefe mit einem Deckungsstock, der derzeit fast ausschließlich aus
deutschen privaten Baufinanzierungen besteht, sowie seit Juli 2009 öffentliche Pfandbriefe. Die Deutsche
Bank hält 93,9 % der Postbank Aktien.
Rating: Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
Fitch
Moody‘s
Standard & Poor‘s
AAA
Aaa
AAA
AAA
Aaa
AAA
Ausgewählte Finanzdaten
86
Bilanzsumme
Hypothekenbestand
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Hypothekenkredite Neugeschäft
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Staatskredit Bestand
davon Ausland
Staatskredit Neugeschäft
davon Ausland
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine
Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine
nachrangige Verbindlichkeiten
Eigenmittel laut Bilanz insgesamt
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn)
Genussrechtskapital
nachrangige Verbindlichkeiten
Zinsüberschuss
Verwaltungsaufwand
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
Risikovorsorge
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
Jahresüberschuss
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
191.982
51.619
36.877
14.742
4.222
3.957
2.816
1.141
355
3.351
199
445
0
27.198
7.380
2.511
15.703
1.604
7.000
1.581
1.581
0
0
0
0
11.036
5.598
1.196
4.242
2.910
-3.204
958
-383
575
111
214.684
52.544
37.178
15.366
4.513
4.804
3.251
1.553
355
3.584
221
955
0
27.527
5.903
2.661
16.783
2.180
6.000
1.473
1.091
224
158
0
0
11.066
5.489
1.230
4.347
2.731
-2.934
1.113
-561
552
138
Präsenz in elektronischen Medien: POBA01ff/ Bloomberg: POBA/ www.postbank.de
Ansprechpartner:
Christian Herter, Head of Credit and Capital Markets
Aiga von Kesselstatt, Head of Fixed Income IR
Tel.: +49 228 920-51550
Tel.: +49 228 920-18010
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Dexia Kommunalbank Deutschland AG
Charlottenstraße 82
10969 Berlin
Tel.: +49 30 25598-0
Fax: +49 30 25598-200
Aktionär:
Dexia Crédit Local (100 %)
www.dexia.de
Die Dexia Kommunalbank Deutschland AG ist eine 100%ige Tochter der Dexia Crédit Local, dem
Hauptinstitut der Dexia-Gruppe. Sie wurde 1991 in Berlin als Spezialkreditinstitut für Staatsfinanzierung
mit dem Schwerpunkt auf dem deutschen Kommunalkreditgeschäft gegründet.
Das Hauptrefinanzierungsinstrument der Dexia Kommunalbank Deutschland ist der Öffentliche Pfandbrief.
Die spezielle Expertise der Dexia Deutschland umfasst:
— mehr als 20 Jahre Erfahrung und Know-how als Finanzdienstleister für deutsche Kommunen,
— Analyse, Bewertung und Überwachung der Kreditwürdigkeit von Gebietskörperschaften,
— Management des Deckungsstocks für Öffentliche Pfandbriefe,
— Erhalt der geringen Kostenbasis und der Operational Excellence.
Rating: Standard & Poor‘s
Öffentliche Pfandbriefe
AA- (watch negative)
Ausgewählte Finanzdaten
Bilanzsumme
Hypothekenbestand
Hypothekenkredite Neugeschäft
Staatskredit Bestand
davon Ausland
Staatskredit Neugeschäft
davon Ausland
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine
nachrangige Verbindlichkeiten
Eigenmittel laut Bilanz insgesamt
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn)
Genussrechtskapital
nachrangige Verbindlichkeiten
Zinsüberschuss
Verwaltungsaufwand
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
Risikovorsorge
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
Jahresüberschuss
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
47.341,1
0
0
41.058,8
16.791,2
722,7
666,5
32.656,6
0
32.626,6
30,0
9.065
4.539,9
0
4.466,8
0
73,1
0
48.695
0
0
43.900
16.251
2.634
2.634
36.149
0
34.337
1.812
8.690
6.460
0
6.348
10
102
0
831,9
115,7
96,0
61,8
18,4
33,7
131,0
-90,9
-92,1
531
142
106
42
18
23
19
5
1
Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: DEXIA01-04, Bloomberg: DEXH, Internet: www.dexia.de
Ansprechpartner Treasury:
Patrik Krämer (Head of Treasury)
Christoph Schulte-Kemper Janina Groschupp
Anett Krause
Telefax: +49 30 25598 340
E-Mail: [email protected]
Tel.: +49 30 25598-303 Tel.: +49 30 25598-304
Tel.: +49 30 25598-305
Tel.: +49 30 25598-306
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
87
Düsseldorfer Hypothekenbank AG
Berliner Allee 41
40212 Düsseldorf
Tel.: +49 211 86720-0
Fax: +49 211 86720-199
E-Mail: [email protected]
www.duesshyp.de
Aktionäre:
LSF5 German Investments II,
L.P. Delaware, USA (94%)
LSF5 Riverside Ltd. & Co KG
Frankfurt am Main (6%)
Als Spezialist für gewerbliche Immobilienfinanzierung ist die Düsseldorfer Hypothekenbank AG auf die
Bedürfnisse professioneller Immobilienkunden im In- und europäischen Ausland ausgerichtet. Die Bank ist
zuverlässiger Konsortialpartner für großvolumige, deckungsfähige Bestandsfinanzierungen in den Assetklassen Büro, Handel und Wohnen. Die Düsseldorfer Hypothekenbank zeichnet sich durch ausgeprägte
Marktexpertise in diesen Segmenten aus. Als zentrales Refinanzierungsinstrument dient der Pfandbrief.
Investoren werden zu diesem und anderen Anlageprodukten umfassend in deutscher und englischer Sprache beraten und können sich auf einen akribisch gepflegten Deckungsstock für die begebenen Hypotheken- und öffentlichen Pfandbriefe verlassen.
Rating: Fitch
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pandbriefe
andere
AA-
BBB-
Ausgewählte Finanzdaten
88
Bilanzsumme
Hypothekenbestand
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Hypothekenkredite Neugeschäft
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Staatskredit Bestand
davon Ausland
Staatskredit Neugeschäft
davon Ausland
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen
Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine
nachrangige Verbindlichkeiten
Eigenmittel laut Bilanz insgesamt
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn)
Genussrechtskapital
nachrangige Verbindlichkeiten
Zinsüberschuss
Verwaltungsaufwand
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
Risikovorsorge
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
Jahresüberschuss
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
16.619
1.445
348
1.097
841
199
115
84
73
13.108
8.963
35
35
8.609
550
5.404
2.655
786
2.142
0
0
0
2.142
0
910
702
3
205
-79
19
-120
-279
-399
-399
20.642
1.595
347
1.247
959
0
0
0
0
16.232
10.742
0
0
12.201
812
7.863
3.526
1.945
4.811
110
0
2.425
2.126
150
1.092
873
14
205
6
24
-30
9
-21
-20
Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: DUESSHYP01, 02, 03
Ansprechpartner:
Andreas Wodara
Herbert Weimer
Patrick Nix
Valeri Vuchev
Leiter Treasury
Stellv. Leiter Treasury
Mitarbeiter Treasury
Mitarbeiter Treasury
Tel.: +49 211 86720-200
Tel.: +49 211 86720-203
Tel.: +49 211 86720-201
Tel.: +49 211 86720-202
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
DVB Bank SE
Platz der Republik 6
60325 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 9750-40
Fax: +49 69 9750-4444
www.dvbbank.com
Aktionäre, Anteile:
DZ BANK AG (95,45%)
Streubesitz (4,55%)
Die DVB Bank SE, mit Sitz in Frankfurt am Main, ist der führende Spezialist im internationalen Transport
Finance-Geschäft. Die Bank bietet ihren Kunden integrierte Finanz- und Beratungsdienstleistungen in
den Segmenten Shipping Finance, Aviation Finance und Land Transport Finance an. Die DVB ist an den
wesentlichen internationalen Verkehrsknotenpunkten vertreten: am Firmensitz in Frankfurt am Main, an
weiteren europäischen Standorten (Athen, Bergen, Hamburg, London, Oslo, Rotterdam und Zürich), in
Nord- und Südamerika (Curaçao und New York) und in Asien (Singapur und Tokio). Die Aktien der DVB
Bank SE sind an der Frankfurter Börse notiert (ISIN: DE0008045501). www.dvbbank.com
Ausgewählte Finanzdaten
Bilanzsumme
Hypothekenbestand
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Hypothekenkredite Neugeschäft
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Staatskredit Bestand
davon Ausland
Staatskredit Neugeschäft
davon Ausland
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Schiffspfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen
Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel
Schiffspfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Langfristige Einlagen und Schuldscheine
Eigenmittel laut Bilanz insgesamt
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn)
Genussrechtskapital
nachrangige Verbindlichkeiten
Zinsüberschuss
Verwaltungsaufwand
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
Risikovorsorge
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
Konzernergebnis
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
22.031,0
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
18.400,0
546,8
–
17.020,0
–
5.133,2
296,8
–
4.173,4
663,0
1.582,7
1.182,1
–
400,6
258,3
-189,4
206,9
-59,2
147,7
110,4
19.316,8
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
15.900,0
250,0
–
14.166,9
–
3.752,7
250,0
–
2.619,4
883,3
1.660,9
1.115,4
–
545,5
193,0
-176,2
183,1
-52,0
131,1
104,0
Präsenz in elektronischen Medien: www.dvbbank.com
Ansprechpartner:
Elisabeth Winter Manager Investor Relations
Tel.: +49 69 9750-4329
[email protected]
89
Hamburger Sparkasse AG
Adolphsplatz / Großer Burstah
20457 Hamburg
Tel.: +49 40 3579-0 Fax: +49 40 3579-3418
www.haspa.de
Aktionär:
HASPA Finanzholding (100 %)
Die Hamburger Sparkasse AG, kurz Haspa, ist die führende Retailbank für Privat-, Individual- und mittelständische Firmenkunden in der Metropolregion Hamburg und mit einer Bilanzsumme von 38,6 Mrd. €
die größte Sparkasse Deutschlands. Den über drei Millionen Einwohnern im Wirtschaftsraum Hamburg
bietet sie eine breit gefächerte Palette von Finanzdienstleistungen für private und gewerbliche Kunden.
Zur passgenauen Refinanzierung ihres Baufinanzierungsgeschäftes tritt die Haspa seit April 2006 regelmäßig als Emittent von Hypothekenpfandbriefen am Kapitalmarkt auf. Dies erfolgt insbesondere durch die
Emission von plain vanilla und strukturierten Namenspfandbriefen, vornehmlich über ihren etablierten
Zugang zu institutionellen Kunden.
Rating: Hypothekenpfandbriefe
Moody‘s
Aaa
Ausgewählte Finanzdaten
90
Bilanzsumme
Hypothekenbestand1)
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Hypothekenkredite Neugeschäft
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Staatskredit Bestand2)
davon Ausland
Staatskredit Neugeschäft
davon Ausland
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Refinanzierungen
Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine
nachrangige Verbindlichkeiten Eigenmittel laut Bilanz insgesamt
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn)
Genussrechtskapital
nachrangige Verbindlichkeiten
Zinsüberschuss
Verwaltungsaufwand
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
Risikovorsorge
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
Jahresüberschuss
1)
2)
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
38.575
11.437
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
195
k.A.
k.A.
k.A.
10.720
2.894
0
7.826
0
1.695
813
0
813
69
0
1.967
1.597
0
370
770
687
282
120
159
80
38.233
10.375
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
205
k.A.
k.A.
k.A.
10.775
2.617
0
8.158
0
1.499
930
0
508
61
0
1.967
1.597
0
370
770
661
308
139
168
79
gemäß Bilanzposition „durch Grundpfandrechte gesichert“
gemäß Bilanzposition „Kommunaldarlehen“ = Darlehen an in- und ausländische öffentliche Stellen
Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: HASPA02
Ansprechpartner:
Holger Nielsen
Volker Retzlaff
Hagen-Christian Kümmel
Mathias Loll
Tilman Pflugbeil
Stv. Leiter Treasury
Leiter Funding
Leiter Wertpapierhandel
Rentenhändler
Leiter Financial Engineering
Tel.: +49 40 3579-3340
Tel.: +49 40 3579-9258
Tel.: +49 40 3579-3660
Tel.: +49 40 3579-3183
Tel.: +49 40 3579-7595
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
HSH Nordbank AG
Gerhart-Hauptmann-Platz 50
20095 Hamburg
Tel.: +49 40 3333-0
Fax: +49 40 3333-34001
www.hsh-nordbank.de
Aktionäre, Anteile:
Hansestadt Hamburg (10,80%)
Land Schleswig-Holstein (9,58%)
HSH Finanzfonds AöR (65,00%)
Sparkassenverband Schleswig-Holstein (5,31%)
Neun Trusts vertreten durch J.C. Flowers & Co.LLC (9,31%)
Als Bank für Unternehmer konzentriert sich die HSH Nordbank vor allem im Norden Deutschlands auf das
Geschäft mit Firmenkunden, Immobilienkunden sowie auf die Kunden des gehobenen Private Banking und
auf die Sparkassen. International stehen Unternehmerkunden der Bereiche Shipping sowie Energy & Infrastructure im Fokus.
Die HSH Nordbank AG hat im Mai 2006 die Lizenz zur Begebung von drei Pfandbriefarten nach dem am
19. Juli 2005 in Kraft getretenen neuen deutschen Pfandbriefgesetz (PfandBG) von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhalten. Die HSH Nordbank nutzt damit fast die gesamte Palette des
Pfandbriefmarktes, d. h. sie emittiert Öffentliche Pfandbriefe, Hypothekenpfandbriefe und Schiffspfandbriefe.
Rating: Hypotheken-
Pfandbriefe
Öffentliche
Pfandbriefe
Schiffs-
pfandbriefe
Garantierte kurzfristige Verbindlichkeiten
Garantierte langfristige
Verbindlichkeiten Moody‘s Aa1
Aa1
Baa1
P-1
Aa1
Ausgewählte Finanzdaten
Bilanzsumme
Hypothekenbestand
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon: Ausland
Hypothekenkredite Neugeschäft
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon: Ausland
Staatskredit Bestand
davon: Ausland
Staatskredit Neugeschäft
davon: Ausland
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
Schiffspfandbriefe
ungedeckte Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
Schiffspfandbriefe
ungedeckte Schuldverschreibungen Eigenmittel laut Bilanz insgesamt*
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn)
Genussrechtskapital
nachrangige Verbindlichkeiten
Zinsüberschuss
Verwaltungsaufwand
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
Risikovorsorge
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
Jahresüberschuss
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
143.668
19.600
5.500
14.100
13.000
1.217
609
608
17
14.707
2.213
0
0
55.958
5.533
8.620
1.923
39.882
0
5.313
927
0
123
4.263
11.023
5.860
68
5.095
1.490
-730
314
149
463
-330
163.016
24.200
7.500
16.700
14.800
474
186
298
51
10.720
762
0
0
62.985
6.240
10.722
2.560
43.463
0
5.183
568
500
120
3.995
11.488
6.211
132
5.145
1.712
-801
420
-929
-509
-219
*ohne Fonds für allgemeine Bankrisiken
Präsenz in elektronischen Medien: Reuters, Bloomberg
Ansprechpartner:
Timm Höynck, UB GroupTreasury
Christian Pechel, UB GroupTreasury
Lars Tillmeier, UB GroupTreasury
Günter Femers, Investor Relations / Rating
Tel.: +49 40 3333-11293
Tel.: +49 40 3333-25631
Tel.: +49 40 3333-25633
Tel:. +49 40 3333-14601
timm.hö[email protected]
[email protected]
[email protected][email protected]
91
Hypothekenbank
Aktionär:
Frankfurt AG
Commerzbank-Group (100 %)
Helfmann-Park 5
65760 Eschborn
Tel.: +49 69 2548-0
Fax: +49 69 2548-88888
www.hypothekenbankfrankfurt.com
Mit fast 78 Mrd. EUR ausstehenden Pfandbriefen ist die Hypothekenbank Frankfurt (vormals Eurohypo) führend in diesem Marktsegment. Dieses Wertpapier bleibt die wichtigste Refinanzierungsquelle für die Bank.
Angesichts der unverändert kritischen Situation an den Finanzmärkten und vor dem Hintergrund der Verschärfung der Staatsschuldenkrise sowie der zunehmenden regulatorischen Belastungen sind im 1. Halbjahr
2012 die geschäftspolitischen Weichen für die Hypothekenbank Frankfurt neu gestellt worden: Die Geschäftsfelder Gewerbliche Immobilienfinanzierung und Staatsfinanzierung werden über Zeit vollständig abbaut.
Rating: Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe Moody‘s
S&Ps
Aa1 AAA
Aa1
AAA**
*
Ausblick
On Review for Downgrade
Negative
*
**
Stand: 15. Juni 2012
Ausgewählte Finanzdaten
92
Bilanzsumme
Hypothekenbestand
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Hypothekenkredite Neugeschäft
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Staatskredit Bestand
davon Ausland
Staatskredit Neugeschäft
davon Ausland
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
davon Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen
Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine
nachrangige Verbindlichkeiten Eigenmittel laut Bilanz insgesamt
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn)
Genussrechtskapital, Hybridkapital
nachrangige Verbindlichkeiten
Zinsüberschuss
Verwaltungsaufwand
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
Risikovorsorge
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
202.981
76.987
23.800
53.187
33.665
2.489
271
2.218
1.655
92.974
23.776
6
3
167.091
39.069
38.828
2.903
33.634
18.907
4.976
549
5
13.377
0
7.780
3.844
1.383
2.553
1.021
360
-2.757
697
-3.454
-3.480
229.010
88.689
26.876
61.813
32.591
5.756
901
4.855
2.846
110.591
29.338
40
30
197.225
39.402
50.667
4.809
40.188
8.707
3.989
3.039
110
1.569
0
7.749
3.515
1.580
2.654
1.338
405
622
1.407
-785
-857
Ansprechpartner:
Franz-Josef Kaufmann Tel.: +49 69 136-81109 [email protected]
Head of Capital Market Funding
Gerald Rosenberger Tel.: +49 69 27138-1326 [email protected]
Head of Public Finance ALM/Funding
Libor Vincent
Tel.: +49 69 2548-26519 [email protected]
Head of Capital Market Communications
ING-DiBa AG
Theodor-Heuss-Allee 106
60486 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 50509069
Fax: +49 69 27222-66444
www.ing-diba.de
Eigentümer:
ING Bank N.V. (100%)
Die ING-DiBa ist mit über sieben Millionen Kunden die drittgrößte Privatkundenbank in Deutschland. Sie
bietet ihren Kunden ein breites Spektrum an Produkten und Dienstleistungen. Die Kerngeschäftsfelder
sind Sparanlagen, Baufinanzierungen, Wertpapiergeschäft, Verbraucherkredite und Girokonten für Privatkunden.
Das Geschäftsmodell der Bank ist durch ein auf wenige, transparente Produkte und günstige Konditionen
konzentriertes Angebot und eine hohe Kosteneffizienz gekennzeichnet. Das Wirtschaftsmagazin
„Euro“ kürte die ING-DiBa zu Deutschlands „Beliebteste Bank 2012“.
Die ING-DiBa hat 2010 die Lizenz zur Emission von Hypothekenpfandbriefen von der BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erteilt bekommen. Die Aufnahme des Pfandbriefgeschäfts stellt
einen neuerlichen Meilenstein in der Entwicklung der ING-DiBa dar und spiegelt ihre Stellung als großer
Immobilienfinanzierer in Deutschland wider. Das Deckungsregister besteht ausschließlich aus privaten
Baufinanzierungen in Deutschland. Dabei stellen Hypothekenpfandbriefe eine weitere Diversifikation der
stabilen Refinanzierungsbasis der ING-DiBa dar.
Rating: Moody‘s
Hypothekenpfandbriefe
Aaa
Ausgewählte Finanzdaten (IFRS)
Bilanzsumme
Hypothekenbestand
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon: Ausland
Hypothekenkredite Neugeschäft
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon: Ausland
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen
Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine
nachrangige Verbindlichkeiten
Eigenmittel laut Bilanz insgesamt
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn)
Genussrechtskapital
nachrangige Verbindlichkeiten
Zinsüberschuss
Verwaltungs- und Personalaufwand
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
Risikovorsorge
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
Ergebnis nach Steuern
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
109.478
56.547
56.547
0
0
8.424
8.424
0
0
497
497
0
0
0
497
497
0
0
0
0
5.478
5.029
0
0
1.326
-581
737
-77
660
449
96.333
51.533
51.533
0
0
7.972
7.972
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4.831
4.486
0
0
1.128
-543
621
-127
494
345
Präsenz in elektronischen Medien: www.ing-diba.de
Ansprechpartner:
Wolf Müller
Head of Treasury
Dieter Schreiner
Head of Funding & Investor Relations Tel.: +49 69 27222-69159
Tel.: +49 69 27222-69151
[email protected]
Frank Parensen
Funding & Investor Relations
[email protected]
Tel.: +49 69 27222-69176
[email protected]
93
Träger:
Zweckverband für die
Kreissparkasse Köln
Kreissparkasse Köln
Neumarkt 18 –24
50667 Köln
Tel.: +49 221 227-01
Fax: +49 221 227-3920
www.ksk-koeln.de
Die Kreissparkasse Köln ist mit einem Geschäftsvolumen von 25,2 Mrd. € und einer Bilanzsumme von 24,8
Mrd. € die drittgrößte deutsche Sparkasse. In der Rechtsform einer Zweckverbandssparkasse besteht sie
seit 1923. Den Zweckverband bilden heute der Rhein-Erft-Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis, der Oberbergische Kreis und der Rhein-Sieg-Kreis.
Als regionaler Marktführer nimmt die Sparkasse die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der
Bevölkerung, der Wirtschaft sowie der Kreise, Städte und Gemeinden in ihrem Geschäftsgebiet wahr. Im
Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit stützt sich die Kreissparkasse Köln auf eine breite Kundenbasis in Wirtschaft und Bevölkerung. Immobilienfinanzierungen und kommunale Finanzierungen zählen zu den Kerngeschäftsfeldern der Kreissparkasse Köln.
Rating: Hypotheken-
pfandbriefe
Kurzfristige Langfristige
Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten
Finanzkraft
Moody‘s
Aaa
P-1
C
Aa2
Ausgewählte Finanzdaten
94
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
24.824
7.533
6.115
1.418
0
1.446
1.000
446
0
2.622
0
371
0
2.771
1.704
392
675
0
743
449
155
115
24
0
1.587
1.313
39
235
472
385
210
135
75
37
24.483
6.939
5.776
1.163
0
1.138
864
274
0
2.477
0
347
0
2.356
1.382
239
735
0
741
544
81
92
24
0
1.650
1.285
53
312
467
385
236
174
62
33
Bilanzsumme
Hypothekenbestand
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Hypothekenkredite Neugeschäft
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Staatskredit Bestand
davon Ausland
Staatskredit Neugeschäft
davon Ausland
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen
Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine
nachrangige Verbindlichkeiten
Eigenmittel laut Bilanz insgesamt
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn)
Genussrechtskapital
nachrangige Verbindlichkeiten
Zinsüberschuss
Verwaltungsaufwand
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
Risikovorsorge
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
Jahresüberschuss
Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: KSKKOELN03; Internet: www.ksk-koeln.de
Ansprechpartner:
Thorsten Hildebrand, Direktor
Tel.: +49 221 227-2091
[email protected]
Matthias Bourgart, Bereichsdirektor
Tel.: +49 221 227-2913
[email protected]
Landesbank Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Tel.: +49 711 127 - 0
Fax: +49 711 127 - 43544
E-Mail: [email protected]
www.LBBW.de
Träger der LBBW:
Land Baden-Württemberg (19,570 %)
Sparkassenverband Baden-Württemberg (40,534 %)
Landeshauptstadt Stuttgart (18,932 %)
Landeskreditbank Baden-Württemberg –
Förderbank (2,706 %)
Landesbeteiligungen BW (18,258 %)
Die Landesbank Baden-Württemberg ist Universalbank und internationale Geschäftsbank mit einer
Bilanzsumme von circa 373 Mrd. Euro (31.12.2011). In rund 200 Filialen und Repräsentanzen sowie an
ausgewählten Auslandsstandorten – darunter New York, London, Singapur und Seoul – arbeiteten am
Jahresende 2011 12.231 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Erfolg des LBBW-Konzerns. Ergänzt
wird das internationale Netzwerk durch die fünf German Centres in Beijing, Mexiko-Stadt, Singapur, Delhi.
Gurgaon und Moskau. Zusammen mit den in die LBBW integrierten rechtlich unselbstständigen Anstalten
Baden-Württembergische Bank (BW-Bank), Rheinland-Pfalz Bank und Sachsen Bank sowie spezialisierten
Tochterunternehmen ist die LBBW auf einer Vielzahl von Bankgeschäftsfeldern tätig.
Rating:* Hypotheken-
pfandbriefe
Öffentliche
Pfandbriefe
Ungarantierte kurzfristige
Verbindlichkeiten
Ungarantierte
langfristige
Verbindlichkeiten
Finanzkraft
Moody‘s
Aaa
Aaa
P-2
A3
D+
Fitch
-
AAA
F1+
A+
bbb-
*per 6.6.2012 Ausgewählte Finanzdaten
Bilanzsumme
Hypothekenbestand
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Hypothekenkredite Neugeschäft
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Staatskredit Bestand
davon Ausland
Staatskredit Neugeschäft
davon Ausland
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen
Umlaufende Jumbo-Emissionen*
Aufgenommene Refinanzierungsmittel
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine
nachrangige Verbindlichkeiten
Eigenmittel laut Bilanz insgesamt
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn/-verlust)
Genussrechtskapital
nachrangige Verbindlichkeiten
Vermögenseinlage typisch stiller Gesellschafter
Zinsüberschuss
Verwaltungsaufwand
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
Risikovorsorge
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
Jahresüberschuss**
*Das Volumen der Jumbo-Emissionen ist bei den Öffentlichen Pfandbriefen enthalten ** nach Steuern
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
373.059
35.986
20.393
15.593
8.258
5.235
2.765
2.470
919
23.291
2.914
k.A.
k.A.
99.848
6.676
40.656
52.516
12.250
28.084
2.263
4.563
21.258
k.A.
–
20.829
9.433
1.288
4.874
5.234
2.298
-1.727
575
-152
423
87
374.474
37.325
20.374
16.951
10.224
5.081
3.172
1.909
629
26.062
3.515
k.A.
k.A.
113.580
5.590
49.276
58.714
16.000
60.454
1.371
2.827
56.256
k.A.
–
21.719
10.354
1.502
4.894
4.969
2.167
-1.764
503
-471
32
-363
Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: LBBW; Bloomberg: LBBW
Ansprechpartner:
Rentenhandel/Bond Trading
Treasury
Capital Markets
Jürgen Motzer
Jörg Huber
Günter Gleumes
Tel.: +49 711 127-75328
Tel.: +49 711 127-78741
Tel.: +49 711 127-75300
[email protected]
[email protected]
[email protected]
95
Landesbank Berlin AG
Alexanderplatz 2
10178 Berlin
Tel.: +49 30 869 801
Fax: +49 30 869 830 74
www.lbb.de
Hauptaktionär:
Landesbank Berlin
Holding AG (100 %)
Die Landesbank Berlin AG ist eine Universalbank mit Sitz in der deutschen Hauptstadt. Das Geschäftsmodell der Landesbank Berlin basiert auf vier Säulen: dem Privatkunden- und Firmenkundengeschäft,
bei dem die Bank als kundennahes, innovatives Institut eine herausragende Stellung einnimmt, den
ausgewählten Aktivitäten im Kapitalmarktgeschäft sowie dem Immobilienfinanzierungsgeschäft. Dieses
Geschäftsfeld betreibt die Landesbank Berlin gemeinsam mit ihrer Tochtergesellschaft Berlin Hyp.
Sie ist auf die Anforderungen von Investoren, Wohnungsbaugesellschaften, Kapitalanlagegesellschaften
und Immobilienfonds sowie von ausgewählten Developern im Inland und in ausgesuchten europäischen
Märkten ausgerichtet. Im Geschäftsfeld Immobilienfinanzierung bündeln die Landesbank Berlin und die
Berlin Hyp ihre Kompetenzen für individuelle Finanzierungslösungen und zählen im Markt für gewerbliche Immobilienfinanzierungen zu den größten Anbietern in Deutschland.
Rating: Hypotheken-
pfandbriefe
Öffentliche
Pfandbriefe
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Langfristige
Verbindlichkeiten
Individualrating
Fitch
Moody‘s
S&Ps
dbrs
–
Aaa
–
–
AAA
Aaa
–
–
F1+
P-1
–
R-1 (mittel)
A+
A1
–
A (hoch)
bbbD+
–
BBB (hoch)
Ausgewählte Finanzdaten
96
Bilanzsumme
Hypothekenbestand
Staatskredit Bestand
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen
Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine
nachrangige Verbindlichkeiten
Eigenmittel laut Bilanz insgesamt
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn)
Genussrechtskapital
nachrangige Verbindlichkeiten
Zinsüberschuss
Verwaltungsaufwand
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
Risikovorsorge
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
Ergebnis aus Finanzanlagen
Aufwand aus Bankenabgabe
Aufwand aus Gewinnabführung
Jahresüberschuss
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
94.727
5.834
8.903
99.186
1.788
7.461
2.540
1.621
19.790
–
2.546
2.622
21.367
–
329
356
2.157
907
0
4.153
2.861
0
1.292
882
840
184
31
153
-111
21
0
0
1.934
116
2.155
338
0
4.124
2.861
0
1.263
736
843
183
27
156
88
0
286
0
Präsenz in elektronischen Medien: www.lbb.de; Reuters: LBBA, LBB1, LBB2
Ansprechpartner:
Leiter Treasury & Trading: Dirk Kipp
Long Term Funding:
Christian Schneider
Liquiditätsmanagement:
Andrej Schiebler
Tel.: +49 30 245 626 30
Tel.: +49 30 245 667 36
Tel.: +49 30 245 650 56
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Helaba
Landesbank Hessen-Thüringen
Neue Mainzer Straße 52-58
60311 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 9132-01
Fax: +49 69 291517
www.helaba.de
Träger:
Sparkassen- und Giroverband
Hessen-Thüringen (85 %)
Land Hessen (10 %)
Freistaat Thüringen (5 %)
Die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) gehört zu den bedeutenden deutschen Immobilienbanken mit internationaler Ausrichtung.
Den Schwerpunkt des Geschäftes bilden gewerbliche Finanzierungen, insbesondere Bürogebäude, Einzelhandelsobjekte, Gewerbeparks und
Logistikzentren. Mit einem sehr kundenbezogenen Geschäftsansatz und hohen Spezialisierungsgrad begleitet die Bank ihre Kunden auf dem
deutschen Immobilienmarkt sowie international auf allen bedeutenden europäischen und US-amerikanischen Märkten. Über den klassischen
Kredit bis zu strukturierten Finanzierungen wird das gesamte Produkt- und Dienstleistungsspektrum für Immobilientransaktionen angeboten.
Als Partner der Öffentlichen Hand besitzt die Helaba eine lange Tradition. Im Kommunalkreditgeschäft stellt sie ihren Kunden maßgeschneiderte Finanzierungskonzepte und Serviceleistungen bis hin zu einem aktiven Schuldenmanagement zur Verfügung. Dabei konzentriert sich
die Helaba auf erstklassige deutsche Adressen. Eine herausragende Marktstellung besitzt die Bank auch bei Partnerschaften zwischen Öffentlicher Hand und privaten Dienstleistern, sogenannten Public Private Partnerships (PPP).
Die Hypotheken- und Öffentlichen Pfandbriefe der Helaba spielen für die Refinanzierung beider Geschäftssegmente eine zentrale Rolle. Die
AAA-Ratings belegen dabei die hohe Qualität der Deckungsmassen. Die Emissionspolitik der Bank zielt auf eine breite Diversifikation der
Investorenbasis. Um dies sicherzustellen, setzt die Helaba neben der inländischen Emissionstätigkeit grundsätzlich auch auf großvolumige
internationale Benchmark-Anleihen sowie eine umfangreiche Auswahl an strukturierten Emissionen.
Rating: Hypotheken-
pfandbriefe
Öffentliche
Pfandbriefe
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Langfristige
Verbindlichkeiten
Finanzkraft
Viability
Fitch
Moody‘s
Standard & Poor‘s
AAA
–
–
AAA
Aaa
AAA
F1+*
P-1
A-1*
A+*
A2
A*
a+*
D+
–
* Gemeinsames Verbundrating der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen
Ausgewählte Finanzdaten
Bilanzsumme
Hypothekenbestand
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Hypothekenkredite Neugeschäft
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Staatskredit Bestand
davon Ausland
Staatskredit Neugeschäft
davon Ausland
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen
Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine
nachrangige Verbindlichkeiten
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel
Bilanzielles Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn)
Nachrangkapital
Zinsüberschuss
Risikovorsorge im Kreditgeschäft
Zinsüberschuss nach Risikovorsorge
Provisionsüberschuss
Handelsergebnis
Ergebnis aus Sicherungszusammenhänge/Derivate
Ergebnis aus Finanzanlagen
Verwaltungsaufwand
Konzernergebnis vor Steuern
Konzernjahresergebnis
Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: HELABA; Bloomberg: HELA
Ansprechpartner:
Aktiv-/Passivsteuerung
Volker Walz
Treasury
Tel.: +49 69 9132-2798
Martin Gipp
Funding
Tel.: +49 69 9132-1181
Michael Heil
Deckungsmanagement
Tel.: +49 69 9132-3594
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
163.985
33.086
6.223
26.863
15.297
6.718
1.282
5.436
2.883
37.186
2.866
2.177
39
83.451
5.659
14.419
63.373
2.000
12.508
600
2.465
4.283
4.910
250
8.779
5.494
4.466
1.067
-273
794
254
-44
292
-23
-997
492
397
166.244
35.778
6.755
29.023
17.086
5.099
590
4.509
2.651
36.425
2.329
2.128
171
85.358
5.794
14.912
64.652
1.000
12.945
1.198
2.559
5.164
4.024
0
8.234
5.203
4.488
1.017
-285
732
249
148
5
-34
-1.068
398
298
[email protected]
[email protected]
[email protected]
97
M.M.Warburg & CO
Aktionäre:
Hypothekenbank AG
M.M.Warburg & CO KGaA (72,5 %),
Colonnaden 5
Landeskrankenhilfe V.V.a.G.,
20354 Hamburg
Lüneburg (27,5 %)
Tel.: +49 40 355334-0
E-Mail: [email protected]
www.warburghyp.de
Die M.M.Warburg & CO Hypothekenbank AG bietet Finanzierungen von Immobilien, Schiffen und der
öffentlichen Hand an und focussiert sich hierbei auf die gewerbliche Immobilienwirtschaft sowie auf Wohn-,
Büro- und Handelsobjekte in den Metropolregionen Deutschlands. Auch komplexe Finanzierungsstrukturen
sowie andere Produkte aus der Immobilien-Wertschöpfungskette können gemeinsam mit den entsprechend
spezialisierten Gesellschaften der Warburg Bankengruppe angeboten werden. Ein strenges Risikomanagement gewährleistet eine hohe Werthaltigkeit der Deckungsstöcke.
Die Refinanzierung erfolgt über Pfandbriefe als Namens- und Inhabertitel. Das Volumen einzelner Emissionen bewegt sich zwischen 2 Mio. EUR und 20 Mio. EUR mit Laufzeiten von bis zu 10 Jahren. Neben
Festzins-Pfandbriefen werden Pfandbriefe mit varibaler Verzinsung auf Euriborbasis angeboten. Bankschuldverschreibungen und Geldmarktgeschäfte ergänzen das Produktportfolio zur Refinanzierung des
Kreditgeschäftes.
Ausgewählte Finanzdaten
98
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
1.649
1.302
207
1.095
35
198
49
149
0
202
0
10
0
1.176
853
142
181
0
203
142
0
31
30
0
118
66
28
24
11
5
6
0
6
6
1.551
1.211
186
1.025
19
251
30
221
0
228
0
47
0
1.197
805
164
228
0
241
127
0
10
104
0
80
40
28
12
9
5
4
0
4
4
Bilanzsumme
Hypothekenbestand
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon: Ausland
Hypothekenkredite Neugeschäft
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon: Ausland
Staatskredit Bestand
davon: Ausland
Staatskredit Neugeschäft
davon: Ausland
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Refinanzierungen Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine
nachrangige Verbindlichkeiten
Eigenmittel laut Bilanz insgesamt
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn)
Genussrechtskapital
nachrangige Verbindlichkeiten (§10 KWG)
Zinsüberschuss
Verwaltungsaufwand
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
Risikovorsorge
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
Jahresüberschuss
Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: MMWB 15
Ansprechpartner im Rentenhandel:
Klaus Rüpke
Tel.: +49 40 355334-60
[email protected]
Oliver Grellmann
Tel.: +49 40 355334-61
[email protected]
Eigentümer:
Münchener Hypothekenbank eG
81.281 Genossenschaftsmitglieder
Karl-Scharnagl-Ring 10
(Stand 31.12.2011)
80539 München
Tel.: +49 89 5387-800
Fax: +49 89 5387-900
E-Mail: [email protected]
www.muenchenerhyp.de
Die Münchener Hypothekenbank arbeitet partnerschaftlich in der genossenschaftlichen FinanzGruppe mit
den Volksbanken und Raiffeisenbanken zusammen, so dass sie indirekt auf eines der dichtesten Filialnetze
in Deutsch­land zurückgreifen kann. Ihre vorrangige Aufgabe besteht darin, die genossenschaftlichen Banken im Wettbewerb mit langfristigen Festzinsfinanzierungen zu stärken.
Die Bank ist eine der größten Kreditgenossenschaften in Deutschland. Kerngeschäftsfelder sind die langfristige Finanzierung privater und gewerblicher Immobilien. Der Schwerpunkt im Hypothekargeschäft liegt
im privaten Wohnungsbau. Mit ihren Pfandbriefen bietet die MünchenerHyp privaten und institutionellen
Anlegern ein Optimum aus Ertrag und Sicherheit.
Rating: Hypotheken-
pfandbriefe
Öffentliche
Pfandbriefe
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Unbesicherte
Verbindlichkeiten
Finanz-
kraft
Moody’s
Aaa
Aaa
Prime-1
A2
D+
Ausgewählte Finanzdaten
Bilanzsumme
Hypothekenbestand
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Hypothekenkredite Neugeschäft
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Staatskredit Bestand
davon Ausland
Staatskredit Neugeschäft
davon Ausland
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen
Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine
nachrangige Verbindlichkeiten
Eigenmittel laut Bilanz insgesamt
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn)
Genussrechtskapital
nachrangige Verbindlichkeiten
Zinsüberschuss
Verwaltungsaufwand
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
Risikovorsorge
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
Jahresüberschuss
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
37.348
19.409
14.529
4.880
2.793
3.391
2.808
583
302
9.006
1.682
859
197
31.030
15.717
8.063
7.250
8.350
6.650
2.782
1.057
2.034
777
0
1.185
787
21
156
118
63
11
4
7
5
35.225
18.455
13.439
5.016
3.020
3.553
3.208
345
106
9.825
1.922
1.349
522
30.690
14.110
10.493
6.087
9.950
8.268
5.513
1.092
1.241
422
0
1.212
780
21
194
125
59
32
16
17
11
Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: MHB01; Bloomberg: MHYP
Ansprechpartner:
Rafael Scholz, Leiter Treasury
Tel.: +49 89 5387-106
Richard-Peter Leib, Leiter Kapitalmarkt und Zinsdisposition
Tel.: +49 89 5387-127
[email protected]
[email protected]
Claudia Bärdges-Koch, Stellvertretende Leiterin Treasury
Tel.: +49 89 5387-110
[email protected]
99
Natixis Pfandbriefbank AG
Im Trutz Frankfurt 55
60322 Frankfurt
Tel.: +49 69 971530
www.pfb.natixis.com
Aktionär (100%):
Natixis
30, avenue Pierre Mendès France
Tel.: +33 1 5832 3000
www.natixis.com
Natixis ist die Nr. 1 unter den Immobilienfinanzierern in Frankreich* und zählt zu den Marktführern in
Europa. Hier ist die Bank seit nunmehr über zehn Jahren auf den fünf wichtigsten europäischen Märkten
Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien und Großbritannien tätig.
Mit der Gründung der NATIXIS Pfandbriefbank AG in Deutschland treibt die Natixis einen über mehrere Jahre gezielten, nachhaltigen Ausbau ihrer Immobilienfinanzierungsaktivitäten konsequent voran.
Vor diesem Hintergrund steht die NATIXIS Pfandbriefbank AG für eine weitere Erschließung des
europäischen und insbesondere des deutschen Marktes und verbindet dabei die besonderen Möglichkeiten einer Pfandbriefbank mit den geschäftlichen Ressourcen der Natixis als Corporate und Investment
Bank der BPCE Gruppe. Die NATIXIS Pfandbriefbank AG wird die Präsenz der Gruppe auf dem deutschen
Markt für gewerbliche Immobilienfinanzierungen nachhaltig stärken.
Natixis deckt innerhalb der BPCE Gruppe die Sparten Corporate und Investment Banking sowie
Finanzdienstleistungen ab.
Natixis ist an der Pariser Börse notiert (NYSE Euronext), ist im SBF 120 Index und verfügt per
30.06.2012 über eine solide Basis mit einem Kern-Tier-1-Kapital in Höhe von 12,7 Mrd. Euro und einer
Kernkapitalquote von 10,6%.
Natixis beschäftigt 22.000 Mitarbeiter in 68 Ländern und ist als internationales Kreditinstitut hauptsächlich in den Regionen EMEA (Europa, Mittlerer Osten, Afrika), Nord-, Mittel- und Südamerika sowie
Asien-Pazifik vertreten. Knapp 40% der Angestellten arbeiten außerhalb Frankreichs.
Mit der Zugehörigkeit zur BPCE Gruppe mit 36 Mio. Kunden, 117.000 Mitarbeitern und 8.000 Zweigstellen gehört Natixis zur zweitgrößten Bankengruppe in Frankreich.
100
* Natixis, Nr. 1 MLA in gewerblicher Immobilienfinanzierung in Frankreich in 2011 (Quelle: Dealogic – Bereich Real Estate)
Rating*: Moody‘s
Standard&Poors
Fitch
NATIXIS S.A A2 Outlook stable
A Outlook stable
A+ Outlook negative
*da die Natixis Pfandbriefbank AG noch kein Rating besitzt, sind hier die Ratings der Natixis S.A. dargestellt
Ansprechpartner:
Henning Rasche, Vorstand
Tel: +49 69 97153 496
[email protected]
Thomas Behme, Treasury
Tel: +49 69 97153 130
[email protected]
Thorsten Eggers, Treasury
Tel: +49 69 97153 142
[email protected]
Nord/LB Norddeutsche
Landesbank Girozentrale
Friedrichswall 10
30159 Hannover
Tel.: +49 511 361-0
Fax: +49 511 361-2502
E-Mail: [email protected]
www.nordlb.de
Träger der Nord/LB:
Land Niedersachsen (56,03%)
Land Sachsen-Anhalt (6%)
Sparkassenverband Niedersachsen (28,36%)
Sparkassenbeteiligungsverband
Sachsen-Anhalt (5,68%)
Sparkassenbeteiligungszweckverband
Mecklenburg-Vorpommern (3,94%)
Die NORD/LB ist die führende Universalbank im Herzen Norddeutschlands, die klar auf ihr Kerngeschäft
ausgerichtet ist und einen besonderen Fokus auf die Region legt. Mit einer Bilanzsumme von 227,6 Mrd.
Euro und rund 7300 Mitarbeitern gehört sie zu den zehn größten Banken in Deutschland. Sie ist als Landesbank für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt tätig und übernimmt in den Bundesländern Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern die Aufgabe einer Sparkassenzentralbank. Sie ist
eine der bedeutensten Banken Deutschlands bei nationalen und internationalen Anleihe-Emissionen.
Rating: Moody's
Fitch
Langfristig (Ausblick) / kurzfristig
A3 (stabil) / P-2
A / F1
Bank Financial Strength Rating (Ausblick) / Viability Rating (Ausblick)
D (stabil)
bbb- (stabil)
Nachrangkapital: Lower Tier 2 (Ausblick)
Ba1 (stabil)
-
Nachrangkapital: Tier 1 (Ausblick)
Ba3
-
Öffentliche Pfandbriefe / Hypothekenpfandbriefe / Flugzeugpfandbriefe
Aaa / Aaa / A2
AAA / -
Ausgewählte Finanzdaten
Bilanzsumme Konzern (IFRS)
Bilanzsumme AöR
Hypothekenbestand
Hypothekenkredite Neugeschäft
Staatskredit Bestand
davon Ausland
Staatskredit Neugeschäft
davon Ausland
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen
Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine
nachrangige Verbindlichkeiten
Eigenmittel laut Bilanz insgesamt
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn)
Genussrechtskapital
nachrangige Verbindlichkeiten
Zinsüberschuss
Verwaltungsaufwand
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
Risikovorsorge
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
Jahresüberschuss
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
227.630
148.308
5.322
365
18.649
1.246
3.904
291
60.045
2.049
26.837
31.159
3.000
10.141
0
2.472
6.622
1.047
0
9.495
6.678
120
2.697
1.269
697
650
-341
309
109
228.586
150.792
5.460
418
17.670
k. A.
2.106
k. A.
63.654
2.682
28.739
32.233
3.000
9.665
60
2.954
5.465
653
533
8.923
5.818
401
2.704
1.271
680
901
-524
377
98
Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: NORDLB, Bloomberg: NOLB
Ansprechpartner:
Martin Hartmann, Leiter Markets Tel.: +49 511 361-2052
[email protected]
Herrn Dirk Bollmann, Leiter Treasury
Tel.: +49 511 9818-9624
[email protected]
101
SaarLB
Landesbank Saar
Ursulinenstraße 2
66111 Saarbrücken
Tel.: +49 681 383-01
Fax: +49 681 383-1200 www.saarlb.de
Träger:
BayernLB (49,9 %)
Saarland (35,2 %)
Sparkassenverband Saar (14,9 %)
Die SaarLB ist die deutsch-französische Regionalbank.
Wir bieten für beide Länder grenzüberschreitende Kenntnis der Märkte, Geschäftsusancen und Rechtsnormen. Unsere Wurzeln liegen neben dem Saarland (und angrenzenden Gebieten in Deutschland) auch
im benachbarten Frankreich, hier insbesondere in Elsass-Lothringen. In dieser im besten Sinne europäisch
aufgestellten Region sehen wir hervorragende Zukunftschancen.
Die SaarLB konzentriert sich auf den Mittelstand.
Wir betreuen Firmenkunden, Immobilieninvestoren und Projektfinanzierungen (insbesondere Erneuerbare
Energien), Vermögende Private und Institutionelle Kunden. Wir pflegen Partnerschaften auf Augenhöhe
und bieten unseren Kunden fokussierte Finanzdienstleistungen.
Die SaarLB verfolgt eine konservative Refinanzierungsstrategie.
Wir sind berechtigt, Pfandbriefe nach dem Pfandbriefgesetz sowie sonstige Schuldverschreibungen auszugeben. Die SaarLB ist Mitglied im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp).
Rating: 102
Hypotheken-
pfandbriefe
Öffentliche
Pfandbriefe
Ungarantierte kurzfristige Verbindlichkeiten
Ungarantierte langfristigeFinanz-
Verbindlichkeiten
kraft
Viability
Rating
Moody‘s
Fitch
–
–
–
–
P-2
F1
A3
A
–
bb+
D
C/D
Ausgewählte Finanzdaten
Bilanzsumme
Hypothekenbestand
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Staatskredit Bestand
davon Ausland
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen
Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine
nachrangige Verbindlichkeiten
Eigenmittel laut Bilanz insgesamt
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn)
Genussrechtskapital
nachrangige Verbindlichkeiten
Zinsüberschuss
Verwaltungsaufwand
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
Risikovorsorge
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
Jahresüberschuss
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
19.625
2.059
733
1.326
844
6.811
368
5.434
383
1.716
3.335
0
649
20
161
138
330
0
913
710
59
144
113
-78
52
19
-2
0
19.064
2.018
639
1.379
920
6.864
42
6.029
473
2.176
3.380
0
455
85
325
45
0
0
984
758
82
144
111
-72
61
22
31
0
Präsenz in elektronischen Medien: Reuters (Seiten LASAA, LASAB)
Ansprechpartner:
Treasury
Funding
Investor Relations
Joachim Schäfer
Hans-Peter Arweiler
Dieter Gläsener
Tel.: +49 681 383-1521
Tel.: +49 681 383-1685
Tel.: +49 681 383-1362
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Santander Consumer Bank AG
Santander-Platz 1
41061 Mönchengladbach
Tel.: 0180 5 55 64 99 Fax: 0180 5 55 64 98 www.santander.de
Aktionäre:
Banco Santander S.A.,
Madrid (100%),
mittelbar
Die Santander Consumer Bank AG ist seit über 50 Jahren in Deutschland als profilierter Anbieter von
Finanzdienstleistungen im Privatkundengeschäft tätig. Die Bank ist der größte herstellerunabhängige
Finanzierer in den Bereichen Auto, Motorrad und (Motor-) Caravan in Deutschland. Auch bei der
Finanzierung von Konsumgütern ist das Institut führend. Über ihre bundesweit mehr als 300 Filialen,
ihr TeleCenter sowie via Internet bietet sie eine umfassende Palette klassischer Bankprodukte an. Auf
die Santander Consumer Bank AG, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Banco Santander S.A.,
Madrid, vertrauen über 7 Millionen Kunden.
Die Santander Consumer Bank AG beabsichtigt, die Lizenz für die Begebung von Hypothekenpfandbriefen
zu beantragen und zukünftig regelmäßig Hypothekenpfandbriefe zu emittieren.
Rating*: Langfristige Verbindlichkeiten
Ausblick Kurzfristige Verbindlichkeiten
Finanzkraft
Moody‘s
Baa2
negative
P-2
C-
Standard & Poor‘s A-
negative
A-2
-
Fitch Ratings
BBB+
negative
F2
-
* Derzeit kein eigenes Rating, hier Rating von Banco Santander S.A., Madrid, Stand Juni 2012.
Ausgewählte Finanzdaten*
Bilanzsumme
Hypothekenbestand
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
Sonstige Schuldverschreibungen
Schuldscheine
Eigenmittel laut Bilanz insgesamt
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn)
Genussrechtskapital
Nachrangige Verbindlichkeiten
Zinsüberschuss
Provisionsüberschuss
Sonstiges betriebliches Ergebnis
Verwaltungsaufwand
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
Netto-Risikovorsorge
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
Gewinn nach Steuern
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
40.321
4.500
31.543
3,6
–
–
12
–
–
–
41
–
2.641
222
200
1.213
363
7
-839
744
-312
432
233
1.491
227
207
1.005
312
13
-493
837
-369
468
436
* alle Werte auf Einzelabschlussbasis
Präsenz in elektronischen Medien: www.santander.de / www.santanderbank.de /
www.santander.com / www.santanderconsumer.com
Ansprechpartner:
Mitglied des Vorstands
Bereichsleiter Capital Markets
Rating/Investor Relations
Dr. Arnd Verleger
Peter René Müller
Holger Grawe
Tel.: + 49 2161 690 - 9885
Tel.: + 49 2161 690 - 7337
Tel.: + 49 2161 690 - 7313
[email protected]
[email protected]
[email protected]
103
SEB AG
Ulmenstraße 30
60325 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 258-0
Fax: +49 69 258-6409
www.SEB.de
Aktionär:
SEB AB, Stockholm (100 %)
Die SEB AG ist seit dem Jahr 2000 die deutsche Tochtergesellschaft eines der bedeutendsten Finanzdienstleistungskonzerne in Nordeuropa mit Sitz in Schweden. Geschäftsschwerpunkt sind Bank- und
Finanzdienstleistungen für Unternehmen, Institutionen und Immobilienkunden. Europaweit hat der
SEB-Konzern mehr als 4 Millionen Kunden und betreibt das Bankgeschäft in über 375 Filialen.
Im Jahre 2005 nutzte die SEB AG die Möglichkeiten des neuen Pfandbriefgesetzes: Als erste deutsche
Geschäftsbank erhielt sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Pfandbrieflizenz.
Rating: 104
Öffentliche
Pfandbriefe
Hypotheken-
pfandbriefe
Moody‘s
Aa1
Aa1
Ausgewählte Finanzdaten
Bilanzsumme
Hypothekenbestand
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Hypothekenkredite Neugeschäft
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Staatskredit Bestand
davon Ausland
Staatskredit Neugeschäft
davon Ausland
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen
Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine
nachrangige Verbindlichkeiten
Eigenmittel laut Bilanz insgesamt
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn)
Genussrechtskapital
nachrangige Verbindlichkeiten
Zinsüberschuss
Verwaltungsaufwand
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
Risikovorsorge
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
Jahresüberschuss
Präsenz in elektronischen Medien: Reuters, Bloomberg
Ansprechpartner:
Karl Borgmeyer
Tel.: + 49 69 258-6772
[email protected]
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
43.795
6.486
2.600
3.886
1.554
674
115
559
16
2.911
76
757
1
49.082
11.370
7.794
3.547
802
1.052
416
636
3
3.441
96
210
1
3.384
4.388
37
1.784
3.556
5.849
137
1.784
0
0
82
432
0
434
750
99
224
0
2.236
27
16
165
187
24
8
16
-116
2.321
35
16
252
183
48
15
33
-86
Sparkasse KölnBonn
Hahnenstraße 57 50667 Köln
Tel.: +49 221 226-1 Fax: +49 221 2401473
E-Mail: [email protected]
www.sparkasse-koelnbonn.de Träger:
Zweckverband Sparkasse KölnBonn
Die Sparkasse KölnBonn ist am 01.01.2005 aus der Fusion der Stadtsparkasse Köln und der Sparkasse
Bonn hervorgegangen. Sie ist mit einer Bilanzsumme von 29,3 Milliarden Euro(1) die größte kommunale
Sparkasse Deutschlands.
Zur Refinanzierung über den Kapitalmarkt nutzt die Sparkasse KölnBonn die gesamte Palette der
Refinanzierungsinstrumente. Seit 1995 verfügt das Institut über ein eigenes Institutsrating von Moody’s
und hat seit 1998 ein Debt Issuance Programme. Art, Ausgestaltung und Volumen der aufgelegten
Emissionen richten sich nach den spezifischen Bedürfnissen der institutionellen Anleger.
Der erste Öffentliche Pfandbrief einer Sparkasse wurde im Jahr 2002 durch die Stadtsparkasse Köln
begeben. 2004 folgte der erste Hypothekenpfandbrief.
(1)
Alle Zahlenangaben per 31.12.2011
Rating: Category
Outlook Bank Deposits Bank Financial Strength Public-sector Pfandbriefe
Mortgage Pfandbriefe -Dom Curr Senior Unsecured Subordinate -Dom Curr Other Short Term -Dom Curr
Moody‘s
Stable
A1/P-1
D-
Aaa
Aaa
A1
Baa2
P-1
Ausgewählte Finanzdaten
Bilanzsumme
Hypothekenbestand
Hypothekenkredite Neugeschäft
Staatskredit Bestand
Staatskredit Neugeschäft
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen
Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine
nachrangige Verbindlichkeiten
Eigenmittel laut Bilanz insgesamt
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn)
Genussrechtskapital
nachrangige Verbindlichkeiten
Zinsüberschuss
Verwaltungsaufwand
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
Risikovorsorge
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
29.333
9.345
1.552
2.514
212
2.860
638
662
1.560
500
103
72
2
29
0
0
2.248
1.438
235
575
425
425
197
96
101
12
29.335
9.315
1.361
1.650
2
3.882
1.071
660
2.151
1.000
120
20
0
50
50
–
2.405
1.292
514
599
428
424
210
73
137
60
Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: SPKOB; Bloomberg: SPKKB Ansprechpartner:
Ralph Rutemöller
Tel.: +49 221 226-96276
[email protected]
105
UniCredit Bank AG
(vormals Bayerische Hypound Vereinsbank AG)
Kardinal-Faulhaber-Straße 1
80333 München
Tel.: +49 89 378-0 E-Mail: [email protected]
www.hypovereinsbank.de
Aktionär:
UniCredit S.p.A., Rom (100 %)
Die UniCredit Bank AG (HVB) ist Teil der UniCreditGroup, welche mit über 160.000 Mitarbeitern und rund
9.500 Filialen in 22 europäischen Ländern zu den größten Bankengruppen Europas zählt. In Deutschland
gehört die HVB mit rund 20.000 Mitarbeitern und 934 Geschäftsstellen zu den führenden Finanzinstituten.
Zu den Kernkompetenzen gehören das Geschäft mit Privat- und Geschäftskunden, mittelständischen und
großen, auch international tätigen Firmenkunden, ferner das Private Banking sowie das internationale Kapitalmarktgeschäft.
Ihren Kunden bietet die Bank die gesamte Produktpalette rund um die Baufinanzierung. Für professionelle
Immobilienkunden hält die Bank neben der klassischen Finanzierung alle innovativen Produkte und Dienstleistungen des Immobiliengeschäftes vor.
Rating: Fitch
Moody‘s
S&Ps
Hypotheken-
pfandbriefe
AAA
Aa1
-
Öffentliche
Pfandbriefe
AAA
Aaa
AAA
Kurzfristige Verbindlichkeiten
F1+
P-1
A-1
Ausgewählte Finanzdaten
106
Bilanzsumme
Hypothekenbestand
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon: Ausland
Hypothekenkredite Neugeschäft
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon: Ausland
Staatskredit Bestand
davon: Ausland
Staatskredit Neugeschäft
davon: Ausland
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel*
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine
nachrangige Verbindlichkeiten
Eigenmittel laut Bilanz insgesamt
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn)
Genussrechtskapital
nachrangige Verbindlichkeiten
Zinsüberschuss
Verwaltungsaufwand
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
Risikovorsorge
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
Jahresüberschuss
Langfristige
Verbindlichkeiten
A+
A2
A
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
395.716
44.031
29.733
14.298
59
3.928
2.226
1.702
0
18.446
1.288
808
197
47.697
25.953
7.498
14.246
12.375
9.310
4.151
2.401
2.132
626
0
22.716
19.354
155
3.207
4.265
-3.499
2.054
-945
1.109
1.017
381.607
47.903
32.215
15.688
32
3.448
1.970
1.478
0
13.744
1.170
1.171
120
47.111
27.435
6.047
13.629
13.375
4.078
1.466
650
1.438
524
0
22.823
19.354
205
3.264
4.160
-3.172
2.243
-405
1.838
1.270
Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: HVMG; Bloomberg: HVM GR
Ansprechpartner:
Rentenhandel/Bond Trading:
Treasury:
Capital Markets:
Kai Seeger Holger Oberfrank Thomas Neupert
Tel.: +49 89 378-12306 Tel.: +49 89 378-14337 Tel.: +49 89 378-14099
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Juristischer Eigentümer:
VALOVIS BANK AG
KarstadtQuelle Mitarbeiter Trust e.V.
Theodor-Althoff-Straße 7
45133 Essen
Tel.: +49 201 2465-9800
Fax: +49 201 2465-9899
E-Mail: [email protected]
www.valovisbank.de
Die Valovis Bank AG ist ein auf die Bedürfnisse des Handels und deren Kunden spezialisiertes Kreditinstitut. Die Valovis Bank AG vereint unter einem Dach fünf Kerngeschäftsfelder (Immobilienfinanzierung,
Kreditkarte, Versandhandelsfactoring, Mittelstandsfactoring, Absatzfinanzierung), die sie in Deutschland
zu einem gefragten Finanzspezialisten und Dienstleister für den Handel machen. Die Valovis Bank AG
bietet privaten Kunden qualitativ hochwertige Produkte zu attraktiven Konditionen und ermöglicht maßgeschneiderte Lösungen für Firmenkunden aus dem Handel. Das Unternehmen mit Sitz in Essen und einem
zweiten Standort in Neu-Isenburg beschäftigt rund 250 Mitarbeiter und ist Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken.
Ausgewählte Finanzdaten (IFRS)
Bilanzsumme
Hypothekenbestand
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Hypothekenkredite Neugeschäft
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Staatskredit Bestand
davon Ausland
Staatskredit Neugeschäft
davon Ausland
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine
nachrangige Verbindlichkeiten
Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine
nachrangige Verbindlichkeiten
Eigenmittel laut Bilanz insgesamt
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn)
Genussrechtskapital
nachrangige Verbindlichkeiten
Zinsüberschuss
Verwaltungsaufwand
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
Risikovorsorge
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
Jahresüberschuss
*Vorjahreszahlen gem. IAS 8 angepasst
2011
in Mio. €
4.311
1.494
89
1.405
0
150
0
150
0
0
0
0
0
2.606
1.191
0
0
1.415
0 0
785
10
0
0
775
0
190
229
0
0
43
77
-6
-19
-25
-40
2010*
in Mio. €
5.001
1.708
137
1.571
0
123
10
113
0
0
0
0
0
2.007
1.229
0
0
778
0
0
786
35
0
0
751
0
223
282
0
0
51
80
-58
-22
-80
-58
107
WL BANK AG Westfälische
Landschaft Bodenkreditbank
Sentmaringer Weg 1
48151 Münster
Tel.: +49 251 4905-0 Fax: +49 251 4905-5555
E-Mail: [email protected]
www.wlbank.de
Hauptaktionäre, Anteile:
Wegeno Verwaltungsgesellschaft mbH
(100 % WGZ BANK): 90,917 %
Stiftung Westfälische Landschaft: 4,618 %
Volksbanken und Raiffeisenbanken: 4,465 %
Die WL BANK wurde 1877 mit Sitz in Münster (Westfalen) gegründet. Sie verfügt über Repräsentanzen in
Berlin, Düsseldorf und München sowie Vertriebsstandorte in Frankfurt, Hamburg, Heidelberg und Nürnberg. Als Pfandbriefbank vergibt die WL BANK vor allem langfristige Immobilienkredite sowie Kredite an
die öffentliche Hand. Schwerpunktmäßig werden neben gewerblichen Immobilien wohnwirtschaftliche
Objekte finanziert. In der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken arbeitet die
WL BANK partnerschaftlich mit den Genossenschaftsbanken zusammen und fungiert im WGZ BANKKonzern als Kompetenzcenter für öffentliche Kunden. Basis für marktnahe und günstige Konditionen ist
die hohe Qualität ihrer Refinanzierung, die in erster Linie über Pfandbriefemissionen erfolgt. Ergänzend
zu individuellen und /oder strukturierten Emisssionen werden Jumbo-Pfandbriefe emittiert.
Rating: 108
Hypotheken-
pfandbriefe
Öffentliche
Pfandbriefe
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Langfristige
Verbindlichkeiten
Ausblick
Fitch
Moody‘s
S&Ps
/
/
AAA
/
/
AAA
F1+
/
A-1+
A+
/
AA-
stabil
/
stabil
Ausgewählte Finanzdaten
Bilanzsumme
Hypothekenbestand
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Hypothekenkredite Neugeschäft
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Staatskredit Bestand
davon Ausland
Staatskredit Neugeschäft
davon Ausland
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen
Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine
nachrangige Verbindlichkeiten
Eigenmittel laut Bilanz insgesamt
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn)
Genussrechtskapital
nachrangige Verbindlichkeiten
Zinsüberschuss
Verwaltungsaufwand
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
Risikovorsorge
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
Jahresüberschuss
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
42.838
12.494
10.512
1.982
13
2.552
2.003
549
0
27.671
5.678
1.832
111
32.472
9.130
19.789
3.553
6.500
5.251
2.218
1.177
1.505
351
0
512
355
35
122
126
43
62
-350
-288
0
43.931
11.221
9.655
1.566
13
2.288
1.887
401
0
30.797
7.073
4.216
526
34.766
8.786
22.366
2.409
6.875
6.226
1.884
2.887
1.291
164
9
528
350
35
143
124
41
63
-28
35
11
Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: WLBANK, www.wlbank.de
Ansprechpartner:
Sascha Aldag, Direktor
Robert Holl, stellv. Bereichsleiter
Tel.: +49 251 4905-2200
Tel.: +49 251 4905-2240
[email protected]
[email protected]
Wüstenrot Bank AG
Pfandbriefbank
Hohenzollernstraße 46
71630 Ludwigsburg
Tel.: +49 7141 16-1
Fax: +49 7141 16-4984
www.wuestenrot.de
Aktionär:
Wüstenrot & Württembergische AG (100 %)
Die Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank (WBP), Ludwigsburg, ist eine Universalbank mit Pfandbrieflizenz.
Sie bildet zusammen mit der Wüstenrot Bausparkasse AG das Geschäftsfeld BausparBank der Wüstenrot &
Württembergische-Gruppe (W&W). Die W&W-Gruppe versteht sich als der Vorsorge-Spezialist für die vier
Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Die WBP
ist aus der früheren Wüstenrot Bank AG und der Wüstenrot Hypothekenbank AG entstanden, als sich die
beiden Banken mit dem Inkrafttreten des neuen Pfandbriefgesetzes am 19. Juli 2005 zusammengeschlossen
haben. Innerhalb der W&W-Gruppe hat die WBP die Funktion des außerkollektiven Baufinanzierers für den
privaten Kunden übernommen. Sie refinanziert sich dabei hauptsächlich über den Kapitalmarkt, insbesondere durch Pfandbriefe, aber auch durch Einlagen der Kunden. Mit ihrem mehrfach ausgezeichneten Girokonto unterstützt sie außerdem die anderen Konzerngesellschaften bei der Kundenfindung und -bindung.
Rating: Hypotheken-
pfandbriefe
Öffentliche
Pfandbriefe
Langfristige
Verbindlichkeiten
Fitch
Moody‘s
S&P
AAA
–
–
–
–
–
BBB+ outlook pos.
–
BBB+ Ausgewählte Finanzdaten
Bilanzsumme
Hypothekenbestand
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Hypothekenkredite Neugeschäft
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
davon Ausland
Staatskredit Bestand
davon Ausland
Staatskredit Neugeschäft
davon Ausland
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
ungedeckte Schuldverschreibungen Schuldscheine
Umlaufende Jumbo-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
ungedeckte Schuldverschreibungen Schuldscheine
Eigenmittel laut Bilanz insgesamt
Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn)
Genussrechtskapital
nachrangige Verbindlichkeiten
Zinsüberschuss
Verwaltungsaufwand
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
Risikovorsorge1)
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
Jahresüberschuss2)
1)
2)
2011
in Mio. €
2010
in Mio. €
15.140
9.172
8.711
461
3
795
766
29
0
1.476
501
1.025
244
5.507
3.991
5
95
1.416
0
709
574
0
0
135
559
350
75
134
137
97
49
42
7
7
15.463
9.256
8.632
624
4
788
723
65
0
1.803
482
884
66
6.128
4.287
5
97
1.739
0
341
341
0
0
0
524
320
75
129
108
88
17
13
4
1
Unter Berücksichtigung des Ergebnisses aus Finanzanlagen
Vor aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrags an die W&W AG abzuführenden Gewinnen
Präsenz in elektronischen Medien: Bloomberg: WBPF, Reuters: WUEST04
Ansprechpartner:
Dennis Bach, Leiter Treasury
Tel.: +49 7141-16-4638
[email protected]
Frank Boetzer, Funding
Tel.: +49 7141-16-5665
[email protected]
Frank Retzmann, Funding
Tel.: +49 7141-16-2848
[email protected]
109
Sonstige Pfandbriefemittenten 2011
per 31.12.2011 (in Mio. €)*
Calenberger Kreditverein
Förde Sparkasse
Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg
Nordostseesparkasse
NRW.Bank
Ritterschaftliches Kreditinstitut
Sparkasse Aachen
Sparkasse Bremen
Sparkasse Essen
Sparkasse Hanau
Sparkasse Hannover
Sparkasse Lübeck
Sparkasse Münsterland-Ost
Sparkasse Neuss
Sparkasse Pforzheim-Calw
Sparkasse Westmünsterland
Stadtsparkasse Wuppertal
Stadtsparkasse Düsseldorf
Stadtsparkasse Mönchengladbach
Stadtsparkasse München
Taunussparkasse
Sonstige**
Summe
110
Pfandbriefe insgesamt
Absatz
Umlauf
28
80
60
20
0
18
50
65
57
47
34
20
100
125
50
70
47
110
0
100
87
k.A.
1.168
209
258
170
105
5.241
252
190
150
152
280
281
120
175
155
110
190
147
280
146
370
148
368
9.497
Hypothekenpfandbriefe
Absatz
Umlauf
28
80
60
20
0
18
0
65
57
0
14
20
100
110
50
70
47
85
0
87
k.A.
911
204
258
170
105
0
231
0
150
152
37
15
120
175
140
110
190
112
135
0
0
148
352
2.804
*)ab ≥100 Mio € Umlauf
**)≤100 Mio € Umlauf: Degussa Bank, Kreissparkasse Ludwigsburg, Sparkasse Harburg-Buxtehude, Sparkasse Holstein,
Sparkasse Krefeld, Sparkasse Leverkusen, Sparkasse Paderborn-Detmold, Verbands-Sparkasse Wesel
Quelle: vdp, HSBC Trinkaus
Öffentliche Pfandbriefe
Absatz
Umlauf
0
0
0
0
0
0
50
0
0
47
20
0
0
15
0
0
25
0
100
0
k.A.
254
5
0
0
0
5.241
21
190
0
0
243
266
0
0
15
0
0
35
145
146
370
0
16
6.693
Fact Book-Themen der Jahre 1996 – 2011
1996
— Der Pfandbriefmarkt, gesetzliche Grundlagen und Emittenten | FRANZ-JOSEF ARNDT
— Der Pfandbrief aus der Sicht des internationalen Anlegers | GEORG GRODZKI
— Der Markt für Jumbo-Pfandbriefe | FRIEDRICH MUNSBERG
— Liquidität am Pfandbriefmarkt | KARL-HEINZ PRIESTER
— Renditen und Spreads am deutschen Kapitalmarkt | DR. ALFRED BÜHLER, DR. MICHAEL HIES
— Der Pfandbrief-Preisindex PEX und der Pfandbrief-Performanceindex PEXP
| DR. ALFRED BÜHLER, DR. MICHAEL HIES
— Hypothekenpfandbriefe und Mortgage-Backed Securities | FRIEDRICH MUNSBERG
1997
— Der Pfandbriefmarkt, gesetzliche Grundlagen und Emittenten | FRANZ-JOSEF ARNDT
— Der Markt für Jumbo-Pfandbriefe | FRIEDRICH MUNSBERG
— Zum Rating des deutschen Pfandbriefs: Durch „Overcollateralization“ zum Triple A
| GAIL I. HESSOL, DR. JÜRGEN U. HAFERKORN, MICHAEL ZLOTNIK
— Indizes für den Jumbo-Pfandbrief-Markt: JEX und JEXP | JOSEF DEUTSCH, JÜRGEN HILLER
— Renditen und Spreads am deutschen Kapitalmarkt | DR. ALFRED BÜHLER, DR. MICHAEL HIES
— Der Pfandbrief-Preisindex PEX und der Pfandbrief-Performanceindex PEXP
| DR. ALFRED BÜHLER, DR. MICHAEL HIES
— Hypothekenpfandbriefe und Mortgage-Backed Securities | FRIEDRICH MUNSBERG
— Der Europa-Standard des Pfandbriefs | DR. DIETER BELLINGER
1998
— Der deutsche Pfandbrief | FRANZ-JOSEF ARNDT
— Der Markt für Jumbo-Pfandbriefe | FRIEDRICH MUNSBERG
— Der Jumbo-Pfandbrief-Future | JOSEF DEUTSCH, RALF DREYER
— Der Pfandbrief in der EWU | GERHARD BRUCKERMANN
— Der Europa-Standard des Pfandbriefs | DR. DIETER BELLINGER
— Pfandbriefrating in der EWU | DR. OLIVER EVERLING
— Renditen und Spreads am deutschen Kapitalmarkt | DR. ALFRED BÜHLER, DR. MICHAEL HIES
— Indizes für den deutschen Pfandbriefmarkt: PEX/PEXP und JEX/JEXP
| DR. ALFRED BÜHLER, JOSEF DEUTSCH, JÜRGEN HILLER, DR. MICHAEL HIES
1999
— Der Pfandbrief | FRANZ-JOSEF ARNDT
— Die Hypothekenbanken in Europa | KURT BONFIG
— Staatliche Aufsicht über die deutschen Hypothekenbanken | VOLKHER KERL
— Relative Value Aspekte im Jumbo-Markt | DR. ERWIN MIRKES
— Perspektiven des Pfandbriefs als Spreadprodukt-Benchmark im Euro
| DR. RALF GROSSMANN, HANSJÖRG PATZSCHKE
— Strukturierte Pfandbriefe als attraktive Investmentalternative | MARTIN SCHULTE
— Indizes für den europäischen Renten- und Pfandbriefmarkt | ANNETTE SCHNEEWEIS
111
Fact Book-Themen der Jahre 1996 – 2011
2000
— Der Pfandbrief | FRANZ-JOSEF ARNDT, JENS TOLCKMITT
— Alternative Refinanzierungsmöglichkeiten für Hypothekenbanken | FRANK DAMEROW
— Der Pfandbrief und pfandbriefähnliche Produkte in Europa | GEORG GRODZKI
— Die Welt der Bonds wird elektronisch | HORST BERTRAM
— Der Jumbo-Repomarkt | MARCO HOSENSEIDL, TED PACKMOHR
— Jumbo-Pfandbrief – Relative Value Analyse | DR. UDO HERGES
— Staatliche Aufsicht über die deutschen Hypothekenbanken | VOLKHER KERL
— Bewertung von Immobilien zum Zwecke der Immobilienfinanzierung | REINER LUX
2001
— Der Pfandbrief – Aktuelle Entwicklungen und rechtliche Grundlagen
| FRANZ-JOSEF ARNDT, JENS TOLCKMITT
— Der Pfandbrief und pfandbriefähnliche Produkte | GEORG GRODZKI
— Zunehmende Internationalisierung des Pfandbriefs und anhaltendes Wachstum
bei Mortgage-Backed Securities | TED LORD, DAVID WELLS
— Die Ratingansätze für deutsche Pfandbriefe | CHRISTOPH ANHAMM
— Elektronischer Handel erfüllt noch nicht alle Erwartungen | HORST BERTRAM
— Ein Fair Value-Modell für den Pfandbrief-Spread | ANDREAS REES
112
2002
— Der Pfandbrief im europäischen Kapitalmarkt | JENS TOLCKMITT, CHRISTIAN WALBURG
— Die Novelle des Hypothekenbankgesetzes: Sicherheit des Pfandbriefs weiter gestärkt | DR. LOUIS HAGEN
— Geschäftspotenzial der Hypothekenbanken im Staatskreditgeschäft in den außereuropäischen
G7-Staaten und den mitteleuropäischen OECD-Staaten | NORBERT MEISNER
— Die Ratingansätze für Pfandbriefe | CHRISTOPH ANHAMM, HEIKO LANGER
— Jumbo-Pfandbrief-Spreads: alles neu, alles anders oder alles beim Alten?
| THOMAS HERBERT, JÖRG BIRKMEYER
— Verbriefungen von Aktiva im Rahmen des Hypothekenbankgeschäfts
| IAIN BARBOUR, FRANK DAMEROW, JENNIFER THYM
— Neuentwicklung im Repomarkt – Auswirkungen auf den Jumbo-Repomarkt
| EDUARD CIA, CLAUDIA SCHINDLER
2003
— Der Pfandbrief am europäischen Kapitalmarkt | SASCHA KULLUG, CHRISTIAN WALBURG
— Covered Bond – Das unbekannte Wesen | DR. LOUIS HAGEN
— Pfandbriefe und andere nicht-staatliche Anleihen hoher Bonität
| RALF GROSSMANN, ALEXANDRE TRULLI
— Methodologie von Fitch Ratings für Pfandbriefe berücksichtigt optimiertes
Hypothekenbankgesetz | BRIDGET GANDY, SILKE REINIG, JENS SCHMIDT-BÜRGEL
— Moody’s Ratingansatz für deutsche Pfandbriefe | JOHANNES WASSENBERG
— Standard & Poor’s analytischer Ansatz für das Rating von Pfandbriefen
| DANIEL KÖLSCH, MICHAEL ZLOTNIK, ALAIN CARRON
2004
— Der Pfandbrief am europäischen Kapitalmarkt | SASCHA KULLIG
— Der Pfandbrief auf dem Weg in eine neue Ära | DR. LOUIS HAGEN
— Die künftige Eigenkapitalgewichtung von Pfandbriefen in Europa | DR. CHRISTIAN MARBURGER
— Zunehmende Verbreitung der Pfandbrieftechnologie in Europa –
Ursachen, Konsequenzen, Investmentimplikationen | FRITZ ENGELHARD
— Market-Making für Jumbo-Pfandbriefe und andere Covered Bonds
| JOHANNES RUDOLPH, ALEXANDER LEUSCHEL, GREGOR BECKMANN
— Hypothekenpfandbrief-Barwertverordnung | DR. BOY HENRICH TIMMERMANN
2005
— Der Pfandbriefmarkt 2004/2005 | SASCHA KULLIG, BODO WINKLER
— Neues Pfandbriefgesetz als einheitliche Grundlage zur Emission von Pfandbriefen
stärkt den Pfandbrief und den Finanzplatz | DR. LOUIS HAGEN
— Die Emittentenlandschaft unter der Ägide des Pfandbriefgesetzes | RALF BURMEISTER, UWE BURKERT
— Zehn Jahre Jumbo-Pfandbrief – Wie alles begann | FRIEDRICH MUNSBERG
— Das erste halbe Jahr des European Covered Bond Council | DR. LOUIS HAGEN
— Wer kauft Pfandbriefe? Zur Investorenstruktur am Covered Bond-Markt | TED PACKMOHR
— Pfandbriefe in Rentenindizes: Basis für Finanzinnovationen | GÖTZ KIRCHHOFF
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2006
— Der Pfandbriefmarkt 2005/2006 | BODO WINKLER
— Neue Regeln in den Mindeststandards stärken den Jumbo Pfandbrief | Sascha Kullig
— Der Jumbo Covered Bond Sekundärmarkt, das unbekannte Wesen | BODO WINKLER
— Die neu gestaltete einheitliche Aufsicht über die Pfandbriefbanken | Michael Bläser, Dieter Ullrich
— Transparenz am Pfandbriefmarkt – Anmerkungen aus Investorenperspektive | Torsten Strohrmann
— Der Schiffspfandbrief als neue Asset-Klasse | Thomas Schulze, Lambert Adams
— Pfandbriefe versus MBS – Rivalen oder komplementäre Instrumente? | Michaela Lorenz
— Der Europäische Jumbo Covered Bond Markt auf den Spuren des deutschen Pfandbriefs
| Bernd Volk, Florian Hillenbrand
2007
— Der Pfandbriefmarkt 2006/2007 | BODO WINKLER
— Die Finanzierung großer Immobilienprojekte und der Pfandbriefmarkt | Frank Lamby
— Neue Trends in der Staatsfinanzierung der Pfandbriefbanken | Dr. Christoph Hausen
— Das Ratingprojekt „Lokale und Regionale Gebietskörperschaften“ | Rainer Pfau, Guido Bach
— Die vdp-Pfandbriefkurve | Bodo Winkler
— Der Covered Bond Markt in den USA: Ein weiter Weg von den Kinderschuhen bis zur Marktreife
| Sabine Winkler
2008
— Die rechtlichen Grundlagen der Pfandbriefemission | Dr. Louis Hagen
— Der Pfandbriefmarkt 2007/2008 | BODO WINKLER
— Novelle des Pfandbriefgesetzes | Dr. Otmar Stöcker
— Market Making für Jumbo-Pfandbriefe: Quo vadis? | Franz-Josef Kaufmann
— Der Pfandbrief in Zeiten der Finanzkrise – Qualität setzt sich durch
| Ernst-Albrecht Brockhaus, Horst Bertram
— Der Pfandbrief und die wesentlichen Merkmale von Covered Bonds | Ralf Burmeister
Fact Book-Themen der Jahre 1996 – 2011
2009
— Die rechtlichen Grundlagen der Pfandbriefemission | Jens Tolckmitt, Dr. Otmar Stöcker
— Novelle des Pfandbriefgesetzes 2009 | Dr. Otmar Stöcker
— Der Pfandbriefmarkt 2008/2009 | BODO WINKLER
— GGBs – nur ein Intermezzo? | Franz Rudolf, Florian Hillenbrand
— Die Bedeutung von Pfandbriefen und „SoFFin-Anleihen“
für die Refinanzierung der Aareal Bank — Der Flugzeugpfandbrief | Matthias Reuleaux, Tammo Reimann
— Die vdp-Kurve (Hypothekenpfandbrief): Von der Pfandbriefrendite zum Hypothekenzins
| Christian Fischer, Bodo Winkler
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2010
— Die rechtlichen Grundlagen der Pfandbriefemission | Jens Tolckmitt, Dr. Otmar Stöcker
— Novelle 2010 des Pfandbriefgesetzes | Dr. Otmar Stöcker
— Der Pfandbriefmarkt 2009/2010 | BODO WINKLER
— Der Treuhänder einer Pfandbriefbank – Aufgaben – Befugnisse – Grenzen | Dr. Michael Labe
— Deckungsspezifische Strukturen & Prozesse einer Pfandbriefbank | Ralf Dresch
— vdp-Transparenzinitiative | Bodo Winkler
— Pfandbriefe – gestärkt aus der Krise?! | Sebastian Sachs
— Änderungen im regulatorischen Umfeld der Pfandbriefbanken – Beginn einer neuen Ära?
| Roman Berninger
2011
— Die rechtlichen Grundlagen der Pfandbriefemission | Jens Tolckmitt, Dr. Otmar Stöcker
— Der Pfandbriefmarkt 2010/2011 | Swen Prilla, Christian Walburg
— Auswirkungen von Basel III auf das pfandbriefbasierte Kreditgeschäft | Dirk Auerbach
— Quo vadis? Die aufsichtsrechtliche Behandlung des Pfandbriefs unter Solvency II
| Mathias Christoph Köhne
— Pfandbriefe in Wertpapierindizes – aktuelle Entwicklungen und Anwendungen
| Franz Rudolf, Florian Hillenbrand
— Roundtable Pfandbriefbanken | moderiert von Michael Schulz
— Der Immobilienmarkt Deutschland – Werthaltigkeitsgarant für Hypothekenpfandbriefe
| Susanne Giesemann, Christoph Kettel
— Regulierung von Ratingagenturen – Zeit für neue Schwerpunkte?
| Sascha Kullig, Horst Bertram
Notizen
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17. Ausgabe, Berlin 2012
© Verband deutscher Pfandbriefbanken, Berlin
Redaktionsschluss: Juli 2012
Der Pfandbrief ISSN 1615-0090
Das Fact Book erscheint auch in Englisch.
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