2012-3 (238,8 KiB)

Transcrição

2012-3 (238,8 KiB)
Erscheinungsdatum: 28.09.2012
Ausgabe III/2012
AKTUELL
Mitgliedermagazin der SVG StraßenverkehrsGenossenschaft Sachsen und Thüringen eG
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Vormerkung: Generalversammlung über
das Geschäftsjahr 2011
Ausbildung (Förderung von Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer)
Die SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft
Sachsen und Thüringen eG lädt Ihre Mitglieder
zur
Es
werden pauschal EUR 50.000,00
anerkannt, die aber entsprechend der
notwendigen Aufwendungen auf die 3
Lehrjahre aufgeteilt werden:
Ordentlichen Generalversammlung für das
Geschäftsjahr 2011
am Samstag, dem 10. November 2012, um
10:00 Uhr
in das RAMADA Hotel Dresden ein
(Adresse: Wilhelm-Franke-Straße 90, 01219
Dresden).
Eine Einladung erhalten Sie mit separater Post.
--------------------------------------------------------Neue Förderrichtlinien für die Aus- und
Weiterbildung sowie die De-minimisBeihilfen im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht
Im Bundesanzeiger vom 17. Juli 2012
veröffentlichte das BMVBS die ab 1. Oktober
2012 gültigen Förderrichtlinien „De-minimis“
und „Aus- und Weiterbildung“. Welche
Änderungen gibt es zu den bisherigen
Regelungen?
De-minimis
Die Förderhöhe je förderfähigem Fahrzeug
beträgt EUR 1.500,00 und ist auf EUR
25.500,00 je Unternehmen beschränkt. Für
fahrzeugbezogene, personenbezogene sowie
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung beträgt
der einheitliche Förderhöchstbetrag EUR
2.500,00. Die Antragstellung soll im Zeitraum
vom 01. Oktober 2012 bis zum 28. Februar
2013 erfolgen. Bei der Auszahlung sind je
Zuwendungsbescheid nur noch maximal zwei
Teilverwendungsnachweise möglich, der erste
darf erst eingereicht werden, wenn mindesten
50 % der bewilligten Fördermittel verbraucht
sind.
1. Lehrjahr: EUR 21.700,00
2. Lehrjahr: EUR 15.200,00
3. Lehrjahr: EUR 13.100.00
Die Förderhöhe beträgt bei KMU 50 % und bei
anderen
Antragstellern
43
%.
Die
Antragstellung muss vom 01. Januar bis 30.
September des Jahres erfolgen, in dem die
Ausbildung beginnen soll. Nach Erhalt des
Zuwendungsbescheides muss innerhalb von
zwei Monaten der Abschluss eines wirksamen
Ausbildungsvertrages nachgewiesen werden.
Erfolgt
dies
nicht,
wird
der
Zuwendungsbescheid widerrufen. Bei der
Auszahlung werden die Pauschalbeträge auf
die einzelnen Ausbildungsmonate verteilt. Die
Teilverwendungsnachweise sind innerhalb der
ersten drei Monate eines Kalenderjahres für
die im Vorjahr absolvierten Ausbildungsmonate einzureichen.
Weiterbildungsmaßnahmen
Die Förderhöhe beträgt wie bisher 70 % bei
KMU und 60 % bei anderen Antragstellern,
aber der maximale Förderhöchstbetrag je
Unternehmen errechnet sich aus dem
Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug in Höhe
von bis zu EUR 600,00 mal die Anzahl der Lkw.
Die Antragstellung muss ebenfalls zwischen
dem 01. Oktober 2012 und dem 28. Februar
2013 erfolgen.
Weiterhin ist zu beachten
Die Antragstellung soll auf elektronischem
Wege und ab 10 Lkw in Listenform erfolgen,
alternativ ist der Papierantrag weiter möglich.
Das gilt auch für die Verwendungsnachweise.
Eine Antragstellung und die Versendung der
www.svg-dresden.de
Verwendungsnachweise per E-Mail sind nicht
zulässig. Der Stichtag für die Berechnung der
Anzahl der Fahrzeuge ist jeweils der 30.
September. Die Anträge für 2013 werden ca.
eine Woche vor dem 1. Oktober im Internet
verfügbar sein. Das elektronische Antragsportal
wird ab 0.00 Uhr am 1. Oktober frei geschalten
sein.
Auch für den Förderzeitraum 2013 wird nach
dem „Windhundprinzip“ verfahren. Stellen Sie
also gleich in den ersten Tagen Ihren Antrag,
um Ihre Chance so groß wie möglich zu halten!
--------------------------------------------------------Berichtsheft jetzt auch online
Das Führen eines Ausbildungsnachweises
durch den Auszubildenden ist ein Instrument
zur
Dokumentation
seiner
gesamten
Ausbildung.
Darüber
hinaus
ist
der
Ausbildungsnachweis
eine
zwingende
Voraussetzung für die Zulassung zur
Abschlussprüfung im jeweiligen Beruf. Über
zwei Jahre wurde unter Leitung der TU
Dresden eine elektronische Form der
Berichtsheftführung unter dem Namen BlockOnline getestet. Seit Mai 2012 wird nun auch
die
papierlose
Form
des
Ausbildungsnachweises über die Website:
www.online-ausbildungsnachweise.de
angeboten. Die Eintragungen werden dann
ebenfalls auf elektronischem Wege vom
Ausbilder bestätigt. Die Datensicherheit
entspricht dem Stand der Technik, die
persönlichen Inhalte sind nur von autorisierten
Personen einsehbar und kopiergeschützt.
Informationen über die Registrierung und
kostenpflichtige Nutzung sind der Internetseite
zu entnehmen.
--------------------------------------------------------Jubiläum
Wir gratulieren Frau Petra Holfert zu 20 Jahren
Betriebszugehörigkeit sowie den Herren Gerd
Fischer und Rolf-Peter Günther zu jeweils 10
Jahren Betriebszugehörigkeit und bedanken
uns gleichzeitig für die geleistete Arbeit. Für die
Zukunft wünschen wir alles Gute.
Impressum
Herausgeber:
SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Sachsen
und Thüringen eG
01097 Dresden, Palaisplatz 4, Telefon: 0351 8143 235
Verantwortlich für den Inhalt: Tim Zumpe, Thomas
Riedel
Redaktion: Axel Erler
Diese Information erscheint kostenlos für Mitglieder
Umweltzone in Erfurt ab 01.10.2012
Trotz intensiver Bemühungen von Seiten der
Stadt Erfurt und ihrer Partner aus der
Wirtschaft konnte die Einführung der
Umweltzone nicht verschoben bzw. verhindert
werden.
Zum 1. Oktober 2012 wird es in der
Landeshauptstadt eine Umweltzone geben. Die
Vorbereitungen in der Stadtverwaltung laufen
deshalb auf Hochtouren. Innerhalb der
Umweltzone dürfen PKW, Nutzfahrzeuge und
Busse nur fahren, wenn diese mit einer grünen
Plakette gekennzeichnet sind. Eine Befahrung
der Umweltzone ohne gültige Plakette oder
Ausnahmegenehmigung kann mit einem
Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in
Flensburg
geahndet
werden.
Die
Beschilderung zur Umweltzone wird voraussichtlich erst am 17. Oktober beginnen, erst
wenn alle Schilder stehen, wird die
Umweltzone aktiv und rechtsverbindlich
wirksam. Ab dem 10. September sind die extra
für die Bearbeitung der Ausnahmeanträge
eingerichteten Büros in der Stauffenbergallee
18 geöffnet.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der
Internetseite der Stadt Erfurt www.erfurt.de.
Zudem steht seit dem 10. September unter
0361 6006598 eine telefonische Hotline bereit,
die Montag bis Samstag von 7:00 bis 20:00
Uhr allgemeine Fragen beantwortet.
--------------------------------------------------------Basel III, neue Herausforderungen an
den Mittelstand
Mit den Regelungen durch Basel III werden die
Banken gezwungen, bei der Herausgabe von
Krediten diese mit mehr Eigenkapital zu
hinterlegen. Das wird dazu führen, dass
manche Kreditinstitute bei der Vergabe von
Darlehen an den Mittelstand zurückhaltender
reagieren werden bzw. sie werden versuchen,
ihre eigene Marge zu erhöhen, um das Risiko
berechenbarer zu machen.
Für die Darlehensnehmer bedeutet das, dass
sie mehr denn je darauf achten müssen, dass
die Kommunikation zwischen ihnen und dem
Kreditinstitut auch funktioniert. Insbesondere
sollte immer über aktuelle Entwicklungen sowie
betriebswirtschaftliche Kennzahlen informiert
werden. An dieser Stelle sei erwähnt, dass
auch die optimale Information von Auskunfteien
(Creditreform, Bürgel etc.) dazu gehört, da
viele
Lieferantenkredite
auf
diesen
Informationen aufbauen.
www.svg-dresden.de
Mündlicher Vertrag gilt!
Ein mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag
ist uneingeschränkt gültig und kann somit nicht
ohne weiteres geändert werden. Es ist
empfehlenswert, alle Arbeitsverträge schriftlich
zu fixieren, da hier im Falle eines Streites die
Beweisführung wesentlich einfacher ist.
Insbesondere bei mündlichen Arbeitsverträgen
ist das Nachweisgesetz zu beachten. Danach
sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, innerhalb
eines Monats die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen und sie
dem Arbeitnehmer auszuhändigen.
Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform und hat vor
der Arbeitsaufnahme zu erfolgen.
--------------------------------------------------------Transport- und Arbeitsrecht
Am
10.11.2012
findet
in
unserem
Schulungszentrum Dresden ein Seminar zum
Thema Transport- und Arbeitsrecht für
Unternehmer statt. Bitte melden Sie sich
rechtzeitig an, die Plätze sich begrenzt.
Sie haben Fragen oder möchten sich
anmelden, rufen Sie uns bitte an Tel. 0351
8143-253 oder senden eine E-Mail an
[email protected]. Gern unterbreiten wir
Ihnen ein individuelles Angebot.
--------------------------------------------------------Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von
selbständigen Kraftfahrern
Im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 32 vom 16. Juli
2012 wurde das vom Deutschen Bundestag
am 11. Juli 2012 beschlossene Gesetz zur
Regelung der Arbeitszeit von selbständigen
Kraftfahrern verkündet.
Das Gesetz regelt die Arbeitszeit von
selbständigen
Kraftfahrern,
wobei
die
Bestimmungen der VO (EG) 561/2006 und des
AETR (Lenk- und Ruhezeiten) unberührt
bleiben.
Die Richtlinie 2002/15/EG des Europäischen
Parlamentes, die die Grundlage für die jetzige
gesetzliche Regelung darstellt, definiert im
Artikel 3, Buchstabe e: „selbständiger
Kraftfahrer alle Personen, deren berufliche
Tätigkeit hauptsächlich darin besteht, mit
Gemeinschaftslizenz oder einer anderen
berufsspezifischen Beförderungsermächtigung
gewerblich im Sinne des Gemeinschaftsrechts,
Fahrgäste oder Waren im Straßenverkehr zu
befördern, die befugt sind, auf eigene
Rechnung zu arbeiten, und die nicht durch
einen Arbeitsvertrag oder ein anderes
arbeitsrechtliches Abhängigkeitsverhältnis an
einen Arbeitgeber gebunden sind, die über den
erforderlichen freien Gestaltungsspielraum für
die Ausübung der betreffenden Tätigkeit
verfügen, deren Einkünfte direkt von den
erzielten Gewinnen abhängen und die die
Freiheit haben, als Einzelne oder durch eine
Zusammenarbeit
zwischen
selbständigen
Kraftfahrern
Geschäftsbeziehungen
zu
mehreren Kunden zu unterhalten.
Für die Zwecke dieser Richtlinie unterliegen
Fahrer, die diese Kriterien nicht erfüllen, den
gleichen Verpflichtungen, und genießen die
gleichen Rechte, wie sie diese Richtlinie für
Fahrpersonal vorsieht.“
Im Wesentlichen stimmen die gesetzlichen
Regelungen
mit
denen
des
§
21a
Arbeitszeitgesetz überein.
Zu beachten ist besonders, dass der
selbständige
Kraftfahrer
seine
tägliche
Arbeitszeit
aufzeichnen
und
diese
Aufzeichnungen zwei Jahre aufbewahren
muss. Die Aufzeichnungspflicht gilt nicht für
administrative Arbeiten, die keinen direkten
Zusammenhang mit den Transporttätigkeiten
aufweisen.
Das Gesetz tritt am 1. November 2012 in Kraft.
--------------------------------------------------------Keine Selbstständigkeit ohne Lkw
Freiberufliche Kraftfahrer, die keinen eigenen
Lkw – ein sogenanntes Betriebsmittel –
besitzen und in die Betriebsabläufe ihres
Auftraggebers weitgehend eingebunden sind,
gelten als abhängig beschäftigt. Dies hat das
Bayrische Landessozialgericht in München am
05. Mai klargestellt (Az. L5R 23/12).
DVZ 28.07.2012
--------------------------------------------------------Bundesstraßenmaut
Seit dem 01. August 2012 wird auch auf
autobahnähnlich ausgebauten
Bundesstrassen,
die
unmittelbar
an
eine
Bundesautobahn angebunden sind und
mindestens zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung
aufweisen, Maut erhoben. Die Mautpflicht
besteht grundsätzlich für Kraftfahrzeuge oder
Fahrzeugkombinationen, die 1. ausschließlich
für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder
2. für den Güterkraftverkehr eingesetzt werden
und
deren
zulässiges
Gesamtgewicht
mindestens 12 t beträgt. Wir empfehlen allen
Unternehmern, die bisher noch nicht an der
automatischen Einbuchung teilnehmen, ein
www.svg-dresden.de
Fahrzeuggerät einbauen zu lassen. Nur so
stellen
Sie
sicher,
dass
die
Maut
ordnungsgemäß entrichtet wird. Belehren Sie
auch Ihre Fahrer über die erweiterte
Mautpflicht.
Durchschnitt 287 Franken für eine
Strecke von 300 Kilometer bezahlt, wird
dadurch mit 2,85 Franken zusätzlich
belastet.
---------------------------------------------------------
---------------------------------------------------------
Fahrverbot an Feiertagen
Änderung der Fahrerlaubnisverordnung
In den nächsten Monaten gibt es wieder einige
Feiertage mit Fahrverbot nach § 30 STVO.
Am 19.01.2013 tritt die sechste Änderung der
Fahrerlaubnisverordnung (im folgenden FeV) in
Kraft. Grundlegend neu ist, dass alle ab dem
19.01.2013 ausgestellten
Führerscheindokumente auf die nach EU-Recht maximal
zulässige Frist von längstens 15 Jahren
ausgestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist,
werden die Führerscheine allerdings nur
verwaltungsmäßig umgetauscht. Das heißt in
der Praxis, dass der Umtausch mit keiner
ärztlichen Untersuchung verbunden ist. Es wird
lediglich ein neues Passbild benötigt.
Zusätzlich sind dann alle bisher unbefristet
ausgestellten Führerscheine bis zum Jahr 2033
erstmalig umzutauschen.
Wann
03.10.12
Feiertag/Fahrverbot in
Tag der deutschen Einheit
im gesamten Bundesgebiet
31.10.12
Reformationstag
Brandenburg, Sachsen,
Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen-Anhalt, Thüringen
01.11.12
Allerheiligen
Baden-Württemberg, Bayern,
Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz, Saarland
21.11.12
Buß- und Bettag
kein Fahrverbot
25.12.12
1. Weihnachtsfeiertag
im gesamten Bundesgebiet
26.12.12
2. Weihnachtsfeiertag
im gesamten Bundesgebiet
--------------------------------------------------------Schweiz: LSVA angepasst – niedrigere
Sätze für EURO 6-LKW
Die Schweiz hat zum 01. Juli 2012 die
leistungsabhängige
Schwerverkehrsabgabe,
für alle Motorfahrzeuge und deren Anhänger
mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr
als 3,5 Tonnen, angepasst. Folgende
Änderungen sind in Kraft getreten:


Emissionsarme LKW der Klasse EURO
6 erhalten einen Rabatt von 10 Prozent
auf die LSVA. Der Rabatt soll vorerst
bis Ende 2014 gelten. Er soll einen
Anreiz
für
eine
raschere
Flottenerneuerung geben und damit zu
einer
weiteren
Senkung
der
Feinstaubbelastung beitragen. Der
reduzierte Tarif liegt bei 2,05 Rappen je
Tonnenkilometer.
Die LSVA wird um 0,97 Prozent erhöht.
Es handelt sich hierbei um die erste
Anpassung der LSVA an die Teuerung.
Ein 40-Tonnen-LKW, der heute im
Es ist allerdings grundsätzlich so, dass alle bis
zum 18.01.2013 erteilten Fahrerlaubnisse ihre
volle Gültigkeit behalten, das heißt mein
erworbener Besitzstand bleibt mir erhalten.
Änderungen bzw. Neuregelungen gelten für
alle die, die ab dem 19.01.2013 eine
entsprechende
Fahrerlaubnis
erteilt
bekommen.
Es wird neue Definitionen in den Zweirad
Klassen geben. Neu geregelt wird ebenfalls
das Führen von Trikes. Nach derzeitig
geltendem Recht ist eine Fahrerlaubnis der
Klasse
B
für
dreirädrige
Krafträder
ausreichend. Zukünftig wird dann eine
Fahrerlaubnis der Klasse A benötigt und das
Mindestalter wird auf 21 Jahre angehoben.
Außerdem darf mit der ab dem 19.01.2013
erteilten Fahrerlaubnis der Klasse A bei Trikes
und Krafträdern kein Anhänger mitgeführt
werden. Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B, die
vor dem 19.01.2013 erteilt wird, dürfen
weiterhin Trikes mit und ohne Anhänger führen.
Im Bereich der Klasse B wird es eine Änderung
bezüglich des Mitführen eines Anhängers
geben. Und in der Klasse BE wird die zulässige
Gesamtmasse des Anhängers auf max. 3.500
kg begrenzt.
In der Klasse C1E wird die Anhänger-Regelung
ebenfalls dahin verändert, dass das Verhältnis
der zul. Gesamtmasse des Anhängers zur
Leermasse des ziehenden Fahrzeuges keine
Rolle mehr spielt. Entscheidend ist die
www.svg-dresden.de
zulässige Gesamtmasse des gesamten Zuges,
die 12.000 kg nicht überschreiten darf.
In den Klassen C und CE wird das Mindestalter
auf 21 Jahre und in den Klassen D und DE auf
24 Jahre festgelegt.
politischen Bedingungen und sie führen
Mitarbeiter und kommunizieren dienstleistungsorientiert mit Partnerunternehmen und Kunden.
Interessenten melden sich bitte direkt unter
0351 2866 530 bei Frau Bierig im BZ IHK.
--------------------------------------------------------In der Klasse D1 wird es zukünftig eine Rolle
spielen, dass das Fahrzeug für nicht mehr als
16 Personen ausgelegt sein muss und nicht
länger als 8m sein darf. In der Klasse L wurde
bereits die bbH auf 40 km/h erhöht.
--------------------------------------------------------Schulungstermine 2013 online
Die
Schulungstermine
2013
für
die
Berufskraftfahrerweiterbildung sind jetzt online.
Auf unserer Homepage können Sie sich jetzt
über
die
Schulungstermine
für
2013
informieren und die notwendigen Schulungen
für
Ihre
Fahrer
langfristig
planen.
Selbstverständlich wird es bei Bedarf auch
noch weitere Termine geben. Weitere
Informationen finden Sie unter www.svgdresden.de/seminare.
SVG Web-Shop online seit August
Seit Anfang August
ist auch unser SVG
Web-Shop online.
Hier können Sie
jetzt ganz entspannt
aus Ihrem Büro
oder von zu Hause
sich die benötigten
Artikel aussuchen
und bestellen. Die
bestellten Artikel liefern wir zu Ihnen oder Sie
holen sich Ihre Bestellung in einer unserer
Geschäftstellen in Dresden, Niederdorf (bei
Chemnitz), Leipzig und Erfurt ab. Im Internet
finden Sie uns unter http://shop.svg-dresden.de
---------------------------------------------------------
--------------------------------------------------------Grundqualifikation für Kraftfahrer
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf
hinweisen, dass für alle Fahrer, die ihren
Führerschein nach dem 9. September 2008
(Personenverkehr) oder dem 9. September
2009 (Güterverkehr) erworben haben, der
Nachweis der Grundqualifikation zwingend
erforderlich ist!
--------------------------------------------------------Geprüfter Verkehrsfachwirt
Das Bildungszentrum der IHK plant ab
September 2013 in Kooperation mit der SVG
BSG wieder eine Fortbildung zum Verkehrsfachwirt als berufsbegleitende Maßnahme
durchzuführen.
Die Fortbildung zum Geprüften Verkehrsfachwirt bedeutet Einstieg in das Management
und qualifiziert zur Übernahme von Leitungsund
Führungsaufgaben
in
der
Verkehrsbranche.
Die Geprüften Verkehrsfachwirte sind befähigt,
in
Unternehmen
der
Verkehrswirtschaft
eigenständig in der kaufmännischen Leitung
mitzuarbeiten. Sie konzipieren und realisieren
Verkehrsdienstleistungen
unter
Einsatz
vorhandener Verkehrsträger im Rahmen der
geltenden rechtlichen, wirtschaftlichen und
Neu bei der SVG –
die SVG/TOTAL Card
Die SVG hat ihr
Tankkartenangebot
um die SVG/Total
Karte erweitert. Mit
dieser
Karte
erhalten Sie an ca.
13.000 Akzeptanzstellen in vielen Ländern
Europas einen flächendeckenden Service. Das
Akzeptanznetz in Deutschland umfasst über
2.100 Tankstellen der Marken TOTAL, AVIA
und WESTFALEN. In ganz Europa sind es
11.000 Tankstellen. An Lkw-freundlichen
Stationen der Marke TOTAL ist der Truckdiesel
besonders günstig. Alle Karten sind PIN
geschützt, ein individueller Wunsch PIN ist
möglich.
Online
Autorisierung
und
automatische
Transaktionsüberwachung
setzen einen hohen Sicherheitsstandard.
Durch
verschiedene
Produktund
Serviceoptionen können Sie den Einsatzbereich Ihrer Tankkarte selbst festlegen.
Selbstverständlich
können
auch
Maut-,
Brücken- und Tunnelgebühren mit der Karte
beglichen werden. Im europäischen Ausland
steht Ihnen ein Reparatur- und Pannendienst
zur Verfügung. Deutliche Zinsvorteile und eine
verbesserte Liquidität sichern Sie sich durch
die 14-tägige Rechnungslegung und ein
attraktives Zahlungsziel. Gern übernehmen wir
auch die Mehrwertsteuerrückerstattung der
www.svg-dresden.de
Auslandsumsätze.
Weitere
Informationen
erhalten Sie im Internet unter www.svgdresden.de. Haben Sie Fragen oder möchten
Sie Ihre Fahrzeuge mit einer SVG/TOTAL Card
ausstatten, dann rufen Sie uns bitte an, Tel.
0351 8143-252, oder senden uns eine E-Mail
an [email protected]. Gern unterbreiten wir
Ihnen ein entsprechendes Angebot.
--------------------------------------------------------Baubeginn in Erfurt
Der Neubau
unseres
Regionalzentrums in
Erfurt (GVZ,
In
der
Langen Else
2) schreitet
gut voran. Die Gründung ist weitestgehend
abgeschlossen und die Hochbauarbeiten
können starten. Die Fertigstellung ist für das
erste Quartal 2013 geplant, so denn die
Witterungsverhältnisse das zulassen.
--------------------------------------------------------Das Gespenst Altersarmut geistert
durch die Medien
Permanent wird in den Medien über die zu
erwartenden Einkommen im Alter diskutiert.
Das Fazit ist klar: vielen zukünftigen Alten wird
es vergleichsweise schlechter gehen als den
heutigen Rentnern und Pensionären.
So manches wird von Politikern wortreich
vorgeschlagen, um das Problem anzugehen.
Schlagworte fallen wie: Zuschussrente für
langfristig
Versicherte, Mindestrente für
ebensolche Personen, Rentenerhöhung für
alle, Mindestlohn, Erhöhung des Beitrages zur
Rentenversicherung – aber selbst wenn davon
nur etwas kommt: Was nützt es Ihnen? Stets
geht es um die gesetzlich Versicherten,
vornehmlich um die mit mehr als 35
Versicherungsjahren.
Aktuell steigt die sogenannte Altersarmut in
Wahrheit am meisten bei den ehemals
Selbstständigen ohne gesetzlichen Rentenanspruch. Wollen Sie selbst im Alter weniger
zur Verfügung haben, als Ihre heutigen
Arbeitnehmer? Unsere Antwort: Leisten Sie
sich für Ihre eigene Absicherung mindestens
genau so viel, wie Ihre Mitarbeiter.
Dabei stehen Sie nicht allein da. Die SVG hat
mit ihren Partnern ein Versorgungswerk für
ihre Kunden entwickelt, welches auch den
Unternehmern
die
Chance
gibt,
die
bestehenden Möglichkeiten für Altersvorsorge
auszuschöpfen.
Wir haben ein Infoblatt beigefügt, was genau
diese Chance wiedergibt. Natürlich ist es nur
ein Beispiel, was jeder für sich ändern kann –
nicht aber wegwerfen sollte. Fragen Sie unsere
Mitarbeiter
nach
einem
persönlichen
Angebot.
Wer
noch
keinen
Firmenkundenberater
der
SVG-Versicherungsvermittlung hat, der findet die Daten von Frau
Lehmann auf dem beiliegendem Blatt.
Zuletzt eine persönliche Frage: Wie sicher ist
die Altersvorsorge mittels Eigenkapital in Ihrem
Unternehmen und wie viel bringt Ihr Erspartes
bei der Bank? Das können Sie nur selbst
beantworten. In jedem Fall gilt aber: Die private
Rentenversicherung ist in Deutschland eine
sichere
Geldanlage
mit
garantierter
Verzinsung.
Also handeln Sie für sich und für Ihre Familie!
Sie erreichen Frau Lehmann unter der Tel.-Nr.:
0351 8143-232 oder Sie senden eine E-Mail an
[email protected].
--------------------------------------------------------Kooperationen im Bereich
Betriebstankstellen/
Eigenbetankungsanlagen
Uns erreichten einige Anfragen hinsichtlich
möglicher
Kooperationen
im
Bereich
Kraftstoffeinkauf. Dabei sollen die Bezugsmengen von Dieselkraftstoff zusammengefasst
und damit erhöht werden, um bessere/
günstigere Preise aushandeln zu können.
Voraussetzung für dieses Modell ist das
Vorhandensein
einer
eigenen
Betriebstankstelle.
Mitgliedsunternehmen, die an dieser Art der
Kooperation interessiert sind, wenden sich an
Herrn Zumpe unter der Tel.-Nr.: 0351 8143-242
oder
per
E-Mail
an
[email protected].
--------------------------------------------------------Partnerunternehmen im Großraum Zeitz
gesucht
Ein
Mitgliedsunternehmen
sucht
einen
Kooperationspartner im Raum Zeitz, um
gemeinsam
eine
AdBlue-Tankstelle
zu
betreiben. Interessenten melden sich bitte bei
Herrn Zumpe unter Tel. 0351 8143-242.
www.svg-dresden.de
SVG Beratungs- und
Schulungsgesellschaft mbH
In den kommenden Wochen und Monaten können wir Ihnen folgende Termine
anbieten:
Schulungsort
1. Sach- und Fachkunde Güterverkehr - Ausbildung zum Verkehrsleiter
Vollzeitlehrgang
Vollzeitlehrgang
22.10. - 10.11.2012
26.11. - 15.12.2012
Niederdorf + Erfurt
Dresden
2. Sach- und Fachkunde Personenverkehr- Ausbildung zum Verkehrsleiter
Omnibusverkehr/Ausflugsfahrten
Taxi-/Mietwagenverkehr
09.10. - 20.10.2012
13.10. - 19.10.2012
Dresden
Dresden
3. Sach- und Fachkunde für Entsorgungsfachbetriebe / Transportgenehmigung Abfall
Fortbildungslehrgang
19. / 20.10.2012
Dresden
Fortbildungslehrgang
01. / 02.02.2013
Dresden
4. Gefahrgutausbildung
ADR-Fortbildung
ADR-Fortbildung
ADR Basiskurs
ADR Basiskurs
Gefahrgutbeauftragten-Schulung
28.09. u. 29.09.2012
05.10. u. 06.10.2012
13. / 19. / 20.10.2012
20. / 26. / 27.10.2012
12.11. - 15.11.2012
Dresden
Leipzig
Erfurt
Dresden
Erfurt
Modul 1a SVG Arbeits- u. Gesundheitsschutz
06.10.2012
10.11.2012
17.11.2012
15.12.2012
Dresden
Dresden + Leipzig
Erfurt
Leipzig
Modul 2 SVG Pausen mit System
13.10.2012
20.10.2012
17.11.2012
17.11.2012
Leipzig
Wittichenau
Leipzig
Niederdorf
Modul 3a SVG Ladungssicherung auf LKW
20.10.2012
10.11.2012
24.11.2012
01.12.2012
22.12.2012
Leipzig + Dresden
Dresden + Löbau
Leipzig
Erfurt
Dresden
Modul 4a SVG Fahrsicherheit / Fahrzeugtechnik
06.10.2012
13.10.2012
27.10.2012
10.11.2012
Erfurt
Löbau
Leipzig + Dresden
Erfurt
Modul 5a SVG Wirtschaftlich Fahren (Theorie)
29.09.2012
03.11.2012
08.12.2012
08.12.2012
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Dresden
5. Berufskraftfahrerweiterbildung
6. Beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer im Güterkraft- und Straßenpersonenverkehr (Klassen C und D)
7. Kranführerscheinausbildung
8. Gabelstaplerfahrer-Pflichtausbildung , Gabelstaplerfahrer-jährliche Pflichtunterweisung
9. Transport- und Arbeitsrecht für Unternehmer am 12.11.2012 in Dresden
10. Fahrschule – Ausbildung Führerscheinklassen A, B, BE, C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E
WEITERE TERMINE unter www.svg-dresden.de
SVG Beratungs- und Schulungsgesellschaft mbH
Palaisplatz 4, 01097 Dresden
Tel.: 0351-8143253 Fax: 0351-814315344
www.svg-dresden.de
Unsere Leistungen und Geschäftsstellen im Überblick
Hauptsitz:
SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Sachsen und Thüringen eG
Palaisplatz 4
Autobahnmaut/
01097 Dresden
Autobahngebühren
0351 8143-252
Tel. 0351 8143-235 Fax 0351 8143-230
0800 7843301 kostenfrei
Tankkreditkarten
0351 8143-252
0800 7843301 kostenfrei
Geschäftsstellen:
Dresden
Handelsgeschäft am SVG/Shell – Autohof
01139 Dresden
Washingtonstraße 40
Tel. 0351 89459-79
Fax 0351 89459-65
Berufskraftfahrerqualifikation
0351 8143-218
0800 7843301 kostenfrei
Beratung/Schulung
0351 8143-241
Versicherung
0351 8143-268
Niederdorf
SVG Geschäftsstelle und Handelsgeschäft
am SVG/ARAL- Autohof
09366 Niederdorf
Neue Schichtstraße 16
Tel. 037296 9275-10
Fax 037296 9275-25
Leasing
0351 8143-235
Arbeitssicherheit
0351 8143-237
Unternehmensberatung
0351 8143-242
Erfurt
Leipzig
SVG Geschäftsstelle und Handelsgeschäft
im GVZ-Thüringen am Shell-Autohof
99098 Erfurt
Bei den Froschäckern 2a
Tel. 0361 44225-13
Fax 0361 44225-15
SVG Geschäftsstelle und Handelsgeschäft
im SVG Regionalzentrum Leipzig
04356 Leipzig
Söllichauer Straße 3
Tel. 0341 200 94 700
Fax 0341 200 94 707
Fahrschule
0341 200 94 731
Handel:
Dresden
0351 89459-79
0800 7843302 kostenfrei
Niederdorf
037296 9275-10
0800 7843303 kostenfrei
Erfurt
0361 4422-513
0800 7843304 kostenfrei
Leipzig
0341 200 94 723
0800 7843302 kostenfrei
www.svg-dresden.de

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