StrafenfürNothilfeempfänger

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StrafenfürNothilfeempfänger
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Schweiz
NZZ am Sonntag 26. Februar 2006
Die Stadtpolizei Zürich
bestraft unerlaubtes
Nachzahlen bei
Parkuhren doppelt
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Wer die Parkuhr «nachfüttert»,
bezahlt normalerweise
40 Franken Busse. Die Zürcher
Stadtpolizei jedoch zieht
80 Franken ein, weil «sich zwei
Übertretungen kumulieren».
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Francesco Benini
Die Ordnungsbussen sind landesweit
einheitlich festgelegt. Trotzdem sind
die Bussen in der Schweiz für dieselbe
Übertretung unterschiedlich hoch.
Wer sein Auto auf einem öffentlichen
Parkplatz abstellt und kurz vor dem
Ablauf der zulässigen Parkzeit erneut
Münzen in die Parkuhr steckt, bezahlt
– wenn die Polizei es bemerkt – in den
meisten Schweizer Städten eine Busse
von 40 Franken. In Zürich hingegen
stellt die Stadtpolizei für diese Übertretung Bussen über 80 Franken aus.
Susann Birrer, Informationschefin
der Stadtpolizei Zürich, erklärt die
Verzeigungspraxis so: 40 Franken werden für das Überschreiten der zulässigen Parkzeit eingezogen, weitere
40Franken für verbotenes Nachzahlen. «Das sind zwei Übertretungen, die
sich kumulieren und die man beide
büssen muss», sagt Birrer. Die Leute
der Stadtpolizei seien geschult, dafür
Bussen von 80 Franken zu verhängen.
«Unbegreifliche Logik»
Diese Praxis hat zur Folge, dass jemand, der die Parkzeit überschreitet,
ohne die Parkuhr «nachzufüttern»,
eine halb so hohe Busse aufgebrummt
bekommt wie jemand, der erneut
Kleingeld in die Parkuhr wirft. «Das
hat eine Logik, aber begreifen kann
man sie nicht», sagt Klaus Mannhart,
Sprecher der Kantonspolizei BaselStadt. Laut Mannhart wird in Basel nur
mit 80 Franken gebüsst, wer die Parkzeit schon überschritten hat und dann
nachzahlt. Die Stadtpolizei Luzern beurteilt die Sache gleich. «Wir kumulieren die Übertretungen nicht. Wir haben mit unseren Untersuchungsrichtern abgesprochen, dass für unerlaubtes Nachzahlen Bussen von 40 Franken
ausgesprochen werden», erklärt Heinz
Steiner, Leiter Einsatz und Planung der
Stadtpolizei Luzern. Die Zürcher Kollegen seien da sehr restriktiv.
Der Mediensprecher der Stadtpolizei Winterthur, Peter Gull, erklärt, es
wäre «seltsam», wenn unerlaubtes
Nachzahlen mit 80 Franken bestraft
würde. In Winterthur betrage die Busse 40 Franken. Auch in den Städten So-
lothurn und Schaffhausen und im Kanton Aargau gilt nicht der doppelte Tarif. Werner Friedli, Obmann der Aargauischen Stadt- und Gemeindepolizeien, sagt: «Wir ahnden das verbotene
Nachzahlen, mehr nicht. Wir kumulieren hier keine Übertretungen. Die Zürcher sehen einiges anders als die andern.» Friedli kritisiert, dass die Ordnungsbussen nicht einheitlich verhängt werden. «Die Anwendung sollte
überall dieselbe sein», sagt er.
Häufige Übertretung
Welche Regelung ist die richtige? Thomas Rohrbach, Pressesprecher des
Bundesamts für Strassen, sagt, es liege
im Ermessen der Polizei, ob sie das
Nachzahlen mit 40 oder 80 Franken
büsse. «Die Polizeikräfte haben hier
einen Opportunitäts-Spielraum», sagt
Rohrbach. Frédéric Revaz, auch er
Sprecher im Bundesamt für Strassen,
präzisiert diese Aussage einige Stunden später: «Es ist eindeutig korrekt,
Bussen über 80 Franken zu verhängen,
da zwei Tatbestände vorliegen.»
Die Stadtpolizei Zürich ist nicht nur
beim Verhängen von Parkbussen strenger als andere Polizeikorps, sie treibt
mit lasergesteuerten Geschwindigkeitsmessanlagen auch mehr Bussen
für Tempoüberschreitungen ein. Bei
den Lasergeräten liegt die Toleranzmarge bei 3 Kilometern pro Stunde
statt bei 5 wie bei Radaranlagen. Die
Verwendung der Lasertechnologie begründet die Stadtpolizei mit der Verkehrssicherheit, die verbessert werden
solle. Das harte Regime bei Parksündern lässt sich nicht mit der Verkehrssicherheit erklären. Polizeisprecherin
Birrer sagt: «Die Stadt Zürich hat aufgrund der hohen Verkehrsdichte und
der zahlreichen parkierten Fahrzeuge
ein grösseres Problem mit Falschparkierern als andere Städte und muss
deshalb auch konsequenter vorgehen.»
Die Parkuhr «nachzufüttern», ist ein
häufiges Vergehen. Die Stadtpolizei
Zürich bestätigt, dass es sich um eine
verbreitete Praxis handle; es lasse sich
aber nicht quantifizieren, wie viel Geld
die Polizei mit dem Verhängen von
Bussen über 80 Franken eintreibe. Um
unerlaubtes Nachzahlen feststellen zu
können, ist viel Personal nötig. Es genügt nicht, die Parkuhren zu kontrollieren; bei der mehrmaligen Kontrolle
derselben Strassen müssen die Nummern aller Kontrollschilder notiert
werden. Die Stadtpolizei Zürich beschäftigt 135 Hilfskräfte, die in sämtlichen Quartieren den ruhenden Verkehr mit solcher Akribie überwachen.
Bleiben häufig in Polizeikontrollen hängen: Asylsuchende aus Afrika. (Didier Ruef/Pixsil)
StrafenfürNothilfeempfänger
Asylsuchende werden wegen illegalen Aufenthalts gebüsst
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Mit Bussen und Haftstrafen
setzen zahlreiche Kantone
Asylbewerber unter Druck, die
einen Nichteintretensentscheid
erhalten haben.
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Erich Aschwanden
Die Berner Polizeidirektorin Dora
Andres ist kompromisslos: «Asylsuchende, auf deren Gesuch nicht eingetreten wurde, werden bei uns nicht geduldet.» Sie hat daher ihre Polizisten
angewiesen, Personen mit einem
Nichteintretensentscheid (NEE), die
aus der Schweiz ausreisen müssten,
konsequent zu verzeigen. Dies ist möglich aufgrund des Ausländergesetzes,
das den illegalen Aufenthalt in der
Schweiz unter Strafe stellt. Im Jahr
2005 wurden 2530 NEE gefällt, ein Jahr
zuvor waren 5200 Personen nicht zum
Asylverfahren zugelassen worden.
Seit April 2004 gilt für diese Leute
eine Sozialhilfestopp, und sie erhalten
nur noch Nothilfe in der Höhe von wenigen Franken pro Tag. Gemäss Didier
Juillerat vom Verein Asyl Biel und
Region, der vier Durchgangsheime
betreibt, führt dies zu einer paradoxen
Situation: «Auf der einen Seite zahlt
der Kanton Personen mit einem NEE
Nothilfe, auf der anderen Seite nimmt
er ihnen das Geld umgehend wieder
für Bussen ab.» Wer nicht zahlen kann,
landet im Gefängnis. Häufig sind alleinstehende junge Männer betroffen.
Gemäss Juillerat wurde in Lyss (BE) jedoch auch eine Mutter von ihren vier
Kindern getrennt, weil sie eine Haftstrafe absitzen musste.
Für Dora Anders ist klar, dass die
scharfe Praxis überall durchgezogen
werden muss: «Bei der Anwendung
des Bundesgesetzes über Aufenthalt
und Niederlassung der Ausländer darf
es keine kantonalen Unterschiede geben.» Zwar bestreiten die Polizeibehörden in allen angefragten Kantonen,
dass gezielt Jagd auf Leute mit einem
NEE gemacht werde. Doch die oft aus
Schwarzafrika stammenden Asylbewerber bleiben häufig in «normalen»
Personenkontrollen hängen. Dies erleichtert für Urs Schwarz, zuständiger
Abteilungschef beim Migrationsamt
des Kantons Zürich, die Arbeit: «Oft
wissen wir nicht, wo sich Leute mit einem NEE aufhalten. Wenn sie aufgegriffen werden, können wir abklären,
ob eine Ausschaffung möglich ist.»
Für Anni Lanz vom Solidaritätsnetz
der Region Basel handelt es sich beim
Verhalten der Polizei dagegen um eine
gezielte Abschreckungsstrategie, die
abgewiesene Asylbewerbern vergraulen soll: «Besonders stossend ist, dass
Leute mit einem NEE jeden Tag für das
gleiche angebliche Vergehen bestraft
werden können.» In Basel-Stadt und
Baselland wird der illegale Aufenthalt
Liebeserklärung an
Luxus und Lebensart.
zuerst mit einer Busse geahndet, beim
zweiten Mal mit einer Gefängnisstrafe
von rund 15 Tagen und beim dritten
Mal mit rund einem Monat Gefängnis.
Auch der Zürcher Anwalt Peter Nideröst ist überzeugt, dass das Strafrecht bewusst benutzt wird, um Druck
auszuüben. Er bezweifelt, dass diese
Praxis rechtens ist: «Das Bundesgericht hat festgehalten, dass es sich bei
der Nothilfe um ein unentziehbares
Verfassungsrecht handelt. Ich halte es
daher für unzulässig, dass man sie den
Leuten mit einem NEE mittels Bussen
gleich wieder entzieht.» Er will nun einen Fall vor Bundesgericht ziehen. Dabei geht es um einen Asylbewerber mit
einem NEE, der dreimal kurz nacheinander verhaftet worden war. Zweimal
wurde er jeweils vom zuständigen
Staatsanwalt freigelassen, nach der
dritten Verhaftung wurde er von einem
anderen Staatsanwalt verurteilt. Gemäss Nideröst zeigt dies, wie willkürlich die Praxis ist: «Dieses Beispiel
zeigt, dass die Justiz nicht mehr unabhängig ist, sondern Politik gegen die
Asylbewerber betreibt.»
Nach dem Willen der kantonalen Sozialdirektoren, sollen Leute mit einem
NEE bald gar kein Geld mehr erhalten,
also auch keine Bussen mehr zahlen
können. Am Freitag haben sie beschlossen, dass Nothilfe künftig wenn
möglich nur noch in Form von Naturalleistungen gewährt werden soll.
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