StrafenfürNothilfeempfänger
Transcrição
StrafenfürNothilfeempfänger
12 Schweiz NZZ am Sonntag 26. Februar 2006 Die Stadtpolizei Zürich bestraft unerlaubtes Nachzahlen bei Parkuhren doppelt .................................................................................. Wer die Parkuhr «nachfüttert», bezahlt normalerweise 40 Franken Busse. Die Zürcher Stadtpolizei jedoch zieht 80 Franken ein, weil «sich zwei Übertretungen kumulieren». .................................................................................. Francesco Benini Die Ordnungsbussen sind landesweit einheitlich festgelegt. Trotzdem sind die Bussen in der Schweiz für dieselbe Übertretung unterschiedlich hoch. Wer sein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz abstellt und kurz vor dem Ablauf der zulässigen Parkzeit erneut Münzen in die Parkuhr steckt, bezahlt – wenn die Polizei es bemerkt – in den meisten Schweizer Städten eine Busse von 40 Franken. In Zürich hingegen stellt die Stadtpolizei für diese Übertretung Bussen über 80 Franken aus. Susann Birrer, Informationschefin der Stadtpolizei Zürich, erklärt die Verzeigungspraxis so: 40 Franken werden für das Überschreiten der zulässigen Parkzeit eingezogen, weitere 40Franken für verbotenes Nachzahlen. «Das sind zwei Übertretungen, die sich kumulieren und die man beide büssen muss», sagt Birrer. Die Leute der Stadtpolizei seien geschult, dafür Bussen von 80 Franken zu verhängen. «Unbegreifliche Logik» Diese Praxis hat zur Folge, dass jemand, der die Parkzeit überschreitet, ohne die Parkuhr «nachzufüttern», eine halb so hohe Busse aufgebrummt bekommt wie jemand, der erneut Kleingeld in die Parkuhr wirft. «Das hat eine Logik, aber begreifen kann man sie nicht», sagt Klaus Mannhart, Sprecher der Kantonspolizei BaselStadt. Laut Mannhart wird in Basel nur mit 80 Franken gebüsst, wer die Parkzeit schon überschritten hat und dann nachzahlt. Die Stadtpolizei Luzern beurteilt die Sache gleich. «Wir kumulieren die Übertretungen nicht. Wir haben mit unseren Untersuchungsrichtern abgesprochen, dass für unerlaubtes Nachzahlen Bussen von 40 Franken ausgesprochen werden», erklärt Heinz Steiner, Leiter Einsatz und Planung der Stadtpolizei Luzern. Die Zürcher Kollegen seien da sehr restriktiv. Der Mediensprecher der Stadtpolizei Winterthur, Peter Gull, erklärt, es wäre «seltsam», wenn unerlaubtes Nachzahlen mit 80 Franken bestraft würde. In Winterthur betrage die Busse 40 Franken. Auch in den Städten So- lothurn und Schaffhausen und im Kanton Aargau gilt nicht der doppelte Tarif. Werner Friedli, Obmann der Aargauischen Stadt- und Gemeindepolizeien, sagt: «Wir ahnden das verbotene Nachzahlen, mehr nicht. Wir kumulieren hier keine Übertretungen. Die Zürcher sehen einiges anders als die andern.» Friedli kritisiert, dass die Ordnungsbussen nicht einheitlich verhängt werden. «Die Anwendung sollte überall dieselbe sein», sagt er. Häufige Übertretung Welche Regelung ist die richtige? Thomas Rohrbach, Pressesprecher des Bundesamts für Strassen, sagt, es liege im Ermessen der Polizei, ob sie das Nachzahlen mit 40 oder 80 Franken büsse. «Die Polizeikräfte haben hier einen Opportunitäts-Spielraum», sagt Rohrbach. Frédéric Revaz, auch er Sprecher im Bundesamt für Strassen, präzisiert diese Aussage einige Stunden später: «Es ist eindeutig korrekt, Bussen über 80 Franken zu verhängen, da zwei Tatbestände vorliegen.» Die Stadtpolizei Zürich ist nicht nur beim Verhängen von Parkbussen strenger als andere Polizeikorps, sie treibt mit lasergesteuerten Geschwindigkeitsmessanlagen auch mehr Bussen für Tempoüberschreitungen ein. Bei den Lasergeräten liegt die Toleranzmarge bei 3 Kilometern pro Stunde statt bei 5 wie bei Radaranlagen. Die Verwendung der Lasertechnologie begründet die Stadtpolizei mit der Verkehrssicherheit, die verbessert werden solle. Das harte Regime bei Parksündern lässt sich nicht mit der Verkehrssicherheit erklären. Polizeisprecherin Birrer sagt: «Die Stadt Zürich hat aufgrund der hohen Verkehrsdichte und der zahlreichen parkierten Fahrzeuge ein grösseres Problem mit Falschparkierern als andere Städte und muss deshalb auch konsequenter vorgehen.» Die Parkuhr «nachzufüttern», ist ein häufiges Vergehen. Die Stadtpolizei Zürich bestätigt, dass es sich um eine verbreitete Praxis handle; es lasse sich aber nicht quantifizieren, wie viel Geld die Polizei mit dem Verhängen von Bussen über 80 Franken eintreibe. Um unerlaubtes Nachzahlen feststellen zu können, ist viel Personal nötig. Es genügt nicht, die Parkuhren zu kontrollieren; bei der mehrmaligen Kontrolle derselben Strassen müssen die Nummern aller Kontrollschilder notiert werden. Die Stadtpolizei Zürich beschäftigt 135 Hilfskräfte, die in sämtlichen Quartieren den ruhenden Verkehr mit solcher Akribie überwachen. Bleiben häufig in Polizeikontrollen hängen: Asylsuchende aus Afrika. (Didier Ruef/Pixsil) StrafenfürNothilfeempfänger Asylsuchende werden wegen illegalen Aufenthalts gebüsst .................................................................................. Mit Bussen und Haftstrafen setzen zahlreiche Kantone Asylbewerber unter Druck, die einen Nichteintretensentscheid erhalten haben. .................................................................................. Erich Aschwanden Die Berner Polizeidirektorin Dora Andres ist kompromisslos: «Asylsuchende, auf deren Gesuch nicht eingetreten wurde, werden bei uns nicht geduldet.» Sie hat daher ihre Polizisten angewiesen, Personen mit einem Nichteintretensentscheid (NEE), die aus der Schweiz ausreisen müssten, konsequent zu verzeigen. Dies ist möglich aufgrund des Ausländergesetzes, das den illegalen Aufenthalt in der Schweiz unter Strafe stellt. Im Jahr 2005 wurden 2530 NEE gefällt, ein Jahr zuvor waren 5200 Personen nicht zum Asylverfahren zugelassen worden. Seit April 2004 gilt für diese Leute eine Sozialhilfestopp, und sie erhalten nur noch Nothilfe in der Höhe von wenigen Franken pro Tag. Gemäss Didier Juillerat vom Verein Asyl Biel und Region, der vier Durchgangsheime betreibt, führt dies zu einer paradoxen Situation: «Auf der einen Seite zahlt der Kanton Personen mit einem NEE Nothilfe, auf der anderen Seite nimmt er ihnen das Geld umgehend wieder für Bussen ab.» Wer nicht zahlen kann, landet im Gefängnis. Häufig sind alleinstehende junge Männer betroffen. Gemäss Juillerat wurde in Lyss (BE) jedoch auch eine Mutter von ihren vier Kindern getrennt, weil sie eine Haftstrafe absitzen musste. Für Dora Anders ist klar, dass die scharfe Praxis überall durchgezogen werden muss: «Bei der Anwendung des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer darf es keine kantonalen Unterschiede geben.» Zwar bestreiten die Polizeibehörden in allen angefragten Kantonen, dass gezielt Jagd auf Leute mit einem NEE gemacht werde. Doch die oft aus Schwarzafrika stammenden Asylbewerber bleiben häufig in «normalen» Personenkontrollen hängen. Dies erleichtert für Urs Schwarz, zuständiger Abteilungschef beim Migrationsamt des Kantons Zürich, die Arbeit: «Oft wissen wir nicht, wo sich Leute mit einem NEE aufhalten. Wenn sie aufgegriffen werden, können wir abklären, ob eine Ausschaffung möglich ist.» Für Anni Lanz vom Solidaritätsnetz der Region Basel handelt es sich beim Verhalten der Polizei dagegen um eine gezielte Abschreckungsstrategie, die abgewiesene Asylbewerbern vergraulen soll: «Besonders stossend ist, dass Leute mit einem NEE jeden Tag für das gleiche angebliche Vergehen bestraft werden können.» In Basel-Stadt und Baselland wird der illegale Aufenthalt Liebeserklärung an Luxus und Lebensart. zuerst mit einer Busse geahndet, beim zweiten Mal mit einer Gefängnisstrafe von rund 15 Tagen und beim dritten Mal mit rund einem Monat Gefängnis. Auch der Zürcher Anwalt Peter Nideröst ist überzeugt, dass das Strafrecht bewusst benutzt wird, um Druck auszuüben. Er bezweifelt, dass diese Praxis rechtens ist: «Das Bundesgericht hat festgehalten, dass es sich bei der Nothilfe um ein unentziehbares Verfassungsrecht handelt. Ich halte es daher für unzulässig, dass man sie den Leuten mit einem NEE mittels Bussen gleich wieder entzieht.» Er will nun einen Fall vor Bundesgericht ziehen. Dabei geht es um einen Asylbewerber mit einem NEE, der dreimal kurz nacheinander verhaftet worden war. Zweimal wurde er jeweils vom zuständigen Staatsanwalt freigelassen, nach der dritten Verhaftung wurde er von einem anderen Staatsanwalt verurteilt. Gemäss Nideröst zeigt dies, wie willkürlich die Praxis ist: «Dieses Beispiel zeigt, dass die Justiz nicht mehr unabhängig ist, sondern Politik gegen die Asylbewerber betreibt.» Nach dem Willen der kantonalen Sozialdirektoren, sollen Leute mit einem NEE bald gar kein Geld mehr erhalten, also auch keine Bussen mehr zahlen können. Am Freitag haben sie beschlossen, dass Nothilfe künftig wenn möglich nur noch in Form von Naturalleistungen gewährt werden soll. ...wunschlos griechisch! Ferien bei Grecotel! Willkommen in einer privaten Welt von Eleganz, einer Welt von Herzenswärme, Individualität und Flair. Geniessen Sie die vorzüglichsten Orte Ihrer Ferienanlage, die kulinarische Extraklasse, den exklusiven Service und das Optimum an Luxus. Willkommen in der Famous Class von Grecotel. Korfu, Gouvia Inklusive Flughafen- und Sicherheitstaxen. Exklusive Reiseversicherung und allfällige Auftragspauschale. Mykonos, Psarou Grecotel Corfu Imperial 5 Doppelzimmer, Halbpension 1 Woche pro Person Fr. 1616.– Z.B. Abflug 23.5.2006 ab Basel-Mülhausen mit Fly Hello Grecotel Mykonos Blu 5 Doppelzimmer, mit Frühstück 1 Woche pro Person Fr. 1653.– Z.B. Abflug 17.5.2006 ab Zürich mit Fly Hello (CFU 20049, DBJM H, PM: CI, PA: F48) (JMK 35000, DFHH G, PM: CI, PA: F48) Beratung und Buchung in jedem guten Reisebüro oder unter www.imholz.ch