T eilegutachten
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Teilegutachten nach § 19/3 StVZO Nr. RZ-053690-A0-041 über den Verwendungsbereich von Sonderrädern Typ ZW3 807555 an Fahrzeugen des Herstellers Alfa Romeo (LK 98/5) Auftraggeber: RH Alurad Höffken GmbH Industriegebiet Ennest 57439 Attendorn Hinweise für den Fahrzeughalter Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen. Die ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches Formblatt) ist im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen. Technische Angaben zu den Sonderrädern Hersteller: Art des Sonderrades: Radtyp: Radgröße: Rad-Einpreßtiefe (ohne Distanzscheibe): Lochkreisdurchmesser / Lochzahl: Geprüfte Radlast /bei Reifenabrollumfang: Radlastprüfung: Zugehörige Adapter-Distanzscheibe: Dicke: Effektive Einpresstiefe (mit Distanzscheibe): Typ / Kennzeichnung (außen eingeschlagen): Lochkreisdurchmesser / Lochzahl (für Scheibenmontage am Fahrzeug) Radbefestigung an Adapterscheibe: Befestigung Distanzscheibe am Fahrzeug: RH Alurad Höffken GmbH zweiteiliges Leichtmetallrad mit Doppelhump, Radstern mit Innenhälfte sowie angeschraubter Außenhälfte; 5 Doppelspeichen; nur mit Adapterscheibe ZW3 807555 8 J x 17 H2 55 mm 112 mm / 5 640 kg / 1975 mm RWTÜV: Bericht RP2365/00/41 VA + HA: VA + HA (nur 147 GTA): 25 mm 30 mm 30 mm 25 mm 25155641 30155641 98 mm / 5 98 mm / 5 Mitgelieferte Kegelbundbolzen M14 x1,5 x25; Anzugsmoment: 100 Nm Mitgelieferte Kegelbundbolzen M12 x1,25 x22; Anzugsmoment: 100 Nm RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 Essen Das Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes für Prüfungen nach EG-TypV, StVZO sowie FzTV akkreditiert (KBA-P 00009-95). Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-053690-A0-041 Seite 2 von 10 Auftraggeber Typ(en) Ausführung(en) : RH Alurad Höffken GmbH : ZW3 807555 : Mit Adapterscheibe Angaben zur Radzentrierung: Zentrierart: Sonderrad: Zentrierart: Distanzscheibe: Mittenzentrierung über Außendurchmesser 158 mm der Adapter-Distanzscheibe Mittenzentrierung über Kunstst.-Zentrierr., Kennz.: Ø64/Ø58,1; Farbe: blau Ergänzende Angaben zum Sonderrad sowie Zubehör: Artikel-Nr. Übersichtstabelle RH-Teile Radtyp ZW3 807555 35255 Adapterscheibe 30155641 64152 Adapterscheibe 25155641 64150 Zentrierring blau 45208 Befestigungsteile (radseitig) 45332 oder 45340 Befestigungsteile (fahrzeugseitig): 45336 Angaben zur Ausführung silber 98K 98K K M12x1,25x22 Durchgeführte Prüfungen Anbauprüfung Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen des im Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zugrundelegung des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I und 4.6.8 der ”Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger”. Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus dieser Prüfung für die einzelnen RadReifen-Kombinationen ergaben, sind den Tabellen im Abschnitt Verwendungsbereich und Auflagen zu entnehmen. Die aufgeführten Karosserieauflagen beziehen sich auf die max. Reifenabmessungen nach E.T.R.T.O. – Norm. Fahrwerksfestigkeit Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpreßtiefe der Sonderräder vergrößert. Die Spurweitenerhöhung liegt unter 2%. Hinweise zu Reifentragfähigkeiten Für Reifen (auch M+S) mit dem Geschwindigkeitssymbol V ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 210 bis 240 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 210 km/h bis 91% bei 240 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 240 bis 270 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 240 km/h bis 85% bei 270 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 270 bis 300 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 270 km/h bis 85% bei 300 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR ist bei Höchstgeschwindigkeiten bis 240 km/h die zulässige Reifentragfähigkeit auf dem Reifen angegeben. Bei Geschwindigkeiten über 240 km/h ist die zulässige Tragfähigkeit unter Angabe der am Fahrzeug auftretenden maximalen Sturzwerte vom jeweiligen Reifenhersteller zu erfragen. Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-053690-A0-041 Seite 3 von 10 Auftraggeber Typ(en) Ausführung(en) : RH Alurad Höffken GmbH : ZW3 807555 : Mit Adapterscheibe Verwendungsbereich und Auflagen (für Radverwendung 8x17 ET30) Fahrzeughersteller : FIAT Spurverbreiterung : bis zu 26 mm Typ: 916 ABE / EG-Genehmigung: e3*95/54*0006*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 106; 110; 114; Alfa Romeo GTV, 205/45R17-88 RF Alfa Romeo Spider M11) Auflagen und Hinweise A01) bis A10) B22) D09)D11) K32)S03) 215/40R17-83 T09) T37) 245/35R17-87 zulässige Reifengrößen vorne hinten 215/40R17-83 245/35R17-87 T09) T37) 215/45R17-87 235/40R17-90 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 141; 148; 160 Alfa Romeo GTV, 205/45R17-88 RF 162 Alfa Romeo Spider M11) Auflagen und Hinweise A01)bis A10)B22)D09) D11) K32)S03)V12) A01)bis A10)B22)D09) D11)K32)S03)V05) Auflagen und Hinweise A01) bis A10) B22) D09)D11)K32) S03) 215/40R17-87 RF 245/35R17-87 zulässige Reifengrößen vorne hinten 215/45R17-87 235/40R17-90 e3*95/54*0006*07 1060/870 Auflagen und Hinweise A01) bis A10) B22) D09)D11)K32) S03)V05) 5/100/57 Typ: 937 ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*0070*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74; 77; 85; 88; Alfa Romeo 147 205/45R17-88 Reinforced 103; 110 K03)M11) Auflagen und Hinweise A01) bis A10) D11) S03) 215/45R17-87 K03)K04)K31)K34) e3*98/14*0070*02 980/980 4/98/58 Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-053690-A0-041 Seite 4 von 10 Auftraggeber Typ(en) Ausführung(en) : RH Alurad Höffken GmbH : ZW3 807555 : Mit Adapterscheibe Typ: 932 ABE / EG-Genehmigung: e3*96/27*0034*.., bzw. e3*98/14*0034*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77; 81; 82; 85; Alfa Romeo 156 205/45R17-88 Reinforced A01) bis A10) D11) 88; 100; 103; Alfa Romeo 156 Sport- K03)M11)T37) S03) 106; 110; 114; Wagon 119; 122; 140; 215/45R17-87 141 K03)K04)K31)T37) 215/45R17-91 Reinforced K03)K04)K31) 225/45R17-90 K03)K04)K31) e3*98/14*0034*08 1060/980 4/98/58 Typ: 932 ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*P0104*.. (korr. e3*98/14*P0106*..) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 141 Alfa Romeo 156 205/45R17-88 Reinforced A01) bis A10) D11) Alfa Romeo 156 Sport- K03)M11) S03) Wagon 215/45R17-87 K03)K04)K31) 215/45R17-91 Reinforced K03)K04)K31) 225/45R17-90 K03)K04)K31) e3*98/14*P0104*00 1060/980 4/98/58 Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-053690-A0-041 Seite 5 von 10 Auftraggeber Typ(en) Ausführung(en) : RH Alurad Höffken GmbH : ZW3 807555 : Mit Adapterscheibe Verwendungsbereich und Auflagen (für Radverwendung 8x17 ET30) Fahrzeughersteller : FIAT Spurverbreiterung : bis zu 10 mm Typ: 932 ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*0034*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 Alfa Romeo 156 GTA; 205/45R17-88Y Reinforced Alfa Romeo 156 Sport- M11) Wagon GTA 215/45R17-87Y Auflagen und Hinweise A01) bis A10) D11) S03) 215/45R17-91W Reinforced 225/45R17-90W K31)K35) zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17-87Y 225/45R17-90W A01) bis A10) D11) K31)K35) S03) V04) 215/45R17-91W 225/45R17-90W A01) bis A10) D11) Reinforced K31)K35) S03) V04) e3*98/14*0034*09 1040/980 4/98/58 Typ: 937 ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*0070*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 Alfa Romeo 147 GTA 205/45R17-88Y Reinforced M11) Auflagen und Hinweise A02) bis A10) D11) S03) 215/45R17-87Y 215/45R17-91W Reinforced 225/45R17-90W zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17-87Y 225/45R17-90W A01) bis A10) D11) S03)V04) 215/45R17-91W 225/45R17-90W A01) bis A10) D11) Reinforced S03)V04) e3*98/14*0070*02 1040/980 4/98/58 Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-053690-A0-041 Seite 6 von 10 Auftraggeber Typ(en) Ausführung(en) : RH Alurad Höffken GmbH : ZW3 807555 : Mit Adapterscheibe Verwendungsbereich und Auflagen (für Radverwendung 8x17 ET25) Fahrzeughersteller : FIAT Spurverbreiterung : bis zu 20 mm Typ: 937 ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*0070*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 Alfa Romeo 147 GTA 205/45R17-88Y Reinforced M11) Auflagen und Hinweise A02) bis A10) D11) S03) 215/45R17-87Y 215/45R17-91W Reinforced 225/45R17-90W zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17-87Y 225/45R17-90W A01) bis A10) D11) S03)V04) 215/45R17-91W 225/45R17-90W A01) bis A10) D11) Reinforced S03)V04) e3*98/14*0070*02 1040/980 4/98/58 Auflagen und Hinweise A01) -entfällt für dieses GutachtenA02) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Überwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ordnungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom BMV im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster (Anbau-Bestätigung) durch die abnehmende Stelle bestätigt. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, sofern in den Tabellen nicht aufgeführt und mit Ausnahme der Reifen mit M+S- Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-053690-A0-041 Seite 7 von 10 Auftraggeber Typ(en) Ausführung(en) : RH Alurad Höffken GmbH : ZW3 807555 : Mit Adapterscheibe A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit speziellen Metallschraubventilen (Typ 3003B, für Ventilloch-Durchmesser 8,3 mm) zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. bzw. TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen auf keinen Fall über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder sowie der zugehörigen Adapter-Distanzscheibe dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden; siehe auch Montageanleitung des Radherstellers. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck (ggf. aus den speziellen Reifenfreigaben) zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Die zum Sonderrad gehörigen AdapterDistanzscheiben sind zu entfernen; es müssen dann die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können. A10) Die Sonderräder können an der Innen- und Außenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. B22) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 2: (Bremsfreiraum) - unbelüftete Bremsscheibe Ø240x11 mm mit Festsattel Kennz. Lucas 4754/5 D09) Die serienmäßig am Fahrzeug vorhandenen Distanzscheiben sind zu entfernen. Die Sonderrad-Befestigung erfolgt gemäß Auflage D11) D11) Sonderrad-Anbau nur zulässig in Verbindung mit den beschriebenen Adapter-Distanzscheiben und Radbefestigungsteilen sowie Mittenzentrierring. Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-053690-A0-041 Seite 8 von 10 Auftraggeber Typ(en) Ausführung(en) : RH Alurad Höffken GmbH : ZW3 807555 : Mit Adapterscheibe K03) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K04) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45Grad vor der Radmitte umzulegen, - die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen (von Stoßfängeroberkante bis zur ersten Befestigungsschraube). K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die ins Radhaus ragende Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels (am Übergang zum Stoßfänger) ist abzutrennen und die dahinterliegende Blechkante nach oben/hinten umzubiegen. K34) An Achse 2 ist der Innenkotflügel im Bereich oberhalb Radmitte an das innere Radhausblech anzulegen (verkleben). K35) An Achse 2 ist die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger unterhalb des Filzinnenradhauses ins Radhaus ragende Lasche nach oben zu formen. M11) Die Verwendung der Bereifungsgröße 205/45R17 auf der Felgengröße 8Jx17H2 ist von folgenden Reifenherstellern freigegeben: Hersteller: Typ: Pirelli P Zero As. (reinf.) Yokohama A520 Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die Montierbarkeit des Reifens auf der Felgengröße 8Jx17H2 durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. S03) Die auf der Radanlagefläche befindlichen Zentrierstifte sind zu entfernen. Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-053690-A0-041 Seite 9 von 10 Auftraggeber Typ(en) Ausführung(en) : RH Alurad Höffken GmbH : ZW3 807555 : Mit Adapterscheibe T09) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 974 kg (LI=83). Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss min. 487 kg betragen (Angabe am Reifen). T37) Für Fahrzeugausführungen, bei denen in den Fahrzeugpapieren V-Reifen eingetragen sind, sind aus Gründen der Tragfähigkeit der Sonderreifen nur ZR-, W- oder YReifen zulässig. Bei ZR-Reifen ist statt des Load Index (LI) die entsprechende Tragfähigkeit in kg auf dem Reifen angegeben. V04) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABSEignung nachgewiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstellern bestätigt worden: vorn: 215/45R17 und hinten: 225/45R17 Hersteller: Typ: Pirelli P Zero Asymmetrico, P Zero Direzionale , P7000 , P 6000 Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. V05) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABSEignung nachgewiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstellern bestätigt worden: vorn: 215/45R17 und hinten: 235/40R17 Hersteller: Typ: Bridgestone Expedia S-01 Continental CZ91, ContiSportContact Dunlop SP Sport 8000, SP Sport 9000, SP Sport 9090 Goodyear Eagle F1, Eagle GS-D Pirelli P 700-Z OHTSU Falken FK-04 GR(beta) Semperit Direction M 800 Uniroyal rallye 440, RTT2 Yokohama S1-z, AVS, A008P, A510, A520, A509 Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. V12) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABSEignung nachgewiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstellern bestätigt worden: vorn: 215/40R17 und hinten: 245/35R17 Hersteller: Typ: Michelin XGTV Yokohama S1-z, AVS, A008P, A510, A520, A509 Continental ContiSportContact Dunlop SP 8000, SP 8080, SP9000, SP9090 Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-053690-A0-041 Seite 10 von 10 Auftraggeber Typ(en) Ausführung(en) : RH Alurad Höffken GmbH : ZW3 807555 : Mit Adapterscheibe Sonstiges Der Auftraggeber RH ALURAD Höffken GmbH unterhält ein Qualitätsmanagementsystem gemäß Anlage XIX, Absatz 2 StVZO (EN ISO 9001; Zertifikat Registrier-Nr. 041005575 ). Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich Änderungen am Fahrzeug oder in den Bauvorschriften der StVZO ergeben, die die zugrunde liegenden Prüfergebnisse beeinflussen können, oder der Auftraggeber den Nachweis gemäß Anlage XIX, Absatz 2 zur StVZO nicht mehr erbringt. Essen, 06. März 2003 K:\RÄDER\RZ\41\17ZOLL\RZ-053690-A0-041 Prüflaboratorium Labor für Fahrzeugtechnik Bereich Komponenten Dipl.-Ing. Schüssler