T eilegutachten
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Teilegutachten nach § 19/3 StVZO Nr. RZ-041516-D0-041 über den Verwendungsbereich der Sonderräder Typ AA 807535, AA 107522 am Mercedes-Benz SL-Klasse -Typ 129 (LK 112/5) RH Alurad Höffken GmbH Industriegebiet Ennest 57439 Attendorn Auftraggeber: Hinweise für den Fahrzeughalter Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen. Die ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches Formblatt) ist im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen. Technische Angaben zu den Sonderrädern Herstellerzeichen: Art: Radtyp: für Achse: Radgröße: Rad-Einpreßtiefe: Lochkreisdurchm./Lochzahl Mittenloch-Durchmesser: Geprüfte Radlast / bei Reifenabrollumfang Radlastprüfung: RWTÜV Zugeordnete Distanzscheibe: Dicke: RH einteiliges Leichtmetallsonderrad mit Doppelhump AA 807535 AA 107522 VA + HA nur HA 8 J x 17 H2 10 J x 17 H2 35 mm 22 mm 112 mm / 5 112 mm / 5 66,6 mm 66,6 mm 620 kg /bei 1965 mm; bzw. 760 kg /bei 2100 mm 610 kg /bei 1990 mm RP1833/00/41 RP1856/00/41 VA + HA: Nur VA: Nur HA: 10 mm 25 mm 5 mm Scheibentyp/Kennz.: RH 10-55665/726 25-55665/726 -- oder wahlweise: H+R Effektive Einpreßtiefe: -25 mm 5055665 (DRA) 10 mm 1055665 17 mm Angaben zur Radzentrierung: RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 Essen Das Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts für die Prüfungen nach EG-TypV, StVZO sowie FzTV akkreditiert (KBA-P 00009-95). Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-041516-D0-041 Seite 2 von 9 Auftraggeber Typ(en) Ausführung : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn : AA 807535, AA 107522 : 112G Zentrierart (mit Distanzscheibe): Mittenzentrierung, radseitig über Mittenbohrung Ø72,6 mm; fahrzeugseitig über Mittenbohrung Ø66,6 mm Angaben zur Radbefestigung: Mit Distanzscheibe: Bei Distanzscheibe 10 mm (SL600) Bei Distanzscheibe 10 mm (SL280–SL500) Kegelbundbolzen M14 x1,5 x 37; Anzugsmoment: 120 Nm Kegelbundbolzen M12 x1,5 x 37; Anzugsmoment: 120 Nm Bei Distanzscheibe 5 mm (SL600) Bei Distanzscheibe 5 mm (SL280–SL500) Kegelbundbolzen M14 x1,5 x 32; Anzugsmoment: 120 Nm Kegelbundbolzen M12 x1,5 x 32; Anzugsmoment: 120 Nm Bei Distanzscheibe 25 mm (SL600) Kegelbundbolzen M14 x1,5 Schaftlänge 55 mm; Anzugsmoment: 120 Nm Kegelbundbolzen M12 x1,5 Schaftlänge 55 mm; Anzugsmoment: 120 Nm Bei Distanzscheibe 25 mm (SL280–SL500) Ergänzende Angaben zum Sonderrad sowie Zubehör: Artikel-Nr. Übersichtstabelle RH-Teile Radtyp AA 807535 33019 Radtyp AA 107522 33018 Zwischen-Distanzscheibe 10 mm 64252 Zwischen-Distanzscheibe 25 mm 64258 Zwischen-Distanzscheibe 5 mm Distanzscheibe 25 mm (DRA-System) Befestigungsteile (mit Distanzsch. 10 mm) 45057 Befestigungsteile (mit Distanzsch. 10 mm) 45341 Befestigungsteile (mit Distanzsch. 5 mm) 45038 Befestigungsteile (mit Distanzsch. 5 mm) 45032 Befestigungsteile (bei RH-Durchsteck-Distanzsch. 25 mm) Befestigungsteile (bei H+R -Distanzsch. 25 mm, DRA-System) Angaben zur Ausführung silber/Horn poliert silber/Horn poliert 10-55665/726 25-55665/726 H+R 1055665 H+R 5055665 M12x1,5x37 M14x1,5x37 (SL600) M12x1,5x32 M14x1,5x32 (SL600) M12x1,5x55 M14x1,5x55 (SL600) M12, bzw. M14 (SL600), s. DRA-System Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-041516-D0-041 Seite 3 von 8 Auftraggeber Typ(en) Ausführung : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn : AA 807535, AA 107522 : 112G Durchgeführte Prüfungen Fahrwerksfestigkeit Die Spurweitenänderung durch die geänderte effektive Einpreßtiefe der Sonderräder liegt z.T. (ET10) über 2%. Hierfür liegen entsprechende Betriebsfestigkeitsnachweise vor. Anbauprüfung Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen des im Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zugrundelegung des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I und 4.6.8 der ”Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger”. Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus dieser Prüfung für die einzelnen RadReifen-Kombinationen ergaben, sind den Tabellen im Abschnitt Verwendungsbereich und Auflagen zu entnehmen. Die aufgeführten Karosserieauflagen beziehen sich auf die max. Reifenabmessungen nach E.T.R.T.O. – Norm. Hinweise zu Reifentragfähigkeiten Für Reifen (auch M+S) mit dem Geschwindigkeitssymbol V ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 210 bis 240 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 210 km/h bis 91% bei 240 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 240 bis 270 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 240 km/h bis 85% bei 270 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 270 bis 300 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 270 km/h bis 85% bei 300 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR ist bei Höchstgeschwindigkeiten bis 240 km/h die zulässige Reifentragfähigkeit auf dem Reifen angegeben. Bei Geschwindigkeiten über 240 km/h ist die zulässige Tragfähigkeit unter Angabe der am Fahrzeug auftretenden maximalen Sturzwerte vom jeweiligen Reifenhersteller zu erfragen. Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-041516-D0-041 Seite 4 von 8 Auftraggeber Typ(en) Ausführung : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn : AA 807535, AA 107522 : 112G Verwendungsbereich und Auflagen Fahrzeughersteller : Daimler-Benz, bzw. Mercedes-Benz, bzw. DaimlerChrysler Spurverbreiterung : bis zu 38 mm Typ: 129 ABE / EG-Genehmigung: F142, bzw. e1*96/27*0058*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad - / Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8 x17 ET25 8 x17 ET25 (Scheibe 10mm) (Scheibe 10mm) 140; 142; 150; 280 SL 165; 170; 225; 300 SL 235; 240; 290 300 SL-24 320 SL 500 SL 600 SL SL 280 SL 320 SL 500 SL 600 235/45R17-93W 235/45R17-93W A01) bis A10)D11) E48) T40) 245/45R17-95W 245/45R17-95W A01) bis A10)D11) T40) 235/45R17-93W 255/40R17-94W A01) bis A10)D11) E48) K03) T40) V09) M08) 235/45R17-93H 235/45R17-93H A01) bis A10)D11) M+S M+S 245/45R17-95H 245/45R17-95H A01) bis A10)D11) M+S M+S 8 x17 ET25 10 x17 ET17 (Scheibe 10mm) (Scheibe 5mm) 235/45R17-93W 255/40R17-94W A01) bis A10) D11) E48) T40) V09) 235/45R17-93W 265/40R17-96W A01) bis A10)D11) E48) K04)K15) T40) 8 x17 ET10 10 x17 ET17 (Scheibe 25mm) (Scheibe 5mm) 235/45R17-93W 255/40R17-94W A01) bis A10) D11) E48) K03) T40) V09) 235/45R17-93W 265/40R17-96W A01) bis A10) D11) E48) K03)K04)K15) T40) V20) F142/NT12 e1*96/27*0058*11 1150/1190 kg 5/112/66,5 Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-041516-D0-041 Seite 5 von 8 Auftraggeber Typ(en) Ausführung : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn : AA 807535, AA 107522 : 112G Auflagen und Hinweise A01) -entfällt für dieses GutachtenA02) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Überwachungs-organisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ordnungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom BMV im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster (Anbau-Bestätigung) durch die abnehmende Stelle bestätigt. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, sofern in den Tabellen nicht aufgeführt und mit Ausnahme der Reifen mit M+S- Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. bzw. TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen auf keinen Fall über die Radkontur hinausragen. Bei Fz.-Höchstgeschwindigkeit über 200 km/h sind generell Metallschraubventile erforderlich. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die beschriebenen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck (ggf. aus den speziellen Reifenfreigaben) zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen dann die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können. A10) Die Sonderräder können innen und außen nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. D11) Sonderrad-Anbau nur zulässig in Verbindung mit den beschriebenen Distanzscheiben (achsweise, eff. ET siehe Tabelle) und Radbefestigungsteilen . Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-041516-D0-041 Seite 6 von 8 Auftraggeber Typ(en) Ausführung : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn : AA 807535, AA 107522 : 112G E48) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fz.-Ausführungen, bei denen als Serien(Sommer) -Bereifung auch die Reifengröße 225/55R16 eingetragen ist. K03) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K04) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante ganz umzulegen. M08) Die Verwendung der Bereifungsgröße 255/40R17 auf der Felgengröße 8 J x 17 H2 ist von folgenden Reifenherstellern freigegeben: Hersteller: Typ: Continental Conti Sport Contact, CV/CZ 91 Uniroyal rallye RTT 2 Semperit Direction M 800 Dunlop SP Sport 8000 , SP Sport 2000; SP Sport 9000 Goodyear Eagle F1, GSD+ Michelin SXGT, XGTV, MXX2, MXX3 Pirelli P5000, P700-Z, P Zero Asim. N1 u. N2, P6000, P7000, Winter 210 Asim. Bridgestone RE 71, S-01 Yokohama AV1-40i(AVS), A008, A008P, A520, S1-z Fulda Y3000 Goodyear Eagle GSD, GSD+, F1 Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die Montierbarkeit des Reifens auf der Felgengröße 8Jx17H2 durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. T40) Bei Fahrzeugen mit Motortuning (z.B. ohne serienmäßige Abregelung der Höchstgeschwindigkeit auf 250 km/h) ist generell eine gesonderte Reifenfreigabe für die neuen Einsatzbedingungen (v max) erforderlich. Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-041516-D0-041 Seite 7 von 8 Auftraggeber Typ(en) Ausführung : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn : AA 807535, AA 107522 : 112G V09) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABSEignung nachgewiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstellern bestätigt worden: vorn: 235/45R17 und hinten: 255/40R17 Hersteller: Typ: Dunlop SP2000 E MFS Semperit Direction M 800 Bridgestone S-01 Uniroyal RTT -2 Michelin MXX 2, MXX 3, Pilot SX MXX3 Continental ContiSportContact ; CZ91 Yokohama S1-z, AVS, A008P, A510, A520, A509 Goodyear Eagle ZR / GSD / GS-D+ Pirelli P700-Z; P Zero As.; P7000 ,P6000 Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. V18) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABSEignung nachgewiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstellern bestätigt worden: vorn: 245/45R17 und hinten: 275/40R17 Hersteller: Typ: Dunlop Sp8000; Sp9000 Michelin MXX3 Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. V20) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABSEignung nachgewiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstellern bestätigt worden: vorn: 235/45R17 und hinten: 265/40R17 Hersteller: Typ: Continental ContiSportContact Dunlop SP9000 Pirelli P7000 Bridgestone S-02 Yokohama AVS Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-041516-D0-041 Seite 8 von 8 Auftraggeber Typ(en) Ausführung : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn : AA 807535, AA 107522 : 112G Sonstiges Der Auftraggeber RH ALURAD Höffken GmbH unterhält ein Qualitätsmanagementsystem gemäß EN ISO 9001 (Zertifikat Registrier-Nr. 041005575 ). Dieses Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich Änderungen am Fahrzeug oder in den Bauvorschriften der StVZO ergeben, die die zugrunde liegenden Prüfergebnisse beeinflussen können, oder der Auftraggeber den Nachweis gemäß Anlage XIX, Absatz 2 zur StVZO nicht mehr erbringt. Essen, 20. November 2003 K:\RÄDER\RZ\41\17ZOLLKOMB\RZ-041516-D0-041 (NT-Fz-Ausf/Gen/Aufl/Reif/ET) Prüflaboratorium Labor für Fahrzeugtechnik Bereich Komponenten Dipl.-Ing. Schüssler