T eilegutachten

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T eilegutachten
Teilegutachten
nach § 19/3 StVZO
Nr. RZ-041516-D0-041
über den Verwendungsbereich der Sonderräder Typ AA 807535, AA 107522
am Mercedes-Benz SL-Klasse -Typ 129 (LK 112/5)
RH Alurad Höffken GmbH
Industriegebiet Ennest
57439 Attendorn
Auftraggeber:
Hinweise für den Fahrzeughalter
Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieur
einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen. Die
ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches Formblatt) ist
im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen.
Technische Angaben zu den Sonderrädern
Herstellerzeichen:
Art:
Radtyp:
für Achse:
Radgröße:
Rad-Einpreßtiefe:
Lochkreisdurchm./Lochzahl
Mittenloch-Durchmesser:
Geprüfte Radlast /
bei Reifenabrollumfang
Radlastprüfung: RWTÜV
Zugeordnete Distanzscheibe:
Dicke:
RH
einteiliges Leichtmetallsonderrad mit Doppelhump
AA 807535
AA 107522
VA + HA
nur HA
8 J x 17 H2
10 J x 17 H2
35 mm
22 mm
112 mm / 5
112 mm / 5
66,6 mm
66,6 mm
620 kg /bei 1965 mm; bzw.
760 kg /bei 2100 mm
610 kg /bei 1990 mm
RP1833/00/41
RP1856/00/41
VA + HA:
Nur VA:
Nur HA:
10 mm
25 mm
5 mm
Scheibentyp/Kennz.: RH
10-55665/726
25-55665/726
--
oder wahlweise:
H+R
Effektive Einpreßtiefe:
-25 mm
5055665 (DRA)
10 mm
1055665
17 mm
Angaben zur Radzentrierung:
RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 Essen
Das Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts für die Prüfungen
nach EG-TypV, StVZO sowie FzTV akkreditiert (KBA-P 00009-95).
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.
: RZ-041516-D0-041
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Auftraggeber
Typ(en)
Ausführung
: RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
: AA 807535, AA 107522
: 112G
Zentrierart
(mit Distanzscheibe):
Mittenzentrierung, radseitig über Mittenbohrung Ø72,6 mm;
fahrzeugseitig über Mittenbohrung Ø66,6 mm
Angaben zur Radbefestigung:
Mit Distanzscheibe:
Bei Distanzscheibe 10 mm
(SL600)
Bei Distanzscheibe 10 mm
(SL280–SL500)
Kegelbundbolzen M14 x1,5 x 37;
Anzugsmoment: 120 Nm
Kegelbundbolzen M12 x1,5 x 37;
Anzugsmoment: 120 Nm
Bei Distanzscheibe 5 mm
(SL600)
Bei Distanzscheibe 5 mm
(SL280–SL500)
Kegelbundbolzen M14 x1,5 x 32;
Anzugsmoment: 120 Nm
Kegelbundbolzen M12 x1,5 x 32;
Anzugsmoment: 120 Nm
Bei Distanzscheibe 25 mm
(SL600)
Kegelbundbolzen M14 x1,5
Schaftlänge 55 mm;
Anzugsmoment: 120 Nm
Kegelbundbolzen M12 x1,5
Schaftlänge 55 mm;
Anzugsmoment: 120 Nm
Bei Distanzscheibe 25 mm
(SL280–SL500)
Ergänzende Angaben zum Sonderrad sowie Zubehör:
Artikel-Nr.
Übersichtstabelle RH-Teile
Radtyp AA 807535
33019
Radtyp AA 107522
33018
Zwischen-Distanzscheibe 10 mm
64252
Zwischen-Distanzscheibe 25 mm
64258
Zwischen-Distanzscheibe 5 mm
Distanzscheibe 25 mm (DRA-System)
Befestigungsteile (mit Distanzsch. 10 mm) 45057
Befestigungsteile (mit Distanzsch. 10 mm) 45341
Befestigungsteile (mit Distanzsch. 5 mm) 45038
Befestigungsteile (mit Distanzsch. 5 mm) 45032
Befestigungsteile
(bei RH-Durchsteck-Distanzsch. 25 mm)
Befestigungsteile (bei H+R -Distanzsch.
25 mm, DRA-System)
Angaben zur Ausführung
silber/Horn poliert
silber/Horn poliert
10-55665/726
25-55665/726
H+R 1055665
H+R 5055665
M12x1,5x37
M14x1,5x37 (SL600)
M12x1,5x32
M14x1,5x32 (SL600)
M12x1,5x55
M14x1,5x55 (SL600)
M12, bzw. M14 (SL600),
s. DRA-System
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.
: RZ-041516-D0-041
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Auftraggeber
Typ(en)
Ausführung
: RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
: AA 807535, AA 107522
: 112G
Durchgeführte Prüfungen
Fahrwerksfestigkeit
Die Spurweitenänderung durch die geänderte effektive Einpreßtiefe der Sonderräder
liegt z.T. (ET10) über 2%. Hierfür liegen entsprechende Betriebsfestigkeitsnachweise vor.
Anbauprüfung
Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen
des im Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zugrundelegung des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I und 4.6.8 der ”Richtlinien für die
Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger”.
Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus dieser Prüfung für die einzelnen RadReifen-Kombinationen ergaben, sind den Tabellen im Abschnitt Verwendungsbereich und
Auflagen zu entnehmen.
Die aufgeführten Karosserieauflagen beziehen sich auf die max. Reifenabmessungen nach
E.T.R.T.O. – Norm.
Hinweise zu Reifentragfähigkeiten
Für Reifen (auch M+S) mit dem Geschwindigkeitssymbol V ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 210 bis 240 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 210 km/h bis
91% bei 240 km/h linear abnehmend zu ermitteln.
Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 240
bis 270 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 240 km/h bis 85% bei
270 km/h linear abnehmend zu ermitteln.
Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 270
bis 300 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 270 km/h bis 85% bei
300 km/h linear abnehmend zu ermitteln.
Für Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR ist bei Höchstgeschwindigkeiten bis
240 km/h die zulässige Reifentragfähigkeit auf dem Reifen angegeben. Bei Geschwindigkeiten über 240 km/h ist die zulässige Tragfähigkeit unter Angabe der am Fahrzeug auftretenden maximalen Sturzwerte vom jeweiligen Reifenhersteller zu erfragen.
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.
: RZ-041516-D0-041
Seite 4 von 8
Auftraggeber
Typ(en)
Ausführung
: RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
: AA 807535, AA 107522
: 112G
Verwendungsbereich und Auflagen
Fahrzeughersteller
: Daimler-Benz, bzw. Mercedes-Benz,
bzw. DaimlerChrysler
Spurverbreiterung
:
bis zu 38 mm
Typ:
129
ABE / EG-Genehmigung:
F142, bzw. e1*96/27*0058*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad - / Reifengrößen
Auflagen und Hinweise
(kW)
Vorderachse
Hinterachse
8 x17 ET25
8 x17 ET25
(Scheibe 10mm) (Scheibe 10mm)
140; 142; 150; 280 SL
165; 170; 225; 300 SL
235; 240; 290 300 SL-24
320 SL
500 SL
600 SL
SL 280
SL 320
SL 500
SL 600
235/45R17-93W 235/45R17-93W A01) bis A10)D11)
E48) T40)
245/45R17-95W 245/45R17-95W A01) bis A10)D11)
T40)
235/45R17-93W 255/40R17-94W A01) bis A10)D11)
E48) K03) T40) V09)
M08)
235/45R17-93H 235/45R17-93H A01) bis A10)D11)
M+S
M+S
245/45R17-95H 245/45R17-95H A01) bis A10)D11)
M+S
M+S
8 x17 ET25
10 x17 ET17
(Scheibe 10mm) (Scheibe 5mm)
235/45R17-93W 255/40R17-94W A01) bis A10) D11)
E48) T40) V09)
235/45R17-93W 265/40R17-96W A01) bis A10)D11)
E48) K04)K15) T40)
8 x17 ET10
10 x17 ET17
(Scheibe 25mm) (Scheibe 5mm)
235/45R17-93W 255/40R17-94W A01) bis A10) D11)
E48) K03) T40) V09)
235/45R17-93W 265/40R17-96W A01) bis A10) D11)
E48) K03)K04)K15)
T40) V20)
F142/NT12
e1*96/27*0058*11
1150/1190 kg
5/112/66,5
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.
: RZ-041516-D0-041
Seite 5 von 8
Auftraggeber
Typ(en)
Ausführung
: RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
: AA 807535, AA 107522
: 112G
Auflagen und Hinweise
A01) -entfällt für dieses GutachtenA02) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich
einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten
Überwachungs-organisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der
ordnungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom BMV im Verkehrsblatt bekannt
gemachten Muster (Anbau-Bestätigung) durch die abnehmende Stelle bestätigt.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden
Reifen sind, sofern in den Tabellen nicht aufgeführt und mit Ausnahme der Reifen mit
M+S- Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist
diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die
Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. bzw. TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen auf keinen Fall über die Radkontur hinausragen. Bei
Fz.-Höchstgeschwindigkeit über 200 km/h sind generell Metallschraubventile
erforderlich.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die beschriebenen Befestigungsteile
verwendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck (ggf. aus den speziellen
Reifenfreigaben) zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit
gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen dann die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können.
A10) Die Sonderräder können innen und außen nur mit Klebegewichten ausgewuchtet
werden.
D11) Sonderrad-Anbau nur zulässig in Verbindung mit den beschriebenen Distanzscheiben
(achsweise, eff. ET siehe Tabelle) und Radbefestigungsteilen .
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.
: RZ-041516-D0-041
Seite 6 von 8
Auftraggeber
Typ(en)
Ausführung
: RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
: AA 807535, AA 107522
: 112G
E48) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fz.-Ausführungen, bei denen als Serien(Sommer) -Bereifung auch die Reifengröße 225/55R16 eingetragen ist.
K03) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1
nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch
mehrere Maßnahmen erforderlich sein.
K04) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2
nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante ganz umzulegen.
M08) Die Verwendung der Bereifungsgröße 255/40R17 auf der Felgengröße 8 J x 17 H2 ist
von folgenden Reifenherstellern freigegeben:
Hersteller:
Typ:
Continental
Conti Sport Contact, CV/CZ 91
Uniroyal
rallye RTT 2
Semperit
Direction M 800
Dunlop
SP Sport 8000 , SP Sport 2000; SP Sport 9000
Goodyear
Eagle F1, GSD+
Michelin
SXGT, XGTV, MXX2, MXX3
Pirelli
P5000, P700-Z, P Zero Asim. N1 u. N2, P6000, P7000,
Winter 210 Asim.
Bridgestone
RE 71, S-01
Yokohama
AV1-40i(AVS), A008, A008P, A520, S1-z
Fulda
Y3000
Goodyear
Eagle GSD, GSD+, F1
Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die Montierbarkeit des
Reifens auf der Felgengröße 8Jx17H2 durch eine Bestätigung des jeweiligen
Reifenherstellers nachzuweisen.
T40) Bei Fahrzeugen mit Motortuning (z.B. ohne serienmäßige Abregelung der Höchstgeschwindigkeit auf 250 km/h) ist generell eine gesonderte Reifenfreigabe für die
neuen Einsatzbedingungen (v max) erforderlich.
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.
: RZ-041516-D0-041
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Auftraggeber
Typ(en)
Ausführung
: RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
: AA 807535, AA 107522
: 112G
V09) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABSEignung nachgewiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstellern bestätigt worden: vorn: 235/45R17 und hinten: 255/40R17
Hersteller:
Typ:
Dunlop
SP2000 E MFS
Semperit
Direction M 800
Bridgestone
S-01
Uniroyal
RTT -2
Michelin
MXX 2, MXX 3, Pilot SX MXX3
Continental
ContiSportContact ; CZ91
Yokohama
S1-z, AVS, A008P, A510, A520, A509
Goodyear
Eagle ZR / GSD / GS-D+
Pirelli
P700-Z; P Zero As.; P7000 ,P6000
Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung
durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
V18) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABSEignung nachgewiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstellern bestätigt worden: vorn: 245/45R17 und hinten: 275/40R17
Hersteller:
Typ:
Dunlop
Sp8000; Sp9000
Michelin
MXX3
Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung
durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
V20) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABSEignung nachgewiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstellern bestätigt worden: vorn: 235/45R17 und hinten: 265/40R17
Hersteller:
Typ:
Continental
ContiSportContact
Dunlop
SP9000
Pirelli
P7000
Bridgestone
S-02
Yokohama
AVS
Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung
durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.
: RZ-041516-D0-041
Seite 8 von 8
Auftraggeber
Typ(en)
Ausführung
: RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
: AA 807535, AA 107522
: 112G
Sonstiges
Der Auftraggeber RH ALURAD Höffken GmbH unterhält ein Qualitätsmanagementsystem
gemäß EN ISO 9001 (Zertifikat Registrier-Nr. 041005575 ).
Dieses Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich Änderungen am Fahrzeug oder in
den Bauvorschriften der StVZO ergeben, die die zugrunde liegenden Prüfergebnisse
beeinflussen können, oder der Auftraggeber den Nachweis gemäß Anlage XIX, Absatz 2 zur
StVZO nicht mehr erbringt.
Essen, 20. November 2003
K:\RÄDER\RZ\41\17ZOLLKOMB\RZ-041516-D0-041 (NT-Fz-Ausf/Gen/Aufl/Reif/ET)
Prüflaboratorium
Labor für Fahrzeugtechnik
Bereich Komponenten
Dipl.-Ing. Schüssler