Ilersteller: .,Marving-, Italien

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Ilersteller: .,Marving-, Italien
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Techn. PrüIil-lle für d€n
Krcf ttohrreugvertrehr
Antragsteller:
SUiKrno
Gutachten-Nr.
19 t0 05 0439
bf,-JH
5419 Puderbach
Elatt:
Typprüfslelle
1
Gutachten
Grudlage für Fahrzeugprüfungen zur Erstellung von Gutachten
aen §§ t9 und 21 Stvzo
über die alsfuf fanl3-ee ,,, , I . l,:,,
Ilersteller: .,Marving-, Italien ' .
Amacal 3
TyP;
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nach
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Rei lexaons schal.ldailp t er
Kraftrad:
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Honda XT, 5OO
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1. :
R (Pr
02)
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l. anbaben zun rahräeuäbrief
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ziff. 30: 83 dB (A) P (gem;rssen bei il2 in Nahfeld)
zLff- 37: 83 dB (A) E
ziff. 33: Auspuff "Marving" oi.t Ä,uisatz u- Abreißschraulen
Kennzeichnung Am;1cal 3; Marving
II. Weitere Angaben und Einweise
die NennToleranzen.
der
zul-ässj-gen
Ieistung im
Der Auspuff ist mit Amacal 3 "l4arving" und. Firmenstetrpel ge-
Durch den Anlau der Auspuffa:nlage "Marvinö" bleibt
RahEen
'kennzei-chnet
Der Aufbau des Schalldämpfers ist der Anlage zu entneh8enDer Ejrsatz ist IEit dern Schalldämpfer verschweiBt. Der hinlere
.
Aufsatz ist mit AbreiBschrauben befestigt.
Die Befestigmg
il der originalhalterung.
.erfolgt
Der Anbau der Auspuffanlage "Marving" ist gemäß § 19 oder
gemäB § 21 Stvzo durch einen mtl-ich uerkannten Sachverstärdigen,/
Prüfer bei einer Technischen Piüfstelle für d.en ](raftsfahrzeugverkehr zu begutachten.
.
[ro
sIUTTc^tI E.v
1echo. P;üfslelle für den
Antragsteller:
Gutachten-Nr.
18 10 05 0439
SüBkind GmbH
5419 puderbach
Kroitlc l-rzeug"erkehr
Typprülrrelle
Rückwirkungen auf die Lebensdauer des Motors slnd nicht cegen-
stand dieses Gutachlens.
Die Leistungs- md. ceräuschmessungen erfolgten ni} SerienluftfilternDie ceräuschmessmgen erfolgtei nach der Ec-Richtlinie 78/1Of5/
EI,IG rud den Richtlinien
für die Geräusctmessung an f.raftfahrzeugen voE 13.9.65 mit änderringen vom 7.11.1980.
Die Leistungsmessungen (Vergleichrsuessungen) e;folgten auf
einem Rollenprüfstand T)T) Marolotest, Herstelier P. Marollaud..
ILI. Schlußbescheinigung
Die Auspuffanlage karn il allen Krafträdern votr Typ Eonda
PD 02 (K2Ol5500) verwendet werden.
Nach dem Anbau ist da.rauf zu achten, daB keine Gumi- oder
(2.8. schlauch für öIentlüftung') d ausp+ft
Kunststoffteile
mliegen.'
Die so ausgerüsteten Krafträder entsprechen den heute gültigen
Vorscfrriften der SIVZO.
cegen eine Begutachlung der Fahrzeuge een. §§ 19 bzw. 21 StvZO
bestehen keine technischen Bedenken,
Stuttgart,
rrP-BI/Sr
aen 2 0-
SEP.1983_
Der amüirir alerkans.le S3&ysrsEirdjSs
Dipr.-riq,
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