Jugendschutz Newsletter vom 26. März 2015

Transcrição

Jugendschutz Newsletter vom 26. März 2015
Jugendschutz Newsletter vom 26. März 2015
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
dieser Newsletter beinhaltet Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse
redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche, sie wollen einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen
mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz geben.
Inhalte Ausgabe 5 vom 26. März 2015
USK vergibt Alterskennzeichen für Online-Spiele und Apps über neues internationales System
»Jugendschutz-Aktiv« überarbeitet
Computerkompetenz von Kindern stärken
KJM erkennt zwei weitere Jugendschutzprogramme unter Auflagen an
Grüne fordern Cannabis-Gesetz
Förderverein der DHS vergibt zum 3. Mal Präventionspreis
Missbrauchsbeauftragter bietet Schulen, Sportvereinen und Praxen neues Informationsmaterial
für die Prävention von sexueller Gewalt
smart und mobil − Digitale Kommunikation als Herausforderung für Bildung, Pädagogik und Politik
»Stärke statt (Ohn-)Macht – Neue Autorität & Gewaltloser Widerstand« in Schule, Jugendhilfe und Familie:
Trainingsseminar
Shoppen, zocken, rocken – Berühmt im Netz. YouTube-Stars, Fankultur und YouNow
Impressum
www. bag-jugendschutz.de
I
NEWSLETTER Nr. 5 vom 26.03.2015
Seite 1
USK vergibt Alterskennzeichen für Online-Spiele und Apps über neues internationales System
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) gab am 17. März bekannt, dass sie als Mitgründerin der ›International Age
Rating Coalition‹ (IARC) gemeinsam mit anderen offiziellen Institutionen auf der ganzen Welt Alterskennzeichen nun auch für
Online-Spiele und alle anderen Arten von Apps vergibt. IARC ist eine bislang nie dagewesene internationale Kooperation, die
erstmals regional eigenständige Jugendschutzbewertungen innerhalb eines einheitlichen globalen Systems für Millionen von
Apps ermöglicht. Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, begrüßt die Initiative: »Mit
IARC berücksichtigt ein internationales System zur Alterseinstufung von Apps auch deutsche Standards: Die Mitwirkung der
USK ermöglicht es, dass der Jugendschutz bei Spielen auf DVDs und in den App-Stores nach vergleichbaren Prinzipien funktioniert. Eltern haben so die Chance, auch auf den Smartphones und Tablets für ihre Kinder Spiele und Apps anhand der bekannten Altersstufen auszuwählen.«
Das IARC-System umfasst die Alterskennzeichen der USK (Deutschland), PEGI (Europa), ESRB (Nordamerika), Classification
Board (Australia) und ClassInd (Brasilien). Die länderspezifischen kulturellen Normen und lokalen Kriterien werden dabei berücksichtigt. Zudem werden die Nutzer durch zusätzliche Inhaltsdeskriptoren informiert. Als erste Plattformen haben sich
Google Play Store und Firefox Marketplace dem System angeschlossen. Weitere Partner wie Microsoft Xbox Live Store, Nintendo eShop und PlayStation Store werden zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.
»Wir sind stolz, als eines der Gründungsmitglieder IARC wesentlich mitentwickelt zu haben«, so Felix Falk, Geschäftsführer
der USK und stellvertretender IARC-Vorsitzender. »Der Markt für Online-Spiele und Apps wächst explosionsartig und erst mit
IARC wird nun möglich, dass Jugendschutz trotz der vielen regionalen Unterschiede auch auf globaler Ebene in diesem Markt
funktioniert. Google und Mozilla haben die Vorteile des IARC-Systems erkannt und wir freuen uns, dass sie Teil dieser wegweisenden Initiative sind.«
Eltern können für ihre Kinder die Altersbeschränkungen für Apps auf Grundlage der neuen Alterskennzeichen einstellen, sobald die Alterskennzeichen in den kommenden Wochen auch im Google Play Store für Nutzer verfügbar sind.
Über IARC: Mit der Gründung der International Age Rating Coalition (IARC) im Jahr 2013 gelang es erstmals, eine offizielle Zusammenarbeit von zuständigen Stellen weltweit zu etablieren, in der sich diese auf ein gemeinsames Klassifizierungsverfahren einigten. Entwickler können das IARC-System kostenlos auf dafür lizenzierten Vertriebsplattformen nutzen. Nachdem sie
den einheitlichen Fragebogen ausgefüllt haben, erhalten sie unmittelbar nach dem Abschluss Alterskennzeichen sowie Inhaltsdeskriptoren für die verschiedenen Territorien auf der Welt. Diese zertifizierten IARC-Einstufungen werden von der Plattform für die jeweilige Region ausgespielt. IARC und die teilnehmenden Institutionen sind für die Kontrolle der Alterseinstufungen zuständig. In Deutschland überwacht die USK die Richtigkeit ihrer Kennzeichen und kann bei Bedarf unmittelbare Korrekturen vornehmen. Das erklärte Ziel von IARC ist es, Nutzern digitaler Inhalte im Allgemeinen aber vor allem auch Eltern die
Information über die bewährten und glaubwürdigen Einstufungen zu bieten unabhängig von dem genutzten Gerät.
In Deutschland ergänzt das IARC-System das bestehende System der USK zur Einstufung von Computer- und Videospielen für
den stationären Handel auf Grundlage des Jugendschutzgesetzes.
Mehr Informationen zu IARC, Infografiken und Videos unter www.usk.de/iarc und www.globalratings.com
Quelle: Pressemeldung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), Berlin, 17. März 2015
zurück
»Jugendschutz-Aktiv« überarbeitet
»Jugendschutz aktiv«, das Internet-Angebot zum Jugendschutz für
Eltern und Gewerbetreibende, erscheint im neuen Gewand. Die aktuelle Überarbeitung passt sich den sich verändernden Sehgewohnheiten der Internetnutzer/innen an. Anlass war der Wunsch nach
Verbesserungen, die die Nutzung auf mobilen Endgeräten, die immer
mehr zum Einsatz kommen, einfacher und übersichtlicher macht.
www.jugendschutz-aktiv.de
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e. V.,
Berlin, 24. März 2015
zurück
www. bag-jugendschutz.de
I
NEWSLETTER Nr. 5 vom 26.03.2015
Seite 2
Computerkompetenz von Kindern stärken
Der gesellschaftliche Wandel erfordert aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fähigkeiten, digital vermittelte Informationen auszuwählen, zu verstehen, zu nutzen und zu kommunizieren. Das deutsche Bildungssystem müsse daher sicherstellen, dass Heranwachsenden der kompetente Umgang mit neuen Technologien vermittelt wird und sie fachbezogene Kompetenzen sowie fächerübergreifende Schlüsselkompetenzen erwerben können, schreibt die Fraktion in einer Kleinen Anfrage
(18/4061).
Laut der Studie »International Computer and Information Literacy Study« (ICILS 2013) lägen die in Deutschland hinsichtlich ihrer computer- und informationsbezogenen Kompetenzen getesteten Schüler mit 523 Punkten zwar über dem internationalen
Mittelwert von 500 Punkten, jedoch unter dem internationalen Mittelwert der Vergleichsgruppe der Europäische Union von
525 Punkten, heißt es in der Anfrage. Insgesamt würden die in Deutschland getesteten Schüler nur durchschnittlich über rudimentäre und basale Fähigkeiten und Wissensstände für den Umgang mit neuen Technologien verfügen.
Überproportional häufig vertreten seien in den unteren Kompetenzstufen dabei vor allem Schüler aus unteren und mittleren
sozialen Lagen, vor allem aber auch Jugendliche mit Migrationshintergrund, schreiben die Abgeordneten. Sowohl die private
als auch die berufliche und die gesellschaftliche Teilhabe dieses Personenkreises seien damit gefährdet. In Anbetracht der
derzeitigen verfassungsrechtlichen Lage blieben Fragen offen, wie der Bund seiner Verantwortung gerecht werde und die
computer- und informationsbezogenen Kompetenzen von Schülern fördern kann, und erinnern an die im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD getätigte Aussage »Wir werden mit den Ländern und Akteuren aus allen Bildungsbereichen eine
gemeinsame Strategie ,Digitales Lernen‘, die die Chancen der neuen Medien für gute Bildung entschlossen nutzt, entwickeln
und umsetzen«.
Quelle: hib - heute im Bundestag - Nr. 122, Berlin, 05. März 2015
zurück
KJM erkennt zwei weitere Jugendschutzprogramme unter Auflagen an
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in ihrer Sitzung am 11.03.2015 zwei weitere Jugendschutzprogramme unter Auflagen anerkannt. Das auf einem WLAN‐Router aufsetzende Jugendschutzprogramm SURF SITTER Plug & Play der Cybits
AG ist als Gesamtlösung zum Schutz einer Familie oder einer Gruppe von Benutzern (z. B. in Kindergärten, Schulen und Jugendeinrichtungen) konzipiert. Alle Benutzer, deren internetfähigen Geräte über diesen Router ins Internet gelangen, können
– je nach Einstellung – geschützt werden. Für Eltern ist über den Router aber auch ungeschütztes Surfen möglich. Damit entfällt die gerätespezifische Konfiguration von PC, Notebooks, Spielekonsolen, Internet‐Fernsehen und Tablet‐PC. Das Jugendschutzprogramm SURF SITTER PC (Vollversion) der Cybits AG ist eine Filterlösung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung des Internets über einen Windows‐PC basierenden Computer.
Die Anerkennung ist zunächst auf zwei Jahre befristet und erfolgt unter den Auflagen, dass beide Programme regelmäßig von
der Cybits AG überprüft und weiterentwickelt werden. Auch muss der Anbieter die KJM mindestens jährlich über den Stand
der Weiterentwicklung der Programme informieren.
»Eine Weiterentwicklung aller bereits anerkannten Programme ist zwingend erforderlich. Darüber hinaus wurde bisher kein
Jugendschutzprogramm für mobile Endgeräte zur Anerkennung vorgelegt. Hier sieht die KJM dringenden Handlungsbedarf
auf Seiten der Unternehmen«, so der KJM-Vorsitzende Siegfried Schneider.
Jugendschutzprogramme können Eltern eine Möglichkeit an die Hand geben, Kindern je nach Altersstufe geeignete Internetangebote freizuschalten und ungeeignete zu blockieren. Aber nicht nur Eltern und Erzieher, auch Anbieter von Telemedien profitieren von Jugendschutzprogrammen: Sie können ihre Angebote so klassifizieren, dass anerkannte Jugendschutzprogramme die Alterseignung erkennen können. Wurden entwicklungsbeeinträchtigende Angebote zutreffend programmiert, dürfen Anbieter diese ohne weitere Schutzmaßnahmen (z. B. Einhaltung von Zeitgrenzen, Vorschaltung eines
technischen Mittels) verbreiten.
Insgesamt gibt es damit vier von der KJM anerkannte Jugendschutzprogramme. Weitere Informationen zu Jugendschutzprogrammen hier.
Quelle: Pressemitteilung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), München, 16. März 2015
zurück
www. bag-jugendschutz.de
I
NEWSLETTER Nr. 5 vom 26.03.2015
Seite 3
Grüne fordern Cannabis-Gesetz
Die in Deutschland gegen Cannabis gerichtete Verbotspolitik ist nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag »vollständig gescheitert«. Cannabis sei hierzulande die am häufigsten konsumierte illegale Droge, schreiben
die Abgeordneten und schlagen vor, Cannabis aus den strafrechtlichen Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes herauszunehmen. Stattdessen sollte »ein strikt kontrollierter, legaler Markt für Cannabis« eröffnet werden.
Um das zu erreichen, müsse die gesamte Handelskette für Cannabis reguliert werden. Der Verkauf an Minderjährige sollte
nach den Vorstellungen der Grünen weiter verboten sein. Der Verbraucher- und Gesundheitsschutz müsse durch Angaben
über Inhaltsstoffe, die Konzentration der Wirkstoffe, Beipackzettel, Warnhinweise und Qualitätsstandards garantiert werden.
Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sollte ein Grenzwert für Cannabis eingeführt werden, ähnlich der Promillegrenze für
Alkohol. Mit einer Cannabis-Steuer könnten zusätzliche Einnahmen erzielt werden.
Quelle: hib - heute im Bundestag - Nr. 127, Berlin, 09. März 2015
zurück
Förderverein der DHS vergibt zum 3. Mal Präventionspreis
Beim Trinken von alkoholischen Getränken gehört Deutschland zur Weltspitze. Der Konsum zieht sich quer durch alle Schichten und Altersgruppen und ist in Vereinen mindestens genauso viel zu beobachten wie in anderen Lebensbereichen. Aus diesem Grund schreibt der Förderverein der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. den Präventionspreis bereits zum dritten Mal aus. Gesucht werden alle Initiativen mit dem Ziel eines verantwortungsvollen und vorbildlichen Umgangs mit Alkohol
im Verein.
Download: Ausschreibung Präventionspreis 2015 (PDF)
Quelle: Pressemeldung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen, Hamm, 18. März 2015
zurück
Missbrauchsbeauftragter bietet Schulen, Sportvereinen und Praxen neues Informationsmaterial für
die Prävention von sexueller Gewalt
Im Onlineshop der Kampagne »Kein Raum für Missbrauch« (kein-raum-fuer-missbrauch.de)
werden neue Flyer und Plakate zur Prävention von sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen angeboten. Sie richten sich mit spezifischen Informationen an Schulen und Sportvereine
sowie ärztliche und therapeutische Praxen und können kostenfrei bestellt werden. Die Flyer
sollen Schulleitungen, Trainern, Ärzten oder Therapeuten Anregungen geben, sich gegen sexualisierte Gewalt in ihren Einrichtungen und Vereinen zu engagieren und informieren zu
Schutzkonzepten und Unterstützungsangeboten. Neue Plakate sprechen darüber hinaus
Menschen an, die sich Sorgen um ein Kind machen oder Fragen zu Missbrauch haben. Ein
vierter Flyer und ein weiteres Plakat geben allgemeine Informationen zum Thema und zu
Kontakt- und Beratungsangeboten. Mit Unterstützung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sollen die Flyer mehr als 150.000 Praxen von Ärzten und Therapeuten in Deutschland
erreichen. Auch eine breite Verteilung der Materialien in Schulen und im Sport ist geplant.
Mit dem Relaunch der Homepage des »Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs« (UBSKM) (beauftragter-missbrauch.de) wird die Website als zentrales Infoportal zu sexuellem Kindesmissbrauch für Betroffene, aber auch Angehörige, Fachkräfte und weitere Interessierte neu positioniert: Die Website ist mit ihren Hinweisen auf das bundesweite Hilfetelefon und
das Hilfeportal Sexueller Missbrauch sowie einer Landkarte mit Hilfeangeboten vor Ort wichtige Kontakt- und Anlaufstelle. Sie
informiert darüber hinaus zu den Schwerpunktthemen Prävention, Hilfe, Aufarbeitung, Betroffenenbeteiligung und Recht, zu
aktuellen Themen und Entwicklungen sowie zum Amt, zu den Aufgaben und zur Person des Beauftragten.
Quelle: Pressemeldung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Berlin, 05.
März 2015
zurück
www. bag-jugendschutz.de
I
NEWSLETTER Nr. 5 vom 26.03.2015
Seite 4
smart und mobil − Digitale Kommunikation als Herausforderung für Bildung, Pädagogik und Politik
Mobile Medien sind heute allgegenwärtig. Wenn 90 Prozent der Jugendlichen über ein internetfähiges Smartphone verfügen, muss der Bildungsdiskurs dieser Entwicklung Rechnung tragen. So scheint eine Utopie wahr zu werden: Alle haben einfachen Zugang zu den grenzenlosen
Informations- und Kommunikationsangeboten der digitalen Welt. Aber es herrscht auch eine
große Unsicherheit: Wer kann sagen, was authentisch ist, welcher Code gerade verwendet
wird, was und wer glaub- und vertrauenswürdig ist beim Kommunizieren, Lernen, Handeln im
Internet?
Wie sind also diese Entwicklungen pädagogisch einzuordnen? Revolutioniert mobiles Lernen
den Unterricht oder ist es überbewertet? Bringen mobile Medien integrative oder subversive
Einwirkungsmöglichkeiten auf den Bildungsalltag? Und wie reagiert das Ordnungssystem Schule auf den Mobilitätskomplex? Wie kann das System bzw. der Lernort sich selbst in Bewegung
setzen und zwar in die »richtige« Richtung?
Katja Friedrich/Friederike Siller/Albert Treber geben den 49. Band der GMK-Schriftenreihe zur
Medienpädagogik heraus, der sich mit den Potenzialen und Risiken befasst, die die gegenwärtige Verbreitung von Smartphones, Tablets & Co. für die schulische und außerschulische Bildung mit sich bringt.
Quelle: Pressemitteilung der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur, Bielefeld, 10. März 2015
zurück
»Stärke statt (Ohn-)Macht – Neue Autorität & Gewaltloser Widerstand« in Schule, Jugendhilfe und
Familie: Trainingsseminar
Immer häufiger werden Lehr- und Fachkräfte in Schule, Sozialer Arbeit, Pädagogik und Psychologie mit destruktiven, »auffälligen« und auch gewalttätigen Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen konfrontiert. Die Pädagog/inn/en fühlen sich
zunehmend überfordert. Sie sind immer wieder ratlos, wie sie auf diese Verhaltensweisen kompetent reagieren sollen. Oftmals geraten sie in eskalierende Machtkämpfe, die zu weiterer Verzweiflung und Ohnmacht führen können. Sie ziehen sich
zurück, lassen gewähren oder geraten in eskalierende Machtkämpfe, die zu weiterer Verzweiflung und Ohnmacht führen
können.
Die Alice Salomon Hochschule (ASH) bietet in Kooperation mit dem Berliner Institut für Soziale Kompetenz & Gewaltprävention e.V. (BISG) in der Zeit vom 15.06. – 05.09.2015 ein Trainingsseminar an. Das Seminar richtet sich an Lehr- und Fachkräfte
aus den Bereichen Schule, Soziale Arbeit, Pädagogik und Psychologie sowie an alle Interessent/inn/en, die sich mit dem Konzept des Psychologen Prof. Dr. Haim Omer (Universität Tel Aviv) zur »Neuen Autorität« intensiver auseinander setzen, die
Haltungen und Interventionsmöglichkeiten dieses Ansatzes vertiefen und in ihrer beruflichen Praxis anwenden möchten.
Weitere Informationen zum Seminar und zur Anmeldung unter:
ash-berlin.eu/weiterbildung/spezielle-angebote/staerke-statt-ohn-macht-neue-autoritaet-und-gewaltloser-widerstand-inschule-jugendhilfe-und-familie/ und soziales-training.de
Quelle: Pressemeldung des Berliner Instituts für Soziale Kompetenz & Gewaltprävention e.V., Berlin, 11. März 2015
zurück
www. bag-jugendschutz.de
I
NEWSLETTER Nr. 5 vom 26.03.2015
Seite 5
Shoppen, zocken, rocken – Berühmt im Netz. YouTube-Stars, Fankultur und YouNow
Medienpädagogische Veranstaltung zu Trends aktueller Jugendkultur in der Stadtbibliothek Bielefeld am 5. Mai 2015
Millionen Jugendlicher verfolgen die Kanäle ausgewählter YouTuber und YouTuberinnen,
Tausende Kids posten selbst Live-Videos auf dem Kanal YouNow und gehen damit mitunter
Risiken ein.
Was steckt hinter der neuen Jugendmedienkultur und wie lässt sich das Thema in der Arbeit
mit Kindern und Jugendlichen kreativ und kritisch bearbeiten? Antworten und Anregungen
dazu vermittelt die vom Land NRW geförderte Veranstaltung der GMK.
Darum geht’s: Ob als Y-Titty, Le Floid, Gronkh oder BibisBeautyPalace: Jugendliche und junge
Erwachsene präsentieren sich in Videos auf YouTube, pflegen eigene Kanäle und Fangemeinden. Mit Scherz, Satire und Ironie äußern sie ihre Meinungen zu politischen Themen
oder Alltäglichem. Als Let`s Player kommentieren sie ihre Gaming-Spielzüge oder präsentieren ihre Schminktipps oder Einkäufe im Netz.
Die erfolgreichsten YouTuber und ihre Agenturen verdienen kräftig an der Mitteilungslust und den jugendlichen Abonnenten.
Dabei ist weder der kommerzielle Kontext noch der Grad an Inszenierung für Kinder und Jugendliche leicht zu erkennen. Zusätzlich ermöglicht der viel genutzte Livestreaming Kanal YouNow Jugendlichen und selbst Kindern, es ihren Heldinnen und
Helden nachzutun und schnell selbstaufgenommene Videomitteilungen zu liefern. Die Einblicke in Kinderzimmer und TeenieSeelen können dabei ein undurchsichtiges Publikum erreichen oder zu Reaktionen führen, die für manche schwer zu verkraften sind.
Die Fachtagung wird dieses aktuelle Thema aus Wissenschaft und Praxis beleuchten.
Programm/Online-Anmeldung jetzt auf www.gmk-net.de
Quelle: Pressemitteilung der Gesellschaft für Medien und Kommunikationskultur, Bielefeld, 17. März 2015
zurück
Impressum
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ)
Mühlendamm 3, 10178 Berlin Tel.: 030-400 40 300 Fax: 030-400 40 333
V. i. S. d. P. Gerd Engels
Internet: www.bag-jugendschutz.de E-Mail: [email protected]
Haftungshinweis: Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. übernimmt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der in
diesem Newsletter bereitgestellten Informationen keine Garantie. Die Haftung für Schäden, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen
bzw. durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht worden sind, ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Dies gilt gleichermaßen für Links, auf die dieser Newsletter verweist. Die Inhalte und Funktionsfähigkeit externer Angebote verantwortet allein
der jeweilige Anbieter.
www. bag-jugendschutz.de
I
NEWSLETTER Nr. 5 vom 26.03.2015
Seite 6

Documentos relacionados