1. Ausgabe 2004
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1. Ausgabe 2004
ORGANIZZAZIONE INTERNAZIONALE TRASPORTI A FUNE INTERNATIONALE ORGANISATION FÜR DAS SEILBAHNWESEN ORGANISATION INTERNATIONALE DES TRANSPORTS A CÂBLES INTERNATIONAL ORGANISATION FOR TRANSPORTATION BY ROPE ORGANISACION INTERNACIONAL DE TRANSPORTES POR CABLE 1. Halbjahr 2004 erscheint noch in englisch italienisch französisch Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort des Präsidenten Anmerkungen des Generalsekretärs 3 3 TÄTIGKEITEN DER ORGANISATION Tätigkeiten des Direktionskomitees Tätigkeiten des Exekutivkomitees Organisation des IX. Internationalen Seilbahnkongresses O.I.T.A.F. Seminar 2004 „RUNDER TISCH“ „Richtlinie 2000/9/EG von der Theorie zur Praxis“ INTERNATIONALE INFORMATIONEN EU Richtlinie CEN-Normen 3 4 5 6 10 10 TÄTIGKEITEN DER STUDIENAUSSCHÜSSE Studienausschuss Nr. I: Seilbahntechnik und technische Empfehlungen Arbeitsgruppe im Studienausschuss Nr. I: Nichtöffentliche Seilbahnen: Güterseilbahnen und Seilkräne 12 12 Studienausschuss Nr. II: Eigenschaften und Prüfung der Seile 13 Studienausschuss Nr. III: Elektrotechnische Anlagen bzw. Baugruppen von Seilbahnanlagen. 14 Studienausschuss Nr. IV: Juristische, administrative, wirtschaftliche und statistische Angelegenheiten Arbeitsgruppe im Studienausschuss Nr. IV: Umweltforum 15 12 16 Studienausschuss Nr. VI: Betriebsoptimierung bei Seilbahnen und Schleppliften 17 Gemischte Arbeitsgruppe: Kinderbeförderung: 18 TERMINE 18 O.I.T.A.F. im INTERNET 18 2 O.I.T.A.F.-NEWS 1/2004 Anmerkungen des Generalsekretärs. Die O.I.T.A.F. hat wiederum ein arbeitsreiches halbes Jahr 2004 hinter sich gebracht. Das Direktions- und das Exekutivkomitee haben je eine Sitzung abgehalten. Vier Mal hat das Organisationskomitee für den IX. Internationalen O.I.T.A.F.Seilbahnkongress Sitzungen abgehalten und sehr intensiv über die Veranstaltung dieses Kongresses beraten. Über diese Sitzungen wird kurz berichtet. Ebenso zahlreiche Sitzungen haben die 5 Studienausschüsse und 3 Arbeitsgruppen abgehalten und auch darüber wird berichtet. Dieses Jahr wurde von der O.I.T.A.F. gelegentlich der SAM in Grenoble das erste Mal im Rahmen der jährlichen O.I.T.A.F.Seminare ein sogenannter „Runder Tisch“ organisiert, bei dem Experten aus den drei Seilbahnbereichen Hersteller, Betreiber und Aufsichtsbehörden aber auch Vertreter der EU-Kommission und der sogenannten „Benannten Stellen“ über die Anwendung der EU-Richtlinie 2000/9/EG vor einer sehr großen Anzahl von Zuhörern diskutieren konnten. Bezüglich der Vertretungen der O.I.T.A.F. in den verschiedenen internationalen Organen ist zu berichten, dass in diesem Halbjahr der Generalsekretär der O.I.T.A.F. an den zwei Sitzungen des Technischen Komitees Nr. 242 des CEN, das die "Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen und Schlepplifte des Personenverkehrs" über 13 Arbeitsgruppen ausarbeitet bzw. ausgearbeitet hat, teilgenommen hat. Zu bemerken ist dazu, dass bei diesen Sitzungen die letzten Normen verabschiedet wurden. Jedoch darüber später. Vorwort des Präsidenten. Liebe NEWS Leser! Das erste Halbjahr 2004 stand auch für die O.I.T.A.F. im Zeichen der EU-Seilbahnrichtlinie, die mit 03. Mai 2004 voll wirksam wurde. Dementsprechend hat sich das alljährliche Seminar unserer Organisation, das am 22. April 2004 in Grenoble mit großer Beteiligung stattgefunden hat, mit grundlegenden Fragen und Problemen bei der Umsetzung der Richtlinie auseinandergesetzt. Dankenswerterweise hat sich der Seilbahnausschuss der Europäischen Kommission, die durch Frau Belén Arriola-Martinez beim Seminar vertreten war, den Diskussionen und Anfragen gestellt und wichtige Hinweise aus Sicht der Kommission gegeben. Einen eingehenden Bericht über das Seminar finden Sie an anderer Stelle in dieser Ausgabe der O.I.T.A.F.-NEWS. Ein weiterer Schwerpunkt war die nunmehr in ein intensives Stadium getretene Vorbereitung des IX. Weltseilbahnkongresses der O.I.T.A.F., der in der Zeit vom 26. September bis 01. Oktober 2005 in Innsbruck stattfinden wird. Ich darf Sie schon jetzt bitten, sich diesen Termin, sozusagen als Pflichttermin der O.I.T.A.F.Mitglieder in Ihrem Terminkalender vorzumerken. Die Studienausschüsse unserer Organisation haben auch 2004 mehrfache und intensive Arbeitssitzungen abgehalten, über die Sie in diesem Heft wieder entsprechende Informationen erhalten. Dem internationalen Gedanken der O.I.T.A.F. entsprechend steht unsere Webseite seit kurzem übrigens auch in weiteren Sprachen zur Verfügung. TÄTIGKEITEN DER ORGANISATION Direktionskomitee: Das Direktionskomitee hat am 20. April 2004 in Grenoble die 105. Sitzung abgehalten. Bei dieser Sitzung wurden drei wichtige Argumente besprochen: 1. Abhaltung des IX. internationalen O.I.T.A.F.Seilbahnweltkongresses 2005 in Innsbruck: Es wird das grundlegende Programm festgelegt (wird in einem eigenen Punkt in dieser Ausgabe behandelt). Mit den besten Wünschen für einen möglichst erholsamen Sommer verbleibe ich Ihr Horst Kühschelm 3 mehr auf wirtschaftliche bzw. allgemeine Daten, wie z.B. Anzahl der Anlagen, beförderte Personen, Skifahrerströme, Auslastung der Skigebiete, gesamte Förderleistungen usw. Wert gelegt werden. Herr Pettex von der Compagnie des Alpes (F), Fachmann auf diesem Gebiet, hat sich erfreulicherweise bereit erklärt, eine solche Statistik vorzubereiten. 2. Von Studienausschüssen erarbeitete Studien und Empfehlungen: Das Direktionskomitee hat auf Grund der im Exekutivkomitee geführten Diskussionen eingehendst über folgende ausgearbeitete Dokumente beraten: „Brandschutz während des Betriebes bei Seilbahnen“ „Fernüberwachung bei Seilbahnen“ Beide Dokumente wurden vom Studienausschuss Nr. VI “Betriebsoptimierung bei Seilbahnen und Schleppliften“ unter der Leitung von Herrn Crouzet ausgearbeitet. Es wurde dabei festgehalten, dass beide Unterlagen eine gute Grundlage für spätere Empfehlungen darstellen, jedoch es weiterer Untersuchungen für eine Verabschiedung als Empfehlungen bedarf. Bezüglich des Dokumentes „Brandschutz“ sollten jedenfalls die zwei von der CEN erarbeiteten Technischen Berichte bezüglich Brandverhütung und –bekämpfung bei Tunnelstandseilbahnen und anderen Seilbahnen berücksichtigt werden bzw. die endgültige Verabschiedung dieser Berichte abgewartet werden. Auch wurde die Möglichkeit erachtet, solche Dokumente zur Zeit nur in Form eines Arbeitspapiers des Studienausschusses bekannt zu machen. Dafür sollten aber allgemeine Regeln aufgestellt werden, womit sich jedoch das Exekutivkomitee bei einer der nächsten Sitzung befassen sollte. 4. Genehmigung der Bilanz: Die vom Schatzmeister Herrn Claudio Canessa Parodi vorgelegte Bilanz 2003 wurde von allen Mitgliedern verabschiedet, wobei jedoch auf die Verdoppelung der Ausgaben betreffend die Übersetzungen und Dolmetschungen hingewiesen wurde. Das ist ein Hinweis auf die gesteigerten Aktivitäten der Studienausschüsse, jedoch auf längere Sicht werde man ohne Erhöhung der Mitgliedsbeiträge nicht auskommen, will man die zur Zeit durchgeführten Aktivitäten weiter aufrechterhalten bzw. die Übersetzungen und Dolmetschungen in den Studienausschüssen weiterhin gewährleisten. In folgenden Studienausschüssen werden folgende Sprachen verwendet, wobei bei Verwendung der zwei Sprachen „deutsch-französisch“ bzw. „italienisch“ und umgekehrt konsekutiv gedolmetscht wird und die Übersetzung der Sitzungsprotokolle sowie der wichtigsten Unterlagen in die jeweilige Sprache erfolgt: 3. Ausarbeitung einer Seilbahnstatistik gelegentlich des Kongresses: Festgehalten wurde, dass gelegentlich der alle 6 Jahre stattfindenden Internationalen O.I.T.A.F.-Kongresse eine O.I.T.A.F. Seilbahnstatistik ausgearbeitet wurde, die sehr umfangreich mit technischen Daten ausgestattet war. Die letzte Seilbahnstatistik, die von der O.I.T.A.F. erstellt und über die ISR (Internationale Seilbahnrundschau) gelegentlich des VIII. O.I.T.A.F. – Seilbahnkongresses in San Francisco veröffentlicht wurde, geht auf das Jahr 1999 zurück. Es wurde daher auf die Notwendigkeit hingewiesen, wiederum eine O.I.T.A.F. – Seilbahnstatistik herauszugeben, jedoch sollen in dieser Statistik weniger spezifisch technische Daten enthalten sein, sondern es soll Studienausschuss I: deutsch-französisch Arbeitsgruppe: Materialseilbahnen: deutsch-italienisch Studienausschuss II: englisch (keine Dolmetscherkosten) Studienausschuss III: deutsch-französisch Studienausschuss IV: deutsch-französisch Arbeitsgruppe: Umweltforum: deutsch-französisch Studienausschuss VI: deutsch-französisch Arbeitsgruppe: Kinderbeförderung: deutsch-französisch Jedenfalls ist es notwendig einer möglichst großen Anzahl von Mitarbeitern, die nicht die beiden Sprachen französisch und deutsch gleichzeitig beherrschen, die Teilnahme an den Studienausschüssen zu ermöglichen. 4 Exekutivkomitee: Das Exekutivkomitee hat am 29. Januar 2004 die 79. Sitzung im UNIQUE Conference Center am Flughafen Zürich - Kloten abgehalten: Wie üblich bearbeitet bzw. diskutiert das Exekutivkomitee jene Themen, die dann dem Direktionskomitee zur Entscheidung vorgelegt werden, und in diesem Falle hat es insbesondere die Diskussionen bezüglich der vom Studienausschuss Nr. VI vorgelegten Entwürfe bezüglich der zu genehmigenden Dokumente als Empfehlungen „Brandschutz während des Betriebes bei Seilbahnen“ und „Fernüberwachung bei Seilbahnen“ diskutiert und empfohlen, dass diese noch weiteren Untersuchungen unterworfen werden sollen. Weiteres wurde bezüglich der Arbeiten in den Studienausschüssen beschlossen, eine Sitzung mit allen Vorsitzenden und Leitern der Studienausschüsse und Arbeitsgruppen bezüglich der zukünftigen Koordinierung der Arbeiten unter den Studienausschüssen einzuberufen. Insbesondere jedoch wurden die letzten Ergebnisse der Sitzungen des Organisationskomitees beraten. Raum im südamerikanischen Kontinent mit Einführung der portugiesischen Sprache abgedeckt werden. Ich möchte in diesem Zusammenhang insbesondere Herrn Prof. Pataraia aus Tiflis in Georgien, Mitglied der O.I.T.A.F., danken, der in vorzüglicher Weise sich für die Übersetzung der Seiten in die russische Sprache eingesetzt hat. Ein weiterer Dank ergeht an Herrn Yo Bo der Fa. Sanhe Doppelmayr, Transport Systems Co, Ltd. in Peking, auch er hat sich in vorzüglicher Weise für die Übersetzung in die chinesische Sprache eingesetzt. Und schließlich auch ein Dank an Frau Eiko Schmid aus München, die die japanische Seiten übersetzt hat und immer für eine Hilfe bereit war. Dem Generalsekretär blieb dann nur mehr die Einfügung in die Homepage übrig, die ihm nach einigen Versuchen ohne Hilfe des Webmasters gelungen ist. Tätigkeiten des Sekretariates: Das Sekretariat der O.I.T.A.F. hat die normale Verwaltungstätigkeit für die Abwicklung der anfallenden Arbeiten getätigt, wobei die steigenden Aktivitäten der Studienausschüsse und jene bezüglich der internationalen Tätigkeiten eine zunehmende Arbeitsbelastung bedeuten. Das Organisationskomitee hat in diesem Halbjahr 2004 insgesamt 4 weitere Sitzungen in Innsbruck und zwar am 21. Januar, 17. März, 13. Mai und am 23. Juni abgehalten. Wie schon in der letzten Ausgabe der O.I.T.A.F.-NEWS berichtet wurde, werden für diesen Kongress keine Referenten über „Call for Paper“ gesucht, sondern das Organisationskomitee hat Keynotespeaker und Referenten aus Bereichen ausgesucht, die mit dem Seilbahnwesen direkt aber auch indirekt zu tun haben. Die Sitzungen wurden unter der Leitung des Präsidenten des Organisationskomitees, Herrn Dipl. Ing. Dr. Ingo Karl abgehalten und folgende Themen wurden unter anderen behandelt: Festlegung der Leitthemen bezüglich der Arbeitstagungen. Der Kongress wird sich mit folgenden Themen beschäftigen: VISIONEN, TRENDS und LIFESTYLS, wobei der erste Tag für Trends und Lifestyle im Seilbahnwesen, der zweite Tag für Visionen reserviert ist. Der dritte Tag, und zwar der Vormittag, ist für freie Themen vorgesehen und am vierten ORGANISATION DES IX. INTERNATIONALEN O.I.T.A.F. SEILBAHNKONGRESSES Erweiterung der Homepage der O.I.T.A.F. auf andere Sprachen Das Sekretariat hat sich um die Erweiterung der Homepage der O.I.T.A.F. (www.oitaf.org) in andere Sprachen bemüht, um auch über diesen Weg die O.I.T.A.F. in anderen Kontinenten noch bekannter zu machen. So wurde die Homepage mit folgenden Sprachen erweitert: russisch chinesisch japanisch Somit wurde nicht nur der russischsprachige Raum bis zum Ural sondern auch größtenteils der asiatische Raum abgedeckt. Weiteres soll, wenn möglich noch in diesem Jahr, der portugiesisch sprechende 5 Für die Rahmenprogramme bezüglich der Teilnehmer und Begleitpersonen wurden von Seiten des Kongresszentrums dem Organisationskomitee Vorschläge unterbreitet, die zur Zeit noch in Diskussion stehen. Festlegung des Programms Folgender Kongressablauf wurde einstweilen festgelegt: und letzten Tag, wiederum am Vormittag, soll eine Analyse stattfinden. Festlegung der Keynotespeaker und der Referenten. Von Seiten der Mitglieder des Organisationskomitees wurden Vorschläge für Keynotespeakers und Referenten gemacht und es wurden die ersten direkten Kontakte mit den vorgeschlagenen Herren aufgenommen. Rahmenprogramme für die Teilnehmer und Begleitpersonen. Tag 26.09.2005 Wochentag Montag 27.09.2005 Dienstag 28.09.2005 Mittwoch 29.09.2005 Donnerstag 30.09:2005 Freitag Vormittag Nachmittag Check in: ab 14:00 Offizielle Eröffnung durch Präsident der O.I.T.A.F. und höchsten Staats- Landes- und Stadtvertretern Arbeitstagung Visionen Arbeitstagung Freies Thema Arbeitstagung Synthese 15:00 – 17.00 Generalversammlung der O.I.T.A.F. Arbeitstagung Trends und Lifestyle Arbeitstagung Visionen EXKURSION Rahmenprogramm abends: Eröffnungsempfang Stadt/Land abends: Tiroler Abend abends Hospitality Suiten abends: Gala-Abend Individuelle Abreise bzw. Teilnahme bei weiteren angebotenen Exkursionen bzw. Anlagenbesichtigung Charles Simiand, einen „Runden Tisch“ über das Thema Das Organisationskomitee hat in diesem Halbjahr sehr intensiv gearbeitet und wird auch weiterhin bemüht sein einen Kongress mit höchstem Niveau zu organisieren. Die nächste Sitzung findet am 06. August 2004 wiederum in Innsbruck statt. Dieser Ausgabe wird ein Folder über die erste Mitteilung bezüglich der Veranstaltung des IX. Internationalen Seilbahnkongresses in den vier Sprachen deutsch, englisch, französisch und italienisch beigelegt. „RICHTLINIE 2000/9/EG – VON DER THEORIE ZUR PRAXIS“ im „Grande salle de conférence d’Alpexpo“ in Grenoble am 22. April 2005 gelegentlich der SAM abgehalten. Eine zahlreiche Zuhörerschaft aus ca. 130 Teilnehmern konnte dank der Simultanverdolmetschung in Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch direkt von den unmittelbar Beteiligten aus den Bereichen Herstellung, Betrieb, „Benannte Stelle“, Beratung und Überwachungsbehörde hören, wie bei der anstehenden Anwendung der Europäischen Seilbahnrichtlinie am 3. Mai 2004, d.h. nur einige Tage nach der Veranstaltung, der Übergang von der Theorie zur Praxis vonstatten gehen soll. O.I.T.A.F. Seminar -RUNDER TISCH- am 22. April 2005 in Grenoble Die O.I.T.A.F. hat in Zusammenarbeit mit Herrn Laurent Reynaud, Präsident des Studienausschusses Nr. II der O.I.T.A.F. und Leiter der benannten Stelle beim STRMTG in Grenoble, und dem 1. Vizepräsidenten der O.I.T.A.F., Herrn Jean 6 Richtlinie abgegeben, wobei von den Herstellern grundsätzlich die Richtlinie begrüßt wurde, da damit eine einheitliche Herstellung der Sicherheitsbauteile und Teilsysteme in allen Ländern und dadurch der freie Markt nun gewährleistet sei, auch die Befürchtung, dass mit der Richtlinie die bis heute gefertigten Produkte nicht mehr oder nur mehr begrenzt einsetzbar sind, hat sich nicht bewahrheitet. Weniger optimistisch haben sich die Betreibervertretungen ausgedrückt, befürchten Sie doch Preissteigerungen, die unter anderem durch die Einführung der benannten Stellen und oft durch die nun z.T. strengeren Vorschriften bedingt sind, sie weisen auch auf die in den verschiedenen Staaten angewandten verschiedenen Übergangsbestimmungen hin, jedoch begrüßen auch sie grundsätzlich, dass die Seilbahnprodukte nun in allen EU-Ländern zu den gleichen Bedingungen hergestellt bzw. angeboten werden. Auch die Aufsichtsbehörden ihrerseits begrüßen die Richtlinie, jedoch weisen sie auf die aufgetretenen Schwierigkeiten bei der Umsetzung bzw. Anwendung hin, die insbesondere jene Länder betrifft, die noch keine benannten Stellen haben. Die Vertreter der benannten Stellen betonen ihre Stellung als Dienstleister für die Hersteller und berichten über erste Erfahrungen bei der Konformitätsbewertung. Am Runden Tisch haben teilgenommen: B. Arriola M. A. S. Lavergne JP. Huard M. Mathis L. Reynaud A. Laherstorfer H. Steinlechner S. Lazzari F. Cullere H. Brugger Europäische Kommission Berater Berater POMA (F) Hersteller Doppelmayr (A) Hersteller STRMTG (F) Benannte Stelle TÜV Wien (A) Benannte Stelle Österreich Betreiber Italien Betreiber Spanien, Ministerium Katalonien Aufsichtsbehörde Italien, Landesregierung Bozen Aufsichtsbehörde Der Runde Tisch von links S. Lazzari, H. Steinlechner, M. Mathis, JP. Huard, A. Laherstorfer, L. Reynaud, Jean Charles Simiand, B. Martinez-Arriola, A. SouryLavergne, F. Cullere, H. Brugger Die Koordinierung der Gespräche hat Herr Jean Charles Simiand übernommen. Nachdem der Präsident der O.I.T.A.F. Dr. Horst Kühschelm den Runden Tisch eröffnete, hat Frau Belén Arriola-Martinez von der Europäischen Kommission den Einführungsvortrag bezüglich der Anwendung der Richtlinie gehalten (er kann über die Homepage der O.I.T.A.F. www.oitaf.org Referate der Seminare- heruntergeladen werden). Bei den nachfolgenden Diskussionen wird unter anderem folgendes hervorgehoben: die Richtlinie wurde initiiert, als es in den EU-Ländern noch ca. 16 Seilbahnhersteller gab, heute gibt es nur mehr 2 bedeutende Hersteller und einige kleine, daher ist auch die Anzahl der zu zertifizierenden Produkte bedeutend geringer; die Übergangsbestimmungen bezüglich der Anwendung der Richtlinie sind in den verschiedenen Ländern nicht völlig identisch, sie lassen verschiedene Auslegungen zu; die Gründung von benannten Stellen, ohne dass die Richtlinie vorher umgesetzt und anzuwenden ist, ist mit großen Kosten verbunden; wie sind Sicherheitsanalyse und – bericht abzufassen und wer macht sie ?, sie sollen nach einer anerkannten oder feststehenden Methode abgefasst werden, die es noch nicht gibt; Frau B. Martinez-Arriola Es wurden dann von Seiten der Teilnehmer kurze Statements zur Situation und zu Problemen bezüglich der Anwendung der 7 der Leitfaden, der sich zur Zeit in Ausarbeitung befindet, soll eine einheitliche Anwendung der Richtlinie ermöglichen; müssen auch die Ersatzteile bestehender Anlagen zertifiziert werden? (siehe Bericht von Herrn Soury Lavergne im Anschluss an diesem Bericht); Dauer der Gültigkeit von Bauteilen, die nach den nationalen Bestimmungen gebaut wurden; Anwendung der Richtlinie bei Umbauten wie z.B. Einbau neuer Fahrzeuge, einer elektrischen Anlage usw.; Anwendung der Richtlinie bei Verwendung von alten Anlagen bzw. Teilen, d.h. Neuaufstellung einer alten Anlage an einem anderen Ort. die Ersatzteile bei bestehenden Anlagen im Lichte der Richtlinie für diese Ausgabe der O.I.T.A.F.-NEWS übermittelt. Herr Soury Lavergne ist Mitglied der O.I.T.A.F. und ist im Seilbahnwesen ein hervorragender Experte. Es sei ihm für den folgenden Artikel ein herzliches Dankeschön gesagt. Über alle diese Fragen und Feststellungen konnten nicht immer zufriedenstellende Antworten gegeben werden, jedoch sagte Frau B. Martinez Arriola, dass diese und andere Fragen einerseits über das Forum CIRCA (https://forum.europa.eu.int), das bei der EU-Kommission für solche Fragen angesiedelt ist, oder direkt über den permanenten Ausschuss eingebracht werden können; man ist dort an der Lösung dieser Probleme bemüht. Jedenfalls jedoch sind auch die EU-Mitgliedsstaaten gerufen, über Verordnungen im Rahmen Richtlinie für solche spezifische Fragen Regelungen zu treffen. Ausgangssituation : Gemäss Art. 1, Abs. 4 gilt die Richtlinie für Seilbahnanlagen, die ab deren Inkrafttreten errichtet und in Betrieb genommen sowie für Teilsysteme und Sicherheitsbauteile, die ab demselben Zeitpunkt in Verkehr gebracht werden. Unter Inverkehrbringung ist die erstmalige Zurverfügungstellung eines Bauteils als solchem zu verstehen, nicht eines Prototyps oder einer Probeserie. ERSATZTEILE IN DER EUROPÄISCHEN RICHTLINIE Herr Alain Soury Lavergne (F) berichtet: Ich möchte mich hier auf eine Frage konzentrieren, die in den letzten Monaten häufig in Fachkreisen diskutiert wurde und im Januar 2004 Gegenstand einer Sondersitzung in Brüssel war : Die Behandlung der Ersatzteile, deren Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung. Ausgehend von diesem Grundsatz ist die Frage zu stellen, ob die vielen tausend Bauteile, die zum Zweck der Instandhaltung bestehender Anlagen noch gefertigt oder auch nur vertrieben werden, den neuen Konformitätsbewertungsverfahren unterworfen werden sollen (oder müssen !). Im bejahenden Fall wäre das sehr zeitund geldaufwendig, könnte die pünktliche Einführung der neuen Verfahren in Frage stellen und den Instandhaltungsaufwand erheblich verteuern. Das dürfte in niemandes Interesse sein. Auch deshalb nicht, weil sich ungewollt der Effekt ergeben würde, dass eine Richtlinie, die in die Zukunft weisen und Neu-Anlagen regeln will, bewährte Vorgehensweisen bei bestehenden Anlagen umstürzt. Das Auditorium Im Rahmen des RUNDEN TISCHES wurde ein besonderes Thema bezüglich der „Ersatzteile“ und der „Verwendung alter Anlagen auf neuen Trassen“ diskutiert. Herr Alain Soury Lavergne hat als Experte und Berater und Teilnehmer am Round Table-Gespräch folgenden Bericht über Umgekehrt muss man sich fragen, ob es sinnvoll ist, in ein- und demselben Bauteilmarkt sowohl Bauteile ohne CEKennzeichnung als auch solche mit Kennzeichnung in Verkehr zu bringen. Der Markt ist ja nicht ohne weiteres in Einzel- 8 mungen der Richtlinie nicht zu erfüllen brauchen. Die Marktüberwachung erfolgt seit jeher und überall durch Überprüfung vor Ort in der Endphase des Einbaus eines Bauteils und vor Inbetrieb- oder Wiederinbetriebnahme der betreffenden Anlage. Das ist eine der Folgen – im vorliegenden Fall einer der Vorteile – der Ortsfestigkeit und geringen Anzahl der Anlagen, wodurch die Aufsichtsbehörden die Möglichkeit haben, der einzelnen Situation entsprechend erschöpfende Kontrollen vorzunehmen. Zur Vertiefung des Verständnisses steht das Diskussionsforum CIRCA zur Verfügung, das die EU-Kommission eingerichtet hat. Endgültig wird die Beantwortung dieser und anderer Fragen dann schwarz auf weiß in dem Leitfaden zur Anwendung der Richtlinie erfolgen, dessen Herausgabe bevorsteht. Das gilt zum Beispiel für Altanlagen, die ab- und an anderer Stelle wieder aufgebaut werden : Grundsätzlich geht es hier um Sicherheitsbauteile und Teilsysteme, die bereits im Verkehr und in Betrieb gesetzt sind, so dass allein die Mitgliedsstaaten bei der Beurteilung der neuen Eigenschaften der Anlage zuständig sind. Wenn aber wesentliche Änderungen vorgenommen werden, dann müssen diese einschließlich ihrer Auswirkungen auf die Anlage den grundlegenden Anforderungen entsprechen, wie ebenfalls in Art, 1, Abs. 4 der Richtlinie festgelegt. In letzterem Fall ist also das wesentlich geänderte oder im Ersatz verwendete Sicherheitsbauteil dem Konformitätsbewertungsverfahren bei einer benannten Stelle zu unterwerfen und erhält die CE-Kennzeichnung. Analog ist bei Teilsystemen zu verfahren. segmente zu unterteilen, und die Abnehmer der Bauteile – Bauherren bez. Betreiber – sind ebenso wie deren Anbieter – d.h. die Hersteller – sowohl im Ersatzteilgeschäft für bestehende Anlagen als auch beim Bau von neuen Anlagen tätig. Die Überwachung des Marktes liegt in den Händen der Mitgliedsstaaten. Wie sollen diese vorgehen, wenn in einem gemeinsamen Binnenmarkt von jetzt 25 Mitgliedsstaaten sowohl Teile mit Kennzeichnung als solche ohne Kennzeichnung angeboten werden ? Die von der EU-Kommission geschaffene Lösung stellt sich im wesentlichen wie folgt dar : Sicherheitsbauteile und Teilsysteme, die für neue Anlagen nicht mehr hergestellt werden, sondern nur noch gefertigt werden, um sie bei Seilbahnanlagen, die vor dem 4. Mai 2004 errichtet wurden, im Rahmen normaler Instandhaltungsarbeiten als gleichen oder gleichwertigen Ersatz für ausgetauschte Teile zu verwenden, brauchen keine CE-Kennzeichnung zu erhalten und unterliegen damit weiterhin den einzelstaatlichen Vorschriften. Diese Regel fußt auf zwei Voraussetzungen : - Bauteile, die bei alten und bei neuen Anlagen verwendet werden, müssen in jedem Fall eine CE-Kennzeichnung erhalten; - Alle Mitgliedsstaaten müssen in gleicher Weise handeln. Falls ein Land abweichend von der obigen Regel eine allgemeine Kennzeichnungspflicht einführt, hätten die Hersteller keine andere Wahl, als ihre gesamten Erzeugnisse prüfen und kennzeichnen zu lassen. - Und damit blieben die anfänglich genannten Probleme ungelöst. INTERNATIONALE INFORMATIONEN Zu unterstreichen ist, dass die o.a. Vorgehensweise richtlinienkonform ist und ein normales Funktionieren des Marktes sicherstellt. Im oben schon genannten Art. 1, Abs. 4 der Richtlinie heißt es nämlich weiter, dass bei bestehenden Anlagen Änderungen nicht der Richtlinie unterliegen, wenn keine neue Betriebsbewilligung erforderlich ist. Daraus ist zu schließen, dass geringfügige Änderungen an bestehenden Anlagen, geschweige Instandhaltungen ohne Änderungen, die Bestim- EU-Richtlinie und CEN-Normen EU-Richtlinie. Die Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über Seilbahnen für den Personenverkehr ist nun am 3. Mai 2004 definitiv in Kraft getreten und somit muss sie auch in allen Mitgliedsländern der EU umgesetzt sein, wobei man auf die oft je nach Land auf Grund der besonderen gesetzli- 9 tenaufzeichnungsgerät“ vom Vorsitzenden vorgestellt, wobei über die Notwendigkeit eines solchen Dokumentes zumindest in Form eines technischen Berichtes oder als Anhang zu prEN 13243: „Elektrische Einrichtungen ohne Antriebe“ Einigkeit vorhanden war. Jedoch wurde auf Grund der zu späten Einreichung des Dokumentes beschlossen, dass die Ad Hoc Arbeitsgruppe die Arbeiten am Dokument so vervollständigen soll, dass das Dokument bei der nächsten Sitzung des TC 242 behandelt bzw. genehmigt werden kann, wobei noch zu beschließen ist, ob ein Technischer Bericht oder ein Anhang zur Norm „Elektrische Einrichtungen ohne Antriebe“ gemacht werden soll. chen Besonderheiten es verschiedene Auslegungen der Übergangsbestimmungen gibt. Bezüglich der benannten Stellen haben seit Januar dieses Jahres weitere 7 Stellen von die EU die Identifikationsnummer erhalten, so dass es nun insgesamt 13 Stellen gibt, die die Sicherheitsbauteile und Teilsysteme von Seilbahnen einer Konformitätsbewertung unterziehen können. Die Richtlinie, die jeweils in den EULändern durchgeführten Umsetzungen in gesetzliche Form und die Anschriften samt Identifikationsnummer der benannten Stellen können von folgender Webseite heruntergeladen werden: >http://europa.eu.int/comm/enterprise/ rail guided transport/> Mit der Sitzung am 17. und 18. Juni in Paris wurden somit die letzten Normen und Technischen Berichte von Seiten des CEN TC 242 verabschiedet und dem CMC zur formalen Abstimmung übermittelt, wobei die nationalen Normungsinstitute innerhalb Juli 2004 über alle Normen, außer der oben angeführten Normen, die Zustimmung, die Ablehnung oder die Enthaltung übermitteln müssen. Für die erst bei der letzten Sitzung des TC 242 genehmigten Normen gilt für die formale Abstimmung die von den CEN Regeln vorgesehenen Fristen, wobei bezüglich dieser Normen noch die formellen Arbeiten für die Versendung zur formalen Abstimmung durchgeführt werden müssen. CEN-Normen. Das CEN TC 242 hat in diesem ersten Halbjahr zwei Sitzungen abgehalten und zwar am 25. und 26. März und am 17. und 18. Juni jeweils in Paris. Bei diesen zwei Sitzungen wurden die zwei letzten noch nicht vom TC behandelten Normen genehmigt und zwar: prEN 1907 Begriffsbestimmungen prEN 13796-1 Fahrzeuge – Teil 1: Befestigungen am Seil, Laufwerke, Fangbremsen, Kabinen, Sessel, Wagen, Wartungsfahrzeuge und Schleppeinrichtungen. prEN 13796-2 Fahrzeuge – Teil 2: Klemmenabziehversuch. prEN 13796-3 Fahrzeuge – Teil 3: Ermüdungsversuche. Weitere Vorgangsweisen bezüglich der Veröffentlichungen der CEN-Normen. Die Normen werden von der CEN in den drei Sprachen englisch, deutsch und französisch über die jeweiligen Normungsinstitute BSI, DIN und AFNOR zur Verfügung gestellt und sind somit der Öffentlichkeit zugänglich. Es ist zu erwarten, dass die CEN-Normen noch bis Ende 2004 in den drei vorgenannten Sprachen zur Verfügung stehen werden. Die jeweiligen anderen Normungsinstitute wie z.B. AENOR (Spanien), UNI (Italien), SNV (Schweiz), ELOT (Griechenland) usw. müssten laut CEN Reglement diese Normen innerhalb 6 Monate in die jeweilige Sprache übersetzt haben, was natürlich bei dem Umfang und komplizierten Weiteres wurde der Technische Bericht bezüglich der Brandverhütung und – bekämpfung und zwar: prTR 14819-2 Brandverhütung und –bekämpfung – Teil 2: Andere Standseil- und Seilbahnen. genehmigt. Sie wurden vom TC für die formale Abstimmung von Seiten des CMC (CEN Management Centre) freigegeben. Weiteres wurde bei der letzten Sitzung das von der Ad Hoc Arbeitsgruppe ausgearbeitete Dokument bezüglich des „Da- 10 Fougea Denis (1998 – 2002) und zuletzt unter der bewährten Leitung des Herrn Laravoire Jacques haben insgesamt 22 Arbeitsgruppen miteingeschlossen die vier Ad Hoc - Gruppen 13 Normen, 2 Technische Berichte (Brandverhütung) und 2 Arbeitsdokumente (Arbeitsschutz und Datenaufzeichnungsgerät) ausgearbeitet. Die insgesamt 14 Vorsitzenden der Arbeitsgruppen und Ad-Hoc-Gruppen haben sich wahrlich bemüht, einen Konsens bei den oft gegensätzlichen Meinungen zu finden und ihnen ist es ebenso zu verdanken, dass diese Arbeit nun abgeschlossen werden konnte. Welcher Aufwand für die Ausarbeitung dieser Normen seit 1990 gemacht wurde kann man am Umfang der durchgeführten Sitzungen feststellen. Nach einer Recherche bei den verschiedenen Vorsitzenden bzw. Mitarbeitern der Arbeitsgruppen konnte folgendes eruiert werden: Materie dieser Normen ein schwieriges Unternehmen sein dürfte. In der nächsten Ausgabe der O.I.T.A.F.NEWS werden die endgültigen Titel der Normen und der Technischen Berichte sowie die bezüglichen Fundstellen bekannt gegeben. Weitere Aufgaben des CEN TC 242. Das CEN TC 242 hat die Normen verabschiedet und damit die ihm mit Mandat von Seiten der EU Kommission übertragenen Aufgabe erfüllt, jedoch wurde bei der letzten Sitzung es als notwendig erachtet, dass einerseits die Arbeiten bezüglich des Datenaufzeichnungsgerätes weitergeführt und einige Normen nach einer gewissen Anwendungszeit neuerlich geprüft und auf den neuesten Stand gebracht werden sollen. Auch die beiden Technischen Berichte bezüglich des Brandschutzes sollten zur Norm erhoben werden. So wurde auf Einladung Portugals beschlossen, die nächste Sitzung Anfang November 2005 in Lissabon abzuhalten. Bei dieser Gelegenheit wurde dem Vorsitzenden des TC 242 Herrn Laravoire Jacques und Frau Nathalie Geslin als Sekretärin des Sekretariates bei der AFNOR in Paris der Dank aller Beteiligten für ihre ausgezeichnete Arbeit ausgesprochen. Es ist auch ihr Verdienst, dass die Verabschiedung der Normen in den letzten zwei Jahren dermaßen beschleunigt wurde, dass man das gesetzte Ziel der Veröffentlichung noch in diesem Jahr voll erreicht werden kann. In diesen 22 Arbeitsgruppen haben ständig durchschnittlich 190 Experten teilgenommen, wobei je nach behandelten Argumenten bei den verschiedenen Sitzungen zusätzliche Experten hinzugezogen wurden. Daher schwankte die Anzahl der anwesenden Experten bei den Sitzungen oft sehr stark. Diese Arbeitsgruppen haben ca. 308 Sitzungen abgehalten, wobei die bei den einzelnen Arbeitsgruppen oft spontan gebildeten Arbeitsgruppen zur Behandlung einzelner Argumente nicht mitgezählt wurden. Je Sitzungen wurden durchschnittlich 1,83 Tage aufgewandt. Für die Ausarbeitung der Normen wurden von Seiten der Arbeitsgruppen ca. 560 Tage aufgewandt. Multipliziert man nun die Anzahl der Sitzungen der einzelnen Arbeitsgruppen mit der durchschnittlichen Anzahl der teilgenommenen Experten je Arbeitsgruppe so kommt man auf eine stattliche Zahl von 3600 Teilnahmen der Experten an den 308 Sitzungen. Einige Gedanken zur Normenarbeit des CEN-TC 242. Die Normen bezüglich der "Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen und Schlepplifte des Personenverkehrs" sind nun fertiggestellt und man erwartet die Zurverfügungstellung noch in diesem Jahr. Seit der ersten konstituierenden Sitzung des TC 242 in Paris am 6. Juni 1990 sind genau 14 Jahre vergangen, eine sehr lange Zeit, bedenkt man jedoch wie verschieden die Sicherheitsphilosophien und daher auch die einzelstaatlichen Sicherheitsvorschriften in den verschiedenen Ländern gerade im Seilbahnwesen waren, kann man ohne weiteres man von einem großen Erfolg sprechen. Unter der Leitung der Herren Cambau Vincent (1990 – 1998), Herrn Das CEN TC 242 selbst hat seit 1990 insgesamt 27 Sitzungen bei einer Teilnahme von durchschnittlich 27 Experten und mit einem mittleren Zeitaufwand von 2,7 Tagen je Sitzung abgehalten. Ein beträchtlicher Aufwand, der am Anfang der Arbeiten im Jahr 1990 keinesfalls abgeschätzt werden konnte. 11 der Pfänderbahn am 1. März, wofür dem Betreiber, der Pfänderbahn AG, für Ihre Bereitschaft, die Seilbahn während des aufrechten Fahrbetriebes dieser zugänglich zu machen, Dank auszusprechen ist. Die Pfänderbahn als klassische Zweiseilpendelbahn mit doppeltem Tragseil weist einzelne Besonderheiten auf, die an Ort und Stelle besprochen und besichtigt werden konnten. So ist sowohl das gemeinsame Abspannsystem für die Tragseile und für das Zugseil in der Talstation, keine Tragseilbremsen am Wagen, die horizontale Arretierung der Wagen in den Stationen und das Bergesystem erwähnenswert und die Ausführungen fanden bei den Mitarbeitern des Studienausschusses reges Interesse. TÄTIGKEITEN DER STUDIENAUSSCHÜSSE STUDIENAUSSCHUSS NR. I: Seilbahntechnik und technische Empfehlungen. Vorsitzender ist Dipl. Ing. Dr. Peter Sedivy vom österreichischen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Sedivy hat dem Sekretariat folgenden Bericht übermittelt: Am 1. und 2. März 2004 fand in Bregenz auf Einladung der Vorarlberger Landesregierung die erste Sitzung des Studienausschusses im Jahr 2004 statt. Teilgenommen daran haben neben mehreren Mitarbeitern des Studienausschusses auch Vertreter der Vorarlberger Seilbahnbehörde und als Dolmetscherin Frau Rassini Penso. Eine weitere Sitzung des Studienausschusses hat am 14. und 15. Juni 2004 in Wien im Bundesamtsgebäude des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie stattgefunden. In der nächsten Ausgabe der O.I.T.A.F. NEWS wird über diese und die folgende Sitzung berichtet werden. Die Weiterführung der Aufstellung und Auflistung der bei Seilbahnen bekannten Gefahrenbilder unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitnehmerschutzes bildeten den wesentlichsten Arbeitsumfang der Sitzung. Da der Umfang der Gefahrenbilder doch einigermaßen groß ist, konnte noch kein Abschluss der Arbeit trotz reger und arbeitsintensiver Tätigkeit aller ereicht werden. Die Mitarbeiter des Studienausschusses hoffen aber, dass eine vollständige Arbeit und damit der Abschluss dieses Themenbereichs mit zwei Arbeitssitzungen noch im Jahre 2004 erreicht werden kann. Derzeit umfasst der Entwurf für die vom Studienausschuss Nr. I ausgearbeiteten Gefährdungsbilder einschließlich der Einleitung mehr als 45 Seiten. Die im Entwurf vorliegende Arbeit ist in folgende Abschnitte unterteilt: Einleitung (7 Seiten), Seile und Seilverbindungen (9 Seiten), Antriebe und Bremsen (2 Seiten), Mechanische Einrichtungen (10 Seiten), Mechanische Einrichtungen der Streckenbauwerke (3 Seiten), Fahrgastförderband (2 Seiten), Fahrzeuge (11 Seiten) Bergeeinrichtungen (3 Seiten), Bahnhof (noch nicht bearbeitet). Die nächste Sitzung findet am 21. und 22. Oktober 2004 in Annecy (F) statt. ARBEITSGRUPPE im Studienausschuss Nr. I: Nichtöffentliche Seilbahnen: Güterseilbahnen und Kabelkräne Leiter der Arbeitsgruppe ist Dr. Ing. Achille Bonini, Rom Die Arbeitsgruppe hat nach der letzten Sitzung in Sitzendorf (D) am 20. und 21. Oktober 2003, über die in der letzten Ausgabe der O.I.T.A.F.-NEWS berichtet wurde, zwei weitere Sitzungen am 15. und 16. Januar 2004 in Luzern (CH), die von Herrn Fritz Meyer der SUVA organisiert wurde, und am 25. und 26. März 2004 in La Plagne (F), die von Herrn Daniel Michel der Poma organisiert wurde, abgehalten. Die letzte Sitzung wurde vom Vorsitzenden der Arbeitsgruppe in Rom am 17. und 18. Mai 2004 organisiert und bei dieser Sitzung wurden die Arbeiten abgeschlossen, jedoch haben die Mitglieder der Arbeitsgruppe bis zum 15. Juli 2004 Zeit, letzte Einwände und Bemerkungen zum Ein weiterer Tagsordnungspunkt bei der Sitzung in Bregenz war die Besichtigung 12 Text einzubringen. Sollten diese jedoch nur formalen Charakter haben, werden diese, ohne dass eine weitere Sitzung abgehalten wird, vom Vorsitzenden selbst am Text angebracht, ansonsten wird eine weitere jedoch endgültig letzte Sitzung einberufen werden. Der Text wird dann dem Direktionskomitee zur Genehmigung übermittelt werden. STUDIENAUSSCHUSS NR. II: Eigenschaften und Prüfung der Seile. Vorsitzender: Laurent Reynaud STRMTG -Aufsichtsbehörde (F) Herr Reynaud hat dem Sekretariat folgenden Bericht übermittelt. Der Studienausschuss II trat auf Einladung der Fa. Teufelberger am 06. Februar 2004 in Wels zusammen. Die Sitzung erfolgte im Gedenken H.R. Gassmann aufgrund seiner umfangreichen Tätigkeit im Bereich der Seilbahnen, insbesondere der Seile. Der Titel dieser Empfehlungen ist folgender: „Empfehlungen für den Bau und Betrieb von Seilbahnen, Kabelkräne und Standseilbahnen für die Beförderung von Gütern“ Bei der Sitzung waren Vertreter von drei „Benannten Stellen“ und der wichtigsten Seilhersteller unter dem Vorsitz von Herrn L. Reynaud anwesend, und zwar : R. Traxl, A. Pionier, J. Dubuisson, S. Winter, R. Beha, B. Norberg, H. Amiet, G. Oplatka, G. Kopanakis, R. Longatti, L. Bonifat, A. Bonini, JY. Bertillot, F. Clerici, B. Hinterndorfer, K. Andorfer und A. Laherstorfer. Die Empfehlungen sind wie folgt unterteilt: Kapitel I: Allgemeine Empfehlungen und Angelegenheiten für alle Anlagen Allgemeines Technische Betrachtungen Betrieb Kapitel II: Ortsfeste Anlagen: Materialseilbahnen (Einseilund Zweiseilbahnen) Kabelkräne Materialstandseilbahnen Kapitel III: Ortsveränderliche Materialseilbahnen: Kabelkräne, Seilkräne, Kranpendelbahnen Die Empfehlungen enthalten noch folgende Anhänge:: Anhang A: Terminologie und Zeichnungen Abhang B: Beispiel einer Risikoanalyse Anhang C: Beispiel einer Betriebsanweisung. 1. EU-Richtlinie – Konformitätsbewertung für Seile Im Sinne der einheitlichen Anwendung der Richtlinie 2000/9/CE hat die EUKommission kürzlich den Vorschlag gemacht, dass für Sicherheitsbauteile (also auch Seile), die in bestehenden Anlagen eingebaut werden, keine CEKennzeichnung erforderlich ist, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind : 1. wenn die Produkte identische Bauteile ersetzen 2. wenn die Produkte in neuen Anlagen nicht mehr verwendet werden. Bei Seilen ist die Kommission einhellig der Auffassung, dass Seile für bestehende Anlagen sich nicht unterscheiden von Seilen für neue Anlagen. Insofern sind alle Seile mit der CE-Kennzeichnung zu versehen (d.h. von einer „Benannten Stelle“ einer Konformitätsbewertung zu unterziehen). Allerdings ist beim Ersatz eines alten Seils, das u.U. nicht den CEN-Normen entspricht auf die speziell einzuhaltenden Spezifikationen zu achten (wie z.B. Durchmessertoleranzen der alten Klemmen). Die Gruppe bei der Arbeit 13 „Benannten Stelle“ und dem Hersteller festzulegen ist. Seil- und Drahtprüfung Der Studienausschuss beschäftigt sich mit der Frage der “unabhängigen Prüfstellen” zur Durchführung der Prüfung an Seilen (Bruchversuch) bzw. an Drähten (Biege-, Torsionsversuche usw.). Es wird festgestellt, dass zur Zeit in allen Ländern die Forderung einer unabhängigen Prüfstelle in den Vorschriften verankert ist. In Zukunft werden die Prüfungen, so stellt der Ausschuss fest, unter der Aufsicht der von dem einzelnen Hersteller jeweils beauftragten „Benannten Stellen“ durchgeführt. Die „Benannten Stellen“ erklären, dass sie im Fall der Anwendung des H-Moduls (Prüfung im Total Quality-Verfahren) beabsichtigen, ihre Präsenz auf die Besonderheit des Seils und die Zuverlässigkeit des QS-Systems abzustellen. Das bedeutet, dass sie im Fall von Standardseilen nicht an 100 % der Prüfungen teilnehmen werden. Im Sinn der Verbesserung von Drahtprüfungen hält der Studienausschuss es für richtig, mehr Informationen über Seilablagen infolge Mehrfachbrüchen an ein- und demselben Draht zusammenzutragen. Instandsetzung und Kürzung von Seilen Wenn ein Seil gekürzt oder repariert wird, werden weder Seil (d.h. das Sicherheitsbauteil) noch das Teilsystem (Seile und Seilverbindungen) in Verkehr gebracht. Daher sind sie auch keinem CEKonformitätsbewertungverfahren zu unterwerfen, sondern unterliegen in jeder Hinsicht den einzelstaatlichen Vorschriften (technische Vorschriften, Qualifikation des Personals etc.) 2. Sonstige Tätigkeiten: Lebensdauer der Seile: Empfehlung für Nachschmieren der Seile. Der Studienausschuss arbeitet weiterhin an folgenden Themen : • Lebensdauer von Seilen : Vergleich zwischen echter und erwarteter Lebensdauer anhand zahlreicher abgelegter Seile; • Nachschmieren bei stark beanspruchten Seilen (Zugseile, Spannseile und einzelne Stellen von Tragseilen) : Die Erarbeitung der Empfehlungen schreitet fort. Prüfung von Teilsystemen Seile, Klemmapparate und Hülsen sind Sicherheitsbauteile und sind als solche durch eine „Benannte Stelle“ zu prüfen und mit einer Bescheinigung für die Auslieferung “ab Werk” zu versehen. Vergussköpfe und Spleisse werden vor Ort ausgeführt. Erst nach deren Fertigstellung existiert das Teilsystem “Seile und Seilverbindungen”. Die Konformitätsbewertung dieses Teilsystems umfasst infolgedessen folgende Schritte : • Sammlung aller Bescheinigungen für die Sicherheitsbauteile des Teilsystems • Bewertung der Planung des Teilsystems als ganzem ohne Berücksichtigung der Planung jedes einzelnen Sicherheitsbauteils (bez. der Infrastruktur im Fall von Trag- oder Spannseilen) • Bewertung des Verfahrens zur Herstellung des Vergusskopfes/Spleisses, einschließlich der Qualifikation des Fachpersonals • Kontrolle der korrekten Anwendung des Verfahrens durch Audits, deren Häufigkeit in Absprache zwischen der Eine weitere Sitzung hat am 22. und 23. April 2004 in Grenoble stattgefunden und die nächste Sitzung findet am 6. September 2004 in Zürich statt. Über beide Sitzungen wird in der nächsten Ausgabe der O.I.T.A.F.-NEWS berichtet werden. STUDIENAUSSCHUSS NR. III: Elektrotechnische Anlagen bzw. Baugruppen von Seilbahnanlagen. Vorsitzender: Dipl. Ing. Fredy Lang vom Bundesamt für Verkehr, Schweiz. Der Studienausschuss hat vom 08. – 10. September 2003 in Kaprun (A) und vom 31. März – 2. April 2004 in St. Vigil in Enneberg (I) zwei weitere Sitzungen abgehalten. Bei diesen zwei Sitzungen wurden generell das endgültige Inkrafttreten der Richtlinie 2000/9/EG bezüglich der Seilbahnen über die Situation der CEN-Normen berichtet und die Anwendung dieser Normen diskutiert. Insbesondere wurde dann über folgende Themen beraten: 14 Steuerungs- und Überwachungseinrichtungen. Hier wurden insbesondere die Drehmomentenüberwachungen und die Energieabschaltungen des Hauptmotors andiskutiert, wobei auf die Unterschiede der Antriebskonzepte, wie z.B. Drehstrom- bzw. Gleichstromantrieb hingewiesen wird, die die Drehmomente unterschiedlich erfassen. Es bestehen Zweifel, ob die Drehmomentenüberwachung nichtelektrische Ursachen wie z.B. andere mechanische Einwirkungen überhaupt erfassen können. CEN Normen „Brandverhütung und – bekämpfung: Teil 1: Tunnelstandseilbahnen“ und Teil 2: Andere Standseilbahnen und Seilbahnen Über diese Dokumente wurde eingehendst diskutiert und man ist der Meinung, dass weitere Diskussionen vor einer eventuellen Verabschiedung einer solchen Norm notwendig seien (es bestehen zur Zeit nur zwei Technische Berichte), da dieser Entwurf noch Bestimmungen enthalten sind, an deren Ausführbarkeit Zweifel bestehen. Als letzter Diskussionspunkt wurde wie üblich über Ereignisse bei Seilbahnen beraten. O.I.T.A.F.- Entwurf „Brandschutz während des Betriebes bei Seilbahnen“ auch über diesen Entwurf wurde eingehendst diskutiert und man ist der Meinung, dass auch hier noch weitere Diskussionen für eine eventuelle Verabschiedung von Seiten des Direktionskomitees notwendig seien. Die nächste Sitzung findet vom 27. bis 29. September 2004 in Lugano im Tessin (CH) statt. STUDIENAUSSCHUSS NR. IV: Juridische, administrative, wirtschaftliche und statistische Angelegenheiten. Vorsitzender: Dr. Horst Kühschelm vom österreichischen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Signalisierung und Speicherung von Störungen und Betriebszuständen (Datenaufzeichnungsgerät). Wie schon innerhalb des CEN TC 242 für eine eventuelle Normung wurde auch in diesem Studienausschuss über die Notwendigkeit solcher Speicherungen beraten und über nicht geklärte Fragen wie z.B. Verfügbarkeit, Datensicherung, Aufzeichnungsintervalle, Mindestanforderungen und Form einer eventuellen Festschreibung solcher Bestimmungen über eine Norm oder über einen Technischen Bericht über die CEN diskutiert. Auch die Frage über die Verwendung der gespeicherten Daten von Seiten der Untersuchungsbehörde im Falle eines Unfalles wurde behandelt. Mag. Schröttner übermittelt als Sekretär des Studienausschusses folgenden Bericht: Die 54.Sitzung des Studienausschusses IV fand am 21.4.2004 in Grenoble statt. Anlässlich dieser Sitzung wurden hauptsächlich folgende Themen behandelt: 1. Umsetzung der Seilbahnrichtlinie Es wurde festgelegt, dass die Umsetzung der Richtlinie hinkünftig ein ständiger Tagesordnungspunkt bei den Sitzungen des Studienausschusses IV sei soll. Um eine möglichst einheitliche Vorgangsweise in der gesamten EU zu gewährleisten wird derzeit vom Seilbahnausschuss in Brüssel ein Handbuch ausgearbeitet. Blitzzähler bei Seilbahnen. Es wird über Systeme beraten, die insbesondere bei Pendelbahnen ohne Fangbremse als Blitzzähler verwendet werden, wobei diese Systeme als Voraussetzung ein elektrisch isoliertes Zugseil benötigen und bei denen über einen kapazitiven Spannungsteiler der Anstieg der Spannung auf dem Seil gegenüber der Erde erfasst wird. Nach einer gewissen Versuchszeit bei einer Pendelbahn sollten dann Ergebnisse vorliegen, über die dann berichtet wird. 2. Kinderbeförderung In einer eigenen Arbeitsgruppe, die sich aus Mitgliedern des Studienausschusses IV und VI zusammensetzt werden die Vorraussetzungen für die Kinderbeförderung (Alter, Größe, Begleitperson, Anzahl der Kinder die mit einer Begleitperson 15 Seilförderanlagen und Pisten zu greifen. Insbesondere im Bereich des "Europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete", der Natura 2000-Gebiete, sind EU-weit die Fauna-Flora-Habitat- und die Vogel-Richtlinie anzuwenden. Es gilt dort generell ein Verschlechterungsverbot. Durch die raumgreifende menschliche Nutzung der Natur werden auch die Wildtiere und ihre Biosphäre zunehmend tangiert. Daher gewinnt die gezielte Lenkung / Kanalisierung der Freizeitnutzer zum Schutz der Wildtierlebensräume ständig an Bedeutung. Die Einstandsgebiete der Wildtiere sind wirkungsvoll gegen Störungen abzugrenzen, um deren artgerechtes Überleben und gleichzeitig den Erhalt der Schutzwälder sicherzustellen. Es gibt bekannte Gewöhnungseffekte der Wildtiere an gewisse Störungsquellen, solange akzeptable Ausweichmöglichkeiten vorhanden sind. Die gesamte Problematik inklusive der zu treffenden Maßnahmen wurden umfassend dargestellt und diskutiert. - Im Rahmen der Schutzwaldstrategie der Vorarlberger Landesregierung läuft seit Herbst 2003 die Aktion "Respek Tiere deine Grenzen". Es wird beschlossen, diese mit gezielten Hintergrundinformationen gestützte Kampagne möglichst länderübergreifend in die jeweiligen Umweltschutz-Linien eventuell mit Hilfe der O.I.T.A.F. aufzunehmen. - Die im Vorarlberger Sportgesetz verankerte Pistenwacht auf freiwilliger, kostenloser Basis mit weitgehenden Befugnissen hat sich bei der Kontrolle der Schutzgebiete sehr bewährt. Die Bedeutung insbesondere des ObjektSchutzwaldes und die gezielten Aufforstungs- und Erhaltungsmaßnahmen wurden umfassend besprochen. Die EU-weit bindenden Fauna-FloraHabitat Richtlinie (aus 1997) und VogelRichtlinie (79/409) der EU und deren Auswirkungen wurden detailliert präsentiert. Die von der EU geforderte, weitgehend schon erfolgte Ausweisung von Natura 2000-Gebieten ist von hoher Relevanz auch für die touristisch genützten Räume und wird von der EU gegebenenfalls diktiert und konsequent kontrolliert. Die diversen Möglichkeiten einer UmweltZertifizierung für Seilbahnunternehmen auch im Schutzwald- und Wildlebensraum- Zusammenhang und die daraus gleichzeitig befördert werden dürfen) erarbeitet. 3. Seilbahnstatistik Die Ausarbeitung einer Statistik, die nicht nur technische Daten enthält, sondern auch Beförderungszahlen, Skifahrerströme usw. wäre interessant. Diesbezüglich sollte eine eigene Arbeitsgruppe, unter der Leitung von Herrn Pettex eingerichtet werden. 4. Arbeitsprogramm der nächsten Sitzung Der Studienausschuss IV wird sich in den nächste Sitzungen vor allem mit folgenden Themen befassen: Seilbahnrichtlinie Kinderbeförderung statistische Fragen Judikatensammlung Die nächste Sitzung des Studienausschusses IV wird am 23. und 24. September 2004 in Lugano stattfinden ARBEITSGRUPPE im Studienausschuss Nr. IV: Umweltforum (UFO.) Leiter der Arbeitsgruppe: Techn. Rat. Dipl, Ing. Michael Manhart, Lech am Arlberg. Der Vorsitzende des Umweltforums berichtet: Am 10. März 2004 traf sich das O.I.T.A.F.Umweltforum in Lech am Arlberg mit Behörden-Fachleuten zum Thema Wildtiere und Skigebiet mit den flankierenden Bereichen. Insbesondere wurden folgende Themen angesprochen: - Abgrenzung der Skigebiete - Kenntlichmachen und Kontrolle von Sperrgebieten - Einfluss der Fauna-Flora-Habitat- und Vogel-Richtlinie der EU - Natura 2000 – Gebiete - Relevante Wildbiologie - Schutzwald-Erhaltung, etc. Bei dieser Sitzung konnten drei Gastreferenten begrüßt werden, die über das Thema „Wildtiere und Skigebiete“ gesprochen haben. Bei den folgenden Referaten und Diskussionen wurden insbesondere folgende Aspekte hervorgehoben: Die Umsetzung der Alpenkonvention beginnt bei den Genehmigungsverfahren für 16 kutivausschusses hat er daher das vorläufige Ergebnis seiner Arbeiten an den neu gebildeten Gemischten Ausschuss übergeben, in dem Experten der Studienausschüsse IV und VI weiter an der Frage arbeiten. resultierenden betrieblichen und auch betriebswirtschaftlichen Verbesserungen waren in Lech nochmals ein Thema, das weiterhin aktuell bleiben wird. Die nächste Sitzung des Umweltforums wird in der 2. Oktoberhälfte 2004 ins Auge gefasst. 2. Im Jahr 2004 hat der Studienausschuss VI bereits eine Sitzung abgehalten. Zwei weitere Sitzungen sind Ende Mai und Ende September geplant. Bei diesen Sitzungen sollen vor allem die Entwürfe von Empfehlungen überarbeitet werden, die nach der Vorlage im Exekutivausschuss Gegenstand von Einwendungen waren und daher im ursprünglichen Zustand nicht angenommen werden konnten. Es handelt sich hier um die Empfehlungen zum Thema “Fernüberwachung” und “Brandschutz”. STUDIENAUSSCHUSS NR. VI: Betriebsoptimierung bei Seilbahnen und Schleppliften Vorsitzender: Ing. Francis Crouzet Der Vorsitzende berichtet: 1. Im Jahr 2003 hat der Studienausschuss VI drei Sitzungen abgehalten. Er hat dabei vornehmlich eine Empfehlung mit dem Titel : Beförderung von Kindern auf Sesselbahnen bearbeitet. Das Thema ist nicht neu, hat aber zu keiner Zeit zu Lösungen geführt, die alle voll befriedigt hätten. Durch den vermehrten Einsatz von kuppelbaren Bahnen hat sich die Situation in gewisser Hinsicht verbessert – die Einführung von 6er- und 8er-Sesseln jedoch neue Probleme mit sich gebracht. Hinzu kommt, dass in den Skigebieten immer mehr Schlepplifte abgebaut werden, so dass die Anzahl der Kinder steigt, die mit Sesselbahnen befördert werden müssen. Betreiber, Hersteller und Aufsichtsbehörden stehen infolgedessen vor der Aufgabe, neue Lösungen für die Frage zu erarbeiten. Der Studienausschuss VI hat sich dabei vornehmlich mit Problemen betrieblicher Natur befasst, wie : • Definition der Kinder, die begleitet werden müssen • Definition der (für die Kinder) Verantwortlichen und der Begleitpersonen • Aufgabe der Betriebsbediensteten • Technische Maßnahmen für Einund Ausstiegsbereiche • Vorsichtsmassnahmen auf der Strecke, Hinweise etc. Es hat sich schnell herausgestellt, dass der Studienausschuss VI infolge fehlender juristischer Kompetenz der Aufgabenstellung nicht im Alleingang gerecht werden kann. Auf Bitte des O.I.T.A.F. -Präsidenten und des Exe- Der Studienausschuss wird sich mit den einzelnen Stellungnahmen auseinandersetzen und versuchen die Texte zu verbessern. Unproblematisch wird das nicht sein, weil die Verfasser der Bemerkungen nicht im Studienausschuss mitgewirkt haben, nicht unterrichtet sein konnten, dass im Zuge der Texterarbeitung fast immer die beanstandeten Punkte besprochen, aber dann so ausformuliert worden sind, wie es den Mitgliedern am geeignetsten erschien. So gesehen ist das Verfahren für die Mitglieder des Studienausschusses demotivierend. Es ist auch sehr zeitaufwendig und birgt die Gefahr in sich, dass die Bestimmungen überholt sind, bevor sie zur Anwendung kommen. Die nächste Sitzungen finden statt: 27. und 28. September 2004 in Frankreich 27. und 28. Januar 2005 in der Schweiz 06. und 07. Juni in Italien GEMISCHTE ARBEITSGRUPPE: Kinderbeförderung Vorsitzender der Arbeitsgruppe ist Herr Jean Louis Pettex, Direktor der Gesellschaft Compagnie des Alpes. Die Arbeitsgruppe hat am 20. Januar 2004 in Bern (CH) und am 24. April 2004 in 17 Grenoble zwei weitere Sitzungen abgehalten. Bei diesen beiden Sitzungen wurden einerseits die Ergebnisse einer Umfrage in Frankreich bezüglich der Kinderbeförderung vorgestellt, wobei gefordert wurde dass eine solche Umfrage auch in den anderen Ländern, insbesondere Österreich, Schweiz und Italien (Südtirol) durchgeführt werden sollte, um Vergleiche bezüglich der in Frankreich erhaltenen Ergebnisse zu erhalten. Diese Untersuchung wurde durchgeführt und man konnte feststellen, dass die in Frankreich erhaltenen Ergebnisse mehr oder weniger auch den in den anderen Ländern festgestellten Ergebnissen entsprechen, wobei alle Umfragen dasselbe ergaben und zwar, dass das Thema Kinderbeförderung in keinem Land zufriedenstellend gelöst ist. Die Arbeitsgruppe hat den vom Studienausschuss Nr. VI erarbeiteten Vorschlag übernommen, der als Diskussionsgrundlage gilt, jedoch sind noch folgende Fragen eingehender zu diskutieren: Größe bzw. Alter der Kinder? (Größe 1,25 m wurde allgemein angenommen); Aufgabe der Betriebsbediensteten; Begleitende Person – Definition - Verantwortung – Zustimmung für die Begleitung eines Kindes?; Anzahl der zu begleitenden Kinder in Abhängigkeit des Fassungsvermögens der Sessel: 4er, 6er und 8er-Sessel; Information über das Öffnen des Bügels – Länge der Netze – frühzeitiges Öffnen des Bügels; Feststellung der Größe der Kinder; Konstruktion und Lage der Sicherheitsbügel; Erstellung eines Piktogramms welch veranschaulichen welche Sitzpositionen Kinder und Erwachsene auf einem mehrplätzigen Sessel einnehmen sollen. TERMINE: Sitzungen O.I.T.A.F.–Organe (soweit festgelegt) Direktionskomitee: Exekutivkomitee: 14.10.04 in Capri (I) noch zu bestimmen Organisationskomitee IX. O.I.T.A.F. Kongress 06.08.04 in Innsbruck (A) Studienausschuss Nr. I: 14./15.06.04 Wien (A) 21./22.10.04 Annecy (F) Arbeitsgruppe Materialseilbahnen: eventuell festzulegen Studienausschuss Nr. II: 06.09.04 Zürich (CH) Studienausschuss Nr. III: 27.-29.09.04 Tessin (CH) Studienausschuss Nr. IV: 23.-24.09.04 Lugano (CH) Arbeitsgruppe „Umweltforum“: 2. Oktoberhälfte 2004 Studienausschuss Nr. VI: 27. und 28. September 2004 in Paris (F) 27. und 28. Januar 2005 in der Schweiz 06. und 07. Juni 2005 in Italien Arbeitsgruppe Kinderbeförderung: Ende August oder Anfang September 04 O.I.T.A.F. im INTERNET Abrufmöglichkeit von Dateien nur für O.I.T.A.F.-Mitglieder Weiteres wurde für die Mitglieder der O.I.T.A.F. die Möglichkeit geschaffen, die Technischen Empfehlungen der O.I.T.A.F. und die von den Studienausschüssen in den letzten Jahren erarbeiteten Studien direkt abzurufen. Versuchen Sie es. Ebenso wird immer die letzte Ausgabe der O.I.T.A.F.-NEWS abrufbar sein. Sie benötigen dazu das Passwort, das ihnen per Post übermittelt wurde. Allgemeines: Die O.I.T.A.F. Webseite ist unter der Adresse >http://www.oitaf.org< in den Sprachen, deutsch, englisch, französisch, italienisch, spanisch, russisch, chinesisch und japanisch abrufbar. Diese Seite informiert über die O.I.T.A.F. und im besonderen über folgendes: • Was ist die O.I.T.A.F. • Organigramm der O.I.T.A.F. • Statutarisches der O.I.T.A.F. • Tätigkeiten der O.I.T.A.F. • NEWS und andere Informationen in der O.I.T.A.F. Die Arbeitsgruppe wird diese Fragen weite intensiv bei der nächsten Sitzung behandeln, die Ende August oder Anfang September 2004 stattfinden wird. 18 • • O.I.T.A.F.-NEWS Besetzung der Ämter in der O.I.T.A.F. • Studienausschüsse der O.I.T.A.F. • Technische Empfehlungen, Studien und Statistik der O.I.T.A.F. • Referate der O.I.T.A.F. -Seminare • Seminare der O.I.T.A.F. Informationen können Sie über Email: <[email protected]> erfragen Impressum: O.I.T.A.F. Sekretariat I–39100 BOZEN, Crispistr. 10; Tel. ++39-0471-414600 Fax ++39-0471414616 Email: [email protected] oder [email protected] Die Fotos bezüglich des „Runden Tisches“ am 23. April 2004 in Grenoble wurden freundlicherweise von Herrn Univ- -Prof. Dipl.Ing. Dr. techn. Josef Nejez zur Verfügung gestellt. Ein herzliches Dankeschön. Die Texte und das Layout sind, wenn nicht anders angegeben, vom Generalsekretär der O.I.T.A.F. 19