1. Ausgabe 2004

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1. Ausgabe 2004
ORGANIZZAZIONE INTERNAZIONALE
TRASPORTI A FUNE
INTERNATIONALE ORGANISATION FÜR DAS SEILBAHNWESEN
ORGANISATION INTERNATIONALE DES TRANSPORTS A CÂBLES
INTERNATIONAL ORGANISATION FOR TRANSPORTATION BY ROPE
ORGANISACION INTERNACIONAL DE TRANSPORTES POR CABLE
1. Halbjahr 2004
erscheint noch in
englisch
italienisch
französisch
Inhaltsverzeichnis
Seite
Vorwort des Präsidenten
Anmerkungen des Generalsekretärs
3
3
TÄTIGKEITEN DER ORGANISATION
Tätigkeiten des Direktionskomitees
Tätigkeiten des Exekutivkomitees
Organisation des IX. Internationalen Seilbahnkongresses
O.I.T.A.F. Seminar 2004 „RUNDER TISCH“
„Richtlinie 2000/9/EG von der Theorie zur Praxis“
INTERNATIONALE INFORMATIONEN
EU Richtlinie
CEN-Normen
3
4
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6
10
10
TÄTIGKEITEN DER STUDIENAUSSCHÜSSE
Studienausschuss Nr. I:
Seilbahntechnik und technische Empfehlungen
Arbeitsgruppe im Studienausschuss Nr. I:
Nichtöffentliche Seilbahnen: Güterseilbahnen und Seilkräne
12
12
Studienausschuss Nr. II:
Eigenschaften und Prüfung der Seile
13
Studienausschuss Nr. III:
Elektrotechnische Anlagen bzw. Baugruppen von Seilbahnanlagen.
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Studienausschuss Nr. IV:
Juristische, administrative, wirtschaftliche und statistische Angelegenheiten
Arbeitsgruppe im Studienausschuss Nr. IV: Umweltforum
15
12
16
Studienausschuss Nr. VI:
Betriebsoptimierung bei Seilbahnen und Schleppliften
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Gemischte Arbeitsgruppe: Kinderbeförderung:
18
TERMINE
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O.I.T.A.F. im INTERNET
18
2
O.I.T.A.F.-NEWS 1/2004
Anmerkungen des Generalsekretärs.
Die O.I.T.A.F. hat wiederum ein arbeitsreiches halbes Jahr 2004 hinter sich gebracht. Das Direktions- und das Exekutivkomitee haben je eine Sitzung abgehalten.
Vier Mal hat das Organisationskomitee für
den
IX.
Internationalen
O.I.T.A.F.Seilbahnkongress Sitzungen abgehalten
und sehr intensiv über die Veranstaltung
dieses Kongresses beraten. Über diese
Sitzungen wird kurz berichtet.
Ebenso zahlreiche Sitzungen haben die 5
Studienausschüsse und 3 Arbeitsgruppen
abgehalten und auch darüber wird berichtet.
Dieses Jahr wurde von der O.I.T.A.F. gelegentlich der SAM in Grenoble das erste
Mal im Rahmen der jährlichen O.I.T.A.F.Seminare ein sogenannter „Runder Tisch“
organisiert, bei dem Experten aus den drei
Seilbahnbereichen Hersteller, Betreiber
und Aufsichtsbehörden aber auch Vertreter
der
EU-Kommission
und
der
sogenannten „Benannten Stellen“ über die
Anwendung der EU-Richtlinie 2000/9/EG
vor einer sehr großen Anzahl von
Zuhörern diskutieren konnten.
Bezüglich der Vertretungen der O.I.T.A.F.
in den verschiedenen internationalen Organen ist zu berichten, dass in diesem
Halbjahr
der
Generalsekretär
der
O.I.T.A.F. an den zwei Sitzungen des
Technischen Komitees Nr. 242 des CEN,
das die "Sicherheitsanforderungen für
Seilbahnen und Schlepplifte des Personenverkehrs" über 13 Arbeitsgruppen
ausarbeitet bzw. ausgearbeitet hat, teilgenommen hat. Zu bemerken ist dazu, dass
bei diesen Sitzungen die letzten Normen
verabschiedet wurden. Jedoch darüber
später.
Vorwort des Präsidenten.
Liebe NEWS Leser!
Das erste Halbjahr 2004 stand auch für
die O.I.T.A.F. im Zeichen der EU-Seilbahnrichtlinie, die mit 03. Mai 2004 voll
wirksam wurde. Dementsprechend hat
sich das alljährliche Seminar unserer Organisation, das am 22. April 2004 in Grenoble mit großer Beteiligung stattgefunden
hat, mit grundlegenden Fragen und Problemen bei der Umsetzung der Richtlinie
auseinandergesetzt. Dankenswerterweise
hat sich der Seilbahnausschuss der Europäischen Kommission, die durch Frau Belén Arriola-Martinez beim Seminar vertreten war, den Diskussionen und Anfragen
gestellt und wichtige Hinweise aus Sicht
der Kommission gegeben. Einen eingehenden Bericht über das Seminar finden
Sie an anderer Stelle in dieser Ausgabe
der O.I.T.A.F.-NEWS.
Ein weiterer Schwerpunkt war die nunmehr in ein intensives Stadium getretene
Vorbereitung des IX. Weltseilbahnkongresses der O.I.T.A.F., der in der Zeit vom
26. September bis 01. Oktober 2005 in
Innsbruck stattfinden wird. Ich darf Sie
schon jetzt bitten, sich diesen Termin, sozusagen als Pflichttermin der O.I.T.A.F.Mitglieder in Ihrem Terminkalender vorzumerken.
Die Studienausschüsse unserer Organisation haben auch 2004 mehrfache und intensive Arbeitssitzungen abgehalten, über
die Sie in diesem Heft wieder entsprechende Informationen erhalten. Dem internationalen Gedanken der O.I.T.A.F.
entsprechend steht unsere Webseite seit
kurzem übrigens auch in weiteren Sprachen zur Verfügung.
TÄTIGKEITEN DER ORGANISATION
Direktionskomitee:
Das Direktionskomitee hat am 20. April
2004 in Grenoble die 105. Sitzung abgehalten. Bei dieser Sitzung wurden drei
wichtige Argumente besprochen:
1. Abhaltung des IX. internationalen
O.I.T.A.F.Seilbahnweltkongresses
2005 in Innsbruck:
Es wird das grundlegende Programm
festgelegt (wird in einem eigenen
Punkt in dieser Ausgabe behandelt).
Mit den besten Wünschen für einen möglichst erholsamen Sommer verbleibe ich
Ihr
Horst Kühschelm
3
mehr auf wirtschaftliche bzw. allgemeine Daten, wie z.B. Anzahl der Anlagen, beförderte Personen, Skifahrerströme, Auslastung der Skigebiete,
gesamte Förderleistungen usw. Wert
gelegt werden. Herr Pettex von der
Compagnie des Alpes (F), Fachmann
auf diesem Gebiet, hat sich erfreulicherweise bereit erklärt, eine solche
Statistik vorzubereiten.
2. Von Studienausschüssen erarbeitete
Studien und Empfehlungen:
Das Direktionskomitee hat auf Grund
der im Exekutivkomitee geführten Diskussionen eingehendst über folgende
ausgearbeitete Dokumente beraten:
„Brandschutz während des Betriebes
bei Seilbahnen“
„Fernüberwachung bei Seilbahnen“
Beide Dokumente wurden vom Studienausschuss Nr. VI “Betriebsoptimierung bei Seilbahnen und Schleppliften“ unter der Leitung von Herrn
Crouzet ausgearbeitet.
Es wurde dabei festgehalten, dass
beide Unterlagen eine gute Grundlage
für spätere Empfehlungen darstellen,
jedoch es weiterer Untersuchungen für
eine Verabschiedung als Empfehlungen bedarf. Bezüglich des Dokumentes „Brandschutz“ sollten jedenfalls die
zwei von der CEN erarbeiteten Technischen Berichte bezüglich Brandverhütung und –bekämpfung bei Tunnelstandseilbahnen und anderen Seilbahnen berücksichtigt werden bzw. die
endgültige Verabschiedung dieser Berichte abgewartet werden.
Auch wurde die Möglichkeit erachtet,
solche Dokumente zur Zeit nur in
Form eines Arbeitspapiers des Studienausschusses bekannt zu machen.
Dafür sollten aber allgemeine Regeln
aufgestellt werden, womit sich jedoch
das Exekutivkomitee bei einer der
nächsten Sitzung befassen sollte.
4. Genehmigung der Bilanz:
Die vom Schatzmeister Herrn Claudio
Canessa Parodi vorgelegte Bilanz
2003 wurde von allen Mitgliedern verabschiedet, wobei jedoch auf die Verdoppelung der Ausgaben betreffend
die Übersetzungen und Dolmetschungen hingewiesen wurde. Das ist ein
Hinweis auf die gesteigerten Aktivitäten der Studienausschüsse, jedoch auf
längere Sicht werde man ohne Erhöhung der Mitgliedsbeiträge nicht auskommen, will man die zur Zeit durchgeführten Aktivitäten weiter aufrechterhalten bzw. die Übersetzungen und
Dolmetschungen in den Studienausschüssen weiterhin gewährleisten.
In folgenden Studienausschüssen
werden folgende Sprachen verwendet,
wobei bei Verwendung der zwei Sprachen „deutsch-französisch“ bzw. „italienisch“ und umgekehrt konsekutiv
gedolmetscht wird und die Übersetzung der Sitzungsprotokolle sowie der
wichtigsten Unterlagen in die jeweilige
Sprache erfolgt:
3. Ausarbeitung einer Seilbahnstatistik
gelegentlich des Kongresses:
Festgehalten wurde, dass gelegentlich
der alle 6 Jahre stattfindenden Internationalen O.I.T.A.F.-Kongresse eine
O.I.T.A.F. Seilbahnstatistik ausgearbeitet wurde, die sehr umfangreich mit
technischen Daten ausgestattet war.
Die letzte Seilbahnstatistik, die von der
O.I.T.A.F. erstellt und über die ISR (Internationale Seilbahnrundschau) gelegentlich des VIII. O.I.T.A.F. – Seilbahnkongresses in San Francisco
veröffentlicht wurde, geht auf das Jahr
1999 zurück. Es wurde daher auf die
Notwendigkeit hingewiesen, wiederum
eine O.I.T.A.F. – Seilbahnstatistik herauszugeben, jedoch sollen in dieser
Statistik weniger spezifisch technische
Daten enthalten sein, sondern es soll
Studienausschuss I: deutsch-französisch
Arbeitsgruppe: Materialseilbahnen:
deutsch-italienisch
Studienausschuss II: englisch
(keine
Dolmetscherkosten)
Studienausschuss III: deutsch-französisch
Studienausschuss IV: deutsch-französisch
Arbeitsgruppe: Umweltforum:
deutsch-französisch
Studienausschuss VI: deutsch-französisch
Arbeitsgruppe: Kinderbeförderung:
deutsch-französisch
Jedenfalls ist es notwendig einer möglichst großen Anzahl von Mitarbeitern,
die nicht die beiden Sprachen französisch und deutsch gleichzeitig beherrschen, die Teilnahme an den Studienausschüssen zu ermöglichen.
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Exekutivkomitee:
Das Exekutivkomitee hat am 29. Januar
2004 die 79. Sitzung im UNIQUE Conference Center am Flughafen Zürich - Kloten abgehalten:
Wie üblich bearbeitet bzw. diskutiert das
Exekutivkomitee jene Themen, die dann
dem Direktionskomitee zur Entscheidung
vorgelegt werden, und in diesem Falle hat
es insbesondere die Diskussionen bezüglich der vom Studienausschuss Nr. VI vorgelegten Entwürfe bezüglich der zu genehmigenden Dokumente als Empfehlungen „Brandschutz während des Betriebes
bei Seilbahnen“ und „Fernüberwachung
bei Seilbahnen“ diskutiert und empfohlen,
dass diese noch weiteren Untersuchungen
unterworfen werden sollen.
Weiteres wurde bezüglich der Arbeiten in
den Studienausschüssen beschlossen,
eine Sitzung mit allen Vorsitzenden und
Leitern der Studienausschüsse und Arbeitsgruppen bezüglich der zukünftigen
Koordinierung der Arbeiten unter den Studienausschüssen einzuberufen.
Insbesondere jedoch wurden die letzten
Ergebnisse der Sitzungen des Organisationskomitees beraten.
Raum im südamerikanischen Kontinent
mit Einführung der portugiesischen Sprache abgedeckt werden.
Ich möchte in diesem Zusammenhang
insbesondere Herrn Prof. Pataraia aus
Tiflis in Georgien, Mitglied der O.I.T.A.F.,
danken, der in vorzüglicher Weise sich für
die Übersetzung der Seiten in die russische Sprache eingesetzt hat.
Ein weiterer Dank ergeht an Herrn Yo Bo
der Fa. Sanhe Doppelmayr, Transport
Systems Co, Ltd. in Peking, auch er hat
sich in vorzüglicher Weise für die Übersetzung in die chinesische Sprache eingesetzt.
Und schließlich auch ein Dank an Frau
Eiko Schmid aus München, die die japanische Seiten übersetzt hat und immer für
eine Hilfe bereit war.
Dem Generalsekretär blieb dann nur mehr
die Einfügung in die Homepage übrig, die
ihm nach einigen Versuchen ohne Hilfe
des Webmasters gelungen ist.
Tätigkeiten des Sekretariates:
Das Sekretariat der O.I.T.A.F. hat die
normale Verwaltungstätigkeit für die Abwicklung der anfallenden Arbeiten getätigt,
wobei die steigenden Aktivitäten der Studienausschüsse und jene bezüglich der
internationalen Tätigkeiten eine zunehmende Arbeitsbelastung bedeuten.
Das Organisationskomitee hat in diesem
Halbjahr 2004 insgesamt 4 weitere Sitzungen in Innsbruck und zwar am 21. Januar, 17. März, 13. Mai und am 23. Juni
abgehalten.
Wie schon in der letzten Ausgabe der
O.I.T.A.F.-NEWS berichtet wurde, werden
für diesen Kongress keine Referenten
über „Call for Paper“ gesucht, sondern das
Organisationskomitee hat Keynotespeaker
und Referenten aus Bereichen ausgesucht, die mit dem Seilbahnwesen direkt
aber auch indirekt zu tun haben.
Die Sitzungen wurden unter der Leitung
des Präsidenten des Organisationskomitees, Herrn Dipl. Ing. Dr. Ingo Karl abgehalten und folgende Themen wurden
unter anderen behandelt:
Festlegung der Leitthemen bezüglich
der Arbeitstagungen.
Der Kongress wird sich mit folgenden
Themen beschäftigen: VISIONEN,
TRENDS und LIFESTYLS, wobei
der erste Tag für Trends und Lifestyle
im Seilbahnwesen, der zweite Tag für
Visionen reserviert ist. Der dritte Tag,
und zwar der Vormittag, ist für freie
Themen vorgesehen und am vierten
ORGANISATION DES IX. INTERNATIONALEN O.I.T.A.F. SEILBAHNKONGRESSES
Erweiterung
der
Homepage
der
O.I.T.A.F. auf andere Sprachen
Das Sekretariat hat sich um die Erweiterung der Homepage der O.I.T.A.F.
(www.oitaf.org) in andere Sprachen bemüht, um auch über diesen Weg die
O.I.T.A.F. in anderen Kontinenten noch
bekannter zu machen.
So wurde die Homepage mit folgenden
Sprachen erweitert:
russisch
chinesisch
japanisch
Somit wurde nicht nur der russischsprachige Raum bis zum Ural sondern auch
größtenteils der asiatische Raum abgedeckt.
Weiteres soll, wenn möglich noch in diesem Jahr, der portugiesisch sprechende
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Für die Rahmenprogramme bezüglich der Teilnehmer und Begleitpersonen wurden von Seiten des Kongresszentrums dem Organisationskomitee Vorschläge unterbreitet, die
zur Zeit noch in Diskussion stehen.
Festlegung des Programms
Folgender Kongressablauf wurde
einstweilen festgelegt:
und letzten Tag, wiederum am Vormittag, soll eine Analyse stattfinden.
Festlegung der Keynotespeaker und
der Referenten.
Von Seiten der Mitglieder des Organisationskomitees wurden Vorschläge für Keynotespeakers und Referenten gemacht und es wurden die ersten direkten Kontakte mit den vorgeschlagenen Herren aufgenommen.
Rahmenprogramme für die Teilnehmer und Begleitpersonen.
Tag
26.09.2005
Wochentag
Montag
27.09.2005
Dienstag
28.09.2005
Mittwoch
29.09.2005
Donnerstag
30.09:2005
Freitag
Vormittag
Nachmittag
Check in: ab 14:00
Offizielle Eröffnung
durch Präsident der
O.I.T.A.F. und höchsten
Staats- Landes- und
Stadtvertretern
Arbeitstagung
Visionen
Arbeitstagung
Freies Thema
Arbeitstagung
Synthese
15:00 – 17.00
Generalversammlung
der O.I.T.A.F.
Arbeitstagung
Trends und Lifestyle
Arbeitstagung
Visionen
EXKURSION
Rahmenprogramm
abends:
Eröffnungsempfang
Stadt/Land
abends:
Tiroler Abend
abends
Hospitality Suiten
abends:
Gala-Abend
Individuelle Abreise
bzw. Teilnahme bei
weiteren angebotenen
Exkursionen bzw. Anlagenbesichtigung
Charles Simiand, einen „Runden Tisch“
über das Thema
Das Organisationskomitee hat in diesem
Halbjahr sehr intensiv gearbeitet und wird
auch weiterhin bemüht sein einen Kongress mit höchstem Niveau zu organisieren.
Die nächste Sitzung findet am 06. August
2004 wiederum in Innsbruck statt.
Dieser Ausgabe wird ein Folder über die
erste Mitteilung bezüglich der Veranstaltung des IX. Internationalen Seilbahnkongresses in den vier Sprachen deutsch,
englisch, französisch und italienisch
beigelegt.
„RICHTLINIE 2000/9/EG – VON DER
THEORIE ZUR PRAXIS“
im
„Grande
salle
de
conférence
d’Alpexpo“ in Grenoble am 22. April 2005
gelegentlich der SAM abgehalten.
Eine zahlreiche Zuhörerschaft aus ca. 130
Teilnehmern konnte dank der Simultanverdolmetschung in Deutsch, Englisch,
Französisch und Italienisch direkt von den
unmittelbar Beteiligten aus den Bereichen
Herstellung, Betrieb, „Benannte Stelle“,
Beratung und Überwachungsbehörde hören, wie bei der anstehenden Anwendung
der Europäischen Seilbahnrichtlinie am 3.
Mai 2004, d.h. nur einige Tage nach der
Veranstaltung, der Übergang von der
Theorie zur Praxis vonstatten gehen soll.
O.I.T.A.F. Seminar -RUNDER TISCH- am
22. April 2005 in Grenoble
Die O.I.T.A.F. hat in Zusammenarbeit mit
Herrn Laurent Reynaud, Präsident des
Studienausschusses Nr. II der O.I.T.A.F.
und Leiter der benannten Stelle beim
STRMTG in Grenoble, und dem 1. Vizepräsidenten der O.I.T.A.F., Herrn Jean
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Richtlinie abgegeben, wobei von den Herstellern grundsätzlich die Richtlinie begrüßt wurde, da damit eine einheitliche
Herstellung der Sicherheitsbauteile und
Teilsysteme in allen Ländern und dadurch
der freie Markt nun gewährleistet sei, auch
die Befürchtung, dass mit der Richtlinie
die bis heute gefertigten Produkte nicht
mehr oder nur mehr begrenzt einsetzbar
sind, hat sich nicht bewahrheitet.
Weniger optimistisch haben sich die
Betreibervertretungen ausgedrückt, befürchten Sie doch Preissteigerungen, die
unter anderem durch die Einführung der
benannten Stellen und oft durch die nun
z.T. strengeren Vorschriften bedingt sind,
sie weisen auch auf die in den verschiedenen Staaten angewandten verschiedenen Übergangsbestimmungen hin, jedoch
begrüßen auch sie grundsätzlich, dass die
Seilbahnprodukte nun in allen EU-Ländern
zu den gleichen Bedingungen hergestellt
bzw. angeboten werden.
Auch die Aufsichtsbehörden ihrerseits
begrüßen die Richtlinie, jedoch weisen sie
auf die aufgetretenen Schwierigkeiten bei
der Umsetzung bzw. Anwendung hin, die
insbesondere jene Länder betrifft, die
noch keine benannten Stellen haben. Die
Vertreter der benannten Stellen betonen
ihre Stellung als Dienstleister für die Hersteller und berichten über erste Erfahrungen bei der Konformitätsbewertung.
Am Runden Tisch haben teilgenommen:
B. Arriola M.
A. S. Lavergne
JP. Huard
M. Mathis
L. Reynaud
A. Laherstorfer
H. Steinlechner
S. Lazzari
F. Cullere
H. Brugger
Europäische Kommission
Berater
Berater
POMA (F)
Hersteller
Doppelmayr (A)
Hersteller
STRMTG (F)
Benannte Stelle
TÜV Wien (A)
Benannte Stelle
Österreich
Betreiber
Italien
Betreiber
Spanien, Ministerium
Katalonien
Aufsichtsbehörde
Italien, Landesregierung Bozen
Aufsichtsbehörde
Der Runde Tisch
von links S. Lazzari, H. Steinlechner, M. Mathis,
JP. Huard, A. Laherstorfer, L. Reynaud, Jean Charles Simiand, B. Martinez-Arriola, A. SouryLavergne, F. Cullere, H. Brugger
Die Koordinierung der Gespräche hat Herr
Jean Charles Simiand übernommen.
Nachdem der Präsident der O.I.T.A.F. Dr.
Horst Kühschelm den Runden Tisch eröffnete, hat Frau Belén Arriola-Martinez von
der Europäischen Kommission den Einführungsvortrag bezüglich der Anwendung
der Richtlinie gehalten (er kann über die
Homepage der O.I.T.A.F. www.oitaf.org Referate der Seminare- heruntergeladen
werden).
Bei den nachfolgenden Diskussionen wird
unter anderem folgendes hervorgehoben:
die Richtlinie wurde initiiert, als es in
den EU-Ländern noch ca. 16 Seilbahnhersteller gab, heute gibt es nur
mehr 2 bedeutende Hersteller und einige kleine, daher ist auch die Anzahl
der zu zertifizierenden Produkte bedeutend geringer;
die Übergangsbestimmungen bezüglich der Anwendung der Richtlinie sind
in den verschiedenen Ländern nicht
völlig identisch, sie lassen verschiedene Auslegungen zu;
die Gründung von benannten Stellen,
ohne dass die Richtlinie vorher umgesetzt und anzuwenden ist, ist mit großen Kosten verbunden;
wie sind Sicherheitsanalyse und –
bericht abzufassen und wer macht sie
?, sie sollen nach einer anerkannten
oder feststehenden Methode abgefasst werden, die es noch nicht gibt;
Frau B. Martinez-Arriola
Es wurden dann von Seiten der Teilnehmer kurze Statements zur Situation und zu
Problemen bezüglich der Anwendung der
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der Leitfaden, der sich zur Zeit in Ausarbeitung befindet, soll eine einheitliche Anwendung der Richtlinie ermöglichen;
müssen auch die Ersatzteile bestehender Anlagen zertifiziert werden?
(siehe Bericht von Herrn Soury Lavergne im Anschluss an diesem Bericht);
Dauer der Gültigkeit von Bauteilen, die
nach den nationalen Bestimmungen
gebaut wurden;
Anwendung der Richtlinie bei Umbauten wie z.B. Einbau neuer Fahrzeuge,
einer elektrischen Anlage usw.;
Anwendung der Richtlinie bei Verwendung von alten Anlagen bzw. Teilen,
d.h. Neuaufstellung einer alten Anlage
an einem anderen Ort.
die Ersatzteile bei bestehenden Anlagen
im Lichte der Richtlinie für diese Ausgabe
der O.I.T.A.F.-NEWS übermittelt. Herr
Soury Lavergne ist Mitglied der O.I.T.A.F.
und ist im Seilbahnwesen ein hervorragender Experte. Es sei ihm für den folgenden Artikel ein herzliches Dankeschön
gesagt.
Über alle diese Fragen und Feststellungen
konnten nicht immer zufriedenstellende
Antworten gegeben werden, jedoch sagte
Frau B. Martinez Arriola, dass diese und
andere Fragen einerseits über das Forum
CIRCA (https://forum.europa.eu.int), das
bei der EU-Kommission für solche Fragen
angesiedelt ist, oder direkt über den permanenten Ausschuss eingebracht werden
können; man ist dort an der Lösung dieser
Probleme bemüht. Jedenfalls jedoch sind
auch die EU-Mitgliedsstaaten gerufen,
über Verordnungen im Rahmen Richtlinie
für solche spezifische Fragen Regelungen
zu treffen.
Ausgangssituation :
Gemäss Art. 1, Abs. 4 gilt die Richtlinie für
Seilbahnanlagen, die ab deren Inkrafttreten errichtet und in Betrieb genommen
sowie für Teilsysteme und Sicherheitsbauteile, die ab demselben Zeitpunkt in Verkehr gebracht werden. Unter Inverkehrbringung ist die erstmalige Zurverfügungstellung eines Bauteils als solchem
zu verstehen, nicht eines Prototyps oder
einer Probeserie.
ERSATZTEILE IN DER EUROPÄISCHEN
RICHTLINIE
Herr Alain Soury Lavergne (F) berichtet:
Ich möchte mich hier auf eine Frage konzentrieren, die in den letzten Monaten
häufig in Fachkreisen diskutiert wurde und
im Januar 2004 Gegenstand einer Sondersitzung in Brüssel war : Die Behandlung der Ersatzteile, deren Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung.
Ausgehend von diesem Grundsatz ist die
Frage zu stellen, ob die vielen tausend
Bauteile, die zum Zweck der Instandhaltung bestehender Anlagen noch gefertigt
oder auch nur vertrieben werden, den
neuen Konformitätsbewertungsverfahren
unterworfen werden sollen (oder müssen
!). Im bejahenden Fall wäre das sehr zeitund geldaufwendig, könnte die pünktliche
Einführung der neuen Verfahren in Frage
stellen und den Instandhaltungsaufwand
erheblich verteuern. Das dürfte in niemandes Interesse sein. Auch deshalb nicht,
weil sich ungewollt der Effekt ergeben
würde, dass eine Richtlinie, die in die Zukunft weisen und Neu-Anlagen regeln will,
bewährte Vorgehensweisen bei bestehenden Anlagen umstürzt.
Das Auditorium
Im Rahmen des RUNDEN TISCHES wurde ein besonderes Thema bezüglich der
„Ersatzteile“ und der „Verwendung alter
Anlagen auf neuen Trassen“ diskutiert.
Herr Alain Soury Lavergne hat als Experte
und Berater und Teilnehmer am Round
Table-Gespräch folgenden Bericht über
Umgekehrt muss man sich fragen, ob es
sinnvoll ist, in ein- und demselben Bauteilmarkt sowohl Bauteile ohne CEKennzeichnung als auch solche mit Kennzeichnung in Verkehr zu bringen. Der
Markt ist ja nicht ohne weiteres in Einzel-
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mungen der Richtlinie nicht zu erfüllen
brauchen.
Die Marktüberwachung erfolgt seit jeher
und überall durch Überprüfung vor Ort in
der Endphase des Einbaus eines Bauteils
und vor Inbetrieb- oder Wiederinbetriebnahme der betreffenden Anlage. Das ist
eine der Folgen – im vorliegenden Fall
einer der Vorteile – der Ortsfestigkeit und
geringen Anzahl der Anlagen, wodurch die
Aufsichtsbehörden die Möglichkeit haben,
der einzelnen Situation entsprechend erschöpfende Kontrollen vorzunehmen.
Zur Vertiefung des Verständnisses steht
das Diskussionsforum CIRCA zur Verfügung, das die EU-Kommission eingerichtet
hat. Endgültig wird die Beantwortung dieser und anderer Fragen dann schwarz auf
weiß in dem Leitfaden zur Anwendung der
Richtlinie erfolgen, dessen Herausgabe
bevorsteht.
Das gilt zum Beispiel für Altanlagen, die
ab- und an anderer Stelle wieder aufgebaut werden : Grundsätzlich geht es hier
um Sicherheitsbauteile und Teilsysteme,
die bereits im Verkehr und in Betrieb gesetzt sind, so dass allein die Mitgliedsstaaten bei der Beurteilung der neuen Eigenschaften der Anlage zuständig sind. Wenn
aber wesentliche Änderungen vorgenommen werden, dann müssen diese einschließlich ihrer Auswirkungen auf die Anlage den grundlegenden Anforderungen
entsprechen, wie ebenfalls in Art, 1, Abs. 4
der Richtlinie festgelegt. In letzterem Fall
ist also das wesentlich geänderte oder im
Ersatz verwendete Sicherheitsbauteil dem
Konformitätsbewertungsverfahren bei einer benannten Stelle zu unterwerfen und
erhält die CE-Kennzeichnung. Analog ist
bei Teilsystemen zu verfahren.
segmente zu unterteilen, und die Abnehmer der Bauteile – Bauherren bez. Betreiber – sind ebenso wie deren Anbieter –
d.h. die Hersteller – sowohl im Ersatzteilgeschäft für bestehende Anlagen als auch
beim Bau von neuen Anlagen tätig. Die
Überwachung des Marktes liegt in den
Händen der Mitgliedsstaaten. Wie sollen
diese vorgehen, wenn in einem gemeinsamen Binnenmarkt von jetzt 25 Mitgliedsstaaten sowohl Teile mit Kennzeichnung als solche ohne Kennzeichnung angeboten werden ?
Die von der EU-Kommission geschaffene
Lösung stellt sich im wesentlichen wie
folgt dar :
Sicherheitsbauteile und Teilsysteme, die
für neue Anlagen nicht mehr hergestellt
werden, sondern nur noch gefertigt werden, um sie bei Seilbahnanlagen, die vor
dem 4. Mai 2004 errichtet wurden, im
Rahmen normaler Instandhaltungsarbeiten
als gleichen oder gleichwertigen Ersatz für
ausgetauschte Teile zu verwenden, brauchen keine CE-Kennzeichnung zu erhalten
und unterliegen damit weiterhin den einzelstaatlichen Vorschriften.
Diese Regel fußt auf zwei Voraussetzungen :
- Bauteile, die bei alten und bei neuen
Anlagen verwendet werden, müssen in
jedem Fall eine CE-Kennzeichnung
erhalten;
- Alle Mitgliedsstaaten müssen in gleicher Weise handeln. Falls ein Land
abweichend von der obigen Regel eine
allgemeine Kennzeichnungspflicht einführt, hätten die Hersteller keine andere Wahl, als ihre gesamten Erzeugnisse prüfen und kennzeichnen zu lassen.
- Und damit blieben die anfänglich genannten Probleme ungelöst.
INTERNATIONALE INFORMATIONEN
Zu unterstreichen ist, dass die o.a. Vorgehensweise richtlinienkonform ist und ein
normales Funktionieren des Marktes sicherstellt. Im oben schon genannten Art.
1, Abs. 4 der Richtlinie heißt es nämlich
weiter, dass bei bestehenden Anlagen
Änderungen nicht der Richtlinie unterliegen, wenn keine neue Betriebsbewilligung
erforderlich ist. Daraus ist zu schließen,
dass geringfügige Änderungen an bestehenden Anlagen, geschweige Instandhaltungen ohne Änderungen, die Bestim-
EU-Richtlinie und CEN-Normen
EU-Richtlinie.
Die Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.
März 2000 über Seilbahnen für den Personenverkehr ist nun am 3. Mai 2004 definitiv in Kraft getreten und somit muss sie
auch in allen Mitgliedsländern der EU umgesetzt sein, wobei man auf die oft je nach
Land auf Grund der besonderen gesetzli-
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tenaufzeichnungsgerät“ vom Vorsitzenden vorgestellt, wobei über die Notwendigkeit eines solchen Dokumentes zumindest in Form eines technischen Berichtes
oder als Anhang zu prEN 13243: „Elektrische Einrichtungen ohne Antriebe“ Einigkeit vorhanden war.
Jedoch wurde auf Grund der zu späten
Einreichung des Dokumentes beschlossen, dass die Ad Hoc Arbeitsgruppe die
Arbeiten am Dokument so vervollständigen soll, dass das Dokument bei der
nächsten Sitzung des TC 242 behandelt
bzw. genehmigt werden kann, wobei noch
zu beschließen ist, ob ein Technischer
Bericht oder ein Anhang zur Norm „Elektrische Einrichtungen ohne Antriebe“ gemacht werden soll.
chen Besonderheiten es verschiedene
Auslegungen der Übergangsbestimmungen gibt.
Bezüglich der benannten Stellen haben
seit Januar dieses Jahres weitere 7 Stellen von die EU die Identifikationsnummer
erhalten, so dass es nun insgesamt 13
Stellen gibt, die die Sicherheitsbauteile
und Teilsysteme von Seilbahnen einer
Konformitätsbewertung unterziehen können.
Die Richtlinie, die jeweils in den EULändern durchgeführten Umsetzungen in
gesetzliche Form und die Anschriften samt
Identifikationsnummer der benannten Stellen können von folgender Webseite heruntergeladen werden:
>http://europa.eu.int/comm/enterprise/
rail guided transport/>
Mit der Sitzung am 17. und 18. Juni in
Paris wurden somit die letzten Normen
und Technischen Berichte von Seiten des
CEN TC 242 verabschiedet und dem CMC
zur formalen Abstimmung übermittelt, wobei die nationalen Normungsinstitute innerhalb Juli 2004 über alle Normen, außer
der oben angeführten Normen, die Zustimmung, die Ablehnung oder die Enthaltung übermitteln müssen. Für die erst bei
der letzten Sitzung des TC 242 genehmigten Normen gilt für die formale Abstimmung die von den CEN Regeln vorgesehenen Fristen, wobei bezüglich dieser
Normen noch die formellen Arbeiten für
die Versendung zur formalen Abstimmung
durchgeführt werden müssen.
CEN-Normen.
Das CEN TC 242 hat in diesem ersten
Halbjahr zwei Sitzungen abgehalten und
zwar am 25. und 26. März und am 17. und
18. Juni jeweils in Paris.
Bei diesen zwei Sitzungen wurden die
zwei letzten noch nicht vom TC behandelten Normen genehmigt und zwar:
prEN 1907
Begriffsbestimmungen
prEN 13796-1 Fahrzeuge – Teil 1: Befestigungen am Seil, Laufwerke, Fangbremsen, Kabinen, Sessel, Wagen,
Wartungsfahrzeuge und
Schleppeinrichtungen.
prEN 13796-2 Fahrzeuge – Teil 2:
Klemmenabziehversuch.
prEN 13796-3 Fahrzeuge – Teil 3: Ermüdungsversuche.
Weitere Vorgangsweisen bezüglich der
Veröffentlichungen der CEN-Normen.
Die Normen werden von der CEN in den
drei Sprachen englisch, deutsch und französisch über die jeweiligen Normungsinstitute BSI, DIN und AFNOR zur Verfügung
gestellt und sind somit der Öffentlichkeit
zugänglich.
Es ist zu erwarten, dass die CEN-Normen
noch bis Ende 2004 in den drei vorgenannten Sprachen zur Verfügung stehen
werden.
Die jeweiligen anderen Normungsinstitute
wie z.B. AENOR (Spanien), UNI (Italien),
SNV (Schweiz), ELOT (Griechenland)
usw. müssten laut CEN Reglement diese
Normen innerhalb 6 Monate in die jeweilige Sprache übersetzt haben, was natürlich bei dem Umfang und komplizierten
Weiteres wurde der Technische Bericht
bezüglich der Brandverhütung und –
bekämpfung und zwar:
prTR 14819-2 Brandverhütung und
–bekämpfung – Teil 2: Andere Standseil- und Seilbahnen.
genehmigt.
Sie wurden vom TC für die formale Abstimmung von Seiten des CMC (CEN Management Centre) freigegeben.
Weiteres wurde bei der letzten Sitzung
das von der Ad Hoc Arbeitsgruppe ausgearbeitete Dokument bezüglich des „Da-
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Fougea Denis (1998 – 2002) und zuletzt
unter der bewährten Leitung des Herrn
Laravoire Jacques haben insgesamt 22
Arbeitsgruppen miteingeschlossen die vier
Ad Hoc - Gruppen 13 Normen, 2 Technische Berichte (Brandverhütung) und 2
Arbeitsdokumente (Arbeitsschutz und Datenaufzeichnungsgerät) ausgearbeitet. Die
insgesamt 14 Vorsitzenden der Arbeitsgruppen und Ad-Hoc-Gruppen haben sich
wahrlich bemüht, einen Konsens bei den
oft gegensätzlichen Meinungen zu finden
und ihnen ist es ebenso zu verdanken,
dass diese Arbeit nun abgeschlossen werden konnte.
Welcher Aufwand für die Ausarbeitung
dieser Normen seit 1990 gemacht wurde
kann man am Umfang der durchgeführten
Sitzungen feststellen. Nach einer Recherche bei den verschiedenen Vorsitzenden
bzw. Mitarbeitern der Arbeitsgruppen
konnte folgendes eruiert werden:
Materie dieser Normen ein schwieriges
Unternehmen sein dürfte.
In der nächsten Ausgabe der O.I.T.A.F.NEWS werden die endgültigen Titel der
Normen und der Technischen Berichte
sowie die bezüglichen Fundstellen bekannt gegeben.
Weitere Aufgaben des CEN TC 242.
Das CEN TC 242 hat die Normen verabschiedet und damit die ihm mit Mandat
von Seiten der EU Kommission übertragenen Aufgabe erfüllt, jedoch wurde bei
der letzten Sitzung es als notwendig erachtet, dass einerseits die Arbeiten bezüglich des Datenaufzeichnungsgerätes weitergeführt und einige Normen nach einer
gewissen Anwendungszeit neuerlich geprüft und auf den neuesten Stand gebracht werden sollen. Auch die beiden
Technischen Berichte bezüglich des
Brandschutzes sollten zur Norm erhoben
werden. So wurde auf Einladung Portugals beschlossen, die nächste Sitzung
Anfang November 2005 in Lissabon abzuhalten.
Bei dieser Gelegenheit wurde dem Vorsitzenden des TC 242 Herrn Laravoire
Jacques und Frau Nathalie Geslin als
Sekretärin des Sekretariates bei der AFNOR in Paris der Dank aller Beteiligten für
ihre ausgezeichnete Arbeit ausgesprochen. Es ist auch ihr Verdienst, dass die
Verabschiedung der Normen in den letzten zwei Jahren dermaßen beschleunigt
wurde, dass man das gesetzte Ziel der
Veröffentlichung noch in diesem Jahr voll
erreicht werden kann.
In diesen 22 Arbeitsgruppen haben ständig durchschnittlich 190 Experten teilgenommen, wobei je nach behandelten Argumenten bei den verschiedenen Sitzungen zusätzliche Experten hinzugezogen
wurden. Daher schwankte die Anzahl der
anwesenden Experten bei den Sitzungen
oft sehr stark.
Diese Arbeitsgruppen haben ca. 308 Sitzungen abgehalten, wobei die bei den
einzelnen Arbeitsgruppen oft spontan gebildeten Arbeitsgruppen zur Behandlung
einzelner Argumente nicht mitgezählt wurden. Je Sitzungen wurden durchschnittlich
1,83 Tage aufgewandt.
Für die Ausarbeitung der Normen wurden
von Seiten der Arbeitsgruppen ca. 560
Tage aufgewandt.
Multipliziert man nun die Anzahl der Sitzungen der einzelnen Arbeitsgruppen mit
der durchschnittlichen Anzahl der teilgenommenen Experten je Arbeitsgruppe so
kommt man auf eine stattliche Zahl von
3600 Teilnahmen der Experten an den
308 Sitzungen.
Einige Gedanken zur Normenarbeit des
CEN-TC 242.
Die Normen bezüglich der "Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen und Schlepplifte des Personenverkehrs" sind nun fertiggestellt und man erwartet die Zurverfügungstellung noch in diesem Jahr. Seit der
ersten konstituierenden Sitzung des TC
242 in Paris am 6. Juni 1990 sind genau
14 Jahre vergangen, eine sehr lange Zeit,
bedenkt man jedoch wie verschieden die
Sicherheitsphilosophien und daher auch
die einzelstaatlichen Sicherheitsvorschriften in den verschiedenen Ländern gerade
im Seilbahnwesen waren, kann man ohne
weiteres man von einem großen Erfolg
sprechen. Unter der Leitung der Herren
Cambau Vincent (1990 – 1998), Herrn
Das CEN TC 242 selbst hat seit 1990 insgesamt 27 Sitzungen bei einer Teilnahme
von durchschnittlich 27 Experten und mit
einem mittleren Zeitaufwand von 2,7 Tagen je Sitzung abgehalten.
Ein beträchtlicher Aufwand, der am Anfang der Arbeiten im Jahr 1990 keinesfalls
abgeschätzt werden konnte.
11
der Pfänderbahn am 1. März, wofür dem
Betreiber, der Pfänderbahn AG, für Ihre
Bereitschaft, die Seilbahn während des
aufrechten Fahrbetriebes dieser zugänglich zu machen, Dank auszusprechen ist.
Die Pfänderbahn als klassische Zweiseilpendelbahn mit doppeltem Tragseil weist
einzelne Besonderheiten auf, die an Ort
und Stelle besprochen und besichtigt werden konnten. So ist sowohl das gemeinsame Abspannsystem für die Tragseile
und für das Zugseil in der Talstation, keine
Tragseilbremsen am Wagen, die horizontale Arretierung der Wagen in den Stationen und das Bergesystem erwähnenswert
und die Ausführungen fanden bei den Mitarbeitern des Studienausschusses reges
Interesse.
TÄTIGKEITEN DER STUDIENAUSSCHÜSSE
STUDIENAUSSCHUSS NR. I: Seilbahntechnik und technische Empfehlungen.
Vorsitzender ist Dipl. Ing. Dr. Peter
Sedivy vom österreichischen Bundesministerium für Verkehr, Innovation
und Technologie.
Sedivy hat dem Sekretariat folgenden Bericht übermittelt:
Am 1. und 2. März 2004 fand in Bregenz
auf Einladung der Vorarlberger Landesregierung die erste Sitzung des Studienausschusses im Jahr 2004 statt. Teilgenommen daran haben neben mehreren Mitarbeitern des Studienausschusses auch
Vertreter der Vorarlberger Seilbahnbehörde und als Dolmetscherin Frau Rassini
Penso.
Eine weitere Sitzung des Studienausschusses hat am 14. und 15. Juni 2004 in
Wien im Bundesamtsgebäude des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation
und Technologie stattgefunden. In der
nächsten Ausgabe der O.I.T.A.F. NEWS
wird über diese und die folgende Sitzung
berichtet werden.
Die Weiterführung der Aufstellung und
Auflistung der bei Seilbahnen bekannten
Gefahrenbilder unter Berücksichtigung der
Interessen des Arbeitnehmerschutzes bildeten den wesentlichsten Arbeitsumfang
der Sitzung. Da der Umfang der Gefahrenbilder doch einigermaßen groß ist,
konnte noch kein Abschluss der Arbeit
trotz reger und arbeitsintensiver Tätigkeit
aller ereicht werden. Die Mitarbeiter des
Studienausschusses hoffen aber, dass
eine vollständige Arbeit und damit der Abschluss dieses Themenbereichs mit zwei
Arbeitssitzungen noch im Jahre 2004 erreicht werden kann. Derzeit umfasst der
Entwurf für die vom Studienausschuss Nr.
I ausgearbeiteten Gefährdungsbilder einschließlich der Einleitung mehr als
45 Seiten.
Die im Entwurf vorliegende Arbeit ist in
folgende Abschnitte unterteilt:
Einleitung (7 Seiten), Seile und Seilverbindungen (9 Seiten), Antriebe und Bremsen
(2 Seiten), Mechanische Einrichtungen
(10 Seiten), Mechanische Einrichtungen
der Streckenbauwerke (3 Seiten), Fahrgastförderband (2 Seiten), Fahrzeuge
(11 Seiten) Bergeeinrichtungen (3 Seiten),
Bahnhof (noch nicht bearbeitet).
Die nächste Sitzung findet am 21. und 22.
Oktober 2004 in Annecy (F) statt.
ARBEITSGRUPPE im Studienausschuss Nr. I: Nichtöffentliche Seilbahnen:
Güterseilbahnen und Kabelkräne
Leiter der Arbeitsgruppe ist Dr. Ing.
Achille Bonini, Rom
Die Arbeitsgruppe hat nach der letzten
Sitzung in Sitzendorf (D) am 20. und 21.
Oktober 2003, über die in der letzten Ausgabe der O.I.T.A.F.-NEWS berichtet wurde, zwei weitere Sitzungen am 15. und 16.
Januar 2004 in Luzern (CH), die von Herrn
Fritz Meyer der SUVA organisiert wurde,
und am 25. und 26. März 2004 in La
Plagne (F), die von Herrn Daniel Michel
der Poma organisiert wurde, abgehalten.
Die letzte Sitzung wurde vom Vorsitzenden der Arbeitsgruppe in Rom am 17. und
18. Mai 2004 organisiert und bei dieser
Sitzung wurden die Arbeiten abgeschlossen, jedoch haben die Mitglieder der Arbeitsgruppe bis zum 15. Juli 2004 Zeit,
letzte Einwände und Bemerkungen zum
Ein weiterer Tagsordnungspunkt bei der
Sitzung in Bregenz war die Besichtigung
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Text einzubringen. Sollten diese jedoch
nur formalen Charakter haben, werden
diese, ohne dass eine weitere Sitzung
abgehalten wird, vom Vorsitzenden selbst
am Text angebracht, ansonsten wird eine
weitere jedoch endgültig letzte Sitzung
einberufen werden. Der Text wird dann
dem Direktionskomitee zur Genehmigung
übermittelt werden.
STUDIENAUSSCHUSS NR. II: Eigenschaften und Prüfung der Seile.
Vorsitzender:
Laurent
Reynaud
STRMTG -Aufsichtsbehörde (F)
Herr Reynaud hat dem Sekretariat folgenden Bericht übermittelt.
Der Studienausschuss II trat auf Einladung
der Fa. Teufelberger am 06. Februar 2004
in Wels zusammen. Die Sitzung erfolgte
im Gedenken H.R. Gassmann aufgrund
seiner umfangreichen Tätigkeit im Bereich
der Seilbahnen, insbesondere der Seile.
Der Titel dieser Empfehlungen ist folgender: „Empfehlungen für den Bau und Betrieb von Seilbahnen, Kabelkräne und
Standseilbahnen für die Beförderung von
Gütern“
Bei der Sitzung waren Vertreter von drei
„Benannten Stellen“ und der wichtigsten
Seilhersteller unter dem Vorsitz von Herrn
L. Reynaud anwesend, und zwar : R.
Traxl, A. Pionier, J. Dubuisson, S. Winter,
R. Beha, B. Norberg, H. Amiet, G. Oplatka, G. Kopanakis, R. Longatti, L. Bonifat,
A. Bonini, JY. Bertillot, F. Clerici, B. Hinterndorfer, K. Andorfer und A. Laherstorfer.
Die Empfehlungen sind wie folgt unterteilt:
Kapitel I: Allgemeine Empfehlungen und
Angelegenheiten für alle Anlagen
Allgemeines
Technische Betrachtungen
Betrieb
Kapitel II: Ortsfeste Anlagen:
Materialseilbahnen
(Einseilund Zweiseilbahnen)
Kabelkräne
Materialstandseilbahnen
Kapitel III: Ortsveränderliche Materialseilbahnen:
Kabelkräne, Seilkräne, Kranpendelbahnen
Die Empfehlungen enthalten noch folgende Anhänge::
Anhang A: Terminologie und Zeichnungen
Abhang B: Beispiel einer Risikoanalyse
Anhang C: Beispiel einer Betriebsanweisung.
1. EU-Richtlinie – Konformitätsbewertung für Seile
Im Sinne der einheitlichen Anwendung der
Richtlinie 2000/9/CE hat die EUKommission kürzlich den Vorschlag gemacht, dass für Sicherheitsbauteile (also
auch Seile), die in bestehenden Anlagen
eingebaut
werden,
keine
CEKennzeichnung erforderlich ist, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind :
1. wenn die Produkte identische Bauteile
ersetzen
2. wenn die Produkte in neuen Anlagen
nicht mehr verwendet werden.
Bei Seilen ist die Kommission einhellig der
Auffassung, dass Seile für bestehende
Anlagen sich nicht unterscheiden von Seilen für neue Anlagen. Insofern sind alle
Seile mit der CE-Kennzeichnung zu versehen (d.h. von einer „Benannten Stelle“
einer Konformitätsbewertung zu unterziehen).
Allerdings ist beim Ersatz eines alten
Seils, das u.U. nicht den CEN-Normen
entspricht auf die speziell einzuhaltenden
Spezifikationen zu achten (wie z.B.
Durchmessertoleranzen der alten Klemmen).
Die Gruppe bei der Arbeit
13
„Benannten Stelle“ und dem Hersteller
festzulegen ist.
Seil- und Drahtprüfung
Der Studienausschuss beschäftigt sich mit
der Frage der “unabhängigen Prüfstellen”
zur Durchführung der Prüfung an Seilen
(Bruchversuch) bzw. an Drähten (Biege-,
Torsionsversuche usw.). Es wird festgestellt, dass zur Zeit in allen Ländern die
Forderung einer unabhängigen Prüfstelle
in den Vorschriften verankert ist.
In Zukunft werden die Prüfungen, so stellt
der Ausschuss fest, unter der Aufsicht der
von dem einzelnen Hersteller jeweils beauftragten „Benannten Stellen“ durchgeführt.
Die „Benannten Stellen“ erklären, dass sie
im Fall der Anwendung des H-Moduls
(Prüfung im Total Quality-Verfahren) beabsichtigen, ihre Präsenz auf die Besonderheit des Seils und die Zuverlässigkeit
des QS-Systems abzustellen. Das bedeutet, dass sie im Fall von Standardseilen
nicht an 100 % der Prüfungen teilnehmen
werden.
Im Sinn der Verbesserung von Drahtprüfungen hält der Studienausschuss es für
richtig, mehr Informationen über Seilablagen infolge Mehrfachbrüchen an ein- und
demselben Draht zusammenzutragen.
Instandsetzung und Kürzung von Seilen
Wenn ein Seil gekürzt oder repariert wird,
werden weder Seil (d.h. das Sicherheitsbauteil) noch das Teilsystem (Seile und
Seilverbindungen) in Verkehr gebracht.
Daher sind sie auch keinem CEKonformitätsbewertungverfahren zu unterwerfen, sondern unterliegen in jeder
Hinsicht den einzelstaatlichen Vorschriften
(technische Vorschriften, Qualifikation des
Personals etc.)
2. Sonstige Tätigkeiten: Lebensdauer
der Seile: Empfehlung für Nachschmieren der Seile.
Der Studienausschuss arbeitet weiterhin an folgenden Themen :
• Lebensdauer von Seilen : Vergleich zwischen echter und erwarteter Lebensdauer anhand zahlreicher abgelegter Seile;
• Nachschmieren bei stark beanspruchten
Seilen
(Zugseile,
Spannseile und einzelne Stellen
von Tragseilen) : Die Erarbeitung
der Empfehlungen schreitet fort.
Prüfung von Teilsystemen
Seile, Klemmapparate und Hülsen sind
Sicherheitsbauteile und sind als solche
durch eine „Benannte Stelle“ zu prüfen
und mit einer Bescheinigung für die
Auslieferung “ab Werk” zu versehen.
Vergussköpfe und Spleisse werden vor
Ort ausgeführt. Erst nach deren Fertigstellung existiert das Teilsystem “Seile und
Seilverbindungen”.
Die Konformitätsbewertung dieses Teilsystems umfasst infolgedessen folgende
Schritte :
• Sammlung aller Bescheinigungen für
die Sicherheitsbauteile des Teilsystems
• Bewertung der Planung des Teilsystems als ganzem ohne Berücksichtigung der Planung jedes einzelnen Sicherheitsbauteils (bez. der Infrastruktur
im Fall von Trag- oder Spannseilen)
• Bewertung des Verfahrens zur Herstellung des Vergusskopfes/Spleisses,
einschließlich der Qualifikation des
Fachpersonals
• Kontrolle der korrekten Anwendung
des Verfahrens durch Audits, deren
Häufigkeit in Absprache zwischen der
Eine weitere Sitzung hat am 22. und 23.
April 2004 in Grenoble stattgefunden und
die nächste Sitzung findet am 6. September 2004 in Zürich statt. Über beide Sitzungen wird in der nächsten Ausgabe der
O.I.T.A.F.-NEWS berichtet werden.
STUDIENAUSSCHUSS NR. III: Elektrotechnische Anlagen bzw. Baugruppen von Seilbahnanlagen.
Vorsitzender: Dipl. Ing. Fredy Lang
vom Bundesamt für Verkehr, Schweiz.
Der Studienausschuss hat vom 08. – 10.
September 2003 in Kaprun (A) und vom
31. März – 2. April 2004 in St. Vigil in Enneberg (I) zwei weitere Sitzungen abgehalten.
Bei diesen zwei Sitzungen wurden generell das endgültige Inkrafttreten der Richtlinie 2000/9/EG bezüglich der Seilbahnen
über die Situation der CEN-Normen berichtet und die Anwendung dieser Normen
diskutiert.
Insbesondere wurde dann über folgende
Themen beraten:
14
Steuerungs- und Überwachungseinrichtungen.
Hier wurden insbesondere die Drehmomentenüberwachungen und die Energieabschaltungen des Hauptmotors andiskutiert, wobei auf die Unterschiede der Antriebskonzepte, wie z.B. Drehstrom- bzw.
Gleichstromantrieb hingewiesen wird, die
die Drehmomente unterschiedlich erfassen. Es bestehen Zweifel, ob die Drehmomentenüberwachung nichtelektrische
Ursachen wie z.B. andere mechanische
Einwirkungen überhaupt erfassen können.
CEN Normen „Brandverhütung und –
bekämpfung:
Teil 1: Tunnelstandseilbahnen“ und
Teil 2: Andere Standseilbahnen und Seilbahnen
Über diese Dokumente wurde eingehendst diskutiert und man ist der Meinung,
dass weitere Diskussionen vor einer eventuellen Verabschiedung einer solchen
Norm notwendig seien (es bestehen zur
Zeit nur zwei Technische Berichte), da
dieser Entwurf noch Bestimmungen enthalten sind, an deren Ausführbarkeit Zweifel bestehen.
Als letzter Diskussionspunkt wurde wie
üblich über Ereignisse bei Seilbahnen
beraten.
O.I.T.A.F.- Entwurf „Brandschutz während
des Betriebes bei Seilbahnen“
auch über diesen Entwurf wurde eingehendst diskutiert und man ist der Meinung,
dass auch hier noch weitere Diskussionen
für eine eventuelle Verabschiedung von
Seiten des Direktionskomitees notwendig
seien.
Die nächste Sitzung findet vom 27. bis 29.
September 2004 in Lugano im Tessin
(CH) statt.
STUDIENAUSSCHUSS NR. IV: Juridische, administrative, wirtschaftliche
und statistische Angelegenheiten.
Vorsitzender: Dr. Horst Kühschelm
vom österreichischen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie.
Signalisierung und Speicherung von Störungen und Betriebszuständen (Datenaufzeichnungsgerät).
Wie schon innerhalb des CEN TC 242 für
eine eventuelle Normung wurde auch in
diesem Studienausschuss über die Notwendigkeit solcher Speicherungen beraten
und über nicht geklärte Fragen wie z.B.
Verfügbarkeit, Datensicherung, Aufzeichnungsintervalle,
Mindestanforderungen
und Form einer eventuellen Festschreibung solcher Bestimmungen über eine
Norm oder über einen Technischen Bericht über die CEN diskutiert. Auch die
Frage über die Verwendung der gespeicherten Daten von Seiten der Untersuchungsbehörde im Falle eines Unfalles
wurde behandelt.
Mag. Schröttner übermittelt als Sekretär
des Studienausschusses folgenden Bericht:
Die 54.Sitzung des Studienausschusses
IV fand am 21.4.2004 in Grenoble statt.
Anlässlich dieser Sitzung wurden hauptsächlich folgende Themen behandelt:
1. Umsetzung der Seilbahnrichtlinie
Es wurde festgelegt, dass die Umsetzung
der Richtlinie hinkünftig ein ständiger Tagesordnungspunkt bei den Sitzungen des
Studienausschusses IV sei soll.
Um eine möglichst einheitliche Vorgangsweise in der gesamten EU zu gewährleisten wird derzeit vom Seilbahnausschuss in
Brüssel ein Handbuch ausgearbeitet.
Blitzzähler bei Seilbahnen.
Es wird über Systeme beraten, die insbesondere bei Pendelbahnen ohne Fangbremse als Blitzzähler verwendet werden,
wobei diese Systeme als Voraussetzung
ein elektrisch isoliertes Zugseil benötigen
und bei denen über einen kapazitiven
Spannungsteiler der Anstieg der Spannung auf dem Seil gegenüber der Erde
erfasst wird. Nach einer gewissen Versuchszeit bei einer Pendelbahn sollten
dann Ergebnisse vorliegen, über die dann
berichtet wird.
2. Kinderbeförderung
In einer eigenen Arbeitsgruppe, die sich
aus Mitgliedern des Studienausschusses
IV und VI zusammensetzt werden die
Vorraussetzungen für die Kinderbeförderung (Alter, Größe, Begleitperson, Anzahl
der Kinder die mit einer Begleitperson
15
Seilförderanlagen und Pisten zu greifen.
Insbesondere im Bereich des "Europäischen ökologischen Netzes besonderer
Schutzgebiete", der Natura 2000-Gebiete,
sind EU-weit die Fauna-Flora-Habitat- und
die Vogel-Richtlinie anzuwenden.
Es gilt dort generell ein Verschlechterungsverbot.
Durch die raumgreifende menschliche
Nutzung der Natur werden auch die Wildtiere und ihre Biosphäre zunehmend tangiert. Daher gewinnt die gezielte Lenkung /
Kanalisierung der Freizeitnutzer zum
Schutz der Wildtierlebensräume ständig
an Bedeutung. Die Einstandsgebiete der
Wildtiere sind wirkungsvoll gegen
Störungen abzugrenzen, um deren artgerechtes Überleben und gleichzeitig den
Erhalt der Schutzwälder sicherzustellen.
Es gibt bekannte Gewöhnungseffekte der
Wildtiere an gewisse Störungsquellen,
solange akzeptable Ausweichmöglichkeiten vorhanden sind. Die gesamte Problematik inklusive der zu treffenden Maßnahmen wurden umfassend dargestellt
und diskutiert. - Im Rahmen der Schutzwaldstrategie der Vorarlberger Landesregierung läuft seit Herbst 2003 die Aktion
"Respek Tiere deine Grenzen".
Es wird beschlossen, diese mit gezielten
Hintergrundinformationen gestützte Kampagne möglichst länderübergreifend in die
jeweiligen Umweltschutz-Linien eventuell
mit Hilfe der O.I.T.A.F. aufzunehmen. - Die
im Vorarlberger Sportgesetz verankerte
Pistenwacht auf freiwilliger, kostenloser
Basis mit weitgehenden Befugnissen hat
sich bei der Kontrolle der Schutzgebiete
sehr bewährt. Die Bedeutung insbesondere des ObjektSchutzwaldes und die gezielten Aufforstungs- und Erhaltungsmaßnahmen
wurden umfassend besprochen.
Die EU-weit bindenden Fauna-FloraHabitat Richtlinie (aus 1997) und VogelRichtlinie (79/409) der EU und deren Auswirkungen wurden detailliert präsentiert.
Die von der EU geforderte, weitgehend
schon erfolgte Ausweisung von Natura
2000-Gebieten ist von hoher Relevanz
auch für die touristisch genützten Räume
und wird von der EU gegebenenfalls diktiert und konsequent kontrolliert.
Die diversen Möglichkeiten einer UmweltZertifizierung für Seilbahnunternehmen
auch im Schutzwald- und Wildlebensraum- Zusammenhang und die daraus
gleichzeitig befördert werden dürfen) erarbeitet.
3. Seilbahnstatistik
Die Ausarbeitung einer Statistik, die nicht
nur technische Daten enthält, sondern
auch Beförderungszahlen, Skifahrerströme usw. wäre interessant. Diesbezüglich
sollte eine eigene Arbeitsgruppe, unter der
Leitung von Herrn Pettex eingerichtet werden.
4. Arbeitsprogramm der nächsten Sitzung
Der Studienausschuss IV wird sich in den
nächste Sitzungen vor allem mit folgenden
Themen befassen:
Seilbahnrichtlinie
Kinderbeförderung
statistische Fragen
Judikatensammlung
Die nächste Sitzung des Studienausschusses IV wird am 23. und 24. September 2004 in Lugano stattfinden
ARBEITSGRUPPE im Studienausschuss Nr. IV: Umweltforum (UFO.)
Leiter der Arbeitsgruppe: Techn. Rat.
Dipl, Ing. Michael Manhart, Lech am
Arlberg.
Der Vorsitzende des Umweltforums berichtet:
Am 10. März 2004 traf sich das O.I.T.A.F.Umweltforum in Lech am Arlberg mit Behörden-Fachleuten zum Thema Wildtiere
und Skigebiet mit den flankierenden Bereichen.
Insbesondere wurden folgende Themen
angesprochen:
- Abgrenzung der Skigebiete
- Kenntlichmachen und Kontrolle von
Sperrgebieten
- Einfluss der Fauna-Flora-Habitat- und
Vogel-Richtlinie der EU
- Natura 2000 – Gebiete
- Relevante Wildbiologie
- Schutzwald-Erhaltung, etc.
Bei dieser Sitzung konnten drei Gastreferenten begrüßt werden, die über das
Thema „Wildtiere und Skigebiete“ gesprochen haben.
Bei den folgenden Referaten und Diskussionen wurden insbesondere folgende
Aspekte hervorgehoben:
Die Umsetzung der Alpenkonvention beginnt bei den Genehmigungsverfahren für
16
kutivausschusses hat er daher das
vorläufige Ergebnis seiner Arbeiten an
den neu gebildeten Gemischten Ausschuss übergeben, in dem Experten
der Studienausschüsse IV und VI weiter an der Frage arbeiten.
resultierenden betrieblichen und auch betriebswirtschaftlichen
Verbesserungen
waren in Lech nochmals ein Thema, das
weiterhin aktuell bleiben wird.
Die nächste Sitzung des Umweltforums
wird in der 2. Oktoberhälfte 2004 ins Auge
gefasst.
2. Im Jahr 2004 hat der Studienausschuss VI bereits eine Sitzung abgehalten. Zwei weitere Sitzungen sind
Ende Mai und Ende September geplant. Bei diesen Sitzungen sollen vor
allem die Entwürfe von Empfehlungen
überarbeitet werden, die nach der Vorlage im Exekutivausschuss Gegenstand von Einwendungen waren und
daher im ursprünglichen Zustand nicht
angenommen werden konnten. Es
handelt sich hier um die Empfehlungen
zum Thema “Fernüberwachung” und
“Brandschutz”.
STUDIENAUSSCHUSS NR. VI: Betriebsoptimierung bei Seilbahnen und
Schleppliften
Vorsitzender: Ing. Francis Crouzet
Der Vorsitzende berichtet:
1. Im Jahr 2003 hat der Studienausschuss VI drei Sitzungen abgehalten.
Er hat dabei vornehmlich eine Empfehlung mit dem Titel :
Beförderung von Kindern auf Sesselbahnen bearbeitet.
Das Thema ist nicht neu, hat aber zu
keiner Zeit zu Lösungen geführt, die alle voll befriedigt hätten. Durch den
vermehrten Einsatz von kuppelbaren
Bahnen hat sich die Situation in gewisser Hinsicht verbessert – die Einführung von 6er- und 8er-Sesseln jedoch
neue Probleme mit sich gebracht. Hinzu kommt, dass in den Skigebieten
immer mehr Schlepplifte abgebaut
werden, so dass die Anzahl der Kinder
steigt, die mit Sesselbahnen befördert
werden müssen. Betreiber, Hersteller
und Aufsichtsbehörden stehen infolgedessen vor der Aufgabe, neue Lösungen für die Frage zu erarbeiten. Der
Studienausschuss VI hat sich dabei
vornehmlich mit Problemen betrieblicher Natur befasst, wie :
• Definition der Kinder, die begleitet
werden müssen
• Definition der (für die Kinder) Verantwortlichen und der Begleitpersonen
• Aufgabe der Betriebsbediensteten
• Technische Maßnahmen für Einund Ausstiegsbereiche
• Vorsichtsmassnahmen auf der
Strecke, Hinweise etc.
Es hat sich schnell herausgestellt,
dass der Studienausschuss VI infolge
fehlender juristischer Kompetenz der
Aufgabenstellung nicht im Alleingang
gerecht werden kann. Auf Bitte des
O.I.T.A.F. -Präsidenten und des Exe-
Der Studienausschuss wird sich mit
den einzelnen Stellungnahmen auseinandersetzen und versuchen die Texte
zu verbessern. Unproblematisch wird
das nicht sein, weil die Verfasser der
Bemerkungen nicht im Studienausschuss mitgewirkt haben, nicht unterrichtet sein konnten, dass im Zuge der
Texterarbeitung fast immer die beanstandeten Punkte besprochen, aber
dann so ausformuliert worden sind, wie
es den Mitgliedern am geeignetsten
erschien. So gesehen ist das Verfahren für die Mitglieder des Studienausschusses demotivierend. Es ist auch
sehr zeitaufwendig und birgt die Gefahr in sich, dass die Bestimmungen
überholt sind, bevor sie zur Anwendung kommen.
Die nächste Sitzungen finden statt:
27. und 28. September 2004 in Frankreich
27. und 28. Januar 2005 in der
Schweiz
06. und 07. Juni in Italien
GEMISCHTE
ARBEITSGRUPPE:
Kinderbeförderung
Vorsitzender der Arbeitsgruppe ist Herr
Jean Louis Pettex, Direktor der Gesellschaft Compagnie des Alpes.
Die Arbeitsgruppe hat am 20. Januar 2004
in Bern (CH) und am 24. April 2004 in
17
Grenoble zwei weitere Sitzungen abgehalten.
Bei diesen beiden Sitzungen wurden einerseits die Ergebnisse einer Umfrage in
Frankreich bezüglich der Kinderbeförderung vorgestellt, wobei gefordert wurde
dass eine solche Umfrage auch in den
anderen Ländern, insbesondere Österreich, Schweiz und Italien (Südtirol)
durchgeführt werden sollte, um Vergleiche
bezüglich der in Frankreich erhaltenen
Ergebnisse zu erhalten.
Diese Untersuchung wurde durchgeführt
und man konnte feststellen, dass die in
Frankreich erhaltenen Ergebnisse mehr
oder weniger auch den in den anderen
Ländern festgestellten Ergebnissen entsprechen, wobei alle Umfragen dasselbe
ergaben und zwar, dass das Thema
Kinderbeförderung in keinem Land zufriedenstellend gelöst ist.
Die Arbeitsgruppe hat den vom Studienausschuss Nr. VI erarbeiteten Vorschlag
übernommen, der als Diskussionsgrundlage gilt, jedoch sind noch folgende Fragen
eingehender zu diskutieren:
Größe bzw. Alter der Kinder? (Größe
1,25 m wurde allgemein angenommen);
Aufgabe der Betriebsbediensteten;
Begleitende Person – Definition - Verantwortung – Zustimmung für die Begleitung eines Kindes?;
Anzahl der zu begleitenden Kinder in
Abhängigkeit des Fassungsvermögens
der Sessel: 4er, 6er und 8er-Sessel;
Information über das Öffnen des Bügels – Länge der Netze – frühzeitiges
Öffnen des Bügels;
Feststellung der Größe der Kinder;
Konstruktion und Lage der Sicherheitsbügel;
Erstellung eines Piktogramms welch
veranschaulichen welche Sitzpositionen Kinder und Erwachsene auf einem
mehrplätzigen Sessel einnehmen sollen.
TERMINE:
Sitzungen O.I.T.A.F.–Organe
(soweit festgelegt)
Direktionskomitee:
Exekutivkomitee:
14.10.04 in Capri (I)
noch zu bestimmen
Organisationskomitee
IX. O.I.T.A.F. Kongress
06.08.04 in Innsbruck (A)
Studienausschuss Nr. I:
14./15.06.04 Wien (A)
21./22.10.04 Annecy (F)
Arbeitsgruppe
Materialseilbahnen:
eventuell festzulegen
Studienausschuss Nr. II: 06.09.04 Zürich (CH)
Studienausschuss Nr. III: 27.-29.09.04
Tessin (CH)
Studienausschuss Nr. IV: 23.-24.09.04
Lugano (CH)
Arbeitsgruppe
„Umweltforum“:
2. Oktoberhälfte 2004
Studienausschuss Nr. VI: 27. und 28. September
2004 in Paris (F)
27. und 28. Januar 2005
in der Schweiz
06. und 07. Juni 2005 in
Italien
Arbeitsgruppe
Kinderbeförderung:
Ende August oder Anfang September 04
O.I.T.A.F. im INTERNET
Abrufmöglichkeit von Dateien nur für
O.I.T.A.F.-Mitglieder
Weiteres wurde für die Mitglieder der
O.I.T.A.F. die Möglichkeit geschaffen, die
Technischen Empfehlungen der O.I.T.A.F.
und die von den Studienausschüssen in
den letzten Jahren erarbeiteten Studien
direkt abzurufen. Versuchen Sie es. Ebenso wird immer die letzte Ausgabe der
O.I.T.A.F.-NEWS
abrufbar sein. Sie
benötigen dazu das Passwort, das ihnen
per Post übermittelt wurde.
Allgemeines:
Die O.I.T.A.F. Webseite ist unter der Adresse >http://www.oitaf.org< in den Sprachen, deutsch, englisch, französisch, italienisch, spanisch, russisch, chinesisch
und japanisch abrufbar. Diese Seite informiert über die O.I.T.A.F. und im besonderen über folgendes:
• Was ist die O.I.T.A.F.
• Organigramm der O.I.T.A.F.
• Statutarisches der O.I.T.A.F.
• Tätigkeiten der O.I.T.A.F.
• NEWS und andere Informationen in
der O.I.T.A.F.
Die Arbeitsgruppe wird diese Fragen weite
intensiv bei der nächsten Sitzung behandeln, die Ende August oder Anfang September 2004 stattfinden wird.
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•
•
O.I.T.A.F.-NEWS
Besetzung der Ämter in der
O.I.T.A.F.
• Studienausschüsse der O.I.T.A.F.
• Technische Empfehlungen, Studien
und Statistik der O.I.T.A.F.
• Referate der O.I.T.A.F. -Seminare
• Seminare der O.I.T.A.F.
Informationen können Sie über Email:
<[email protected]> erfragen
Impressum:
O.I.T.A.F. Sekretariat
I–39100 BOZEN, Crispistr. 10;
Tel. ++39-0471-414600 Fax ++39-0471414616
Email: [email protected]
oder [email protected]
Die Fotos bezüglich des „Runden Tisches“
am 23. April 2004 in Grenoble wurden
freundlicherweise von Herrn Univ- -Prof.
Dipl.Ing. Dr. techn. Josef Nejez zur Verfügung gestellt. Ein herzliches Dankeschön.
Die Texte und das Layout sind, wenn nicht
anders angegeben, vom Generalsekretär
der O.I.T.A.F.
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