Bildungsprogramm 2016
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Bildungsprogramm 2016
2016 M M A R G O R P S G BILDUN Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Niedersachsen-Bremen Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Anforderungen an Beschäftigte und Interessenvertretungen sind in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. In Niedersachsen warten die Gremien im öffentlichen Dienst darauf, dass die gesetzlichen Grundlagen der Realität Genüge tun. Nun stehen Hand in Hand mit der Novellierung des NPersVG die Personalratswahlen 2016 vor der Tür. mitgestalten. mitbestimmen. mit uns! Vom 1. Februar bis 30. April 2016 findet in sieben Bundesländern die Stimmabgabe statt. Für die korrekte Vorbereitung und Durchführung der Wahlen bieten wir in ganz Niedersachsen und Bremen umfassend vorbereitende Wahlvorstandsschulungen an. Mit den klassischen Grundlagenschulungen geht es dann für die frisch gewählten Personalräte weiter in die professionelle Gremienarbeit. Nutzen Sie Ihre gesetzlichen Spielräume und lernen Sie mit uns die Interessen der Kolleginnen und Kollegen zu vertreten! Zur besseren Orientierung bieten wir auch konkrete Bildungsberatung an – sprechen Sie uns gerne an. Neu im Programm für Personalräte: die Schulung für den Wirtschaftsausschuss, der nach der Novellierung des NPersVG auch in niedersächsischen Dienststellen gebildet werden kann. Ebenfalls neu im Programm speziell für gesetzliche Interessenvertretungen: berufsbegleitende Weiterbildungen, die Funktionsträgern in Betrieben und Dienststellen die Gelegenheit geben, ihre Arbeit noch stärker zu professionalisieren. Die Kurse zur Moderation und Mediation sind in mehrere Module aufgeteilt und bilden so den Rahmen für eine intensive Auseinandersetzung Michael Dunst, Detlef Ahting und Ulrich Spohr (v. li.) mit den entsprechenden Wissensgebieten. Ein breites Themenspektrum bieten wir auch in den gewerkschaftspolitischen Seminaren an. Organizing, Kampagnenplanung und Öffentlichkeitsarbeit stehen im Vordergrund, Rüstzeug für eine erfolgreiche Gewerkschaftsarbeit der Aktiven im Betrieb! Auch für das Bildungswerk ver.di wird das Jahr 2016 ein ganz besonderes sein: Wir feiern 50-jähriges Jubiläum und blicken damit stolz auf ein halbes Jahrhundert aktiver Bildungsarbeit zurück. Unter dem Motto mitgestalten. mitbestimmen. mit uns! feiern wir ein ganzes Jahr lang Geburtstag mit dem, was wir am besten können: Bildung! Im Frühjahr erscheint dazu unser begleitendes Jubiläumsprogramm mit vielen spannenden Bildungsangeboten, Ausstellungen und Sonderveranstaltungen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Michael Dunst Detlef Ahting Ulrich Spohr Pädagogischer Leiter stellvertretender Vorstand im Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e. V. Landesbezirksleiter ver.di Niedersachsen-Bremen Landesbildungssekretär ver.di Landesbezirk Niedersachsen-Bremen 3 Ansprechpartner_Innen im Bildungswerk ver.di für Fragen zu Seminaren und Bildungsangeboten in Niedersachsen e.V. Koordinationsbüro für Betriebs- und Personalräteseminare Michael Dunst + Monica Plate + Andrea Liefold + Annedore Schütte + Astrid Ritter + Elena Gert + Simone Sattari + Alexandra Wollenberg + Anja Görg + Birgitt Nünke (JAV) Goseriede 10, 30159 Hannover • Tel.(0511) 12 400-400 • Fax(0511) 12 400-420 E-Mail: [email protected] ZERTIFIZIERTNACH)3/ Das Bildungswerk ist zertifiziert! nach DIN EN ISO 9001:2008 Impressum Herausgegeben vom ver.di-Landesbezirk Niedersachsen-Bremen Landesbüro Bremen Ulrich Spohr Bahnhofsplatz 22–28, 28195 Bremen Tel. (0421) 33 01–351 oder –350, Fax –392 [email protected] [email protected] www.nds-bremen.verdi.de und dem Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V. Koordinationsbüro für Betriebs- und Personalräteseminare Michael Dunst Goseriede 10, 30159 Hannover Tel. (0511) 12 400–400, Fax –420 [email protected] www.bw-verdi.de www.betriebs-rat.de www.personal-rat.de Fotos: Jelca Kollatsch, Hannover Layout & Satz: Annette Lührs, Burgdorf Druck: BWH GmbH, Hannover 4 Mit diesem Symbol sind die Seminare in unseren Bildungshäusern gekennzeichnet. Die Beschreibung der Bildungshäuser finden Sie ab Seite 158. Region Oldenburg Lucie Sommerfeld + Elke Free + Barbara Schierbaum Donnerschweer Str. 84 26123 Oldenburg Tel. (0441) 980 805-0 [email protected] Außenstelle Bremen Monica Plate + Alexandra Wollenberg Bahnhofsplatz 22–28 28195 Bremen Tel. (0421) 3301-162 [email protected] bH BTQ Niedersachsen GmbH Sven Hinrichs + Thomas Sauer Donnerschweer Str. 84, 26123 Oldenburg Tel. (0441) 8 20 68 oder (0441) 838 13 [email protected] Region Lüneburg Anja Kramer + Eva Schneider + Karin Jäkel Lessingstr. 1, 21335 Lüneburg Tel. (04131) 699 67-0 [email protected] Region Hannover-Hildesheim Michael Dunst + Astrid Ritter Goseriede 10, 30159 Hannover Tel. (0511) 12 400-414, [email protected] Region Osnabrück Wolfgang Scheda + Sabine Kuhn August-Bebel-Platz 1, 49074 Osnabrück Tel. (0541) 357 40-4100 [email protected] Region Göttingen Claudia Schippmann + Simone Stephan Rote Straße 19, 37073 Göttingen Tel. (0551) 471 88 [email protected] Region Braunschweig Susanne Müller + Susanne Hartung Julius-Konegen-Str. 24 b 38114 Braunschweig Tel. (0531) 580 88-0 [email protected] 5 Arbeitsrecht Inhaltsverzeichnis Das Bildungswerk vor Ort – Ansprechpartner_Innen in den Regionen Chronologische Seminarübersicht Arbeitsorganisation, Strategie und Führung .............. 55 Arbeitsrecht 2: Inhalt des Arbeitsverhältnisses ............. 56 Strategische Interessenvertretungsarbeit – in Kommunikation mit der Belegschaft ............................ 90 ........................................................................... Arbeitsrecht 3: Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses ........................................................ 57 ........................ 5 ....................................... 8 Kalender 2016 / Ferientermine 2016 54 Arbeitsrecht 1: Einführung in das Arbeitsrecht ................................ 18 Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes ............................. 58 NEU: Grundlagen des Arbeitsrechts im Öffentlichen Dienst außerhalb des TVöD/TV-L ........................................ 58 Jetzt holt mal das Beste für uns raus! Beteiligungsorientierte Betriebsratsarbeit Arbeitgeberfinanzierte Seminare NEU: Zum Beamtenrecht Grundlagen für Betriebsräte ........................................... BR 1: Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer! Betriebsverfassung – Einführung und Überblick 91 PREMIUM: Erfolgreich planen und leiten ......................... 92 Alles im Griff?! Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit ....................... 93 Das ist mein gutes Recht .................................................. 94 Wer, wenn nicht wir? BR 3: Agieren statt reagieren! Betriebsverfassung – Soziale Angelegenheiten 20 ........ 22 24 ........... 95 Wir können auch anders – Kommunikationstraining im Betriebsalltag .............. 96 Kampagnen planen ..................... 97 Gedenktage anregend und inhaltsreich nutzen .............. 26 Wahlvorstandsschulungen für Personalräte .............. 29 ........................................... 32 NPersVG 1: Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrates ................................................. 34 NPersVG 2: Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten ...................................................................... 36 NPersVG 3: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ...................................................................... 37 Grundlagen des BremPersVG ........................................... 38 BremPersVG 1: Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrates ................................................. 39 BremPersVG 2: Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten ...................................................................... 40 BremPersVG 3: Beteiligung in sozialen und organisatorischen Angelegenheiten .................................. 41 Grundlagen des BPersVG ................................................... BPersVG 1: Einstieg leicht gemacht ................................... 42 43 BPersVG 2: Mitbestimmen, mitgestalten, durchsetzen 44 BPersVG 3: Betriebliche Prozesse mitgestalten Einführung in das Beamtenrecht .............. 45 ........................................ 46 Grundlagen für Schwerbehindertenvertretungen SBV 1: Die Pflichtquote reicht nicht! ...................... SBV 3: Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern Grundlagenschulungen für JAVen 6 .... ................................ SBV 2: Beschäftigung fördern und sichern ....................................................... 60 Erfolgreich verhandeln – Verhandlungen überlegt planen, vorbereiten und durchführen 61 Betriebsratsvorsitzende sind (keine) Chefs 62 Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift Tarifrecht, TVöD und TV-L ................................................ ................................................. TVöD – Einführung und Überblick ...................................... TVöD – Eingruppierungsrecht Bund 1 ................. ................................. 47 49 50 51 52 ................................ .................................. TVöd/TV-L – Eingruppierungsrecht 2 Wirtschaftliche Angelegenheiten ................................. ................................. .......................................................... .................... 67 Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 1 Redesituationen vor großen Gruppen meistern 68 Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 2 Besondere rhetorische Herausforderungen Mehr Präsenz im Betrieb schaffen Arbeitszeitregelungen des TVöD ......................................... NEU: Dienstplan 1: Personalplanung und Arbeitszeit NEU: Dienstplan 2: Bedarfspläne und Rahmendienstplanung Arbeits- und Gesundheitsschutz ......................... ................................... Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation 104 Steuerseminare ................................................... 105 Grundlagenseminar „Staat und Steuern“ EDV und Datenschutz 78 ......................................................... 106 .................................................................... ............................................................. Konfliktmanagement 78 80 Stimmt das Klima noch? Mobbing in Betrieb und Verwaltung 81 82 ............................ 83 .............................. 84 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Überblick und Regelungsbedarf ........................................... 85 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) verbessern ................................................................................. 86 Umsetzung des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) – Praxisworkshop ............................ 87 Mit Abschlusszertifikat: Fachkraft für psychische Gesundheit im Betrieb Frisch gewählt 88 136 ................................................................. Bezirk Lüneburger Heide 136 ................................. 138 ................................................... 140 Bezirk Hannover/Leine-Weser .......................................... 142 Bezirk Süd-Ost-Niedersachsen ......................................... 144 Ansprechpartner_Innen im ver.di-Landesbezirk Niedersachsen-Bremen / ver.di-Fachbereiche ............. 146 Weitere Informationen 115 Wichtige Hinweise zum Seminarprogramm .................. 149 Rechtsgrundlagen für die Freistellung .......................... 151 ............................................... 115 Unsere Seminar- und Tagungsräume vor Ort ............... 157 Anschriften der Bildungs- und Tagungsstätten .......... 158 Hotels und Preise ................................................................ 160 .................. 116 ............................................. 117 118 ................................................................. Arbeits- und Planungsklausuren ........... 134 114 ...................................................................... Teamentwicklung 133 ....................... Inhouse-Angebote und Klausurtagungen Maßgeschneidert – Inhouse .............................. .......................................................... Bezirk Bremen-Nordniedersachsen 112 131 132 ....................... 109 111 129 ...................... Modulare Seminare für ver.di-Mitglieder Bezirkliche Seminare 128 .......................................... Faires Miteinander im Betrieb Coaching-Sprechstunde für Betriebs- und Personalräte Aufbauseminar „Staat und Steuern“ Bezirk Weser-Ems QuBE – Qualifizierung und Bildung für Erwachsene im Bildungswerk ver.di ....................... 114 MethodischeGruppenModeration (MGM) ...................................... ......... ................. ..................................................................... 108 ......................................................... 110 Mediation – der konstruktive Weg zur Einigung ..... Psychische Belastungen am Arbeitsplatz 103 Wir haben alles unter Kontrolle! Datenschutz: Mitbestimmungsrechte und Pflichten der IV ............... 107 ......................... Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz Time-out statt Burn-out – Interessenvertretungen in Aktion ... ... 75 EDV Spezialisierung ........................ .................................. 74 77 126 Rechtsextreme Strukturen und Möglichkeiten der Gegenwehr .......................................... 127 Lebensqualität – wie gehen wir mit unserer ZEIT um? ......................................................... 130 71 EDV Grundlagen 125 ................ Europa zwischen Expansion und Implosion 70 Arbeitszeitgestaltung in ambulante/stationären Einrichtungen des Gesundheits-/Sozialwesens ............... 76 Politik und Gesellschaft – aktuelle Themen 125 . 102 .......................................................... ................................................... 124 .................... ................... .......................................................... ........................................................ 124 ................................................. Gewerkschaften im Wandel – Welche Arbeitsgesellschaft wollen wir? Wirtschaftsausschuss 3 Arbeitszeitgestaltung 123 .......... 101 Wirtschaftsausschuss 2 Arbeiten bis zum Umfallen 122 .......... Klare Rede, starke Wirkung! – für Frauen Rhetorik in der gesetzlichen Interessenvertretung Öffentlichkeitsarbeit 2.0 ................. .............................................................. Gute Taten wollen ans Licht – Öffentlichkeitsarbeit 65 NEU: Wirtschaftsausschuss für Personalräte ..................... 72 121 121 99 Betriebs-/Personalversammlungen – Da gehe ich gerne hin! ...................................................... 100 120 .......................................................... Mit Miniaufwand die Menschen erreichen 64 .. .................................. .................................................. 98 Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, Rhetorik 69 Stärker werden – aktiv im Betrieb Organizing kennen lernen 63 TV-L/TV-H – Eingruppierungsrecht Länder 1 .................... 66 Wirtschaftsausschuss 1 NEU: Personalratsvorsitzende sind (keine) Chefs 60 TVöD – Eingruppierungsrecht VKA 1 BR 4: Beständig ist allein der Wandel! Umstrukturierung, Umwandlung und die Spaltung von Betrieben ......................................................... 28 59 ............................... Eingruppierungsrecht im öD ............ BR 2: Mensch geht vor! Betriebsverfassung – Personelle Angelegenheiten Grundlagen für Personalräte ................................................. Zum BetrVG und Gesetzesänderungen Gewerkschaftsfinanzierte Seminare ...................... Rechtswirksames Schreiben Aktuelle Rechtsprechung 89 ............. ..................................... Professionelles Veranstaltungsmanagement ................ 118 119 119 Stichwortverzeichnis .......................................................... 162 Anhang: .................................................................Seiten I – IV – Kopiervorlage für Entsendungsbeschluss – Kopiervorlage Benachrichtigung an den Arbeitgeber – Kopiervorlage für Anmeldung – Beitrittserklärung 7 Chronologische Seminarübersicht 2016 Termin von ... bis 11.01. 13.01. 8 Ort Bad Zwischenahn Thema Staat und Steuern (Aufbau) Seite 133 Termin von ... bis 29.02. 04.03. Ort Walsrode Thema BR 4 Seite 28 11.01. 15.01. Osnabrück BR 2 24 07.03. 11.03. Braunschweig AR 1 55 11.01. 15.01. Walsrode SBV 1 49 07.03. 11.03. Göttingen BR 4 28 13.01. 15.01. Bad Zwischenahn Staat und Steuern (Aufbau) 133 07.03. 11.03. Hannover BR 4 28 18.01. 22.01. Bad Zwischenahn AR 1 55 07.03. 11.03. Springe BR 1 22 18.01. 22.01. Walsrode BR 1 22 07.03. 11.03. Travemünde BR 3 26 18.01. 22.01. Walsrode TVöD – Einführung und Überblick 63 07.03. 11.03. Walsrode AR 1 55 18.01. 20.01. Walsrode Staat und Steuern (Aufbau) 133 07.03. 11.03. Walsrode BEM Überblick und Regelungsbedarf 85 20.01. 22.01. Walsrode Staat und Steuern (Aufbau) 133 07.03. 11.03. Walsrode TVöD/TV-L Aufbau Eingruppierungsrecht 2 25.01. 29.01. Bad Zwischenahn BR 3 26 14.03. 16.03. Walsrode Kampagnen planen 25.01. 29.01. Bremen AR 1 55 14.03. 18.03. Oldenburg BR 2 25.01. 29.01. Hannover BR 1 22 14.03. 18.03. Walsrode Klare Rede, starke Wirkung Teil 1 01.02. 05.02. Bad Zwischenahn BR 1 22 14.03. 18.03. Walsrode SBV 3 51 01.02. 05.02. Göttingen BR 1 22 04.04. 06.04. Walsrode Alles im Griff 93 01.02. 05.02. Walsrode BR 2 24 04.04. 08.04. Bad Zwischenahn AR 2 56 01.02. 05.02. Walsrode Klare Rede, starke Wirkung Teil 2 102 04.04. 08.04. Göttingen BR 2 24 01.02. 05.02. Walsrode SBV 2 50 04.04. 08.04. Hannover AR 2 56 08.02. 12.02. Bremen BremPersVG 2 40 04.04. 08.04. Hannover BR 1 22 08.02. 12.02. Hannover AR 1 55 04.04. 08.04. Lüneburg BR 1 22 08.02. 12.02. Hannover BR 2 24 04.04. 08.04. Walsrode BPersVG 1 43 08.02. 12.02. Osnabrück BR 1 22 04.04. 08.04. Walsrode BR 1 22 08.02. 12.02. Springe Arbeitszeitregelungen des TVöD 77 11.04. 13.04. Walsrode Arbeitsschutzausschuss 08.02. 12.02. Walsrode Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG 60 11.04. 13.04. Walsrode Wer, wenn nicht wir? 15.02. 19.02. Braunschweig BR 1 22 11.04. 15.04. Braunschweig BR 3 26 15.02. 19.02. Bremen BR 2 24 11.04. 15.04. Osnabrück BR 3 26 15.02. 19.02. Göttingen AR 1 55 11.04. 15.04. Walsrode BR 2 24 15.02. 19.02. Oldenburg BR 2 24 11.04. 15.04. Walsrode TV-L Eingruppierungsrecht Land 66 15.02. 19.02. Springe BR 2 24 11.04. 15.04. Walsrode TVöD Eingruppierungsrecht Bund 64 15.02. 19.02. Walsrode BR 3 26 11.04. 15.04. Walsrode TVöD Eingruppierungsrecht VKA 65 15.02. 19.02. Walsrode EDV Grundlagen 108 18.04. 22.04. Bad Zwischenahn BR 4 28 22.02. 24.02. Walsrode Das ist mein gutes Recht 121 18.04. 22.04. Göttingen Arbeitszeitgestaltung im Gesundheitswesen 76 22.02. 26.02. Braunschweig BR 2 24 18.04. 22.04. Hannover BR 2 24 22.02. 26.02. Hannover BR 3 26 18.04. 22.04. Oldenburg BR 1 22 29.02. 04.03. Göttingen BR 3 26 18.04. 22.04. Walsrode AR 2 29.02. 04.03. Oldenburg BR 3 26 18.04. 22.04. Walsrode Stimmt das Klima noch? 29.02. 04.03. Osnabrück BR 2 24 18.04. 22.04. Walsrode Wirtschaftsausschuss 1 29.02. 04.03. Springe AR 1 55 20.04. 22.04. Walsrode Gewerkschaften im Wandel 67 123 24 101 83 121 56 112 69 128 ‰ 9 ‰ 10 Termin von ... bis 25.04. 27.04. Ort Rastede Thema BR-Vorsitzende sind (keine) Chefs Seite 97 Termin von ... bis 06.06. 10.06. Ort Hannover Thema NPersVG 1 Seite 34 25.04. 27.04. Springe Fachkraft für psychische Gesundheit 88 06.06. 10.06. Bovenden/ Göttingen BR 2 24 25.04. 29.04. Bad Zwischenahn AR 3 57 06.06. 10.06. Oldenburg BR 2 24 25.04. 29.04. Walsrode BR 3 26 06.06. 10.06. Rastede AR 1 55 27.04. 29.04. Walsrode Wer macht das Protokoll? 98 08.06. 10.06. Osnabrück Erfolgreich verhandeln 96 02.05. 04.05. Hannover Arbeiten bis zum Umfallen 75 13.06. 17.06. Bad Zwischenahn BR 1 22 09.05. 13.05. Bremen BremPersVG 1 39 13.06. 17.06. Bovenden/ Göttingen NPersVG 1 34 09.05. 13.05. Göttingen BR 1 22 13.06. 17.06. Braunschweig NPersVG 1 34 09.05. 13.05. Hamburg BR 3 26 13.06. 17.06. Bremen BremPersVG 1 39 09.05. 13.05. Hannover AR 3 57 13.06. 17.06. Göttingen AR 2 56 09.05. 13.05. Hannover BR 3 26 13.06. 17.06. Hannover BR 2 24 09.05. 13.05. Hannover NPersVG 1 34 13.06. 17.06. Hannover NPersVG 1 34 09.05. 13.05. Oldenburg NPersVG 1 34 13.06. 17.06. Lüneburg AR 1 55 09.05. 13.05. Walsrode AR 3 57 13.06. 17.06. Springe BR 3 26 17.05. 20.05. Walsrode Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht 60 13.06. 17.06. Springe NPersVG 1 34 17.05. 20.05. Walsrode Rechtswirksames Schreiben 21.05. 21.05. Bremen Gedenktage anregend und inhaltsreich nutzen 23.05. 25.05. Hannover 23.05. 25.05. 23.05. 94 13.06. 17.06. Walsrode BEM verbessern 86 124 13.06. 17.06. Walsrode BR 1 22 Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz 81 13.06. 17.06. Walsrode Erfolgreich verhandeln 96 Lüneburg Dienstplan 1: Personalplanung und Arbeitszeit 78 13.06. 17.06. Walsrode TVöD Einführung und Überblick 63 25.05. Walsrode Organizing kennenlernen 124 20.06. 24.06. Springe NPersVG 1 34 23.05. 27.05. Braunschweig BR 2 24 20.06. 24.06. Walsrode Time-out statt Burn-out 84 23.05. 27.05. Göttingen BR 3 26 22.06. 24.06. Rastede Eingruppierungsrecht im ÖD 62 23.05. 27.05. Hannover BR 4 28 22.06. 24.06. Springe Fachkraft für psychische Gesundheit 23.05. 27.05. Rastede BR 3 26 22.06. 24.06. Walsrode Rechtsextreme Strukturen 23.05. 27.05. Springe NPersVG 1 34 27.06. 01.07. Walsrode Wirtschaftsausschuss 2 70 23.05. 27.05. Timmendorf NPersVG 1 34 04.07. 08.07. Walsrode BPersVG 1 43 23.05. 27.05. Walsrode BPersVG 3 45 11.07. 15.07. Walsrode EDV Grundlagen 108 23.05. 27.05. Walsrode Jetzt holt mal das Beste für uns raus 91 11.07. 15.07. Walsrode Lebensqualität – Wie gehen wir mit unserer Zeit um? 130 23.05. 27.05. Walsrode SBV 1 49 18.07. 22.07. Walsrode SBV 2 30.05. 03.06. Bad Zwischenahn NPersVG 1 34 25.07. 29.07. Walsrode Gute Taten wollen ans Licht! 125 30.05. 03.06. Osnabrück AR 1 55 01.08. 05.08. Walsrode Europa zwischen Expansion und Implosion 129 30.05. 03.06. Travemünde BR 1 22 08.08. 12.08. Bad Zwischenahn AR 2 56 30.05. 03.06. Walsrode BR 2 24 08.08. 12.08. Bad Zwischenahn NPersVG 1 34 30.05. 03.06. Walsrode Klare Rede, starke Wirkung für Frauen 103 08.08. 12.08. Bovenden/ Göttingen NPersVG 1 34 06.06. 08.06. Walsrode Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz 81 08.08. 12.08. Bremen BR 3 26 06.06. 10.06. Braunschweig BR 1 22 08.08. 12.08. Hannover BR 1 22 06.06. 10.06. Cuxhaven NPersVG 1 34 08.08. 12.08. Oldenburg BR 2 24 88 127 50 ‰ 11 ‰ 12 Termin von ... bis 08.08. 12.08. Ort Walsrode Thema BR 2 Seite 24 Termin von ... bis 12.09. 16.09. Ort Braunschweig Thema NPersVG 2 Seite 36 15.08. 17.08. Lüneburg Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz 81 12.09. 16.09. Hannover BR 3 26 15.08. 19.08. Bad Zwischenahn BR 3 26 12.09. 16.09. Hannover NPersVG 1 34 15.08. 19.08. Bad Zwischenahn NPersVG 2 36 12.09. 16.09. Osnabrück AR 2 56 15.08. 19.08. Braunschweig BR 3 26 12.09. 16.09. Springe NPersVG 1 34 15.08. 19.08. Georgsmarienhütte NPersVG 1 34 12.09. 16.09. Walsrode BR 1 22 15.08. 19.08. Osnabrück BR 2 24 12.09. 16.09. Walsrode BR 2 24 15.08. 19.08. Springe NPersVG 1 34 12.09. 16.09. Walsrode BR 3 26 17.08. 19.08. Springe Fachkraft für psychische Gesundheit 88 12.09. 16.09. Walsrode BR 4 22.08. 26.08. Braunschweig AR 2 56 12.09. 16.09. Walsrode Mehr Präsenz im Betrieb schaffen 22.08. 26.08. Bremen BR 4 28 12.09. 16.09. Walsrode Wirtschaftsausschuss 1 69 22.08. 26.08. Göttingen BR 2 24 19.09. 21.09. Lüneburg Dienstplan 2: Bedarfspläne und Rahmendienstplanung 78 22.08. 26.08. Hannover Strategische Interessenvertretungsarbeit 90 19.09. 21.09. Osnabrück Psychische Belastungen am Arbeitsplatz 82 22.08. 26.08. Lüneburg NPersVG 1 34 19.09. 21.09. Walsrode Arbeitsschutzausschuss 83 22.08. 26.08. Springe NPersVG 1 34 19.09. 23.09. Bad Zwischenahn BR 4 28 22.08. 26.08. Walsrode BPersVG 2 44 19.09. 23.09. Göttingen BR 1 22 22.08. 26.08. Walsrode BR 3 26 19.09. 23.09. Oldenburg BR 3 26 29.08. 02.09. Bad Zwischenahn BR 1 22 19.09. 23.09. Springe NPersVG 1 34 29.08. 02.09. Bremervörde NPersVG 1 34 19.09. 23.09. Walsrode AR 2 56 29.08. 02.09. Hannover AR 1 55 19.09. 23.09. Walsrode BEM Überblick und Regelungsbedarf 85 29.08. 02.09. Hannover NPersVG 1 34 26.09. 28.09. Travemünde Erfolgreich verhandeln 96 29.08. 02.09. Lüneburg BR 2 24 26.09. 28.09. Walsrode Betriebs- und Personalversammlung 05.09. 09.09. Bad Zwischenahn BR 2 24 26.09. 30.09. Göttingen NPersVG 1 34 05.09. 09.09. Braunschweig BR 2 24 26.09. 30.09. Hamburg BR 4 28 05.09. 09.09. Braunschweig NPersVG 1 34 26.09. 30.09. Rastede NPersVG 1 34 05.09. 09.09. Bremen BremPersVG 1 39 26.09. 30.09. Walsrode Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG 60 05.09. 09.09. Göttingen NPersVG 1 34 26.09. 30.09. Walsrode BR 1 05.09. 09.09. Hannover BR 2 24 26.09. 30.09. Walsrode Staat und Steuern (Grundlagen) 05.09. 09.09. Hannover Jetzt holt mal das Beste für uns raus 91 04.10. 06.10. Walsrode Wer macht das Protokoll? 98 05.09. 09.09. Oldenburg NPersVG 1 34 04.10. 07.10. Walsrode Rechtswirksames Schreiben 94 05.09. 09.09. Springe NPersVG 1 34 06.10. 07.10. Springe Fachkraft für psychische Gesundheit Projekttag 88 05.09. 09.09. Travemünde AR 2 56 10.10. 14.10. Georgsmarienhütte NPersVG 1 34 05.09. 09.09. Walsrode AR 1 55 10.10. 14.10. Hannover AR 2 56 05.09. 09.09. Walsrode Klare Rede, starke Wirkung Teil 1 101 10.10. 14.10. Springe NPersVG 1 05.09. 09.09. Walsrode Stimmt das Klima noch? 112 15.10. 15.10. Hannover Mit Miniaufwand die Menschen erreichen 12.09. 16.09. Bad Zwischenahn Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes 58 17.10. 19.10. Rastede Rechtswirksames Schreiben 94 12.09. 16.09. Bad Zwischenahn NPersVG 2 36 17.10. 21.10. Bad Zwischenahn BR 2 24 28 104 100 22 132 34 125 ‰ 13 ‰ 14 Termin von ... bis 17.10. 21.10. Ort Braunschweig Thema NPersVG 1 Seite 34 Termin von ... bis 31.10. 04.11. Ort Walsrode Thema Mediation Seite 111 17.10. 21.10. Bremen BremPersVG 2 40 31.10. 04.11. Walsrode Öffentlichkeitsarbeit 2.0 105 17.10. 21.10. Cuxhaven BR 2 24 07.11. 09.11. Göttingen Betriebs- und Personalversammlung 100 17.10. 21.10. Göttingen BR 3 26 07.11. 11.11. Braunschweig BR 1 22 17.10. 21.10. Hannover BR 1 22 07.11. 11.11. Bremen BremPersVG 1 39 17.10. 21.10. Lüneburg NPersVG 2 36 07.11. 11.11. Hannover AR 3 57 17.10. 21.10. Oldenburg AR 1 55 07.11. 11.11. Hannover BR 4 28 17.10. 21.10. Springe Wirtschaftsausschuss 1 NPersVG 72 07.11. 11.11. Lüneburg BR 3 26 17.10. 21.10. Springe NPersVG 2 36 07.11. 11.11. Springe BR 1 22 17.10. 21.10. Travemünde BR 2 24 07.11. 11.11. Springe NPersVG 2 36 17.10. 21.10. Walsrode BPersVG 1 43 08.11. 10.11. Bad Zwischenahn BR-Vorsitzende sind (keine) Chefs 97 17.10. 21.10. Walsrode BR 2 24 14.11. 18.11. Bad Zwischenahn BR 1 22 17.10. 21.10. Walsrode TVöD Einführung und Überblick 63 14.11. 18.11. Göttingen NPersVG 1 34 24.10. 26.10. Bad Zwischenahn Eingruppierungsrecht im ÖD 62 14.11. 18.11. Hannover BR 3 26 24.10. 26.10. Lüneburg Praxisworkshop: Umsetzung BGM 87 14.11. 18.11. Oldenburg NPersVG 1 34 24.10. 26.10. Walsrode Psychische Belastungen am Arbeitsplatz 82 14.11. 18.11. Osnabrück BR 2 24 24.10. 28.10. Bad Zwischenahn BR 3 26 14.11. 18.11. Walsrode BR 3 24.10. 28.10. Bad Zwischenahn NPersVG 2 36 14.11. 18.11. Walsrode EDV Spezialisierung 24.10. 28.10. Bovenden/ Göttingen NPersVG 1 34 21.11. 25.11. Bad Zwischenahn AR 2 56 24.10. 28.10. Bremen BR 1 22 21.11. 25.11. Bad Zwischenahn NPersVG 2 36 24.10. 28.10. Göttingen AR 3 57 21.11. 25.11. Braunschweig BR 3 26 24.10. 28.10. Osnabrück BR 3 26 21.11. 25.11. Braunschweig NPersVG 1 34 24.10. 28.10. Springe NPersVG 3 37 21.11. 25.11. Bremen AR 1 55 24.10. 28.10. Walsrode BEM verbessern 86 21.11. 25.11. Hannover NPersVG 1 34 24.10. 28.10. Walsrode TV-L Eingruppierungsrecht Land 66 21.11. 25.11. Springe BR 2 24 24.10. 28.10. Walsrode TVöD Eingruppierungsrecht Bund 64 21.11. 25.11. Walsrode Erfolgreich planen und leiten 92 24.10. 28.10. Walsrode TVöD Eingruppierungsrecht VKA 65 21.11. 25.11. Walsrode Erfolgreich verhandeln 96 31.10. 03.11. Walsrode Wir haben alles unter Kontrolle 107 21.11. 25.11. Walsrode SBV 3 51 31.10. 04.11. Bad Zwischenahn AR 3 57 21.11. 25.11. Walsrode Wirtschaftsausschuss 3 71 31.10. 04.11. Bremervörde NPersVG 1 34 28.11. 30.11. Oldenburg PR-Vorsitzende sind (keine) Chefs 31.10. 04.11. Hannover BR 2 24 28.11. 30.11. Walsrode Wir können auch anders 31.10. 04.11. Hannover NPersVG 2 36 28.11. 02.12. Bad Zwischenahn Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes 58 31.10. 04.11. Bovenden/ Göttingen BR 2 24 28.11. 02.12. Bad Zwischenahn NPersVG 3 37 31.10. 04.11. Springe NPersVG 1 34 28.11. 02.12. Bremen NPersVG 1 34 31.10. 04.11. Walsrode AR 3 57 28.11. 02.12. Göttingen BR 3 26 31.10. 04.11. Walsrode Einführung in das Beamtenrecht 46 28.11. 02.12. Hannover BR 2 24 31.10. 04.11. Walsrode Klare Rede, starke Wirkung Teil 2 102 28.11. 02.12. Springe NPersVG 1 34 26 109 95 122 ‰ 15 Wahlvorstandsschulungen 2015 / 2016 (Inhalte und Infos siehe Seiten 29-31) Arbeitgeberfinanzierte Seminare ‰ 16 Termin von ... bis 28.11. 02.12. Ort Walsrode Thema BPersVG 2 Seite 44 Termin Nach NPersVG Ort Termin Ort Nach NPersVG (Fortsetzung) 28.11. 02.12. Walsrode BPersVG 3 45 18.11.2015 Lüneburg 26.01.2016 Hannover 28.11. 02.12. Walsrode BR 4 28 26.11.2015 Göttingen 26.01.2016 Oldenburg 28.11. 02.12. Walsrode Time out statt Burnout 84 30.11.2015 Oldenburg 27.01.2016 Göttingen 05.12. 07.12. Hannover Psychische Belastungen am Arbeitsplatz 82 02.12.2015 Oldenburg 27.01.2016 Lüneburg 05.12. 09.12. Bad Zwischenahn BR 3 26 07.12.2015 Georgsmarienhütte 02.02.2016 Göttingen 05.12. 09.12. Braunschweig NPersVG 2 36 07.12.2015 Hannover 03.02.2016 Oldenburg 05.12. 09.12. Bremen BremPersVG 3 41 09.12.2015 Braunschweig 10.02.2016 Oldenburg 05.12. 09.12. Osnabrück BR 3 26 09.12.2015 Celle 15.02.2016 Hannover 05.12. 09.12. Springe NPersVG 1 34 09.12.2015 Göttingen 17.02.2016 Braunschweig 05.12. 09.12. Walsrode Klare Rede, starke Wirkung Teil 1 101 10.12.2015 Aurich 29.02.2016 Lüneburg Hannover Fachkraft für psychische Gesundheit 88 10.12.2015 Oldenburg 07.03.2016 Hannover 06.12. 12.12. 16.12. Bad Zwischenahn BR 2 24 14.12.2015 Oldenburg 12.12. 16.12. Bad Zwischenahn NPersVG 1 34 15.12.2015 Hannover Nach BremPersVG 12.12. 16.12. Bremen BR 2 24 16.12.2015 Hannover 14.12.2015 Bremen 12.12. 16.12. Hannover NPersVG 2 36 16.12.2015 Oldenburg 18.01.2016 Bremen 12.12. 16.12. Oldenburg NPersVG 2 36 17.12.2015 Braunschweig 21.01.2016 Bremen 12.12. 16.12. Springe NPersVG 1 34 06.01.2016 Oldenburg 12.12. 16.12. Walsrode SBV 1 49 11.01.2016 Hannover Nach BPersVG 12.01.2016 Hannover 12.01.2016 Wilhelmshaven 13.01.2016 Braunschweig 13.01.2016 Hannover 14.01.2016 Oldenburg 28.01.2016 Wilhelmshaven 18.01.2016 Aurich 18.01.2016 Georgsmarienhütte JAV-Schulungen 19.01.2016 Bremervörde 15.12.2015 Hannover 19.01.2016 Göttingen 12.01.2016 Hannover 20.01.2016 Hannover 20.01.2016 Bremen 20.01.2016 Oldenburg 02.02.2016 Hannover 25.01.2016 Hannover 17 Kalender 2016 Januar 2016 Februar 2016 Fr Sa 1 8 14 21 28 Mo Di Mi Do 01 4 5 6 7 02 11 12 13 03 18 19 20 04 25 26 27 KW 54 KW Mo Di 2 3 05 1 2 3 4 5 9 10 06 8 9 10 11 12 15 16 17 07 15 16 17 18 19 22 23 24 08 22 23 24 25 26 29 30 31 09 29 März 2016 KW Mo 09 10 7 Mi Do Fr Sa August 2016 Mo Di Mi Do 27 4 5 6 7 21 28 11 12 13 28 29 18 19 20 30 25 26 27 So KW 6 7 26 13 14 20 27 April 2016 Fr Sa So KW Mo Di 1 8 2 3 31 1 2 3 4 5 6 7 9 10 32 8 9 10 11 12 13 14 14 21 15 16 17 33 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 34 22 23 24 25 26 27 28 28 29 30 31 35 29 30 31 Do Fr Sa So 1 2 September 2016 Di Mi Do Fr Sa So KW 1 2 3 4 5 6 13 8 9 10 11 12 13 14 4 5 6 Mo Di Mi Mo Fr Sa So KW 1 2 3 35 7 8 9 10 36 5 6 Do Di Mi Do Fr Sa So Oktober 2016 Mi Mo Di Mi Do Fr Sa So KW 1 2 3 4 39 7 8 9 10 11 40 3 4 5 6 7 8 9 11 14 15 16 17 18 19 20 15 11 12 13 14 15 16 17 37 12 13 14 15 16 17 18 41 10 11 12 13 14 15 16 12 21 22 23 24 25 26 27 16 18 19 20 21 22 23 24 38 19 20 21 22 23 24 25 42 17 18 19 20 21 22 23 13 28 29 30 31 17 25 26 27 28 29 30 39 26 27 28 29 30 43 24 25 26 27 28 29 30 44 31 Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 Mai 2016 KW Mo Juni 2016 Di Mi Do Fr Sa So KW 1 22 17 18 Juli 2016 So November 2016 Di Mo Mi Do Fr Sa So KW 1 2 3 4 5 44 Mo Dezember 2016 Di Mi Do Fr Sa So KW 1 2 3 4 5 6 48 Mo Di 18 2 3 4 5 6 7 8 23 6 7 8 9 10 11 12 45 7 8 9 10 11 12 13 49 5 6 7 8 9 10 11 19 9 10 11 12 13 14 15 24 13 14 15 16 17 18 19 46 14 15 16 17 18 19 20 50 12 13 14 15 16 17 18 20 16 17 18 19 20 21 22 25 20 21 22 23 24 25 26 47 21 22 23 24 25 26 27 51 19 20 21 22 23 24 25 21 23 24 25 26 27 28 29 26 27 28 29 30 48 28 29 30 52 26 27 28 29 30 31 22 30 31 Ferientermine 2016 für Niedersachsen und Bremen Winter 28.01. + 29.01. Angaben ohne Gewähr. Die Ferientermine geben den ersten und letzten Ferientag an. Ostern 18.03. – 01.04. Pfingsten 06.05. / 17.05. Sommer 23.06. – 03.08. Herbst 04.10. – 15.10. Weihnachten 21.12. – 06.01. Feiertage Ferien 19 >>> Grundlagenbildung für Betriebsräte: Grundlagenbildung für Betriebsräte BR 2: Start BR 4: BR 3: Beständig ist allein der Wandel! Agieren statt reagieren! Arbeitsrecht 1 Arbeitsrecht 2 Spezialthemen Grundlagen für Betriebsräte Arbeitsrecht 3 Aktuelle Rechtsprechung am BAG Arbeitgeberfinanzierte Seminare BR 1: Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer! Betriebsverfassung – Einführung und Überblick Mensch geht vor! Einstieg für jeden neugewählten Betriebsrat in Niedersachsen ist BR 1 „Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer!“. In diesem Seminar bekommen Sie die Basis, auf der sich Ihr Wissen und Können für die Ausübung Ihres Amtes erweitern lässt. 20 Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de/bildungsprogramm/seminare/grundlagenseminare-fuer-betriebsraete.html Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen unter Telefon (0511) 12 400 - 400 oder per E-Mail: [email protected] 21 BR 1: Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer! Betriebsverfassung – Einführung und Überblick Grundlagen für Betriebsräte Dies geschieht anhand der Leitfragen: Welche Aufgaben hat der Betriebsrat nach dem BetrVG wahrzunehmen? Wie sind die Beteiligungsrechte definiert? Wie kann der Betriebsrat seine Rechte durchsetzen? Und auf welche Weise kann er Informationen beschaffen, wie kann er sie weitergeben? Dieses Seminar bildet den unverzichtbaren Einstieg in die Grundqualifizierungsreihe für Betriebsratsmitglieder. Themenschwerpunkte: • Worauf es ankommt: Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG) • Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats • Die Betriebsratstätigkeit: Die wichtigsten Gesetze und Kommentare • Der richtige Umgang mit Gesetzeskommentaren • Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen • Tipps zur Informationsbeschaffung und Informationspolitik • Umfang der Beteiligungsrechte und mögliche Wege zu deren Durchsetzung Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] 13.06. - 17.06.2016 436 014 09.05. - 13.05.2016 836 012 14.11. - 18.11.2016 436 026 19.09. - 23.09.2016 836 013 Bad Zwischenahn 790,- € / 535,- € 29.08. - 02.09.2016 436 018 Hannover 790,- € / 150,- €* 25.01. - 29.01.2015 336 104 Braunschweig 790,- € / 220,- €* 15.02. - 19.02.2016 236 001 06.06. - 10.06.2016 236 002 07.11. - 11.11.2016 236 003 Bremen 790,- € / 261,- €* 24.10. - 28.10.2016 336 917 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de 04.03. - 08.04.2016 336 124 08.08. - 12.08.2016 336 162 17.10. - 21.10.2016 336 191 Lüneburg 790,- € / 150,- €* 04.04. - 08.04.2016 736 004 Oldenburg 790,- € / 200,- €* 18.04. - 22.04.2016 436 008 Osnabrück 790,- € / 260,- €* 08.02. - 12.02.2016 536 002 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Springe 790,- € / 509,- € 07.03. - 11.03.2016 336 812 07.11. - 11.11.2016 336 833 Travemünde 790,- € / 722,- € 30.05. - 03.06.2016 736 006 Walsrode 900,- €** / 529,50 € 18.01. - 22.01.2016 336 102 04.04. - 08.04.2016 336 121 13.06. - 17.06.2016 336 151 12.09. -16.09.2016 336 173 26.09. - 30.09.2016 336 182 * Tagungspauschale. Die Übernachtung kann zusätzlich organisiert werden. ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale Grundlagen für Betriebsräte 22 Um die Interessen der Arbeitnehmer_Innen konsequent und wirksam zu vertreten, muss sich der Betriebsrat über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Ein besonderer Schwerpunkt des Seminars liegt daher auf der Vermittlung des Betriebsverfassungsgesetzes und dessen Anwendung in der alltäglichen Arbeit als Betriebsratsmitglied. Göttingen 790,- € / 150,- €* 01.02. - 05.02.2016 836 011 Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare Die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für den Betriebsrat ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es bildet die Basis für die vielen Aufgaben und Möglichkeiten von Betriebsräten. Es ermöglicht nicht nur mehr Demokratie und Teilhabe im Betrieb, sondern bildet auch ein Schutzschild für die Belegschaft und jeden einzelnen Beschäftigten. Bad Zwischenahn 790,- € / 375,- € 01.02. - 05.02.2016 436 003 23 BR 2: Mensch geht vor! Betriebsverfassung – Personelle Angelegenheiten Für alle, die bereits das Einführungsseminar für Betriebsratsmitglieder (BR1) besucht haben. In all diesen Fällen ist die betriebliche Interessenvertretung gefordert, denn: keine Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung ohne seine Mitwirkung! Um einen möglichen Schaden von den Beschäftigten des Betriebs abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit den grundlegenden Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein. Die Grundlagen dazu werden Ihnen in diesem Seminar ausführlich vermittelt. Themenschwerpunkte: • Recht so? Die Rechtsnormen bei personellen Angelegenheiten • Einstellung, Versetzung, Eingruppierung • Beteiligungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats • Kündigungen: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats • Die außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen 17.10. - 21.10.2016 436 023 12.12. - 16.12.2016 336 923 Bad Zwischenahn 790,- € / 535,- € 12.12. - 16.12.2016 436 029 Cuxhaven 790,- € / 476,- € 17.10. - 21.10.2016 336 916 Bovenden / Göttingen 790,- € / 427,- € 06.06. - 10.06.2016 836 022 Göttingen 790,- € / 150,- €* 04.04. - 08.04.2016 836 021 31.10. - 04.11.2016 836 024 22.08. - 26.08.2016 836 023 Braunschweig 790,- € / 220,- €* 22.02. - 26.02.2016 236 010 Hannover 790,- € / 150,- €* 08.02. - 12.02.2016 336 109 Osnabrück 790,- € / 260,- €* 11.01. - 15.01.2016 536 001 23.05. - 27.05.2016 236 011 18.04. - 22.04.2016 336 134 29.02. - 04.03.2016 536 003 30.05. - 03.06.2016 336 148 05.09. - 09.09.2016 236 012 13.06. - 17.06.2016 336 155 15.08. - 19.08.2016 536 008 08.08. - 12.08.2016 336 161 05.09. - 09.09.2016 336 170 14.11. - 18.11.2016 536 012 12.09. - 16.09.2016 336 174 31.10. - 04.11.2016 336 205 Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 Oldenburg 790,- € / 200,- €* 15.02. - 19.02.2016 436 004 14.03. - 18.03.2016 436 006 06.06. - 10.06.2016 436 013 Springe 790,- € / 509,- € 15.02. - 19.02.2016 336 810 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. 21.11. - 25.11.2016 336 836 Travemünde 790,- € / 722,- € 17.10. - 21.10.2016 736 014 08.08. - 12.08.2016 436 016 Walsrode 900,- €** / 529,50 € 01.02. - 05.02.2016 336 105 11.04. - 15.04.2016 336 126 17.10. - 21.10.2016 336 188 28.11. - 02.12.2016 336 219 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG; § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX 24 Lüneburg 790,- € / 150,- €* 29.08. - 02.09.2016 736 010 Grundlagen für Betriebsräte Grundlagen für Betriebsräte „Personelle Angelegenheiten“ – was so sachlich-nüchtern klingt, ist die allgemeine Bezeichnung für einen arbeitsrechtlichen Themenbereich, der oft im betrieblichen Alltag für die Beteiligten stark emotional aufgeladen ist. Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Kündigung – es geht um Entscheidungen mit meist nachhaltigem Einfluss auf die Biografie der/des einzelnen Beschäftigten. Bremen 790,- € / 261,- €* 15.02. - 19.02.2016 336 905 Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare Das praxisorientierte Seminar „Mensch geht vor!“ liefert Ihnen das nötige Grundwissen, um bei personellen Angelegenheiten im Sinne der Belegschaft handeln zu können. Bad Zwischenahn 790,- € / 375,- € 05.09. - 09.09.2016 436 019 E-Mail: [email protected] * Tagungspauschale. Die Übernachtung kann zusätzlich organisiert werden. ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de 25 BR 3: Agieren statt reagieren Betriebsverfassung – Soziale Angelegenheiten Grundlagen für Betriebsräte Der Betriebsrat kann in wichtigen sozialen Angelegenheiten, wie z.B. bei Regelungen zur Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur betrieblichen Lohngestaltung nicht nur reagieren, sondern selbst initiativ werden und zugunsten der Beschäftigten Betriebsvereinbarungen durchsetzen – notfalls sogar erzwingen. 15.08. - 19.08.2016 436 017 24.10. - 28.10.2016 436 024 Braunschweig 790,- € / 220,- €* 11.04. - 15.04.2016 236 020 Lüneburg 790,- € / 150,- €* 07.11. - 11.11.2016 736 016 Springe 790,- € / 509,- € 13.06. - 17.06.2016 336 818 17.10. - 21.10.2016 836 033 Oldenburg 790,- € / 200,- €* 29.02. - 04.03.2016 436 005 Travemünde 790,- € / 722,- € 07.03. - 11.03.2016 736 003 28.11. - 02.12.2016 836 034 19.09. - 23.09.2016 436 020 Hamburg 790,- € / 600,- € 09.05. - 13.05.2016 336 906 Osnabrück 790,- € / 260,- €* 11.04. - 15.04.2016 536 004 23.05. - 27.05.2016 836 032 Ihre Kompetenz in Richtung aktiver Mitbestimmung zu schulen, ist das Ziel dieses Seminars. Dem intensiven Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden wird dabei ein hoher Stellenwert beigemessen. 15.08. - 19.08.2016 236 021 Hannover 790,- € / 150,- €* 22.02. - 26.02.2016 336 113 21.11. - 25.11.2016 236 022 09.05. - 13.05.2016 336 139 Themenschwerpunkte: • Agieren statt reagieren: Initiativrechte des Betriebsrats • Wer darf was? Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung • Hier sprechen Experten: Der Einsatz von Sachverständigen • Die Zielgerade: Abschluss von Betriebsvereinbarungen • Die Einigungsstelle: Wissenswertes über Zuständigkeit und Verfahren Bremen 790,- € / 261,- €* 08.08. - 12.08.2016 336 910 Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] 12.09. - 16.09.2016 336 178 Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Walsrode 900,- €**/ 529,50 € 15.02. - 19.02.2016 336 111 25.04. - 29.04.2016 336 135 24.10. - 28.10.2016 536 011 22.08. - 26.08.2016 336 164 05.12. - 09.12.2016 536 013 12.09. - 16.09.2016 336 175 Rastede 790,- € / 435,- € 23.05. - 27.05.2016 436 011 Ort 14.11. - 18.11.2016 336 208 14.11. - 18.11.2016 336 210 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG; § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de * Tagungspauschale. Die Übernachtung kann zusätzlich organisiert werden. ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale. Grundlagen für Betriebsräte 26 Unser Seminar „Agieren statt reagieren“ vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und zeigt Ihnen gleichzeitig anhand praktischer Beispiele auf, wie der Betriebsrat seine Rechte im Betrieb optimal wahrnehmen und durchsetzen kann. Bad Zwischenahn 790,- € / 535,- € 25.01. - 29.01.2016 436 002 Göttingen 790,- € / 150,- €* 29.02. - 04.03.2016 836 031 Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare Für alle, die bereits das Einführungsseminar für Betriebsratsmitglieder (BR1) besucht haben. Bad Zwischenahn 790,- € / 375,- € 05.12. - 09.12.2016 436 028 27 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Bad Zwischenahn 790,- € / 375,- € 18.04. - 22.04.2016 436 009 Grundlagen für Betriebsräte Arbeitgeberfinanzierte Seminare Bad Zwischenahn 790,- € / 535,- € 19.09. - 23.09.2016 436 021 Bremen 790,- € / 261,- €* 22.08. - 26.08.2016 336 911 Göttingen 790,- € / 150,- €* 07.03. - 11.03.2016 836 071 Hamburg 790,- € / 600,- € 26.09. - 30.09.2016 336 915 Hannover 790,- € / 150,- €* 07.03. - 11.03.2016 336 118 23.05. - 27.05.2016 336 146 07.11. - 11.11.2016 336 206 Walsrode 900,- €** / 529,50 € 29.02. - 04.03.2016 336 114 12.09. - 16.09.2016 336 176 28.11. - 02.12.2016 336 215 BR 4: Beständig ist allein der Wandel! Umstrukturierung, Umwandlung und die Spaltung von Betrieben Für alle, die bereits ein Einführungsseminar für Betriebsratsmitglieder (BR 1) besucht haben. Es gibt kaum einen Betrieb heutzutage, in dem nicht umorganisiert wird. Auslagerungen, Teilschließungen oder Betriebsschließungen häufen sich und gefährden Tausende von Arbeitsplätzen. Im betrieblichen Alltag wirken sich größere und kleinere Veränderungen auf Arbeitsinhalte, Qualifikationsanforderungen oder Arbeitsbedingungen der Beschäftigten aus. In diesem Seminar geht es um Einflussmöglichkeiten und Grenzen des Betriebsrats bei solchen Veränderungsprozessen. An konkreten Fallbeispielen werden betriebliche Veränderungen bearbeitet. Rechtliche Bestimmungen sind uns dabei genau so wichtig wie die „richtige“ Strategie und die Folgen für die Beschäftigten. N E G N U L U H C S S D N A T S R FÜR DIE WAHLVO 6 1 0 2 N E L H A W S T A R L A N PERSO Themenschwerpunkte: • Frühzeitiges Erkennen von Veränderungen auf Konzern-, Unternehmens- und Betriebsebene (z.B. UmwG) • Folgen der Veränderung für die einzelnen Arbeitnehmer (z.B. § 613a BGB) • Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen • Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungsprozessen unter Berücksichtigung der Veränderung des einzelnen Arbeitsplatzes bis zur Betriebsänderung • Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX * Tagungspauschale. Die Übernachtung kann zusätzlich organisiert werden. ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale 28 Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de/ bildungsprogramm/seminare/wahlvorstandsschulungen-fuer-personalraete.html Personalratswahlen 2016 – Wahlvorstandsschulungen Bestellung und Aufgaben des Wahlvorstands, u.a. • Zeitpunkt und Verfahren • Geschäftsführung des Wahlvorstands • Aktivitäten und Fristen – der Zeitplan der PR Wahl Wer wählt wen? Wahlberechtigung und Wählbarkeit • Das aktive Wahlrecht – Wahlberechtigung, passives Wahlrecht – Wählbarkeit, nicht wählbare Personen, die Wählerliste, Einsprüche gegen die Wählerliste Schutz der Wahl • Wahlbehinderung, Wahlbeeinflussung, mögliche Gründe für Wahlanfechtung Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 Lüneburg 18.11.2015 735 020 18.01.2016 436 104 09.12.2015 835 102 27.01.2016 736 001 19.01.2016 836 103 29.02.2016 736 002 Braunschweig 09.12.2015 235 120 17.12.2015 235 121 13.01.2016 236 122 Celle 09.12.2015 735 021 Was zu klären ist? Das Wahlausschreiben • Festlegung der PR-Größe, Verteilung der Sitze auf die Gruppen der AN/Beamte • Gruppenwahl, gemeinsame Wahl, Festlegung der PR-Sitze Männer/Frauen • Das Wahlausschreiben Anmelden bei: Göttingen 26.11.2015 835 101 Bremervörde 19.01.2016 336 901 Wahldurchführung • Einreichung der Wahlvorschläge, Listenwahl/Persönlichkeitswahl • Die Wahlhandlung, Briefwahl, Stimmenauszählung, Ermittlung der gewählten PR-Mitglieder • Ermittlung der PR-Ersatzmitglieder, Niederschrift des Wahlergebnisses • Konstituierung des neuen Personalrates 30 Aurich 10.12.2015 435 105 17.02.2016 236 123 Wann und Wo wird gewählt? • Das Ende der PR-Amtszeit • Dienststelle, Nebenstelle, gemeinsame Dienststelle E-Mail: [email protected] nach BPersVG: Georgsmarienhütte 07.12.2015 435 103 18.01.2016 436 105 27.01.2016 836 104 02.02.2016 836 105 Hannover 07.12.2015 335 820 Oldenburg 30.11.2015 435 101 02.12.2015 435 102 Hannover 13.01.2016 336 808 Sem.-Nr. 28.01.2016 436 108 nach BremPersVG: Bremen 14.12.2015 335 918 15.12.2015 335 821 14.12.2015 435 106 18.01.2016 336 902 16.12.2015 335 822 16.12.2015 435 107 21.01.2016 336 903 11.01.2016 336 801 06.01.2016 436 101 12.01.2016 336 802 14.01.2016 436 103 20.01.2016 336 803 20.01.2016 436 106 25.01.2016 336 804 26.01.2016 436 107 26.01.2016 336 805 03.02.2016 436 109 15.02.2016 336 806 10.02.2016 436 110 Wahlvorstandsschulungen sind überall auch als InhouseSeminare realisierbar! Info-Tel. (0511) 12 400-400 Termin Wilhelmshaven 12.01.2016 436 102 10.12.2015 435 104 07.03.2016 336 807 Ort JAV-Schulungen: Hannover 15.12.2015 385 401 (NPersVG) 12.01.2016 386 400 (BPersVG) Wahlvorstandsschulungen Wahlvorstandsschulungen Im Frühjahr 2016 werden die Personalvertretungen neu gewählt. Diese Wahlen werden von den Wahlvorständen vorbereitet und durchgeführt. Der Wahlvorstand legt durch seine sachkundige und sorgfältige Arbeit die Grundsteine für eine erfolgreiche Interessenvertretung im Betrieb / in der Verwaltung. Mit der Einhaltung der rechtlichen und demokratischen Grundregeln im Wahlvorgang werden zermürbende und kostenträchtige Wahlanfechtungen vermieden. Das Seminar vermittelt anhand konkreter Unterlagen und Checklisten die Grundlagen, die Wahl nach einem exakten Zeitplan, entsprechend den rechtlichen Vorschriften und der entsprechenden Wahlordnung, durchzuführen und dabei Fallen und Fehler zu vermeiden. Folgende Inhalte werden behandelt: nach NPersVG: Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare 1-tägige Wahlvorstandsschulungen nach § 20 NPersVG, BremPersVG u. § 24 Abs. 2 BPersVG 02.02.2016 386 402 (NPersVG) Bremen 20.01.2016 386 401 (NPersVG) Die Wahlvorstandsschulungen kosten 190,- € inklusive Tagungspauschale (JAV-Schulungen 125,- €). Freistellung nach: § 20 NPersVG, § 20 BremPersVG und § 24 Abs. 2 BPers VG 31 >>> NPersVG – Grundlagenbildung für Personalräte: Grundlagenbildung für Personalräte NPersVG Grundlagen 2: NPersVG Grundlagen 3: Start NPersVG Grundlagen 1: Rechte, Pflichten und Aufgaben Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten NPersVG Grundlagen 4: Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten Wirtschaftsausschuss 1 NPersVG Rund um TVöD/TV-L Grundlagen für Personalräte Arbeitsrecht öD Arbeitgeberfinanzierte Seminare Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten Spezialthemen Einstieg für jeden neugewählten Personalrat in Niedersachsen ist NPersVG Grundlagen 1 „Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrats“. In diesem Seminar bekommen Sie die Basis, auf der sich Ihr Wissen und Können für die Ausübung Ihres Amtes erweitern lässt. 32 Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de/bildungsprogramm/seminare/grundlagenseminare-fuer-personalraete.html Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen unter Telefon (0511) 12 400 - 400 oder per E-Mail: [email protected] 33 NPersVG Grundlagen 1: Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrates Dieses Seminar wird als Einstieg empfohlen Arbeitgeberfinanzierte Seminare Grundlagen für Personalräte Freistellung nach: § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG * Tagungspauschale. Die Übernachtung kann zusätzlich organisiert werden. 12.12. - 16.12.2016 436 314 Bovenden / Göttingen 575,- € / 427,- € 13.06. - 17.06.2016 836 041 08.08. - 12.08.2016 836 042 24.10. - 28.10.2016 836 045 Braunschweig 575,- € / 220,- €* 13.06. - 17.06.2016 236 100 Hannover 575,- € / 150,- €* 09.05. - 13.05.2016 336 814 06.06. - 10.06.2016 336 816 29.08. - 02.09.2016 336 823 21.11. - 25.11.2016 236 103 12.09. - 16.09.2016 336 825 Bremen 575,- € / 261,- €* 28.11. - 02.12.2016 336 921 E-Mail: [email protected] 14.11. - 18.11.2016 836 046 17.10. - 21.10.2016 236 102 Cuxhaven 575,- € / 476,- € 06.06. - 10.06.2016 336 908 Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 26.09. - 30.09.2016 836 044 13.06. - 17.06.2016 336 817 31.10. - 04.11.2016 336 918 Anmelden bei: Göttingen 575,- € / 150,- €* 05.09. - 09.09.2016 836 043 05.09. - 09.09.2016 236 101 Bremervörde 575,- € / 481,- € 29.08. - 02.09.2016 336 912 34 10.10. - 14.10.2016 436 309 21.11. - 25.11.2016 336 835 Lüneburg 575,- € / 150,- €* 22.08. - 26.08.2016 736 009 Oldenburg 575,- € / 200,- €* 09.05. - 13.05.2016 436 301 Rastede 575,- € / 435,- € 26.09. - 30.09.2016 436 308 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Springe 575,- €/ 446,- € 23.05. - 27.05.2016 336 815 13.06. - 17.06.2016 336 819 20.06. - 24.06.2016 336 820 15.08. - 19.08.2016 336 821 22.08. - 26.08.2016 336 822 05.09. - 09.09.2016 336 824 12.09. - 16.09.2016 336 826 19.09. - 23.09.2016 336 827 10.10. - 14.10.2016 336 828 31.10. - 04.11.2016 336 832 28.11. - 02.12.2016 336 837 05.12. - 09.12.2016 336 838 Grundlagen für Personalräte Themenschwerpunkte: • Allgemeine Aufgaben des Personalrates • Geschäftsführung des Personalrates • Grundlagen des Personalvertretungsgesetzes unter dem Aspekt der betrieblichen Praxis • Allzuständigkeit des Personalrates gem. § 64 NPersVG • Kurzüberblick über Mitbestimmungstatbestände • Verfahren der Benehmensherstellung 08.08. - 12.08.2016 436 303 Georgsmarienhütte 575,- € / 335,- € 15.08. - 19.08.2016 436 304 Arbeitgeberfinanzierte Seminare Das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz bietet den Personalräten eine Fülle von Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb der Dienststelle. Eine Reihe von Mitbestimmungsrechten soll die demokratische Teilhabe am Dienstgeschehen sichern. Dieses Seminar gibt einen Überblick über das NPersVG und die darin verankerten Mitbestimmungsrechte, die jedes Personalratsmitglied kennen muss. Es werden die wichtigsten Grundlagen für eine erfolgreiche Personalratsarbeit erarbeitet und die Aufgaben des Personalrats innerhalb der Dienststelle dargelegt. Bad Zwischenahn 575,- € / 375,- € 30.05. - 03.06.2016 436 302 12.12. - 16.12.2016 336 840 Timmendorf 575,- €/ 722,- € 23.05. - 27.05.2016 736 005 05.09. - 09.09.2016 436 306 14.11. - 18.11.2016 436 311 Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de 35 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Bad Zwischenahn 575,- € / 375,- € 15.08. - 19.08.2016 436 305 12.09. - 16.09.2016 436 307 Arbeitgeberfinanzierte Seminare 05.12. - 09.12.2016 236 111 Hannover 575,- € / 150,- €* 31.10. - 04.11.2016 336 831 Lüneburg 575,- € / 150,- €* 17.10. - 21.10.2016 736 013 Oldenburg 575,- € / 200,- €* 12.12. - 16.12.2016 436 315 In diesem Seminar werden Kenntnisse vermittelt, die jedes Personalratsmitglied benötigt, um die Interessen der Beschäftigten in personellen Angelegenheiten wirksam vertreten zu können. Wenn es z.B. um Einstellungen und Kündigung geht, ist der Personalrat gefragt. Personelle Mitbestimmung bedeutet aber mehr als die Abstimmung über eine Einstellung. Sie muss vielmehr als ein Instrument der Personalentwicklung gesehen werden, besonders wenn es um Leih- und Teilzeitarbeit und befristete Beschäftigung geht. Hier hat der Personalrat ein wichtiges Instrument, das sinnvoll im Interesse der Beschäftigten eingesetzt werden kann. Welche strategischen Lösungen zur Verfügung stehen und wie das Gremium angesichts der Vielschichtigkeit bei Personalfragen Prioritäten setzen kann, ist Gegenstand des Seminars. In diesem Seminar werden Kenntnisse vermittelt, die nötig sind, um auf Probleme in der Dienststelle reagieren zu können. Soziale Mitbestimmungsrechte unterscheiden sich wesentlich von denen der personellen Mitbestimmung. Es geht hier um den Abschluss von Regelungen kollektivrechtlicher Art. Dieses bedeutet ein zielorientiertes, systematisches Vorgehen des Personalrats. Es muss festgestellt werden, welche Interessen die Beschäftigten haben und welche Ziele die Dienststelle verfolgt. Themenschwerpunkte: • Verhalten bei Vorstellungsgesprächen • Fragerecht des Arbeitgebers • Was kann der Personalrat aus den Bewerbungsunterlagen erfahren? • Ausschreibungen • Umsetzung, Versetzung, Abordnung • Befristete Arbeitsverträge • Kündigung und Abmahnung • Mitbestimmung bei Personalentwicklungsplänen • Initiativrecht, Einigungsstelle, Verfahrensrecht Zentrale Fragen sind hierbei, wie weit der Personalrat Recht auf Information hat, welches sinnvolle Verhandlungsstrategien sind und wie Dienstvereinbarungen abgeschlossen werden, ohne Rechte preiszugeben. Themenschwerpunkte: • Informationsrecht und –beschaffung • Möglichkeiten zur Findung von Schwerpunktthemen • Unterschiede der Mitbestimmung gemäß § 66 und § 67 NPersVG • Initiativrecht des Personalrats • Ausübung und Durchsetzung der Mitbestimmung • Abschluss von Dienstvereinbarungen • Entlohnungsgrundsätze • Arbeitszeit und Überstunden Bad Zwischenahn 575,- € / 375,- € 28.11. - 02.12.2016 436 313 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Springe 575,- € / 446,- € 24.10. - 28.10.2016 336 830 Freistellung nach: § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG Grundlagen für Personalräte 12.12. - 16.12.2016 336 839 Braunschweig 575,- € / 220 €* 12.09. - 16.09.2016 236 110 NPersVG Grundlagen 3: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Arbeitgeberfinanzierte Seminare 21.11. - 25.11.2016 436 312 Grundlagen für Personalräte 24.10. - 28.10.2016 436 310 NPersVG Grundlagen 2: Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten Springe 575,- € / 446,- € 17.10. - 21.10.2016 336 829 07.11. - 11.11.2016 336 834 36 Anmelden bei: Freistellung nach: § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG * Tagungspauschale. Die Übernachtung kann zusätzlich organisiert werden. Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de 37 >>> BremPersVG – Grundlagenbildung für Personalräte: BremPersVG Grundlagen 1: Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrats Dieses Seminar wird als Einstieg empfohlen BremPersVG Grundlagen 3: Start BremPersVG Grundlagen 1: Rechte, Pflichten und Aufgaben Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Arbeitsrecht öD Rund um TVöD/TV-L Dieses Seminar gibt einen Überblick über das BremPersVG und die darin verankerten Mitbestimmungsrechte, die jedes Personalratsmitglied kennen muss. Es werden die wichtigsten Grundlagen für eine erfolgreiche Personalratsarbeit erarbeitet und die Aufgaben des Personalrats innerhalb der Dienststelle dargelegt. Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. 13.06. - 17.06.2016 336 909 05.09. - 09.09.2016 336 913 07.11. - 11.11.2016 336 919 Themenschwerpunkte: • Allgemeine Aufgaben des Personalrates • Grundstruktur des Bremischen Personalvertretungsgesetzes • Allzuständigkeit des Personalrates gem. § 52 BremPersVG • Geschäftsführung des Personalrates • Rechtliche Stellung des Personalrates • Maßnahmebegriff und Rechtsprechung • Zusammenarbeit im Gremium Grundlagen für Personalräte Grundlagen für Personalräte Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten Ort Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare BremPersVG Grundlagen 2: Das Bremische Personalvertretungsgesetz bietet den Personalräten eine Fülle von Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb der Dienststelle. Eine Reihe von Mitbestimmungsrechten soll die demokratische Teilhabe am Dienstgeschehen sichern. Bremen 575,- € / 261,- €* 09.05. - 13.05.2016 336 907 Spezialthemen Freistellung nach: § 39 Abs. 5 BremPersVG § 22 i.V.m. § 39 Abs. 5 BremPersVG § 22a i.V.m. § 39 Abs. 5 BremPersVG * Tagungspauschale. Die Übernachtung kann zusätzlich organisiert werden. Einstieg für jeden neugewählten Personalrat im Land Bremen ist BremPersVG Grundlagen 1 „Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrats“. In diesem Seminar bekommen Sie die Basis, auf der sich Ihr Wissen und Können für die Ausübung Ihres Amtes erweitern lässt. 38 Weitere Informationen unter Telefon (0511) 12 400Tel. - 400 oder per -E-Mail: [email protected] Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen (0511) 12 400 400 E-Mail: [email protected] Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] 39 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Bremen 575,- € / 261,- €* 08.02. - 12.02.2016 336 924 Grundlagen für Personalräte Themenschwerpunkte: • Personalentwicklungsplanung – Beteiligung des PR an Personalauswahlverfahren – Einsicht in Bewerbungsunterlagen – Rolle des PR in Vorstellungsgesprächen – Fragerecht des Arbeitgebers in Vorstellungsgesprächen • Allzuständigkeit in personellen Angelegenheiten unter Berücksichtigung einschränkender Gerichtsentscheidungen in personellen Angelegenheiten • Umsetzung, Versetzung, Abordnung, Zuweisung • Befristete Verträge • Abmahnungen, Kündigungen aus personalrätlicher Sicht • Initiativrecht, Schlichtungs- und/oder Einigungsstelle in personellen Angelegenheiten Anmelden bei: In diesem Seminar werden Kenntnisse vermittelt, die jedes Personalratsmitglied benötigt, um die Interessen der gesamten Belegschaft in seine Tätigkeit einbeziehen zu können. Soziale Mitbestimmungsrechte unterscheiden sich wesentlich von denen der personellen Mitbestimmung. Es geht hier um den Abschluss von Regelungen kollektivrechtlicher Art und bedeutet ein zielorientiertes, systematisches Vorgehen des Personalrats. Es muss festgestellt werden, welche Interessen die Beschäftigten haben und welche Ziele die Dienststelle verfolgt. Zentrale Fragen sind hierbei, wie weit der Personalrat Recht auf Information hat, was sinnvolle Verhandlungsstrategien sind und wie Dienstvereinbarungen abgeschlossen werden, ohne Rechte preiszugeben. Themenschwerpunkte: • Informationsrechte: Sachkundige, Sachverständige, Spezialschulungen – Beteiligung des PR in Planungsprozessen • Die Beteiligung der Beschäftigten in Planungsprozessen der Dienststelle • Beteiligungstatbestände / Allzuständigkeit bei: – Regeln der Ordnung in der Dienststelle – Arbeitszeit und Überstunden – Einführung neuer Techniken und Methoden – Gestaltung der Arbeitsplätze – Schwerpunktfindung in der PR- Arbeit • In Kommunikation mit der Belegschaft • Schwerpunktsetzung in der PR- Arbeit • Rechtliche Grundlagen von Dienstvereinbarungen • Initiativrecht, Schlichtungs- und/oder Einigungsstelle • Einstweiliger Rechtsschutz und gerichtliche Durchsetzung von Beteiligungsrechten Freistellung nach: § 39 Abs. 5 BremPersVG § 22 i.V.m. § 39 Abs. 5 BremPersVG § 22a i.V.m. § 39 Abs. 5 BremPersVG Freistellung nach: § 39 Abs. 5 BremPersVG § 22 i.V.m. § 39 Abs. 5 BremPersVG § 22a i.V.m. § 39 Abs. 5 BremPersVG * Tagungspauschale. Die Übernachtung kann zusätzlich organisiert werden. * Tagungspauschale. Die Übernachtung kann zusätzlich organisiert werden. Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Bremen 575,- € / 261,- €* 05.12. - 09.12.2016 336 922 Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Grundlagen für Personalräte 40 In diesem Seminar werden Kenntnisse vermittelt, die jedes Personalratsmitglied benötigt, um die unterschiedlichen Interessen der einzelnen Beschäftigten vertreten zu können. Personelle Mitbestimmung bedeutet mehr als die Abstimmung über eine Einstellung. Sie muss vielmehr als ein Instrument der Personalentwicklung gesehen werden, besonders wenn es um Leih- und Teilzeitarbeit und befristete Beschäftigung geht. Hier hat der Personalrat ein wichtiges Instrument, das sinnvoll im Interesse der Beschäftigten eingesetzt werden kann. BremPersVG Grundlagen 3: Beteiligung in sozialen und organisatorischen Angelegenheiten Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare 17.10. - 21.10.2016 336 914 BremPersVG Grundlagen 2: Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten 41 >>> BPersVG – Grundlagenbildung für Personalräte: BPersVG 1: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick Gratulation! Sie sind in den Personalrat gewählt worden. Nun stellen sich die Fragen: Was kann und darf ein Personalrat? Was genau sind Ihre Rechte und Pflichten? BPersVG 3: Betriebliche Prozesse mitgestalten Start BPersVG Grundlagen 1: Einstieg leicht gemacht Arbeitsrecht öD Spezialthemen Dieses Seminar vermittelt Ihnen in Verbindung mit dem Seminar „BPersVG 2: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen“ die erforderlichen Kenntnisse des Bundespersonalvertretungsrechts. Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) ist die rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte. Um seine Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat unbedingt die gesetzlichen Möglichkeiten und Vorschriften kennen und nutzen. Die Teilnahme an diesem Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Gesetzgebung und vermittelt Ihnen so mehr Sicherheit für Ihren zukünftigen Aufgabenbereich. Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. 04.07. - 08.07.2016 336 158 17.10. - 21.10.2016 336 189 Freistellung nach: § 46 Abs. 6 BPersVG ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale. Grundlagen für Personalräte Grundlagen für Personalräte Mitbestimmen – Mitgestalten – Durchsetzen Ort Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare BPersVG 2: Walsrode 875,- €** / 529,50 € 04.04. - 08.04.2016 336 123 Themenschwerpunkte: • Wer sind wir? Rolle und Selbstverständnis des Personalrats • Wo steht das? Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen • Was tun wir? Die Aufgaben des Personalrats • Die Zusammenarbeit mit der Dienststelle • Informationsbeschaffung und Informationspolitik • Rechtliche Handlungsmöglichkeiten Einstieg für jeden neugewählten Personalrat in Bundesbehörden ist BPersVG 1 „Einstieg leicht gemacht“. In diesem Seminar bekommen Sie die Basis, auf der sich Ihr Wissen und Können für die Ausübung Ihres Amtes erweitert lässt. 42 Weitere Informationen unter Telefon (0511) 12 400 - 400 oder per E-Mail: [email protected] Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] 43 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Walsrode 875,- €** / 529,50 € 22.08. - 26.08.2016 336 165 Freistellung nach: § 46 Abs. 6 BPersVG ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale. Grundlagen für Personalräte Themenschwerpunkte: • Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung • Beteiligungsrechte des Personalrates bei personellen und sozialen Angelegenheiten Ausgewählte Aspekte der Mitbestimmung • • Geschäftsführung des Personalrats • Stufenvertretung • Initiativrechte – Einigungsstelle – Verfahrensrecht • Dienstvereinbarungen rechtssicher abschließen Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Auch Bereiche des öffentlichen Dienstes sind zunehmend von komplexen Entwicklungen und Reorganisationsprozessen betroffen. Sie werden häufig unter Begleitung externer Berater_Innen implementiert. Nicht selten werden die Personalräte dabei ausgegrenzt oder nur mit unklarer Rolle und Aufgabe an Gesprächen, Workshops und Zirkeln beteiligt. Diese Prozesse verändern und erweitern die Anforderungen an Ihre Personalratsarbeit. Die rechtliche Beurteilung von Situationen mit den entsprechenden Beteiligungsinstrumenten reicht für diese Veränderungsprozesse immer weniger aus. Hier ist Ihre Prozesskompetenz gefordert: Die Fähigkeit zur Situationsanalyse, der Umgang mit Informationen, Beteiligung und Austausch mit den Beschäftigten, die Entwicklung von Zielen und Strategien und deren konkrete Umsetzung. Die dazu nötige professionelle, effiziente und zielorientierte Organisation der Personalratsarbeit wird in diesem Seminar behandelt und Sie lernen die bisweilen kreative Entwicklung und Nutzung von Handlungsinstrumenten kennen. Themenschwerpunkte: • Situationsanalyse • Entwicklung von Zielen und Strategien und deren Umsetzung • Zielorientierte Organisation in der Personalratsarbeit • Entwicklung und Nutzung von Handlungsinstrumenten Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de Walsrode 875,- €** / 529,50 € 23.05. - 27.05.2016 336 144 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. 28.11. - 02.12.2016 336 218 Freistellung nach: § 46 Abs. 6 BPersVG ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale. Grundlagen für Personalräte 44 Das ideale Seminar für den Ausbau Ihres Wissens und Ihrer Handlungskompetenz. Praktische Übungen und Fallbeispiele machen Ihnen die Rechte und die Möglichkeiten des Personalrats deutlich. Schwerpunkte sind die sozialen und personellen Angelegenheiten sowie die Geschäftsführung des Personalrats. In diesem Seminar ist auch Raum für die individuellen Themen aus den Dienststellen. In diesem Seminar werden erforderliche Kenntnisse vermittelt, die die Personalratsmitglieder benötigen, um die Interessen der Beschäftigten wirksam vertreten zu können. BPersVG 3: Betriebliche Prozesse mitgestalten Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare 28.11. - 02.12.2016 336 217 BPersVG 2: Mitbestimmen – Mitgestalten – Durchsetzen 45 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Walsrode 960,- €** / 529,50 € 31.10. - 04.11.2016 336 203 In diesem Seminar lernen Sie die Grundstrukturen des Beamtenrechts kennen. So können Sie als Betriebs-/Personalratsmitglied beamtenrechtliche Probleme besser erkennen und bearbeiten. Themenschwerpunkte: • Grundstrukturen des Beamtenrechts • Rechtsgrundlagen des Beamtenrechts • Das Beamtenverhältnis (Beamtenbegriff, Dienstherr u. Organe, Arten, das Amt, Begründung sowie Veränderung u. Beendigung; u.a. Laufbahnrecht, Personaleinsatz, Versetzung) • Rechte und Pflichten von Beamtinnen und Beamten • Unterschied zwischen Tarif- und Beamtenrecht • Besonderheiten des landesspezifischen Beamtenrechts Grundlagen für Personalräte ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale. Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare Freistellung nach: § 46 Abs. 6 BPersVG Einführung in das Beamtenrecht 46 Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de/bildungsprogramm/seminare/schwerbehindertenvertretung.html Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de 47 >>> Schwerbehindertenvertretung – Grundlagenbildung: Grundlagenbildung für Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten (SBV) Walsrode 950,- € / 529,50 € 11.01. - 15.01.2016 336 101 Beschäftigung fördern und sichern SBV 3: Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern Start SBV 1: Die Pflichtquote allein reicht nicht! Arbeitsrecht Rund um den Gesundheitsschutz Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale Gebühr/Unterkunft Termin In diesem Seminar werden den Schwerbehindertenvertretungen sowie Mitgliedern von Betriebs- und Personalräten Kenntnisse vermittelt, die sie für ihre Arbeit als Interessenvertretung benötigen. Nach Klärung einiger Grundbegriffe geht es vor allem darum, sich mit den Aufgaben, Rechten und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vertraut zu machen. Themenschwerpunkte: • Die geschichtliche Entwicklung bis zum SGB IX • Behinderung – Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten • Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung • Inner- und außerbetriebliche Zusammenarbeit • Pflichten des Arbeitgebers • Anregungen für die praktische Arbeit und Umsetzungsmöglichkeiten in die betriebliche Praxis • Einblick in Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung und -sicherung Spezialthemen Sem.-Nr. Grundlagen für Schwerbehindertenvertretungen Grundlagen für Schwerbehindertenvertretungen SBV 2: 12.09. - 16.09.2016 336 221 Ort Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbe Ar Arbeitgeberfinanzierte b itgebe berfinanzierte Seminare 23.05. - 27.05.2016 336 145 SBV 1: Die Pflichtquote allein reicht nicht! Einstieg für jede neu gewählte Vertrauensperson der Schwerbehinderten (SBV) ist SBV 1 „Die Pflichtquote allein reicht nicht“. Dies ist die Grundlage für weitere Schulungen, die nach Interesse und Aufgabe bzw. aktuellen Themen frei gewählt werden können auf der Grundlage von § 96 Abs. 4 u. 8 SBG IX. Hierzu finden sich im Programmheft zahlreiche Hinweise. 48 Weitere Informationen unter Telefon (0511) 12 400Tel. - 400 oder per [email protected] Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen (0511) 12 400 0 -E-Mail: 400 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de 49 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Walsrode 950,- € / 529,50 € 01.02. - 05.02.2016 336 106 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX 50 Anmelden bei: Gesundheitsprävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement Die Veränderungen der Arbeitswelt machen es notwendig, sich eingehend mit dem Thema der Beschäftigungsförderung und -sicherung zu beschäftigen. Das gilt zwar generell, aber natürlich ganz besonders für schwerbehinderte Menschen. In diesem zweiten Grundlagenseminar können Sie sich mit den Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung vertraut machen und lernen, wie Sie mit den vielfältigen Gestaltungsmitteln offensiv umgehen können, um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Betrieb und Dienststelle zu fördern und zu sichern. Themenschwerpunkte: • Situation schwerbehinderter Menschen in der Arbeitswelt • Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes • Beschäftigungs- und Prüfpflicht des Arbeitgebers • Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung, Maßnahmen, Hilfen und Leistungen Vom Einzelfallmanagement zur Integrationsvereinbarung • Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Arbeit ist nicht immer gesund; manche Tätigkeiten können krank machen. Mit der Regelung des § 84 Abs. 2 SGB IX ist ein Ansatz geschaffen worden, Menschen während der Arbeit vor Gesundheitsgefahren zu schützen, chronischen Erkrankungen bis hin zu dauerhaften Behinderungen vorzubeugen und Kündigungen zu vermeiden. Präventive Maßnahmen stehen hierbei im Vordergrund. Zielsetzung dieses Seminars ist es, Schwerbehindertenvertretungen die Möglichkeiten und Grenzen der gesetzlichen Grundlage aufzuzeigen und Handlungsmöglichkeiten bei der Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements anzubieten. Die Aufgaben eines Integrationsteams und betriebsnahe Konzepte sind wesentliche Inhalte des Seminars. Walsrode 950,- € / 529,50 € 14.03. - 18.03.2016 336 120 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. 21.11. - 25.11.2016 336 213 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale Grundlagen für Schwerbehindertenvertretungen Grundlagen für Schwerbehindertenvertretungen ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale SBV 3: Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare 18.07. - 22.07.2016 336 160 SBV 2: Beschäftigung fördern und sichern Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de 51 Arbeitgeberfinanzierte Seminare 90EF07;4= 'KPGXQNNUV°PFKIG.KUVGWPUGTGT 5GOKPCTCPIGDQVGHT,#8GP\$WPUGTG ,#85RG\KCNUEJWNWPIGPCNNG2TGKUGWPF YGKVGTG+PHQU\WWPUGTGP5GOKPCT KPJCNVGPHKPFGV+JTKO0GV\WPVGT 02GTU8) $2GTU8) 02GTU8) 02GTU8) YYYDGVTKGDUTCVFGDKNFWPIURTQITCOO UGOKPCTGLWIGPFXGTVTGVWPI $GVT8) $GVT8) $GVT8) $GVT8) $GVT8) $ % !$!(# % !!#% % $' % # % ! % ! % !!!%! % ( "$ % !&% & % ! !$ % 90E888 90E8 90E88 90E8E 90EB?4I80; $ % !!#% % $ (' % #' % & " % &! % 90EF8BB4= Arbeitgeberfinanzierte Seminare ).;2;4-+-+4 ! % C4;;D=64= 5A 48B f#DU02GTU8) f#DU$GJT8) f#DU$2GTU8) f#DU/8)- 52 Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen #DVGKNWPI,#85EJWNWPIGP#PLC)¡TI )QUGTKGFG*CPPQXGT Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] 6GN YYYDGVTKGDUTCVFGLCX"DYXGTFKFG Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de 53 Arbeitsrecht 1: Einführung in das Arbeitsrecht Arbeitgeberfinanzierte Seminare * Tagungspauschale. Die Übernachtung kann zusätzlich organisiert werden. Bad Zwischenahn 790,- € / 535,- € 18.01. - 22.01.2016 436 001 Braunschweig 790,- € / 220,- €* 07.03. - 11.03.2016 236 030 Bremen 790,- € / 261,- €* 25.01. - 29.01.2016 ** Seminargebühr inklusive 336 904 110,- € Veranstaltungspauschale. Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de/bildungsprogramm/seminare/arbeitsrecht.html Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Anmelden bei: Hannover 790,- € / 150,- €* 08.02. - 12.02.2016 336 110 29.08. - 02.09.2016 336 166 Lüneburg 790,- € / 150,- €* 13.06. - 17.06.2015 736 007 21.11. - 25.11.2016 336 920 Oldenburg 790,- € / 200,- €* 17.10. - 21.10.2016 436 022 Göttingen 790,- € / 150,- €* 15.02. - 19.02.2016 836 051 Osnabrück 790,- € / 260,- €* 30.05. - 03.06.2016 536 006 Arbeitsrecht Themenschwerpunkte: • Wesen und Funktion des Arbeitsrechts, Grundbegriffe • Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Arbeitsvertrag • Weisungsrecht, Änderung der Vertragsbedingungen • Arbeit mit arbeitsrechtlichen Gesetzen und Kommentaren • Fragerecht und Diskriminierungsverbote bei Einstellung Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX 54 Arbeitgeberfinanzierte Seminare Eine der vielen wichtigen Aufgaben der Interessenvertretungen ist die Überwachung und Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts. Dies gilt insbesondere für die Wahrung der Rechte zugunsten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Um dieser Aufgabe nachkommen zu können, sind grundlegende Kenntnisse der Arbeitsgesetze und der dazu ergangenen Rechtsprechung für alle Mitglieder der Interessensvertretung erforderlich. Wir bieten dazu eine dreiteilige Seminarreihe an, die das notwendige Basiswissen des vielschichtigen Arbeitsrechtssystems vermittelt. In unserem ersten Seminar wird Ihnen die Struktur des vielschichtigen Arbeitsrechtssystems vermittelt und es werden Grundbegriffe geklärt. Im Anschluss besprechen wir rechtliche Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Anbahnung und Begründung eines Arbeitsverhältnisses ergeben können. Rastede 790,- € / 435,- € 06.06. - 10.06.2016 436 012 Springe 790,- € / 509,- € 29.02. - 04.03.2016 336 811 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Walsrode 900,- €** / 529,50 € 07.03. - 11.03.2016 336 115 05.09. - 09.09.2016 336 167 Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] 55 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Bad Zwischenahn 790,- € / 535,- € 04.04. - 08.04.2016 436 007 08.08. - 12.08.2016 436 015 Göttingen 790,- € / 150,- €* 13.06. - 17.06.2016 836 052 Hannover 790,- € / 150,- €* 04.04. - 08.04.2016 336 125 10.10. - 14.10.2016 336 187 Osnabrück 790,- € / 260,- €* 12.09. - 16.09.2016 536 009 Travemünde 790,- € / 722,- € 05.09. - 09.09.2016 736 011 Walsrode 900,- €** / 529,50 € 18.04. - 22.04.2016 336 131 19.09. - 23.09.2016 336 179 56 Anmelden bei: Themenschwerpunkte: • Mindeststandards, die ein Arbeitsvertrag erfüllen muss (AGB-Kontrolle, Verhältnis zum Tarifvertrag) • Vergütung und Gratifikation (Berechnung, Fälligkeit, feste und variable Vergütung) • Urlaub (BUrlG, Verfall von Urlaubsansprüchen, sonstige Freistellungsansprüche) • Arbeitszeitverkürzung und Teilzeitarbeit • Diskriminierungsverbote • Überprüfung von arbeitsrechtlichen Vereinbarungen Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX Das Arbeitsverhältnis kann auf verschiedene Arten beendet werden. In allen Fällen ist die Interessenvertretung aufgefordert darauf zu achten, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Dieses ist umso wichtiger, als echte Mitbestimmungsrechte bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Regel nicht bestehen. Gegebenenfalls müssen den betroffenen Kolleg_Innen individuelle Reaktionsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Dieses Seminar vermittelt Ihnen, wie Sie als Interessenvertretung bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses professionell handeln. Es werden die Grundzüge eines Arbeitsgerichtsverfahrens erarbeitet und praxisnah durch den Besuch eines Verhandlungstages bei einem Arbeitsgericht abgerundet. Themenschwerpunkte: • Überblick über Formen und Wege der Beendigung des Arbeitsverhältnisses • Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer • Befristung von Arbeitsverträgen • Das Verfahren vor den Arbeitsgerichten (mit Besuch eines Arbeitsgerichts) • Kündigung und Kündigungsschutz (betriebsbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung) • Abwicklung des Arbeitsverhältnisses * Tagungspauschale. Die Übernachtung kann zusätzlich organisiert werden. ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de Bad Zwischenahn 790,- € / 535,- € 25.04. - 29.04.2016 436 010 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. 31.10. - 04.11.2016 436 025 Göttingen 790,- € / 150,- €* 24.10. - 28.10.2016 836 053 Hannover 790,- € / 150,- €* 09.05. - 13.05.2016 336 140 07.11. - 11.11.2016 336 207 Walsrode 900,- €** / 529,50 € 09.05. - 13.05.2016 336 138 31.10. - 04.11.2016 336 199 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX Arbeitsrecht Arbeitsrecht Braunschweig 790,- € / 220,- €* 22.08. - 26.08.2016 236 032 Neben den Tarifverträgen existiert eine schon fast unübersehbare Anzahl von Gesetzen, die Mindeststandards für Arbeitsverträge festlegen. Darüber hinaus sind viele arbeitsrechtliche Grundsätze durch die Rechtsprechung entwickelt worden (Richterrecht). Dieses Seminar hilft Ihnen, einen Weg durch den Paragrafendschungel zu finden, um im Betrieb oder auf der Dienststelle die rechtlichen Möglichkeiten für Mitbestimmung optimal auszuschöpfen. Arbeitsrecht 3: Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare 21.11. - 25.11.2016 436 027 Arbeitsrecht 2: Inhalt des Arbeitsverhältnisses * Tagungspauschale. Die Übernachtung kann zusätzlich organisiert werden. ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale 57 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Bad Zwischenahn 790,- € / 535,- € 12.09. - 16.09.2016 436 203 Arbeitsrecht Freistellung nach: § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8. SGB IX Termin und Preis nach Vereinbarung Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX Das Arbeitsrecht für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist sehr stark von Tarifverträgen (insbesondere TVöD/TV-L) geprägt. In diesem Seminar stehen die Grundlagen des individuellen Arbeitsrechts unter Berücksichtigung dieser Tarifverträge im Vordergrund. Dabei werden die für die Interessenvertretung wichtigen Grundlagen des kollektiven Arbeitsrechts (Neutralitätsgebot der gesetzlichen Interessenvertretung, Tarifvorrang) berücksichtigt. Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare 28.11. - 02.12.2016 436 207 Arbeitsrecht des Öffentlichen Dienstes Themenschwerpunkte: • Grundbegriffe (individuelles & kollektives Arbeitsrecht, öffentliches und privates Recht, Abgrenzung zum Beamtenrecht) • Allgemeine Grundlagen (Gleichbehandlung, Diskriminierungsverbote) • Arbeitsgericht und Verfahrensrecht • Rechte und Pflichten im bestehenden Arbeitsverhältnis • Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Befristung, Kündigung, Aufhebungsvertrag) NEU! Grundlagen des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst außerhalb des TVöD/TV-L In einigen Bereichen des öffentlichen Dienstes kommen statt des TVöD/TV-L individuelle Verbands- oder Haustarifverträge zum Tragen. In diesem Seminar stehen daher die Grundlagen des individuellen Arbeitsrechts unter Berücksichtigung dieser Tarifverträge im Vordergrund. Dabei werden die für die Interessenvertretung wichtigen Grundlagen des kollektiven Arbeitsrechts (Neutralitätsgebot der gesetzlichen Interessenvertretung, Tarifvorrang) berücksichtigt. Themenschwerpunkte: • Grundbegriffe (individuelles/kollektives Arbeitsrecht, öffentl./privates Recht, Abgrenzung zum Beamtenrecht) • Grundlagen (Gleichbehandlung, Diskriminierungsverbote) • Arbeitsgericht und Verfahrensrecht • Rechte und Pflichten im bestehenden Arbeitsverhältnis • Befristung, Kündigung, Aufhebungsvertrag 58 Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de/bildungsprogramm/seminare/aktuelle-rechtsprechung.html Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de 59 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Walsrode 1090,- €**/ 529,50 € 08.02. - 12.02.2016 336 108 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale Das Betriebsverfassungsrecht wird durch die Rechtsprechung laufend interpretiert und ausgestaltet. Dies hat zum Teil erhebliche Konsequenzen für die praktische Arbeit des Betriebsrats. Auch Gesetzesänderungen können die Betriebsratsarbeit erheblich beeinflussen. Deshalb ist es für Betriebsratsmitglieder wichtig, über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein. Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung und (mögliche) Gesetzesänderung zum Betriebsverfassungsrecht, unter Einbeziehung der konkreten betrieblichen Problemstellung der Teilnehmenden, dar. Aktuelle Rechtsprechung Themenschwerpunkte: • Darstellung und Diskussion ausgewählter aktueller Rechtsprechung des EuGH, des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte • Zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten • Zu Informations-/Unterrichtungsrechten des Betriebsrats • Zur Geschäftsführung des Betriebsrats • Zur Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen • Zum Betriebs- und Arbeitnehmerbegriff Walsrode 710,- €**/ 408,-€ 17.05. - 20.05.2016 336 142 Freistellung nach: § 46 Abs. 6 BPersVG ** Seminargebühr inklusive 85,- € Veranstaltungspauschale 60 Praktische Konsequenzen für die Arbeit des Betriebsrats Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare 26.09. - 30.09.2016 336 184 Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG und Gesetzesänderungen Anmelden bei: NEU! Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht In diesem Seminar wird die aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht sowie deren Umsetzung in die behördliche und betriebliche Praxis erläutert. Die Teilnehmenden lernen die wichtigsten aktuellen Entscheidungen und Tendenzen der Rechtsprechung kennen. Die Entwicklung des Beamtenrechts vor dem Hintergrund neuer Bestrebungen und aktueller Entwicklungen in der öffentlichen Verwaltung und im Dienstrecht bildet dabei einen weiteren Schwerpunkt. Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de/bildungsprogramm/seminare/tarifrecht-leistungslohn.html Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de 61 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Tarifrecht, TVöD und TV-L Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX * Tagungspauschale. Die Übernachtung kann zusätzlich organisiert werden. TVöD Grundlagen: Einführung und Überblick Diese Schulungsreihe besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Teilen. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse bei Bund, Gemeinden und weiteren TVöD – Anwendern. Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln erfordern umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben für Personal- und Betriebsräte. Das setzt die gründliche Kenntnis dieses Tarifvertrags voraus. Nach dem TVöD (Bund und Kommunen) sind für die Eingruppierung weiterhin die Grundlagen aus dem BAT mit der Vergütungsordnung und den Lohngruppenverzeichnissen heranzuziehen. Zum 01.01.2012 sind im TV-L zur Eingruppierung tarifliche Grundsätze und eine Entgeltordnung vereinbart worden, die sich wiederum bis auf wenige Ausnahmen an den bekannten Regelungen zum BAT orientieren. Für Personal- und Betriebsräte wird es nunmehr unerlässlich, sich auf diesem Gebiet (wieder) Kompetenzen anzueignen. In Teil A der Seminarreihe wird praxisnah vermittelt: • Die Vergütung bestimmenden Regelungsbereiche • Die zentralen tariflichen Eingruppierungsvorschriften mit den Überleitungsregeln • Die allgemeinen und besonderen Tätigkeitsmerkmale und die sog. unbestimmten Rechtsbegriffe Seminar für Personal- und Betriebsräte Das Seminar bietet Ihnen neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TVöD in seinem allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet. Für Vertiefungen – z. B. zu den Themen Arbeitszeit und leistungsorientierte Bezahlung – verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote. In Teil B der Seminarreihe werden erläutert und vertieft: • Die zentralen Eingruppierungsvorschriften u. a. Tarifautomatik, auszuübende Tätigkeiten • Die Erarbeitung von Tätigkeitsdarstellungen • Die Bildung von Arbeitsvorgängen und Ermittlung von Zeitanteilen Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Walsrode 875,- €** / 529,50 € 18.01. - 22.01.2016 336 103 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. 13.06. - 17.06.2016 336 154 17.10. - 21.10.2016 336 190 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale Tarifrecht, TVöD und TV-L 62 Bad Zwischenahn (Teil B) 520,- € / 325,- € 24.10. - 26.10.2016 436 205 Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst Grundlagen TVöD, TV-L, BAT Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare Sem.-Nr. Rastede (Teil A) 520,- € / 245,- € 22.06. - 24.06.2016 436 202 Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de 63 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Walsrode 875,- €** / 529,50 € 11.04. - 15.04.2016 336 127 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX 64 Anmelden bei: Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜVKA inklusive noch geltender Regelungen nach BAT/BMT-G Für das Tarifwerk des TVöD-Bund ist nach langjähriger Verhandlung mit den Arbeitgebern die Entgeltordnung zum 1. Januar 2014 in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in die §§ 12, 13 TVöD-Bund aufgenommen. Das Tarifwerk des TVöD gilt nun schon seit einigen Jahren. Allerdings konnte immer noch keine Einigung mit den Arbeitgebern des Bundes und dem Verband der Kommunalen Arbeitgeber über eine Entgeltordnung erzielt werden. Bis zu einem Abschluss gelten deshalb für die Eingruppierung der Beschäftigten nach wie vor die Vergütungsordnungen des BAT sowie die Lohngruppenverzeichnisse nach MTArb und BMT-G. Die so Eingruppierten werden entsprechend der TVÜ-Regelungen in die Entgeltgruppen bzw. -tabellen des TVöD eingeordnet. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags über die Entgeltordnung des Bundes sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD-Bund. Außerdem werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats erläutert. Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Als Personal- bzw. Betriebsrat bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Einund Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Das Seminar ’Eingruppierungsrecht’ vermittelt Grundkenntnisse über die Eingruppierung, über Aufbau und Systematik der Vergütungs-/Entgeltordnung bzw. der Lohngruppenverzeichnisse und den Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD. Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte der Betriebs- und Personalräte. Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de Walsrode 875,- €** / 529,50 € 11.04. - 15.04.2016 336 129 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. 24.10. - 28.10.2016 336 197 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale Tarifrecht, TVöD und TV-L Tarifrecht, TVöD und TV-L ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag über die Entgeltordnung Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare 24.10. - 28.10.2016 336 195 TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1 65 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Walsrode 875,- €** / 529,50 € 11.04. - 15.04.2016 336 128 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TV-Hessen Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und Bewertung Für das Tarifwerk des TV-L ist nach langjähriger Verhandlung mit den Arbeitgebern die Entgeltordnung zum 1.1.2012 in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in den §§ 12, 13 TV-L aufgenommen. Als Personal- und Betriebsrat bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Die Tarifwerke TVöD und TV-L mit ihren Ablegern sind einige Jahre in Kraft, zeitverzögert entstehen die dazugehörigen Entgeltordnungen als Grundlage der Eingruppierung. Im Bereich des TV-L und des TVöD Bund trat die Entgeltordnung in Kraft, für den Bereich der Kommunen ist dies nicht absehbar. Hier gelten die Vergütungsordnung und Lohngruppenverzeichnisse für Neueinstellungen weiter. Der Umgang mit Stellenbeschreibungen und -bewertungen gestaltet sich inhaltlich in beiden Fällen ähnlich, es gelten weitgehend die gleichen Systematiken und Regeln. Der Grundsatz der Tarifautomatik sowie der sichere Umgang mit dem System der auszuübenden Tätigkeit, der Arbeitsvorgänge und ihrer Zeitanteile nehmen eine zentrale Rolle ein. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit; Sie müssen Einund Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin überprüfen. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung können Sie im Seminar üben, Stellen zu beschreiben und zu bewerten, um auf dieser Grundlage Eingruppierungen und ihre Zuordnung in den TVöD bzw. TV-L korrekt beurteilen zu können. Ihre Fragen zur Eingruppierung in besonderen Fällen werden beantwortet. Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse über die Eingruppierung, über Aufbau und Systematik der Vergütungs-/Entgeltordnung bzw. der Lohngruppenverzeichnisse und den Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TV-L. Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte der Betriebs- und Personalräte. Walsrode 875,- €**/ 529,50 € 07.03. - 11.03.2016 336 117 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Tarifrecht, TVöD und TV-L Tarifrecht, TVöD und TV-L ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale TVöD/ TV-L Aufbau: Eingruppierungsrecht 2 Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare 24.10. - 28.10.2016 336 196 TV-L/ TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1 Dieses Seminar vermittelt Ihnen vertiefende Kenntnisse über das Eingruppierungsrecht und schafft Sicherheit im Umgang mit dieser komplexen Materie. Damit baut es auf den Inhalten des Seminars ’Eingruppierungsrecht 1’ auf. 66 Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de 67 Wirtschaftsausschuss 1 Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist das gesetzliche Instrument der Interessenvertretung zur Mitwirkung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten. Arbeitgeberfinanzierte Seminare Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. 12.09. - 16.09.2016 336 177 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale Wirtschaftliche Angelegenheiten Sie werden sich im Seminar mit der Struktur und den Inhalten des Jahresabschlusses und seiner Hauptbestandteile, der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) auseinandersetzen. Dabei wird der strategische Stellenwert des Wirtschaftsausschusses für die Arbeit der Interessenvertretung behandelt und diskutiert. Themenschwerpunkte: • Rechtliche Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses (§§ 106 ff. BetrVG) • Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses • Informationsrechte und -pflichten in wirtschaftlichen Angelegenheiten • Durchsetzung der Informations- und Beratungsrechte • Unternehmensplanung und -steuerung • Überblick über die Struktur des Jahresabschlusses 68 Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de/bildungsprogramm/seminare/wirtschaftsausschuss.html Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 Arbeitgeberfinanzierte Seminare In diesem Seminar werden neben der Darstellung der gesetzlichen Rechte und Pflichten des Wirtschaftsausschusses typische Probleme der Wirtschaftsausschusstätigkeit bearbeitet. Sie lernen die Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses praxisorientiert kennen. Ausgewählte betriebswirtschaftliche Fachbegriffe und ihre Bedeutung für die Interessenvertretung der Beschäftigten werden Ihnen erläutert. Walsrode 1020,- €**/ 529,50 € 18.04. - 22.04.2016 336 132 E-Mail: [email protected] 69 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Walsrode 1020,- €**/ 529,50 € 27.06. - 01.07.2016 336 157 ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale N E U! Jahresabschlussanalyse Wirtschaftsausschuss 3 Für Betriebsräte und Mitglieder des Wirtschaftsausschusses sowie Schwerbehindertenvertrauensleute Der Wirtschaftsausschuss ist ein wichtiges Informationsund Beratungsgremium des Betriebsrates für alle wirtschaftlichen Angelegenheiten eines Unternehmens. Inwieweit dieses Instrument des BetrVG im Interesse der Arbeitnehmer eingesetzt wird, hängt sehr stark von der Qualifikation der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses ab. Die dem Wirtschaftsausschuss übertragenen Aufgaben sollen maßgeblich dazu dienen, Entscheidungen auf der Ebene des Unternehmens, die sich auf die Arbeitnehmer nachteilig auswirken können, möglichst frühzeitig zu erkennen. Dem Wirtschaftsausschuss kommt hier eine wichtige Funktion als Informationsinstrument des Betriebsrates zu. Wirtschaftliche Angelegenheiten Themenschwerpunkte: • Rechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung der Informationsrechte • Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses durch die Unternehmensleitung in wirtschaftlichen Angelegenheiten i. S. § 106 Abs. 3 BetrVG • Der Jahresabschluss als Informationsquelle • Die Auswertung der Informationen für Betriebsräte und Mitglieder des Wirtschaftsausschusses sowie Schwerbehindertenvertrauensleute Sie werden, aufbauend auf den Inhalten der vorangegangenen Seminare Wirtschaftsausschuss 1 und 2, weitere Möglichkeiten kennenlernen, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens kompetent zu beurteilen und die betriebswirtschaftliche Logik der Unternehmensleitung besser zu verstehen. Sie können Ihre eigenen Vorstellungen im Interesse der Beschäftigten praxisgerecht entwickeln. Dazu können Sie sich die Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre aneignen, die Grundlagen von Unternehmensplanung und -strategie erfahren und das ’interne’ Rechnungswesen und die daraus abgeleiteten Kennziffern kennenlernen. Themenschwerpunkte: • Betriebswirtschaftliche Grundlagen unternehmerischen Handelns • Planungsprozesse, Unternehmensstrategien und ihre Umsetzung im Wandel • Controllinginstrumente • Das interne Rechnungswesen • Kalkulation im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung • Deckungsbeitragsrechnung • Make-or-buy-Analysen Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale Wirtschaftliche Angelegenheiten Die Teilnehmenden sollen, aufbauend auf die im Seminar „WA 1“ vermittelten Inhalte, vor allem richtige Handlungsalternativen vorschlagen können. Insbesondere aus dem Jahresabschluss lassen sich Umgang mit der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung erlernen. Im Vordergrund steht die Unterscheidung von Erträgen/Aufwendungen und Einnahmen/Ausgaben sowie die Bedeutung der Investition und der Abschreibungen. Wirtschaftliche Planung und Steuerung in Unternehmen – Rechnungswesen, Controlling und Unternehmensplanung Walsrode 1020,- €**/ 529,50 € 21.11. - 25.11.2016 336 214 Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG Wirtschaftsausschuss 2 Hinweis: Bitte Jahresabschlüsse mitbringen! Hinweis: Bitte Jahresabschlüsse mitbringen! 70 Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de 71 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Springe 575,- € / 446,- € 17.10. - 21.10.2016 336 841 Arbeitgeberfinanzierte Seminare Freistellung nach: § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG NEU! Wirtschaftsausschuss 1 NPersVG Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist das neue gesetzliche Instrument der Interessenvertretung zur Mitwirkung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten auch im NPersVG. In diesem Seminar werden neben der Darstellung der gesetzlichen Rechte und Pflichten des Wirtschaftsausschusses typische Probleme der Wirtschaftsausschusstätigkeit bearbeitet. Sie lernen die Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses praxisorientiert kennen. Ausgewählte betriebswirtschaftliche Fachbegriffe und ihre Bedeutung für die Interessenvertretung der Beschäftigten werden Ihnen erläutert. Wirtschaftliche Angelegenheiten Sie werden sich im Seminar mit der Struktur und den Inhalten des Haushaltsplanes und seiner Hauptbestandteile auseinandersetzen. Dabei wird der strategische Stellenwert des Wirtschaftsausschusses für die Arbeit der Interessenvertretung behandelt und diskutiert. Die Seminarinhalte in Stichworten: • Rechtliche Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses (§ 60a NPersVG) • Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses • Informationsrechte und -pflichten in wirtschaftlichen Angelegenheiten • Durchsetzung der Informations- und Beratungsrechte • Auswirkungen auf die Personalplanung • Überblick über die Struktur und Inhalte des Haushaltsplanes n.mit uns! estimme alten.mitb mitgest rk der Bildungswe ls a 6 6 9 1 r 0 Jahre mbe 2016 auf 5 ir Am 9. Deze w n e k c ndet, bli ck! DAG gegrü arbeit zurü s g n u d il B atürlich lle r lang – n h professione a J s e z n ildung. ein ga können: B n te Wir feiern s e b ach was wir am Ausschau n 6 1 0 2 r mit dem, h ja nden Sie ab Früh mit spanne m m Also halten ra g ro erbiläumsp n und Sond e g n u ll unserem Ju te s s u geboten, A achsen! Bildungsan nz Nieders a g in n e g n veranstaltu g n u d l i B e h c s i t i l o P essenvertretungenb u a l r u Inter s g n u d Bil | n e g k n r u ä d t l i s b r e t i e We beruflich g n u l k c i tw udium n e l a n o s r Pe eitung aufs St e Vorber kte | Sprachkucrkseln je rentwi e t i e w ESF-PrKoom z n e pet n e b e l e i t a r k o m e D Soziale www.bw-verdi.de 72 Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Arbeiten bis zum Umfallen Indirekte Steuerung und Arbeitszeit Arbeitgeberfinanzierte Seminare Themenschwerpunkte: • Rechtliche und tarifliche Vereinbarungen zur Arbeitszeit • Differenz zwischen geregelter und tatsächlicher Arbeitszeit • Unternehmensführung durch „indirekte Steuerung“ • Arbeitszeit-TÜV und Rolle des Arbeits-und Gesundheitsschutzes • Arbeitszeiterfassung: Kontrollbedürfnis des Betriebsrats oder der Beschäftigten, Wiedergewinnung der Zeit für sich Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de/bildungsprogramm/seminare/arbeitszeit-demografie.html Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX * Tagungspauschale. Die Übernachtung kann zusätzlich organisiert werden. Arbeitszeitgestaltung 74 Im Seminar lernen Betriebsräte, die Mechanismen der Unternehmensführung durch „indirekte Steuerung“ zu verstehen und ihr Auswirkungen auf die Verlängerung der Arbeitszeit über die tariflich vereinbarten Grenzen zu verhindern oder wenigstens zu begrenzen. Ort Arbeitgeberfinanzierte Seminare Das Seminar richtet sich an Betriebsräte von Unternehmen, in denen oft deutlich länger gearbeitet wird als tariflich vereinbart oder gar gesetzlich vorgesehen. Die sogenannte „Vertrauensarbeitszeit“ erschwert es den Beschäftigten, die Kontrolle über ihre Arbeitszeit zu behalten und dadurch Einfluss auf ihre tatsächliche Arbeitszeit zu gewinnen. Oft widersetzen sich Beschäftigte den Versuchen der Betriebsräte, überlange Arbeitszeiten zu verhindern. Hannover 520,- € / 90,- €* 02.05. - 04.05.2016 336 137 75 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 6 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 6 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX * Tagungspauschale. Die Übernachtung kann zusätzlich organisiert werden. Arbeitszeitregelungen des TVöD unter Berücksichtigung der besonderen Teile für Krankenhäuser und Betreuungseinrichtungen Die Dauer und die Gestaltung der Arbeitszeit ist ein zentrales Thema im Alltag der Beschäftigten, in der gewerkschaftlichen Tarifpolitik und im Aufgabenfeld der betrieblichen Interessenvertretungen. Der TVöD ist ein umfangreiches Regelwerk, das aber auch Handlungsspielräume für die betrieblichen Akteure und Öffnungsklauseln für bestimmte Bereiche enthält, die in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen im Interesse der Beschäftigten konkret geregelt werden müssen. Arbeitszeitregelungen haben immer Auswirkungen auf Einkommen und Gesunderhaltung der Beschäftigten. Besonders in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens ist die Organisation der Arbeitszeit schwierig. Eine Gestaltung der Dienstpläne für einen Dienst „rund um die Uhr“ verlangt von allen Beteiligten genaue Kenntnisse, ein gutes Organisationsgeschick und auch den Mut, neue Wege zu erproben. Arbeitszeitgestaltung In diesem Seminar wird auf der Grundlage der gesetzlichen und tariflichen Vorschriften zur Arbeitszeit ein Augenmerk auf die Bedürfnisse der verschiedenen Hilfefelder gelegt und gezielt auf deren spezifischen Anforderungen eingegangen. Themenschwerpunkte: • Gesetzliche und tarifliche Grundlagen • Sonn- und Feiertagsarbeit • Besonderer Gesundheitsschutz für Schicht- und Nachtarbeitnehmer Arbeitszeitgestaltung – gesund und familienfreundlich • • Schichtplan konkret – worauf zu achten ist • Rechte und Pflichten bei Schichtplanänderungen Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Das Seminar greift sechs zentrale Aspekte der Arbeitszeitgestaltung im Geltungsbereich des TVöD auf, die in der betrieblichen Praxis von zentraler Bedeutung sind. Es stellt sich nicht selten die Frage, wie diese Aspekte in einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung rechtssicher geregelt werden können und was zu beachten ist. Das Seminar wird vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung aufzeigen, welche Regelungen sinnvoll und notwendig sind, damit die Beschäftigten zu ihrem Recht kommen. Themenschwerpunkte: • Mehrarbeit und Überstunden • Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft • Arbeitszeitkonto: Besonderheiten im TVöD • Instrumente zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und ihre Grenzen im TVöD • Dienstplan konkret • Betriebs- und Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de Springe 790,- € / 509,-€ 08.02. - 12.02.2016 336 809 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Arbeitszeitgestaltung 76 Arbeitszeitgestaltung in ambulanten und stationären Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare Sem.-Nr. Göttingen 790,- €/ 150,- €* 18.04. - 22.04.2016 836 061 77 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Arbeitszeitgestaltung Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX * Tagungspauschale. Die Übernachtung kann zusätzlich organisiert werden. Lüneburg Gesamtpreis s.o. 19.09. - 21.09.2016 736 017 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX N E U! Dienstplan 1: Personalplanung und Arbeitszeit In diesem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen für die betriebliche Interessenvertretung für die Mitbestimmung bei Dienstplänen vermittelt. Welche Elemente des BetrVG können und müssen genutzt werden? Welche Arbeitszeit- und arbeitsschutzrechtlichen Grundlagen sind zu beachten? Welche tariflichen Rechte müssen mit einbezogen werden? Außerdem werden Grundlagen einer Personalplanung bzw. einer Personalbedarfsermittlung vermittelt. Themenschwerpunkte: • Grundlagen Arbeitszeit • Grundlagen Arbeitsschutz • Sozial- und Gesundheitsverträgliche Arbeitszeitmodelle • Regelungen aus Tarifverträgen (nicht TVöD) • Rechte aus dem BetrVG (§ 87 Abs. 1, Nr. 2 BetrVG, § 92 BetrVG) • Rufbereitschaft • Personalplanung • Personalbedarfsermittlung NEU! Dienstplan 2: Bedarfspläne und Rahmendienstplanung In dem Seminar wird aufbauend auf das Dienstplan-1-Seminar in die tatsächliche Erstellung eines Dienstplans eingeführt. Das Ziel soll es sein, den Betriebsrat zu ermächtigen, im Rahmen seiner Aufgaben nach § 80 BetrVG Bedarfspläne „lesen“ zu können und eigene Dienstpläne unter Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen erstellen zu können. BILDUNGSURLAUB. HINTERHER IST MAN IMMER KLÜGER. Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare Sem.-Nr. Lüneburg 1.040,- € / 180,-€* (Teil 1 und Teil 2) 23.05. - 25.05.2016 736 017 Bildungsurlaub vermittelt Wissen und Kompetenzen, die ArbeitnehmerInnen und Betrieben gleichermaßen nutzen: Informieren Sie sich zu unserem Angebot auf www.bildungsurlaub-machen.de Themenschwerpunkte: • Bedarfspläne lesen – Informationsrecht des BR • § 87 BetrVG Abs. 1, Nr. 2 • Zeitsouveränität der Beschäftigten • Theorie und Praxis – Bedarfsplan ist nicht gleich Dienstplan • Erstellen von Rahmendienstplänen • Betriebsvereinbarung zum Thema 78 Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de 79 Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitgeberfinanzierte Seminare Themenschwerpunkte: • Aktuelle Entwicklungen in der Arbeitswelt • Belastungen am Arbeitsplatz • Arbeits- und Gesundheitsschutz als Handlungsfeld für Interessenvertretungen Arbeitsschutzgesetze und Handlungsmöglichkeiten • für die Interessenvertretung • Weitere betriebliche Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz • Entwicklung betrieblicher Gesundheitsprävention Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de/bildungsprogramm/seminare/arbeits-gesundheitsschutz.html Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Anmelden bei: Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Lüneburg 520,- € / 90,- €* 15.08. - 17.08.2016 736 008 Walsrode 585,- €** / 281,- € 06.06. - 08.06.2016 336 150 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX * Tagungspauschale. Die Übernachtung kann zusätzlich organisiert werden. ** Seminargebühr inklusive 65,- € Veranstaltungspauschale. Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Arbeits- und Gesundheitsschutz 80 In diesem Grundlagenseminar bekommen Sie einen Überblick über krankmachende Belastungen am Arbeitsplatz, sowie über Gesetze und Mitbestimmungsmöglichkeiten in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Es werden Strategien aufgezeigt zur Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements. Ort Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eine der zentralen Aufgaben gewählter Interessenvertretungen. Ob Unfallverhütung, psychische Belastungen oder die Hilfe für suchtkranke Kolleg_Innen, Interessenvertretungen müssen kompetent geschult sein um sich für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen einsetzen zu können. Hannover 520,- € / 90,- €* 23.05. - 25.05.2016 336 147 81 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Hannover 520,- €/ 90,-€* 05.12. - 07.12.2016 336 192 Arbeits- und Gesundheitsschutz Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX * Tagungspauschale. Die Übernachtung kann zusätzlich organisiert werden. ** Seminargebühr inklusive 65,- € Veranstaltungspauschale Anmelden bei: Leistungsverdichtung, Stress und Angst um den Job: Psychische Belastungen am Arbeitsplatz machen immer mehr Beschäftigte krank. Krankschreibungen und Frühverrentungen aufgrund psychischer Probleme sind in den letzten zehn Jahren dramatisch angestiegen. In diesem Seminar erfahren Sie was genau unter dem Begriff „psychische Belastungen“ zu verstehen ist und was die Ursachen und Folgen psychischer Belastungen sind. Es wird dargestellt, was die Interessenvertretung dagegen tun kann und welche gesetzlichen Grundlagen hier Gegenmaßnahmen bieten. Sie bekommen einen Überblick, mit welchen Instrumenten und Methoden psychische Belastungen erfasst werden können und was die Durchführung einer Gefährdungsanalyse zu psychischen Belastungen beinhaltet. Themenschwerpunkte: • Kennzeichen moderner Arbeitsorganisation • Begriffsdefinition psychischer Belastungen • Psychische Belastungen erkennen – Ursachen und Folgen • Rechtliche Ansatzpunkte und Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretung Voraussetzungen für die Durchführungen • einer Gefährdungsanalyse Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss Für Ihre Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA) bietet dieses Einstiegsseminar eine fundierte Orientierungshilfe. Sie erhalten hier praktische Tipps und Anregungen für ein wirkungsvolles Engagement. Im Fokus stehen die Fragen: Was kann der Arbeitsschutzausschuss zur Verbesserung der Arbeits- und Gesundheitsbedingungen bewirken, und wie können die Arbeitnehmervertreter im ASA darauf hinwirken? Außerdem werden die betrieblichen Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt etc.) vorgestellt: ihre Aufgaben, die Möglichkeiten der Zusammenarbeit und Unterstützung sowie der Mitbestimmung. Themenschwerpunkte: • Arbeitsschutzausschuss: Aufgaben, Rechte, Pflichten, Arbeitsweise • Die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften im Überblick • Mögliche Aktivitäten des ASA: Arbeitsbedingungen verbessern statt Krankheit verwalten, Bestandsaufnahme, erfolgversprechende Ansatzpunkte, realistische Zielsetzung, Umsetzungsschritte planen • Rolle und Wirkungsmöglichkeiten der Arbeitnehmervertreter_Innen im ASA • Zusammenarbeit zwischen gesetzlicher Interessenvertretung und übrigen Arbeitsschutz-Akteuren: Wer ist zuständig? Wer unterstützt uns? Wie können wir über die Akteure und deren Engagement mitbestimmen? Aufgaben der betrieblichen Arbeitsschutz-Akteure (Arbeit• geber, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt etc.) • Umsetzung der DGUV Vorschrift 1 und 2 Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de Walsrode 695,- €**/ 281,- € 11.04. - 13.04.2016 336 130 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. 19.09. - 21.09.2016 336 181 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX ** Seminargebühr inklusive 65,- € Veranstaltungspauschale Arbeits- und Gesundheitsschutz 82 Walsrode 585,- €**/ 281,- € 24.10. - 26.10.2016 336 193 Definitionen, Handlungsmöglichkeiten, Instrumente N E U! Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare Osnabrück 520,- €/ 150,-€* 19.09. - 21.09.2016 536 010 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz 83 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Walsrode 950,- €** / 529,50 € 20.06. - 24.06.2016 336 156 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale Der Wandel der Arbeitswelt hinterlässt seine Spuren: Die Folgen von Leistungsverdichtung am Arbeitsplatz, z.B. durch Mehrarbeit, kann heutzutage jede/-r Beschäftigte selbst spüren. Die negativen Konsequenzen daraus schlagen immer häufiger gesundheitlich und auch wirtschaftlich zu Buche – Schäden, welche die Arbeitgeber, der Staat und letztlich alle Beschäftigten tragen müssen. Betriebs- und Personalräte müssen deshalb aktiv werden. Einen Ansatz dazu bietet Ihnen dieses Seminar, das Sie gezielt an das Thema Burn-out heranführt und klärt, welche Verantwortung der/die Einzelne trägt und welche Verantwortung beim Arbeitgeber liegt. Zudem werden Ihnen Wege zur Prävention und Hilfeangebote für akut Betroffene aufzeigt. Arbeits- und Gesundheitsschutz Themenschwerpunkte: • Wenn nichts mehr geht: Theorie zur Burn-out-Symptomatik • Symptome von Burn-out in Abgrenzung zur Depression differenziert wahrnehmen • Was alle wissen müssen: Aufklärung im Betrieb • Maßnahmen im Betrieb planen und durchführen • Chancen und Grenzen der BR/PR-Arbeit beim Thema Burn-out und seinen Folgen • Gespräche mit Betroffenen führen Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Die Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), die § 84 Abs. 2 SGB IX vorsieht, ist eine sinnvolle Verpflichtung für die Betriebs-/Personalräte und gilt für alle Beschäftigten. Das Eingliederungsmanagement im Betrieb soll alle Erkrankten bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz unterstützen, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und die Beschäftigung bis zur Rente sichern. Betriebliches Eingliederungsmanagement ist somit ein Teilaspekt der betrieblichen Gesundheitsförderung und ist damit nicht nur für die Schwerbehindertenvertretung, sondern auch für Betriebs- und Personalräte eine wichtige Aufgabe. Dieses Seminar bietet Ihnen eine Einführung in die Bestandteile und Abläufe des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Checklisten und beispielhafte Regelungen in Betriebsund Dienstvereinbarungen werden vorgestellt und erläutert. Themenschwerpunkte: • Aufgaben der Akteure im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz • §84 Abs. 2 SGB IX • Einführung in das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) • Bestandteile und Abläufe des BEM • Vorbereitung und konkrete Durchführung des BEM • Bewährte Verfahren und Checklisten • Beispielhafte Regelungen in Betriebs- und Dienstvereinbarungen Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de Walsrode 1050,- €**/ 529,50 € 07.03. - 11.03.2016 336 116 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. 19.09. - 23.09.2016 336 180 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale Arbeits- und Gesundheitsschutz 84 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Überblick und Regelungsbedarf Interessenvertretungen in Aktion Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare 28.11. - 02.12.2016 336 216 Time-out statt Burn-out 85 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Walsrode 1.050,- €**/ 529,50 € 13.06. - 17.06.2016 336 152 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Umsetzung des betrieblichen Gesundheitsmanagements Aufbauseminar: Das betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern Das Seminar wendet sich an Interessenvertreter_Innen, die über Erfahrungen mit der praktischen Durchführung des BEM verfügen. Es bietet weitere Anregungen und Ideen zur Optimierung des BEM, einschließlich der Bewältigung von Umsetzungsbarrieren. Dieses Praxisseminar richtet sich an die Interessenvertretungen, in deren Betrieben und Dienststellen bereits Betriebs- und Dienstvereinbarungen zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement getroffen wurden und die erste Schritte zur Umsetzung in die Wege geleitet haben. Sie tauschen Ihre gewonnenen Erfahrungen mit anderen Seminarteilnehmenden aus und bewerten sie gemeinsam. Darüber hinaus gibt es ein vertiefendes kommunikatives Training für Verhandlung und Beratungsgespräch. Außerdem wird über die aktuelle Rechtsprechung zu strittigen Fragen informiert. Anhand der Beispiele der Teilnehmenden sollen die Erfolgsfaktoren und Stolpersteine beleuchtet und diskutiert werden. Bei Bedarf können Handlungsempfehlungen oder Strategiepläne ausgearbeitet werden. Arbeits- und Gesundheitsschutz Wir bieten den Teilnehmenden an, ihre Betriebs-/Dienstvereinbarungen (bzw. Entwürfe dazu) im Seminar zu überprüfen. Themenschwerpunkte: • Betriebliche Umsetzung von BEM: Erfahrungen, gelungene Beispiele, Erfolgsfaktoren, Konsequenzen • Rechtsprechung: BEM und personenbedingte Kündigung; Rechte und Pflichten der Interessenvertretung • Rechtliche und soziale Einschätzung von riskanten Gesprächssituationen • Rhetorische Kompetenz in Verhandlung und Beratungsgespräch (Training: Erkennen, Vermeiden, Lösen von Konflikten, Grundzüge des Verhandelns nach dem „Harvard-Konzept“) • Präventionsauftrag • BEM als Baustein eines betrieblichen Gesundheitsmanagements Möglichkeiten zur „Nachbesserung“ bereits bestehender Vereinbarungen Anmelden bei: Praxisworkshop Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Themenschwerpunkte: • Eingesetzte Strategien, Methoden und Instrumente des Betrieblichen Gesundheitsmanagements • Abgrenzung Betriebliche Gesundheitsförderung vs. Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) • Grundaufbau eines BGM-Systems – Abgleich mit der bereits bestehenden Praxis • Mitbestimmungs- und Informationsrechte der Interessenvertretung • Erfolgskriterien für ein wirksames BGM • Wo sind Schwierigkeiten aufgetreten und wo könnten weitere auftreten? • Definieren von Handlungsfeldern – realistische Ziele setzen • Moderation der Gesundheitszirkel • Qualitäts- und Wirksamkeitskontrolle • Und wie geht´s weiter? BGM als kontinuierliches Projekt in der BR-/PR-Arbeit Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de Lüneburg 520,- € / 90,-€* 24.10. - 26.10.2016 736 015 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX * Tagungspauschale. Die Übernachtung kann zusätzlich organisiert werden. Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Arbeits- und Gesundheitsschutz 86 N E U! Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare 24.10. - 28.10.2016 336 194 N E U! 87 Ort Gebühr/Unterkunft Sem.-Nr. Springe 1930,- € /1120,- € 336 813 Modul I 25.04. - 27.04.2016 Modul II 22.06. - 24.06.2016 Modul III 17.08. - 19.08.2016 Abschlusskolloquium 06.10. - 07.10.2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX Mit Abschlusszertifikat Psychische Belastungen spielen heute vor körperlichen Belastungen und Umweltbelastungen die wichtigste Rolle unter den arbeitsbedingten gesundheitlichen Gefährdungen. Dies hat etwas mit dem Wandel in der Arbeitswelt zu tun, in der z.B. die Mitarbeiter_Innen „ein Meister des Prozesses sein müssen: flexibel und wandlungsfähig“. Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare Fachkraft für psychische Gesundheit im Betrieb Weiterbildung für Mitglieder der gesetzlichen Interessenvertretungen Mit unserer Weiterbildung wollen wir den Präventionsgedanken bei psychischen Belastungen in den Betrieben und Dienststellen verankern und Fachkräfte ausbilden, die • fundiertes Hintergrundwissen über die Entstehung von psychischen Belastungen haben, • rechtliche Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten im Gesundheitsschutz kennen, • Präventionsprojekte im Betrieb bzw. in der Dienststelle initiieren wollen. Die Fachkraft für psychische Gesundheit soll eine Art „Informationsdrehscheibe und Anlaufstelle“ sein und über interne und externe Netzwerke verfügen. Die Weiterbildung vermittelt Betriebs- und Personalräten, Schwerbehindertenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragten und anderen Interessierten ein umfangreiches Wissen über gesetzliche Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten im Betrieb. Sie besteht aus drei Modulen und einzelnen Tagen und orientiert sich an der konkreten betrieblichen Praxis. Es fließen aktuelle Erkenntnisse der Arbeitswissenschaft und der Arbeitsmedizin ein. Detaillierte Informationen zu den Modulen finden Sie in unserem Portal für Betriebs- und Personalräteseminare: www.betriebs-rat.de oder www.personal-rat.de 88 Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de/bildungsprogramm/seminare/strategie-fuehrung.html Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de 89 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX * Tagungspauschale. Die Übernachtung kann zusätzlich organisiert werden. Jetzt holt mal das Beste für uns raus! Erfolgreiche Interessenvertretungsarbeit zeichnet sich durch eigenes Agieren der Betriebs- und Personalräte und durch die Einbeziehung der Belegschaft aus. Doch der Arbeitsalltag vieler Gremien lässt wenig Freiraum für neue Ideen. Reaktives Handeln bestimmt oft die Sitzungen des Gremiums. Egal, um welches Thema es geht: Beschäftigte erwarten von ihrem Betriebsrat, dass er ihre Interessen optimal vertritt. Häufig hören wir von unseren Kolleginnen und Kollegen ein aufmunterndes „Jetzt tut mal was für uns!“ und sehen uns mit einer hohen Erwartungshaltung konfrontiert. Gesetze, Verhandeln und Taktieren allein bringen uns schnell an die Grenzen der Durchsetzungsfähigkeit. Ohne den wirklichen Rückhalt der Beschäftigten bewegen wir wenig. Im Seminar werden Wege zu einer strategischen Interessenvertretungsarbeit mit analytischen, planerischen und kommunikativen Ansätzen und Methoden vorgestellt. Die Kompetenzen der Betriebs-/Personalrätegremien sollen dadurch optimiert und auf gemeinsame Ziele ausgerichtet werden – Ziele, die in aktiver Kommunikation mit der Belegschaft besser realisiert werden können. Arbeitsorganisation, Strategie und Führung Themenschwerpunkte: • Analyse von Stellenwert und Rolle des Betriebsrats/Personalrats im Unternehmen • Chancen und Herausforderungen kennen, Ziele formulieren • Systematisch planen und strategische Ressourcen erschließen • Konzepte und Organisationsformen für Kommunikation und Beteiligung • Steuerung und Umsetzung von Veränderungsprozessen • Aktive Einflussnahme der Interessenvertretung auf Unternehmensentscheidungen Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Strategische und beteiligungsorientierte Betriebsratsarbeit In diesem Seminar erarbeiten wir praxistaugliche Handlungsmöglichkeiten für eine erfolgreiche Beteiligung der Beschäftigten an der Betriebsratsarbeit. Außerdem werden Wege zu einer strategischen Betriebsratsarbeit mit analytischen, planerischen und kommunikativen Ansätzen und Methoden vorgestellt. Die Kompetenzen der Betriebsrätegremien sollen dadurch optimiert und auf gemeinsame Ziele ausgerichtet werden – Ziele, die in aktiver Kommunikation mit der Belegschaft besser realisiert werden können. Themenschwerpunkte: • Wie können Betriebsrat und Beschäftigte gemeinsam ihre Interessen erfolgreich vertreten? • Rechtliche Aspekte zur Beteiligung von Kolleginnen und Kollegen an der Betriebsratsarbeit • Wie gelingt es, dass die Kolleginnen und Kollegen sich mit unseren Informationen auseinandersetzen und sich einschalten? Wirkungsvolle Informationsarbeit organisieren und öffentlichkeitswirksam gestalten • Wie können wir den Interessen der Beschäftigten in unseren Verhandlungen mit der Geschäftsleitung eine Stimme verleihen? Strategische Überlegungen zur Einbeziehung von Beschäftigten in Verhandlungsprozesse • Was können wir tun, damit sie die Betriebsversammlungen gerne besuchen und sich aktiv beteiligen? Beteiligungsorientierte Gestaltung von Betriebsversammlungen Wie • gelingt es, dass Betroffene zu Handelnden werden? Wie organisiert man Beschäftigten-Aktionen? Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de Hannover 790,- € / 150,- €* 05.09. - 09.09.2016 336 171 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Walsrode 900,- €** / 529,50 € 23.05. - 27.05.2016 336 143 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG * Tagungspauschale. Die Übernachtung kann zusätzlich organisiert werden. ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale Arbeitsorganisation, Strategie und Führung 90 Strategische Interessenvertretungsarbeit – in Kommunikation mit der Belegschaft Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare Sem.-Nr. Hannover 790,- € / 150,- €* 22.08. - 26.08.2016 336 163 91 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Walsrode 950,- €** / 529,50 € 21.11. - 25.11.2016 336 211 ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale. Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit Die Herausforderungen an Vorsitzende bzw. Stellvertreter_Innen sind vielfältig. Gespräche führen, Sitzungen leiten, Themen strukturieren, alle im Gremium bzw. Ausschuss aktiv beteiligen, Gesetze und Vorschriften kennen, zur Mitarbeit motivieren … Die Kompetenzen und Fähigkeiten erwirbt man jedoch nicht automatisch mit der Wahl in die Funktion. Und so kommt es manchmal zu schwierigen Situationen im Gremium oder Ausschuss. Es sind nicht nur die betrieblichen/dienstlichen Probleme, die Fragen und Forderungen der Belegschaft, die einen Betriebs- oder Personalrat beschäftigen. Hinzu kommt noch eine ganze Reihe gremieninterner Aufgaben und Pflichten, die zu erledigen sind, damit eine Interessenvertretung überhaupt funktioniert. Deshalb muss die Geschäftsführung des Gremiums ebenso durchdacht organisiert werden wie die tägliche Zusammenarbeit der einzelnen Gremienmitglieder. Wie also sind die Aufgaben im Betriebs-/Personalrat am besten zu verteilen? Welche Formen des Zeitmanagements sind wirklich effektiv? Wie können interne Konflikte am besten gelöst werden? Auf welche Informationen hat der Betriebs-/Personalrat überhaupt Anspruch, wie kann er sie sich beschaffen? Und was ist zu beachten, um eine Sitzung ordnungsgemäß durchzuführen? Fragen, die das Seminar beantworten wird, damit die Interessenvertretung wirklich alles im Griff hat. In diesem Seminar lernen Sie, Ihre Handlungsweisen zu optimieren, um die Zusammenarbeit im Gremium voranzubringen. Sie erhalten Hinweise zu notwendigen Rahmenbedingungen für eine produktive Arbeit des Gremiums. Und Sie erkennen die Grenzen Ihrer eigenen Einflussmöglichkeiten. Übungen und Fallarbeit unterstützen die Arbeitsphasen im Seminar. Arbeitsorganisation, Strategie und Führung Themenschwerpunkte: • Rechtliche Grundlagen der Geschäftsführung • Arbeitsbefreiung nicht freigestellter BR-Mitglieder • Geschäftsordnung • Aufgaben und Rollenklarheit der/des Vorsitzenden bzw. der/des Stellvertreters Wie • fülle ich die Funktion als Vorsitzende/-r bzw. Stellvertreter_In aus? • Welchen Leitungsstil habe ich? • Wie binde ich andere Gremienmitglieder in die Arbeit ein und motiviere sie zu aktiver Gestaltung? • Meine Ressourcen, meine Potenziale, meine Entwicklungsfelder: Wo kann ich ansetzen? Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Themenschwerpunkte: • Zielbestimmung und Prioritäten setzen • Aufgaben und Arbeitsteilung im Gremium • Konfliktvermeidung und -bewältigung • Gesetzliche Vorschriften zur Sitzung des Gremiums • Informationsrechte; Informationsbeschaffung und Informationsfluss zwischen Betriebs- bzw. Personalrat und Belegschaft Arbeitsorganisation und Zeitplanung • Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de Walsrode 595,- €** / 281,- € 04.04. - 06.04.2016 336 122 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX ** Seminargebühr inklusive 65,- € Veranstaltungspauschale Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Arbeitsorganisation, Strategie und Führung 92 Alles im Griff?! Erfolgreich planen und leiten Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG PREMIUM 93 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Arbeitsorganisation, Strategie und Führung 04.10. - 07.10.2015 336 186 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG ** Seminargebühr inklusive 85,- € Veranstaltungspauschale Ein Großteil der von gesetzlichen Interessenvertretungen formulierten Texte ist leider oft rechtlich angreifbar oder unwirksam. Zahlreiche gegen Kündigungen erhobene Widersprüche bzw. Einwendungen halten im Streitfall einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Damit Interessenvertretungsarbeit nicht wirkungslos bleibt, sondern erfolgreich vor Gericht bestehen kann, werden Ihnen in diesem Seminar die wichtigsten rechtswirksamen Formulierungen vermittelt und für die tägliche Praxis handhabbar gemacht. Ihr Nutzen: Sie lernen rechtssicheres Formulieren für Ihre Arbeit in der Interessenvertretung. Themenschwerpunkte: • Einladungen, Tagesordnungen, Beschlüsse • Zustimmungsverweigerungen, Widersprüche, Einwendungen • Betriebsvereinbarungen/ Dienstvereinbarungen Personalratsvorsitzende sind (keine) Chefs Spezialseminar für PR-Vorsitzende und ihre Stellvertreter_Innen Egal, ob Sie neu im Amt sind oder schon Erfahrungen gesammelt haben – als Vorsitzende/r und Stellvertreter_In sind Sie sofort gefordert. Sei es, das bunt gemischte PR-Team anzuleiten oder verantwortlich die Beschlüsse gegenüber der Chefetage zu vertreten. Denn für Bürgermeister_Innen, Geschäftsleitung oder Personalverantwortliche sind Sie die erste Person, die angesprochen wird und mit der vielfältige Themen im Vorfeld besprochen werden. Für das Gremium sind Sie mal mehr oder mal weniger der (Mannschafts-)Kapitän. Mal sollen Sie sagen, wo es langgeht, dann wiederum keinen „bevormunden“. In diesem Seminar verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Rolle als Personalratsvorsitzende/r bzw. Stellvertreter_In und lernen welche Grundsätze für Ihr (neues) Amt entscheidend sind. Ihr Nutzen: Erwerben Sie durch diese Schulung die nötige fachliche und soziale Kompetenz, um erfolgreich als Vorsitzende/r bzw. Stellvertreter_In durchzustarten. Themenschwerpunkte: • Die rechtliche und soziale Rolle als Personalratsvorsitzende/r bzw. StellvertreterIn • Die Besonderheiten bei der Vertretung eines Personalratsteams • Moderation einer Gremiumssitzung • Rechtssichere Beschlussfassung • Formulierung eines gefassten zustimmenden bzw. ablehnenden Beschlusses • Das Protokoll • Als Vorsitzende/r überzeugen – kompetent mit nötiger Rechtssicherheit für die tägliche Geschäftsführung Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber • Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de Oldenburg 390,- € / 120,-€* 28.11. - 30.11.2016 436 208 Freistellung nach: § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX * Tagungspauschale. Die Übernachtung kann zusätzlich organisiert werden. Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Arbeitsorganisation, Strategie und Führung 94 Walsrode (4-tägig) 850,- €** / 408,- € 17.05. - 20.05.2016 336 141 N E U! Rechtswirksames Schreiben Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare Sem.-Nr. Rastede (3-tägig) 520,- € / 245,- € 17.10. - 19.10.2016 436 204 95 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Osnabrück 520,- € / 150,- €* 08.06. - 10.06.2016 535 007 Arbeitsorganisation, Strategie und Führung 21.11. - 25.11.2016 336 212 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG * Tagungspauschale. Die Übernachtung kann zusätzlich organisiert werden. Spezial Seminar für Betriebsratsvorsitzende und deren Stellvertreter_Innen Verhandlungen müssen gezielt vorbereitet und konsequent durchgeführt werden, wenn sie erfolgreich sein sollen. Auch wenn die Emotionen hochgehen, dürfen die Verhandlungsziele nicht aus den Augen geraten. Interessenvertretungsmitglieder müssen ständig verhandlungsbereit sein: Monatsgespräche, Betriebsvereinbarungen, Einigungsstellen, Sozialpläne u.a. gehören zu ihrem normalen Arbeitsspektrum. Egal, ob Sie neu im Amt sind oder schon Erfahrungen gesammelt haben – als Vorsitzende/r und Stellvertreter_In sind Sie sofort gefordert. Sei es, das bunt gemischte BR-Team zu führen oder verantwortlich gegenüber der Chefetage aufzutreten. Denn für Geschäftsleitung bzw. Personalverantwortliche sind Sie die erste Person, die angesprochen wird und mit der vielfältige Themen besprochen werden. Für das Gremium sind Sie mal mehr oder mal weniger „Erste/r unter Gleichen“. Mal sollen Sie sagen, wo es langgeht, dann wiederum keinen „bevormunden“. In dem Seminar wird es unter anderem um die Frage gehen, wie Sie zu einem in der Sache harten, aber die beteiligten Personen wertschätzenden Verhandlungsstil finden und dabei die Interessen der Beschäftigten optimal vertreten können. Themenschwerpunkte: • Taktik und Strategie in Verhandlungen • Die Bedeutung von Verhandlungszielen • Die Zusammenarbeit im Verhandlungsteam • Die Einbeziehung der Beschäftigten • Was tun bei unfairen Methoden? Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 Ihr Nutzen: Erwerben Sie durch diese Schulung die nötige fachliche und soziale Kompetenz um erfolgreich als Vorsitzende/r bzw. Stellvertreter_In durchstarten zu können. Themenschwerpunkte: • Die Rolle als Betriebsratsvorsitzende/r bzw. Stellvertreter_In • Die Besonderheiten bei der Führung eines Betriebsratsteams • Rechtssichere Beschlussfassung • Fit für die Praxis • Als Vorsitzende/r überzeugen – kompetent mit nötiger Rechtssicherheit für die tägliche Geschäftsführung Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber • ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale Anmelden bei: In diesem Seminar verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Rolle als Betriebsratsvorsitzende/r bzw. Stellvertreter_In und lernen, welche Grundsätze für Ihr neues Amt entscheidend sind. E-Mail: [email protected] Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de Bad Zwischenahn 520,- € / 325,- € 08.11. - 10.11.2016 436 206 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Rastede 520,- € / 245,- € 25.04. - 27.04.2016 436 201 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG Arbeitsorganisation, Strategie und Führung 96 Walsrode (5-tägig) 950,- €** / 529,50 € 13.06. - 17.06.2016 336 153 Betriebsratsvorsitzende sind (keine) Chefs Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare Travemünde 520,- € / 392,- € 26.09. - 28.09.2016 736 012 Erfolgreich verhandeln Verhandlungen überlegt planen, vorbereiten und durchführen 97 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Walsrode 670,- €** / 281,-€ 27.04. - 29.04.2016 336 136 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX Arbeitsorganisation, Strategie und Führung ** Seminargebühr inklusive 65,- € Veranstaltungspauschale 98 Anmelden bei: Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift Die Sitzungsniederschrift dokumentiert die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung und deren Beschlüsse. Sie ist Arbeitsgrundlage für die Aktivitäten des Gremiums. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dient sie als Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung. Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare 04.10. - 06.10.2016 336 185 Wer macht das Protokoll? Im Seminar werden die rechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Sitzungsprotokoll behandelt. Die theoretischen Inhalte werden von praktischen Übungen begleitet; viele Tipps zur Aufnahme und Gestaltung eines Protokolls geben konkrete Hilfestellung. Themenschwerpunkte: • Ziel und Zweck eines Protokolls • Rechtsvorschriften und Mindestanforderungen • Protokollarten und deren Ausgestaltung • Übungen zum Erkennen der wesentlichen Sitzungsinhalte • Praktische Erstellung von Protokollen Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de/bildungsprogramm/seminare/rhetorik-kommunikation.html Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de 99 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Göttingen 520,- € / 90,- €* 07.11. - 09.11.2016 836 085 Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Rhetorik * Tagungspauschale. Die Übernachtung kann zusätzlich organisiert werden. ** Seminargebühr inklusive 65,- € Veranstaltungspauschale Anmelden bei: Betriebs-/Personalversammlungen erscheinen Ihnen als mühselige Pflicht? Die Teilnehmenden wirken wortkarg, gelangweilt oder inaktiv? Der Arbeitgeber hat auf Ihrer Versammlung brilliert und Beifall erhalten? Die Arbeit als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung erfordert mehr als einen professionellen Umgang mit Gesetzestexten. Auch an die Art und Weise Ihres Auftretens und an Ihr rhetorisches Geschick werden hohe Ansprüche gestellt, z.B. beim Auftritt auf der Betriebs-/Personalversammlung, bei der Gestaltung kurzer Redebeiträge oder längerer Überzeugungsreden. Neben Inhalt und Aufbau entscheiden der Redestil, die Körpersprache und die innere Haltung über die Wirkung von Redebeiträgen. Dieses Seminar vermittelt Ihnen praxisnah und mit Spaß die Grundlagen erfolgreicher Rhetorik, angefangen bei der Überwindung von Lampenfieber und Sprachhemmungen bis hin zum souveränen Umgang mit möglichen Störungen. Im Seminar geht es um kreative Anregungen für lebendige, gut besuchte Versammlungen. Wir stellen aktivierende Methoden zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Betriebsbzw. Personalrat und den Beschäftigten vor. Unser Ziel ist die Stärkung Ihrer Position. Sie können in diesem Seminar Praxiserfahrungen austauschen, erfahren, wie man typischen „Fallen“ vorbeugt, und profitieren von dem Angebot eines großen Ideenpools. Themenschwerpunkte: • So lief’s bisher: Informationen, Forderungen und Leistungen des Betriebsrats • So geht’s auch: Aktivierung der Zuhörerschaft • So kommt’s an: Aufmerksamkeit gewinnen, aktive Beteiligung erwirken, Lösungsvorschläge entwickeln • So passt’s: Attraktive Rahmenbedingungen schaffen, Themen und Beteiligte gezielt auswählen • So gefällt’s: Cleverer Ablauf und kreative Dramaturgie • So ist’s richtig: Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Redesituationen vor großen Gruppen meistern Themenschwerpunkte: • Wie formuliere ich zündend, überzeugend und verständlich? • Wie gehe ich produktiv mit meiner Redeangst um? • Wie setze ich Sprache und Körpersprache zielgerichtet ein? • Wie gehe ich mit Störungen um? Anmelden bei: Walsrode 950,- €** / 529,50 € 14.03. - 18.03.2016 336 119 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. 05.09. - 09.09.2016 336 169 05.12. - 09.12.2016 336 220 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Rhetorik 100 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 1 Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare Walsrode 695,- €**/ 281,- € 26.09. - 28.09.2016 336 183 Betriebs-/Personalversammlungen – da gehe ich gerne hin! E-Mail: [email protected] 101 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Walsrode 950,- €** / 529,50 € 01.02. - 05.02.2016 336 107 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX Rhetorik und mehr für Frauen in der gesetzlichen Interessenvertretung Es geht in dieser Woche darum, Redeerfahrungen zu reflektieren und die Redekompetenz weiter zu entwickeln. Besondere Situationen, wie z.B. die politische Rede im Freien oder die Überzeugungsrede vor ’anders denkendem’ Publikum wird genauer unter die Lupe genommen und gezielt vorbereitet. Die innere Haltung zu mir selbst, meinem Gegenüber und zum Inhalt meiner Rede kann den Erfolg entscheidend beeinflussen. Themenschwerpunkte: • Umgang mit Repliken • Unterschiedliche Redeanlässe, Berichterstattungen, Referate • Dramaturgie von längeren Redebeiträgen • Lebendige Gestaltung und unterstützende Visualisierungen • Arbeit an mitgebrachten Erfahrungen bzw. bevorstehenden Reden 102 Die Welt braucht Frauen, die aktiv gestalten und ihre Kompetenzen und Ideen einbringen! Auch bei aktiven Frauen gibt es leider immer noch eine große Diskrepanz zwischen der Motivation, mitzureden und dem tatsächlichen Raum, den sie sich in möglichen Redesituationen nehmen (’Ach, lass ihn mal machen, er kann das besser.’). Wie wirkt „Frau“ und was hält Frauen oftmals zurück? Wenn Sie Lust haben, die Inhalte des Rhetorikseminars (’Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 1’) in den für Sie als Frau relevanten Fragestellungen zu beleuchten und zu bearbeiten, ist dies das richtige Seminar für Sie. Sie können Ihre individuellen rhetorischen Stärken herausarbeiten und sich somit für konkrete Redesituationen im Alltag der Interessenvertretung stärken, ohne männlich-dominantes Gesprächsverhalten zu erlernen. Themenschwerpunkte: • Umgang mit Redehemmungen • Aufbau einer Überzeugungsrede • Wirksame Sprache und Körpersprache • Der Umgang mit Störungen • Praxisnahe Wege der Überzeugung trainieren Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de Walsrode 950,- €** / 529,50 € 30.05. - 03.06.2016 336 149 Freistellung nach: § 37 Abs. 6BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Rhetorik Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Rhetorik ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale Klare Rede, starke Wirkung! – für Frauen Besondere rhetorische Herausforderungen Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare 31.10. - 04.11.2016 336 200 Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 2 103 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX 104 Strategische Öffentlichkeitsarbeit für die gesetzliche Interessenvertretung Der Respekt vor der Interessenvertretung wächst mit der Aufmerksamkeit und Beachtung, die sich das Gremium durch die Arbeit bei den Kolleginnen und Kollegen verschaffen kann. Das gilt auch gegenüber dem Arbeitgeber. Wirksame Interessenvertretung lebt von der Qualität der Informationen, die ihr zufließen und der spürbaren öffentlichen Unterstützung in Verhandlungen. Wir machen Mut zu systematischer Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb und bieten Ihnen in diesem Seminar eine Reihe hilfreicher Instrumente der Informationspolitik an, wie z.B. die Vernetzung von Informationen und Informationswegen, rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Informationsbeschaffung und die adäquate Kommunikationsgestaltung. Anhand von Übungen lernen Sie, das Erlernte passgenau in Ihrer alltäglichen Praxis einzusetzen. Themenschwerpunkte: • Die Rechte der Interessenvertretung bei der Informationsgewinnung und Öffentlichkeitsarbeit ausschöpfen • Informationsnetze aufbauen, nutzen und pflegen • Kommunikation auf Wirksamkeit ausrichten • Medien: Formen und Gestaltung betrieblicher Information • Informationsstrategie des Arbeitgebers: Stil, Zielsetzung und Wirkung analysieren und angemessene Antworten entwickeln • Eine eigene „Unternehmenskommunikation“ der Interessenvertretung aufbauen und gestalten Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Öffentlichkeitsarbeit 2.0 Das betriebliche Intranet und das Internet bieten Möglichkeiten der Kommunikation oder der Darstellung von Menschen sowie von politischen und betrieblichen Themen mithilfe von Videoclips. Für gesetzliche Interessenvertretungen scheint das audiovisuelle Medium aber noch keine große Rolle zu spielen. Warum nicht die neue Dienst- oder Betriebsvereinbarung mit einem kleinen Clip im Intranet anschaulich und verständlich erläutern? Warum nicht mit einem Film für die nächste Betriebsversammlung werben oder auf dieser sogar einige Parts filmisch gestalten? In diesem Seminar wird gezeigt, wie eine audiovisuelle Darstellung von speziellen Themen der gesetzlichen Interessenvertretung möglich ist – und zwar von A-Z. Von der Idee über die Umsetzung bis zum Schnitt werden dabei alle Schritte praktisch durchlaufen und ausprobiert. Themenschwerpunkte: • Entwicklung von Ideen für die audiovisuelle Darstellung • Dramaturgie für Filme, speziell abgestellt auf die Anforderungen der betrieblichen Arbeit • Vermittlung von Grundfertigkeiten zur Produktion von Kurzfilmen • Rechtliches zur audiovisuellen Öffentlichkeitsarbeit Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de Walsrode 1050,- €**/ 529,50 € 31.10. - 04.11.2016 336 202 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Rhetorik Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Rhetorik ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale Mehr Präsenz im Betrieb schaffen! Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare Sem.-Nr. Walsrode 975,- €** / 529,50 € 12.09. - 16.09.2016 336 172 105 Wir haben alles unter Kontrolle! Datenschutz: Mitbestimmungsrechte und Pflichten der Interessenvertretung Arbeitgeberfinanzierte Seminare Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX ** Seminargebühr inklusive 85,- € Veranstaltungspauschale Themenschwerpunkte: • Wichtige Vorgaben zum Datenschutz • Die Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung • Die Rechte der Beschäftigten • Betriebliche Datenschutzbeauftragte • Abschluss und Inhalte von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de/bildungsprogramm/seminare/datenschutz-edv-internet.html Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 EDV und Datenschutz 106 Die Interessenvertretung kann außerdem durch ihre Mitbestimmungsrechte den Datenschutz der Beschäftigten verbessern. Sie erarbeiten und diskutieren die rechtlichen Vorgaben des Datenschutzes und dessen Umsetzung in der betrieblichen Praxis. Ort Arbeitgeberfinanzierte Seminare In nahezu allen Bereichen eines Unternehmens/einer Dienststelle werden Beschäftigtendaten verarbeitet. Damit gewinnt der Datenschutz an Bedeutung für die Arbeit der Interessenvertretung. Auch wenn der Arbeitgeber für die Gewährleistung des Datenschutzes verantwortlich ist, hat die Interessenvertretung die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes zu überwachen. Walsrode 880,- €**/408,- € 31.10. - 03.11.2016 336 201 E-Mail: [email protected] 107 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Walsrode 950,- €**/ 529,50 € 15.02. - 19.02.2016 336 112 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale. Unser Seminar richtet sich an alle Betriebs- und Personalratsmitglieder, die sich nicht oder nicht so oft mit den Grundlagenkenntnissen über Computer und mit den Computerprogrammen Word, Excel, PowerPoint und Outlook auseinandersetzen. Es ist speziell auf die Bedürfnisse von Betriebs- und Personalräten zugeschnitten und soll einen effizienten und zeitsparenden Umgang mit den genannten Programmen ermöglichen. Web 2.0 und soziale Netzwerke wie Twitter und Facebook haben die Kommunikation innerhalb unserer Gesellschaft radikal verändert. Viele sehen die neuen Medientypen als Gefahr – Stichwort Privatsphäre und Datenschutz. Die Anwendungen im Web 2.0 eröffnen aber auch ganz neue Möglichkeiten für die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretungen. Ohne Vorkenntnisse wird in Kürze ein Niveau erreicht, auf dem Formatvorlagen in Word, Formeln in Excel, Masterfolien in PowerPoint, eine übersichtliche Ordnerstruktur oder ein Abwesenheitsassistent in Outlook, die täglichen Aufgaben im Büroalltag der Betriebs- und Personalräte erleichtern. EDV und Datenschutz Themenschwerpunkte: • Allgemeine Grundlagen (Hardware, Software, Betriebssysteme, Intranet/Internet) • Einführung in MS-Word (Formatierungen, Tastenkombinationen, Serienbrief, Grafiken) • Einführung in MS-Excel (Tabellen und Zellen, Datenimport und -export, Formeln, Pivot-Tabellen) • Einführung in MS-PowerPoint (Folien gestalten und Funktionen kennenlernen, zielgruppenorientierte Präsentationen) • Einführung in MS-Outlook (E-Mail-Management, Kalender, Aufgaben, Abwesenheitsassistent, Kontakte) Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Neben der Recherche zu rechtlichen Themen, bietet das Internet eine Fülle von Instrumenten für eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit, deren Potenzial eine wachsende Anzahl von Gremien bereits erkannt hat. Zugleich gibt es zahlreiche Fallstricke, deren man sich bewusst sein sollte. Das belegen die neuen Gerichtsurteile, nicht nur in Bezug auf arbeitsrechtliche Aspekte, sondern auch zu Themen wie Datenschutz, Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht. In unserem Seminar vermitteln wir das nötige Wissen, um Betriebsratsarbeit auf das nächste Level zu heben. Ziel ist es, Handlungssicherheit im Umgang mit Web 2.0 und sozialen Netzwerken und deren rechtlichen Dimensionen zu erlangen und die Öffentlichkeitsarbeit der Interessenvertretung gezielt zukunftsfähig zu machen. Themenschwerpunkte: • Soziale Netzwerke – kennenlernen und nutzen • Datenschutz und rechtliche Aspekte bei der Nutzung von Web 2.0 und sozialen Medien • Öffentlichkeitsarbeit mit dem Internet – wartungsfreundlich und nachhaltig • Internetrecherche und Suchstrategien – Webseiten, Blogs, Foren und Datenbanken • Informationsbewertung – Ist alles Gold, was glänzt? Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de Walsrode 950,- €** / 529,50 € 14.11. - 18.11.2016 336 209 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale. Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. EDV und Datenschutz 108 EDV Spezialisierung – Web 2.0 & Soziale Netzwerke (Social Media) verstehen und nutzen Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare 11.07. - 15.07.2016 336 159 EDV – Grundlagenseminar für Betriebs- und Personalräte 109 Mediation – der konstruktive Weg zur Einigung Arbeitgeberfinanzierte Seminare Mediation bietet Ihnen einen hilfreichen Leitfaden, wie Konflikte eigenverantwortlich bearbeitet werden können, ohne dass kostenintensive und langwierige Gerichtsverfahren eingeleitet werden müssen. Durch eine gezielte Interessenfindung werden starre Positionen aufgehoben und eine konstruktive Kommunikation ermöglicht. Hierdurch entstehen erweiterte Handlungsspielräume, die es erlauben auch verfahrene Konflikte aufzulösen und Win-Win-Situationen zu vereinbaren. Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale Konfliktmanagement Themenschwerpunkte: • Wo ist das Problem? Erkennen von Konflikten und Konfliktanalyse • Was hilft uns weiter? Mediationsphasen und Gesprächstechnik • Geht das überhaupt? Bedingungen für eine erfolgreiche Mediation • Schlicht und einfach? Unterschiede zwischen Mediation, Einigungsstellenverfahren, Gerichtsverfahren und Schlichtung • Gelungene Vermittlung! Konkrete Fallarbeit aus der betrieblichen Praxis 110 Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de/bildungsprogramm/seminare/konfliktmanagement.html Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 Arbeitgeberfinanzierte Seminare Der Umgang mit unterschiedlichsten Konfliktfeldern gehört zur täglichen Arbeitssituation von Betriebs- und Personalräten: Bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, in ihren Beziehungen zu Kolleginnen und Kollegen und auch beim Schlichten von Streitigkeiten unter den Kolleginnen und Kollegen werden häufig besonders diplomatisches Geschick und Einfühlungsvermögen benötigt. Walsrode 990,- €** / 529,50 € 31.10. - 04.11.2016 336 204 E-Mail: [email protected] 111 Ort Gebühr/Unterkunft Termin Sem.-Nr. Walsrode 950,- €** / 529,50 € 18.04. - 22.04.2016 336 133 Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG § 40 NPersVG § 39 Abs. 2 NPersVG § 39 Abs. 5 BremPersVG § 46 Abs. 6 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX Konfliktmanagement ** Seminargebühr inklusive 110,- € Veranstaltungspauschale Mobbing in Betrieb und Verwaltung Der Psychoterror am Arbeitsplatz nimmt ständig zu – Kolleginnen oder Kollegen, die absichtlich wichtige Arbeitsinformationen vorenthalten, üble Gerüchte, die plötzlich gestreut werden ... QuBE Qualifizierung und Bildung für Erwachsene im Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V. Was häufig so schleichend beginnt, kann sich im Geheimen oft ausweiten, bis plötzlich nichts mehr geht: Gesundheitliche Gefährdungen und wirtschaftliche Nachteile für alle Beteiligten sind die Folge. Häufige Ursachen für Mobbing am Arbeitsplatz sind Mängel in der Arbeitsorganisation und Personalführung sowie konkurrenzorientierte Umgangsformen. Arbeitgeberfinanzierte Seminare Arbeitgeberfinanzierte Seminare 05.09. - 09.09.2016 336 168 „Stimmt das Klima noch?“ Die betrieblichen Interessenvertretungen sind aufgefordert, den Beteiligten hilfreich zur Seite zu stehen. Daher werden Ihnen in diesem Seminar speziell dazu Hilfestellungen gegeben, um Mobbingsituationen zu erkennen und Möglichkeiten der Prävention zu erarbeiten. Themenschwerpunkte: • Ursachen und Verlaufsformen von Mobbingprozessen • Möglichkeiten der Hilfe und Prävention • Was können Betriebs-/Personalräte, Schwerbehindertenund Mitarbeitervertretungen tun? • Elemente von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen b u a l r u s g Bildun 6 201 ern! f veränd p o K n e e die d uf fünf Tag 5 Tage, Anspruch a hr nach aben einen ändiges Unser vollst mm ro P aubs- gra Bildungsurl en Sie unter find cke pro Ja erInnen h ildungszwe Arbeitnehm B r fü NBildUG. g n u eistell aubsgesetz rl su g n u ema d bezahlte Fr il nB Und das Th rsächsische ubildende. sz u menA dem Niede m r sa fü t in Zu rigens auch t unbeding h ic n Dies gilt üb ss u m . ngsurlaubs keit stehen Ihres Bildu ichen Tätig fl u er b r re hang mit Ih ell.de -aktu b u a l r u s ung d www.bil öglichen rlaube erm n Themen Bildungsu g mit neue n u tz e rs e d nntnisse Auseinan andener Ke rh vo g n u h Auffrisc tenzen uer Kompe Ausbau ne 112 Anmelden bei: Bildungswerk ver.di Niedersachsen Tel. (0511) 12 400 - 400 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen unter www.bildungsurlaub-aktuell.de 113 Faires Miteinander im Betrieb Mit unseren langfristigen Weiterbildungen bieten wir Funktionsträgern in Betrieben und Dienststellen die Gelegenheit, ihre Arbeit noch stärker zu professionalisieren. Die Kurse sind in mehrere Module aufgeteilt und geben so den Rahmen für eine intensive Auseinandersetzung mit den entsprechenden Wissensgebieten. Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach: § 37 Abs. 6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG; § 40 i.V.m. § 37 Abs. 1 NPersVG; § 39 Abs. 2 NPersVG; § 39 Abs. 5 BremPersVG i.V.m. § 41 Abs. 1 BremPersVG; § 19 Abs. 3 MVGK i.V.m. § 30 Abs. 2 MVGK sowie nach § 46 Abs. 6 BPersVG und § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX. Ort Gebühr Beginn Sem.-Nr. Umfang Osnabrück 1.300,- €* 16.09.2016 566 009 80 Unterrichts-Std., 5 Module * 1.170,- € für ver.di-Mitglieder MethodischeGruppenModeration (MGM) Effektive Prozessgestaltung und Entscheidungsfindung Begleiten Sie Teammeetings, die Planung von Projekten oder Gesundheitszirkel? Suchen Sie nach einem Instrument, um die kreativen Potentiale aller Beteiligten zu aktivieren? Immer wenn die Ideen und Meinungen mehrerer Akteure und Akteurinnen gefragt sind, ist die MethodischeGruppenModeration – kurz MGM – ein zielorientiertes Instrument. Im Rahmen eines Moderationsprozesses gelangen Sie zu nachvollziehbaren Ergebnissen, mit denen sich alle Beteiligten identifizieren können. Die erfolgreiche Teilnahme an dieser Qualifizierung befähigt Sie, eine eigene Prozessbegleitung vorzubereiten und durchzuführen. Darüber hinaus lernen Sie die Grundlagen der Visualisierung mit der Sie die Ergebnisse dokumentieren können. Themenschwerpunkte: • Erleben einer Beispielmoderation zu ausgewählten Themen • Methodische Reflexion in Gruppen • Die Phasen im Moderationsprozess • Die drei Bausteine der MethodischenGruppenModeration: – Frage-/Antworttechniken und Frageformulierungen – Visualisierung und Dokumentation – Prozessbegleitendes Moderationsverhalten • Moderationsübungen und Feedback in zwei Kleingruppen Weitere Informationen unter www.erfolgreich-weiterbilden.de Konfliktpotentiale in Unternehmen sind vielfältig – werden sie nicht frühzeitig erkannt und bearbeitet, entstehen unnötige Kosten und das Betriebsklima wird nachhaltig belastet. Um ein faires Miteinander im Betrieb zu garantieren, bietet sich das Mediationsverfahren an. Die Methode ist vielfältig und kann sowohl bei schwierigeren Konflikten als auch zur Klärung von kleinen Meinungsverschiedenheiten angewendet werden. Wir bieten Führungskräften, Betriebs- und Personalräten und allen Personen, die mit der Bearbeitung von Konflikten innerhalb von Unternehmen, Behörden oder Institutionen konfrontiert sind, die Möglichkeit, eine adäquate Methode zur konsensualen Konfliktbewältigung zu erlernen. Für die Teilnahme sind keine speziellen Vorkenntnisse erforderlich, gleichwohl kann der Kurs als Aufbaumodul zum Grundkurs Mediation belegt werden, sodass anschließend die Zertifizierung als MediatorIn BM durch den Bundesverband für Mediation (BM) beantragt werden kann. Coaching-Sprechstunde für Betriebs- und Personalräte, JAVen Ort 80 Zeitstunden Umfang Gebühr Beginn Sem.-Nr. * 900,- € für ver.di-Mitglieder QuBE – erfolgreich weiterbilden QuBE – erfolgreich weiterbilden QuBE Qualifizierung und Bildung für Erwachsene im Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V. Hannover 990,- €* Sommer 2016 365 018 nach Vereinbarung 60,- €/Std. nach Vereinbarung Ort Gebühr Termin Als Mitglied oder Vorsitzende/r des Betriebs- oder Personalrats haben Sie mit unterschiedlichen Erwartungen und Beanspruchungen zu tun. Sie sollen • für alle, möglichst jederzeit, ansprechbar sein • die Interessen der Beschäftigten vertreten • Partner für die Geschäftsleitung sein • Gespräche führen und Konflikte lösen • Führungskompetenz an den Tag legen • dabei Gleiche/r unter Gleichen bleiben u.v.m. Durch die Vielschichtigkeit Ihrer Arbeit sind Konflikte und Belastungen auf mehreren Ebenen möglich. Damit Ihr Ehrenamt Ihnen auch weiter Spaß macht und Sie es erfolgreich ausfüllen können, bieten wir Ihnen mit der Coaching-Sprechstunde Unterstützung an. In dem etwa einstündigen vertraulichen Gespräch mit einem erfahrenen Coach werden Ihre Themen und Fragestellungen aufgriffen und analysiert. Es werden Handlungsmöglichkeiten und Lösungsansätze besprochen. Anmelden bei: QuBE im Bildungswerk ver.di Tel. (0511) 12 400-410 E-Mail: [email protected] 115 0511 12 400-400 Wir organisieren maßgeschneiderte Seminare für Sie! • Ihr gesamtes Gremium braucht eine Schulung zu einem bestimmten Thema? • Sie wollen aus Ihrem Gremium ein durchsetzungsfähiges Team machen? • Die Arbeitsplanung wird immer länger, doch im täglichen Geschäft hat keiner Zeit sich mit strategischen Themen zu beschäftigen? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung – wir beraten Sie gern! Sie sagen uns, was Sie brauchen, wir erarbeiten für Sie ein individuelles, auf Ihren Betrieb zugeschnittenes Konzept. Wir übernehmen die gesamte Durchführung und Abwicklung des Seminars und vermitteln kompetente Referent_Innen. Dabei können Sie wählen, ob Sie das Seminar lieber in Ihrem Betrieb durchführen oder sich von uns entsprechende Räumlichkeiten vorschlagen lassen möchten. Maßgeschneidert – Inhouse Massgeschneidert – Inhouse INFOS UNTER Ihre Vorteile • Das Seminar ist genau auf Ihre Wünsche zugeschnitten • Innerbetriebliche Fragestellungen können ausführlicher thematisiert und bearbeitet werden • Teamworkshops fördern die Identifikation mit der Gremienarbeit • Alle Teilnehmer erreichen den gleichen Wissensstand • Inhouse-Schulungen sind unter Umständen günstiger als jeden Betriebs- oder Personalrat einzeln zu einem Seminar zu schicken Einige Beispiele für Inhouse-Schulungen finden Sie auf den nächsten Seiten. Weitere Themen finden Sie unter www.betriebs-rat.de/inhouse Zu den Personalratswahlen 2016 bieten wir auch Wahlvorstandsschulungen und Grundlagenseminare als Inhouse-Pakete an! Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de/beratung-inhouse/inhouse-sevice.html 117 Klausurtagung für neu- und wiedergewählte Betriebsrats- und Personalratsteams In dieser moderierten dreitägigen Klausurtagung erarbeiten wir mit Ihnen die Grundlagen für eine erfolgreiche Amtsperiode. Es werden Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Stärken des Gremiums herausgestellt, Aufgaben verteilt und „Spielregeln“ verabredet. Die eigene Motivation zu kennen und diese zu fördern ist wichtig, um die anstehenden Aufgaben gemeinsam gut lösen zu können. Ein transparentes Selbstverständnis des Betriebsrats bzw. Personalrats schafft für alle Orientierung und bildet den „roten Faden“ sowohl innerhalb des Gremiums als auch im Unternehmen bzw. in der Dienststelle. Themenüberblick: • Selbstverständnis des Betriebsrats/Personalrats: Gemeinsame Vision – gemeinsame Ziele – gemeinsam handeln • Kriterien für eine erfolgreiche Arbeit • Arbeitsschwerpunkte bilden • Kommunikation intern und extern • Strategie abstimmen • Kompetenzen, Neigungen und Aufgabenverteilung • Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit Aktive zielgerichtete Gremienarbeit Nicht selten kommen seitens des Arbeitgebers ständig neue Themen und Entscheidungsvorlagen auf den Tisch auf die das Gremium reagieren muss. Was man sich zu Beginn der Amtsperiode vielleicht mal als langfristige Aufgaben vorgenommen hatte, fällt dabei unter den Tisch. Abseits vom alltäglichen Druck mit Terminvorgaben, Sachund Handlungszwängen sind Arbeitsklausuren sinnvoll um eine Bestandsaufnahme der Gremienarbeit zu machen, Schwerpunkte neu zu identifizieren und Ziele zu überprüfen. Die Klausur wird durch einen Moderator/eine Moderatorin (je nach Bedarf auch mit juristischen Kenntnissen) begleitet. Dadurch ist es möglich, sich auf die Inhalte zu konzentrieren und effektiv an einer Neuausrichtung zu arbeiten. Diese Klausurtagungen eigenen sich z.B. für folgende Vorhaben: • Betriebs- oder Dienstvereinbarungen vorbereiten • Handlungsspielräume identifizieren und nutzen • Rechtliche Mitbestimmung/Mitwirkung zu aktuellen Themen ausloten • Öffentlichkeitsarbeit planen Teamentwicklung Service-Angebot: Professionelles Veranstaltungsmanagement Auf dem Weg zu einem leistungsfähigen und erfolgreichen Gremium Sie kennen das: Häufig sind es gremieninterne Stolpersteine, die eine wirkungsvolle Interessenvertretung behindern und die Außendarstellung beeinträchtigen. Ein leistungsfähiges Gremium entwickelt sich, in dem es Probleme löst, Beziehungen vertieft und Rollen klärt. Führung/Vorsitz, Strategie, Arbeitsweise und Arbeitsorganisation stehen dabei im Mittelpunkt. In diesem in der Regel 2-tägigen TeamentwicklungsWorkshop identifiziert das Gremium seine „größten Hebel“ zur Verbesserung der eigenen Wirksamkeit und erarbeitet Regeln und konkrete Maßnahmen. In einem Vorgespräch klären wir mit Ihnen die konkreten Anliegen und Ziele des Workshops. Sie planen Ihre nächste Betriebs- oder Personalversammlung? Nutzen Sie unser Know-How! Wir organisieren für Sie: • Räume • Veranstaltungsmanagement und Tagungsbüro • Referent_Innen und Moderator_Innen • geeignete Methoden • Catering • Abendprogramm und Übernachtungen Themenschwerpunkte: • Reflexion: Selbstverständnis des Betriebsrats • Auf einen Nenner kommen – Ziele definieren • Wo drückt der Schuh? • Spielregeln und wertschätzender Umgang • Lösungsorientierte Sichtweise entwickeln • Wege zu effektivem Arbeiten • Erarbeiten von Teilzielen und konkreten Maßnahmen 118 Arbeits- und Planungsklausuren INFOS UNTER Maßgeschneidert – Inhouse Maßgeschneidert – Inhouse Frisch gewählt und gut aufgestellt: Strategieplanung und effiziente Organisation 0511 12 400-400 119 Das ist mein gutes Recht (VL 1) Zielgruppe: Interessierte Arbeitnehmer_Innen In diesem Seminar wollen wir den Handlungsrahmen für betriebliche Aktivitäten von Vertrauensleuten abstecken und zwar anhand von: Walsrode 22.02.-24.02.2016 186 001 Ort Termin Sem.-Nr. Freistellung: Bildungsurlaub sowie vergleichbare Regelungen Stärker werden – aktiv im Betrieb • Rolle, Aufbau und Aufgaben der Gewerkschaften • Meinungs- und Pressefreiheit und ihre Grenzen • Rechtliche Grundlagen der betrieblichen Vertrauensleutearbeit • Kennenlernen und Durcharbeiten der Richtlinien zur Betriebs- und Vertrauensleutearbeit • Kennenlernen der ver.di-Materialien für die Vertrauensleutearbeit Zielgruppe: Interessierte Arbeitnehmer_Innen Wem Arbeitsbedingungen nicht völlig gleichgültig sind, der kann mit Unterstützung der Gewerkschaft aktiv werden. Gewerkschaft lebt durch kommunikative und kreative Menschen in den Betrieben, die um die Nöte und Probleme der Beschäftigten wissen und handeln. Dieses Grundlagenseminar vermittelt Kenntnisse, die Einflussnahme und die Gestaltung von Arbeit ermöglichen: Walsrode 11.04.-13.04.2016 186 002 Freistellung: Bildungsurlaub sowie vergleichbare Regelungen • Rechte kennen und einsetzen • Informelle Beziehungen pflegen • Kommunikationsstrukturen auf- und ausbauen • Lokale und regionale Vernetzung • Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit mit anderen Gewerkschaftsfinanzierte Seminare Wer, wenn nicht wir? (VL 2) Interessenvertretungen Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de/bildungsprogramm/seminare/gewerkschaftspolitische-seminare.html Anmelden bei: ver.di-Landesbüro Bremen Tel. (0421) 33 01 - 351 /-350 E-Mail: [email protected] 121 Ort Termin Sem.-Nr. Walsrode 28.11.-30.11.2016 186 003 Wir können auch anders – Kommunikationstraining im Betriebsalltag (VL 3) Kampagnen planen Zielgruppe: Interessierte Arbeitnehmer_Innen und Erwerbslose Walsrode 14.03.-16.03.2016 186 004 Ort Termin Sem.-Nr. Zielgruppe: Interessierte Arbeitnehmer_Innen Gewerkschaftsfinanzierte Seminare In diesem Seminar geht es um die Verbesserung der persönlichen Kommunikationsfähigkeiten. Wir werden unter anderem folgenden Fragen nachgehen: • Wie kann ich in einer wertschätzenden und urteilsfreien Haltung im Umgang mit Kolleginnen und Kollegen das Interesse für ein betriebliches Engagement oder auch beispielsweise für eine Mitarbeit in der Gewerkschaft wecken? Welche Bedeutung hat eigenes Verhalten und Körpersprache • für die Wahrnehmung der anderen? • Hat die persönliche Art, ob und wie wir/ ich dem anderen zuhören, Auswirkungen für die kollegiale Kommunikation? Anmelden bei: ver.di-Landesbüro Bremen Tel. (0421) 33 01 - 351 /-350 E-Mail: [email protected] Die Kampagne ist das Gegenteil von Routine, sie ist das Außergewöhnliche. Sie ist das Gegenteil einer spontanen Reaktion, sie ist eine geplante Aktion. Vor allem ist die Kampagne ein Erlebnis. Sie gehört im Leben einer Organisation zu den Highlights, an die sich die Beteiligten noch lange erinnern. Die Geschichte politischer Organisationen ist nicht selten auch die Geschichte ihrer (erfolgreichen) Kampagnen. Die Kampagne unterscheidet sich von der gewöhnlichen Öffentlichkeitsarbeit des Alltagsgeschäftes durch: • Das strategische Verzahnen von Politik und Öffentlichkeitsarbeit, • Die bewusst angelegte Architektur ihres Aufbaus, • Die geplante Dramaturgie ihres Verlaufs, • Die Festlegung eines bestimmten Zeitraums, • Die Beschränkung auf eines oder wenige Themen, • Die gleichzeitige Nutzung aller KommunikationsInstrumente Die Kampagne ist eine zeitlich befristete, thematisch begrenzte, dramaturgisch angelegte, multimedial operierende besondere Kommunikationsanstrengung, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Weitere Informationen unter www.nds-bremen.verdi.de Freistellung: Bildungsurlaub sowie vergleichbare Regelungen Gewerkschaftsfinanzierte Seminare 122 Erfolgreiche zwischenmenschliche Kommunikation ist das wesentliche Ziel in täglichen Gesprächen unter und mit Kolleginnen und Kollegen – besonders, wenn es dabei noch um die gemeinsame Verbesserung der Arbeitsbedingungen geht. Die von uns ausgehenden Signale (Worte, Betonung, Körpersprache) tragen dabei ständig entscheidend zur Kommunikation mit den Mitmenschen bei. Stärker werden – aktiv im Betrieb Stärker werden – aktiv im Betrieb Freistellung nach: Bildungsurlaub sowie vergleichbare Regelungen 123 Ort Termin Sem.-Nr. Bremen 21.05.2016 186 006 ar Walsrode 23.05. - 25.05.2016 186 005 Freistellung : Bildungsurlaub sowie vergleichbare Regelungen Zielgruppe: Alle Interessierten Zielgruppe: Interessierte Arbeitnehmer_Innen Es gibt unzählige Gedenktage, von denen viele nur durch kurze Hinweise im Morgenradio auffallen. Sie bieten aber durchaus einfache und wirksame Anknüpfungspunkte, um gewerkschaftliche Positionen kommunikativ vorzustellen. Sei es der Tag des Ehrenamtes, der Weiterbildung, der Frau, des Mannes, der Familie, der Armut oder der Toleranz: Es bieten sich neue Chancen zum Engagement einzuladen, über Engagement zu informieren. Von wirksamen Ideen zu Aktionen, Medien, Veranstaltungen und Strategiekonzepten zu hören, das hat natürlich was. Noch eindrucksvoller ist es aber, mal selber erlebt zu haben, wie leicht es ist, in nur einer Stunde tausende Bürger_Innen zu erreichen, die einem zustimmen, mit zig Bürger_Innen gesprochen, ja etwas im Detail überlegt zu haben. Eindrucksvoll ist es, wenn man erlebt, dass einem selber Infoarbeit richtig Spaß machen kann und den Adressatinnen und Adressaten auch. Organizing kennen lernen Hannover 15.10.2016 186 007 Nafroth -Semin Ort Termin Sem.-Nr. ar In diesem Seminar erstellen die Teilnehmenden im Team verschiedene Aktionen und Medien und probiert sie vor Ort unter realen Bedingungen aus. Anmelden bei: ver.di-Landesbüro Bremen Tel. (0421) 33 01 - 351 /-350 E-Mail: [email protected] Zielgruppe: Interessierte Arbeitnehmer_Innen und Erwerbslose Die Bedingungen für Beschäftigte in der Arbeitswelt werden immer härter. Traditionelle Formen der Organisierung und Vertretung von Beschäftigteninteressen scheinen häufig nicht auszureichen, wenn es gilt, multinational agierenden Arbeitgebern durchsetzungsstark zu begegnen. Eine tragende Säule unserer demokratischen Gesellschaftsordnung gerät ins Wanken. Immer öfter ist es eine Frage von Zivilcourage, sich innerbetrieblich und privat klar für Beschäftigten-Interessen einzusetzen. Hierfür bietet sich die in den USA erprobte Organizing-Methode an. Organizing meint eine ganze Palette sehr vielfältiger gewerkschaftsinterner, betriebsnaher und öffentlicher Aktivitäten. Als kreative Arbeitsmethode zielt Organizing darauf ab, dass Betroffene ihre beruflichen und gesellschaftlichen Interessen selbstbestimmt vertreten. Im Seminar wollen wir die Methode kennen lernen und einige ihrer Elemente der erproben. Der Film „Bread and Roses“ von Ken Loach rundet das Seminar ab. 124 Mit Miniaufwand die Menschen erreichen Anmelden bei: ver.di-Landesbüro Bremen Tel. (0421) 33 01 - 351 /-350 E-Mail: [email protected] Gute Taten wollen ans Licht! Walsrode 25.07.-29.07.2016 186 010 Öffentlichkeitsarbeit als Gegenmacht Zielgruppe: Alle Interessierten Informations- und politische Gestaltungsarbeit gewinnt vor Ort in den Betrieben und Dienststellen aber auch im sozialen Raum immer mehr an Bedeutung, bildet sie doch die Basis für Demokratie. Ziel im Seminar ist es, Fragen der Motivation und Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit gesetzlichen Interessenvertretungen zu beantworten. Es werden Vor- und Nachteile unterschiedlicher Medien diskutiert und mit Hilfe praktischer Projekte auf deren Praxistauglichkeit erprobt. Weitere Themen werden die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit als Gegengewicht zur betrieblichen Informationspolitik des Arbeitgebers sein. Anmelden bei: Bildungszentrum Walsrode Tel. (05161) 979 560 Freistellung nach: Bildungsurlaub sowie vergleichbare Regelungen Gewerkschaftsfinanzierte Seminare Gewerkschaftsfinanzierte Seminare -Semin Wir erstellen und erproben vor Ort unter realen Bedingungen mindestens 12 Aktions- und Medienideen Stärker werden – aktiv im Betrieb Stärker werden – aktiv im Betrieb Nafroth Gedenktage wie 1. Mai, Internationaler Frauentag, Tag der Familie und andere „freche“ Tage anregend und inhaltsreich nutzen In Kooperation mit ver.di GPB (ver.di GewerkschaftsPolitische Bildung gemeinnützige GmbH) E-Mail: [email protected] 125 Rechtsextreme Strukturen und Möglichkeiten der Gegenwehr Walsrode 22.06. – 24.06.2016 186 009 Ort Termin Sem.-Nr. Zielgruppe: Alle Interessierten Freistellung: Bildungsurlaub sowie vergleichbare Regelungen Folgende Themeninhalte werden behandelt: • Was ist eigentlich Rechtsextremismus? (Geschichte) • Der organisierte Rechtsextremismus in Deutschland nach 1945 • Rechtsextremismus im europäischen Vergleich • Gewerkschaften und Rechtsextremismus • Intellektueller Rechtsextremismus • Rechtsextreme Musikszene • Politische Aktionen gegen den Rechtsextremismus Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de/bildungsprogramm/seminare/gewerkschaftspolitische-seminare.html Anmelden bei: ver.di-Landesbüro Bremen Tel. (0421) 33 01 - 351 /-350 E-Mail: [email protected] Gewerkschaftsfinanzierte Seminare Im Seminar werden wir den Ideologien und Ausdrucksformen des Rechtsextremismus auf die Spur kommen. Wir fragen nach unseren Erfahrungen mit dem Rechtsextremismus und auch nach konstruktiven und humanen Formen der Verarbeitung, wenn wir selbst uns durch gesellschaftliche Begebenheiten bedroht fühlen. Bekannte Stichwörter wie Hoyerswerda und Antisemitismus dienen uns zur vertiefenden Durchdringung des Themas. Politik und Gesellschaft – aktuelle Themen Rechtsextremismus macht Angst – nirgendwo zeigt sich die Drohung mit Ausschluss und Vernichtung von Minderheiten und Andersdenkenden in solcher Brutalität wie bei rechtsextremen Ideologien. Und je mehr Menschen mit anhaltend unsicherer Lebensplanung zu tun haben, desto mehr wirken rechtsradikale Denkmuster bis in die Mitte unserer Gesellschaft hinein. 127 Ort Termin Sem.-Nr. Walsrode 20.04.-22.04.2016 186 008 Gewerkschaften im Wandel der Zeiten – Welche Arbeitsgesellschaft wollen wir? Europa zwischen Expansion und Implosion Zielgruppe: Alle Interessierten Walsrode 01.08.-05.08.2016 186 012 Ort Termin Sem.-Nr. Gewerkschaftsfinanzierte Seminare Mit der 1. Novellierung des BetrVG und verschiedenen sozialpolitischen Reformen Anfang der 1970er Jahre waren alle Forderungen der Gewerkschaften aus dem 19. Jahrhundert und aus der Zeit der Novemberrevolution von 1918 erfüllt. Mit der massenhaften Durchdringung prekärer Arbeitsverhältnisse in Form von Leiharbeit, geringfügiger Beschäftigung, Niedriglohn, befristeten Arbeitsverhältnissen und unfreiwillig eingegangener Teilzeitarbeit erfahren die Gewerkschaften seit Mitte der 1980er Jahre Kehrtwendungen, die sie in den 1970er Jahren nicht für möglich gehalten hätten. Was sind die Gründe für diese Entwicklungen? Ist alles nur eine Frage der politischen Kräfteverhältnisse? Der Soziologe Oscar Negt mahnte mehrmals, endlich die Veränderungen in den ökonomischen Strukturen wahrzunehmen und nannte exemplarisch den durch die betriebswirtschaftliche Konkurrenz bedingten Zwang zur Rationalisierung, wodurch die wertschöpfende Arbeit erstmals auf breiter Front wegbrechen würde. Diesen und anderen Thesen zur Zukunft der Arbeitsgesellschaft und der Gewerkschaften wollen wir im Seminar vertieft nachgehen. Anmelden bei: ver.di-Landesbüro Bremen Tel. (0421) 33 01 - 351 /-350 E-Mail: [email protected] Die „Ukraine-Krise“ hat gezeigt, dass die Osterweiterung der EU andernorts durchaus als Akt der Aggression empfunden wird. Im Süden schottet sich die Gemeinschaft in immer stärkerem Masse von Flüchtlingen aus den Krisenregionen in Afrika und im Nahen Osten ab, die Zahl der aus diesem Grunde im Mittelmeer ertrunkenen hat unterdessen die 30.000 überschritten. Zugleich tragen die reichen Staaten des Nordens durch eine verfehlte Entwicklungspolitik und Subventionierung der heimischen Landwirtschaft zur Verschärfung des Elends in den Ländern südlich der Sahara bei. Es ist davon auszugehen, dass die Fluchtbewegungen in den nächsten Jahren noch zunehmen werden. Eine menschenwürdige Reaktion der Union auf dieses Elend ist nicht in Sicht. Freistellung nach: Bildungsurlaub sowie vergleichbare Regelungen In Kooperation mit ver.di GPB (ver.di GewerkschaftsPolitische Bildung gemeinnützige GmbH) Und im Innern? Rechtspopulisten nutzen Fehler in der Politik der Gemeinschaft um an Einfluss zu gewinnen und ihre menschenverachtende „Alternativen“ an den Mann und die Frau zu bringen. In einigen Mitgliedsstaaten wird auch in Regierungskreisen ernsthaft über einen Ausstieg aus der EU nachgedacht. Damit wird die zukünftige soziale Entwicklung der EU und ihrer Politiken zu einer Frage von Krieg und Frieden. Gewerkschaftsfinanzierte Seminare 128 Freistellung nach: Bildungsurlaub sowie vergleichbare Regelungen Im Seminar wollen wir Entscheidungsprozesse und Funktionsweise der EU im Sozialen nachvollziehen, die bisherige Politik einer kritischen Betrachtung unterziehen und Alternativen herausarbeiten. Anmelden bei: Bildungszentrum Walsrode Tel. (05161) 979 560 Politik und Gesellschaft – aktuelle Themen Politik und Gesellschaft – aktuelle Themen Zielgruppe: Alle Interessierten E-Mail: [email protected] 129 Ort Termin Sem.-Nr. Walsrode 11.07.-15.07.2016 186 011 Lebensqualität – Wie gehen wir mit unserer ZEIT um? Gewerkschaftsfinanzierte Seminare Politik und Gesellschaft – aktuelle Themen Zielgruppe: Alle Interessierten 130 Freistellung : Bildungsurlaub sowie vergleichbare Regelungen In Kooperation mit ver.di GPB (ver.di GewerkschaftsPolitische Bildung gemeinnützige GmbH) Wenn es bisher für uns Gewerkschaften in tarifpolitischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen um Zeit ging, betraf das vor allem die frei zur Verfügung stehende Zeit jenseits von Lohnarbeit (z.B. Arbeitszeitverkürzung). Die Trennung von Lebens- und Arbeitszeit selbst stand bisher nicht in der Kritik. Doch Zeit wird in verschiedenen Kulturen und Ländern unterschiedlich gelebt: Sie als Lebensqualität zu deuten, gehörte bisher nicht zum üblichen Selbstverständnis der Gewerkschaften. Dieses sich verändernde Verständnis von Zeit und verwandten Begriffen wie Effizienz und Rationalität möchten wir in diesem Seminar mit Euch näher beleuchten: • Die Geschichte der Zeit • Zeit im internationalen Vergleich • Zeit im betrieblichen / gesellschaftlichen Kontext • Der individuelle Umgang mit Zeit und unsere Handlungsmöglichkeiten Anmelden bei: Bildungszentrum Walsrode Tel. (05161) 979 560 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen unter www.betriebs-rat.de/bildungsprogramm/seminare/gewerkschaftspolitische-seminare.html Ort Termin Sem.-Nr. Bad Zwischenahn 26.09.-30.09.2016 186 017 Gewerkschaftsfinanzierte Seminare Zielgruppe: Interessierte Arbeitnehmer_Innen Zielgruppe: Interessierte Arbeitnehmer_Innen Voraussetzung: Teilnahme am Grundseminar „Staat und Steuern“ In diesem Seminar sollen Grundlagen für das Verständnis des Steuerrechtes vermittelt werden. Ziel ist es eine fundierte Steuererklärung eigenständig zu erstellen. Hierzu werden folgende Themenbereiche ausgiebig und mit Übungsbeispielen behandelt: • 7 Einkunftsarten • Werbungskosten • Versicherungsabzüge • Spenden • Haushaltsnahe Aufwendungen • Abzüge für Behinderte • Außergewöhnliche Belastungen • Kindergeld und Steuerklassenwahl • Steuerpolitik, direkte und indirekte Steuern • Einsprüche und Auswirkungen • Abgeltungssteuer Als Nachschlagewerk werden die Steuertipps der Akademischen Arbeitsgemeinschaft verwandt. Diese werden zu Seminarbeginn zur Verfügung gestellt. Anmelden bei: ver.di-Landesbüro Bremen Tel. (0421) 33 01 - 351 /-350 E-Mail: [email protected] In diesem Seminar werden die Grundlagen aufgefrischt und Besonderheiten erläutert. Ziel ist es das Erlernte aus dem Grundlagenseminar zu festigen und zu aktualisieren. Folgende Themenbereiche werden behandelt: • Steuerpolitik • Aktuelle Finanzgerichtsurteile • Aktualisierung des Nachschlagewerkes • Übungsbeispiele, inkl. PC-Programm • Einsprüche zu aktuellen Steuerfällen • Erfahrungsaustausch • Lohnsteuerermäßigungsantrag Bad Zwischenahn 11.01.-13.01.2016 186 013 Ort Termin Sem.-Nr. 13.01.-15.01.2016 186 014 Walsrode 18.01.-20.01.2016 186 015 20.01.-22.01.2016 186 016 Freistellung: Bildungsurlaub sowie vergleichbare Regelungen In diesem Seminar ist die Nutzung des PC-Programms auf einem eigenen Laptop möglich. Nähere Infos unter: https://mitgliedernetz.verdi.de/informativ/service/beratungsangebot/lohnsteuerservice Rubrik: Lohnsteuerservice vor Ort / Landesbezirk Niedersachsen-Bremen oder bei Vivien von Doellen, Tel. (0421) 3301-351/-350, E-Mail [email protected] Gewerkschaftsfinanzierte Seminare 132 Aufbauseminar „Staat und Steuern“ Steuerseminare Steuerseminare Freistellung nach: Bildungsurlaub sowie vergleichbare Regelungen Grundlagenseminar „Staat und Steuern“ 133 Modulare Seminare für ver.di-Fachbereiche Mit dem Projekt „Perspektive 2015“ und der Pilotierung des dreistufigen Beratungsmodells in unserem Landesbezirk und in Bayern stehen wir im Fokus des Interesses anderer Landesbezirke. Deshalb werden wir weiter erfolgreich die Wachstumsphase fortsetzen und ausbauen. Zur Unterstützung eurer Arbeit in diesen Zukunftsfragen bieten wir wieder 9 verschiedene Module an, die sich interessierte Arbeitnehmer_Innen und Arbeitnehmer, Fachbereiche, Bezirke und Personengruppen ihren speziellen Anforderungen entsprechend zusammenstellen können. 1 Perspektive 2015 • Ehrenamtliche Führung und Steuerung im Veränderungsprozess • Weiterentwicklung in den fünf Schwerpunkten der Perspektive 2015: – Kollektive Betriebs- und Tarifarbeit – Individuelle Mitgliederarbeit – Kampagnengestaltung und -management – Interne Dienstleistung und Verwaltung – IT-Infrastruktur / MIBS 2 Tarifpolitik • Grundzüge von Tarifpolitik und Tarifrecht • Neuere Ansätze in der ver.di-Tarifpolitik am Beispiel des Konzepts zur bedingungsgebundenen Gewerkschaftsarbeit • Strategisch-systematische Streikvorbereitung 3 Gewerkschaftliche Öffentlichkeit Beratung und Konzeption: ver.di Landesbüro Bremen Ulrich Spohr Bahnhofsplatz 22–28 im Betrieb Informieren • • Positionieren • Überzeugen 28195 Bremen Tel. (0421) 33 01–351 od. –350 [email protected] [email protected] 134 4 Systematische Arbeitsplanung • Bestandsaufnahme • Themenschwerpunkte und Zielbildung • Umsetzungsmaßnahmen und Zeitleiste • Verabredungen 5 Gesellschaftliche Rahmenbedingungen und gewerkschaftliche Handlungsfähigkeit Aktuelle Ziele, Strategien und Ansätze der Arbeitgeber • Auswirkungen der Wirtschafts-und Finanzkrise auf die • betriebliche und tarifpolitische Gewerkschaftsarbeit • Was bedeutet dem gegenüber die Stärkung der gewerkschaftlichen Handlungsfähigkeit als aktuelles Ziel unserer Gewerkschaftsarbeit? • Gewerkschaftliches Selbstverständnis: Was bedeutet Gewerkschaft für mich? 6 Mitgliederentwicklung/-werbung • Dialogorientierung • Das Werbegespräch • Argumente für die Mitgliedschaft 7 Organizing • Organizing – Gewerkschaft als soziale Bewegung • Organizing in den USA • Was lässt sich auf Gewerkschaftsarbeit in Deutschland übertragen? • Organizing-Werkzeugkasten 8 Kampagnenplanung • strategisches Verzahnen von Politik und Öffentlichkeitsarbeit • Aufbau und Dramaturgie der Kampagne • Inhalte und zeitlicher Rahmen • die gleichzeitige Nutzung aller Kommunikationsinstrumente Gewerkschaftsfinanzierte Seminare Gewerkschaftsfinanzierte Seminare Die erfolgreiche Einführung und Weiterführung der Modulseminare und die damit zusammenhängende hohe Akzeptanz der Fachbereiche und Personengruppen veranlassen uns auch in diesem Jahr, das Projekt der modularen Ausbildungen weiter fortzusetzen. Unser Ziel ist die Verbesserung und Stärkung der gemeinsamen Handlungsfähigkeit und Durchsetzbarkeit unserer Ziele. Modulare Seminare Modulare Seminare Liebe Kolleginnen und Kollegen! 9 Gute Arbeit • „Gute Arbeit heißt…“ Aufzeigen von Handlungsperspektiven • Menschengerechte Gestaltung der Arbeit als Kern von Arbeitspolitik • Entwicklung von Nachhaltigkeit der guten Arbeit für alle • Aufbau von Netzwerken 135 Seminarangebot der ver.di-Bezirke Hier findet Ihr gewerkschaftspolitische Seminare aus den fünf Bezirken, die eine ortsnahe Bildungsarbeit gewährleisten. Für 2016 haben wir folgende Seminare in unserem Bezirk als zusätzliches Angebot geplant: 1. Vertrauensleute – Grundseminar Ort: Bad Zwischenahn Datum: 18.03. – 19.03.2016 2. Vertrauensleute – Aufbauseminar Ort: Bad Zwischenahn Datum: 21.10. – 22.10.2016 3. ver.di vielfältig, bunt und leistungsstark Ort: Bad Zwischenahn Datum: 23.01.2016 Ort: Bad Zwischenahn Datum: 08.10.2016 Ansprechpartner: BR/PR Koordination Weser-Ems Lucie Sommerfeld und Barbara Schierbaum 4. Gewerkschaftsfinanzierte Seminare Gewerkschaftsfinanzierte Seminare Unser Bezirk Weser-Ems ist flächenmäßig der größte Bezirk in ver.di und mit fast 60.000 Mitgliedern gehören wir auch hier zu den „Großen“. Regionale Bildungsarbeit liegt uns sehr am Herzen. Wir wollen, speziell auf die Struktur unseres Bezirks und seiner Mitglieder abgestimmte Seminare anbieten. Gerne nehmen wir dazu auch Anregungen unserer Mitglieder auf. Wünsche können über die zuständigen Gewerkschaftssekretär_Innen oder beim Bildungswerk angemeldet werden. Bezirkliche Seminare Bezirkliche Seminare Bezirk Weser-Ems Bildungsurlaub: Wer, wenn nicht wir Ort: Bad Zwischenahn Datum: 04.10. – 06.10.2016 Bildungswerk ver.di Donnerschweer Str. 84 26123 Oldenburg Weitere Seminare zum Thema Mitgliederentwicklung sind geplant und werden über die Fachbereiche bekannt gegeben. Tel. (0441) 980 80 50 136 137 Bezirk Bremen-Nordniedersachsen Nur gemeinsam und mit regionalen Schwerpunkten und Angeboten wird ver.di vor Ort sichtbar. Hierzu gehört nach unserem Selbstverständnis die Stärkung der gewerkschaftlichen Arbeit in Betrieben, Dienststellen und unserer ver.di-Gremien. Diese Seminare werden nach Bedarf und in Absprache vor Ort geplant und durchgeführt. Kontakt: ver.di-Infothek Tel. (0421) 301 111 E-Mail: [email protected] • Frühjahrs- und Herbsttagung für aktive Kolleginnen und Kollegen • Gemeinsame regionale Seminare für Vertrauensfrauen-/männer mit ver.di-Gremien vor Ort (Ortsvereine, inkl. Ortsfrauenräte) – nach Bedarf und Absprache Tagesseminare zu Themen wie „ Mitgliederentwicklung /-werbung“, „Organizing“, Öffentlichkeitsarbeit“ • Des Weiteren wird nach Beginn von Perspektive 2015 geprüft, welche Seminare vor Ort notwendig sind. Aber es gibt noch weitere Seminarangebote: Neben den mit dem Bildungswerk ver.di angebotenen arbeitgeberfinanzierten Seminaren finden auch spezielle Seminare für Frauen in Interessenvertretungen statt. Du hast Interesse an unserem speziellen Seminarangebot für Vertrauensfrauen und Vertrauensmänner oder für Frauen in Interessenvertretungen? Du hast allgemeine Fragen zu Seminaren? Dann melde dich bei uns, bei deiner/deinem Gewerkschaftssekretärin oder direkt beim Bildungswerk ver.di. Gewerkschaftsfinanzierte Seminare Gewerkschaftsfinanzierte Seminare Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir möchten euch mit unseren Seminaren Zeit zum Nachdenken, aber auch Zeit für Reflektion und Diskussion verschaffen. Auch in 2016 ist die Qualifizierung und fachbereichsübergreifende Vernetzung von aktiven betrieblichen Kolleg_Innen mit den vor Ort gewählten ver.di-Vertreter_Innen ein Schwerpunkt unseres bezirklichen Bildungsprogramms. Vorbehaltlich der Zustimmung unseres Bezirksvorstandes haben wir folgendes geplant: Bezirkliche Seminare Bezirkliche Seminare „Die Bildung kommt nicht vom Lesen, sondern vom Nachdenken über das Gelesene.“ Carl Hilty, Schweizer Staatsrechtler (1833 bis 1909) Ansprechpartnerin beim Bildungswerk ver.di: Monica Plate Tel. (0421) 33 01 162 Bildungsangebote unter www.verdi-bremen.de 138 139 2. Tatort Arbeitsplatz - Abendveranstaltung Ganzjährige Veranstaltungsreihe zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen aus der betrieblichen Praxis. Mit Fachleuten/ Juristen aus dem Arbeits- und Sozialrecht. Ort: Lüneburg, Celle Datum: Termine bitte in den Geschäftsstellen/Service- u. Beratungsbüros erfragen Ansprechpartner: Henning Tech ver.di Geschäftsstelle Celle Am Wasserturm 37 29223 Celle Tel: (05141) 92 670 Fax (05141) 7 933 E-Mail: [email protected] 140 1. Ortsvereinsarbeit und Perspektive 2015 Das ver.di-Projekt „Perspektive 2015“ startet als Pilot. Wie sehen die konkreten Rahmenbedingungen für den Bezirk Lüneburger Heide aus? Wie können die Ortsvereine die Umsetzung unterstützen? Was läuft gut, was muss verbessert werden? Als „Sprachrohr“ der Mitglieder vor Ort haben die Ortsvereine eine besondere Bedeutung. Ort/Zeit: ver.di Geschäftsstelle Lüneburg/Fr., 12.02.2016 Zielgruppe: Mitglieder aus den Ortsvereinen des Bezirks 3. Mutter werden – Mutter sein Informationstag für Schwangere, Mütter und Eltern zu rechtlichen Themen wie Mutterschaftszeit und Mutterschaftsgeld, Elternzeit und Elterngeld, Betreuungsgeld und zu rentenversicherungsrechtlichen Regelungen während der Schwangerschaft und Elternzeit. Ort/Zeit: ver.di Geschäftsstelle Lüneburg, Sa., 23.04.2016 Ort/Zeit: ver.di Geschäftsstelle Celle, Sa., 10.09.2016 Die Anmeldung erfolgt über die ver.di Geschäftsstelle Celle Gewerkschaftsfinanzierte Seminare Gewerkschaftsfinanzierte Seminare Im Bezirk Lüneburger Heide, der sich aus den Landkreisen Celle, Harburg-Land, Heidekreis (Soltau-Fallingbostel), Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen zusammensetzt, sind ca. 17.000 Kolleginnen und Kollegen aus über 900 Berufen organisiert. Die Betreuung und Verwaltung erfolgt aus der Bezirksgeschäftsstelle in Lüneburg und unseren Geschäftsstellen vor Ort. Unseren Ortsvereinen kommt eine besondere Bedeutung zu. Sie sollen allen Kolleginnen und Kollegen einen möglichst kurzen Weg zu ihrer Gewerkschaft ermöglichen. Insbesondere denjenigen, denen keine direkten Ansprechpartner in ihren Betrieben zur Verfügung stehen, die nicht mehr in Betrieben tätig sind, die als freie Mitarbeiter beschäftigt sind oder die einfach vor Ort mitarbeiten möchten. Bezirkliche Seminare Bezirkliche Seminare Bezirk Lüneburger Heide 141 Du interessierst dich für die betriebliche Gewerkschaftsarbeit, möchtest wissen, was Vertrauensleute eigentlich machen oder wie eine Betriebsgruppe gegründet werden kann? Dann melde dich am besten gemeinsam mit weiteren interessierten Kolleginnen und Kollegen zu diesem Seminar an: 1. Aktiv im Betrieb 1 – Grundlagenseminar Ort: HVHS Springe Datum: 18.04. - 20.04.2016 22.06. - 24.06.2016 02.11. - 04.11.2016 Du bist bereits als ver.di im Betrieb/in der Dienststelle organisiert und aktiv, dann empfehlen wir dir und Deiner Gruppe dieses Seminar: 2. Aktiv im Betrieb 2– Aufbauseminar Ansprechpartnerin: Ort: HVHS Springe Datum: 18.05. - 20.05.2016 05.10. - 07.10.2016 07.12. - 09.12.2016 Jeannine Geißler ver.di Bezirk Hannover/ Leine-Weser Goseriede 12 30159 Hannover Gewerkschaftsfinanzierte Seminare Gewerkschaftsfinanzierte Seminare Für den Ballungsraumbezirk Hannover/Leine-Weser machen wir dir ein ortsnahes Bildungsangebot. Damit geben wir dir die Möglichkeit, dass du auch nach einem Seminar mit den anderen Teilnehmenden im Austausch bleiben und dich vernetzen kannst. ver.di steht für die Stärkung der gewerkschaftlichen Arbeit im Betrieb. Ohne dass sich Kolleginnen und Kollegen im Betrieb/in der Dienststelle sichtbar als ver.dianer_Innen zeigen, wird Gewerkschaft nicht erlebbar. Betriebsgruppen und Vertrauensleute sind das A & O für die Mobilisierung zu gewerkschaftlichen Themen aller Art: von der Tarifrunde bis zur Setzung von politischen Fragen wie dem Mindestlohn oder der gerechteren Verteilung des vorhandenen Reichtums. Deshalb wollen wir passgenaue Qualifizierungen anbieten, die dich im Betrieb/in der Dienststelle stärken und uns zusammen als ver.di nach vorne bringen. Bezirkliche Seminare Bezirkliche Seminare Bezirk Hannover/Leine-Weser Alle Seminare sind als Bildungsurlaub anerkannt. Kosten: Die Seminare finden inkl. Verpflegung und Übernachtung statt. Die Kosten dafür trägt ver.di, nur die Reisekosten müssen selbst getragen werden. Tel. 0511–12 400 316 Fax. 0511– 12 400 367 E-Mail: [email protected] www.hannover.verdi.de/service/bildungsangebote 142 Diese Termine passen Dir nicht oder Du hast einen speziellen thematischen Wunsch und Du hast gleich eine ganze Gruppe von Interessierten (mind. 6) zusammen? Dann melde Dich bei uns. Wir werden eine Lösung finden. 143 Bezirkliche Seminare Gewerkschaftsfinanzierte Seminare Gewerkschaftspolitische Seminare Angebote für Interessierte und Menschen, die aktiv werden wollen … Auf Anfrage werden auch Maßnahmen vor Ort entwickelt, die auf die Bedürfnisse von gewerkschaftlich Aktiven und Betriebs- und Personalräten zugeschnitten sind. Auf den Grundlagenseminaren geht es darum gemeinsam zu erarbeiten, wie Gewerkschaften und Tarifverträge funktionieren, wie ver.di so „tickt“ und wo Aktive mitmachen und sich einbringen können. 1. Grundlagenseminar 1 Ort: HVHS Mariaspring in Bovenden bei Göttingen Datum: 04.03. - 05.03. 2016 16.09 - 17.09. 2016 Ort: Bildungshaus Zeppelin, Goslar Datum: 20.05. - 21.05. 2016 02.05. - 03.09. 2016 Ansprechpartner: Patrick von Brandt Groner-Tor-Str. 32 37073 Göttingen Tel: (0551) 548 50 - 12 Gewerkschaftsfinanzierte Seminare Der ver.di Bezirk Süd-Ost-Niedersachsen organisiert regionale Bildungsangebote für Betriebs- und Personalräte sowie Mitglieder, die aktiv werden wollen. Bezirkliche Seminare Bezirk Süd-Ost-Niedersachsen 2. Grundlagenseminar 2 Ort: HVHS Mariaspring in Bovenden bei Göttingen Datum: 18.11. - 19.11. 2016 Fax (0551) 548 50 - 50 E-Mail: Alle Seminare jeweils Freitag, 17.00 Uhr, bis Samstag, 15.00 Uhr [email protected] https://region-s-o-n.verdi.de 144 145 Ansprechpartner_Innen für Fragen zu ver.di-Seminaren und Bildungsangeboten Landesbezirk Niedersachsen-Bremen ver.di-Landesbezirk Niedersachsen-Bremen ver.di-Fachbereiche: 1 Finanzdienstleistungen Landesbildungssekretär Ulrich Spohr AnsprechpartnerInnen 2 Ver- und Entsorgung 3 Gesundheit, Soziale Dienste, Verwaltungsmitarbeiterin Vivien von Döllen Wohlfahrt und Kirchen 4 Sozialversicherung Bahnhofsplatz 22–28 28195 Bremen Tel. (0421) 3301–350 oder –351 5 Bildung, Wissenschaft und Forschung 6 Bund und Länder 7 Gemeinden Senior_Innensekretär Heiner Schilling Bahnhofsplatz 22–28 28195 Bremen 0421/ 3301–380 8 Medien, Kunst und Industrie 9 Telekommunikation und Informationstechnologie 10 Postdienste, Speditionen und Logistik Frauensekretärin Petra Ziegler Goseriede 10 30159 Hannover Tel. (0511) 12 400–0 11 Verkehr 12 Handel 146 Foto: ver.di Foto: hansundjung Foto: hansundjung 13 Besondere Dienstleistungen Wichtige Hinweise zum Seminarprogramm Teilnahmebedingungen Die Seminare und sonstigen Bildungsveranstaltungen stehen grundsätzlich allen Arbeitnehmer_Innen, unabhängig von einer ver.di-Mitgliedschaft, offen. Manche Seminare richten sich an bestimmte Zielgruppen. Ggf. formulierte Eingangsvoraussetzungen sind pädagogisch/inhaltlich begründet und beziehen sich nur auf die Vorbildung der Teilnehmer_Innen. Freistellungsansprüche Die Freistellungsgrundlage zur Teilnahme an den Seminaren ist dem jeweils ausgeschriebenen Seminar zu entnehmen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Freistellung ist bei allen Regelungen ein formeller Antrag beim Arbeitgeber sowie ein Entsendungsbeschluss des jeweiligen Gremiums bei allen Freistellungen, die für die Arbeit der Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie Schwerbehindertenvertretungen erforderlich sind (ausführliche Informationen siehe Seiten 151 ff.). Rücktritt von der Seminarteilnahme Bei Nichtteilnahme an Seminaren bitten wir um schnellstmögliche Benachrichtigung, damit wir den Seminarplatz anderweitig vergeben können. Erfolgt die Seminarabsage kurzfristig, müssen Ausfallkosten in Rechnung gestellt werden. Bei den kostenlosen Seminaren für alle ver.di-Mitglieder werden bei Absagen innerhalb von einer Woche vor Seminarbeginn Ausfallkosten in Höhe von 75 € in Rechnung gestellt. Besondere Rücktrittsbedingungen für Bildungsmaßnahmen für die gesetzliche Interessenvertretung Der/die Teilnehmer/in kann sich bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne weiteren Kostenaufwand schriftlich abmelden. Erfolgt die Abmeldung nach dieser Frist, berechnen wir eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung berechnen wir grundsätzlich die gesamte Teilnahmegebühr. Die Stornierungskosten des Hotels bzw. der Bildungsstätte werden ggf. gesondert in Rechnung gestellt. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/e Ersatzteilnehmer/in benannt wird und an der Bildungsmaßnahme teilnimmt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist das Datum des Poststempels bzw. der Fax-Eingang beim Bildungswerk maßgeblich. Weitere Informationen Anmeldung/Einladung Anmeldungen für arbeitgeberfinanzierte Seminare (für Betriebs- und Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehinderte) bitte direkt an das Bildungswerk ver.di schicken oder faxen. Anmeldeformulare sind als Kopiervorlagen im Anhang dieses Seminarprogrammes abgedruckt. Anmeldungen für gewerkschaftsfinanzierte Seminare bitten wir, an das ver.di-Landesbüro Bremen zu schicken oder zu faxen. Die Einladungen werden den Teilnehmer_Innen ca. 4 Wochen vor Seminarbeginn mit allen erforderlichen Unterlagen zugesandt. Grundlagen der Ein- ladung sind die Zahl der zur Verfügung stehenden Teilnehmer_Innenplätze, die Reihenfolge des Eingangs und die in der Seminarbeschreibung formulierten Teilnahmevoraussetzungen. 149 Seminarkosten Die Kosten (inkl. der Reisekosten) für alle Seminare, für die Freistellung gemäß der §§ 37 Abs. 6 BetrVG (Betriebsräte), 46 Abs. 6 BPersVG (Personalräte), § 37 Abs. 1 NPersVG (Personalräte), § 39 Abs. 5 BremPersVG (Personalräte), MVG (Mitarbeitervertretungen) und § 96 Abs. 4 und 8 Sozialgesetzbuch IX (Schwerbehindertenvertretung) in Anspruch genommen wird, trägt der Arbeitgeber. Bei allen gewerkschaftsfinanzierten Seminaren trägt ver.di für ihre Mitglieder die Seminarkosten. Voraussetzung ist die Zahlung des satzungsgemäßen Beitrages. Bei Betriebs- und Personalräten sowie Schwerbehindertenvertretern ist die Kostenübernahme durch die Arbeitgeber vorrangig. Nichtmitglieder erhalten mit der Einladung eine Mitteilung über die Höhe der von ihnen zu zahlenden Seminarkosten. Fahrtkostenerstattung Soweit Fahrtkosten nicht vom Arbeitgeber getragen werden müssen, wird eine Fahrtkostenpauschale von 0,20 Euro pro (Straßen-) Entfernungs-km der einfachen Wegstrecke oder die Bahnfahrt 2. Klasse (günstigste Variante) erstattet. Wir weisen darauf hin, dass die Benutzung des privaten Kraftfahrzeuges zur Seminaranreise auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung geschieht. 150 Kinderbetreuung Für Teilnehmende, die wegen ihrer Kinder vom Seminarbesuch Abstand nehmen müssten, bieten wir für Kinder von 4 bis 12 Jahren in Walsrode sowie auf Anfrage ggf. auch in Springe und Undeloh eine Kinderbetreuung an. Die notwendigen Kosten der Unterbringung und Betreuung der Kinder sind bei Bildungsberatung Welches Seminar passt zu den individuellen persönlichen oder betrieblichen Herausforderungen? Wie kommt man in die Seminare der Bundesebene? Wie erreiche ich meine örtlichen Bildungsverantwortlichen? Mit unserer Bildungsberatung möchten wir alle Fragen und Wünsche rund um die richtige Seminarfindung befriedigen (Ansprechpartner_Innen siehe auch Seiten 5 und 146). Entsprechend eurer Bedürfnisse, betrieblichen Probleme und Handlungsfelder organisieren wir auch Inhouseschulungen oder vermitteln in andere Seminare der ver.diBildungsträger und -Bildungsstätten. Arbeitgeberfinanzierte Seminare Bildungswerk ver.di, Tel. (0511) 12 400–400 Gewerkschaftsfinanzierte Seminare ver.di-Landesbezirk NiedersachsenBremen, Landesbüro Bremen, Tel. (0421) 3301–351 oder –350 Träger unserer Seminare ist das Bildungswerk ver.di Niedersachsen. Rechtsgrundlagen für die Freistellung Bildungsurlaub für ArbeitnehmerInnen Bildung und die entsprechende Gesetzgebung sind den Ländern unterstellt, demzufolge gibt es regionale Unterschiede. In Niedersachsen und Bremen gibt es Bildungsurlaubsregelungen mit Freistellungen von einer Woche pro Jahr unter Fortzahlung der Bezüge durch den Arbeitgeber. Bildungsurlaub kann aber nur in Anspruch genommen werden, wenn die Bildungsveranstaltung durch die entsprechende Landesbehörde anerkannt ist. Die Beantragung der Anerkennung wird für die Veranstaltungen dieses Programms von den Bildungsträgern durchgeführt. Bestätigungen der Anerkennung können angefordert werden. Weitere Informationen unter www.bw-verdi.de Bildungsurlaub beantragen – In der Regel gilt: • Anmeldung: Aus dem Bildungsprogramm das „richtige“ Seminar aussuchen und ein Anmeldeformular absenden. • Arbeitgeber benachrichtigen: Die Einladung mit dem Antrag auf Freistellung ist in der Regel so früh wie möglich, mindestens aber vier Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber einzureichen. Der Arbeitgeber hat bis spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn abzulehnen, sonst gilt die Freistellung als bewilligt. Das Begehren nach Bildungsurlaub darf nur aus zwingenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden, d.h. wenn durch die Abwesenheit der ArbeitnehmerInnen ein ordnungsgemäßer Betriebsablauf nicht mehr möglich ist. Erhebt der Arbeitgeber jedoch Einspruch, muss man sich die Ablehnungsgründe unbedingt schriftlich geben lassen und sofort die Personalvertretung informieren. Falls diese keine Klärung erreichen kann, sollte umgehend Kontakt mit ver.di aufgenommen werden, insbesondere wenn der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigert. • Das Seminar besuchen: Am Ende des Seminars erhalten alle TeilnehmerInnen eine Teilnahmebescheinigung, diese ist ggf. ein Beleg für den Arbeitgeber. Weitere Freistellungsmöglichkeiten: § 7 Satz 1 Nr. 3 der Sonderurlaubsverordnung für Beamte (SUrlV) Nach dieser Regelung haben Beamte sowie Angestellte und Arbeiter im Bereich des öffentlichen Dienstes und der Post- und Telekomunternehmen, die einen entsprechenden Verweis in ihren tarifvertraglichen Regelungen haben, Anspruch auf Freistellung bei Bildungsveranstaltungen, die von der Bundeszentrale für politische Bildung entsprechend dem § 7 der SUrlV als geeignet anerkannt worden sind. Die Dienststelle entscheidet über die Freistellung. Für Landesbehörden und Kommunen existieren durch die Ländergesetzgebung Unterschiede beim zeitlichen Anspruch. Einschlägige tarifvertragliche Regelungen ArbeiterInnen und Angestellte im Bereich des öffentlichen Dienstes und der Post- und Telekomunternehmen erhalten unabhängig von der Sonderurlaubsverordnung immer dann Arbeitsbefreiung, wenn dies in den Tarifverträgen geregelt ist. Weitere Informationen Weitere Informationen Verdienstausfall wird nicht erstattet. Betriebs- und Personalratsmitgliedern, die auf Grund eines Entsendungsbeschlusses nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG oder den entsprechenden Bestimmungen der LPersVG an einem Seminar teilnehmen, vom Arbeitgeber bzw. von der Dienststelle zu tragen. Soweit Unterbringungs- und Betreuungskosten für ver.di-Mitglieder nicht von dritter Seite übernommen werden, werden sie ggf. nach Absprache von ver.di getragen. In jedem Fall ist eine vorherige Abklärung erforderlich. 151 Freistellungsgrundlage für Erwerbslose Die Möglichkeiten zur „Freistellung“ für Erwerbslose richten sich nach der Erreichbarkeitsanordnung (EAO – § 3 Abs. 2 Nr. 2) der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie den zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen gem. SGB III bzw. SGB II. Eventuell sind weitere Änderungen der Gesetze und Verordnungen zu beachten. Auf der Basis dieser Vorschriften ist eine einvernehmliche Klärung mit dem/der Arbeitsvermittler/in herzustellen. Rechtsgrundlagen für die betriebliche Freistellung von Mitgliedern der gesetzlichen Interessenvertretungen: 152 Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG Entscheidung Der Betriebs- oder Personalrat entscheidet, ob die Teilnahme eines oder mehrerer Betriebsoder Personalratsmitglieder an einem dieser Seminare für die Arbeit des Gremiums erforderlich ist. Seminare, die Grundkenntnisse auf den Gebieten der Betriebsverfassung, der Personalvertretung, des Arbeits- und Arbeitsschutzrechts sowie der Arbeitssicherheit vermitteln, sind grundsätzlich erforderlich. Ebenso sind Seminare mit vertiefenden Kenntnissen oder Spezialwissen erforderlich, wenn diese einen konkreten Bezug zu den Aufgaben der Interessenvertretungen haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt für Betriebsräte die Erforderlichkeit dann vor, wenn die Kenntnisse unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sachund fachgerecht erfüllen kann. Für die Frage der Erforderlichkeit kommt es ggf. auch darauf an, welche Aufgaben ein Mitglied innerhalb des Gremiums wahrzunehmen hat. Es kann sich dabei sowohl um Grundkenntnisse als auch um so genannte Spezialkenntnisse handeln, wie z.B. wirtschaftliche, tarifliche oder technische Kenntnisse. Verfahren Es ist notwendig, einen rechtswirksamen Beschluss über die erforderlichen Schulungsmaßnahmen zu fassen. Dieses muss in einer Sitzung des Gremiums innerhalb eines eigenen Tagesordnungspunktes geschehen. Der Betriebs- oder Personalrat entscheidet dabei, welches bzw. wie viele Mitglieder des Gremiums an welchen Maßnahmen teilnehmen. Der Beschluss ist dem Arbeitgeber bzw. der Dienststelle mitzuteilen. Hinsichtlich der zeitlichen Lage der Schulungsmaßnahme muss der Betriebs- oder Personalrat betriebliche Notwendigkeiten berücksichtigen. Es empfiehlt sich daher eine frühzeitige Planung von Schulungsmaßnahmen, damit innerbetriebliche Planungen dem Besuch nicht entgegenstehen. Neben dem Entsendungsbeschluss des Personalrats bedarf es für das Personalratsmitglied noch einer Freistellung durch die Dienststelle. Musterbeschluss und Muster-Mitteilung an den Arbeitgeber siehe Kopiervorlagen im Anhang. Freistellung nach § 37 Abs. 7 BetrVG / § 46 Abs. 7 BPersVG Die Ansprüche auf der Grundlage von § 37 Abs. 7 BetrVG und § 46 Abs. 7 BPersVG bzw. den vgl. Normen der LPersVG sind zusätzliche, individuelle Bildungsansprüche der einzelnen Mitglieder in einem Betriebs- oder Personalrat. Hierbei kommt es nicht auf die Erforderlichkeit oder den konkreten Wissensstand des/ der Einzelnen an, sondern nur darauf, dass die Veranstaltung als geeignet anerkannt worden ist. Bei der Beschlussfassung sind lediglich die betrieblichen Notwendigkeiten hinsichtlich der zeitlichen Lage der Schulungsmaßnahme zu berücksichtigen. Über die Eignung entscheiden weder der Betriebsoder Personalrat noch der Arbeitgeber. Dies ist Sache der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes bzw. der Bundeszentrale für politische Bildung für Veranstaltungen nach § 46 Abs. 7 BPersVG. Maßgebend ist allein, ob die staatliche Anerkennung vorliegt oder im Einzelfall zu erwarten ist. Weitere Informationen Weitere Informationen Freistellung für Betriebs- und Personalratsmitglieder Betriebs- und Personalräte haben zwei grundsätzlich unterschiedliche Ansprüche auf bezahlte Freistellung zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Nach § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. den vgl. Normen der LPersVG besteht ein Anspruch auf Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die erforderliche Kenntnisse vermitteln. Hier trägt der Arbeitgeber alle Kosten, die Seminarkosten sowie die Kosten für Unterbringung und Verpflegung, die Reisekosten sowie die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Grundsätzlich hat dieser Anspruch zur sach- und fachgerechten Erfüllung der Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung Vorrang und muss konsequent umgesetzt werden. Nach § 37 Abs. 7 BetrVG / § 46 Abs. 7 BPersVG bzw. den vgl. Normen der LPersVG besteht ein zeitlich begrenzter Anspruch auf Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die anerkannt geeignete Kenntnisse vermitteln. Hier übernimmt der Arbeitgeber nur die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. 153 eine Freistellungsregelung nur, wenn sie durch Betriebsvereinbarung geregelt wurde. Verfahren Wie auch bei den Seminaren nach §37 Abs. 6 BetrVG muss der Betriebsrat innerhalb einer Sitzung in einem eigenen Tagesordnungspunkt einen Beschluss fassen. Ebenso muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, wer auf welcher Rechtsgrundlage an welcher Maßnahme teilnehmen wird, wann und wo das Seminar stattfindet und welche Themen im Seminar behandelt werden. Personalratsmitglieder brauchen keinen Entsendungsbeschluss, der Freistellungsantrag sollte aber unbedingt mit dem Personalrat abgesprochen werden. Über den Antrag auf Freistellung des betroffenen Personalratsmitgliedes entscheidet die zuständige Dienststelle. Erstmals gewählte Betriebs- oder Personalratsmitglieder haben einen Freistellungsanspruch von 4 Wochen, ansonsten reduziert sich der Anspruch auf 3 Wochen innerhalb einer Wahlperiode. 154 Ersatzmitglieder des Betriebs- oder Personalrats Ersatzmitglieder, die häufig oder regelmäßig verhinderte Betriebsrats- oder Personalratsmitglieder vertreten, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Schulungsmaßnahmen nach § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG. Das dargestellte Verfahren ist das Gleiche. Ebenfalls sind auch in den meisten LPersVG Freistellungen explizit genannt oder leiten sich daraus ab, dass ohne fachbezogene Schulungen eine effektive Aufgabenerfüllung nicht geleistet werden kann. Für die Kolleg_Innen aus der Privatwirtschaft existiert MitarbeiterInnenvertretungen (MAV) MAV-Mitglieder in kirchlichen Einrichtungen haben nach § 19 in Verbindung mit § 30 Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) bzw. nach vergleichbaren Regelungen, wie beispielsweise der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO), Anspruch auf Arbeitsbefreiung für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen, die für die Arbeit der MAV erforderlich sind. Voraussetzung für die Teilnahme eines MAVMitgliedes ist ein Entsendungsbeschluss der MAV, aus dem die Erforderlichkeit der im Seminar vermittelten Kenntnisse hervorgeht. Die Freistellungsansprüche von MAV-Mitgliedern pro Amtszeit unterliegen je nach Freistellungsgrundlage unterschiedlichen zeitlichen Begrenzungen. Bitte ggf. bei der ver.di-Bezirksverwaltung oder dem zuständigen ver.di-Fachbereich nachfragen. Musterbeschluss und Muster-Mitteilung an den Arbeitgeber nach dem Betriebsverfassungsgesetz Entsprechend der im Anhang abgedruckten Muster können die Beschlüsse von Personalrat, Schwerbehindertenvertretung oder Mitarbeiter_Innenvertretung mit den vergleichbaren Freistellungsgrundlagen abgefasst werden. Weitere Informationen Weitere Informationen Landespersonalvertretungsgesetze (LPersVG) In den Landespersonalvertretungsgesetzen gibt es dem BPersVG vergleichbare Regelungen. Bitte ggf. bei den zuständigen ver.diBezirksverwaltungen oder dem für den Betrieb zuständigen ver.di-Fachbereich nachfragen. Gleichstellungsbeauftragte Eine gesetzlich geregelte Freistellungsgrundlage für Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen existiert bisher nur im Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG). Hiernach muss gem. § 10 Abs. 5 die Gelegenheit zur Fortbildung insbesondere im Gleichstellungsrecht und in Fragen des öffentlichen Dienst-, Personalvertretungs-, Organisationsund Haushaltsrechts gegeben sein. Das BGleiG gilt für alle Beschäftigten der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung unabhängig von ihrer Rechtsform sowie in den Gerichten des Bundes. Zur Bundesverwaltung im Sinne des Gesetzes gehören auch die in bundeseigener Verwaltung geführten öffentlichen Unternehmen einschließlich sonstiger Betriebsverwaltungen. Schwerbehindertenvertretungen Grundlage für die Freistellung von Mitgliedern der Schwerbehindertenvertretung sind die Bestimmungen des § 96 Abs. 4 und 8 des SGB IX. Danach sind Mitglieder der SchwbV ohne Minderung des Arbeitsentgeltes für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen freizustellen, soweit diese für die Arbeit erforderliche Kenntnisse vermitteln. Dies gilt auch für die mit der höchsten Stimmenzahl gewählten StellvertreterInnen. Vor Seminarbeginn ist dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen, auf welcher Rechtsgrundlage welches Mitglied der Schwerbehindertenvertretung an welchem Seminar (wann, wo, Themen und Kosten) teilnehmen wird. Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber Wenn der Arbeitgeber Einwendungen hat, sollte das Gremium an seiner Beschlussfassung festhalten. Der Beschluss hat so lange Bestand, bis er durch Entscheidung eines Arbeitsgerichts aufgehoben ist. Wendet sich der Arbeitgeber gegen einen Beschluss des Betriebsrats, muss er handeln. Der Arbeitgeber muss sich an das Arbeitsgericht wenden, wenn er die Erforderlichkeit in Frage stellt. Wenn die betrieblichen Notwendigkeiten aus seiner Sicht nicht ausreichend berücksichtigt wurden, muss er innerhalb von 14 Tagen die Einigungsstelle anrufen. Unterlässt er diese Schritte, kann das Mitglied des Gremiums an der Schulungsmaßnahme teilnehmen. Verweigert die Dienststelle die Freistellung eines Personalratmitgliedes, ist es Sache des Personalrats, eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Bei dringender Erforderlichkeit kommt auch der Erlass einer einstweiligen Verfügung in Betracht. In Fällen der Ablehnung empfiehlt sich die Rücksprache mit den zuständigen ver.di-BezirkssekretärInnen oder den KollegInnen der durchführenden Bildungsstätte. 155 Foto: hansundjung Unsere Seminar- und Tagungsräume vor Ort ver.di-Höfe Hannover, Rotation Goseriede 10 · 30159 Hannover Tel: (0511) 12 400-400 · Fax: (0511) 12 400-420 Web: www.verdihoefe.de Bei Fragen zu Raumbuchungen wenden Sie sich bitte an Nadine Wisijahn unter Tel: (0511) 12 400-183 E-Mail: [email protected] Bildungswerk ver.di Region Göttingen Rote Straße 19 · 37073 Göttingen Tel: (0551) 471 88 · Fax: (0551) 481 70 E-Mail: [email protected] Web: www.bw-verdi.de/vor-ort/goettingen Bildungswerk ver.di Region Braunschweig Julius-Konegen-Str. 24 b · 38114 Braunschweig Tel: (0531) 58088-0 · Fax: (0531) 58088-39 E-Mail: [email protected] Web: www.bw-verdi.de/vor-ort/braunschweig 156 Fotos: Bildungswerk ver.di Niedersachsen e. V. Bildungswerk ver.di Region Oldenburg Donnerschweer Straße 84 · 26123 Oldenburg Tel: (0441) 980 805-0 · Fax: (0441) 980 805-22 E-Mail: [email protected] Web: www.bw-verdi.de/vor-ort/oldenburg Weitere Informationen Weitere Informationen Bildungswerk ver.di Region Lüneburg Lessingstraße 1 · 21335 Lüneburg Tel: (04131) 699 67-0 · Fax: (04131) 699 67-10 E-Mail: [email protected] Web: www.bw-verdi.de/vor-ort/lueneburg 157 Anschriften der Bildungs- und Tagungsstätten ver.di-Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode Sunderstraße 77 29664 Walsrode Telefon (05161) 979-0 Telefax (05161) 979-562 E-Mail [email protected] Internet www.verdi-walsrode.de Ludwig-Windhorst-Haus Katholisch-Soziale Akademie Gerhard-Kues-Str. 16 49808 Lingen Telefon (0591) 6102-0 Telefax (0591) 6102-135 E-Mail [email protected] Internet www.lwh.de Bildungs- und Tagungszentrum HVHS Springe e.V. Kurt-Schumacher-Straße 5 31832 Springe Telefon (05041) 94 04-0 Telefax (05041) 94 04-50 E-Mail [email protected] Internet www.hvhs-springe.de Katholische Landvolkshochschule Ösede Gartbrink 5 49124 Georgsmarienhütte Telefon (05401) 8668-0 Telefax (05401) 8668-60 E-Mail [email protected] Internet www.klvhs.de Ländliche Heimvolkshochschule Mariaspring e.V. Rauschenwasser 78 37120 Bovenden / Göttingen Telefon (05594) 95 06-0 Telefax (05594) 95 06-50 E-Mail [email protected] Internet www.mariaspring.de 158 Bildungsstätte der Wirtschafts- und Sozialakademie der Arbeitnehmerkammer Bremen gGmbH Zum Rosenteich 26 26160 Bad Zwischenahn Telefon (04403) 924-0 Telefax (04403) 588 95 E-Mail [email protected] Internet www.bildungsstaette-badzwischenahn.de Fotos: jeweils von den Bildungsstätten Elsa-Brändström-Haus „Weißes Haus“ Kösterbergstraße 62 22587 Hamburg Telefon (040) 86 39 43 Telefax (040) 86 05 84 E-Mail [email protected] Internet www.elsa-braendstroem-haus.de Weitere Informationen Weitere Informationen ver.di Bildungszentrum Undeloh „Adolph-Kummernuss-Haus” Zur Dorfeiche 14 21274 Undeloh Telefon (04189) 808-0 Telefax (04189) 808-55 E-Mail [email protected] Internet www.verdi-undeloh.de Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg Koblanckstraße 10 14109 Berlin Telefon (030) 80 67 13-0 Telefax (030) 80 67 13-560 E-Mail [email protected] Internet www.bbz.verdi.de 159 Hotels und Preise Bad Zwischenahn: Hotel am Badepark Am Badepark 5 26160 Bad Zwischenahn Telefon (04403) 696-0 Telefax (04403) 696-373 E-Mail [email protected] Internet www.hotelambadepark.de Preis auf Anfrage Ringhotel Amsterdam Wiefelsteder Straße 18 26160 Bad Zwischenahn Telefon (04403) 934-0 Telefax (04403) 934-234 E-Mail [email protected] Internet www.hotel-amsterdam.de Preis auf Anfrage 160 Braunschweig: Arcadia Hotel PlayOff Braunschweig Salzdahlumer Straße 137 38126 Braunschweig Telefon (0531) 2631-483 Telefax (0531) 67119 E-Mail [email protected] Internet www.arcadia-hotel.de 5 Tage Ü/F: 336,00 € (4 Übernachtungen) Bremervörde: Oste-Hotel Neue Straße 125 27432 Bremervörde Telefon (04761) 876-0 Telefax (0421) 1603-599 E-Mail [email protected] Internet www.oste-hotel.de Preis auf Anfrage Erfurt: IBB Hotel Erfurt Gotthardtstr. 27 99084 Erfurt Telefon (0361) 6740-0 Telefax (0361) 6740-444 E-Mail [email protected] Internet www.ibbhotels.com Preis auf Anfrage Göttingen: Hotel Central Jüdenstraße 12 37073 Göttingen Telefon (0551) 57-157 Telefax (0551) 57-105 E-Mail: [email protected] Web: www.hotel-central.com Preis auf Anfrage Hamburg: Junges Hotel Hamburg Kurt-Schumacher-Allee 14 20009 Hamburg Telefon (040) 41923-0 Telefax (040) 41923-555 E-Mail [email protected] Internet www.jungeshotel.de Preis auf Anfrage Rastede: Akademiehotel Rastede Oldenburger Straße 118 26180 Rastede Telefon (04402) 984 040 Telefax (04402) 938 293 E-Mail [email protected] Internet www.akademiehotel-rasrede.de Preis auf Anfrage Hannover: Hotel LOCCUMER HOF GmbH & Co KG Kurt Schumacher Straße 14/16 30159 Hannover Telefon (0511) 1264-0 Telefax (0511) 131192 E-Mail [email protected] Internet www.loccumerhof.de Ü/F: 69,00 €; Abendessen: 15,00 € Timmendorfer Strand: MARITIM Clubhotel Timmendorfer Strand An der Waldkapelle 26 23669 Timmendorfer Strand Telefon (04503) 607-0 E-Mail [email protected] Internet www.maritim.de Preis auf Anfrage Oldenburg: Hotel Sprenz Heiligengeiststrasse 15 26121 Oldenburg Telefon (0441) 800 888-0 Telefax (0441) 800 888-66 E-Mail [email protected] Internet www.hotel-sprenz.de Preis auf Anfrage Travemünde: MARITIM Strandhotel Trelleborgallee 2 23570 Lübeck-Travemünde Telefon (04502) 89-0 Internet www.maritim.de Preis auf Anfrage Osnabrück: Hotel Advena Hohenzollern Theodor-Heuss-Platz 5 49074 Osnabrück Telefon (0541) 33 17-0 Telefax (0541) 33 17-351 E-Mail hohenzollern.osnabrueck@ advenahotels.com Internet hohenzollern.advenahotels.com Preis auf Anfrage Preise ohne Gewähr. Preisänderungen saisonal bedingt möglich. Weitere Informationen Weitere Informationen Bramsche: Idingshof Hotel Bührener Esch 1 49565 Bramsche Telefon (05461) 889-0 Telefax (05461) 889-64 E-Mail [email protected] Internet www.idingshof.de Preis auf Anfrage Bremen: Hotel Intercity Bremen Bahnhofsplatz 17–18 28195 Bremen Telefon (0421) 1603-100 Telefax (0421) 1603-599 E-Mail conference@ bremen.intercityhotel.de Internet www.intercityhotel.com/Bremen Preis auf Anfrage 161 Weitere Informationen Stichwortverzeichnis 162 Abmahnung (Personalvertretungsrecht) 36 Anmeldung 149, III Anschriften, Bildungs- und Tagungsstätten 158 f. Seminar- und Tagungsräume 157 AnsprechpartnerInnen 5, 146 Arbeits- und Gesundheitsschutz 75, 80 ff. Arbeitsbedingungen 28, 81, 83, 121, 122 Arbeitsorganisation 82, 89 ff., 93, 112, 118 Arbeitsplatzgestaltung, behindertengerechte 50 Arbeitspolitik 135 Arbeitsrecht 54 ff., 109 Arbeitsschutzausschuss (ASA) 83 Arbeitsschutzgesetz 81 Arbeitsverhältnis, Beendigung und Abwicklung 57, 58 Arbeitsverhältnis, Inhalt 55, 56, 58 Arbeitszeit 63, 74 ff., 130 Ausschreibungen 36 Beamtenrecht 46, 58, 60 Belastungen am Arbeitsplatz 81, 82 Benehmensherstellung 34 Beratung 150 Berichterstattung 102 Beschlüsse 94, 95, 98 Betriebsratsvorsitzende 97 Betriebsvereinbarungen 26, 77, 85, 87, 94, 96 Betriebsverfassung, Einführung 22 ff. Betriebsversammlung 91, 105, 119 Bezirke 136 ff. Bildungsberatung 150 Bundespersonalvertretungsgesetz 42 ff. Burn-out 84 Coaching 115 Controlling 71 Datenschutz 107, 109 DGUV-V2 Dienstplan Dienstvereinbarungen 83 76 ff. 37, 41, 44, 77, 85, 86, 87, 94, 107 Diskriminierungsverbote 55 f., 58 EDV Grundlagen 108 Eingliederungsmanagement, betriebliches (BEM) 86 f. Eingruppierung 24, 62 ff. Einigungsstelle 26, 36, 40, 41, 44, 96, 111, 155 Einladungen 94 Einstellung 24, 36, 40, 55, 64 ff. Einwendungen 94, 155 Entlohnungsgrundsätze 37 Fachkraft für psychische Gesundheit 83, 88 Fahrtkostenerstattung 155 Freistellungsansprüche 56, 140, 155 Führung 89 ff., 118 Gefährdungsanalyse 82 Geschäftsführung, Betriebsrat 22, 60, 92 f., 97, 98 Personalrat 34, 39, 44, 93, 95, 98 Gesundheitsmanagement 81, 87 Gesundheitsschutz 81 ff. Gewerkschaftspolitische Themen 120 ff. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) 69 f. Gruppenmoderation 114 Gute Arbeit 134 Haushaltsplan 72 Hotels und Preise 160 Informationsbeschaffung 22, 43, 93, 104 Informationspolitik 22, 43, 104, 125 Informationsrecht, Personalrat 37, 41, 87, 93 Informationsrechte 34, 60, 70, 82, 82, 93 Initiativrecht 26, 36 f., 40 f., 44 Integrationsvereinbarung 50 Internetrecherche 109 Jahresabschluss 60, 70 f. Jugend- u. Auszubildendenvertretung 52 f. Kampagnen 123, 134 Kollektivrecht 61 ff. Kommunikation 41, 90 f., 99 ff., 109, 111, 118, 121 ff., 134 Konfliktmanagement 110 ff. Kündigung 24, 36, 40, 51, 57, 58, 86, 94, 140 Leistungsverdichtung 82, 84 Mediation 111, 115 Mindestlohn 142 Mitbestimmungsrechte 26, 34 f., 39, 41, 57, 107 Mobbing 112 Monatsgespräch 96 MS-Office 108 Muster- Mitteilung 165, II Musterbeschluss 164, I Öffentlichkeitsarbeit 99 ff., 109, 118, 119, 123 ff., 135 Organizing 124, 134 Personalentwicklung 36, 40 Personalratswahlen 29 ff., 117 Personalvertretungsgesetz, Einführung 34, 39, 43 Personelle Mitbestimmung 24 f., 36, 40 Protokolle schreiben 95, 98 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz 82 Rechtsformwechsel, Beteiligungsrechte 28 Rechtsprechung, aktuelle 60 Rechtswirksames Schreiben 94 Redekompetenz 101 f. Rolle des Betriebsrats 90 Rücktrittsbedingungen 149 Sachverständige 26, 41 Schlichtung 40 f., 111 Schwerbehindertenrecht 47 ff. Seminarkosten 150 ff. Sitzungsniederschrift 98 Social Media 109 Soziale Angelegenheiten 26, 37 Spaltung von Betrieben 28 Steuererklärung 132 ff. Strategie 89 ff. Stufenvertretung 44 Tagesordnung 94 Tarifrecht 61 ff., 134 Teilnahmebedingungen 149 ff. Überstunden 37, 41, 77 Umstrukturierung 8 Unfallverhütung 81 Unternehmensstrategie 71 Urheberrecht 109 Veränderungsprozesse 28, 45, 90 Veranstaltungsmanagement 119 Verfahrensrecht 36, 44, 58 Vergütung, variable 56 Verhandlungsprozesse 91 Versetzung 24, 36, 40, 44 Vertrauensarbeitszeit 75 Vertrauensleute 121 f., 136, 142 Visualisierung 102, 114 Vorsitzende 92, 95, 97, 115 Wahlvorstandsschulungen 29 ff. Web 2.0 109 Weisungsrecht 55 Wirtschaftliche Angelegenheiten 68 ff. Wirtschaftsausschuss 69 ff. Wirtschaftsausschuss, Personalrat 72 Zeitmanagement 93 Zustimmungsverweigerung 94 163 Notizen Muster: Beschluss des Betriebsrats Betriebsrats* *) GEMÄSS § 37 ABS. 6 BETRVG Der Betriebsrat der Firma ____________________________________________________________ hat in seiner Sitzung am ________________ beschlossen, das Betriebsratsmitglied / Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung**) ______________________________________________________________________________________________________________________________ in der Zeit vom _______________ bis _______________ zur Teilnahme am Seminar zum Thema _______________________________________________________________________ in der/dem _______________________________ in ____________________________________ (Bildungsstätte / Seminarhotel) (Ort) zu entsenden. Vorsorglich benennt der Betriebsrat das Betriebsratsmitglied/Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung**) ______________________________________ als Ersatzteilnehmer/in. Bei dem Seminar handelt es sich um eine Schulungsveranstaltung im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, die für die Betriebsratstätigkeit / Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertetung erforderlich ist. **) Der Betriebsrat hat beschlossen, im Falle der Zahlungsverweigerung durch den Arbeitgeber, ein Beschlussverfahren einzuleiten. **) 164 *) Gilt auch für den Personalrat nach § 46 Abs. 6 BPersVG und die Schwerbehindertenvertretung nach § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX entsprechend. Bei Verwendung durch den Personalrat/die Schwerbehindertenvertretung Vorlage bitte entsprechend modifizieren. **) Nichtzutreffendes bitte streichen. I Muster: Mitteilung an den Arbeitgeber Arbeitgeber* *) GEMÄSS § 37 ABS. 6 BETRVG Betriebsrat der Firma: ____________________________________________________________ An die Geschäftsleitung der Firma: _______________________________________________________ Betr: Mitteilung des Betriebsrats über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds / Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar gem. § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 65 Abs. 1, i.V. mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1 BetrVG **) Anmeldung für arbeitgeberfinanzierte Seminare an: Bildungswerk ver.di, Goseriede 10, 30159 Hannover, Tel. (0511) 12 400-400, Fax (0511) 12 400-420, [email protected] für gewerkschaftsfinanzierte Seminare an: ver.di-Landesbezirk Niedersachsen-Bremen, Landesbüro Bremen, Bahnhofsplatz 22-28, 28195 Bremen, Tel. (0421) 3301-351, Fax (0421) 3301-392, E-Mail: [email protected] Hiermit melde ich mich verbindlich an für das Seminar Nr. ver.di-Mitglied: Titel: ____________________________________________________ Mitglieds-Nr.: ________________________________________________________ vom: _____________ bis: ___________ in: _____________________ ja nein Beschäftigungsverhältnis (bitte ankreuzen): Arbeiter Angest. Beamter Freiberuf. Azubi erw.-los Sonst. Fachbereich (bitte ankreuzen): 1 Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass der Betriebsrat in seiner Sitzung am ______________________ beschlossen hat, Herrn/Frau ____________________________________________________________________ 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Name: ___________________________________________________ Vorname: ________________________________________________ weibl. männl. Straße: __________________________________________________ Mitglied des Betriebsrats / Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung, Funktionen im Betrieb (bitte ankreuzen): Mitglied im BR Mitglied in der JAV Mitglied im PR Mitglied im AR Mitglied d. MAV Vertrauensperson d. Schwerbehinderten PLZ / Ort: ________________________________________________ in der Zeit vom ________________ bis _________________ zur Teilnahme am Seminar zum Thema ____________________________________________________________________ Tel. privat: ________________________________________________ / dienstl.: in der/dem ________________________________ in _________________________________ Fax: _____________________________________________________ / (Bildungsstätte / Seminarhotel) (Ort) Rechtsgrundlage der Freistellung von der Arbeit (bitte ankreuzen): § 37 Abs. 6 BetrVG zu entsenden. E-Mail: __________________________________________________ / § 37 Abs. 7 BetrVG Vorsorglich hat der Betriebsrat Herrn/Frau ____________________________________ als Ersatzteilnehmer/in benannt. Branche: _________________________________________________ § 46 Abs. 6 BPersVG / vgl. LPersVG § 46 Abs. 7 BPersVG / vgl. LPersVG Betrieb: __________________________________________________ § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Straße: __________________________________________________ Da es sich hierbei um eine Schulungsveranstaltung handelt, die für unsere Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt, ist gemäß § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs. 1, § 37 Abs. 2 BetrVG der Arbeitgeber verpflichtet, das Arbeitsentgelt während der Seminarzeit fortzuzahlen und die anfallenden Kosten zu erstatten. Das Seminarangebot, mit Angaben zu den Kostenarten, die Höhe der anfallenden Kosten und der Themenplan liegen diesem Schreiben an. **) PLZ / Ort: ________________________________________________ § 19 / § 30 MVG / vgl. z.B. MAVO Beschluss liegt vor: ja nein Bildungsurlaub des Bundeslandes: Gewerkschaftl. Funktion: ____________________________________ § 7.1.3 SUriVO Kinderbetreuung erwünscht: _________________________________ (Ort / Datum) _________________________________________ (Mitnahme von Kindern bitte mit der Bildungsstätte abklären) Übernachtung erwünscht: Sonstiges (Unterschrift BR-Vorsitzende/r bzw. Stellvertreterin) Als ver.di-Mitglied zahle ich den satzungsgemäßen Beitrag. Ich akzeptiere die Teilnahme- und Stornierungsbedingungen (S. 149 ff.) *) Gilt auch für den Personalrat nach § 46 Abs. 6 BPersVG und die Schwerbehindertenvertretung nach § 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX entsprechend. Bei Verwendung durch den Personalrat/die Schwerbehindertenvertretung Vorlage bitte entsprechend modifizieren. **) Nichtzutreffendes bitte streichen. II Tarifurlaub / Freischichten Ja, ich möchte den Newsletter des Bildungswerks für die betriebliche Interessenvertretung abonnieren. (Ort / Datum) (Unterschrift) Die obigen Angaben werden nach §§ 4 Abs. 1 in Verbindung mit 28 Abs. 2 Nr. BDSG „zum Zweck der Veranstaltungsorganisation und weiteren Bildungsplanung“ mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und verarbeitet. Bestimmungen zum Datenschutz werden selbstverständlich eingehalten. III Beitrittserklärung Änderungsmitteilung Mitgliedsnummer Titel/Vorname/Name Ich möchte Mitglied werden ab 0 1 Straße Hausnummer PLZ 2 0 Geburtsdatum Wohnort Geschlecht Telefon E-Mail Beschäftigungsdaten Arbeiter/in Beamter/in freie/r Mitarbeiter/in weiblich männlich Staatsangehörigkeit Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale) Angestellte/r Selbständige/r Erwerbslos Vollzeit Teilzeit, Anzahl Wochenstunden: Straße PLZ Azubi-Volontär/in-Referendar/in bis Schüler/in-Student/in bis Praktikant/in bis Hausnummer Ort Branche ausgeübte Tätigkeit bis regelmäßiger monatlicher Bruttoverdienst in Euro ich bin Meister/in-Techniker/in-Ingenieur/in Sonstiges: monatlicher Bruttoverdienst Lohn- / Gehaltsgruppe o. Besoldungsgruppe Tätigkeits- / Berufsjahre o. Lebensalterstufe € Ich war Mitglied in der Gewerkschaft Ich wurde geworben durch: Name Werber/in von Mitgliedsnummer bis Monatsbeitrag in Euro Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro. IBAN BIC Titel / Vorname / Name vom/von Kontoinhaber/in (nur wenn abweichend) Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ00000101497 Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsweise monatlich halbjährlich vierteljährlich jährlich W-3272-04-1113 Ort, Datum und Unterschrift zur Monatsmitte zum Monatsende Straße und Hausnummer PLZ Ort Nur für Lohn- und Gehaltsabzug! Personalnummer Einwilligungserklärung zum Lohn-/Gehaltsabzug in bestimmten Unternehmen: Ich bevollmächtige die Gewerkschaft ver.di, meinen satzungsgemäßen Beitrag bis auf Widerruf im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren bei meinem Arbeitgeber monatlich einzuziehen. Ich erkläre mich gemäß § 4a Abs.1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine diesbezüglichen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen, zur Erledigung aller meine Gewerkschaftsmitgliedschaft betreffenden Aufgaben im erforderlichen Umfang verarbeitet und genutzt werden können. Ort, Datum und Unterschrift Datenschutz Die mit diesem Beitrittsformular erhobenen personenbezogenen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen werden ausschließlich gem. § 28 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Sie dienen dem Zweck der Begründung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Zweckbestimmung und sofern und soweit diese von ver.di ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet wurden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung. IV für alle! m m a r g o r n-Bremen bildungsp es ! achse Unser Lanudnd PersonalräteseminarefafüssreNnied,dtrearsnsparent und informativ – um triebsrogramm Unsere Be sbildungsp e d n a L m 88-0 in eine (0531) 580 hweig Tel. 62 sc -1 n 1 u 0 3 ra 3 B ) Region l. (0421 Te n e m re lle B 88 Außenste (0551) 471 00-400 ingen Tel. tt (0511) 12 4 ö l. G Te n io im g e sh Re e d il H nnover) 699 67-0 Region Ha Tel. (04131 rg u b e 805-0 n ü L Region (0441) 980 nburg Tel. e 40-4100 ld 7 O 5 3 n ) io Reg Tel. (0541 ck rü b a Region Osn bs-ra www.betrie t.de rat.de la n o s r e p . www in Niedersachsen e.V.