deutscher - Integrationsportal Sachsen

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deutscher - Integrationsportal Sachsen
DAS LANDESSCHULAMT GIBT ES
AN VIER ORTEN:
STANDORT HALLE
Landesschulamt Halle (Saale)
Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Tel. 0345 514 - 0
B E T REU T E L A ND K REISE :
Halle, Saalkreis, Mansfeld-Südharz,
Burgenlandkreis
STANDORT MAGDEBURG
Landesschulamt Magdeburg
Turmschanzenstraße 31, 39114 Magdeburg
Tel. 0391 567 - 01
HERAUSGEBER :
INFORMATIONEN
ZUM SCHULBESUCH IN
SACHSEN-ANHALT
Ministerium für Bildung
des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg
Ratgeber für Flüchtlinge mit Kindern
B E T REU T E L A ND K REISE
Magdeburg, Jerichower Land, Salzlandkreis,
Bördekreis, Harz
STANDORT DESSAU
Landesschulamt Dessau
Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau
Tel. 0340 6506 - 0
B E T REU T E L A ND K REISE
STANDORT GARDELEGEN
Landesschulamt Gardelegen
Philipp-Müller-Straße 2 – 4, 39638 Gardelegen
Tel. 03907 8079 - 11
B E T REU T E L A ND K REISE
Altmarkkreis Salzwedel, Stendal
Im Internet können Sie das
Landesschulamt auch direkt
erreichen unter
Weitere Informationen
erhalten Sie im Internet
unter
www.mk.sachsen-anhalt.de
// Fotos: Dizain, Drubig, Pelaez, Fotolia // Stand: März 2016
Dessau, Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg
www.mk.sachsen-anhalt.de
Liebe Eltern,
willkommen
in Sachsen-Anhalt!
Dieses Informationsblatt dient dazu,
Sie über die schulische Bildung und
Ausbildung in Sachsen-Anhalt zu
informieren. Unter den angegebenen
Internetadressen finden Sie weitere
Informationen.
Wir wünschen Ihrem Kind viel Freude
und Erfolg in der Schule.
WAS GILT FÜR DEN SCHULBESUCH
IN GANZ DEUTSCHLAND?
In ganz Deutschland, so auch in Sachsen-Anhalt, gehen
alle Kinder und Jugendlichen vom 6. bis 18. Lebensjahr
zur Schule. Dies kann eine allgemeinbildende Schule
oder eine berufsbildende Schule sein.
AB WANN GEHT MEIN KIND ZUR SCHULE?
Wenn Sie und Ihre Familie von der Erstaufnahmeeinrichtung in eine Stadt oder ein Dorf umziehen und
eine Wohnadresse haben, beginnt für Ihre Kinder, wenn
sie mindestens 6 Jahre alt sind, die Pflicht, in eine Schule
zu gehen. Das schließt auch die Teilnahme an Klassenfahrten, Ausflügen, Schulfesten und Schwimmunterricht ein.
DER SCHULBESUCH AN STAATLICHEN SCHULEN
IST KOSTENLOS.
IN WELCHE SCHULE GEHT MEIN KIND?
In welche Schule Ihr Kind gehen wird, hängt insbesondere vom Alter, von der Vorbildung und vom Wohnort
ab und wird von einem Amt des Landes Sachsen-Anhalt
bestimmt, dem Landesschulamt. Von dort erhalten Sie
ein Schreiben, in welcher Schule Ihr Kind angemeldet
wurde.
WAS MUSS ICH ZUR SCHULE MITBRINGEN?
Die wichtigsten Informationen werden Sie in der Schule
beim Aufnahmegespräch erhalten. Wenn Sie Fragen
haben, stellen Sie diese bitte in der Schule.
WAS MUSS ICH BEIM SCHULBEGINN BEACHTEN?
Der Unterricht in allen Schulen beginnt morgens pünktlich zu einer festen Zeit, die Sie in der Schule erfahren.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind dann pünktlich dort
ist. Das gilt auch für Jugendliche an einer berufsbildenden Schule.
WANN IST DER SCHULTAG ZU ENDE?
Das Ende eines Schultages kann mittags oder nachmittags sein. Das erfahren Sie beim Gespräch in der Schule.
WO LERNT MEIN KIND DIE DEUTSCHE SPRACHE?
In allen Schulen erhält Ihr Kind zuerst einen besonderen Unterricht in der deutschen Sprache. Viele
Schulen haben dazu spezielle Lehrerinnen und Lehrer,
die vom Landesschulamt extra dafür eingestellt
wurden. Die Kinder werden in diesen Schulen in Klassen oder Gruppen unterrichtet und lernen schnellstmöglich die deutsche Sprache.
www.landesschulamt.sachsen-anhalt.de/landesschulamt
WIE WIRD MEIN KIND IN DER SCHULE
UNTERSTÜTZT, WIE LERNT MEIN KIND?
WIE ERHÄLT MEIN KIND KONTAKT ZU
ANDEREN KINDERN?
In Musik, Sport, Kunst und anderen Fächern, in denen
weniger gesprochen und geschrieben wird, wird Ihr
Kind gemeinsam mit allen anderen Kindern in einer
Klasse unterrichtet. Daneben erhält es die besondere
Förderung zum Erlernen der deutschen Sprache. Wenn
Ihr Kind gut genug Deutsch sprechen und schreiben
kann, wird es auch in allen anderen Fächern mit allen
anderen Kindern gemeinsam unterrichtet.
KANN ICH AUCH UNTERSTÜTZUNG
AUS MEINEM KULTURKREIS ERHALTEN?
Ja. Viele in Sachsen-Anhalt lebende ausländische
Mitbürgerinnen und Mitbürger aus verschiedenen
Ländern der Welt haben sich in Vereinen organisiert.
Alle diese Vereine sind Mitglied im Landesnetzwerk
Migrantenorganisationen (LAMSA) e. V., dessen Ziel
es ist, Menschen mit Migrationshintergrund den
Weg am gesellschaftlichen und politischen Leben zu
zeigen.
Landesnetzwerk
Migrantenorganisationen
Sachsen-Anhalt e. V. (LAMSA)
Ansprechpartnerin:
Frau Mika Kaiyama
Telefon: 0340 – 87 05 88 32
E-Mail:
[email protected]
Servicestelle „Interkulturelles
Lernen in Kita und Schule“
LAMSA e.V.
Bernburger Straße 25a,
06108 Halle/Saale
Telefon: 0345 – 171 940 51
E-Mail:
[email protected]

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