Sekundarbereich I an Gymnasien
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Sekundarbereich I an Gymnasien
Stellenausschreibung für die schulfachliche Koordinatorin / den schulfachlichen Koordinator – Sekundarbereich I an Gymnasien Entgeltgruppe 15 TV-L/ Besoldungsgruppe A 15 am Oskar-Picht-Gymnasium Pasewalk Ausschreibungstag: 07.09.2015 Besetzungstermin: zum nächst möglichen Zeitpunkt I. Funktionsstellenbezogene Hinweise Mit der Übernahme der Beförderungsstellen ist die Wahrnehmung zusätzlicher an den Schulen wahrzunehmender Verwaltungs- und besonderer pädagogischer Aufgaben verbunden. Neben den pädagogischen, fachlichen und persönlichen Voraussetzungen muss daher die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Wahrnehmung der zusätzlichen Aufgaben bestehen. Damit soll zur weiteren Entwicklung der Schule beigetragen werden. Inhalt und Schwerpunkt der zusätzlichen Aufgaben können sich in Abhängigkeit von der Schulsituation und der Schulentwicklung verändern. Bei beschäftigten Lehrkräften setzt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 15 TV-L zwingend eine Tätigkeit in der Funktion als Koordinator/ Koordinatorin voraus. Sofern diese Funktionsstelle nicht mehr wahrgenommen und auch eine andere Funktionsstelle der Entgeltgruppe 15 TV-L nicht mehr übertragen wird, entfällt der tarifliche Anspruch auf Beibehaltung in die Eingruppierung der Entgeltgruppe 15 TV-L. Die Eingruppierung der Lehrkräfte richtet sich nach den Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Eingruppierung der im Arbeitnehmerverhältnis beschäftigten Lehrkräfte (Ost) – Lehrer-Richtlinien-O der TdL – in der aktuellen Fassung in Verbindung mit den landesbesoldungsrechtlichen Vorschriften. Insbesondere sind nach § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O vom 08. Mai 1991, der gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 TVÜ-Länder über den 31. Dezember 2011 hinaus fort gilt, die Lehrkräfte in der Vergütungsgruppe des BAT-O eingruppiert, die nach § 11 Satz 2 BAT-O der Besoldungsgruppe entspricht, in welcher der Angestellte eingestuft wäre, wenn er im Beamtenverhältnis stünde. Gemäß § 17 Abs. 7 Satz 1 und 2 TVÜ-Länder richtet sich die Zuordnung der Vergütungsgruppen zu den Entgeltgruppen des TV-L auch über den 31. Dezember 2011 hinaus nach Anlage 4 Teil B TVÜ-Länder. Für verbeamtete Lehrkräfte finden die landesbeamtenrechtlichen sowie die landeslaufbahnrechtlichen Regelungen entsprechend Anwendung. II. Allgemeine Hinweise Die Stellenausschreibung richtet sich an alle im Schuldienst unbefristet beschäftigten Lehrkräfte sowie an verbeamtete Lehrkräfte. Die Bewerbungsunterlagen sollen enthalten: - das Bewerbungsschreiben, - einen tabellarischen Lebenslauf mit Lichtbild, - eine beglaubigte Lehrbefähigung (einschließlich der Fächer und Ergebnisse der Ersten und Zweiten Staatsprüfung). Der tabellarische Lebenslauf muss Name, Geburtsdatum, Familienstand, derzeitige Dienststelle, gegebenenfalls Amtsbezeichnung und derzeitige Funktion sowie Angaben zum beruflichen Werdegang enthalten. Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf hingewiesen, dass diese Angaben auch an die Schule, an der die Stelle besetzt werden soll, weitergegeben werden. Die Unterlagen sind innerhalb von sechs Wochen ab dem Tag der Ausschreibung auf dem Dienstweg an das Staatliche Schulamt Greifswald, Martin-Andersen-Nexö-Platz 1, 17489 Greifswald zu richten. Es werden nur Bewerbungen mit vollständigen, den Anforderungen entsprechenden, Bewerbungsunterlagen berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt ausgewählt. Bei der Übernahme zusätzlicher Aufgaben wird eine bei den Bewerbern/-rinnen bestehende Schwerbehinderung berücksichtigt. Bewerbungskosten werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erstattet. Das Stellenbesetzungsverfahren wird auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift „Regelung zum Verfahren bei der Besetzung von funktionsbezogenen und funktionslosen Beförderungsstellen an öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ vom 23.06.2014 in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. III. Besondere persönliche Voraussetzungen Die Bewerber/innen müssen über eine durch zwei Staatsexamen oder im Wege der Bewährung erworbene Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien für zwei Fächer verfügen. - anwendungsbereite Datenverarbeitung Kenntnisse in schulbezogener elektronischer IV. Aufgabenbeschreibung Mit der Übernahme dieser Beförderungsposition ist neben den Anforderungen nach Abschnitt I die Wahrnehmung der nachfolgend aufgeführten und an die Funktionen gebundenen Aufgaben verbunden. Die schulfachliche Koordinatorin oder der schulfachliche Koordinator des Sekundarbereiches I fördert und steuert Schulentwicklungsprozesse und arbeitet an der Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung des Schulprogramms mit. Sie oder er übernimmt neben ihrer oder seiner Tätigkeit als Lehrkraft sowohl pädagogisch-fachliche Aufgaben als auch Aufgaben im Bereich der Schulorganisation und Schulverwaltung, soweit sie nicht von der Schulleiterin oder dem Schulleiter oder deren Vertretung wahrgenommen werden. a) Aufgaben der Schulorganisation und Schulverwaltung - - Mitarbeit bei der elektronischen Stundenplanung, Organisation des Wahlpflichtunterrichts, Sicherstellung der Mobilität und Durchlässigkeit, Koordinierung der Fortschreibung der schulinternen Lehrpläne, weitere Aufgaben: o Sammlung und Koordinierung vielfältiger Unterrichtsmethoden, o Organisation der schulinternen Fortbildungen, o Organisation schulinterner Leistungsvergleiche, o Einführung und Ausbau der gesamtschultypischen pädagogischen Arbeit in Bezug auf Gruppendynamik und soziales Lernen Verwaltungsaufgaben: o Sicherstellung aller Informationspflichten durch Bekanntgabe und Beratung gemäß den entsprechenden Rechtsgrundlagen, o Mitarbeit bei der bildungsgangbezogenen Eingangsklassenbildung, o Eingabe und Kontrolle der Daten der elektronischen Schulverwaltungsprogramme, o Koordinierung der elektronischen Erfassung von Leistungsergebnissen und Unterrichtseinheiten, o Zeugnisdruck, o Mitarbeit bei ESF-Angelegenheiten. b) Beratungsaufgaben - - Beratung der Schulleitung bei Fragen zum Sekundarbereich I des gymnasialen Bildungsganges, Beratung der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler bei Fragen zur Arbeit im gymnasialen Bildungsgang im Sekundarbereich I bzw. zum weiteren Bildungsgang, Ansprechpartner für auf den Bildungsgang bezogenen Regelungsbedarf für Gastschülerinnen und Gastschüler sowie Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund. c) sonstige Aufgaben Weitere Aufgaben oder Präzisierungen der unter a) und b) genannten Aufgaben werden durch die Schulleiterin oder den Schulleiter unter Berücksichtigung der konkreten schulischen Situation festgelegt.