Sekundarbereich I an Gymnasien

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Sekundarbereich I an Gymnasien
Stellenausschreibung für
die schulfachliche Koordinatorin / den schulfachlichen Koordinator –
Sekundarbereich I an Gymnasien
Entgeltgruppe 15 TV-L/ Besoldungsgruppe A 15
am
Oskar-Picht-Gymnasium Pasewalk
Ausschreibungstag: 07.09.2015
Besetzungstermin: zum nächst möglichen Zeitpunkt
I. Funktionsstellenbezogene Hinweise
Mit der Übernahme der Beförderungsstellen ist die Wahrnehmung zusätzlicher an
den Schulen wahrzunehmender Verwaltungs- und besonderer pädagogischer
Aufgaben verbunden. Neben den pädagogischen, fachlichen und persönlichen
Voraussetzungen muss daher die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Wahrnehmung
der zusätzlichen Aufgaben bestehen. Damit soll zur weiteren Entwicklung der Schule
beigetragen werden. Inhalt und Schwerpunkt der zusätzlichen Aufgaben können sich
in Abhängigkeit von der Schulsituation und der Schulentwicklung verändern.
Bei beschäftigten Lehrkräften setzt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 15 TV-L
zwingend eine Tätigkeit in der Funktion als Koordinator/ Koordinatorin voraus. Sofern
diese Funktionsstelle nicht mehr wahrgenommen und auch eine andere
Funktionsstelle der Entgeltgruppe 15 TV-L nicht mehr übertragen wird, entfällt der
tarifliche Anspruch auf Beibehaltung in die Eingruppierung der Entgeltgruppe
15 TV-L.
Die Eingruppierung der Lehrkräfte richtet sich nach den Richtlinien der
Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Eingruppierung der im
Arbeitnehmerverhältnis beschäftigten Lehrkräfte (Ost) – Lehrer-Richtlinien-O der TdL
– in der aktuellen Fassung in Verbindung mit den landesbesoldungsrechtlichen
Vorschriften.
Insbesondere sind nach § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O vom
08. Mai 1991, der gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 TVÜ-Länder über den 31. Dezember
2011 hinaus fort gilt, die Lehrkräfte in der Vergütungsgruppe des BAT-O eingruppiert,
die nach § 11 Satz 2 BAT-O der Besoldungsgruppe entspricht, in welcher der
Angestellte eingestuft wäre, wenn er im Beamtenverhältnis stünde. Gemäß § 17 Abs.
7 Satz 1 und 2 TVÜ-Länder richtet sich die Zuordnung der Vergütungsgruppen zu
den Entgeltgruppen des TV-L auch über den 31. Dezember 2011 hinaus nach
Anlage 4 Teil B TVÜ-Länder.
Für verbeamtete Lehrkräfte finden die landesbeamtenrechtlichen sowie die
landeslaufbahnrechtlichen Regelungen entsprechend Anwendung.
II. Allgemeine Hinweise
Die Stellenausschreibung richtet sich an alle im Schuldienst unbefristet beschäftigten
Lehrkräfte sowie an verbeamtete Lehrkräfte.
Die Bewerbungsunterlagen sollen enthalten:
- das Bewerbungsschreiben,
- einen tabellarischen Lebenslauf mit Lichtbild,
- eine beglaubigte Lehrbefähigung (einschließlich der Fächer und Ergebnisse der
Ersten und Zweiten Staatsprüfung).
Der tabellarische Lebenslauf muss Name, Geburtsdatum, Familienstand, derzeitige
Dienststelle, gegebenenfalls Amtsbezeichnung und derzeitige Funktion sowie
Angaben zum beruflichen Werdegang enthalten.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf hingewiesen, dass diese Angaben
auch an die Schule, an der die Stelle besetzt werden soll, weitergegeben werden.
Die Unterlagen sind innerhalb von sechs Wochen ab dem Tag der Ausschreibung auf
dem Dienstweg an das
Staatliche Schulamt Greifswald, Martin-Andersen-Nexö-Platz 1, 17489
Greifswald
zu richten.
Es werden nur Bewerbungen mit vollständigen, den Anforderungen entsprechenden,
Bewerbungsunterlagen berücksichtigt.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt ausgewählt. Bei der
Übernahme zusätzlicher Aufgaben wird eine bei den Bewerbern/-rinnen bestehende
Schwerbehinderung berücksichtigt.
Bewerbungskosten werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erstattet.
Das Stellenbesetzungsverfahren wird auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift
„Regelung zum Verfahren bei der Besetzung von funktionsbezogenen und
funktionslosen Beförderungsstellen an öffentlichen Schulen des Landes
Mecklenburg-Vorpommern“ vom 23.06.2014 in der jeweils geltenden Fassung
durchgeführt.
III. Besondere persönliche Voraussetzungen
Die Bewerber/innen müssen über eine durch zwei Staatsexamen oder im Wege der
Bewährung erworbene Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien für zwei
Fächer verfügen.
-
anwendungsbereite
Datenverarbeitung
Kenntnisse
in
schulbezogener
elektronischer
IV. Aufgabenbeschreibung
Mit der Übernahme dieser Beförderungsposition ist neben den Anforderungen nach
Abschnitt I die Wahrnehmung der nachfolgend aufgeführten und an die Funktionen
gebundenen Aufgaben verbunden.
Die schulfachliche Koordinatorin oder der schulfachliche Koordinator des
Sekundarbereiches I fördert und steuert Schulentwicklungsprozesse und arbeitet an
der Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung des Schulprogramms mit.
Sie oder er übernimmt neben ihrer oder seiner Tätigkeit als Lehrkraft sowohl
pädagogisch-fachliche Aufgaben als auch Aufgaben im Bereich der
Schulorganisation und Schulverwaltung, soweit sie nicht von der Schulleiterin oder
dem Schulleiter oder deren Vertretung wahrgenommen werden.
a) Aufgaben der Schulorganisation und Schulverwaltung
-
-
Mitarbeit bei der elektronischen Stundenplanung,
Organisation des Wahlpflichtunterrichts,
Sicherstellung der Mobilität und Durchlässigkeit,
Koordinierung der Fortschreibung der schulinternen Lehrpläne,
weitere Aufgaben:
o Sammlung und Koordinierung vielfältiger Unterrichtsmethoden,
o Organisation der schulinternen Fortbildungen,
o Organisation schulinterner Leistungsvergleiche,
o Einführung und Ausbau der gesamtschultypischen pädagogischen Arbeit in
Bezug auf Gruppendynamik und soziales Lernen
Verwaltungsaufgaben:
o Sicherstellung aller Informationspflichten durch Bekanntgabe und Beratung
gemäß den entsprechenden Rechtsgrundlagen,
o Mitarbeit bei der bildungsgangbezogenen Eingangsklassenbildung,
o Eingabe und Kontrolle der Daten der elektronischen
Schulverwaltungsprogramme,
o Koordinierung der elektronischen Erfassung von Leistungsergebnissen und
Unterrichtseinheiten,
o Zeugnisdruck,
o Mitarbeit bei ESF-Angelegenheiten.
b) Beratungsaufgaben
-
-
Beratung der Schulleitung bei Fragen zum Sekundarbereich I des gymnasialen
Bildungsganges,
Beratung der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler bei
Fragen zur Arbeit im gymnasialen Bildungsgang im Sekundarbereich I bzw. zum
weiteren Bildungsgang,
Ansprechpartner für auf den Bildungsgang bezogenen Regelungsbedarf für
Gastschülerinnen und Gastschüler sowie Schülerinnen und Schüler mit
Migrationshintergrund.
c) sonstige Aufgaben
Weitere Aufgaben oder Präzisierungen der unter a) und b) genannten Aufgaben
werden durch die Schulleiterin oder den Schulleiter unter Berücksichtigung der
konkreten schulischen Situation festgelegt.