1. Deutsche Schule Mexiko-Stadt (Lomas Verdes), Mex

Transcrição

1. Deutsche Schule Mexiko-Stadt (Lomas Verdes), Mex
Die folgenden Stellen als
Schulleiterin oder Schulleiter
sind zu besetzen:
1.
Deutsche Schule Mexiko-Stadt (Lomas Verdes), Mexiko
Bewerbungsende:
Besetzungsdatum:
31.8.2015
1.2.2016
Gegliederte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 784
Deutsches Sprachdiplom I und II
Hochschulreifeprüfung
Landeseigener Sekundarschulabschluss mit nationaler Hochschulzugangsberechtigung
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 oder EG E 15/16 TV-L
Spanischkenntnisse sind erforderlich.
– Drittbewerbungen sind zulässig –
2.
Deutsche Schule Mexiko-Stadt (Xochimilco), Mexiko
Bewerbungsende:
Besetzungsdatum:
31.8.2015
1.2.2016
Gegliederte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 890
Deutsches Sprachdiplom I und II
Abitur (Hochschulreifeprüfung)
Landeseigener Sekundarschulabschluss mit nationaler Hochschulzugangsberechtigung
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 oder EG E 15/E 16 TV-L
Spanischkenntnisse sind erforderlich.
– Drittbewerbungen sind zulässig –
3.
Deutsche Schule London, Großbritannien
Bewerbungsende:
Besetzungsdatum:
31.8.2015
1.8.2016
Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 736
Deutsche Internationale Abiturprüfung, Doppelqualifikation Deutsche Internationale Abiturprüfungen und International Baccalaureate
Abschlüsse der Sekundarstufe I
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 oder EG E 15/E 16 TV-L
Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit
mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg über das Landesschulamt und das Kultusministerium an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das
Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Kultusministerium zuständige Mitglied des Bund-LänderAusschusses für schulische Arbeit im Ausland zu senden. Um direkte Übersendung einer
Kopie des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens, eines Lebenslaufs und
der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der
Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Diese entscheidet über die Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen ein Amt der in der Ausschreibung angegebenen Besoldungs- oder Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich,
wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur
Einweisung in eine Planstelle der ausgeschriebenen Besoldungsgruppe oder zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn
erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- oder Entgeltgruppen auf die
Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der
Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs- oder Entgeltgruppe erforderlich.