Vergleich G8-G9-Lehrpläne..

Transcrição

Vergleich G8-G9-Lehrpläne..
Gegenüberstellung
der Lehrpläne für den neunjährigen gymnasialen
Bildungsgang und der Lehrplanentwürfe für den
verkürzten gymnasialen Bildungsgang
Fach
Seite
Biologie
2
Chemie
4
Deutsch
5
Englisch
6
Erdkunde
7
Ethik
8
Evangelische Religion
10
Französisch
12
Geschichte
14
Griechisch
16
Italienisch
17
Katholische Religion
18
Kunst
19
Latein
20
Mathematik
22
Musik
23
Physik
24
Politik & Wirtschaft
25
Russisch
27
Spanisch
28
-2-
Biologie:
Gegenüberstellung des alten und neuen Lehrplans im Fach
Biologie
Lehrplan 5 – 9
Lehrplan 5G – 9G
jahrgangsübergreifende Arbeitsmethoden
Jahrgangsstufe 5
5.1
5.2
5.3.
5.4
Grundlagen der Naturwissenschaft Bio.
Körperbau und Lebensweise der
Säugetiere
Mensch
Der Lebenszyklus einer Blütenpflanze
5G.1 Verkürzung auf 4 Std. (alt: 6 Std.)
5G.2 Einbeziehung von 6.5, Erhöhung um 2 Std.
5G.3 keine Veränderung
5G.5 jetzt neu 5G.5 und 7G.1, neues Thema in 5G: Der
Bauplan der Blütenpflanze (4 von 12 Std.)
5G.4 Sexualität des Menschen, ohne Veränderung, alt:6.1
Jahrgangsstufe 6
6.1.
6.2
6.3
6.4
6.5
Sexualität des Menschen
Lebewesen sind an ihren Lebensraum
angepasst a) Vögel oder b) Fische
Lebewesen sind an ihren Lebensraum
angepasst – Reptilien (8 Stunden)
Lebewesen sind an ihren Lebensraum
angepasst – Amphibien (8 Stunden)
Haltung und Pflege von Tieren
jetzt in Jahrgangsstufe 5G (5G.4)
6G.1 Kürzung um 7 Stunden; Streichung des
Unterrichtsinhalts „Fortpflanzungsstrategien“
6G.2 Lebewesen sind an ihren Lebensraum angepasst a)
Reptilien oder b) Amphibien
12 Stunden für dieses Thema, so kann die jeweils
andere Wirbeltierklasse zumindest kurz behandelt
werden
Diese Thematik soll jetzt in 5G.2 mitbehandelt
werden (s.o.).
Jahrgangsstufe 7
7.1
7.2
7.3
7G.1 Der Lebenszyklus der Blütenpflanze (teilweise aus
5.4; es ergeben sich viele mögliche Verknüpfungen
zu 7G.3 und 4) (8 von 12 Std.)
Zellen und Gewebe – Einführung in die 7G.2 Kürzung um 4 Stunden; Färbungen sind jetzt
Mikroskopie
fakultativ
Fotosynthese und Zellatmung
7G.3 Zusätzliche Aufnahme der Stoffkreisläufe von
Sauerstoff und Kohlenstoffdioxid aus 7.3
Ökosystem
7G.4 Kürzung um 4 Stunden, 2 Stoffkreisläufe werden in
7G.3 behandelt, nur ein exemplarischer MineralsalzStoffkreislauf; neu: explizite Benennung der
Insekten; Übersicht über die Biodiversität fakultativ
Jahrgangsstufe 9
9.1
9.2.
9.3
Aufnahme und Verarbeitung von
Informationen
Blut und Immunsystem
Sexualität und Hormone
9.4
Vererbung
9G.1 keine Veränderung
9G.2 keine Veränderung
9G.3 bei gleicher Stundenzahl zusätzl.: Regelkreismodell
für die hormonale Steuerung (war fakultativ in 9.3)
9G.4 Neu: explizite Nennung der Mendelgenetik; Thema
„Methoden der Gentechnik“ jetzt fakultativ, da es in
11G ausführlich behandelt wird
Anschlussprofil:
Fähigkeiten und Fertigkeiten:
„Schneiden und Färben“ (aus 7.1) werden gestrichen, da diese Fertigkeiten in 10G
ebenfalls erlangt werden.
-3-
Kenntnisse zur Biologie der Pflanzen:
„Keimungs- und Wachstumsbedingungen“ (aus 5.4) werden gestrichen, sie müssten
beim Übergangsprofil (Grundschule) nach Klasse 5G genannt werden.
Kenntnisse zur Biologie der Tiere:
Neu: Vergleich eines Wirbeltierorgansystems (Evolution),
Lebensraum Luft, Wasser, Land (evolutive Aspekte)
Anpassung
an
den
-4-
Chemie:
Die Grundlegungen Teil A wurden nur an wenigen Stellen aktualisiert und ergänzt, da
sich die folgenden Konkretisierungen im Teil B immer noch sehr gut anschließen.
Das Anschlussprofil wurde ebenso fast unverändert übernommen, aber neu sortiert, um
die Kategorien in etwa auf die zukünftigen Standards zu fokussieren.
Der unterrichtspraktische Teil B wurde in folgender Weise überarbeitet:
a) Im Wesentlichen sind die alten Jahresthemen erhalten geblieben. Nur das zweite
Lernjahr der Jahrgangsstufe 8G wurde neu sortiert. Aus Gesprächen mit vielen
Kolleg/innen zeigte sich Unzufriedenheit mit der späten Einführung des differenzierten
Atommodells (alt in Klasse 10). Nun gibt es in der Jahrgangsstufe 8G drei Bausteine,
die variabel je nach didaktischer Intention der Lehrerin oder des Lehrers angeordnet
werden können und es sich somit auch unterschiedliche Zugänge zu den Phänomenen
ergeben. Das dritte Lernjahr wurde entlastet, da sich bei rechtzeitiger Einführung des
Atommodells in der Jahrgangsstufe 8G die früher übungsintensiven (und schwer
verständlichen) Formelbegründungen leichter erschließen. Die Überschriften der
Themen wurden so gewählt, dass sie zuerst den didaktischen Schwerpunkt und in der
zweiten Zeile den fachlichen Inhalt benennen.
b) In den vorangestellten Begründungen zu den Unterrichtsthemen werden Vorschläge
für Kontexte/Projekte unterbreitet. Sie sind deutlich heraus gehoben, um den
Kolleg/innen Hilfestellung zu geben, wie der Unterricht unter einer Schwerpunktlegung
organisiert werden kann. Dies soll vermeiden, dass die folgenden Ausführungen in der
Spaltendarstellung wesentlich als inhaltliche Strukturierung aufgefasst werden.
c) Die Stichworte in der rechten Spalte sind mit Operatoren beschrieben. Sie weisen auf
zukünftige Standards hin. Dies war zuweilen schwierig zu formulieren, da eine
Ausschärfung auch in Hinsicht auf unterschiedliche Anforderungsebenen noch
intensiver diskutiert werden müsste (Aufgabenformate). Da wir nur geringe Änderungen
zum jetzigen Lehrplan vornehmen sollten, konnte diese Operationalisierung auch nur
sehr grob vorgenommen werden (die fakultativen Teile sind zudem nur in Stichworten
formuliert). Trotzdem würden wir diese Art der Darstellung gerne beibehalten, da es den
Kolleg/innen Hilfestellung bietet, in welchen Kompetenzbereichen die Inhalte bearbeitet
werden sollen.
d) In den Hinweisen zu den Arbeitsmethoden haben wir Vorschläge für selbstständige
Arbeitsformen aufgelistet. Dies kann Anregungen für einen abwechslungsreichen
Unterricht geben, ist aber auch in Hinsicht auf Methodenkompetenz der Schüler/innen
richtungweisend für zukünftige Standards.
e) Die Berücksichtigung von Elementen der IKG beinhaltet Vorschläge für ihre
Einbeziehung in konkreten Themenbereichen. Wenn beispielsweise Diagramme erstellt
werden sollen, so müssen die Kenntnisse für ein entsprechendes Programm (EXEL,
PP) entweder im Unterricht vermittelt werden, oder es kann bereits darauf
zurückgegriffen werden. Hier kann also in der Abstimmung mit anderen Fächern später
eine Festlegung über die Zuständigkeit erfolgen.
-5-
Deutsch:
Der Lehrplan wurde mit den Inhalten des Grundschullehrplans in den Klassen 3 und 4
noch intensiver abgestimmt und alle Wiederholungen in der Vermittlung der
grammatischen Kategorien beseitigt.
Die Inhalte des alten Lehrplans Kl. 5-10 wurden so behutsam auf die neuen
Jahrgangsstufen umverteilt, dass der verkürzte Lehrplan weitgehend mit dem gültigen
kompatibel ist.
Als Konsequenzen aus der PISA-Studie wurden zur verstärkten Förderung der
Lesekompetenz der Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 5G-8G unter
dem Inhalt „Leseförderung“ Vorlesestunden, die Einübung von Lesetechniken und das
Führen eines Lesepasses verbindlich vorgeschrieben.
Die bisher im Arbeitsbereich „Umgang mit literarischen Texten“ verbindlich
angegebenen Genres wurden teilweise zugunsten der Begriffe „Erzählungen“ oder
„Drama“ reduziert, um für die Kolleginnen und Kollegen bei der Auswahl der Lektüren
schülerorientierte Freiräume zu gewinnen.
Die Literaturempfehlungen für die Jahrgangsstufen 5G-9G wurden sowohl im Bereich
der Kinder- und Jugendliteratur als auch im Bereich der „Bewährten Lektüre“ komplett
überarbeitet und aktualisiert.
Der bisher im Jahrgang 10G behandelte Schwerpunkt „Fernsehen“ im Umgang mit den
Medien musste entfallen. Die Behandlung der „Zeitung als Institution“ wurde von der
Jahrgangsstufe 8 in die Jahrgangsstufe 9G verlagert.
Die bisherige Gestaltung der Jahrgangsstufe 11 im Oberstufenplan wurde inhaltlich und
formal (vgl. Oberstufenraster) auf die Jahrgangsstufe 10G übertragen, da die
Schülerinnen und Schüler diese auch an der Oberstufe ( zumindest an den reinen
Oberstufenschulen) ableisten werden. Allerdings mussten die Lektüreempfehlungen
völlig überarbeitet und dem Alter der Schülerinnen und Schüler angepasst werden. In
der Jahrgangsstufe 10G wurde deshalb die bisher verbindliche Behandlung der Epoche
„Sturm und Drang“ gestrichen und aus dem Abschlussprofil der Sekundarstufe II
genommen.
Aufgrund der Komplexität der verbindlichen Unterrichtsinhalte/Aufgaben, des engen
Zeitrahmens der Stundentafel und der Konsequenzen aus der PISA-Studie wurden
keine weiteren IKG-Bausteine eingearbeitet. Allerdings wurde in allen Jahrgangsstufen
die Einbeziehung der Arbeit mit dem Computer überprüft und gegebenenfalls noch
verstärkt. In der Jahrgangsstufe 8 wurde der Baustein Lebenslauf/Bewerbung/Arbeit mit
Tabellen verbindlich eingeführt. Zur Zeit werden Handreichungen und weitere Bausteine
(Links) für den Umgang mit den Neuen Medien bezogen auf den Deutschplan erstellt,
die dann ins Internet gestellt und von den Kolleginnen und Kollegen eingesehen werden
können.
Die modernen fachspezifischen methodischen Verfahrensweisen wurden aktualisiert.
Zu jeder Jahrgangsstufe wurden Arbeitsmethoden und Lerntechniken der Schülerinnen
und Schüler formuliert.
-6-
Englisch:
1.
2.
3.
4.
Einbeziehung der Ergebnisse des Englischunterrichts in der Grundschule
Umschichtung / Verdichtung / Straffung des geltenden Lehrplans 5 - 10
Umschichtung / Verdichtung / Straffung des geltenden Lehrplans 11
Berücksichtigung der "Bildungsstandards für die erste Fremdsprache für den Mittleren
Schulabschluss" (KMK 4.12.2003) und der Kompetenzstufen des GER
5. stärkere Betonung der Methodenkompetenz
ad 1
Eingearbeitet wurden orientierende Hinweise auf die im Anschluss an die Klasse 4
vorauszusetzenden Basisfertigkeiten und Kompetenzen. Solche Hinweise liegen vielfältig vor: in
Form von Standardformulierungen und darauf bezogenen Tests hinsichtlich Wortfeldern und
Grundbausteinen der Sprache; vgl. auch Amtsblatt des Hess. Kultusministeriums 4/2004, S.
223-229.
ad 2 + 3 + 4
Ausgehend von den Ergebnissen des Englischunterrichts der Grundschule wurde die
Stoffverteilung neu vorgenommen und der neuen Stundentafel angepasst. Angesichts der nur
leicht reduzierten Gesamtstundenzahl (5G - 10G) mussten nur geringfügige Verdichtungen und
Straffungen vorgenommen werden.
Das Erreichen der in den Mittleren Bildungsstandards festgeschriebenen Ziele und
Kompetenzstufen (B1 / B1+) ist gewährleistet (mit Abschluss der 9G), ebenso wie der
reibungslose Übergang in die Qualifikationsphase.
Das Einbeziehen der Jg. 11 (alt) wurde vor allen Dingen in Bezug auf die thematischen Inhalte
notwendig, um Verdoppelungen in aufeinander folgenden Jahrgangsstufen zu vermeiden (z.B.
ist wegen des Betriebspraktikums in der Jg. 9 das Thema: The World of Work unumgänglich,
und sollte nicht in der darauf folgenden Jahrgangsstufe erneut Hauptthema sein).
ad 5
Mit Blick auf den angestrebten IKG-Führerscheins wurden die Methodenkompetenzen, die in
den einzelnen Jahrgangsstufen vermittelt werden sollen, sehr eng mit den anderen Fächern
koordiniert.
-7-
Erdkunde:
•
•
Ausgangspunkt ist die Reduzierung der Stundentafel von 6 auf 5 Stunden
Die reduzierten verbindlichen Inhalte orientieren sich an den Inhalten der
eingeführten Bücher.
Folgende wichtige Veränderungen wurden vorgenommen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Reduzierung der Deutschland-Thematik auf Nahraum und Überblick 5.1 (mit
Hinweis auf die Arbeit in den Grundschulen)
Alpen, Nord- u. Ostsee = europäische Großräume 5.2
Wirtschafts- und Kulturraum Europa 6.1
Abgesehen von Europa werden die übrigen Kontinente nur anhand von
Beispielräumen in den Projektthemen von 8.2 behandelt. Im Mittelpunkt
stehen die Kompetenzen zur Raumerschließung und – bearbeitung.
Überarbeitung der Internet-Links und der Fachmethodik in den
Jahrgangsstufen (Aufgrund der geringen Stundenzahl (5 Std) müssen die
IKG-Module in anderen Fächern erarbeitet werden. Das Fach Ek ist aber auf
die Kenntnis der Internet-, Schreib- und Tabellenprogramme angewiesen.
Empfehlenswert sind auch Power-Point-Kenntnisse in der Jahrgangsstufe
8G)
Anpassen des Übergangsprofils von 8G zur Oberstufe.
Der Sekundarstufen-II-Lehrplan bleibt unberührt.
Ähnlich dem Problem der alten Lehrpläne wird es im Jahrgang 8G keine
relevanten Bezüge zu den anderen Fächern geben. Sinnvolle Themenbezüge
gäbe es in der Jahrgangsstufe 9G.
-8-
Ethik:
Der Lehrplan war um eine Jahrgangsstufe (entspricht vier Unterrichtsthemen) zu
kürzen. Wir haben dies durch Zusammenlegung und Kürzung der folgenden
Jahrgangsstufen erreicht:
1
2
3
4
ehemalige
Jahrgangsstufen
ehemalige
Jahrgangsstufen
ehemalige
Jahrgangsstufen
ehemalige
Jahrgangsstufen
5.1 und 6.2
= jetzige 5.G.1
5.4 und 7.4
= jetzige 5.G.4
9.1 und 9.2
= jetzige 8.G.1
10.4 und 8.4
= jetzige 9.G.4
In der Jahrgangsstufe 5G.1 bleiben als thematische Schwerpunkte: „Natürliche
Bedürfnisse“ / soziales Umfeld „Familie“, ergänzt um das Thema „Freundschaft“ aus
6.2, das dort wegfällt. Dass das Thema Freundschaft in die 5G verlagert wurde,
entspricht alten Elternwünschen, denen wir jetzt nachkommen können. Gestrichen in
5G ist der Bereich „Bedingungen für Handlungsspielräume“.
Die Themen „Wahrnehmungen“, „Wahrhaftigkeit“ bilden weiterhin den Schwerpunkt von
5G.4, ergänzt um die Themen Selbstwahrnehmung, Pluralität der Wahrnehmung,
Toleranz aus 7.4. Bei diesen Themen aus 7.4 wurden Inhaltsaspekte und Stichworte
gekürzt.
Jetzige 8G.1 fasst zwei Jahrgangsstufen (9.1 u. 9.2) zusammen, die im inneren
Zusammenhang stehen: „Freiheit und Würde des Menschen. Freiheit unter dem
Anspruch der Vernunft - die Menschenrechte“. Gestrichen wurde das Thema „Macht
und Verfügungsgewalt“; Inhalte und Stichworte wurden umgeschrieben und zentriert auf
die Aspekte „Menschliche Vermögen“ (Rolle der Vernunft); Vernunft und
Selbsteinschätzung,
Selbstbestimmung,
geschichtliche
Entwicklung
der
Menschenrechte. Gestrichen wurde die Debatte um den Universalitätsanspruch der
Menschenrechte (im Oberstufenplan Thema).
Jetzige 9G.4 (Menschenbilder II: Das Interesse an der Welt – Menschenbilder und ihre
Ethik) bezieht ihren Schwerpunkt vorwiegend aus 8.4 (Neugier, Wissenschaft, Technik;
Mensch-Tier-Vergleich; Umweltethik). Besonders stark wurde 10.4. (Menschenbilder
aus Philosophie und Anthropologie der letzten beiden Jahrhunderte) gekürzt. Vertretbar
ist diese Kürzung mit dem Blick auf 11G.1 (Menschenbilder in Philosophie und
Wissenschaft. Anthropologische Voraussetzungen verantwortlichen Handelns).
Alle anderen Unterrichtsinhalte sind unverändert geblieben.
Inhaltlich ist der Kern des Lehrplans daher weitestgehend gleich geblieben. So sind vor
allem die acht übergreifenden Themen des Spiralcurriculums gleich geblieben (Freiheit,
Würde des Menschen, Religion, Wahrheit und Lüge, Gewissen und Identität, Recht und
Gerechtigkeit, Menschenbilder, Liebe) Der Aufbau als Spiralcurriculum (dreistufige
Wiederholung dieser Themen) konnte im Prinzip beibehalten werden, für die Themen
-9-
„Wahrheit und Lüge“/„Liebe“/
Progression eingeführt werden.
„Menschenbilder“ musste nun eine zweistufige
- 10 -
Evangelische Religion:
Teil A: Grundlegung für das Fach
Teil A wurde gekürzt. Insbesondere wurden die Lernschwerpunkte klarer umschrieben und der
Bezug zu den Lernschwerpunkten weniger stringent angewendet.
Teil B: Unterrichtspraktischer Teil
1. Inhalte
Das Fach “Evangelische Religion“ erfährt eine Kürzung um ein ganzes Schuljahr mit
zwei Stunden. Die Inhalte der Jahrgangsstufe 5 und 6 blieben fast unberührt. Die
Inhalte der vier Lehrjahre 7 bis 10 mussten auf drei komprimiert werden.
Dazu wurden bei der Überarbeitung des Lehrplans auch andere Verbesserungen
vorgenommen, wie eine bessere Abstimmung mit den gängigen Schulbüchern (z.B.
„Islam“ in der 7. Klasse) und mit dem neuen Oberstufenplan. Auch einige Thementitel
wurden genauer formuliert (z.B. „Helfend handeln“ in „Füreinander da sein - Diakonie“;
7G.1).
Basis für die Überarbeitung war eine Umfrage, die am 7. November 2003 in einem
Studientag für Fachkonferenzleiter/-innen im RPZ-Schönberg gehalten wurde (n = 67).
Die Änderungsvorschläge hat die Lehrplangruppe in einem zweiten Studientag am 15.
März 2004 (40 Tln.) mit den Fachkonferenzleiter/-innen besprochen.
Die Änderungen gehen zum Teil auf Zusammenfügungen zurück.
- In das Thema „Selbstwertgefühl - Selbstvertrauen“ (5G.1) wurde „Miteinander
handeln“ (alt 5.4.) integriert.
- „Sprache der Religion“ (7.5) ist in den Themen „Die Frage nach Gott“ (8G.2) und
(fakultativ) in „Andere und ich - Leben in kultureller Vielfalt“ (6G.2) aufgenommen.
- Das Thema 9G.1 umfasst jetzt „Sinnfrage; Scheitern, Schuld, Vergebung“ (9. 2 & 9.4).
Das alte Thema „Liebe, Partnerschaft, Sexualität“ ist hier als fakultatives Thema
aufgenommen.
- Das alte Thema „In Abhängigkeit geraten“ (7.1) kommt jetzt fakultativ in 8G.1:
„Vorbilder und die Suche nach Orientierung“ vor.
Zwei Themen aus der 10. Klasse konnten entfallen, weil sie im Gymnasium in der
nächsten Jahrgangsstufe vergleichbar vorkommen.
- 10.2 (Theologie im neuen Testament) in 10G.2 „Heilige Schrift(en) verstehen“.
- 10.4 (Religion im Leben) in 10G.1 „Religion erfahren“.
Drei Themen sind neu konzipiert worden:
- 5G.4 „Die Bibel entdecken“. Dies wurde in der Regel unter dem Thema „Alttestamentliche
Geschichte(n) (5.3.)“ behandelt. Jetzt ist es wieder explizit als Thema aufgenommen.
- 7G.3 „Zukunft gestalten - prophetisch handeln“. Mit diesem Thema sollten alttestamentliche
Geschichte nach David besprochen werden können, insbesondere „Propheten“.
- 9G.3 „Buddhismus“. Dies bleibt zwar fakultatives Thema in 10G.1. Eine gymnasiale
Ausbildung ohne Beschäftigung mit dieser Religion sollte nicht gestattet sein.
2. Kooperation mit Katholische Religion
Die drei alten fakultativen Evangelisch-Katholische Projekte wurden zu zwei
„gemeinsamen evangelisch- katholische Themen“ umgeändert: 5G.2 „Schöpfung“ und
8G.4 „Evangelisch - Katholisch - Ökumenisch“. Sonst wurde die Positionierung und
Themenformulierung vieler Lehrplanthemen geändert, damit optisch die hohe
- 11 -
Parallelität beider Lehrpläne sichtbar und eine Intensivierung der Kooperation möglich
wird.
3. Querverweise
Diese wurden gemäß der Absprachen zwischen den Fächern verändert.
4. Anschlussprofil von der Jahrgangsstufe 9G
Die Formulierungen wurden in Orientierung an das Abschlussprofil der Klasse 12G und
der aktuellen Diskussion um Standards modifiziert und neu formuliert.
- 12 -
Französisch:
Insgesamt wurde in den Plänen zur 1./ 2./ 3. Fremdsprache Ergänzungen und
Konkretisierungen im Hinblick auf die Methodenkompetenzen und Lerntechniken
vorgenommen.
Des weiteren wurde darauf geachtet, dass die Nomenklatur der Lehrpläne im Hinblick
auf die auf KMK-Ebene veröffentlichen Nationalen Bildungsstandards angepasst wurde
(z.B. 1.1 Textverstehen/Textrezeption; 1.2 Texterstellen/ Textproduktion; 3. Sprachliche
Kenntnisse/Verfügen über sprachliche Mittel
Das Stichwort 1.3, Sprachmittlung, wurde jeweils ergänzt.
Ein pointierteres Rekurrieren auf methodische und inhaltliche Kompetenzen der
Grundschule sowie ein Miteinbeziehen der Lerntechniken und Grundkompetenzen aus
dem voraufgehenden Erwerb einer Fremdsprache (Mehrsprachendidaktik),
ermöglichen eine insgesamt marginal steilere Progression im Erwerb des
Französischen.
Im Bereich der fakultativen Inhalte wurden Kürzungen in vertretbaren Maße
vorgenommen.
Neben diesen allgemeinen, sich aus sachlogischen zusammenhängen ergebenden
Modifikationen sind die 2. und 3. Fremdsprache in der Regel identisch mit den Plänen
für den neunjährigen gymnasialen Bildungsgang.
Änderungen in der 1. Fremdsprache
Jahrgangsstufe 5G:
Jahrgangsstufe 6G
3.4 Grammatik
passé composé mit avoir und être
ergänzt !
Pronomen und Präpositionen –
Ergänzungen !
3.3 Grammatik
Hervorhebung mit c’est ...qui
Tempora: imparfait, plus-que-parfait
Pronominaladverb y und en
Vergleich Komparativ/Superlativ
Erweiterung der Adverbien
Hinweise und Erläuterungen ergänzt !
Sprachmittlung
2 Inhalte
Landeskunde Ergänzungen bzw.
überarbeitete Themen (Anpassung an
mittlere Bildungsstandards und
Europäischen Kompetenzrahmen)
Fortführung der Änderungen s.o. Jg. 5
- 13 -
Jahrgangsstufe 7G:
Jahrgangsstufe 8G
3.3 Grammatik
realer und irrealer Bedingungssatz;
Tempora – futur simple
Modi - conditionnel
Frequente Formen des subjonctif z.B.
nach Wunsch
Pronomen – Relativpronomen, dont
1.3 Inhalte
4 Methoden und Lerntechniken
bes. Kommunikations- und
Kooperationstechniken, sinnvolle ITNutzung
3.3 Grammatik – komplexere
Nebensatzkonstruktionen; indirekte Rede
Modi – Erweiterung der
Subjonctifstrukturen
Jahrgangsstufe 9G:
Anschlussprofil
3.3 Grammatik
Einführen – rezeptiv – passé
simple/passé antérieur
Schwerpunkt auf Wiederholung und
Vertiefung der Grammatikstrukturen wie
z.B.:
Bedingungssatz, Konjugation in allen
Zeiten, Subjonctif
1.2.2 Résumé
1.3 Sprachmittlung
4 Methoden und Lerntechniken
z.B.: Schreiben
Beherrschen der Technik des
zweisprachigen Vermittelns
1.1 Textverstehen
1.2 Texterstellen
z.B. Argumentationsstrukturen,
Stellungnahmen, Charakterisieren von
Personen
2.3 Landeskunde
Retour au naturel
4 Methoden und Lerntechniken
zunehmend differenzierte
Kommunikationstechniken,
Kooperationstechniken, Hinführung zu
Präsentationen
Fakultative Unterrichtsinhalte
Vorbereitung und Implementierung
externer zertifizierter Sprachtests
4 Methoden und Lerntechniken
insbesondere zum Umgang mit Texten
und Medien
- 14 -
Geschichte:
1. Verändert wurde nur der Lehrplan Sekundarstufe I. und II blieb also unverändert.
2. Im Vorwort wurden lediglich der Kompetenzbegriff eingeführt und die Hinweise
auf die IKG (IT-Lehrplan) aktualisiert.
3. Die Veränderungen sind bedingt durch die Kürzung um eine
Unterrichtswochenstunde für G 8 in der Jahrgangsstufe 6. Dafür setzt
Geschichte in Jahrgangsstufe 7 nicht mehr aus, so dass die Inhalte der
bisherigen Jahrgangsstufe 8 in 7G und 8G, die der bisherigen 9 in 8G und 9G
und die der bisherigen 10 in 9G zu finden sind.
4. In den Jahrgangsstufen 6G bis 9G wurden die Unterrichtsinhalte und die
zugeordneten Stichworte gestrafft.
5. Für die Jahrgangsstufen 7G – 9G wurde weiterhin von je 52 zu verplanenden
Unterrichtswochenstunden ausgegangen, für 6G entsprechend von 26.
6. Der Plan wurde neu „geschnitten“:
- Das vorgeschaltete Thema „Einführung in das Fach Geschichte“ wurde
aufgelöst und z. T. in die Themen „Menschen in der Urgeschichte“,
„Ägypten“ und „Hellas“ dort integriert, wo es sich anbot. Nach Auffassung
der Fachgruppe waren dadurch keine höheren Stundenzuweisungen zu
diesen Themen erforderlich (außer Urgeschichte: 1 Wochenstunde)
- Rom wurde aus Jahrgangsstufe 6 in Jahrgangsstufe 7 verlagert und auf
zwei Themen verteilt (Rom und Teilung der Mittelmeerwelt – s. Tabelle)
- Die Jahrgangsstufe 7 (bisheriger Plan: 8 – lt. Stundentafel setzte
Geschichte in Jahrgangsstufe 7 bisher aus) erfuhr daher die meisten
Veränderungen:
Jahrgangsstufe 8
Jahrgangsstufe 7G
1. Rom – Vom Dorf zum
1. Leben und Wirtschaften im
Imperium Romanum (14 Std.)
Mittelalter (11 Std.)
2. Teilung der Mittelmeerwelt und
2. Kampf um geistliche und
frühes Mittelalter (9 Std.)
weltliche Herrschaft (11 Std.)
3. Lebensbedingungen
der
3. Grundlagen der Neuzeit und
Menschen im Mittelalter (9
Europäisierung der Welt (10
Std.)
Std.)
4. Grundlagen der Neuzeit und
4. Reformation
und
Europäisierung der Welt (10
Gegenreformation (9 Std.)
Std.)
5. Das
Zeitalter
des
5. Reformation
und
Absolutismus
und
der
konfessionelles Zeitalter (10
Aufklärung (11 Std.)
Std.)
Durch Nr. 2 und 3 7G wurde es möglich:
die bisher eher statische Darstellung des Mittelalters zu dynamisieren
(Längsschnitt)
die islamische Herrschaft in Spanien zu thematisieren und damit das
mehr oder minder geglückte Zusammenleben von Juden, Christen und
Muslimen
die Ostsiedlung dem Pflichtbereich zuzuordnen (statt bisher dem
fakultativen)
- 15 -
-
-
-
-
-
„Das Zeitalter des Absolutismus und der Aufklärung“ wurde um eine
Jahrgangsstufe nach hinten verlagert (bisher 8.5, jetzt 8G.1 (zum
Verständnis: s. Nr. 2, Satz 2).
8G.3 („Vom Deutschen Bund zum Kaiserreich“)wurde gegenüber 9.2
(„Europa zwischen Restauration und Revolution“) bezüglich des Raumes
gekürzt, bezüglich der Zeit jedoch erweitert.
In 8G.5 („Das deutsche Kaiserreich zwischen Tradition und Moderne“)
wurde gegenüber 9.4 (Das deutsche Kaiserreich – Lösung der nationalen
Frage?) die Schwerpunktsetzung verändert.
Der Erste Weltkrieg wurde von 9.5 nach 9G.1 verlagert.
Die beiden Längsschnitt-Themen „Deutschland und Europa in der
Weltwirtschaft“ wurden zu einem Thema zusammengefasst und in der
Ausweisung der Unterrichtsstunden reduziert.
Im Anschlussprofil wurde der Kompetenzbegriff eingeführt und die
Reihenfolge der Teile geändert.
Der Anhang (IKG) wurde aktualisiert.
- 16 -
Griechisch:
1. In den geltenden Lehrplan für Griechisch (Sekundarstufe I+II) wurde nur
behutsam eingegriffen, um Bewährtes lediglich fortzuschreiben und das
anstehende Beteiligungsverfahren nicht unnötig zu belasten.
2. Das Fach Griechisch wird im Wahlpflichtbereich künftig ab der Klasse 8G
unterrichtet, d.h.: der Sprachunterricht wird um ein Jahr vorvorgezogen, so dass
im Teil B des Lehrplans die Unterrichtsinhalte der bisherigen Klassenstufen 9
und 10 im Grundsatz unverändert auf die Klassenstufen 8G und 9G übertragen
werden konnten. Die Änderung der Stundentafel (alt: 5 WStd.; neu: 3 oder 4
WStd.) macht es jedoch erforderlich, dass sich der Sprachunterricht, für den ca.
250-270 Stunden benötigt werden, künftig in die Klassenstufe 10G
(Einführungsphase der Sekundarstufe II) erstrecken wird. Die Stundentafel lässt
in der Unterrichtspraxis vor Ort organisatorisch unterschiedliche Lösungsansätze
zu, auf deren Konsequenzen im Anschlussprofil (s. S. 19: Anmerkung bzw. Teil
A: S. 7, 2. Absatz) detailliert hingewiesen wird. Insgesamt ist den Schulen
bewusst ein Freiraum gelassen, den die jeweilige Fachkonferenz bezüglich des
Sprachlehrganges nach eigenem Ermessen ausfüllen kann. So ist es z.B.
möglich, den Kurs 10G A in den Sprachlehrgang zu integrieren oder als
Übergangslektüre zu nutzen. Er ist ein fakultatives Angebot, auf das auch
verzichtet werden kann.
3. Der Lektüreunterricht sollte in der Regel für alle Schülerinnen und Schüler des
Griechischen in der 10G II beginnen. Der Jahrgangsstufe 10G kommt hierbei
eine wichtige Gelenkfunktion zwischen Sprachunterricht und Originallektüre zu.
Um diese zu gewährleisten, wird bei aller Variabilität der Stundentafel empfohlen,
den Unterricht in 8G-10G durchgängig mit 4 Wochenstunden, in der
Qualifikationsphase 11G-12G je nach Grund- oder Leistungskurs durchgängig 3
bzw. 5-stündig zu erteilen (Teil A. S. 9f.). Hierdurch ist gewährleistet, dass
einerseits die Anforderungen des Graecums Ende 11G II (z.B.: 15 WStd.) erfüllt
sind, gleichzeitig aber auch die Pflichtbereiche des Zentralabiturs abgedeckt
werden können (s. Teil A: S. 8/9). Diesem Anspruch versucht der Lehrplan auf
folgende Weise gerecht zu werden: Für das Zentralabitur verbindlich sind die
Themenbereiche
Archaische
Lyrik,
Geschichtsschreibung
sowie
Philosophie/Politik (Teil A: Module 1-3). Für Schüler und Schülerinnen, die das
Graecum bereits nach der 11G II anstreben, wird der Bereich Philosophie/Politik
auf alle Fälle durch den Kurs 10G B thematisiert. Die Tragödie (Modul 4) hat
ihren festen Platz in der 12/II und ist fakultativ. Sollte der Kurs nicht zustande
kommen, werden wichtige Inhalte (Hybris, Verblendung u.a.) in die Module 1
oder 2 (Archaische Lyrik/Geschichtsschreibung) integriert. Alle Kurse der
Sekundarstufe II (10G-12G) sind letztlich um die Kern-/Pflichtmodule 1-3
gruppiert. Somit ist gewährleistet, dass die Anforderungen des Abschlussprofils
von allen Schülerinnen und Schülern ungeachtet der angestrebten Qualifikation
(Graecum/Abitur) erreicht werden.
Abschließend sei noch darauf verwiesen, dass im Teil A (S. 2) analog zum Lehrplan
Latein die Kompetenzen des Griechischunterrichtes gesondert aufgelistet sind.
- 17 -
Italienisch:
Nach Überprüfung der kürzlich erschienenen Lehrpläne, nach Überlegungen und
Meinungsaustausch innerhalb der Fachgruppe für die 3. Fremdsprache (I, Spa, Rus, F)
wurde entschieden, dass es für die Verschiebung der 9 und 10 Klasse auf 8G und 9G
nicht notwendig ist, die vorhandenen Lehrpläne bedeutend zu ändern.
Die Anzahl der Stunden hat sich nicht reduziert, so dass keine Kürzungen
vorgenommen werden mussten.
Die Progression im Fremdsprachenerwerb im Anfangsunterricht soll erhalten bleiben
und wird ferner nicht davon beeinflußt, dass die SchülerInnen ein Jahr früher damit
anfangen.
Die Themenbereiche und Situationen sowie die Landeskunde stellen Kerninhalte dar,
die auch für jüngere SchülerInnen relevant und geeignet sind, weil sie einen direkten
Bezug auf ihr tägliches und persönliches Leben haben.
Die kommunikativen Fertigkeiten, so wie sie schon beschrieben worden waren, sind die
unabdingbare Basis für die Entwicklung in der Oberstufe und benötigen daher auch
keine Änderung.
In Teil A schien uns eine Ergänzung bei der Thematik des Sprachenportfolios und des
Europäischen Referenzrahmens angebracht.
- 18 -
Katholische Religion:
1. Die Grundlegung des Lehrplans für das Unterrichtsfach Katholische Religion,
insbesondere die Erschließung der Inhalte in fünf Begegnungsfeldern, bleibt
unverändert.
2. Auch die didaktische Konzeption mit den Schwerpunkten Korrelierendes Lernen,
Begegnungslernen, Symbolerschließendes Lernen, sowie die Prinzipien unterrichtlichen
Handelns gelten nach wie vor.
3. Unter Punkt 2.3 ist ein kleines Kapitel über Arbeitsmethoden im Religionsunterricht
eingefügt mit Zuordnung spezifischer Methoden zu Jahrgangsstufen bzw.
Unterrichtsthemen.
4. Bezüglich der Kooperation mit dem evangelischen Religionsunterricht gibt es
folgende Änderungen: Zwei Lehrplanthemen (5G.2 und 8G.4) sind als „Gemeinsames
evangelisch-katholisches Unterrichtsthema“ ausgewiesen, wobei beide konfessionellen
Fassungen in beiden Lehrplänen abgedruckt werden und somit für die Projektarbeit ein
alternatives Angebot darstellen oder kombiniert werden können.
Im Ganzen sind die Themen der Lehrpläne der beiden Konfessionen stärker
parallelisiert.
5. Das Unterrichtsthema 6G.3 „Dem Gott, der befreit, trauen“ ist neu, eine Kombination
der alten Themen 6.3 (Abraham) und 7.3 (Exodus), dem Forschungsstand
entsprechend stärker unter „symbolisch-paradigmatischem“ Akzent als unter
„historisierendem“.
6. Die „verwandten“ alten Themen 8.1 und 9.1a ließen sich gut zu dem neuen Thema
8G.1 verschmelzen „Suche nach einem erfüllten Leben. Persönlichkeitsentwicklung und
Sinnfindung“.
7. Das alte Thema 9.4 „Arbeiten müssen – arbeiten dürfen“ entfällt.
8. Da eine hilfreiche Ausarbeitung des Themas „Einander lieben und miteinander leben“
vorliegt, das Thema als solches manchen auch nicht entbehrlich erscheint, bleibt es als
fakultatives Thema 9G.5 erhalten und empfiehlt sich besonders als
fächerübergreifendes Projekt mit Biologie und Ethik.
9. Der Oberstufenlehrplan 10G bis 12G hat keine Veränderungen erfahren.
- 19 -
Kunst:
Jahrgangsstufen 5G und 6G:
• Die verbindlichen und fakultativen Unterrichtsinhalte sind nicht verändert
worden.
Jahrgangsstufe 7G:
• Da die Jg. 7G in Kunst künftig nur noch einstündig bzw. epochal unterrichtet
wird, wählt die Fachkonferenz zwei der drei Tableaus aus .
• Die Unterrichtsinhalte sind reduziert worden auf das farbige/zeichnerische und
plastische Gestalten. Die grafische Gestaltung ist im neuen Entwurf ebenso wie
die digitale Bildbearbeitung im fakultativen Bereich angesiedelt.
Jahrgangsstufe 8G:
• In die verbindlichen Unterrichtsinhalte wurden verstärkt die Formen digitaler
Bildbearbeitung aufgenommen.
• Ebenso ist unter den Arbeitsmethoden verstärkt die Nutzung neuer Medien
aufgenommen worden.
Jahrgangsstufe 10G 2:
• Überarbeitung des 2. Halbjahres 10G mit einem neuen thematischen
Schwerpunkt, der an 10G 1 anknüpft.
• Verbindlicher Unterrichtsinhalt eröffnet die Möglichkeit, weitere Grundlagen
eines Analyseinstrumentariums für die Qualifikationsphase zu schaffen
• und eröffnet die Möglichkeit fachübergreifend zu arbeiten, da Kunst und Musik
in der künftigen Stundentafel G8 in der Jg. 10 parallel unterrichtet werden.
- 20 -
Latein:
Die Konzeption des Lehrplans Latein für die Klassen 5G bis 8G in der 1.
Fremdsprache und für die Klassen 6G bis 8G in der 2. Fremdsprache wurde
beibehalten, da dies die Klassenstufen sind, in denen Lehrbucharbeit stattfindet.
Ausgangslage für die weitere Arbeit an der Lektürephase (Klassen 9Gff.) war die
Feststellung
dass sich in Klasse 9G die Lektürepläne für die erste und zweite Fremdsprache
immer mehr aufeinander zu bewegen, in Klasse 10G sogar sich nahezu vollständig
aneinander anpassen,
dass die Latinumsbestimmungen für Klasse 10G beachtet werden müssen,
dass die jetzige Jahrgangstufe 11 thematisch aufgelöst und die dort genannten
thematischen Kernbereiche auf die anderen Jahrgänge verteilt, in deren
Kernbereiche integriert oder ganz weggenommen werden
dass für die Qualifikationsphase (11G und 12G) Halbjahresthemen festgeschrieben
werden und nicht – wie bisher – als Module innerhalb der Sek. II frei positionierbar
sind
Bei der Zuordnung der thematischen Kernbereiche der jetzigen Jahrgangstufe 11
musste geprüft werden, inwiefern diese vom Schwierigkeitsgrad mehr dem
Abschlussprofil der Sek. I oder dem der Sek. II entsprechen.
Jahrgangstufe 9G sieht also wie bisher – nach einer Übergangslektüre – den
Schwerpunkt auf der Caesarlektüre, ergänzt durch die Themen „Darstellung fremder
Völker“ (bisher in 11) bzw. „Ethnographische Exkurse und Reiseberichte“ (für 1. FS und
weitgehend für 2. FS).
Jahrgangstufe 10G (vgl. Latinum) erfordert die Lektüre von Cicero (Macht der Rede;
Zivilprozess), Ovid (Mensch und Mythos) und Plinius. Da die Briefe des Plinius (u. a.
über den Vesuvausbruch) den Einstieg in das Thema „Öffentliches und privates Leben“
mit ermöglichen, wurde dieses Thema als drittes den o.a. als Erweiterung zugeordnet
(bisher in 11).
Um die anderen thematischen Kernbereiche der Jahrgangstufe 11G sinnvoll
zuzuordnen, musste auch in den bisherigen Plan der Sekundarstufe II eingegriffen
werden. Dies geschah so:
1. Der thematische Kernbereich „ Sinn und Ziel von Geschichtsschreibung“ wurde
mit dem Schwerpunktautor Sallust in den Kernbereich „Politische Praxis und
Staatdeutung“(11G.1) integriert.
2. Der thematische Kernbereich „societas humana“ wurde dem Kernbereich „res
publica“ zugeordnet, so dass der Kurs sich auf Staat und Gesellschaft(res
publica und societas humana; 11G.1) bezieht. Hier konnte auch das Thema
„Rolle der Frau in der Gesellschaft“ zugeordnet werden.
3. Die Ausformung der Halbjahresmodule „Rhetorik“ und „Philosophie“ blieb fast
vollständig erhalten (jetzt 11G.2 und 12G.1).
Der Kurs 12G.2 wurde neu formuliert und geordnet. Der Themenbereich des Halbjahres
wurde „Rom und Europa“ genannt. Als thematische Kernbereiche wurden diesem
Thema zugeordnet: „Europäische Dichtung von der Antike bis zur Neuzeit“(wie bisher),
„Europäische Kultur von der Antike bis zur Neuzeit“ (neu; Schwerpunkt: Bildung und
Erziehung ; Gastfreundschaft und Begegnung der Kulturen) und „Vom antikmittelalterlichen zum modernen Weltbild“ (bisher im Modul „Philosophie“). Der Kurs
- 21 -
12G.2 wurde ganz bewusst der Darlegung vielfältiger Aspekte europäischer Kultur im
Wandel der Zeiten gewidmet. Hierbei gilt es, auch rezeptionsgeschichtliche Leitlinien
europäischen Denkens von der Antike bis in die Neuzeit aufzuzeigen. Daneben
ermöglichen die thematischen Kernbereiche gute Möglichkeiten projektorientiert und
fachübergreifend zu arbeiten.
- 22 -
Mathematik:
Für den neuen Lehrplan Mathematik des verkürzten gymnasialen Bildungsganges
wurde berücksichtigt, dass sich folgende Bedingungen verändert haben: Erhöhung der
Wochenstundenzahlen in den Jahrgängen 5G und 6G, Erhöhung der Wochenstunden
in der Einführungsphase 10G, dafür Wegfall der alten Jahrgangsstufe 10, verstärkte
Nutzung von Taschenrechnern, Computern und Mathematiksoftware. Außerdem
werden die Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler, die sie in der Grundschule
erworbenhaben, stärker berücksichtigt.
Es ergab sich so die Notwendigkeit, Themenbereiche aus späteren Jahrgängen in die
Jahrgangsstufen 5G und 6G vorzuziehen. Dabei wurde bedacht, dass nicht immer alle
Sachzusammenhänge bei der früheren Besprechung in vollem Umfang altersgemäß
behandelt werden können. Aus diesem Grunde sind einige Themen neu
zusammengestellt worden.
Da mittlerweile überall auch außerhalb der Schule Hilfsmittel wie Taschenrechner und
Computer mit den geeigneten Programmen benutzt werden, lässt sich an
verschiedenen Stellen der Aufwand im Bereich des Trainings von Rechenfertigkeiten
reduzieren (z. B. Zahlenrechnen, Bruchrechnung, Wurzel- und Potenzrechnung). Hier
genügt es, die Verfahren an überschaubaren Rechenbeispielen zu behandeln und dafür
dann verstärkt auf ihre mathematische Bedeutung einzugehen. Die Grundprinzipien der
Argumentation und der Beweisführung sowie der mathematischen Begrifflichkeit sollten
sich verstärkt durch alle Bereiche ab der Jahrgangsstufe 6G hindurchziehen. Auf ein
eigenes Kapitel „Beweisen“ kann daher verzichtet werden.
An mehreren Stellen wurden einzelne Aspekte, die für den Fortgang nicht unbedingt
notwendig sind, von dem verbindlichen Bereich in den fakultativen Teil verschoben.
Außerdem konnte das Sachgebiet „Exponential- und Logarithmusrechnung“ in die
Einführungsphase 10G verschoben werden, da dort eine Wochenstunde mehr zur
Verfügung steht.
Gestrichen wurden die Themen „Simulationen“ und „Binomialverteilung“. Die
Parallelbehandlung der Ähnlichkeit und der Strahlensätze wurde zu Gunsten der
Strahlensätze reduziert. Neu hinzugekommen ist die gezielte und verbindliche
Einführung der Tabellenkalkulation als ein Modul der IKG-Ausbildung.
- 23 -
Musik:
-
Alle Themen in den Jahrgangsstufen 5/6 sind auch in den Jahrgangsstufen 5G/6G
geblieben. In Jahrgangsstufe 5G wurde lediglich das bisherige Thema „Lebenswelt
Musik“ altersangemessener umformuliert zu „Alltagswelt Musik“.
-
Die Jahrgangsstufe 7G enthält wegen des einstündigen Unterrichts nur noch 3
Themen der bisherigen Jahrgangsstufe 8. Das bisherige Thema „Musik in Film und
Werbung“ erscheint jetzt als „Musik und Medien“ in der Jahrgangsstufe 9G. Das
bisherige Thema „Musik als Ausdruck menschlicher Erfahrung“ erscheint jetzt als
„Lieder als Ausdruck menschlicher Erfahrung“ in Jahrgangsstufe 9G.
Beim Thema “Songs in Rock und Pop“ wurden aus zeitlichen Gründen die
geschichtlichen und soziologischen Aspekte in den fakultativen Bereich gerückt. Das
bisherige Thema „Musikalische Formprinzipien“ wurde umformuliert zu
„Musikalische Form- und Gestaltungsprinzipien“, um die kreativ gestaltende
Musikpraxis (Erproben und Erfinden) deutlicher aufzuwerten.
-
Die Jahrgangsstufe 9G enthält nicht mehr das Thema aus der Jahrgangsstufe 10
„Aktuelle Szene – Musikgeschmack – Musikmarkt“. Dessen wichtigsten Stichpunkte
wurden unter dem Thema „Musik und Medien“ aufgelistet. Damit dieses Thema
zeitlich nicht zu umfangreich wird, gibt es bei den verbindlichen Unterrichtsinhalten
jeweils zwei Wahlmöglichkeiten.
Die Stichpunkte zu den drei Arbeitsbereichen „Musikpraxis“, „Musik hören und
betrachten“ und „Elemente der Musik ableiten und anwenden“ sowie die Stichpunkte
auf den Tableaus wurden leicht reduziert.
- 24 -
Physik:
Bei der Arbeit der Lehrplankommission ergaben sich die wesentlichen Ideen in der
folgenden Reihenfolge
Jahrgangsstufe 9G
Der Inhalt von Klasse 10 wurde vorverlegt auf die Klasse 9, in der die alte Stundentafel
keinen Physikunterricht vorsah. Wegen der Festlegung auf 2 statt 3 Unterrichtsstunden
wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
10.1.
9G.1. Arbeit und Energie
- „kraftverstärkende Werkzeuge“ wird verlegt nach Klasse 8G, Mechanik
- „mechanische Energie“ und „Wärme als Energieform“ wird zusammengefasst
zum Thema „Energie“, wird im Umfang reduziert, verbleibt aber in Klasse 10G
- „Elektrizität als Energieform“ wird im Anspruchsniveau reduziert und verlegt
nach Klasse 8G, Elektrizitätslehre 2 (Induktionserscheinungen, Prinzip von
Generator und Motor)
10.3.
9G.2. Energieversorgung
das Thema wird reduziert auf „Erzeugung und Nutzung weiterer Energieformen“,
die Wiederholung von mechanischer und elektrischer Energie wird gestrichen
10.2.
9G.3. Radioaktivität
keine Veränderung
Jahrgangsstufe 7G
- Obwohl die Stundentafel nun 3 statt 2 Stunden vorsieht, wurde das Thema „Mechanik“
in die Klasse 8G verschoben, da der grundlegende Unterricht in Klasse 7G nicht unter
Zeitdruck geraten soll, zudem ist wegen der benötigten Abstraktionsfähigkeit eine
höhere Altersstufe wünschenswert.
- Neu ist eine kurze Einführung in „Die Physik als Naturwissenschaft“.
- Der Themenbereich „Reflexion an gekrümmten Spiegeln“ ist in den fakultativen
Bereich gerückt, dafür wurde der Bereich „Brechung und Totalreflexion“ um die
Bildentstehung mit Linsen erweitert.
- Das Thema „Wärmelehre“ wurde leicht gekürzt (Wärmequellen, Wärmespeicher).
- Das Thema „Magnetismus und Elektrizität1“ wurde etwas erweitert (Stromkreise).
- Das Thema „Mechanik“ rückte ins Schuljahr 8G.
Jahrgangsstufe 8G
- Das Thema „Mechanik“ umfasst nun den Themenkomplex „Kraftverstärkende
Werkzeuge“ (vormals 10.1.), das Thema „Reibung und Fortbewegung“ wird in den
fakultativen Bereich verschoben.
- Aus dem Thema „Optik2“ wird der prinzipielle Bereich „Abbildung durch Linsen“ ins
Schuljahr 7G vorgeholt, dafür ist der Anwendungsteil (Auge und optische Instrumente)
nun in den fakultativen Teil gerückt.
- Das Thema „Elektrizität2“ umfasst nun das Thema „Induktionserscheinungen“
(vormals 10.1.).
- An den fakultativen Bereichen hat sich nichts geändert, außer dass das Thema
„Optik2“ nun dazu gekommen ist.
- 25 -
Politik & Wirtschaft:
Teil A: Grundlegung für das Fach
Teil A bleibt bis auf notwendige redaktionelle Korrekturen wie bisher.
Teil B: Unterrichtspraktischer Teil
1. Zu den Inhalten
Das Fach “Politik und Wirtschaft“ erfährt keine Stundenkürzung. Die Inhalte der
Jahrgangsstufe 10 müssen in die Jahrgangsstufe 8 und in die Jahrgangsstufe 9
verschoben werden.
Dabei ist es wegen inhaltlicher Zusammenhänge, des jeweiligen Stundenumfangs und
des Alters der Schülerinnen und Schüler nicht möglich die bisherigen Inhaltsbereiche
geschlossen in der bisherigen Form den neuen Jahrgangsstufen zu zu ordnen. Sie
müssen z.T. neu strukturiert und akzentuiert werden. Einen Überblick gibt die folgende
Tabelle:
Bisheriger Lehrplan
Jahr Inhalt
Nr
10.1 Parlamentarische Demokratie und
politisches System
Entwurf des neuen Lehrplans
Jahr Inhalt
Nr.
8G.1 Jugend, Rechte...
Grundrechte Menschenrechte
Parteien
und
8G.4 Wahlen,
Entscheidungsprozesse
politische
9G.3 Medien: Pressefreiheit
und Markt
9G.6 Grundwerte der Verfassung
8G.3 Sozialstaat
(i.S. von Verfassungsgebot und soziale
Sicherung)
9.2
Sozialstaat
9.1
Ökonomische Bildung: Ökonomie 9G.2 Sozialstaat und Ökonomie
(i.S. von Arbeitsverhältnis und frei und
und Arbeitswelt
soziale Marktwirtschaft
9G.1 Ökonomische Bildung:
Ökonomie und Arbeitswelt
- 26 -
2. Zur Ökonomischen Bildung
Durch die neue Zuordnung wurden die Anteile der „Ökonomischen Bildung“ und der
„Politik“ nicht wesentlich verändert. In einigen Inhalten wird aber deutlicher dem
Zusammenhang beider Bereiche Rechnung getragen. Die Vorlage zur Ökonomischen
Bildung war Thema in der Steuerungsgruppe „Ökonomische Bildung“ im
Kultusministerium und wurde auch von den Vertreterinnen und den Vertretern der
Wirtschaft akzeptiert.
3. Zur Informationstechnische Grundbildung:
Es erfolgt im Fach „Politik und Wirtschaft keine systematische Einführung. Hier geht es
nur um eine Anwendung, um ein Üben und Festigen.
4. Zu den Querverweisen:
Diese wurden gemäß der Absprachen zwischen den Fächern verändert.
5. Zum Anschlussprofil von der Jahrgangsstufe 9G und zum Abschlussprofil
nach der Jahrgangsstufe 12G
Die Formulierungen und die Struktur wurden in Orientierung an der aktuelleren
Diskussion um Standards modifiziert und neu formuliert.
- 27 -
Russisch:
Im Lehrplan Russisch / 3. Fremdsprache erschienen aufgrund der gleichbleibenden
Stundenzahl und der Angemessenheit der Inhalte auch für jüngere Schülerinnen und Schüler
nur geringfügige inhaltliche Änderungen im Lehrplan für die Sekundarstufe I notwendig.
Das sind im Einzelnen:
- Hinweis auf neu entwickelte Standards für die Fremdsprache Russisch
(Teil A)
- Berücksichtigung der Sprachmittlung
- Ergänzungen im Bereich der Methoden und Lerntechniken
- Änderungen bei den Querverweisen
- 28 -
Spanisch:
Der vorliegenden Lehrplan für Spanisch (6G bis 9G) unterscheidet sich nicht
grundsätzlich von den bereits existierenden Lehrplänen für Spanisch als zweite
Fremdsprache ab der Klassenstufe 7 bis 10 bzw. Spanisch als dritte Fremdsprache ab
9 bis 10, da die verantwortliche Lehrplankommission von der Annahme einer zeitlichen
Vorverlegung und, in der Klassenstufe 6 G, eines zeitintensiveren Angebots (5 statt 4
Wochenstunden ) ausgeht.
Jedoch wird bei Spanisch als zweiter Fremdsprache in stärkerem Maße zu
berücksichtigen sein, dass Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Erlernens der
zweiten Fremdsprache ein Jahr jünger sind und in der ersten Fremdsprache nur e i n
Jahr Lernerfahrungen mit gymnasialem Anspruchsniveau haben.
Daher ist vor allem die Notwendigkeit einer methodischen Schulung als Hilfe zum
Erlernen einer zweiten Fremdsprache als romanische Sprache in die Überlegungen für
den neuen Lehrplan eingegangen und es erscheint sinnvoll, dass der erste Lehrplan,
der eine moderate Setzung im Bereich des zu erwerbenden Wortschatzes und der
progressiv zu erwerbenden sprachlichen Strukturenvorgabe, im neuen Lehrplan seine
Fortsetzung erfährt.
Die Möglichkeiten einer auch außerschulischen Evaluation des Fremdsprachenkönnens
durch Zertifikatsprüfungen wurden noch stärker betont als im vorausgegangenen Plan.
Verknüpfungen im Sinne einer Mehrsprachigkeitsdidaktik werden durch den neuen
Lehrplan eröffnet und können anhand des vorliegenden Konzepts in das Lehr- und
Lernangebot integriert werden. Hierdurch bleibt auch eine pädagogische Entscheidung
für die Fachkonferenzen erhalten. Dies ermöglicht eine Schwerpunktsetzung im
Rahmen der vorgegeben Standards als Anschluss- bzw. Abschlussprofil.

Documentos relacionados