ASR A4.1 Sanitärräume

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ASR A4.1 Sanitärräume
SIFA WORKSHOP Dresden 2014
ASR A4.1 Sanitärräume
Fotos: Bux (BAuA)
Herr Dr. Kersten Bux
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dresden
Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit
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ASR A4.1 Sanitärräume
Verordnung über Arbeitsstätten vom 20.3.1975 BGBl. I S. 729
§ 34 Umkleideräume, Kleiderablagen
§ 35 Waschräume, Waschgelegenheiten
§ 36 Verbindung von Wasch- und Umkleideräumen
§ 37 Toilettenräume
§ 47 Waschräume … auf Bausstellen
§ 48 Toiletten auf Baustellen
Arbeitstätten-Richtlinien:
ASR 34/1-5 06/76
ASR 35/1-4 09/76
ASR 35/5
05/76
Umkleideräume
Waschräume
Waschgelegenheiten außerhalb
von erforderlichen Waschräumen
ASR 37/1
09/76
Toilettenräume
ASR 47/1-3,5 11/77Waschräume für Baustellen
ASR 48/1,2 11/77Toiletten … auf Baustellen
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ASR A4.1 Sanitärräume
Normen/Richtlinien für Sanitärräume
ASR 37/1 Toiletten Ausgabe 09/1976
DIN 18228 Blatt 2, Ausgabe 1960-11
Gesundheitstechnische Anlagen in Industriebauten;
Abortanlagen
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•
ASR 37/1 stützt sich inhaltlich auf diese Norm
•
Norm wurde 10/1989 ersatzlos zurückgezogen
•
bis heute kein Ersatz dafür und auch kein
Normungsprojekt beim DIN in Arbeit, da kein
Antrag von interessierten Kreisen vorliegt
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ASR A4.1 Sanitärräume
Normen/Richtlinien für Sanitärräume
VDI 3818 (Technische Regel), 2008-08
Öffentliche Sanitärräume
VDI 6000 Blatt 1 - 6, Ausstattung von und mit Sanitärräumen
Teil 2 – Arbeitsstätten, November 2007
- stützt sich inhaltlich auf alte ASR 37/1
- Problem: Nachweis der Zahl der tatsächlich erforderlichen Toiletten und
Bedürfnisstände in Abhängigkeit der Zahl der Beschäftigten fehlt.
ASR 37/1 entspricht nicht mehr dem Stand der Technik.
- Untersuchungen in Unternehmen und Einrichtungen sind dafür nötig
(Quelle: Anfrage des LASI vom Juni 2003)
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Schreiben MSWKS Nordrhein-Westfalen vom 17.07.2002:
Betreff: Bemessung von Sanitärobjekten nach ASR 37/1
• Kritikpunkt: Anzahl Toiletten und Bedürfnisstände zu hoch
angesetzt
• Überkapazitäten führen zu Verschlechterung der
hygienischen Zustände bei gleichzeitig hohen Investitions-/
Betriebskosten
• Studie FH Gelsenkirchen
Prof. Demiriz belegt dies!
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Erstellung ASR A4.1 Sanitärräume
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•
18. Sitzung LASI 21.01.2003: Empfehlung ASR 37 unter
Beachtung der o.g. Randbedingungen zu Überarbeiten
•
Novellierung der ArbStättV 2004
•
2. ASTA–Sitzung: Beschluss vom 22.11.2005
Erstellung ASR A4.1 „Sanitärräume“
•
AK Sanitärräume
Vorsitz Herr Witte (Gewerkschaften)
1. Sitzung 22.05.2006 in Hannover
•
Bekanntmachung: September 2013
(GMBl 2013, S. 919)
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BAuA-Studie: Bedarfsgerechte Auslegung
und Ausstattung von Sanitärräumen F2159
Hj. Gebhardt, I. Levchuk, C. Mühlemeyer, K.-H. Lang
ASER – Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und
Ergonomie e. V. an der Bergischen Universität Wuppertal
Datenbasis über die aktuelle Situation in Betrieben zum
zeitgemäßen Einrichten und Betreiben von Toiletten,
Bedürfnisständen, Wasch- und Duschplätzen sowie
Umkleideräumen in Arbeitsstätten
http://www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/F2
159.html
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Zu konkretisierende Inhalte der ArbStättV
§ 6 Arbeitsräume, Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume,
Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte
(1) Der Arbeitgeber hat solche Arbeitsräume bereitzustellen, die eine
ausreichende Grundfläche und Höhe sowie einen ausreichenden
Luftraum aufweisen.
(2) Der Arbeitgeber hat Toilettenräume bereit zu stellen. Wenn es die Art
der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern, sind Waschräume
vorzusehen. Geeignete Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen,
wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung
tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen
Raum umzukleiden. Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume sind für
Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte
Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit
wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten und abschließbare
Toiletten ausreichend.
(6) Für Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-HilfeRäume und Unterkünfte nach den Absätzen 2 bis 5 gilt Absatz 1
entsprechend.
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4.1 Sanitärräume
(1) Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken
und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der
Arbeitsplätze als auch in der Nähe von Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen
befinden.
(2) Waschräume nach § 6 Abs. 2 Satz 2 sind
a) in der Nähe des Arbeitsplatzes und sichtgeschützt einzurichten,
b) so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend und
ungehindert reinigen können; dazu muss fließendes warmes und kaltes Wasser, Mittel zum Reinigen und
gegebenenfalls zum Desinfizieren sowie zum Abtrocknen der Hände vorhanden sein,
c) mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung zu stellen, wenn es die Art der
Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern.
Sind Waschräume nach § 6 Abs. 2 Satz 2 nicht erforderlich, müssen in der Nähe des Arbeitsplatzes und
der Umkleideräume ausreichende und angemessene Waschgelegenheiten mit fließendem Wasser
(erforderlichenfalls mit warmem Wasser), Mitteln zum Reinigen und zum Abtrocknen der Hände zur
Verfügung stehen.
(3) Umkleideräume nach § 6 Abs. 2 Satz 3 müssen
a) leicht zugänglich und von ausreichender Größe und sichtgeschützt eingerichtet werden; entsprechend
der Anzahl gleichzeitiger Benutzer muss genügend freie Bodenfläche für ungehindertes Umkleiden
vorhanden sein,
b) mit Sitzgelegenheiten sowie mit verschließbaren Einrichtungen ausgestattet sein, in denen jeder
Beschäftigte seine Kleidung aufbewahren kann.
Kleiderschränke für Arbeitskleidung und Schutzkleidung sind von Kleiderschränken für persönliche
Kleidung und Gegenstände zu trennen, wenn Umstände dies erfordern.
(4) Wasch- und Umkleideräume, die voneinander räumlich getrennt sind, müssen untereinander leicht
erreichbar sein.
5.2 Abs.1a), d) und f) Baustellen
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Inhalt
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1.
Zielstellung
2.
Anwendungsbereich
3.
Begriffsbestimmungen
4.
Allgemeines
5.
Toilettenräume
6.
Waschräume
7.
Umkleideräume
8.
Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen
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3 Begriffsbestimmungen
14 Begriffe
von „Sanitärräume“
über „Vorraum“
und „mobile, anschlussfreie Toilettenkabine“
bis „Bewegungsfläche“
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4 Allgemeines
Anforderungen für alle Sanitärräume (Toiletten-, Wasch- und
Umkleideraum)
- Raumhöhe, Beleuchtung, Raumtemperatur, Zugluft
- Kennzeichnung, allgemeine Gefährdungen
- Reinigung Schuhe
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5 Toilettenräume
5.1 Allgemeines
- Lüftung (Abluftvolumenstrom von 11 m3/(h m2)
- Reinigung (täglich Nutzung
tägliche Reinigung)
5.2 Bereitstellung
- Abstand zum Arbeitsplatz “sollte nicht länger als 50 m
sein und darf 100 m nicht überschreiten“
- Vorraum nötig bei mehr als eine Toilettenzelle oder ist
ein unmittelbarer Zugang zum Toilettenraum aus einem
Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Wasch- …
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Abb. 1 Mindestanzahl Toiletten einschließlich Urinale
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5.3 Toilettenräume - Abmessungen
Abb. 3.1 Einbündige Toilettenanlage mit Urinalen
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5 Toilettenräume
5.4 Ausstattung
- Ausstattungsgegenstände Toilettenzelle:
Kleiderhaken, Papier/Papierhalter und Toilettenbürste,
Hygienebehälter für Frauen (jede Zelle) und Männer
(ein Behälter pro Toilettenraum)
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5 Toilettenräume
5.4 Ausstattung
- Handwaschgelegenheit = Handwaschbecken mit
fließendem Wasser und geschlossenem
Wasserabflusssystem,
Seife in Seifenspendern,
Einmalhandtücher,
Textilhandtuchautomaten oder
Warmlufttrockner,
bei Bedarf Warmwasser
und Kleiderhaken
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6 Waschräume
6.1 Allgemeines
- Erläuterung von 3 Kategorien
- Lüftung
- Verbindung mit Umkleideraum
- Reinigung
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6.3 Waschräume - Abmessung
Abb. 5: Waschraum
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8 Abweichende/ergänzende
Anforderungen für Baustellen
8.1 Allgemeines
- Nutzung Sanitärräume Dritter, Rolle Koordinator
- Reinigung Toilettenräume:
tägliche Nutzung
2 X pro Woche
- Zellen/Kabinen:
tägliche Nutzung
tägliche Reinigung
- zeitliche getrennte Nutzung der selben Sanitärräume
bis 21 Beschäftigte mit 1 – 5 Frauen oder Männer
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8 Abweichende/ergänzende
Anforderungen für Baustellen
8.2 Toiletten
- mehr als 10 Beschäftigte länger 2 Wochen
→ Toilettenräume
- Einsatz „mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen“
- Baustellen bis 10 Beschäftigte
- Handwaschgelegenheit bereitstellen
- beheizbar 15.10.-30.04.
- Wegstrecke 100 m / 5 Minuten
- Ablagemöglichkeit PSA…
- Sichtschutz anstatt Vorraum
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8 Abweichende/ergänzende
Anforderungen für Baustellen
8.3 Waschräume
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-
Erfordernis: ab >10 Beschäftigte u. >2 Wochen
-
Bewegungsfläche von 0,50 m² vor der Dusche
(sonst 600 x 800 mm pro Waschplatz = 0,48 m2)
-
Ablagemöglichkeit PSA außerhalb Waschräume
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8.4 Anzahl Toiletten, Urinalen, Wasch- und
Duschplätzen
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