Fachliche Voraussetzungen für Gas

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Fachliche Voraussetzungen für Gas
Fachliche Voraussetzungen zum Eintrag in das Verzeichnis der Gas/Wasser Installateure
Vorhandene Qualifikation
Zusätzliche Anforderungen
Bestandene Meisterprüfungen im Installateur- und Heizungsbauhandwerk entsprechend der
ab 2003 gültigen und dem Nachweis von mindestens 50 Punkten im Prüfungsfach
„Sicherheit und Instandhaltungstechnik“
Keine
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Bestandene Meisterprüfung im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk entsprechend der
ab 2003 gültigen Prüfungsordnung ohne den Nachweis von mindestens 50 Punkten im
Prüfungsdach „Sicherheit und Instandhaltungstechnik“
Je 80 Std. TRGI und /oder TRWI
Lehrgang
Fachgespräch mit
anschließender Prüfung bei
der SHK-Innung Köln
Prüfung bei der SHK-Innung Köln
Bestandene Meisterprüfung im Gas- und Wasser Installationshandwerk entsprechend der
bis 1998 gültigen Prüfungsordnung
Keine
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Bestandene Meisterprüfung im Zentralheizungs- und Lüftungsbauerhandwerk nach der bis
1998 gültigen Prüfungsordnung
Je 80 Std. TRGI und /oder TRWI
Lehrgang
Fachgespräch mit
anschließender Prüfung bei
der SHK-Innung Köln
Prüfung bei der SHK-Innung Köln
Abschluss einer Hochschule (Dipl.- Ing. oder Bachelor) mit dem Studiengang Versorgungs-,
Gebäudetechnik, Energie- und Wärmetechnik, Maschinenbau, Verfahrens- und
Produktionstechnik, Schiffsbetriebstechnik, Schiffsmaschinenbau und Sanitärtechnik und
einer Ausbildung als Gas- und Wasserinstallateur oder Zentralheizungs- und Lüftungsbauer
oder einer mehrjährigen (mindestens 3 Jahre) praktischen Tätigkeit in den Gewerk oder
dem Nachweis mehrerer Referenzanlagen
Keine
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Abschluss einer Hochschule (Dipl.- Ing. oder Bachelor) mit dem Studiengang Versorgungs-,
Gebäudetechnik, Energie- und Wärmetechnik, Maschinenbau, Verfahrens- und
Produktionstechnik, Schiffsbetriebstechnik, Schiffsmaschinenbau und Sanitärtechnik, ohne
den Nachweis ausreichender praktischer Fähigkeiten. (z. B. nur Praktikum)
Praktische Prüfung in Absprache mit
Installateurabschluss
Mehrere Referenzen
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Abschluss einer Hochschule (Dipl.- Ing. oder Bachelor) mit einem Studiengang der nicht in
Abschnitt 5 oder 6 aufgeführt ist, aber mit dem Nachweis einer entsprechenden praktischen
Befähigung (Ausbildung zum Gas-Wasserinstallateur, mehrjähriger Tätigkeit als GasWasserinstallateur)
Je 80 Std. TRGI und /oder TRWI
Lehrgang
Fachgespräch mit
anschließender Prüfung bei
der SHK-Innung Köln
Prüfung bei der SHK-Innung Köln
Abschluss einer staatlich anerkannten FachFachschule für Technik z. B. Techniker der
Fachrichtung Heizungs- und Lüftungsbau, Kälteanlagenbau, Sanitärtechnik oder
Elektromeister mit dem Nachweis einer entsprechenden praktischen Befähigung
(Ausbildung zum Gas-Wasserinstallateur, mehrjährige Tätigkeit als Gas-Wasserinstallateur)
Je 80 Std. TRGI und /oder TRWI
Lehrgang
Fachgespräch mit
anschließender Prüfung bei
der SHK-Innung Köln
Prüfung bei der SHK-Innung Köln
Elektromeister ohne ausreichende Fertigkeit nach § 7a HwO
240 Std. Lehrgang ( zzgl. 80 Std.
Gastechnik) bei der SHK-Innung Köln
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Gas- und Wasserinstallateure, Heizungs- und Lüftungsbauer, die nach § 7b HwO
(Altgesellenregelung) in das Installateurverzeichnis eingetragen werden wollen und
mindestens 6 Jahre praktische, davon 4 in leitender Tätigkeit, nachweisen können.
Je 80 Std. TRGI und /oder TRWI
Lehrgang
Fachgespräch mit
anschließender Prüfung bei
der SHK-Innung Köln
Prüfung bei der SHK-Innung Köln
Inhaber einer Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung oder der zuständigen
Handwerkskammer nach § 8 und § 9 HwO und einer abgeschlossenen Ausbildung im
Installateur- und Heizungsbauerhandwerk oder anstelle der Gesellenprüfung dem Nachweis
einer mindestens freijährigen praktischen Tätigkeit in diesem Gewerk.
Je 80 Std. TRGI und /oder TRWI
Lehrgang
Fachgespräch mit
anschließender Prüfung bei
der SHK-Innung Köln
Prüfung bei der SHK-Innung Köln
Stand: Jan. 2012
Alternativen

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