Infoblatt Sofortgeld - Landkreis Pfaffenhofen
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Infoblatt Sofortgeld - Landkreis Pfaffenhofen
Hochwasserhilfe Bayern Informationsblatt zum Sofortgeld Wer? Wie? Privathaushalte Gewerbe Vereine Landwirtschaft Es muss ein Antrag an die Gemeindeverwaltung gestellt werden. Dieser liegt in den Behörden aus oder ist online über die Landkreisseite www.landkreis-pfaffenhofen.de abrufbar. Wieviel? max. 1500 € max. 5.000 € pro Betrieb pro Haushalt / Verein Wann? Auszahlung per Überweisung innerhalb weniger Tage, in Notfällen ist auch eine Barauszahlung möglich zurück? Dass Sofortgeld ist ein einmaliger Zuschuss. Eine Rückzahlungspflicht besteht nur, sofern der Schaden später durch eine Versicherung (z. B. Elementar) abgedeckt wird. Was noch? Der Schaden muss dokumentiert und nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich Belege aufzubewahren und Fotos anzufertigen. Weiter dient das Sofortgeld einer Ersatzbeschaffung von Hausrat. Ein sogenannter Verwendungs-nachweis ist nachzureichen (z. B. Rechnung über eine ersetzte Waschmaschine). Weitere Es werden von Seiten des Freistaates zu einem späteren Zeitpunkt Hilfen? weitere Programme Finanzhilfen, geöffnet. Steuerstundungen) angerechnet. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Herr Leppmaier Tel. 08441/27-432 Bürgertelefon: Tel. 08441/27-260 Zentrale: Tel. 08441/27-0 (z. B. Das Ernteschäden, Sofortgeld wird Härtefonds auf diese