Infoblatt Sofortgeld - Landkreis Pfaffenhofen

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Infoblatt Sofortgeld - Landkreis Pfaffenhofen
Hochwasserhilfe Bayern
Informationsblatt zum Sofortgeld
Wer?
Wie?
Privathaushalte
Gewerbe
Vereine
Landwirtschaft
Es muss ein Antrag an die Gemeindeverwaltung gestellt werden. Dieser
liegt in den Behörden aus oder ist online über die Landkreisseite
www.landkreis-pfaffenhofen.de abrufbar.
Wieviel?
max. 1500 €
max. 5.000 € pro Betrieb
pro Haushalt / Verein
Wann?
Auszahlung per Überweisung innerhalb weniger Tage, in Notfällen ist
auch eine Barauszahlung möglich
zurück?
Dass Sofortgeld ist ein einmaliger Zuschuss. Eine Rückzahlungspflicht
besteht nur, sofern der Schaden später durch eine Versicherung (z. B.
Elementar) abgedeckt wird.
Was noch?
Der Schaden muss dokumentiert und nachgewiesen werden. Es
empfiehlt sich Belege aufzubewahren und Fotos anzufertigen. Weiter
dient das Sofortgeld einer Ersatzbeschaffung von Hausrat. Ein
sogenannter Verwendungs-nachweis ist nachzureichen (z. B. Rechnung
über eine ersetzte Waschmaschine).
Weitere
Es werden von Seiten des Freistaates zu einem späteren Zeitpunkt
Hilfen?
weitere
Programme
Finanzhilfen,
geöffnet.
Steuerstundungen)
angerechnet.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den
Herr Leppmaier
Tel. 08441/27-432
Bürgertelefon:
Tel. 08441/27-260
Zentrale:
Tel. 08441/27-0
(z.
B.
Das
Ernteschäden,
Sofortgeld
wird
Härtefonds
auf
diese

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