Anschreiben Elternbeitrag
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Anschreiben Elternbeitrag
Verbandsgemeinde Nieder-Olm - Fachbereich Soziales - Pariser Str. 110 -55268 Nieder-Olm Informationen zur Zahlungspflicht des Elternbeitrags zum Krippen- und Hortbesuch in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm Zahlung des Elternbeitrags Sollten Ihre beitragspflichtigen Krippen- oder Hortkinder eine kommunale Einrichtung in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm besuchen, ist für die Berechnung des Krippen- oder Hortbeitrags ein Antrag an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen zu stellen (grüner „Antrag auf einkommensabhängige Festsetzung des Elternbeitrags“). Nach Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid, in dem Höhe und der Zeitraum der Zahlungspflicht mitgeteilt werden. Die hier festgesetzten Elternbeiträge für Krippen- und Hortkinder können in Zukunft ausschließlich per Überweisung an die Verbandsgemeinde Nieder-Olm gezahlt werden. Sollten Sie bereits eine Einzugsermächtigung für den Elternbeitrag erteilt haben, gilt diese nun bis zum Ende des aktuellen Festsetzungszeitraumes. Ist durch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen für den Hortbesuch Ihres Kindes per Bescheid zum Beispiel festgelegt worden, dass „Für die Zeit vom 01.08.2013 bis 31.07.2014 monatlich € 165,00.“ zu zahlen sind, gilt die bisher gültige Einzugsermächtigung bis 31.07.2014. Diese Regelung gilt für Krippen- und Hortfestsetzungen. Komplett neu festgesetzte Beiträge (neue Krippenkinder, erstmaliger Hortbesuch) können nur noch per Überweisung an die Verbandsgemeinde Nieder-Olm gezahlt werden. Folgend aufgeführt finden Sie unsere Bankverbindungen: Name der Bank IBAN Swift-BIC Sparkasse Mainz DE12 5505 0120 0152 0020 02 MALADE51MNZ Mainzer Volksbank DE26 5519 0000 0048 0480 11 MVBMDE55 Sparkasse Rhein-Nahe DE67 5605 0180 0017 0437 53 MALADE51KRE Angaben bei der Überweisung In letzter Zeit ist es durch verspätete Elternbeitragseinbuchungen und falsche Zahlungen durch die Eltern vermehrt zu durchaus vermeidbaren Mahnverfahren gekommen. Die Aufarbeitung der zu Unrecht erstellten Mahnungen ist sowohl für die Eltern als auch für die Mitarbeiter der Verbandsgemeinde Nieder-Olm unangenehm und zeitintensiv. Um eingehende Zahlungen in Zukunft zeitnah und fehlerfrei verbuchen zu können, muss bei jeder bei uns eingehenden Zahlung ein vorab festgelegtes Buchungszeichen angegeben werden. Dieses Buchungszeichen heißt Adressnummer und wird für Zahlungspflichtige in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm als fortlaufende Nummer durch die Adressverwaltung der VG-Verwaltung vergeben. Sollte bereits eine Zahlungsverpflichtung (z.B. Grundsteuer, Eltern- oder Essensbeiträge etc) gegenüber der Verbandsgemeinde Nieder-Olm bestehen, ist Ihnen diese Nummer bekannt. Sie ist auf Steuerbescheiden oder Lastschriftmitteilungen angegeben. Sollten noch keine Adressnummer für Sie angelegt worden sein, müssen Sie diese vor der ersten Zahlung des Elternbeitrags bei der Verbandsgemeinde Nieder-Olm beantragen. Hierzu senden Sie bitte, unter Angabe Ihres vollständigen Namens und der aktuellen Adresse, eine E-Mail an [email protected]. Alternativ wenden Sie sich telefonisch an Frau Bittmann, Telefon 06136/69 131. Die für Sie angelegte Adressnummer wird Ihnen dann umgehend mitgeteilt. Diese ist dann bei jeder Überweisung an die Verbandsgemeinde Nieder-Olm anzugeben. Zahlungseingänge ohne Angabe der ADR werden nicht verbucht. Den Beitrag sowie den Zeitraum der Zahlungspflicht entnehmen Sie bitte dem Bescheid, der Ihnen durch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen nach Antrag zugeht. Bitte beachten Sie: Essensbeiträge können wie bisher abgebucht werden! Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Öffnungszeiten: Montag u. Donnerstag 8.30 - 12.30 Uhr Dienstag 8.30 - 12.30 u. 14.00 - 19.00 Uhr Freitag 7.00 - 12.30 Uhr Mittwoch geschlossen