EY Scout International Accounting

Transcrição

EY Scout International Accounting
Stand:
31. März 2014
EY Scout International Accounting
Überblick über laufende
Projekte des IASB
Ein Pocketbook Guide zum 31. März 2014
Einführung
Der Pocketbook Guide von EY fasst die wichtigsten
Entwicklungen der laufenden Projekte des International
Accounting Standards Board (IASB) zusammen. Er informiert
außerdem über mögliche Auswirkungen der Standardentwürfe,
ergänzt durch unsere Sichtweise zu einzelnen Projekten.
Diese Ausgabe des Pocketbook Guide befasst sich mit den
laufenden Projekten und den vorläufigen Entscheidungen des
IASB bis zum 31. März 2014. Der Pocketbook Guide besteht aus
zwei Teilen: einem Teil mit Informationen zu bedeutenden IFRSProjekten (mit Ausnahme des IFRS für kleine und mittlere
Unternehmen) und einem Teil zu anwendungsbezogenen
Projekten.
Seit unserer letzten Ausgabe vom Dezember 2013 hat das IASB
den Interimsstandard IFRS 14 Regulatory Deferral Accounts
veröffentlicht, der sich mit preisregulierten Geschäftsvorfällen
(rate-regulated activities) befasst. Das Board setzte darüber
hinaus seine Initiative zur Verbesserung der Angaben im
Jahresabschluss fort, die u. a. Vorschläge zur Änderung von
IAS 1 Darstellung des Abschlusses enthält.
Weitere Einzelheiten zu IASB-Projekten, in deren Rahmen neue
oder geänderte IFRS veröffentlicht wurden, finden Sie in unserer
deutschsprachigen Publikationsreihe EY Scout International
Accounting – IFRS Aktuell sowie in unseren themenspezifischen
Broschüren unter:
http://www.ey.com/DE/de/Issues/IFRS/IFRS-Publikationen
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Bösser
IFRS Solutions Leader
Germany – Switzerland – Austria
April 2014
In dieser Publikation fassen wir jedes der laufenden IASBProjekte zusammen und legen den Schwerpunkt dabei auf die
Projekte zu Finanzinstrumenten, Leasingverhältnissen,
Versicherungsverträgen, zur Umsatzrealisierung und zu
preisregulierten Aktivitäten.
Wir beleuchten zudem die wichtigsten Projekte des am
26. März 2014 aktualisierten Arbeitsplans des IASB.
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Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide
Inhalt
Zeitplan für bedeutende IFRS-Projekte
►
Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung
5
►
Finanzinstrumente: Wertminderung
7
►
Finanzinstrumente: Macro Hedge Accounting
9
►
Leasingverhältnisse (Gemeinschaftsprojekt mit dem FASB)
11
►
Umsatzrealisierung (Gemeinschaftsprojekt mit dem FASB)
13
►
Versicherungsverträge
15
►
Preisregulierte Aktivitäten: Gesamtprojekt
17
Anwendungsbezogene Projekte
18
Redaktion deutsche Übersetzung:
Fabian Umseher, EY GSA IFRS Desk, Hamburg
3
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Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide
Zeitplan für bedeutende IFRS-Projekte
2014
Q1
Q2
Klassifizierung und Bewertung
Folgeberatungen
IFRS
Wertminderung
Folgeberatungen
IFRS
Q3
Q4
Finanzinstrumente1
Macro Hedge Accounting
Leasingverhältnisse
DP
Folgeberatungen
Umsatzrealisierung
Versicherungsverträge
IFRS
Folgeberatungen
Preisregulierte Aktivitäten - Gesamtprojekt
DP
IFRS Finaler Standard oder Änderungsstandard
DP
Diskussionspapier
1
4
Das IASB setzt dieses Projekt in mehreren Phasen um. Standards für die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wurden bereits 2009 und 2010 veröffentlicht, die Vorschriften
zur Sicherungsbilanzierung im November 2013 (IFRS 9 Finanzinstrumente – Hedge Accounting und Änderungen an IFRS 9, IFRS 7 und IAS 39 (IFRS 9 [2013]).
Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide
Bedeutende IFRS-Projekte
Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung
Ziel: Standard im Q2 2014
Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand
Auswirkungen
Hintergrund
• Die Änderungen würden für bestimmte Portfolios
• Die Ergebnisse der ersten Phase des IFRS-9-Projekts, die die Überarbeitung der Klassifizierung und Bewertung von
finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten zum Ziel hatte, wurden im November 2009 (finanzielle
Vermögenswerte) bzw. im Oktober 2010 (finanzielle Verbindlichkeiten) veröffentlicht. Im Zusammenhang mit dem
separaten Projekt zu Versicherungsverträgen hat das IASB einzelne Änderungen noch einmal zur Diskussion gestellt. Im
Februar 2014 schloss das IASB seine Folgeberatungen zu den vorgeschlagenen Änderungen ab. Die Veröffentlichung
der geplanten Änderungen wird derzeit für das zweite Quartal 2014 erwartet.
Anwendungsbereich
• Das IASB schlug geringfügige Änderungen an IFRS 9 vor, deren Fokus ursprünglich auf der Berücksichtigung der
Wechselwirkungen zwischen IFRS 9 und dem Projekt zu Versicherungsverträgen sowie auf der Aufhebung wesentlicher
Unterschiede zu den vorgeschlagenen Neuregelungen der US-GAAP lag.2 Die Änderungsvorschläge sollen außerdem zur
Klärung bestimmter Anwendungsfragen dienen.
Wesentliche Aspekte
• Einführung einer neuen Bewertungskategorie für erworbene Schuldinstrumente: „erfolgsneutral zum beizulegenden
Zeitwert (FVOCI)“. Portfolios von erworbenen Schuldinstrumenten, die im Rahmen eines FVOCI-Geschäftsmodells sowohl
mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglich vereinbarten Cashflows zu vereinnahmen, als auch zum Zwecke des
Verkaufs der Instrumente, werden künftig verpflichtend in diese Bewertungskategorie einzuordnen sein. Voraussetzung
dafür ist jedoch, dass sie der Überprüfung der Ausstattungsmerkmale der vertraglich vereinbarten Cashflows
standhalten.
• Erworbene Schuldinstrumente (einschließlich Darlehensforderungen) würden in eine der drei folgenden
Bewertungskategorien eingestuft: „zu fortgeführten Anschaffungskosten“, „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
(FVOCI)“ oder „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)“.
2
5
Das Financial Accounting Standards Board (FASB) hat vorläufig beschlossen, die die Ausstattungsmerkmale der vertraglich vereinbarten
Cashflows bei der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach US-GAAP nicht zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass im Hinblick
auf die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten keine Konvergenz zwischen IFRS 9 und US-GAAP erreicht wird.
Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide
von erworbenen Schuldinstrumenten die
Klassifizierung als „erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert (FVOCI)“ nach sich ziehen
(z. B. für ein Portfolio, bei dem das Unternehmen
beabsichtigt, finanzielle Vermögenswerte für eine
bestimmte Zeit in einem bestimmten Umfang zu
halten, seine Rendite bei Gelegenheit aber auch
durch den Verkauf und eine anschließende
Neuanlage in höher verzinsliche Vermögenswerte zu
steigern versucht). Ohne diese Änderungen wären
derartige Portfolios in die Bewertungskategorie
„erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
(FVTPL)“ einzuordnen.
Bedeutende IFRS-Projekte
Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung, Forts.
Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand
Auswirkungen
Wesentliche Aspekte, Forts.
Unsere Sichtweise
• Die Klassifizierung würde auf den Ausstattungsmerkmalen der vertraglich vereinbarten Cashflows und dem
Wir begrüßen die Entscheidung, eine vorzeitige
Anwendung der Vorschriften des IFRS 9 zum Ausweis
der auf das eigene Kreditrisiko zurückzuführenden
Wertänderungen zu gestatten. Die Anwendung der
aktuellen Vorschriften führt paradoxerweise dazu,
dass sich das Ergebnis bei einer Verbesserung der
Bonität des Unternehmens verschlechtert und
umgekehrt. Diese nicht nachvollziehbare
Wechselwirkung zwischen Ergebnis und Bonität kann
insbesondere für Banken wesentliche Auswirkungen
haben.
Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die erworbenen Schuldinstrumente gehalten werden, beruhen. Die Beurteilung des
Geschäftsmodells soll durch die Bereitstellung zusätzlicher Anwendungsleitlinien unterstützt werden. Diese betreffen die
Arten von Geschäftsaktivitäten sowie die Häufigkeit und Form von Verkäufen, die dem Geschäftsmodell „Halten zur
Vereinnahmung vertraglich vereinbarter Cashflows“ (nicht) entgegenstehen und damit (eine) keine Klassifizierung „zu
fortgeführten Anschaffungskosten“ nach sich ziehen.
• Zinserträge und Wertminderungen würden für erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle
Vermögenswerte in gleicher Weise berechnet und erfasst wie für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
finanzielle Vermögenswerte.
Übergangsregelungen und Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung
• Bislang wurden drei Fassungen des IFRS 9 veröffentlicht (2009, 2010 und 2013). Diese Fassungen können jeweils
vorzeitig angewandt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass mit Ablauf von sechs Monaten nach Veröffentlichung der
vollständigen Endfassung des IFRS 9 eine vorzeitige Anwendung der oben genannten Fassungen nicht mehr möglich ist.
Ein neuer verpflichtender Anwendungszeitpunkt soll festgesetzt werden, wenn das IASB die Phase zur Erfassung von
Wertminderungen von Finanzinstrumenten abgeschlossen hat. Der voraussichtliche Zeitpunkt der verpflichtenden
Anwendung ist der 1. Januar 2018. Eine vorzeitige Anwendung der vollständigen Endfassung ist zulässig.
• Für Unternehmen besteht zudem die Möglichkeit, lediglich die Vorschriften zum Ausweis der auf das eigene Kreditrisiko
zurückzuführenden Wertänderungen vorzeitig anzuwenden, ohne gleichzeitig die anderen Vorschriften von IFRS 9
anwenden zu müssen. Diesen Vorschriften zufolge müsste ein Unternehmen sämtliche Änderungen des beizulegenden
Zeitwerts nichtderivativer finanzieller Verbindlichkeiten der Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“, die
auf das eigene Kreditrisiko zurückzuführen sind, erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (OCI) erfassen.
Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie unter www.ey.com/ifrs.
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Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide
Die vorzeitige Anwendung der Vorschriften zum
Ausweis der auf das eigene Kreditrisiko
zurückzuführenden Wertänderungen würde es
Unternehmen ermöglichen, eine diesbezügliche
Volatilität im Erfolgsausweis bei Anwendung der FairValue-Option für finanzielle Verbindlichkeiten zu
eliminieren. Für die Finanzbranche dürfte diese neue
Möglichkeit verlockend sein, vor allem da sie
(vorbehaltlich eines EU-Endorsements) in Anspruch
genommen werden kann, ohne die anderen
Vorschriften von IFRS 9 anwenden zu müssen.
Bedeutende IFRS-Projekte
Finanzinstrumente: Wertminderung
Ziel: Standard im Q2 2014
Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand
Auswirkungen
Hintergrund
• Gegenüber dem derzeit nach IAS 39 angewandten
• Das IASB hat zwei Standardentwürfe veröffentlicht, die den Ansatz und die Bewertung der Risikovorsorge oder
Rückstellung auf der Grundlage der erwarteten Kreditausfälle („Expected-Loss-Modell“) und nicht anhand der bereits
eingetretenen Kreditausfälle vorsehen. Das FASB hat ebenfalls separate Vorschläge für ein Wertminderungsmodell auf
der Basis erwarteter Kreditausfälle veröffentlicht.
• Im Februar 2014 beendete das IASB seine Folgeberatungen bezüglich des vorgeschlagenen Expected-Loss-Modells.
Anwendungsbereich
• Der Standard wäre anzuwenden auf: finanzielle Vermögenswerte, die gem. IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten
oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden („FVOCI“) (einschließlich Privat- und Firmenkredite,
Schuldverschreibungen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen), unwiderrufliche Kreditzusagen und
Finanzgarantien, die gemäß IFRS 9 nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert („FVTPL“) bewertet werden, sowie
Leasingforderungen.
Wesentliche Aspekte
• Unternehmen würden an jedem Bilanzstichtag eine Risikovorsorge durch die Erfassung einer Wertminderung bzw. die
Bildung einer Rückstellung in Höhe der Kreditausfälle, deren Eintritt innerhalb der nächsten zwölf Monate erwartet wird
(12-month expected credit losses), erfassen (d. h. auf der Basis der Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls innerhalb der
nächsten zwölf Monate). Bei der Folgebewertung wären die Kreditausfälle, deren Eintritt innerhalb der nächsten zwölf
Monate erwartet wird, durch die über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle (lifetime expected credit losses) zu
ersetzen, wenn sich das Ausfallrisiko seit dem Zeitpunkt des Erstansatzes wesentlich erhöht hat (sog. lifetime-expectedcredit-loss-Kriterium).
• Die Risikovorsorge für Kreditausfälle würde wieder auf der Grundlage der Kreditausfälle, deren Eintritt innerhalb der
nächsten 12 Monate erwartet wird, bemessen werden, falls sich die Kreditqualität nachträglich verbessert hat und das
lifetime-expected-credit-loss-Kriterium nicht länger erfüllt war.
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Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide
Modell der bereits eingetretenen Kreditausfälle
(„Incurred-Loss-Modell“) würde das Modell der
erwarteten Kreditausfälle („Expected-Loss-Modell“)
voraussichtlich zu einer früheren Erfassung von
Kreditausfällen führen, da es den Ansatz einer
Risikovorsorge oder Rückstellung unter
Zugrundelegung eines Zwölfmonatszeitraums oder
der Gesamtlaufzeit des Finanzinstruments
vorschreibt, in der nicht nur die bislang
eingetretenen Ausfälle, sondern auch die künftig
erwarteten Ausfälle berücksichtigt sind.
• Der vorgeschlagene Ansatz zur Erfassung von
Wertminderungen würde wahrscheinlich zu
wesentlichen Änderungen an Systemen und
Prozessen führen, insbesondere in Bezug auf die
notwendige Interaktion von Risikomanagement und
externer Rechnungslegung.
Bedeutende IFRS-Projekte
Finanzinstrumente: Wertminderung, Forts.
Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand
Auswirkungen
Wesentliche Aspekte, Forts.
Unsere Sichtweise
• Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Leasingforderungen kann wahlweise ein vereinfachtes
Wir befürworten die Anstrengungen des IASB, ein
neues Wertminderungsmodell einzuführen, das auf
den erwarteten Kreditausfällen beruht. Damit würde
es die zeitnahe Erfassung von Kreditausfällen
sicherstellen sowie für nützlichere zukunftsorientierte Informationen sorgen und so den allseits
kritisierten Schwachstellen des aktuellen Modells der
bereits eingetretenen Kreditausfälle („Incurred-LossModell“) entgegenwirken. Dennoch wären zusätzliche
Vorgaben und Klarstellungen notwendig, um die
Anwendung des vorgeschlagenen Modells zu
erleichtern und verschiedene Schwierigkeiten bei der
praktischen Umsetzung zu beheben.
Verfahren angewendet werden. Danach würde ein Unternehmen sowohl beim erstmaligen Ansatz als auch bei der
Folgebewertung in späteren Berichtsperioden eine Risikovorsorge auf Grundlage der über die Gesamtlaufzeit erwarteten
Kreditausfälle (lifetime expected credit losses) erfassen.
• Bei der Schätzung der erwarteten Kreditausfälle würden eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Berechnung unter
Anwendung der besten verfügbaren Informationen und des Zeitwerts des Geldes Berücksichtigung finden.
Übergangsregelungen und Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung
• Informationen hierzu finden Sie unter „Übergangsregelungen und Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung“ im
vorstehenden Abschnitt „Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung“.
• Es wird eine vollständige rückwirkende Anwendung mit bestimmten anwendungsbezogenen Erleichterungen
vorgeschlagen. Eine vorzeitige Anwendung wäre nur zulässig, wenn die Vorschläge zur Erfassung von Wertminderungen
von Finanzinstrumenten in Gesamtheit mit allen übrigen Regelungen des IFRS 9 (einschließlich der geringfügigen
Änderungen bei der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten und der Regelungen zum Hedge Accounting)
angewendet werden.
Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie unter www.ey.com/ifrs.
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Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide
Bedeutende IFRS-Projekte
Finanzinstrumente: Macro Hedge Accounting
Ziel: Diskussionspapier im Q2 2014
Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand
Auswirkungen
Hintergrund
Weiterführende Informationen finden Sie auf der nachfolgenden Seite.
• Das IASB führt das Projekt zum Macro Hedge Accounting nunmehr getrennt vom IFRS9-Projekt fort, sodass es keine Auswirkungen auf den Zeitpunkt der verpflichtenden
Anwendung oder den Zeitplan für den Abschluss des Projekts zur Sicherungsbilanzierung in IFRS 9 hat.
Anwendungsbereich
• Dieses Projekt wird spezifische Bilanzierungsaspekte in Bezug auf
Risikomanagementstrategien zur Absicherung offener Portfolios (macro hedging)
berücksichtigen, für die das Projekt zum Hedge Accounting (IFRS 9) keine spezifischen
Lösungen bietet.
Wesentliche Aspekte
• Die IASB-Beratungen zur Bilanzierung von Macro Hedges behandelten bislang vor
allem Strategien zur Absicherung der Nettozinsmarge von Finanzinstituten. Der
mögliche neue Bilanzierungsansatz wäre ein grundlegend neues Konzept, das die
typischen Strategien zum Management von Risiken in offenen Portfolios abbilden
würde.
• Das IASB entwickelt einen neuen Bilanzierungsansatz basierend auf einer
Neubewertung der einzelnen Positionen innerhalb des abgesicherten Portfolios im
Hinblick auf das abgesicherte Risiko, der auch Positionen wie Kerneinlagen (core
deposits) und Posten mit vorzeitigen Rückzahlungsoptionen einschließen könnte, bei
denen die Schätzungen der künftigen Cashflows auf Annahmen zum Kundenverhalten
beruhen.
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Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide
Bedeutende IFRS-Projekte
Finanzinstrumente: Macro Hedge Accounting, Forts.
Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand
Auswirkungen
Übergangsregelungen
Unsere Sichtweise
• Das IASB
Der mögliche neue Bilanzierungsansatz für Macro Hedges könnte sich deutlich von dem
unterscheiden, was bislang nach IAS 39 üblicherweise unter Macro Hedging verstanden
wurde. Grundlegende Änderungen an Bilanzierungskonzepten erfordern nach unserer
Überzeugung eine breite Diskussion mit allen Beteiligten. Daher unterstützen wir die
Entscheidung des IASB, ein Diskussionspapier zu diesem Thema zu veröffentlichen.
hat bei der Veröffentlichung des IFRS 9 (2013) zunächst die derzeitigen
Regelungen des IAS 39 zum Macro Fair Value Hedge Accounting übernommen. Diese
Regelungen werden voraussichtlich bis zur Finalisierung und verpflichtenden
Anwendung des neuen Bilanzierungskonzepts für Macro Hedges fortbestehen.
• Unternehmen können zudem ein Bilanzierungswahlrecht in Anspruch nehmen, das es
ihnen gestattet, die Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung in IAS 39 unverändert
auf alle bestehenden und zukünftigen Sicherungsbeziehungen anzuwenden. Sie
können die gewählte Bilanzierungsmethode zu einem späteren Zeitpunkt ändern und
die Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung in IFRS 9 anwenden, bevor diese
schließlich verpflichtend anzuwenden sind. Dieses Bilanzierungswahlrecht soll
aufgehoben werden, sobald das IASB sein Projekt zur Bilanzierung von Macro Hedges
abgeschlossen hat.
Wir möchten alle Unternehmen mit Macro-Hedging-Strategien ermutigen, die
Beratungen des IASB genau zu verfolgen, um mögliche Chancen und Risiken zu
identifizieren, die mit einer Anwendung des neuen Bilanzierungskonzepts auf ihre
Risikomanagementstrategien verbunden wären.
Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie unter www.ey.com/ifrs.
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Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide
Bedeutende IFRS-Projekte
Leasingverhältnisse (Gemeinschaftsprojekt mit dem FASB)
Folgeberatungen im Q2 2014
Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand
Auswirkungen
Hintergrund
• Die Methode der Aufwandserfassung beim
• Aufgrund der Stellungnahmen, die die Boards zu ihrem zweiten, im Mai 2013 veröffentlichten Standardentwurf zur
Bilanzierung von Leasingverhältnissen erhalten haben, wollen sie nach Wegen suchen, um die Anwendung dieses
Entwurfs in den folgenden Bereichen zu vereinfachen: Definition und Anwendungsbereich, Bilanzierungsmodell für
Leasingnehmer, Bilanzierungsmodell für Leasinggeber, Ansatz für die Klassifizierung von Leasingverhältnissen,
Bewertungsvorschriften und Angabepflichten.
• In den im ersten Quartal 2014 aufgenommenen Folgeberatungen konzentrierten sich die Boards erneut auf die
Bilanzierungsmodelle für Leasingnehmer und Leasinggeber, die Laufzeit von Leasingverhältnissen sowie auf die
Möglichkeiten zur Senkung der mit der Einführung des überarbeiteten Standards verbundenen Kosten (z. B. durch
Ausnahmen für das sog. Small-Ticket-Leasing und für kurzfristige Leasingverhältnisse).
Anwendungsbereich
• Leasingverhältnisse, die alle Arten von Vermögenswerten betreffen, jedoch mit bestimmten Ausnahmen. Da der im Mai
2013 veröffentlichte Standardentwurf allerdings die Übertragung des Rechts zur Kontrolle der Nutzung als
Definitionskriterium enthält, werden bestimmte Verträge, die zurzeit als Leasingverhältnisse bilanziert werden (z. B.
Kapazitätsverträge), unter Umständen nicht mehr als Leasingverhältnisse eingestuft.
Wesentliche Aspekte
• Für die meisten Leasingverhältnisse sehen die Boards weiterhin eine Erfassung in der Bilanz des Leasingnehmers vor.
• Bei seinen Folgeberatungen befürwortete das IASB ein einheitliches Bilanzierungsmodell, bei dem Leasingnehmer alle
Leasingverhältnisse (bis auf bestimmte Leasingverhältnisse, die nicht in den Anwendungsbereich des Standards fallen)
als Typ A-Leasingverhältnisse (d. h. als Finanzierungsleasing) zu behandeln hätten. Das FASB bevorzugte dagegen
weiterhin Bilanzierungsmodelle, bei denen Leasingverhältnisse unter Anwendung der in IAS 17 enthaltenen
Klassifizierungskriterien für Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse entweder als Leasingverhältnis des Typs
A oder des Typs B zu klassifizieren wären.
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Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide
Leasingnehmer für Typ A-Leasingverhältnisse
würde bei den derzeit als Operating-Leasing
klassifizierten Leasingverhältnissen zu einer
beschleunigten Aufwandserfassung führen.
• Wichtige Bilanzkennzahlen wie z. B. der
Verschuldungsgrad und Finanzkennzahlen, debt
covenants oder auch Erfolgskennzahlen wie das
EBITDA könnten sich ändern.
• Verglichen mit den Entwürfen vom Mai 2013
brächten beide von den Boards diskutierten
Alternativen weitaus weniger Änderungen bei der
Bilanzierung aufseiten des Leasinggebers mit sich.
• Die Änderung der Definition von „kurzfristigen
Leasingverhältnissen“ würde dazu führen, dass
mehr Leasingverhältnisse dieser Definition
entsprächen (z. B. Leasingverhältnisse mit
optionalen Verlängerungszeiträumen, wenn es zu
Beginn des Leasingverhältnisses nicht hinreichend
sicher ist, dass die Option ausgeübt wird).
Bedeutende IFRS-Projekte
Leasingverhältnisse (Gemeinschaftsprojekt mit dem FASB), Forts.
Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand
Auswirkungen
Wesentliche Aspekte, Forts.
• Die Boards müssen noch über den
• Bei beiden Arten von Leasingverhältnissen müssten Leasingnehmer eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung zur
Leistung von Leasingzahlungen sowie einen entsprechenden Vermögenswert für das bis zum Ende der Laufzeit des
Leasingverhältnisses gewährte Nutzungsrecht am Leasinggegenstand erfassen. Bei Typ A-Leasingverhältnissen dürfte in
den ersten Jahren regelmäßig ein höherer Aufwand zu erfassen sein; bei Typ B-Leasingverhältnissen (nur FASB)
hingegen wäre der Aufwand gleichmäßig über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu erfassen.
• Leasingnehmern und Leasinggebern ist es gestattet, die derzeitige Bilanzierungsmethode für Operating-
Leasingverhältnisse auf Leasingverhältnisse mit einer maximalen Laufzeit von zwölf Monaten anzuwenden. In
Folgeberatungen haben sich die Boards darauf geeinigt, die Definition des Begriffs „kurzfristiges Leasingverhältnis“ an
die Definition der Laufzeit des Leasingverhältnisses anzupassen.
• Die Boards berieten darüber, ob Leasingverträge für sog. Small-Ticket Assets (z. B. Büromöbel) vom Anwendungsbereich
des neuen Standards ausgenommen werden sollten. Das IASB befürwortete dies, das FASB jedoch nicht.
• Die Laufzeit des Leasingverhältnisses müsste vom Leasingnehmer über die gesamte Laufzeit des Leasingverhältnisses
hinweg neu beurteilt werden. Abweichend zum Standardentwurf 2013 wären Leasingnehmer jedoch nur dann
verpflichtet, die Laufzeit eines Leasingverhältnisses neu zu beurteilen, wenn wesentliche Ereignisse oder Änderungen
der Umstände eingetreten sind, die im Einflussbereich des Leasingnehmers liegen. Die Boards haben beschlossen, dass
Leasinggeber keine Neubeurteilung der Laufzeit des Leasingverhältnisses vorzunehmen haben.
• Die Boards haben festgelegt, dass
für Leasinggeber die beiden Klassifizierungsansätze gemäß IAS 17 beibehalten
werden sollen und die Bilanzierung durch den Leasinggeber somit der derzeitigen Bilanzierungspraxis ähnlich wäre. Die
Ansichten der Boards zur Erfassung des Verkaufsgewinns bei Typ A-Leasingverhältnissen weichen jedoch voneinander
ab. Auch bei der Frage, ob die Übertragung von im Wesentlichen allen Chancen und Risiken aus Sicht des Leasinggebers
(vom IASB bevorzugte Variante) oder aus Sicht des Leasingnehmers (vom FASB bevorzugte Variante) beurteilt werden
soll, herrscht Uneinigkeit.
Übergangsregelungen
• Im Standardentwurf vom Mai 2013 haben die Boards für den Übergang einen modifizierten retrospektiven Ansatz
vorgeschlagen. Bestimmte optionale Übergangserleichterungen würden zur Verfügung stehen. Die vollständige
retrospektive Anwendung wäre auch zulässig.
Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie unter www.ey.com/ifrs.
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Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide
Anwendungsbereich und die Definition eines
Leasingverhältnisses beraten. Da die Boards jedoch
für die meisten Leasingverhältnisse weiterhin eine
Bilanzierung durch den Leasingnehmer vorsehen,
werden Unternehmen ihre Verträge künftig
sorgfältig prüfen müssen, um jene Verträge zu
identifizieren, die ein Leasingverhältnis darstellen
oder enthalten. So werden beispielsweise in
Zukunft Zahlungen für andere Komponenten (z. B.
Dienstleistungen) ggf. von den Zahlungen im
Rahmen bestehender OperatingLeasingverhältnisse abzugrenzen sein. Bislang
wurden diese Kosten in vielen Fällen nicht
voneinander unterschieden, da die Bilanzierung
dieser Zahlungen nach den bestehenden IFRS
oftmals der Bilanzierung von Zahlungen im Rahmen
von Operating-Leasingverhältnissen entsprach.
Unsere Sichtweise
Die im ersten Quartal 2014 von den Boards
getroffenen Entscheidungen können dazu führen,
dass die Bilanzierung von Leasingverhältnissen
(insbesondere durch den Leasingnehmer)
unterschiedlich ausfallen wird. Die Boards scheinen
sich der Gefahr bewusst zu sein, dass die finalen
Standards möglicherweise voneinander abweichen
werden, da sie angekündigt haben, auf eine
einheitliche Lösung hinarbeiten zu wollen.
Bedeutende IFRS-Projekte
Umsatzrealisierung (Gemeinschaftsprojekt mit dem FASB)
Ziel: Standard im Q2 2014
Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand
Auswirkungen
Hintergrund
• Verglichen mit den bestehenden IFRS wird der neue Standard voraussichtlich
• IASB und FASB haben ihre Folgeberatungen zu dem geplanten umfassenden Standard
zur Umsatzrealisierung abgeschlossen und arbeiten nun an seiner Finalisierung.
detailliertere Bilanzierungsvorschriften, z. B. für Vereinbarungen mit mehreren
Leistungsverpflichtungen, enthalten. Dies könnte sich sowohl auf den Zeitpunkt der
Umsatzrealisierung als auch auf die Höhe der realisierten Umsätze auswirken.
• Der Standard wird voraussichtlich zusätzliche Angaben, z. B. zur Aufgliederung von
Anwendungsbereich
• Der Standard wäre auf Umsätze aus Verträgen mit Kunden anzuwenden sowie auf den
Verkauf bestimmter nichtfinanzieller Vermögenswerte, die keine Leistung des
Unternehmens im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit darstellen (d. h.
Verkauf von Sachanlagen oder immateriellen Vermögenswerten).
Umsatzerlösen, zur Veröffentlichung von Überleitungsrechnungen für die Eröffnungsund Schlusssalden der vertraglichen Nettovermögenswerte und -verbindlichkeiten
sowie erweiterte Angaben zu den wesentlichen Schätzungen, erfordern. Diese
Änderungen könnten erhebliche Modifikationen an bestehenden internen
Datenerfassungssystemen und –verfahren notwendig machen.
Wesentliche Aspekte
• Das vorgeschlagene Modell basiert auf den folgenden fünf Schritten:
1.
2.
3.
13
Identifizierung des Vertrags/der Verträge mit einem Kunden: Verträge können
schriftliche, mündliche oder durch die übliche Geschäftspraxis eines Unternehmens
implizierte Vereinbarungen sein. In jedem Fall müssen sie jedoch wirtschaftliche
Substanz aufweisen. Dies träfe auch zu, wenn das Unternehmen ausreichend
Vertrauen in die Fähigkeit des Kunden hätte, alle gemäß dem Vertrag ausstehenden
Beträge zu zahlen.
Identifizierung der separaten Leistungsverpflichtungen innerhalb des Vertrags:
Ein Gut oder eine Dienstleistung wäre eine separate Leistungsverpflichtung, wenn
der Kunde das Gut oder die Dienstleistung entweder einzeln oder zusammen mit
anderen jederzeit verfügbaren Ressourcen nutzt und das Gut oder die
Dienstleistung von anderen Zusagen im Vertrag abgegrenzt werden kann.
Bestimmung des Transaktionspreises: Der Transaktionspreis entspricht der
erwarteten Gegenleistung. Der geschätzte Transaktionspreis kann Einschränkungen
unterliegen. So wäre z. B. eine variable Gegenleistung in den Transaktionspreis
einzubeziehen, wenn es „sehr wahrscheinlich“ (highly probable) wäre, dass diese
nicht zu wesentlichen Umsatzstornierungen führen würde.
Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide
Bedeutende IFRS-Projekte
Umsatzrealisierung (Gemeinschaftsprojekt mit dem FASB), Forts.
Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand
Auswirkungen
Wesentliche Aspekte, Forts.
Unsere Sichtweise
4. Aufteilung des Transaktionspreises auf die separaten Leistungsverpflichtungen:
Der geschätzte Transaktionspreis ist auf die einzelnen identifizierten
Leistungsverpflichtungen im Verhältnis der relativen Einzelveräußerungspreise
aufzuteilen (mit eingeschränkten Ausnahmen).
Die erstmalige Anwendung des neuen Standards zur Umsatzrealisierung wird für viele
Unternehmen wahrscheinlich mit beträchtlichem Aufwand verbunden sein. Wir
empfehlen den betroffenen Unternehmen, dies frühzeitig zu planen, da aus unserer
Sicht eine frühe Beurteilung entscheidend für den erfolgreichen Umsetzungsverlauf sein
wird. Die Beurteilung der Bedingungen von Verträgen, die mit Umsätzen verbunden sind,
wird bei Anwendung des neuen Standards in solchen Fällen problematisch, für die die
aktuellen IFRS keine vergleichbaren Regelungen enthalten. Eine frühzeitige Schulung
der Mitarbeiter zu den wesentlichen Grundsätzen des Modells, insbesondere jenen, die
mehr Ermessensentscheidungen und Schätzungen erfordern als gemäß den derzeitigen
IFRS, wird den Unternehmen bei der Einschätzung helfen, wie stark die Auswirkungen
auf ihre Geschäftsprozesse, Kontrollsysteme und Abschlüsse sein werden.
5. Erfassung des Umsatzes, wenn (oder sobald) eine Leistungsverpflichtung erfüllt
wurde: Ein Unternehmen erfüllt seine Leistungsverpflichtung, indem es die
Verfügungsgewalt über das vereinbarte Gut oder die vereinbarte Dienstleistung auf
den Kunden überträgt. Dies kann entweder zeitraum- oder zeitpunktbezogen
erfolgen.
Übergangsregelungen
• Das IASB hat festgelegt, dass der Standard erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden
ist, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Eine frühere Anwendung ist
zulässig. Das FASB unterscheidet zwischen börsennotierten und nicht börsennotierten
Unternehmen. Börsennotierte US-Gesellschaften haben den neuen Standard erstmals
für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 15. Dezember 2016 beginnen. Eine
vorzeitige Anwendung ist nicht gestattet.
Die Boards stellen derzeit eine gemeinsame Implementation Resource Group auf, die
sich mit allen umsetzungsbezogenen Fragen des neuen Standards befassen wird. Wir
möchten die Unternehmen ermutigen, die Diskussionen dieser Gruppe zu verfolgen, da
sie bei der Umsetzung des neuen Standards zur Umsatzrealisierung hilfreich sein
können.
• Unternehmen müssten für den Übergang entweder einen vollständigen retrospektiven
Ansatz oder einen modifizierten retrospektiven Ansatz (der die erstmalige Anwendung
des Standards ab der laufenden Berichtsperiode gestattet und von einer Anpassung
der Vergleichszeiträume absieht) wählen.
Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie unter www.ey.com/ifrs.
Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie unter www.ey.com/ifrs.
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Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide
Bedeutende IFRS-Projekte
Versicherungsverträge
Folgeberatungen im Q2 2014
Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand
Auswirkungen
Hintergrund
• Die Vorschläge des IASB sind weitreichend und könnten wesentliche Auswirkungen auf
• Im Juni 2013 hat das IASB seinen überarbeiteten Vorschlag zur Bilanzierung von
Versicherungsverträgen veröffentlicht. Zudem wurden die Vorschläge des FASB im
Juni 2013 veröffentlicht. Anfang 2014 nahm das IASB die Folgeberatungen zu
seinem Vorschlag auf.
Versicherer und bestimmte Unternehmen aus anderen Branchen haben (z. B.
Schätzung aller künftigen Cashflows aus einem Versicherungsvertrag auf
wahrscheinlichkeitsgewichteter Basis; Ausweis von Umsatzerlösen gemäß dem
building block approach). Dies würde wiederum Änderungen wichtiger interner
Prozesse und Kontrollen erforderlich machen.
• Die Änderungsvorschläge des IASB unterscheiden sich in einigen wichtigen Bereichen
Anwendungsbereich
• Der Standard wäre unabhängig von der Art des auflegenden Unternehmens auf alle
Arten von Versicherungsverträgen (d. h. Lebensversicherungen, Sachversicherungen,
Direktversicherungen und Rückversicherungen) und auf bestimmte Garantieverträge
und Verträge über Finanzinstrumente mit ermessensabhängiger
Überschussbeteiligung anzuwenden. Hinsichtlich des Anwendungsbereichs gälten
einzelne Ausnahmeregelungen.
von den Vorschlägen des FASB (z. B. in Bezug auf Margen, Vertragsabschlusskosten
und die Frage, wann der premium allocation approach anzuwenden ist). Aufgrund
dieser Unterschiede und der im Februar 2014 vom FASB getroffenen Entscheidung,
den Umfang seines Versicherungsprojekts zu beschränken, gehen die Boards nicht
davon aus, dass sie in Bezug auf dieses Projekt einen gemeinsamen Standard
ausarbeiten werden. Zurzeit sind daher keine gemeinsamen Folgeberatungen geplant.
Wesentliche Aspekte
• Das vorgeschlagene Modell für die Bewertung der Versicherungsverbindlichkeit
basiert auf den folgenden Bausteinen:
• erwarteter Barwert künftiger Cashflows
• Risikoanpassung des erwarteten Barwerts der künftigen Cashflows
• vertragliche Servicemarge: Durch diese würde jeglicher Gewinn bei Vertragsbeginn
eliminiert, sie wäre in den meisten Fällen nachträglich anzupassen, um geänderten
Schätzungen künftiger Cashflows und der Risikoanpassung Rechnung zu tragen,
sofern sich diese Änderungen auf künftige Deckungen oder sonstige künftige
Leistungen beziehen
• Abzinsungssatz: wäre zum Ende jeder Berichtsperiode zu aktualisieren (d. h., der
jeweilige Abzinsungssatz für die Verbindlichkeit wird bei Vertragsbeginn nicht für die
gesamte Laufzeit festgelegt)
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Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide
Bedeutende IFRS-Projekte
Versicherungsverträge, Forts.
Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand
Auswirkungen
Wesentliche Aspekte, Forts.
Unsere Sichtweise
• Statt einen Abzinsungssatz von Versicherungsverträgen vorzuschreiben, würde das
Wir sind generell mit dem überarbeiteten Standardentwurf einverstanden, erachten es
jedoch als notwendig, dass zusätzliche Änderungen vorgenommen werden, um den
Entwurf zu verbessern. Wir befürchten, dass das IASB in einigen Bereichen keinen guten
Mittelweg zwischen der Entscheidungsnützlichkeit der Abschlussinformationen und den
Kosten der Anwendung der vorgeschlagenen Änderungen gefunden hat.
vorgeschlagene Modell auf dem Grundsatz basieren, dass der Abzinsungssatz die
jeweiligen Merkmale der Versicherungsverbindlichkeit widerzuspiegeln hat.
• Das IASB hat vorläufig beschlossen, ein Bilanzierungswahlrecht auf Portfolio-Ebene
einzuführen, das Unternehmen die Möglichkeit einräumt, die Auswirkungen von
Änderungen der Abzinsungssätze entweder erfolgsneutral (Other Comprehensive
Income [OCI]) oder erfolgswirksam (GuV) zu erfassen.
• Bei Verträgen mit Überschussbeteiligungsmerkmalen, die einen vertraglichen
Anspruch auf eine Beteiligung an der Rendite aus den zugrunde liegenden
Vermögenswerten beinhalten, sollten Bewertung und Darstellung der
Versicherungsverbindlichkeiten laut dem Standardentwurf jenen der zugrunde
liegenden Vermögenswerte entsprechen. In den nächsten Monaten wird sich das IASB
erneut mit der Behandlung von Verträgen mit Überschussbeteiligungsmerkmalen
befassen.
• Der Standardentwurf enthielt den Vorschlag, dass Umsatzerlöse in der Gewinn-und-
Verlust-Rechnung als Prämienerträge auszuweisen wären, die die Performance des
Versicherers aus den Verträgen abbilden. In den nächsten Monaten wird sich das IASB
erneut mit dem Thema Umsatzerlöse aus Versicherungsverträgen befassen.
Das IASB beabsichtigt, die wesentlichen von der interessierten Öffentlichkeit
hervorgebrachten Bedenken noch einmal zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf
Verträge mit Überschussbeteiligungsmerkmalen und der Erfassung im OCI. Daher
dürften sich seine Folgeberatungen bis weit in das Jahr 2014 fortsetzen.
Die vorläufige Entscheidung des Boards, die Erfassung im OCI freizustellen, ist ein
Kompromiss, der notwendig ist, um das Projekt Versicherungsverträge abschließen zu
können. Dieses Bilanzierungswahlrecht gibt Unternehmen die Möglichkeit, Unterschiede
in der Art und Weise, wie sie ihre Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen erfüllen,
entsprechend abzubilden. Obwohl das IASB seine Bereitschaft gezeigt hat, Unternehmen
mehr Flexibilität zu gewähren, indem die Erfassung im OCI nun optional ist, wird das
geplante Modell weiterhin so lange Widersprüchlichkeiten aufweisen, bis weitere
Änderungen vorgenommen werden.
• Ein vereinfachtes Modell auf Basis einer Prämienallokation könnte über die restliche
Vertragslaufzeit für die Versicherungsverbindlichkeit angewendet werden, wenn die
Verträge bestimmte Kriterien erfüllen (z. B. Verträge mit einer Laufzeit von höchstens
einem Jahr).
Übergangsregelungen
• Das IASB hat zwar noch keinen Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung festgelegt,
dieser dürfte jedoch bei rund drei Jahren nach der Veröffentlichung des Standards
liegen. Der Standardentwurf sah für den Übergang auf den neuen Standard einen
retrospektiven Ansatz und in Fällen, in denen dieser nicht durchführbar ist, bestimmte
Weitere
Informationen
Erleichterungen
vor. zu diesem Projekt finden Sie unter www.ey.com/ifrs
Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie unter www.ey.com/ifrs.
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Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide
Bedeutende IFRS-Projekte
Preisregulierte Aktivitäten: Gesamtprojekt
Ziel: Diskussionspapier im Q2 2014
Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand
Auswirkungen
Hintergrund
• Das IASB ist derzeit mit der Überprüfung und Überarbeitung seines Rahmenkonzepts
• Mit dem Projekt zu preisregulierten Aktivitäten soll geklärt werden, ob eine
Preisregulierung zusätzliche Vermögenswerte oder Schulden gegenüber den bereits
nach IFRS erfassten Vermögenswerten und Schulden für Aktivitäten auf Märkten ohne
Preisregulierung schafft. Falls dies der Fall ist, wird im Rahmen dieses Projekts auch
untersucht werden, wie diese Vermögenswerte und Schulden zu bilanzieren sind und
ob die IFRS ggf. abgeändert werden sollten.
für die Finanzberichterstattung (Conceptual Framework for Financial Reporting)
beschäftigt. Dies umfasst auch die Definitionen von Vermögenswerten und Schulden.
Durch Korrekturen an diesen Definitionen und eine Analyse der mit Preisregulierungen
verbundenen Rechte und Pflichten könnte es dem IASB gelingen, manche der offenen
Punkte zu klären, die 2010 zur Aussetzung des Projekts zu preisregulierten
Aktivitäten geführt hatten.
• Das IASB veröffentlichte im Jahr 2009 einen Entwurf zu preisregulierten Aktivitäten,
der sich jedoch nur mit einer Art von Preisregulierung (cost of service regulatory
scheme) befasste, bei der Preise nach dem Kostenzuschlagsprinzip so reguliert
werden, dass Unternehmen für die entstandenen Kosten zuzüglich einer bestimmten
Marge entlohnt werden. Interessierte Parteien ließen in ihren Stellungnahmen
gegenüber dem IASB indes abweichende Sichtweisen erkennen, ob bzw. wie die
Auswirkungen einer Preisregulierung im Abschluss abgebildet werden sollten.
Daraufhin wurde das Projekt im September 2010 ausgesetzt. Angesichts der im
Verlauf seiner 2011 durchgeführten Agendakonsultation eingegangenen
Rückmeldungen beschloss das IASB, das Projekt wieder aufzunehmen.
• Im ersten Quartal 2013 veröffentlichte das IASB den Request for Information (RFI)
Rate Regulation, in dem es um Stellungnahmen zu diesem Projekt bat, um einen
ersten Überblick über die in der Praxis bestehenden Arten von Preisregulierungen zu
erlangen.
• Das IASB wird mit den eingegangenen Rückmeldungen den Anwendungsbereich eines
Diskussionspapiers bestimmen. Auf Grundlage des Diskussionspapiers soll dann
entschieden werden, welche Angaben zu preisregulierten Aktivitäten für die
Adressaten von IFRS-Abschlüssen am hilfreichsten wären und ob das IASB spezifische
Bilanzierungsvorschriften für preisregulierte Aktivitäten entwickeln sollte.
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Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide
Anwendungsbezogene Projekte
Neben den bedeutenden IFRS-Projekten hat das IASB eine Reihe von Projekten auf seinem Arbeitsplan, die Anwendungsfragen behandeln. Diese beinhalten sowohl
punktuelle Änderungen als auch Interpretationen. Nachfolgend eine Auflistung der aktuellen anwendungsbezogenen Projekte auf der Basis des IASB-Arbeitsplans
zum 26. März 2014.
Punktuelle Änderungen
Aktueller Stand/nächste Schritte
Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit — vorgeschlagene
Änderungen an IFRS 11 (Acquisition of an Interest in a Joint Operation — Proposed
amendments to IFRS 11)
• Die Änderungen werden für das zweite Quartal 2014 erwartet.
• Das IASB hat Änderungen an IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen vorgeschlagen.
Demzufolge müsste ein gemeinschaftlicher Betreiber (joint operator), der den Erwerb
eines Anteils an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit bilanziert, bei der es sich um einen
Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse handelt, die
entsprechenden Grundsätze für die Bilanzierung von
Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3 und anderen Standards anwenden und
die in diesen Standards für Unternehmenszusammenschlüsse geforderten Angaben
machen.
• Die Änderungen sollen klarstellen, dass ein bislang gehaltener Anteil an einer
gemeinschaftlichen Tätigkeit nicht neu bewertet wird, wenn ein weiterer Anteil an
derselben gemeinschaftlichen Tätigkeit unter Beibehaltung der gemeinschaftlichen
Führung erworben wird. Es wird darüber hinaus erwartet, dass in IFRS 11 eine
Ausnahme vom Anwendungsbereich aufgenommen wird, die präzisieren soll, dass die
Änderungen keine Anwendung finden, wenn die Parteien (einschließlich des
berichtenden Unternehmens), die sich die gemeinschaftliche Führung teilen, unter der
gemeinsamen Beherrschung ( common control) einer Partei stehen.
• Die Änderungen würden sowohl den erstmaligen Erwerb von Anteilen an einer
gemeinschaftlichen Tätigkeit als auch den Erwerb weiterer Anteile an derselben
gemeinschaftlichen Tätigkeit betreffen.
• Die Änderungen werden voraussichtlich am 1. Januar 2016 in Kraft treten.
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Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide
Anwendungsbezogene Projekte
Punktuelle Änderungen
Aktueller Stand/nächste Schritte
Jährliches Änderungsverfahren (Annual Improvements)
• Der Beginn der Folgeberatungen wird für das zweite Quartal 2014 erwartet.
• Im Rahmen des jährlichen Änderungsverfahrens befasst sich das IASB mit
• Der Standardentwurf zum jährlichen Änderungsverfahren für den Zeitraum 2013–
notwendigen, jedoch nicht vordringlichen Klarstellungen und Änderungen der IFRS.
2015 wird für das dritte Quartal 2014 erwartet.
• Im Dezember 2013 hat das IASB den ED Annual Improvements to IFRSs 2012–2014
Cycle mit Änderungsvorschlägen für vier Standards veröffentlicht: IFRS 5 Zur
Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene
Geschäftsbereiche; IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben; IAS 19 Leistungen an
Arbeitnehmer und IAS 34 Zwischenberichterstattung.
• Derzeit berät das IFRS Interpretations Committee
(IFRS IC) über Fragestellungen für
das Änderungsverfahren 2013–2015. Zum Erstellungsdatum dieser Publikation
betrafen diese Fragestellungen in IFRS 1 vorgesehene kurzfristige Befreiungen.
Fruchtragende Pflanzen — vorgeschlagene Änderungen an IAS 16 und IAS 41 (Bearer
Plants — Proposed Amendments to IAS 16 and IAS 41)
• Die Änderungen werden für das zweite Quartal 2014 erwartet.
• Das IASB hat vorgeschlagen, fruchttragende Pflanzen künftig in den
Anwendungsbereich von IAS 16 Sachanlagen statt IAS 41 Landwirtschaft fallen zu
lassen. Nach dem erstmaligen Ansatz wären solche Pflanzen dann entweder nach dem
Anschaffungskostenmodell oder nach dem Neubewertungsmodell gemäß IAS 16 zu
bewerten.
• Die Erzeugnisse der fruchttragenden Pflanzen wären auch künftig nach IAS 41 zum
beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten anzusetzen.
• Die Änderungen dürften voraussichtlich nicht vor 2016 in Kraft treten.
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Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide
Anwendungsbezogene Projekte
Punktuelle Änderungen
Aktueller Stand/nächste Schritte
Klarstellung zulässiger Abschreibungsmethoden — vorgeschlagene Änderungen an
IAS 16 und IAS 38 (Clarification of Acceptable Methods of Depreciation and
Amortisation — Proposed Amendments to IAS 16 and IAS 38)
• Die Änderungen werden für das zweite Quartal 2014 erwartet.
• Das IASB hat geringfügige Änderungen an IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle
Vermögenswerte vorgeschlagen, um die Anwendung umsatzabhängiger
Abschreibungsmethoden für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte zu
untersagen.
• Die Änderungen werden voraussichtlich am 1. Juli 2015 in Kraft treten.
Klassifizierung von Verbindlichkeiten — vorgeschlagene Änderungen an IAS 1
(Classification of Liabilities — Proposed amendments to IAS 1)
• Der Standardentwurf wird für das dritte Quartal 2014 erwartet.
• Ziel dieses Projekts ist es, die Unterscheidung zwischen kurz- und langfristigen
Verbindlichkeiten klarzustellen. Dies betrifft im Wesentlichen prolongierte Darlehen
oder Darlehen, bei denen der Schuldner berechtigt ist, die Tilgung des Darlehens um
mindestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben.
20
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Anwendungsbezogene Projekte
Punktuelle Änderungen
Aktueller Stand/nächste Schritte
Offenlegungsinitiative
• Die Kommentierungsfrist zu Änderungen an IAS 1 in Bezug auf die
• Das IASB führt zurzeit eine breit angelegte Initiative mit verschiedenen kurz- und
Offenlegungsinitiative endet am 23. Juli 2014.
längerfristigen Projekten durch, um herauszufinden, wie Angaben in IFRS-Abschlüssen
verbessert werden können.
• Im Rahmen des kurzfristigen Projekts hat das IASB punktuelle Änderungen an IAS 1
Darstellung des Abschlusses vorgeschlagen, die eher eine Klarstellung als eine
wesentliche Änderung der bestehenden Anforderungen darstellen. Das Board plant
außerdem, Leitlinien zur Anwendung des Konzepts der Wesentlichkeit in Bezug auf
Anhangsangaben zu erarbeiten, und punktuelle Änderungen an IAS 7
Kapitalflussrechnungen zu prüfen.
• Im Rahmen des längerfristigen Projekts wird das Board untersuchen, ob IAS 1, IAS 7
und IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen
Schätzungen und Fehler durch einen einzigen Standard zu Darstellung und Angaben
ersetzt werden sollten.
•
Das IASB wird darüber hinaus ein Forschungsprojekt zur Überprüfung der
Angabepflichten in bestehenden Standards beginnen, um Widersprüche,
Wiederholungen und Überschneidungen festzustellen und zu beurteilen.
Eliminierung von Veräußerungsgewinnen aus Downstream-Transaktionen —
vorgeschlagene Änderungen an IAS 28 (Elimination of gains arising from ‚downstream‘
transactions — Proposed Amendments to IAS 28)
• Der Standardentwurf wird für das zweite Quartal 2014 erwartet.
• Das Ziel dieses Projekts ist die Klarstellung der Bilanzierung von Downstream-
Transaktionen zwischen einem Unternehmen und seinem assoziierten Unternehmen
oder Gemeinschaftsunternehmen in IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und
Gemeinschaftsunternehmen, wenn der Ertrag aus einer Transaktion den
Beteiligungsbuchwert des Unternehmens an diesem assoziierten Unternehmen oder
Gemeinschaftsunternehmen übersteigt.
21
Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide
Anwendungsbezogene Projekte
Punktuelle Änderungen
Aktueller Stand/nächste Schritte
Equity-Methode: Bilanzierung von sonstigen Änderungen des Nettovermögens — vorgeschlagene Änderungen an IAS 28
(Equity Method: Share of Other Net Asset Changes — Proposed Amendments to IAS 28)
• Die Änderungen werden für das zweite Quartal
2014 erwartet.
• Das IASB hat Änderungen an IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
vorgeschlagen. Den Vorschlägen zufolge würde ein Investor seinen Anteil der Nettovermögensänderungen des
Beteiligungsunternehmens, die weder erfolgswirksam noch im sonstigen Gesamtergebnis (OCI) erfasst wurden und bei
denen es sich nicht um erhaltene Ausschüttungen handelt, im Eigenkapital erfassen. Wenn ein Investor die Anwendung
der Equity-Methode einstellt, würde er den zuvor im Eigenkapital erfassten kumulierten Betrag in die Gewinn-und-VerlustRechnung umgliedern.
• Die Änderungen werden voraussichtlich am 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Bemessung des beizulegenden Zeitwerts: Bilanzierungseinheit — vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 (Fair Value
Measurement: Unit of Account — Proposed Amendments to IFRS 13)
• Ziel des Projekts zu IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ist die Klarstellung folgender Punkte:
• der Begriff der Bilanzierungseinheit für Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und
assoziierten Unternehmen: Es geht um die Frage, ob als Bilanzierungseinheit die gesamte Beteiligung zu verstehen
ist oder die einzelnen Finanzinstrumente, aus denen sich die Beteiligung zusammensetzt
22
•
ob die Vorschrift, den beizulegenden Zeitwert für börsennotierte Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen,
assoziierte Unternehmen und zahlungsmittelgenerierende Einheiten ohne Anpassungen mittels eines an einem
aktiven Markt notierten Preises Vorrang vor der etwaigen Berücksichtigung der Bilanzierungseinheit hat
•
die Anwendung der Portfolioausnahmeregelung auf Portfolios, die ausschließlich Finanzinstrumente der Stufe 1
umfassen, deren Marktrisiken im Wesentlichen gleich sind; d. h. ob also die Anwendung der
Portfolioausnahmeregelung auf diese Portfolios zur Ermittlung eines beizulegenden Zeitwerts führen würde, der der
Nettoposition multipliziert mit den Preisen der Stufe 1 entspricht
Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide
• Der Standardentwurf wird für das zweite Quartal
2014 erwartet.
Anwendungsbezogene Projekte
Punktuelle Änderungen
Aktueller Stand/nächste Schritte
Investmentgesellschaften — vorgeschlagene Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 (Investment Entities — Proposed
amendments to IFRS 10 and IAS 28)
• Der Standardentwurf wird für das zweite Quartal
2014 erwartet.
• Ziel dieses Projekts zu IFRS 10 Konzernabschlüsse und IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und
Gemeinschaftsunternehmen ist die Klarstellung folgender Punkte:
•
Tochterunternehmen, die als Investmentgesellschaften qualifizieren, sind von ihrem als Investmentgesellschaft
qualifizierenden Mutterunternehmen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IAS 39 bzw. IFRS 9 zu
bewerten, wenn das Tochterunternehmen anlagebezogene Dienstleistungen für Dritte erbringt.
•
Zwischengeschaltete Mutterunternehmen, die keine Investmentgesellschaften, jedoch Tochterunternehmen einer
Investmentgesellschaft sind, sind von der Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses befreit.
• Bei Anwendung der Equity-Methode kann ein an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligtes Unternehmen, das keine
Investmentgesellschaft ist, die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert, die von dem Gemeinschaftsunternehmen, das
eine Investmentgesellschaft ist, angewendet wird, nicht beibehalten. Dagegen kann ein Investor, der keine
Investmentgesellschaft ist, die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert, die von einem assoziierten Unternehmen, das
eine Investmentgesellschaft ist, angewendet wird, beibehalten.
Put-Optionen für nicht beherrschende Anteile — vorgeschlagene Änderungen an IAS 32 (Put Options Written on Noncontrolling Interests — Proposed Amendments to IAS 32)
• Das IFRS Interpretations Committee hat einen Interpretationsentwurf veröffentlicht, in dem es vorschlägt, alle
Änderungen der Bewertung von Put-Optionen für nicht beherrschende Anteile in Übereinstimmung mit IAS 39 und IFRS 9
erfolgswirksam zu erfassen.
• Nach einer erneuten Beratung zu den vorgeschlagenen Änderungen hat das IFRS Interpretations Committee das IASB
gebeten, die Bilanzierung von Put-Optionen und Terminkontrakten eines Unternehmens auf seine eigenen
Eigenkapitalinstrumente zu überarbeiten. Das IASB hat vorläufig beschlossen, die Vorschriften von Ziffer 23 des IAS 32
Finanzinstrumente: Darstellung zu überprüfen, darunter auch die Frage, ob alle oder bestimmte Put-Optionen und
Terminkontrakte eines Unternehmens auf eigene Eigenkapitaltitel auf Nettobasis zum beizulegenden Zeitwert zu
bilanzieren sind.
23
Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide
• Das IASB entscheidet gegenwärtig über seine
nächsten Schritte und wird diesen Sachverhalt bei
einer künftigen Sitzung im zweiten Quartal 2014
weiter erörtern.
Anwendungsbezogene Projekte
Punktuelle Änderungen
Aktueller Stand/nächste Schritte
Erfassung latenter Steueransprüche für nicht realisierte Verluste — vorgeschlagene Änderungen an IAS 12 (Recognition
of Deferred Tax Assets for Unrealised Losses — Proposed Amendments to IAS 12)
• Der Standardentwurf wird für das zweite Quartal
2014 erwartet.
• Im Verlauf dieses Projekts soll in IAS 12 Ertragsteuern präzisiert werden, wie latente Steueransprüche für nicht realisierte
Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schuldinstrumenten zu bilanzieren sind.
Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. in ein assoziiertes Unternehmen oder
Gemeinschaftsunternehmen — vorgeschlagene Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 (Sale or Contribution of Assets
between an Investor and its Associate or Joint Venture — Proposed Amendments to IFRS 10 and IAS 28)
• Das IASB hat Änderungen zur Behebung von Unstimmigkeiten zwischen den Vorschriften von IFRS 10 und IAS 28 im
Zusammenhang mit dem Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen, das in ein assoziiertes Unternehmen
oder ein Gemeinschaftsunternehmen eingebracht wird, vorgeschlagen.
• Die Vorschläge sollen klarstellen, dass ein Investor den vollständigen Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung oder
Einbringung von Vermögenswerten an bzw. in ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen erfasst,
sofern die Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb im Sinne von IFRS 3 darstellen.
• Sofern ein Unternehmen nach dem Verlust der Beherrschung einen Anteil an einem ehemaligen Tochterunternehmen
behält, welches keinen Geschäftsbetrieb im Sinne von IFRS 3 betreibt, ist der Gewinn oder Verlust aus der Neubewertung
des verbliebenen Anteils zum beizulegenden Zeitwert nur entsprechend den Anteilen der anderen unabhängigen
Anteilseigner zu erfassen.
• Die Änderungen werden voraussichtlich am 1. Januar 2016 in Kraft treten.
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Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide
• Die Änderungen werden für das zweite Quartal
2014 erwartet.
Anwendungsbezogene Projekte
Punktuelle Änderungen
Aktueller Stand/nächste Schritte
Einzelabschlüsse (Equity-Methode) — vorgeschlagene Änderungen an IAS 27 (Separate Financial Statements [Equity
Method] — Proposed Amendments to IAS 27)
• Der Beginn der Folgeberatungen wird für das zweite
• Das IASB hat vorgeschlagen, in IAS 27 Einzelabschlüsse die Equity-Methode als Bilanzierungsoption von Beteiligungen an
Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen in Einzelabschlüssen zuzulassen.
• Nach dem Standardentwurf müssen Unternehmen, die bereits nach IFRS bilanzieren und sich für eine Umstellung auf die
Equity-Methode in ihren Einzelabschlüssen entscheiden, diese Änderung rückwirkend anwenden. IFRS-Erstanwender, die
die Anwendung der Equity-Methode in ihren Einzelabschlüssen beschließen, müssen diese Methode ab dem Zeitpunkt der
Umstellung auf IFRS anwenden.
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Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide
Quartal 2014 erwartet.
Relevanz-Cockpit
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in Bezug auf die IFRS Neuerungen
26
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Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide
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Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide
Anwendungsbezogene Projekte
Interpretation
IFRS Interpretation IFRIC 21 Abgaben (IFRS Interpretation IFRIC 21 Levies)
Die im Juni 2013 veröffentlichte Interpretation IFRIC 21 stellt klar, wie staatliche
Abgaben zu bilanzieren sind. Der breite Geltungsbereich der Interpretation umfasst
sämtliche Abgaben bis auf Mittelabflüsse, die in den Anwendungsbereich von IAS 12
fallen, und Geldstrafen für Gesetzesverstöße.
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IFRIC 21 gilt erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014
beginnen.
Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide
EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory
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und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst &
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englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten. Weitere
Informationen finden Sie unter www.ey.com.
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sich in dieser Publikation auf alle deutschen Mitgliedsunternehmen von
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