Überblick über die wichtigsten Unterschiede zwischen - IFRS

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Überblick über die wichtigsten Unterschiede zwischen - IFRS
Überblick über die wichtigsten Unterschiede zwischen
HGB (BilMoG), IFRS und IFRS for SMEs
HGB
IFRS
IFRS for SMEs
Grundlagen
Normensetzende Instanz
nationaler Gesetzgeber
internationale private
oberste Gerichte
Rechnungslegungs-
(BFH; BGH)
institution (IASB)
siehe IFRS
EU im Rahmen des
endorsements
Rechnungslegungsziele
Informationsfunktion,
Vermittlung von Informatio-
Steuerbemessungs-
nen für Investoren
funktion sowie Aus-
(decision usefulness)
siehe IFRS
schüttungsbemessung
Gläubigerschutz
Dominierender Rechnungslegungsgrundsatz
Vorsichtsprinzip (Konkreti-
accrual principle (perioden-
sierung durch Realisations-
gerechte Gewinnermittlung)
siehe IFRS
und Imparitätsprinzip)
Verbindung von Handelsund Steuerbilanz
Prinzip der Maßgeblichkeit
keine
siehe IFRS
Bestandteile des
Abschlusses
Einzelabschluss:
Bilanz, Gesamtergebnis-
Im Allgemeinen ähnlich zu
Bilanz, GuV, Anhang und
rechnung, Eigenkapitalspie-
IFRS, jedoch mit möglichen
größenabhängig - bzw. ob
gel, Anhang, Kapitalfluss-
Einschränkungen
am Kapitalmarkt gehandelt -
rechnung und ggf. ein Seg-
ein Lagebericht
mentbericht sowie einen
Konzernabschluss zusätzlich:
nach deutschen Rech-
Kapitalflussrechnung, Eigen-
nungslegungsgrundsätzen
kapitalspiegel und (Wahl-
aufzustellenden Lagebericht
recht) Segmentbericht
(§ 315a HGB)
Immaterielle Vermögensgegenstände
Aktivierung von selbst
erstellten immateriellen
Vermögensgegenständen
(i.H.d. Entwicklungskosten)
Wahlrecht, Verbot sofern
Pflicht, sofern bestimmte
Forschungs- und Entwick-
Kriterien erfüllt sind, sonst
lungskosten sich nicht von-
Verbot
Verbot
einander trennen lassen;
Ausschüttungssperre i.H.d.
aktivierten selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
Abschreibung Geschäftsoder Firmenwertes
planmäßige Abschreibung
Impairment only approach
planmäßige Abschreibung,
(i.d.R. über fünf Jahre)
(jährliche Prüfung auf
wenn Nutzungsdauer nicht
Wertminderung)
bestimmbar über zehn Jahre
1
HGB
IFRS
IFRS for SMEs
Sonstiges Anlagevermögen
Neubewertung oberhalb
der (fortgeführten) AHK
Verbot beim Anlagevermö-
Finanzierungsleasing
Zurechnung beim Leasing-
Zurechnung beim Leasing-
nehmer i.H.d. AHK des
nehmer zum niedrigeren
Leasinggebers
Wert aus Fair Value des
zulässig
gen
keine Neubewertung
zulässig
siehe IFRS
Leasinggegenstands oder
dem Barwert der Mindestleasingzahlungen
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte
keine expliziten Regelungen
bei Erfüllung bestimmter
allgemeine Regeln greifen;
Kriterien Bewertung zum
Verkaufsabsicht führt zu
niedrigeren Wert von Buch-
Wertminderungstest
wert und Fair Value abzgl.
Verkaufskosten;
gesonderter Ausweis in der
Bilanz
Umlaufvermögen
Vorräte
Bewertung zu AHK oder
niedrigeren Wert aus AHK
siehe IFRS; außer Bewer-
niedrigeren Wert; FIFO, LIFO
und Nettoveräußerungswert
tung, niedrigeren Wert aus
und Durchschnittsmethode
zu bewerten;
AHK und Verkaufspreis
zulässig
ausschließlich FIFO und
abzgl. Verkaufs- und Fertig-
Durchschnittsmethode
stellungskosten
zulässig
Langfristige Fertigungsaufträge
completed contract method;
percentage of completion
Teilgewinnvereinnahmung
method, sofern verlässliche
verboten (Realisationsprin-
Schätzungen vorliegen
siehe IFRS
zip)
Rückstellungen
Ansatz von
Rückstellungen
Rückstellungsbildung auch
Mindestwahrscheinlichkeit
unterhalb einer Wahrschein-
für die Inanspruchnahme
lichkeit von 50% möglich
i.H.v. 51% muss gegeben
siehe IFRS
sein
Bewertung von
Rückstellungen
mit dem nach vernünftiger
wahrscheinlichster Wert der
kaufmännischer Beurteilung
Inanspruchnahme und
notwendigen Erfüllungsbe-
Abzinsung auf Grundlage
trag; Abzinsung von Rück-
eines Marktzinses zum
stellungen mit einer Rest-
Stichtag, sofern Zinseffekt
laufzeit von mehr als einem
wesentlich
Jahr mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre
2
siehe IFRS
HGB
Aufwandsrückstellungen
IFRS
Verbot, mit den in §249 Abs.
IFRS for SMEs
Verbot
siehe IFRS
sofortige und gänzliche
versicherungsmathemati-
ähnlich wie IFRS
sowie ergebniswirksame
sche Gewinne und Verluste
Berücksichtigung von Zu-
können ergebniswirksam
und Abführungen; verwen-
(teilweise verzögert oder
dete Methoden Teilwertver-
sofort gänzlich) oder ergeb-
fahren und Projected Unit
nisneutral (sofort gänzlich)
Credit Method (PUCM);
erfasst werden (bald nur
Abzinsung kann auch pau-
noch ergebnisneutral);
schal über 15 Jahre erfolgen
einzig zulässige Bewer-
1 HGB genannten Ausnahmen
Pensionsrückstellungen
tungsmethode ist PUCM
Latente Steuern
Aktivierung aktiver latenter Steuern
Wahlrecht zur Erfassung
Saldierung von passiven
und aktiven latenten
Steuern
Wahlrecht
Pflicht
siehe IFRS
Pflicht, sofern Vorausset-
siehe IFRS
eines aktiven Überhangs
zungen erfüllt
Sonstiges
Aktivierung von Finanzierungskosten
Wahlrecht
Pflicht, sofern es sich um
Verbot
qualifizierte Vermögenswerte handelt und die Kosten
direkt zurechenbar sind
Segmentberichterstattung
Wahlrecht im Konzernab-
Pflicht für kapitalmarktori-
schluss
entierte Unternehmen
Earnings per Share
keine speziellen Regelungen
Angaben zu earnings per
share sind zu machen, sofern die Aktien öffentlich
gehandelt werden
3
keine Regelungen
keine Regelungen