Überblick über die wichtigsten Unterschiede zwischen - IFRS
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Überblick über die wichtigsten Unterschiede zwischen - IFRS
Überblick über die wichtigsten Unterschiede zwischen HGB (BilMoG), IFRS und IFRS for SMEs HGB IFRS IFRS for SMEs Grundlagen Normensetzende Instanz nationaler Gesetzgeber internationale private oberste Gerichte Rechnungslegungs- (BFH; BGH) institution (IASB) siehe IFRS EU im Rahmen des endorsements Rechnungslegungsziele Informationsfunktion, Vermittlung von Informatio- Steuerbemessungs- nen für Investoren funktion sowie Aus- (decision usefulness) siehe IFRS schüttungsbemessung Gläubigerschutz Dominierender Rechnungslegungsgrundsatz Vorsichtsprinzip (Konkreti- accrual principle (perioden- sierung durch Realisations- gerechte Gewinnermittlung) siehe IFRS und Imparitätsprinzip) Verbindung von Handelsund Steuerbilanz Prinzip der Maßgeblichkeit keine siehe IFRS Bestandteile des Abschlusses Einzelabschluss: Bilanz, Gesamtergebnis- Im Allgemeinen ähnlich zu Bilanz, GuV, Anhang und rechnung, Eigenkapitalspie- IFRS, jedoch mit möglichen größenabhängig - bzw. ob gel, Anhang, Kapitalfluss- Einschränkungen am Kapitalmarkt gehandelt - rechnung und ggf. ein Seg- ein Lagebericht mentbericht sowie einen Konzernabschluss zusätzlich: nach deutschen Rech- Kapitalflussrechnung, Eigen- nungslegungsgrundsätzen kapitalspiegel und (Wahl- aufzustellenden Lagebericht recht) Segmentbericht (§ 315a HGB) Immaterielle Vermögensgegenstände Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen (i.H.d. Entwicklungskosten) Wahlrecht, Verbot sofern Pflicht, sofern bestimmte Forschungs- und Entwick- Kriterien erfüllt sind, sonst lungskosten sich nicht von- Verbot Verbot einander trennen lassen; Ausschüttungssperre i.H.d. aktivierten selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Abschreibung Geschäftsoder Firmenwertes planmäßige Abschreibung Impairment only approach planmäßige Abschreibung, (i.d.R. über fünf Jahre) (jährliche Prüfung auf wenn Nutzungsdauer nicht Wertminderung) bestimmbar über zehn Jahre 1 HGB IFRS IFRS for SMEs Sonstiges Anlagevermögen Neubewertung oberhalb der (fortgeführten) AHK Verbot beim Anlagevermö- Finanzierungsleasing Zurechnung beim Leasing- Zurechnung beim Leasing- nehmer i.H.d. AHK des nehmer zum niedrigeren Leasinggebers Wert aus Fair Value des zulässig gen keine Neubewertung zulässig siehe IFRS Leasinggegenstands oder dem Barwert der Mindestleasingzahlungen Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte keine expliziten Regelungen bei Erfüllung bestimmter allgemeine Regeln greifen; Kriterien Bewertung zum Verkaufsabsicht führt zu niedrigeren Wert von Buch- Wertminderungstest wert und Fair Value abzgl. Verkaufskosten; gesonderter Ausweis in der Bilanz Umlaufvermögen Vorräte Bewertung zu AHK oder niedrigeren Wert aus AHK siehe IFRS; außer Bewer- niedrigeren Wert; FIFO, LIFO und Nettoveräußerungswert tung, niedrigeren Wert aus und Durchschnittsmethode zu bewerten; AHK und Verkaufspreis zulässig ausschließlich FIFO und abzgl. Verkaufs- und Fertig- Durchschnittsmethode stellungskosten zulässig Langfristige Fertigungsaufträge completed contract method; percentage of completion Teilgewinnvereinnahmung method, sofern verlässliche verboten (Realisationsprin- Schätzungen vorliegen siehe IFRS zip) Rückstellungen Ansatz von Rückstellungen Rückstellungsbildung auch Mindestwahrscheinlichkeit unterhalb einer Wahrschein- für die Inanspruchnahme lichkeit von 50% möglich i.H.v. 51% muss gegeben siehe IFRS sein Bewertung von Rückstellungen mit dem nach vernünftiger wahrscheinlichster Wert der kaufmännischer Beurteilung Inanspruchnahme und notwendigen Erfüllungsbe- Abzinsung auf Grundlage trag; Abzinsung von Rück- eines Marktzinses zum stellungen mit einer Rest- Stichtag, sofern Zinseffekt laufzeit von mehr als einem wesentlich Jahr mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre 2 siehe IFRS HGB Aufwandsrückstellungen IFRS Verbot, mit den in §249 Abs. IFRS for SMEs Verbot siehe IFRS sofortige und gänzliche versicherungsmathemati- ähnlich wie IFRS sowie ergebniswirksame sche Gewinne und Verluste Berücksichtigung von Zu- können ergebniswirksam und Abführungen; verwen- (teilweise verzögert oder dete Methoden Teilwertver- sofort gänzlich) oder ergeb- fahren und Projected Unit nisneutral (sofort gänzlich) Credit Method (PUCM); erfasst werden (bald nur Abzinsung kann auch pau- noch ergebnisneutral); schal über 15 Jahre erfolgen einzig zulässige Bewer- 1 HGB genannten Ausnahmen Pensionsrückstellungen tungsmethode ist PUCM Latente Steuern Aktivierung aktiver latenter Steuern Wahlrecht zur Erfassung Saldierung von passiven und aktiven latenten Steuern Wahlrecht Pflicht siehe IFRS Pflicht, sofern Vorausset- siehe IFRS eines aktiven Überhangs zungen erfüllt Sonstiges Aktivierung von Finanzierungskosten Wahlrecht Pflicht, sofern es sich um Verbot qualifizierte Vermögenswerte handelt und die Kosten direkt zurechenbar sind Segmentberichterstattung Wahlrecht im Konzernab- Pflicht für kapitalmarktori- schluss entierte Unternehmen Earnings per Share keine speziellen Regelungen Angaben zu earnings per share sind zu machen, sofern die Aktien öffentlich gehandelt werden 3 keine Regelungen keine Regelungen