Entwurf für den vierten Unterrichtsbesuch im Fach

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Entwurf für den vierten Unterrichtsbesuch im Fach
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Studienseminar für das Lehramt
Für die Sekundarstufe II
Herzogswall 38a
45657 Recklinghausen
StRef: M. Radschinski
Entwurf für den vierten Unterrichtsbesuch im Fach Sozialwissenschaften
am 16.03.2001.
Schule: Willy- Brandt Gesamtschule Marl
Klasse: 8c
Raum: A3C
Zeit:
9.00 Uhr bis 9.45 Uhr
Fachlehrer:
Herr Feyerabend
Fachleiterin:
Frau Schrieverhoff
Hauptseminarleiter:
Herr Dohnke
Ausbildungskoordinator: Herr Sylla
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1. Zum Unterrichtsvorhaben
1.1. Thema des Unterrichtsvorhabens:
Jugend und Kriminalität – Jugendkriminalität unter besonderer Berücksichtigung der Motive,
Ursachen und Folgen kriminellen Verhaltens Jugendlicher.
1.2. Themen der einzelnen Unterrichtsstunden des Unterrichtsvorhabens:
1. (14.02.01) Jugendkriminalität – was geht mich das an? Eine Einführung in das Thema
des Unterrichtsvorhabens unter besonderer Berücksichtigung der vorhandenen
Vorerfahrungen der SuS.
2. (16.02.01) Wo kein Kläger, da kein Richter? Jugendkriminalität/ kriminelles
Verhalten unter dem Aspekt einer Begriffsbestimmung und Definition.
3. (21.02.01) Kriminelles Verhalten von Jugendlichen unter dem Aspekt von Ursachen
und Beweggründen.
4. (23.02.01) Macht Armut kriminell? Jugendliche Straftäter unter besonderer
Berücksichtigung ihrer Herkunftsmilieus.
5. (28.02.01) Welche Ziele von Strafe gibt es? Einführung in das Jugendstrafrecht unter
dem Aspekt der spezifischen Zielsetzungen (Erziehung, Resozialisierung).
6. (02.03.01) Das Jugendstrafrecht unter dem Aspekt möglicher (Strafen) / Maßnahmen
gegen Kinder (Erziehungsbeistand, Heimerziehung, Pflegeeltern).
7. (07.03.01) Das Jugendstrafrecht im Hinblick auf mögliche Strafen / Maßnahmen
gegen Jugendliche und Heranwachsende (Erziehungsmaßnahmen, Zuchtmittel,
Jugendstrafe).
8. (09.03.01) Aktuelle Stunde: Der Fall des „Crash – Kid“ Andreas als ein Beispiel für
angewandte Maßnahmen und Strafen des Jugendstrafrechts. (WAZ-Artikel).
9. (14.03.01) Wie sieht es im Jugendgefängnis aus? Der Tagesablauf im Jugendgefängnis
unter dem Aspekt eines Vergleichs zum herkömmlichen Tagesablauf Jugendlicher.
10. (16.03.01) Die Jugendstrafe (Gefängnisstrafe für Jugendliche) unter besonderer
Berücksichtigung ihrer Eignung, im Hinblick auf die Erfüllung ihrer spezifischen
Zielsetzungen.
11.
(21.03.01)
Offener
Jugendgefängnis.
Vollzug
als
ein
Beispiel
für
eine
Alternative
zum
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2. Zum Unterrichtsbesuch
2.1. Gegenstand der Stunde:
Die Jugendstrafe (Gefängnisstrafe für Jugendliche).
2.2. Thema der Stunde:
Die Jugendstrafe (Gefängnisstrafe für Jugendliche) unter besonderer Berücksichtigung ihrer
Eignung, im Hinblick auf die Erfüllung ihrer spezifischen Zielsetzungen.
2.3. Schwerpunktlernziel:
Mit dieser Stunde möchte ich hauptsächlich erreichen, dass sich die SuS eine Meinung
darüber bilden können, ob sich die Jugendstrafe zur Erfüllung ihrer spezifischen
Zielsetzungen (Erziehung, abhalten von weiteren Verbrechen, Wiedereingliederung,...) eignet.
2.4. Weitere Lernziele:
Durch das selbstständige Erarbeiten der Texte (Argumente) und das Vorstellen der
Argumente, soll die methodische Kompetenz der SuS, im Hinblick auf die Bearbeitung von
Texten, gestärkt werden (methodisches Lz.). Das Vorstellen der Argumente soll den Mut und
die Bereitschaft der SuS stärken, sich vor der Klasse zu äußern und eine eigene Stellung zu
beziehen (affektives Lz.).
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2.5. Artikulationsschema des Unterrichts
Lernphase
Sachaspekt/ Arbeitsschritt
S.Form Medien
Stundenbeginn
Begrüßung/ Vorstellung der Gäste
L
Anknüpfung
SuS wiederholen zentrale Erkenntnisse der letzten Stunde SB
Transparenz
Lehrer nennt Thema der Stunde: „Erfüllt die Jugendstrafe L
ihren Zweck?“ und erklärt Stundenverlauf
(Problemwahrnehmung)
SuS äußern spontan ihre Meinung, ob die Jugendstrafe SB
ihren Zweck erfüllt oder nicht
Lehrer erhebt „Einstiegsmeinungsbarometer“
Stundenmitte
Wissen
Tafel
L,
Erheb.
Erarbeitung: Die Gruppen erarbeiten die verschiedenen arbtlg.
Argumente in arbeitsteiliger Gruppenarbeit und schreiben GA
diese in Stichpunkten auf die Wandpappen
AB,
Pappe,
Edding
Sicherung
Auswertung: Die Gruppen tragen die erarbeiteten SV, L, Pappe,
Argumente mit Hilfe der Wandpappen nacheinander vor, SB
Tafel
ergänzen ggfs. Stichpunkte und klären eventuelle
Nachfragen der anderen Gruppe
Vertiefung
(SPLZ)
SuS sollen jetzt die Argumente gegeneinander abwägen L,
und ihre Meinung im Hinblick auf die Eignung der UG
Jugendstrafe zur Erfüllung ihrer Zielsetzungen äußern
Tafel,
Pappe
Wiederholung des Meinungsbarometers und Vergleich L,
mit „Einstiegsmeinungsbarometer“
Erheb.
Tafel
Reflexion (falls SuS nennen mögliche Alternativen zur Jugend strafe
L, SB
zeitlich möglich)
St-Abschluss
Orientierung
Ausblick: „Offener Vollzug“
L
Verabschiedung
L
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2.6. Literatur
Budde-Dreßen, I.: Politik gestalten, Band 2; Schroedel, 1998.
Frey, H.P. u.a.: Tatsache Politik; Diesterweg, 1997.
Floren, F.J. u.a.: Politik 2; Schöningh, 1999.
Mattes, W.: Team, Arbeitsbuch für den Politikunterricht; Schöningh, 1997.
2.7. Anhang
-
Arbeitsblätter
Argumente der Gegner der Jugendstrafe (Gefängnisstrafe)
Durch das Einsperren in die Gefängnisse werden die Jugendlichen nicht automatisch zu
besseren Menschen, denn es werden keine erzieherischen Prozesse in Gang gesetzt.
Die hohe Rückfallquote von 90% zeigt, dass die Jugendstrafe ihre Ziele nicht erreicht.
Häufig wird eher das Gegenteil erreicht, denn im Jugendgefängnis haben die
Jugendlichen nur mit anderen Kriminellen Kontakt. So behaupten viele Jugendliche,
dass sie erst im Gefängnis richtig kriminell geworden sind.
Viele jugendliche Straftäter kommen aus zerrütteten Familien (es fehlen ein oder beide
Elternteile). Ihnen ist nie beigebracht worden, wie man sich „richtig“ verhält oder wie
man Probleme gewaltlos löst. Deshalb benötigen sie Hilfen für ihre Zukunft und keine
Strafe.
Eine Alternative wären die offenen Heime, in denen die Jugendlichen in Wohngruppen
leben und betreut werden.
Das Gefängnis grenzt diese Jugendlichen nur aus. Entlassene jugendliche Straftäter haben
häufig Probleme, eine Arbeit oder eine Wohnung zu finden, denn die Gesellschaft begegnet
ihnen mit Vorurteilen.
Ein weiteres Problem für die jugendlichen Straftäter sind die geringen Löhne, die sie für
ihre Arbeit oder ihre Ausbildung im Gefängnis erhalten. Häufig erhalten sie nur knapp
1 DM bis 4,50 DM in der Stunde.
So stellen sie einerseits fest, dass sich ehrliche Arbeit nicht lohnt, und andererseits
besitzen sie kaum Geld wenn sie aus dem Gefängnis entlassen werden, um sich die Dinge
des alltäglichen Lebens (Wohnung, Auto, ...) leisten zu können. Die Gefahr, wieder
kriminell zu werden, steigt.
Aus: Frey, H.P.: Tatsache Politik, Band 2; S. 134.
Aufgaben:
1. Lest zuerst den Text. Arbeitet dann die Argumente , die gegen die Jugendstrafe
(Gefängnisstrafe) genannt we rden, in Stichpunkten heraus!
2. Schreibt die Argumente (Stichpunkte) auf die Wandpappe!
3. Stellt dann die Argumente der anderen Gruppe vor. Versucht die Argumente so
zu erklären, dass die Schüler/innen der anderen Gruppe diese verstehen können!
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Argumente der Befürworter der Jugendstrafe (Gefängnisstrafe)
In jeder Gesellschaft gibt es Regeln für das Zusammenleben. Wenn Jugendliche immer
wieder gegen diese Regeln verstoßen, müssen ihnen Grenzen aufgezeigt werden. Jugendliche
müssen lernen, dass sich kriminelles Handeln nicht lohnt, und das es erhebliche Folgen für sie
hat. Sie müssen Konsequenzen spüren.
Einige Jugendliche werden erst durch eine verschlossene Tür zum Nachdenken über ihre
Straftaten gebracht, und sehen erst dann die Fehler ein. Es gibt viele erwachsene Straftäter,
die heute sagen: „Wäre ich früher nicht mit Samthandschuhen angefasst worden, dann wäre es
nicht so weit mit mir gekommen.“
Ohnehin verurteilen die Jugendgerichte nur einen ganz kleinen Teil der Jugendlichen
Straftäter zu Gefängnisstrafen.
Dies sind dann auch nur die ganz „harten“
jugendlichen Straftäter. Der größte Teil wird zu Sozialstunden, Geldbuße oder zu einer
Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.
Fast die Hälfte der jugendlichen Straftäter hat keinen Schulabschlus s und keine
Berufsausbildung. Im Gefängnis können sie beides nachholen und sich qualifizieren. Sie
erhalten damit eine Chance für ihre Zukunft!
Im Jugendgefängnis können sich die Jugendlichen ganz auf ihre Ausbildung
konzentrieren, denn sie werden durch keine negativen Einflüsse abgelenkt.
Im Jugendgefängnis haben sie die Möglichkeit, sich von ihrer alten kriminellen
Umgebung zu lösen, um damit dem schlechten Einfluss zu entkommen.
Schließlich erwartet die Gesellschaft, dass sie vor Kriminellen beschützt wird, indem
diese eingesperrt werden.
Aus: Frey, H.P.: Tatsache Politik, Band 2; S. 134.
Aufgaben:
1. Lest zuerst den Text. Arbeitet dann die Argumente, die für die Jugendstrafe
(Gefängnisstrafe) genannt werden, in Stichpunkten heraus!
2. Schreibt die Argumente auf die Wandpappe (Stichpunkte)!
3.
Stellt dann die Argumente der anderen Gruppe vor. Versucht die Argumente so zu erklären, dass die
Schüler/innen der anderen Gruppe diese verstehen können!