Maschinelle Aufbereitung semi kritischer Medizinprodukte

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Maschinelle Aufbereitung semi kritischer Medizinprodukte
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BZB Juni 11
Praxis
BLZK
Maschinelle Aufbereitung
semikritischer Medizinprodukte
Maschinelle Aufbereitung mit manuellen Einzelschritten (Teil 4*)
Die maschinelle Aufbereitung semikritischer Medizinprodukte ist zwar hilfreich, aber nicht zwingend
erforderlich. Auch bei der maschinellen Aufbereitung spielt der „Faktor Mensch“ eine zentrale Rolle,
wie an jeder Stelle der Hygienekette. Dies ist bei der
leidigen Diskussion um „validierte“ Verfahren (nach
allgemeiner Meinung gleichbedeutend mit maschineller Aufbereitung) in den Hintergrund gerückt.
„Das immer wieder angeführte Argument, dass manuelle Verfahren nicht validierbar seien, ist nicht
haltbar, denn auch bei maschinellen Verfahren sind
viele manuelle Schritte erforderlich“, so die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH)
in einer Stellungnahme vom 14. Dezember 2010.
Jedem Medizinprodukt (bzw. jeder Medizinproduktgruppe) ist – abhängig von der vorgesehenen Anwendung, Risikobewertung und Einstufung – ein geeignetes Aufbereitungsverfahren zuzuordnen. Bei
der Auswahl des Verfahrens sind die Herstellerangaben zu beachten. Zahlreiche Hersteller von Medizinprodukten haben bisher jedoch keinerlei Empfehlungen zur maschinellen Aufbereitung veröffentlicht. Einige schließen die maschinelle Aufbereitung strikt aus, andere ändern laufend ihre Aufbereitungshinweise und wieder andere geben veraltete Hinweise heraus. Aufgrund dieser Problematik ist es notwendig, zusätzlich auf standardisierte
manuelle Aufbereitungsmethoden zurückzugreifen
(s. BZB 5/2011, S. 37ff.).
Maschinelle Reinigung und Desinfektion im RDG
Zu unterscheiden ist zwischen validierten und nicht
validierten Prozessen in Reinigungs- und Desinfektionsgeräten (RDG). Bei nicht validierten Prozessen
ist das RDG lediglich als Reinigungsgerät zu be-
* Dieser Beitrag ist Teil einer Serie zum Thema Hygiene
des Referats Praxisführung der BLZK. Bereits erschienen:
„Grundfragen der Praxisorganisation und die Händehygiene“ (BZB 3/2011, S. 36f.), „Organisation der
Medizinprodukteaufbereitung“ (BZB 4/2011, S. 32f.)
und „Manuelle Aufbereitung semikritischer Medizinprodukte“ (BZB 5/2011, S. 37ff.)
trachten. Daher muss, um die Patientensicherheit
zu gewährleisten, nach visueller Kontrolle eine abschließende Dampfdesinfektion im Sterilisator erfolgen. Eine zusätzliche thermische Desinfektion
semikritischer Instrumente im Autoklaven ist bei
validierten Reinigungs- und Desinfektionsprozessen nicht erforderlich. Die Instrumente werden unmittelbar nach der Sichtprüfung zur Lagerung beziehungsweise zur erneuten Anwendung am Patienten freigegeben. Nur Instrumente, die nach Herstellerangaben ausreichend thermostabil (93 Grad
Celsius) und korrosionsbeständig sind, dürfen maschinell aufbereitet werden. Aus oder mit farbeloxiertem Aluminium hergestellte und vernickelte
Instrumente sind für die maschinelle Aufbereitung
in der Regel nicht geeignet (hier ist in besonderem
Maß auf die Herstellerangaben zu achten).
Routinemäßig ist eine arbeitstägliche Sichtprüfung
des RDG und Kontrolle der sogenannten Betriebsmittel (Reiniger, Neutralisationsmittel, Nachspülmittel etc.) durchzuführen. Verbrauchte Prozesschemikalien sind zu ergänzen. Eine Musterarbeitsanweisung zur betriebstäglichen Prüfung des RDG können Mitglieder der BLZK unter www.blzk.de/qm >
QM Downloads > Unterlagen zur Praxisbegehung
> Anlagen 1 bis 21 > Anlage 5 herunterladen.
Nass- oder Trockenentsorgung?
Grundsätzlich sollten benutzte Instrumente unmittelbar nach Benutzung am Patienten in das RDG
einsortiert werden. Mit Rückständen behaftete Instrumente müssen sofort manuell vorgereinigt werden. Inkrustierungen machen eine spätere Reinigung und Desinfektion unmöglich. Bei der sogenannten Trockenentsorgung sind die Instrumente
schnellstmöglich aufzubereiten, denn eingetrocknete Blut- oder Geweberückstände erschweren die
Reinigung und Desinfektion.
Gerade bei dem manuellen (!) Arbeitsschritt des Einräumens von kontaminierten Instrumenten ist auf
die Vermeidung von Stichverletzungen zu achten!
Das heißt bei diesem Schritt sind Handschuhe zu
tragen und es muss mit äußerster Sorgfalt vorgegangen werden. Das vielzitierte Argument „aus Arbeitsschutzgründen und zur Vermeidung von Stich-
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verletzungen ist die maschinelle Aufbereitung sinnvoller als die manuelle Aufbereitung“ ist unverständlich. Denn: Auch an dieser Stelle des Aufbereitungsprozesses kann Personal unachtsam sein
und sich eine Verletzung zuziehen.
Werden aus Arbeitsschutzgründen die Instrumente
vor der maschinellen Aufbereitung in ein (desinfizierendes) nicht fixierendes Reinigungsbad gelegt,
müssen die Rückstände vor dem Programmstart
sorgfältig abgespült werden, um Schaumbildung
im RDG zu vermeiden.
Einsortieren
Entsprechende Körbe sowie Ein- und Aufsätze müssen gewährleisten, dass die Instrumente sicher einsortiert werden können. Damit die Medizinprodukte vollständig umspült werden, ist daher darauf zu
achten, dass diese sich nicht gegenseitig abdecken
oder ineinanderliegen. Zerlegbare Instrumente sind
vorab auseinanderzunehmen. Instrumente mit Gelenken müssen vor dem Einsortieren ins RDG geöffnet werden, um deren schwer zugängliche Stellen
vollständig zu reinigen und zu desinfizieren. Hohlgefäße (z.B. Schalen) sind mit der Öffnung nach unten einzusortieren, damit sie nicht durch Spülschatten die Reinigung und Desinfektion behindern. Die
Spülarme des RDG dürfen nicht durch einsortierte
Instrumente blockiert werden. Eine Drehkontrolle
von Hand vor dem Programmstart ist notwendig.
Aufbereitung von Hohlkörperinstrumenten
Zur Reinigung und Desinfektion von Übertragungsinstrumenten und Hohlkörperinstrumenten wie Absaugkanülen muss ein Injektorkorb (mit speziellen
Anschlüssen) vorhanden sein. Hohlkörperinstru-
mente wie Absaugkanülen, -schläuche und Übertragungsinstrumente sind auf Düsen aufzustecken
beziehungsweise an Adapter anzukoppeln, damit
sie vollständig mit dem Spülmittel durchgespült werden. Zu beachten: Übertragungsinstrumente nicht
in das RDG legen, sondern sorgfältig nach Herstellerangaben an die Adapter ankoppeln.
Die äußere und innere Aufbereitung von Übertragungsinstrumenten (Reinigung und Desinfektion)
ist nach jedem Einsatz am Patienten erforderlich. Eine lediglich halb- oder arbeitstägliche Aufbereitung
von Übertragungsinstrumenten reicht nicht aus.
Eine von der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe in
Auftrag gegebene Studie zur Aufbereitung von Übertragungsinstrumenten zeigt deutlich die Probleme
der maschinellen Reinigung und Desinfektion von
Übertragungsinstrumenten in Reinigungs- und Desinfektionsgeräten. Nicht nur die schwierige manuelle (!) Adaptation der Übertragungsinstrumente,
sondern auch Probleme mit dem Wasserdruck zur
Durchspülung der Instrumente beeinflussen das Ergebnis der Aufbereitung entscheidend. Dies bestätigt auch eine Studie zur Aufbereitung von Turbinen, die unter der Leitung des Vorsitzenden des
Arbeitskreises Dentalinstrumente (AKDI) der Bundeszahnärztekammer, Priv.-Doz. Dr. Lutz Jatzwauk
(Dresden), durchgeführt worden ist.
Programmwahl
Nach Auswahl des bevorzugten Programms läuft
automatisch die Reinigung, Desinfektion, Spülung
und Trocknung ab. In der Regel wird im Routinebetrieb ein Standardverfahren angewendet, das
materialschonend und auch für die Aufbereitung
von Übertragungsinstrumenten geeignet ist.
Verfahren maschineller Aufbereitung
Maschinelle Aufbereitung von Medizinprodukten semikri-
Maschinelle Aufbereitung von semikritischen Übertagungs-
tisch A (z. B. Mundspiegel):
instrumenten:
· Vorreinigung
· Vorreinigung
· in geeignete Behältnisse einsortieren
· auf Düsen aufstecken bzw. an Adapter ankoppeln
· Programm starten
· Programm starten
· nach Programmende: visuelle Kontrolle
· nach Programmende: visuelle Kontrolle
· unmittelbar nach der thermischen Aufbereitung die Über-
Maschinelle Aufbereitung von Medizinprodukten semi-
tragungsinstrumente nach Herstellerangaben mit Pflege-
kritisch B (z. B. rotierende und oszillierende Instrumente):
produkten behandeln
· Vorreinigung
· in geeignete Instrumentenständer einsortieren
Zu beachten: Bei nicht validierten Verfahren ist nicht von
· Programm starten
einer sicheren Desinfektion auszugehen. Daher ist eine ab-
· nach Programmende: visuelle Kontrolle
schließende Dampfdesinfektion im Autoklaven erforderlich.
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Kontrolle
Nach Reinigung und Desinfektion müssen die Medizinprodukte bei visueller Kontrolle sauber sein
(s. BZB 5/2011, S. 37ff.). Auch nach der maschinellen Aufbereitung müssen Instrumente mit verbliebenen Rückständen nachgereinigt und erneut einem kompletten Prozessablauf unterzogen werden.
Nach der Prüfung auf Sauberkeit erfolgt eine Funktionskontrolle:
· bei spitzen Instrumenten erfolgt eine Kontrolle auf
Widerhaken,
· bei Instrumenten mit Gelenken muss die Gängigkeit geprüft werden,
· bei scharfen Instrumenten ist die Schärfe zu überprüfen.
Stumpfe, verbogene oder beschädigte Instrumente
werden aussortiert beziehungsweise in die Reparatur gegeben. Instrumentengelenke sollten nach
der Desinfektion mit einem vom Hersteller empfohlenen Öl, welches sterilisiergeeignet ist, geölt
werden.
Dr. Michael Rottner
Mitglied des Vorstands
Referent Praxisführung der BLZK
Das „Scharfe S“ im Web – Internetadressen verstehen jetzt das Sonderzeichen „ß“
Internet- und E-Mail-Adressen, die auf „.de“ enden, dür-
fügbarer Adressen. Das Interesse an den besten Adressen
fen jetzt auch den Buchstaben „ß“ enthalten. Der Wett-
ist groß und die Auswahl wird mit jeder Registrierung klei-
bewerb um die guten Internetadressen ist groß. Nur wer
ner. Bereits vor dem offiziellen Start durften zunächst alle
schnell reagiert, kann sich seine Wunschdomain mit
Inhaber einer gleichlautenden Adresse mit „ss“ die neuen
„Scharfem S“ registrieren lassen.
„ß“-Adressen beantragen. Innerhalb dieser dreiwöchigen
Seit November 2010 können Internetadressen das ge-
sogenannten Sunrise-Periode wurden 5172 „ß“-Domains
samte deutsche Alphabet nutzen. Als im November 2004
registriert. Insgesamt registriert DENIC bereits mehr als
Domains mit Umlauten wie dem deutschen „ö“ oder dem
14 Millionen Internetadressen mit „.de“-Endung. Eine In-
französischen „ç“ erlaubt wurden, wurde noch darauf ver-
ternetadresse kann jeder online unter http://denic.de be-
zichtet, auch das „ß“ aufzunehmen. Der überarbeitete
antragen. Bei ihr gilt das Prinzip „First come – first served“:
Standard für internationalisierte Domains in Anwendun-
Wer als Erster den Antrag einreicht, bekommt eine Inter-
gen (IDNAbis) macht das „Scharfe S“ jetzt möglich, zum
netadresse auch zuerst.
Beispiel in www.straße.de.
Zu beachten ist, dass nur wer bei DENIC eingetragen ist,
alle gängigen Rechte an der registrierten Internetadresse
Nicht jeder kann das „Scharfe S“ lesen
hat. Wahlweise übernimmt diese Aufgabe auch ein Dienst-
Bis die neuen Umlaut-Adressen im Internet voll genutzt
leister, zum Beispiel der Ersteller der Praxishomepage oder
werden können, wird es jedoch noch eine Weile dauern.
ein sogenannter Provider. Wer sich von seinem Dienstleis-
Das Internet setzt die neue Technik bereits ein, die meis-
ter trennen möchte, sollte die Rechteübernahme der Do-
ten Hersteller bieten jedoch noch keine Internetprogram-
main vorab klären.
me an, die Umlaute in Internet- oder E-Mail-Adressen verstehen. „Wir rechnen mit einem Zeitraum von bis zu
Wie registriere ich eine Domain?
zwei Jahren, bis die neuen Anwendungsprogramme beim
1. Den richtigen Namen für die Webseite finden.
Großteil der User angekommen sind und uneingeschränkt
2. Die Verfügbarkeit mit der „Domainabfrage/whois“
genutzt werden können“, erläutert DENIC-Vorstand Sa-
unter http://denic.de prüfen.
bine Dolderer. Die DENIC eG ist als zentrale Registrierstelle
3. Kosten und Bedingungen für die Registrierung prüfen.
für die Verwaltung von Internetadressen zuständig.
4. Die verfügbare Wunschadresse registrieren:
Bei der Verwendung von Umlauten und „Scharfem S“ soll-
a. Auftrag an einen Dienstleister oder Provider erteilen
ten sich Internetbetreiber darüber bewusst sein, dass
b. oder direkt selbst „Domains registrieren“ unter
Fremdsprachler solche Seiten nur mit Tricks erreichen.
Deutsche Sonderzeichen gibt es auf ausländischen Tas-
http://denic.de.
5. Nach einiger Zeit bei „Domainabfrage/whois“ unter
taturen nicht.
http://denic.de prüfen, ob alle Daten korrekt eingetra-
Auf jeden Fall macht es Sinn, sich jetzt schon um die Tech-
gen sind.
nik der Zukunft zu kümmern, denn jede Internetadresse
wird nur einmal vergeben. Das begrenzt das Angebot ver-
Claudia Walther
Geschäftsbereich Kommunikation der BLZK
Online-Redakteurin