Widerspruch+an+Telefonprovider_anonym 274 KB

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Widerspruch+an+Telefonprovider_anonym 274 KB
Name – Anschrift
Telefonprovider
Anschrift
Ort, 24.01.2014
Ihre Rechnung Nr.[Rechnungsnummer einsetzen] vom [Datum einsetzen], Mehrwertdienstleistung
durch Mehrwertnummer[hier die Mehrwertnummer einsetzen], Bestreiten des Rechnungpostens
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich unterhalte bei ihnen den Telefonanschluss: [Nummer] mit der dazugehörigen Kundennummer:
[Kundennr].
Am XX.02.2014 stellten Sie mir eine Telefonrechnung aus, die mehrere Posten für eine angeblich von
mir in Anspruch genommene Mehrwertdienstleistung enthielt.
Die weiteren mir in der Rechnung ersichtlichen Angaben: [hier die Angaben aus der Rechnung
einsetzen: Mehrwertnummer, Datum, Id-Nummer/Code, falls vorhanden, etc.]
Ich bestreite aus dieser Rechnung die Posten für diese Mehrwertdienstleistung.
Ich bezahle den regulären von mir in Anspruch genommenen Betrag der vorliegenden Rechnung.
Der dubiose Betrag des Drittanbieters werde ich nicht begleichen, da ich diese nicht Anspruch
genommen habe.
Anbei finden sie ein Chatprotokoll zwischen einem Service Mitarbeit des Drittanbieters und mir.
Der Fall wurde währenddessen zur Anzeige gebracht.
Aktenzeichen: [Aktennummer]
Falls nähere Informationen gewünscht sind, bitte ich um einen Rückruf.
Informationen über weitere Vorfälle dieser Art finden sie im Anhang dieses Briefes.
Anscheinend wurden Samsung Accounts gehackt und dabei SMS-Weiterleitungen eingerichtet.
Laut mir vorliegendem Einzelverbindungsnachweis wurde zu dem fraglichen Zeitpunkt (____)
Mitteilungen zu einer 02 Telefonnummer von meinem Anschluss aus weitergeleitet. Anschließend
wurden Käufe getätigt.
Die Mitteilung der in der Rechnung aufgeführten Verbindung bestreite ich mit Nichtwissen. Neben
der Vorlage eines Einzelverbindungsnachweises verlange ich die Vorlage eines qualifizierten
Prüfprotokolls im Sinne von § 45i TKG. Schon jetzt verweise ich vorsorglich auf das Urteil des AG
Papenburg, 30.10.2008, Az. 4 C 247/08, wonach ich ein Prüfprotokoll, das lediglich in unqualifizierter,
lapidarer Form vorgetragen wird, nicht akzeptieren werde.
Sollte der Dienstanbieter für sich reklamieren, lediglich ein sogenannter "Verbindungsnetzbetreiber"
sein zu wollen und eine rechtliche Verantwortung für das wie auch immer geartete
Mehrwertangebot geflissentlich ablehnen, so lehne ich im gleichen Zug eine Kostenerstattung unter
Hinweis auf das Urteil des BGH vom 28. Juli 2005, Az.: III ZR 3/05, vollumfänglich ab. Der
Name – Anschrift
Verbindungsnetzbetreiber ist nicht mein Vertragspartner und kann folglich keinen Zahlungs- und
Inkassoanspruch gegen mich durchsetzen.
Sollte die Forderung durch den Drittanbieter an Ihr Unternehmen abgetreten worden sein, so mache
ich von meinem Recht der Einwendungen aus § 404 BGB Gebrauch und verlange entsprechende
Belege hinsichtlich der Aktivlegitimation seitens der Ursprungszedentin sowie bezüglich der
technischen Validierung der Anwahl der Mehrwertdienstverbindung und der Preisansage.
Ich weise darauf hin, dass Ihrerseits in dieser Sache keine offene Forderung gegen mich besteht, weil
es sich um eine angeblich von mir in Anspruch genommene, streitig gestellte Leistung einer dritten
Partei handelt. Eine Anschlusssperrung ist mit Hinweis auf § 45k TKG in dieser Sache unzulässig.
Ebenfalls sind Einträge in Schuldnerauskunftsdatenbanken (Schufa o.a.) bei bestrittener Forderung
gemäß § 28a BDSG unzulässig. Ein unangemessenes Verhalten Ihrerseits in dieser Angelegenheit wird
eine Überprüfung unseres Vertragsverhältnisses sowie eine alternative Anbietersuche von meiner
Seite zur Folge haben.
Mit freundlichen Grüßen
Name
Anhang:
Chatprotokoll
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