Ländliche Wege

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Ländliche Wege
Akademie Ländlicher Raum Rheinland-Pfalz
Wirtschaftswegenetze
Anforderungen an Wegenetze aus
verkehrstechnischer Sicht
Stefan Zodet
Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern
Morlauterer Straße 20
67657 Kaiserslautern
Vortragsinhalt
1. Grundlagen und Regelwerke
2. Regelungen zum Umgang mit Asphaltgranulat (Fräsgut)
3. Mögliche Nutzungskonflikte zw. Straßenbau und der Landwirtschaft
4. Zusammenfassung
DLR-Schulungsveranstaltung
am 07.04.2011 in Konken
Wirtschaftswegenetze
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM)
plant, baut und unterhält ein Straßennetz von rd. 18.500 km
davon:
•
870 km
Bundesautobahnen
• 3.000 km
Bundesstraßen
• 7.200 km
Landesstraßen
• 7.410 km
Kreisstraßen
• 1.400 km
Radwege (selbständige und unselbständige)
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Übersicht - Regelwerke (Straßenbau) mit Bezug zum Wirtschaftswegebau
Deutscher Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau e.V. (DVWK)
- Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW, Ausgabe 2005)
Forschungsgesellschaft für Straßen- u. Verkehrswesen (FGSV)
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für die Befestigung ländlicher
Wege (ZTV LW 99/01 „Änderungen u. Ergänzungen“– Fassung von 2007)
- Merkblatt für die Erhaltung ländlicher Wege (M ELW, Ausgabe 2009)
- Grundsätze für die Gestaltung ländlicher Wege bei Baumaßnahmen an
Bundesfernstraßen (2003) – ARS Nr. 28/2003 vom 29.08.2003
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Aufbau „Straßenbau-Regelwerk“
Vier Kategorien mit abgestufter Bedeutung
R 1 / R 2 = Richtlinien
W 1 / W 2 = Wissensdokumente
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R 1 = Vertragsgrundlagen (Richtlinien)
R 2 = Merkblätter, Empfehlungen
W 1 = Wissensdokumente mit der FGSV abgestimmt
W 2 = Wissensdokumente nicht mit der FGSV abgestimmt
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RLW
Geltungsbereich
selbständige Verkehrsanlage
Wegebezeichnung
befestigte Breite
B [m]
Kronenbreite
[m]
Verbindungswege
- einstreifig
- zweistreifig
≥ 3,0 (3,5)
≥ 4,75
≥ 5,90
≥ 6,25
Feldwege (Wirtschaftsweg, Erdweg)
≥ 3,0
≥ 4,0
Waldwege (Fahrweg,
Rückeweg)
≥ 3,0 – 3,5
Sonstige ländliche Wege
- Wanderwege
- Reitwege
- Radwege
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≥ 1,5
≥ 1,5
≥ 2,0 (2,5 - RuG)
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RLW
Fahrzeugbreiten der üblichen Nutzer:
[ nach StVZO – Straßenverkehrs-Zulassungsordnung ]
• landwirtschaftliche Fahrzeuge
B ≤ 2,55 m
• Transportbreite (einschl. Ladung)
B ≤ 3,0 m
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RLW
(Achslasten)
Einwirkungen:
- Einzelachse
10 t
- Antriebsachse
11,5 t
Beispiele:
• 4-achsiger Sattel (38 t Ges.gewicht)
5 t / 10 t / 2 x 11,5 t
(z. B. Holz, Rüben)
• Selbstfahrende Erntemaschine (18 t)
12,5 t / 5,5 t
• PKW (1,5 t)
0,75 t / 0,75 t
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RLW
bewährte Standardbauweisen (Tab. 8.1)
- Wegebefestigung ohne Bindemittel
-
- Asphaltbauweise
vollflächig od. Spurwege
- Betonbauweise
vollflächig od. Spurwege
- Pflasterbefestigung
vollflächig od. Spurwege
- Wegebefestigungen mit Spurplatten
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-
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RLW
Standardbauweisen*
(Befestigungsart in Abhängigkeit von der Tragfähigkeit der Unterlage)
*) siehe z. B. RStO 01 (Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaues von
Verkehrsflächen → Regelaufbauten empirisch festgelegt!)
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RLW
Anforderungen an den Verformungsmodul der Unterlage (EV2-Wert):
Verbindungswege von geringerer Verkehrsbedeutung
(Zubringerwege)
Verbindungswege mit größerer Verkehrsbedeutung
(Hauptwege) ⇒ Bauklasse VI gemäß RStO 01
EV2 ≥ 30 MN/m²
EV2 ≥ 45 MN/m²
EV2 ≥ 80 MN/m²
unter Pflasterbelägen
Seitenstreifen (Bankett) bei starkem Begegnungsverkehr standfest* ausbilden!
⇒ Nachweis mittels „proof rolling“ (LKW – 10 t Achse)
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„Schotterrasen“
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RLW
Standardbauweisen:
Wirtschaftsweg, befestigt
Wirtschaftsweg, unbefestigt
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RLW
Einschub: Herkunft des statischen Plattendurckversuches (DIN 18134)
(= Versuch zur Abschätzung der Belastbarkeit des Bodens)
• Versuch zum Nachweis der Standfestigkeit von Rollbahnen
(im zweiten Weltkrieg wird von Engländern und Amerikaner anstelle von
Flugzeugreifen dabei eine kreisförmige Lastplatte verwendet)
• Mitte der 50er-Jahre Einsatz LP-Versuch auch im Straßenbau
• 3 verschiedene Plattendurchmesser: Ø 300 mm / 600 mm / 762 mm
⇒ Messtiefe: ca. 50 cm / ca. 90 cm / ca.1,2 m
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RLW
[Quelle: Die Rheinpfalz]
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ZTV LW
(Bau-) Grundsätze
- Ausführungshinweise
(Auswahl)
( Vertragstext mit Randbalken / Richtlinientext kursiv geschrieben)
Ländliche Wege werden i. d. R. nicht frostsicher ausgebaut
Ausnahme: Verbindungsweg größerer Verkehrsbedeutung (Hauptweg)→ BKl. VI
auf ausreichende Entwässerung achten (Vorflut schaffen)
Qualitätsmanagement ⇒ regelmäßige (baubegleitende) Kontrollen
oft wird ein aus umwelttechnischer Sicht sensibler Bereich berührt (überbaut)
• Verwendung von RC-Baustoffen ⇒ wasserwirtschaftliche Unbedenklichkeit
muss gegeben sein!
Abweichungen vom Regelwerk sind zu begründen (z. B. Gutachten)
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Einsatz von Asphaltfräsgut (Asphaltgranulat) im Ländlichen Wegebau
(Nachweis der Unbedenklichkeit aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist Voraussetzung!)
- „offener Einbau“ nur dort erlaubt, wo die RuVA-StB 01 nicht eingeführt wurde
(im Geschäftsbereich des LBM nicht möglich!)
- im LBM: „offener Einbau“ nur unter wasserundurchlässiger Deckschicht zulässig
Voraussetzung für „offenen Einbau“:
•
•
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PAK-Gehalt ≤ 10 mg/kg
Einbaubedingungen nach LAGA-M 20
sind eingehalten!
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Einsatz von Asphaltfräsgut (Asphaltgranulat) im Ländlichen Wegebau
- Fräsgut (Asphaltgranulat) stellt einen hochwertigen Baustoff dar
- Im Sinne der Kreislaufwirtschaft ist höchst mögliche Wiederverwendung
anzustreben (Asphaltgranulat ist möglichst wieder Heißmischgut zuzugeben)
- Fräsgut nur aus solchen Straßen, bei denen in der Vergangenheit kein Teer
als Bindemittel zum Einsatz kam (Belagsschichten durchgängig pech-/teerfrei!)
- LV: „…Verwertung nach Wahl des AN“
( ⇒ auch der AN hat geltendes Recht zu beachten!)
- Geschäftsbereich LBM → Leitfaden „Ausbauasphalt“
Kommunaler Straßenbau → Handbuch „Entsorgungsplanung“
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Konkurrierende Nutzungen
(1. Beispiel)
- der Straßenbau von heute soll wirtschaftlich sein
⇒ wünschenswerte Verbesserungen deshalb nicht immer durchsetzbar
- Tendenz geht vielmehr häufig in umgekehrte Richtung (sog. „Sparquerschnitte“)
- Verbreiterung: ⇒ mehr Grunderwerb + zusätzl. landespflegerischer Ausgleich
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Konkurrierende Nutzungen
(2. Beispiel)
(Stichwort: Strom aus Biomasse)
- Gülle-, Getreide- und Gras-Transporte zu entsprechenden Biogasanlagen
- Ernteverkehr meist auf 3 Ernteperioden verteilt (Frühjahr / Sommer / Herbst)
- Gülle wird fast ganzjährig gefahren (in Wintermonaten stark eingeschränkt)
- die zusätzlichen Lieferverkehre belasten das bestehende Straßennetz
- z. T. mehrere Fuhren in der Stunde zu größeren Anlagen (Fahrzeugbreiten)
- Fahrzeuge behindern als Linksabbieger den übrigen Verkehr (Abbiegespur, etc.)
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Konkurrierende Nutzungen
Beispiel für die „indirekte Führung“
von Linksabbiegern
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Zusammenfassung:
Regelungen für die Herstellung ländlicher Wege sind sehr vielfältig
Standardisierte Bauweisen für bestimmte Beanspruchung in Abhängigkeit von
der Tragfähigkeit des Untergrundes (Unterlage)
Prognostizierte Nutzungsdauer nur durch Kontrollen (während dem Bau und
bei späterer Unterhaltung) erreichbar
Recycling-Gedanke erfordert die Bereitschaft, sich ständig mit den Umweltvorschriften und deren Neuerungen auseinander zu setzen
konkurrierende Nutzungen schaffen z. T. zusätzliches Konfliktpotenzial
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Besten Dank für die
Aufmerksamkeit
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
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