02/14 - Gütegemeinschaft Stahlschutzplanken eV

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02/14 - Gütegemeinschaft Stahlschutzplanken eV
Gütegemeinschaft
STAHLschutzplanken e.v.
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KOMPATIBLE
Stahlschutzplanken-Info 2/2014
STAHLSCHUTZ
PLANKENSYSTEME
Inhalt
1. Festlegung von Bodenklassen anhand von Rammzeiten nach ZTV FRS 13
2. Neue Längenregelungen gemäß Einsatzfreigabeliste
3. SUPER-RAIL Eco MÜF wird zu SUPER-RAIL Eco 1A / MÜF
4. Korrekturhinweis zu den Anpralllasten
5. Qualifikationsnachweise für die Montagefachkraft nach ZTV-FRS
6. Fachtagung am 26.06.2014
1. Festlegung von Bodenklassen anhand von Rammzeiten nach ZTV FRS 13
Mit ARS 4/2014 vom 3. Februar 2014 wurde durch das BMVI die neue ZTV FRS 13 eingeführt und die ZTV-PS 98 außer Kraft gesetzt. Auf die wesentlichen Änderungen haben
wir im Info 2/2013 hingewiesen. So werden den 7 Bodenklassen gem. DIN 18300 nun
bestimmte Rammzeiten zugeordnet. Dadurch kann direkt bei der Montage festgestellt
werden, welcher Bodenklassenbereich vorliegt:
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Bodenklasse 1 bis 2 = Der vorhandene Untergrund ist nicht ausreichend standfest
und es sind Sondermaßnahmen vorzunehmen.
Bodenklasse 3 bis 5 = Normales Rammen ist möglich.
Bodenklasse 6 bis 7 = Es liegt erschwertes Rammen vor bzw. Pfostenlöcher müssen
gebohrt oder Sondermaßnahmen vorgenommen werden.
In Anhang D der ZTV FRS 13 sind Mindest- und Maximalrammzeiten für bestimmte
Randbedingungen vorgegeben. Bei abweichenden Randbedingungen (Schlagzahl,
Schlagenergie der Ramme, Pfosteneinspannlänge und Pfostenquerschnittsfläche) sind
diese Rammzeiten linear umzurechnen.
Mit der nachfolgenden Tabelle wird für die RAL-Systeme und die Standardrammen ein
einfaches Ablesen der Mindest- und Maximalrammzeiten ermöglicht. Die gemäß ZTVFRS, Anhang D, geforderte lineare Umrechnung hinsichtlich der Schlagzahl und Schlagenergie sowie der Einspannlänge und der Pfostenquerschnittsfläche ist in der Tabelle für
die RAL-Systeme und die Standardrammen VR100, VR120, VR150 (bei 6 bar Luftdruck)
und HRE1000 (bei Mittellast, d.h. ca. 1000 Schläge pro Minute) bereits umgesetzt. Werden längere Pfosten verwendet oder Pfosten gekürzt (nur in Absprache mit dem Auftraggeber zulässig!) oder andere Rammeneinstellungen genutzt, kann ausgehend von den
Tabellenwerten linear umgerechnet werden.
Bei Überschreiten der Maximalrammzeiten (entspricht den bisherigen Bodenklassen 6
und 7) ist nach ZTV-FRS, Abschnitt 6.2.2 (8), eine „Besondere Leistung“ aufgrund von
Rammerschwernissen zu berücksichtigen. Bei Unterschreiten der Rammzeiten (ent-
spricht den bisherigen Bodenklassen 1 und 2) sind nach ZTV-FRS, Abschnitt 6.2.2 (10),
Sondermaßnahmen gemäß der Einbauanleitung vorzusehen.
In der Tabelle enthalten sind auch Rammzeiten bei Verwendung der Hydraulikramme
HRE 1000, die in den letzten Jahren vermehrt zum Einsatz kommt und die herkömmlichen Pneumatikrammen bei der Montage vielfach abgelöst hat. Durch die Verwendung
einer Hydraulikramme ergeben sich folgende Vorteile:
• Erhebliche Verkürzung der Bauzeit
• Einsatz auch bei schwerem Boden, dabei erheblich weniger lokale Beschädigungen
(Abplatzungen, Kopfdeformation)
• Bohren ist möglich, so dass im Gegensatz zu früher nicht mehr mit Bauzeitverzögerungen von mehreren Wochen zu rechnen ist
Tabelle: Mindest- und Maximalrammzeiten gemäß ZTV-FRS 13, Anhang D
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2. Neue Längenregelungen gemäß Einsatzfreigabeliste
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Mit der Einsatzfreigabeliste, Stand 22.11.2013, gelten neue Längenregelungen. Die bis
dato üblichen Vorlängen ändern sich dadurch in vielen Fällen. Eingeführt wurden u.a. die
sogenannten indirekten Übergangselemente IÜE („indirekte Verbindung mit mind. 2
Übergangselementen und mind. einer zwischengeschalteten SE“; Definition gemäß Einsatzfreigabeliste).
Verkürzte Längen können demnach nur noch innerhalb einer IÜE bei zwischengeschalteten Schutzeinrichtungen, die beidseitig mit einem Übergangselement angeschlossen
sind, angesetzt werden.
Wird an eine Schutzplankenstrecke eine AEK angeschlossen, so ist die Schutzeinrichtung davor gem. BASt grundsätzlich mindestens mit der Prüflänge aufzubauen, und zwar
auch in der Nachlänge bei zweibahnigen Straßen. Gleiches gilt für Übergangskonstruktionen, die nicht als Übergangselement gelten (also z.B. beim Wechsel der Aufhaltestufe).
Der Neuregelung entsprechende Vorlängentabellen sind auf der Homepage der Gütegemeinschaft zum Download verfügbar:
http://guetegemeinschaft-stahlschutzplanken.de/Vorlaengentabellen.pdf
Für den Fall der Schaffung neuer Gefahrenstellen im Mittelstreifen im Bestand (H1), der
in der RPS bisher nicht eindeutig geregelt war, wird diese neue Längenregelung durch
die Einsatzempfehlungen der BASt, Stand 4/2014, ergänzt. Die neue Schutzeinrichtung
zur Absicherung der Gefahrenstelle (H2 oder H4b gemäß RPS) muss demnach mindestens 40 m vor der Gefahrenstelle beginnen und muss mindestens 30 m über die Gefahrenstelle hinausreichen. Die Prüflänge der neuen Schutzeinrichtung ist einzuhalten.
Soll im Zuge eines nur mit H1 abgesicherten Mittelstreifens beispielsweise ein neuer Anprallsockel oder Brückenpfeiler mit Super-Rail VZB abgesichert werden, so ist zusätzlich
zu der üblichen Vorlänge SR VZB von 16,35 m (wie geprüft) eine Länge von 24 m mit
SR VZB einzuplanen. Alternativ zu den 24 m SR VZB kann eine Länge von 40 m SuperRail (Prüflänge) zwischengeschaltet werden. In der Länge nach der Gefahrenstelle sollte
anstelle der bisher üblichen Ausführung mit ebenfalls 16,35 m zu der Länge SR VZB von
6,95 m (wie geprüft) eine ergänzende Länge von 24 m mit SR VZB zusätzlich eingeplant
werden. Auch hier kann alternativ zu den 24 m SR VZB eine Länge von 40 m Super-Rail
(Prüflänge) zwischengeschaltet werden.
3. SUPER-RAIL Eco MÜF wird zu SUPER-RAIL Eco 1A / MÜF
Dem Wunsch der BASt entsprechend erhalten die in den Stahlschutzplanken-Infos
2/2010 und 2/2011 vorgestellten baugleichen RAL-Konstruktionen SUPER-RAIL Eco
MÜF und SUPER-RAIL Eco 1A die gemeinsame Bezeichnung SUPER-RAIL Eco 1A /
MÜF (H2-W4-A). Gleichzeitig gibt es für dieses System je Hersteller nur noch ein EGKonformitätszertifikat, in dessen Anhang die Einbausituation in gewöhnlichen Banketten
(bisher mit SR Eco 1A bezeichnet) als Modifikation enthalten ist.
Damit ist laut Aussage der BASt nun der Weg frei für eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des bisher als SR Eco MÜF unter den Modulnummern M03-7 bzw. M04-7
gelisteten Systems auf die Einsatzorte 2-3a Fahrbahnrand Strecke H2, 2-5a Mittelstreifen Strecke H2 und 2-8a Seitentrennstreifen Strecke H2 in der Einsatzfreigabeliste.
4. Korrekturhinweis zu den Anpralllasten
Die im Info 2/2013 veröffentlichten Werte gemäß DIN EN 1991-2, 4.7.3.3, Absatz (2) für
die lokale Bemessung des Bauteils, auf dem die Schutzeinrichtung angeordnet wird, sind
in einigen Fällen geringfügig zu korrigieren. Gegenüber der ursprünglichen Prüfstatik
wurde auf Wunsch der BASt ein konservativerer Ansatz der Schubflächen berücksichtigt.
Änderungen ergeben sich bei den 1,25-fachen lokalen charakteristischen Schnittgrößen
für Super-Rail Eco Bw, Super-Rail Bw und Super-Rail Plus Bw. Der Einfachheit halber ist
die gesamte Tabelle mit den Bemessungswerten nochmals vollständig abgedruckt.
5. Qualifikationsnachweise für die Montagefachkraft nach ZTV-FRS
Schutzplanken-Montagefachleute (SPMF) mit nachgewiesener Teilnahme am Grundseminar oder an einem Aufbauseminar der Gütegemeinschaft innerhalb der letzten 4 Jahre
erfüllen die nach ZTV-FRS geforderte Qualifikation als Montagefachkraft mit fachspezifischen Kenntnissen für Schutzeinrichtungen aus Stahl. Als Nachweis der Qualifikation ist
die Vorlage der Urkunde „Grundlehrgang zur Ausbildung zum Schutzplanken-Montagefachmann“ oder die Urkunde „Aufbaulehrgang für Schutzplanken-Montagefachleute“
ausreichend. Die Urkunde darf nicht älter als 4 Jahre sein. Nachweise gem. ZTV FRS 13
über einen bestandenen Grundlehrgang Fahrzeug-Rückhaltesysteme und Baustein
Schutzeinrichtungen, ÜK und AEK aus Stahl sind für Schutzplanken-Montagefachleute,
die die Prüfung nach ZTV-PS 98 erfolgreich abgelegt haben, nicht erforderlich.
6. Fachtagung am 26.06.2014
Wir freuen uns, Ihnen anlässlich der Fachtagung zum 50-jährigen Bestehen der Gütegemeinschaft ein interessantes Programm präsentieren zu können:
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H. Becker, Einfeldt und Partner: „50 Jahre Gütegemeinschaft Stahlschutzplanken e.V. – ein historischer Rückblick“
R. Spang, PE International: „Nachhaltigkeit von Schutzeinrichtungen“
J. Kübler, BASt: „Neue Vorschriften - Neue Regeln?“
V. Goergen, Gütegemeinschaft Stahlschutzplanken e.V.: „Konsequenzen aus Babylon - Versuch
einer Analyse und Ausblick“
Dr. M. Krist, KDU Rechtsanwälte: „Besonderheiten bei der Vergabe von Rückhaltesystemen“
Podiumsdiskussion zum Thema „Passive Schutzeinrichtungen im Spannungsfeld zwischen Wirtschaftlichkeit und Verkehrssicherheit“ mit U. Ellmers (BASt), Dr. M. Krist (KDU), R. Müssener
(Obmann Güteausschuss), A. Overberg (Straßen.NRW)
Der Veranstaltungsflyer kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
http://guetegemeinschaft-stahlschutzplanken.de/Einladung-Flyer-Fachtagung.pdf
Siegen, im Juni 2014

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