Merkblatt Ausbildungszuschuss

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Merkblatt Ausbildungszuschuss
Ausbildungszuschuss
für Arbeitgeber
Wie ist das Verfahren?
Ausbildungsplatzsuchende, die für eine Förderung in Betracht
kommen, können bis zum 30.11.2015 einen Fördergutschein
beim Jobcenter im Landkreis Celle beantragen.
Ausbildungszuschuss wird nur erbracht, wenn der Gutschein vor
Abschluss des Ausbildungsvertrages ausgehändigt worden ist.
Mit dem Gutschein wird ein Antrag auf Auszahlung der Förderleistung ausgehändigt. Dieser ist nach Schließung des Ausbildungsvertrages im Jobcenter einzureichen.
Eine individuelle Förderleistung des Jobcenters
im Landkreis Celle
Die für eine Entscheidung erforderlichen Angaben sind durch die
Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber mit einem gesonderten
Formular zu erbringen. Sie haben alle für eine Entscheidung und
Auszahlung erforderlichen Nachweise vorzulegen.
Der Gutschein hat nach Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von bis
zu 3 Monaten.
Die Arbeitgebenden verpflichten sich, im Konfliktfall, das Jobcenter
im Landkreis Celle zu informieren.
Erforderliche Mediationsangebote sind anzunehmen um einen
Abbruch der Ausbildung zu vermeiden. Die geförderten Auszubildenden werden durch das Jobcenter besonders betreut.
Wann ist die Förderung ausgeschlossen?
✔ Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn zu vermuten
ist, dass die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die
Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses veranlasst hat,
um einen Ausbildungszuschuss zu erhalten
✔ zu vermuten ist, dass die Arbeitgeberin oder der
Arbeitgeber die Auszubildende oder den Auszubildenden
im Vorjahr oder früher nicht zur Ausbildung eingestellt hat,
um den Ausbildungszuschuss zu erhalten
✔ die Ausbildung im Betrieb des Ehegatten, des
Lebenspartners, der Eltern oder eines Elternteiles
durchgeführt wird der Arbeitgeber den Auszubildenden
nicht zumindest teilweise selbst betrieblich ausbildet
Sprechen Sie uns an !
Telefon 05141 - 961 123
Telefax 05141 - 961 530
Eine Information des
Der Ausbildungszuschuss für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Eine individuelle Förderleistung des Jobcenters im Landkreis Celle
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Wer kann gefördert werden?
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die mit einer benachteiligten
Bezieherin oder einem benachteiligen Bezieher von Arbeitslosengeld II unter 25 Jahren ein Ausbildungsverhältnis schließen.
✔ Jugendliche die sich bereits für das Vorjahr oder früher
erfolglos um eine berufliche Ausbildung bemüht
haben (unabhängig vom Schulabschluss)
✔ Jugendliche deren Ausbildungsvertrag wegen einer
Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des ausbilden
den Betriebes vorzeitig beendet worden ist
✔ ehemals drogenabhängige oder straffällig gewordene
Jugendliche
Für wen kann ein Ausbildungszuschuss gezahlt werden?
✔ Jugendliche mit Teilleistungsschwächen (z.B.
Wer ist bei der Ausbildungsplatzsuche benachteiligt?
Welche Ausbildungsverhältnisse
können gefördert werden?
Gefördert werden benachteiligte Jugendliche, die das 25. Lebensjahr zum Tag des Ausbildungsbeginns noch nicht vollendet haben
und die bei der Ausbildungssuche benachteiligt sind.
Gefördert werden benachteiligte Jugendliche, die mindestens
eine Kombination aus zwei der unten genannten Voraussetzungen
erfüllen oder eine dieser Voraussetzungen erfüllen und zusätzlich eine andere Benachteiligung aufweisen.
✔ Alleinerziehende, bei denen die Kinderbetreuung
für Zeiten einer Ausbildung sichergestellt ist
(Förderung auch bei Teilzeitausbildung möglich)
✔ lernbeeinträchtigte Jugendliche ohne Schulabschluss
nach Erfüllung der Schulpflicht
✔ Jugendliche mit Hauptschul- oder vergleichbarem
Abschluss nur dann, wenn der Notendurchschnitt
aller erteilten Fächer im letzten Schulzeugnis bei
3,5 oder schlechter liegt oder
✔ die Leistungen in den Fächern „Deutsch“ oder
„Mathematik“ im letzten Schulzeugnis mit der Note
„ausreichend“ oder schlechter beurteilt wurde
✔ Jugendliche aus Förderschulen für Lernbehinderte
unabhängig vom Abschluss
✔ sozial benachteiligte Jugendliche mit sozialen oder
psychischen Problemen
Legasthenie, Dyskalkulie, ADS)
Förderfähig ist eine betriebliche Ausbildung und die Fortführung
einer betrieblichen Ausbildung in einem anderen Betrieb bei
Zustimmung durch die zuständige Kammer, die in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Seemannsgesetz oder dem
Altenpflegegesetz durchgeführt wird.
Der Ausbildungsvertrag muss bis zum 31.12.2015 geschlossen
worden sein.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt pauschal, gestaffelt in zwei Raten. Es liegen zwei unterschiedliche Varianten der Förderung vor.
Die Höhe der Förderung richtet sich generell nach der Höhe der
Ausbildungsvergütung und ob die Einstellung auf einem zusätzlichen Ausbildungsplatz erfolgt (erweiterte Förderung).
Die Auszahlungen sind generell in 2 Raten gestaffelt (nach Ende
der Probezeit und nach Anmeldung zur Abschlussprüfung)
Es handelt sich nach §16f SGBII i.R. der Einzelfallförderung um
eine individuelle Förderleistung des Jobcenters im Landkreis
Celle auf die kein Rechtsanspruch besteht!
Standardförderung
Gesamtbetrag
der Förderung
Ausbildungsvergütung
6.000 EUR
ab 450 EUR
3.000 EUR
3.000 EUR
4.000 EUR
unter 450 EUR
2.000 EUR
2.000 EUR
erweiterte Förderung
Zahlung eines
Restbetrag nach
Festbetrages nach
Anmeldung des
Ablauf der
Auszubildenden zur
Probezeit
Abschlussprüfung
Gesamtbetrag
der Förderung
Ausbildungsvergütung
Zahlung eines
Restbetrag nach
Festbetrages nach
Anmeldung des
Ablauf der
Auszubildenden zur
Probezeit
Abschlussprüfung
9.000 EUR
ab 450 EUR
4.500 EUR
4.500 EUR
7.000 EUR
unter 450 EUR
3.500 EUR
3.500 EUR
Eine erweiterte Förderung kann nur erfolgen, wenn der Arbeitgeber
einen zusätzlichen Auszubildenden einstellt, wodurch sich das
Ausbildungsniveau des Betriebes im Vergleich zum Vorjahr erhöht
oder der Betrieb erstmalig ausbildet.