Laborordnung für ein Labor mit geringem
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Laborordnung für ein Labor mit geringem
Laborordnung für ein Labor mit geringem Gefahrstoffeinsatz - Stand Januar 2013 - Diese allgemeine Laborordnung legt grundsätzliche Verhaltensweisen fest, gibt Hinweise auf besondere Gefährdungen und regelt den Umgang mit Gefahrstoffen. Sie ist verbindlich, muss allen Beschäftigten bekannt sein und leicht ersichtlich ausgehängt werden. Die Beschäftigten haben die einzelnen Vorgaben strikt zu beachten und einzuhalten. Darüber hinaus sind insbesondere folgende Schriften für das Arbeiten im Labor verbindlich und zu beachten: Einzelbetriebsanweisungen Spezielle Betriebsanweisungen für Geräte und Verfahren Alle Vorschriften, Betriebsanweisungen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter sowie Stofflisten, Entsorgungshinweise u. dgl. befinden sich in der Laborsicherheitsmappe, die zur Einsichtnahme ausliegt. 1 Allgemeines • Die Einrichtungen des Labors sind schonend zu behandeln. • Die vorherige Unterweisung in der Bedienung von Maschinen und Geräten ist Bedingung für deren Benutzung. Die jeweils angebrachten speziellen Hinweise sind zu beachten. • Jegliche Geräte etc.. die nicht zum Bestand des Labors gehören, dürfen nur mit Genehmigung der Laborleitung benutzt werden. • Beschädigungen, Verluste oder andere Besonderheiten an Laboreinrichtungen sind umgehend dem Laborpersonal zu melden. Beschädigungen und Verluste unterliegen den Haftungsgrundsätzen der Hochschule. • Gegenstände aus dem Bestand des Labors dürfen nur mit Genehmigung der Laborleitung für kurze Zeit gegen Quittung entliehen werden. • Geräte, Material, Aufzeichnungen zu noch nicht fertigen Arbeiten sind an dem dafür vorgesehenen Platz sicher und mit Namenskennzeichnung aufzubewahren. • Das Essen, Trinken und Rauchen im Labor ist unzulässig. • Unbefugten ist der Zutritt zu den Laboratorien verboten. • Die Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Die Brandschutzordnung ist zu beachten • Schwangere dürfen den Laborbereich nur eingeschränkt nutzen (Rücksprache mit dem Laborpersonal) Mit freundlichem Dank an die Fachhochschule Münster für die zur Verfügungstellung dieses Dokumentes 1 Notfalleinrichtungen Zu den Notfalleinrichtungen gehören Handfeuerlöscher, Hauptschalter für Elektroversorgung, , Verbandkästen. Alle Notfalleinrichtungen dürfen weder verstellt noch verhängt werden. Sie sind gut erkennbar und frei zugänglich zu halten. Alle Beschäftigten müssen die Standorte der Notfalleinrichtungen kennen und über ihre Funktion unterrichtet sein. Handfeuerlöscher, die benutzt oder auch nur angebraucht wurden, sowie beschädigte (auch bei beschädigter Plombe) sind zwecks Austausch umgehend bei Frau Lersch Tel: 62280 2 . Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln • Maschinen und Geräte, die längere Zeit (auch über Nacht) in Betrieb bleiben, werden durch ein Hinweisschild gekennzeichnet; es müssen Einstelldaten, Betriebsdauer und der Name des Betreibers daraus zu entnehmen sein. • Die Räume sind sauber und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Der Fußboden ist von abgestellten Gegenständen freizuhalten. Die Brandlasten sind auf ein Minimum zu begrenzen. • Der Arbeitsplatz ist jeweils nach Beendigung der Arbeit in ordnungsgemäßem Zustand (sauber und aufgeräumt) zu verlassen. 2.1 Umgang mit Gefahrstoffen • Vor dem Umgang mit Gefahrstoffen und vor der Durchführung von Arbeitsverfahren, bei denen möglicherweise Gefahrstoffe freigesetzt werden können, müssen das Gefahrenpotential ermittelt und die notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen werden. • Gefahrstoffe dürfen nicht in Behältnissen aufbewahrt werden, die zu Verwechslung mit Lebensmitteln führen können. • Gefäße, die Substanzen enthalten, müssen sofort gekennzeichnet werden mit: Inhalt, Einfülldatum und Name des Einfüllenden. • Das Einatmen von Dämpfen und Stäuben sowie der Kontakt von Gefahrstoffen mit der Haut und Augen sind zu vermeiden. Beim offenen Umgang mit gasförmigen, staubförmigen oder solchen Gefahrstoffen, die bei niedrigen Temperaturen bereits ausgasen, ist grundsätzlich im Abzug zu arbeiten. • Alle angesetzten Flüssigkeiten, die nicht mehr benötigt werden, sind dem Laborpersonal zur Beseitigung zu übergeben; sie dürfen nicht in die Ausgüsse geschüttet werden. • Brennbare Flüssigkeiten nicht auf und in die Nähe von Heizplatten und o. ä. stellen bzw. aufbewahren. Mit freundlichem Dank an die Fachhochschule Münster für die zur Verfügungstellung dieses Dokumentes 2 Allgemein: • Im Labor muss bei folgenden Arbeiten eine Schutzbrille mit Seitenschutz und oberer Augenbrauendeckung getragen werden (Brillenträger müssen eine Überbrille (Korbbrille) über der eigenen Brille bzw. eine optisch korrigierte Schutzbrille tragen): o bei der Probenpräparation in der Metallographie (Einbetten, Schleifen, Polieren und insbesondere beim Ätzen). o beim Umgang mit Chemikalien aller Art (Umfüllen in andere Behältnisse). o beim Umgang mit flüssigen Stickstoff. • Bei folgenden Arbeiten müssen Schutzhandschuhe getragen werden: o Vorbereitung und Durchführung der Versuche o Beim Umgang mit Chemikalien o Entsorgung der Chemikalien • Kennzeichnung: Zur Kennzeichnung der Gefahren gibt es Gefahrenpiktogramme (rot-umrandete Raute mit schwarzem Symbol auf weißem Grund) Gefahrenpiktogramme: GHS01 GHS02 GHS03 Explodierende Bombe Flamme Flamme über einem Kreis GHS04 GHS05 GHS06 Gasflasche Ätzwirkung Totenkopf mit gekreuzten Knochen GHS07 GHS08 GHS09 Ausrufezeichen Gesundheitsgefahr Umwelt Das Piktogramm für Gesundheitsgefahren (Torso mit Stern) soll vor den allergieauslösenden, krebsauslösenden und reproduktionstoxischen Stoffen warnen. Mit freundlichem Dank an die Fachhochschule Münster für die zur Verfügungstellung dieses Dokumentes 3 3 Verhalten im Gefahrfall Beim Auftreten gefährlicher Situationen, z.B. Feuer, Austreten gasförmiger Gefahrstoffe, Auslaufen von gefährlichen Flüssigkeiten usw., ist folgendes zu beachten: • Ruhe bewahren und überstürztes, unüberlegtes Handeln vermeiden. • Gefährdete Personen warnen, ggf. zum Verlassen des Raumes auffordern. • Gefährdete Versuchs- und Verfahrensabläufe abstellen; Gas, Strom und ggf. Wasser abstellen (Kühlwasser muss weiterlaufen). • Feuerwehr unter Hinweis auf die Art der gefährlichen Situation / des besonderen Ereignisses benachrichtigen. • Verantwortliche Personen informieren. • Im Brandfall ist die Feuerwehr 112 unverzüglich zu alarmieren. Bis zum Eintreffen der Feuerwehr ist der Brand mit den in der Nähe greifbaren Feuerlöschmitteln zu bekämpfen, sofern dies gefahrlos möglich ist. • Bei Leckagen von Schmierstoffen, Hydraulikölen etc. hält das Chemikalienlager größere Mengen von Aussaugmaterialien bereit.Erste Hilfe und Notrufnummern Erste Hilfe-Leistung • Bei allen Hilfeleistungen auf die eigene Sicherheit achten • Bei Unfällen, die zu leichten Verletzungen, Unwohlsein oder Hautreaktionen geführt haben, ist ein Arzt aufzusuchen. • Bei Unfällen mit schwerwiegenden Verletzungen sowie mit Verletzungen, deren Art und Schwere nicht eingeschätzt werden kann, ist unverzüglich ein Notarzt zu alarmieren. • Bis zum Eintreffen des Notarztes Erste Hilfe leisten. • Ortskundige Personen am Eingang des Gebäudes postieren, die den Notarzt auf direktem Weg zum Verletzten führen. • Hinweise für Erste-Hilfe-Maßnahmen siehe Aushang im Labor „Erste-Hilfe“. Wichtige Notrufnummer: Notruf: Feuerwehr / Krankentransport: Telefon: 112 Weitere Notrufnummern finden sich auf folgenden Schildern im Labor oder in der Nähe eines Telefons: Mit freundlichem Dank an die Fachhochschule Münster für die zur Verfügungstellung dieses Dokumentes 4 4 Entsorgung und Ressourcenschonung • Die Entsorgung von Gefahrstoffen und Elektronikschrott erfolgt die Sammelstellen in der Hochschule • Porzellan und Glasscherben sowie andere harte Abfälle dürfen nicht in die Papierkörbe geworfen werden; sie sind ebenso wie Biomüll und Verpackungen in die Abfallbehälter auf den Fluren zu entsorgen. 5 Sicherheits- und Warnhinweise des Brennstoffzellensystems Das Brennstoffzellensystem wurde nach den anerkannten Regeln der Technik entwickelt und produziert und vor Auslieferung einer Funktions- und Sicherheitsprüfung unterzogen. Das Brennstoffzellensystem ist als Laborsystem für den Einsatz durch eingewiesenes Fachpersonal in Ausbildung und Forschung vorgesehen. Seine Ausführung entspricht nicht der eines „verbraucherorientierten” Produktes, dessen sachgemäße Bedienung allgemein bekannt ist und das gegen Bedienungsfehler oder unsachgemäßen Gebrauch geschützt ist. Bei Fehlbedienung oder Missbrauch drohen Gefahren für Personen, die Brennstoffzellenanlage selbst und andere Sachwerte. Das Brennstoffzellensystem erzeugt Elektrizität im Bereich der Schutzkleinspannung durch elektrochemische Umwandlung von Wasserstoff. Der nötige Wasserstoff ist entweder in Druck- oder Metallhydridbehältern gespeichert oder wird durch einen speziellen Wasserstoffgenerator erzeugt. Die in dieser Anleitung vorgeschriebenen Betriebsund Wartungsbedingungen müssen eingehalten werden. Wird das Brennstoffzellensystem an Dritte weitergegeben, muss diese Anleitung ebenfalls überreicht werden. Mit freundlichem Dank an die Fachhochschule Münster für die zur Verfügungstellung dieses Dokumentes 5 Bestimmungsgemäße Verwendung Das Brennstoffzellensystem darf ausschließlich für Experimentier-, Demonstrations-, Ausbildungs- und Forschungszwecke verwendet werden. Alle anderen Verwendungen sind nicht bestimmungsgemäß und deshalb unzulässig. Eigenmächtige Umbauten und Veränderungen am Brennstoffzellensystem bzw. einzelnen Komponenten desselben sind aus Sicherheitsgründen verboten. Die einzelnen Module des Brennstoffzellensystems dürfen nicht demontiert werden. Insbesondere dürfen die Verschraubungen der Wasserstoff führenden Rohre und Schläuche sowie die Montagebolzen der Brennstoffzelle nicht gelöst werden, da sonst Wasserstofflecks auftreten können. Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Wasserstoff Wasserstoff ist ein hoch entzündliches Gas! Anwender müssen ausreichende Maßnahmen treffen, die verhindern, dass Wasserstoff sich in geschlossenen oder unbelüfteten Bereichen sammeln und entzündliche oder explosive Atmosphären bilden kann. Im Umfeld des Brennstoffzellensystems und der Wasserstoffquelle ist Hitze zu vermeiden. Rauchen und offene Flammen sind verboten. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung sind zu treffen. In geschlossenen oder unbelüfteten Räumen kann Wasserstoff aufgrund seiner sehr geringen Dichte die Luft verdrängen und zu einem Sauerstoffmangel in den oberen Schichten führen. Der Betreiber muss für die folgenden Maßnahmen sorgen: ausreichende Belüftung des Laborraumes fachgerechte und bestimmungsgemäße Installation der Wasserstoffversorgung regelmäßige Überprüfung der Wasserstoffleitungen und -verbinder auf Dichtigkeit. Mit freundlichem Dank an die Fachhochschule Münster für die zur Verfügungstellung dieses Dokumentes 6 Sicherheitsmaßnahmen im Notfall Austreten großer Mengen von Wasserstoff: Vermeiden Sie die Betätigung von elektrischen Geräten, Lichtschaltern etc. solange eine zündfähige Atmosphäre im Raum vorhanden sein könnte. Unterbinden Sie sofort die Wasserstoffzufuhr durch Absperren der Wasserstoffquelle. Sorgen Sie für eine gute Belüftung der Umgebung der Austrittsstelle. Brand oder Explosion: Unterbinden Sie sofort die Wasserstoffzufuhr durch Absperren der Wasserstoffquelle. Benachrichtigen Sie die Feuerwehr und Unternehmen Sie die für Ihr Labor angegebenen Brandbekämpfungsmaßnahmen. Entweichenden Wasserstoff „abbrennen“ lassen. Wasserstoff brennt mit unsichtbarer Flamme! Brennendes Metallhydrid-Pulver mit Klasse D Feuerlöscher oder trockenem Sand ersticken. Kein Wasser- oder CO2- Löscher verwenden! Falls eine Ausweitung des Brandes nicht möglich ist, Pulver ausglühen lassen. Sonstige Notfälle ohne Austritt von Wasserstoff: Schalten Sie unverzüglich das Sytem aus, entfernen Sie die Wasserstoff-Anschlussleitung und schließen Sie ggf. das Absperrventil der Druckgasflasche bzw. des Metallhydridspeichers. Mit freundlichem Dank an die Fachhochschule Münster für die zur Verfügungstellung dieses Dokumentes 7